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Jahrbücher

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Altertumskunde,

gegründet von     fortgesetzt von
Geh. Archivrat Dr. Lisch.     Geh. Archivrat Dr. Wigger,

Vierundsiebzigster Jahrgang

herausgegeben

von

Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend,

als 1. Sekretär des Vereins.


Mit angehängtem Jahresberichte.

 

Auf Kosten des Vereins.

 

Schwerin, 1909.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.
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Inhalt des Jahrbuchs.

~~~~~

Seite   
I. Studien zur Geschichte des Herzogs Christian (Louis) (1658-1692). Von Gymnasialprofessor Dr.Richard Wagner 1-70
II. Briefe aus den Kriegsjahren 1812-1815. Mitgeteilt von Kriegsgerichtsrat Kurt Elsner von Gronow, Danzig (Langfuhr) 71-114
III. Die Verwaltungsorganisation von Mecklenburg im 13. und 14. Jahrhundert. Von Dr. Robert Küster, Mosbach in Baden 115-150
IV. Die Immunität der Kirchendiener und des Kirchenguts in Mecklenburg. Von dem Ausgange des achtzehnten bis zum Anfange des zwanzigsten Jahrhunderts. Von Ministerialdirektor z. D. Otto Raspe 151-177
V. Werlesche Forschungen I. (Zusatz). Mit zwei Abbildungen. Von Geh. Archivrath Dr. Grotefend 178-180
VI. Werden und Wachsen des Fleckens Dargun. Nach einem Archivbericht des weil. Geh. Archivrats Dr. Beyer, überarbeitet von Geh. Archivrat Dr. Grotefend 181-199
VII. Zur älteren Geschichte der Saline zu Conow. Von Archivrat Dr. Friedrich Stuhr 200-202

Vignette

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I.

Studien zur Geschichte des
Herzogs Christian (Louis) (1658 - 1692)

von

Gymnasial=Professor Dr. Richard Wagner.


II.

Herzog Christians Bündnis mit Frankreich und zweite Ehe.

1. Seine Motive für das französische Bündnis= und Eheprojekt.

D ie ersten Regierungsjahre des Herzogs Christian fallen noch in die Zeit des schwedisch=polnischen Krieges, der im Jahre 1660 durch den Frieden zu Oliva beendet ward und in den letzten Jahren vor dem Friedensschluß gerade über Mecklenburg, als es kaum anfing, sich von den Drangsalen des dreißigjährigen Krieges zu erholen, wieder neue schwere Leiden brachte. Von Wismar aus erpreßten die Schweden mancherlei Lieferungen, und einmal gelangte ein schwedisches Heer vom Nordosten des Landes her bis über Bützow hinaus; noch weit höher aber waren die Kosten, noch weit schlimmer die Unbilden, die dem Lande durch die Armeen der verbündeten Gegner Schwedens verursacht wurden, die nicht nur, was sie zu ihrem Unterhalte brauchten, mit rücksichtstloser Gewalttätigkeit ohne Bezahlung einforderten, sondern sich die ärgsten Plünderungen und Exzesse zuschulden kommen ließen, 1 ) obgleich beide mecklenburgischen Fürsten sich streng neutral hielten.

Herzog Christians fürstliches Selbstgefühl ward durch diese Behandlung empfindlich verletzt; die Reichsverfassung gab ihm indessen Anspruch auf Entschädigung, und er säumte denn auch


1) S. hierzu Meckl. Gesch. in Einzeldarstellungen Heft IX, Herzog Christian (Louis) I S. 12 ff. und 35 ff.
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nicht, entsprechende Forderungen am Kaiserhofe zu stellen. Als er mit kühlem Achselzucken abgewiesen ward, beruhigte er sich keineswegs dabei, wie sein Güstrower Vetter, Herzog Gustav Adolf, der dieselbe Not gelitten, vielmehr bildet die Satisfaktionsforderung fortdauernd den Angelpunkt seiner politischen Entwürfe, und er hielt um so zäher daran fest, als eine ausreichende Geldsumme auch noch in mehr als einer andern Beziehung für ihn nützlich werden konnte.

Auf Grund des Testaments Adolf Friedrichs erhoben die jüngeren Brüder Christians Ansprüche auf die beiden im Jahre 1648 mit der Schweriner Landeshälfte vereinigten Fürstentümer Schwerin und Ratzeburg. 2 ) Auch diese Streitfrage hatte ihre politische Seite. Es handelte sich darum, ob endlich die Primogenitur in Mecklenburg zur Geltung kommen oder ob die Zerstückelung des fürstlichen Besitzes noch verschlimmert und für unabsehbare Zeit verlängert werden sollte. Nun hatten sich die Brüder nicht abgeneigt gezeigt, gegen eine entsprechende Geldentschädigung von ihren Ansprüchen auf die beiden Fürstentümer abzusehen, aber woher bei dem Zustande des Landes und der fürstlichen Kassen diese Summe nehmen? Auch die Herzogin=Witwe Marie Katharina hatte noch beträchtliche Geldforderungen an den regierenden Herrn, dazu hatte Christian am Anfang seiner Regierung die von seinem Vater verpfändeten fürstlichen Ämter und Höfe eigenmächtig einziehen lassen, sich aber dadurch eine Unzahl von Prozessen zugezogen, die sämtlich für ihn ungünstig verliefen. Auch hier konnte eine größere Geldsumme, welche die Mittel bot, die Forderungen der Herzogin zu befriedigen und die verpfändeten Güter einzulösen, alles ebnen und so dem Herzog die ersehnte Ruhe verschaffen.

Vom Kaiser abgewiesen, suchte er andere Freunde zu gewinnen, um so eifriger, als er der Freundschaft Mächtigerer aus vielen Gründen bedurfte. Sie konnte die sämtlichen schon erwähnten Streitfragen zu seinen Gunsten entscheiden helfen, sie konnte ihm in den Zwistigkeiten, in die er mit Herzog Gustav Adolf geraten war, einen Rückhalt bieten, vielleicht auch seine Stände ihm fügsamer machen. Er besuchte deshalb persönlich den Deputationstag, der unter dem Vorsitz des Kurfürsten von Mainz in Frankfurt tagte, 3 ) und richtete von hier aus unter


2) S. Jb. 70 S. 220.
3) Wider den Willen des Kaisers, der Nürnberg als Sitzungsort bestimmte, s. Zwiedineck=Südenhorst, Deutsch. Gesch. im Zeitraum der Gründung des preuß. Königtums I, 225 f.
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dem 20. Januar 1660 Schreiben an das gesamte Kurkollegium wie an die einzelnen Kurfürsten, in denen er um Unterstützung seiner Satisfaktionsforderung bat, insbesondere schloß er sich an den Kurfürsten von Mainz, den tatkräftigen Johann Philipp v. Schönborn, an, der ihn auch mehrfach seiner Unterstützung versicherte, ohne freilich diese Versicherungen sogleich in die Tat umsetzen zu können. Eine Reise nach Holland im Jahre 1661 benutzte er, um bei Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg in Cleve vorzusprechen und sich mit ihm in ein näheres Einvernehmen zu setzen. Er fand auch bei ihm eine Aufnahme, die ihn sehr befriedigte, und Friedrich Wilhelm bewilligte ihm eine Allianz, in der sich beide wechselseitigen Beistand versprachen (datiert vom 3. Oktober 1661). 4 ) In einem Schreiben, das er am Tage nach Abschluß dieses Bündnisses an seine Räte sandte, bezeichnet er als Motiv für diese Allianz den Wunsch, daß er "auf alle Fälle einen Rücken haben möge, zumal wenn ihm was angemutet werden sollte, so ihm, seinem Estat und Land und Leuten zum Präjudiz, Schaden und Nachteil gereichen könnte, darwider ihn S. Libd. maintenieren wollen", und ordnet an, daß die Räte für Friedrich Wilhelm eine kurze Information über die verschiedenen Angelegenheiten, die ihn damals belästigten, fertigen sollen. Allein, so nützlich ihm die Allianz mit dem mächtigen Nachbar in mancherlei Hinsicht, z. B. gegenüber Exekutionsbeschlüssen in den Pfändungsprozessen oder auch in seinen Streitigkeiten mit dem Güstrower Vetter und mit der Herzogin=Witwe und seinen Geschwistern, werden konnte: für seine Kriegsentschädigungsforderungen hatte er von Friedrich Wilhelm, der ja selbst zu den Kriegführenden gehört hatte, keine Unterstützung zu erwarten. Und eben war zu den früheren Beschwerden noch eine neue hinzugekommen, gegen die ebenfalls Brandenburg, selbst wenn es gewollt hätte, keine Abhülfe hätte schaffen können: die Schweden hatten im Juni 1661 die Schanze in Warnemünde, von der aus sie auch nach dem Westfälischen Frieden die Zahlung des Seezolles erzwungen hatten, die aber im verflossenen Kriege zerstört war, wieder aufgebaut, 5 ) die Vogtei in Warnemünde


4) S. Chr. Louis S. 50.
5) Schweden hatte den Herzog um Anweisung eines Ortes zur Erhebung des Zolles ersucht, Christian aber dies abgelehnt. Darauf erschien am 12. Juni der Generalmajor Mardefeldt mit 4 Geschützen und 400 Fußknechten, die Schaufeln, Spaten und Karren mitbrachten, zu Warnemünde, steckte selbst eine neue Schanze - auf dem Ostufer der Warnow - ab und ließ am 13. Morgens mit der Arbeit beginnen.
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gewaltsam erbrochen 6 ) und ihren Lizent=Einnehmer wieder eingesetzt, der nun den Zoll wieder erhob. Ein in Wien eingegebenes Memorial erzielte nur den Beschluß, die Sache sei zu vertagen (differatur). Aber auch Brandenburgs Macht reichte nicht aus, um Schweden zum Nachgeben zu zwingen und diesen Krebsschaden, unter dem Rostocks früher so blühender Handel und Wohlstand dahinsiechte, zu beseitigen.

Und endlich gab es noch eine Angelegenheit persönlicher Art, die den Herzog auf das höchste interessierte, in der er aber von Friedrich Wilhelm bisher keine Förderung seiner Absichten erfahren und auch keine zu erwarten hatte: die Trennung von seiner Gattin Christine Margarete. Christian sah die Scheidung als vollzogen an, sobald die Frist von zwei Monaten, die der Spruch des Schweriner Ehegerichtes vom 19. Oktober 1660 der Gattin für ihre Rückkehr zu ihm gesetzt hatte, verstrichen war; 7 ) allein weder die Geschiedene noch ihr Bruder, Herzog Gustav Adolf v. Güstrow, noch ihre Wolfenbütteler Anverwandten, noch selbst Christians Brüder erkannten den Spruch als zu Recht bestehend an. Auch Kurfürst Friedrich Wilhelm hegte die gleiche Anschauung. Christian aber wünschte sich möglichst bald wieder zu vermählen in der Hoffnung, daß ihm noch Kinder geschenkt werden würden. Auf welchem Wege war die Erfüllung dieses seines Wunsches zu erreichen? Einen Weg gab es, auf den er schon oft aufmerksam gemacht war. Oft genug schon war ihm vor seiner Thronbesteigung von katholischer Seite eingeflüstert worden, der Papst werde sich bereit finden lassen, seine Ehe für ungültig zu erklären, wenn er zum allein seligmachenden Glauben übertrete, und es hatten bereits französische Eheprojekte, wenn auch geheimnisvoll=phantastischer Art, gespielt. 8 ) Christian hatte sie in der ersten Zeit nach seiner Thronbesteigung, als er einen letzten Versuch machte, sich mit seiner Gattin wieder zu einigen, ruhen lassen, jetzt nahm er sie wieder auf. Schon von seinem früheren Aufenthalt in Frankreich her hegte er eine


6) Dabei hatten sie die Sachen der dort amtierenden Rostocker Deputierten und des Vogtes, Mäntel, Degen und dergleichen, die sie im Amtslokal vorfanden, hinaus auf die Diele geworfen und den Stall mit dem Beile geöffnet, um die Pferde für Mardeseldts Geliebte, die sich in der Vogtei einlogierte, hineinzustellen.
7) S. Chr. L. S. 45 und für die frühere Geschichte der Ehe Jb. 70, 209 ff.
8) S. Jb. 70, 221 ff.
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Vorliebe für französisches Wesen, und somit faßte er, als ihm die Werbung um eine katholische Prinzessin deutschen Ursprungs nicht geglückt war, 9 ) im Ernst die Vermählung mit einer französischen Prinzessin ins Auge. Um sie zu erreichen, entschloß er sich, das Opfer des Übertritts zu bringen. Seine neue französische Gattin sollte ihm dann den französischen Hof gewinnen helfen, daß er ihm in seinen Bedrängnissen seine Unterstützung lieh. Denn wer anders konnte ihm helfen als eben Frankreich, schon damals ganz unbestritten die erste Macht in Europa, und sein junger König Ludwig XIV., der eben nach dem Tode seines Beraters Mazarin die Zügel der Regierung selbst in die Hand genommen hatte? Frankreich konnte helfen, wenn es wollte, und es war auch zu erwarten, daß es wollen würde. Hatte es doch durch die sogenannte Rheinische Allianz seit dem Jahre 1658 bereits eine ganze Anzahl deutscher Staaten an sich gefesselt. 10 ) Warum sollte es den Mecklenburger Herzog abweisen, wenn er sich der Zahl dieser Klienten anzureihen wünschte? Wirksamer freilich als der Beitritt zur Rheinischen Allianz mit ihren allgemein gehaltenen Bestimmungen mußte für Christian der Abschluß eines besonderen Schutzvertrages mit spezielleren Bestimmungen sein. Aber vielleicht ließ sich auch dieser erreichen, wenn Christian den französischen Hof durch seinen Übertritt zum Katholizismus und eine französische Heirat günstig stimmte und seine Gattin ihren Einfluß für ihn aufwandte. Schon gleich nach seiner Thronbesteigung war Christian nahegelegt worden, sich an Frankreich anzuschließen. 11 ) Damals hatte er noch gehofft, sich selbst ohne fremde Unterstützung helfen zu können. Nun, da er eingesehen, daß dies unmöglich war, richteten sich seine Augen wieder auf Frankreich, und mit dem Plan, sich unter Frankreichs Schutz zu stellen, verband sich der Wunsch, von seinen Ehenöten befreit zu werden und eine zweite Vermählung zu schließen zu einem untennbaren Ganzen, dessen einzelne Glieder - der Übertritt, die Vermählung und das Bündnis - sich gegenseitig bestimmten und bedingten. Denn wenn er von einer


9) Henriette Franziska von Hohenzollern=Hechingen, s. Chr. L. S. 49 Anm.
10) Auch Herzog Christian hatte schon im J. 1660 bei seinem Aufenthalte in Frankfurt daran gedacht, sich in die Rheinische Allianz aufnehmen zu lassen, aber den Plan nachher vorläufig noch nicht weiter verfolgt.
11) S. Chr. L. S. 13.
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französischen Heirat einen günstigen Einfluß auf seine Beziehungen zu König Ludwig erwartete, so bedurfte er umgekehrt, sobald er, der Fürst eines norddeutschen, von protestantischen Territorien umgebenen Landes, katholisch wurde, eben deshalb noch mehr wie bisher, damit ihm der Übertritt zum Katholizismus nicht seine Stellung zu seinen Untertanen und seinen Nachbarn vollends verdürbe, eines starken Rückhaltes, den wiederum Frankreich bieten konnte. Wenn aber einmal Frankreich gewonnen war, warum sollte es nicht möglich sein, selbst die inneren Verhältnisse Mecklenburgs mit seiner Hülfe nach Christians Wünschen umzugestalten? In Frankreich hatte sich das absolute Fürstenregiment durchgesetzt. War Christian erst des Königs Verwandter, warum sollte es nicht gelingen, diesen zu bewegen, daß er den Widerstand der mecklenburgischen Stände brechen und auch dort den Absolutismus einführen half? Eine Vorbedingung dafür war die Auflösung der Kommunion, die den Schweriner Landesteil an den Güstrower fesselte und jede Selbständigkeit der Landesverwaltung unterband. Und war nicht eigentlich Herzog Christian nach dem Testamente Johann Albrechts I. der rechtmäßige Herrscher über das ganze Land? Nach seiner eigenen Anschauung wenigstens war sein Vater überhaupt nicht befugt gewesen, zum Nachteil seiner Nachfolger in die Teilung zu willigen. Der Wiener Hof hatte sich allerdings dieser Anschauung nicht angeschlossen und dem Güstrower Herzog trotz der Remonstrationsversuche Christians die Belehnung erteilt, aber vielleicht war auch hierin König Ludwig zum Eintreten für Christian, wenn dieser katholisch und sein Verwandter wurde, zu bewegen; schon, wenn sich nur die Kommunion beseitigen ließ, war viel gewonnen. So verbanden sich in Christians Erwägungen zahlreiche Gedankengänge, um ihn in seinem dreifachen Plan zu bestärken. Anfang 1662 war er mit sich im Reinen und entschlossen, selbst nach Frankreich zu gehen und alles dort persönlich zu betreiben; denn so meinte er am besten und schnellsten zum Ziele zu kommen. Da aber eine Reise an den französischen Hof nicht ratsam war, ohne daß er vorher einer einer guten Aufnahme versichert war, so sandte er zunächst seinen Kammerjunker Nikolaus v. Bünsow 12 ) voraus, um ihm selbst die Wege zu ebnen und sich zugleich nach einer passenden Frau für ihn umzusehen. (März 1662.)


12) Nikolaus von Bünsow war ein Sohn des Geh. Rats Ernst von Bünsow, s. über beide Chr. L. S. 14 Anm.
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2. Bünsows Sendung nach Paris.

Bünsow reiste zuerst in die Niederlande nach Brüssel, um dort den französischen Diplomaten Grafen de Fruges aufzusuchen, mit dem Christian bereits Verbindung angeknüpft hatte. Er brachte eine Instruktion mit (datiert vom 21. März 13 ), nach der er dem Grafen im Vertrauen mitteilen sollte, er habe Auftrag, sich um die Protektion des Königs Ludwig als Garanten des Westfälischen Friedens zu bewerben. Den Anknüpfungspunkt für die Bitte sollte der Hinweis auf Christians frühere Kriegsdienste für Frankreich bieten, als Motiv des Gesuches werden die erlittenen Kriegsdrangsale und der Wunsch nach künftigem Schutz angegeben. Auch ein Schreiben des Herzogs an den König hatte Bünsow bei sich und ersuchte Fruges im Auftrage seines Herrn, mit ihm zusammen nach Paris zu reisen, das Schreiben dem Könige zu übergeben und die Verhandlungen mit ihm einzuleiten. Von dem Vermählungsplane und dem Übertritt war in der offiziellen Instruktion nicht die Rede; daß es sich aber auch um die Heirat handelte, daß ferner Christian schon damals völlig entschlossen war, um sie zustande zu bringen, die Religion zu wechseln, falls es gewünscht wurde, ersieht man aus einer geheimen Nebeninstruktion für Bünsow, die der Herzog am selben Datum, dem 21. März, eigenhändig in Stintenburg niedergeschrieben hat und die zugleich ein dokumentarischer Beleg für die Erwartungen ist, die er an die Verbindung mit Frankreich knüpfte. Sie lautet (mit einigen Kürzungen):

1. "Damit diese Heirat desto besser glücken möge, kann Er mein Ihm wohlbekanntes Gemüt und humeur dergestalt beschreiben, daß meine Intention dahin gehet, einig und allein der Prinzeß zu Gefallen zu sein, ihr Interesse, es mag auch bestehen worin es immer wolle, von allen meinen Kräften zu befördern, mir äußerst werde angelegen sein lassen, und damit der Religion halber keine Diffikultät vorfallen möge, werde ich mich auch hierin also erweisen, daß deswegen keine Uneinigkeit noch Streit zu vermuten"; dafür erwartet er "alle Satisfaktion zu Konservierung meines Estats und Juris primogeniturae, denn von Gott= und Rechtswegen mir das ganze Land und Regierung zu


13) Die Daten sind für alle von Mecklenburg ausgehenden Schreiben alten Stiles, für alles, was in Frankreich geschah, neuen Stiles.
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führen allein gebührt, hat mir bis dato nur an Gelegenheit und Mitteln ermangelt, solches zu maintenieren, wozu hoc modo leichtlich zu gelangen, - und kann aus dieser Heirat eine gar große Revolution zu der Demoiselle höchsten Vergnügung erfolgen, mehr avantage zu geschweigen, so pro tempore et loco seiner Prudenz nach nebenst dem Comte de Fruges Er leichtlich wird finden können.

2. Ich lasse mir auch gefallen, in Frankreich, wo es begehrt wird, zu subsistieren, ich werde mir alles gefallen lassen (!) und allemal complaisant im höchsten Grad mich zu erweisen haben, Gott wolle mir einen glücklichen Fortgang gnädiglich gönnen und verleihen, damit ich einmal zum rechten Stand kommen möge."

3. Bünsow soll zusehen, daß es nicht auf die lange Bank geschoben werde, "denn Er wohl weiß, in was terminis es sonsten mit mir steht, welches aber billig diesem Großen wird weichen müssen. Wie meine Depense und Estat bei meiner Gott gebe glücklichen Überkunft honorablement den anderen Prinzen soviel möglich gleich zu machen, dessen wird Er sich zum genausten informieren."

Diese eigenhändige Auslassung bezeugt auf das deutlichste, wie trübe Herzog Christian damals seine Lage ansah, wie ihm die französische Allianz und Heirat als der letzte Rettungsanker, der ihn allein noch vor dem Untergang schützen könnte, erschien, und welche Wendung seines Schicksals er davon erwartete. Bezeichnend ist auch seine Bereitwilligkeit, wenn es verlangt werde, mit seiner neuen Gattin in Frankreich dauernd Wohnung zu nehmen; für ihn wäre das kein Opfer gewesen, denn, wie er selber in einem Schreiben an Bünsow (vom 8. September 1662) sagt, sein eigener "humeur" war "auch mehr französisch". 14 )

Als künftige Gattin hatte er bereits eine bestimmte Prinzessin ins Auge gefaßt, Marie Marguerite Ignace d'Elboeuf de Lorraine,


14) Am 15. Sept. schreibt er: "Establirte mich der König in seinem Reich, dürfte ich wohl wenig dieser Örter mich aufhalten; heirate ich in Frankreich nicht, so lasse ichs gewiß gar verbleiben." Und in einem zweiten Schreiben vom selben Datum: "Es wäre wohl gut, wenn ich bei Hofe könnte employret werden (etwa als General mit dem Range eines Prinzen), und sollte die Heirat dazu kommen, würde ich völlig establiret sein." Weiterhin spricht er von einigen deutschen Eheprojekten, die ihm nahe gebracht waren, er will aber nicht darauf eingehen, denn "Die französische Dames wie auch das Land gefallen mir besser."
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die im Alter von 24 Jahren stand. In ihrer Umgebung befand sich eine Schwester des Grafen Fruges, somit darf man vermuten, daß Christian eben durch den Grafen Fruges auf die Prinzessin aufmerksam gemacht war.

Bünsow fand den Grafen denn auch zu dem gewünschten Dienste bereit, und der Herzog sandte nun noch ein Kreditiv für den Grafen selbst (datiert Bützow, den 22. April) mit einem lateinischen Memorial, in dem er um Satisfaktion und Schutz bittet und dafür alle denkbare Unterstützung der Interessen des französischen Königs verspricht. 15 )

Nach Paris, wohin sich beide Abgesandte nun aufmachten, wurde ihnen noch der Spruch des Ehegerichts vom 19. Oktober 1660 nachgeschickt. Dem Begleitschreiben fügte Christian die Nachschrift bei: "Ich bin bereit, so bald es begehrt wird, cito dahin zu kommen."

Mitte Juni hatte der Graf Audienz beim König, übergab Christians Schreiben und brachte dessen Anliegen vor. Der König nahm es nicht unfreundlich auf und forderte alsbald eine Landkarte, um sich die Lage von Mecklenburg darauf anzusehen; er meinte dann allerdings, ob der Herzog nicht in die vorhandene Allianz eintreten wolle, befahl aber doch dem Staatssekretär de Lionne, dem damaligen Leiter der auswärtigen französischen Politik, mit dem Grafen weiter zu verhandeln. Die Antwort Lionnes aber war ähnlich wie die des Königs selbst. Man lehnte es ab, Herzog Christian eine besondere Allianz zu bewilligen und ihm spezielle Protektion zuzusichern; hierfür sei sein Land zu abgelegen, und der König würde dergestalt etwas versprechen, was er nicht werde halten können. Aber "durch seine Alliierten (von der Rheinischen Allianz) S. Fürstl. Durchlaucht zu assistieren, könnte wohl geschehen." Man werde auch an Monsieur de Gravel - den französischen Gesandten beim Deputationstage in Frankfurt und nachher beim Reichstage in Regensburg - deswegen Ordre erteilen, um sich bei den Alliierten darüber zu informieren. Über das Eheprojekt schrieb Bünsow in demselben Berichte (vom 15. Juni), in dem er diese Resultate meldete, es sei jetzt nicht à propos, Mademoiselle wolle gern den Herzog von Savoyen heiraten, dessen Mutter habe dies bisher verhindert, sei aber


15) cultum, studia ac officia et quae ulterius a Nobis proficisci et desiderari possunt ac debent, in quemcunque casum, ad emolumentum et incrementum, ad utilitatem atque honorem Regiae Majestatis et Coronae.
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schwer krank. Übrigens machte die Prinzessin auf Bünsow keinen günstigen Eindruck, sie habe zwar, schrieb er den 29. Juni, eine schöne Figur, aber sei im Gesicht sehr mager und sehe sehr alt aus, dazu sei sie - wenigstens damals, wohl aus Liebeskummer - alle Zeit melancholisch, spreche wenig und sei selten guter Laune.

Der mündlichen Antwort des Königs entsprach ein freundliches Schreiben desselben an den Herzog, datiert Paris, den 13. Juni 1662, worin er ihn, ohne in Einzelheiten einzugehen, seines königlichen Schutzes versichert, 16 ) auch die versprochene Order an Gravel ging ungesäumt nach Frankfurt.

Waren auch Christians Erwartungen nicht ganz erfüllt, insofern man ihm keine besondere Allianz bewilligen wollte, so benutzte er doch bereitwillig das Entgegenkommen des Königs, um weiter zu verhandeln, und beließ zu diesem Zwecke Bünsow in Paris, während Graf Fruges wieder nach den Niederlanden zurückreiste. Zugleich wies der Herzog seinen Bevollmächtigten auf dem Frankfurter Deputationstage, Rat Hagemeier, an, bei Gravel und dem Kurfürsten von Mainz seine Aufnahme in die Rheinische Allianz zu betreiben. Hier in Frankfurt ließ sich auch anfangs alles recht gut an. Nach einem Berichte des Rates vom 12. Juli hatte Gravel damals bereits Befehl erhalten, Herzog Christian "quovis modo zu assistieren", und versprach alle guten Dienste. Auch der Erzbischof von Mainz zeigte, wie schon früher, so auch jetzt, freundliches Entgegenkommen, auch andere Gesandte von Mitgliedern der Rheinischen Allianz machten keine Schwierigkeiten; doch verging der Sommer über den vorbereitenden Verhandlungen, auch fehlte es noch an einer Vollmacht für den formellen Antrag um Aufnahme in die Allianz, die erst den 30. September d. J. von Christian in Ratzeburg ausgestellt wurde. Doch gelang es Hagemeier noch vor dem Schlusse der Frankfurter Tagung (Ende 1662), die Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Allianz für die Rezeption zu erwirken mit Ausnahme des Hauses Braunschweig=Lüneburg, dessen Gesandter, Dr. Alexandri, sich entschuldigte, er habe noch keine Instruktion, sein Herr, der Herzog von Wolfenbüttel, werde aber nicht unter=


16) Der König dankt für Christians Affektion und bittet sie ihm zu erhalten et de croire que de ma part je vous donnerai de bon coeur des marques de mon estime et de ma Royale protection aux occasions qui s'offriront. - Es mag hier gleich bemerkt werden, daß die aus französischen Texten angeführten Stellen, ebensowie die aus deutschen Acten in die heutige Orthographie gesetzt sind, nur der Abdruck des Bündnisses ist davon ausgenommen.
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lassen, sich mit den beiden andern lüneburgischen Höfen, Celle und Hannover, deswegen in Verbindung zu setzen. Diese Zögerung war Absicht: Wolfenbüttel, wie bei seiner Stellung zu Christian, besonders in der Ehefrage, begreiflich ist, 17 ) war gegen dessen Aufnahme in die Allianz und brauchte nur sein Votum dauernd zurückzuhalten, um sie zu hintertreiben, da zu der Aufnahme eines neuen Mitgliedes nach den Satzungen der Allianz die einmütige Zustimmung sämtlicher Glieder gehörte. Das Jahr 1662 ging also zu Ende, die Tagung zu Frankfurt schloß und der Reichstag zu Regensburg begann, ohne daß Christians Antrag genehmigt war. Hagemeier bezog auch den Reichstag und übernahm es, auch dort die Aufnahme weiter zu betreiben. Außerdem sandte Christian seinen geschicktesten Diplomaten Michael Albrecht von Schwaan nach Regensburg, um dort für ihn in seinen verschiedenen Angelegenheiten tätig zu sein; aber auch diesem gelang es nicht, die Zurückhaltung von Wolfenbüttel zu überwinden.

Inzwischen war es Bünsow in Paris nicht viel besser gegangen. Er war dort mit einem Jesuitenpater, Joscelin des Desserts, in Verkehr getreten, mit dem er öfter über die Ehescheidung sprach. Der Pater riet zum Religionswechsel, um den Schutz des Königs zu gewinnen (d. 3. August). Um dieselbe Zeit suchte sich ein Marquis de Guidanes oder Gudanes - so schreibt er sich selbst -, ein gewissenloser Abenteurer, an Christian anzunesteln mit allerlei Versprechungen, er wolle eine Ehe zwischen ihm und einer Prinzessin, die sehr schön und noch jung und eine rechte Cousine des Königs sei, zustande bringen; die Dame zu nennen, weigerte er, bis Christian Dispensation von Rom habe, suchte aber den Herzog zu einer Zusammenkunft mit ihm in Antwerpen zu veranlassen, wo er ihm mündlich von der Prinzessin, mit der er schon gesprochen habe, weitere Eröffnung tun wollte. Da aber zu gleicher Zeit der Graf Fruges von einer längeren, nicht ungünstig verlaufenen Unterredung seiner Schwester mit der Prinzessin von Elboeuf über Herzog Christian berichtete, so ließ sich der Herzog auf die Reise nach Antwerpen nicht ein, deren Nutzen doch sehr fragwürdig war. In betreff des Übertrittes waren ihm Bedenken gekommen, er könne wegen seines Landes so auf den Sturz nicht geschehen, man könne


17) Christine Margarete hatte bei Herzog August von Wolfenbüttel, ihrem Schwager, Zuflucht und Unterstützung gefunden, s. Jb. 70, 218; Chr. L. S. 26 ff.
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sonst sagen, er hätte es einer Dame zu Gefallen getan. Keinesfalls wollte er, wie er den 4. August schreibt, auf das bloße Reden des Paters hin die Religion wechseln, 18 ) er wünschte vielmehr, daß erst mit dem Könige "etwas Fruchtbarliches zum Effect gebracht werde; wenn er dann selber komme, würden die Sachen sich anders schicken." Das heißt: Er scheute sich, ohne bestimmtere Zusicherungen des Königs den Übertritt zu wagen, der ihm ohne festen Rückhalt an diesem seine ganze Stellung im Lande und seinen Nachbarn gegenüber verderben konnte. Er hatte das Schreiben des Königs vom 13. Juni am 17./27. Juni mit einem Dank für den günstigen Bescheid beantwortet und dabei angefragt, ob es dem König angenehm sein werde, wenn er selber dorthin komme, um ihm seinen Respekt zu beweisen und ihm besser auseinanderzusetzen, worin er glaube, ihm nützlich sein zu können. 19 ) Ähnlich schrieb er an Lionne, und beide nahmen auch diese Schreiben freundlich auf, aber von einer Reise Christians nach Paris riet der König ab, doch könne er den Herzog vielleicht an der Grenze irgendwo sprechen (Rel. vom 31. August). Nach Bünsows Ansicht war die Etikette die Ursache dieser Ablehnung.

Um diese Zeit hatte die Herzogin von Elboeuf wieder einmal über Christian mit der Schwester des Grafen Fruges ein Gespräch gehabt; darin hatte sie gesagt, wie Bünsow den 24. August berichtete, wenn sie sehe, daß Christians Ehe vom Papste kassiert werde und er wirklich seine Religion geändert hätte, dann könne es sich noch wohl begeben, daß sie sich zu der Ehe entschließe, aber ohne des Königs Konsens könne sie es nicht tun; dieses aber müßte alles vorhergehen. Bünsow entnahm sich freilich aus diesen Worten, daß sie sich schwerlich mit dem Herzog verheiraten werde; überdies hatte er in Erfahrung gebracht, daß die Minister dem König eingeredet hätten, die Heirat sei wider sein Interesse.


18) Wie weit Herzog Christian davon entfernt war, sich rückhaltlos dem Einfluß der Jesuiten hinzugeben, ersieht man z. B. aus einem Reskript an Bünsow vom 8. Sept. d. J. aus Ratzeburg, worin es heißt: "Den Jesuiten, die soviel promittiert, konnt Ihr zwar wohl caressieren und beibehalten, denn die Leute die Sache ehe embrouillieren als zur schleunigen Endschafft zu bringen gemeint sein, wie Ihr denn solches selbsten wisset und Euch der Pfaffen Geiz mehr denn gnugsam bekannt ist." Der Herzog war damals der Ansicht, er brauche überhaupt die Dispensation durch den Papst nicht, die Schweriner Sentenz genüge.
19) pour avoir le bonheur de vous mieux expliquer l'intention que j'ai et comme je pense vous pouvoir rendre des bons services, étant en votre Royale protection.
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Indessen nahm sich nun der Marquis de Gudanes, der sich vorgenommen hatte, sich um jeden Preis Herzog Christians Gunst zu gewinnen, der Sache an. Er sprach mit dem Beichtvater der Prinzessin, versprach auch, Bünsow in ihr Haus einzuführen und mit ihm nach Hamburg zu kommen, um dort mit dem Herzog das Weitere zu verabreden.

Der Herzog brachte freilich dem Marquis - sehr mit Recht - kein großes Vertrauen entgegen, aber auf die Zusammenkunft ging er ein. Sie fand im Oktober 1662 statt. Gudanes kam mit einem Passe des Königs und mit einer Instruktion, worin ihm Erkundigungen verschiedener Art bei Christian und über denselben aufgetragen wurden. Man kannte den Marquis am Pariser Hofe als einen unzuverlässigen Abenteurer, wies aber doch die Gelegenheit, die er bot, sich über Herzog Christian zu informieren, nicht von der Hand. Gudanes hatte zunächst zu fragen, in welcher Weise (de quelle façon) der Herzog die Religion ändern wolle und ob dieser Schritt ihm nicht den Haß seiner Untertanen zuziehen werde, ob sein Ministerium ihn billige ober ob er den Entschluß gefaßt, ohne ihn seinen Räten mitzuteilen; in diesem Falle sollte der Marquis von den Nachbarn Mecklenburgs auf gute Manier (avec adresse) zu erfahren suchen, wie wohl Christians Untertanen seinen Übertritt aufnehmen würden. Ferner soll er sich nach dem Grunde seines Zwistes mit seinem Vetter von Güstrow erkundigen und ob die Güstrower Landeshälfte besser sei als die Schweriner, ob Güstrow ein wichtigerer Platz sei als Schwerin und ob sein Vetter imstande sei, Kabalen im Lande anzurichten, in welchem Ansehen er stehe und ob er sich gut mit seinen Nachbarn stehe. Weiter soll sich Gudanes informieren, wer Wismar besitze (! das scheint also der Verfasser des Aktenstückes nicht gewußt zu haben) und ob es kein Mittel gebe, es durch Kredit oder Geld in die Hände des Herzogs zu bringen. Ferner ob Christians Gattin 20 ) Freunde habe, ob etwa der Kurfürst von Sachsen oder der von Brandenburg sie unterstütze oder andere benachbarte Fürsten sich für sie erklärten. Er soll die Zahl der Brüder und Schwestern des Herzogs, ihre Verhältnisse und ihre etwaigen Mehransprüche an den Herzog erkunden, auch zu erfahren suchen, wie hoch sich die Einkünfte des Herzogs an Geld oder Naturalien belaufen, wie viel Plätze er besitzt und wie hoch seine Schulden sind, ob er mächtig sei


20) Madame sa femme, man hielt also in Paris die Scheidung nicht für gültig.
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in seinen Staaten und ob in seiner Landeshälfte sein Vetter und seine übrigen Verwandten imstande seien seine Macht zu hemmen, ob seine Schwestern sich verheiraten wollen und wie hohe Apanagen seine Brüder beziehen, ob seine Renten sich in ein anderes Land übertragen lassen. Auch über sein Alter und seine Gemütsart (ses humeurs) soll er Erkundigungen einziehen - denn in dieser Beziehung ging Herzog Christian kein guter Ruf voraus 21 ) - und alles geheim halten. 22 )

Der Herzog gab Gudanes ein Kreditiv an den König mit, ferner Schreiben an die Königin=Mutter, die er um Unterstützung seiner Wünsche bittet, an die Mademoiselle d'Elboeuf, auch an den Erzbischof von Paris und endlich ein langes Memoire, datiert vom 8. November 1662, worin er die verschiedenen Fragen, die ihm Gudanes vorlegte, ausführlich beantwortet und die Bedenken, die man in Paris hegte, zu zerstreuen sucht. Er spricht zu Anfang desselben seinen Entschluß aus, die Religion zu wechseln und die der Prinzessin, die er heiraten werde, anzunehmen; sie möge überzeugt sein, daß dies ein starker Beweis seiner Achtung für ihre Person sei. Seinen Untertanen werde dies gleichgültig sein, er werde ihr Gewissen nicht zwingen. Darauf folgt eine Stelle über Herzog Gustav Adolf, die in wörtlicher Übersetzung lautet: "Was unsern Vetter betrifft, so steht es fest, daß ich ihm immer den Landesteil bestritten habe, den er in meinen Staaten besitzt, aus dem Grunde, daß mein verstorbener Herr Vater nicht die Befugnis gehabt hat, zu tun, was er zu meinem Präjudiz getan hat - nämlich sich auf die Landesteilung einzulassen -, da die Souveränitätsrechte von einer Natur sind, die immer dem Chef (des Hauses) verbleibt, und wir können mit Recht behaupten, daß wir etwas wiedergewinnen, was durch eine ungerechte Überraschung (Übervorteilung) entwendet ist, 23 ) und das wiederzuerlangen unsere Affären bisher nicht gestattet haben, aber wir sind erbötig, zu zeigen, daß wir in der Lage sind, 24 ) unser Land wieder in den Stand zu bringen, in dem


21) L'on craint beaucoup pour le dernier (nämlich ses humeurs).
22) Hiermit hat es der Marquis nicht ängstlich genommen, sonst wäre nicht eine Abschrift dieses Aktenstückes in die Akten des Schweriner Archivs gelangt. Auch ein Resultat seiner Erkundigungen ist hier erhalten: eine Beschreibung der Städte von Mecklenburg=Schwerin mit mancherlei Irrtümern, so ist Bützow darin als ein Seehafen (port de mer) bezeichnet.
23) de réunir une chose qui a été aliénée par une surprise injuste.
24) que nous sommes en état, auf welche Weise freilich er diese Vereinigung bewirken wollte, es sei denn durch französische Hülfe, darüber schweigt er.
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es ehemals war und sein muß, trotz unseres Unglücks" Darauf zieht er einen Vergleich zwischen dem Schweriner und dem Güstrower Land, sehr zugunsten des ersteren. Das Güstrower habe keinen festen Platz, er besitze dagegen drei ansehnliche Festungen, Schwerin, Dömitz und Bützow, die er einzeln schildert. "Außerdem" - fährt er fort - "haben unsere Staaten, die er (Gustav Adolf) besitzt, für uns die Gefühle bewahrt, die sie ihrem wirklichen Souverän schuldig sind, und sehen ihn nur als einen Usurpator an (!!), der im Sterben liegt. Seine Gesundheit ist infolge von Ausschweifungen und seiner schwachen Konstitution so angegriffen, daß wir berechtigt sind zu erwarten, daß die Investitur, die wir haben, uns in wenigen Monaten 25 ) zustatten kommen wird."

Ebenso gewagt, wie alles dies, ist die nun folgende Behauptung, er habe auch Hoffnung, Wismar den Schweden zu entreißen; die Gründe dafür will er dem Marquis mündlich auseinandergesetzt haben. Dann kommt er auf seine Ehe zu sprechen und weist nach, daß seine frühere Ehe bereits gelöst sei. Die benachbarten Fürsten, meint er, würden sich nicht einmischen, wenn er sich wieder vermähle. Um seiner künftigen Gattin größere Sicherheit zu bieten, stellt er in Aussicht, ihr in seinen Staaten einen Treueid schwören und sie in seine Plätze als Herrscherin aufnehmen zu lassen. 26 ) Er bespricht dann die "Verlegenheit" mit seinen Brüdern; diese sei seit einem Monat durch kaiserliche Kommission beendet, 27 ) und zwar auf Bedingungen, die für ihn sehr vorteilhaft seien. "Wir denken also fast nicht mehr daran, daß sie auf der Welt sind." (Wie brüderlich liebevoll!) Schulden habe er im ganzen Reiche keinen Sou, 28 ) und was die seines Vaters betreffe, so stellten dessen Gläubiger ihm keine Forderungen mehr, seit man ihnen nachgewiesen, daß der Vater nicht berechtigt gewesen sei, etwas zu leihen, und er


25) Bekanntlich ist Herzog Gustav Adolf erst im J. 1695, drei Jahre nach dem Tode Christian Louis, gestorben. Daß er in seiner Jugend durch Ausschweifungen seine Gesundheit zerrüttet, ist allerdings auch sonst beglaubigt, s. Seb. Bacmeister, der ihn selbst gekannt hat, b. Westphal I, S. 450, auch bei Boll II, S. 197.
26) Nous la ferons recevoir dans nos places comme Souveraine.
27) S. Chr. L. S. 51. Das Abkommen war nur ein vorläufiges und der Streit damit keineswegs zu Ende.
28) Wohl aber hatte er in Paris noch von seinem früheren Aufenthalte, wo ihn sein Vater unzureichend mit Mitteln versehen hatte, beträchtliche Schulden, die ihm bei seinem Aufenthalte zu Paris sehr unbequem wurden.
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sei von dieser Seite her völlig in Ruhe. 29 ) Seine Einkünfte, die allerdings in Naturalien beständen, verpachte er um Geld, das er ohne Mühe in jedes Land durch die Banken von Hamburg und Lübeck bringen lassen könne. Ihre Höhe habe er dem Marquis mündlich gesagt und angeboten zu beweisen, daß er sie nach Bedürfnis noch weit vermehren könne, denn da er erst seit fünf Jahren regiere und in dieser Zeit in all seinem Unglück fortwährende Beweise von Eifer und Treue von seinen Untertanen erhalten habe, so habe er bisher nichts "über seine Rechte" (au dela de nos droits) einfordern wollen, ja er habe sogar etwas davon noch zurückgestellt (recaché), um sie zu verpflichten, in ihrer Schuldigkeit fortzufahren. 30 )

Mit diesen verschiedenen Schreiben reiste der Marquis wieder nach Paris, mit ihm Bünsow, der Befehl bekam, auch auf den Marquis sorgfältig Acht zu geben. Den 24. November kamen beide in Paris an. Die Königin=Mutter sowie das Fräulein v. Elboeuf nahmen die Schreiben freundlich an, machten aber alles weitere von der Entscheidung des Königs abhängig, der erst Anfang Dezember wieder nach Paris kam. Der aber zeigte keine Neigung, sich, wie er sagte, "in einen Weiberkrieg zu mischen", sondern überwies die Fortsetzung der Verhandlungen wieder Lionne, und dieser trug Bedenken, Wolfenbüttel, dessen Stellung zu Christian ihm wohl bekannt war, zu erzürnen und war der Ansicht, daß sich Herzog Christian unmöglich bei Lebzeiten seiner ersten Gattin wiedervermählen könne. Der König werde den Herzog in seinen gerechten Forderungen alle Zeit unterstützen, aber nicht dergestalt, daß seine eigenen Alliierten dadurch choquiert würden.

Den 15. Dezember brachte zwar Gudanes ein Schreiben von Lionne, daß der König die zweite Heirat billige, allein am 22. Dezember heißt es dann wieder, der König wolle vorerst über folgende Punkte versichert sein:

1. daß der Spruch des Ehegerichts der Gemahlin und ihren Freunden mitgeteilt sei,

2. daß die benachbarten Fürsten sich hierin nicht mischen wollten, auch die Gemahlin nicht unterstützen, denn er wolle seine Cousine einer so gewagten Situation nicht aussetzen,


29) In Wahrheit waren die Prozesse wegen der eingezogenen Ämter und Güter keineswegs aufgegeben.
30) Hier spielt er ohne Zweifel auf die Garnisons= und Legationskosten an, mit deren vollständiger Einforderung, zu der er sich berechtigt hielt, er noch keinen Ernst gemacht.
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3. daß Christian der Gemahlin ihre Güter zurückgegeben habe.

In mehreren ausführlichen Antwortschreiben mit Aktenstücken des Kanzlers über die Ehescheidung suchte der Herzog diese Bedenken zu zerstreuen (Ende 1662 und Anfang 1663).

Allein es wollte alles nichts helfen, vielmehr machte um diese Zeit Lionne dem Marquis gegenüber einmal die Äußerung, "es gebe keinen Narren in Frankreich gleich ihm, der die Partei des Herzogs von Mecklenburg halte; der Marquis müsse sehr vom Herzog beschenkt sein, oder man müsse ihm die Augen sehr verblendet haben, daß er nicht besser in E. F. D. humeur hätte penetrieren können."

Der Jesuitenpater hatte nach Hamburg an den französischen Residenten und an französische Kaufleute geschrieben. Die Antworten waren sehr ungünstig ausgefallen. Der Herzog solle keinen Kredit mehr haben und sein Land solle ruiniert sein; er selbst sei kein Fürst von Parole, man könne auf sein Wort nicht trauen; nichts sei ihm rarer als bares Geld, und habe er zufällig etwas, gebe er es für Alchymie aus, gegen die König Ludwig eine starke Abneigung hatte. Er folge keinem Menschen, sondern wolle nach seinem Kopfe alles regulieren, dabei sei er so heftiger Gemütsart, daß es besser sei, weit von ihm als bei ihm zu sein. Er folge viel eher den Ratschlägen eines Lakaien oder Kammerdieners als denen eines ehrlichen und vornehmen Mannes. Seine Gemahlin habe er dergestalt unwürdig behandelt, daß sein ganzes Land, das ihn mehr aus Furcht als aus Liebe respektiere, Mitleiden mit ihr habe. Wenn er getrunken habe, sei er nicht wie die andern Fürsten lustig, sondern streitsüchtig, denn er sei über alle Maßen unruhig, ohne Gewissen und ohne Religion. Auch von seinen früheren Erlebnissen in den Niederlanden hatte man sehr ungünstig gefärbte Schilderungen. Fast mit jeder Post kamen neue schlimme Nachrichten. So zeigte am 17. Januar der Jesuit einen Brief, worin behauptet war, der Herzog sei so schlecht mit Möbeln eingerichtet, daß er aus Not nach Amsterdam oder Antwerpen gehen müsse, um in einem Hause, das einigermaßen, aber nicht, wie es einem Prinzen gebühre, möbliert sei, wohnen zu können. Alles dies bekam Herzog Christian aus Bünsows Berichten, der ihm nichts verschleierte, zu lesen, aber es focht ihn alles nicht an und machte ihn nicht wankend. Über sein persönliches Betragen äußerte er sich (den 15. Januar) in seiner Antwort auf den Brief Bünsows vom 1. November: "Wir

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wissen Uns und Unsere humeur schon zu gouvernieren, wie ein jeder kluger Regent an seinem Ort nach Beschaffenheit des Estats und pro qualitate et circumstantiis rerum, temporum et morum solches in Acht haben wird." Endlich fand Bünsow gerade in der Massenhaftigkeit dieser schlimmen Ausstreuungen eine Handhabe, vom Könige die Erlaubnis zu erwirken zu einer Reise seines Herrn nach Paris, damit er sich "von allen den Injurien, so man ihm beimesse, purgieren könne."

Vom Hofe erhielt der Marquis de Gudanes den Auftrag, mit Bünsow nach Mecklenburg zu reisen, um den Herzog "noch ferner zu informieren". Man hatte diesen nämlich in Paris als einen "Barbaren" geschildert, der von Hofetikette nichts wisse.

3. Herzog Christian in Paris bis zu seinem Übertritt.

Es gehörte viel Mut dazu, unter solchen Umständen die Reise zu wagen. Herzog Christian hatte diesen Mut, und der Marquis wußte ihn in seiner Zuversicht, daß es ihm leicht und schnell gelingen werde, alle Hindernisse zu beseitigen, noch zu bestärken. So trat er denn, obgleich es damals mit dem Heiratsplan so schlecht stand, daß Bünsow ihm anheimgab, ob er ihn nicht ganz aufgeben wolle, trotzdem jetzt mit seiner Absicht, sich wieder zu vermählen, offen hervor: er notifizierte sie vor seiner Abreise dem Herzog von Wolfenbüttel mit der Bitte, seine Frau Base in Kenntnis zu setzen, und sandte an Herzog Gustav Adolf noch von Schwerin aus den Marquis de Gudanes mit der gleichen Anzeige. Der Marquis, ein vollkommen gewissenloser Mensch, den nur der Ehrgeiz eine Rolle zu spielen wie die Habsucht leiteten, benutzte diese Gelegenheit, mit dem Güstrower Hofe eine verräterische Verbindung anzuknüpfen. Er erbot sich, für 200 Pistolen alle Schriftstücke, die er in Herzog Christians Angelegenheiten in Händen habe, dem Güstrower Hofe mitzuteilen, auch gegen eine dauernde Pension von 6000 Gulden jährlich von Zeit zu Zeit Herzog Christians Pläne den Güstrower Räten zu offenbaren und Anleitung zu geben, wie sie denselben entgegenarbeiten könnten, auch selber mit zu verhindern, daß die Heirat Fortgang nehme, so daß Herzog Christian "in Paris umsonst sein Geld verzehre".

Herzog Gustav Adolf wies dies Anerbieten nicht ab, überließ aber aus begreiflichem Mißtrauen dem Franzosen, der ja schon durch sein Anerbieten seine eigene Unzuverlässigkeit zur Genüge dartat, die Sache nicht allein, sondern sandte einen seiner Beamten,

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den Hofrat Rühl, nach Paris, der die 200 Pistolen für Gudanes mitbekam, aber auch die Weisung, sich nach ihm zu erkundigen. Den Vorwand für seine Absendung bot ein Scheinauftrag in bezug auf den Warnemünder Zoll. Rühl hatte, abgesehen von der Überwachung des Marquis, die Aufgabe, in Paris auch seinerseits im Verein mit dem dort schon befindlichen Güstrower Agenten Heiß gegen Christians Pläne, sowohl die Allianz wie die Wiedervermählung, zu arbeiten. Außerdem ward noch ein geheimer Korrespondent in Paris gewonnen, ein Adliger am französischen Hofe selbst, der sich den Anschein gab, sehr einflußreiche Verbindungen dort zu besitzen und für die Besoldung von 200 Talern jährlich über alles, was Christian betreffe, insgeheim, ohne selbst Heiß bekannt zu sein, auf dem Wege über Holland an den Güstrower Hofrat Schäfer berichtete und seinen eigenen wie aller seiner Freunde Einfluß gegen Christian aufzubieten sich anheischig machte. 31 )

Zugleich schrieb Herzog Gustav Adolf auch an den König von Schweden, der denn auch seinem Gesandten in Paris eine ähnliche Anweisung gab, wie die Güstrower und auch die Wolfenbütteler Konfidenten sie erhielten; von Wolfenbüttel aus bearbeitete man den französischen Gesandten in Regensburg, Gravel, und unter dem 24. Februar 1663 schrieb Christine Margarete an den König einen Protest gegen Christians etwaige Wiedervermählung. 32 ) Den 26. Februar wandte sie sich in einer Ein=


31) Er nennt sich selbst de la Richardière, augenscheinlich mit einem Pseudonym, da ein Herr dieses Namens, wie sich bei einer Erkundigung ergab, am Pariser Hofe nicht bekannt war. Nach seinen eigenen Worten will er sich in der näheren Umgebung der Herzogin von Châtillon (die Christians zweite Gattin wurde) befunden und auch den König öfter gesprochen haben; seine Berichte sind nicht ohne Eleganz und Gewandtheit geschrieben, aber voll von offenkundigen Übertreibungen, Entstellungen, auch freien Erfindungen. Wie fern er wirklich den maßgebenden Persönlichkeiten stand und wie wenig er von dem authentischen Hergang wußte, zeigt sich z. B. darin, daß er noch den 28. März 1664 behauptet, er habe den König in seiner unvorteilhaften Meinung über Herzog Christian Louis noch bestärkt und es werde also nicht zu dem Traktat kommen, während in Wahrheit dieser Traktat nicht allein schon vor Monaten abgeschlossen, sondern damals bereits ratifiziert war, doch hat er neben vielem Hintertreppenklatsch auch manche wichtige und gute Nachrichten; was er von seinem eigenen Einfluß erzählt, sind Flunkereien.
32) Vom selben Datum ist ein Schreiben an ,Madame' adressiert, das der von Christian erwählten Braut - welche es war, wußte man in Wolfenbüttel noch nicht, auch war ja in der Tat die endgültige Wahl noch nicht getroffen - in die Hände gespielt werden sollte. Hierin (  ...  )
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gabe an den Kaiser, die drei Bitten enthielt; erstens die kaiserliche Kommission, die inzwischen, den 17. April 1662, eingesetzt war, fortzusetzen, zweitens, sie in speziellen kaiserlichen Schutz zu nehmen und drittens, Herzog Christian zu befehlen, daß er vor gänzlicher Entscheidung des Streites mit ihr sich aller neuen Heiratstraktaten enthalte.

Im allgemeinen mit der Stellung des Güstrower Hofes bekannt gemacht durch ein Schreiben vom 12. Februar, in welchem Gustav Adolf seiner Absicht zu heiraten widersprach, doch im einzelnen noch ohne Kenntnis von allen diesen Gegenschachzügen, reiste Herzog Christian Ende Februar nach Paris ab. 33 )

Vom 17. März ist sein erstes Schreiben aus Paris datiert, wo er nun den ganzen Rest des Jahres 1663 und auch den größten Teil des Jahres 1664 zubrachte.

Noch von Antwerpen aus sandte er den 26. Februar an seine Räte ein Blankett für ein Schreiben an seinen Bruder Herzog Karl, in dem dieser die Versicherung erhalten sollte, daß Christians Intention wie auch seine Reise nur auf ihres "uralten Fürstlichen Hauses Aufnehmen" gerichtet sei, woran sich dann die Bitte schließen sollte, Karl möge sich von niemand zu widriger Meinung bewegen lassen. Das Schreiben wurde auch von den Räten nach Christians Wünschen eingerichtet, verfehlte aber völlig


(  ...  ) weist Christine Margarete auf ihr Protestschreiben an den König hin, das den wahren Stand der Dinge enthalte, und warnt auf das dringendste vor dem Unheil, das Madame durch die Vermählung mit Christian sich zuziehen werde. "Wenn es wahr ist, was man mir berichtet hat, daß Ihr über eine Verbindung mit Herzog Christian verhandelt und dieser Brief noch zur rechten Zeit kommt, so müßt Ihr glauben, daß ich der gute Engel bin, der Euch warnt, den Ruin zu vermeiden, der Euch erwartet, im Falle Ihr, wie ich nicht hoffe, weiter gehen wolltet, nicht nur in Anbetracht des Skandals, der Ungeheuerlichkeiten und Folgen dieser vermeintlichen Ehe, sondern auch wegen unendlichen Unglücks, für das ich Euch zum Beispiel diene, da ich einen Teil davon erfahren habe und noch erfahre." Ob dieses scharfe Schreiben an eine der von Herzog Christian umworbenen Damen wirklich abgegeben ist, war aus den Akten des Schweriner Archivs nicht zu ersehen. Übrigens wußte man in Wolfenbüttel schon vor Christians Ankunft in Paris, daß König Ludwig seine Zustimmung zu der Vermählung vor Erkundigung, ob und wie Herzog Gustav Adolf und sein Haus dabei interessiert seien, nicht geben werde.
33) Welche Bedeutung er der Reise beilegte, zeigte u. a. ein Schreiben aus Paris vom 25./15. Mai, worin es heißt: "Uns ist bei währender Unserer Regierung, ja von Jugend auf nichts vorgekommen, davon unsere zeitliche Wohlfahrt, Ehre und Reputation mehr dependierte, als die jetzige Beschaffenheit Unseres hiesigen Zustandes."
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seinen Zweck: Herzog Karl war so wenig von der Richtigkeit dieses Weges, um das mecklenburgische Fürstenhaus in Aufnahme zu bringen, überzeugt, daß er sofort mit seinen Brüdern und Gustav Adolf in Verhandlung trat wegen eines gemeinsamen Protestes der Brüder und vorläufig ebenfalls ein Protestschreiben an König Ludwig richtete.

Somit fand Herzog Christian die Lage in Paris weit schwieriger, als er nach den Schilderungen des Marquis angenommen hatte. Zum Glück kam dessen Verrat gleich im Anfang von Christians Aufenthalt an den Tag: Hofrat Rühl sprach wider seine Instruktion mit Heiß über Gudanes, 34 ) und Heiß entdeckte des Marquis verräterische Absicht dem Herrn v. Lionne, um, wie er zu seiner Rechtfertigung angab, Herzog Christian von diesem Intriganten, auf den er sich einzig und allein verlasse, zu trennen, und auch Herzog Gustav Adolf zum Besten. Der drohenden Verhaftung wußte der schlaue Marquis allerdings durch schleunige Abreise zu entgehen.

Den 3./13. April meldet Christian seinen Räten die Entdeckung dieser gegen ihn angestellten gefährlichen Machination 35 )


34) Rühl zeigte sich überhaupt seiner Mission wenig gewachsen. Er verließ, kaum angekommen, schon Ende März Paris wieder und siedelte nach Saumur über und zwar, wie er am 28. März schreibt, "weil der Aufenthalt in Paris zu gefährlich für ihn geworden sei." Worin diese Gefahren, deren Größe er noch öfter lebhaft schildert, eigentlich bestanden, hat er nicht verraten. Vermutlich hat Herzog Christian den augenscheinlich sehr furchtsamen Mann durch Drohungen ins Bockshorn jagen lassen. In Saumur erkrankte Rühl dann und kehrte, notdürftig wiederhergestellt, schon im Mai in die Heimat zurück.
35) Der brandenburgische Gesandte von Blumenthal schrieb an den Kurfürsten den 20. April 1663: Herzog Christian von Mecklenburg stand dieser Tage in Gefahr, von einem Marquis de Gearole in seinem Gefolge ermordet zu werden, wurde aber durch eine Warnung des Königs gerettet. Es heißt, "der Marquis habe sich dazu durch einen deutschen Fürsten", den Blumenthal zu nennen Bedenken trägt, "verleiten lassen." Von einem solchen Mordanschlag ist in dem Schreiben des Herzogs überhaupt nicht die Rede, über Gudanes Verrat aber schreibt er den 13. April: Gott habe ihm die Gnade erwiesen, indem er eine wider ihn angestellte gefährliche Machination, "wodurch Wir in Unsern fürhabenden und zu Unser und Unser Lande und Leute Wohlfahrt und Aufnehmen gerichteten Desseins mächtig würden gehindert und in unsägliche Konfusion und wohl gar in äußerste Gefahr Unser Person gebracht worden sein, durch eine sonderbare Schickung entdecket, denn Wir ganz unvermuts in beglaubte Erfahrung kommen, daß eine gewisse Person, zu der Wir Ursach gehabt, eine gute Confidenz zu tragen, durch Corruption und Bestechung sich bewegen lassen, daß sie nicht allein die Uns von hohem Orte zukommenden Schreiben andern mitteilen, besondern (  ...  )
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und befiehlt, daß dem Gebet, das während seiner Abwesenheit angeordnet war, noch eine Danksagung angehängt werde. Auch Ritter= und Landschaft erhielt ein Schreiben über den Vorfall, damit sie selbst, wie er den Räten schreibt, hinter "die Wahrheit kommen und sehen und urteilen möge, was für ein Unterschied unter Unser reellen offenherzigen Konduite und des widrigen Teils verborgenen, ja machiavellistischen Stratagemen und Kunststücklein sei und zu wem sie sich in allen begebenden Fällen einer wahren landesväterlichen Fürsorge über kurz oder lang zu versehen haben mögen."

Von dieser Gefahr befreit, ging nun Herzog Christian mit verdoppeltem Eifer der Ausführung seiner Pläne nach. Er wartete täglich dem König auf, 36 ) stellte ihm in persönlicher Audienz sowie in einer schriftlichen Eingabe seine Lage vor 37 ) und bat um seinen Schutz. Der König behandelte ihn mit ausgesuchter Höflichkeit 38 ) und ließ sich bereit finden, an Gravel eine neue


(  ...  ) auch von Zeit zu Zeit mit Rat und Tat an die Hand gehen wolle, damit Wir in Unserm Vornehmen und Sachen hintertrieben werden." Den 11. Mai nennt er Gudanes und erzählt, daß er durch Schreiben vom Pariser Hof aus der Königlichen Kanzlei selbst gewarnt sei, der Name Gearole wird in den Akten des Schweriner Archivs nicht genannt. Das Gerücht von dem Mordanschlag scheint also aus übertreibenden Äußerungen des Unwillens von Seiten des Herzogs selbst (s. die oben gesperrt gedruckten Worte) entstanden zu sein.
36) Dieser Satz ist entnommen aus einem Bericht Blumenthals vom 25. Mai, s. Urk. und Aktenstücke zur Gesch. des Kurf. Fr. Wilh., IX, 646.
37) Auch mit dem brandenburgischen Gesandten hatte er mehrfach Gespräche über seine Lage, über die dann Blumenthal dem Kurfürsten Bericht erstattete, so den 27. April über ein Gespräch vom 15. April. Der Herzog hatte über die Verfolgung geklagt, die er vom Kaiser erleide, der ihm hart zusetze wegen seiner gewesenen Gemahlin und der Alimentgelder, die der Herzog seiner Stiefmutter und seinen Schwestern und Brüdern geben solle, und ihn deshalb mit Exekution bedrohe; sein Land vermöge bei seinem jetzigen elenden Zustande neben dem Unterhalte des Hofstaates dergleichen Summen nicht aufzubringen. Das habe ihn bestimmt, nach Paris zu gehen und sich über so harte Prozeduren des Kaisers bei dem Könige zu beschweren. Der Herzog hatte dann noch von der Depesche, die der König an Gravel nach Regensburg gesandt habe (s. oben im Text), erzählt und gesagt, mit der bezüglichen Depesche gedenke er sich selbst dahin zu begeben (s. Urk. und Aktenstück IX, 641). Diese Absicht gab er aber wieder auf, jedenfalls erschien es ihm für seine Pläne förderlicher, Paris und den Hof nicht zu verlassen.
38) Hierüber erzählt Blumenthal in einem Bericht vom 25. Mai (Urk. und Aktenstücke IX, 646) bei der letzten Audienz des Marquis de la Fuente habe der König dem Herzog sofort nach Monsieur (dem Bruder des Königs) gewinkt, seinen Hut aufzusetzen, weshalb die Princes du sang, welchen der König diesen Vorzug nicht gestattet, sofort davon gegangen seien.
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Anweisung ergehen zu lassen, nach Möglichkeit für Christian zu wirken, daß man ihn mit Reichsexekutionen in Frieden lasse. Auch an den König von Schweden ging ein Schreiben ab, datiert vom 25. April des Jahres, das sich auf Christians Streit mit den Brüdern bezieht: König Ludwig wisse durch den Herzog, daß der König viel Einfluß auf dessen Brüder habe (beaucoup de crédit sur l'esprit des princes ses frères) und seine Empfehlung also sehr nützlich sein könne, um sie zu bewegen, von ihren "Verfolgungen" abzustehen und andere freundschaftliche Wege einzuschlagen zur Wiederherstellung der Eintracht im fürstlichen Hause. Er (König Ludwig) werde sich ihm verpflichtet fühlen für jede Gunst und Protektion, die er dem Herzog in diesen Streitigkeiten bewilligen werde. Man riet auch dem Herzog, seine Bewerbung um Aufnahme in die Rheinische Allianz auf dem Reichstage in Regensburg, der mittlerweile begonnen hatte, zu erneuern. Christian sandte den 20. April Befehl dazu nach Regensburg, wo damals neben Hagemeyer sein geschicktester Diplomat, der Geh. Rat v. Schwaan, und sein späterer Kanzler, der Rat Wedemann, für ihn tätig waren. Indessen setzte Wolfenbüttel seinen Widerstand auch hier fort, indem es den ganzen Sommer des Jahres hindurch seinen Gesandten erklären ließ, er habe über diese Sache noch keine Instruktion. Seinem ersten Memorial, das kurz gefaßt war, ließ Christian den 30. April ein zweites ausführlicheres folgen, das er persönlich an Lionne übergab. Als Zweck desselben wird im Anfang bezeichnet, es solle eingehender als das erste zeigen, welche Unterstützung der Herzog vom Könige zu erhalten wünsche und was andererseits dieser von ihm erwarten könne. Er wolle sich seinen Feinden, um all die lästigen Prozeduren abzuschneiden, konsiderabel machen

1. durch einen Allianzvertrag mit dem König, dessen Wirkung sein würde, daß es dem Könige gefiele, sich mit besonderer Sorgfalt der Interessen und Forderungen des Herzogs anzunehmen,

2. durch die Unterhaltung seiner Truppen und die Erhaltung seiner Garnisonen sowie die Verstärkung beider im Bedürfnisfall.

Der Herzog gibt dem König anheim, zu erwägen, ob sein Land, das sowohl für sich wie auch durch die Nachbarschaft der Hansestädte Lübeck und Hamburg und anderer an Bevölkerung wie Mitteln reicher Länder viele Vorteile biete, ihm nicht im Falle eines Krieges dazu dienen könne, um dort Werbungen anzustellen und ein Truppenkorps zu unterhalten, das Diversionen machen und die Feinde in Atem halten könne; ob nicht die guten Festungen im Herzogtum, Dömitz, "der Schlüssel von Nieder=

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und Obersachsen", Schwerin und Bützow, ferner auch Stintenburg 39 ) und einige wichtige Pässe sich dazu eigneten, sich dort zu halten, seinen Rückzug dorthin zu nehmen, Ausfälle und andere militärische Aktionen zu machen, ob nicht S. Hoheit ebenso gut wie irgend ein anderer fremder Fürst oder Staat S. Majestät die besten deutschen Truppen würde liefern können; ob nicht während des Friedens die erwähnten Plätze Gelegenheit zu Gewinn bieten könnten, im Falle S. Hoheit mit S. Majestät sich über eine Summe Geldes als Anleihe einigte, für die Verbesserung seiner Güter, den Rückkauf seiner Domänen und verschiedene andere notwendige und vorteilhafte Zwecke und ob nicht S. Hoheit, der einen außerordentlichen Eifer für die Interessen des Königs habe (qui a un zèle extrème pour le bien des affaires de S. Maj.), ihm Dienste leisten könne auf dem gegenwärtigen Reichstag vermittelst seiner Verbindungen und seiner drei Stimmen.

Endlich wendet sich der Herzog gegen die Anschwärzungen und boshaften Erfindungen, die man über ihn verbreitet habe, denen gegenüber er aller Welt zeigen wolle, daß er kein anderes Ziel habe, als das wahre Interesse seines Staates, vereint mit dem der Allgemeinheit und dem Frankreichs (le véritable intérest de son Estat uni avec celui du public et de la France). Er bittet also um baldige Errichtung des Traktates.

Als man am Hofe zauderte, ließ er noch ein drittes Memoire folgen. 40 ) Er appelliert darin noch einmal an den Edelmut des Königs, zu dem er seine Zuflucht genommen habe; der König habe sich durch den Glanz seiner Tugenden und seines Glückes eine solche Achtung erworben, daß sein bloßer Name genüge, um die in Schranken zu halten, die seinen Freunden und Verbündeten übel wollten. Man werde also keinen Krieg um Christians willen gegen den König führen, vielmehr den Schutz, den der König ihm gewähre, achten. Weiter behauptet er, daß es nur Bosheit (une noire malice) oder übereilter Ehrgeiz sei, wenn man ihm Klagen wegen der Ehe angezettelt habe; man wünsche, daß er ohne legitime Nachfolger sterbe. Dann klagt er über die unaufhörlichen Exekutionsdrohungen, mit denen er heimgesucht werde und die ihn, wenn man sie ausführte, außer Besitz


39) Stintenburg, das von Rechtswegen nicht ihm, sondern seiner geschiedenen Gattin gehörte, nennt er in der Hoffnung, den Pariser Hof dafür zu interessieren, daß der Ort in seiner Hand verbleibe, was ihm freilich nicht gelang.
40) Die erhaltene Kopie trägt kein Datum.
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seiner Länder setzen würden. Diese Prozeduren seien ihm gänzlich unerträglich und zielten direkt auf den Ruin seiner Person, seiner Ehre und seiner Staaten ab. Aber die Gerechtigkeit seiner Sache, die Leichtigkeit des Schutzes, der Ruhm, der diese "heroische Handlung" begleiten werde, lasse ihn hoffen, daß der König ihn nach den Schritten, die er bereits für ihn getan, nicht in sein Land werde zurückkehren lassen, ohne ihn getröstet zu haben durch die Wirkungen seiner Hochherzigkeit und Wohltätigkeit zur Verwirrung seiner Feinde, Kräftigung seines Staates und Erfüllung seiner glühendsten Wünsche; diese seien, mit aller seiner Macht das Wohl, die Ehre und das Glück S. Majestät, des königlichen Hauses und des ganzen Frankreichs fördern zu helfen. Er "fleht also demütig", daß es dem König gefalle, die Hand daran zu legen, daß seinen Feinden durch wirksamen Schutz ihre ungerechten Hoffnungen vereitelt würden; als ausreichend dazu sieht er die Werbung und Unterhaltung eines guten Regimentes Musketiere und von drei oder vier Kompanien Kavallerie an, die er immer zum Dienste des Königs bereithalten werde.

Aus einer Aufzeichnung, die im Schweriner Archiv aufbewahrt wird, lernt man noch drei geheime Artikel kennen, die der Herzog in den Allianzvertrag aufgenommen wünschte und die er mithin ohne Zweifel ebenfalls zur Kenntnis des Königs und Lionnes gebracht hat; sie haben den Inhalt:

1. daß sich der König mit Schweden zusammen der Klagen des Herzogs annehme, falls ihn der Reichstag zu Regensburg nicht zufriedenstelle;

2. daß der König ihm eine - zu vereinbarende, vermutlich jährliche - Pension gebe zu Verstärkung seiner Garnison und zum Unterhalt einiger Kompanien Kavallerie, was mit dem vorher schon ausgesprochenen Wunsche übereinstimmt, und

3. daß der König ihm 300000 Taler leihe, 41 ) rückzahlbar nach 10 Jahren, um sich ihrer zur Ordnung seiner häuslichen


41) Aus den Verhandlungen, die über Christians Anerbietungen wie Forderungen stattfanden, ist vermutlich das Gerücht entstanden, Herzog Christian wolle in Frankreich sein Land verkaufen oder vertauschen. Richardiere berichtet den 9. August, man halte für sicher, daß der Herzog sein Land gegen andere, die der König ihm geben wolle, vertauschen wolle. Ähnlich heißt es den 30. Nov., Christian habe seine Anerbietungen erneuert, seine Güter gegen andere zu vertauschen, die ihm der König in Frankreich gebe, und den 28. Dez. hat Richardiere etwas von einem Vertauschungsplan Mecklenburgs an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm gehört. Wegen dieser Nachrichten ließ man in Güstrow ein Schriftstück (  ...  )
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Angelegenheiten zu bedienen, eine bestimmtere Fassung des schon im zweiten Memoire ausgesprochenen Wunsches.

In der Zeit zwischen dem zweiten und dritten Memoire wandte sich der Herzog auch an den Papst mit einem Schreiben (datiert vom 11. Mai), worin er um Aufnahme in die katholische Kirche bat. Mit dem Kardinal Barberini, der in Paris und am Hofe weilte, wird er schon im Anfang seines Pariser Aufenthaltes in Verbindung getreten sein, und dieser nahm die Verhandlung über die Ehescheidung mit dem Papst in die Hand.

Aber auch hier ging alles für Christians Ungeduld zu langsam. Ebenso wollten seine Pariser Affären nicht von der Stelle rücken. Der König ließ sich zwar bereit finden, ein neues Empfehlungsschreiben für Christian an Schweden zu richten (den 21. Mai), 42 )


(  ...  ) anfertigen mit Nachweisen, daß Herzog Christian sein Land nicht an irgend jemand außer seinen Verwandten übertragen oder veräußern dürfe. Die Mühe war allem Anschein nach überflüssig; was der Herzog wirklich wollte, zeigen seine o. a. Denkschriften, und einige Monate später dementiert Heiß denn auch den ganzen Tauschplan bei Gelegenheit einer Bemerkung über die Freundschaft zwischen Christian Louis und Condé; diese scheine keinen anderen Zweck zu haben, als die Ehe (mit Isabella Angelika); on ne croit pas, qu'il y ait autre sujet entre eux ni aucune proposition touchant échange, engagement ou aliénation des États en tout ni en parti (Schr. v. 7. März 1664).
Von einer anderen Seite lernt man diese Gerüchte kennen aus einem Berichte der Güstrower Gesandten in Regensburg Joh. Fr. Gans und Joh. Chr. Hauswedel vom 14./24. März 1664: "Im übrigen ist uns auch allhier, was E. F. Dhl. vor diesem, von wegen unternommener Zession des Anteils Mecklenburg=Schwerin, an die Krone Frankreich spargieret, von Schwedischer Gesandtschaft vertraulich berichtet, mit dem Zusatz, daß zu solchem Behuf jemand von Paris aus abgefertigt sei, um die Beschaffenheit der Lande, und was für feste Plätze darin begriffen, in Augenschein zu nehmen." Mit solchen Erkundigungen war schon Gudanes beauftragt, und es mögen noch andere mit demselben Auftrag abgeschickt sein. Darin sah man denn eine Bestätigung jener Gerüchte. Ende 1663 beschäftigte man sich auch am brandenburger Hofe mit diesen Gerüchten. Der Kurfürst gibt den 18./28. Dez. d. J. (s. Urk. und Aktenstück XI, S. 264) dem Freiherrn von Schwerin in Torgau den Auftrag, dem Kursächsischen Geh. Rat, Freiherrn von Friesen zu sagen, es wäre ihm Bericht zugekommen, von dem er jedoch nicht wüßte, ob er fundiert sei, daß Frankreich von dem neulich katholisch gewordenen Herzog von Mecklenburg sein ganzes Herzogtum oder doch einen großen Teil desselben an sich zu erhandeln beabsichtige." Nicht unmöglich ist, daß Isabella Angelika, die das Land nachher an Gustav Adolf (s. u.) und 1673 (s. Chr. L. S. 104) an Friedrich Wilhelm hat abtreten wollen, schon damals an Derartiges gedacht und gelegentlich davon gesprochen hat.
42) Das Schreiben (dat. vom 21. Mai) bezieht sich auf eine Exekution, die vom Reichskammergericht zu Speyer dem König von (  ...  )
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aber mit einer Allianz hielt er zurück. Das Eheprojekt mit dem Fräulein v. Elboeuf zerschlug sich gänzlich, 43 ) hauptsächlich, wie es scheint, weil sie dem Herzog nicht gefiel, auch die verwitwete Herzogin v. Nemours, Tochter des verstorbenen Herzogs v. Longueville, an die er darauf dachte, zeigte sich nach anfänglichem Entgegenkommen seiner Werbung unzugänglich. Das Haupt=


(  ...  ) Schweden als Herzog von Bremen und Verden zusammen mit dem Herzog von Wolfenbüttel in den Pfändungssachen übertragen war. König Ludwig wünscht, qu'en considération du zèle, qu'il (der Herzog) témoigne pour le bien public et pour la cause commune à la France et à la Suède, et à l'affection singulière, que Nous avons d'ailleurs pour Sa personne V. M. aura bien agréable non seulement de ne lui causer aucun préjudice, mais de favoriser et protéger ses intérêts en tout ce qui pourra dépendre d'elle, tant en cette affaire qu'en toutes les autres qui regarderont sa satisfaction, dont nous nous tiendrons en notre particulier très obligés. An demselben Datum richtete auch der Herzog ein Schreiben an den König von Schweden mit der Bitte, ihm Assistenz zu gewähren und seine Aufnahme in das Rheinische Bündnis zu bewirken.
43) Für das Fräulein von Elboeuf trat Joh. Friedr. Schlezer ein, ein Sohn des früheren Leibarztes in Adolf Friedrichs Diensten (s. Jb. 70, S. 192), den Christian damals in seiner Umgebung hatte. Schlezer war von 1655 bis 59 brandenburgischer Gesandter in London gewesen, hatte aber dann seinen Posten verlassen, um zu den Schweden überzutreten, deshalb war er im J. 1660 zum Tode verurteilt worden (s. Urk. und Aktenstück IX, S. 655 Anm.). Der Herzog erzählte dem brandenburgischen Gesandten bei Gelegenheit eines gemeinsamen Theaterbesuches (den 1. Juli), er sei mit Schlezer des Kaufs uneins geworden, und zwar darum, weil jener ihm die Mad. d'Elboeuf zur Gemahlin aufdrängen und ihm vorschreiben wolle, was für Leute er anzunehmen und abzuschaffen habe. Den 5. Juli hatte Blumenthal erfahren, daß Schlezer den Herzog bei jedem denigriere, seine Kreditores aufgewiegelt und die intendierte Heirat mit Mad. de Chatillon (s. darüber unten) umzustoßen gesucht habe, dagegen die mit Mad. d'Elboeuf, von welcher Schlezer ohne Zweifel seine Pension genieße, befördere. Christian wollte den Schlezer als "Schelm und Verräter" davonjagen; ich aber dachte, bemerkt Blumenthal, wenn dieses eher geschehen wäre, könnte es nicht schaden! Schlezer blieb in Paris, und am 2. Mai 1664 schrieb Herzog Karl, der nächstälteste Bruder Christians, der von der Ungnade des Herzogs gegen Schlezer gehört hatte, an ihn und bat um nähere Nachricht über die damals schon abgeschlossene Ehe Christians, Schlezer antwortete den 30. Mai, kurz darauf wurde er in Paris wegen Schulden verhaftet (s. Bericht von Blumenthal vom 6. Juni 1664, Urk. und Akt. IX, 682). Aus dem Gefängnis von St. Germain de Pré schrieb er den 5. Oktober d. J. an Herzog Christian, er sei nun in den 6. Monat gefangen, der Herzog möge ihm in seiner Not helfen. Ob der Herzog darauf geantwortet und was, ist nicht bekannt, Schlezer starb bald darauf (s. Urk. und Akt. a. a. O.).
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hindernis war, daß man am Hofe Christians Ehescheidung nicht für gültig hielt. Vielleicht aber bot sich, so rechnete man, in dem mecklenburgischen Ehestreit eine Handhabe, auch den Güstrower Herzog Frankreich zu verpflichten, wenn nämlich Frankreich zwischen den getrennten Gatten eine Vermittelung oder eine Scheidung mit Zustimmung von Christine Margarete bei Befriedigung ihrer Ansprüche zustande brachte. Man übersah am Pariser Hofe die Lage noch nicht so, daß man nicht eine solche Lösung zu beiderseitiger Zufriedenheit für möglich gehalten hätte. So erfolgte also den 29. Mai 1663 an Herzog Gustav Adolf die Antwort des Königs, er werde mit seiner Autorität nichts unterstützen, was der Herzogin Christine Margarete zum Präjudiz gereichen könne, vielmehr alles, was von ihm abhänge, dazu beitragen, um Herzog Christian zur Wiedervereinigung mit seiner Gattin zu bestimmen. Ähnlich lautete das Antwortschreiben an Christine Margarete. Es ist nun freilich aus den Schreiben, die Christian in die Heimat sandte, nicht zu ersehen, daß man ihm wirklich ernstlich zugeredet hätte, sich mit seiner Gattin zu versöhnen, allein auch eine Förderung seiner Heiratspläne erfuhr er von Seiten des Hofes in keiner Weise.

Dazu blieben die Verhältnisse in der Heimat, über die ihm seine Räte mit jedem Posttage - die Woche zweimal - berichteten, fortdauernd recht schwierig. Zwar die längst durch Gerichtsspruch befohlene Rückgabe von Stintenburg und Zarrentin gelang es ihm, obgleich König Ludwig hierin nicht auf seiner Seite stand, durch das ganze Jahr 1663 hindurch immer und immer wieder hinauszuschieben. Mitte Mai hatten seine Räte auf einer Konferenz mit den Subdelegierten der kaiserlichen Kommission sich genötigt gesehen, die Rückgabe binnen zwei Monaten zu versprechen, und der Herzog gab den 15. Juni seine Zustimmung, wenn auch mit der Bedingung, daß die Werke von Stintenburg zu schleifen und die Mobilien fortzuschaffen seien. Die Rückgabe wurde nun auf den 18. Juli angesetzt, allein Kurfürst Friedrich Wilhelm erwies sich so gefällig, nicht auf dem Termin zu bestehen. Aber in Sachen der Geschwister und der Stiefmutter erschienen drohende kaiserliche Reskripte. Wegen der rückständigen Apanagegelder wurde Christian am 4. Mai zum Gehorsam binnen zwei Monaten angewiesen, im widrigen Falle wurde die Exekution den vorigen Kommissaren (dem Administrator von Magdeburg, August v. Sachsen und Christian Ludwig von Celle) übertragen. Am selben Datum erschien ein Reskript wegen der zwei Fürstentümer; es enthielt zwar nicht die Forderung, diese abzutreten, aber die

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früher in Aussicht gestellte Verordnung wegen der Interimsalimente, die Kommissare sollen Christian anhalten, seinem Bruder Karl neben Mirow 3000, Johann Georg 4000 Taler jährlich zu geben, und zwar von Adolf Friedrichs Tod an gerechnet, sodann 2000 Taler für die Kosten; auch hier folgt die Klausel, wenn Christian binnen zwei Monaten nicht gehorche, solle Exekution erfolgen. Auch für Güstrow wurde in seinen Beschwerdepunkten gegen Christian den 4. Juli ein neues Mandat ausgefertigt, durch welches die ausschreibenden Fürsten des niedersächsischen Kreises Exekutionsbefehl erhielten, wenn Christian in 6 Wochen nicht gehorche. Es kam allerdings zunächst erst zu einem Monitorium der Kreisdirektoren (des Administrators August v. Sachsen und des Herzogs August v. Wolfenbüttel), aber die Exekutionsgefahr rückte doch näher und näher. Auch von den Schuld= und Pfändungssachen wurden einige im Laufe des Jahres 1663 äußerst unbequem. Der Landrat v. Lehsten drang im Interesse seiner Mündel, der Barnewitzschen Erben, denen die Ämter Lübz und Crivitz pfandweise gehört hatten, auf deren Rückgabe, die "Buchwaldtschen Bürgen", die für Kapitalien, welche Adolf Friedrich von der Familie v. Buchwaldt geliehen hatte, Bürgschaft geleistet hatten, erhielten den 18. März ein Monitorium - und zwar schon ein wiederholtes - von Herzog Christian Ludwig v. Celle, worin ihnen die Exekution angedroht wurde, wenn binnen sechs Wochen nicht Zahlung des Restes jener Summe erfolge; auch sie wandten sich, wie natürlich, an den Herzog und drangen auf Zahlung von seiner Seite.

Alle diese Bedrängnisse faßte der Herzog Ende Mai (den 31.) in einem Schreiben zusammen, das er in gleichem Wortlaut an alle Kurfürsten - nach Regensburg - sandte, mit der Bitte, ihm zu helfen. Aber die Antworten gingen, wie gewöhnlich, langsam ein. Am freundlichsten war auch jetzt wieder Friedrich Wilhelm v. Brandenburg. Er legte bei dem an seinem Hofe anwesenden kaiserlichen Gesandten warme Fürsprache für Christian ein, unterstützt von dem Fürsten Johann Georg v. Anhalt, der dies selbst an Christian (Königsberg, den 4. Juli) schrieb und dabei u. a. erzählte, er habe dem Gesandten besonders vorgestellt, "wie sehr solche präzipitante Prozeduren von dem Reichshofrat gegen die Reichsfürsten die Gemüter vom Kaiser alienierten". In einer Nachschrift heißt es, Christian "habe sich von Friedrich Wilhelm alles zu versehen, was er von einem getreuen Freund sich wünschen möge". Um am Kaiserhof zu seinen Gunsten zu wirken, sandte Christian Mitte des Jahres den Geh. Rat v. Schwaan

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von Regensburg nach Wien, 44 ) nachdem der erneuerte Versuch in Regensburg, Aufnahme in die Rheinische Allianz zu finden, wieder an dem passiven Widerstande Wolfenbüttels gescheitert war.

Wohl noch unmittelbarer drückend als alles dies war für Christian die Geldnot, in die er infolge der unvorhergesehenen Verlängerung seines Pariser Aufenthaltes geriet. Um sich bei den französischen Granden in Ansehen zu setzen, glaubte er mit äußerem Glanze auftreten zu müssen und scheute zu diesem Zwecke auch größere Ausgaben nicht. So ließ er sich eine Karosse fertigen, die auf 8000 Franken geschätzt wurde, und ein Service, das sogar 10000 Taler kostete. 45 )

Er übersah deshalb schon sofort nach seiner Ankunft, daß er mit den mitgebrachten Geldern bei weitem nicht auskommen werde, und bestellte schon den 18. März einen Geldwechsel, den er aber nicht erhielt. Vom April ab werden seine Forderungen dringender: Den 13. April wünscht er, daß Ritter= und Landschaft 50000 Taler für ihn aufbringe, woran freilich nicht zu denken war; vier Tage später will er binnen sechs Wochen 30000 Taler in Hamburg deponiert haben. Anfang Mai denkt er daran, das Amt Neustadt zu versetzen, acht Tage später soll es Marnitz sein, oder es soll das Gut Kritzow verkauft werden. Ende Mai lebt er in "äußerster Not" und sendet den Kammerjunker v. Bünsow nach Schwerin, um 100000 Taler aufzutreiben. Dies erwies sich jedoch bei den kümmerlichen Verhältnissen im Lande als völlig unmöglich, aber zwei Zahlungen, eine von 10000, die andere von 12000 Talern, erfolgten nun im Juli, und zwar ohne Versetzung und Verkauf. Die erste wurde sofort für die dringendsten Schulden verbraucht, auch die zweite reichte nicht weit; schon den 11. September wünscht er wieder umgehend Geld, sehr dringend auch den 5. Oktober; auch erhielt er in Raten im ganzen noch 30000 Taler bis zu seiner Abreise im Juni 1664, womit er sich notdürftig hinstützte. Die fortwährende Geldknappheit aber hielt, wie er selber meint, seine Pläne auf. "Hätten Wir in Zeiten den Succurs des Geldes erlangt", schreibt er den 31. August, "so möchten Wir nach erreichtem Unseren guten Dessein, Unsere Rückreise wohl schon längst beschleunigt haben."


44) Damals ließ Christian dem Kaiser anbieten, er wolle sich zu dem bevorstehenden Türkenkrieg "in eigner Person gebrauchen lassen" (s. Reskr. vom 24. August), man ging aber in Wien nicht darauf ein.
45) Der brandenburgische Gesandte berichtet den 15. Mai (Urk. und Akt. IX, 655) über des Herzogs Suite, er habe 3 Karossen mit je 6 Pferden, bei 30 Reitpferde, 6 Pagen, 6 Trompeter und 12 Lakaien.
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So mochte denn seine Miene gewiß häufig, wie einmal Richardiere nach Güstrow schreibt, recht sorgenvoll aussehen. 46 ) Zu seiner Zerstreuung verfiel er in der langen Wartezeit wieder auf seine alte Liebhaberei, die Alchymie; 47 ) endlich zeigte sich zunächst für den Eheplan eine neue, verheißungsvolle Aussicht. Etwa gegen Ende Juni begann der Herzog seine Werbung seiner künftigen zweiten Gattin, der verwitweten Herzogin von Châtillon, Isabelle Angélique v. Montmorency=Bouteville, zuzuwenden. 48 ) Isabelle Angélique de Montmorency 49 ) war geboren im Jahre 1626; schon im folgenden Jahre hatte sie ihren Vater verloren, der wegen eines Duelles auf Richelieus Befehl enthauptet wurde. Dessen Gattin zog sich dann auf ihre Landgüter zurück, wo sie sich der Erziehung ihrer drei Kinder widmete, zweier Töchter 50 ) und eines Sohnes, des späteren Marschalls v. Luxemburg. Ums Jahr 1643 kamen beide Töchter nach Paris, sie fanden bei Hofe gute Aufnahme, noch bessere im Hotel des Prinzen Condé, dessen Gattin, ebenfalls eine Montmorency, ihnen nahe


46) Auch seine Geldsorgen blieben Richardiere nicht unbekannt.
47) Richardiere berichtet es schon den 4. Mai und setzt in seiner übertreibenden Art hinzu, er solle darüber Religion und Liebe vergessen haben.
48) Dies geht aus Blumenthals o. a. Bericht vom 5. Juli hervor. In demselben Berichte heißt es nachher weiter: Da der König vermutlich gleichfalls zu der Heirat mit der Mad. d'Elboeuf raten dürfte, so gedachte der Herzog vorzugeben, daß er bereits mit der Châtillon so weit engagiert sei, daß er, ohne ihrem Rufe zu schaden, nicht mehr zurückkönne. Richardiere nennt Isabella zum ersten Mal erst den 20 Juli, damals schwankte nach seiner Meinung der Herzog noch: "il cajole madame de Châtillon, courtise mademoiselle d'Elboeuf et répand ses fleurettes par toute notre cour." Den 27. Juli schreibt Heiß: Il ne laisse pas de faire la cour à mad. de Châtillon. Beide, Richardiere und Heiß, sind sich darin einig, daß, wenn der Papst nicht die Trennung von Christians erster Ehe ausspreche, weder mit Isabella noch mit einer anderen Dame des französischen Hofes eine Ehe zustande kommen werde, und Richardiere will sogar wissen, qu'on a rien résolu à Rome sur la proposition du divorce. Aber schon den 10. August schreibt er: M. le Duc Christian à présent n'a plus d'yeux pour Mademoiselle d'Elboeuf ni de coeur à donner à Mademoiselle de Nemours. Il est tout entier à Madame de Châtillon, et peu s'en faut, qu'Elle ne soit à lui de la même manière.
49) Genaueres über ihr Leben vor ihrer zweiten Vermählung findet man bei Filleul. Isabelle Angélique de Montmorency. duchesse de Châtillon, Paris 1878. Über die Zeit ihrer Ehe mit Christian Louis geht Filleul mit wenigen Worten, die zudem nicht ganz richtig sind, hinweg.
50) Isabella war die ältere, die jüngere wurde Gräfin von Valençay.
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verwandt war. Im Jahre 1645 vermählte sich Isabella, nicht ohne eine romantische in Szene gesetzte Entführung, mit Gaspard, dem Sohne des Herzogs v. Coligny=Châtillon. 51 ) Gaspard erhielt den 9. Februar 1649 bei Charenton eine Wunde, an der er starb, während seine Gattin hochschwanger war. Sie gebar einen Sohn, der ihr aber im Alter von 8 Jahren durch einen plötzlichen Tod wieder entrissen ward (1657). In der Zeit der Unruhen der Fronde nahm sie regen Anteil an der Politik auf Seite der Fronde, aber doch im Sinne des Friedens. Noch immer blendend schön, dazu klug und geistreich, mit guter Laune begabt und nicht ohne Ehrgeiz, wußte sie fortdauernd eine bedeutende Stellung am französischen Hofe zu behaupten. 52 ) Des Witwenstandes überdrüssig, fand sie bald an Christians Werbungen Gefallen, der ein stattlicher Mann war und ihr gegenüber alle Liebenswürdigkeit entfaltete, deren er irgend fähig war. 53 ) Auch für die Stellung als souveräne deutsche Fürstin und als Gattin eines Herren aus


51) Sein Vater, ein früherer Protestant, der wie Heinrich IV. katholisch geworden war, war mit der Ehe nicht einverstanden, da Isabella nur wenig begütert und Katholikin war, und gedachte seinen Sohn mit dem Fräulein de la Force, einer reichen Protestantin, zu vermählen. Die beiden Liebenden hielten aber doch aneinander fest, zogen den Herzog von Enghien und die Mitglieder des Hauses Condé ins Vertrauen, und als eines Abends die Frau von Valençay, die jüngere Schwester von Isabella, die bereits vermählt war, mit ihrer Schwester nach einem Ball nach Hause fuhr, wurde der Wagen am Tor des Hotels von einer Gruppe von Edelleuten umringt, die sich des Fräuleins bemächtigten. Sie stieß einige Schreie aus, einige Diener kamen aus dem Hause, um sie zu verteidigen. Der Schweizer der Frau von Valençay erhielt dabei einen tödlichen Degenstich. Die Schöne wurde in eine Karosse gesetzt, in der ihr Liebhaber sie erwartete. Darauf fuhr die Karosse nach Château=Thierry, wo die Ehe geschlossen wurde. Von da ging das junge Paar nach Brüssel. Der erzürnte Vater suchte auf dem Prozeßwege die Ehe wieder zu trennen, starb aber vor dem Ende des Prozesses, worauf die Vermählten nach Paris zurückkehrten und "ihren Platz in der Welt wieder einnahmen" (Filleul S. 214).
52) Sie hatte, ohne mit dem Königshause verwandt zu sein, den Rang einer "cousine du roi".
53) Christians Gefühle für sie scheinen in der Tat ungewöhnlich warm gewesen zu sein. Er schreibt z. B. den 21. September d. J.: Je n'ai jamais trouvé les années si longues et si difficiles à passer que le peu de jours qu'il y a que je n'ai pas eu l'honneur de vous voir; dann spricht er von der justice que vous devez à une passion aussi vivante et aussi respectueuse que la mienne. Den 17. Oktober dankt er für einen freundlichen Brief von ihr: Il ne fallait pas moins que cela pour adoucir - le chagrin que j'ai de votre absence. Si vous aviez un peu de cet affection que vous avez fait naître dans mon coeur, je suis assuré que vous reviendriez bientôt."
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uraltem fürstlichen Hause mochte sie nicht unempfänglich sein. Nur bedingterweise richtig aber war es, wenn Richardiere den 10. August nach Güstrow berichtete, daß auch der König die Ehe gerne sehen werde, um in Deutschland eine Person von "Geist, Einsicht und Intriguen" zu Diensten zu haben. In Wahrheit enthielten sich König Ludwig und seine Staatsmänner jeder Einmischung in die Ehefrage, wie noch den 27. September Lionne dem Güstrower Agenten Heiß bestimmt erklärte.

Ende August und Anfang September verbreitete sich in Paris das Gerücht, daß aus der Ehe nichts werden würde, sei es, daß sich absichtlich die beiden Liebenden kühler stellten, um die Gegner zu täuschen, oder daß sich Isabella wirklich eine Zeitlang zurückzog. Tatsache ist, daß sie, zu weltklug, um sich einer Neigung, wenn sie wirklich eine solche empfand, ohne weiteres hinzugeben, heimlich in Deutschland Erkundigungen über Christians Verhältnisse, auch über seine erste Ehe, einziehen ließ. Selbstverständlich geschah von Güstrow aus alles mögliche, um sie zurückzuschrecken; man sandte ein lateinisches Aktenstück mit dem Nachweis, weshalb Christians erste Ehe nicht als getrennt anzusehen sei, an Lionne und Richardiere, der den Auftrag bekam, Isabella Angelika damit bekannt zu machen, und der auch allerlei Wunderdinge von den Intriguen, durch die er Christians Pläne durchkreuze, zu berichten weiß.

Da erfolgte Ende September der erste wichtige Schritt Christians zur Verwirklichung seiner Pläne, sein Übertritt zum Katholizismus.

4. Übertritt und Bündnis.

Schon vom Anfang seines Pariser Aufenthaltes an hatte Herzog Christian seine Geneigtheit, das katholische Bekenntnis anzunehmen, in mannigfaltiger Weise bekundet. Er besuchte regelmäßig die Messe, nahm einen katholischen Priester als Almosenier in seinen Dienst und konferierte häufig und eifrig mit katholischen Gelehrten und Geistlichen. 54 ) Doch war für ihn der Übertritt unmöglich, ehe er die Gewähr hatte, daß seine erste Ehe durch den Papst getrennt werde. Eben hierüber fiel die Entscheidung in Rom Anfang August. Den 6. August stellte Papst Alexander VII. zwei Breven aus, von denen das eine den Kardinal Barberini bevollmächtigte, Herzog Christian in den Schoß der


54) Diese oder wenigstens manche derselben sandte ihm der König; dies ist zu schließen aus seinem Schreiben an Herzog Gustav Adolf vom 6. Dez. 1663 (s. S. 45).
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katholischen Kirche aufzunehmen, das zweite ihn autorisierte, Christians erste Ehe, weil seine Gattin im zweiten Grade mit ihm verwandt sei, für nichtig und unkräftig zu erklären und Christian von der Strafe des Inzestes - dieses scharfe Wort steht in dem Aktenstücke -, die er durch diese Ehe auf sich geladen, zu absolvieren. 55 )

Als diese Bullen in Paris angelangt waren, ließ der Kardinal den 26. September durch einige Zeugen, die Christian stellte, vor drei Advokaten des Pariser Parlaments beurkunden, daß der Herzog mit Christine Margarete in der Tat im zweiten Grade verwandt sei. Dann schwur Christian den 29. September im Hause des Kardinals zu St. Germain seine lutherische Ketzerei ab, die Feier der Firmelung wurde Sonntag den 30. September in der Hofkirche begangen, und eben dort erhielt er den 1. Oktober das Abendmahl. 56 )

Nach seinem Übertritt nahm Christian zu Ehren des Königs Ludwig zu seinem bisherigen Namen noch den Namen Louis an. 57 ) Über den geschehenen Übertritt stellte ihm der Kardinal ein Attest aus und vollzog auch auf Grund des zweiten päpstlichen Breve den 3. Oktober die Nichtigkeitserklärung der Ehe des Herzogs. 58 ) Dieses Aktenstück sandte der Herzog unverweilt an den Kaiser


55) Die betreffende Stelle des Breve lautet: (ut), postquam Christianum Ducem - in gremium S. R. E. receperis, ipsum Christianum Ducem, si id a te humiliter petierit, ab incestus reatu ac censuris et poenis ecclesiasticis per eum ob contractum et consummatum absque dispensatione Apostolica matrimonium praenarratum - quovis modo incursis imposita ei arbitrio tuo aliqua poenitentia salutari - absolvas -. Der Papst beschenkte dann den Neubekehrten mit einem Rosenkranz aus goldgefaßten Diamanten und Smaragden, dessen Medaille ein besonders großer und kostbarer Achat bildete.
56) Diese Daten sind entnommen aus einem Berichte des Güstrower Agenten Heiß. Den letzten beiden Notizen (il fut confessé et confirmé, le 30. septembre et communié en l'église catholique le 1. Octobre) setzt Heiß hinzu avec grand applaudissement du Roy; am Sonntag ist jedenfalls der König persönlich zugegen zu denken; ob auch am Montag, geht aus Heiß' Worten nicht hervor.
57) Heiß weiß den 5. Oktober noch nichts davon, Richardiere aber berichtet den 12. Oktober, Christian habe den Namen Louis angenommen, pour faire mieux la cour. Der Herzog selbst hat seinen neuen Namen in den Reskripten an seine Räte im Oktober noch nicht gebraucht, den 2. November unterschreibt er zum ersten Mal Christian Louis in einem Aktenstück, an dessen Spitze noch Christian steht, den 9. November steht Christian Louis auch an der Spitze und so fortab immer.
58) Der Herzog wird in diesem zweiten Aktenstück zunächst von der Strafe des Inzestes in den oben aus dem päpstlichen Breve wiedergegebenen Ausdrücken losgesprochen, und zwar ohne irgend welche Buße, dann heißt (  ...  )
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mit der Bitte, auch seinerseits die Trennung der Ehe zu bestätigen und etwaige Kinder aus einer zweiten Ehe von ihm für sukzessionsfähig zu erklären.

So wenig man auch am Kaiserhofe mit Christian Louis' engem Anschluß an Frankreich zufrieden war, sein Übertritt zum Katholizismus konnte dort nur Wohlgefallen erregen. Die gewünschte Erklärung erfolgte also den 8. Januar 1664.

Auch am Pariser Hofe befestigte sich seine Stellung durch seinen Übertritt außerordentlich, ohne ihn freilich sogleich in seinem Eheprojekt zu fördern; was dieses betraf, so wurde der Pariser Hof durch einen feierlichen Protest von Christian Louis' Brüdern, der um diese Zeit eintraf, sowie durch ein Schreiben des Güstrower Herzogs, der den Dispens des Papstes anfocht, in seiner Zurückhaltung noch bestärkt, und eine - übrigens nur vorübergehende - Verbannung seiner Erwählten nach ihrem Landsitz Merlou - der acht französische Meilen von Paris entfernt lag - und die Tätigkeit seiner Gegner warfen weitere Hindernisse in den Weg. 59 ) Wohl aber kam er in der Allianzfrage seinem Ziele näher. Am 19. Oktober schrieb er in die Heimat: "Meine Sachen gehen gottlob sehr gut", und am selben Tage nach Regensburg als Antwort auf eine Meldung, daß die Wolfenbüttelsche Erklärung über seine Aufnahme in die Rheinische Allianz noch nicht da sei: "Wir werden Unsern conseil darnach richten und schon iis invitis subsistieren." Der König zeichnete ihn sichtlich aus; den 4. November investierte er ihn in öffentlicher feierlicher Versammlung in den Orden des heiligen Geistes. 60 ) Voller Befriedigung darüber setzt der Herzog, als er das Bevorstehen dieses Ereignisses seinen Räten mitteilt (den 2. November), die Worte hinzu: "Und darbei


(  ...  ) es weiter: dictumque matrimonium - nullum penitus et invalidum fuisse et esse ac proinde dictum Dnm (Dominum) Ducem illius vinculo minime teneri, ac ipso Dno Duci aliud matrimonium cum aliqua Principissa seu muliere, catholica tamen, nec ullo jure sibi prohibita, publice contrahere - declaramus prolemque exinde suscipiendam legitimam nunciando, prout nunciamus per praesentes.
59) Heiß meldet diese Verbannung den 5. Oktober und gibt als Grund Intriguen gegen die Herzogin von Orleans an, für die man die Schuld auf Isabella geschoben. Den 12. Oktober schreibt Richardiere, das Eheproiekt sei durch seine kleinen Intriguen "absolutement rompu". Heiß wußte es besser, er berichtet am selben Datum, der Herzog fahre in seinen Liebesbezeugungen gegen die Herzogin von Châtillon fort, obgleich sie verbannt sei, les honnêtes gens halten für sicher, daß sie und keine andere honnête dame ihn nehmen werde.
60) Dem ging die Aufnahme in den Michaelsorden voraus, s. darüber Chr. L. S. 61 Anm.
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wirds gewiß nicht verbleiben. Es wird allen Benachbarten verwundern und Mich bei ihnen mehr considerable machen, geschweige was Güstrow und Wolfenbüttel dazu sagen werden; allein es wird ihnen ihr Anschlag vor diesmal mißlingen." Mit Bestimmtheit erwartet er "mehr gütige Bezeigung, Affektion, Allianz und Conföderation." 61 ) Den 23. November heißt es dann: "Unsere Sachen stehen auf dem Schluß." Seine Bemühungen waren, seit es deutlich war, daß die Aufnahme in die Rheinische Allianz sobald nicht werde zu erreichen sein, auf eine Separat=Allianz gerichtet, und jetzt kam man ihm am Versailler Hofe entgegen. Die Verhandlungen über die Einzelheiten zogen sich noch einige Wochen hin, den 18. Dezember kam endlich das Werk zum langersehnten Abschluß. Der Allianzvertrag lautet wörtlich: 62 )


61) Im Anschluß an diese Worte wiederholt er, da er wohl ermesse, daß "dieses und das negotium religionis bei einem und anderm und zwar Unerfahrenen und Leichtgläubigen, auch nicht allerdings wohl Affektionierten, ungleiche Gedanken erwecken möchte, wozu die Widerwärtigen helfen und Öl ins Feuer gießen würden", seine früheren Zusicherungen, daß er keinen im Punkte der Religion zwingen werde, und daß auch "durch sein Vornehmen dem öffentlichen Wesen kein Trubel oder Schade zugezogen werden solle, vielmehr auf Beförderung von dem Aufnehmen und der Wohlfahrt von Land und Leuten seine beständige Inklination gerichtet sei". Mit dieser Zusicherung stehen Richardieres Berichte aus dieser Zeit in starkem Widerspruch. Man liest in dem vom 16. November: Der Kardinal Antoine (Barberini) suche Herzog Christian in dem Entschluß zu bestärken, qu'il lui a fait prendre, de faire changer tous ses sujets de religion; ähnlich in dem vom 23. November: Herzog Christian denke jetzt nur an Bekehrung seiner Untertanen und spreche oft darüber mit dem Kardinal; Richardiere spottet, er werde seine Tage noch in einem Kloster enden. Er soll den Versuch gemacht haben, seine Dienerschaft zum Übertritt zu zwingen (den 30. November), darauf sei eine Revolte entstanden, sie hätten ihn alle verlassen wollen, und er habe nachgegeben. Den 28. Dezember läßt Richardiere ihn versprechen, er werde die römische Religion in seinen Staaten pflegen par toutes les voyes, qui lui seront possibles." Christian Louis' wahre Meinung, nach der er auch stets gehandelt hat, ist in seinen o. a. Worten enthalten; daß man ihm in Paris zuredete, nun auch etwas für die Bekehrung seiner Untertanen zu tun, ist an sich wahrscheinlich; aber ob er dem soweit nachgegeben hat, wie Richardiere behauptet, ist bei der Unzuverlässigkeit von dessen Berichten nicht als zureichend beglaubigt anzusehen.
62) Der obige Abdruck gibt das Original getreu wieder, nur daß bei den großen und kleinen Anfangsbuchstaben, wenn aus dem Original nicht mit Sicherheit zu ersehen war, ob ein etwas größer geschriebener Anfangsbuchstabe groß oder klein sein soll, die heutige Schreibung befolgt ist. Zur Bequemlichkeit der Leser, denen die Lektüre des französischen Textes Schwierigkeiten macht, ist eine Übersetzung beigefügt.
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L'oppression que Monsieur le Prince Christian Louis Duc de Mecklebourg a soufferte en ses Estatz et en ses biens, pendant les années 1658 et 1659 par les excedz qui ont esté commis, et les ravages et violences qui ont esté exercées par les troupes de divers Princes et Potentatz au prejudice des traittez de Paix de Munster et d'Osnabruk, sans qu'aucun des confederez ausd (= aux dits) traittez se soit mis en peine de luy en procurer les reparation et desdommagement, Bien que tous les Princes de l'Empire en fussent garands, ayant fait cognoistre aud S (Sieur) Duc, que des garenties si generales ne peuvent avoir l'effect qu'on s'en estoit proposé a cause de la diversité des Interestz et des affections de ceux qui y sont tenus, et que c'est avec juste subjet que le Roy, qui a tousjours tesmoigné un zele extreme pour la manutention de la liberté germanique, comme aussy pour l'observation desd traittez, auroit jugé necessaire d'y pouruoir par de particulieres liaisons et confederations auec des Princes et Estatz cointeressez a la d e Paix et bien Intentionnez, afin de s'opposer ensemble a ceux qui voudroient y donner quelque atteinte, et


Die Unterdrückung, die der Herr Herzog Christian Louis von Mecklenburg in seinen Staaten und seinen Gütern während der Jahre 1658 und 1659 erfahren hat durch die Exzesse, die begangen sind, und die Verherungen und Gewalttaten, die ausgeübt sind durch die Truppen verschiedener Fürsten und Potentaten zum Präjudiz der Friedensverträge von Münster und Osnabrück, ohne daß einer der in den gedachten Verträgen Verbündeten sich die Mühe gegeben hätte, ihm dafür Ersatz und Entschädigung zu verschaffen, obgleich alle Fürsten des Reiches Garanten dafür gewesen sind, hat den genannten Herrn Herzog erkennen lassen, daß so allgemeine Garantien nicht die Wirkung haben können, die man sich davon versprochen hatte, wegen der Verschiedenheit der Interessen und Neigungen derer, die daran gebunden sind, und daß mit gerechtem Grunde der König, der immer einen außerordentlichen Eifer für die Aufrechthaltung der deutschen Freiheit wie auch für die Beobachtung der genannten Verträge bezeugt hat, es für notwendig gehalten hat, dafür zu sorgen, durch besondere Bündnisse und Verträge mit den bei dem gen. Frieden interessierten und wohl intentionierten Fürsten und Staaten, um sich gemeinsam denen entgegenzustellen, die ihnen irgendwie Eintrag könnten tun wollen, und nach gemeinsamer Ansicht und Übereinkunft dazu bei=

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concourir de commun aduis et concert a faire reparer les contrauentions qui se feroient a leur prejudice, Led S Duc voyant dailleurs les bons effectz que produit le traité d'alliance de Sa Ma auec quelques Electeurs, Princes et Estatz de l'Empire fait a Mayence le 18 e Aoust 1658, et qui dure encore aujourdhuy au grand bien de l'Empire et desd Confederez, par les traitez et actes de prorogation qui en ont esté faits, Considerant en outre que le Roy en est le principal et plus solide appuy, a crû ne pouuoir mieux faire, dans les besoings qu'il a d'estre puissamment protegé, que d'auoir recours a Sa Ma dans la constitution presente des affaires, et rechercher l'honneur de son alliance. Surquoy Sa d e Ma ayant desiré de correspondre par les effects de sa bienveillance, a la confiance que le d S Duc a fait paroistre et pour cet effect donné pouvoir transcrit a la fin du present traité au S Hugues de Lionne Marquis de Fresnes et de Berny Con er (conseiller) de Sa Ma en ses Con cez (conseils) d'Estat et Privé Commandeur de Ses ordres Ministre et Secretaire d'Estat, de conferer et convenir des conditions dud traité


zutragen, daß die zu ihrem Präjudiz geschehenen Kontraventionen abgestellt werden; der genannte Herr Herzog hat ferner die guten Wirkungen gesehen, die der Allianzvertrag S. Maj. mit einigen Kurfürsten, Fürsten und Staaten des Reichs hervorbringt, der in Mainz den 18. August 1658 geschlossen ist und noch heute zu großem Heile des Reiches und der genannten Verbündeten fortdauert durch die Verlängerungs=Verträge und =Akte, die darüber geschlossen sind; in der Erwägung außerdem, daß der König deren vornehmste und festeste Stütze ist, hat er in seinem Bedürfnis nach einem mächtigen Schutze nichts besseres tun zu können geglaubt, als in der gegenwärtigen Lage der Dinge seine Zuflucht zu Seiner Majestät zu nehmen und die Ehre seiner Allianz nachzusuchen. Daraufhin hat S. Maj. durch die Wirkungen seines Wohlwollens dem Vertrauen, das der genannte Herr Herzog gezeigt hat, zu entsprechen gewünscht und in dieser Absicht dem Herrn Hugo v. Lionne, Marquis v. Fresnes und v. Berny, Staats= und Geheimem Rat S. Maj., Kommandeur seiner Orden, Minister und Staatssekretär, die am Ende stehende Vollmacht zum Zwecke des gegenwärtigen Vertrages ausgestellt, über die Bedingungen des gen. Vertrages mit dem genannten Herrn Herzog zu verhandeln und abzuschließen.

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avec led S r Duc, Ilz en ont arresté les articles qui en suivent.

Le dit S r Duc Declare que de son propre mouvement pure et franche volonté Il se met avec ses Estatz, Villes, Places, Subjectz et biens en la protection de Sa Ma , la priant de l'y vouloir recevoir, Surquoy Sa Ma Declare pareillement qu'elle reçoit, prend et met le d S Duc avec Ses d Estatz, places, vassaux, subjectz, et biens en son alliance et protection, et de ses successeurs Roys de France, et promet en foy de Roy de les defendre et de s'employer sincerement de tout son pouvoir pour les garentir de toute oppression et violence, mesme de toutes charges extraordinaires et de quartiers d'hyver conformement aux traitez de Westphalie, et maintenir led S Duc dans la possession et jouissance de d Estatz, places, droits, terres et seigneuries qui luy appartiennent, et qui luy ont esté remises, cedées et delaissées par lesd traittez.

Comme aussy d'employer son credit, ses offices, et authorité vers les Princes de l'alliance, a ce que led Sr Duc y soit admis et reçu sans retardement, led S Duc


Sie haben die folgenden Artikel festgesetzt:

Der genannte Herr Herzog erklärt, daß er aus eigenem Antriebe und vollkommen freiem Willen sich mit seinen Staaten, Städten, Plätzen, Untertanen und Gütern in den Schutz S. Maj. stellt und sie bittet, ihn darin aufnehmen zu wollen, daraufhin erklärt S. Maj. in ähnlicher Weise, daß sie den gen. Herrn Herzog mit seinen gen. Staaten, Plätzen, Vasallen, Untertanen und Gütern in seine Allianz und seinen Schutz und den seiner Nachfolger, Könige von Frankreich, nimmt und stellt, und verspricht auf Königs Wort, sie zu verteidigen und sich aufrichtig mit seinem ganzen Einfluß ins Mittel zu legen, um sie vor jeder Unterdrückung und Gewalttat, selbst vor allen außerordentlichen Auflagen und vor Winterquartieren, den westfälischen Verträgen entsprechend, zu schützen und den gen. Herrn Herzog in dem Besitz und Genuß der gen. Staaten, Plätze, Rechte, Landgüter und Herrschaften, die ihm gehören und die ihm durch die genannten Verträge zurückgegeben, abgetreten und überlassen sind, aufrecht zu erhalten, wie auch seinen Kredit, seine Dienste und sein Ansehen bei den Fürsten der Allianz anzuwenden, damit der gen. Herr Herzog ohne Verzögerung zugelassen und aufgenommen werde, wogegen der gen. Herr Herzog verspricht und sich verpflichtet, unverzüglich nach der

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Promettant et s'obligeant d'y entrer du consentement des autres alliez, Incontinant apres la ratification du present traitté et cependant de donner ordre a ses Deputez dans des Diettes d'appuyer de leurs suffrages les Interestz de Sa Ma , et des d Confederez, aux fins mentionnées dans le susd traité d'alliance.

S'il arrive que le Roy veuille faire des levées de gens de guerre dans l'allemagne pour son service, led Sr Duc consent dez a present de leur donner passage et retraite dans ses Estatz, et de leur y faire fournir des vivres au prix courant, Mesme de souffrir que lesd levées soient faites en ses Estatz, ou Il les favorisera volontiers offrant de s'employer luy mesme a les faire suivant les capitulations qui en seront dressées.

En cas que S Ma soit obligé pour le maintien de la Paix ou pour en faire reparer les contraventions d'envoyer des troupes dans l'Empire, led S r Duc sera pareillement obligé de donner libre passage et seure retraitte dans ses Estats, pays, et villes auxd troupes et de leur faire fournir des vivres en payant, au prix courant,


Ratifikation des gegenwärtigen Vertrages mit Zustimmung der anderen Alliierten darin einzutreten und inzwischen seinen Deputierten auf Reichstagen Befehl zu geben, mit ihren Stimmen die Interessen S. Maj. und der gen. Verbündeten zu unterstützen, zu den Zwecken, die in dem o. gen. Allianzvertrag erwähnt sind.

Wenn es sich ereignet, daß der König Kriegsleute in Deutschland für seinen Dienst werben lassen will, so ist der gen. Herr Herzog damit einverstanden, ihnen von jetzt ab Durchzug und Rückzug in seine Staaten zu gewähren und ihnen dort Lebensmittel zum laufenden Preise liefern zu lassen, auch zu gestatten, daß die gen. Werbungen in seinen Staaten geschehen, wo er sie gern begünstigen wird, mit dem Erbieten, selber sich damit zu befassen, sie nach den darüber errichteten Kapitulationen anzustellen.

Im Falle, daß S. Maj. gezwungen ist, zur Aufrechterhaltung des Friedens oder um die Kontraventionen dagegen rückgängig zu machen, Truppen in das Reich zu senden, soll der gen. Herr Herzog in gleicher Weise verpflichtet sein, den gen. Truppen freien Durchzug und sicheren Rückzug in seine Staaten, Länder und Städte zu gewähren und ihnen Lebensmittel zum laufenden Preise gegen Bezahlung zu liefern, unter der Bedingung, daß sie sich mit aller Achtung betragen, die man einem Sonverän

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a la charge qu'elles s'y comporteront auec tous les respects deubs a un Souverain, et ne pourront exiger aucunes contributions, taxes, ou Impositions, ny prendre aucuns deniers sur les Estatz et Places dud S Duc, ny rien exiger de ses Subjetz, ny de leurs hostes, qu'en payant, Et que les d officiers et soldats de Sa Ma auront l'exercice libre de la Religion Catholique, apostolique, et Romaine, dans les lieux dependans de la souveraineté dud S r Duc, avec liberté d'y achepter des armes et munitions de guerre, et de les transporter hors de ses d Estatz, Comme aussy de donner seure retraite et libre entrée et sortie aux vaisseaux du Roy et de ses subjetz dans ses ports, havres, et rades, et liberté d'y sejourner et d'achepter dans ses Estatz les bois propres a bastir des vaisseaux, et de les en sortir pour l'usage et service de Sa Ma et de ses subjectz, en payant les droits accoustumez.

Le Roy s'employera volontiers par tout ou besoin sera, mesme en la Diette qui se tient presentement a Ratisbonne par les offices de ses Deputez et des Princes ses amys et alliez, pour faire avoir satisfaction aud S r Duc de ce qui


schuldig ist, und keine Kontributionen, Taxen oder Auflagen einfordern noch irgendwelche Gelder auf die Staaten und Plätze des gen. Herrn Herzogs aufnehmen noch etwas von seinen Untertanen oder ihren Wirten fordern dürfen als gegen Bezahlung, und daß die gen. Offiziere und Soldaten S. Maj. die freie Ausübung der katholischen, apostolischen und römischen Religion haben sollen in den Orten, die von der Souveränität des gen. Herrn Herzogs abhängig sind, mit der Freiheit, dort Waffen und Kriegsmunition zu kaufen und sie über die Grenze seiner gen. Staaten zu bringen, wie auch den Schiffen des Königs und seiner Untertanen sicheren Rückzug und freie Einfahrt und Ausfahrt in seinen Häfen und Reeden zu gewähren und Freiheit, sich dort aufzuhalten, und in seinen Staaten Hölzer zu kaufen, die sich zum Schiffsbau eignen, und sie zum Gebrauch und Dienst S. Maj. und seiner Untertanen auszuführen gegen Zahlung der gewöhnlichen Zölle.

Der König wird sich gern bemühen, überall, wo es nötig sein wird, auch auf dem Reichstage, der gegenwärtig in Regensburg abgehalten wird, durch die Dienstleistungen seiner Deputierten und seiner fürstlichen Freunde und Verbündeten, um dem gen. Herrn Herzog Genugtuung zu verschaffen für das, was

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luy peut estre deub pour les torts et degasts qui luy ont esté faits depuis la publication de la Paix, et particulièrement pour le payement de ses contribu ons (contributions) et remboursemens des sommes qui luy sont deues, mesme de cells de six cent mille livres a luy adjugée par lesd traitez de Paix.

Le Roy Interposera aussy son authorité et ses offices pour moyenner un accord ferme et durable entre led S r Duc, et ceux qui le poursuivent en execution des commissions qui ont esté delivrées contre luy en sorte que les affaires et differends estant composez a l'amiable, led S r Duc puisse vivre cy apres en repos et tranquillité.

Les Ratifications de part et d'autre seront fournies et eschangées dans le temps de trois mois du Jour et Datte des presentes.

Fait Double a Paris le dix huitiesme Jour de Decembre Mil Six cens Soixante trois.

Signé De Lionne, Christian Louis et a costé est opposé le cachet de leurs armes.

Es folgt noch die Vollmacht des Königs an Lionne, datiert Paris den 20. November 1663, und die Ratifikation, St. Germain en Laye, den 18. März 1664.


man ihm etwa schuldig ist wegen der Unbilden und Verwüstungen, die ihm zugefügt sind seit der Veröffentlichung des Friedens, und besonders wegen der Bezahlung seiner Kontributionen und Erstattung der Summen, die man ihm schuldet, auch der von 600000 Livres, die ihm in den gedachten Friedensverträgen zugesprochen sind.

Der König wird auch sein Ansehen und seine Dienste ins Mittel legen, um einen festen und dauerhaften Vertrag zustande zu bringen zwischen dem gen. Herrn Herzog und denen, die ihn verfolgen in Ausführung der Kommissionen, die gegen ihn eingesetzt sind, der Art, daß nach freundschaftlicher Beilegung der Affairen und Streitigkeiten der gen. Herr Herzog hinfort in Ruhe und Frieden leben kann.

Die Ratifikationen von beiden Seiten sollen in der Zeit von drei Monaten von dem Tage und Datum der Gegenwärtigen (Schriftstücke) geliefert und ausgetauscht werden.

Doppelt ausgefertigt Paris, den 18. Dezember 1663.

Gezeichnet de Lionne, Christian Louis und an der Seite ist ihr Wappensiegel beigesetzt.

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Prüft man die Bedingungen, die sich Christian Louis, um Frankreichs Schutz zu gewinnen, hat auferlegen lassen, so können sie, an dem Maßstabe der Verhältnisse jener Zeit gemessen, nicht besonders hart erscheinen. So ist sehr beachtenswert, daß die französischen Truppen, die etwa seine Staaten durchziehen, nicht das Recht erhalten, die mecklenburgischen Festungen zu betreten, 63 ) während der Große Kurfürst im Jahre 1679, also zu einer Zeit, wo Frankreich dem deutschen Reiche bereits schwere Wunden geschlagen hatte und die Gefährlichkeit der Übermacht wie des Übermutes der Franzosen bereits weit deutlicher geworden war als 1663, den Franzosen jenes Recht zugestand. 64 ) Christian Louis ist auch hier, wie oft, nicht ohne Behutsamkeit und Umsicht verfahren. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß er selbst längst nicht alles erreicht hatte, was er gehofft. Vor allem ließ man sich in Frankreich nicht dazu herbei, ihm Geldsummen, unter welcher Form auch immer, zu bewilligen. Ferner: von einer Anerkennung seines Rechtes auf das ganze Land, auf die Güstrower Landeshälfte ist nicht die Rede, und das Eintreten des Königs gegenüber den "Verfolgern" seines Schützlings besteht nur in freundschaftlicher Vermittelung. Allein Christian Louis wird selbst bei ruhiger Erwägung der Sachlage seine anfänglich allzu hoch gespannten Erwartungen als unerfüllbar erkannt haben, wollte es doch auch schon etwas bedeuten, daß ihm der König diese besondere Allianz bewilligt hatte, 65 ) und gute Folgen waren für ihn daraus zu erwarten.


63) Droysen, Gesch. der preuß. Politik III, 3, S. 73, irrt, wenn er behauptet, Christian Louis hätte in dem Vertrag Frankreich die Festung Dömitz zur Verfügung gestellt.
64) S. d. Vertrag vom 25. Oktober 1679 bei Mörner S. 413 f., Art. 8. Wenn der König einige Truppen nach Deutschland oder anders wohin durch des Kurfürsten Lande zu bringen hat, so gestattet der Kurfürst den Durchmarsch, die Anlegung von Magazinen und im Notfall selbst Rückzug und Eintritt in seine festen Plätze - gute Disziplin, pünktliche Zahlung, Unterhalt und die Sicherheit der Plätze nicht gefährdende Zahl der Truppen vorausgesetzt.
65) Hier liegt die Frage nahe, wie es zu erklären ist, daß König Ludwig sich Ende 1663 bereitfinden ließ, dem Mecklenburger Herzog diese besondere Allianz zu bewilligen, die er ihm so lange versagt hatte. Christian Louis' Übertritt zum Katholizismus hat augenscheinlich den Abschluß beschleunigt, aber es liegt an sich auf der Hand, daß daneben auch rein politische Motive mitgespielt haben werden. Diese liegen ohne Zweifel in den polnischen Plänen, die man damals am französischen Hofe verfolgte. Man wollte den Prinzen Condé auf den (  ...  )
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So ist die frohe Stimmung, die seine Schreiben aus diesen Tagen atmen, sehr erklärlich.

Eine neue Gnade des Königs folgte Anfang 1664. Den 8. Januar erklärte er den Herzog in seinem Reiche für souverän. 66 )

Voller Entzücken schreibt dieser den 11. Januar: "Es ist nunmehr allhier alles mit großer Reputation und avantagie geschlossen"; - "Der König hat Uns so große Ehre getan, als sein Lebtag keinem regierenden Fürsten in Frankreich widerfahren, hat Uns königlich große Promessen getan, solches vor Uns zu tun, daß Wir in der Tat augenscheinlich seine Affektion werden zu verspüren haben, woran Wir denn auch nicht zweifeln, dann I. Majestät schon einen guten Anfang gemacht, und gewiß es nicht darbei lassen werden, wie Wir denn desfalls, da nötig, gnugsamb Documenta produzieren könnten, aber alles bis zu


(  ...  ) polnischen Thron bringen, und den französischen Staatsmännern war klar geworden - und Christian Louis hat gewiß selbst sein Teil dazu getan, es ihnen plausibel zu machen -, daß Mecklenburg eine wichtige Station auf dem Wege von Frankreich nach Polen werden konnte. Man vgl. hierzu Droysen Gesch. d. pr. Pol. III, 3, S. 56: "Mit Erfurt und Mecklenburg schien sich Frankreich die Etappen nach Polen zu gewinnen", und die Äußerung von Pomponne ebend. S. 73 Anm. et de porter ainsi sa domination sur toute la mer Baltique. Aus diesen polnischen Plänen begreift sich auch, weshalb man auch Güstrow eine Allianz anbot. Mit Schweden hatte König Ludwig erst Anfang 1663 ein neues Bündnis abgeschlossen, das sich um diese Zeit noch nicht gelockert hatte, wie nachher vorübergehend zur Zeit des Devolutionskrieges. Die Südostgrenze von Schwedisch=Pommern aber war nur noch durch wenige Meilen brandenburgischen Gebietes von der Westgrenze Polens getrennt, und nach Mecklenburg, dem westlichen Nachbar von Schwedisch=Pommern war leicht, wenn sich der Durchzug zu Lande durch das westliche Deutschland nicht erreichen ließ, zur See die Elbe hinauf zu gelangen. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erscheint Christian Louis' Allianz allerdings als nicht unbedenklich, denn wenn jene polnischen Pläne gelangen, so war Deutschland in der gefährlichsten Weise von Frankreich umklammert. Allein aus den polnischen Plänen ist nichts geworden, und so ist die Allianz tatsächlich völlig unschädlich gewesen.
66) Hierüber berichtet auch Blumenthal, Urk. u. Akt. IX, 672 unter dem 11. Januar: "Der Herzog von Mecklenburg ist letzten Dienstag durch die Introdukteurs der Ambassadeurs mit des Königs und der beiden Königinnen Kutschen nach Hofe zur Audienz geholt, welche ihm der König im Kabinett gab, ihn dabei decken ließ und als einen souveränen Prinzen traktierte, ihm auch den Rang vor denen vom Hause Vendome, Comte Soissons und denen vom Hause Lothringen zuteilte mit der Bemerkung, es sei dies nur ein Echantillon (Probe) de bienveillance, von welcher er ihm noch ganz andere Proben geben werde."
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seiner Zeit, Unsere Nachbarn werden sich bedenken einige Ungelegenheit Uns anzutun, zumahlen die hiesige Residenten alschon große Augen bekommen, und sich desfalls sehr jalous erweisen. Der König als ein aufrichtiger genereuser Herr achtet solches nicht, und befordert dieses mehr Unser Vorhaben als es schadet. Wir wollen Unser Land in Ruhe wissen und Uns überall considerabel machen, und schuldigen Respekt und Gehorsam verschaffen. Diese intention ist christlich, billig und dem ganzen Lande, ja dem alten Hause Mecklenburg höchst nötig, wie solches alle Unsere actiones, wills Gott, ausweisen sollen."

Seine gute Stimmung ward auch durch die Meldung der Räte (den 14. Januar) nicht getrübt, daß man sich auf dem gleichzeitigen Kreistag habe vernehmen lassen, die Exekution wegen der fürstlichen Brüder, ebenso die wegen der Ämter Lübz und Crivitz, ließen sich nicht länger aufhalten, sie sollten mit 1200 Mann geschehen. Er bedauert in seiner Antwort (den 8. Februar), daß die Brüder "ihre zu des Hauses endlichem Verderb und gründlichem Ruin, welcher aus den Zerstückelungen und Zerreißungen erfolgen muß, gerichtete Intention auch mit der Extremität endlich ins Werk richten wollen", setzt aber hinzu, der König nehme sich auch in dieser Hinsicht seiner an, schreibe an die Herren Kommissare, besonders Schweden, und schicke Expresse ab, gebe auch seinen Ministern zu Regensburg und an anderen Orten Ordre, ernstlich sich seiner anzunehmen.

Dies alles war in vollem Zuge, als Christian Louis die Unterstützung des Königs, noch ehe sie recht wirksam werden konnte, fast verscherzt hätte, und zwar durch übereilten Abschluß seiner zweiten Ehe.

5. Christian Louis' zweite Heirat.

Von Christian Louis' Wiedervermählung wollte König Ludwig schlechterdings nichts wissen. Er sandte den 6. Dezember an Herzog Gustav Adolf ein Schreiben, worin er ihm keinen Zweifel läßt, daß er sich sehr über Christian Louis' Übertritt gefreut habe, auch offen gesteht, er habe dazu beigetragen, soviel in seiner Macht gestanden, um ihm das notwendige Licht in einer für sein Seelenheil so wichtigen Sache zu geben; aber Gustav Adolf dürfe noch weniger zweifeln, daß er sich, was Christian Louis' Ehe betreffe, in keiner Weise einmischen werde, als um ihn zu ermahnen, wie er es immer getan und noch tue, sich mit seiner ersten Gattin wieder zu versöhnen; er glaube auch darin

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soviel Erfolg gehabt zu haben, daß Christian Louis gegenwärtig nicht an eine zweite Ehe denke. 67 ) Der Brief ist allem Anscheine nach durchaus aufrichtig gemeint und hatte die Folge, daß weitere Schritte von seiten Gustav Adolfs und seiner Schwester vorläufig suspendiert wurden. Christian Louis hatte aber die zweite Ehe keineswegs aufgegeben, und zwei Monate später hatte sich die Stellung des Königs und des Hofes in dieser Frage schon ein wenig zu seinen Gunsten verschoben, offenbar infolge der kaiserlichen Erklärung vom 8. Januar.

Den 20. Februar 1664 verhandelte auf Befehl des Königs der französische Gesandte in Regensburg, Gravel, mit dem wolfenbüttelschen Gesandten und sagte ihm, der König, der für die Herzogin Genugtuung vermittetn wolle, wünsche zu wissen, was sie begehre, sie möge erklären, ob sie wieder zu ihrem Gatten zurückkehren wolle oder nicht, damit auf dem einen oder andern Wege die Sache beigelegt werden könne; der Herzog müsse endlich wissen, woran er sei, er habe dem König versprochen, in betreff der Rückgabe der Güter alles zu tun, was die Herzogin verlange.

Noch ungünstiger für Christine Margarete lautet ein Handschreiben des Königs an Gravel, datiert vom 7. März, dessen wesentlichen Inhalt der wolfenbüttelsche Geschäftsträger nach Hause berichtete. Ludwig befiehlt darin, daß Gravel fortfahre, in der Heiratssache mit dem Wolfenbütteler zu verhandeln, damit die Sache entweder durch Vereinigung oder Trennung beigelegt werde. "Denn sollte es die Meinung haben, wie etliche in Paris glauben, daß sich die Herzogin mit des Herzogs Brüdern vereinbart habe, nicht wieder zu ihm gehen und auch in keine andere Heirat von ihm willigen zu wollen, damit er keine Leibeserben zur Sukzession bringen könne, 68 ) so wäre solches eine große Herzenshärtigkeit, und weil der Kaiser selbst das päpstliche Absolutionsbreve approbiert, so könne er, der König, endlich,


67) Man redete damals dem Herzog zu, er möge in die Heimat zurückkehren, um seine Angelegenheiten erst vor einer etwaigen zweiten Ehe zu ordnen; Heiß schreibt es zweimal, das erste Mal (den 23. November nach einer Äußerung von Lionne) könnte es allerdings ein Kunstgriff sein, um die Aufmerksamkeit der Güstrower einzuschläfern, damit der Allianztraktat erst zustande käme. Das zweite Mal aber (den 14. Dezember) ist Heiß über den Inhalt des Allianztraktates bereits gut unterrichtet und meint, man glaube, daß der Herzog nach Abschluß des Traktates bald, wie ihm der König immer raten lasse, in seine Staaten zurückkehren werde.
68) Diese Auffassung hat Christian Louis selbst schon in seinem dritten Memoire (s. o. S. 24) ausgesprochen.
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Gewissens halber, eine anderweite Heirat nicht länger aufhalten; er sehe jedoch lieber, daß der Herzogin Satisfaktion widerfahre."

Man sieht, der König befreundete sich mehr und mehr mit der zweiten Heirat seines Schützlings, allein er wünschte die Leitung der Angelegenheit in seiner Hand zu behalten, wie er denn auch dem Herzog und seiner Erkorenen Weisungen gegeben haben muß, nicht ohne seine Einwilligung in die Ehe zu treten. Trotzdem war dies, als der König den Brief vom 7. März unterzeichnete, bereits geschehen.

Christian Louis, der nur zu gut wußte, daß Verhandlungen, um seine erste Gattin in Güte zur Einwilligung in die Scheidung zu bewegen, erfolglos sein würden, wurde zu ungeduldig, um noch länger zu warten, und Isabella Angelika ließ, seit der Kaiser den etwaigen Kindern aus einer zweiten Ehe des Herzogs Sukzessionsberechtigung zugesichert, ihre Bedenken schwinden. So kam der Ehekontrakt zustande, den der Herzog den 28. Februar unterzeichnete.

Dieser Ehekontrakt erregt in manchen seiner Bestimmungen weit schwerere Bedenken als das französische Bündnis. Schon daß die Ehe der Rechtsprechung des Pariser Gerichtshofes (de la prévosté de Paris) unterstellt wurde, war recht bedenklich. Denn damit trat der souveräne deutsche Fürst für seine ehelichen Verhältnisse unter französische Gerichtsbarkeit. Ferner wurde zwischen den Gatten vollständige Gütergemeinschaft festgesetzt, nur die Artillerie und die Munitionsvorräte des Herzogs ausgenommen. Damit unterwarf er seine gesamten Domänen dieser Bestimmung, die Französin wurde Miteigentümerin derselben. Allerdings sollten die Erwerbungen, die seine Gattin etwa noch in Frankreich machen werde, ihr und ihren Erben als Sondereigentum verbleiben, gegen Erstattung der Summen, die etwa aus dem gemeinsamen Vermögen genommen werden, um den Preis für diese Erwerbungen zu bezahlen. Umgekehrt darf auch Christian Louis neue Erwerbungen für sich und seine Erben behalten gegen Zahlung der Hälfte des Erwerbspreises. Beide Gatten sollen nicht gehalten sein, die Schulden, die der andere vor der Ehe gemacht hat, zu bezahlen. Als Mitgift versprach sie dem Gemahl 400000 Livres zuzubringen, doch sollten von dieser Summe 100000 Livres ihr Eigentum bleiben. An diese Bestimmung schließt sich ein Passus, durch den das Eigentumsrecht für alle anderen Güter, Mobilien und Immobilien, die die Herzogin gegenwärtig besitzt, und alle, die

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ihr etwa durch Erbschaft, Schenkung oder sonst zufallen, ihr und ihren Erben vorbehalten wird; ja es soll für den Bestand der Inventare, die über das Vermögen der Herzogin aufgenommen werden, oder deren Geldwert das Vermögen der Ehegemeinschaft oder, wenn das nicht ausreicht, das eigene des Herzogs haften. 69 ) In einem andern Passus wird ihr gestattet, so oft sie es für nötig hält, nach Frankreich zu reisen und dort alle für die Verwaltung ihrer Güter erforderlichen Maßregeln selbständig zu treffen. Beide Bestimmungen zusammen machten die Gütergemeinschaft für den Herzog, abgesehen von den 300000 Livres, völlig illusorisch; seine Gattin behielt vollkommen freie Hand, ob sie ihm überhaupt etwas von den Erträgen ihrer Güter zukommen lassen wollte und wieviel, dagegen wird er mit seinem gesamten Besitz - dem derzeitigen, da dieser ja der Ehegemeinschaft angehörte, und den etwaigen künftigen Erwerbungen - für die Erhaltung des Vermögens seiner Gattin haftbar gemacht. Dafür erhielt sie allerdings kein Nadelgeld. Als Witwengeld werden ihr jährlich 30000 Livres verschrieben auf die Domänen und Fürstentümer Ratzeburg, Bützow, Schwerin, Dömitz und andere Domänen, Rechte, Landgüter, Einkünfte und Herrschaften, er setzt also nicht nur die beiden Fürstentümer, sondern außer diesen noch das Residenzamt und das Amt Dömitz - zu dem der Zoll gehörte! - zum Pfande für das Wittum. Noch unvorsichtiger aber war es, daß er ihr als Witwensitz die Festung Dömitz zusicherte und ihr überdies, falls ihr diese nicht gefiel, die Berechtigung gab, einen andern von seinen Plätzen, "welchen sie will", zu wählen. Dömitz in der Hand der Französin konnte


69) Die Stelle lautet: de la quelle somme (von den 400000 livres) il en entrera en la dite communaute la somme de 300000 livres et les 100000 livres faisans le surplus, ensemble tous les autres biens meubles et immeubles que la dite Dame Duchesse possede a present et tous ceux qui luy escheront par succession directe ou collaterale, donation ou autrement, Luy demeureront propres et aux siens de son côté et ligne, et à cette fin sera fait inventaire et estimation des dits biens scavoir de ceux qu' Elle possède à présent avant la bénédiction nuptiale et ceux qui escheront lors de l'eschéance d'iceux, pour estre le contenu ds dicts (= des dits) inventaires, repris, ou en default (= défaut) la valeur et prisée d'iceux, sur les biens de la dite communaulté, et s'il ne suffira, sur les propres du dit Sieur futur Époux. Der Schlußpassus ist schwer verständlich (vielleicht absichtlich, um den Herzog zu täuschen), aber es kann kaum etwas anderes bedeuten sollen, als was oben im Texte steht; zudem repris sur vgl. man die Notiz im Sachs=Villatte avoir beaucoup à reprendre sur une succession von einer Erbschaft viel zu fordern haben.
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einmal eine schwere Gefahr für Mecklenburg werden, der Schluß des Passus aber gab ihr das Recht, den Nachfolger ihres Gatten, wenn es ihr beliebte, aus seiner eigenen Residenz zu vertreiben, um dort selbst Wohnung zu nehmen. Für den Fall, daß der Herzog sie mit unmündigen Kindern hinterlasse, ward ihr, bis der älteste Sohn 14, die Töchter 12 Jahre zählen, gegen die Verpflichtung zur Erziehung nicht nur der Genuß der Güter ihrer Kinder eingeräumt, sondern auch die Landesregierung (la régence, gouvernement et administration), ohne irgend welche Verpflichtung, darüber Rechenschaft abzulegen. Mit Rücksicht auf diesen Fall sollten ihr bei ihrer ersten Reise nach Mecklenburg Stände, Truppen und Untertanen als ihrer souveränen Herzogin den Huldigungseid leisten. Über den Kontrakt verpflichtet der Herzog sich, die Bestätigung des Kaisers und die Genehmigung der Landstände einzuholen.

Es ist bezeichnend, daß keiner der deutschen Beamten, die den Herzog begleiteten, dieses Aktenstück vor der Unterzeichnung zu sehen bekam; die ganzen Verhandlungen wurden vielmehr vor ihnen auf das sorgfältigste geheim gehalten und lediglich zwischen den Vertrauten der Herzogin und dem Herzog selbst betrieben, der dabei durch seinen damaligen französischen Vertrauten, den Sekretär le Cocq, einen etwas zweifelhaften Ehrenmann, beraten ward. Augenscheinlich hat sich der Herzog, um endlich zum lang ersehnten Ziele zu kommen, überreden lassen, auf alles einzugehen, was man von ihm wünschte. Daß er gegen das Bedenkliche des Kontraktes nicht blind war oder es wenigstens bald erkannte, darf man aus dem Umstande schließen, daß er es unterließ, die Genehmigung des Kaisers wie der Landstände einzuholen. 70 )

Gänzlich unklar ist, wie es darauf mit der Auszahlung der Mitgift zugegangen ist. Er hat eine Quittung ausgestellt, datiert vom 2. März 1664, in der er mit eigenhändiger Unterschrift bestätigt, daß er die 400000 Livres in Louisdors, spanischen Pistolen, Silberlouis und anderen Münzen empfangen habe und zugleich, daß


70) Später, als er sich mit seiner Gemahlin entzweit hatte, hat er behauptet, der Kontrakt sei ihm mit Einschüchterung, Gewalt und List (vi, metu et dolo) abgenötigt worden. Das entschuldigt ihn nicht; er hätte sich auf einen derartigen Kontrakt überhaupt nicht einlassen dürfen. Man begreift aber, wie am französischen Hofe eine so wegwerfende Meinung über ihn entstehen konnte, wie sie in dem bekannten Urteil von Elisabeth Charlotte (s. Chr. L. S. 300) ihren Ausdruck gefunden hat: "In alles, was er tat, war er ärger als kein Kind von 6 Jahren tun könnte."
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er in den "ruhigen Besitz" 71 ) aller Möbel, Silbergefäße, Kleinodien und anderer Sachen gesetzt sei, die der Herzogin in Paris gehörten und in einem notariell beglaubigten Inventar verzeichnet waren; ebenso quittiert er über die Ausstattung der Schlösser in Châtillon und Merlou. In Wahrheit gab er seine Unterschrift, ohne von den 400000 Livres irgend etwas bekommen zu haben. 72 )

An demselben 2. März, dem Sonntag Invocavit, ward in der Kirche des Kirchspiels St. Roc, in deren Nähe das Hotel der Herzogin, in der Rue de St. Honoré, lag, um Mitternacht die Trauung durch Mr. de Bongaret, Prior von Merlou, Kanonikus von Notre Dame de Paris, vollzogen. 73 )

Die Trauung geschah also in aller Heimlichkeit und ohne Einwilligung des Königs, ein sehr gewagter Schritt, der die Stellung des Herzogs wie seiner Gattin zum König wie zum Hofe erheblich verschob. Dem König verbarg man die Nachricht mehrere Wochen; er wußte noch nichts davon, als er den 8. März in St. Germain den Schutzvertrag vom 28. Dezember ratifizierte. 74 )

71) Diese paisible possession kann also nach dem Ehekontrakt nur als Benutzungs= nicht als Eigentumsrecht gemeint sein.
72) Dies hat er selber, als es zum Streite kam, stets auf das bestimmteste behauptet, auch stimmt die Geldnot, in der er auch nach dem März noch war, nicht zu einer so bedeutenden Zahlung, endlich hat er später (1680) eine Zeugenaussage einer Frau Charlotte du Puy, Witwe eines Herrn von Beaulieu beigebracht, die eidlich bekundete, ihr habe der frühere Agent des Herzogs, le Cocq, zum öfteren erzählt, er wisse wohl, daß S. Fürstl. Durchl. von Mecklenburg von den 400000 (?uv) niemals das Geringste bekommen, ungeachtet er darüber quittiert, "so aber alles durch Überschnellung, welche man gebraucht, geschehen." Eine indirekte Bestätigung findet dies durch eine Stelle in einer Eingabe, die der Anwalt der Herzogin in Speyer den 13./23. Februar 1680 einreichte; nach einem Hinweis auf die Quittung, die unanfechtbar sei, fährt der Anwalt fort: "ob aber die 400000 (?uv) in rem et utilitatem Serenissimi Dni mariti verwendet worden, mit dessen Beweistum habe die Fürstl. Frau Gemahlin in Kraft der Rechten sich ganz nicht zu beladen." Zweifellos hat sich der Herzog in irgend einer Weise mit der Quittung hinters Licht führen lassen; die Einzelheiten sind dunkel und werden es wohl immer bleiben.
73) Der Bericht eines Dokteurs von der Sorbonne, der bei den Güstrower Akten über Isabella Angelika (1664, Nr. 201) erhalten ist, lautet wörtlich: Monsr. de Bongaret, Prieur de Merlou, Chanoine de notre Dame de Paris, a marié Mad. de Chastillon à minuit le 2 du Mars le Dimanche Invocavit A. 1664.
74) Auch Lionne wußte den 13. März nach einer Unterhaltung, die er mit Heiß hatte, noch nicht, daß die Ehe bereits vollzogen sei, hielt sie aber für bevorstehend. Er äußerte: "Possible ce Prince se marierait aujourd'hui ou demain ou en autre jour, que c'était une affaire d'église, que le Roi ni personne n'y pouvait mettre aucun empêchement légitime.
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Als er sie endlich erfuhr, ward er so unwillig, daß er beide Gatten weder sehen noch hören wollte, weil sie wider seinen Befehl gehandelt. Dies erfuhr ein junger Herzog von Wolfenbüttel, der damals in Paris war, und schrieb es den 28. März seiner Mutter Sophie Elisabeth, und diese teilte es ihrem Bruder, dem Güstrower Herzog, mit. 75 )

Das neuvermählte Paar hielt sich also fürs erste in stiller Zurückgezogenheit, während inzwischen bei Hofe ihre Freunde, deren wenigstens die Herzogin viele hatte, für sie wirkten. Ihre einflußreichste Gönnerin war die Königin=Mutter, die selbst viel dazu beigetragen haben soll, daß die Ehe zustande kam. Die sämtlichen Verwandten der Herzogin, die Prinzen von Condé und Conti, auch der Marschall Turenne und andere erklärten ihre Zustimmung zu dem Ehekontrakt. So fand sich endlich auch der König in die vollzogene Tatsache, und das fürstliche Paar durfte wieder bei Hofe erscheinen, 76 ) freilich ohne daß der König von ihrer Ehe Notiz nahm.

Der Herzog selbst hatte in seinen Briefen an seine heimische Regierung über diese Verlegenheiten völlig geschwiegen, jetzt erst, den 11. April, schrieb er: "Auch in der Heiratssache haben Wir es sowohl wegen Unser freundl. herzvielgeliebten - ein ganz ungewöhnlich warmer Ausdruck in seinem Munde 77 ) - Gemahlin Person als fürstlicher Tugend, hoher Qualitäten, großen Esprits


75) Richardiere, der allerdings gerne übertreibt und zuweilen auch wohl erfindet, berichtet den 5. April, daß Mad. von Chatillon in Verzweiflung sei über die Torheit, die sie begangen, und die Trennung der Ehe betreibe, weshalb der Kardinal Antonio, wie er ihm selbst gesagt habe (?!), schon nach Rom geschrieben habe. Letzteres ist zweifellos erfunden, ersteres erzählte man sich in den Hofkreisen. Heiß (den 4. April) aber wußte, daß beide seit der Vermählung zusammenlebten en parfaite union, quoiqu'on ait voulu dire au contraire. Den 28. März erzählt Richardiere einen Scherz des Königs über Christian Louis, der wohl authentisch ist. Der König sollte gesagt haben, que M. Le Duc Chr. était d'humeur à prendre autant de femme qu'il était de religions dans le christianisme, et qu'on le verrait même quelque jour en rechercher une en Turquie sous la loi de Mahomet.
76) Dies schreiben am selben Datum, dem 18. April, gleichzeitig der wolfenbüttelsche Gesandte und Richardiere, vermutlich fällt die entscheidende Erklärung des Königs auf den 11. April oder kurz vorher, da der Herzog sonst schwerlich das o. a. Reskript von diesem Datum in die Heimat gerichtet hätte.
77) Man vergleiche hierzu einen bei den Güstrower Akten liegenden Extrakt eines Schreibens aus Paris vom 9. Mai: "Sie hat dem Herzog das Herz über die Maßen sehr eingenommen daß er auch nichts tut ohne ihren Willen".
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und naher Verwandtnis mit fürstlichen und königlichen Personen zu Unserm Wohlvergnügen erhalten", und ordnet ein Dankfest für das ganze Land an. In der Tat war Isabella Angelika, obgleich schon 37 Jahre alt, allem Anscheine nach noch wohl geeignet, ein Mannesherz zu fesseln. Auch der wolfenbüttelsche Gesandte in Paris, der sie in diesen Tagen selbst sah und sich lange mit ihr unterhielt, schildert sie (den 18. April) als eine "schöne und sehr angenehme Dame von einem bewundernswerten Esprit, fähig zu bezaubern," und urteilt, Christian Louis hätte nicht besser wählen können. Er rühmt noch ihre Duldsamkeit in Sachen der Religion; sie habe in der Herrschaft Châtillon seit dem Tode ihres Gatten sowohl die (protestantische) Schule belassen wie auch alle Einwohner in ihrer Religion unangefochten gelassen, ja ihnen viel Freundlichkeiten erwiesen und sich dadurch ihre Zuneigung erworben. Zudem sei sie geschickt in der großen Politik. Von dieser ihrer Gabe machte sie nun den Gebrauch, daß sie alle Hebel in Bewegung setzte, um die Verhältnisse ihres Gatten zu ordnen, 78 ) wie auch ihrer Ehe Anerkennung zu verschaffen. Auch der König ließ sich bereit finden, seine Tätigkeit für seinen Schützling wieder aufzunehmen.

6. Die Tätigkeit des Königs für Christian Louis im Sommer 1664.

Die erste Sorge war, die verschiedenen gegen Christian Louis bereits angeordneten Reichsexekutionen aufzuhalten. Zu diesem Zwecke erhielt der französische Resident in Hamburg, Bidal, Befehl, nach Wolfenbüttel, Celle und Halle, auch nach Lübeck und Güstrow zu reisen und überall im Namen seines Herrn um Unterlassung der Exekutionen anzuhalten. Nach Schweden wurde ein Gardekapitän mit einem Schreiben des Königs gesandt. Auch die Herzogin schrieb selbst an Bidal, und schon den 26. April konnte dieser ihr eine gute Nachricht mitteilen. Er hatte mit dem schwedischen Geh. Rat Nicolai konferiert, und dieser hatte gesagt, man brauche keine Exekution durch Schweden zu be=


78) Es ist gewiß richtig, wenn Heiß d. 21. April schreibt: Elle ne souhaite rien tant au monde que de se pouvoir rendre recommandable par les services qu'elle prétend de rendre aux Princes et intérêts de la maison - de Meckelbourg afin d'être digne de l'alliance en laquelle elle est entrée, de quoi elle présume de venir à bout par son grand bien, son esprit et son crédit.
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fürchten. 79 ) In der Tat unterblieb die Exekution wegen der Brüder überhaupt, und die wegen der Ämter Lübz und Crivitz wurde wenigstens um mehr als ein halbes Jahr hinausgeschoben.

Was die Ehe betraf, so entschloß sich der König, um eine künftige Anerkennung derselben vorzubereiten, jetzt ernstlich zu versuchen, was er schon vorher beabsichtigt hatte, nämlich eine Vermittelung zwischen Christian Louis und seiner ersten Gattin, um diese zum Rücktritt von der Ehe gegen Entschädigung zu bewegen.

Der Güstrower Geschäftsträger Heiß übernahm es, als Bevollmächtigter des Königs nach Güstrow, auch zu Christian Louis' Brüdern und nach Wolfenbüttel zu reisen. Sein Auftrag ging also nicht dahin, von den Interessenten die Anerkennung der zweiten Ehe des Schweriner Herzogs, die man am französischen Hofe offiziell als überhaupt nicht vorhanden ansah, sondern nur die Zustimmung zu der vollzogenen Scheidung zu erwirken. Daneben hatte er auch über eine Allianz und einen Handelsvertrag mit Güstrow zu verhandeln. 80 ) Für einen so überzeugten Protestanten, wie Herzog Gustav Adolf, war in dieser Frage jede Nachgiebigkeit vollkommen ausgeschlossen. Handelte es sich doch nicht nur um die Interessen seiner Schwester oder des mecklenburgischen Fürstenhauses allein, sondern um eine Frage von der allerhöchsten Bedeutung für die sämtlichen evangelischen Stände Deutschlands, ja das evangelische Bekenntnis überhaupt, die Frage nämlich, ob es dem Papste erlaubt sei, eine Ehe, die zwischen zwei Nichtkatholiken geschlossen war, zu trennen, wenn einer der Gatten katholisch wurde. Dazu kam noch die Besorgnis, daß Mecklenburg=Schwerin durch ein katholisches Fürstenpaar wieder zum Katholizismus zurückgeführt werden könnte. Deshalb hatte Gustav Adolf sofort auf die erste Nachricht von der Eheschließung unter dem 23. März ein Schreiben an den König abgesandt, in dem er die Hoffnung ausdrückt, daß der König Christian Louis' zweite Ehe nicht billigen, vielmehr für nichtig erklären werde, sowie einen


79) Die Brüder des Herzogs hatten beantragt, der früheren Kommission wegen ihrer Alimente, die aus den beiden kreisausschreibenden Fürsten, dem Administrator von Magdeburg und dem Herzog von Celle bestand, den König von Schweden beizufügen. In Wien wurde dies allerdings abgelehnt (den 2. Mai), aber Exekution angeordnet, wenn Christian Louis binnen zwei Monaten nicht den früheren Mandaten gehorche.
80) Von Isabella Angelika bekam er noch einen geheimen Auftrag mit, von dem unten die Rede sein wird.
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lateinischen Protest, der durch Heiß dem Herzogspaare in Paris eingehändigt werden sollte. Und am 24. März hatte er sich an den Kaiser gewandt mit der Bitte, er möge der zweiten Ehe seine Bestätigung versagen; zugleich hatte er in Regensburg einen gemeinsamen Schritt sämtlicher evangelischen Stände bei dem Kaiser beantragen lassen, der denn auch mit ganz ungewohnter Schnelligkeit zustande kam. Vom 13. April ist das gemeinsame Memorial der evangelischen Reichsstände datiert, in dem sie den Kaiser ersuchen, er möge die angemaßte Gewalt des Papstes durchaus nicht gestatten und die Konfirmation über die päpstliche Entscheidung "und was dem kaiserlichen Dekreto fernerweit angehänget", wieder kassieren. Das Schriftstück wurde von dem schwedischen und wolfenbüttelschen Gesandten den 24. April / 1. Mai dem Kaiser, der damals selbst in Regensburg war, persönlich übergeben. Einige Tage später (den 27. April / 4. Mai,) ließ Herzog Gustav Adolf durch seinen Gesandten Heiß ein Schreiben von ihm selbst übergeben, das ebenso wie das gemeinsame Memorial der evangelischen Stände vorzugsweise die Berechtigung des Papstes zur Trennung der ersten Ehe Christian Louis' anfocht. Und als dann Gustav Adolf hörte, daß sein nach Paris gesandter lateinischer Protest dort - auf Lionnes Anraten - nicht übergeben sei, erließ er einen neuen deutschen Protest (vom 27. April), den er der Schweriner Regierung und auch Christian Louis selbst nach Paris brieflich zufertigte.

In ähnlichem Sinne handelten die Brüder Christian Louis'. Den 7. April sandten sie ein Schreiben an die Schweriner Regierung, worin sie ihres Bruders erste Gemahlin für die allein rechtmäßige erklärten: andere Schritte waren in Vorbereitung.

Da kam Ende April Heiß in Güstrow an. Dorthin war er zuerst gereist und sandte von da aus die Schreiben des Königs nach Wolfenbüttel mit der Post an ihre Adressaten. Das Schreiben an Herzog Gustav Adolf, das er mitbrachte, begründet des Königs Wunsch, seinem Freunde Christian Louis in seiner Familie Ruhe zu verschaffen, mit der abgeschlossenen Allianz, betont dann, daß Christian Louis von seiner, übrigens auf Grund des päpstlichen Breves und eines kaiserlichen Dekretes abgeschlossenen, zweiten Ehe dem Könige vorher keinerlei Mitteilung gemacht habe; trotzdem sei der König noch immer zur Vermittelung geneigt, er wünsche bei dieser Gelegenheit Herzog Gustav Adolf einen Beweis von der Aufrichtigkeit zu geben, mit der er sich den Interessen seiner Freunde zu widmen pflege, und sende deshalb Heiß, um, wo möglich, eine Vereinbarung zu treffen über die Mittel, alles zu

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einem guten Ende zu führen, zum Wohle und zur Sicherheit der einen und der andern.

Von Paris aus wurde Heiß unterstützt durch einige Schreiben, die Richardiere an den Herzog richtete, die aber in Wahrheit aus dem französischen Ministerium selber stammten, wo man den Güstrower Korrespondenten aufgespürt hatte und ihn nun für diesen Zweck benutzte. Darin wurden mit den verlockendsten Farben die Vorteile geschildert, die der Abschluß einer Allianz wie eines Handelsvertrages mit Frankreich für den Güstrower Herzog und sein Land haben werde. 81 ) In einem der Schreiben (vom 29. Juni) wird, um Gustav Adolf mürbe zu machen, mit den Ansprüchen gedroht, durch die Christian Louis dem Güstrower Vetter auf Grund des großväterlichen Testaments gefährlich werden


81) In dem einen dieser Schreiben (v. 16. Mai) wird Herzog Gustav Adolf vorgehalten, zu wem er denn, da der König jedenfalls für die Interessen Christian Louis' eintreten werde, seine Zuflucht nehmen wolle? Die Mächte, die etwa dafür in Betracht kommen, werden nacheinander besprochen. Der Kaiser habe frische Verpflichtungen gegen den König (dies bezieht sich wohl auf das Hülfskorps, das Frankreich damals im Türkenkrieg sandte). Schwedens alte Allianz mit Frankreich sei wie unauflöslich geworden, und es werde vielleicht die Gelegenheit ergreifen, sich eines Platzes in Mecklenburg zu bemächtigen. Für Dänemark sei es wichtig, den vor kurzem mit Frankreich geschlossenen Vertrag in allen seinen Bedingungen zu halten. Und die Fürsten Deutschlands? Etwa gar die Katholischen?! Aus dieser ganzen Ausführung wird dann der Schluß gezogen: La bienveillance du Roi est le seul obstacle assuré, que l'on puisse opposer aux progrès que pourra faire avec la suite du temps M. le duc Chr. L. dans l'esprit de Sa Maj." Der König habe eine besondere Achtung pour le rare mérite de G. A., er werde ihm gewiß vorteilhafte Bedingungen bewilligen, und werde es vielleicht als ein Zeichen von Gleichgültigkeit ansehen, wenn der Herzog ihn nicht um die Allianz bitte. Dagegen werde man vielleicht ein Mittel finden, den König, der anfange, Interesse an der Seefahrt zu nehmen, nach Abschluß des Allianzvertrags auch zum Abschluß eines Handelsvertrages mit Gustav Adolf zu bewegen. Dessen Nutzen für das Güstrower Land durch den Erlös von Holzverkäufen und durch Zölle wird auseinandergesetzt. Die Ehe sei une chose faite, und es sei nichts mehr daran zu ändern. Christine Margarete habe mépris gezeigt für die Anerbietungen Christian Louis', wie man aus Hamburg und anderswoher oft nach Paris schreibe. Es wird ihr empfohlen, die Vermittelung des Königs anzunehmen, der ihr volle Genugtuung verschaffen werde. Endlich wird noch der Trumpf ausgespielt, man sage, daß die Herzogin Isabella Angelika kein Kind mehr haben werde. Daß dieses und einige andere Schreiben dieser Art nicht von ihm selber seien, gibt Richardiere selbst in einem Briefe v. 27. März 1665 zu; (elles sont de moi sans en être) und verspricht baldige Aufklärung; ein Schreiben aber, in dem diese erfolgt sei, ist in den Akten des Schweriner Archivs nicht vorhanden.
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könne. Gerade Gustav Adolfs Streitigkeiten mit dem Schweriner Vetter seien ein starker Grund für ihn, in die Allianz einzutreten, um Christian Louis' Pläne zu zerstören, indem er ihm dieselbe Autorität entgegenstelle, auf die jener alle seine Hoffnungen begründe. 82 ) Nur eine Bedingung müsse erfüllt werden: Gustav Adolf müsse in der Ehesache Entgegenkommen zeigen.

Herzog Gustav Adolf begnügte sich vorläufig damit, Heiß anheimzugeben, er möge sich an seine Schwester nach Wolfenbüttel wenden, teilte aber gleichzeitig dieser und Herzog August seine ihnen ohnehin schon wohlbekannte Ansicht nochmals mit. So erhielt selbstverständlich Heiß, als er nun in Wolfenbüttel erschien, von Christine Margarete die Antwort, sie könne unmöglich die zweite Ehe ihres Gatten anerkennen. Darauf verweilte Heiß nochmals einige Tage in Güstrow, ging dann gegen Ende Mai nach Hamburg und verhandelte von dort aus noch eine Weile brieflich weiter; aber während er fortfuhr (z. B. den 3. Juni), eine Vereinbarung mit Christine Margarete zu empfehlen, wodurch sich Gustav Adolf die Freundschaft des Königs gewinnen könne, wünschte man in Güstrow die Ehesache ganz aus der Verhandlung auszuscheiden, war aber geneigt, in eine Allianz mit dem Könige zu treten, hierauf aber ging man wiederum in Frankreich nicht ein.

An dieser Situation änderte auch eine kurze Reise nichts, die Christian Louis selbst im Sommer dieses Jahres nach Mecklenburg machte. In Schwerin angekommen (den 13. Juni), meldete er dies dem Güstrower Vetter und schrieb dabei, er habe Mr. Bidal, den französischen Gesandten in Hamburg, so verstanden, daß sich Gustav Adolf gegen Heiß "so raisonable erklärt, daß zu aller ersprießlichen Correspondenz guter Succeß zu verhoffen sei". Gustav Adolf antwortete (den 14. Juni) äußerst kühl, ja abweisend: "Was Mr. Bidal mag erwähnt haben, können Wir nicht wissen. Unsere Erklärung sonsten gegen Ihre Maj. von Frankreich ist also eingerichtet gewesen, wie es die Gerechtigkeit der Sachen und Unsers hohen Hauses und dessen Anverwandten und Alliierten Respekt und Interesse erfordert hat." Christian Louis brach hierauf die Korrespondenz mit Güstrow in dieser Sache ab, tat aber in der Zeit seiner Anwesenheit im Lande einen Schritt seinen Brüdern gegenüber, der ihm einen bedeutenden Erfolg eintrug. Er sandte von Ratzeburg aus, den 9. August, ein Aktenstück nach


82) In diesem Sinne also suchte man am Pariser Hofe die Ansprüche, die Christian Louis auf das Güstrower Land erhob, für das Interesse Frankreichs auszubeuten.
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Wien, worin er sich erbot, seinen Brüdern zu den früher schon angebotenen 15000 Talern noch 3000 zuzulegen, also im ganzen 18000 Taler für seine Brüder und Schwestern und 6000 für seine Witwe jährlich zu zahlen. Sein Anerbieten wurde durch französischen Einfluß unterstützt. 83 ) Schwan reiste nach Wien und entfaltete sein ganzes Geschick, auch Kurmainz und andere Freunde Christian Louis' waren für ihn tätig, und den 25. September erfolgte der Beschluß des Reichshofrates, man solle des Herzogs Anerbieten den Herren Kommissaren übersenden mit dem Befehl, die Erklärung der Kläger darüber einzuholen und zu berichten; von der längst verhängten Exekution war nicht mehr die Rede, sie war durch den Beschluß faktisch aufgehoben. 84 )

Christian Louis erhielt die Nachricht hiervon nicht mehr im Lande, schon Anfang September reiste er wieder nach Paris.

König Ludwigs Gesandter Heiß war schon Ende Juni wieder zurückgereist und erhielt ein Schreiben, das Gustav Adolf ihm nach Hamburg sandte, erst in Paris. In dem Schreiben erklärte Gustav Adolf seine Bereitwilligkeit, in eine Allianz mit Frankreich zu treten, und beauftragte Heiß, im Falle er Neigung dazu


83) Gravel, der französische Gesandte in Regensburg, erhielt mehrfach Anweisungen, Christian Louis' Interessen dort zu vertreten und beeinflußte die dortigen österreichischen Staatsmänner. Ende August d. J. wurde noch ein besonderer Gesandter Trelon nach Dänemark und Schweden geschickt, u. a. mit der Aufgabe, die über Christian Louis verfügten Exekutionen zu verhindern. In Regensburg ist auch über Christian Louis' Eintritt in die Rheinische Allianz noch öfter verhandelt worden, allein hier vermochte auch der französische Gesandte den Widerspruch Wolfenbüttels nicht zu beseitigen, der seit Christian Louis' Heirat noch entschiedener geworden war: Wolfenbüttel erklärte im April 1664, falls Schwerin aufgenommen werde, selbst aus der Allianz austreten zu wollen. Christian Louis versuchte nun auf einem Umwege, faktisch in die Allianz zu gelangen, indem er anordnete, daß die vom Schweriner Lande für dieses Jahr zu stellenden Truppen für den Türkenkrieg sich dem Korps anschließen sollten, das damals die Mitglieder der Rheinischen Allianz, Frankreich selbst eingeschlossen, für den Feldzug stellten. Allein auch dies stieß auf Schwierigkeiten, besonders sah man es in Wien ungern aus Eifersucht auf Frankreich und in der Befürchtung, daß das Korps der Allianz zu selbständig auftreten werde. Die Schweriner Truppen zogen also mit den Güstrower und den übrigen Truppen des niedersächsischen Kreises dem Kaiserlichen Heere zu. Übrigens wurde der Türkenkrieg, ehe er ernstlich begonnen hatte, durch einen zwanzigjährigen Waffenstillstand beendet. Die Aufnahme in die Rheinische Allianz gab Christian Louis schließlich ganz auf, da die Allianz von selber auseinanderfiel.
84) Dagegen mußten die Ämter Lübz und Crivitz im August d. J. dem Landrat v. Lehsten als dem Vertreter der Barnewitzschen Erben wieder eingeräumt werden.
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verspüre, die Verhandlungen darüber am französischen Hofe einzuleiten; 85 ) nur müsse die Ehesache davon gänzlich getrennt bleiben.

Der König empfing Heiß in Fontainebleau - Mitte Juli - sehr freundlich, sprach aber doch, als er seinen Bericht gehört, die Erwartung aus, daß Gustav Adolf in Anbetracht seiner Vermittelung in seinen Bemühungen fortfahren werde, alles in Freundschaft beizulegen. Lionne weigerte sich zuerst überhaupt, mit dem Könige über eine Allianz zu sprechen, ehe Gustav Adolf mit Christian Louis einig sei. Er ließ sich allerdings dann doch dazu herbei, brachte aber, wie nicht anders zu erwarten war, den Bescheid, der König wünsche erst die Zwistigkeiten zwischen den Gliedern des Hauses Mecklenburg in Güte beigelegt zu sehen, und obgleich Gustav Adolf (den 9. August) schrieb, er könne nicht einsehen, warum wegen solcher Streitigkeiten, wozu er nicht die geringste Ursache gegeben, die Allianz und die Verhandlungen über den Handelsvertrag aufzuschieben seien, Heiß möge auf diese mit allen dienlichen Remonstrationen fleißig dringen, so hatte es doch bei der einmal gegebenen Entscheidung sein Bewenden. Nur insoweit nahm der König auf die Wünsche von Güstrow und Wolfenbüttel Rücksicht, daß er die Anerkennung seiner Kousine als Herzogin von Mecklenburg, die man nach Heißens Rückkehr am französischen Hofe öffentlich auszusprechen beabsichtigt hatte, aufschob, auch die persönlichen Bemühungen von Isabella Angelika vermochten nichts daran zu ändern, ebensowenig die Fürbitte, die der päpstliche Legat auf Befehl des Papstes beim König einlegte. 86 )

Hierauf beschränkte sich aber der Erfolg aller Schritte, die der Güstrower wie der Wolfenbütteler Hof und Christian Louis' Brüder gegen dessen zweite Ehe unternahmen. In Wien hüllte man sich allen Zuschriften gegenüber, die sich hierauf bezogen, in ein tiefes Schweigen. 87 )


85) Beigelegt war ein Aufsatz über die Produkte des Landes, die für den Schiffsbau von Nutzen sein könnten; es werden angegeben: Holz, Hanf und Lein; Teer sei in großer Menge vorhanden, das Eisen sei wohlfeil und gute Häfen vorhanden.
86) Nach Richardiere (den 15. August), der in dieser Zeit so gut unterrichtet ist, daß man ihm wohl glauben kann.
87) Den beiden o. gen. Schreiben aus Güstrow vom 24. März und 16. April 1664 folgten Schreiben vom 7. Mai (Protest gegen das päpstliche Breve und Bitte um Kassierung der kaiserlichen Konfirmation der Scheidung), vom 11. Mai (Wiederholung dieser Bitte, nachdem die Konfirmation im Wortlaut bekannt geworden) und 1. Juli. Herzog Karl (  ...  )
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7. Erste Mißhelligkeiten zwischen Christian Louis und Isabella

Angelika; Tauschplan der Herzogin.

Als Christian Louis im September nach Paris zurückkehrte, ward er von seiner Gattin mit lebhafter Freude empfangen; ihre Freude war um so größer, als sie damals die Hoffnung hegte, ihm einen Erben schenken zu können. 88 ) Trotzdem war das eheliche Glück nicht so ganz ungetrübt. Isabella Angelika kränkte es, daß man ihre Ehe noch immer nicht anerkennen wolle; sie blieb nicht unempfindlich gegen die mannigfachen Proteste, die in ihre Hand gelangten, darunter selbst solche von den nächsten Anverwandten ihres Mannes. Daß dessen sämtliche erwachsene Brüder ihr (in ihrem Schreiben vom 14. Mai) rund heraus erklärten, ihre Ehe sei in ihren Augen nicht legitim, ihre Kinder nicht erbberechtigt, sie selbst könne nicht als Herzogin von Mecklenburg anerkannt werden, "weil es schon eine gebe, die diesen Titel mit mehr Berechtigung (plus légitimement) besitze", machte doch tiefen Eindruck auf sie. Sie begann einzusehen, daß sie voreilig gehandelt, als sie sich mit Christian Louis vermählt, ehe die Trennung seiner ersten Ehe allseitig anerkannt war. 89 )

Dazu gesellten sich noch andere Sorgen, die dieses Gefühl in ihr noch verstärkten. Ihr wurde klar, daß sich ihr Gatte keineswegs in der glänzenden Finanzlage befinde, wie sein erstes Auftreten in Paris den Anschein erweckt hatte. Und ihr selbst ging es nicht besser, ihre Güter waren mit Schulden belastet, und gerade durch ihre Ehe zog sie sich einen Prozeß wegen der Herrschaft Châtillon zu, der ihr lange Zeit, bis sie ihn schließlich endgültig gewann, schweren Verdruß verursachte und große Kosten machte:


(  ...  ) sandte den 8. Mai ein Protestschreiben an den Kaiser, Christine Margarete den 21. Mai 1664. Ein gemeinsames Schreiben der Brüder an den Kaiser mit Protest wider die Ehepakten kam erst den 5. März l665 zustande, ein zweites Schreiben der evangelischen Stände den 10. Mai 1665. Von diesem wußte man aber noch im September nichts in Wien, es war von Mainz, mit dem Christian Louis ja sehr befreundet war, überhaupt nicht abgegeben, und man mußte erst ein Duplikat beschaffen.
88) Diese Hoffnung wurde Mitte September durch eine Fehlgeburt infolge eines Fiebers zerstört; die Ehe blieb bekanntlich kinderlos.
89) Sie schreibt in einem Briefe, der wie die meisten ihrer Briefe kein Datum trägt, aber nach der Stelle, an die er in der erhaltenen Sammlung ihrer Briefe gelegt ist, wohl in den Anfang des Jahres 1665 zu setzen ist: "sans que je me suis marié un peu trop tôt comme vous l'avez voulu, je n'avais plus d'affaire au monde ni le moindre embarras, mais de ce qui est fait il ne faut plus parler.
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sie selbst nennt einmal die Summe von 200000 Talern. Also war Sparsamkeit nötig, ihr Gatte aber übte diese nicht in dem Grade, wie es ihr erforderlich schien. Sie hatte auch den Eindruck, als wenn er sich nicht mit dem nötigen Eifer seinen Staatsgeschäften wie persönlichen Angelegenheiten widme. 90 ) Umgekehrt hatte Christian Louis die Ehe mit ihr gerade mit aus dem Grunde gesucht, weil er gehofft hatte, durch ihre Reichtümer aus seinen finanziellen Verlegenheiten befreit zu werden.

Gleich in der ersten Zeit der Ehe, am 15. Mai, sollen beide Gatten über die Geldfrage in einen scharfen Zwist geraten sein; 91 ) das ist sehr glaublich, das heftig aufbrausende Wesen des Herzogs ist ja bekannt. Isabella Angelika wußte ihn aber mit ihrer liebenswürdigen Gewandtheit bald wieder zu begütigen. Ähnliches mag öfter vorgekommen sein. Einige Male geschah es, daß Gläubiger des Herzogs Arrest legten auf Sachen, die ihr gehörten. Hieraus entnahm sie die Veranlassung zu einem merkwürdigen Vorgehen: Hinter dem Rücken ihres Gatten und ohne sein Wissen wandte sie sich in einer Eingabe vom 2. Oktober an den Chatelet=Hof zu Paris (den Hof der Notare, wo Rechtsgeschäfte der Art besorgt wurden) und ließ die Gütergemeinschaft aufrufen (den 12. November). Zugleich wird ihr Gatte auf ihren Antrag dazu verurteilt, die 400000 Livres Mitgift zurückzuzahlen mit Zinsen vom 2. Oktober 1664 an, auch alle Mobilien,


90) Was sie an ihm auszusetzen hatte, liest man am unumwundesten in einem Briefe, den sie nach seiner Abreise Ende 1664 - er ist vom 13. Dez datiert - an einen ungenannten Prior in seiner Umgebung richtete. Sie fordert diesen darin auf, den Herzog zu erinnern, daß er ihr versprochen habe, ein wenig mehr Fleiß auf seine Affairen zu wenden, als er bisher getan; er werde es ihr ja nicht übel nehmen, daß sie ihn beschwöre, eine Zeitlang ein wenig seine natürliche Neigung zu vielen unnützen Ausgaben zu mäßigen; er sage oft, dies heiße als Fürst leben; in gutem Sinne aber als Fürst leben heiße, seine Affairen in gutem Stande zu haben und niemandes Sklave zu sein, wie man es gewöhnlich sei, wenn man sich, um seine Leidenschaften zu befriedigen, in eine unendliche Konfusion gebracht habe! Die vortrefflichen Grundsätze, die sie hier auf dem Umwege über den Prior ihrem Gatten predigt, erhalten freilich eine eigenartige Beleuchtung dadurch, daß sie am Schlusse des Briefes selbst ihn an sein Versprechen mahnen läßt, ihr einen Wechselbrief auszustellen, pour sortir de l'embarras. - Im ganzen genommen war übrigens Christian Louis keineswegs ein Verschwender und wurde mit den Jahren immer sparsamer.
91) Dies wurde dem Herrn v. Moltke in Toitenwinkel von einem Bekannten aus Paris geschrieben; Moltke sandte den Brief im Auszug nach Güstrow, wo er zu den Akten gelegt ist.
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die sie ihm zugebracht, zurückzugeben, ferner, bis ihr Wittum eröffnet sei, eine jährliche Pension von 30000 Livres zu zahlen. Sie erhält sogar die Erlaubnis, die ihrem Gatten gehörigen Mobilien und andere Sachen zu verkaufen und die davon gelösten Gelder auf Abschlag und bis zur gänzlichen Regelung ihrer Forderungen zu behalten; des Beklagten Schuldner werden angewiesen, ihre Schulden an die Herzogin zu entrichten.

Bei der Verhandlung vor dem Chatelet=Hofe trat in der Rolle eines von Christian Louis bestellten Prokurators ein Rechtsgelehrter namens Auvry auf, dem der Herzog den 8. Oktober eine Vollmacht dafür ausgestellt hatte. Er erschien freilich nicht bei der Verhandlung, und sein Klient wurde deswegen in contumaciam verurteilt; dieses Urteil aber ward Auvry zugestellt, der es auch annahm, womit für den Gerichtshof der Fall erledigt war. Merkwürdig nur, daß Christian Louis von diesem seinem Vertreter überhaupt nichts wußte, und doch war die Vollmacht, wie sich später auswies, echt! Nach der eigenen späteren Darstellung des Herzogs hatte er sich wieder einmal täuschen lassen; er ließ sich überreden, die Vollmacht zu unterzeichnen, wie es scheint, ohne ihren Inhalt genauer zu prüfen; möglich auch, daß er ein Blankett unterzeichnet hat zu irgend einem anderen Zwecke, das man für dieses Manöver benutzte. 92 )

Mit dem ergangenen Urteil hatte sich Isabella Angelika auf alle Fälle gesichert, sie behielt es aber vorläufig in Händen, ohne seine Ausführung zu betreiben, ja ohne dasselbe auch nur ihrem Gatten zustellen zu lassen, 93 ) nur wußte sie ihn, indem sie die gesamte Verwaltung ihrer Güter und Einkünfte in der eigenen Hand behielt, tatsächlich von der Gütergemeinschaft auszuschließen, trotzdem er nicht aufhörte, auf deren völlige Ausführung zu dringen. Dabei war sie gewandt genug, um ihn mit ihren Liebesbeteuerungen immer wieder zu begütigen, so daß das gute Verhältnis äußerlich von Bestand blieb. 94 )


92) Als später im Nov. 1666 der Herzog von der Vollmacht hörte und seinen Vertrauten Le Cocq zu Auvry sandte, um sie zurückzufordern, weigerte dieser die Herausgabe, le Cocq aber wurde am nächsten Tage (d. 19. Nov.) in die Bastille geschickt, auf Betrieb der Herzogin, wie Christian Louis behauptet.
93) Nach seiner eigenen Aussage hat er es erst durch den Prozeß kennen gelernt, den sie im Jahre 1679 in Speyer gegen ihn begann.
94) Leider ist nicht ersichtlich, wie lange die Gatten gemeinsamen Haushalt geführt haben und wie es mit der Bestreitung der Kosten für denselben gehalten ist. Über die erste Zeit der Ehe heißt es in einem (  ...  )
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Nachdem die Herzogin sich von ihrem Krankenlager einigermaßen erholt hatte, trafen die Gatten Vorkehrungen zu einer gemeinsamen Reise nach Mecklenburg. Allein die Gesundheit der Herzogin erlaubte die Reise in der rauhen Jahreszeit noch nicht, und sie wurde aufgeschoben. Mitgewirkt hat bei diesem Aufschub auch wohl die dringende Abmahnung des Güstrower Hofes, der durch Heiß an Isabella Angelika sagen ließ, die Reise werde ihr nur Ungelegenheiten verursachen.

Inzwischen hatte Isabella Angelika im geheimen an einer ganz anderen Lösung aller Schwierigkeiten gearbeitet; sie war nämlich auf den Gedanken gekommen oder gebracht, ob es nicht möglich sei, die Regierung über das Schweriner Land an den Güstrower Herzog abzutreten, der sich dafür zu verpflichten hatte, ihrem Gatten jährlich eine bestimmte Summe zu zahlen. Der erste Anstoß zu diesem Plan scheint von Heiß herzurühren, wenigstens nach dessen eigener Aussage; er will in einem Gespräche mit Isabella Angelika als Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten den Vorschlag gemacht haben, Christian Louis möge mit einem seiner Verwandten einen Vertrag schließen, gegen eine bestimmte jährliche Pension sein Land abzutreten; er behauptet, auch den Herzog diesem Plan geneigt gefunden zu haben. 95 ) Von einer solchen Absicht des Herzogs findet sich nun freilich nirgends eine sichere Spur, im Gegenteil ist es bei dem Verhältnis zwischen ihm und seinen Verwandten, bei dem hohen Werte, den er auf seine Stellung als souveräner Fürst legte, und der ungewöhnlichen Wachsamkeit, mit der er stets darauf hielt, daß ihm von diesen Rechten nichts abbröckele, durchaus unwahrscheinlich, daß er je im Ernst etwas derartiges beabsichtigt hat; er wird, wie seine Weise war, eine ausweichende Antwort gegeben haben, die Heiß als eine zustimmende auffaßte. Der Herzogin aber, die ihren Gatten am liebsten in Frankreich behalten hätte, leuchtete der Vorschlag ein, und mit ihr scheint Heiß noch öfter darüber gesprochen zu haben. Bei seiner Gesandtschaftsreise nach Güstrow machte er Herzog Gustav Adolf


(  ...  ) Schreiben (wohl des Wolfenbütteler Gesandten) aus Paris v. 9. Mai 1664, das in den Güstrower Akten erhalten ist: "Alles Geld, das aus Mecklenburg kommt, wird ihr in die Hand gegeben, damit nach ihrem Gefallen zu walten und zu rechten". So übersetzte sie also die Bestimmungen des Ehekontraktes in die Praxis.
95) Dies steht in einem Schreiben von ihm vom 31. Oktober 1664, das auf eine Unterhaltung Bezug nimmt, die autrefois stattgefunden habe.
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hiervon Mitteilung. 96 ) Was dieser darauf geantwortet hat, ist nicht überliefert, aber schwerlich geschah es ohne sein Vorwissen, wenn Heiß in einer Unterhaltung mit Lionne über diesen Gegenstand, über den er den 31. Oktober berichtet, auf dessen Frage, er sehe nicht, mit wem man sicher darüber verhandeln könne, Herzog Gustav Adolf nannte, der es mit Zustimmung der übrigen Interessenten tun könne, womit das Gespräch sein Ende gefunden hatte. Vor dieser Unterhaltung war schon den 10. Oktober zwischen Lionne und Heiß von demselben Thema die Rede gewesen, damals hatte Lionne von der Zuneigung des Königs für Gustav Adolf gesprochen und geäußert, er wünsche mit ihm lieber als mit jemand anders über einen Tausch des Schweriner Landes gegen eine jährliche Rente zu verhandeln. Man kannte den Plan also auch am Hofe zu Paris, aber nach dem 31. Oktober kam Lionne nicht wieder darauf zurück; warum nicht, ist leicht zu sagen: Gustav Adolfs Widerstand in der Ehefrage brachte ihn um König Ludwigs Gunst und ließ es als durchaus untunlich erscheinen, ihm zum Besitze des Schweriner Landes zu verhelfen. Isabella Angelika verfolgte den Plan allerdings noch eine Weile. Den 22. Mai 1665 schreibt Heiß nach Güstrow, sie sei ärgerlich, daß Gustav Adolf ihn nicht nach Mecklenburg kommen lasse, um den bewußten Plan zu fördern, wohlverstanden in der Absicht, eine möglichst hohe Rente daraus zu ziehen, im Falle man sich über den Tausch einige. 97 )

Ende des Jahres 1664 reiste Christian Louis wieder - und zwar ohne seine Gattin - in die Heimat zurück, wo er nun bis auf einen kurzen Besuch in Paris zum Osterfest des Jahres 1665 fast zwei Jahre verblieb. Die Briefe, die sie ihm nach=


96) Heiß schreibt den 5. September 1664, er habe in der Herzogin une envie hervorgerufen de pouvoir aviser au projet de la chose, von der Gustav Adolf mit ihm auf der Promenade in seinem Wagen gesprochen habe. Wenn man diese Äußerung mit dem Schreiben vom 10. und 31. Oktober 1664 und 22. Mai 1665 (s. u.) vergleicht, so wird es höchst wahrscheinlich, daß eben der Tauschplan der Gegenstand dieser Unterhaltung war. Chr. L. S. 68 ist irrtümlicherweise als Vermittler dieses Tauschprojektes Lumbres genannt, es war Heiß.
97) Le tout entendant qu'à tirer le plus qu'elle pourrait de rente, en cas qu'on peut tomber d'accord de l'échange de l'un contre l'autre (nämlich des Landes gegen eine Rente). Elle y est d'autant plus portée, qu'elle ne se plaira jamais an pays. Auch am 13. März 1665 spielt Heiß auf das Tauschprojekt an: ce Prince sera enfin obligé à songer à ce que V. Altesse sait et à quoi la Duchesse se portera si Elle y trouve son compte particulier.
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sandte, atmen die ganze Zärtlichkeit des liebenden Weibes, sie ist tief bekümmert über seine Abwesenheit 98 ) und umarmt ihn tausend und abertausend Mal. Den 9. Januar schreibt sie: "Ich möchte, daß die ganze Erde Euch unterworfen sei und Euch anbete, denn ich habe eine Leidenschaft für Euren Ruhm, die außerordentlich ist, und eine Zärtlichkeit für Eure Person, die alle Vorstellung übersteigt, die Ihr Euch davon machen könnt." 99 )

In dieselbe Zeit gehört freilich auch die oben schon erwähnte Bemerkung, daß sie sich zu früh vermählt habe. Unmittelbar vor dieser versichert sie, sie suche nur deswegen ihre Affairen in guten Stand zu setzen, um Christian Louis alles zu opfern - was freilich zu dem heimlich erwirkten Gerichtsurteil wenig stimmt - und äußert auch die Absicht (l'envie extrême!) nach Mecklenburg zu gehen und sich dort bekannt zu machen, um selbst alle die schlechten Eindrücke zu zerstören, die man dort von ihr verbreitet habe, und zu zeigen, daß sie "eine gute Deutsche" sei. Allein sie schob - unter allerlei nichtigen Vorwänden, wie ihr Gatte ihr später vorwarf - die Reise immer wieder hinaus, 100 )


98) So schon den 26. Dezember 1664, wo sie schreibt: Je pensais vous écrire une lettre un peu raisonnable, mais en vérité, mon cher, je ne la suis plus depuis que vous êtes parti, car votre absence m'afflige au dernier point usw. Interessant ist die Adresse eines Briefes vom 1. Januar 1665: pour Monseigneur et maistre mon tres chere mainher = Mein Herr; Das Wort findet sich in verschiedener Orthographie mehrfach in ihren Briefen, dem Anschein nach das einzige, was sie von der deutschen Sprache kannte, ohne es übrigens ganz richtig zu verstehen (siehe mon und main nebeneinander). Jedenfalls hat sie dieses für jedes eheliche Verhältnis ja sehr wichtige Wort von ihrem Gatten gelernt, leider aber gelang es ihm recht schlecht, das Wort zur Wirklichkeit zu machen.
99) Je voudrais que toute la terre vous fût soumise et vous adorât, car j'ai une passion pour votre gloire qui est extrême et une tendresse pour votre personne qui passe tout ce que vous en pouvez imaginer. Der Brief ist datiert vom 9. Januar 1664, dies ist aber ein Verschreiben für 1665, wie der Rezepturvermerk (Hamburg, den 12. Februar 1665) und der Inhalt des Briefes beweisen.
100) Hier mögen noch einige Stellen aus einem Brief vom 3. Juli 1665 Platz finden, um das lebhafte, aber nicht ganz aufrichtige Wesen der Herzogin zu kennzeichnen: Sie wünscht sich den Besitz von Chatillon parce que j'aurais joie d'avoir ce bien là pour vous recevoir quand l'envie vous prendra de me venir en France et ensuite de vous le donner comme tout ce que j'ai au monde, car vous êtes bien assuré, que je ne le destinerais à d'autres qu'à vous quoiqui arrive et tout ce qui me fâche c'est de non avoir pas davantage pour vous le sacrifier mais j'ose vous dire que c'est votre faute, car si vous aviez voulu (  ...  )
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bis sie endlich - erst im Jahre 1672 - um eines hochpolitischen Planes willen sich dazu entschloß, eine Zeitlang als Regentin in Mecklenburg zu schalten, eine Regentschaft, die freilich zu einer langjährigen schweren Entzweiung mit ihrem Gatten führte. 101 )

8. Weitere Tätigkeit des Königs für Christian Louis.

Die Ehe mit Isabelle Angélique v. Montmorency hat die großen Erwartungen, mit denen Christian Louis sie einging, nicht erfüllt; sie hielt sehr bald nur äußerlich zusammen, und hinter dem glänzenden äußeren Firnis lauerte Mißtrauen. "Ihr wisset wohl: Frauenlist geht über alles", in diese Worte hat einmal der Herzog sein Urteil über seine Gattin zusammengefaßt. Ebenso trug ihm das Bündnis mit Frankreich nicht die Früchte ein, die er anfänglich davon erwartete. Indessen ohne Frucht blieb es keineswegs. Man muß es König Ludwig nachrühmen, daß er sich redlich bemüht hat, seinem mecklenburgischen Schützling aus seinen Nöten zu helfen, und es ist nicht zu verkennen, daß Christian Louis infolge dieses Eintretens des mächtigsten Herrschers der Welt für ihn wirklich "konsiderabler" wurde, wie er es wünschte, und daß ihm dadurch Erleichterung in seinen Bedrängnissen zuteil wurde. Das schlagendste Beispiel dafür ist neben dem oben schon erwähnten Prozeß der Brüder, dem die gefährliche Spitze nicht ohne Mithülfe Frankreichs abgebrochen wurde, der Verlauf der sogenannten Güstrowschen Exekution Ende 1664 und Anfang 1665, der im Christian Louis S. 64 ff. geschildert ist. Man sieht daran, was ein Fürst im damaligen Deutschen Reiche sich erlauben durfte, über den Frankreich seine schützende Hand hielt. Hier möge noch ein Schreiben des Königs im Auszuge angeführt werden, das er den 22. November 1664 an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm gesandt hat. 102 ) Es heißt darin: "Mehrere Gründe lassen es dem Könige sehr wünschenswert er=


(  ...  ) différer notre mariage j'aurais plus de deux (cent) mille écus que je perd parceque vous ne voulûtes pas attendre la fin de mon arbitrage (des Gerichtsverfahrens wegen Chatillon; sie meint die 200000 Währung , die ihr der Prozeß gekostet hat), c'est une chose que toute la France me reproche tous les jours et ce qui est le plus fâcheux le M. d'Albret (der Marschall d'Albret war ihr Gegner in dem Prozeß) en a profité, qui est une seconde douleur pour moi, et la troisième est que cela m'a empêchée de vous suivre dès le premier voyage que vous fites dans vos états.
101) S. darüber Chr. L. S. 93 ff.
102) Aus Urk. u. Aktst. z. Gesch. d. Kurf. Fd. W. II., 286.
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scheinen, daß ein gutes Einvernehmen zwischen den sämtlichen Mitgliedern des mecklenburgischen Fürstenhauses hergestellt werde. Zu diesem Zwecke entsendet er den H. du Fresne, Mitglied seines Staatsrates. Und da er erfahren hat, daß der Kaiser den Kurfürsten von Brandenburg zum Kommissar für die Wiedereinsetzung der Herzogin Christine Margarete in ihre Güter gemacht hat, so hat er den H. du Fresne auch beauftragt, den Kurfürsten aufzusuchen, und zwar, um denselben darauf hinzuweisen, daß man nicht zu Tätlichkeiten werde zu schreiten brauchen in dieser Exekution, da Herzog Christian ihm sein Wort gegeben habe, der genannten Fürstin alles, was ihr gehöre, zurückzugeben. Der König aber wünscht, als Wirkung der Freundschaft, die Friedrich Wilhelm ihm versprochen durch Erneuerung ihrer alten Allianz, 103 ) daß der Kurfürst seine Geschicklichkeit und seinen Einfluß aufwendet, um zwischen den Parteien ein Abkommen über ihren anderen größeren Zwist zu treffen. Es werde dies dem Kurfürsten ohne Zweifel gelingen, und du Fresne werde ihm des Königs Gedanken über diesen Gegenstand ausführlicher auseinandersetzen."

Am liebsten hätte Christian Louis die Güter der Herzogin, Stintenburg, was er zu einer kleinen Festung hatte umschaffen lassen, und das Amt Zarrentin, selbst behalten. Wenn er hierin nachgab und beide ihrer rechtmäßigen Besitzerin zurückgab, so beweist das obige Schreiben, daß er dies auf Veranlassung König Ludwigs tat, den dabei neben seinem Gerechtigkeitsgefühl gewiß die Rücksicht auf Güstrow und noch mehr auf Wolfenbüttel leitete. Andererseits sehen wir den König fortgesetzt bemüht, Isabella Angelika die Wege zur vollen Anerkennung ihrer Ehe zu ebnen, er hatte es immer noch nicht aufgegeben, Christine Margarete zur Anerkennung der Scheidung zu bewegen. Zu diesem Zwecke sollte du Fresne auch nach Wolfenbüttel gehen und unterwegs beim Kurfürsten von Mainz vorsprechen, um auch diesen zum Eintreten für Christian Louis in dieser Sache zu veranlassen. Neben dem Ehestreit hatte er auch die anderen Streitigkeiten, in die Christian Louis noch verwickelt war, zu schlichten. In seiner Begleitung befand sich ein Edelmann, der dem Kurfürsten von Mainz ein Schreiben von Isabella Angelika überbrachte. Du Fresne erkrankte am Hofe des Erzbischofs, sandte aber jemand nach Berlin und Wolfenbüttel mit seinem Beglaubigungsschreiben und der Bitte, die Exekution aufzuschieben, bis er komme. Der


103) Sie war geschlossen d. 24. Febr. 1656 und wurde erneuert d. 6. März 1664.
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Mainzer Kurfürst ließ in der Tat den französischen Sendboten durch seinen Rat Dr. Jodoci unterstützen, den er an Friedrich Wilhelm sandte mit einer ähnlichen Instruktion, wie sie der König gegeben. 104 ) Du Fresne gab dann die Reise ganz auf, wohl weil er einsah, daß in der Ehesache jede Vermittelung fruchtlos sein werde. 105 )

An seiner Stelle wurde dann Antoine de Lumbres nach Mecklenburg gesandt, der zwar mit den Brüdern Christian Louis' keine Einigung zustande brachte, wohl aber mit dem Güstrower Herzog. 106 )

Das Resultat der Lumbrischen Traktaten fiel freilich wenig nach Christian Louis' Wünschen aus, indessen blieb er doch der französischen Freundschaft treu. Bezeichnend für das Verhältnis, in dem er sich zu dem französischen König stehen fühlte, ist es, daß er ihn in einem Briefe an seine Gattin, der in den Anfang der Lumbrischen Traktaten fällt (vom 16. Juli 1665), "unsern König" nennt. 107 ) Weit deutlicher ist ein Brief, den er den 13. Februar 1666 an den König schrieb, als er gehört hatte, daß Ludwig den Engländern den Krieg erklärt hatte. 108 ) Er bietet darin als Dank für die Güte des Königs gegen ihn sich selbst und seine Staaten an, über die der König verfügen möge wie über ein Gut, das ihm gänzlich gehöre. 109 ) Man kann den Brief wegen


104) Dies schrieb er an die Herzogin d. 17. Dez. 1664.
105) Heiß meldet d. 19. März, Du Fresne sei auf dem Rückweg, und setzt hinzu, wie man sagt, habe er gemeint, er könne nicht réussir dans l'accommodement de tant de différends.
106) S. Chr. L. S. 67.
107) Er schreibt seiner Gattin Je me persuade, que vous négligez aucun temps pour obtenir quelque chose d'agréable pour nous afin que je ne sois pas obligé de chercher autre part condition, car je vous jure que rien ne me sera si agréable que le service de notre Roi. Er dachte damals daran, eine hohe Stelle im französischen Kriegsdienst anzunehmen, s. Chr. L. S. 68 Anm.
108) S. darüber z. B. Zwiedineck=Südenhorst, Deutsche Gesch. im Zeitraum der Gründung des preuß. Königtums I, 267.
109) Der Brief lautet: Ayant appris, que V. Maj. a déclaré la guerre au roi d'Angleterre je croirais manquer à la passion, que j'ai pour son service et à la reconnaissance que je dois à ses généreux bontés, si je ne lui faisais les offres de ce que reste en ma personne et mes états, dont vous pouvez disposer de l'un et l'autre, Sire, comme d'un bien qui vous est entièrement acquis. J'attendrai l'honneur des commandements de V. Maj. qui seront suivis avec toute la chaleur, la fidélité et zèle, que vous pouvez désirer de (  ...  )
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seines für einen freien deutschen Fürsten unwürdigen Tones der Unterwürfigkeit tadeln, aber man darf nicht etwa glauben, daß hier der Herzog sein Land als Besitz dem König hätte antragen wollen. Das vom 15. Februar datierte Schreiben an den Residenten Bidal, auf welches sich der Herzog am Schlusse des Schreibens an den König bezieht, erläutert seine Meinung näher durch den Hinweis, seine Staaten seien so gut gelegen, wie irgend welche andere in Niedersachsen, für Werbungen und um Offiziere zu liefern. 110 ) Es handelt sich also zweifellos nur um Dienste, die er dem König leisten will, um neuen Anspruch auf Gegendienst zu gewinnen. Der König verstand es auch nicht anders und antwortete mit einem freundlichen, aber allgemein gehaltenen Dank und der Versicherung, ihm Beweise seines Wohlwollens zu geben, wenn sich die Gelegenheit dazu böte. 111 )

Eine solche Gelegenheit bot sich noch in demselben Jahre. Den 21. August 1666 starb Christine Margarete. Damit war die Hauptschwierigkeit, die bisher der öffentlichen Anerkennung der zweiten Ehe Christian Louis' auch am französischen Hofe entgegengestanden hatte, beseitigt. Recht bedenklich freilich war die Form, in die König Ludwig diese seine Anerkennung kleidete. Noch immer sah er die Ehe, die ohne seine Erlaubnis geschlossen war, als überhaupt nicht bestehend an, folglich mußte sie, um als bestehend zu gelten, erst geschlossen werden; dieser Schlußfolgerung entsprechend, ließ er den Herzog, als dieser nach dem Tode seiner ersten Gattin wieder nach Paris gekommen war, zu einer neuen Trauung mit Isabella Angelika in Gegenwart des Herrn v. Lionne nötigen. 112 )


(  ...  ) votre très humble et très obéissant serviteur. Es folgt dann noch die Nachschrift. Je fais tous les offres à votre résident, pour le service de V. Maj.
110) Er bietet auch in diesem Briefe seine Person und seine Staaten dem Könige an, pour en disposer aussi absolument comme si lui appartenaient. Schon der vergleichende Ausdruck beweist, daß er garnicht daran dachte, ihm das Eigentumsrecht selbst abzutreten.
111) Sein Schreiben (v. 5. März 1666) lautet (mit Weglassung des Anfangs): Bienque je n'eusse pas besoin de marques si expresses de votre zèle et de votre affection pour être d'avantage persuadé de l'intérêt que vous prenez en tout ce qui me touche, je n'ai pas laissé de la (den Brief) recevoir avec tous les bons sentimens que vous pouviez désirer et vous ne devez pas douter que je n'en conserve le souvenir et que je n'y corresponde par des effets de ma bienveillance lorsque les occasions s'y en présenteront.
112) Nach einer Schilderung des Sekretärs Burmeister vom 1. Dezember 1678, die durch ein Schreiben des Herzogs vom 30. November (  ...  )
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Mit höchstem Widerstreben, da durch die erneute Eheschließung die bisherige Ehe zum Konkubinat gestempelt wurde, fügte sich der Herzog der Willensmeinung des Königs, der durch huldvollen Empfang des Ehepaares die bittere Pille nachträglich zu versüßen suchte und auch die Ehepakten bestätigte (den 24. November). Immerhin war durch diese zweite Eheschließung der Vorteil gewonnen, daß fortab die Ehe völlig unangreifbar war, auch der Güstrower Herzog und Christian Louis' Brüder mußten nun Isabella Angelika als rechtmäßige Herzogin von Schwerin anerkennen. Dies war aber für Isabella Angelika eine Vorbedingung einer etwaigen Reise nach Mecklenburg. Die Gatten schrieben also zu diesem Zwecke an Gustav Adolf. Gleichzeitig wurde am Pariser Hofe Heiß in demselben Sinne bearbeitet. Als Gustav Adolf sich noch immer ablehnend verhielt, legte sich noch einmal der König selbst ins Mittel. Er sandte den 24. Mai 1667 sowohl an den Güstrower Herzog wie die beiden nächstältesten Brüder Christian Louis', Karl und Johann Georg, Schreiben, in denen er die erneute Eheschließung und seine Bestätigung des Ehevertrags ratifiziert, "um alle Skrupel selbst in den zartesten Gewissen zu heben." Die Brüder scheinen das Schreiben nicht beantwortet zu haben; Herzog Gustav Adolf antwortete, (den 17. August), er werde keine Schwierigkeiten mehr machen.

Dieser Fall ist nach dem Abschluß der Lumbrischen Traktaten der erste und für lange Zeit der einzige, wo König Ludwig für seinen Verbündeten eintrat, und es ist klar, daß es sich hierbei nicht mehr um eine Verpflichtung des Königs auf Grund des Allianzvertrages handelt, sondern um eine Gefälligkeit, die er seiner Kousine, der Herzogin von Mecklenburg, in ihren Familienangelegenheiten erweist.


(  ...  ) und einen nicht abgegangenen Entwurf vom 25. Dezember ergänzt werden, ist der Herzog bei seiner Ankunft inkognito bei einem Mr. Gade abgestiegen und hat die Absicht gehabt, sich dort verborgen zu halten, wohl weil er erfahren hatte, was ihm bevorstand, aber der Herzog von Luxemburg, der Bruder Isabellas, überfiel einen seiner Diener und zwang ihn durch Mißhandlungen, ihm den Aufenthalt des Herzogs zu verraten. Am andern Morgen erschienen Luxemburg und die Herzogin mit Herrn von Lionne und einem Priester bei Gade; als sie den Herzog nicht fanden, der in ein benachbartes Kapuzinerkloster gegangen war, folgten sie ihm auch dahin; und hier wurde in einer Kapelle die neue Trauung sogleich vorgenommen (d. 17. Nov.). Nach der Handlung in der Kapelle, von der der im Kloster mitanwesende Sekretär Burmeister damals nichts erfahren hat, fuhr das Herzogl. Paar mit Luxemburg in das Palais der Herzogin, scheinbar in bester Einigkeit, zur Tafel.
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Den Allianzvertrag hielt man augenscheinlich am französischen Hofe mit den Lumbrischen Traktaten für erledigt. Man benutzte indessen Christian Louis' Ergebenheit, um dem deutschen Reichstage in Regensburg das Schauspiel vorzuführen, wie ein deutscher Fürst im Namen und Auftrage des französischen Königs dem französischen Gesandten Gravel in feierlicher öffentlicher Versammlung im Münster den St. Michaelsorden überreichte (den 8. Januar 1670). 113 ) So sehr dies auch der Eigenliebe des Herzogs schmeichelte, so waren seine Erwartungen doch damit noch nicht erfüllt. Er hielt nach wie vor an der Hoffnung fest, daß noch einmal ein reellerer Gewinn aus seiner Freundschaft für Frankreich und seinen König zu erzielen sein werde, und war, um ihn zu verdienen, fortdauernd zu neuen Beweisen seiner Ergebenheit bereit. Dies trieb ihn dazu, im Jahre 1672 für Frankreich am holländischen Kriege teilzunehmen. Der Verlauf dieses seines Feldzuges wird das Thema der nächsten Studie bilden.

 

Vignette

113) S. Chr. L. S. 87.
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II.

Briefe aus den Kriegsjahren 1812 - 1815.

Mitgeteilt von

Kurt Elsner von Gronow, Kriegsgerichtsrat, Danzig (Langfuhr).


N un liegen sie ein Jahrhundert zurück, die trüben Zeiten, in denen die französische Gewaltherrschaft, wie ein schier unabwälzbares Joch, auf den Staaten Deutschlands lastete, und die doch dazu dienen sollten, den Stolz, den Mut, die Aufopferungsfreudigkeit zu beleben und das Bewußtsein von der Macht der Einigkeit wachzurufen, auf deren Quadern jetzt das Gebäude des Deutschen Reiches ruht. Preußen ward wohl von allen Ländern deutschen Gebietes am meisten heimgesucht, weil es wegen seiner Ausdehnung immerwährend von feindlichen und freundlichen Truppen durchschritten, besetzt und zum Kampfplatz ausersehen wurde; aber auch andere Staaten haben unendlich schwer unter dem Jammer der Kriegszeit zu leiden gehabt, nicht zum wenigsten das durch natürliche Reichtümer gesegnete Mecklenburg.

Es liegt vor mir ein interessantes Material von Briefen, das die Jahre 1812 bis 1815 umfaßt und in großen Zügen die Geschichte der Prüfungen, Enttäuschungen, Hoffnungen und seelischen Erhebungen im Lande der Mecklenburger wiedergibt. Verfasser der Briefe ist in der Hauptsache Franz Christian Lorenz Karsten (geb. 25. April 1751 in Güstrow, gest. 28. Februar 1829 zu Neuenwerder bei Rostock). Er wirkte zunächst als Professor der Nationalökonomie in Bützow und Rostock und gründete im Jahre 1793 das landwirtschaftliche Institut in Neuenwerder. Gerichtet sind die Schreiben des Professors Karsten an meine Großmutter, Julie Elsner, geb. Rosenstiel, Tochter des Kgl. Staatsrates und Direktors der Kgl. Porzellanmanufaktur Philipp Rosenstiel, zur Zeit, als sie noch als Witwe erster Ehe (mit dem Oberbergmeister, d. i. Berghauptmann von Schlesien Pochhammer) im elterlichen Hause zu Berlin lebte. Eine ihrer Schwestern - Adelaide -

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war mit einem Sohne des Briefschreibers, dem Geh. Oberbergrat Karl Johann Bernhard K., dem berühmt gewordenen Begründer der Zinkgewinnung in Schlesien, verheiratet.

Erwähnt werden in den Briefen vielfach zwei Söhne des Professors Karsten: Detlof, der Senator und dann Bürgermeister von Rostock war, und Heinrich, der dem Lützowschen Freikorps zugehörte und zuletzt als Kirchenrat in Vilz (Mecklenburg) wirkte. Von ihm rühren auch einige der nachfolgenden Schreiben her.

Was die mir vorliegenden Briefe für die kriegerische Zeit der Jahre 1812 bis 1815 Interessantes darbieten, will ich nachstehend in der Überzeugung, daß es ein größeres Leserpublikum fesseln und anregen wird, der Öffentlichkeit übergeben.

Ich beginne mit einer Zuschrift von Lorenz Karsten, datiert Neuenwerder, den 5. Dezember 1811. In dieser heißt es:

. . . . . "Ich setze es nemlich voraus, wie wir dies von der Vorsehung erflehen, daß die itzigen Zurüstungen in den politischen Umgebungen nicht auf unruhige Zeiten hin deuten. Daß wir hier nicht bloß im Druck, sondern auch wegen der Dinge, die da kommen können, in großen Sorgen leben, das werden Sie sich leicht denken können. So, wie die Dinge itzt vor Augen liegen, ist es nicht wol abzusehen, was draus werden wird; schwerlich hat Mecklenburg seit dem 30jährigen Kriege so viel gelitten als itzt. Es fehlt nur noch das Morden und Sengen und Brennen, so sind wir in eben der Lage, wie damals. Gott erhalte Ihnen die Ruhe, in der Sie itzt sind. Ich bin vor Kurzem ins Preußische Gebiet gewesen, und fand dort so treffliche Einrichtungen und eine so lobenswürdige Polizey, die auf alle Stände und Gewerbe so wolthätig wirkt, daß ich Ihr Land itzt für das glücklichste halte . . . . . ."

Am 15. Januar 1812 ist die Auffassung über die politischen Dinge schon anders geworden. Ein Brief von diesem Tage läßt sich, wie folgt, aus:

" . . . Wir fürchten hier alles, besonders seitdem unser General Friant 1 ) bey unserem Herzoge um ein Observations=Kommando an der preußischen Grentze nachgesucht hat: "weil es dort so unruhig zu werden schiene, und er nicht gerne wünschte,


1) Friant, Louis, Graf, franz. General, der sich 1812 an der Spitze einer Division bei Smolensk und in der Schlacht an der Moskova hervortat.
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daß man glauben möchte, diese Vorsichtsmaßregel rühre von ihm her." Es sind also sogleich ganz verschiedene Kommandos Meckl. Truppen detaschirt. Im Grunde kann es uns alles einerley seyn, denn die Lage, in der wir itzt sind, ist nicht besser, als wären wir mitten im Kriege! -"

Und bald darauf, am 29. Januar 1812, schreibt L. K.:
"Mit Angst und großer Erwartung beten wir itzt:

"Der hohe Himmel röthet sich,
Ein Wetter Gottes dräut."

Daß die Wolke nicht sich verteilen wird, das ist wol gewiß; aber ob sie sich weiter verbreiten wird, als itzt ihre Direktion zu seyn scheint? Wer kann das wissen? Bald werden Sie dort (Berlin) wol mehr erfahren. Gottes barmhertzige Güte leite alles zum Besten und nehme Sie und uns alle in seinen väterlichen Schutz. . . ."

Weiter heißt es in einem Briefe aus dem Februar 1812: "In diesem Augenblick, da ich dies schreibe (den 8. Februar Abends um 8), erwarten wir mit Sehnsucht die Ankunft des großen Prinzen Eckmühl, 1 ) alle unsre noch hier befindliche Truppen sind, mit Einschluß unsrer siegreichen Mecklenburger, auf einen Fleck konzentriert, und alles gespannt, wie sich dies große Problem auflösen wird. Gott leite alles zum Besten!"

Im Mai und Juni 1812 ist es wieder ruhiger im Mecklenburgischen geworden. Der Briefschreiber läßt sich unter dem 6. Mai dahin verlauten: "In politischer Rücksicht leben wir itzt in tiefer Ruhe und wir würden itzt uns glücklich nennen können, da selbst die permanenten Einquartierungen leidlich und sehr erträglich sind, wenn nur nicht die fortdauernden Kontributionen und Abgaben so manchen muthlos, manchen ganz arm machten; denn es ist dies nichts Temporäres, sondern es ist abzusehen, daß sie, bey jeder, selbst bey einer nicht zu hoffenden, Wendung unsers Schicksals, nicht nur nicht aufhören, sondern wol gar immer mehr anwachsen werden", und unter dem 25. Juni schreibt er: "Wir leben übrigens hier in tiefer Ruhe, lassen uns das, was unsre entfernteren Brüder leiden, - und was vielleicht auch schrecklich noch über uns kommen kann, - nicht anfechten. Seufzet freilich der größere Haufe unter erdrückenden Lasten, so genießt dafür der kleinere glücklichere Theil die Freuden des Lebens, - wenn sie auch gleich durch Begünstigung der Zeitumstände


1) Marschall Davout, der von Napoleon zum Fürsten von Eckmühl ernannt wurde.
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nicht grade durch moralisch gute Hülfsmittel geschafft werden, - desto reichlicher. Unser froh gelaunter Landesherr geht nachahmungswürdig mit gutem Beispiele vor, wie man die Trübsale und Kümmernisse verscheuchen muß. Er hat sich zu seiner bevorstehenden Sommerfreude in Doberan 50000 Thaler erbeten, die auch wol geschafft werden müssen. Es ist doch eine schöne Sache, souveräner Herr zu seyn! - Uebrigens stehen die Getreidepreise hier schlecht; der Landmann wird fortwährend auf alle Art gepeinigt, und die Hoffnung zu unsrer Erndte ist wieder sehr mittelmäßig. Der gute Hausvater dort oben, der nun so viele Jahrtausende gewirtschaftet hat, wird wissen, wie lange dies alles der Menschheit nützlich und gedeihlich ist!"

Unter dem 9. September 1812 findet sich in einem Briefe folgende Stelle: "Es erschallt uns ja hier so ganz plötzlich und auf einmal eine Stimme des Friedens. Ein französischer Oberster soll an seine hiesige Gemahlin geschrieben haben, der Friede mit Rußland sei abgeschlossen. Das werden Sie ja dort besser wissen, als wir. Uebrigens sind gestern die Avant=Garden von einem Armee=Korps von 10, nach anderen 15000 Mann, in Güstrow eingerückt, wo das Hauptquartier des Marschalls Augereau ist. Es heißt aber, dies Korps soll nur 14 Tage hier weilen, sich hier satt essen, und dann weiter. Keine Deutungen auf Frieden!" Nachdem L. K. am 8. Oktober Nachstehendes vermerkt hat: "Sie sind wenigstens doch darum glücklich, daß es bey Ihnen nicht kriegerische Auftritte, nicht Durchmärsche, nicht Einquartierungen giebt. Sie sind also wenigstens in der Hinsicht ruhig. Die Siegesfeste werden übrigens dort ja wol eben so feierlich begangen, als hier! Sind gleich diese Erquickungen für uns nicht so recht genießbar, so muß unser Magen sich auch hieran schon gewöhnen. - Heute kommt hier die Bestätigung eines Gerüchts, das man bisher nicht glauben wollte. Nach einem 36stündigen Bombardement hat Kopenhagen sich der alliirten schwedischen, englischen und russischen Armee ergeben. Was weiter folgen wird, müssen wir abwarten! Unsre Garnison mit aller Artillerie marschiert ab; wir sind uns wieder ganz selbst überlassen. Am 1ten Oktober ist ein Konvoy von mehreren 100 Schiffen bey Kopenhagen signalisirt. Ob sie Kaffe und Zucker oder neue Landungstruppen geladen, das wird sich bald zeigen" -, schließt er den Briefwechsel des Jahres 1812 in einem Schreiben vom 19. Dezember mit der Frage ab: "Wird dies kommende Jahr uns endlich den ersehnten Frieden bringen?".

Die ersten Briefe aus dem Jahre 1813, die sich mit den

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kriegerischen Ereignissen beschäftigen, stammen aus dem Februar und beziehen sich offenbar auf den Anschluß des Sohnes Heinrich (s. oben) an das Lützow'sche Freikorps. Es spricht aus ihnen viel väterliche Sorge und Liebe, tiefer Groll gegen den Bedrücker und Opferfreudigkeit, falls es gelte, der guten Sache zu helfen. Dem Anfange des zweiten Briefes könnte man entnehmen, daß die groß veranlagte Frauennatur meiner Altvorderin den damals schon fast 62jährigen zur Begeisterung für die gemeinsame Sache angefacht hat.

In dem ersten Schreiben heißt es:

"Was sagt denn Heinrich zu dem allen? er ließ mal in einem Briefe entfernt einen Brocken fallen, seitdem haben wir nichts weiter gehört. Junge Leute sind freilich bald enthusiasmirt; hier kommts nur darauf an, ob die Sache wirklich Sache der Menschheit ist. Ein Ritterzug ad modum Oels (Herzog von Braunschweig=Oels), Schill etc., das wäre freilich Torheit; gilts aber Zerbrechung der Tirannenfesseln, Freiheit der lebenden und kommenden Generation, Befreiung von Blutigeln, die uns das Mark aus den Gebeinen zehren, Erlösung vom schimpflichen Sklavenjoche, unter welchem wir verkauft sind, um unsre Söhne, die wir mit Kummer und Thränen groß gezogen, dem Würger hinzugeben, um mit ihrem Blute seine Herrschsucht zu mästen und mit ihren Leichnamen Raubthiere zu füttern, - stände die Sache so, nun! so wird er ja als vernünftiger und nicht ganz ungebildeter Mensch den Rath vernünftigerer Menschen, als er ist, aufsuchen, ihn gewiß finden und dann als vernünftiger Mensch mit Besonnenheit entscheiden! -"

Die zweite Zuschrift aber lautet:

"Unter so manchen widerstrebenden Gefühlen schreibe ich noch diese Zeilen hinzu, meine theuerste, herzliche Julie! die Ihnen die Feder nicht darlegen kann. Aus Ihrem letzten Briefe kenne ich Sie erst ganz in Ihrer edlen, erhabenen Größe. Sie schreiben als Mutter. Was eine Mutter thun kann, die ihr Kind unter ihrem Herzen getragen, die es mit Schmerzen und Todesgefahr zum Daseyn geholfen, das sollte dem Vater doch noch weniger schwer werden. Auch war mein Entschluß im ersten Augenblick bestimmt. Nur um einen enthusiasmirten Jüngling nicht zu sehr zu exaltiren, mußte ich einige Bedenklichkeiten äußern. Gilt es, Vaterland und Zertrümmerung der Sklavenketten, so würde ich, wenn es seyn müßte, mich selbst nicht zurückziehen. Ich kenne meine Söhne und sie denken alle so. So mußte es kommen, wenn Rettung gedenkbar war, dies habe ich längst gepredigt.

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Ohne Schmerz kann eine solche Trennung nicht seyn; aber der Gedanke muß beruhigen: es gilt für eine gute Sache. Wer weiß, was wir hier für Auftritte erleben können, die vielleicht entgegengesetzter Art sind, und dann müßte ich mich glücklich preisen, daß die Vorsehung es so gefügt. - Wird Ihr dortiger Enthusiasmus nur allgemein, so ist das Spiel bald aus. Aber, wehe uns! wenn die übrigen Großen in ihrem Sklavensinn, in ihrer trägen Indolenz fortfahren, Gut und Blut ihrer Völker zu erpressen, um mit einem Theil den Sieger zu besänftigen, damit sie den andern Theil desto sorgloser verprassen können. Die Völker selbst müssen ihre Fürsten witzigen . . . . Also hier sehen Sie in meinen Entschluß. Die Mutter muß sich wol ergeben, sie wird itzt schon vorbereitet. Gern hätte ich es gesehen, wenn mein Schwager Engel die Paar Meilen weiter zu mir gereiset wäre. Der hätte durch Darlegung aller Details viel auf das Mutterherz wirken können. - Heute erwarte ich unseren Wilhelm. Nach seiner sonstigen Gesinnung glaube ich schon seinen Entschluß bestimmen zu können. - Einen Sohn hat Gott mir nun erst vom Rande des Grabes zurückgerissen und wiedergegeben. War diese Erhaltung vielleicht Ersatz für den, der nun der Todesgefahr entgegen geht? - So sey auch dafür sein Name gepriesen! Liebe, theure Julie! geben Sie dem guten, biederen Jungen den letzten Segenskuß, so, als geben Sie ihn im Namen der Mutter. Er betritt eine gefährliche Bahn, auch in sittlicher Rücksicht. Ihr, Ihrer lieben Eltern und aller Geschwister Segen wird das bleibend und dauernd machen, was Vatersegen und Mutterthränen in seinem Herzen Gutes zu erwecken suchten. Komme es nun, wie es wolle, wir müssen auf alles gefaßt seyn.

Wie ungern reiße ich mich von Ihnen los! aber die Zeit ist dahin. Ist denn nun an Ihre Reise nicht zu denken? oder war dies nur ein schöner Traum? Es ist nicht Affektation, wenn ich Ihnen die Versicherung gebe: meine Frau freute sich unaussprechlich . . . . Ihr nächster Brief wird uns Aufschluß geben. Schreiben Sie nur grade zu; dann muß Heinrichs Angelegenheit kein Geheimniß mehr seyn. Leben Sie wol, liebe, mir so innigst theure Julie! Mit der reinsten Vaterliebe drücke ich Sie, meine Tochter! meine liebe Tochter! an dies klopfende Vaterherz. So entlassen Sie auch meinen Heinrich als Bruder, der sich Ihrer Schwesterliebe nicht unwerth gemacht hat; dieser Abschiedskuß wird das Andenken an alle die herrlichen Menschen versiegeln, die ihm Muster der Nachahmung waren; nie wird er diese Umgebungen vergessen und die leiseste Zurückerinnerung wird ihm Festigkeit

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geben, wenn im Taumel ihm bisher ganz fremder Umgebungen, die seiner itzt warten, seine guten Grundsätze wanken wollen. Gottes guter, schützender Engel walte über Sie und über uns alle; Amen!"

Man merkt es diesen Zeilen an, wie hoch das Vaterherz ging, das ein geliebtes Kind einer großen Gefahr entgegen ziehen sah.

Daß man von französischer Seite bemüht war, allerhand Nachrichten in die Welt zu setzen, die dazu dienen sollten, die Gemüter zu erschrecken und gefügig zu machen, beweist ein Brief vom 3. März 1813, in dem es heißt:

". . . Schreckliche Gerüchte von Auftritten, die in Berlin sollten vorgegangen seyn, setzten uns in Angst, bis endlich Ihr lieber Brief kam, der uns beruhigte. Aber heute ströhmen die Erzählungen wieder von allen Orten her, von so viel Schreckensscenen, die am 26sten vorgegangen seyn sollen, daß unsre Unruhe noch zu einem weit höhern Grade gestiegen ist, wie je. Halb Berlin, sagt man, soll in Asche liegen. Sie können also denken, wie uns dabey zu Muthe ist. Gott gebe, daß dies alles ebenso erlogen seyn mag, als tausend andre Gerüchte, die recht dazu ausgesonnen zu seyn scheinen, um uns zu quälen."

Dasselbe Schreiben enthält dann noch folgende interessante Stelle:

"Ein kleines Vorspiel hatten wir in diesen Tagen hier in Rostock. Unsre Garnison mit allen Duanen zogen weg. Alles ging ruhig ab, weil es Sachsen waren. Als aber der französische Kommandant zuletzt auch abfahren wollte, ward er von allen Rostocker Jungens mit Steinwürfen und Gassen=Unrath bedeckt, zum Thore hinausgejagt, und die Bürgerwache hatte Mühe, ernsteren Auftritten zu steuern. Schlimmer soll es in Hamburg und Lübeck hergegangen seyn, wo die Besatzungen zum Thore hinaus geprügelt sind, und endlich sogar nach Hamburg dänische Truppen requirirt werden mußten, um der Wuth der ergrimmten Volksmasse Grenzen zu setzen.

Wir sind hier ganz ruhig; haben keinen Schutz als unsre friedlichen Bürger. Mit Sehnsucht erwarten wir unsre Befreier, denn in den kleinen Städten hier herum liegen noch kleine Haufen, und man fürchtet sehr ihre Rückkunft, um uns für den Jungens Muthwillen zu züchtigen. Sollte dies geschehen, so wären blutige Auftritte nicht zu vermeiden. - Eine Nachricht giebt uns die bestimmte Zusicherung, daß vorgestern 30000 Schweden zu

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Ystadt eingeschifft sind, um die Pommerschen und Meckl. Häfen zu befreien. Da wird es gewiß noch etwas geben, denn in Stralsund ist noch eine ziemliche Garnison."

Im März haben sich die Verhältnisse in Mecklenburg für die Franzosen bereits ungünstiger gestaltet. Ein Brief vom 17. März läßt sich dahin aus:

". . . . Man hat uns hier sehr mit Gerüchten von Berlin geängstigt; itzt scheinen die Nachrichten günstiger; aber alles sind Sagen und Erzählungen, worauf man nicht bauen kann. Wir sind im tiefsten Frieden. Alle unsre Zuchtmeister sind weg. Unsre Schiffer arbeiten vom Morgen früh bis in die Nacht. Schon in dieser Woche wird ein beladenes Schiff auslegen. Den 10. sind 120 Kosacken in Grabow gewesen; die Officiere sind von Meckl. Officieren nach Ludwigslust eingeladen. Von beiden Seiten hat man sich mit Herzlichkeit bewillkommt. Der französische Chargé d'affaires in Schwerin ist nach Lübeck verreiset, hat aber ausdrücklich sein Quartier offen bestellt, weil er nach 3 Monaten wieder kommen will, da die Dinge einen anderen Wandel haben sollen. Der Narr! Wir haben Alexanders Verheißungen, daß keinem Meckl. ein Haar gekrümmt werden soll. Unser Kontingent wird kompletirt, um mit zu gehen. Die 120 Kosacken suchen die 3500 Mann, die 10 Kanonen bey sich haben, auf, die uns vor 8 Tagen verließen. Uebrigens leben wir in der tiefsten Unwissenheit von allem, was um uns vorgeht. Große Ereignisse müssen doch bald eintreten. Die Zeitungen sagen uns nichts . . ."

Im April sind die Schweden im Lande. Ein Brief vom 7. April sagt: "Seit Montag haben wir an den braven Schweden die längst sehnlich erwarteten Gäste. Es sind treffliche Leute; groß und stark wie die Bären, zutraulich und gutmütig wie die Turteltäubchen. Sie scheinen den schlummernden Heroismus in den Herzen aller Mecklenburger angefacht zu haben, denn seit vorgestern ist das Zuströhmen der Freiwilligen gewaltig." - Im weiteren Verlauf dieses Schreibens frägt der Vater nach dem Sohne: "Wo er itzt wol ist? Wo sind Ihre anderen Herrn Brüder? Ist Heinrich mit einem von ihnen zusammen? Eckmühl soll mit 12000 Mann ins Hannöversche gerückt seyn, um Morand zu unterstützen. Dieser ist aber bei Lüneburg aufgerieben, er selbst mit 9 Bajonet= oder Pikenstichen massakrirt. 200 unsrer Meckl. von der Garde sollen sich nach dem Zeugniß des russischen Befehlshabers sehr brav gehalten haben."

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Dieses Schreiben hat noch folgenden Zusatz erhalten:

"Diesen Augenblick kommt hier die Schreckenspost, daß 10000 Franzosen die Elbe forciren, um in Meckl. einzudringen und um jeden Preis die Häfen zu sperren. - Wie wirds uns noch gehen! Nun können unsre Freiwilligen ihr Meisterstück machen. Ob ich meine alten Knochen auch noch werde hin tragen müssen? - Immerhin, wenn es nicht anders seyn kann! - "

So schwankt die Stimmung im Lande Mecklenburg hin und her. Kurz vorher - am 3. April - hatte L. K. geschrieben:

". . . Freilich wird hier der Volksjubel auch zuweilen laut, aber doch nur blos bey uns in Rostock, wo Matrosen und die niedere Volksklasse wegen des nunmehr, mit Ausschluß nach französischen Häfen, gänzlich frey gegebenen Handels, zwischen durch ihre Freude auf ihre Art oft ungestüm äußern. In dem übrigen Theil des Landes ist diese Freude in den höheren und gebildeten Ständen wol so ziemlich allgemein, - mit Ausnahme solcher, die bisher grade durch das Unglück des Gantzen begünstigt wurden!! - Aber in den niedern Klassen herrscht abgestumpfte Indolenz. Es ist uns lieb, daß Russen und Preußen sich so gefällig für uns wollen tod schlagen lassen, aber wir selbst wollen die Hand nicht ausstrecken. Auch die Einwirkung von oben herab ist so, daß man ihr das Abgezwungene wol ansehen kann. Unter den jungen Leuten mittlerer Stände herrscht noch der größte Enthusiasmus. Unsere Studenten nehmen täglich von ein Paar alten gedienten Sergeanten Unterricht in militärischen Uebungen; so auch mehrere Kaufdiener. Manche sind aber schon heimlich, ohne Vorwissen ihrer Eltern, die ihre Zustimmung nicht geben wollten, theils nach Hamburg, theils nach Breslau abgegangen, um dort ihre Dienste anzubieten. Uebrigens leben wir hier wie im vollkommensten Frieden. Wir kennen gar kein Militär mehr, als ein Paar Ueberbleibsel, die in Schwerin noch hausen. Dies erregt denn doch oft einige Bangigkeit, wenn wir unerwarteten Besuch von versprengten feindlichen Korps kriegen sollten, welches von den Besatzungen aus den preußischen Festungen möglich seyn könnte. Dies wäre schlimm, denn auf einen Enthusiasmus, so wie er im Bergschen und Bremischen erwacht ist, dürfen wir nicht rechnen. Wir freuten uns auf den Besuch der Schweden, allein es heißt, die ersten 600 sollen Pommern besetzen, die vor 8 Tagen gelandeten 6000 wären nach Stettin bestimmt, und die Haupt=Armee von 60000 stände in Schweden bereit, um des elenden Dänemarks Erklärung abzuwarten. Sollte die für Frankreich ausfallen, so ists wol um Dänemark

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geschehen; im günstigen Falle hingegen, sollen sie nach Holland bestimmt seyn. So habe ich es von unserm hiesigen schwedischen Agenten vernommen! - Wenn nur Dantzig und Magdeburg erst den französischen Klauen entrissen wären! Dresden ist ja, Gottlob! itzt frey; die übrigen müssen sich dann wol geben, nur freilich sind doch immer die armen Einwohner zu bedauern. - Wenn doch nur Einigkeit und allgemeiner Enthusiasmus für die gute Sache unter den Fürsten und Anführern herrschte! - Was wird Oesterreich thun? noch ist uns hier keine bestimmte Erklärung authentisch bekannt."

Dann folgen eine Anzahl geschichtlich - insbesondere auch für die Geschichte Mecklenburgs - sehr interessante Briefe. Am 12. Mai schreibt L. K.: "Unsre Lage würde sonst sehr ruhig seyn, da wir hier unter dem Schutz unsrer frommen Schweden uns sicher halten können. Sie singen und beten sehr fleißig und essen und trinken ruhig und mit gutem Appetit. Aber die mannigfaltigen Gerüchte, die sich hier durchkreutzen, erwecken uns Besorgnisse. Unsre zur Messe gereißten Kaufleute sind bis dicht vor Leipzig gekommen, welches sie mit Franzosen besetzt fanden, also stehendes Fußes mit aller ihrer Habe wieder umkehrten. Dies erregte hier eine um so größere Bangigkeit, da das Gerücht einer verlohrenen Schlacht und großen Niederlage der Preußen hinten nachkamen. Briefe aus Hamburg beruhigten uns insofern, daß die am 2. gelieferte Schlacht 1 ) für Preußen glücklich ausgefallen wiewol mit einem großen Verlust verbunden gewesen. Ersteres versichern uns ja auch die letzten Zeitungen, letzteres ist denn leider! wol zu glauben, und da läßt sich denn wol die Besorgnis auch um die, die uns so nahe am Herzen liegen, nicht wol unterdrücken! - Mit der letzten Post erhielten wir ein Paar Zeilen von Heinrich aus Leipzig vom 26sten April . . . . . . . Mein Georg hat auch loosen müssen, welches mich doch wundert, da wir hier bei uns dies keinem Fremden zumuthen. Wenn nur etwas Gutes erkämpft würde! - Bey dem üblen Gemeinsinn in Deutschland wird der Kampf schwer werden. Schande genug für uns Deutsche, daß es sogar noch Verräther unter uns giebt. Wenigstens versichern uns Briefe, daß die preußische Besatzung in Merseburg durch einen solchen Auswurf der Menschheit verrathen seyn soll. Sachsen ist noch immer nicht gewonnen. Wegen Oesterreich ist man hier auch noch besorgt. Bayern und Württemberg schwanken noch. Schweden thut gar


1) Die Schlacht bei Großgörschen.
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nichts. Dänemark spielt eine alberne maskirte Rolle. - Da wird also wenigstens auf keinen geschwinden Fortgang zu hoffen seyn. Schreckliche Kämpfe, wo Blut in Strömen vergossen werden wird, stehen uns noch bevor. Wir kämpfen gegen ein lernäisches Ungeheuer.

Schon seit 6 Wochen ist der schwedische Erbprinz hier stündlich erwartet und alles für ihn in Bereitschaft. Die 12000 Schweden, die in Wismar gelandet seyn sollen, sind auf 1200 eingeschrumpft. Diese, und etwa 2000, die in der vorigen Woche von Stralsund ankamen, liegen theils bey uns, theils in den benachbarten kleinen Städten und Dörfern herum. Wenn sie wenigstens doch bis zur Elbe gingen. Wie es dort aussieht, davon wissen wir hier garnichts, nur daß Dömitz und Boitzenburg alle Augenblicke so voll Russen und Preußen sind, daß viele Einwohner ihre Häuser ganz und gar dem Militär räumen und davon gehen müssen. 30, 40 bis 50 Mann liegen in ein eintzelnes solches kleines Nest. In den Gegenden, wo die Franzosen hinkommen, soll die Gräuel nicht zu beschreiben seyn. Warlich! die sind die Glücklichsten, die mitten im Getümmel sind. Bey Gott! liebe Julie! wäre ich nicht durch meine Umgebungen so sehr gefesselt, und wären die Pflichten für die Zurückbleibenden nicht überwiegend, ich wäre längst mitten drunter. Da stirbt man doch in Ehren und nicht unter den Händen der Meuchelmörder. - Doch! vielleicht haben Sie bessere Aussichten und froheren Muth; vergeben Sie, daß meine verstimmte Laune Ihnen einen trüben Augenblick gemacht hat."

Dieser Brief hat noch folgenden Zusatz erhalten:

"Soeben kommt jemand und will aus glaubhaften Berichten versichern, Napol. sey vermißt!!"

Aus einem Schreiben vom 14. Mai ist Folgendes zu entnehmen: "Die wackeren Schweden haben unsern Kriegsmuth angefacht. Es ströhmt von allen Seiten eine Menge Freiwilliger aus allen Ständen herbey. Milde Gaben werden gesammelt, ohne Rücksicht auf Stand, Alter und Geschlecht. Damen und Kinder bilden sich, neben Männern vom Stande in bunte Gruppen und sammeln. Ist eine Deputation fort, so kommt die andre; fast möchte man sagen: es wäre beinahe des Guten zuviel. - Morgen ist der Termin, an dem es sich entscheiden wird, ob die Anzahl der Freiwilligen genügt, oder ob noch mehr herangezogen werden müssen. Alles übrige, sey es, wes Standes es wolle, nur die Prediger ausgenommen, übt sich im exerziren. Da manövriren

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Rathsherrn und Professores; Kaufleute, Schneider, Schuster und Karrenknechte, alles traulich und brüderlich durcheinander. Nur leider! fehlt es uns an Gewehren und Waffen aller Art. Einige, die selbst Gewehre haben, üben sich täglich im Ziel schießen. Mein nur erst halb rekonvalescirter Fritze 1 ) macht treulich alle Manövers mit und ist mit sich selbst unzufrieden, daß er noch nicht so viel Mark in den Knochen hat, diese Spielerey im Ernst treiben zu können. Mein Detloff 2 ) würde seiner Senatoren Würde ohngeachtet, sich unter die Kämpfer in Reih und Glied stellen, wenn er nicht seine Eltern berücksichtigte, die an ihm zu viel verliehren würden. Zum Landsturm ist indessen keiner ausgenommen, bis zum 60sten Jahr. Ich hoffe nicht, daß man die Paar Jahre, die ich schon darüber habe, mir anrechnen wird! - Unsre Waffen bestehen blos in einer 10 Fuß langen Pike von tüchtigem Holze, mit einer scharf zugespitzten verstählten 12 Zoll langen, mit langen herabgehenden eisernen Federn gesicherten eisernen Spitze versehen. Die Landleute behalten ihr Werkzeug, an dem sie gewöhnt sind, die Sense, nur daß sie grade ausgestellt wird, um auf Ziel und Stoß geschickt zu seyn. - Ach, liebe Julie! wie manche widersprechende Gefühle erwachen hier in dem Herzen des Menschen Beobachters. Es ist doch warlich! eine sehr unglückliche Zeit=Periode, in der wir leben, und wie sehr haben wir bey unsern heranwachsenden Kindern zu wachen, daß nicht eine mord= und raubsüchtige Nation, voll Menschenhaß, in ihnen hervorgeht. Es muß dies alles so seyn, aber eben weil es seyn muß, welch ein bleibender, unvertilgbarer Eindruck in die rohen Gemüther derer, denen dies harte Muß nicht aus einem richtigen Gesichtspunkt dargestellt wird. Warlich! von allen Kantzeln, Kathedern und Schulbänken sollte man es sich angelegen seyn lassen, die gegenwärtige Stimmung so zu leiten, daß nicht üppige Auswüchse entstehen, die einst dem Mutterstamm schaden können. - Doch, wo gerathe ich hin? Vergeben Sie mir diese Abschweifung, liebe Julie!

Vorgestern wurden wir durch eine plötzliche Nachricht allarmirt, daß zu Röbel - 2 kleine Meilen von der preußischen Grentze, - ein starkes Korps Franzosen angekommen wäre, die sich in der gantzen Gegend, bis disseits Güstrow herauf,


1) Friedrich Franz Karsten, geb. 8. Febr. 1796 in Neuenwerder, Dr. jur., Rechtsanwalt in Berlin.
2) Geb. 17. Dezember 1767 in Bützow, 1811 Senator in Rostock, später Bürgermeister dieser Stadt. Vgl. S. 72.
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in kleinere Detachements verbreiteten. In vielen Dörfern, bis nahe an Rostock heran, wurden Sturm=Glocken geläutet und bey uns entstand allgemeine Verwirrung. Gestern kam die Beruhigung, daß es französische Gefangene wären, die sich selbst ranzionirt hätten, und es ward in den hier umliegenden Gebüschen und Hölzungen von den Landleuten eine allgemeine Franzosen=Jagd angestellt. Ob und was? eingefangen worden, das ist wol nicht zur Kunde gekommen. - Freilich, wenn das alles wahr ist, was man uns hier berichtet, daß in Lüneburg die Lübeckschen Greuel=Scenen, womöglich in noch größerm Maße erneuet worden sind, so wäre die Wuth, auch wehrlose Menschen wie tolle Hunde tod zu schlagen, vielleicht zu entschuldigen; aber die Menschheit empört sich doch, und es bestätigt sich, was ich eben gesagt habe.

Eine sehr große Besorgniß macht uns dies, daß wir von der Elbe, die uns doch so nahe ist, gar keine Nachricht haben, und diese ist dadurch vergrößert, daß am letzten Posttage die Berliner Zeitung ausgeblieben, und die andern uns nichts sagen. Daß in Dömitz Preußen und Russen sind, daß gegen Eckmühl etwas vorgefallen seyn soll, daß aber das Eckmühl'sche Korps zu stark gewesen und also die Alliirten sich zurückziehen müssen, das alles erzählt man uns, aber etwas Bestimmtes weiß Niemand. - Vorgestern langten 1200 Schweden bey uns an, die 3 Kanonen mit sich führten. Die sind gestern wieder, auf der Landstraße nach Wismar, also vermuthlich nach Boitzenburg oder sonst wo nach der Elbe hinauf, abmarschirt. Man versichert uns, ein preußisches Korps hätte sich zwischen Magdeburg und dem Eckmühl'schen Korps geworfen. Wäre dies, so möchten die an der Elbe stehenden Truppen durch den Succurs der Schweden vielleicht stark genug zum Angriff seyn. Wahrscheinlich werden wir bald davon hören.

Daß das Lützow'sche Korps bereits in Sachsen ist, haben wir aus den Zeitungen gesehen. Vor der Hand werden wir also wol von den Unsrigen nichts hören. - Ganz unerwartet erhalten wir von Heinrich einen Brief aus Breslau vom 3ten April. Er hat als Kranker zurück bleiben müssen, doch wird er itzt wol schon fort seyn. - Eben kommt ein Reisender aus Hannover bey mir; bey seiner Abreise haben die Franzosen sich eilig zum Abmarsch gerüstet. Die deutschen Truppen sollen viel, mit Wehr und Waffen, zu den unsrigen übergehen, doch sollen in Lüneburg die Sachsen am ärgsten gehauset haben. Disseits der Elbe, zu Boitzenburg und Dömitz, soll es gepfropft

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voll Russen und Preußen liegen, von welchen täglich welche über die Elbe gehen und täglich wieder neue ankommen. Dieser Mann ist von den Generalen Benekendorff und Dörenberg scharf examinirt worden. Im Hannöverschen und Braunschweigschen schmachtet das Volk nach ihren Befreiern; alles ist zum Aufstand bereit. Vielleicht bringen uns die heutigen Zeitungen etwas. Wir erfahren nichts von dem, was in unsrer Nähe vorgeht. -"

Der nächste Brief ist vom 15. Mai datiert. Aus ihm sei nachstehendes wiedergegeben:

" . . . Daß Hamburg, obgleich die Kohorten mit unseren Meckl. vereinigt, abermal einen sehr ehrenvollen Kampf bestanden haben sollen, schrecklich bedroht wird, ist gewiß, daß auch die sehr bestimmte Erklärung von den Hamburgern dem fr. Parlamentär gegeben ist: sie würden lieber den Auftritt von Moscau erneuern, als sich ergeben, das ist auch gewiß. Eine trostreiche Nachricht war doch die gestrige: - (unser engere Ausschuß der Ritter und Landschaft hat einen Mann nach Hamburg geschickt, der, bey jedem neuen Vorgang von 6 Stunden zu 6 Stunden eine Staffette schicken muß) - daß bei der letzten Affäre 1000 Dänen hülfreiche Hand geleistet; so wären wir also doch in Absicht Dänemarks sicher. Ferner ist auch das authentisch: daß vor 4 Tagen das hier liegende Jagd Schiff unsers Herzogs nach Doberan beordert; daß bey Hofe alle Kostbarkeiten und Effekten eingepackt worden, daß der Herzog und Erbprinz sich dort einschiffen und die fürstl. Kinder weggeschickt werden sollen. Aber nach der vorgestern erfolgten retour unsers Gesandten von Paris, des Barons v. Lützow, ist alles abbestellt. Wir sind also itzt unendlich mehr für Berlin und Hamburg als für uns selbst besorgt. Gott gebe! daß Sie in Hinsicht Ihrer, uns beruhigende Nachrichten mittheilen können. Unsre Schweden sind noch immer unthätig, zum größten Verdruß der Officiere, die laut darüber murren, und sich selbst der Vorwürfe schämen, die sie laut genug hören müssen. Der Kron Prinz ist noch diese Stunde nicht auf deutschem Boden, und ehe der hier ist, soll kein Schwede vom Fleck gehen. Dies ist doch bedenklich!

Hätten wir 10000 Mann Landsturm organisirt, - für uns sicher etwas leichtes! - so würden wir so leicht nicht Ursache haben uns zu fürchten; die Franzosen müssen dann wol die Nase von der Elbe zurück halten. Itzt haben wir dort nur 500 Mann von unsern freiwilligen Fußjägern, die dem Feind schon Schaden genug thun und täglich ihm Leute tod schießen, sogar Gefangene

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herüber holen. Aber den größten coup haben sie dadurch gemacht, daß sie einen Spion bey den Ohren genommen und dadurch ganz Meckl. von unabsehbarem Unglück gerettet haben. Dies Vieh, - denn menschliche Natur kann in solchem Scheusal unmöglich wohnen, - ein Kerl, der 200000 Thaler und darüber im Vermögen hat, hat mit den Franzosen einen Holzhandel zu so viel Flössen, als zum Ueberflössen des gantzen Korps nötig sind, abgeschlossen. Man nennt ihn noch nicht, weil er in großen Verbindungen steht, aber er wird eben ins russische Hauptquartier abgeführt. -"

In demselben Briefe heißt es an einer anderen Stelle:

"Warscheinlich werden Sie dort die Proklamation des edlen Herzogs von Strelitz gelesen haben, wodurch der Land Sturm organisirt. Wie weit stehen wir hinter diesem kleinen Ländchen zurück! Welche Ordnung, welche Energie herrscht dort, da wir hingegen eigentlich selbst noch nicht recht wissen, wie wir dran sind! - Ach! es ließe sich vieles hierüber sagen!. . . . . . . Wenn doch nur dieser Kampf auf Blut und Tod uns vom Sklaven Joch frey machte! Ich sage immer: die sind die Glücklichsten, die mitten drunter sind!"

Am 22. Mai schreibt L. K.: "Haben Sie noch keine Nachrichten von allen den Unsrigen? Wie wird bey solchen Fragen uns doch so bange ums Herz! Man sehnt sich nach Antwort und man scheut sie zugleich! Gott gebe, daß Sie auch so erfreut werden, als wir gestern unverhofft durch Heinrichs anliegenden Brief erfreut wurden. Daß ich Ihnen nur eine Kopie, doch aber eine diplomatisch getreue Kopie schicke, liebe Julie! das werden Sie mir nicht verargen. Ich möchte mich so ungern von den Originalen trennen, da sie ohnehin gewiß nicht alle zur Stelle kommen. Den Brief aus Dessau haben wir nicht erhalten, und so wird es wol mit vielen gehen. - Noch leben wir in unsern Umgebungen in tiefen Frieden, nur daß es unruhiger wird, denn seitdem der Kron Prinz von Schweden, der nunmehr den deutschen Boden betreten hat, und den wir hier täglich erwarten, marschiren unsre Schweden fleißig vorwärts. Gestern marschirten unsre alten Gäste, mit allen, die in den umliegenden Orten sind, ab, die Landstraße nach Wismar, also warscheinlich nach der Elbe, und vorgestern rückten andre, etwa 600 Mann, wieder ein. - Heute erwartet man Kavallerie. Daß Hamburg von Russen und Preußen ganz leer, dagegen von lauter Dänen besetzt ist, das wissen Sie dort ja wol so gut,

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wie wir. Es sind in diesen Tagen der Parlamentäre zwischen den Dänen in Hamburg und den Franzosen viele gewechselt; itzt soll von Seiten der Dänen eine FinalErklärung ergangen seyn; wie sie lautet, weiß man nicht. Man erzählt uns hier so vieles, und so viel Widersprechendes, daß man nachgrade des Anhörens satt hat. Wir sind übrigens hier noch immer in tiefer Ruhe. Gott erhalte sie uns! Ein Theil unsres Freikorps steht an der Elbe. Fußjäger; alles sehr brave Leute, fast insgesamt gelernte Jäger, die dem Feinde vielen Schaden thun. Unsre Kavallerie wird noch immer exerzirt. Fast ists eine Ironie auf die Kavallerie. Ich glaube nicht, daß die Franzosen mehr als einen Pistolenschuß dran wenden dürfen, so brechen sie alle Arm und Bein und den Hals dazu! - Von unserm Land Sturm ist nichts zu hören. Man läßt uns ruhig unsre Pfeife rauchen und den lieben Gott walten. - Bey Dömitz und Boitzenburg leiden die armen Menschen desto mehr. Die Einquartierungen sind hart. 30 bis 40 in einem Hause und dabey alle Scheuern und Ställe voll. Alle Lebensmittel sind weggezehrt; jenseits der Elbe alles verwüstet. Es gehen also aus dem Lande starke Lieferungen von Getreide, Futter und Provisionen dort hin. Unsre Freiwilligen haben seit mehreren Wochen nichts als kleine Provisionen Kartoffeln, die sie sich selbst bereiten müssen. Sie haben auf ihrem Hinmarsch in Absicht des Satt Essens pränumerirt; sie wurden traktirt im goldnen Saal von unserm Gnädigsten Landesherrn und aufgewartet und unterhalten von der Durchl. ErbPrinzessin. Da können sie es nun freilich wol eine Zeitlang aushalten! -"

Der eingelegte Brief des Lützowers, Heinrich K., ist datiert "Perleberg den 16ten May 13" und lautet:

"Ich glaube mein letzter Brief an Sie, beste Eltern, war aus Dessau und da haben Sie denn freylich lange genug nichts von mir gehört. Mir werden Sie auch gewiß deshalb keine Schuld beymessen; ich wollte aus Havelberg an Sie schreiben, allein eben als ich mich dazu anschickte, ward ich zur Wache commandirt und da muß denn alles übrige zurückstehen. Seit jenem Briefe nun haben wir uns an mancherley Orten umhergetrieben, ich bin jetzt zum 2ten Male in Perleberg, habe den Boden meines Vaterlandes wieder betreten und bin Ihnen überhaupt so nahe gewesen, daß es mich sehr traurig gemacht hat, nicht zu Ihnen kommen zu können. Wir sind von Dessau immer disseits der Elbe heruntergegangen bis Dömitz; dort traf

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ich eine Kompagnie der Mecklenb. Jäger, worunter ich G. Engel 1 ) und mehrere alte Bekannte aus Rostock fand; die Freude hatte ich lange nicht gehabt! Sie gingen über die Elbe, wir folgten ihnen den anderen Tag, gingen aber weiter wie sie bis ohngefähr 3 Meilen hinter Danneberg; dort bivouaquirten wir die Nacht in einem Walde bey einem Dorfe Göhrde. Am Morgen rückten wir frühe aus dem Walde, gegen unsre Tirailleur=Linie um denselben und begannen die Kosacken mit Pistolenschüssen das Gefecht mit den Franzosen. Anfangs hielten sich diese in einem Walde verborgen und wollten nicht recht hervorkommen; endlich aber kamen sie; nun wurden sie von unsrer Artillerie empfangen, aber auch die ersten Schüsse hielten sie nicht aus; in der größten Unordnung flohen sie, so daß unsre Kavallerie Mühe hatte, sie beym Verfolgen einzuholen. Ich habe nie geglaubt, daß die Franzosen so fliehen würden; einige 70 Mann blieben von ihnen todt auf dem Platze und einige 40 wurden gefangen nebst mehreren Wagen voll Effekten aller Art erbeutet; auf unsrer Seite ist nur 1 Kosack und 2 Pferde geblieben, sonst kein Mann auch nur verwundet. Wenn dies nun jemand in den Zeitungen liest, so hält er es für eine, den Franzosen abgelernte Uebertreibung, wofür ich es selbst halten würde, wenn ich nicht dabey gewesen wäre. Die Franzosen waren auf diesem Punkte, der Aussage der Gefangenen nach, ohngefähr 3000 Mann stark; wir waren stärker, allein es sind von uns auch nur die Artillerie aus 3 Kanonen und 1 Haubitze bestehend und die Kavallerie beym Verfolgen ins Gefecht gekommen, die Infanterie hat nicht nöthig gehabt, einen Schuß zu thun. Die Franzosen müssen aber wohl im Hinterhalte sehr stark gewesen seyn, denn wir erhielten sogleich Befehl zum Rückzuge und am andern Tage mußten alle Truppen über die Elbe zurückgehn. Wir gingen von Dömitz nach Eldena; hier war ich nur 5 Meilen von Schwerin; ich suchte Urlaub dorthin zu bekommen, allein er war mir abgeschlagen; das war mir sehr schmerzhaft, in solcher Nähe war ich so lange nicht bey den Meinigen gewesen und doch durfte ich nicht zu ihnen! Das ist nun einmal Soldatenloos! Ueberdies hatte ich so lange von Ihnen sowohl als von Berlin keine Nachricht und gewiß habe ich von beiden Orten Briefe unterwegs, wahrscheinlich sind aber die Briefe an unser 2tes Bataillon abgegangen und das hat sich nach Schlesien zurückziehen müssen.


1) Ein Vetter. Die Frau des Vaters, L. K., war eine geborene Engel, Pfarrerstochter aus Qualitz. Vgl. S. 76.
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An Rosenstiels heute zu schreiben habe ich nicht mehr Zeit, ich muß noch an den Onkel Engel schreiben, von dem ich gestern einen Brief und Geld bekommen habe. Sie, bester Vater, geben ihnen daher wohl einige Nachricht von mir und melden zugleich der Julie, daß Briefe an unser Corps am sichersten an die Postaemter zu Lenzen, Perleberg oder Havelberg geschickt werden; wollten Sie, lieber Vater, etwa geradezu an mich schreiben, so bemerken Sie doch auf der Adresse, daß ich bey der 5ten Komp. des 1ten Bataills. stehe.

Wohin wir nun von hier gehen, mag Gott wissen; das kommt wohl vorzüglich auf die Ereignisse in Sachsen an; heute haben wir wieder die schöne Nachricht, daß Wittgenstein den ViceKönig geschlagen habe, wollte Gott sie bestätigte sich! . . . ."

Auf der Kopie fügt L. K. noch an:

"Am 17ten May sind 180 französische Gefangene mit schwedischer Eskorte in Schwerin eingebracht. Dies wäre doch der Anfang der Feindseligkeiten, wenn nur die Sage, daß der schwedische General, der mit so vieler Bravheit Hamburg gerettet, arretirt worden, unsre Freude nicht so sehr stöhrte. Die schon fertige französische SchiffBrücke ist von der schwedischen Artillerie total ruinirt, so, daß auch nicht ein eintziger Kahn ganz geblieben. - Mit diesen französischen Gefangenen ist zugleich ein stark gebundener Mensch in Schwerin eingebracht, den man für einen Spion hält. - Verrätherey ist allenthalben gar stark im Spiele; es giebt der geheimen Franzosen noch viel!!! -" und schreibt dann unter dem 24. Mai weiter: "Der KronPrinz ist noch immer in Stralsund. Man setzt nachgrade Mißtrauen in die Schweden, da man sich die Zögerungen nicht zu erklären weiß. - Die bangen Erwartungen sind würklich marternd. Wir hofften, diese große Sache sollte so bald geendigt seyn, aber scheint wol nicht so. Es wird Blut in Strömen fließen müssen, und wenn dann nur der Menschheit Ruhe erkauft würde. - Wenn Oesterreich es doch nur treu meint."

Im Juli kann der bangende Vater seinen Sohn, den Lützower, wieder in seine Arme schließen. Er berichtet darüber:

"Am 4ten Juli, grade als wir bey Tische saßen, ward uns die schreckliche Nachricht des schändlichen Verraths des Lützowschen Korps gebracht und mit so vielen NebenDetails erweitert, daß wir nicht anders glauben konnten, das gantze Korps sey aufgerieben. Wir aßen unser Brod im strengsten Sinne des Worts mit Kummer. Nach dem Essen suchte jeder seinen Winkel um

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seinen bangen Besorgnissen nachzuhängen. Da erschien auf einmal eine militärische Figur in der Thüre, die, da sie für eine vermehrte Einquartierung angesehen ward, nicht gar willkommen war. Doch der Irrtum löste sich bald, als wir unsern guten, lieben Heinrich in unsern Armen hatten. Er weilte 7 Tage bey uns, da geleitete ich ihn nach Schwerin, von wannen er wieder in sein KantonnirungsQuartier nach Hamburg abging. Was nun weiter aus ihm werden wird, das hängt von den großen Weltbegebenheiten ab, deren Ausgang wir hoffen und fürchten!" Weiter heißt es in demselben Schreiben: "Die in diesen Tagen hier eingegangene Nachricht von der gänzlichen Reinigung Spaniens durch den großen Wellington erweckt hier die Hoffnung zu einem günstigen Frieden. Ob er für Deutschland ehrenvoll und von Dauer seyn wird, das wird wol dann von Oesterreich abhängen, das zur Stunde noch seinen Entschluß zu verheimlichen scheint. Unsre Schweden, die sehr zahlreich uns umgeben, - in und um Rostock sind an 7000 Mann; an der Elbe, in Pommern u. s. f. wol über 12000 und noch so viele erwartet man, - würden uns große Hoffnungen einflößen, wenn sie vorwärts gingen. Es sind ohne Unterschied herrliche Truppen, besonders die Artillerie, deren Gewandtheit und Schnelligkeit alles zu übertreffen scheint. (Der Kron Prinz hielt vor seiner Abreise ein großes Manöver nahe in meiner Nachbarschaft, das die Bewunderung der Sachkundigen erregte.) Seit der Rückkehr des Kron Prinzen, - er soll in Stralsund seyn, - ist hier alles sehr unruhig. Die Truppen marschiren, exerziren und manövriren täglich; auf ernstes Andringen des Kron Prinzen ist unser Landsturm völlig organisirt. Alles, ohne Unterschied des Alters und Standes, vom 18ten bis 60sten Jahr muß heran, alles exerzirt und manövrirt; Herr und Knecht, Bürger und Bauer, Edelmann und Tagelöhner. Etwas Schöppenstädtisch geht es freilich dabei her. So ist z. B. mein Detloff, der als ehrenvester Rathsherr selbst Fahnenherr und Kommandeur von 3 BürgerDivisionen ist, itzt Gemeiner in der Kompagnie eines Brauers, der vormals mein Garten=Nachbar war. Mein Fritze war dagegen zum Korporal erhoben, bekleidete aber diesen Posten nur 8 Tage, weil unsre Academici, - zu welchen sich itzt mehrere andre gesellen, eine gute Intrade für unsern Rektor, - ein eigenes Korps formiren wollen. Mein Christian ist Hauptmann über 19 Dorfschaften; der Anblick seiner Feldmark würde an den Exerzirtagen, - 2 mal in der Woche, - höchst imposant seyn, wenn nicht so manches Lächerliche dabey vorfiele.

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Ein Hogarth oder Gillray 1 ) würde hier ein reiches Studium finden!

Ein andres dunkles Gerücht, das sich seit einigen Tagen hier unter der Hand verbreitet, hat uns betrübt und besorgt gemacht. Sie werden dort von der Warheit desselben besser unterrichtet seyn, als wir. Man nennt zwei große und berühmte russische Generäle, die nach Sibirien transportirt seyn sollen, weil sie Unterhandlungen mit N. gehabt haben. Wehe uns, wenn solche Männer sich so etwas zu Schulden kommen lassen! -

Vor einigen Wochen lag hier eine beträchtliche Flotte, bey welcher ein engl. und ein schwedisches Admiralsschiff befindlich war. Heinrich hatte noch das Glück, das erste in Augenschein zu nehmen. Die Transportschiffe waren alle leer und segelten, als sie etwa 8 Tage hier zugebracht hatten, wieder ab. Nur das engl. Admiralsschiff liegt hier unbeweglich. Ab und zu kommt ein Kriegsschiff, das von diesem Signale empfängt, und dann wieder absegelt. Was das bedeuten soll, darüber konjekturirt man viel. Zuweilen besucht uns der Herr Admiral hier in der Stadt. Von den Dänen hört man nichts. Meine Lisette pflegte uns sonst noch mit Nachrichten aus Schleswig zu versorgen, aber seit Hamburgs Fall hört alle Kommunikation dahin auf. Ich habe seit einem Monat Hamburger Flüchtlinge bey mir, die unter der Hand von dort Nachrichten erhalten. Das Elend soll unaussprechlich sein. Neulich ist dort eine Revolte gewesen, bey welcher über 300 Hamburger Bürger und viele Franzosen geblieben. Letztere bivouakiren auf den Gassen und vor den Thüren, weil sie in den Häusern sich nicht sicher halten."

Im August seufzt Mecklenburg unter der Last der Einquartierungen und Requisitionen. "Die Requisitionen aller Art", so heißt es in einem Brief vom 11. August, "sind für den Landmann besonders in dieser Jahreszeit, da ihm Pferde und Menschen so unentbehrlich sind, erdrückend. Wir schmachten nach dem Augenblick, da die Feindseligkeiten wieder beginnen sollen und sehen die Verlängerung des Waffenstillstandes als das größte Unglück an, das uns treffen könnte. Politische Pläne werden uns genug mitgetheilt, aber alle sind widersprechend genug. Die größte Erwartung erregt itzt der aus dem fernen Amerika herbey geeilte Held." 2 )


1) Englische Karrikaturenzeichner.
2) Moreau.
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Es folgt ein Schreiben vom 25. August, aus dem nachstehendes hervorgehoben zu werden verdient: "Wir, - d. i. wir in Rostock - sind ganz uns selbst überlassen. Hier ist gar nichts von Militär, als etwa 100 Mann Hanseaten, die vor 3 Tagen von Güstrow her bey uns einzogen. Unser Landsturm ist so wenig organisirt und exerzirt, daß wir, so oft nachtheilige Gerüchte kommen, unsre Piken und Gewehre sorgfältig verstecken. Wie es an unsrer Grenze aussieht, das werden Sie aus der Anlage von Schwerin ohngefähr ersehen. Es muß seitdem dort schlimmer geworden seyn. Man hat bei Boitzenburg mehrere Feuer gesehen; es sollen einige Höfe abgebrannt seyn, auch sollen die Feinde das dort befindliche schwedische Magazin verbrannt haben. Doch ist dies noch nicht durch nähere Nachrichten bestätigt.

Daß der Feind in diesen Gegenden unsern Freunden sehr überlegen seyn muß, und wir also nicht ohne sehr große Besorgnisse sind, ist daraus abzunehmen, daß nicht nur eintzelne Privatpersonen ihre Effekten fortschicken, vergraben etc. und in Person davon flüchten, sondern auch die hohen LandesKollegien, Regierung und Kammer gänzlich aufgelöst sind, deren Mitglieder sich seit gestern samt und sonders in unsern Mauern befinden. Es ist also des Getümmels und Treibens hier sehr viel; fast stündlich kommen Flüchtlinge mit HiobsPosten und zwischen durch mit Siegesnachrichten beladen. Mehrere Schiffe sind, mit den Effekten unsrer reichsten Kaufleute und andrer Personen befrachtet und auf den ersten Wink segelfertig. So erwarten wir in jedem Augenblick unsre ungebetenen Gäste. . . . . . . . . Das Korps (das Lützow'sche) soll schrecklichen Mangel an allen, besonders den nothwendigsten Bedürfnissen leiden. Ich hatte hier eine Kollekte veranstaltet, die gut anfing; aber die SchreckensPosten, die sich seit Sontag verbreitet haben, machten einen Stillstand.

Haben Sie denn noch keine Nachrichten von Gustav? wo ist Wilhelm? 1 ) - Doch! eigentlich sollte man dergleichen Gedanken mehr zu ersticken als zu erwecken suchen. Ich behaupte immer: Der ist der Glücklichste, der mitten drunter ist.

In diesem Augenblick kommt ein Bote aus Schwerin. - Die Franzosen sind da und man erwartet sie hier in jedem Augenblick. - Eine schwedische Batterie von 6 Kanonen und


1) Wilhelm und Gustav Rosenstiel sind die beiden Brüder meiner Großmutter, die mit an den Befreiungskriegen teilnahmen. Gustav und ein anderer Bruder Ernst fielen der blutigen Schlacht bei Großgörschen zum Opfer.
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2 Haubitzen kommt eben an. 3000 Engl. sollen gleichfalls von Stralsund unterwegs seyn. Die Spannung, die Verwirrung, das Getümmel der ankommenden Flüchtlinge ist hier groß. Vielleicht mit nächster Post mehr. Gott weiß, was uns bevorsteht.

. . . . . . . in größter Eile. Noch in der Geschwindigkeit dies: - Vegesack, der schwedische General ist mit 10000 Mann Schweden und etwa 1000 Meckl. auf Schwerin gestern gegangen. Wallmoden kommt von Boitzenb. mit etwa 13000; der Preuß. General Bülow soll ebenfalls gestern im Anmarsch gewesen seyn. In der Gegend von Wittenburg - 4 Meilen von Schwerin - steht Eckmühl mit 45000. Höchst warscheinl. ist es gestern zum blutigen Kampf gekommen, ein Kampf, der es entscheiden wird, ob wir wieder Rhein Verbündete Sklaven oder freie Deutsche werden."

Beigefügt ist wieder ein Brief des Sohnes Heinrich, der also lautet:

Im Lager bey Büchen, 2 Meilen von Lauenburg,
d. 17. August 1813.

Nur ein paar Zeilen heute, beste Eltern, um Ihnen nur etwas Nachricht von mir zu geben; denn daß sowohl die Gelegenheit zum Schreiben, als das Schreiben selbst hier etwas sehr schwieriges ist, ersehen Sie wohl schon aus dem Orte, wo es geschehen muß. Wir haben uns hier ein Lager errichtet, und liegen darin seit 2 Tagen, wie lange es noch währen wird, mag Gott wissen. Gestern ist der Waffenstillstand abgelaufen, ob nun die Feindseligkeiten wieder anfangen werden oder nicht, wissen wir nicht d. h. wir kleinen, unbedeutenden Wesen. Es kommt mir aber gar nicht so vor, als würde dem so seyn, denn es finden ja durchaus keine Truppenbewegungen statt; wir und einige wenige Kosacken sind die einzigen, die nahe vor dem Feinde stehen, der stark genug ist, uns sogleich hier verdrängen zu können. Wir haben unsre Position hier an der Stecknitz mit 6 Komp. und unsrer Kavallerie, der übrige Theil des Korps hält Lauenburg und Boitzenburg besetzt. Die Franzosen haben Lübeck freywillig verlassen, was das wohl bedeuten soll? Wenn nur keine Verlängerung des Waffenstillstandes stattfindet, das wäre das Tollste von allem Tollen. Gestern war der General Tettenborn bey uns, unter dessen Befehl wir jetzt zunächst stehen; wo er geblieben ist, weiß ich nicht. Uebrigens geht es uns noch recht gut; wir haben noch keinen Hunger gelitten, wenn uns auch freilich die Speisen nur kärglich zugemessen werden, und wenn auch das Wetter jetzt nicht ganz freundlich ist, so ist's doch noch immer Sommer. Das

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schlimmste ist, daß unsre Leute so sehr Mangel leiden an Bekleidung aller Art, denn das Corps besteht ja nur durch patriotische Beyträge und die hören jetzt sehr auf; an Löhnung ist nun schon seit einigen Löhnungstagen vollends gar nicht mehr zu denken gewesen. Ich habe daher eine sehr große Bitte an Sie, bester Vater, die Sie mir auch gewiß nicht abschlagen werden. Sie haben sehr viel Connectionen und Bekannte in Rostock und im ganzen Lande, könnten Sie wohl nicht für das 3te Bataillon unsres Corps etwas sammeln? Nicht Geld, denn ich weiß wohl, daß das die Leute am ungernsten geben, wenn sie es auch haben; sondern Effekten aller Art, Leinewand, Schuhe, Tuch von allen Farben, am liebsten graues oder schwarzes, Hemden, alte Mäntel, kurz alles, was auf irgend eine Weise benutzt werden kann; Schuhe und Hemden oder Leinewand dazu ist uns das allernothwendigste. Ich habe gesagt für das 3te Bataillon, welches Jahn führt; ich thue das aus dem Grunde, weil fast alle Mecklenburger bey demselben stehen und es also die Pflicht der Menschlichkeit abgerechnet, schon beynahe Pflicht für Mecklenburgs Bewohner ist, für diese etwas zu sorgen; sie gehen nicht für sich in den Krieg, sondern für die gute Sache, also auch für Mecklenburg. Gustchen Tiedemann hat mir versprochen, mir bald einige hundert Hemden zu schaffen, ich hoffe sie wird Wort halten. Sollten Sie etwas bekommen; so schicken Sie es nur an mich; wo das Corps steht, werden Sie ja leicht erfahren; es muß natürlich mit der Post spedirt werden, und wenn Sie bemerken: Sachen des Königl. Preuß. Freycorps, so wird es ja auch wohl postfrey seyn.

Daß ich in Schwerin das ganze Nest ausgeflogen fand, war mir natürlich sehr unangenehm; obgleich ich es fast vorher vermuthete. Wie gerne wäre ich mit Ihnen in Rostock einige Tage vergnügt gewesen, aber darauf muß der Soldat nun schon Verzicht leisten. - Man hat mich übrigens jetzt zum Lieutenant gemacht und ich stehe nun bei der 3ten Kompagnie 1ten Bataillons; was mir eben nicht angenehm ist; ich wäre so gerne bey meiner Komp. geblieben, und was ist denn so ein Second Lieutenant? noch dazu ein unbestätigter beim Corps? - Ich wollte noch einige Zeilen nach Berlin schreiben, was ich seit vor Pfingsten schon nicht mehr gethan habe; das drückt mich schwer, aber eben deshalb weiß ich noch gar nicht, ob ich jetzt dazu kommen werde. - Leben Sie wohl, Gott erhalte Sie alle in seinem heiligen Schutz! Ewig Ihr Sie innig liebender Sohn

H. K.               

Wenn Sie an mich schreiben oder mir sonst etwas schicken

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wollen; so senden Sie alles nur an das Postamt zu Neustadt in Mecklenburg. Dort ist das Depot unsers Korps.

Ende August wird es lebendig in Mecklenburg und tagebuchartig berichtet L. K.:

Den 26sten Aug.

Gestern war uns ein Tag angstvoller Erwartung. Am 24sten Nachmittags kam schwedische Artillerie, 8 Kanonen und 2 Haubitzen von Stralsund. Mitten in der Stadt wandte sie rechts um, fuhr am Strande herunter und blieb dort bis gestern morgen. Gestern um 10 fuhr sie zum Thore hinaus, wo sie in meiner Nachbarschaft aufgefahren ward. Alle Stadt Thöre wurden gesperrt; Fuhrwerke konnten hinein aber nicht hinaus. Uebrigens war alles ruhig; nur eintzelne Detachements unsrer Jäger und Stafetten kamen häufig. Es hieß: die Franzosen wären in der Nähe bey Sternberg. Um Mittag kam das schwedische Lazareth von Wismar auf mehr als 40 Wagen, ohne Eskorte. Widersprechende Gerüchte von Schwerins Brandschatzung durch die Dänen, von verlohrenen und gewonnenen Affairen vermehrte die Unruhe. Nachmittags um 5 kam eine große Menge BagageWagen. Um 8 marschirte ein Regiment schwedischer Infanterie von Wismar her mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiel ein. Es hieß: sie wären zurück gedrängt und die Franzosen und Dänen verfolgten. Nachts um 12 ein Regiment schwedischer Kavallerie, das bis morgens um 6 aufmarschirt unbeweglich nahe an der Batterie stehen blieb. Alles dicht vor meiner Wohnung. Um 6 ritt es in die Stadt. Das Einpassiren eintzelner Reuter, Fußgänger, Bagage=Transporte dauerte bis Mittag fort. Die Straßen waren lebendig voll Militär und voll Einwohner, die, theils zu Fuß theils zu Wasser mit ihren Habseligkeiten flüchteten. Ein dumpfes Murmeln verbreitete sich von Mund zu Mund: Unsre Leute sind geschlagen und die Franzosen verfolgen sie. Diesem widersprach dagegen der Frohsinn des gesammten Militärs. Alle, Deutsche und Schweden, versicherten, keinen Franzosen oder Dänen gesehen zu haben. Nachmittags um 5 kamen unsre Meckl. Fußjäger. Die Kavallerie derselben ward zurückgeschickt, um die Dörfer bis gegen Güstrow und so in die Runde herum zu besetzen. Eben so 500 Schillsche Husaren und die schwedische Kavallerie, die heute morgen einpassirt war. Das Einmarschiren der übrigen Truppen: 2000 Meckl. und mehr Regimenter schwedischer Infanterie mit mehreren Artillerie Stücken von größerem und kleinerem Kaliber, dauerte

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fort, bis um 8. Sehr wenige wurden einquartirt. Alles übrige bivouakirte auf den Wällen; die Artillerie blieb vor der Stadt; insgesamt in meiner Nähe. In der Stadt verbreitete sich das Gerücht von einem angekommenen Kurier aus dem HauptQuartier des KronPrintzen. Der Herzog, der seit gestern samt Kabinet und Regierung hier war, bezeigte sich immer sehr thätig, die Menschen zu beruhigen, indem er versicherte, er hätte vom General Vegesack - zu dessen Division alle diese Truppen gehörten, - die beruhigendsten Nachrichten. Abends ward von ihm, unter dem HurraRufen der sich andrängenden MenschenMenge die Nachricht vom Siege des KronPrintzen öffentlich verkündigt; die Schlacht soll aber noch nicht geendigt seyn und man erwartet morgen einen zweiten Kurier. - Vegesack wird diese Nacht hier erwartet.

Den 27sten.

Vegesack ist angekommen. Der Herzog, mit allen seinen Räthen ist, nachdem durch öffentlichen Tagsbefehl die Regierung aufgelöset, nach Greifswald abgegangen. 1 ) Ein engl. Kurier an Admiral Moore, der hier auf der Rhede liegt, bringt die Nachricht eines neuen Sieges in Spanien und Bestätigung des glückl. Erfolgs der Schlacht bey Trebbin. Der Rostocker Magistrat schickt eine Deputation an Vegesack um ihm seinen Entschluß mitzutheilen. V. Antwort ist:

Da der KronPrinz einen gläntzenden Sieg erfochten, und da die Franzosen und Dänen bereits ihre Vorposten bis Bukow und Kröpelin poußirt, so werde ich mich hier vertheidigen.

Der Magistrat befiehlt nun den Einwohnern: Alle Piken und Gewehre zu verbergen. Alles Militär bivouakirt fortwährend auf den Wällen. Die Kavallerie und Jäger halten die Gegend besetzt. Einige Kanonen werden auf den Wällen gebracht, andere am entgegen gesetzten Ende der Stadt, ein Theil bleibt in seiner ersten Position. Rekognoscirende Kavalleristen, Husaren und Jäger, jagen eintzeln ab und zu. Alle Pferde werden requirirt, um auf den ersten Wink parat zu seyn. Alles erwartet Sturm und Plünderung. Abends um 6 erhalten die Meckl. Order zum Ausmarsch; diese Nacht auf Güstrow. Die Schweden, die LandStraße nach Wismar. Franz. und Dänen sollen sich zurückgezogen haben. Die Reserve der Meckl. Fußjäger marschirt ab; abends 9 Uhr.


1) Nach Stralsund. Vgl. Jahrb. 65, S. 298.
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Den 28sten.

Die Nacht war ruhig. Zwey Spione sind eingebracht. Die Papiere des einen sollen die Position der Dänen, die in einer benachbarten Waldung stehen sollen, anzeigen. Früh um 6 reitet das schwedische DragonerRegiment hier heraus, nach der Gegend von Wismar. Einige tausend Schritte von hier marschirt es auf. Eintzelne Detachements Jäger und Husaren reiten eben dahin, aber immer vorwärts. Um 10 hört man den GeneralMarsch in der Stadt. Alles marschirt aus. Infanterie, Artillerie, Bagage. Der Zug dauert 3/4 Stunden mein Fenster vorbey. Alles auf der Landstraße nach Wismar. Unsre Erwartung ist aufs höchste gespannt, da der Feind nahe seyn soll. - Mittags. - Ein Reisender von Kröpelin bringt die Nachricht: Dänen und Franzosen haben die vorige Nacht in dortiger Gegend bivouakirt; Viktualien und Schlachtvieh requirirt, doch keine Excessen begangen. Eben wird wieder ein Spion eingebracht; ein Einwohner Kröpelins, ein Jude. - Ein vormaliger Meckl. ArtillerieMajor, ein Franzose von Geburt, ward schon gestern eingebracht und nach Stralsund transportirt.

Den 29sten.

Nachrichten eintzelner Einwohner, die auf Rekognoscirung ausgeritten waren, sagen: Gestern Nachmittag etwa um 4 Uhr haben die unsrigen den Feind angegriffen. Sie engagirten sich zuerst 11/4 Meile von hier, gleich hinter Konow. Die Dänen lagen im Gehölz, 2 Bat., die von 500 von unsern Fußjägern vertrieben wurden. Diese Jäger sollen sich sehr ausgezeichnet haben. Wagen mit Verwundeten, von welchen einige unterwegs gestorben, kamen eintzeln, von 6 Uhr und die Nacht hindurch an. Die mehrsten Schweden und Meckl. Fußjäger; in allem mögen es einige 20 seyn. - Sonderbar, daß man so wenig Kanonen als PelotonFeuer hören konnte! Der Wind wehte aber stark aus Norden. - Von Zeit zu Zeit kommt die Nachricht: der Feind retirirt. Die Schlacht blieb unentschieden.

Heute früh um 6 kommt die Nachricht: Der Feind ist hinter Kröpelin gegen Bukow 31/2 Meilen zurück gedrängt. Beide Armeen sind die Nacht ruhig in ihren Positionen gewesen. Man sagt: beide Theile haben Verstärkung erhalten. Der Erfolg wirds lehren! - Es ist diese Nacht von hier aus viel Proviant und Erquickung zum Schlachtfelde geschickt. Noch bis itzt, - 8 Uhr Morgens, - ist kein Wagen zurück. Auch mein Gespann ist darunter.

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Um Mittag kommen die Wagens zurück. Alles ist ruhig. Von Verstärkung, die hier durch Rostock kommen sollte, höhrt und sieht man nichts.

Den 30sten.

Morgens um 8 kommt blinder Lärm: 2 Compagnien unsrer Fuß= und eben so viel reitender Jäger sind diese Nacht im Gehölz bey AltenCarin detaschirt, aber von Dänen aufgehoben. Man fürchtet, die Dänen kommen den Schweden bey Konow wieder im Rücken und sind vielleicht diesen Mittag bey uns. Panischer Schrecken in der gantzen Stadt! -

Es ist 4 Uhr Nachmittag; noch ist hier Gottlob nicht Däne oder Franzose. Es heißt: die unsrigen haben die fatalen Defileen und Sümpfe hinter Kröpelin sicher besetzt und erwarten immer Verstärkung. Der Feind soll gegen NeuBurg - 11/2 Meilen disseits Wismar - stehen. Unsre Jäger sind nicht gefangen, nur in der Finsterniß durch dänisches KartätschenFeuer auseinander gesprengt. Alles hat sich am Morgen wieder zusammengefunden; keiner ist verlohren; nicht tod, nicht gefangen, nicht bleßirt.

Den 31sten.

Nach den, gestern Abend eingelaufenen, Berichten stehen beide Korps noch fest in ihren Positionen. Man spricht immer viel von Verstärkung der Unsrigen, die bald vom Bülowschen, bald vom Wallmodenschen Korps, bald von Stralsund kommen soll; aber man sieht nichts; höhrt auch keine Nachrichten von dort. Eckmühl soll Schwerin verlassen haben und nach Wismar gezogen seyn. Die Stärke des feindlichen Heers kennt man nicht. Man giebt sie sehr groß an und fürchtet für die Unsrigen, die in allem 7000 Mann stark seyn mögen. - Die unsrigen sind gestern Abend weiter vorgedrungen und, ohne einen Mann zu verliehren, in Wismar einmarschirt. Wallmoden steht bei Pinnow, - 1 Meile von Schwerin -. In Wismar sollen doch die beiden entgegen gesetzten Stadtthöre und ein Haus in der Vorstadt abgebrannt seyn.

Den 1sten September 13.

Ich habe es versucht, herzensliebe Julie! Ihnen in der Anlage einige Nachricht von den Bedrängnissen mitzutheilen, in welchen wir die vorige Woche hindurch hier gelebt haben. Die Unruhen waren zu groß, als daß ich etwas Zusammenhängendes zu Papier bringen könnte. Jeden Augenblick kamen Rüstungen und vom Morgen bis zum Abend war es so voll bey mir, wie

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im Jahrmarkt, denn ich hatte alles aus der ersten Hand. Seit gestern nur wird es etwas ruhiger, da Freunde und Feinde nun schon 9 Meilen von uns entfernt sind. Nehmen Sie daher mit diesem Geschreibsel vorlieb. Wenigstens enthält es sichere Nachrichten und ich habe bey der Gelegenheit es wohl gelernt, wie schwer es hält, sichere Nachrichten zu erhalten. Da wir doch dem Schauplatz so nahe waren und doch so oft durch widersprechende Berichte irre geführt sind, wie kann man denn aus der Ferne authentische Nachrichten erhalten. Haben Sie nun eine Karte von Meckl. zur Hand, so werden Sie die Positionen, wie die Korps in diesem Augenblick stehen, leicht übersehen. Aber warscheinlich ists morgen schon anders, da es zu erwarten ist, daß der einarmigte la Grange sich vielleicht noch heute mit Eckmühl, der bey Mecklenburg - 2 Meilen von Wismar - stehen soll, vereinigen und dann, wie zu vermuthen ist, seinen Marsch über Grevismühlen nach Lübeck hinauf ziehen wird, wenn nämlich unsre Alliirten zu schwach sind, ihn daran zu hindern. Daß der Feind uns an Zahl überlegen ist, das ist gewiß. Aber wie stark er ist, hab ich nicht erfahren können und es weiß es hier auch Niemand. Diese Rückbewegung und das ängstliche Vermeiden einer Schlacht, so oft sie auch von Vegesack angeboten ist, scheint übrigens die glorreichen Nachrichten zu bestätigen, die wir hier von großen Siegen des Kronprintzen hören, wovon uns aber die Zeitungen noch nichts gesagt haben. Desto sehnlicher erwarten wir sie.

So wäre denn der neue Herzog von Meckl. für diesmal schimpflich zurückgejagt; denn man behauptet hier, daß Eckmühl sich in Schwerin feierlich zum Herzog von Meckl. proklamiren lassen. Nachstehendes von ihm ist authentisch (vgl. Jahrb. 65, 300):

Er hat den Herzog samt seiner Regierung zur Rückkehr und demütigen Unterwerfung unter Napoleons Scepter eingeladen, mit der Drohung, im Weigerungsfalle würde er einem Husaren das Regiment übergeben, der so regieren sollte, daß die Nachkommen nach hundert Jahren noch davon erzählen sollten. . . . . . . Den 25sten ist Heinrich ein Paar Stunden in Malchow, gewesen. Sein Korps stand in Plau. Wo itzt? weiß Gott! -"

Nachdem die aufregenden Tage für Rostocks Bewohner verronnen sind, schreibt L. K. am 15. September 1813:

"Empfangen Sie, liebe, vortreffliche Julie! unser aller herzlichsten Dank für die interessanten Nachrichten, die Sie uns mitgetheilt haben, zugleich auch insonderheit für die Beruhigung, die Sie mir dadurch verschafft haben, daß ich nun meinen Brief, der

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mich so besorgt machte, doch in Ihren Händen weiß. Die vielen höchst erfreulichen SiegesNachrichten scheinen sich doch auch bey uns immer mehr zu bestätigen, aber leider! auch die unglückliche Nachricht von dem Tode des edlen Moreau. 1 ) Es muß doch wohl nur ein seltener Fall seyn, daß Wunden der Art wieder geheilt werden können, denn mehrere von unsern schwedischen Kanoniers, die zum Theil nur einen, zum Theil beide Beine verlohren hatten, sind alle nach Verlauf von einigen Tagen gestorben. Einem unserer Meckl. Jäger hatte eine matte 3pfündige Kugel in der Lende getroffen, wo sie fest saß. Sie ward glücklich herausgeschnitten, aber am 5ten Tage erfolgte der Tod. Itzt sind wir, in Hinsicht eigentlich kriegerischer Auftritte Gottlob! hier ruhig; die verschiedenen Korps haben noch immer ihre genommenen Positionen, außer daß die Dänen sich der schändlichen Mordbrennung schuldig gemacht, das Städtchen Schöneberg bei Lübeck um nichts und wieder nichts anzuzünden, welches sie auch dem armen Lübeck gedroht haben, wenn sie von den BundesTruppen daraus vertrieben werden sollten. - Unser LandSturm ist in zwey großen HeerHaufen, der eine nach Schwerin, der andre nach Wismar abgegangen. Gott verhüte! daß Eckmühl nicht siegreich wieder zu uns zurück kehrt. So human und schonend er bey seiner letzten Anwesenheit in Schwerin war, so gewiß müßten wir fürchten, daß er seine Drohung: falls er bewaffnete Landwehr vorfinden würde, alles dem Erdboden gleich zu machen, in Erfüllung bringen würde. Dieses gewaltsame Zusammentreiben der Landwehr, - da alles, von 18 bis 30 Jahren fort muß, - versetzt das Land in große Noth. Es fehlt aller Orten so sehr an Menschen, daß in einigen Gegenden der Rest der Erndte noch draußen ist und man kaum absehen kann, wie die Saat beschickt werden soll. - Doch, bey dieser Gelegenheit eine Bitte, liebe Julie! aus meinem letzten Briefe hatte sich wol etwas in die dortige Zeitung verirrt. Dies hat hier eine so große Sensation gemacht, daß nach Berlin geschrieben werden soll, um sich nach dem Berichterstatter zu erkundigen. Verhüten Sie es daher in der Folge, daß so etwas nicht publici juris wird, sondern blos im Kreise unsrer Freunde bleibt. Man ist hier bey Verbreitung solcher Nachrichten gewaltig furchtsam. -


1) Der französische General Jean Victor Moreau (geb. 11. Aug. 1761 zu Morlaix) wurde während der Schlacht bei Dresden (27. August 1813) schwer verwundet. Eine Kanonenkugel zerschmetterte ihm beide Beine. Er starb an den Folgen der notwendig gewordenen Amputation am 2. September 1813 in Laun (Böhmen).
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. . . . Heinrich stand vor 8 Tagen bey Lübtheen; - 4 Meilen von Schwerin; Poststation von dort nach Berlin. Weiter haben wir von ihm nichts, in Schwerin ist er nicht gewesen.

Unser Landesherr, unsre Regierung und Kabinet, haben sich vor der Hand bey uns häuslich niedergelassen - um, im Fall der Noth, wo Gott für sey, näher an der Grentze zu seyn.

Vegesacks herrliche Proklamation finde ich in den Berliner Zeitungen nicht; vielleicht hat Sie Interesse für Sie."

Die Proklamation, wie sie der eingelegte Zeitungsausschnitt wiedergibt, hat folgenden Wortlaut:

Nachstehendes Schreiben des Königl. Schwedischen General Lieutenants, Baron von Vegesack an den commandirenden General in Lübeck wird auf Verlangen bekannt gemacht:

Herr General!

Es sind nach den, von dem commandirenden Officier meiner Vorposten mir gemachten Rapporten, von den vereintgewesenen Französischen und Dänischen Truppen bey ihrem Rückzuge durch die Stadt Schönberg am 4ten dieses Monats in dieser Stadt 20 Wohnhäuser angesteckt und durch deren Verbrennung gegen 50 Familien unglücklich gemacht worden.

Die französischen Kriegsvölker haben sich bisher dergleichen Handlungen gegen friedliche Einwohner nicht erlaubt; man muß daher vermuthen, daß diese Scene von einem Militair verübt worden, welches mit den unter civilisirten Völkern allgemein eingeführten Kriegsgebräuchen noch nicht ganz erfahren gewesen ist.

Sind die Königl. Dänischen Truppen gewilligt, einen Krieg, der von den verbündeten Europäischen Nationen gegen den Kayser der Franzosen, nicht, um zu verheeren, sondern für das höchste Interesse der Menschheit, die Freyheit und Unabhängigkeit unternommen ist, auf eine barbarische Art zu führen, um das Eigenthum schuldloser Einwohner den Flammen Preis zu geben, so wird es nur eines Befehls des Generalissimus der combinirten Norddeutschen Armeen, meines gnädigsten Herrn Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden bedürfen, um völlige Repressalien eintreten zu lassen.

Ich erwarte daher von Ihnen mein Herr General darüber eine bestimmte Anzeige: aus welcher Ursache, - auf wessen Befehl - und durch welche Truppen jenes Opfer in Schönberg gebracht worden, ein Opfer das zur Deckung eines nicht abgeschnitten ge=

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wesenen Rückzuges, durchaus nicht erforderlich seyn konnte, um darnach meine weiteren Maaßregeln zu nehmen.

Mein Hauptquartier Wismar, den 8. Sept. 1813.

von Vegesack.          

Hören wir weiter den eifrigen Berichterstatter. Unter dem 25. September 1813 schreibt er:

"Diesmal wird Ihnen, theuerste Julie! unser Brief wol eben so überraschend sein als uns die Erscheinung des schwartzen Heinrichs war. Die Veranlassung zu diesem unerwarteten Besuch wird er wol selbst darlegen; - vielleicht mag er Ihnen in Berlin bald selbst Rapport abstatten. Ich kann zu allen seinen Entwürfen nichts sagen; er will der großen Angelegenheit sich so lange widmen, bis die Sache der Menschheit entschieden ist. Aber wie? und auf welchem Wege? Das ist die Aufgabe, die gelöset werden muß! -

Wir leben in unserm kleinen Winkel itzt sehr ruhig; haben in mehreren Wochen gar kein Militär mehr um uns gehabt, bis gestern, - damit wir doch mit allen Nationen bekannt werden - 600 NationalEngländer sich von Stralsund her bey uns einfanden. Vortreffliche Leute und herrlich . . . . (Wort nicht zu lesen). Es heißt: es sollen noch mehr, auch BergSchotten nachkommen. Uebrigens sind wir für einen neuen Besuch von unsern Feinden, wenn er auch nur kurz seyn könnte, nicht sicher. Am 18ten oder 19ten ist das mehr als einmal stärkere feindliche Korps durch unsere Vorposten beym Schallsee gedrungen, hat sie zurückgeschlagen und wieder bis Wittenburg zurückgedrängt. In Schwerin ist wenigstens am letzten Sontage alles voll Angst und Schrecken gewesen, indem man jeden Augenblick den Einmarsch der Franzosen und Dänen vermuthet hat. Diesmal sind wir mit dem bloßen Schreck davon gekommen. Auch ist unsre Landwehr nunmehr in völlig aktiven Dienst; die wird schon alle Sorgen von uns abwenden.

. . . . . . Wir glaubten und hofften, es würde sich alles so bald wenden, aber - das Ende entfernt sich ja immer weiter und alles läßt sich zur traurigen, Menschen und Thiere tödtenden WinterKampagne an.

Wie sieht es in Ihren Gegenden mit der diesjährigen Erndte aus? Unsre war geseegnet, aber an vielen Orten steht zur Stunde noch Getreide, das nicht gemähet ist, die Anspannung nahmen die Krieger und die Menschen die Landwehr weg. Mit der Saatbestellung sieht es eben so übel aus, da das fortwährende Regen=

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wetter noch hinzu kommt. Wir müssen dem großen Hausvater, der schon Jahrtausende seine Wirtschaft ohne Tadel betrieben, allein vertrauen, der wird auch itzt, wenn es Zeit seyn wird, unsre Noth zu kehren wissen! -"

Eins der schönsten Schreiben ist das vom 13. Oktober. In ihm offenbart sich eine große, von erhabenen Gedanken erfüllte Seele, ein tief gläubiges Herz, das in jenen schweren Tagen als ein unschätzbares Gut erscheinen mußte. Ich will es deshalb bis auf einige - lediglich persönliche Angelegenheiten betreffende Stellen - vollständig wiedergeben.

"NW (Neuenwerder), den 13ten Okt. 13.        

Wenn Sie, meine theuerste, so innigst geliebte Julie! das alles so sehen, - doch nicht blos sehen, sondern alles so mitfühlen könnten, - was ich beständig um mich habe, so würde Ihr liebevolles Herz es mir gewiß nicht als eine Verschuldung anrechnen, daß ich so oft mit meinen Antworten in Ihrer Schuld bleibe. Ich habe freilich nur einen eng umgegrenzten Würkungskreis, mit dem anscheinend eine sehr gemächliche Ruhe verbunden seyn müßte, aber das ist warlich! nicht so. Das die immer fort dauernden Zeitereignisse, von welchen noch das Ende nicht abzusehen ist, einen großen Antheil daran haben, das ist sehr natürlich. Tragen Sie also mit mit Ihrer gewohnten schonenden Nachsicht, das, was ich selbst so gern anders haben möchte.

Ihr letzter Brief hat mich besonders in solche Gefühle versetzt, denen ich keinen Namen zu geben weiß. Es ist eine Art Schwermuth, die sich so gern zu höheren Ansichten empor heben möchte, die sich aber, gleichsam bestürmt durch die täglichen Begebenheiten dieses ErdenLebens, die fast jedes lebende Individuum so gewaltsam ergreifen, mächtig herab gezogen fühlt. Es ist würklich nicht so ganz wahr, daß wir in den Leiden anderer für unsre eigenen Widerwärtigkeiten Linderung finden. So lange wir blos das Allgemeine im Gesicht behalten, kann es wahr seyn; sehen wir aber auf die, mit welchen wir uns so eng verbunden wissen, so ists als ob das, was ihnen widerfährt, mit doppelter Kraft auf uns zurück würkt. Wenigstens habe ich bey mir diese Erfahrung schon gar zu oft gemacht. Ich will daher diesen Theil Ihres Briefes nur leise berühren; ich möchte zu leicht in solche Erinnerungen hineinkommen, wodurch auch Ihnen zu wehmütige Empfindungen wieder erweckt würden. Nur einen Gedanken kann ich nicht unterdrücken, der mir itzt lebendiger wird, wie je. Alles was der Menschheit ohne ihr Zuthun wiederfährt, ist ausdrückliche

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Anordnung einer höheren Vorsehung, die, es mag für Eintzelne oder fürs Gantze so beugend oder so schrecklich seyn, wie es will, doch immer Plan einer überschwenglich erhabenen Weisheit seyn muß, die, sey es auf welche Art es wolle, gewiß zu etwas Gutem führen muß. Wenn die, die wir liebten, und die nach unsrer Ueberzeugung noch so nützlich, ja! für die Hinterbliebenen unentbehrlich waren, nach dem Laufe der Natur, wenn gleich für unsre Ansichten zu früh, uns von der Seite gerissen werden, so müssen wir schweigen und anbeten. Es ist Plan einer väterlich waltenden Vorsehung, es muß gut seyn. Wenn fürchterliche Naturbegebenheiten gantze Länder verwüsten, so ist dies Plan des WeltenRegierers, es muß gut seyn. Wenn aber diese herrliche, schöne Erde, die im kleinsten Wurm, im Grase, das wir mit Füßen treten, die Allmacht und die Liebe des erhabenen, alles, vom Menschen bis zum Infusionsthierchen herab, erhaltenden und versorgenden Schöpfers ausspricht, wenn dieser hehre, heilige Tempel der Natur, den der Mensch zum paradiesischen Aufenthalt seiner Bewohner schaffen kann und soll, durch eben diesen Menschen, der das Bild der schaffenden, erhaltenden und all liebenden Gottheit trägt, in eine Mördergrube verwandelt wird, - da möchte doch fast der Glaube an eine Vorsehung wanken! -

Wir genießen freilich itzt hier in unserm kleinen Winkel einer vollkommenen Ruhe, aber nur wenige Meilen von uns, ist es nicht mehr so. Dort fließt Blut im Kleinen so wie es weiter hinauf in Strömen vergossen wird, und wir sind nicht sicher, ob wir nicht, wer weiß wie bald, wieder mitten drunter sind. Der überlegene Feind ist noch immer an unsrer Grentze und die unsrigen werden oft zurückgedrängt. Man schätzt Eckmühl auf 30000 Mann, die unsrigen sind kaum 20000. Kleine Neckereien fallen täglich vor, wo die unsrigen nicht eben Ursache haben zu triumphieren. Am 4ten ist ein allgemeiner Angriff auf Eckmühl beschlossen. Um seine Stärke zu erfahren, werden 500 von unsern Fußjägern zum Angriff der Avantgarde kommandirt. Diese Menschen stürzen sich, wie immer, wie Rasende ins Feuer, und im Nu sind 120 Mann theils niedergehauen, - 90 an der Zahl, - theils als schwer verwundete gefangen. Mit welcher Erbitterung diese Menschen kämpfen nur ein Beispiel von vielen. Diese 500 treiben in der ersten Wuth 2000 Dänen zurück, sind aber plötzlich in einem französischen Quarré. Einer dieser Jäger kämpft, da er nicht Pardon nehmen will, mit 4 Franzosen. Als er von Arbeit und Wunden ermattet, nichts mehr kann, stößt er sich seinen Säbel ins Herz. Was ließe sich

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mit solchen Leuten ausrichten, wenn sie zweckmäßig angeführt würden! - Diese Seite mag ich garnicht berühren; dies möchte, im Kleinen so wol als im Großen zu weit führen. - Genug! das Resultat dieser Geschichte ist die Entdeckung, daß Eckmühl, mit Einschluß des Holsteinschen LandSturms eine Armee von 100000 Mann Dänen im Rücken hat. - Ich verzage dem ohngeachtet noch nicht für den guten Ausgang des Gantzen, aber ob Mecklenburg nicht darüber zur Einöde wird, und seine Einwohner, grade so wie im dreißigjährigen Kriege, wie Bettler auswandern müssen! - das steht noch dahin! - Die braven Husaren von Schill haben den Rest unsrer Jäger gerettet, sonst wäre kein Mann davon gekommen. - So, wie es mit unsern Jägern geht, so geht es auch mit den Lützowern, welches Carl Engel, der ebenfalls vor einigen Tagen bey uns anlangte, uns ausführlich referirt hat. Acht dieser gefangenen Jäger hat Eckmühl vor sich kommen lassen, ihnen große Lobeserhebungen gemacht und auf ihr Ehrenwort entlassen. Der eine davon ist Peters, der BruderSohn eines meiner vormaligen Kollegen.

Unser Landsturm, etwa 8000 Mann, ohne die Reserve, die stärker ist, steht, den ErbPrintzen an der Spitze, bey Wismar und Schwerin. Sie ist schon zum größten Theil militärisch armirt und wird täglich geübt. Auch mit diesen Menschen, besonders mit den Bauerknechten und vielen aus dem Mittelstande, würde man viel ausrichten können, wenn die Chefs darnach wären. Aber Lakaien, Schüler, Schuflicker, wol gar Jungens, sind zum Theil CompagnieChefs und gebildete Menschen stehen in Reihe und Glied. Obs bey den höheren Stabsoffizieren besser ist? - Davon schweige ich. Einige sind gewiß gut, aber viele!! -

Wir haben uns versündigt, wenn wir bisher über Druck und Leiden klagten. Itzt ist die Zeit der Leiden für uns. Ein großer Theil unsrer schönen Güter, von Rostock nach Wismar, die Schweriner Gegend, und so bis Lübeck hinauf ist kahl weggefressen, wie von HeuschreckenZügen. Bey Wismar und Schwerin herum stehen hie und da noch Reste von ungeerndtetem Getreide, und man kann wol sagen, daß im vierdten Theil Meckl. nicht zu rechter Zeit, und an manchen Orten garnicht, die Wintersaat beschickt werden wird. Dabey täglich neue Lieferungen an Viktualien, Schlachtvieh, Fourage und Pferden. Kontributionen und Abgaben fast mit jedem Tage neue. Niemand erhält Zinsen und die Gehalte, die bisher doch noch theilweise bezahlt wurden, bleiben nun ganz aus. Dauert dies alles zusammen genommen nur noch ein volles Jahr so fort, so ist Meckl. eine Wüste! -"

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Vom 22. Oktober 1813 datiert, liegt mir ein Brief des Sohnes meiner Großmutter aus ihrer ersten Ehe mit dem am 24. März 1804 zu Breslau verstorbenen Ober=Bergmeister Pochhammer, Ernst Friedrich Pochhammer, vor. Dieser, geboren am 21. Juni 1802 zu Tarnowitz, war bei Lorenz Karsten in Neuenwerder als Pensionär untergebracht. In dem Briefe schreibt der Elfjährige an seine Mutter: "Von politischen Angelegenheiten weis ich Dir eben nichts zu schreiben als daß unserer Landsturm am Montag hier wieder eingetroffen ist. Von der Schlacht die am 18ten dieses Monats geliefert seyn soll wirst Du wohl schon nähere Nachrichten haben als wir sie hier haben. Die Dänen sollen ja die Friedenserklärung gegen Schweden gemacht haben, welche auch angenommen seyn soll und man sagt hier das die Dänen sich auch schon gegen Frankreich erklärt haben sollen und mit für die deutsche Freiheit fechten wollen."

Dann enthält erst wieder ein Schreiben von L. K., das er am 1. Dezember 1813 zu Papier gebracht hat, für die weitere Entwickelung der Kriegsereignisse einiges Interessantes. Es heißt darin:

"Neuigkeiten weiß ich Ihnen von hier nicht mitzuteilen, als nur die, daß der langbärtige Schwarz=Heinrich bereits zu seinem Korps abgegangen ist. Bis Schwerin ist er wohlbehalten gekommen. Wo er itzt seyn mag, weiß Gott!

Der KronPrinz soll mit 60000 Mann im Anmarsch seyn und bereits in Boitzenburg sein Hauptquartier haben. So viel ist gewiß, daß die von den Unsrigen bei Dömitz geschlagene Schiffsbrücke über die Elbe, in diesen Tagen nach Boitzenburg transportirt ist. Auch kam am 24sten ein Oesterreichischer Gesandter bey uns in Rostock, der sogleich am folgenden Tage, den 26sten, sich zu Warnemünde einschiffte, um nach Kopenhagen zu gehen, wo er, nach dem Urteil unsrer Schiffer, längst angekommen seyn soll. - Uebrigens haben die Dänen Lübeck besetzt, das von Franzosen verlassen war. Das arme Hamburg wird aber noch von beiderseits Peinigern schrecklich gequält.

Eine Seeschlacht, zwar en miniature, die aber doch den Biedersinn und die Bravheit unsrer Warnemünder stempelt, trug sich vor einigen Tagen auf unsrer Rhede zu. Einem dänischen Kaper, der ganz eiserne und, - um zu imponieren, - 10 hölzerne Kanonen führte, gelüstete es, abermal wieder einen Fang zu machen und ein Schiff von unsrer Rhede wegzuhohlen. Er hatte es schon in seinen Klauen, als plötzlich der Geist des

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Heroismus in die Warnemünder fuhr, die, ohne irgend eine Aufforderung im Nu, mit 200 Leuten in See stachen und dem RaubLümmel richtig seinen Fang wieder abjagten. Wäre er nicht im Seegeln ihnen überlegen gewesen, so hätten sie den dreisten Patron zur Prise gemacht. Aber auch so war dies, für ganz wehrlose Menschen, die nichts als ihre MatrosenMesser hatten, schon genug!

Die Sachen der Unsrigen gehen ja itzt so, daß die Fortschritte fast alle Erwartung übertreffen. Von nun an muß jeder Tag schwanger an großen Begebenheiten seyn. Es ist doch unbegreiflich, daß N. sich unter solchen Umständen noch nach Paris wagen kann! Itzt, dünkt mich, können ja auch dort die wahren, bisher von Lügen entstellten Begebenheiten, wol kein Geheimniß mehr seyn.

Bey uns wird die Last des Drucks mit jedem Tage größer. Sie haben freilich, bey allen den ungeheuren Anstrengungen, auch Lasten genug, aber, glauben Sie es mir, liebe Julie! es ist Nichts gegen dem was wir tragen. Denn bey Ihnen herrscht Ordnung und Energie; bey uns Unordnung und Schlaffheit! - Hier herrscht nur eine eintzige Stimme; ach daß wir Preußisch würden! -"

Weiter berichtet ein Brief vom 14. Dezember:

". . . . Von dem österreich. Gesandten, der letzt hier durch nach Copenhagen ging, hört man nichts. Nach den Zeitungen soll ja der . . . . . DänenKönig nach Kiel gehen, und nach gestrigen Gerüchten, die sich hier verbreiteten, soll Kiel schon erstürmt seyn. Die Zeit wird lehren, wie sich diese Nachrichten vereinigen werden. Es geht in Holstein böse! böse! Ich hätte nicht geglaubt, daß das dortige Volk so verblendet wäre. Aber der Kronprinz handelt mit Energie. Gott gebe nur, daß dieser Winter so anhält, sonst wirds den Unsrigen dort sauer werden. Von Heinrich habe ich nun keine weitere Nachricht, als daß er als Lieutenant bestätigt ist. Und Sie wissen auch noch nichts von dem guten Gustav? 1 ) Wie manche Familie wird itzt mit Kummer belastet! Wenn denn doch nur endlich die Tyrannen unterliegen! erleben auch wir dann die goldene Zeit der Freiheit und Ruhe nicht, so haben wir doch den Trost, daß unsre Kinder sie sich mit ihrem Blute erkämpft haben."


1) Gustav Rosenstiel, Student der Rechte und Freiwilliger im Jägerkorps geriet in der Schlacht bei Groß=Görschen in französische Gefangenschaft.
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Wir kommen nun in das Jahr 1814. Inzwischen ist heftiger Winter eingetreten. L. K. schreibt darüber in einem Brief vom 26. Januar: "Meine Frau ist diesen Winter kümmerlicher wie sonst; besonders hat sie in dieser heftigen Kälte - 16 ° R - der sie sich exponirt, viel auszustehen. Wir sind im Schnee rund umher so tief begraben, daß unsre Wohnung einer Samojeden Hütte gleicht. In vielen Wintern haben wir so tiefen Schnee nicht gehabt. Wenn es bey den Armeen auch so ist, wie werden sie itzt gegen die verdorbenen Wege und nachmals gegen die Ueberschwemmungen ankämpfen müssen! Man sagt uns hier viel vom allgemeinen Frieden. Die hohen Mächte werden ihn ja ehrenvoll zu machen und auf einem sichern Grund zu bauen wissen, damit die Ströme von Menschenblut nicht vergebens geflossen seyn mögen. - Außer den fortdauernden Kontributionen wissen wir hier von keinem Krieg. Militär haben wir garnicht. Um uns gegen unsre eigene Landwehr, die uns ärger plagt, als vormals die Feinde, zu sichern, müssen unsre Bürger=Fahnen aufziehen. . . . . Von Heinrich hatten wir lange keine Nachricht und wir waren schon sehr besorgt. Vor acht Tagen erhielten wir endlich einen Brief vom 8ten Jan. aus der Gegend von Glückstadt. Nach abgeschlossenem Frieden mit Dänemarck meint er, würde es mit seinem Korps wol am Rhein gehen. Warscheinlich ist er itzt also dahin unterwegs. . . . . . . . . .

Ich lege Ihnen ein kleines gedrucktes Blatt bey, wenn Sie es möglich machen könnten, daß es dort in irgend einem viel gelesenen Journal eingerückt werden könnte, damit man doch im Auslande bessere Begriffe von den Leistungen erhält, die Meckl. hat thun müssen. Wir sind zu sehr bey einem großen Feldherrn in den bösen Ruf, daß wir zu wenig geleistet haben, und daher der noch immer fortdauernde Druck, der uns zuletzt alle ohne Unterschied zum Bankrott bringt. Bisher wurden die Gehalte noch nach und nach zur Hälfte bezahlt, itzt kommen sie in Viertel= und AchtelTantiemen, länger als 9 Monate nach der Zahlzeit. Nicht lange wirds dauern, so hören sie ganz auf! - Könnten Sie dies Blatt, wenn es bey Ihnen irgendwo ein Unterkommen gefunden, auch nach Breslau zu gleichem Zweck befördern, so hätten Sie ein Verdienst um Meckl."

Am Schlusse dieses Briefes berichtet L. K. von einer Viehpest in Mecklenburg, der schon über 1200 Häupter zum Opfer gefallen waren.

Das nächste Schreiben von einiger Wichtigkeit für die Kriegsereignisse ist vom 26. Februar datiert. Es heißt darin:

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"Von Heinrich wissen wir seit dem 8ten Jan. nichts; gar nichts! Auch weiß ich nicht, ob ein eintziger unsrer Briefe zu ihm gelangt ist. Ein Theil des Korps ist, nach den Zeitungs=Nachrichten, nun wol in Holland. Vermuthlich ist er, wenn er noch lebt, auch dort. Es scheint überhaupt, daß es in Holland wol schärfer her geht, als in Frankreich selbst. Wann wird endlich dem MenschenMorden ein Ziel gesetzt werden? - So lange das Ungeheuer lebt, gewiß nie. Mußte der gute Ludwig XVI. ein Opfer der Raserey werden, warum könnte denn diesem eingefleischten Teufel nicht der Prozeß gemacht werden? - doch! wer kann es wissen, was im Rath der hohen Mächte alles schon beschlossen ist, und ob die Akten, die Moreau im heiligen Verwahrsam gegeben, nicht nachgerade Spruchreif sind. So gläntzend auch die Fortschritte unsrer Verbündeten sind, so wird es doch gewiß noch einmal einen sehr harten Kampf kosten, ehe das große Tagewerk vollbracht seyn wird.

Wir leben übrigens hier wie im tiefen Frieden. Nur die Escadron terrible unsrer reitenden Jäger, - diesen Namen haben sie sich in der Affaire bey Seestädt erworben, wo sie ohne Nutzen ins Kartätschenfeuer geschickt wurden und von 172 Mann 28 übrig blieben; die Schillschen Husaren und eine Schwedische Eskadron hatten vorher den Angriff vollführt - ist hier bey uns, um sich zu rekrutiren. Alles übrige, was von uns Militär heißt, ist schon fort gegen den Rhein, bis auf die Landwehr. - Mein Sohn, der hier auf der Nähe wohnt, den Sie vielleicht unter den Namen Christian kennen, kommt in diesen Tagen von Hannover und bringt die Bestätigung mit: daß keine Nation so vom deutschen Patrotismus enthusiasmirt wäre, als Preußen und Mecklenburger. In Hannover und ganz Westpfalen soll das gemeine Volk seinen Unwillen oft laut äußern. Sollte man glauben, daß das möglich wäre!! -

Was wird Wilhelm 1 ) uns alles erzählen können, wenn die Vorsehung ihn ferner erhält! Gewiß ein seltenes Glück; Gefährte aller der mörderischen Schlachten gewesen zu seyn, ohne eine Wunde! - Mein Georg schreibt mir auch, daß das Bataillon Preußischen Landsturms, bey welchem er steht, itzt mobil gemacht wird. Welche Kraftanstrengungen! Wie lange werden wir, auch in der ruhigsten Ruhe vollauf zu thun haben, um alle die schmerzenden Nachwehen zu heilen."


1) Bruder meiner Großmutter.
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Das Kriegstheater ist nach dem Westen verlegt. Der Briefschreiber ergeht sich jetzt meist nur in kurzen Betrachtungen über die politischen Begebenheiten. Soweit diese Erörterungen von allgemeinem Interesse sind oder eine besondere Bedeutung für die mecklenburgischen Lande haben, will ich sie hier in der zeitlichen Aufeinanderfolge der Zuschriften wiedergeben.

NW., den 30sten März.        

. . . . . Von Heinrich haben wir noch überall keine Nachrichten; durch Berichte unsrer Jäger, die in Aeben stehen, erfahren wir, daß sein Korps vor Jülich steht. Wir hofften, nach den Zeitungsberichten und nach anderen Nachrichten, die man uns freigebig mittheilte, daß der Friede dem Abschluß nahe oder gar schon abgeschlossen sey, aber itzt lauten die Berichte wieder anders. In jeder Hinsicht ist der Kampf wol schwerer, als wir es geglaubt haben. Der allerärgste und allerunüberwindlichste aller Feinde, der Hunger, soll mehr Elend machen als alle Feuerschlünde und Bajonette. Wenn dieser nur bezwungen wird und es bleibt Einigkeit unter den hohen Alliirten, so können wir doch hoffen, daß die Sachen nach Wunsch gehen werden, wenigstens, daß alles Blut nicht vergeblich geflossen seyn wird. Aber vor einiger Zeit sprach man hier sehr räthselhaft von Oesterreich; wenigstens schrieb man Schwartzenberg die Schuld des Misgeschicks zu, das dem braven Blücher wiederfuhr. - Daß Blücher ein gebohrner Rostocker ist, darauf sind alle Rostocker itzt sehr stolz. - Unser Durchl. ErbPrinz, der als Generalissimus der Meckl. Armee ausmarschirte, kehrt, - auf Anrathen eines größeren Feldherrn, des Kronprintzen von Schweden, weil er der Armee nur lästig wäre, - wieder heim. Er mag nun mit seiner Landwehr, die er zur Geißel des Landes gemacht hat, das Soldatenspiel hier, wo kein Feind zu fürchten ist, fortsetzen. Das arme Hamburg leidet endlos und ist von seinen eigentümlichen Einwohnern schon fast entvölkert. Allenthalben gehen die armen Vertriebenen einher und suchen Brod und Obdach.

. . . . Haben Sie denn auch einen solchen desperaten Winter? Der behauptet dies Jahr das Feld eben so hartnäckig, wie die Franzosen! Bleibt die Witterung noch länger so, so siehts, wenigstens in unsren Gegenden, traurig für die Winterfelder aus . . . . .

NW., den 16sten Juni 14.        

. . . . . Meine Scheune, mein Pferdestall, Holzstall pp., kurz! alles was einem Stalle ähnlich sieht, ist gepfropft voll

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Pferde und im Hause ist noch ein VeterinärArzt mit Bedienten und 4 Artilleristen von der Brigade des berühmten Cardell. So ist seit 8 Tagen Rostock und die umliegende Gegend mit der rückkehrenden Schwedischen Armee angefüllt, die zum Theil hier, zum Theil in Stralsund eingeschifft werden soll. Wie lange dies dauern wird? - Das hängt von den Elementen ab! Indessen wir tragen dies geduldig und gern, weil es uns die frohe Aussicht zur endlichen baldigen Ruhe eröffnet.

. . . . Am 9ten dieses erhielten wir einen Brief von Heinrich aus Audenarde in Flandern, vom 16ten May . . . .

NW., den 14ten September 14.        

. . . . Aber wie mag es wohl kommen, daß er (der Sohn Heinrich, der Lützower) seinen Abschied noch nicht hat? Allerley Gerüchte, mit welchen man sich hier herum trägt, wollen uns fast bedenklich machen. Es heißt: es soll Niemand entlassen werden. Wenn dies wahr wäre, so könnte dies doch nicht auf etwas Gutes deuten; das wird Gott verhüten! - Unsre Freikorps sind alle entlassen.

Mit Norwegen ist auch alles so nicht, als es uns die Zeitungen erzählen. Die Schweden haben tüchtige Schlappen gekriegt, und haben nothgedrungen um Waffenstillstand bitten müssen. Haben die Normänner nur vollauf zu essen, so stehen dort gewiß die Sachen für Schweden schlimm, es wäre dann daß England sie, die Normänner, aushungerte; - und das scheint fast nicht so ! -

Der Rathsherr 1 ) empfiehlt sich Ihrer Gewogenheit und bittet demütig um Entschuldigung, daß er so selten schreibt. Er hat es, als diesjähriger GerichtsPräsident täglich mit Abhörung von Mördern und Dieben und Tollen zu thun. Unter letzteren befindet sich ein König der Juden und ein Emissär Napoleons. . . .

NW., den 2ten November 14.        

. . . . . Das Neuste von politischen Dingen, womit man uns hier unterhält, ist die Sage: daß Meckl. an Preußen oder an Hannover kommt. Tragen Sie nur alles dazu bey, daß das erste geschieht, damit wir doch Landsleute werden. Auch möchte ich dies kleine Ländchen, das, ohngeachtet es so sehr heimgesucht ist, doch noch viele unbenutzte Hülfsquellen hat, Ihrem großen Könige, der hier allgemein eben so, wie von seinen eigenen Untertanen, verehrt wird, doch am liebsten gönnen. . . . .


1) Detlof Karsten s. oben S. 72.
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NW., den 26sten Febr. 15.        

. . . . Aus den großen Adquisitionen, die Preußen für alle seine Anstrengungen macht, wissen wir uns hier nicht so recht zu finden. Uns dünkt es so, als ob sie den Aufopferungen nicht gleich kommen, die Preußen gemacht hat. Indeß auch dies zeugt von dem edlen Karakter Ihres Königes, der lieber Aufopferungen machen, als dem allgemeinen Weltfrieden und der Ruhe der Völker Hindernisse in den Weg legen wollte. Daß Sie, liebe Julie! hier in Rostock Urteile gehört haben, die nicht mit den Wünschen des eigentlichen Kerns der Nation übereinstimmen, das glaube ich gern. Nach dem engherzigen Rostockschen KrämerGeist müssen Sie Meckl. Einwohner nicht beurtheilen. Der bessere Theil wünscht noch in diesem Augenblick eine solche Wendung, daß Meckl. mit Pommern Preußen zufallen möge. . . . .

NW., den 18ten März 15.        

. . . . Aber wie sieht es am politischen Horizont noch immer so wunderbar aus! Der König von Sachsen verzichtet auf sein Königreich zu Gunsten seines Nachfolgers; wer ist der? - Napoleon schleicht sich mit 1200 Garden und 3 Kanonen - erstere hat das Gerücht hier schon zu 40000 Mann vermehrt! - von Elba weg und fängt den Spektakel von neuem wieder an. Was wird daraus? Was hofft? was fürchtet man? bey Ihnen. . . . .

NW., den 8ten April 15.        

. . . . Aber wenden wir uns nun aus dem engen Kreise unsrer häuslichen Umgebungen und versetzen uns auf den Schauplatz der großen Welt, welche plötzliche und schreckliche Veränderungen in diesem eintzigen Jahre! Damals versprach eine schönere Morgenröthe wieder auflebendes Heil für die Menschheit; - itzt thürmen sich aufs neue schwere Gewitterwolken am Horizont herauf, furchtbarer und drohender wie je, und - wenn die Vorsehung nicht auch dies mal mächtig über uns waltet, - schrecklicher in ihren Folgen. Hier ist allgemeines Misvergnügen, da die, von manchen befürchteten Ahndungen nur zu schnell zur Würklichkeit geworden: daß alles vergossene MenschenBlut, alle die bis zur Erschöpfung, gezwungen und freiwillig erpreßten Anstrengungen zu gar nichts geführt haben. Man muß es freilich der Weisheit der höhern Mächte überlassen, daß sie solche Entschlüsse, die auf das Beste der Völker berechnet sind, fassen werden. Aber sollten sie gemißleitet werden, sollten sie nicht auf die VolksStimme, die Gottes Stimme ist,

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achten, so möchte des Schrecklichen nicht Ziel noch Maß seyn, was daraus erfolgen könnte und alle unsere ausgestandenen Leiden wären vielleicht nur ein Vorspiel unendlich schrecklicher Greuel Scenen. Man mag die Lage der Dinge betrachten wie man will, so giebt sie uns eine schauderhafte Aussicht für die Zukunft. Soll der Welterstürmer vernichtet werden? welche Kräfte werden aufgeboten werden müssen! und wo sind die, da wir fast schon bis zur Ermattung erschöpft sind? - Will man ihm durch einen noch unglücklicheren Frieden seine Existenz wieder zugestehen, - wer sichert uns gegen die unendlich schrecklicheren Greuel innerer Empörung!

Bey uns ist in so fern noch alles ruhig, bis auf die Stellung des gesetzmäßigen Kontingents. Ein Frey=Korps soll, wie es heißt, nicht wieder errichtet werden, - weil wir kein Geld haben! Die erste Kontribution, die augenblicklich und gleich baar bezahlt werden soll, ist schon ausgeschrieben, und bald werden mehrere folgen. Die Dienstgehalte stocken ganz.

. . . . Es war uns sehr merkwürdig, daß der liebe Vater Rosenstiel eine Wanderung nach Wien machen müssen. Sollte es in diplomatischen Angelegenheiten seyn, so erfahren wir ja wol, wenn es mittheilbar ist, auch unseren Antheil von Ihrer Liebe. Beträfe sein Ruf andre Gegenstände, - so müßte uns das auch schon in der Hinsicht erfreulich seyn, daß dies ein Beweis der fortdauernden freundschaftl. Verhältnisse zwischen Oesterreich und Preußen wäre, das man uns hier mit der gräßlichen Nachricht trüben will, als wenn ersteres sich wieder zu Napoleon hin neigte. Die englischen Zeitungen sollen dies sagen; diese Schande für Deutschland ist doch wol nicht gedenkbar?! - Gottes Güte mache dies empörende Gerücht zur Lüge, und sein guter Engel leite den lieben Vater Rosenstiel, damit auch diese herrliche Reise eine Veranlassung zur Stärkung seiner Gesundheit seyn möge. . . . .

NW., den 3ten May 15.         

. . . . In Hinsicht der politischen Ereignisse leben wir hier in großen Erwartungen und - Hoffnungen! ein Vorgeläute haben ja die Zeitungen schon angestimmt. Die GroßherzogWürde soll unsern Glanz erhöhen. Uebrigens rüsten wir uns gewaltig, nur freilich, nach unserer angebohrnen Art recht mit Gemächlichkeit, das heißt: daß wir uns völlig Zeit lassen. Es sollen schon ganz ansehnliche Nasen aus Wien an uns gelangt seyn, die so viel bewürkt haben, daß am 1sten Juni der Ausmarsch unsrer Armee, 48000 Mann stark, unsern ErbPrintzen an der Spitze,

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zu ihrer Bestimmung abmarschieren wird. - Freilich ist dies kleine Häuflein nur wie ein Tropfen im Weltmeer, wenn man es mit den furchtbaren Anstrengungen Ihres Königes und der übrigen Mächte vergleicht. Welche schreckliche Opfer werden und müssen fallen! Aber wer vermag den Plan der ewigen Weltregierung zu meistern? wer darf es sich unterwinden zu sagen: warum mußte einem eintzigen bösen Menschen die Macht gegeben werden, daß er die gantze Welt verwirren, tausende zur Schlachtbank führen und die Ruhe und Zufriedenheit so vieler schuldlos leidenden Familien unwiederbringlich stürtzen kann? Es muß, - oder es giebt keine Vorsehung! - es muß aus diesem uns scheinbarem Gewirre eine Ordnung hervorgehen, zum Heil und Segen für die spätsten Nachkommen. Daß grade wir diese Unglücksperiode tragen müssen, auch das muß in den Plan gehören, der schon von alle Ewigkeit für uns, für jedes Individuum unter uns, bereitet war. Wie wollte da der Staub wanwitzig mit dem Schöpfer rechten! -

NW., den 28sten Juni 15.        

. . . . Am letzten Sonntage kam hier, mit der Hamburger Börsenhalle die Nachricht von dem glorreichen Siege, den Wellington und Blücher erfochten haben. Alles war voll Jubel, und vielleicht nur wenige dachten in diesem exaltirten Augenblick der Ströme des Bluts und des theuren Preises, mit welchem diese Siege erkauft werden. Wenn es endlich einmal zur Ruhe und zum Heil der Völker gereichen möchte, so wäre freilich diese nicht zu theuer erkauft; dies wäre dann die Saat einer frölichen Erndte für die Nachkommen. . . . .

NW., den 8ten Juli 15.        

. . . . Die großen Weltbegebenheiten scheinen sich doch nun zum Heil der Menschheit günstig zu entwickeln und wir müssen es von der Barmherzigkeit des erhabenen WeltenRegierers hoffen, daß auch diese abermaligen Ströme von Menschenblut nicht vergeblich werden vergossen seyn. Gestern kam hier eine Stafette von unserm GroßHerzog aus Doberan, der die Nachricht bestätigen sollte, daß das Unthier würklich eingefangen und an Blücher ausgeliefert worden. Gott gebe, daß dies Gerücht, das die Zeitungen uns schon hundertmal aufgetischt haben, endlich sich bestätigen möge. Unser großes ArmeeKorps hat nun auch seinen Marsch bereits bis nach Lentzen zurück gelegt, wo es heute eintrifft. -

Und zum Schluß ein Schreiben vom 30. Dezember 1815,

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in dem L. K. die Errichtung eines Denkmals für den Helden Blücher in seiner Geburtsstätte Rostock ankündigt. "Ihren braven Marschall Vorwärts", sagt Lorenz Karsten, "müssen Sie ja noch nicht von der irdischen Schaubühne abtreten lassen. Er muß noch den frohen Tag erleben, daß das in seiner Vaterstadt ihm errichtete Denkmal in seiner Gegenwart eingeweiht wird. Wie ernstlich wir Mecklenburger es damit meinen, davon wird Ihnen die Anlage 1 ) die Ueberzeugung geben. Wollen Sie sie durch Ihre Zeitungen weiter verbreiten lassen, so würde uns Meckl. dadurch ein großes Kompliment gemacht. Dem alten biederen Kriegsheld würden doch die Gesinnungen seiner Landesleute nicht unwillkommen seyn."

Bezüglich der Dauerhaftigkeit des geschlossenen Friedens hegt das so oft getäuschte Herz des lebendig fühlenden und denkenden Briefschreibers Zweifel. Er fragt: "Was haben Sie dort für Ahndungen in Hinsicht des neuen Friedens?" und fährt dann fort: "Hier ist man so wenig davon erbaut, daß Frankreich nicht noch mehr die Flügel beschnitten sind, daß man mit apodiktischer Gewisheit eine dritte Promenade der Alliirten nach Frankreich prophezeien will. In dieser sicheren Erwartung ist von unsrer, nun wieder in ihrer Heimat eingetroffenen Landwehr kein Mann entlassen. Es heißt: sie soll blos beurlaubt werden, damit auf den ersten Wink gleich alles in Bereitschaft ist."

Aber es blieb beim Frieden und Lorenz Karsten hat ihn noch über 13 Jahre (er starb am 28. Februar 1829) genießen können.

So liegt die ganze schwere, aber auch große Zeit in Briefen - freilich nur in Abrissen - vor uns. In den Schreiben spiegelt sich all das Fühlen, Denken und Hoffen der damals so schwer bedrückten Menschheit wieder. Interessant dürfte es insbesondere auch sein, wie sehr sich der groß veranlagte Geist des Professors Karsten aus den kleineren Verhältnissen des Mecklenburger Staatswesens in dieser Zeit von Deutschlands Tiefstand nach einem Anschluß an Preußen sehnte. Wir blicken mit Trauer auf die Tage zurück, in denen unsre Altvorderen so tief gebangt, so viel gelitten und gezagt haben, aber auch mit Stolz, denn die Zeit der Bedrückung und Zerrissenheit vor hundert Jahren war die große Lehrmeisterin, die uns für alle Zeiten ein unschätzbares Vermächtnis hinterlassen hat:

In unitate robur!

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III.

Die Verwaltungsorganisation von Mecklenburg im 13. und 14. Jahrhundert.

* )

Von Dr. Robert Küster (Mosbach in Baden).


1. Die Zentralverwaltung.

I n Mecklenburg ging die Umwandlung des slavischen Landes in eine Territorialherrschaft von deutscher Art nach der Eroberung durch Heinrich den Löwen verhältnismäßig rasch vonstatten. Man kann wohl sagen, daß die Kolonisation mit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im wesentlichen beendet war.

Natürlich hat sich die wendische Bevölkerung noch lange im Lande gehalten - bis zum Ende des hier in Frage kommenden Zeitraums, dem Schlusse des 14. Jahrhunderts, in größerer Zahl -, aber Mecklenburg hat doch in Verfassung, Recht und Sitte ein vollkommen deutsches Gepräge erhalten. Mit den ins Land kommenden Deutschen von Adel ist zugleich das Lehnsinstitut allgemein eingeführt. Deshalb findet sich auch in Mecklenburg eine Zentral= und Lokalverwaltung von derselben Art wie in den anderen deutschen Territorien. 1 ) Die Zentralverwaltung ist in unserem Zeitraume eine sehr einfache. Der Landesherr führt sie mit seinen Hofbeamten und mit ergebenen Männern aus dem Kreise seiner Getreuen, die dann seinen Rat ausmachen.

a. Die Hofbeamten.

In den mecklenburgischen Territorien begegnen uns vier Hofämter: das des Truchsessen, Marschalls, Kämmerers und Schenken. Jedoch kommen diese Hofämter nie sämtlich nebeneinander vor, sondern meistens nur zu zweit. 2 )


*) Die nachstehenden dankenswerten Zusammenstellungen sind einer bei der Universität zu Freiburg eingereichten Doktordissertation entnommen, deren Einleitung über die territorialen Verhältnisse des Landes im 13. und 14. Jahrh. an dieser Stelle wiederzugeben unnötig erschien. Umsomehr wird man den nachfolgenden Zeilen ihren Platz an dieser Stelle als einen berechtigten gönnen, wenn auch vielleicht in einzelnen Punkten die Ausführungen des Verfassers nicht völlig unanfechtbar dastehen sollten. (Grotefend.)
1) Vgl. v. Below, Territorium und Stadt S. 385 ff.
2) M. U.=B. I, 528, V, 2724, IX, 5910, 5981, 6033, 6229, XIII, 7728, 7730, 8073, XVI, 10069, XVIII, 10151.
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α) Der Truchseß.

Am frühesten tritt in unseren Urkunden der Truchseß auf; er ist zum ersten Male im Jahre 1217 3 ) zu belegen. Es ist dies überhaupt die erste bestimmte Erwähnung eines Hofbeamten, und zwar findet er sich zuerst am Hofe des Grafen von Schwerin. Von da an erscheint der Truchseß sehr oft auch an den Höfen der anderen mecklenburgischen Fürsten. Die Ausdrücke für Truchseß lauten in unseren Urkunden: dapifer, cibator, spiser, spisendreger, spisere. Bezeichnen die Ausdrücke sein Amt im allgemeinen, so finden wir leider nirgends eine nähere Angabe über seine Amtstätigkeit. Wir können nur feststellen, daß er zu Geschäften mannigfacher Art überall als Zeuge in den Urkunden erwähnt wird. So finden wir ihn z. B. bei Stiftungen und Schenkungen jeder Art, 4 ) bei Vergleichen, 5 ) bei Bestätigung von Besitzungen, Freiheiten und Rechten, 6 ) bei Verleihung und Übertragung von Grundbesitz oder von Gerichtsgefällen, 7 ) bei Bestätigung, Erneuerung, Bewilligung, Verleihung von Privilegien 8 ) und bei Verkauf von Grundbesitz oder der Bestätigung des Verkaufs seitens der Untertanen. 9 ) Wie sich aus dem Namen ergibt, stammt der Truchseß aus angesehener Familie. So wird er auch immer unter den Ritterzeugen genannt. Die Frage, ob der Truchseß oder irgend einer der anderen Hofbeamten ein Ministerial gewesen ist, müssen wir für Mecklenburg verneinen. Es ist nämlich hier die bemerkenswerte Tatsache zu konstatieren, daß das Institut der Ministerialität nicht auf Mecklenburg übertragen worden ist. In Erklärung dieser Tatsache stimme ich mit Hegel 10 ) überein, der sagt: "Das Fehlen der unfreien Dienstmannen, welche durch Waffenrecht und Hofämter sich anderswo bis in den Ritterstand emporhoben, erklärt sich wohl daraus, daß, wie früher bei den slavischen Fürsten allein die Großen des Landes die Hofämter bekleideten, jetzt auch nur die deutschen Krieger und Vasallen die ehrenvollen Ämter und Dienste mit ihnen teilten. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß keine persönlich unfreien


3) M. U.=B. I, 230.
4) M. U.=B. I, 230, 282, 299, 410, 464, 550.
5) M. U.=B. I, 284.
6) M. U.=B. I, 371, 391, 493, 500, 517.
7) M. U.=B. I, 397, 415, 461, 490, 591, 603.
8) M. U.=B. I, 449, 463, 505, II, 686, 1078.
9) M. U.=B. II, 817, 919, 969.
10) Hegel, Geschichte der meckl. Landstände, S. 22, sagt auch noch, daß in den anderen germanisierten slavischen Ländern der Ministerialen gar keine Erwähnung geschieht.
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Dienstmannen hereinzogen, ebenso wenig wie unfreie Colonen; die persönliche Freiheit war ja selbst die Voraussetzung für die Einwanderung aus der früheren Heimat." Wenn wir nun doch ein einziges Mal 11 ) bei zwei Knappen die Bezeichnung armigeri sive ministeriales finden, so ist dies wohl ohne Belang und eben sekundärer Natur, und vermag deshalb jenen Satz nicht umzustoßen.

Gewöhnlich steht der Truchseß als einer der ersten, oft sogar als der erste, unter den ritterlichen Zeugen. 12 ) Das Amt des Truchsessen scheint im 13. Jahrhundert sehr bedeutend gewesen zu sein, wohl das angesehenste unter den Hofämtern, da wir verschiedene Male den Truchseß als ersten unter den Hofbeamten angeführt finden. Allerdings kommen selten alle vier Hofämter, wie bereits gesagt, nebeneinander in den Urkunden vor. Doch wir können einige Male belegen, daß da, wo einmal ein Paar Hofbeamte in ein und derselben Urkunde vorkommen, der Truchseß zuerst genannt ist. 13 ) Nachweisbar ist der Truchseß in unsern Urkunden für die Jahre 1217 bis 1282, und zwar kommt er an allen mecklenburgischen Höfen vor. Nicht nur die Fürsten von Mecklenburg, sondern auch die Fürsten von Werle und die Grafen von Schwerin haben ihren Truchseß, ja zweimal kommen sogar in einer Urkunde zwei Truchsesse zugleich vor. 14 ) In einer Urkunde aus dem Jahre 1281 15 ) schließlich tritt der Ritter Johann Moltke als "spisedreger" und Vogt von Kalen auf, eine eigenartige Kombination, die nicht näher erklärt werden kann.

Wenn wir auch nichts über die Amtsausstattung des Truchsessen finden, so hat diese doch wahrscheinlich in Anweisungen auf landesherrliche Einkünfte (Bede) und Überweisung von Lehngütern bestanden. Diese Annahme wird bei den andern Hofbeamten zur Gewißheit, so daß der Rückschluß auf das Truchsessenamt wohl berechtigt erscheint.

Im 14. Jahrhundert verschwindet der Truchseß fast ganz aus den Urkunden, nur noch zweimal ist er als Zeuge genannt. 16 ) Statt dessen tritt in den Urkunden der Küchenmeister auf: coquinarius, magister coquinae oder auf niederdeutsch: Cokemester. Das Amt kommt zwar schon im 13. Jahrhundert (seit 1268) vor, aber nur vereinzelt. Sind die Küchenmeister im


11) M. U.=B. VIII, 5222.
12) M. U.=B. I, 410, 415, 458, 523, 550, 591 603, II, 686, 817, 929.
13) M. U.=B. I, 528, V, 2724, IX, 6033, 6229, XIII, 7656.
14) M. U.=B. I, 603, 686.
15) M. U.=B. III, 1581.
16) M. U.=B. IX, 6033, 6229.
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13. Jahrhundert meistens unter den ritterlichen Zeugen 17 ) genannt, so erscheinen sie im 14. Jahrhundert immer, mit Ausnahme von drei Fällen, 18 ) als Zeugen unter den Knappen. 19 ) Es ist dies wohl ein Zeichen, daß das Amt des Küchenmeisters gegenüber dem des früheren Truchsessen an Bedeutung verloren hat. Ohne Zweifel ist das Küchenmeisteramt ein Ersatz für das schwindende Truchsessenamt. Dementsprechend finden wir den Küchenmeister auch, ebenso wie früher den Truchsessen, als Zeugen bei allgemeinen Geschäften verwendet. Als Zeuge spielt er eine ziemliche Rolle. So steht er z. B. bei einem Bündnisse des Herzogs Albrecht II. von Mecklenburg mit den Herzögen Wartislav und Bugislav von Pommern an erster Stelle 20 ) unter den Knappen, oder wir lesen in einer anderen Urkunde, daß ihm der Landesherr zur Sicherung einer Schuld landesherrliche Rechte an einem Hofe überweist, 21 ) oder ein anderes Mal bestätigt der Landesherr den Schiedsspruch seines Küchenmeisters bei einer Grenzregulierung. 22 ) Auch außerhalb des Hofes erfreut er sich eines gewissen Ansehens und Gewichtes, wie uns eine Urkunde zeigt, in der er als Bürgezeuge für ein Kloster auftritt; 23 ) allerdings ist in dieser Urkunde seine Funktion als Küchenmeister nicht erwähnt. Hierbei ist zu bemerken, daß schon von Anfang an die Inhaber der Hofämter öfters in den Zeugenreihen ohne die spezielle Amtsbezeichnung fungieren. Es konnte eben jeder Ritter oder Knappe allein schon vermöge seines Standes als angesehener Zeuge eines Geschäftes dienen.

Das Amt des Küchenmeisters läßt sich an allen mecklenburgischen Höfen von 1268 bis 1394, d. h. bis zum Schlusse unserer Periode, belegen. Öfters finden wir zwei Küchenmeister bei ein und demselben Fürsten in einer Urkunde, 24 ) und einmal sogar sind drei Küchenmeister erwähnt, denn es heißt in der betreffenden Zeugenreihe: 25 ) "Thuge desser dinghe sint: . . . . Clawes van Helpede unse kokemeyster, Thiderik Clawe unser vrowen kokemeyster, und Zabel van Helpede unser spiser". Aus dieser Urkunde sehen wir überdies, daß auch die Fürstin ihren


17) M. U.=B. III, 2102, IV, 2497, 2500, 2501, 2502, 2503, 2618.
18) M. U.=B. VII, 4912, XIII, 7468, 7656.
19) M. U.=B. II, 1146, III, 1903, V, 2724, 2989, 2994, VII, 4575, IX, 6451, XIII, 7688, 7837, XIV, 8508, XV, 8903, XVIII, 10169, XXI, 11849.
20) M. U.=B. XVI, 9939.
21) M. U.=B. XV, 9374.
22) M. U.=B. VII, 4865.
23) M. U.=B. XX, 11366.
24) M. U.=B. VII, 4575, 4799.
25) M. U.=B. VII, 4793.
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Küchenmeister hat, und aus dem Ausdruck spiser ist doch sicher zu entnehmen, daß der Küchenmeister in der Tat den Truchseß in seiner Funktion ersetzt hat, da derselbe Zabel van Helpede später als Küchenmeister 26 ) noch einmal vorkommt.

β) Der Marschall.

Nächst dem Truchseß erscheint der Marschall zuerst unter den Hofbeamten. Schon im Jahre 1224 27 ) finden wir ihn als Zeugen belegt, und von da an begleitet er uns durch unsere ganze Periode hindurch. Im 13. Jahrhundert ist sein Amt noch nicht von großer Bedeutung, deshalb erscheint er auch in dieser Zeit fast immer unter den Knappen. 28 ) Doch im 14. Jahrhundert scheint seine Stellung sehr bedeutend gewesen zu sein. Er ist jetzt meistens unter den Rittern genannt, ja wir finden ihn sogar des öfteren an deren Spitze oder jedenfalls unter den ersten ritterlichen Zeugen, 29 ) und als Ritter führt er auch die diesen zukommende Bezeichnung dominus. 30 ) Außer bei allgemeinen Geschäften, wie auch die vorhergehenden Hofbeamten, wird er speziell bei wichtigen Urkunden als Zeuge verwendet. So im Jahre 1321, 31 ) wo Fürst Heinrich von Mecklenburg seinen Sohn Albrecht mit der Prinzessin Euphemia von Schweden, der Schwester des Königs Magnus, verlobt. Diese sozusagen politische Heirat führt auch zugleich zu einem Schutzbündnisse mit Schweden, und unter den Beglaubigungszeugen findet sich der Marschall. Ferner tritt im Jahre 1343 32 ) bei einem Bündnisse der Fürsten Johann III. und Nikolaus von Werle mit den Fürsten Albrecht und Johann von Mecklenburg auch ein Marschall als Zeuge auf. Im Jahre 1323 33 ) bei einem Friedensschluß der Fürsten Johann II. und Johann III. mit dem Fürsten Heinrich von Mecklenburg steht er sogar an der Spitze der ritterlichen Bürgen, ebenso bei einem Vergleiche der Herzöge von Pommern mit dem Herzoge von Mecklenburg. 34 )


26) M. U.=B. IX, 6458.
27) M. U.=B. I, 301.
28) M. U.=B. I, 301, II, 987, 1182, 1191, 1237, 1254, 1261, 1267, 1284, 1286, 1292, 1352, III, 1788, 1932, 1936, 1973, 2070, 2071, 2085, 2121, 2377, 2402, IV, 2514, 2523, 2549.
29) M. U.=B. III, 1788, 1932, IV, 2514, VI, 3842, VII, 4383, 4422, 4449, 4461, 4563.
30) M. U.=B. VII, 4467, VIII, 5591, IX, 6188.
31) M. U.=B. VI, 4286.
32) M. U.=B. IX, 6271.
33) M. U.=B. VII, 4467.
34) M. U.=B. XVI, 9938, 9939.
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Auch über die eigentliche Stellung des Marschalls als des Hofbeamten, der mit dem Kriegswesen betraut ist, lassen sich für Mecklenburg verschiedene Urkunden als Belege erbringen. Es scheint, als ob beim Marschall die kriegerische Seite seines Wirkens gegenüber der speziellen hofdienstlichen in den Vordergrund getreten ist. Die Entwicklung dazu ist klar, denn wie der Marschall, seinem Namen entsprechend, zuerst mit der Aufsicht über die fürstlichen Stallungen betraut ist, so hat er zugleich die Aufsicht über die Mannen, und als ihr Anführer steht er seinem Herrn bei allen größeren oder kleineren Unternehmungen zur Seite. Da der Marschall sich zur Erfüllung militärischer Zwecke besonders geeignet erwies, so nahm ihn der Fürst auch zu seinem Hauptmann, wie wir einige Male nachweisen können. In dieser Stellung kommt der Marschall zum ersten Male in einer Urkunde vor, die leider nicht genau zu datieren ist, aber wohl vor 1335 zu setzen ist. 35 ) Der Inhalt dieser Urkunde ist folgender: "Fünf schwedische Ritter gestatten im Namen des Königs Magnus von Schweden, aus Wohlwollen gegen den Ritter Wipert Lützow, mecklenburgischen Marschall und Hauptmann der Burg Stege auf Möen, den Bürgern zu Stege und den übrigen Bewohnern der Insel Möen, sowie den Einwohnern zu Kallehauge und Vibemose auf Seeland verschiedene Vorteile auf den Märkten zu Skanör und Falsterbo, und erlauben Wipert Lützow die Bestellung eigener Vögte daselbst für seine gesamten Untergebenen." 36 ) Eine andere Urkunde zeigt uns noch deutlicher, daß der Marschall Führer der Kriegsmannschaft gewesen sein muß, denn Lüder Lützow - allerdings hier ohne seine Amtsbezeichnung 37 ) - hält mit dem Herzoge Albrecht von Mecklenburg Abrechnung über seine Zehrungskosten und Verluste im Kriege gegen den Markgrafen Otto von Brandenburg während der Zeit vom 13. April bis zum 23. Juni 1372. 38 ) Gerät der Marschall im Dienste seines Fürsten in Gefangenschaft, so ist der Fürst verpflichtet, ihn auszulösen, wie uns eine Urkunde ans dem Jahre 1382 39 ) belehrt. Hier verpfändet Lorenz, Fürst von Werle, an seinen Marschall Heinrich


35) M. U.=B. VIII, 5591.
36) Ist der Marschall hier nur Hauptmann einer Burg, so kommt er aber auch als Landeshauptmann vor, s. darüber Abschnitt 3.
37) M. U.=B. XV, 9054, 9378, 9379, XVI, 9934, 9938, 9939, 10069, XVIII, 10151, 10508, 10624, 10639, 10705, XIX, 11033, hier in den Jahren 1362 - 1377 erscheint Lüder Lützow mit seiner Amtsbezeichnung am Hofe des Herzogs Albrecht von Mecklenburg.
38) M. U.=B. XVIII, 10497.
39) M. U.=B. XX, 11402.
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Levetzow und dessen Brüder Stadt und Land Neukalen, um die Anslösungssumme damit zu decken, und zwar heißt die betreffende Stelle: "4000 marck van der vangenschop, do unse marschalck her Hinrich Levetzow uns affgefangen wart an unseme denste mit unser vane bey uns, da wy suluen mede weren, up dem velde vor her Hinrick Linstowen haue" . . . . . Aus dieser Urkunde ersehen wir ganz deutlich, daß der Marschall seinen Herrn auf seinen kriegerischen Unternehmungen begleitet haben muß.

Schließlich bleibt noch die Frage übrig, ob für Mecklenburg die Erblichkeit des Marschallamtes festzustellen ist. Findet sich in andern Territorien schon im 12. oder wenigstens 13. Jahrhundert ein erbliches Marschallamt, so ist dieses in den mecklenburgischen Territorien erst im 14. Jahrhundert nachweisbar. Wegen des lückenhaften Urkundenmaterials ist es jedoch nicht möglich, etwa an Hand einer chronologischen Tabelle aller an den mecklenburgischen Höfen vorkommenden Marschälle die Entwicklung zur Erblichkeit des Marschallamtes vollkommen deutlich zu zeigen. Soweit aber die Urkunden es gestatten, wollen wir versuchen, uns diese Entwicklung klar zu machen. Im 13. Jahrhundert und in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts scheint das Amt des Marschalls nach dem Belieben des Landesherrn bald diesem, bald jenem Lehensmann verliehen zu werden. So sehen wir am mecklenburgischen Hofe: Konrad, 40 ) Johann von Schwansee, 41 ) Hermann I. und Hermann II. v. Örtzen, 42 ) Wipert v. Lützow, 43 ) Konrad Preen, 44 ) Johann Kröpelin; 45 ) am werleschen Hofe: Adam, 46 ) Wessel, 47 ) Tesmar, 48 ) Pritzbuer, 49 ) Gotmar v. Retzow, 50 ) Heinrich und Nikolaus Kabold, 51 ) Johann v. Havelberg, 52 ) Heinrich v. Marin, 53 ) Henning oder Johann


40) M. U.=B. I, 301.
41) M. U.=B. III, 2406, V, 2958, 3150.
42) M. U.=B. V, 2872, 3215, 3293, 3338, X, 7257.
43) M. U.=B. VI, 3785, 3842, 4001, 4032, 4286, VII, 4377, 4383, 4420, 4422, 4424, 4449, 4461, 4477, 4563, 4612, 4912, VIII, 5591.
44) M. U.=B. VIII, 5014, 5025.
45) M. U.=B. IX, 5808, 5848, 5981, 5985.
46) M. U.=B. II, 987.
47) M. U.=B. II, 1182, 1191, 1297, 1254, 1261, 1267, 1284, 1286, 1292, 1352.
48) M. U.=B. III, 1788, 1932, 1936, 1973, 2070, 2071, 2085.
49) M. U.=B. V, 3064.
50) M. U.=B. IV, 2514, 2549, V, 2724, 2726, X, 7262.
51) M. U.=B. V, 3379, 3416.
52) M. U.=B. VI, 3597.
53) M. U.=B. VI, 4222, VII, 4467, 4835.
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v. Gerden, 54 ) Joachim Rumpshagen, 55 ) Wülfing und Hartmann v. Oldenburg, 56 ) Heinrich Teßmar 57 ) und am Hofe der Grafen von Schwerin: Bolte v. Drieberg, 58 ) Heinrich v. Aderstedt, 59 ) Heinecke v. Bralstorf 60 ) und Naudin 61 ) bald kürzere, bald längere Zeit das Marschallamt bekleiden. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts etwa beschränkte das Amt sich auf gewisse Familien des einheimischen Adels, aus welchem die Fürsten gewohnheitsmäßig, dann aber regelmäßig die Inhaber des Marschallamtes erwählten, bis sich endlich dieses Amt in einer bestimmten Familie 62 ) vererbt. Die erste Kunde von einer erblichen Verleihung des Marschallamtes bietet uns eine Urkunde aus dem Jahre 1353, 63 ) in welcher Herzog Johann von Mecklenburg den v. Behr das Oberste Marschallamt für Stargard mit dem Land Lize verleiht. Die Urkunde lautet:

"Wy Johan, von der gnade gades hertoge thu Meckelenborg, thu Stargarde und thu Rostok ein herre, bokennen und botugen in desseme iegenwerdigen breve, dat wy unsem truwen Henningk Beren hebben gelegen und leinen unnse ouerste marschalkampt, und hebben eme darthu gelegent alle gebeide und alle bede, id sy eigendoem effte welkerleie wis wy se beden, und alle vrucht und alle angefaell, dat uns mochte anfallen, up der ganzen Litze, sunder de manschopp. Hiraff schall uns de vorsprokene Henningk houerechtes plegen also, alse id to unseme marschalkeampt boreth. Were ok dat de Litze unnd, dat darthu horeth, Henninge affginge mit rechte, so schole wi Henninge thu unseme marschalkampte leggen also vele, als eme daran affginge. Were ock dat Henningk affginge und lethe he unmundege kindere nha, de unse ampt nicht vorstan konden, so scholden se nemen uth deme slechte heren Lippoldes Beren, de waneth thu Cammyn, den oldesten, de ere vormundere were also lange, wente se thu eren iaren quemen. Were ock dat de vorbonomede Henningk affginge ane erven effte de gene, de von em geboren weren, so scholde dat ampt fallen up den oldesten, de von des vorsprokenen heren Lippoldes Beren


54) M. U.=B. IX, 5857, 6188, 6229.
55) M. U.=B. VIII, 5335, IX, 5910, 5950, 5951, 6006, 6257, 6271, 6550.
56) M. U.=B. VIII, 5330, 5378, 5624, 5657, 5715, IX, 6808.
57) M. U.=B. IX, 6550, X, 6667.
58) M. U.=B. IV, 2599.
59) M. U.=B. V, 3050.
60) M. U.=B. VII, 4813.
61) M. U.=B. X, 6716.
62) Familien Lützow, Maltzan.
63) M. U.=B. XIII, 7859.
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von Cammyn geboren were, unnd dat ampt schall so vort erven von dem einen up den andern alle de wile, dat dat slechte waren mach."

Diese Urkunde ist in mancherlei Hinsicht interessant; zeigt sie uns doch vor allem, daß die Erblichkeit bis ins einzelne geregelt ist, indem beim Aussterben des Geschlechtes die nächsten Verwandten die Würde erben, die mit dem lehnbaren Besitz des Landes Lize verbunden ist, und sollte der Marschall etwas von dem Lande verlieren, so verpflichtet sich der Landesherr, es ihm zu ersetzen. Als besondere Verpflichtung des Marschalls wird die Pflege des Hofrechtes hervorgehoben. Aus dem späteren Titel Landmarschall schließen zu wollen, daß es in Mecklenburg etwa ebenso wie in Österreich ein eigentliches Landmarschallamt im Gegensatz zum speziellen Hofmarschallamt gegeben habe, würde zu weit gehen, da wir das Oberste Marschallamt nur dieses eine Mal belegt finden, und zwar in Beziehung auf das Land Stargard. Der Grund liegt weniger darin, daß das Land Stargard, seitdem es 1304 von Brandenburg an Mecklenburg gefallen war, eine exzeptionelle Stellung innerhalb der Gesamtorganisation Mecklenburgs eingenommen hat, sondern daß seit 1352 Mecklenburg=Stargard wieder von Mecklenburg=Schwerin getrennt als selbständiges Herzogtum bestand.

Für Mecklenburg=Schwerin ist keine direkte Belehnungsurkunde mit der erblichen Marschallwürde zu finden, aber wir sehen doch, daß das Marschallamt sich allmählich auf die Familie Lützow beschränkt. Schon im 2. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts läßt sich nach den Urkunden beobachten, daß Fürst Heinrich von Mecklenburg mit Vorliebe, wenn auch noch nicht ausschließlich, 64 ) seinen Marschall aus dieser Familie wählt. Denn unter ihm bekleidet Wipert I. von Lützow von 1315 bis 1328 diese Würde. Der Nachfolger des Fürsten Heinrich, Herzog Albrecht II., hält sich ebenfalls an diese Familie; unter ihm besitzen von 1351 bis 1361 Johann v. Lützow 65 ) und von 1362 bis 1377 66 ) Lüder


64) Belege hierfür s. Anm. 43.
65) M. U.=B. XIII, 7422, 7468, 7656, 7728, 7730, 7739, XV, 8844; infolge des unzulänglichen Urkundenmaterials läßt sich Johann v. Lützow nicht für alle Jahre des Zeitraumes von 1351 - 1361 ausschließlich als Marschall belegen, so findet sich 1354 (M. U.=B. XIII, 7874) ein Mal Busse v. Schuderen und 1361 M. U.=B. XV, 8876 ebenfalls nur ein Mal Hermann Kardorf als Marschall belegt.
66) M. U.=B. XV, 9054, 9337, 9378, 9379, XVI, 9934, 9938, 9939, 10069, XVIII, 10151, 10508, 10624, 10639, XIX, 11033.
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v. Lützow das Marschallamt. Die Gewohnheit, beim Marschallamt auf die Familie Lützow zurückzugreifen, hat sich unter den Söhnen Herzog Albrechts: den Herzögen Heinrich III., Albrecht III., König in Schweden und Magnus zur Regel ausgebildet, da unter ihnen obiger Lüder v. Lützow von 1380 bis 1387 67 ) und Wipert II. v. Lützow seit 1395 68 ) Marschälle sind.

Von den Güstrowschen Fürsten wurde 1372 die Familie v. Levetzow mit dem höchsten Marschallamte erblich belehnt, und seitdem bleiben Heinrich und Jakob v. Levetzow im Besitze dieses Postens. In der Belehnungsurkunde 69 ) erfahren wir folgendes:

1. Mit dem Marschallamte ist der Besitz des Dorfes und Gutes Klenz mit allem Zubehör verbunden.

2. Der Marschall hat sein Land vor allen Ansprüchen zu schützen und zu wahren und soll alle Vorteile genießen, die einem Marschalle zukommen.

3. Der Marschall hat in seinem Gebiete den Frieden aufrecht zu erhalten und der Fürst unterstützt ihn darin.

4. Nimmt der Marschall oder seine Erben an seinem Gute Schaden, so will der Fürst ihn ersetzen.

5. Will der Fürst Heinrich Levetzow und seine Erben mit Macht im Amte behalten, auf daß er und seine Nachkommen ewig darin bleiben und kein anderer in das Marschallamt eingesetzt zu werden braucht.

Die Fürsten von Werle=Goldberg wählen ihre Marschälle aus der Familie Maltzan, aus welcher auch nach dem Abgang des Goldbergschen Hauses die Fürsten von Werle=Waren ihre Marschälle nehmen. 70 )

Die Fürsten von Mecklenburg=Stargard endlich haben am Ende des 14. Jahrhunderts als Marschall Wedege von Plate, 71 ) aber von der Erblichkeit des Amtes auf seine Nachkommen berichten uns die Urkunden nichts.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß im Mecklenburgischen Urkundenbuch ein einziges Mal ein Futtermarschall 72 ) genannt ist. Über seine Funktion ist nichts angegeben, so daß es zweifel=


67) M. U.=B. XIX, 11279, XX, 11333, 11654, 11714, XXI, 11789, 11936.
68) M. U.=B. XXII, 12791, 12851, nach v. Meyenn, Gesch. d. Fam. v. Pentz I, Urk., S. 92, ist Wipert v. Lützow noch 1435 Marschall.
69) M. U.=B. XVIII, 10322, als Marschall kommt Heinrich v. Levetzow noch vor im M. U.=B. XIX, 11015, 11222, XX, 11402, 11403.
70) M. U.=B. XVIII, 10596, XIX, 11004, 11113, XXII, 12282, 12689.
71) M. U.=B. XXII, 12447.
72) M. U.=B. XIX, 11107.
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haft sein kann, ob er für das Futter der Pferde des Hofes oder für das der Pferde des Heeres zu sorgen hat. Er entstammte der adligen Familie der Halberstadt.

Was die Amtsausstattung des Marschalls anbetrifft, so hat sie in der Überweisung von Lehngut und dessen Nutznießung oder von Bedeerhebungen bestanden, wie uns mehrere Urkunden lehren. 73 ) Wie die Ritter in Anerkennung ihres Kriegsdienstes, so erhalten auch die Träger der Hofämter wohl in Anerkennung ihres Hofdienstes ihre Lehen steuerfrei. 74 ) So ist der Hof des Marschalls Henning v. Gerden bedefrei; der Fürst Nikolaus III. von Werle dehnt dies Vorrecht 1338 auch auf den Veräußerungsfall aus. 75 )

γ) Der Kämmerer.

Geringere Bedeutung als dem Truchsessen und Marschall kommt dem Kämmerer zu. Es gibt sich dies schon daraus kund, daß er meistens unter den Knappen genannt ist. Wenn in nur fünf Fällen 76 ) der Kämmerer Ritterzeuge ist, so erklärt sich dies wohl aus der Persönlichkeit des Inhabers dieses Amtes. Gerade bei den Hofämtern kann der Einfluß der einzelnen Persönlichkeit besonders stark zum Ausdruck kommen. In unsern Urkunden taucht der Kämmerer zum ersten Male im Jahre 1237 auf. 77 ) Zunächst im 13. Jahrhundert tritt er, besonders am Hofe der Fürsten von Mecklenburg, 78 ) noch wenig in den Urkunden hervor, während er am Hofe der Fürsten von Werle schon mehrfach 79 ) vorkommt. In der Folgezeit aber, im 14. Jahrhundert, wird er häufig in den Urkunden genannt und bei allen möglichen Geschäften der Fürsten als Zeuge verwandt. 80 ) Bezüglich seines Titels ist zu beobachten, daß er sehr oft prothocamerarius oder archicamerarius genannt wird - offenbar eine Entlehnung aus der Titulatur der Reichsverwaltung. Wenn wir übrigens alle die Urkunden, in denen der prothocamerarius vorkommt, durchgehen,


73) M. U.=B. XIII, 7859, 7872, XV, 9337.
74) Vgl. Brennecke im Jahrb. für Meckl. Gesch. 65 (1900) S. 55 u. M. U.=B. XIX, 11279.
75) M. U.=B. I, 467.
76) M. U.=B. XVI, 9899, 9934, 10023, XVIII, 10151, 10308.
77) M. U.=B. I, 467.
78) M. U.=B. I, 528, 543.
79) M. U.=B. I, 595, II, 1286, 1295, 1314, 1317, 1322, 1371, III, 1893.
80) M. U.=B. V, 3264, VI, 4090, VIII, 5624, IX, 5873, 5894, 5971, 5981, 6033, 6035, 6053, 6257, 6550, X, 6667, 6730, 6808, 6975, 7038, XIII, 7535, 7728, XIV, 8490, XV, 8887, XVIII, 10308 usw.
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so machen wir die Beobachtung, daß es sich mit Ausnahme von vier Fällen 81 ) immer um ein und dieselbe Persönlichkeit handelt, nämlich den Knappen Alkun, 82 ) so daß dieser Titel auch eine besondere Wertschätzung seitens des Fürsten bedeutet.

Seit 1347 83 ) tritt in den Urkunden die Bezeichnung Kammermeister, magister camerarius oder camerae auf, ein Titel, der seitdem mit dem des Kämmerers abwechselnd gebraucht wird. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts scheint auch die Stellung des Kämmerers bedeutender geworden zu sein als in früherer Zeit. Erfahren wir doch in einer Urkunde aus dem Jahre 1361, 84 ) daß der Herzog Albrecht II. von Mecklenburg seinem Kämmerer Bernhard Alkun einen Hof nebst drei Hufen in Warstorf zu erblichem Eigentum verleiht. Ob mit dem erblichen Eigentum auch die Würde des Kämmerers erblich geworden ist, läßt sich nicht mit Sicherheit aus den Urkunden entscheiden. Wir können nur, wenn wir alle Urkunden daraufhin betrachten, feststellen, daß sich seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts bei den Fürsten von Mecklenburg die Gewohnheit herausgebildet hat, ihre Kämmerer aus der Familie Alkun zu nehmen, bei den Fürsten von Werle jedoch ist eine derartige Beschränkung nicht der Fall, bei ihnen finden wir, wie auch in Mecklenburg im 13. Jahrhundert, Kämmerer aus verschiedenen Familien. Jedenfalls bei zwei Fürsten von Mecklenburg, Heinrich und Albrecht, können wir bemerken, daß sie sich an die Familie Alkun halten. Besonders für die lange Regierungszeit des Herzogs Albrecht II. trifft dies zu. Unter ihm bekleidet Bernhard Alkun von 1338 bis 1362 85 ) dieses Amt, dann folgt - offenbar zur Unterstützung des alternden Kämmerers Bernhard Alkun - schon von 1361 an bis 1366 ein anderer Kämmerer, namens Grube Vieregge, 86 ) bis endlich von 1369 bis 1372 Nikolaus Alkun 87 ) das Kämmereramt führt. Ob dieser Nikolaus Alkun ein Sohn des Bernhard Alkun ist, so daß also Grube Vieregge nur bis zu dessen Mündigkeit das Kämmereramt innegehabt hätte, ist urkundlich nicht festzustellen.


81) M. U.=B. VI, 4090, VIII, 5624, X, 6808, XV, 9379.
82) M. U.=B. IX, 6033, X, 6847, 7038, 7124, XIII, 7496, 7535, 7728, 7730, 7739, 7796, 7942, 7984, 8011, 8106, XIV, 8490, XV, 9038, XVI, 9899.
83) M. U.=B. X, 6730.
84) M. U.=B. XV, 8854.
85) M. U.=B. IX, 5894, 5971, 5981, 6033, 6035, 6053, X, 6730, 6847, 6975, 7038, 7124, XIII, 7468, 7535, 7728, 7730, 7739, 7796, 7837, 7942, 7984, 8011, 8043, 8073, 8106, 8121, XIV, 8288, 8490, XV, 8854, 8887, 9038.
86) M. U.=B. XV, 8876, 9338, 9379, XVI, 9541.
87) M. U.=B. XVI, 9899, 9934, 10023, XVIII, 10151, 10308.
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Der Nachfolger von Herzog Albrecht II., Albrecht III., zugleich König von Schweden, hält sich allerdings nicht mehr an die Familie Alkun, sondern unter seiner Regierung treten wieder verschiedene Kämmerer auf. 88 ) In seiner Zeit finden wir auch etwas über die Tätigkeit des Kämmerers angegeben. Eine Urkunde aus dem Jahre 1377 89 ) handelt von einer Rechenschaftsablegung des Kammermeisters Volrad v. Züle. König Albrecht bekundet hier, "dat de wolborne man Volrad van Tzule us gude und redeleke rekenschap ghedan heft van alle deme, dat he van user wegen upgheboret, utghegheuen, ghewunnen und geborget heft sint der tiid, dat he use camermester ward, bit an dessen dach, und wy laten em aller rekenschap gentzleken ledich und lois vor us und use erven und willen dar nicht meer up saken, und des to tuge so hebben wy use ingesegel gehenget vor dessen breff" . . . .

Leider läßt die Urkunde nicht sicher erkennen, ob die Rechnungsablegung sich auf Dinge bezieht, die mit der Verwaltung des Kämmereramtes zusammenhängen, oder auf eine Angelegenheit, die dem Kämmerer nicht als solchem übertragen war. Andere Nachrichten über eine finanzielle Tätigkeit des Kämmerers liegen nicht vor. Wir wissen also nicht, ob ihm obliegt, für die persönlichen Bedürfnisse des Fürsten zu sorgen, oder ob er in seiner weiteren Eigenschaft als Finanzbeamter der Verwalter aller landesherrlichen Einkünfte gewesen ist, die von ihm etwa zur Bestreitung der fürstlichen Hofhaltung verwendet worden wären. 90 )

Die Amtsausstattung des Kämmerers scheint in Überweisung von Lehnsgut bestanden zu haben, wenn dies auch nicht aus den beiden Urkunden, 91 ) die darüber berichten, mit vollkommener Klarheit 92 ) hervorgeht. In der einen Urkunde schenkt Herzog Albrecht II. von Mecklenburg seinem Kämmerer Bernhard Alkun, wie bereits erwähnt, einen Hof nebst drei Hufen in Warstorf zu erblichem Eigentum in Anerkennung seiner treuen Dienste. Es heißt hier: "Nos Albertus dei gracia dux Magnopolensis. . . . recognoscimus . . ., quod valido viro, nostro camerario ac dilecto nostro fideli Bernardo Alkun suisque veris heredibus,


88) M. U.=B. XIX, 10968, XX, 11522, XXI, 11805.
89) M. U.=B. XIX, 10968.
90) Vgl. Rosenthal, Gesch. des Gerichtswesens und der Verwaltungs=Organisation Bayerns, 1. Teil, S. 249.
91) M. U.=B. XV, 8854, XXI, 11805.
92) Es bleibt nämlich zweifelhaft, ob das überwiesene Lehngut am Kämmereramte haftet oder nur eine Schenkung an Bernh. Alkun und seine Erben ist.
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perpensis et consideratis serviciorum suorum fidelitatibus, meritorum suorum circumstanciis ac intuitu dilectionis, qua specialiter erga eum amplectimur, quandam curiam . . . . . de expresso et pleno nostrorum heredum scitu et consensu ac nostrorum consiliariorum pleno perusi consilio dedimus et dimisimus . . . ."

Aus der zweiten Urkunde erfahren wir, daß Albrecht, König von Schweden, und Albrecht, Erbe des Reiches Dänemark, Herzöge von Mecklenburg, ihrem Kammermeister Volrad von Züle das Kirchlehen zu Vellahn in erblichen Besitz geben und zwar, wie gesagt wird, "umme truwes denstes und bede willen."

Auch der Kämmerer erhält, ebenso wie der Marschall, sein Lehngut "sine omni precaria ex ipsis danda", d. h. steuerfrei. 93 )

δ) Der Schenk.

Von allen Hofämtern ist das Schenkenamt in Mecklenburg am wenigsten erwähnt. Es kommt überhaupt nur fünfmal 94 ) vor und verschwindet schon seit 1325 vollständig aus den Urkunden.

Zum ersten Male tritt bei den Grafen von Schwerin im Jahre 1273 ein Schenk als Lehnsmann auf. 95 ) Wir erfahren in dieser Urkunde aus dem Jahre 1273, daß Heinrich und Alverich, Schenken von Donstede, an das Kloster St. Marienberg 8 Hufen zu Kl.=Hakenstedt verkaufen, die sie von Graf Gunzel von Schwerin zu Mannlehn haben.

In der zweiten Urkunde 96 ) schenkt Helmold, Graf von Schwerin, obigem Kloster Marienberg das Eigentum von 8 Hufen und zwar "ad instanciam honestorum virorum Alverici et Johannis, pincernarum de Donstede, qui eosdem mansos a nobis in pheodo tenuerunt et nobis resignaverunt, dedimus et donavimus ecclesiae" . . . .

Wenn man den Titel Heinrich und Alverich, Schenken von Donstede, betrachtet, so könnte man meinen, daß man es hier mit einem erblichen Schenkenamte der Grafen zu tun hätte. Doch diese Annahme trifft nicht zu, denn es handelt sich hier um linkselbischen Besitz 97 ) der Schweriner Grafen und die erwähnten


93) M. U.=B. XIV, 8854.
94) M. U.=B. II, 1291, 1345, VI, 4090, VII, 4634 Nr. 2, 4675.
95) M. U.=B. II, 1291.
96) M. U.=B. II, 1345.
97) M. U.=B. III, 2421.
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Schenken sind keine einheimischen Vasallen, sondern fremde Vasallen in schwerinschen Diensten; sie stammen aus dem Halberstädtischen und haben von dem dortigen Bischof ihren erblichen Schenkentitel erworben. 98 )

Am mecklenburgischen Hofe wird der Schenk im ganzen dreimal 99 ) als Zeuge in den Urkunden genannt, und zwar handelt es sich in allen drei Fällen um die Person des Ritters Otto von Jork. Über seine spezielle Tätigkeit ist nichts gesagt, wir können nur aus den vorliegenden Urkunden ersehen, daß der Inhaber des Schenkenamtes sich eines gewissen Ansehens erfreut haben muß, da er unter den Ritterzeugen fungiert und unter ihnen zweimal die erste Stelle einnimmt. 100 ) Seine Amtsausstattung wird wahrscheinlich, wenn es auch nicht direkt angegeben ist, in der Überweisung von Lehngütern und deren Nutznießung und in Anweisungen auf landesherrliche Einkünfte (Bede) bestanden haben.

Zusammenfassung.

Überblickt man die Resultate, die wir aus der Untersuchung über die Hofämter gewonnen haben, so ergibt sich, daß in den mecklenburgischen Territorien in unserer Periode vier Hofämter existiert haben: das Truchsessen=, Marschall=, Kämmerer= und Schenkenamt. Diese vier Ämter kommen nicht vor Anfang des 13. Jahrhunderts vor. Den Grund hierfür dürfen wir einfach in der erst im Anfang des 13. Jahrhunderts im wesentlichen beendeten Kolonisation Mecklenburgs sehen. Aus dem gleichen Grunde und mit der Germanisierung zusammenhängend, findet sich das Institut der Ministerialität nicht auf Mecklenburg übertragen. 101 ) Die Hofbeamten stammen aus ritterbürtigem Geschlecht, sind entweder Knappen oder Ritter. Truchseß, Marschall und Schenk gehören in der Regel zu den Rittern und die Kämmerer meistens zu den Knappen.

Im 13. Jahrhundert kommt der Truchseß zuerst von allen Hofbeamten vor und nimmt unter ihnen die erste Stelle ein, dann verliert das Truchsessenamt schon gegen Ende des 13. Jahr=


98) v. Mülverstedt, reg. aep. Magd. II. 676 und an anderen Stellen.
99) M. U.=B. VI, 4090, VII, 4634 Nr. 2, 4675.
100) In der 1. Urkunde ist die Reihenfolge der Hofbeamten: Marschall, Schenk, Prothocamerarius, in der 2.: Schenk, Kammermeister, und in der 3. Urkunde: Schenk, Küchenmeister.
101) Vgl. oben (bei Anm. 10.)
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hunderts, noch mehr aber im 14. Jahrhundert, an Bedeutung. Im 14. Jahrhundert verschwindet es schließlich vollends und an seine Stelle tritt als eine Art Ersatz das Küchenmeisteramt, dessen Inhaber gewöhnlich unter den Knappen in den Zeugenreihen erscheinen. In diesem Zeitraume ist zweifellos der bedeutendste Hofbeamte der Marschall. An seiner Stellung ist so recht zu beobachten, wie sie sich allmählich immer mehr gehoben hat; im 13. Jahrhundert ist der Marschall in der Mehrzahl der Fälle nur Knappe; dann gewinnt er in der Folgezeit immer mehr an Bedeutung - in den Zeugenreihen rangiert er unter den Rittern - bis der Marschall endlich sogar die Erblichkeit seiner Würde erreicht hat. Es zeigt sich gerade hier, wie die Persönlichkeit des Inhabers eines Hofamtes bei dem selbst so persönlichen Charakter der Zentralverwaltung den Einfluß seines Amtes zu steigern vermag. Dieselbe Erscheinung tritt beim Kämmereramte zutage, das wohl, wie wir annehmen dürfen, teilweise vermöge des Ansehens seines Inhabers es bis zu einer gewissen Erblichkeit gebracht hat.

Das Schenkenamt schließlich scheint in Mecklenburg von ganz kurzer Dauer gewesen zu sein, da wir es nur einige Male in den Urkunden erwähnt finden. Es ist allerdings kein ganz unwichtiges Amt, denn der Inhaber ist Ritter.

Über die eigentliche Amtstätigkeit der Hofbeamten wissen wir aus dem vorhandenen Material nicht allzuviel. Während Truchseß und Schenk im wesentlichen Haushaltungsbeamte 102 ) bleiben, erweitern sich die Befugnisse des Marschalls und Kämmerers. Beim Marschall hat sich aus seiner ursprünglichen Funktion: der Aufsicht über den Marstall und die reisigen Knechte, eine Oberaufsicht über alle dem Fürsten zum Reiterdienst Verpflichteten entwickelt, so daß schließlich die gesamte Kriegsmacht seinem Oberbefehl unterstellt ist. 103 ) Hiervon finden wir Spuren in unsern Urkunden, indem der Fürst einigemale den Marschall zum Hauptmann des Landes gewählt hat. Beim Kämmerer hat sich seine ursprüngliche Funktion derart erweitert, daß ihm das Finanzwesen in etwa unterstellt ist. Sonst finden wir alle Hofbeamten


102) Rudloff, Handb. der Meckl. Gesch., II. Teil, S. 160 erwähnt einmal Klagen über die Erpressungen, die sich bei den wandernden Hofhaltungen die Küchenmeister für die Bedürfnisse der fürstlichen Tafel erlaubten; die urkundlichen Belege hierfür, jetzt M. U.=B. I, 458, II, 557, IV, 2621, ergeben jedoch nichts Belastendes für den Küchenmeister und die Hofhaltung.
103) Vgl. v. Wretschko, Das österreichische Marschallamt, S. 19 ff.
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bei Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung verwendet. Wo es gilt, irgend eine Handlung oder Abmachung des Fürsten durch Zeugnis zu bekräftigen, da sehen wir vor allem die Hofbeamten unter den Zeugenreihen. Nach den verschiedenen Ausstellungsorten der Urkunden zu schließen, scheinen die Hofbeamten ihren Herrn auch auf seinen Reisen begleitet zu haben, denn die Hofhaltung der mecklenburgischen Fürsten ist in unserem Zeitraume noch wandernd, und der Fürst hält sich bald in dieser oder jener Stadt auf, wo er oft eine Burg besitzt. Allerdings haben die mecklenburgischen Fürsten schon einige Städte vorzugsweise zu ihrem Aufenthalt gewählt. 104 )

In jedem mecklenburgischen Territorium sind mehrere Inhaber eines Hofamtes nacheinander tätig gewesen - einige Male erscheinen sogar in ein und demselben Jahre mehrere Hofbeamte, 105 ) und einmal hat sogar die Fürstin einen eigenen Hofbeamten.

Volle Erblichkeit des Amtes läßt sich, wie bereits erwähnt, nur bei dem Marschallamte mit Sicherheit nachweisen. Was endlich die Amtsausstattung anbetrifft, so scheint sie, wie man aus einigen Urkunden schließen darf, in Anweisungen auf landesherrliche Einkünfte (Bede) und Überweisung von Lehngütern bestanden zu haben.

b) Der fürstliche Rat.

Wenngleich die Fürsten ihre Regierungshandlungen allein vornehmen können, so macht sich doch schon früh bei ihnen das Bedürfnis geltend, zu ihrer Unterstützung Gehilfen heranzuziehen. Es ist ja überdies begreiflich, daß die Landesherren bei ihren Stiftungen und Schenkungen, Bündnissen und Verträgen Ratgeber und Gehilfen nötig haben, sowohl zu ihrer eigenen Beruhigung und Rechtfertigung vor der Nachwelt, als auch zur Sicherung der Parteien und zur Befestigung der übernommenen Verbindlichkeiten. Ganz nach Belieben wählt nun der Fürst seine Berater aus dem Kreise der ihm zunächst stehenden Personen, d. h. aus seiner Umgebung. Dabei mögen die Landesherren zunächst auf Alter und Erfahrung (seniores terrae nostrae), 106 ) auf Weisheit und Klugheit (consilio sapientum nostrorum - prudentum


104) Z. B. Rostock, Wismar, Schwerin, Güstrow, Parchim.
105) M. U.=B. I, 284, 391, 603, VII, 4575, 4793, 4799, IX, 6550, X, 6730.
106) M. U.=B. I, 446, 458.
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vasallorum nostrorum) 107 ) gesehen haben. Der Kreis der Personen, deren Rat die Fürsten für ihre Regierungshandlungen einholen, ist anfangs wohl unbeschränkt groß, aber allmählich scheint er sich doch verengert zu haben, indem die Fürsten aus der großen Menge ihrer Lehnsleute auf diejenigen Ratgeber zurückgreifen, die sich schon eine gewisse Praxis in der Führung der Staatsgeschäfte erworben haben. Darauf scheint folgender Passus einer Urkunde aus dem Jahre 1277 108 ) hinzudeuten: "adhibito cum maturitate bona consilio et optento cum liberalitate perfecta consensu eorundem militum, qui tunc nobiscum statui et negociis terre disponere consueverunt." Die Ritter und Lehnsleute, welche vorzugsweise ununterbrochenen Anteil an den Entschließungen ihres Herrn haben, werden mit den Titeln secretarii und consiliarii 109 ) bezeichnet. Die erste Erwähnung von bestimmten mecklenburgischen Räten finden wir schon im Jahre 1284. In der betreffenden Urkunde 110 ) werden bei einem Kauf der Fürsten Heinrich und Johann von Mecklenburg als Zeugen angeführt: "Gerhardus Meciko et Harwicus frater suus, Godescalcus Pren, Bertoldus Pren, Otto de Reventlo, Benedictus de Rodenbeke, Thitwicus de Orcen, Johannes de Cernin, Henricus et Reymarus de Barnecowe, Hinricus de Cremun, Marquardus de Lo, Ludolfus de Travenemunde, milites, nostri consiliarii, et alii quam plures fide digni." Von nun an begegnen uns häufig Räte in Mecklenburg, und unsere Urkunden sind voll von Zeugnissen über die Tätigkeit dieser Räte. Bald wird einer mit ihnen angestellten Beratung und Überlegung (deliberacione et consilio nostrorum consiliariorum prehabito), 111 ) bald ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Einwilligung (consensus, beneplacitum) 112 ) zu den fürstlichen Regierungshandlungen gedacht. Bei dem rein persönlichen Charakter der landesherrlichen Verwaltung ergibt es sich von selbst, daß die mit dem Dienste bei der Person des Fürsten Betrauten,


107) M. U.=B. II, 913, V, 3123, VI, 4301, 4310.
108) M. U.=B. II, 1431. Es war zur Zeit der Regentschaft.
109) Am häufigsten begegnet der Ausdruck consiliarius, selten nur unter Heinrich II. wird auch der Ausdruck secretus für Rat gebraucht, Belege s. M. U.=B. XII, S. 429, 472, 473.
110) M. U.=B. III, 1744.
111) M. U.=B. III, 2277, IV, 2553, 2610, V, 2958, 3025, 3040, 3081, 3089 A, 3099, 3150, IX, 5793.
112) M. U.=B. V, 2927, 3237, 3245, 3396, 3425, 3472; s. auch Wort= und Sachregister von Bd. XII, XVII, XVIII, XIX, XX, XXI und XXII, unter consensus S. 92, 365, 95, 108, 119, 84, 102.
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also die Inhaber der Hofämter, sich des besonderen Vertrauens ihres Fürsten erfreuen und deshalb unter den Räten genannt sind. 113 ) Neben den Hofbeamten sind es auch die Beamten der Lokalverwaltung 114 ) und Kanzlei, 115 ) deren Rat der Fürst befragt. Dadurch werden aber keineswegs andere Lehnsmänner 116 ) von seiner Umgebung und vertrauten Ratspflege ausgeschlossen; auch Geistliche 117 ) und Magistratspersonen 118 ) der großen Städte, die sich im Gefolge des Fürsten ohne besondere Dienstleistung befinden, werden als Ratgeber herangezogen. Doch ist es nach den vorhandenen Urkunden nicht möglich, eine einigermaßen lückenlose Zusammenstellung 119 ) der mecklenburgischen Räte zu geben. Denn außerordentlich oft erfahren wir wohl, daß die Fürsten eine Regierungshandlung vornehmen: "consilio nostrorum fidelium consiliariorum", aber diese Räte sind nicht mit Namen genannt, und eine Identität der gewöhnlich im Anfange der Urkunden genannten Räte mit den am Ende namentlich angeführten Zeugen annehmen zu wollen, erscheint gewagt. Jedenfalls können wir als Ergebnis unserer Untersuchung unzweifelhaft feststellen, daß es nicht nur am Hofe der Fürsten von Mecklenburg, sondern auch an den Höfen der Fürsten von Werle und der Grafen von Schwerin einen fürstlichen Rat gibt. Dieser Rat ist jedoch keineswegs fest organisiert und nach außen abgeschlossen, sondern im einzelnen sehr verschiedenartig zusammengesetzt. Es ist vielmehr so, daß lediglich der Wille des Fürsten entscheidet, wen er von seiner Umgebung zur Beratung heranziehen will.

c) Die Kanzlei und ihre Beamten. 120 )

"Da die Inhaber der Hofämter gewöhnlich ohne schulmäßige Bildung sind, ergibt sich von selbst für den Landesherrn die Not=


113) M. U.=B. V, 2958, 3150, 3163, XIII, 7795, XIV, 8508 XVIII, 10541.
114) M. U.=B. V, 3309, XIII, 7656, XIX, 11278, XX, 11347.
115) M. U.=B. VII, 4900, 4934, IX, 5778, 6084, X, 6944, 7124.
116) M. U.=B. XIII, 7400, 7416, XIV, 8758, XV, 8931.
117) M. U.=B. III, 2295, IX, 6550, XIII, 8075, XVI, 9879.
118) M. U.=B. VIII, 5152, IX, 5778, XXII, 12323.
119) Siehe M. U.=B. XII, unter "Rat" S. 429 ff.
120) Verfasser ist sich wohl bewußt, daß die Frage nach der Entstehung einer Kanzlei in Mecklenburg vollständig nur mit Hilfe einer eingehenden Untersuchung der Originalurkunden zu lösen ist. Er muß sich darauf beschränken, die Beamten der Kanzlei und ihre Wirksamkeit festzustellen, soweit dies das Urkundenbuch gestattet. - Eine diplomatische Untersuchung von jener Art ist z. B. für Anhalt von Jaenicke, für das Bistum Cammin von Schillmann geführt worden.
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wendigkeit, zur Erledigung der schriftlichen Geschäfte, vor allem zur Fixierung und Ausfertigung der Urkunden, einen schreibkundigen Mann heranzuziehen. Dies kann nach dem ganzen Stande der Bildung im Mittelalter nur ein Geistlicher sein, da nur diese in damaliger Zeit lesen und schreiben können und vor allem des Lateins kundig sind." 121 ) In Mecklenburg gelangt seit 1190 im Zusammenhang mit der Kolonisation die lateinische Urkunde zur Anwendung; erst seit dem 14. Jahrhundert wechselt die mecklenburgische Landessprache, das Niedersächsische, schon häufig in öffentlichen wie in Privatausfertigungen mit dem Latein ab.

Die Geistlichen nun, deren sich die mecklenburgischen Fürsten zur Abfassung und Fixierung ihrer Urkunden bedienen, führen abwechselnd die Titel Schreiber, scriptor, notarius, 122 ) oft noch mit der Bezeichnung curiae. 123 )

Zum ersten Male wird in unsern Urkunden im Jahre 1219 124 ) eines Notars Erwähnung getan. Von da ab finden wir ihn in fast allen Urkunden bis zum Ende unserer Periode, und zwar in allen mecklenburgischen Territorien, 125 ) so daß wir jetzt von einem fest eingerichteten Amt eines Notars in Mecklenburg sprechen können.

Scheinen die Notare in ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vor allem als Datare vorzukommen: datum per manum Eustachii notarii nostri oder per manus Conradi scriptoris, 126 ) so finden wir sie auch, besonders seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, als Beglaubigungszeugen in den Urkunden. 127 ) Jedenfalls haben die Notare keine ganz untergeordnete Rolle gespielt, wie uns einige Urkunden aus den Jahren 1328, 1329 und 1349 128 ) beweisen mögen. 1328 zieht der Notar Meinhard für den Fürsten Heinrich von Mecklenburg 90 Mk. Orbör von der Stadt Rostock ein. 1329 finden wir den Notar Hermann


121) Siehe Schrecker, Das landständische Beamtentum in Anhalt, S. 17.
122) M. U.= B. I, 260, 323, 344, 359, 391, 410, 580, II, 744, 989, IV, 2610, X, 7022.
123) M. U.=B. I, 323, 449, II, 1431, IX, 5832, 6390.
124) M. U.=B. I, 260.
125) M. U.=B. I, 323, 344, 449, II, 1183, V, 2929, 2938, VII, 4430, 4667, VIII, 5195, 5599, 5689, X, 6667, 6700, 6779, 6824, 6991.
126) M. U.=B. I, 323, 344, 359, 391, 410, 523, II, 686, 744, 920, 1040, III, 2397.
127) M. U.=B. I, 552, II, 744, 982, 1158, III, 2406, VII, 5007, VIII, 5021, 5715, X, 6915.
128) M. U.=B. VII, 4894, VIII, 5078, X, 7022.
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Kossebode mit einem Ritter Kossebode, vielleicht seinem Verwandten, als Bevollmächtigten der Fürsten von Werle, um einen ewigen Vertrag und Frieden mit dem Könige von Schweden abzuschließen. 1349 fungiert der Notar Willekinus Craaz als Bürgezeuge für eine Schuld der Herzogin Euphemia von Mecklenburg.

Im 14. Jahrhundert können wir auch schon von einer gewissen Organisation der Kanzlei reden, wenn auch diese bei der relativen Einfachheit aller Verhältnisse noch keineswegs fest geregelt gewesen sein mag. Hat es vorher nur einfache Schreiber oder Notare gegeben, so bildet sich jetzt eine Kanzlei mit einem Protonotar an der Spitze, unter dessen Aufsicht verschiedene Kanzleibeamte (notarii, seriptores, Schreiber) arbeiten. Doch über die nähere Organisation der Kanzlei und insbesondere darüber, wie sie sich aus dem Schreiber oder Notar entwickelt haben mag, geben uns die Urkunden keine Anhaltspunkte. Wir können aus den verschiedenen Titeln allein schließen, daß sich in Mecklenburg das einfache Schreiberamt nach und nach zur Kanzlei entwickelt haben muß. 129 ) Der Titel Protonotar kommt zuerst im Jahre 1323 130 ) vor, sein Name ist Rothger. Dieser ist zuerst einfacher Notar, 131 ) bis er dann zum Protonotar aufsteigt. 132 ) Diese aufsteigende Entwicklung macht sich ebenfalls in dem geistlichen Amte Rothgers geltend. Denn er ist erst einfacher Pfarrer zu St. Nikolai in Wismar und zugleich Hofkaplan. 1323 erscheint er als Rektor der Marienkirche zu Rostock. Allerdings tritt Rothger nur einmal als Protonotar auf; aber das Amt eines Protonotars ist doch geschaffen und läßt sich von jetzt ab bis zum Ende unserer Periode verfolgen. 1337 133 ) erblicken wir Bertold Rode als Protonotar. Dieser Bertold Rode scheint schon vorher eine wichtige Rolle gespielt zu haben, da er bereits 1320 134 ) den Kanzlertitel führt. Doch ist er mit dem Kanzlertitel nur dieses eine Mal bezeichnet, da er von 1320 bis 1339 135 ) noch als Notar und Protonotar erscheint. Der Titel Protonotar ist wohl gleichbedeutend mit dem Kanzlertitel, da beide von 1337


129) M. U.=B. XVIII, 10348, 10561.
130) M. U.=B. VII, 4490.
131) M. U.=B. V, 3399, VI, 3599, 3694, 4299.
132) M. U.=B. VII, 4490.
133) M. U.=B. IX, 5778.
134) M. U.=B. VI, 4154.
135) M. U.=B. IX, 5778, 5832, 5941, 5949 A, 5987.
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bis 1339 136 ) abwechselnd gebraucht werden. Erst seit 1339 scheint Bertold Rode speziell als Kanzler hervorzutreten und bekleidet dieses Amt bis 1351, 137 ) sich eines gewissen Ansehens beim Fürsten erfreuend. Denn wir beobachten, daß er verschiedentlich in den Zeugenreihen 138 ) vor den Hofbeamten genannt ist. Die Nachfolger von Bertold Rode sind von 1352 bis 1363 Bertram Ber, 139 ) von 1361 bis 1363 Johann Kröpelin, 140 ) beide abwechselnd Protonotar und Kanzler genannt, von 1366 bis 1374 Johann Schwalenberg, 141 ) 1375 taucht plötzlich Bertram Ber 142 ) als Kanzler wieder auf, und von 1375 bis 1379 143 ) ist Albert Konow Kanzler. In der Zeit von 1379 bis 1384 ist kein Kanzler in den Urkunden zu belegen, bis schließlich 1384 Johann Renwerstorf und 1389 Johann Brugow 144 ) als Kanzler vorkommen. Wir sehen also, daß es nach den vorhandenen Urkunden nicht möglich ist, ein einigermaßen lückenloses Verzeichnis der Kanzler herzustellen. Wenn wir in Mecklenburg, wenigstens soweit wir es verfolgen können, ein fortdauerndes Kanzleramt finden, so ist in den werleschen Landen dieses Amt bis gegen die letzten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts noch nicht ausgebildet. 145 ) Dies hängt jedenfalls damit zusammen, daß Mecklenburg=Schwerin bei weitem größer war als die werleschen Lande. Ja wir sind wohl berechtigt, anzunehmen, daß die werleschen Fürsten bis zum Jahre 1371, 146 ) wo zum ersten Male ein Kanzler bei ihnen vorkommt, sich der mecklenburgischen Kanzler bedient haben. Fühlten sich doch, wie wir aus den verschiedenen gegenseitigen Erbverträgen ersehen können, die Fürsten von Werle mit denen von Mecklenburg durch verwandtschaftliche Bande verbunden. Erst von 1371 bis 1393 treten bei den Fürsten von Werle verschiedene Kanzler


136) M. U.=B. IX, 5778, 5793, 5949, 5987.
137) M. U.=B. IX, 5949, 6179, 6328, 6470, X, 6637, 6730, 6898, 6983, 7008, 7036, 7058, 7124, XIII, 7496, 7535, 7537, 7543.
138) M. U.=B. IX, 5981, 6458, X, 6730, 6975, 7038, 7124, XIII, 7496.
139) M. U.=B. XIII, 7594, 7728, 7804, 7874, 8011, 8055, 8128, XIV, 8288, 8371, 8488, 8688, 8752, XV, 9148, 9209, 9210.
140) M. U.=B. XV, 8853, 8887, 8904, 8997, 9001, 9047, 9066, 9091, 9098.
141) M. U.=B. XVI, 9480, 9552, 9782, 9865, 9918, 10039, 10083, XVIII, 10606, 10632, 10639.
142) M. U.=B. XVIII, 10705.
143) M. U.=B. XVIII, 10808, XIX, 10827, 10905, 10983, 11012, 11057, 11081, 11144, 11146, 11229.
144) M. U.=B. XX, 11580, XXI, 12065.
145) M. U.=B. IX, 6006, der einzige Fall, daß ein werlescher Kanzler schon 1339 erscheint.
146) M. U.=B. XVIII, 10169.
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auf: Heinrich Stove, Heinrich von Parchim, Heinrich von Plau, Hartwich Ratlow und Arndt Schwastorf. 147 )

Ihrem Stande nach sind sämtliche Kanzleibeamte im 13. und 14. Jahrhundert Geistliche und verwalten neben ihrem Schreiberamt noch ihr geistliches Amt. Nur ein einziges Mal finden wir in einer Urkunde aus dem Jahre 1324, 148 ) und zwar in Wismar, einen fürstlichen Notar, namens Heinrich Krauenburg, der nicht Geistlicher ist, da er verheiratet ist. Ob nun dieser Notar vielleicht auch noch Stadtschreiber gewesen ist, läßt sich aus der Urkunde nicht beantworten. Sonst gehören alle Notare, Protonotare und Kanzler, wie bereits gesagt, dem geistlichen Stande an. Ja es ist wohl, wenigstens von den Notaren ober Schreibern, anzunehmen, daß sie ihr Schreiberamt nur als Nebenamt führen, wie wir aus den verschiedenen Ausstellungsorten erschließen können. Hält sich der Fürst in irgend einer Stadt auf, so wählt er sich seinen Schreiber sehr wahrscheinlich aus den Geistlichen dieser Gegend. Daß der Fürst diesen oder jenen Notar, der sich als besonders brauchbar erwiesen, länger in seiner Umgebung behält, 149 ) scheint nach den Urkunden nicht ausgeschlossen - vielleicht deutet auch die Bezeichnung notarius principalis oder dilectus 150 ) darauf hin. Erst als sich allmählich im 14. Jahrhundert eine Kanzlei ausbildet, finden sich in der fürstlichen Umgebung ständige Notare, die unter einem Protonotar oder Kanzler stehen. Der Titel Protonotar und Kanzler - einmal kommt der Titel Archinotarius 151 ) vor - sind ebenso wie die Bezeichnungen der Hofbeamten der Titulatur des kaiserlichen Hofes entlehnt. Aus dem schwankenden Titel des Vorstehers der Kanzlei, der bald Kanzler, bald Protonotar, bald oberster Schreiber, 152 ) einige Male auch nur einfacher Schreiber oder Notar 153 ) genannt wird, dürfte vielleicht hervorgehen, daß die Organisation der Kanzlei noch nicht fest geregelt ist. Bezüglich der Stellung, die der Beamte einnimmt, spricht vor allem die Persönlichkeit des Inhabers mit. So erfreuen


147) M. U.=B. XVIII, 10348, 10419, 10503, 10561, 10596, 10665, 10768, 10772, XX, 11664, XXI, 11874, XXII, 12494.
148) M. U.=B. VII, 4534.
149) M. U.=B. I, 323, 344, 359, 410, 414, 415, 449, 485, 523, 552.
150) M. U.=B. I, 323, 449, IV, 2610.
151) M. U.=B. VIII, 5624.
152) M. U.=B. XVIII, 10169 wird z. B. Heinrich Stove Kanzler und 10348 oberster Schreiber genannt.
153) M. U.=B. XX, 11664 heißt Hartwich Ratlow Kanzler und 11665 Schreiber.
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sich einige Kanzler besonderen Ansehens und stehen deshalb in den Zeugenreihen unter den ersten; 154 ) einige gehören auch zum fürstlichen Rate. 155 )

Über die eigentliche Tätigkeit der Kanzleibeamten läßt sich in dem Rahmen unserer Untersuchung nichts ermitteln. Dies kann nur an Hand der Originalurkunden festgestellt werden, denn nur durch einen Schriftvergleich läßt sich z. B. erkennen, ob der Schreiber wirklich die Urkunde hergestellt hat, oder ob er bloß die Reinschrift besorgt hat, während ein höherer Beamter der Kanzlei (Notar oder Protonotar) ihm das Konzept gegeben hat. Mit einem Wort, alle die Probleme, wie sie die Diplomatik stellt, lassen sich nur an den Originalen selbst lösen.

Was schließlich noch die Besoldung der Kanzleibeamten anbetrifft, so besteht diese wohl in Kanzleigebühren. Außerdem scheinen sie ihre Bedürfnisse wohl wesentlich aus den Einkünften der geistlichen Stellen, die sie innehaben, zu bestreiten. Einige Male finden wir in den Urkunden, daß der Fürst vermöge seines Patronatrechtes den Kanzlern Ber und Schwalenberg vielleicht in Anerkennung ihrer geleisteten Dienste eine Vikarei überweisen läßt. 156 )

2. Die Lokalverwaltung.

Konzentriert sich in der Person des Fürsten gewissermaßen die gesamte Zentralverwaltung, und haben wir in den Hofbeamten lediglich die Exekutivorgane dieser Gewalt zu erblicken, so kann ein solches Verhältnis nicht schlechthin für die Lokalverwaltung gelten. "Schon die Entfernung der einzelnen Landesteile vom fürstlichen Hofe bringt es mit sich, die Beamten der Lokalverwaltung bedeutend selbständiger zu stellen. Hieraus ist es auch zu erklären, daß wir wenigstens einiges über ihre Befugnisse und Wirksamkeit in den Urkunden überliefert finden, während bei den Beamten der Zentralverwaltung nähere Bestimmungen überhaupt nicht vorhanden sind." 157 )

Die Vögte.

Die Grundlage der lokalen Verwaltung bildet in Mecklenburg die Vogteiverfassung. Allerdings finden sich gerade in ihr noch Spuren der früheren, älteren slavischen Verfassung. Mecklenburg ist zu Beginn unserer Periode nach sogenannten Ländern ein=


154) M. U.=B. IX, 6006, 6451, X, 6637, 7038, XIII, 7496, 7728.
155) M. U.=B. IX, 6084, X, 6747, XIII, 8075, XIV, 8508, 8541, 8599, XV, 9098, XVIII, 10296, 10772, XIX, 10835.
156) M. U.=B. XIII, 8085, XVI, 9552.
157) Schrecker, S. 27.
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geteilt, eine Einrichtung, welche die eingewanderten Deutschen höchst wahrscheinlich von den Slaven übernommen haben. Ja man kann wohl mit Brennecke 158 ) sagen: "Die einzelnen Stufen des Fortschrittes kennzeichnen sich in den Quellen durch das Verschwinden der slavischen Kastellane und das Auftreten deutscher Vögte, was jedesmal eine Ersetzung der alten slavischen Verwaltungseinheit, des Burgdistrikts, durch die neue deutsche, die Vogtei, also eine Substitution deutschen öffentlichen Rechts an Stelle des slavischen bedeutet."

Um sich nun ein einigermaßen klares Bild von den damaligen Vogteien und ihrer Ausdehnung zu machen, ist es nötig, die damalige Landeseinteilung mit der heutigen in etwa zu vergleichen. "In den meisten Fällen entsprechen wohl die alten Länder (terrae) den Umgegenden der heutigen Städte Mecklenburgs, in einzelnen von ihnen hat sich kein städtisches Gemeinwesen gebildet, diese Länder sind dann meistens benachbarten, mit einem Amtssitz in einer Stadt versehenen einverleibt." 159 )

Diese Länder oder Vogteien stehen unter der Verwaltung je eines Vogtes, der zum Unterschiede von dem Stadtvogt als Landvogt bezeichnet werden könnte.

In unsern Urkunden begegnet uns zum ersten Male ein Vogt oder advocatus im Jahre 1219, 160 ) also fast um dieselbe Zeit, wo zuerst die Hofbeamten auftreten. Seitdem lassen sich während des ganzen 13. und 14. Jahrhunderts Vögte nachweisen, wenn sie auch nicht, infolge ihrer lokal begrenzten Wirksamkeit, so oft vorkommen wie die Hof= und Kanzleibeamten. Neben der Bezeichnung Vogt werden seit Anfang des 14. Jahrhunderts auch die Titel Amtmann 161 ) und Kapitän 162 ) (capitaneus) gebraucht - letzterer allerdings nur für kurze Zeit. Die beiden Titel Vogt und Amtmann sind wohl nur andere Bezeichnungen für denselben Lokalbeamten, da sich ihre Funktionen nicht voneinander unterscheiden lassen. 163 )


158) Brennecke, S. 6.
159) Diesen Worten aus Schildt's Aufsatz im Jahrbuch 56 schließt sich eine Aufzählung der Länder und ihrer Grenzen gleichfalls nach Schildt an, an deren Stelle hier eine Verweisung auf diese Arbeit treten kann (Grd).
160) M. U.=B. I, 258.
161) M. U.=B. V, 3563, erste Erwähnung eines Amtmanns aus dem Jahre 1312.
162) M. U.=B. VII, 4864, 4901, IX, 5748, 5804, 6249, X, 6625, später bedeutet Kapitän = Hauptmann.
163) M. U.=B. IX, 5764, 6206, X, 6918, XIII, 7612, 7942, 8016, XIV, 2863, XVI, 9687, XIX, 11222, XX, 11480, 11580, 11666, XXII, 12488.
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Zunächst wenden wir uns dem (Land)vogte zu. Seine Tätigkeit ist sehr vielseitig; er ist der allgemeine Beamte seines Bezirkes und vereinigt somit in seiner Person alle obrigkeitlichen Befugnisse innerhalb seiner Vogtei. "Er ist richterlicher, administrativer, Finanz= und Militärbeamter". 164 )

Der Vogt ist landesherrlicher Justizbeamter oder Richter. Als solcher vertritt er nach vielen Seiten hin die Interessen des Landesherrn. Er ist der von ihm bestellte Verteidiger und Richter des Landes, vor sein Gericht, Vogtding oder Landding 165 ) genannt, gehören alle Bewohner des platten Landes. Hier kommt vornehmlich der Unterschied des höheren und niederen Gerichts in Betracht. Zu dem niederen Gericht (judicium minus) 166 ) gehören alle diejenigen Fälle, auf welchen eine Strafe von 60 solidi und darunter ruht (sexaginta solidorum et infra), zu dem höheren (iudicium maius) 167 ) aber diejenigen, welche entweder mit dem Verluste eines Gliedes oder des Kopfes (deshalb iudicium manus et colli, auch capitalis et manualis sentencia und iudicium mutilationis et mortis genannt) gestraft werden, mit andern Worten also die ganze Blutgerichtsbarkeit.

Die niedere Gerichtsbarkeit auf dem Lande ist vielfach patrimonial, 168 ) sie wird vom Dorfschulzen 169 ) ausgeübt, über dessen Tätigkeit wir freilich nur sehr wenig unterrichtet sind. Die höhere Gerichtsbarkeit aber steht dem fürstlichen (Land)vogte zu. Er hegt das Landding, vor dem alle auf dem Lande wohnenden Leute erscheinen müssen, soweit sie nicht davon ausdrücklich befreit sind. Dreimal 170 ) im Jahre, an Weihnachten, Ostern und Michaelis, wird vom Vogt das Landding gehegt. Da der Vogt das Recht hat, alle auf dem Lande wohnenden Leute vor das Landding zu ziehen, 171 ) so dürfen wir wohl auch annehmen, daß er darin den Vorsitz führt und die Verhandlungen leitet. Direkte Angaben darüber fehlen in den Urkunden. "Die Gerichtsgewalt des Vogtes umfaßt wohl alle Rechtssachen des Landrechtes und entspricht der gewöhnlichen Grafengewalt." 172 ) Der Titel comes selber kommt in unsern Urkunden nur in der Bedeutung iudex,


164) Vgl. Schrecker, S. 35.
165) S. M. U.=B. XII, Wort= und Sachregister S. 296.
166) M. U.=B. IV, Wort= u. Sachregister unter "iudicium minus" S. 436.
167) M. U.=B. XII, Wort= u. Sachregister unter "Gerichtsbarkeit" S. 194 f.
168) M. U.=B. II, 1413, 1414, 1504, III, 1729, 1936, 1968, IV, 2443, 2448, 2549, 2610.
169) M. U.=B. V, 3243, IX, 6424.
170) M. U.=B. I, 945.
171) M. U.=B. I, 617, II, 1215, 1254, 1373.
172) Siehe Schrecker, S. 37.
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iuris executor vor, und zwar mit der gleichen Funktion wie der Vogt. 173 )

Der Vogt übt vor allem die höhere Gerichtsbarkeit aus sowohl in den weltlichen als auch in den geistlichen Gebieten, wenn sie auch vielfach beschränkt ist. Auf dem Lande hatten häufig die Ritter auf ihren Gütern die niedere Gerichtsbarkeit 174 ) und erwarben sich auch manchmal die höhere. 175 ) Ferner wurde bei Besitzverleihungen durch den Landesherrn die Tätigkeit der (Land)vögte oft ausgeschlossen oder auf Ausübung der höheren Gerichtsbarkeit beschränkt. 176 ) Darüber finden wir besonders betreffs der Gebiete der Stifter, Klöster und geistlichen Ritterorden eingehende Bestimmungen. Hier hat der Landesherr entweder auf seine Vogteigerichtsbarkeit verzichtet 177 ) - in diesem Fall übt das Kloster die entsprechende Gerichtsbarkeit schlechthin durch seine Beamte - oder aber - dies ist das häufigere - der Landesherr hat nur die höhere Gerichtsbarkeit, 178 ) während die niedere Gerichtsbarkeit den geistlichen Besitzungen verbleibt. Auch über die Art und Weise, wie der Vogt das höhere Gericht in den geistlichen Gebieten abhalten soll, geben die Urkunden Auskunft. In einem Dorf des Klosters Reinfeld soll der Vogt mit dem Nuncius des Klosters den Vorsitz führen: "ut nuncius ecclesiae cum advocato nostro iudicio praesideat, et ipsius iudicii duae partes nobis cedent, pars vero tercia ecclesiae". 179 ) Von anderen geistlichen Besitzungen wird betont, daß der Vogt nur innerhalb derselben das höhere Gericht ausüben darf: "advocatus noster in bonis claustri, et non alibi iuste et secundum terrae consuetudinem iudicabit". 180 ) In den Gütern des Domkollegiatstiftes zu Güstrow darf der Vogt nur, wenn er gerufen wird, richten: "in bonis ergo memoratis advocati mei sive successorum meorum nihil prorsus iuris habebunt nisi tantum in capitali sentencia et manuali, et ad hoc vocabuntur de voluntate canonicorum". 181 )


173) M. U.=B. I, 557, 558, 603, II, 691, III, 1610.
174) M. U.=B. IV, Wert= und Sachreg. S. 451 und XII, S. 322 unter "Mannrecht".
175) M. U.=B. II, 1215, III, 1558, V, 2743, 2906; s. weitere Beispiele Wort= und Sachreg., v. Bd. XII S. 193 ff.
176) M. U.=B. V, 2726, 2750, 2831, 2906, 2943, 3142, 3150, 3163.
177) M. U.=B. VII, 4476, 4797, V, 2831, VI, 3759.
178) Entsprechend den Grundsätzen des Kanonischen Rechts darf sich die Kirche nicht mit der höheren (der Blutgerichtsbarkeit) befassen.
179) M. U.=B. I, 617, V, 2728, VI, 4018.
180) M. U.=B. II, 1215, 1254, 1282, 1324, 1373, V, 2996, 3079.
181) M. U.=B. II, 1292, V, 3248.
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Aus seinem richterlichen Amt zieht der Vogt nicht unbedeutende Einnahmen; denn wir erfahren verschiedentlich, daß er einen bestimmten Anteil an den Gerichtsgefällen hat, die dem Landesherrn zufallen. 182 ) In einem Falle werden sogar die Gerichtsgefälle, die dem Fürsten aus den Gütern des Domkollegiatstiftes zu Güstrow zustehen, erhöht, um den Vogt eifriger seines Amtes walten zu lassen: "videntes canonici, quod advocati nostri pro tercia parte tardi essent in iudiciis exsequendis, nobiscum concordaverunt in hunc modum, ut nobis medietas iudicii capitalis et manualis sentenciae cedat, ipsi vero canonici medietatem recipiant absolute". 183 )

Als administrativer Beamter hat der Vogt vor allem polizeiliche Pflichten; er hat für Ruhe und Sicherheit in seiner Vogtei zu sorgen, 184 ) vor allem aber den öffentlichen Landfrieden aufrecht zu erhalten. Davon geben uns zwei Urkunden 185 ) Nachricht. In der einen erfahren wir, daß die Fürsten von Werle ihren Vögten, Mannen und Städten Macht geben, über alle Verbrecher gegen den öffentlichen Landfrieden zu richten, und in der andern Urkunde heißt es, daß die Vögte in Abwesenheit des Fürsten über Landfriedensbruch richten sollen. Endlich dienen die (Land)vögte als wichtige Bürgezeugen bei den verschiedenen Landfriedensbündnissen der mecklenburgischen Fürsten unter sich oder mit benachbarten Fürsten. Besonders bezeichnend ist hierfür das Landfriedensbündnis des Herzogs Albrecht von Mecklenburg mit dem Fürsten Lorenz von Werle von 1363. 186 ) Am Schlusse dieses Vertrages heißt es: "Alle desse vorscreuen stucke loue wi hertoge Albrecht, vorgenumet vor uns und unsen eruen, unse man, stede, slote, lant und lude, und mit uns unse liuen truwen vogede, man und stede, als Otto van Dewizz, ridder, unse vogt tu Gnoien, Vicke Moltke, ridder, unse vogt in dem Lande to Rozstocke, mit unsen mannen, als Hinrik van Stralendorpe, riddere, Hinrik van Bulowe, knape, und mit unsen steden, als den van Ribbnizz und van Gnoien, dem ergenumden iunghern Laurencius und sinen eruen, sinen vogden, mannen und steden, als Machorius Brusehauere, riddere, vogde tu Gustrowe, Hinrik Leuetzow, vogde tu dem Kalande, und sinen andern mannen, als Johann Molteken,


182) M. U.=B. II, 714, 1215, 1254, 1373, VI, 4018, hier und in zahlreichen andern Fällen stehen dem Fürsten immer 2/3 aller Gerichtsgefälle zu, von diesen 2/3 wird der Vogt vermutlich 1/3 erhalten haben.
183) M. U.=B. II, 1292.
184) M. U.=B. XVI, 9839.
185) M. U.=B. IX, 6097, XV, 9345.
186) M. U.=B. XV, 9173, 9174, XVI, 9839.
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riddere, Clawse Hanen knapen, und sinen steden, als den van Guzstrow und van dem Kalande."

Groß ist die finanzielle Tätigkeit des Vogtes. Als Finanzbeamter hat der Vogt die Erhebung der landesherrlichen Einkünfte zu besorgen; als richterlichem Beamten liegt ihm die Eintreibung der Gerichtsgelder ob. Ferner ist er vom Landesherrn mit der Erhebung aller bäuerlichen Abgaben betraut, soweit sie nicht den Grundherren zukommen. Vor allem fordert er mit seinen Untergebenen, die oft einfach Knechte, 187 ) verschiedentlich auch bodelli, nuntii, 188 ) Landreiter 189 ) genannt sind, die landesherrliche Bede ein. Dabei bilden die Vogteien die einzelnen Hebestätten. Ein weiterer Zweig seiner finanziellen Tätigkeit besteht in dem sogenannten ius mensurationum, 190 ) d. i. dem Nachmessungsrecht der Äcker zum Zwecke der Besteuerung, und in dem ius impignerandi, 191 ) d. i. dem Recht, nicht gezahlte Hebungen, Beden, Gerichtsbrüche usw. durch Abführung von Pfandstücken einzutreiben.

Als Vertreter des Landesherrn in der lokalen Verwaltung hat der Landvogt weiterhin alle Dienstleistungen, die die ländlichen Untertanen dem Landesherrn zu tun verpflichtet sind, zu überwachen, wie Spann= und Frondienste, Heeresfolge, Burg= und Brückenbau. 192 )

Durch all diese Befugnisse hat der Vogt nun eine bedeutende Macht über die Bewohner seiner Vogtei und ist seinem Handeln ein gewisser willkürlicher Spielraum gegeben. Da die Urkunden oft von den insultus et pressurae, iniuriae, molestiae et violentiae advocatorum sprechen, so ist zu vermuten, daß die Vögte durch diese Bedrückungen ihre Einnahmen zu vermehren suchten. 193 ) Deshalb finden wir nicht nur bei den Insassen, sondern auch bei den Immunitätsherren der Vogteien das Bestreben, sich möglichst von dieser drückenden Gewalt der Vögte zu befreien. 194 )


187) M. U.=B. X, 6918, XX, 11480, 11538, XXI, 11937.
188) Siehe bei Brennecke, S. 87 ff. die mit der Erhebung von Bede betrauten Beamten.
189) M. U.=B. V, 3563, XV, 8820, XVIII, 10169, 10596, 10604, XX, 11666, XXII, 12488.
190) M. U.=B. II, 1215, 1254, 1373. Vgl. Jahrb. f. Meckl. Gesch. 57, 348.
191) M. U.=B. XII, Wort= und Sachreg. S. 4 unter "Abpfänden".
192) M. U.=B. III, 1730, V, 2726, 2728, 3543, IX, 6188.
193) M. U.=B. I, 479, II, 674, 1215, 1373, V, 2863, 2924.
194) M. U.=B. V, 3017, 3023, 3080, 3093, 3110, 3253, 3380, 3543, V, 3623, 4063, VII, 4966, VIII, 5263, 5359, 5363, 5411, IX, 5528, 5764 - 65, 5894, 6282, 6471 - 72, 6539, X, 6632, 6758, 6916, 6918, 6978 7033.
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Über die militärische Wirksamkeit des Vogtes berichten die Quellen nur wenig. In dieser Hinsicht hat er das Recht, die Bauern zur Landwehr 195 ) heranzuziehen und Befestigungen 196 ) zur Sicherung des Landes anzulegen. Zu gleichem Zwecke begegnen wir dem Vogte auch als Verwalter und Verteidiger einer landesherrlichen Burg. 196 ) Da er hierfür eine Besatzung nötig hat, so dürfen wir wohl eine Nachricht über die Bewaffnung der Kriegsknechte der Vögte mit Armbrust und Bogen darauf beziehen. 197 ) Eine größere kriegerische Betätigung, wie vor allem die Leitung der fürstlichen Fehden und Kriegszüge, scheint nicht Sache der Vögte gewesen zu sein, sondern dies liegt den Hauptleuten ob. Aber immerhin dürfte doch die Tatsache, daß die Hauptleute öfters aus der Mitte der Vögte genommen werden, 198 ) darauf hinweisen, daß den Vögten die Kriegsführung nicht fremd gewesen ist.

Zum Unterschied von dem über die Vogtei eines Landes gesetzten Vogte gibt es in Mecklenburg noch einen Stadtvogt, dem die landesherrliche Gerichtsbarkeit in den Städten obliegt. Gegenüber dem (Land)vogt als advocatus maior heißt der Stadt= oder Gerichtsvogt des öfteren advocatus minor oder auch Untervogt, subadvocatus 199 ) - allerdings ist nicht immer zu entscheiden, ob der Untervogt nicht ein Unterbeamter des (Land)vogtes gewesen ist. 200 ) Über die Wirksamkeit dieses fürstlichen Stadtvogtes berichten die Quellen nicht allzuviel. Schon bald können wir das Bestreben der Städte, besonders der größeren, beobachten, sich möglichst von der fürstlichen Gerichtsbarkeit frei zu machen. Dies ist vor allem der Stadt Rostock gelungen. Hier wird das Gericht lange Zeit vom fürstlichen Vogte und zwei Ratsherren abgehalten, wobei die Ratsherren die Stellung von assessores, Beisitzern, haben. Ob diese Beisitzer als Urteilsfinder fungiert haben, lassen die Quellen nicht erkennen. Anfangs steht der Name des Vogtes voran, z. B. in presencia advocati et dominorum consulum, videlicet Hinrici de Gotlandia, Hinrici Monaghi, qui tunc iudicio presidebant . . ., von 1337 an werden die Ratsherren bereits vor dem Vogte genannt, bis endlich


195) M. U.=B. I, 617, V, 2793, 2794, 3040, 3083, 3094, 3126, VII, 4616, IX, 5798.
196) M. U.=B. XIII, 7712, 7895, 7942, XIX, 11065, 11111, XX, 11402
196) M. U.=B. XIII, 7712, 7895, 7942, XIX, 11065, 11111, XX, 11402.
197) M. U.=B. XVI, 9560, hier dienen die Kriegsknechte überdies noch zur Verfolgung der Landfriedensbrecher.
198) M. U.=B. XIX, 11119.
199) M. U.=B. I, 369, 1295, III, 2200, IV, 2469, V, 2796.
200) M. U.=B. XIII, 7432.
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seit Ende 1358, nachdem die Stadt vom Landesherrn die eigene Gerichtsbarkeit erworben hat, die Tätigkeit der fürstlichen Vögte gänzlich aufhört und auf den Stadtrat übergeht. 201 ) Nicht ganz so, wie Rostock, ist es der Stadt Wismar bezüglich der eigenen Gerichtsbarkeit geglückt. Hier richtet der Fürst iure suo proprio über seine Offiziale (Vögte, Müller, Zöllner, Münzer, Juden) in amtlichen, in andern Sachen Vogt und Rat gemeinsam. 202 ) Im Jahre 1308 hat der Fürst von Mecklenburg der Stadt die Vogtei verkauft, löst sie aber bereits 1311 wieder ein. 203 ) Aus einem Konflikt mit dem Fürsten scheint das Verbot des Stadtrates herzurühren, daß die Bürger das Amt eines Vogtes vom Fürsten übernehmen. Dieses Verbot mag etwa aus dem Jahre 1323 herrühren - genauere Datierung ist nicht möglich. Aber schon 1329 sehen wir Bürger wieder das Amt eines fürstlichen Vogtes bekleiden. 204 ) Auch aus anderen Städten liegen uns noch Nachrichten vor über die fürstliche Gerichtsbarkeit: z. B. der Stadt Malchin hat der Fürst den dritten Teil der Gefälle des niederen und höheren Gerichts in der Stadt und auf dem Stadtfelde verliehen. Sind die fürstlichen Vögte (advocatus maior aut minor) 205 ) abwesend, soll einer von den beiden Bürgermeistern das Gericht ausüben. 206 ) Noch eingehender als in der Stadt Malchin lauten die Bestimmungen darüber in der Stadt Güstrow. Hier heißt die betreffende Stelle einer Urkunde aus dem Jahre 1293: 207 ) "insuper vendidimus prefate civitati terciam partem nostri iudicii super omnibus excessibus, tam minoribus quam maioribus ac aliis iudiciariis auctoritatibus intra moenia et extra contingentibus in cunctis locis, que civitatis necnon et ville Thebbezin termini inter se claudunt, ut fructuum de locis omnibus proveniencium ipsa civitas terciam capiat porcionem, advocato tamen minore semper suos quattuor solidos capiente, qui ad eum pertinere videntur. Judicio siquidem presidere non debet solus


201) M. U.=B. V, Vorrede: Liber proscriptorum Rostocc.: S. XVII f.
202) M. U.=B. V, 3501, 3507.
203) M. U.=B. VII, 4463.
204) M. U.=B. VIII, 5065, 5079.
205) Der advocatus maior oder Landvogt des Landes Malchin ist vermutlich hier genannt, weil die Gerichtsbarkeit, die der Fürst der Stadt verliehen hat, teilweise in die Interessensphäre des Landvogtes übergreift.
206) M. U.=B. IV, 2574.
207) M. U.=B. III, 2200, weitere Beispiele s. unter "Gerichtsbarkeit" B. XII, S. 198 f.
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advocatus, nisi saltem una vel duabus personis de civitatis concilio coassumptis, nec advocato absente, nisi quis ibi fuerit suo nomine, soli consules poterunt iudicare". Neu ist vor allem in dieser Urkunde die Angabe, daß der Untervogt 4 Solidi aus den Gerichtsgefällen erhalten soll. Aus der Stadt Criwitz 208 ) erfahren wir schließlich noch die interessante Nachricht, daß der Stadt= und Landvogt ein Eingeborener sein soll. Der Stadtvogt darf ebenso, wie in den oben genannten Städten, nur in Gegenwart und mit Hilfe der Ratmannen Gericht abhalten.

Die Anstellung des Landvogtes - über die des Stadtvogtes wissen wir nichts - geschieht wohl gewöhnlich auf Grund eines Vertrages zwischen dem Landesherrn und dem Vogt vermittelst eines sogenannten Bestallbriefes. 209 ) In diesem ist die Kündigungsfrist seitens des Landesherrn und Vogtes, sowie nähere Bestimmungen über die Vogteirechte enthalten. Gehört die Vogtei einem Pfandinhaber 210 ) - ein Fall, der infolge Geldverlegenheit des Fürsten häufig vorkam =, so fallen diesem auch alle Einkünfte und Rechte derselben zu.

Ihrem Stande nach gehören die Vögte zu den Rittern oder Knappen. Die Landvögte wenigstens werden in der Regel aus ritterbürtigem Geschlechte genommen, die Stadtvögte sind mitunter auch Bürger ihrer Stadt.

Die Amtsausstattung der Vögte besteht gewöhnlich in einer Anteilnahme an den Einnahmen, welche die überaus vielseitige Tätigkeit der Vögte dem Landesherrn einbringen; vor allem bezieht der Vogt aus seinen richterlichen und finanziellen Befugnissen seine Einkünfte. Als richterlicher Beamter erhält er gewöhnlich 1/3 aller Gerichtsgefälle, und als Finanzbeamter steht ihm ein allerdings unbestimmbarer Anteil an allen Abgaben zu, die er auf dem Lande für den Fürsten einzutreiben hat. Einmal erfahren wir auch direkt, daß der Vogt des Grafen von Schwerin für sich und seinen Haushalt auf die Einkünfte seiner Vogtei angewiesen ist, wobei er aber die Überschüsse in Rechnung bringen muß. 211 ) Für treu geleistete Dienste wird er manchmal mit Landbesitz von seinem Fürsten belohnt sein, wie uns eine Urkunde aus dem Jahre 1294 angibt. 212 ) In dieser verleiht Fürst


208) M. U.=B. IX, 6542, 6544.
209) M. U.=B. 8263, 8508.
210) M. U.=B. XIII, 7685, 8045. XIV, 8306, 8494, 8508, XVI, 9524.
211) M. U.=B. VII, 4367, nähere Angaben über die Einkünfte der Vogtei und deren Verwendung gibt allerdings diese Urkunde nicht.
212) M. U.=B. III, 2297.
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Heinrich II. von Mecklenburg dem Vogte Willekin auf der Insel Pöl vier Hufen, und zwar in Anerkennung seiner Dienste: "suis exigentibus meritis et devotis obsequiis nobis et sepedicte matri nostrae crebrius exhibitis".

3. Zwischeninstanzen.

Am Schlusse sollen noch als Instanzen zwischen Zentral= und Lokalverwaltung die Hauptleute behandelt werden. Soviel uns die Urkunden erkennen lassen, treten sie nur gelegentlich auf. Will man einen Unterschied unter den Hauptleuten selbst machen, so könnte man sie vielleicht in Burg= und Landeshauptleute einteilen. Als Burghauptleute sind sie die Befehlshaber der landesherrlichen Burgen, und als Landeshauptleute sind ihnen mehrere Amtsbezirke oder Länder 213 ) untergeordnet.

Hauptleute begegnen uns in Mecklenburg zuerst seit Anfang des 14. Jahrhunderts, wo sie als fürstliche Beamte in ähnlicher Stellung wie die Vögte vorkommen. 214 ) Ist zuerst ihre Stellung noch begrenzt, indem sie als Kommandanten von landesherrlichen Schlössern fungieren, 215 ) so erweitert sich ihr Wirkungskreis seit der Mitte des 14. Jahrhunderts zusehends, indem sie jetzt als Landeshauptleute auftreten. Hierüber liegen uns einige Nachrichten vor. Im Jahre 1378 216 ) bestellt Fürst Bernhard von Werle Wedege von Plote zum Hauptmann der Länder Waren und Penzlin. Neben seiner Bezeichnung Hauptmann führt Wedege v. Plote noch die Titel Amtmann und Vogt, worin offenbar zum Ausdruck gebracht ist, daß ihm sämtliche landesherrliche Befugnisse über die beiden Länder zustehen. Seine Aufgabe besteht vor allem in der Aufrechterhaltung des Friedens in den ihm anvertrauten Landen. Da er hierzu ein größeres Aufgebot von Kriegsmannen nötig hat, so dürfen wir wohl annehmen, daß die Kriegsmannschaft von Waren und Penzlin unter dem Befehle des Hauptmanns Wedege v. Plote steht. Diese Annahme wird noch durch die Tatsache bestätigt, daß ihm zur Sicherstellung für Zehrung,


213) Über die Länder siehe oben bei Anm. 59.
214) M. U.=B. VII, 4864, 4901, IX, 5748, 5864, 6249, X, 6625.
215) M. U.=B. VI, 4114, VIII, 5057, 5591.
216) M. U.=B. XIX, 11119.
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Kosten und Schaden in und außer dem Lande im Dienste des Fürsten Waren verpfändet ist. Wenn er Rechnung ablegen will, so muß er es vier Wochen vorher ankündigen. Es besteht gegenseitige halbjährige Kündigung. In einer andern Urkunde 217 ) wird derselbe Wedege v. Plote im Jahre 1392 vom Herzog Ulrich von Mecklenburg=Stargard zum Landeshauptmann bestellt. Wenn diese Urkunde von der erst genannten sich auch dadurch unterscheidet, daß es sich hier um die Bestellung eines Landeshauptmanns für den speziellen Fall der Abwesenheit des Fürsten handelt, so haben beide Urkunden doch manche ähnliche Züge. Der Hauptmann hat mit Hilfe des fürstlichen Rates das Land in jeder Weise zu schützen und zu schirmen. Wenn es dem Fürsten und seinem Rate gutdünkt, daß Wedege v. Plote nicht länger für sein Amt tauglich ist, oder wenn er es nicht länger behalten will, so sollen es beide sagen - eine spezielle Kündigung scheint nicht zu bestehen. Der Hauptmann wird seines Amtes enthoben, nachdem er vorher Rechenschaft abgelegt hat. Was der Landesherr ihm schuldig bleibt, soll er alles wieder bekommen.

Aus dem Titel Marschall, den Wedege v. Plote führt, sehen wir überdies noch die enge Verbindung des Marschalls mit dem Hauptmann, was wir bereits beim Marschallsamte angedeutet haben. 218 ) Dem Stande nach gehören die Hauptleute den Rittern oder Knappen an und spielen unter den fürstlichen Beamten als die Beamten, die gewissermaßen eine Mittelstellung einnehmen zwischen der Zentral= und Lokalverwaltung, eine wichtige Rolle. Auch hat wohl gerade bei diesem Amte die Tüchtigkeit und Erfahrung des Inhabers wesentlich dazu beigetragen, sich seiner im Bedarfsfalle immer wieder zu bedienen, wie das Beispiel des Wedege v. Plote zeigt. Denn dieser hat sowohl beim Fürsten von Werle als auch beim Fürsten von Mecklenburg=Stargard das Amt des Hauptmanns erhalten..



217) M. U.=B. XXII, 12447.
218) Vgl. oben Anm. 35, 36.
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Schluß.

Wir sind am Ende unserer Untersuchung über die Verwaltungsorganisation von Mecklenburg angelangt. Wir haben gefunden, daß in Mecklenburg gerade wie in den andern deutschen Territorien, eine Verwaltungsorganisation besteht. Diese zerfällt in unserm Zeitraume, d. h. im 13. und 14. Jahrhundert, in die Zentral= und Lokalverwaltung.

Die Zentralverwaltung führt der Landesherr mit den Inhabern der Hofämter (Truchseß, Marschall, Kämmerer, Schenk). Das Arbeitsfeld dieser Beamten ist sehr beschränkt, weil es noch nicht viel Geschäfte am Hofe in der Zentralinstanz gibt. Bezüglich der einzelnen Verwaltungszweige, die unter die Hofbeamten geteilt sind, ist kaum eine Geschäftstrennung zu bemerken; so hatte z. B. der Kämmerer vielleicht das Finanzwesen, der Marschall das Kriegswesen unter sich. Die Zentralverwaltung ist eben im wesentlichen Hofhaltsverwaltung und die eigentliche Entscheidung in den Regierungssachen liegt demgemäß vollkommen in der Hand des Fürsten. Nur zur Unterstützung bei Erledigung der Regierungsgeschäfte, und um diesen größere Glaubwürdigkeit zu verleihen, bedient er sich ergebener Männer aus dem ihm nächststehenden Kreise der an seinem Hofe befindlichen Personen, die seinen Rat ausmachen.

Besser organisiert als die Zentralverwaltung ist die Lokalverwaltung. Der Grund liegt in der größeren Entfernung vom Hofe, die ein stetes Eingreifen des Fürsten unmöglich macht. Deshalb muß der Landesherr auch die lokalen Beamten mit größerer Selbständigkeit ihres Amtes walten lassen als die Hofbeamten. Das ganze Land ist für die Lokalverwaltung in Vogteien eingeteilt, die unter der Verwaltung von Vögten stehen. Sie sind die Vertreter des Landesherrn, dessen Interessen sie als richterliche, administrative, Finanz= und Militärbeamte wahrzunehmen haben. Von dieser vielseitigen Tätigkeit tritt besonders ihre richterliche und finanzielle hervor. Als fürstliche Richter haben sie in ihren Vogteien Gericht zu halten, vor allem ist ihnen das höhere Gericht anvertraut. In den Städten fungieren als fürstliche Richter spezielle Stadtvögte. Ihre Tätigkeit liegt in der Abhaltung des fürstlichen Gerichts; im einzelnen macht sich bereits eine Emanzipation der Städte von der fürstlichen Gewalt geltend.

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Als Finanzbeamter hat der Vogt neben den Gerichtsbußen vor allem die landesherrlichen Steuern, d. i. für unsere Zeit vor allem die Bede, einzutreiben. Die Vogteien bilden gewissermaßen die Hebestätten für die Bede. Die administrative Wirksamkeit der Vögte äußert sich in ihrer Verpflichtung, für die Ruhe und Sicherheit ihrer Bezirke Sorge zu tragen. Damit verwandt ist endlich die militärische Tätigkeit der Vögte, worüber wir nur wenige Nachrichten haben. In dieser Hinsicht sehen wir sie als Verteidiger landesherrlicher Schlösser. Anzunehmen ist auch, daß sie bei kriegerischen Unternehmungen des Landesherrn irgendwie mitgewirkt haben. Aber die eigentlichen Führer der fürstlichen Kriegsmannschaft und die speziellen Militärbeamte scheinen die Hauptleute gewesen zu sein.

 

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IV.

Die Immunität der Kirchendiener
und des Kirchenguts in Mecklenburg.

Von dem Ausgange
des achtzehnten bis zum Anfange des zwanzigsten Jahrhunderts.
1 )

Von

Ministerialdirektor z. D. Otto Raspe.


1. Auflösung des Deutschen Reichs; Konvention vom 21./25. April 1809. - Mit der Auflösung des tausendjährigen Deutschen Reichs im Jahre 1806 hörten die Reichs= und Kreissteuern und die Beiträge zur Unterhaltung des Reichskammergerichts auf. Den größeren Anforderungen aber, die an den nunmehr souverän gewordenen Landesherrn herantraten, waren die ohnehin stark verschuldeten landesherrlichen Kassen nicht gewachsen; dazu kamen noch die beträchtlichen Anleihen, die in den Kriegsjahren 1806/1807 auf den Landeskredit aufgenommen werden mußten. Diese Umstände führten zu Verhandlungen mit den Ständen über die Deckung des gesteigerten Geldbedürfnisses und zu der Konvention vom 21./25. April 1809. Nach dieser Konvention sollte die jährliche Landeskontribution (LGGEV. Art. I) als ordentliche Kontribution bei Bestand bleiben und zur Bestreitung der Kosten für die Truppen, die Fortifikationen, die Gesandtschaften und die sonstige Landesadministration dienen. Da sie hierzu nicht mehr ausreichte, so wurde sie in der folgenden Weise verstärkt: Die ritterschaftliche


1) Fortführung der im 72. Jahrgange (1907) der Jahrbücher S. 271 ff. abgedruckten Arbeit des Verfassers: "Die Immunität der Kirchendiener und des Kirchenguts in Mecklenburg. Von der Reformation bis zum Ausgange des achtzehnten Jahrhunderts."
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Hufensteuer wurde auch auf die nach dem LGGEV. steuerfrei gebliebene Hälfte der Hufen, die Ritterhufen, übernommen, dergestalt, daß der Inhalt der katastrierten Hufe nicht mehr 300, sondern 600 bonitierte Scheffel begreifen sollte; die Landstädte verzichteten auf die Bauhülfsgelder, die nach den §§ 62, 63 des LGGEV. aus der landstädtischen Kontribution an die Städte abzugeben waren, und alle Exemtionen von den landstädtischen Vieh= und Konsumtionssteuern (LGGEV. § 47, III, V, VI) wurden nach dem Vorschlage der Stände aufgehoben. 2 ) Hierdurch büßten die Kirchendiener in den Landstädten die ihnen nach der rev. Kirchenordnung und nach der Herzoglichen Verordnung vom 14. Juni 1765 (siehe Jahrb. 1907, S. 312) zustehende Freiheit von den Vieh= und Konsumtionssteuern (vom Hausschlachten und vom Mahlkorn) ein. 3 ) Die Freiheit der Kirchendiener und der pia corpora von Beiträgen zur ordentlichen Kontribution im ritterschaftlichen Gebiete und im Domanium blieb unberührt. 4 )

Die Mittel, die außerdem erforderlich waren, um die Landeskreditschulden, einen gewissen, nach Vereinbarung auf das Land übernommenen Teil der angewachsenen landesherrlichen Schulden, sowie gewisse Schulden der Ritterschaft, der Landstädte und der Seestädte Rostock und Wismar zu verzinsen und allmählich abzutragen, sollten nach der Vereinbarung vom 21./25. April 1809 durch eine von allen Untertanen 30 Jahre lang aufzubringende außerordentliche Kontribution und durch mehrere neue Steuern gewonnen und an die neu errichtete landesherrlich=ständische allgemeine Landesrezepturkasse abgeführt werden. Durch die neu eingeführten Steuern (Stempeltaxen, Erbsteuer und


2) Konvokationstagsabschied vom 4. Oktober 1808 und Vereinbarung vom 21./25. April 1809, Raabe, Ges. S. I, 442, IV, 472, 484; VO. vom 29. Dezember 1808, Raabe, I, 344; Reskript an den Engeren Ausschuß vom 30. Januar 1830 betr. die Aufhebung der servitia militaria, Raabe, IV, 895. Archivakten betr. den Konvokationstag in Rostock von 1808, Fasc. II Nr. 11 Anlagen B, C.
3) Den derzeit "lebenden Geistlichen, nämlich Predigern, Kirchen= und Schuldienern und deren Witwen" wurde Ersatz für die ihnen genommene Exemtion aus den Kirchenäraren zugestanden; VO. vom 7. Juni 1809, Raabe, IV, 8.
4) Vgl. VO. vom 23. Juni 1828 betr. die ritterschaftliche Steuer nach der Norm (Nebensteuer), Raabe, I, 398. Kontributionsedikt für die Domänen vom 4. Oktober 1843, erster und fünfter Abschnitt, Raabe, I, 409, dazu Kammer=Zirkulare vom 26. November 1845 und vom 24. Februar 1847, Raabe, V, 112, 113.
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Imposte auf Waren) 5 ) wurde mittelbar, durch die "auf die unbezweifelte Real= und Personalsteuerpflicht aller Landesuntertanen angewiesene und begründete" außerordentliche Kontribution unmittelbar in die landesgrundgesetzliche Immunität der Kirchendiener eingegriffen. Die pia corpora wurden gleichfalls der außerordentlichen Kontribution unterworfen. 6 ) Man möchte vermuten, daß die Heranziehung der Kirchendiener und der pia corpora zu dieser nur für eine beschränkte Zeit beschlossenen "außerordentlichen" Steuerlast lediglich als eine vorübergehende, durch den allgemeinen Notstand (casus extremae necessitatis) gerechtfertigte Maßregel beabsichtigt worden sei. Durch die aktenmäßigen Verhandlungen wird diese Vermutung indessen widerlegt; die Absicht der Stände war auf die Beseitigung aller Exemtionen gerichtet: und als man nach Ablauf des dreißigjährigen, demnächst bis zum Jahre 1847 verlängerten Zeitraums 7 ) beschloß, die als eine außerordentliche Kontribution eingeführte Steuer für die Zukunft beizubehalten, um die Mittel zur Verzinsung und Tilgung alter und neuer Landesschulden und zur Befriedigung allgemeiner Landesbedürfnisse zu gewinnen, wurde auch die Besteuerung der Kirchendiener und der pia corpora im Edikte ohne weiteres beibehalten. 8 ) Dieser Eingriff in das alte Vorrecht der Steuerfreiheit wurde für die Kirchendiener und die pia corpora um so empfindlicher, je mehr sich im Laufe der


5) Patent VO. vom 28. April 1809 betr. Papier= und Kartenstempel; VO. vom 22. August 1810 betr. Kollateralerbsteuer, von Both, Ges. S. I, 369, III, 381, 403; VO. vom 28. April 1809 betr. Imposte auf Ausfuhrgegenstände, Raabe, Ges. S. I, 537.
6) Edikte der außerordentlichen Kontribution von 1808 ff., entsprechend dem von den Ständen in der Anlage A ihrer Antwort vom 1. Oktober 1808, Raabe, IV, 469, vorgeschlagenen Kontributionsmodus. Nach diesem Modus hatten die Kirchendiener vom Einkommen, vom Vieh und von Zinsen, die pia corpora von Grundstücken und von Zinsen zu steuern.
7) Raabe, Meckl. Vaterlandskunde, 1. A. Teil 3, S. 94 ff. Böhlau, Fiskus, § 38.
8) Vgl. die Edikte der außerordentlichen Kontribution vom 31. Dezember 1840 und vom 18. Februar 1854, Raabe, Ges. S. I, 455, VI, 144. - Nach den späteren Edikten vom 30. Juni 1870, 18. Juni 1874, 8. Juni 1886, 11. Mai 1897, 12. Mai 1903 haben die Kirchendiener die Besoldungssteuer und die Steuer von Zinsen (Edikt vom 12. Mai 1903, §§ 10, 11 Nr. 5, 37, 38, 45, 50), die pia corpora die landwirtschaftliche Steuer von denjenigen Grundstücken, die sie außer den ihren Kirchendienern als Teil des Amtseinkommens zur Nutznießung überwiesenen Grundstücken besitzen, die Steuer von Mietseinnahmen aus vermieteten Häusern und die Steuer von Zinsen (Edikt vom 12. Mai 1903, § 4 Nr. 4 lit. b §§ 8, 9, 10, 10 a, 11, 12, 45, 47, 50) zu entrichten.
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Zeit die außerordentliche Kontribution zur ordentlichen und hauptsächlichen Landessteuer entwickelte. 9 )

2. Steuervereinbarungen von 1863 und 1870. - Durch die Steuervereinbarungen vom 15. Mai 1863 und 30. Juli 1870 wurden neue und wesentliche Veränderungen in den Steuer= und Zollverhältnissen des Landes herbeigeführt. Die zur erbvergleichsmäßigen ordentlichen Kontribution der Landstädte gehörigen Steuern vom Scharren= und Hausschlachten, vom Mahlkorn und von Kaufmannschaften (LGGEV. § 47, IV, V, VI, sub VII) wurden im Jahre 1863 durch direkte Steuern (Schlacht= und Mahlsteuer und Handelsklassensteuer) ersetzt; nach kurzer Dauer wurden diese direkten Steuern wieder aufgehoben. 10 ) Durch die Steuergesetzgebung von 1870 wurden weiter aufgehoben die zur erbvergleichsmäßigen ordentlichen Kontribution der Landstädte gehörigen Steuern vom Vieh und von Erwerb und Nahrung (LGGEV. § 47, III und sub VII), die erbvergleichsmäßige, zur ordentlichen Kontribution der Ritterschaft gehörige ritterschaftliche Nebensteuer (LGGEV. §§ 44, 45), die Nebensteuer des Domaniums (siehe Jahrb. 1907 S. 316 bei Note 101) und die in einigen Flecken des Domaniums anstatt der Nebensteuer eingeführten landstädtischen Steuern, so daß von der im ersten Artikel des LGGEV. §§ 5 bis 69 vereinbarten ordentlichen Kontribution nunmehr nur noch übrig blieben

  1. a) die landstädtischen Steuern von Häusern und von Ländereien (LGGEV. § 47, I und II),
  2. b) die ordentliche ritterschaftliche Hufensteuer (LGGEV. §§ 5 bis 43), die durch die Vereinbarung vom Jahre 1809 auch auf die früher steuerfreie Hälfte der Hufen ausgedehnt und auf 22 Taler N 2/3 für die Hufe von 600 bonit. Scheffeln gesetzt war,
  3. c) die Domanialhufensteuer (LGGEV. § 69), die für die Hufe von 600 bonit. Scheffeln ebenfalls auf 22 Taler N 2/3 (gleich 25 Talern 32 Schilling Courant oder 77 Mark) festgesetzt wurde. 11 )

9) Seit dem Jahre 1870 wurde das Edikt nicht mehr als außerordentliches Kontributionsedikt sondern als Kontributionsedikt bezeichnet.
10) Steuervereinb. von 1863, Reg. Bl. Nr. 20, I, 1; II mit Anlage 1; X mit Anlage 7; Steuervereinb. von 1870, Reg. Bl. Nr. 68, Art. I Abs. 1 Nr. 4, 7, 8
11) Steuervereinb. von 1870, Art. I Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4.
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Sie sollten zusammen mit einer jährlichen, aus der Aufkunft der außerordentlichen Kontribution und anderer Einnahmen der Landesrezepturkasse zu entnehmenden Entschädigung von 177640 Talern 16 Schilling Courant (gleich 532921 Mark) künftig die dem Landesherrn zustehende ordentliche Kontribution bilden. 12 ) - Durch diese Veränderungen wurden die Kirchendiener in den Landstädten von den Vieh=, Schlacht= und Mahlsteuern, mit denen sie im Jahre 1809 belastet waren, wieder befreiet.

3. Grenzzoll und Deutscher Zollverein. - Die Steuervereinbarung von 1863 beseitigte unter I, 2 auch die alten Binnenzölle. 13 ) Der gleichzeitig für die beiden Großherzogtümer Mecklenburg eingeführte Grenzzoll, 14 ) der als indirekte Besteuerung die Immunität der Kirchendiener und pia corpora berührte, wurde nach wenigen Jahren wieder aufgehoben, als im Jahre 1868 beide Großherzogtümer nach Errichtung des Norddeutschen Bundes dem Deutschen Zollvereine beitraten, 15 ) dessen Zollgesetze indessen ebenfalls mit indirekten Beschwerungen in die geistliche Immunität eingriffen.


12) Steuervereinb. von 1870, Art. II, III, IV. - Die zur landstädtischen ordentlichen Kontribution gehörige Steuer von Ländereien (Äckern und Wiesen, LGGEV. § 47, II) wurde demnächst durch die VO. vom 5. Februar 1884, Reg. Bl. Nr. 6 S. 21, für jede Stadt ein für allemal fixiert und von den einzelnen Städten zur Zahlung übernommen, unter Vorbehalt der Wiederwahrnahme von den Besitzern der Äcker und Wiesen nach den bestehenden Registern oder nach zu erlassendem Statut. Durch diese Fixierung wurden die Kirchendiener in den Landstädten nicht berührt, da ihre Exemtion von der Ländereisteuer (siebe Jahrb. 1907 S. 312, 313) durch die Steuervereinb. vom Jahre 1809 nicht aufgehoben war. - Durch eine weitere Bestimmung der VO. vom 5. Februar 1884 wurde den Landstädten bis auf Weiteres die Befugnis erteilt, an Stelle der 25 % (des fünften Pfennigs), die sie nach der VO. vom 31. Mai 1783 als Zuschlag zu der landstädtischen Kontribution erheben durften, behufs Verwendung auf die Bedürfnisse der Landschaft des Mecklenburgischen und Wendischen Kreises als Zuschlag zur landstädtischen Steuer von Häusern und Ländereien 40 % zu erheben. Wegen der Heranziehung der nach Landesrecht eximierten Kirchendiener und pia corpora zu dieser sog. "erhöheten Steuer", siehe Jahrb. 1907 S. 320, 321.
13) Mit Ausnahme der Elbzölle und des Transitzolles auf der Berlin=Hamburger=Eisenbahn, die aber ebenfalls nach kurzer Zeit auf Grund des Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870 betr. die Aufhebung der Elbzölle (Reg. Bl. 1870 Nr. 56) und auf Grund des Staatsvertrages vom 20. Juni 1865 (Reg. Bl. 1865 Nr. 27) in Wegfall kamen.
14) Steuervereinb. von 1863, II, B, III, IV, V und Anlagen 2, 3, 4.
15) Verfassung des Nordd. Bundes, Art. 4 Nr. 2, und Publikat VO. vom 25. Juni 1867 Reg. Bl. 1867 Nr. 27. Verordnungen vom 1. und 10. August 1868 Reg. Bl. Nr. 53, 60.
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4. Prinzessinsteuern. Die Prinzessinsteuer wurde durch die vielfachen Veränderungen des Landessteuerwesens im neunzehnten Jahrhundert nicht berührt. Die Kirchendiener blieben von ihr kraft der rev. Kirchenordnung befreit. Die pia corpora wurden in dem ritterschaftlichen und domanialen Gebiete mit den zur Aufbringung der Prinzessinsteuern ausgeschriebenen Hufensteuern ebenfalls nach wie vor verschont, und, was die Beiträge der Landstädte betrifft, so enthielten die Prinzessinsteueredikte jedesmal wieder die Klausel, daß die Grundstücke der pia corpora, die herrschaftlichen und die öffentlichen Stadtgebäude, insoferne sie nicht zu Stadtrecht lägen, für diesmal von der ausgeschriebenen, "wegen noch nicht geschehener Richtigstellung des reversalmäßigen Erbenmodus" auf die Häuser und Ländereien gelegten Prinzessinsteuer frei wären (vgl. Jahrb. 1907 S. 317, 318). Hierdurch wurden die städtischen Grundstücke der pia corpora fortdauernd als steuerfrei anerkannt, mit Ausnahme derjenigen, welche die pia corpora aus bürgerlichem, zu Stadtrecht liegendem Besitze mit den auf solchem ruhenden Lasten an sich gebracht hatten. 16 )

5. Bundes= und Reichssteuern. - Durch die Verfassungen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches wurde dem Bunde und dem Reiche die Gesetzgebung auf weiten Gebieten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts,


16) Prinzessinsteueredikte vom 20. April 1808 (im Großherzogl. Archiv in Schwerin), vom 13. Dezember 1841, Raabe, Ges. S. I, 440, vom 22. Dezember 1852 mit Erläuterung vom 6. Januar 1853, Raabe, V, 116, 118, vom 27. März 1875, Reg. Bl. S. 75, vom 28. Dezember 1896, Reg. Bl. 1897 S. 29, vom 17. Dezember 1897, Reg. Bl. S. 285, vom 21. Dezember 1904, Reg. Bl. S. 345. In den jüngsten Fällen (1896, 1897, 1904) hat die Ritterschaft ihren Anteil an der Steuer aus angesammelten Kassenbeständen, die wesentlich nach dem auch für die Prinzessinsteuer maßgebenden Steuermodus aufgebracht waren, ohne Ausschreibung von Hufensteuern entrichtet. Ebenso haben auch die Landstädte mehrere Male (1896, 1904) aus den Beständen der Steuererhöhungskasse, die nicht nach dem für die Prinzessinsteuer maßgebenden Modus, sondern nach dem auch auf die Kirchendiener und pia corpora erstreckten Modus der sog. erhöheten Steuer (siehe oben Note 12) aufgebracht waren, ihren Anteil entrichtet. Auf diese Weise wurden die Kirchendiener und pia corpora in den Landstädten, im Widerspruche mit dem für die Prinzessinsteuer maßgebenden Modus und mit der rev. Kirchenordnung zur Prinzessinsteuer herangezogen. - Durch die Wiederaufnahme der Stadt Wismar in den ständischen Verband (Bek. vom 9. Februar 1897, Reg. Bl. S. 85) kamen zu der erbvergleichsmäßigen Prinzessinsteuer von 20000 Talern N 2/3 = 70000 Mark , für Wismar 3000 Mark und für ihre Kämmerei= und Hebungsgüter nach der provisorischen Zahl von 18 Hufen 99 Mark hinzu.
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u. a. auch auf den Gebieten des Militärwesens, des Zollwesens und der für die Zwecke des Reiches zu verwendenden Steuern zugewiesen. Zugleich wurde bestimmt, daß die Bundes= und Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen sollten. 17 ) Den Bundes= und Reichsgesetzen gegenüber hat daher das nach dem Mecklenburgischen Landesrechte den Kirchendienern und geistlichen Stiftungen zustehende Vorrecht der Steuerfreiheit keinen Anspruch auf Geltung.

So sind nach dem Bundesgesetze vom 25. Juni 1868, betr. die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedensstandes, und nach der zubehörigen Ausführungsinstruktion vom 31. Dezember 1868 18 ) auch die Kirchendiener und die geistlichen Stiftungen zur Aufnahme von Einquartierung verpflichtet, wovon nach § 4 Nr. 5 nur die Kirchen, Kapellen und andere dem öffentlichen Gottesdienste gewidmete Gebäude befreit sind; und nach dem Reichsgesetze vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (in der Fassung vom 24. Mai 1898, R. Ges. Bl. S. 361, §§ 3, 5) sind die Seelsorger von der Gestellung von Vorspann, sowie von der Lieferung von Fourage befreiet nur in Ansehung der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde und der für diese erforderlichen Fourage. 19 )

Die Bundes= und Reichsgesetze, betr. die Eingangszölle, die Abgaben von Salz, Zucker, Tabak, Branntwein, Bier, Schaumwein, die Stempeltaxen von Wechseln, Spielkarten, Aktien, Kuxen, Renten= und Schuldverschreibungen, von Kauf= und Anschaffungsgeschäften usw., enthalten keine Befreiungen zugunsten der Kirchendiener und der pia corpora. Eine Ermäßigung der Erbschafts= und Schenkungssteuer und - bei Zuwendungen von nicht mehr als 5000 M - vollständige Befreiung von ihr gewährt das Erbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906 für einen Erwerb, der inländischen Kirchen anfällt, ferner für einen Erwerb, der solchen inländischen Stiftungen, Gesellschaften, Vereinen oder Anstalten anfällt, die ausschließlich kirchliche


17) Art. 2 und 4 der Verfassung des Nordd. B.; Art. 2 bis 5 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871, R. Ges. Bl. S. 63.
18) Reg. Bl. 1869 Nr. 15, 16.
19) Wegen der Leistungen im Mobilmachungszustande siehe Reichsges. vom 13. Juni 1873, §§ 3, 6, 25, R. Ges. Bl. S. 129. Meckl. Ausf. VO. vom 1. April 1881, Reg. Bl. S. 108. - Zu vgl. noch Meckl. VO. vom 17. April 1903 betr. Pferdevormusterung, Reg. Bl. S. 45.
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Zwecke verfolgen, sofern ihnen die Rechte juristischer Personen zustehen, und endlich für Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen Zwecken innerhalb des Deutschen Reichs oder der deutschen Schutzgebiete gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zwecke gesichert ist. 20 )

6. Orts= und Gemeindelasten. Armenversorgung. - Dieselbe Ungunst, die im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts auf dem Gebiete des Landes= und Reichssteuerwesens zur wesentlichen Einschränkung der geistlichen Immunität führte, machte sich auch auf dem Gebiete der Orts= und Gemeindesteuern geltend.

Durch den § 15 der Allgemeinen Armenordnung vom 21. Juli 1821 wurde "jeder Einwohner des Orts ohne Unterschied der Person" verpflichtet, zu den Kosten der Armenversorgung beizutragen. Von dieser Verpflichtung wurden also auch die Kirchendiener ergriffen.

In den ritterschaftlichen Gutsbezirken sollte es indessen zur Leistung von Armenkassenbeiträgen nur da kommen, wo die Gutsherren sich dazu entschließen würden, besondere, unter ihrer Leitung durch bestellte Armenvorsteher zu verwaltende Gutsarmenkassen einzurichten, anstatt selbst ohne Beihülfe der Ortseinwohner für die Armen zu sorgen. 21 )

Im Domanium wurde durch die Domanial=Amtsarmenordnung vom 30. Juni 1824 22 ) im § 1 vorgeschrieben, daß in jeder Amtskommüne alle Einwohner ohne Unterschied der Person und des Standes einen ihren Verhältnissen angemessenen Beitrag an die Armenkasse des Amtes zu entrichten hätten. Eine Ermäßigung dieses Beitrags, wiewohl keine Wiederherstellung der Immunität gewährte den Predigern im Domanium die an die Kammer erlassene landesherrliche Verordnung vom 2. November 1827:

"Wir verordnen, daß fortan die Prediger wegen ihrer besonderen Verhältnisse nicht ganz in gleichem Maße als die übrigen Kontribuenten zu den Beiträgen


20) Erbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906, § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, §§ 55, 56, R. Ges. Bl. S. 654.
21) §§ 19, 20 der Allgem. Armenordnung vom 21. Juli 1821, Raabe Ges. S. III, 62; § 18 ist aufgehoben und ersetzt durch § 5 der Ausf. VO. vom 20. Febr. 1871 zum Bundesges. vom 6. Juni 1870, betr. den Unterstützungswohnsitz, Reg. Bl. S. 187. - Zu vergleichen noch Kammer=Zirk. vom 22. April 1826, Raabe, Ges. S. III, 76.
22) Raabe, Ges. S. III, 62.
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an die Armenkassen herangezogen werden sollen, vielmehr sollen dieselben, wenn bisher, wie im Amte Schwerin ein Prozent ihres Einkommens als Basis für die Beiträge angenommen ist, künftig nur zwei Drittel dieses Beitrages zahlen." 23 )

In den Landstädten sollten nach § 16 der Allgemeinen Armenordnung vom 21. Juli 1821 die künftig zu entrichtenden Armenkassenbeiträge der bis dahin befreiet gewesenen Einwohner durch landesherrlich zu bestätigende Ordnungen festgestellt und, wo es an Armenordnungen noch fehlte, Armenordnungen errichtet werden.

Die pia corpora wurden von der gesetzlichen Verpflichtung, Beiträge zur Armenversorgung zu leisten, nicht getroffen.

7. Orts= und Gemeindelasten. Unterhaltung der öffentlichen Wege. - Im § 4 der Wege=Polizeiordnung, Anlage B der Wegeordnung, vom 29. Juni 1824, Raabe, Ges. S. III, 290, wurde bestimmt, daß die Unterhaltung der öffentlichen Wege eine Reallast sei, die der Regel nach von dem Eigentümer des von dem Wege durchschnittenen Grundstückes zu tragen sei, in dem Falle aber, daß der Weg von den Grundstücken zweier verschiedener Eigentümer begrenzt werde, von jedem der beiden Eigentümer zur Hälfte übernommen werden müsse, unter Vorbehalt der gerichtlichen Ausmachung, falls der eine behaupte, daß dem anderen die Last allein obliege. 24 ) Hiernach hatten also künftig auch die pia corpora als Grundstückseigentümer und die Kirchendiener als Nutznießer der Grundstücke 25 ) die Wegelast zu tragen. Eine an die Landessuperintendenten


23) Raabe, Ges. S. IV, 15, Gesenius, kirchl. Ges. S. 1839 S. 85. - Die VO. vom 2. November 1827 ist durch die spätere rev. Gemeindeordnung für die Dom.=Ortschaften und durch die rev. VO. betr. das Armenwesen in den Dom.=Ortschaften vom 29. Juni 1869, Reg. Bl. S. 469, nicht aufgehoben worden, - argum. rev. Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869, § 8 lit. b. Nr. 2 verb. "durch gesetzliche Vorschrift" -, und wird auch bei Abänderungen des Steuerfußes einer Gemeinde zu beachten sein - argum. rev. Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869, § 8 lit. b. Nr. 3 verb. "sofern es an ausreichenden Bestimmungen fehlt oder die vorhandenen unangemessen befunden werden". Entsch. Min. d. Inn. vom 31. Dezember 1898 (Strahlendorf). Vgl. Zirk. vom 12. Januar 1882, Balck, Verwaltungsnorm. II, Nr. 1366.
24) Ebenso die Verordnungen vom 19. Februar 1842, § 6 und vom 12. November 1881, § 6 betr. Unterhaltung der Kommunikationswege, Raabe, Ges. S. III, 319. Reg. Bl. 1881 S. 249.
25) Siehe Jahrb. 1907 S. 313 Note 96 a. E.
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erlassene Regim.=Verordnung vom 14. September 1829 erläuterte diese Vorschriften dahin, daß, wenn die Landstraße durch Pfarrländereien führe, der Prediger die Wegebesserung durch seine oder seines Pfarrpächters Anspannung und Dienstboten soviel als möglich ohne fremde Hülfe auszuführen habe, daß ihm jedoch die dabei entstehenden baren Auslagen an Tage=, Grabe= oder Fuhrlohn aus dem Kirchenärar erstattet werden sollten. Schon nach kurzer Zeit aber wurde diese Verordnung durch eine weitere Verordnung vom 2. Dezember 1829 suspendiert und den Superintendenten wurde der Auftrag erteilt, durch die Prediger feststellen zu lassen, wie es in den letzten 20 bis 30 Jahren mit der Besserung der Wege an und über den Kirchen= und Pfarrländereien gehalten worden sei. Demnächst erging unter dem 30. Juni 1830 an die Superintendenten die Weisung, daß die Verordnung vom 14. September 1829 wieder aufgehoben werde und daß es gemäß § 1 der Wegeordnung vom 29. Juni 1824 bei dem Herkommen gelassen werden solle, so nämlich, daß da, wo bisher solche Wege von den Inhabern der Stiftungen unterhalten worden seien, solche Unterhaltung auch ferner von ihnen, soweit das Herkommen bestehe, beschafft werde; daß aber da, wo solches Herkommen nicht zu beweisen sei, der Ortsobrigkeit als Polizeibehörde die Sorge für die Wege und Landstraßen ihrer Feldmarken obliege. 26 )

Die spätere Gesetzgebung gab den Grundsatz auf, daß die Wegelast eine Reallast der Grundstückseigentümer sei. Durch die Verordnung vom 17. Februar 1897, betr. das Wegerecht, Reg. Bl. S. 79, und durch die Ergänzungsverordnung vom 14. Juni 1898, Reg. Bl. S. 219, wurde die Unterhaltung der öffentlichen Wege für eine Last der Ortsobrigkeiten und der zur Übernahme dieser obrigkeitlichen Last durch Verordnung oder durch landesherrlich bestätigte Satzung verpflichteten Gemeinden erklärt, mithin den ortsobrigkeitlichen und gemeindlichen Lasten zugerechnet.

8. Orts= und Gemeindelasten im Domanium. - Im Domanium verblieb es bis zur Einführung der rev. Dom.=Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 - abgesehen von den Armenlasten und von den Quartier= und Naturalleistungen für die Truppen - bei der kirchenordnungsmäßigen Freiheit der Kirchendiener von den Orts= und Gemeindelasten. 27 ) Auf


26) Gesenius, kirchl. Ges. S. 1839, S. 86. Balck VN. I Nr. 24.
27) Reskript Min. f. geistl. Ang. an die Beamte in Wittenburg und Zarrentin vom 17. April 1855 betr. die Immunität der Kirchendiener und (  ...  )
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Grund der rev. Dom.=Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 wurden selbständige Hofgemeinden und Dorfgemeinden oder mit Höfen verbundene Dorfgemeinden gebildet. Nach Vorschrift des § 8 lit. a der rev. Dom.=Gemeindeordnung ist in den Hofgemeinden der Gemeindevorsteher (Pächter, Erbpächter oder sonstiger Inhaber des Hofes) verpflichtet, sämtliche Gemeindelasten zu tragen, ist jedoch befugt, die übrigen Mitglieder der Gemeinde zu den Gemeindelasten insoweit heranzuziehen, "als bestehende oder im Verwaltungswege zu erlassende Bestimmungen es gestatten". Hiernach sind die Kirchendiener in den Hofgemeinden verpflichtet, zu den Armenlasten und zu den Quartier= und Naturalleistungen für die Truppen beizutragen, während im übrigen an ihrer Immunität bis jetzt nichts geändert ist.

In den Dorfgemeinden und in den mit Höfen verbundenen Dorfgemeinden soll das Beitragsverhältnis für die zu Gemeindezwecken erforderlichen Zahlungen und andere Leistungen so beibehalten werden, "wie es für die verschiedenen Lasten durch gesetzliche Vorschrift, Ortsüblichkeit oder in sonst gültiger Weise festgestellt ist"; rev. Dom.=Gemeindeordnung § 8 lit. b Nr. 2. Hiernach haben die Kirchendiener zwar zu den Armenlasten und zu den Quartier= und Naturalleistungen für die Truppen gemäß gesetzlicher Vorschrift beizutragen, dagegen sind sie im übrigen von den Gemeindelasten befreiet. "Sofern es in einer Dorfgemeinde an ausreichenden Bestimmungen über das Beitragsverhältnis fehlt oder die vorhandenen unangemessen befunden werden", kann die Gemeinde mit Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein anders geordnetes Beitragsverhältnis beschließen; rev. Dom.=Gemeindeordnung § 8 lit. b Nr. 3, § 20 Abs. 2 Nr. 1. Daß auch in diesem Falle die Kirchendiener "von persönlichen Handdiensten" und die Dienstländereien der Kirchendiener "von Spanndiensten in Natur" frei bleiben, ist in § 8 lit. b Nr. 4 der rev. Dom.=Gemeindeordnung ausdrücklich aus=


(  ...  ) der pia corpora, Balck, VN. I Nr. 260. Dies sehr bekannt gewordene Reskript enthält übrigens einige Ungenauigkeiten, so im Abs. 3 unter Nr. 1 die unrichtige Angabe, daß durch den LGGEV. die Kirchendiener den Prinzessinsteuern unterworfen seien, im Abs. 4 die ungenaue Angabe, daß die Immunität der Kirchendiener auch die Freiheit von der ordentlichen Kontribution umfasse, was zur Zeit der Herausgabe des Reskriptes in Ansehung der landstädtischen Vieh=, Schlacht= und Mahlsteuer nicht mehr zutraf, im Abs. 8 Satz 2 die nicht genaue Angabe "vor dem Jahre 1700" statt "vor dem Ablaufe des Jahres 1700", im Abs. 9 Satz 1 die Worte "Steuerpflicht der Grundstücke städtischer piorum corporum" statt "Steuerpflicht der städtischen Grundstücke piorum corporum".
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gesprochen; dagegen ist nicht ausdrücklich darüber entschieden, ob die Kirchendiener, - abgesehen von den Armenlasten und von den Quartier= und Naturalleistungen für die Truppen, - vermöge der ihnen nach der rev. Kirchenordnung zukommenden Immunität von Geldbeiträgen oder anderen gemeindlichen Leistungen zur Unterhaltung der Schulen, der Wege, der Wasserzüge, der Nachtwachen, der Feuerlöschanstalten, des Sanitätswesens, des Standesamtes, zur Haltung von Hebammen und Totenfrauen usw. befreiet bleiben. Zur Hebung darüber aufgekommener Zweifel wurde, im Einverständnisse mit dem Staatsministerium und mit dem Oberkirchenrate, durch das Zirkular der Ministerien des Innern, der geistlichen Angelegenheiten und des Unterrichts vom 23. März 1871 28 ) den Domanialämtern eröffnet, "daß die in der rev. Kirchenordnung Fol. 277 begründete Befreiung der Kirchendiener und der geistlichen Ländereien von Gemeindelasten durch die rev. Gemeindeordnung vom 29. Juni l869 nicht aufgehoben sei und auch ferner von Bestand bleiben müsse, soweit sie nicht durch die allgemeine Armenordnung vom 21. Juli 1821 und durch die auf Militärleistungen bezüglichen bundesgesetzlichen Bestimmungen aufgehoben sei." In den Gemeindeordnungen für die Domanialflecken Lübtheen, Zarrentin, Dargun, Neukloster und für die Insel Pöl wurde diese Bestimmung ausdrücklich hervorgehoben. 29 ) - In Übereinstimmung hiermit enthält die Verordnung vom 4. März 1878, betr. das Feuerlöschwesen im Domanium, Reg. Bl. Nr. 6 S. 15, die Bestimmung, daß die Kirchendiener vom Feuerlöschdienste befreiet sind, während sie der polizeilichen Vorschrift, daß auf allen Wohngehöften gewisse Feuerlöschgeräte gehalten werden sollen, unterworfen sind und auf ihre Kosten zu genügen haben. 30 )

Das erwähnte Zirkular vom 23. März 1871 gab Anlaß zu der weiteren Frage, ob den Küsterschullehrern im Domanium die Immunität für ihr ganzes Einkommen zustehe oder ob sie in Ansehung ihres aus dem Schuldienste bezogenen Einkommens zu den Gemeindelasten heranzuziehen seien. Durch das Reskript des Ministeriums des Innern vom 8. Juli 1871


28) Balck, VN. I Nr. 609.
29) Balck, VN. I Nr. 840 (§ 6 Nr. 3 lit. a), 844, 844 a, 845 a, 731. Vgl. Böhlau, Meckl. Landr., Bd. 3, § 217 lit. b, S. 227 bis 229; Baller, rev. Gemeindeordnung für die Dom.=Ortschaften, § 8, Anm. 15 S. 76.
30) Balck, VN. I, Nr. 1048. Auch von der Verpflichtung, Gemeindeämter in den Dorfgemeinden zu übernehmen, sind die Kirchendiener befreiet, rev. Dom.=Gemeindeordnung §§ 11, 15 Nr. 3.
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(Balck, VN. I, 630) wurde, im Einvernehmen mit dem Ministerium für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten und mit dem Oberkirchenrate, dahin entschieden, daß die schulhaltenden Küster (Organisten) im Domanium in Ansehung ihres Schullehrereinkommens zu den Gemeindelasten nach Maßgabe der für die Domanialschullehrer geltenden Grundsätze 31 ) beizutragen hätten.

Im Gemeindebezirke wohnende Pächter von Pfarrländereien (Pfarrpächter) haben auf die den Kirchendienern zustehende Entfreiung von gemeindlichen Personallasten keinen Anspruch; sie können daher ebenso wie andere beitragspflichtige Gemeindemitglieder nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit zu den persönlichen Gemeindeleistungen (Geldbeiträgen und Handdiensten) herangezogen werden. 32 ) "Was die Spanndienste betrifft, so handelt es sich bei der rücksichtlich der Dienstländereien der Kirchendiener geltenden Entfreiung von Spanndiensten" (rev. Dom.=Gemeindeordnung § 8 lit. b Nr. 4, c) "nicht um eine Exemtion der Grundstücke, sondern um eine persönliche Entfreiung der Besitzer in ihrer Eigenschaft als Kirchendiener; es ist daher diese Immunität davon abhängig, daß das betreffende Grundstück sich in der Nutzung des Kirchendieners resp. eines Vertreters


31) Wegen dieser Grundsätze s. rev. Dom.=Gemeindeordnung § 8 lit. a und lit. b Nr. 2, 4 lit. c. Zirk. vom 23. März 1871, Balck, VN. I Nr. 609; Böhlau, Meckl. Landr. Bd. 3 § 217 Note 38 bis 41. - Bei der Entscheidung vom 8. Juli 1871 war erwogen worden, daß zwar der ursprünglich mit dem Küsteramte verbundene Schuldienst kein eignes Amt, sondern eine in dem Küsteramte beschlossene Verpflichtung zum Schulhalten gewesen sei, weshalb den Küstern die Immunität für ihr ganzes Einkommen zugestanden habe, daß aber nach der neueren Entwicklung dem Schuldienste die Bedeutung eines besonderen Amtes zukomme, mit dem - oft wenigstens - ein besonderes Einkommen verbunden sei, weshalb die Immunität des Küsteramtes auf das erst später als besonderes Amt herausgebildete Schulamt nicht werde bezogen werden dürfen. Wegen der Scheidung und Feststellung des Küstereinkommens und des Schuleinkommens vgl. Balck, VN. I Nr. 547, 556, 559, 584, 625, 665, 698. - Den schulhaltenden Küstern steht für ihr ganzes kirchliches Einkommen die Immunität zu, also auch für denjenigen Teil desselben, der ihnen bei der Besoldung aus das Lehrergehalt angerechnet wird (VO. vom 29. Dezember 1896 §§ 6, 13, Reg. Bl. 1897 S. 1, VO. vom 13. März 1901, §§ 14, 21, Reg. Bl. S. 137, VO. vom 26. März 1907, § 4, Reg. Bl. S. 75, VO. vom 28. April 1908 § 5, Reg. Bl. S. 177). - Personen, die mit der Verrichtung der Küstergeschäfte nur beauftragt sind, haben keinen Anspruch auf die den fest angestellten Küstern zustehende Immunität. Entsch. Min. des Inn. vom 1. Februar 1902.
32) Entsch. Min. des Inn. vom 7. April 1881 (im Einverständnisse mit dem Min. f. geistl. Ang.), Balck, VN. II, Nr. 1356.
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desselben befindet." Diese Voraussetzung ist in der Person des Pfarrpächters gegeben, da der Pfarrpächter die Pfarrländereien gegenüber seinem Verpächter als dessen Vertreter besitzt. 33 ) - Im Gemeindebezirke wohnende Erbpachtbesitzer von Pfarrländereien (Pfarrerbpächter) haben ebensowenig wie Pfarrpächter Anspruch auf die den Kirchendienern zustehende Entfreiung von gemeindlichen Personallasten, die auch in dem Falle, wenn sie mit Rücksicht auf den Umfang des Grundbesitzes bemessen werden, die Eigenschaft von persönlichen Lasten nicht verlieren. Auch die Befreiung von gemeindlichen Spanndiensten steht dem Pfarrerbpächter nicht zu, "da der Pfarrerbpächter das Grundstück nicht, wie der Pächter gegenüber dem Verpächter, als Vertreter des Vererbpächters, sondern aus eigenem Rechte besitzt." 34 )

Die pia corpora übergeht die rev. Dom.=Gemeindeordnung mit Stillschweigen. Da ihnen nach rezipiertem Rechtssatze die Immunität zusteht, 35 ) so sind sie von den Gemeindelasten im Domanium befreiet. Die Befreiung der geistlichen Ländereien von den Gemeindelasten im Domanium ist überdies ausdrücklich anerkannt in dem erläuternden Zirkular vom 23. März 1871 und in den Gemeindeordnungen für Lübtheen, Zarrentin, Dargun, Neukloster und für die Insel Pöl. 36 )

9. Orts= und Gemeindelasten im ritterschaftlichen Gebiete. - Im Gebiete der Ritterschaft, der Landesklöster, der Kämmerei= und Ökonomiedörfer sind die Kirchendiener, bis auf die durch die Allgemeine Armenordnung vom 21. Juli 1821 zugelassene Heranziehung zu den Armenlasten und bis auf die Teilnahme an den Quartier= und Natural=


33) Entsch. Min. d. Inn. vom 30. April 1877 (Satow), Balck, VN. I Nr. 972. Zu gleichem Resultate gelangt, wiewohl mit abweichender Auslegung des § 8 lit. b Nr. 4 c der rev. Dom.=Gemeindeordnung, die ältere Entscheidung Min. d. Inn. vom 24. November 1874 (Wittenförden), Balck, VN. I, Nr. 814.
34) Siehe die in voriger Note angezogene Entsch. Min. d. Inn vom 30. April 1877. Abweichend eine ältere Entscheidung Min. d. Inn. vom 13. Februar 1872, in der es heißt, daß Gemeindeleistungen, die auf dem Grundbesitze ruhen und von denen das Pfarrerbpachtgrundstück als geistliches Grundstück entfreiet ist, auch von dem Pfarrerbpächter nicht gefordert werden können.
35) Siehe Jahrb. 1907 S. 271, S. 288 bei Note 40, S. 298 bei Note 66, S. 317, 318 und unten Note 52.
36) Siehe oben bei Note 28, 29.
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leistungen für die Truppen, nach wie vor auf Grund der rev. Kirchenordnung von Beiträgen zu den Orts= und Gemeindeleistungen befreiet geblieben. 37 ) Die pia corpora sind nach rezipiertem Rechtssatze ebenfalls von Kommunallasten frei.

10. Kommunallasten der Kirchendiener in den Städten. - Auf Grund der landesherrlichen Bestimmungen zur sogen. Städteordnung vom 20. August 1827 und 10. Dezember 1830, Raabe, Ges. S. IV, 818, 822, wurden für eine Reihe von Städten landesherrlich bestätigte Stadtordnungen


37) So heißt es in der ritter= und landschaftlichen Schulordnung vom 21. Juli 1821 (Raabe, Ges. S. IV, 393) § 16: "Die Schullehrer, insofern sie nicht zugleich Küster sind, stehen unter der Gerichtsbarkeit ihres Wohnorts und tragen alle ordentlichen und außerordentlichen Abgaben, welche ihnen verfassungsmäßig durch landesherrliche Edikte auferlegt werden. Auch sind sie den Bestimmungen unterworfen, welche künftig in Ansehung der Tragung von Gemeindelasten etwa festgestellt werden." - Nach der Dorfsordnung vom 21. November 1861 für die ritterschaftl. Dorfgemeinde Rossow §§ 16, 18 haben der Pastor und der schulhaltende Küster zur Armenkasse gewisse bare Beiträge zu leisten, dagegen sind sie von Spanndiensten für die Armen und von allen sonstigen Gemeindelasten frei. - Die Gemeindeordnung der ritterschaftl Dorfgemeinde Wend.=Priborn vom 15. Juli 1881 verpflichtet den ersten Lehrer, der zugleich Küster ist, zur Leistung von Gemeindeabgaben; diese Beitragspflicht bezieht sich aber nur auf das Einkommen aus dem Schulamte, während ihm für sein Einkommen aus dem Küsteramte die kirchenordnungsmäßige Steuerfreiheit zusteht. Entsch. der Min. d. Inn. und des Unterr. vom 30. März 1885 und vom 8. August 1903, Entsch. Min. d. Inn. vom 17. Oktober 1903. - Durch Entsch. Min. d. Inn. vom 28. Dezember 1894 wurde anerkannt, daß die dem Pastor in dem ritterschaftl. Flecken Dassow nach der rev. Kirchenordnung zustehende Steuerfreiheit auch die Kommunalabgaben ergreife, und in der Entsch. Min. d. Inn. vom 6. Mai 1892 wurde ausgesprochen, daß der Küster in Dassow, da er nach der rev. Kirchenordnung von Kommunalabgaben befreiet sei, nur mit seinen nicht aus dem Küsteramte fließenden Einnahmen zu Gemeindebeiträgen herangezogen werden könne. Ebenso wurde die den Kirchendienern nach der rev. Kirchenordnung zustehende Freiheit von Gemeindeabgaben und Gemeindediensten vorbehalten in der landesherrlichen Bestätigung der Dassower Satzung vom 18. Oktober 1898 betr. die Bedürfnisse der Schulkasse und in der Dassower Feuerlöschordnung vom 19. März 1892. - Durch das landesherrlich bestätigte Statut vom 9. Oktober 1894 für das Parchimsche Kämmereidorf Slate wurden der Pastor und der Küster zu den im Statut erwähnten Gemeindeleistungen, abgesehen von der Einquartierung, nicht verpflichtet und vom Feuerlöschdienste ausdrücklich ausgenommen. - Nach §§ 6, 9 der VO. vom 30. April 1897, Reg. Bl. S. 119, betr. das Feuerlöschwesen in der Ritterschaft sollen die Kirchendiener auf ihren Gehöften gewisse Feuerlöschgerätschaften auf ihre Kosten halten, von dem Feuerlöschdienste aber frei sein.
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erlassen. 38 ) In mehrere dieser Stadtordnungen fanden Bestimmungen Aufnahme, welche die landesgrundgesetzliche Steuerfreiheit der Kirchendiener beiseite setzten, indem sie alle Bürger und Einwohner ohne Unterschied verpflichteten, zu den städtischen Abgaben Beiträge zu leisten. 39 ) Diesem Vorgange folgten andere städtische Steuersatzungen 40 ) Man hat nicht ohne Grund geltend gemacht, daß die in diesen Stadtordnungen und Satzungen geschehene Aufhebung der kirchenordnungsmäßigen Immunität der Kirchendiener verfassungswidrig zustande gekommen sei, weil die rev. Kirchenordnung ein mit Zustimmung der Stände erlassenes und im § 483 des LGGEV. anerkanntes allgemeines Landesgesetz sei, auf dessen Befolgung im ganzen Lande die Stände ein wohlerworbenes Recht erlangt hätten, sodaß die Beseitigung der landesgrundgesetzlich feststehenden Immunität der Kirchendiener durch lex specialis gemäß §§ 191 bis 200 des LGGEV. nicht ohne Gehör und Zustimmung der Stände habe geschehen können. Indessen die Stände haben wegen dieses Vorganges ein gravamen nicht erhoben und die Regierung, in deren Händen bis zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die Handhabung des Kirchenregiments und die Fürsorge für die städtischen Angelegenheiten vereinigt waren, fand weder staatsrechtliche noch sachliche Bedenken, die Immunität der Kirchendiener dem städtischen Vorteile zu opfern.

Eine wirksamere Vertretung fanden die Rechte der Kirchendiener, nachdem im Jahre 1849 der Oberkirchenrat als besonderes oberbischöfliches Organ zur Pflege der Kirche und zur Wahrnehmung ihrer Rechte eingesetzt und die Handhabung der Regierungsangelegenheiten durch die Verordnung vom 4. April 1853, Raabe V, 1119, verschiedenen Ministerien zugewiesen war. Dadurch war mehr als früher Gelegenheit gegeben, vor der Beschlußfassung über neue, zur landesherrlichen Genehmigung eingereichte städtische Steuersatzungen und vor der Entscheidung über Be=


38) Siehe über diese unter Leitung eines und desselben Regierungskommissars entstandenen Stadtordnungen Böhlau, Meckl. Landr. Bd. 3 S. 103 bis 108.
39) So die Stadtordnungen für Schwerin 1832, § 60, Grevesmühlen 1832, § 66, Penzlin 1839, §§ 71, 72, 74, Tessin 1839, §§ 71, 72, 74, Bützow 1839, §§ 71, 72, 74, Malchow 1839, §§ 71, 72, 74, Krakow 1839, §§ 69, 70, 72, Goldberg 1840, §§ 71, 72, 74.
40) Malchin, regiminell konfirm. Kommissionsprotokoll vom 22. Dezember 1846; Güstrow, landesherrl. bestät. Kommunalabgaben=Regulativ vom 20. Februar 1850.
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schwerden wegen Verletzung von Immunitätsrechten die Interessen der Kirche zur Geltung zu bringen, wobei man übereinstimmend von der Auffassung ausging, daß die kirchenordnungsmäßige Steuerfreiheit der Kirchendiener gewahrt werden müsse, soweit sie nicht durch allgemeine Landesgesetze oder durch landesherrlich genehmigte Stadtordnungen und Steuersatzungen aufgehoben sei. 41 )

Am Ende des neunzehnten Jahrhunderts gelang es der Landschaft, die landesgrundgesetzliche Freiheit der Kirchendiener von den Gemeindesteuern der Städte zu beseitigen. Die Verordnung vom 4. Januar 1900, Reg. Bl. S. 65, schrieb vor:

"In Abänderung der Bestimmung im fünften Teil der rev. Kirchenordnung Fol. 277 werden die für die


41) In verschiedenen Beschwerdefällen führte die Prüfung zu dem Urteile, daß die in den bezüglichen - teils mit, teils ohne clausula salvatoria - landesherrlich genehmigten Satzungen für alle Einwohner ohne Unterschied vorgeschriebene Steuerpflicht in eingeschränktem Sinne auszulegen, d. h. nicht auf die Kirchendiener zu beziehen sei. Kröpelin 1868; Sülze 1884; Dömitz 1885; Malchin 1885; Lübz 1888.
Andere Entscheidungen (Min. des Innern) von grundsätzlicher Bedeutung:
a) Die Steuerfreiheit der Pfarrwitwen ist beschränkt auf den Ort, wo der Ehemann zuletzt im Amte gestanden hat, (weil die Steuerfreiheit vornehmlich auf dem Verhältnisse zwischen dem Pastor und seiner Gemeinde beruhet). Marlow 1891; Dömitz 1898.
b) Die Frage, ob den Küstern, die zugleich ein Schulamt verwalten, die Immunität für ihr ganzes Einkommen oder nur für ihr Einkommen aus dem Küsterdienste zustehe, wurde ebenso wie in dem für das Domanium ergangenen Zirkular vom 8. Juli 1871 (s. oben Note 31) wiederholt dahin entschieden, daß die schulhaltenden Küster in den Städten in Ansehung ihres Schuleinkommens zu den Gemeindelasten beizutragen hätten. Waren 1879; Sülze 1884; Gnoien 1889; Rehna 1892; Crivitz 1895.
c) Ebenso wurde entschieden in Ansehung des Einkommens der Hülfsprediger aus gleichzeitigem Schuldienste. Sülze 1887.
d) Den Rektoren steht die Steuerfreiheit nicht zu, auch wenn mit dem Schulamte einzelne kirchliche Obliegenheiten z. B. gewisse Pflichtpredigten verbunden sind, da sie zu den Geistlichen im Sinne der rev. Kirchenordnung nicht zu rechnen sind. Neubukow 1898.
e) Kantoren und Organisten, die nicht zugleich Küster sind, gehören nicht zu den im Sinne der rev. Kirchenordnung immunen Kirchendienern. Hagenow 1875; Boizenburg 1900 In einigen anderen Fällen wurden sie dagegen vollständig oder wenigstens ist Ansehung ihres Einkommens aus dem Kirchendienste für befreiet erachtet. Waren 1879; Malchow 1880.
f) Kirchenökonomen und Kirchenprovisoren gehören ebenfalls nicht zu den im Sinne der rev. Kirchenordnung befreiten Kirchendienern. Grevesmühlen 1890.
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Geistlichen und übrigen Kirchendiener bestehenden Befreiungen und Bevorzugungen in Ansehung der Kommunalsteuer in den Städten aufgehoben, auch soweit sie in einzelnen Städten durch besondere landesherrlich genehmigte Ordnungen festgesetzt sind.
Für die bereits im Amte befindlichen Geistlichen und Kirchendiener bewendet es jedoch, solange sie ihr Amt an derselben Kirche und Gemeinde bekleiden, rücksichtlich ihres Diensteinkommens bei dem bestehenden Rechte, insbesondere auch bei der wegen der Besteuerung in einzelnen Städten mit landesherrlicher Genehmigung getroffenen Ordnung." 42 )

In den übrigen Landesteilen (im Domanium, in dem ritterschaftlichen und Klostergebiete, Kämmerei= und Ökonomiegütern) ist die Freiheit der Kirchendiener von den Orts= und Gemeindesteuern bis jetzt bei Bestand geblieben.

Die nicht auf Fol. 277, sondern auf Fol. 279 der rev. Kirchenordnung beruhende Immunität der Pfarrwitwen wurde durch die Verordnung vom 4. Januar 1900 nicht getroffen.

11. Kommunallasten der pia corpora in den Städten. - Bis zum Anfange des neunzehnten Jahrhunderts waren die pia corpora, wie im übrigen Lande, so auch in den Städten von den Kommunallasten und Kommunalsteuern befreiet, mit der Ausnahme nur, daß sie nach den Herzoglichen Resolutionen vom 16. Juli 1701 und § 498 des LGGEV. für die zu Stadtrecht liegenden (nach dem Ablaufe des Normaljahres 1700) aus bürgerlichem Besitze an sich gebrachten Grundstücke den Schoß und andere onera realia auf sich nehmen mußten und daß sie nach der Verordnung vom 31. Mai 1783 die Erhöhungssteuer (den fünften Pfennig) von Häusern und Ländereien erlegen sollten. 43 )

Die auf Grund kommissarisch - deputatischer Verhandlung erlassenen landesherrlichen Bestimmungen zur Städteordnung vom 20. August 1827 44 ) brachten unter Nr. 12 die Bestimmung,


42) Die Landschaft forderte die Aufhebung der Immunität der Kirchendiener von den städtischen Kommunalsteuern als Preis für ihre Zustimmung zu der Verordnung betr. die Emeritierung der lutherischen Geistlichen, obgleich durch diese Verordnung die Geistlichen ohnehin mit sehr beträchtlichen Opfern belastet wurden. Die Ritterschaft gab dem Votum der Landschaft nach.
43) Jahrb. 1907 S. 298 bei Note 66, 320, 321.
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daß neue, zur Deckung von Lokalbedürfnissen durch Rat und Bürgerschaft beschlossene, auf den Grundbesitz gelegte und landesherrlich bestätigte Anlagen alle zu Stadtrecht liegenden Grundstücke ohne Unterschied des Besitzers ergreifen sollten.

Ohne Zweifel wurden von dieser Vorschrift auch die pia corpora als Besitzer zu Stadtrecht liegender Grundstücke getroffen. Ebenso gewiß ist es, daß die Bestimmung solche innerhalb der Städte und der Stadtfeldmarken belegene Grundstücke unberührt läßt, die nicht zu Stadtrecht liegen. Es kommt also darauf an, festzustellen, welche Grundstücke nicht zu Stadtrecht liegen. Nach dem geschichtlichen Hergange gehören zu solchen vom Stadtrechte ausgenommenen Grundstücken landesherrliche und geistliche Grundstücke. 45 )

Von dem Gebiete, das die Landesherren in der Zeit der Einwanderung deutscher Kolonisten zur Besiedlung anwiesen und gleichzeitig oder später mit dem Stadtrechte und städtischen Privilegien bewidmeten, waren diejenigen Grundstücke ausgenommen, welche die Landesherren für ihre Herrschafts= und Nutzungszwecke in Besitz behielten. Dahin gehörten insbesondere die mit fürstlichen Mannen besetzten castra, Burgen, Schlösser und Häuser. 46 ) Auf solche fürstliche Grundstücke und deren Bewohner fanden bei der Verschiedenheit der Besitz= und persönlichen Verhältnisse das Stadtrecht, die Privilegien und die Pflichten der Stadtbürger keine Anwendung, für sie blieb das gemeine Recht (Landrecht, commune jus terrae) in Geltung. 47 ) Diese landesherrlichen Grundstücke - Burg=, Schloß= und Amtsfreiheiten - haben sich in den Städten als nicht zu Stadtrecht liegende Immunitäten durch die Jahrhunderte erhalten und gehören noch heute zum


(  ...  ) Raabe, Ges. S. IV, 818.
45) Andre ehemals nicht zu Stadtrecht liegende städtische Grundstücke, wie z. B. der in Schlie's Kunst= und Geschichtsdenkmälern IV, 135 erwähnte, erst im Jahre 1830 in das Stadtgebiet einverleibte von Pressentin'sche Ritterhof in Sternberg kommen nicht mehr in Betracht.
46) Außerdem häufig Mühlen und noch andere Grundstücke. Aus Schlie's Denkmälern ist bekannt, daß in manchen Städten des Landes von alter Zeit her fürstliche castra, Burgen, Schlösser oder Häuser bestanden haben, und daß unter ihrem Schutze und im Anschlusse an ihren Bezirk (Wiek) städtische Ansiedlungen entstanden sind. Vgl. auch K. Schmaltz, kirchl. Organisation Mecklenburgs im Mittelalter, in den Jahrb. für Meckl. Gesch. 1907 S. 112, 113, 151, 159.
47) Schlie's Denkmäler I, 389 bei Note 6. Vgl. M. U.=B. 1021, 1788, 2001, 2169, 2238, 2239, 2240, 2345, 2502, 2525, 2528, 2542, 10334.
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Domanium, 48 ) soweit sie nicht im Laufe der Zeit auf Grund von Verträgen in das zu Stadtrecht liegende Gebiet einverleibt worden sind. 49 )

Was die geistlichen Grundstücke in den Städten betrifft, so war für die deutschen Kolonisten, die im zwölften und dreizehnten Jahrhundert das Land Mecklenburg besiedelten, die geistliche Versorgung durch christliche Kirchen und Priester Bedingung der Einwanderung. Als daher die Landesherren anfingen, die Besiedlung des Landes zu betreiben und Städte zu gründen, waren sie es in der Regel, die in ihren Ansiedlungen die entstehenden Kirchen und Pfarren mit Grundbesitz dotierten, wogegen sie das Patronatsrecht erwarben. 50 ) Die römische Kirche aber, die im Deutschen Reiche von jeher für ihre Diener und Stiftungen besonderes geistliches Recht, geistliche Gerichtsbarkeit und Freiheit von weltlichen Steuern, Lasten und Diensten in Anspruch genommen hatte, 51 ) erlangte dieselben Vorrechte auch in Mecklenburg. Der von den Landesherren verliehene oder bestätigte geistliche Besitz wurde regelmäßig ab omni jure et judicio potestatis saecularis, in der Regel auch ab exactionibus, talliis, collectis, vectigalibus befreiet und in die potestas et libertas ecclesiastica, zum geistlichen Rechte und zur geistlichen Gerichtsbarkeit übergeführt. Zahlreiche Urkunden bezeugen die durchaus regelmäßige Verleihung solcher Immunitäten an die Hochstifter, Klöster, Kirchen und geistlichen Stiftungen. 52 )


48) Vgl. Lübz'er Kommunionhebungsvertrag vom 27. März und 30. Juli 1760, § XXIV, Hinst. Ges. S. III, 341; Jurisdiktionsregulativ für Grabow vom 5. Oktober 1763, § 8, Hinst. Ges. S. III, 320; Jurisdiktionsregulativ für Rehna vom 30. Mai 1791, § 3, Parch. Ges. S. I, 289; Raabe, Meckl. Vaterlandskunde 1857, I § 3, Domänen S. 439, 449, 451, 471, 485, 489, 495, 501, 508, 520, 536, 600, 605.
49) Namentlich in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts; so in Crivitz 1871, 1878, Boizenburg 1876, Grabow 1876, Lübz (wo gleichzeitig auch der Besitz des Sophienstiftes einverleibt wurde) 1876, Goldberg 1877, Neubukow 1877, Neukalen 1877, Rehna 1877, Sülze 1878, Güstrow (wo die Amts=, Burg= und Domfreiheit einverleibt wurde) 1879.
50) Daher sind fast in alten Städten des Landes die Kirchen und Pfarren landesherrlichen Patronates. - Vgl. Schmaltz, kirchliche Organisation Mecklenburgs, a. a. O. 1907, S. 110, 123, 130, 132, 133, 141, 147, 159, 177, 196, 197, 205, 207, 210, 230, 234 bis 237, 255, 259, 260, 1908 S. 40.
51) Ecclesia jure Romano vivit. Mejer, Kirchenr. 3 A. § 12 Note 4, § 31 Note 2, 14, § 32 Note 3. Richter, Kirchenr. 8 A. §§ 206, 207.
52) S. z. B. M. U.=B. 391, 414, 467, 536, 538, 553, 558, 570, 603, 617, 621, 688, 771, 828, 861, 1028, 1215, 1243, 1490, 1668, 1788, 2295, (  ...  )
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Die rechtliche Überzeugung, daß Gottes Diener und Gottes Gut von der weltlichen Macht und Gerichtsbarkeit, von weltlichen Diensten und Abgaben ausgenommen seien, gewann durch beständige Übung eine solche Kraft, daß die potestas, jurisdictio und libertas ecclesiastica auch in Mecklenburg zu einem rezipierten Satze des Landesrechts wurde. Als solcher stand er längst vor der Reformation fest. Daher gehörten in den Städten die Kleriker nicht zu den Bürgern und der zur dos der Kirchen und Pfarren gewidmete Grundbesitz blieb, wie der landesherrliche Grundbesitz von dem zu Stadtrecht liegenden Gebiete ausgenommen. 53 ) Auch für diejenigen städtischen Grundstücke, welche später nach der Gründung der Städte den Kirchen zur Vermehrung ihrer dos oder neu entstehenden geistlichen Stiftungen als dos gewidmet wurden, konnte die römische Kirche die Immunitätsrechte erlangen, ja sie vermochte diese Vorrechte öfter auch für städtische Grundstücke gewinnen, die sie außer den Dotalgrundstücken zur Vermehrung des Stiftungsvermögens aus bürgerlichem, zu Stadtrecht liegenden Besitze an sich brachte (bona acquisita), obwohl die Magistrate, besonders in den Städten lübischen Rechts, dem Übergange der zu Stadtrecht liegenden Erben in das Vermögen der eximierten pia corpora in der Regel widerstrebten und ihn oft nur mit Einschränkungen oder nur gegen einmalige oder wiederkehrende Erlegnisse zugestanden. 54 ) - Durch die Reformation wurde an der hergekommenen Exemtion der geistlichen Grundstücke nichts geändert, der geistliche Grundbesitz in den Städten blieb nach wie vor von dem zu Stadtrecht und Stadtpflicht liegenden Erbenbesitze der Bürger ausgenommen, und der Kirchen und geistlichen Stiftungen Güter, Lehen und Einkommen kamen nicht unter die Jurisdiktion der Magistrate oder


(  ...  ) 2335, 2336, 2415, 2502, 2525, 2528, 2719, 2918, 3018, 3063, 3457, 3491, 3562, 3636, 4786, 6914, 7873, 8011, 8490, 8980, 9586, 9605, 10328, 10419, 10473, 10606, 10699, 12191; - Wort= und Sachregister IV, S. 450 verb. libertas ecclesiastica; XII, S. 266 verb. jus ecclesiasticum, S. 408 verb. potestas ecclesiastica; XVII, S. 418, 419 verb. Freiheit. Böhlau, Meckl. Landr. Bd. 1 S. 415 § 69, I. Wegen Abweichungen von der Bedefreiheit und Zurückdrängung solcher Abweichungen s. Brennecke, die ordentl. direkten Steuern Mecklenburgs im Mittelalter, in den Jahrb. f. Meckl. Gesch. 1900 S. 46 bis 48.
53) Brennecke a. a. O. S. 4 bis 6, 14, 44 bis 50, 70 bis 72. Techen, über die Bede in Meckl. bis 1385, in den Jahrb. f. Meckl. Gesch. S. 61, 62.
54) M. U.=B. 589, 744 und 1181, 2851, 3636, 3743, 4977, 6340, 6914 und 7884, 7735, 8011, 9586, 10262, 11234. - 3541, 3751, 3977, 4027, 4712, 5652, 8219, 8332, 8675, 9738, 9801, 12089; XVII, S. 462, 463 verb. Kirchengut. Techen, die Bürgersprachen der Stadt Wismar, S. 74 bis 76.
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Stadtgerichte, sondern wurden der Gewalt und Jurisdiktion des Konsistoriums und der Landesgerichte unterworfen. 55 ) Erst als nach der Entvölkerung der Städte im dreißigjährigen Kriege und in den späteren Kriegsunruhen die pia corpora öfter genötigt waren, zur Befriedigung ihrer Darlehens= und Zinsforderungen wüst gewordene oder in den Händen verarmter Schuldner befindliche bürgerliche Erben durch Pfandbesitz, Adjudikation, in solutum datio oder Vertrag zu erwerben und nun auch für solche bona acquisita - zum Schaden der Städte - Steuerfreiheit in Anspruch nahmen, wurde auf ständisches gravamen durch die Herzoglichen resolutiones vom 16. Juli 1701 vorgeschrieben, daß dergleichen von den geistlichen Stiftungen "an sich gebrachte" städtische Grundstücke künftig den Schoß und andere onera realia der zu Stadtrecht liegenden Grundstücke abzuführen schuldig sein, - mithin auch in den Händen der geistlichen Stiftungen ein zu Stadtrecht liegender Besitz bleiben sollten. Daß dagegen die älteren geistlichen Grundstücke in den Städten, namentlich die Dotalgrundstücke, von den zu Stadtrecht liegenden bürgerlichen Erben ausgenommen und steuerfrei seien, blieb nicht nur in den der Herzoglichen Entscheidung vorausgegangenen ständischen Beschwerden unbestritten, sondern wurde auch in noch viel späterer Zeit durch die Klausel des Prinzessinsteuerediktes von 1795 und bis in die Neuzeit durch die jüngeren Prinzessinsteueredikte anerkannt. 56 )

Wenn also nach Maßgabe der Nr. 12 des Erlasses vom 20. August 1827 für eine Stadt durch landesherrlich bestätigte Steuersatzung neue Anlagen auf alle "zu Stadtrecht liegenden" Grundstücke "ohne Unterschied des Besitzers" gelegt werden, so versteht es sich keineswegs von selbst, daß sie alle innerhalb der Grenzen des Stadtgebietes liegenden Grundstücke ergreifen, vielmehr bleiben die nicht zu Stadtrecht liegenden landesherrlichen und geistlichen Grundstücke davon ausgenommen. Demgemäß ist in jedem Einzelfalle, in dem geistliche Grundstücke als steuerpflichtig in Anspruch genommen werden, festzustellen, ob sie zu Stadtrecht liegen: dahin gehören von dem geistlichen Grundbesitze - außer denjenigen Grundstücken, die in späterer Zeit auf Grund von Verträgen in das zu Stadtrecht liegende Gebiet einverleibt worden sind (s. oben


55) Konsistorialordnung vom 31. Januar 1570, Tit. I § 3, III § 10. Superintendenturordnung vom 31. Januar 1571, "zum Neunten". Trotsche Meckl. Zivilproz. I, 228. Mejer Kirchenr. 3, A § 71 a. E. und Note 4.
56) Jahrb. 1907 S. 297, 298, 317, 318 und oben Nr. 4 und Note 16.
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Note 49) - ohne weiteres nur die in den Herzoglichen Resolutionen vom 16. Juli 1701 (und danach in § 498 des LGGEV.) erwähnten, durch die geistlichen Stiftungen cum onere erworbenen, zu Stadtrecht verbliebenen bürgerlichen Erben. 57 ) Daß in diesem Sinne Nr. 12 des Erlasses vom 20. August 1827 zu verstehen ist, wird bestätigt durch ein um wenige Jahre jüngeres, an den Magistrat der Stadt Laage erlassenes Regierungsreskript vom 2. April 1831, in dem es heißt, daß durch Nr. 12 der Verordnung vom 20. August 1827 die gesetzliche Immunität der Immobilien der pia corpora von städtischen Realabgaben, insoweit sie nicht durch § 498 des Landesvergleichs beschränkt sei, nicht aufgehoben, sondern daß daselbst nur bestimmt sei, daß von neuen und genehmigten Stadtanlagen alle zu Stadtrecht


57) Was die Feststellung der hierhin gehörigen steuerpflichtigen, zu Stadtrecht liegenden Grundstücke in den einzelnen Landstädten betrifft, so ist bereits erwähnt worden (Jahrb. 1907 S. 313 bis 315), daß diese Grundstücke behufs Heranziehung zur landstädtischen Kontribution von Häusern und Ländereien nach den Verordnungen vom 3. März und 18. April 1766 aus den Stadtlagerbüchern und Kirchenregistern ermittelt werden sollten und daß, wenn auf diese Weise Gewißheit nicht zu erlangen sein würde, die vor dem Ablaufe des Jahres 1700 von den geistlichen Stiftungen bereits besessenen und nicht versteuerten städtischen Grundstücke als steuerfreie Dotalgrundstücke benommen, die später erworbenen aber zur Steuerpflichtigkeit gezogen werden sollten. Den in der Verordnung vom 3. März 1766 vorgeschriebenen Nachweis, daß die vor Ablauf des Normaljahres 1700 im Besitze der geistlichen Stiftungen gewesenen städtischen Grundstücke nicht versteuert worden seien, ließ der Herzog Friedrich in einer an die Herzogliche Steuer=Kommission ergangenen Resolution im Jahre 1779 wieder fallen (Zirk. der Steuer=Kommission an die Steuerstuben vom 30. August 1779, Nr. 25, 26 der Generalakten der Großherzogl. Steuer= und Zolldirektion in Schwerin betr. die Steuerpflichtigkeit der von den Kirchen und piis corporibus nach dem Jahre 1700 akquirierten Häuser, Äcker und Wiesen). Nach Ausweis der an das Großherzogliche Archiv in Schwerin abgegebenen Steuerakten wurden in allen Landstädten behufs Feststellung der vor und nach dem Normaljahre 1700 erworbenen geistlichen Grundstücke Ermittlungen vorgenommen. - In der Praxis wurde das Normaljahr 1700 nicht blos inbezug auf die landstädtische Kontribution von Häusern und Ländereien, sondern auch inbezug auf den städtischen Schoß und andere kommunale onera realia grundleglich gemacht, was um so näher lag, da nach den §§ 51, 52 des LGGEV. regelmäßig Magistratspersonen an der Erhebung der landstädtischen Steuern durch die Herzoglichen Steuerstuben beteiligt waren, also Kenntnis von denjenigen geistlichen Grundstücken hatten, die bei der Erhebung der landstädtischen Kontribution als nicht zu Stadtrecht liegend anerkannt wurden. Vgl. z. B. die Archivakten. Lübz Nr. 6 betr. Vereinbarung vom 19. September 1788 wegen der Äcker des Sophienstiftes und deren Heranziehung zu städtischen Steuern.
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liegenden Grundstücke, die von den bisher bestandenen Anlagen ergriffen seien, gleichmäßig ohne Unterschied des Besitzers ergriffen werden sollten. 58 ) Die Steuerfreiheit der pia corpora beruhet auf anerkannter landesrechtlicher Regel, die Steuerpflicht ist die Ausnahme; im Zweifelsfalle wird die Ausnahme von demjenigen Teile, der sie behauptet, bewiesen werden müssen.

Während die oben (bei Note 39) erwähnten, in den 1830er Jahren erlassenen Stadtordnungen zum Teil mit der landesgrundgesetzlichen Steuerfreiheit der Kirchendiener ohne Umstände aufräumten, verfuhren sie mit der landesrechtlichen Steuerfreiheit der pia corpora schonender. Sie beschränkten, in wörtlicher Übereinstimmung mit Nr. 12 des Erlasses vom 20. August 1827, die städtischen Realsteuern auf die zu Stadtrecht liegenden Grundstücke ohne Unterschied des Besitzers und salvierten daneben in mehr oder weniger genauer Fassung die Steuerfreiheit des geistlichen Grundbesitzes noch ausdrücklich. 59 )


58) Böhlau, Meckl. Landr. Bd. I (1871) S. 419, 420 behauptet =abweichend von der in seinem Meckl. Kriminalprozesse S. 95 Note 286 ausgesprochenen früheren Ansicht - ohne näheren Nachweis, daß heutzutage als nicht zu Stadtrecht liegende Grundstücke nur noch in einzelnen Städten bestimmte einzelne landesherrliche Grundstücke beständen, und daß diese Exemtion von städtischem Rechte und Gerichte nicht auf Rechtssatz sondern auf Vertrag beruhe. Mit dem geschichtlichen Hergange stimmt diese Meinung nicht überein. Der Unterschied zwischen zu Stadtrecht liegenden Grundstücken und nicht zu Stadtrecht liegenden Grundstücken ist auch noch heutzutage von aktueller Bedeutung, wie die in den Jahren 1871 bis 1879 bewirkten Einverleibungen zahlreicher landesherrlicher und geistlicher Freiheitsgrundstücke in das zu Stadtrecht liegende Gebiet (s. oben Note 49) beweisen. Vgl. von Meibom Meckl. Hypothekenr. § 2; Langfeld Ausf.=Verordnungen z. B. G. B. S. 82 , Vorbemerk. zu §§ 63 bis 83 Nr. 2 b, α.
59) Stadtordnung Kröpelin 1835 § 74: "Indessen bleiben alle von Realabgaben gesetzlich oder herkömmlich frei gewesenen Häuser oder Grundstücke fernerhin davon befreiet." Ebenso oder ähnlich Stadtverordnungen Brüel 1835 § 73; Penzlin 1839 § 74; Tessin 1839 § 74; Bützow 1839 § 74; Malchow 1839 § 74; Krakow 1839 § 72; Goldberg 1840 § 74. - Stadtordnung Teterow 1832 § 67 "Von städtischen Abgaben sind - befreiet sämtliche Kirchen= und Ökonomiegebäude mit Ausnahme der Predigerwitwenhäuser." - Stadtordnung Grevesmühlen 1832 § 67 "Von - - sind befreiet die Predigerhäuser, das Küsterhaus, das St. Georgsstift und das städtische Armenhaus" - Stadtordnung Rehna 1833 § 74 "Von - - sind die unter Amtsjurisdiktion liegenden Gebäude, die Predigerwohnung und das Küsterhaus befreiet." - Stadtordnung Ribnitz 1835 § 74 "Von - sind die unter Amtsjurisdiktion liegenden Gebäude sowie die Kirche für ihre Gebäude und Grundstücke befreiet" -Stadtordnung Gadebusch 1835 § 73 "Von - sind die unter Amtsjurisdiktion liegenden und die der Kirche gehörigen Gebäude befreiet."
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Wenn es später gleichwohl vorgekommen ist, daß ein geistliches Grundstück, das schon von der Zeit der Reformation her als Dotalgrundstück bestanden hatte, im Widerspruche mit der landesrechtlichen Immunität und mit Nr. 12 des Erlasses vom 20. August 1827 durch landesherrlich bestätigte Steuersatzung mit städtischen Realsteuern belastet wurde, so ist das ein singulärer Fall. 60 )

Neuere städtische Steuersatzungen haben zum Teil Abstand davon genommen, in Übereinstimmung mit Nr. 12 des Erlasses vom 20. August 1827 zum Ausdrucke zu bringen, daß die Realsteuern nur die "zu Stadtrecht liegenden" Grundstücke ergreifen; sie bezeichnen als den städtischen Realsteuern unterworfene Immobilien die "auf Stadtgebiet", "auf der Stadtfeldmark", "innerhalb der Stadt und der Feldmark", "innerhalb des obrigkeitlichen Bezirks der Stadt und auf städtischer Feldmark" belegenen Grundstücke, - Bezeichnungen, die das Geltungsgebiet der Steuersatzungen weniger genau treffen.

Die landesrechtliche Steuerfreiheit der pia corpora erstreckt sich nicht bloß auf städtische Realsteuern von geistlichen Grundstücken, sondern auch auf städtische Einkommen= und Vermögenssteuern oder andere nicht auf den Grundbesitz gelegte städtische Abgaben und Lasten, 61 ) da die von der römischen Kirche behauptete und im Deutschen Reiche anerkannte Immunität der Kirchen und des Kirchenguts Steuern und Beschwerungen jeder Art ausschließt und in gleichem Umfange in das Mecklenburgische Landesrecht rezipiert worden ist. 62 )

Dagegen werden zu den Schatzungen und Beschwerungen, mit denen die pia corpora zu verschonen sind, nicht zu rechnen sein die Gebühren, die als besonderer Entgelt von denjenigen zu entrichten sind, welche bestimmte Leistungen der öffentlichen Organe oder Anstalten des Staats oder der Gemeinden für sich in Anspruch nehmen. 63 )

12. Befreiung der Kirchendiener von den Steuern und Lasten der Parochialgemeinden. -


60) Warin 1870, 1892.
61) Entsch. Min. d. Inn., Teterow 1907.
62) Der von den Bürgern zu erlegende Schoß kam im Mittelalter nicht blos als Realsteuer von Grundstücken, sondern auch als Vermögenssteuer von allem beweglichen und unbeweglichen Gut vor. Brennecke a. a. O. S. 42, 43. Techen, über die Bede, a. a. O. S. 60, 61.
63) Argum. Entsch. Min. d. Inn. Schwerin (Kanal= und Wassergeld) 1893, Warnemünde (Sielabgabe) 1904.
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Die landesgrundgesetzliche Befreiung der Kirchendiener und Pfarrwitwen von Schatzungen und Beschwerungen begreift wie die Freiheit von den Kommunallasten der bürgerlichen Gemeinde, so auch die Freiheit von den Parochiallasten der kirchlichen Gemeinde. 64 ) Dieser Grundsatz ist in beständiger Praxis anerkannt 65 ) und ist durch die auf Seite 166 erwähnte Verordnung vom 4. Januar 1900, die nur die Befreiung der Kirchendiener von den bürgerlichen Kommunalsteuern in den Städten aufgehoben hat, nicht berührt worden.

13. Wegfall der Immunität der Kirchendiener ob commune periculum. - Zu den auch von den Kirchendienern und Pfarrwitwen ob commune periculum zu entrichtenden Abgaben sind zu rechnen die Beiträge, welche die Landesregierung ausschreibt, um bei Viehseuchen die gesetzlich zu gewährenden Entschädigungen für die zur Abwendung größerer Seuchengefahr getöteten Tiere zu leisten. 66 )

14. Schluß. Nach den Worten der rev. Kirchenordnung gebietet die Pflicht der Dankbarkeit, welche die Regenten und Menschen und sonderlich die Gliedmaßen der Kirchen Gott schuldigen, zur Unterhaltung des Predigtamtes Hülfe zu tun. Darum will die rev. Kirchenordnung die Prediger, zur Aufbesserung ihres dürftigen Unterhalts, 67 ) nach altem christlichen Gebrauche mit Schatzungen und Beschwerungen verschont wissen.


64) Nach dem in Buchka und Budde's Entscheidungen des O.A.G. in Rostock V, 390 abgedruckten Urteile aus dem Jahre 1862 liegt es in den Begriffen, daß eine geistliche Baulast, welche der kirchlichen Gemeinde als solcher obliegt, nicht von dem Geistlichen in seiner Eigenschaft als Benefiziaten mitzutragen ist.
65) Entsch. Min. d. Inn. Dassow 1874, Hagenow 1875, Lübz 1881, Tessin 1895. Min. für geistl. Angel. Gadebusch 1876. Min. d. Inn. und für geistl. Angel. Röbel 1870 betr. die kirchenordnungsmäßige Befreiung des Pastors von der nach Ortsüblichkeit den wahlberechtigten Mitgliedern der kirchlichen Gemeinde obliegenden Verpflichtung, die Kosten der Anholung der aufwartenden Prediger und des neu erwählten Pastors zu tragen.
66) VO. vom 1. Juli 1857 betr. die Lungenseuche des Rindviehes, Reg. Bl. S. 157, aufgehoben durch VO. vom 23. März 1881. VO. vom 23. Januar 1882 betr. Aufbringung der Entschädigungsgelder und Abschätzungskosten für die auf Grund des Viehseuchengesetzes getöteten oder nach Anordnung der Tötung gefallenen Tiere, § 1, Reg. Bl. S. 7. - VO. vom 19. Juni 1896 betr. die Abwehr und Unterdrückung der Faulbrut unter den Bienen, § 13, Reg. Bl. S. 159.
67) Siehe hierüber rev. Kirchenordnung Fol. 274, verb. "Aus diesem allen ist klar".
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In späterer Zeit hat man geltend gemacht, daß es die bürgerliche Pflicht auch der Kirchendiener sei, gleich ihren Mitbürgern zu den Schatzungen und Beschwerungen beizutragen, die zum gemeinen Besten in Staat und Gemeinde aufgebracht werden müssen. Von diesem Standpunkte aus hat die Gesetzgebung des neunzehnten Jahrhunderts kein Bedenken getragen, die Steuerfreiheit der Kirchendiener allmählich bis auf geringe Reste aufzuheben. Dabei hat man es aber unbilliger Weise unterlassen, für die dadurch bewirkte Minderung des ohnehin meist schmalen geistlichen Einkommens, das seit der Zeit der Reformation im wesentlichen dasselbe geblieben ist, einen angemessenen Ausgleich zu gewähren; - eine Schuld aus der Vergangenheit, die noch immer der Tilgung harrt.

 

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Schildabb. Brandenburgischer Adler & Werlescher Stierkopf
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V.

Zusatz zu:

Werlesche Forschungen I.

von Geh. Archivrat Dr. Grotefend.

(Mit 2 Abbildungen.)

I m 64. Bande des Jahrbuchs habe ich auf S. 261 f. über die Heirat des Markgrafen Johann II. von Brandenburg mit Hedwig, der Tochter des Herrn Nikolaus von Werle gehandelt, und zum Beweise der Richtigkeit dieser Annahme auf den Grabstein eines Sohnes dieser Ehe, Johannes, postulierten Bischofs von Havelberg, hingewiesen, der unter dem Vatersschilde, dem Brandenburgischen Adler, auch den Mutterschild, den Werleschen Stierkopf, zeigt.

Ich kann jetzt noch einen weiteren Beweis beibringen, der wie jener einem Kleinkunstwerke entnommen ist.

In den Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde zu Eberswalde, Heft 2 - 4, S. 180 ff., findet sich ein Aufsatz des Berliner Architekten Max Kühnlein über das Taufbecken und die Kirchenglocken von St. Maria Magdalenen zu Eberswalde und die große Kirchenglocke von (Alt=) Zehlendorf bei Berlin.

Das aus Bronzeguß hergestellte Taufbecken zeigt 14mal den Brandenburgischen Adlerschild und wird von Kühnlein aus verschiedenen, völlig anzuerkennenden Gründen der Zeit des Markgrafen Johann II. zugeschrieben, des genannten Gemals der Hedwig von Werle.

Diesem Kunstwerke wird nun als der gleichen Zeit entstammend auch die große Glocke von Zehlendorf bei Berlin zur Seite gestellt. Sie hat im Fries 4 kräftig hervortretende Sinnbilder: 1. den markgräflichen Adler, 2. einen durchschnittenen Granatapfel, wie es Kühnlein bezeichnet, oder eine Rose, wie ich es nach der von Kühnlein freundlichst zur Verfügung gestellten Abreibung bezeichnen

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möchte, *) ) 3. einen gekrönten Stierkopf und 4. eine Lilie. Daß Granatapfel und Lilie symbolischer Natur sind, ist klar. Den Stierkopf deutete Kühnlein als einen mecklenburgischen, wie er denn auch Hedwig als eine Tochter eines Nikolaus von Mecklenburg bezeichnete.

Richtig ist aber Kühnleins Deutung der beiden Wappen, die ich hier nach Kühnleins Abreibungen in Originalgröße wiedergebe, als die Wappen von Johann II. und seiner Gattin Hedwig. Es ist der Werlesche Stierkopf, der uns entgegentritt. Was die Rose über dem linken Horn zu bedeuten hat, weiß ich nicht. Sollte die von mir so gedeutete Rose des Frieses mit ihr in Zusammenhang stehen? Daß der Hedwig älterer Bruder Johann I. von Werle und dessen Sohn Nikolaus II. auch Beizeichen, nämlich Sonne, Mond und Stern, und ebenso auch ein anderer Bruder Hedwigs, Bernhard I., drei Röschen als Beizeichen des Stierkopfes im Schilde auf den Siegeln führten, soll hier nur erwähnt werden, ohne eine Folgerung auf das Röschen Hedwigs daran knüpfen zu wollen. Auch noch auf späteren Siegeln Nikolaus II. und seines Sohnes Johann III. erscheinen derartige Beizeichen (Mond und Stern, Sonne und Mond).

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*)) Als "von oben gesehene, völlig geöffnete Rose mit dem Blütenkelch" hatte das Symbol auch Kühnlein 1905 in seiner Schrift: Die Kirchenglocken von Groß=Berlin, S. 45 gedeutet.
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VI.

Werden und Wachsen des Fleckens Dargun.

Nach einem Archivbericht des (†) Geh. Archivrats Dr. Beyer,
überarbeitet von Geh. Archivrat Dr. Grotefend.
* )

D argun war schon zur Zeit der Wenden eine in dem Lande Circipane gelegene wichtige Gauburg. Eine etwa ins Jahr 1178 fallende Urkunde des Schwerinschen Bischofs Berno 1 ) nennt 27 Dörfer im Besitze des eben gegründeten Klosters Dargun, die vormals der alten Burg Dargun unterworfen waren (que quondam veteri castro de Dargon subjecte fuerunt). Die genannten Dörfer sind zwar jetzt größtenteils untergegangen (so Gnevtine, Domagnewa, Szizelubiz) oder haben ihre slavischen Namen geändert (Dobimuisle = Brudersdorf; Vincedargo = Finkenthal); die noch erkennbaren aber liegen über das ganze heutige Amt Dargun zu beiden Seiten der Röcknitz zerstreut, so daß das Gebiet der alten Burg mindestens diesem Amtsbezirk gleich gewesen sein muß.

Die Burg selbst aber lag 2 ) nicht an der Stelle des späteren Klosters, also nicht an der südöstlichen Spitze des Röcknitz=Sees, sondern an dessen entgegengesetzter, der nordwestlichen Spitze auf einer schmalen Landzunge, die in die breite Moorfläche am Zusammenflusse des von Glasow herabkommenden Baches und der Röcknitz hineinragt. Noch heute sind hier die bedeutenden Wälle der Burg - als israelitischer Begräbnisplatz benutzt - wahrzunehmen und ebenso deutlich der dreifache Abschlußwall in dem davorgelegenen Walde.

Mit dieser Lage der Burg stimmt die Grenzbeschreibung in der Bewidmungsurkunde des Klosters durch den Fürsten Kasimir I.


*) Der Bericht wurde zu einem bestimmten Zwecke erfordert und mußte daher für den Abdruck, namentlich in der ersten Hälfte, erheblich umgestaltet werden.
1) M. U.=B. 125.
2) Vgl. Schlie Denkmäler Bd. I. Jahrb. VI, 70 f.; XII, 453; XXIV, 302 f.
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von Pommern im Jahre 1174 überein, indem dort namentlich die passierbare Stelle des Röcknitz=Moors (vadum Rokenitz) als östlich von Dargon liegend genannt wird, und zugleich bemerkt wird, daß die Straße von Demmin nach Lüchow - die in den Urkunden öfter, auch als Königsstraße, als Straße von Demmin nach Dargun und Lüchow und von da weiter nach Laage führend, vorkommt - durch diese Stelle hindurchführe, woraus mit Sicherheit hervorgeht, daß nur die oben bezeichnete Moorfläche am Zusammenflusse der beiden Gewässer mit dem vadum Rokenitz und nur das castrum hier mit Dargon gemeint sein kann. 3 )

Einer Landesburg von dieser Bedeutung hat nun sicher der gewöhnliche Vorort (suburbium, von den Wenden Wês, von den Deutschen Wiek genannt) nicht gefehlt, und dieser kann kaum anderswo gelegen haben, als der Burg gegenüber am östlichen Ufer des gedachten Moores, also an der Stelle des heutigen Röcknitz. Denn das westliche Ufer war damals mit dichter Waldung bedeckt (die silva intra viam de Lucho et Rokenize der Urkunde von 1174), wodurch mit Hülfe des genannten dreifachen Walles der Zugang zu der auf den anderen Seiten vom Moor beschützten Burg von der vierten Seite gleichfalls geschlossen war, und wovon der heutige Tiergarten und die damit zusammenhängende Klosterwaldung wohl nur ein kleiner Rest sind. Hiernach wäre also Röcknitz das eigentliche alte Dargun, eine Vermutung, die wir durch die Geschichte der Gründung des Klosters noch mehr bestätigt finden werden.

In diesem alten slavischen Dargun ward um das Jahr 1160 etwa 4 ) die erste christliche Kirche des ganzen Landes Circipane


3) M. U.=B. 114. Ich bemerke dabei, daß Schlie sich der Ansicht Pressentins anschließt, daß das Kloster Dargun auf der Stelle des alten Wiek's der Burg erbaut sei, und gegen Beyer hervorhebt, daß es "einen Weg über die Röcknitz durch das Moor zur Burg in alter Zeit nicht gegeben habe". Das widerspricht aber geradezu der Grenzbeschreibung in Nr. 114 über den Weg von Demmin nach Lüchow durch das Röcknitzer Moor, der nach Nr. 111 geradezu de Dimin ad Dargon et Lucho führt.
4) Um 1160 kam Berno auf seinem Missionszuge auch nach Demmin, wo er mit den Pommernfürsten zusammentraf (Jahrb. 72, 150 ff.). In diese Zeit also dürfen wir die (nach Nr. 111) von ihm vorgenommene Weihe der prima capellula in Dargon, wohl eines Holzbaus, setzen. Die Urkunde setzt die Weihe geradezu in vergangene Zeit (tunc, ! Schmaltz, Jahrb. 72, 180 übersieht das!) Ob diese capellula, die wir nach 125 als Burgwardskirche erkennen können, nun die bei dem alten Burgward errichtete 1178 als ecclesia de Rokitniz bezeichnete Kirche oder deren Vorgängerin ist, oder ob es die alte Kapelle des südlich davon belegenen (  ...  )
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erbaut, 5 ) und bald darauf wurde durch die Landesherren, die Fürsten von Pommern, der erste Grund zu dem Zisterzienser=Kloster gelegt. Zwar wurde dieses in den folgenden Kriegsunruhen bald zerstört, nach wiedergewonnenem Frieden aber wiederhergestellt - und rasch gewann es eine hohe Bedeutung für die ganze Gegend.

Das unmittelbar zu diesem Kloster gehörige, von wendischen Edlen angewiesene Gebiet umfaßte nun nach den in den Bestätigungsurkunden des Bischofs Berno von Schwerin und der pommerschen Fürsten von 1173, 1174, 1178 und 1219 6 ) gegebenen genauen Grenzbestimmungen ohne allen Zweifel zugleich die ganze heutige Feldmark Röcknitz.

Das heutige Röcknitz lag also jedenfalls innerhalb der alten Feldmark Dargun, und der Umstand, daß es dessenungeachtet bei der obigen Grenzbeschreibung nicht genannt wird, verleiht der Vermutung gewiß einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, daß es mit der alten Ortschaft Dargun selbst identisch sei. Hieraus erklärt es sich auch, daß der Erwerbung des Ortes durch das Kloster nirgends gedacht wird, obwohl bei der Wiederherstellung des Klosters Dargun der Bischof Sigwin von Kamin im Jahre 1216 neben Dargun ausdrücklich Rokitnitze zu denjenigen Dörfern rechnet, welche von alters her zu den Besitzungen des Klosters gehört hätten (que ad ipsum locum pertinent ab antiquo). 7 ) Die Scheidung des Klosters und seiner unmittelbaren Umgebung, auf welche sich nunmehr durch die Wichtigkeit der Klosteranlage deren Name übertrug, und der alten wendischen Ortschaft Dargun, nunmehr, und zwar bereits etwa 1178 (M. U.=B 125) Röcknitz genannt, in zwei getrennte Feldmarken, Dargun und Röcknitz, geschah demnach im Beginn des 13. Jahrhunderts, wohl bald nachdem die durch ihre Verdienste um den Ackerbau berühmten Zisterziensermönche zum zweiten Male ihre Stiftung bezogen und


(  ...  ) Klosters Dargun ist, läßt sich nicht sagen. Auffallend ist das prima, das doch immer ein secunda vermuten läßt. sei es nun am selben Orte oder in der Nähe. Vielleicht, daß man die erst am Norden des jetzigen Sees gegründete Klostersiedlung aus Nützlichkeitsgründen bei der Wiederherstellung an das Südende des jetzigen Sees verlegte. Wahrscheinlich hat man erst um das Jahr 1225 in Dargun sich mit dem Bau einer steinernen Kirche beschäftigt, da das Kloster damals Küsserow ad opus latericium erwirbt (M. U.=B. 311), dann baute man auch das Kloster von Stein (M. U.=B. 444, 527).
5) Anführung der Urkunde Bischof Bernos von 1173, M. U.=B. 111.
6) M. U.=B. 111. 114. 125. 247.
7) M. U.=B. 226.
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zu ihrem Unterhalt auf dem rechten Ufer der Röcknitz einen Bauhof, wahrscheinlich auf ausgerodetem Waldboden, angelegt hatten. Die Burg Dargun, die schon 1178 ein vetus castrum genannt wird, war wohl, als die Kämpfe der Pommernherzoge auch der ersten Klostergründung von Dargun ein Ende bereiteten, ebenfalls zerstört, und hatte dadurch der Name Dargun für die bei ihr entstandene, nun auch wohl verwüstete dörfliche Niederlassung seine Bedeutung verloren. Seit dieser Zeit verblieb, das steht sicher fest, der alte Name Dargun ausschließlich dem Kloster und dem dazu gehörigen Hofe, während das am linken Ufer der Röcknitz gelegene Dorf nunmehr nach seiner Lage an dem gedachten Wasser ausschließlich den Namen Röcknitz erhielt. Aber auch nach dieser Zeit werden beide Orte in den Urkunden öfter in näherer Verbindung miteinander, gleichsam als zusammengehörig, genannt, z. B. in der Bestätigung und Erweiterung der Privilegien des Klosters durch den Herzog Kasimir von Pommern vom Jahre 1219, wo das Kloster Dargun und das Dorf Röcknitz mit ihren Pertinenzien zusammengefaßt und von allen übrigen Besitzungen abgesondert, diesen gleichsam entgegengesetzt werden: damus preterea supradictis fratribus ipsum locum Dargun, ubi claustrum situm est, et villam Rokenitze cum parrochia et taberna et omnibus eorum pertinentiis, insuper . . . 8 )

Endlich ist hier noch zu erwähnen, daß den Einwohnern von Röcknitz noch im 17. Jahrhundert in dem jenseits des Wassers um die alte Burgstätte liegenden Walde, dem Tiergarten, eine Holzungs= und Weidegerechtigkeit zustand, die wahrscheinlich in dieser alten Zusammengehörigkeit von Röcknitz mit dem alten wendischen Dargun ihren Grund hatte.

Übrigens wird des Ortes Röcknitz in den Klosterurkunden von nun an nur selten gedacht. Das erste Mal war er uns in der schon angeführten Urkunde des Bischofs Berno begegnet, die etwa in das Jahr 1178 zu setzen ist, worin der Bischof dem Kloster den Zehnten aller Klosterdörfer verleiht. Hier werden die von den Mönchen für die Seelsorge in den gedachten Dörfern erhobenen Gebühren der Kirche zu Röcknitz zugewiesen: Baptisma autem et visitationes infirmorum, sepulturas mortuorum et cetera, que ad curam animarum pertinent, ad ecclesiam de Rokitnitz accipient. 9 )


8) M. U.=B. 247. Ebenso 1266, M. U.=B. 1071.
9) M. U.=B. 125.
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Die eigentliche Pfarrkirche des Sprengels, zu dem das Kloster selbst gehörte, war also, dem Futurum accipient nach anscheinend damals im Bau begriffen, wohl an Stelle der 1173 10 ) erwähnten prima capellula in Dargon, von deren Altar es heißt, daß er zuerst in ganz Circipanien geweiht sei (quod et primum consecratum est in tota Circipen). Zur Zeit der zweiten Bestätigungsurkunde des Klosters durch Herzog Kasimir 1219 hatte der Ort bereits seinen eigenen Pfarrer, sowie einen Krug: villa Rokenize cum parrochia et taberna. 11 ) Im Jahre 1232 verlieh der Bischof Conrad von Kamin der Kirche daselbst (welche damals aufs neue eingeweiht wurde oder kurz zuvor geweiht war) 12 ) einen Zehnten zum Unterhalt des Pfarrers. Im Jahre 1281 wird dann einer Mühle zu Röcknitz gedacht; 13 ) ohne Zweifel war es dieselbe, die schon in Bischof Berno's Urkunde von 1173 14 ) als innerhalb des von den slavischen Edlen verliehenen Gebietes liegend genannt, in späteren Zeiten aber stets zu Dargun gerechnet wird.

Noch spärlicher werden die Nachrichten über Röcknitz in den folgenden Zeiten, ja in den zahlreichen Klosterurkunden des 14. und 15. Jahrhunderts findet sich über Röcknitz auch nicht eine einzige irgend bemerkenswerte Notiz. Die einzige Urkunde, die darüber sprach, eine von den Gebrüdern Moltke als Vögten zu Gnoien dem Kloster ausgestellte Urkunde über das Gut zu der Röcknitz, ist verloren gegangen, und nur diese dürftige Inhaltsangabe aus dem Jahre 1388 hat sich erhalten. 15 )

Somit wissen wir namentlich über die Bevölkerung und die gewerblichen Verhältnisse des Ortes während der ganzen katholischen Zeit durch direkte und ausdrückliche Zeugnisse soviel wie garnichts. Doch leidet es keinen Zweifel, daß der Ort schon in dieser Zeit mehr als ein gewöhnliches Dorf gewesen sei, und daß es daselbst an bürgerlichen Gewerbetreibenden niemals ganz gefehlt haben kann.

Die Verhältnisse des Klosters zwingen geradezu zu dieser Annahme. Schon in der Bewidmungsurkunde des Fürsten Kasimir von 1174 ward dem Kloster die freieste Befugnis verliehen, Deutsche, Dänen, Slaven oder andere Volksgenossen, namentlich


10) M. U.=B. 111.
11) M. U.=B. 247.
12) in consecratione ipsius ecclesie . . . dedimus M. U.=B. 402.
13) M. U.=B. 1578.
14) M. U.=B. 111.
15) M. U.=B. 12026.
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Handwerker aller Art, zur Ansiedlung auf dem Klostergebiete und zur Ausübung ihrer Kunst zu berufen, Pfarren zu gründen, Priester anzustellen und Krüge zu halten: prefatis fratribus de Dargon dedimus liberam potestatem - - vocandi ad se et collocandi, ubicunque voluerint in possessione prefate ecclesie de Dargon, Teutonicos, Danos, Sclavos vel cujuscumque gentis et cujuscumque artis homines, et ipsas artes exercendi, et parrochias et presbyteros constituendi necnon et tabernam habendi, sive velint more gentis nostre, sive Teutonice et Danice. 16 ) Jene Ansiedler wurden aber zugleich von allen Abgaben an die Fürsten und ihre Beamten und von allen Diensten und von der Heeresfolge befreit, so daß sie niemandem als Gott allein und dem Kloster dienstbar sein sollen.

Diese umfassenden Privilegien wurden in der Folgezeit nicht nur häufig bestätigt, sondern auch erweitert; z. B. wird die zugesicherte Steuerfreiheit der Klosteruntertanen schon durch Herzog Kasimir in der Bestätigungsurkunde von 1219 ausdrücklich auch auf deren Befreiung von allen Zöllen ausgedehnt. 17 ) Ebenso wurde dem Kloster noch in dem gleichen Jahrhundert, nachdem die Landeshoheit von den pommerschen Herzögen auf die mecklenburgischen Fürsten übergegangen war (1236), namentlich im Jahre 1238 von den Fürsten Johann und Nicolaus, die Zivil= und Kriminalgerichtsbarkeit in allen seinen Besitzungen verliehen, während im Jahre 1242 das Kloster auch vom Herzog Barnim von Pommern für pommersche Klosteruntertanen eine weitgehende Freiheit erlangte. Hierbei sicherte der Herzog dem Kloster zugleich die Befreiung von allen Wasser= und Landzöllen in seinem Gebiete sowohl für die Untertanen als für die eigenen Handelsleute des Klosters (proprios negotiatores suos) nochmals zu. 18 ) Alle diese Freiheiten und Privilegien, dazu die unbeschränkte Handelsfreiheit in seinem Gebiete, bestätigte endlich derselbe Herzog Barnim im Jahre 1266 dem Kloster nochmals in ihrem ganzen Umfange in sehr bestimmten und unzweideutigen Worten, 19 ) anderer früherer und späterer allgemein gehaltener Konfirmationsbriefe pommerscher und mecklenburgischer Fürsten nicht zu gedenken.

Daß nun das Kloster von diesen umfassenden Privilegien, mit denen es fast freigiebiger, als irgend ein anderes bedacht


16) M. U.=B. 114.
17) M. U.=B. 247.
18) M. U.=B. 479. 542.
19) M. U.=B. 1071.
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war, gar keinen Gebrauch gemacht haben sollte, oder nur einen so eingeschränkten, daß es nicht einmal die zur Befriedigung seiner eigenen täglichen Bedürfnisse notwendigen Handwerker in seiner Nähe angesiedelt hätte, ist in der Tat undenkbar und würde, wenigstens in Mecklenburg, ohne Beispiel sein. Fragen wir aber, wo diese Leute in der unmittelbaren Umgebung des Klosters gewohnt haben, so suchen wir in unseren Urkunden vergebens nach einer bestimmten und direkten Antwort. Dennoch aber kann diese nicht im geringsten zweifelhaft sein.

Die ganze abgesonderte Feldmark Dargun stand zu allen Zeiten des Mittelalters, soweit wir es übersehen können, als sogenannter Bauhof unter dem eigenen Pfluge der Klosterbrüder. In der unmittelbaren Umgebung des Klosters befanden sich keine anderen Gebäude, als die zu dem gedachten Ackerbau und der dazugehörigen Viehzucht erforderlichen, außerdem nur noch die Mühle und höchstens noch ein Krug, dessen wenigstens in der letzten Zeit des Klosters, z. B. 1533, 20 ) neben dem Röcknitzer Kruge gedacht wird.

Der gesamte Gewerbebetrieb und Handelsverkehr, ohne den ein Kloster von Bedeutung gar nicht gedacht werden kann, muß daher notwendig von Anfang an im Dorfe Röcknitz konzentriert gewesen sein.

Diese Voraussetzung finden wir denn auch im 16. Jahrhundert, als nach Aufhebung des Klosters die Verhältnisse allmählich klarer hervortreten, vollkommen bestätigt. Die Säkularisation des Klosters erfolgte auf Befehl des Herzogs Johann Albrecht I. vom 6. März 1552. 21 ) Das Kloster fiel aber durch den Ruppinschen Machtspruch vom 1. August 1556 seinem Bruder, dem Herzoge Ulrich, zu. Dieser richtete sich, wahrscheinlich schon in den nächstfolgenden Jahren, an diesem in reizender und waldreicher Gegend gelegenen Orte ein fürstliches Jagdhaus ein, in dem er häufig einen Teil des Jahres verweilte. 22 ) In späteren Jahren scheint er den Ort immer lieber gewonnen zu haben. Er ließ daher einen Teil der ehemaligen Klostergebäude, die bis jetzt den nunmehr fürstlichen Beamten zur Wohnung gedient hatten, namentlich das sogenannte Lange Haus, zu einer fürstlichen Sommerresidenz mit feststehender Hofhaltung einrichten. Schon


20) Pachtregister im Archiv.
21) Jahrb. 34, 13.
22) Man hält die spätere Brauerei dafür, doch trägt diese die Jahreszahl 1585.
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1590 war das Lange Haus, der westliche Flügel des Schlosses, eingerichtet. Auf Röcknitz indessen hatte diese Veränderung keinen unmittelbaren Einfluß, vielmehr dürfen wir die dortigen Zustände, wie wir sie in dieser Zeit kennen lernen, im wesentlichen mit Sicherheit als aus der Zeit des Klosters stammend betrachten; wenigstens wird der Ort durch die Aufhebung des Klosters schwerlich an Bedeutung gewonnen haben.

Wenden wir uns nun zur näheren Betrachtung dieser Verhältnisse von Röcknitz. Zunächst ist wichtig, daß der Ort schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht nur im gemeinen Leben, sondern auch amtlich als Flecken (Blêck) bezeichnet wird. So heißt es z. B. in der Vokation des Johann Cosmas zum Pastor in Dargun durch Herzog Ulrich vom 21. Oktober 1562, er solle sein Amt "folgende Ostern zu Dargun antreten, gleichwohl aber im Flecken Rekenitz residieren". Dieselbe Bezeichnung des Ortes findet sich in einem Vortrage des genannten Pastors vom 4. Juli 1578, und in einer Bittschrift vom 28. April 1601 "Datum in E. F. G. Blecke Roknitze" führt der Bittsteller an, daß sein Vater den Krug "in E. F. G. Bleckschen Rockenitze erblich gekauft und 38 Jahre bewohnt habe".

Mit dieser Benennung des Ortes stimmt denn auch das eigentümliche Verhältnis der Einwohnerschaft im allgemeinen überein. Fast in allen Registern, Inventarien und Beschreibungen dieser und der folgenden Zeit wird Röcknitz von den übrigen Dörfern getrennt aufgeführt und diesen entgegengesetzt. Auch hatte der Ort keinen Schulzen, der sonst in keinem Dorfe fehlte, stand also unmittelbar unter dem Klostervogte, später dem Amtmann zu Dargun. Ebenso hatten die Bewohner von Röcknitz auch bezüglich der Abgaben von alters her eine bevorzugte Stellung. In dem allgemeinen Pachtregister des Klosters vom Jahre 1533 fehlt der Ort in allen Kapiteln mit alleiniger Ausnahme der Krugpacht, wo neben dem Kruge "vor Dargun" auch der "to Rokenitze" mit 5 Mark Pacht aufgeführt wird. Die Bewohner von Röcknitz waren also damals völlig abgabenfrei. Nach Aufhebung des Klosters scheint sich ihre Lage in dieser Beziehung aber sehr bald verschlechtert zu haben. Das älteste noch vorhandene Amtsbuch aus dem 16. Jahrhundert, ungefähr vom Jahre 1570, führt in Röcknitz, außer dem nicht mitgenannten Prediger und Küster, jedoch mit dem Krüger und dem Schmied 28 "Bauern" auf, deren jeder 1 (ß) 6 (?PF) bis 6 (ß) Katenpacht und eine nach dem Umfange der betreffenden, anscheinend nicht zu den Hufen gehörigen, Grundstücke verschiedene Acker= und Wiesenheuer von

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3 ( Schilling (Meckl.) ) bis 1 fl, sowie ein Rauchhuhn zu geben hatten. Die ganze Gemeinde hatte dann noch eine fette Kuh zu geben. Nur der Krüger gab für das - unbekannte - "Neudörffer Feld", wovon auch der Darguner Krüger einen Teil besaß, eine etwas größere Pacht. Außerdem leisteten die Röcknitzer Bauern noch einige Fußdienste als Entschädigung für eine Holzkavel, sonst aber waren sie von den in den übrigen Dörfern des Amts üblichen Lasten, namentlich der nicht unbedeutenden Hufenpacht in Korn und Geld, sowie von dem Jagd=Ablager und den Hand= und Spanndiensten auch jetzt noch befreit.

Nach einem Bericht des Hauptmanns v. Bassewitz vom 28. Januar 1691 hatte dagegen "uraltem Gebrauch nach", also wohl höchstens seit dem großen Kriege, durch den sich mancherorts Veränderungen der Dienste vollzogen, jeder Katenbesitzer von Röcknitz alle Woche 3 Tage und in der Ernte sowie bei der Heuwerbung sogar täglich Handdienste zu leisten. Übrigens war es nach eben diesem Berichte "daselbst gebräuchlich, daß ein jeder seiner Gelegenheit nach seinen Katen verkaufen mag", wovon sich denn auch aus dieser und der folgenden Zeit vielfache Beispiele finden - eine Gewohnheit, die für sich allein schon beweist, daß der Ort nicht mit einem gewöhnlichen Dorfe verwechselt werden darf.

Von einem bürgerlichen Nahrungsbetriebe der Einwohner ist zwar in dem obgedachten Amtsbuche von 1570 außer dem Schmied und dem Krüger überall nicht die Rede. Gleichwohl ist es aus anderen gleichzeitigen Nachrichten gewiß, daß wenigstens einige der dort namentlich aufgeführten Bauern oder Büdner, wie sie gewöhnlich genannt werden, neben dem Ackerbau noch ein Gewerbe betrieben. So verlieh z. B. Herzog Ulrich im Jahre 1569 dem Landreiter Lorenz Preen auf Lebenszeit eine zwischen dem Aalfänger Wolder und dem Schneider Plotze gelegene Katenstelle dienst= und abgabenfrei. Alle drei (resp. für den letzteren mutmaßlich dessen Sohn) werden in dem Amtsbuch unter den Bauern angeführt.

Ähnlich war es gewiß mit vielen, ja vielleicht mit den meisten dieser sogenannten Bauern beschaffen, da ihr Ackerbau nach anderweitigen Nachrichten nur sehr unbedeutend war. Andere kleinere Handwerker mochten als Einlieger bei den Eigentümern der Katen wohnen und hier übergangen sein, weil sie keine Abgaben zahlten. Denn der Zweck solcher Amtsbücher ist nicht, den faktischen Zustand und Bestand des Amts festzustellen, sondern nur, die Hebungen und Gerechtsame der Fürsten zu überliefern.

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Vielleicht aus eben diesem Grunde wird hier auch der Jahrmärkte noch nicht gedacht, obwohl man mit Rücksicht auf den als Regel anzunehmenden Ursprung dieses Instituts aus den Kirchweihtagen und sonstigen größeren Kirchenfesten, zumal in einem Klosterorte, kaum zweifeln darf, daß diese schon im Mittelalter, und also auch schon jetzt regelmäßig gehalten wurden. Die erste bestimmte Nachricht darüber stammt erst aus dem Jahre 1620.

Mit dem Anfange des 17. Jahrhunderts begann für den Ort ein Zeitraum ungewöhnlicher Blüte, wenngleich sich diese infolge der bald darauf eintretenden furchtbaren Kriegsdrangsale nicht so fröhlich entfalten konnte, als man dem Anfange nach hoffen durfte. Nachdem bei der vorläufigen Landesteilung zwischen den Herzögen Adolf Friedrich und Hans Albrecht II. vom 12. März 1611 dem letzteren der Güstrowsche Anteil mit dem Klosteramte Dargun zugefallen war, ließ er schon in dem folgenden Jahre verschiedene Bauten an dem Darguner Schlosse vornehmen. Größere Aufmerksamkeit indes schenkte er der dortigen Sommerresidenz nach seiner zweiten Vermählung mit der Prinzessin Elisabeth von Hessen, der in der Ehestiftung (1618) das Amt Dargun zum Wittum verschrieben ward. Aus den Amtsregistern der Jahre 1617 bis 1623 ergibt sich namentlich, daß damals außer verschiedenen Gartenanlagen usw. auch ein ganz neuer Flügel, der Ostflügel des dortigen Schlosses, gewöhnlich als das Neue Gebäude bezeichnet, aufgeführt und innen wie außen mit einem für damals bedeutenden Aufwande ausgeschmückt ward. Gleichzeitig aber ließ der Herzog auch außerhalb des Schloßgebäudes zwischen diesem und dem Flecken Röcknitz ein langes Gebäude zu Wohnungen für Handwerker und Arbeiter, also wohl eine Reihe einzelner aneinanderstoßender Buden, auf seine Kosten aufführen. Es waren im ganzen 13 Wohnungen, die vermietet wurden, und die zum Teil schon 1619 bewohnt waren, obgleich noch bis 1623 daran gebaut wurde.

Dies ist der Ursprung der jetzt sogenannten Neubaute, durch deren allmähliche Erweiterung das eigentliche Dargun mit dem Flecken Röcknitz zu einem einzigen Orte zusammengewachsen ist. Der alte offizielle Name dieser neuen Anlage ist Neu=Röcknitz, in den gleichzeitigen Registern wird sie jedoch gewöhnlich nur als die Neuen Buden oder die Neuen Gebäude bezeichnet, ein Name, der im gemeinen Leben herrschend geblieben ist und den offiziellen Namen allmählich ganz verdrängt hat.

Wohin gehörte nun bis dahin der Grund und Boden, auf welchem die neue Anlage errichtet wurde?

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Diese Frage läßt sich leider nicht mit voller Gewißheit beantworten. Der Name Neu=Röcknitz und die Lage (vom Kloster aus) jenseits des Flusses, der in alten Zeiten die Grenze zwischen dem unmittelbaren Klostergebiete und der Feldmark Röcknitz gemacht haben wird, sprechen dafür, daß der Platz ursprünglich ein Teil dieser letzteren war. Gleichwohl ergibt sich aus den Akten, daß der am rechten Ufer des Flusses liegende Bauhof Dargun schon im 16. Jahrhundert auch am linken Ufer gewisse Pertinenzien besaß, und daß namentlich auf der Stelle der jetzigen Neubaute einzelne unmittelbar zum Bauhofe gerechnete Wirtschaftsgebäude standen. In dem ältesten Amtsbuch (von 1570) kommen zuvörderst 2 Höfe in der unmittelbaren Nähe des Klosters vor, nämlich der Brugkhof und ein unbenannter. Der erstere war der größere und eigentliche Bauhof; er ist ohne Zweifel der heutige alte Bauhof, auf dem zweiten aber wurde bloß Vieh gehalten - Rindvieh und Schweine. Außerdem bestand noch eine Schäferei (liegt hart bei dem Kloster, ist neu zugerichtet). In bezug auf den Viehhof wird aber bemerkt, daß die Kosten die Nutzung fast überträfen, weshalb eine damit vorzunehmende Veränderung (namentlich eine Vermehrung der Schweine von 10 auf 100 Stück) in Aussicht gestellt wird. In den folgenden Amtsbüchern und sonstigen Akten wird nun stets nur eines einzigen Hofes, unter dem Namen Bauhof und der dazu gehörigen neuen Schäferei, die später den Namen neuer Bauhof erhielt, gedacht. Von dem besonderen Viehhofe als solchem aber ist nicht weiter die Rede. Dagegen wird in dem Inventarium aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts ein unmittelbar zum Bauhofe gerechneter Schweinehof aufgeführt, der an anderen Stellen als Schweinehaus von 13 Gebinden bezeichnet wird und der offenbar identisch mit dem früheren Viehhof ist. Dies Schweinehaus lag auf der Stelle der heutigen Neubaute und wurde später von Herzog Hans Albrecht II. in ein Wohnhaus umgeschaffen, das der Kaufmann Jobst v. d. Walle im Jahre 1631 erb= und eigentümlich erwarb, aber auch schon vorher pachtweise bewohnt hatte.

Gleichwohl ist es wahrscheinlich, daß sowohl dieser Viehhof als auch die neue Schäferei ursprünglich zur Röcknitzer Feldmark gehörten, da noch ein Inventarium von 1666 von der Verlegung des Röcknitzer Ackers an der Barlinschen Scheide zu dem Bauhofe Dargun berichtet, obgleich diese Maßregel anscheinend in neuere Zeit verlegt wird, was aber schon deshalb unrichtig erscheint, weil die Feldmark Röcknitz seit der Existenz des neuen Bauhofs durch diesen von der Feldmark Barlin getrennt wird.

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Dem sei aber wie ihm wolle, gewiß ist, daß Neu=Röcknitz von seiner Gründung an nicht als Pertinenz von Dargun, sondern von Röcknitz betrachtet ward, und mit diesem eine einzige Gemeinde bildete. So war der Ort namentlich von Anfang an nach der Kirche zu Röcknitz, nicht nach der Schloßkapelle zu Dargun eingepfarrt, hatte mit Röcknitz einen gemeinsamen Kirchhof und gemeinschaftliche Weide, stand mit ihm unter einem gemeinschaftlichen Gerichtsvogt u. a. m.

Demzufolge wurden auch die Gerechtsamen des älteren Ortes ohne weiteres auf die neue Anlage übertragen, und beide Orte zusammen bilden von nun an den Flecken Röcknitz oder das "Städtlein Röcknitz", eine Bezeichnung, die auch das ganze 17. Jahrhundert sehr häufig vorkommt, wogegen von einem Flecken Dargun, wie ausdrücklich hervorgehoben werden muß, nirgends die Rede ist.

Die Bevölkerung des Doppelortes Röcknitz und Neu=Röcknitz scheint nun in den nächsten Jahren rasch gewachsen zu sein. Aus den Registern von 1619 ff. lernen wir etwa 50 Familien daselbst kennen, darunter auch allerlei Handwerker, namentlich: 1 Baumeister, 1 Zimmermeister, 1 Ziegler, 1 Grobschmied, 1 Kleinschmied, Bäcker, Tischler, Töpfer, Schuster usf. Von einzelnen derselben (dem Grobschmied, Tischler, Töpfer, einem Schuster u. a.) läßt sich auch ihre Ansässigkeit in Alt=Röcknitz bestimmt nachweisen, obgleich sich der bürgerliche Verkehr allmählich mehr und mehr nach Neu=Röcknitz hingezogen zu haben scheint. Ein Beweis dafür kann auch darin erblickt werden, daß in den Registern aus den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts seit Errichtung der Neubaute das Dienstgeld von den Spiekerleuten oder Einliegern in Röcknitz, die ohne Zweifel sich durch ein Handwerk ernährten, in demselben Maße allmählich abnimmt, wie die Budenheuer aus Neu=Röcknitz zunimmt.

Nach und nach bauten sich daselbst auch immer mehr Privatleute auf eigene Kosten an, die zum Teil nicht unbedeutenden Verkehr hatten, z. B. der schon genannte Kaufmann Jobst von der Walle, der nicht nur mit Korn, Wolle, Vieh und anderen Landeserzeugnissen nach Pommern und Brandenburg handelte, sondern später auch ein Privilegium als Seifensieder erwarb.

Infolge dieser Zunahme der Bevölkerung war man daher auch bald genötigt, neben der Küsterschule zu Röcknitz noch eine zweite Schule in der Neubaute anzulegen.

Das deutlichste Zeugnis für den wachsenden Verkehr des Ortes liefert aber der Umstand, daß noch vor Ablauf des ersten

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Jahrzehnts der neuen Gründung an die Einführung der städtischen Zunftverfassung gedacht werden konnte. Schon am 10. Januar 1625 privilegierte nämlich Herzog Hans Albrecht "die sämtlichen Schuster in Unserem Alten und Neuen Städtlein Recknitz mit der Amtsgerechtigkeit, sich derselben gleich anderen Schusterzünften in Unsern Städten oder Flecken zu bedienen, namentlich Lehrjungen auszulehren, Gesellen zu bestellen und zu halten, ihre Waren auf Märkten feil zu bieten" usw., mit dem Vorbehalt der Ernennung von Freischustern, einem Vorbehalt, von dem auch sehr bald Gebrauch gemacht wurde.

Mit diesem, beiden Orten gemeinsam verliehenen Privilegium dürfte der Begriff einer Fleckengerechtigkeit bewiesen sein. Fast unmittelbar nach dieser wichtigen Erwerbung trat aber eine Reihe von Ereignissen ein, durch die eine weitere Entwickelung des Ortes für lange Zeit aufgehalten ward. Schon am 16. Dezember 1625 starb die Herzogin Elisabeth, wodurch Dargun für dieses Mal die Aussicht verlor, nach dem Tode des Herzogs die Residenz einer fürstlichen Witwe zu werden, und in den folgenden Jahren ward Mecklenburg durch die sich bekriegenden dänischen, kaiserlichen und schwedischen Armeen dermaßen ausgesogen, daß das ganze Land in eine Wüste verwandelt ward. Für Dargun war das Jahr 1637 das verhängnisvollste, da die kaiserliche Armee unter Graf Gallas nach dem Erlöschen des herzoglich pommerschen Hauses zum zweiten Male nach Mecklenburg kam und von hier aus die Schweden aus Pommern zu verdrängen suchte, aber zurückgeworfen und von den Schweden über die pommersch=mecklenburgische Grenze verfolgt wurde, wobei die Grenzgegend furchtbar litt, und namentlich auch Röcknitz vollständig zerstört wurde. Nach einem 1640 aufgenommenen Inventarium waren damals von den früheren 28 Büdnerfamilien in Alt=Röcknitz 11 völlig ausgestorben, und von den übrigen 17 lebten noch 3 oder 4 Männer, 9 Frauen und 13 Kinder, zusammen also 25 Personen, die aber größtenteils aus ihrer Heimat entflohen waren. Nur 3 Häuser waren noch teilweise bewohnt, während die übrigen größtenteils niedergebrannt oder zusammengestürzt waren. Nicht besser aber erging es der neuen Anlage des Herzogs Hans Albrecht. Das Neue Gebäude stand zwar noch zum Teil, aber wüst und unbewohnt, nur in einer Bude befand sich noch 1 Ofen und 3 Türen. Von den Privathäusern standen noch 2 oder 3, aber gleichfalls unbewohnt.

Es liegt in der Natur der Sache, daß der Ort sich von diesem furchtbaren Schlage nur langsam erholen konnte, zumal

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nach dem Tode des Herzogs Hans Albrecht II. im Jahre 1636 auch das wachende Auge des Herrn fehlte, da dessen erst dreijähriger Sohn Gustav Adolf bis zu seiner Volljährigkeit unter Vormundschaft seines Oheims, Herzogs Adolf Friedrich zu Schwerin, stand, der für diesen entfernten Ort natürlich kein besonderes Interesse hatte. Zwar fanden sich die wenigen Einwohner, die noch am Leben waren, nach und nach wieder ein, auch bauten sich einzelne neue Ansiedler, namentlich Handwerker, in dem verödeten Orte wieder an, namentlich auf der Neubaute, allein gleichwohl waren im Jahre 1653 erst 8 Bauerkaten in Röcknitz und 5 Buden in der Neubaute wiederhergestellt, und außerdem werden an dem letzteren Orte gelegentlich noch 4 bis 5 von Gewerbetreibenden bewohnte Privathäuser genannt.

Erst nachdem Herzog Gustav Adolf 1654 die Regierung übernommen hatte, ging die Restauration rascher vorwärts, namentlich nachdem derselbe in den Ehepakten mit der Prinzessin Magdalena Sibylle von Schleswig=Holstein vom 27. November 1654 dieser seiner zukünftigen Gemahlin das Amt Dargun mit allem Zubehör an Flecken, Dörfern usw. zu ihrem Leibgedinge und Wittum verschrieben hatte. Infolgedessen wurde das Schloß Dargun wieder in wohnbaren Stand gesetzt, und später sogar durch Umbau eines Flügels erweitert, da das fürstliche Ehepaar sehr häufig daselbst residierte.

Daneben gab sich der Herzog sichtlich alle Mühe, den dazugehörigen Ort Röcknitz mit der Neubaute wieder in Aufnahme zu bringen, ungeachtet der immer wiederkehrenden Kriegsunruhen, durch die z. B. im September 1676 bei der Belagerung Demmins durch die Brandenburger das benachbarte Amt Dargun und namentlich der Flecken Röcknitz aufs neue total ruiniert wurden.

Hervorzuheben ist aus diesen Verbesserungsbestrebungen namentlich die im Jahre 1659 erfolgte Wiederherstellung der während des 30jährigen Krieges in Vergessenheit geratenen Jahrmärkte zu Alt=Röcknitz; denn so glauben wir das in einer Amtsbeschreibung von 1684 erwähnte Mandat der Darguner Beamten vom Jahre 1659 nur verstehen zu können, wodurch die von alters her - wie ausdrücklich versichert wird - daselbst gehaltenen Jahrmärkte wiederum ausgeschrieben werden.

Wir sind nicht imstande, die Angabe dieses Mandats, daß die Röcknitzer Jahrmärkte von alters her stattgefunden hätten, nachzuprüfen. Doch können wir wenigstens soviel sagen, daß sie schon vor der Begründung von Neu=Röcknitz bestanden haben,

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und somit als etwas Alt=Röcknitz Eigentümliches erscheinen. Schon 1603/4 kommt in den Amtsrechnungen die Erhebung von 1 fl Stedegeld vor, jedoch ohne Ortsangabe. Dagegen werden in den Registern von 1620/21, 1621/22 und 1622/23 ausdrücklich 2 fl Stedegeld in dem Jahrmarkte zu Rokenitz zur Einnahme gebracht. Diese Jahrmärkte nun, die zweimal im Jahre (Dienstag nach Misericordias domini und 14 Tage nach Jakobi) zu Röcknitz stattgehabt hatten, wurden also 1659 wieder ins Werk gerichtet. Indessen dauerte die Freude nicht lange, da die alte Gerechtigkeit noch vor dem Schlusse des Jahrhunderts, wie es heißt, in der ebengedachten Verwüstung von 1676 wieder in Vergessenheit geriet.

Unter dem 28. August 1678 bestätigte der Herzog Gustav Adolf ferner auf Bitten der sämtlichen Älterleute und Meister des Schusteramts in Unserm Alten und Neuen Städtlein Röcknitz nicht nur das ihnen von seinem Vater erteilte Privilegium, das wörtlich der Konfirmations=Urkunde einverleibt wurde, sondern fügte demselben auch eine förmliche Amtsrolle hinzu. Etwas später, 1683, wurde auch auf Bitten der Älterleute und sämtlichen Leineweber in Unserem fürstlichen Amte Dargun eine Amtsrolle für das Gewerbe entworfen, jedoch nicht ausgefertigt. Dagegen erteilte der Herzog unter dem 13. August 1689 den sämtlichen bei Unserem Amte Dargun in dem Neubau sich häuslich niedergelassenen Leinewebern, deren itziger Zeit 5 an der Zahl, das Privilegium, daß sie unter sich 2 Älterleute erwählen, Gesellen halten, Jungen in die Lehre nehmen und lossprechen möchten. Ob dieses Privilegium nach der Absicht des Herzogs wirklich auf die Leineweber in der Neubaute beschränkt sein sollte, dürfte nach allen Umständen sehr zu bezweifeln sein, wahrscheinlicher hat diese beschränkende Fassung nur darin ihren Grund, daß zur Zeit in Alt=Röcknitz keine Leineweber wohnten, obwohl 15 Jahre darauf gerade das umgekehrte Verhältnis statthatte.

Auch Freimeister=Privilegien wurden jetzt wieder nicht selten erteilt, und zwar für beide Orte Alt= und Neu=Röcknitz.

Endlich bestellte der Herzog im Jahre 1684 sowohl für Alt=Röcknitz, wo in der letzten Zeit vorher, namentlich 1680, hin und wieder eines Schulzen gedacht wird, als für Neu=Röcknitz einen gemeinsamen Gerichtsvoigt, der in dem Amtsgerichte zu Dargun in Röcknitzer Sachen Sitz und Stimme hatte und das Protokoll führte, Sachen von geringerem Werte aber auch, allein erledigte und die daraus entfallenden Strafen dem Amte berechnete - ein neuer Beweis,

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daß beide Orte fortwährend als eine einzige Gemeinde betrachtet wurden.

Übrigens ließ sich der Herzog die Erweiterung der Neubaute ganz besonders und mit großem Erfolge angelegen sein, wie sich namentlich aus dem Berichte des Küchenmeisters von 1664 und anderen, den folgenden Jahren angehörigen sogenannten Hausprivilegien ergibt.

Danach wurden den neuen Ansiedlern, namentlich Handwerkern, nicht nur der Bauplatz und ein Teil des Bauholzes unentgeltlich angewiesen, sondern sie auch auf eine Reihe von Jahren von der später zu zahlenden Grundheuer und anderen Abgaben befreit. Dagegen wurden die ehemaligen fürstlichen Mietsbuden, die 1662 bis auf drei abgebrannt waren, nicht wieder hergestellt. Auch diese drei übriggebliebenen oder vielleicht zu den früheren acht erst neuerbauten scheinen später eingegangen zu sein, da die darin befindliche zweite Schule gegen Ende des 17. Jahrhunderts - wenn auch nur vorübergehend - nach Röcknitz verlegt war.

Auch in diesem letzteren Orte wurden die während des Krieges niedergebrannten oder eingestürzten 28 Büdnerkaten niemals vollständig wiederhergestellt, sondern blieben vielmehr auf weniger als die Hälfte beschränkt, indem man die zu den untergegangenen Gehöften gehörigen Äcker an die übrigen Bewohner des Ortes, sowohl in Röcknitz selbst als in der Neubaute, vermietete. Übrigens waren diese Katen fortwährend - wie früher - freies veräußerliches Eigentum und wurden häufig auch von Handwerkern bewohnt, die außerdem auch hier neue Häuser ohne Ackerpertinenzien errichteten.

Am klarsten übersieht man das Bevölkerungsverhältnis beider Orte am Schlusse dieser Periode aus einer im Mai 1703, also nur 7 Jahre nach Herzog Gustav Adolfs Tode, aufgenommenen Beichtkinderspezifikation. Damals lebten nämlich in der Röcknitz außer dem Pastor, Küster und Schulmeister mit ihren Familien: 11 Ackerleute, wovon einer zugleich Leineweber war, 3 Leineweber mit 2 Gesellen und 1 Jungen, 1 Schuster mit 1 Lehrjungen und 1 Altflicker, 1 Schneider mit 1 Gesellen und 1 Lehrjungen, 1 Rademacher, 1 Branntweinbrenner, 1 Tischlergeselle, 1 Maurerhandlanger, ferner 2 Hirten, 6 Tagelöhner und Einlieger und 1 Hebamme, im ganzen 80 erwachsene Personen außer der Familie des Pastors.

In der Neubaute dagegen wohnten: 4 Schuster mit 3 Lehrjungen und 1 Altflicker, 1 Zimmermann mit 1 Gesellen,

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1 Maurer mit 1 Gesellen und 1 Handlanger, 1 Tischler, 1 Töpfer, 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Raschmacher, 1 Brenner und Bierschank, 1 Krüger und 1 Salzfahrer, ferner einige Arbeitsleute und Einlieger, im ganzen 58 erwachsene Personen. Außer den hier genannten Handwerkern finden sich in den Akten aus früherer Zeit gelegentlich noch 1 Barbier (1665), 1 Bäcker (1670) und 1 Schmied (1656) in Röcknitz und 1 Böttcher (1681) in der Neubaute genannt.

Röcknitz war also 1703 noch immer der bei weitem bedeutendere Ort, wogegen sich der eigentliche bürgerliche Verkehr allerdings mehr und mehr in der Neubaute konzentrierte. Nur dies rein faktische Verhältnis kann den Amtsverwalter Töppel, der im Jahre 1684 eine ausführliche Amtsbeschreibung abfaßte, zu der auffallenden und durchaus unhistorischen Äußerung veranlaßt haben, Herzog Hans Albrecht habe den Ort Neu=Röcknitz im Gegensatz zu dem als Dorf bezeichneten Alt=Röcknitz, zu einem Städtlein anlegen lassen.

Aus der bisherigen Darstellung geht durchaus klar und unzweifelhaft hervor, daß am Schlusse des 17. Jahrhunderts die Unterscheidung zwischen Alt= und Neu=Röcknitz lediglich eine historisch=topographische Bedeutung hatte, während in rechtlicher Beziehung beide Orte völlig gleich standen und nur eine einzige Gemeinde bildeten.

Mit dem Tode des Herzogs Gustav Adolf begann nun eine neue und zwar die glänzendste Periode des Ortes, indem die Herzogin=Witwe Magdalene Sibylle zwar ihren Hauptaufenthalt in Güstrow beibehielt, aber sich fortwährend lebhaft für die Hebung ihres Lieblingsplatzes und Hauptortes ihres Wittumsamtes interessierte. Nachdem aber auch sie 1719 diese Welt verlassen hatte, verlegte ihre Tochter, Prinzeß Auguste, mit einem verhältnismäßig sehr bedeutenden Hofstaate ihre beständige Residenz in das Schloß Dargun, wo sie auch bis zu ihrem Tode am 9. Mai 1756, also beinahe 37 Jahre hindurch verweilte. Daß der Ort hierdurch ein gar verändertes Ansehen bekommen mußte, versteht sich von selbst, auch ist gewiß, daß diese Veränderung wesentlich und zuförderst die dem Residenzschlosse zunächst belegene Neubaute traf, wo der größere Teil der Hofdienerschaft, soweit sie nicht auf dem Schlosse selbst wohnte, Amtswohnungen angewiesen erhielt, was denn natürlich auch andere Privatleute, z. B. Arzt, Apotheker und eine Menge Handwerker nach sich zog. So kann es denn nicht auffallen,

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daß man sich im gemeinen Leben mehr und mehr daran gewöhnte, diese Neubaute als unmittelbar zu der fürstlichen Residenz Dargun gehörig und als den eigentlichen Sitz des bürgerlichen Verkehres zu betrachten. 23 )

Diese Anschauung liegt namentlich dem in dieser Zeit zuerst aufkommenden Sprachgebrauche zugrunde, wonach man das Schloß oder Amt Dargun mit der Neubaute als den Flecken Dargun dem mehr und mehr als Dorf betrachteten Röcknitz entgegenstellte. Dennoch ist in dem rechtlichen Verhältnisse beider Orte auch in diesem Zeitraum durchaus nichts verändert. Man baute vielmehr lediglich auf der alten Grundlage fort.

So bewilligte namentlich der Herzog Friedrich Wilhelm dem Flecken Röcknitz auf Verwendung der verwitweten Herzogin schon 1706 (Juli 24.) die Wiederherstellung der eingegangenen Jahrmärkte daselbst, und zwar am zweiten Mittwoch nach Trinitatis und am Mittwoch vor Simonis und Judae, ganz in der Weise, wie sie noch bis ins 19. Jahrhundert in Röcknitz gehalten wurden, so daß die Bezeichnung im Staatskalender als Darguner Jahrmarkt, wie sie zuerst 1794 vorkommt, anscheinend auf bloßem Irrtume beruhte. Ebenso wurden in den Jahren 1712 und 1715 durch die Herzöge Friedrich Wilhelm und Carl Leopold die Privilegien der Schuster, sowie durch Carl Leopold 1718 das der Leinweber wörtlich, erstere also ausdrücklich für den Flecken Alt= und Neu=Röcknitz, erneuert. Dazu kam jetzt noch der in einem Verzeichnis Dargunscher Akten erwähnte "Schutz= und Freibrief von der Herzogin Auguste der Schneiderzunft zu Röcknitz und im ganzen Amte Dargun, erteilt anno 1731".

Der Freibrief ist indessen selber nicht mehr vorhanden, ebensowenig findet sich ein definitiver Bescheid auf das von der Herzogin Auguste befürwortete Gesuch von sechs in "Dargun" wohnenden Schneidern vom Jahre 1734 um Erteilung eines Privilegs nach dem Muster des den Schustern und Leinewebern bewilligten. 29 ) Freimeister=Privilegien wurden fortwährend sowohl für Dargun im allgemeinen, als für Röcknitz besonders erteilt, wie es denn überhaupt nicht an Beispielen einzelner Handwerker an dem letzteren Orte fehlt. 1717 wohnte daselbst einer der Älterleute des Schusteramts. Kurz, es ist in dieser Periode durchaus keine


23) Über Dargun zur Zeit der Prinzeß Auguste, s. Jahrbuch 48 S. 89 ff.
29) Schon 1724 hatten vier in Dargun wohnende Schneider eine gleiche Bitte getan. Sie sagen damals, ihrer seien 14 an der Zahl.
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wesentliche Veränderung der früher bestandenen rechtlichen Verhältnisse zum Nachteil von Alt=Röcknitz nachzuweisen.

Weiterhinab läßt sich - nach Lage der Aktenbestände - die Entwicklung dieser Zustände aus dem Großherzoglichen Archiv zwar nicht verfolgen, doch schließt sich ein (vormals) in der Ministerial=Registratur vorhandener Bericht des Amtes Dargun über das Verhältnis der in Röcknitz wohnenden Handwerker zu den städtischen Zunften vom 29. November 1829 gerade hier ergänzend an die Nachrichten des Archives an, und führt den vollständigen Beweis, daß die nach den obigen Ausführungen in den älteren Zeiten wohlbegründeten Verhältnisse tatsächlich noch in dem 19. Jahrhundert fortbestanden.

Wie nun im Jahre 1854 diese Verhältnisse sich änderten, indem die drei Orte, der Darguner Schloß= und Amtsbezirk, die Neubaute oder Neu=Röcknitz und der damals meist Dorf Röcknitz genannte Flecken Röcknitz, als Flecken Dargun zu einem rechtlichen Gesamtbegriff zusammengefaßt wurden, und wie bei Revision der Gemeindeordnung für das Domanium auch dieser Flecken Dargun eine eigene Gemeindeordnung unter dem 16. April 1875 erhielt, das liegt zu sehr in der Neuzeit, um Gegenstand der Betrachtung an dieser Stelle zu sein.

 

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VII.

Zur älteren Geschichte der Saline zu Conow.

Von Archivrat Dr. Friedrich Stuhr.

B ei der Durcharbeitung ungeordneter alter Bestände des Großherzoglichen Hauptarchivs haben sich drei Aktenstücke über die Saline zu Conow gefunden, die auf den Ausgang der älteren Geschichte dieser Saline ein neues Licht zu werfen geeignet sind. Am Egidientage (1. Sept.) 1546, abends 8 Uhr, kam auf der Saline Feuer aus, das, weil es an Hülfe mangelte, die sechs Siedekaten samt dem Sode in Asche legte. Gerettet wurden drei Häuser: das "alte Haus", nämlich das Badhaus, das "neue Haus" und das Wohnhaus des Salzmeisters Rose. Die Pfannen waren sämtlich brauchbar geblieben. So berichtete Nikolaus Block am 3. September in Neustadt an die Statthalter des abwesenden Herzogs Albrecht. Die Saline war durch "eigenes Feuer", d. h. durch die Feuerung unter den Salzpfannen, zerstört, allerdings wohl durch Unachtsamkeit der Salzsieder. Denn Block fügt seinem Bericht hinzu, daß die beiden Salzsieder geflohen seien, sonst würde er sie gefangen gesetzt haben (Anl. 1).

Die Statthalter sandten den Bericht noch an demselben Tage dem Herzog nach Regensburg und baten um weitere Instruktion. 1 )

Am 22. Oktober 1546 berichtete Block dann dem Herzog Albrecht über seine Maßnahmen zur Wiedereinrichtung der Saline. Er habe auf Befehl der Statthalter, da die Katen zu eng und zu niedrig gebaut wären und zu nahe beieinander gestanden hätten, ein Haus zum Salzsieden in zwei Pfannen erbaut. Am nächsten Donnerstag (28. Oktober) wolle er den Brunnen wieder aufrichten lassen, sodaß in drei Wochen (Mitte November) wieder Salz bereitet werden könne. Wenig günstig äußerte sich Block über den Salzmeister Rose. Er gehe nur seinen eigenen Geschäften nach, verlange zwei Gulden wöchentlich, die Block ihm nicht geben könne; das neue Gebäude sei ohne seine Mitwirkung aufgerichtet (Anl. 2).

Vergleicht man hiermit nun die Nachrichten über die Saline zu Conow, die Lisch im Jahrbuch 11, S. 129, gegeben hat, so


1) Original im Haupt=Archiv zu Schwerin: Korrespondenz Herzog Albrechts mit Beamten und Privatpersonen.
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wird man zu der Ansicht kommen, daß ein Brand der Saline vor dem Jahre 1535 nicht stattgefunden hat. Lisch stützt sich für diese seine Annahme nur auf ein im Jahrbuch 11, S. 137 bis 138, abgedrucktes undatiertes herzogliches Memorial, in dem von einem Salinenbrande die Rede ist und das Lisch in das Jahr 1541 setzt. Man wird das Memorial nach den neu aufgefundenen Aktenstücken aber richtiger dem Jahre 1546 zuteilen und es als die Instruktion des Herzogs Albrecht an seine Statthalter über die Wiederaufrichtung der Saline ansehen, um die jene am 3. September gebeten hatten. Überzeugend für die Richtigkeit dieser Ansicht ist ein Schreiben des Jürgen Rose an den Herzog Albrecht vom 6. Februar 1546 (abgedruckt Jahrbuch 11, S. 139 - 140), worin er dem Nikolaus Block und dem Hans Preen Unterschleife beim Sieden vorwirft. Darin heißt es zum Schluß: "Dieweil ich diesen schaeden sehen mus und auch ein bose geschrei dovon geith, so habe ich meiner fürpflichtunge nach dasselbige zu einer getrewen fürwarnunge E. F. G. zum besten zugeschreiben, daraus dan E. F. G. ursache genoch seinem handel weiter nachzufragen, ihnen und Block, eben wie mich einmal rekenscopf laßen dhun, alsedann kumpt es E. F. G. auf die rechte warheit, an weme eß gefeilet hadt." Die gesperrten Worte waren augenscheinlich der Anlaß zu der Bestimmung im Memorial, "das Roße und Block sich anher jegen Schwerin mit irer Rechenschaft begeben."

Man kommt zu dem Ergebnis, daß die Saline zu Conow 1535 von den herzoglichen Beamten und 1543 von dem Unternehmer Jürgen Rose hauptsächlich durch Ausschließung des wilden Wassers von dem Brunnen wiederaufgerichtet, aber erst 1546 abgebrannt ist. Nach dem Brande hat zunächst Block auf Anordnung der Statthalter die ersten Wiederherstellungsarbeiten vorgenommen und ist dann das Memorial des Herzogs ergangen. Daß die Saline trotzdem bald danach verfiel, dazu mag der am 5. Januar 1547 erfolgte Tod des Herzogs Albrecht nicht wenig beigetragen haben.

Anlage 1.

Bericht des Niklas Block an des Herzogs Albrecht Statthalter zu Schwerin über den Abbrand der Saline zu Conow.

D. d. Neustadt, 1546 Sept. 3.

- - - Ich mach euch iligh nicht vorholden, we das ich ahn der naght Egidii von der szultzen Chonow gkamen uf eure

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schreiben, hebbe ich den fritagh darnagh boedtscheft von der szultzen bkomen, das sze de nagh sol afgebrandt syn, hebbe migh ilendes wedder erhaven in der naght und uf de szultzen gtzogen und is de vorige naght altze ahm tage Egidii spede uf den avent umme szeigers achte de szultze van egenem vuere angehaven zu brennen und hebben die night redden konnen, das haet ahn der hulpen gemangelt, und syn de szeß chaten szampt dem szoede abgebrandt, und dat olde hueß, dat backhueß, ock dat nige hueß und dar Roße in wanet, de dre hußer syn greddet und bstande gbleven. Bitt densthligh, gy willen migh irkennen gheven, wo ich migh wider hiirinne holden schal. De pannen syn alle noch unvordorven und guedt, dat men sie noch gbruken kaen. - - - Ilendes Nigenstadt, fridagh nagh Egidii, anno etc. XLVI.

Dazu auf einem eingelegten Zettel:

Auch, guenstigen heren, wheren de beiden szolthszeder gflagen, ich wolde sie suensthen bstricket hebben. Ich hebbe auch die stede wedder reyn zu machen bstalt.

Nach dem Original im Haupt=Archiv zu Schwerin: Akten über die Saline zu Conow.

Anlage 2.

Bericht des Niklas Block an den Herzog Albrecht über die Wiedereinrichtung der Saline zu Conow.

D. d. Schwerin, 1546 Okt. 22.

- - - Dieweile de szultze von egenem vure afgebrant dieweile de kathen tho enge auch tho syedth gbuet und vast harth in eynander, hebbe ich uth befeligh der stadtholder eyn hueß wedder ufgebuwet, dar men myt twen pfannen inne szeden kan, und wil mit Godts hulpe ahm donrstage schirst kamende den borne auch wedder ufrichten lasßen, dennoch mit ringher kostinghen, das ich hooffe, wil Godt, in drien weken wedder szoltz seden zu lasßen. Jurgen Roße, de szoltzmaister, keret sigh nergen ahn, zeugt seynen werben und hendeln nagh, vorment sigh de wochen II gulden zu hebbende, de kan ich omhe night geven. De itzige gdane gbuete syn anhe syne maisterschoff außgericht, verhape migh, se schullen E. F. G. gfallen. - - - Datum Szchweryn, fritagh nagh Ursule, anno etc. XLVI.

Nach dem Original im Haupt=Archiv zu Schwerin: Akten über die Saline zu Conow.

 

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Wilhelm Schmidt
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            LXXIV.                                                                  Schwerin, 1. Juli 1909

Jahresbericht

des

Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.


Inhalt:   Geschäftliche Mitteilungen. Literaturbericht. Anl. A: Veränderungen des Mitgliederbestandes im letzten Vereinsjahr. Anl. B: Zuwachs der Vereinsbibliothek. Anl. C: Zuwachs der Bildersammlung. Anl. D: Auszug aus der Rechnung für den Jahrgang 1907/1908.

Geschäftliche Mitteilungen.

Das 74. Vereinsjahr begann für unser Mecklenburger Land mit einem schweren Verlust, der nicht zum wenigsten im Geschichtsverein Gefühle herzlichen Bedauerns geweckt hat. Am 10. Juli vorigen Jahres verschied die Herzogin Elisabeth zu Mecklenburg, die Gemahlin unsers hohen Beförderers, des Herzogs Johann Albrecht. Wir rühmen ihr nach, daß sie die reichen Gaben ihres Geistes und Herzens den mannigfachen Interessen und Arbeiten ihres Gemahls dienstbar gemacht und sie nicht unwesentlich gefördert hat. Unvergessen wird ihr im Volke bleiben, was sie als Landesmutter in den Jahren der Regentschaft geschaffen hat, unvergessen auch in unserm Geschichtsverein, daß sie gemeinsam mit ihrem Gemahl in ihrem herrlich gelegenen Schloß am Schweriner See den Künsten und Wissenschaften eine Heimstätte bereitet hat, wo deren Vertreter gastfreie Anfnahme und vielseitige Anregung fanden. Und manch Mecklenburger Landeskind wird künftig den Weg zu der stillen Gruft in der Doberaner Kirche finden und dort dankbar der heimgegangenen Fürstin gedenken.

Auch in dem engeren Kreise unseres Geschichtsvereins sind uns im letzten Vereinsjahr empfindliche Verluste nicht erspart geblieben. Ich denke dabei vor allem an Ministerialdirektor Wilhelm Schmidt. Wir kannten ihn ja alle, den Mann

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der unermüdlichen Arbeit, die er ein langes Leben hindurch seinem engeren Vaterlande widmete. Über 50 Jahre, wahrlich ein seltener Fall, gehörte er dem Ministerium des Innern zuerst in beratender, dann in leitender Stellung an. Er hat in den Zeiten nationaler Sammlung und Erhebung, als Mecklenburg seinen Platz im Norddeutschen Bunde und dann im neuen Deutschen Reiche einzunehmen hatte, und später, als es galt, das Erreichte auszubauen, vielfach bestimmenden Einfluß auf Gesetzgebung und Verwaltung ausgeübt, ja mancher Neueinrichtung das Gepräge seines Geistes aufgedrückt. Und auch um unsern Geschichtsverein hat er sich verdient gemacht. Sooft sich ihm amtlich eine Gelegenheit bot, ist er für den Verein eingetreten. Seit der Begründung der Kommission zur Erhaltung der Denkmäler im Jahre 1887 stand diese unter seiner Leitung. Ihm ist es im wesentlichen mit zu danken, daß die Kunst= und Geschichtsdenkmäler des Landes von Schlie aufgezeichnet und in dem mustergültigen fünfbändigen Denkmälerwerk beschrieben wurden und daß dadurch weite Bevölkerungskreise für eine Wertschätzung und sorgsame Erhaltung der Zeugen unserer historischen Vergangenheit gewonnen sind.

Außer ihm sind noch 10 ordentliche Mitglieder durch den Tod aus unserer Mitte geschieden: Amtshauptmann v. Langermann, Hofrat Westphal, Hofsteindrucker Drescher, Schuldirektor Hennig, sämtlich zu Schwerin, Kammerherr Graf Bernstorff auf Beseritz, Bürgermeister v. Pentz zu Teterow, Landrat v. Oertzen auf Roggow, Pastor Buschmann zu Klütz, Rechtsanwalt Stichert zu Wismar und Referendar Eilmann in Rostock.

Von den korrespondierenden Mitgliedern ist der Wirkl. Geh. Oberbaurat Adler hochbetagt in Berlin gestorben, mit dem wir 46 Jahre hindurch in Verbindung standen. Seine Kirchenbauten in Deutschland und im Heiligen Lande, seine Forschungen auf dem Gebiete der antiken und mittelalterlichen Baukunst und seine Ausgrabungen in Olympia haben ihn rühmlichst bekannt gemacht.

Der Verein wird das Gedächtnis dieser Verstorbenen in Ehren halten.

Ihren Austritt haben 17 Mitglieder angezeigt. Dagegen kann die erfreuliche Tatsache berichtet werden, daß 44 neue Mitglieder, darunter eine Dame, zu dem alten Bestande hinzugekommen sind. Wir stellen gern fest, daß viele jüngere Beamte und Privatpersonen, besonders auch Landwirte, die unseren Bestrebungen bisher noch fern standen, sich an uns an=

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geschlossen haben und daß der Verein auch unter den Offizieren der hiesigen Truppenteile mehr und mehr an Boden gewinnt. So ist für die Zukunft auf eine günstige Weiterentwickelung des Geschichtsvereins zu hoffen, wenn er an seinen alten bewährten Aufgaben festhält. Diese werden fernerhin darin bestehen, den Mitgliedern in den Jahrbüchern ernste wissenschaftliche Forschungen über Land und Leute der Heimat zu bieten und sie im Winter in regelmäßigen monatlichen Versammlungen durch Vorträge und mündliche Aussprache und im Sommer auf einem gemeinsamen Ausflug nach sehenswerten Örtlichkeiten in die Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde einzuführen und mit ihr vertrauter zu machen.

Der Geschichtsverein setzt sich gegenwärtig aus 4 Ehren=, 18 korrespondierenden und 579 ordentlichen Mitgliedern zusammen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr bei den korrespondierenden Mitgliedern einen Abgang von einem Mitglied, bei den ordentlichen einen Zuwachs von 16. Die Anlage A weist die Veränderungen der Matrikel während des letzten Geschäftsjahres im einzelnen nach.

Mit 280 Tauschvereinen schlossen wir im vorigen Vereinsjahr ab. Von diesen hat sich die bei der Kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst bestehende genealogische Sektion als selbständiger Verein mit dem Sitz in Mitau konstituiert. Es sei bei dieser Gelegenheit auf das Jahrbuch dieses Vereins hingewiesen, das für die Mecklenburgische Familienforschung manche beachtenswerte Aufsätze bietet. So enthält die letzte Nummer Auszüge aus russischen Kirchenbüchern und erschließt damit ein schwer zugängliches Material, das auch von den Forschern in Mecklenburgischer Adelsgeschichte mit Nutzen durchzusehen ist. Das Jahrbuch verleiht die Regierungsbibliothek.

Gekündigt hat den Tauschverkehr der Verein für "Aachens Vorzeit". Derselbe hat sich mit dem "Aachener Geschichtsverein", von dem er sich früher abgezweigt hatte, am 1. Januar 1908 wieder zusammengeschlossen; seinen Mitgliedern steht also künftig das Jahrbuch zur Verfügung, das wir im Austausch an den Geschichtsverein senden.

Für diesen Verlust haben wir am 22. Februar 1909 in dem "Städtischen Museum für Völkerkunde zu Leipzig" einen Ersatz gefunden, das seit 1906 ein trefflich geleitetes Jahrbuch herausgibt. Das städtische Museum setzt das frühere Deutsche Zentralmuseum für Völkerkunde fort. Wir waren mit diesem schon 1872 in Verbindung getreten, hatten aber später wegen

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Mangels an wissenschaftlich anregender Gegenleistungen den Tauschverkehr wieder aufgegeben.

Von dem Oberhessischen Geschichtsverein haben wir eine große Menge Dubletten der Universitätsbibliothek zu Gießen gegen ältere Jahrgänge unserer Jahrbücher eingetauscht und an die Regierungsbibliothek abgeführt.

Die Zahl der Tauschvereine bleibt mit 280 unverändert. Die wissenschaftlichen Veröffentlichungen derselben sind uns im vergangenen Geschäftsjahr in besonders stattlicher Menge zugegangen, vorüber die Zusammenstellung in Anl. B nähere Auskunft gibt.

Für die Bildersammlung sind u. a. mehrere Bilder fürstlicher Personen und zwei lithographierte Ansichten von Boizenburg und Ratzeburg angekauft. Gesammelt sind Ansichtspostkarten von Teterow, Neukloster und Basedow und Sonntagsblätter mit mecklenburgischen Ansichten. Unser geschätzter Ehrensenior Dr. Crull - Wismar hat die Freundlichkeit gehabt, uns eine Photographie vom Triumphkreuz in der Tempziner Kirche zuzuwenden.

Mit großer Freude begrüßen wir das Erscheinen einer neuen "Prähistorischen Zeitschrift", deren Schriftleitung in den bewährten Händen der Professoren C. Schuchhardt, Direktors der prähistorischen Abteilung des Berliner Museums für Völkerkunde, K. Schumacher, Direktors des Mainzer Museums, und H. Seger, Direktors der prähistorischen Abteilung des Breslauer Museums, liegt. Diese Zeitschrift, die jährlich in 4 Heften von zusammen 30 - 40 Bogen erscheint, hat es sich zur Aufgabe gestellt, die Ergebnisse der Forschung in den zahlreichen lokalen und landschaftlichen Vereinen zusammenzufassen und so der Zersplitterung auf dem Forschungsgebiet der Vorgeschichte abzuhelfen. Sie wird fortlaufend über Funde, Fundstätten und Forschungsmethode den Leser unterrichten und ihre Aufsätze durch treffliche Abbildungen erläutern, und sie verspricht sowohl nach ihrer Verbindung mit den wichtigsten Sammlungen und Instituten für Vorgeschichte, als auch nach der großen Anzahl ihrer Mitarbeiter, ihrer Aufgabe in vorzüglicher Weise gerecht zu werden. Wir möchten daher nicht unterlassen, auch an dieser Stelle auf das neue Unternehmen aufmerksam zu machen, und werden auf den Winterversammlungen illustrierte Prospekte der Zeitschrift zur Ansicht vorlegen. Da unser Verein dem Nordwestdeutschen Verbande für Altertumsforschung angehört, so können unsere Mitglieder die Prähistorische Zeitschrift zum Vorzugspreise von 6 Mk. (statt

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12 Mk.) beziehen. Etwaige Bestellungen bitten wir an einen der Vereinssekretäre zu richten.

Mit der genannten "Prähistorischen Zeitschrift" fast gleichzeitig ist dann noch eine vorgeschichtliche Zeitschrift gegründet worden. Sie wird herausgegeben von Professor G. Kossinna in Groß=Lichterfelde bei Berlin, bildet das Organ der Deutschen Gesellschaft für Vorgeschichte und führt den zunächst etwas auffälligen Namen "Mannus", wie der Sohn des erdgeborenen Tuisto nach der Germania des Tacitus genannt wurde, der in der Anschauung der Germanen als der erste Mann galt. Sein Name als Titel der Zeitschrift ist aber doch recht sinnig gewählt, weil die Vorgeschichte, wie Kossinna ausführt, in allen Einzelerscheinungen doch nur den Menschen als solchen zu erkennen und zu verstehen bestrebt ist. Auch diese Zeitschrift will die Ergebnisse vorgeschichtlicher Forschung in ihren Blättern zusammenfassen und wird nach dem uns vorliegenden Probeheft recht wertvolle Beiträge in dieser Richtung liefern. Aber es erscheint uns zweifelhaft, ob sie ihre Aufgabe ebenso systematisch wird durchführen können wie die andere, da ihr die feste Stütze an zahlreichen wissenschaftlichen Verbänden und den wichtigsten Museen fehlt. Empfehlend möchten wir jedoch auch auf diese Zeitschrift hinweisen. Der "Mannus" erscheint in zwangloser Folge von jährlich etwa 3 - 4 Heften von zusammen c. 20 Druckbogen und kostet im Jahresabonnement 16 Mk.

Von den Aufgaben, die der Gesamtverein der Geschichtsvereine seit Jahren zu fördern bestrebt ist, haben uns in Mecklenburg bisher drei näher beschäftigt: die Sammlung der Flurnamen, die Bearbeitung der Grundkarten und die Sammlung der Nachrichten über Elementarereignisse.

Der Flurnamensammlung hat sich bekanntlich der Heimatbund Mecklenburg tatkräftig angenommen und mit seinem 1907 erlassenen Aufruf bereits gute Erfolge gehabt. Ich kann dafür auf den Bericht der Flurnamenkommission vom 31. Januar 1909 verweisen, der im 1. Heft des Jahrganges 1909 der Zeitschrift des Heimatbundes veröffentlicht ist. Hier sei nur kurz erwähnt, daß bis Ende Januar 1909 von den über das ganze Land verteilten Helfern (c. 500) gegen 300 Bearbeitungen eingesandt sind, daß aber trotzdem noch viel zu tun übrig bleibt, bis das Material für eine systematische Verwertung reif ist. Es stehen nicht allein von vielen Fluren die Bearbeitungen noch aus, sondern es bedürfen auch noch offensichtlich manche der vorliegenden Bearbeitungen der Ergänzung und Erläuterung. Was

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wir aber später aus den Flurnamen für unsere Kenntnis von Land und Leuten gewinnen können, und wie durch die Flurnamen zuweilen in überraschender Weise der Schleier von der Vergangenheit hinweggezogen wird, das zeigt an einem wohlgelungenen Beispiel der Aufsatz von Pastor Schmaltz=Sternberg "Was die Sternberger Flurnamen erzählen", der in dem oben genannten Heft der Zeitschrift des Heimatbundes abgedruckt ist.

Der Ausarbeitung von Grundkarten haben wir in Mecklenburg seit einer Reihe von Jahren unsere Aufmerksamkeit zugewandt. Unter Grundkarten versteht man, um das hier nochmals anzuführen, Karten im Maßstab von 1 : 100000 und in der Größe von zwei übereinanderliegenden Generalstabsblättern, welche die Flußläufe, Gewässer und Ansiedlungen nach ihrer Lage und mit ihrem Namen enthalten und die Gemarkungsgrenzen in punktierten Linien angeben. Man hat sich zu ihrer Bearbeitung s. Z. auf Anregung des Professors Dr. Thudichum zu Tübingen entschlossen und hat mehr und mehr erkannt, daß sie eine vorzügliche Grundlage für topographische Darstellungen von historischen und statistischen Forschungen bilden. So ist z. B. auf der Hauptversammlung des Gesamtvereins in Düsseldorf 1902 angeregt worden, zunächst für die Jahre 1525, 1654 und 1789 genaue historische Karten für ganz Deutschland unter Benutzung der Grundkarten auszuarbeiten. Aber diese Arbeit steht noch in weitem Felde, weil die Grundkarten bei der Schwierigkeit der Vorarbeiten, die für jede Landschaft zur Wahrung. der gleichmäßigen Ausführung der Karte am besten in einer Hand liegen, noch längst nicht für ganz Deutschland erschienen sind. Für Mecklenburg hat die Bearbeitung der Karten Geh. Archivrat Dr. Grotefend im Auftrag des Großherzoglichen Ministeriums des Innern übernommen. Es sind bisher 5 Karten gedruckt, eine befindet sich in Korrektur, alle übrigen sind handschriftlich fertig, aber noch nicht kontrolliert.

Eine systematische Sammlung der Nachrichten über Elementar=Ereignisse und physisch=geographische Verhältnisse, die sich auf alle ungewöhnlichen Ereignisse und Verhältnisse dieser Art, wie Überschwemmungen, strenge Winter, Sommerdürren, Erdbeben, Stürme usw., zu erstrecken hätte, vermag der Geschichtswissenschaft bei der überall hervortretenden Abhängigkeit des Menschen von der ihn umgebenden Natur für die Beurteilung historischer Ereignisse wesentliche Dienste zu leisten und auch im praktischen Leben manchen Nutzen zu gewähren. Diese Erkenntnis, die durch die

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erklärenden Vorträge des Meteorologen A. Swarowsky und des Historikers Oswald Redlich auf der Hauptversammlung in Wien 1906 noch gefestigt wurde, hat dazu geführt, daß der Gesamtverein in Wien die Einsetzung eines Ausschusses zur Vorbereitung der Organisation der Sammlung beschloß und dann in Mannheim 1907 die von dem Ausschuß vorgeschlagene Durchforschung der mittelalterlichen Geschichtsquellen durch junge Historiker als nächstliegende Aufgabe genehmigte. Eine Durchsuchung der territorialen und lokalen Geschichtsquellen für die spätere Zeit durch die Geschichtsvereine selbst sollte der Zukunft vorbehalten bleiben. Sonach lag den im Gesamtverein verbundenen Vereinen zunächst nur ob, die Geldmittel für die Durchforschung der mittelalterlichen Quellen zu beschaffen. Es wurde beliebt, daß jeder Verein nach seinem Vermögen einen festen Betrag auf 5 Jahre, zahlbar vom Beginn der Arbeiten an, bewilligen sollte. Daran hat sich auch unser Geschichtsverein beteiligt, indem er 1907 auf 5 Jahre 20 Mk. zeichnete und diesen Beitrag 1908 auf 30 Mk. erhöhte.

Was die eigenen wissenschaftlichen Unternehmungen des Geschichtsvereins betrifft, so konnte der Generalversammlung im April der erste Band Mecklenburgischer Geschichtsquellen, bearbeitet von Ratsarchivar Dr. Techen=Wismar, in einem Probeexemplar vorgelegt werden. Die Herausgabe dieses Bandes ist bekanntlich durch ein Legat des verstorbenen Freiherrn Thomson v. Biel auf Kalkhorst ermöglicht. Es ist ein stattlicher Band von 18 Bogen geworden. Derselbe enthält zunächst einen Doppeltitel, der ihn als Teil der Quellensammlung und als Sonderband bezeichnet, dann das gut getroffene Bild des Stifters mit seiner Unterschrift und die Widmung. Hierauf folgt eine sorgsame kritische Untersuchung über die Ribnitzer Chroniken und ihre Würdigung als Geschichtsquellen, dann der Text der lateinischen und deutschen Rezension mit der Klosterordnung von 1568 und 1578 als Anhang, schließlich ein genaues Orts= und Personenregister und ein Glossar. Der Band ist Ende Mai und Anfang Juni an alle Mitglieder ausgegeben worden; von der verwitweten Freifrau v. Biel, der wir ein Exemplar des Bandes übersandten, ist ein Dankschreiben mit freundlichen Worten der Anerkennung für das schöne dem Andenken ihres Gatten gewidmete Werk beim Verein eingegangen. Die überschüssigen Exemplare sollen für je 8 Mk. zum Besten der Legatskasse, die künftig eine Fortsetzung der Quellensammlung dienen soll, verkauft werden.

Für eine solche Fortsetzung sind die Vorbereitungsarbeiten

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im besten Gange. Außer der Kirchbergschen Reimchronik, die nach dem vorigjährigen Bericht von Archivar Dr. Grotefend, jetzt in Stettin, bereits abgeschrieben ist, ist im Laufe des verflossenen Vereinsjahrs nun auch die Abschrift der Kirchenvisitationen von 1534, 1535 und 1541 durch Pastor Schmaltz=Sternberg besorgt worden; der bequemen Durcharbeitung des Quellenmaterials durch beide Bearbeiter steht nun nichts mehr im Wege.

Mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch stehen wir beim XXIII. Band, dem vorletzten der 3. Abteilung dieses Werkes. Es sind im letzten Vereinsjahr 35 Bögen mit Urkunden aus den Jahren 1397 und 1398 von dem Unterzeichneten bearbeitet, sodaß jetzt insgesamt 53 Bögen von dem Bande vorliegen. Die hohe Politik der Herzöge beschäftigte sich in diesen Jahren noch vornehmlich mit Schweden und Livland. Ein Versuch des Herzogs Erich, sich der Stadt Stockholm durch einen Handstreich zu bemächtigen, scheiterte an der Wachsamkeit der Bürger. Erich starb dann noch 1397 auf seiner Burg Landskrona auf Gotland, wahrscheinlich an der Pest. Darauf deutet wenigstens der Umstand, daß er sein Grab außerhalb der Kirche gefunden hat. Auch Herzog Albrecht von Mecklenburg, der als Koadjutor des Bischofs von Dorpat in die Livländischen Händel eingriff und bewegliche Klagen des Hochmeisters bei seinen Verwandten in Mecklenburg über Schädigung verschuldete, starb 1397. Damit kamen die kühnen auswärtigen Unternehmungen der Herzöge im 14. Jahrhundert ins Stocken. Gotland konnte von Herzog Johann dem jüngeren nicht behauptet werden und ging an den Deutschorden verloren. Um Livland kümmerten sich die Herzöge bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts nicht wieder. Unter den Ereignissen im Innern des Landes steht 1397 die Fehde des Bischofs von Schwerin mit seinem Domkapitel im Vordergrund; sie führte vorübergehend zur Vertreibung des Bischofs. Für alles dies bieten die neuen Bögen die quellenmäßigen Beläge.

Mehrere schwierige Siegelzeichnungen für die letzten Bögen lassen die Kunstfertigkeit des bei der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei beschäftigten Zeichners Herrn Menzel recht hervortreten, sodaß wir diese Gelegenheit gern ergreifen, ihn den Familienforschern unter unsern Mitgliedern für die Ausschmückung ihrer Werke mit Siegelabbildungen zu empfehlen.

Für die 4. Abteilung des Urkundenbuchs, die Regesten des 15. Jahrhunderts, ist emsig weiter gearbeitet worden. Archivar Dr. Witte, der sich dieser Abteilung besonders annimmt,

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nach Durcharbeitung der in unserm Haupt=Archiv lagernden Urkunden und der Akten über auswärtige Verhältnisse die sogen. Schloßregister in Angriff genommen. Wir bezeichnen damit die Hebungsverzeichnisse der alten Mecklenburgischen Vogteien, die ausführliche Namenregister der ländlichen Bevölkerung enthalten. Ihre Durcharbeitung für das Urkundenbuch ist recht mühsam, aber auch sehr wichtig, weil dadurch ein für die Namens= und Stammesforschung unschätzbares Material erschlossen wird.

Das Register zu den Jahrbüchern 61 - 70 befindet sich noch bei Dr. Müller in Bearbeitung.

Der Sommerausflug am 11. Juli 1908, der eine starke Beteiligung aus dem Mitgliederkreise fand, führte uns in das schöne Gebiet der Mecklenburgischen Schweiz, nach Dargun und Malchin. Lebhaft stiegen die Zeiten, da die Herzogin Auguste in Dargun Hof hielt, wieder vor uns auf, als wir den Schloßgarten mit seinem Teehäuschen, seinen Taxusbäumen und seinen Laubengängen durchwanderten. Dann versammelten wir uns, inzwischen durch viele Damen und Herren aus Dargun verstärkt, im sogen. Weißen Saal des Schlosses, wo Geheimrat Grotefend einen orientierenden Vortrag über den Flecken Dargun hielt. Daran schloß sich die Besichtigung der Klosterkirche, der früheren herzoglichen Wohnräume und des ehemaligen Refektoriums der Zisterziensermönche, und viel trug zum Verständnis dieser Bauten die ortskundige Führung des Ackerbauschuldirektors Hensolt und des Distriktsbaumeisters Schondorf bei. Im Refektorium konnten wir an den Wänden noch die Inschriften lesen, die sich auf das in der Franzosenzeit dort aufgeschlagene Lazarett bezogen. Nach der Besichtigung fuhren wir durch den schönen Tiergarten nach der alten Darguner Burgstätte, deren Innenraum jetzt vom Israelitischen Friedhof eingenommen wird, deren Wälle sich aber noch zu imposanter Höhe über der Wiesenniederung erheben. In Malchin hatten wir nach einem gemeinsamen Essen in Bülles Hotel vor Abgang des Zuges noch genügend Zeit, um die alte Marienkirche zu besichtigen. Die weiten Raumverhältnisse des Gotteshauses, der frühere Altaraufsatz (bei dem zu bemerken ist, daß die verkehrtstehenden Figuren des Mittelstücks neuerdings durch den Küster umgetauscht und in die richtige Stellung zu einander gebracht sind) und das reiche Netzgewölbe der eingebauten Kapelle übten wie immer ihren Zauber auf den Beschauer aus. Ein Doppelblatt mit einer Auswahl von Ansichten aus Dargun und Malchin, das der Verein hatte herstellen lassen, wird den

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Teilnehmern wohl noch gelegentlich diesen vom schönsten Sommerwetter begünstigten Ausflug ins Gedächtnis zurückrufen.

Am 24. September vorigen Jahres statteten etwa 50 Geschichtsforscher und Geschichtsfreunde, die der Hauptversammlung des Gesamtvereins deutscher Geschichtsvereine in Lübeck beigewohnt hatten, auf Einladung unsers Vereins Schwerin einen Besuch ab. Im Perzinasaal wurde ihnen und den in ziemlicher Anzahl erschienenen Mitgliedern vom Verein ein kleines Heft mit Ansichten der Stadt überreicht und durfte der Unterzeichnete dann unter Anknüpfung an diese Abbildungen in einem Vortrag über Schwerin und seine Bauten auf die Hauptsehenswürdigkeiten hinweisen. Auf dem gemeinsamen Gang durch die Stadt wurden der Dom, das Schloß und das Museum besichtigt. Wir hatten den Eindruck, daß die fremden Besucher sich in unserer Stadt gefielen. Ein gemeinsames Essen im Hotel du Nord, gewürzt durch manche launigen Tischreden, und eine Rundfahrt auf dem See schlossen den Tag ab.

Im November haben dann auch die allmonatlich wiederkehrenden Versammlungen im Hotel Louisenhof wieder ihren Anfang genommen. Es trugen vor Geh. Regierungsrat Dr. Schröder einmal: Über Adolf Friedrich Graf v. Schack (am 11. November 1908), das andere Mal: Über Adolf Wilbrandt und Heinrich Seidel (am 5. Januar 1909), Archivar Dr. Witte: Über die Erforschung der Germanisation des deutschen Ostens (am 8. Dezember 1908), Professor Dr. Beltz: Über die älteste Bevölkerung Mecklenburgs (am 16. Februar 1909) und der Unterzeichnete: Über Salzgewinnung und Salzhandel in Mecklenbuurg (am 23. März 1909). Zu unserer großen Freude wurde ein Vortrag durch die Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ausgezeichnet.

Dem lebhaften Interesse unsers Landesherrn für die heimatliche Geschichte verdanken wir es, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auch an der 74. Generalversammlung des Vereins teilnahm, die am 27. April 1909 im Hotel du Nord zu Schwerin abgehalten und von etwa 80 Mitgliedern besucht wurde. Nach begrüßenden Worten des Vereinspräsidenten, Staatsministers Graf v. Bassewitz=Levetzow, Exz., an die Versammlung wurde zunächst der geschäftliche Teil der Tagesordnung erledigt: Für den Jahresbericht des zweiten Vereinssekretärs sei auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Der Kassenbericht für 1. Juli 1907/08, erstattet von Hofrat Schwerdtfeger, wies eine Einnahme der eigentlichen Vereinskasse

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(1. Abt. der Rechnung) von 4823 Mk. 51 Pf., darunter Mitgliederbeiträge von 3372 Mk., nach, eine Ausgabe von 3696 Mk. 87 Pf. Das Vereinsvermögen belief sich am 1. Juli 1908 auf 5626 Mk. 64 Pf. und war gegen das Vorjahr um 400 Mk. 02 Pf. angewachsen. Aus der Bielschen Legatskasse (2. Abt. der Rechnung) waren Ausgaben nicht bestritten. Zu dem Kassenbestand aus voriger Rechnung von 4461 Mk. 30 Pf. sind 70 Mk. Kontokorrentzinsen hinzugekommen, sodaß am 1. Juli 1908 4531 Mk. 30 Pf. vorhanden waren. (s. Anl. D). Mit dem besten Dank für die Mühewaltung erteilte die Versammlung dem Rechnungsführer die erbetene Entlastung. Daran schlossen sich die Wahlen. Zu unserm lebhaften Bedauern hatte Kammerherr Graf v. Oeynhausen wegen andauernder Krankheit wiederholt um seine Entlassung aus dem Vereinsausschuß gebeten. Derselbe ist uns durch jahrelange Forschertätigkeit auf dem Archiv besonders nahe getreten und hat seine Teilnahme für die Vereinsbestrebungen oft und gern bekundet. Wir sahen ihn daher nur äußerst ungern aus diesem Amte scheiden, mußten aber seinem Wunsche wohl oder übel nachgeben und deshalb zur Wahl eines neuen Repräsentanten schreiten. Diese fiel auf Ministerialrat Krause=Schwerin, der, davon in Kenntnis gesetzt, die Wahl bereitwillig angenommen hat. Die Vereinsbeamten wurden durch Zuruf wiedergewählt. Für den nächsten Sommerausflug lenkte Geheimrat Grotefend die Aufmerksamkeit der Versammlung auf Dömitz, wo vor 100 Jahren Schills Truppen eingezogen sind, und schlug vor, auf der Hinreise Ludwigslust mit seinem sehenswerten Schloß einen Besuch abzustatten. Beides fand die Zustimmung der Versammlung.

Der Vortrag des Abends, gehalten von Geh. Archivrat Dr. Grotefend, verbreitete sich mit Rücksicht auf die diesjährige Gedenkfeier ebenfalls über Schills Zug durch Mecklenburg und konnte somit zugleich zur Vorbereitung auf den kommenden Ausflug dienen. Dem Redner war es nicht darum zu tun, den Zug in allen Einzelheiten genau zu verfolgen, sondern vielmehr einige frische lebensvolle Stimmungsbilder nach gleichzeitigen Aufzeichnungen zu geben. Er schilderte, wie Schill am 28. April 1809 mit seinem Husarenregiment aus dem Halleschen Tor zu Berlin ausrückte, wie er, ungenügend gerüstet und ungenügend unterrichtet über die Stimmung der Bevölkerung, bald Mißerfolge zu verzeichnen hatte, die ihn zwangen, nach Norden auf Mecklenburg auszuweichen. Eine interessante Episode auf Mecklenburger Boden war die Überrumpelung der Elbstadt Dömitz durch seine Truppen und die Wiederbesetzung der Stadt durch die Franzosen.

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Bei diesen Ereignissen und bei den Kämpfen mit den Mecklenburgern bei Damgarten verweilte der Vortragende länger, während er das tragische Ende Schills in Stralsund nur kurz streifte. Seine Darlegungen zeigten deutlich, daß Schill in den Augen seiner Zeitgenossen ein Aufwiegeler war und daß erst die Nachwelt sein mutiges Unternehmen zu würdigen verstanden hat. Spaßhaft wirkten die Mitteilungen über den damaligen jämmerlichen Zustand des mecklenburgischen Militärs.

An dem Abendessen im tannengeschmückten Speisesaal des Hotels beteiligte sich eine große Anzahl der Anwesenden.

Der Vereinsausschuß hat nach der Neuwahl folgende veränderte Zusammensetzung für 1909/10 erhalten:

Präsident:  Staatsminister Graf v. Bassewitz= Levetzow, Exz.
Vizepräsident:  Staatsrat v. Pressentin, Exz.
Erster Sekretär:  Geh. Archivrat Dr. Grotefend.
Zweiter Sekretär:  Archivrat Dr. Stuhr.
Rechnungsführer:  Hofrat Schwerdtfeger.
Bibliothekar: Geh. Regierungsrat Dr. Schröder.
Bilderwart: Reg.=Bibliothekar Dr. Voß.
Repräsentanten: Geh. Ober=Finanzrat Dr. Balck.
Geh. Hofrat Dr. Piper.
Geh. Ministerialrat v. Prollius.
Ministerialrat Krause.
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Literaturbericht für 1907/09. 1 )

Das vom Verein für Hansische Geschichte herausgegebene Hansische Urkundenbuch ist um den 10. Band (Leipzig, Duncker & Humblot, 1907), der von Walther Stein bearbeitet wurde, vermehrt worden. Derselbe enthält hansische Urkunden der Jahre 1471 - 1485 teils im Wortlaut, teils in Regestenform. Die m. Herzöge treten in diesem Bande hauptsächlich in Zollangelegenheiten hervor, die sie mit Lübeck, Rostock und Wismar in Konflikt brachten. Lübeck erwirkte 1473 vom Kaiser für sich Befreiung von neu errichteten Landzöllen zu Grevesmühlen und


1) Da der Literaturbericht erst im Herbst 1909 zum Druck gekommen ist, konnten darin noch einige nach dem 1. Juli 1909 erschienene Werke berücksichtigt werden. - "Mecklenburg" und "mecklenburgisch" ist nur in den Titeln der Bücher und Aufsätze ausgeschrieben, sonst durch M. und m. abgekürzt, "Verfasser" ist durch Vf. abgekürzt.
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Ribnitz; die beiden anderen Städte erreichten, daß die Herzöge die ihnen vom Kaiser bewilligten Wasserzölle zwischen Warnemünde und Rostock, Poel und Wismar 1476 freiwillig wieder aufgaben. Rostock und Wismar vertraten in dieser Zeit im Verbande der Wendischen Städte ihre Handelsinteressen in Holland, Seeland und Friesland und stärkten ihre Stellung durch Bündnisse. Über m. Schiffahrt und Kaufmannschaft, über den Handel mit Lüneburger und Baisalz erhellt manches aus dem Bande.

Der von Lappenberg bearbeitete erste Band des Hamburgischen Urkundenbuchs, enthaltend die Urkunden des Erzstifts Hamburg=Bremen bis 1225 und die Urkunden der Stadt und des Kapitels zu Hamburg bis 1300, war bekanntlich 1842 im Druck fertig, als der große Hamburger Stadtbrand entstand und den größten Teil der Bände vernichtete. Die wenigen geretteten Exemplare konnten seitdem den Bedarf der Geschichtsforscher nicht decken. Aus diesem Grunde ist neuerdings auf Betreiben des jetzigen Vorstandes des Hamburger Staatsarchivs, Senatssekretärs Dr. Hagedorn, eine anastatische Reproduktion der Ausgabe von 1842 (Hamburg, Leopold Voß, 1907) veranstaltet worden. Wir nehmen hiervon um so lieber Notiz, als in dem Werke auch m. Verhältnisse mehrfach berührt werden.

Eine im Erscheinen begriffene neue Gesamtdarstellung der Mecklenburgischen Geschichte, bearbeitet von Hans Witte und verlegt von der Hinstorffschen Verlagsbuchhandlung in Wismar, wird uns den Stoff in drei Bänden vorführen. Man konnte zunächst wohl zweifeln, ob für ein solches Werk gegenwärtig wirklich ein Bedürfnis vorliegt, da die im Süsserottschen Verlag erscheinende Mecklenburgische Geschichte in Einzeldarstellungen ihrem Abschluß nahe ist und eine durchweg auf gründlichen Studien beruhende und dem modernen Stand der Forschung gerecht werdende Darstellung bietet. Aber man wird beim Lesen des Witteschen Buches gewahr werden, daß darin neue Momente in glücklichster Weise berücksichtigt sind. Während die Bearbeiter der Süsserottschen Sammlung die ihnen zugewiesenen Abschnitte der Geschichte recht eingehend behandeln, bemüht Witte sich, soweit man nach dem vorliegenden ersten Band urteilen kann, unter Ausscheidung alles Nebensächlichen die für das Fortschreiten der Handlung wichtigen Ereignisse desto kräftiger herausbringen. Das Wittesche Buch ist in einem Guß entstanden, wodurch die Darstellung an Gleichmäßigkeit und Frische entschieden gewonnen hat. Überdies ist nicht zu verkennen, daß es Witte gelungen ist, die durch die m. Geschichte gehenden leitenden Gedanken und die kulturgeschichtliche Fortent=

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wicklung besonders treffend darzulegen. Nach allem wird das neue Werk einen wohl berechtigten Platz neben der Süsserottschen Sammlung einnehmen. Wer sich über einzelne Abschnitte der m. Geschichte eingehend unterrichten will, der greife zur Süsserottschen Sammlung; wem es um eine schnelle und zuverlässige Orientierung auf diesem Gebiete zu tun ist, der nehme das neue Werk zur Hand. Es ist zu erwarten, daß Wittes Buch, wie früher das alte Bollsche Geschichtswerk, an das es anknüpft, in m. Häusern geschätzt und viel benutzt werden wird.

In dem vorliegenden I. Band (Wismar 1909) ist die Mecklenburgische Geschichte von der Urzeit bis zum Ausgang des Mittelalters verfolgt. Aus dem reichen Inhalt sei hier besonders hingewiesen auf die Kapitel, die sich mit der Urgeschichte, der Germanisierung und Christianisierung des Landes beschäftigen. Für alles dies ist unser Blick durch die jüngste Spezialforschung außerordentlich geschärft; die Ergebnisse dieser Forschung werden uns in einem abgerundeten Bilde vorgeführt. Die Charakterisierung der Persönlichkeiten, die auf den Gang der Geschichte einen erheblichen Einfluß gehabt haben, ist dem Vf. gut gelungen. Nationale Gestalten, wie Niklot, Heinrich Burwy, Albrecht Vater und Sohn, die Regentin Katharina, Magnus u. a. m., gewinnen nach seiner Darstellung für uns ein neues lebhaftes Interesse.

Als Doppelheft XI/XII der Mecklenburgischen Geschichte in Einzeldarstellungen liegt ein Werk von Carl Schröder über Mecklenburg und die Mecklenburger in der schönen Literatur (Berlin, Süsserott, 1909) vor. Es ist das Ergebnis einer jahrelangen Beschäftigung des Vf. mit den literarischen Erzeugnissen, welche "von Mecklenburgern innerhalb und außerhalb ihres Vaterlandes, sowie von Nichtmecklenburgern aus der Zeit, da sie in Mecklenburg weilten", herrühren uud man muß staunen, welch großes Material Schröder in sorgsamer Sammeltätigkeit vereinigt hat. Ausführlich ist auf das Redentiner Osterspiel von 1464, das erste wirkliche dichterische Kunstwerk in Mecklenburg, eingegangen. Persönlichkeiten wie Liscow, Engel, Voß, Fanny Tarnow, Graf v. Schack, Wilbrandt, Seidel und Gräfin Hahn=Hahn, die uns aus den Vorträgen des Vf. schon vertraut geworden sind, haben hier eine eingehende Schilderung ihres Entwicklungsganges und eine treffliche Würdigung ihrer Arbeiten gefunden. Ihnen reihen sich andere Größen unserer heimischen Literatur, wie Fritz Reuter, John Brinckmann, Carl Beyer, Adolf Brandt u. a. m., an. Aber auch die zahlreichen übrigen Autoren, die zum Teil recht beachtenswerte Werke hinterlassen haben, und

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schließlich die kleinen und kleinsten Schriftsteller und Poeten bis hinab zu einem Goldschmied Becker und einem Korbflechter Fessel sind hier nicht vergessen und vielfach mit wenigen zutreffenden Worten charakterisiert. Proben aus den Dichtungen beleben die Darstellung. Das Schrödersche Buch bildet eine starke Anregung, sich durch eigene Lektüre von den Schönheiten unserer heimischen Literatur zu überzeugen.

Von dem Stand der vorgeschichtlichen Forschung in Mecklenburg hat Robert Beltz in einem Vortrag (abgedr. Korr.=Bl. 1909, Nr. 2) auf der Hauptversammlung des Gesamtvereins der Geschichtsvereine zu Lübeck am 21. September 1908 ein anschauliches und erfreuliches Bild entworfen. Seit der Schweriner Hauptversammlung von 1890 hat die heimische Altertumsforschung dem Schutz der vorhandenen und der wissenschaftlichen Ausbeutung der gefährdeten Fundstellen unermüdlich ihre Aufmerksamkeit zugewandt. Es sind seitdem etwa 600 Stellen bekannt geworden, gegen 200 davon ausgebeutet. Eine Menge zusammenfassender Arbeiten in den Jahrbüchern, eine allgemein verständliche Darstellung in der Süsserottschen Sammlung und 4 Übersichtskarten unterrichten darüber. Die Forschung hat sich bemüht, die m. Funde nicht nur zu den skandinavischen, sondern auch zu den mittel= und süddeutschen und zu denen der deutschen Nachbarländer in Beziehung zu bringen und dadurch neue Gesichtspunkte für die Erklärung der Funde und ihre Aufstellung im Museum zu gewinnen. Als künftige Aufgabe der m. Altertumsforschung wird die Erschließung der wendischen Altertümer, besonders auch der Burgwälle, bezeichnet.

Über die Arbeiten auf vorgeschichtlichem Gebiete in den beiden letzten Vereinsjahren unterrichten drei kurze Aufsätze von Robert Beltz in der Zeitschrift des Heimatbundes: Neuere vorgeschichtliche Funde und Untersuchungen (1908, Nr. 2), eine vorgeschichtliche Eisenschmelze (1908, Nr. 3) und steinzeitliche Funde von Wismar (1909, Nr. 1). Bei Stove ist man auf Reste eines steinzeitlichen Pfahlbaues (immer noch eine große Seltenheit im Lande) gestoßen; in Bernitt hat man von aufgefundenen Tragtöpfen wenigstens einen gerettet. Zwei Hügelgräber der älteren Bronzezeit sind in Dammereez und Penzin aufgedeckt. Ein kostbarer bronzener Halsring stammen aus Leizen. Für die ältere Eisenzeit haben die Urnenfelder bei Mühleneichsen und Püttelkow neue Ausbeute gewährt, einiges Gerät ist auch in Lankow gefunden. Dagegen ist das Urnenfeld bei Vellahn und Brahlstorf größtenteils zerstört.

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Wendische Skelettgräber bei Hagenow, Gr.=Raden, Bellin, Penzin und Stove haben einen Teil ihres Inhalts hergegeben. Die erwähnte Eisenschmelzstätte ist in Ortkrug bei Schwerin aufgedeckt. Bei Baggerarbeiten im Hafen zu Wismar sind schön gestaltete Geräte der jüngeren Steinzeit heraufgeholt, deren bisheriger Lagerort für eine ungefähre zeitliche Begrenzung der Ostseeveränderungen von Bedeutung werden kann.

Über den Fortgang der Rethraforschung liegen zwei neue Berichte von G. Oesten in der Zeitschrift für Ethnologie (1908, S. 559 ff. und S. 915 ff) vor. Es galt zu prüfen, ob die Volksüberlieferung Recht hat, daß der Rethraschatz von den Wenden auf der Flucht im Blankenburgs=Teich, einem Bruch zwischen Prillwitz und Usadel, versenkt wurde. Zu diesem Zwecke wurde das Bruch im Herbst 1907 trocken gelegt und wurden auf seinem Grunde Gräben gezogen. Der Rethraschatz ist bisher dabei nicht gefunden, aber bei den Grabungen sind Reste von Wohnbauten der Steinzeit zu Tage getreten, welche die Annahme stützen, daß die steinzeitlichen Wohnstätten mit Vorliebe in kleinen Binnengewässern angelegt wurden.

Auch ein Hörnerfundament der wendischen Kultstätte, das man auf und bei der Fischerinsel weiter gesucht hat, ist nicht aufgedeckt worden. Man wird sich daher vielleicht für eine andere Deutung des Thietmarschen Berichtes zu entscheiden und anzunehmen haben, daß der Bau nicht auf Hörnern errichtet, sondern mit Hörnern ausgeschmückt war. Dann ist die Möglichkeit gegeben, die nahe dem Westufer der Insel aufgefundenen zahlreichen Pfahlsetzungen als Fundamente des Tempels anzusehen, worüber die künftigen Arbeiten hoffentlich Licht verbreiten werden.

Bei der Dürftigkeit der in den Chroniken und Annalen enthaltenen Nachrichten über Rethra war es ein glücklicher Gedanke von Richard Wossidlo, die Volkssagen und Flurnamen in umfassendem Maße zu Hülfe heranzuziehen und zu untersuchen, ob man nicht aus ihnen genaueres über Lage und Art der Wendenansiedlung Rethra und über die Stelle des alten Radegasttempels erfahren kann. Er hat seit dem Frühjahr 1907 die ganze Tollensegegend durchstreift und von Haus zu Haus die mündliche Überlieferung festzustellen gesucht. Über die Ergebnisse seiner Sammeltätigkeit hat er dann zuerst auf der Lübecker Hauptversammlung am 22. September 1908 Mitteilungen gemacht, die im Korr.=Bl. 1909, Nr. 5/6, abgedruckt sind, und dann auch in den "Mitteilungen des Verbandes deutscher Vereine für Volkskunde" (1908, Nr. 3) und in der Zeitschrift unseres Heimatbundes (1909, Nr. 1) be=

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richtet. Die Mitteilungen im Korr.=Bl. sind am ausführlichsten und geben die Äußerungen des Volkes vielfach wörtlich wieder, bieten auch eine gute Übersichtskarte der Lieps. Die beiden anderen Berichte fassen das Ergebnis mehr systematisch zusammen, unter gleichzeitiger Verwertung des inzwischen neu gefundenen Materials.

Nach der Erinnerung des Volkes war Rethra eine ausgedehnte civitas mit zweifellos mehreren Kultstätten und Befestigungen, die nicht durch Menschen zerstört, sondern durch Wasser zugrunde gegangen ist. Sie lag an der Stelle des heutigen Lieps=Sees mit dem Liepsbruch und dem Hanfwerder als Mittelpunkt, dehnte sich aber nach allen Seiten über die Grenzen des Sees hinaus aus. Auf den Hanfwerder verlegt die Volksüberlieferung einen Tempel (ob der Radegasttempel?) und sind dort auch viele Tierknochen und Hirschgeweihe gefunden. In Krickow soll der Marktplatz von Rethra gelegen haben. Als ein Erfolg. der Wossidloschen Untersuchungen kann schon jetzt gelten, daß durch sie die Rethraforschung ermuntert wird, sich auf einer breiteren Grundlage als bisher aufzubauen.

Über die Erforschung der Germanisation unsers Ostens hat Hans Witte auf der Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins in Rostock 1908 vorgetragen (gedr. Hans. Gesch.=Bl. 1908, S. 271 ff.) und dabei in überzeugenden Worten die Wege gewiesen, die auf diesem Forschungsgebiete allein zu brauchbaren Ergebnissen führen können. Lange hat die Forschung an den äußeren Ereignissen dieses bedeutsamen Vorstoßes der Sachsen und Franken in slavische Gebiete geklebt und sich bei der Erklärung der inneren Vorgänge beim Bevölkerungswechsel leicht mit der Urgermanen= über Ausrottungstheorie abgeholfen. Aber nur um ein allmähliches Ausbreiten der deutschen Einwanderung kann es sich handeln. Um deren Fortschritte zu erkennen, bietet die Verbreitung der deutschen Schriftsprache, der deutschen Orts=, Flur= und Familiennamen, des deutschen Rechts und Hufenwesens und des niedersächsischen Hausbaus selbst bei vorsichtiger Benutzung kein sicheres Hülfsmittel, weil von vorneherein mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß die wendische Umgangssprache neben der deutschen Schriftsprache bestehen geblieben ist, die Wenden auch in Orten mit deutschen Namen gewohnt haben und deutsches Recht und Hufenwesen und niedersächsischer Hausbau bald auch bei ihnen eingeführt sind. Deshalb hat Witte sich den Kulturresten der Wenden, der völkischen Minorität, zugewandt und in deren Familiennamen ein zuverlässiges Beweismittel gefunden für ein Fortbestehen wendischer Volksteile

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in M. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts und darüber hinaus. Danach ließen sich denn auch die Merkmale deutschen Vordringens richtig bewerten.

Zwei Abhandlungen von L. Hellwig "Neue Forschungen zum Zehntenregister des Bistums Ratzeburg" und "Einiges vom Zehntregister für Nichtgelehrte", abgedruckt im Archiv. des Vereins für lauenburgische Geschichte, Bd. 9, Heft 2 (Mölln, Alwart, 1909), sind sehr beachtenswert. Die erste Abhandlung bietet freilich für manchen zunächst etwas schwere Kost. Wer sich aber zuvor aus der zweiten Abhandlung über die zum Verständnis des Zehntenregisters notwendigen Grundbegriffe, wie Zehnten, Zehntenempfänger, Hufeneinteilung, Abgabenpflicht der christlichen Bewohner, und über die Anlage der Register unterrichtet hat, wird seine helle Freude daran haben, den Gedankengängen des Vf. in seinen "Neuen Forschungen" zu folgen. Er rekonstruiert aus den vorhandenen älteren Bistumsurkunden ein nicht mehr vorhandenes Güter= und Zehntenregister aus dem 12. Jahrhundert, mit dessen Hülfe das Anwachsen der Ratzeburger Kirche verständlich wird. Dann gibt er eine Ortskunde des Bistums um 1230, beschreibt das Land Boitin (etwa jetziges Fürstentum Ratzeburg) und die Grenzen des Bistums. Schließlich ordnet er nach einem bei dem rekonstruierten Register gefundenen Prinzip die Ortschaften in den einzelnen Parochien des Bistums, wobei für die Lage und die heutigen Namen der Ortschaften manches Neue herauskommt.

Für das m. Kirchenrecht besaßen wir bislang nur eine ältere systematische Gesamtdarstellung, das 1797 in dritter und letzter Auflage erschienene Siggelkowsche Handbuch des Kirchen= und Pastoralrechts, das trotz seiner großen Brauchbarkeit seit langem nicht mehr ausreichte, weil darin die ganze neuere Entwicklung des Kirchenrechts im 19. Jahrhundert fehlt. Diesem Mangel hilft das Mecklenburg=Schwerinsche Kirchenrecht, bearbeitet von Oberkirchenrat Carl Schmidt (Schwerin, Bahn, 1908), in geeigneter Weise ab. Entstanden aus Vorlesungen des Vf. im hiesigen Predigerseminar und bestimmt für die praktischen Bedürfnisse der Theologen, wird das Buch doch auch den Juristen und Historikern ein willkommenes Hülfsmittel sein, das ihnen ein schnelles Orientieren über kirchenrechtliche Fragen und Begriffe ermöglicht. In zwei Abschnitten behandelt der Vf. die geschichtlichen Grundlagen des Kirchenrechts und die Kirchenhoheit und geht dann in einem dritten Abschnitt auf das jetzt gültige Recht der Landeskirche ein, wobei er in besonderen Kapiteln 1. die

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Quellen des Kirchenrechts, 2. den Oberbischof, die kirchenregimentlichen Behörden und das Patronat, 3. die Parochialeinteilung und das Pfarramt, 4. die Verwaltung des Pfarramts, 5. das Kirchenvermögen und 6. die niederen Kirchendiener bespricht.

Mit dem m. Staatsrecht war es in unserer Literatur bisher etwas besser als mit dem Kirchenrecht bestellt. Nach dem 1793 erschienenen Versuch einer zusammenfassenden Darstellung von Hagemeister war 1884 noch der bekannte treffliche Abriß des Staatsrechts von Otto Büsing in dem Handbuch des öffentlichen Rechts, Bd. 3, herausgekommen. Aber die Büsingsche Arbeit ist inzwischen selten geworden und kaum noch durch den Buchhandel zu beziehen, läßt auch die Fortentwicklung in jüngster Zeit natürlich nicht erkennen. Deshalb kommt eine 1908 im Verlage von Süsserott=Berlin erschienene populäre Darstellung des gegenwärtig im Großherzogtum M.=Schwerin gültigen Staats= und Verwaltungsrechts, bearbeitet von Erich Schlesinger, recht gelegen. Vf. behandelt im ersten Teil seines Buches unter Anknüpfung an die geschichtliche Entwicklung die wichtigsten Materien des Staatsrechts und spricht im zweiten Teil, der dem Verwaltungsrecht gewidmet ist, von der Rechtspflege, den Landespolizeiangelegenheiten, dem Kirchenwesen, dem Unterrichtswesen und der Wirtschaftspflege.

Das seit 1883 von Carl Balck unermüdlich fortgeführte Werk "Die Verwaltungsnormen in M.=Schwerin" ist um einen vierten Band (Schwerin, Herberger, 1908) bereichert worden. Die Bedeutung dieses Werkes liegt hauptsächlich auf dem Gebiet des heimischen Verwaltungsrechts; daneben bietet es aber auch eine Fülle kulturgeschichtlich wichtiger Momente. In dem vierten Bande ist der Stoff, ebenso wie in den früheren, chronologisch geordnet und auf ungedrucktes Material beschränkt. Er enthält 696 neue Rundschreiben und Erlasse aus der Zeit von 1879 - 1908, deren Benutzung durch ein treffliches Sachregister wesentlich erleichtert wird.

Die Verfassungsverhandlungen haben auch in den letzten beiden Vereinsjahren das öffentliche Interesse in M. in hohem Maße in Anspruch genommen und eine große Menge von Abhandlungen, Denkschriften und Zeitungsartikeln hervorgerufen. Hier sei vor allem auf drei Arbeiten hingewiesen, welche die Entwicklung unserer landständischen Verfassung und den Verlauf der jüngsten Verhandlungen im Zusammenhange und übersichtlich darlegen und auf die wichtige staatsrechtliche Frage nach der Zusammensetzung der Ritterschaft eingehen.

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Hugo Sachsse hat 1907 vier Vorträge über die landständische Verfassung Mecklenburgs (Rostock, Carl Boldt) herausgegeben, die von diesem verwickelten und schwierigen Gegenstand ein recht abgerundetes und zutreffendes Bild entwerfen. Er beschreibt die Verfassung vor und nach dem L.G.G.E.V. von 1755 und schildert die Organisation und die Rechte der Stände.

Als eine Fortsetzung der Sachsseschen Arbeit bis auf die Gegenwart kann ein Bericht von Gustav Brückner über die mecklenburgischen Verfassungsvorlagen und die Landtagsverhandlungen 1908 gelten, den das Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Bd. III (1909), bringt.

Da in den Verfassungsverhandlungen mehrfach eine Unsicherheit der Ansichten über die Zusammensetzung der heutigen Ritterschaft hervorgetreten ist, hat Carl Balck sich der mühsamen Arbeit unterzogen, diese Frage auf Grund archivalischer Nachrichten zu prüfen. Das Ergebnis liegt in einer kleinen Schrift: Mecklenburgs Ritterschaft einst und jetzt (Schwerin, Herberger, 1909) vor.

Eine besondere Gruppe für sich bilden die Abhandlungen, welche die Sonderstellung einzelner Landesteile zur Verfassungsfrage hervorkehren und zur Begründung vielfach auf deren geschichtliche Vergangenheit zurückgreifen. Es sind dies:

  1. Magnus Maßmann, Der Entwurf des neuen Landesgrundgesetzes und die Rechte und Interessen der Stadt Rostock. 1908.
  2. Leuthold v. Oertzen, Streiflichter auf die Finanzverhältnisse des Großherzogtums M.=Strelitz (Mecklb. Nachr. 1909, Nr. 144). Dazu eine Entgegnung (aus der "Landeszeitung" abgedr. Meckl. Ztg. 1909, Nr. 392 und 394).
  3. Karl Hall, Die Stellung des Fürstentums Ratzeburg zur mecklenburgischen Verfassungsfrage (Mecklb. Ztg. 1909, Nr. 406, 407, 409, 411).

Aus der übrigen Literatur zur Verfassungsfrage können nur noch einige Arbeiten angeführt werden, die in Broschürenform erschienen sind und die verschiedenen parteipolitischen Auffassungen und Wünsche zum Ausdruck bringen oder Einzelfragen von geringerer Bedeutung für uns erörtern:

  1. H. v. Oertzen, Einige Gedanken über die Fortbildung der mecklenburgischen Verfassung (Rostock, Stiller, 1907). Verkürzter und etwas veränderter Neudruck einer 1868 erschienenen Broschüre.
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  1. Herbert Stegemann, Ständische Grundlagen und moderne Wahlsysteme in Anwendung auf die Reform der Verfassung in Mecklenburg. (Berlin, Maaß und Plank, 1909).
  2. Hermann Pachnicke, Die mecklenburgische Verfassungsfrage (Parchim, Freise, 1907).
  3. Hermann Strauß, Unsere Mecklenburgische Verfassung im Ausblick auf die bevorstehende Reform (Wismar, Hinstorff, 1908).
  4. Hans Wendt, Mecklenburgische Wirtschaftspolitik im Hinblick auf die notwendige Verfassungsänderung (Wismar, Hinstorff, 1908).
  5. Karl Klockow, Das mecklenburgische Steuerwesen und seine Wirkung auf die Landesverfassung (Güstrow, Opitz, 1909).

Eine Besprechung in der "Deutschen Literaturzeitung" (1908, Nr. 25) hat mich auf ein für Personalgeschichte wichtiges neues Werk "Svenska Porträtt i offentliga Samlingar" aufmerksam gemacht, wovon die beiden ersten Bände mit je 50 Reproduktionen aus den Schlössern Drottningholm und Gripsholm (Stockholm, Hasse W. Tullberg, [1908]) vorliegen. Unter den Gripsholmer Porträts befindet sich auch das der Prinzessin Elisabeth von Schweden, Gemahlin (seit 1581) des Herzogs Christoph von Mecklenburg. Bisher wurde das Bild auf Katharina Mannsdorffer, König Erichs Gemahlin, bezogen, aber der Herausgeber der Porträtsammlung hat darin, besonders nach dem unverkennbaren Wasatypus der dargestellten Fürstin, das Bild der Elisabeth erkannt, welcher Erklärung die auf dem Grabdenkmal Christophs im Schweriner Dom kniende Figur der Elisabeth (vgl. Schlie, Denkm. II, S. 558; 2. Aufl.: S. 557) nach der Literaturzeitung nicht widerspricht. Ob noch weitere Bildnisse für M. anzumerken sind, ist ohne Einsichtnahme in die Sammlung selbst nicht zu sagen.

Eine Zeichnung und Beschreibung der Standarten des holländischen Königshauses enthalten die heraldischen Mitteilungen des Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover (1909, Nr. 4). Die Standarte des Prinzgemahls, Herzogs Heinrich zu Mecklenburg, zeigt in blau ein orangefarbenes stehendes Kreuz. Auf der Kreuzmitte das niederländische Wappen mit der königlichen Krone darüber. Das Kreuz ist begleitet in den Felderecken 1 und 4 von je einem rechts aufsteigenden gekrönten Löwen mit Schwert und Pfeilen, in den Felderecken 2 und 3 von je einem rechts aufsteigenden goldenen Greifen. Die Flagge der m. Herzöge

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führt in blau einen goldenen Greifen, ist also in der Standarte des Prinzgemahls sinnreich zur Darstellung gekommen.

Für die m. Familienforschung haben die von Otto v. Dassel begründeten Familiengeschichtlichen Blätter erhöhte Bedeutung gewonnen, seit nach Dassels Tode ein Mecklenburger, Frhr. v. Rodde=Schwerin, im September 1908 die Herausgabe der Zeitschrift übernommen hat. Bei einem über ganz Deutschland zerstreuten Leserkreise ist es natürlich nicht angängig, ausschließlich m. Stoffe zu behandeln, aber ebenso natürlich ist es, daß nach dem Redaktionswechsel einheimische Familien mehr als bisher berücksichtigt werden. Denn das eigentliche Arbeitsfeld Roddes ist M. Er hat in 12jähriger Arbeit die m. Kirchenbücher und mehrere Berliner Zeitungen auf adelige und bürgerliche Familien durchforscht und ein großes zuverlässiges Material zusammengebracht, das die älteren genealogischen Arbeiten von Hoinckhusen und Pentz vielfach für das 17. und 18. Jahrhundert zu berichtigen und von da ab weiterzuführen geeignet ist. Dieses Material soll den Abonnenten zugute kommen, und man wird beim Durchsehen der bisher von Rodde besorgten sieben Hefte (Nr. 64 - 78 der ganzen Folge) erkennen, daß gerade in dem regen Verkehr zwischen Redaktion und Abonnenten der Wert der Zeitschrift liegt. Der Herausgeber ist in dem Eingehen auf Anfragen seiner Abonnenten unermüdlich. Daneben bieten die Hefte: Auszüge aus m. Kirchenbüchern, Abbildungen und Beschreibungen von einheimischen Grabsteinen, Epitaphien und Siegeln.

Stammtafeln und Ahnentafeln, die zu dem gewöhnlichen Rüstzeug jedes Familienforschers gehören, lassen zwar die Nachkommen eines bestimmten Menschenpaares und die sämtlichen direkten Vorfahren eines bestimmten Menschen erkennen, gewähren aber keinen Überblick über sämtliche Blutsverwandte eines Menschen, wenn auch nur bis zu dem Verwandtschaftsgrade der Urgroßeltern. Und doch ist der Anthropologie an solchen Blutverwandtschaftstafeln viel gelegen, weil die von ihr zu erforschenden geistigen und körperlichen Eigenschaften der Menschen häufig sprunghaft vererbt werden. Um diesem Bedürfnis abzuhelfen, hat der Berliner Augenarzt Dr. Crzellitzer sogen. Sippschaftstafeln entworfen, welche die vollständigen Stammtafeln von vier Urgroßelternpaaren zeichnerisch vereinigen. Wer sich dafür interessiert und selbst vielleicht einmal das Vorkommen und Vererben bestimmter Eigenschaften (Körpergröße, Kurzsichtigkeit, musikalische Veranlagung u. ä.) unter seinen Blutsverwandten erforschen und übersichtlich darstellen will, sei auf den Vortrag

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von Crzellitzer in der Berliner Anthropologischen Gesellschaft über Methoden der Familienforschung (abgedr. Zeitschr. für Ethnol. 1909, S. 181 ff.) hingewiesen.

Von den Gothaischen genealogischen Taschenbüchern der Jahrgänge 1908 und 1909 enthält das freiherrliche T. von 1908 die Genealogie der 1845 in Österreich als freiherrlich anerkannten Familie v. Hagen, das von 1909 die Genealogie der 1905 in den Freiherrnstand erhobenen Familie v. Tiele=Winckler, das uradelige T. von 1908 die Genealogien der Familien v. Bernstorff und v. Hagen. Schnell eingebürgert hat sich das vor kurzem begründete T. für briefadelige Häuser, dessen beide letzten Jahrgänge auch für M. wieder manches Material bieten. Die neu aufgenommenen Familien sind im folgenden mit dem Jahr ihrer Nobilitierung oder Adelsanerkennung zusammengestellt:

2. Jahrg. von 1908: v. Altrock (1744 - 51), v. Detmering (1896), v. Dunker (1888), v. Fabrice (1644), v. Flügge (1886), v. Haase (1889), v. Klein (1708), v. Quistorp (1782), v. Schrader (1708), v. Wehrs (1803) und v. Wolff (1786).

3. Jahrg. von 1909: v. Berlin (1803), v. Heise=Rotenburg (1845), v. Jenisch (1629), v. Livonius (1860 - 88), v. Müller (1753 - 95), v. Müller (1801), v. Scheve (1759) und v. Schuckmann (1732).

Für das Geschlecht v. Ferber hat der Landdrost v. F. in Schwerin familiengeschichtliche Sammlungen in einer als Manuskript gedruckten Genealogie (Schwerin, Bärensprung, 1908) verwertet. Das Geschlecht wird darin auf den 1540 im Rate der Stadt Straßburg (Elsaß) sitzenden Berend Ferber zurückgeführt und hat sich später nach der Landgrafschaft Hessen, nach Braunschweig=Lüneburg und nach M. gewandt. In M. ist der Hof= und Kanzleirat Johann F. der erste seines Geschlechts. Seine Söhne erlangten 1704 vom Kaiser den Adel. Die Genealogie beruht augenscheinlich auf exakten Untersuchungen. Ob sich allerdings Straßburg als Urheimat (Quelle dafür bisher nur eine Leichenpredigt) wird halten lassen, erscheint fraglich. Die Aufklärung der ältesten Generationen wird Aufgabe der weiteren Forschung sein müssen.

Die Familie v. Hertell, die 1731 vom König von Schweden in Schwedisch=Pommern naturalisiert und als adelig anerkannt wurde, geht nach dem neuen Familienbuch (Stettin, Herrcke & Lebeling, 1907) wahrscheinlich auf den 1586 vorkommenden Schweriner Bürger Cyriacus H. zurück. Sein Sohn war in

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Schwerin Ratsherr, sein Enkel wanderte nach Schwedisch=Pommern aus, wo die Familie sich mehrfach ansässig gemacht hat. August v. Hertell besaß von 1807 - 19 das m. Gut Poggelow und führte den Titel eines m. Hofjägermeisters.

Die Sammlung von Urkunden der Familie v. der Lanken hat Otto Heinemann von 1525 bis auf die Gegenwart fortgeführt und damit den ersten Band der Familiengeschichte (Stettin, Niekammer, 1908) zum Abschluß gebracht. Das Schweriner Haupt=Archiv hat von den 815 Urkunden des ganzen Bandes 47 beigesteuert, die über den meist im Osten des Landes belegenen Grundbesitz und über m. Hofdienste von Familienmitgliedern Auskunft geben; auch ein Ehevertrag von 1668 ist abschriftlich in unserm Archiv gefunden.

Die Familie v. Leers hat 1908 ihre Stammtafel neu herausgegeben. Sie stammt aus Aachen und läßt sich bis zu dem 1579 verstorbenen Paulus L. zurückverfolgen. Er und seine Söhne waren Brauer und Kupferhändler, müssen sich aber bald zu ziemlicher Bedeutung aufgeschwungen haben, da Johann, der eine Sohn und Stammvater der m. Familie, schon 1580 im Rat der Stadt sitzt. Von Aachen kam die Familie über Hamburg nach M. und wurde 1791 in den Reichsadel erhoben. Außer der m. Linie gibt es noch eine Linie Wunsiedel=Herborn und eine katholische Linie, die auf der vorliegenden Stammtafel nicht berücksichtigt sind.

Der v. Levetzowsche Familienverband hat nach längerer Pause wieder ein Heft (das 7.) seiner Familienblätter (Plön, Kaven, 1908) herausgegeben. Es enthält eine neu bearbeitete Stammtafel des von Günther v. Levetzow im 15. Jahrhundert begründeten Mistorf=Markower Stammes, um deren Vervollständigung sich der frühere und jetzige Schriftführer verdient gemacht haben. Eine Altersliste orientiert über die 1908 lebenden Familienmitglieder.

Das Geschlecht v. Maltzan und v. Maltzahn hat zu ihrer von Lisch bearbeiteten und 1842 - 53 erschienenen fünfbändigen Urkundensammlung, zu den 1900 von Berthold Schmidt herausgegebenen Stamm= und Ahnentafeln und zu mehreren bereits vorliegenden Einzeluntersuchungen nunmehr (Schleiz, F. Webers Nachf., 1907) den I. Band seiner darstellenden Geschichte erhalten. Diese neue Arbeit von Berthold Schmidt zeugt von großer Beherrschung des Stoffes. Nachdem sich der Vf. in einem Kapitel über Vorgeschichte für die deutsche Herkunft des Geschlechts ausgesprochen und dann die Stammväter, den Schweriner Bischof

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Hermann II. und die ausgestorbenen Linien des Mittelalters behandelt hat, führt er die Linien Osten=Cummerow, Grubenhagen und Wolde=Penzlin bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts. Angenehm wird es der Leser empfinden, daß die Gütergeschichte in "Nebenbetrachtungen" noch besonders behandelt ist. In diese "Nebenbetrachtungen" sind auch Sonderuntersuchungen über die versippten Familien, das Wappen und das Erblandmarschallamt im Fürstentum Wenden verwiesen. Eine Übersichtskarte über die Maltzanschen Güter im Mittelalter trägt zur Orientierung bei.

Das Taschenbuch des Geschlechts v. Oertzen, bearbeitet von dem Wirkl. Geh. Rat v. O., ist 1908 in 3. Auflage (Schwerin, Herberger) erschienen. Es stellt die in der Familiengeschichte (bearbeitet von Lisch und Saß) nicht mehr aufgeführten Familienmitglieder zusammen und ist als Vorarbeit für eine spätere Fortführung der Geschichte gedacht. Beigegeben ist eine Übersicht über den gegenwärtigen Güterbesitz in M. und Preußen und ein Verzeichnis der verschwägerten Familien.

Die Rostocker Kaufmanns= und Senatorenfamilie Beselin hat für die Zusammenstellung ihrer Mitglieder einen Stammbaum gewählt, der als breitästige Eiche 1904 von Oscar Roick=Berlin recht gefällig gezeichnet ist. Im allgemeinen verdient ja die Stammtafel den Vorzug, weil auf einer solchen die genealogischen Angaben ausführlicher gemacht werden können und die Herstellungskosten geringer sind. Aber der Beselinsche Stammbaum bietet für eine Übersicht doch auch genügend Material, und dann empfiehlt er sich dadurch, daß die abgestorbenen Zweige (durch gelbe Blätter) von den blühenden Zweigen (durch grüne Blätter) in augenfälliger Weise unterschieden sind. Der älteste Vorfahr war zu Anfang des 15. Jahrhunderts Hofbesitzer in Sievershagen und Schutow bei Rostock.

Die Familie Blanck aus dem Strelitzschen hat 1908 (Brüssel) eine Stammtafel und Familiennachrichten veröffentlicht, die einem geplanten größeren familiengeschichtlichen Werk als Grundlage dienen sollen. Die Familie läßt sich auf den 1708 geborenen Christian Blanck zurückleiten, der Freischulze zu Plath bei Woldegk, dann Pächter war. Seine beiden Söhne begründeten die Linien Broda und Warlin. Bis zur 3. Generation widmete sich die Familie ausschließlich dem Landmannsberuf, später hat sie sich auch gelehrten Berufen zugewandt. In welchem Zusammenhang das in dem Heft abgebildete Wappen der Familie "Blanck von Grunenwald", das der Ausgabe des Siebmacherschen Wappenbuches von 1703 entstammt und auch in dessen älteren Ausgaben

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vorkommt, zu dieser nur bis 1708 zurückreichenden Familie steht, ist nicht ersichtlich.

Auch die Familie Düring und Dühring (mit dem Palmbaum im Wappen) ist überwiegend eine Landmannsfamilie. Ihre 1908 erschienene Stammtafel (Papiermühle S. A., Gebr. Vogt) umfaßt die Nachkommen des 1688 geborenen Joachim Hinrich D., Verwalters zu Tessenow. Die ältere Genealogie soll event. später veröffentlicht werden.

Über Eggerssche Familienforschung konnten in den Literaturberichten schon mehrfach Mitteilungen gemacht werden (70, S. 12. 71, S. 14. 72, S. 17). Neuerdings ist der 3. Band der Geschichte (Lübeck, Rahtgens, 1907) erschienen, ein reich illustriertes Buch, das u. a. auch für die m. Linie (Stifter der herzogl. Bereiter Hans E., 1620 - 55) Nachträge enthält.

Das 1906 herausgegebene Stammbuch der Familie Fust, die seit dem 16. Jahrhundert in Jabelitz und anderen Dörfern der Bützower Gegend angesessen ist, stellt einen ersten Versuch dar. Für die Zeit bis Mitte des 18. Jahrhunderts sind nur einige Archiv= und Kirchenbuchsnachrichten lose aneinander gereiht, und doch ließe sich zweifellos noch manches verbindende Material finden. Hoffentlich entschließt sich der Bearbeiter, Kreisbauinspektor Fust zu Konitz, zu einer Fortführung der Arbeit.

Über die Familie Jugler und ihre Beziehungen zu Plauen handelt ein Aufsatz von Constantin Angermann in den Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 1908/9. Er ist auch für uns nicht ohne Interesse, weil dieser Familie der durch seine schriftstellerischen Arbeiten bekannte Arzt Johann Heinrich J. zu Boizenburg angehört, der in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts viel Material zu einer Geschichte der Stadt gesammelt hat. Davon ist einiges 1789 und 1790 in der "Monatsschr. v. u. f. Mecklb." und 1797 in "Fabris Magazin f. d. Geogr." veröffentlicht. Angermann ergänzt die kurzen Notizen Krauses im 14. Band der deutschen Biographie über Juglers Lebenslauf und führt die Familie J. bis zu dem Dachdecker Michael J. zu Sulzbach in der Oberpfalz im 16. Jahrhundert zurück.

Die Nummern 29 - 31 der Mitteilungen über die Familie Rosenow sind größtenteils dem Doberaner Amtmann Christian R. aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg gewidmet, dessen Lebenslauf und Wirken uns in der Schilderung von Karl Hans Beyer lebendig vor Augen treten. Die Darstellung erweitert sich zugleich zu kulturgeschichtlichen Bildern aus dem Amte Doberan. Es wird von dem

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Leben und Treiben auf dem Amtshof, von den Amtsgebäuden, den Amtsdörfern und Untertanen und von den Kriegsdrangsalen des Amtes erzählt und der Verlauf eines von Rosenow geleiteten Hexenprozesses geschildert. Nr. 31 enthält auch eine Stammtafel der Familie R.=Freudenberg (bei Ribnitz).

Die Nachkommen des 1725 verstorbenen Stadtfischers Steinkopff zu Grabow, die zum Teil noch heute in ihrer Heimatstadt angesessen sind, zum Teil sich nach Hagenow und Wittenburg gewandt und sich auch noch weiter verbreitet haben, sind [1909] von einem Familienangehörigen in einer Stammtafel zusammengestellt. Diese beruht größtenteils auf Mitteilungen unsers Archivs und läßt sich durch Umfragen in der Familie jedenfalls noch vervollständigen.

Das wertvolle Sammelwerk der Allgemeinen deutschen Biographie ist um zwei neue Bände angewachsen, den 53. Bd. (1907) mit Nachträgen bis 1899: Paulitschke - Schets, und den 54. Bd. (1908) mit Nachträgen bis 1899: Scheurl - Walther. Die Ausbeute für M. ist nicht groß:

Im 53. Bande bringt Gaedertz Ergänzungen zu der 1889 in diesem Werk erschienenen Biographie Fritz Reuters, die infolge der neueren Forschung in ziemlicher Anzahl nötig waren. Außerdem enthält der Band die Lebensbeschreibungen des aus Schwerin gebürtigen Porträtmalers Fritz Paulsen (Porträts Friedrich Franz II. und III.), des Bibliothekars Friedrich Wilhelm Rogge in Schwerin (lyrische und dramatische Dichtungen), der Rostocker Professoren Hermann Roesler und Paul Roth (letzterer bekannt durch sein System des deutschen Privatrechts und sein mecklenburgisches Lehnrecht), des Lexikographen Daniel Sanders in Strelitz (deutsche Wörterbücher) und des zu Malchin geborenen Erfinders des Benzinautomobils Siegfried Marcus.

Aus dem 54. Band kommen für uns in Betracht die Lebensbeschreibungen der Rostocker Professoren Hermann Schwanert, Heinrich v. Stein und Karl Türk. Außerdem ist die Biographie der berühmten Schauspielerin Marie Seebach anzumerken, weil sie 1849 als Mitglied des Schweriner Hoftheaters kurze Zeit in Doberan auftrat.

Die Landeskunde von Mecklenburg, neu bearbeitet von Eugen Geinitz (Güstrow, Opitz, 1907), wird freudig aufgenommen werden. Weit geringer an Umfang als die von Raabe=Quade verfaßte Vaterlandskunde, bringt sie doch genug, um den Leser mit M. und seinen Bewohnern vertraut zu machen.

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Der Hauptwert des Buches beruht in den Abschnitten, in denen von dem geologischen Bau, den Oberflächenformen und der Hydrographie die Rede ist. Diese beruhen auf langjährigen eigenen Forschungen des Vf. und sind von ihm neu aufgebaut worden. Recht nützlich sind in ihrer Auswahl auch die Angaben über wirtschaftsgeographische Verhältnisse. Dagegen wird die Ortskunde für den Einheimischen wohl kaum etwas neues bieten, wenn auch zugegeben werden mag, daß nach der Anlage des Buches auf den Gegenstand nicht näher eingegangen werden konnte.

Ein mecklenburgisches Bauerndorf, wie es in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts aussah, beschreibt (Schwerin, Herberger, 1907) in anschaulicher Weise Franz Schildt, der vielen unserer Mitglieder aus seiner früheren archivalischen Tätigkeit und als Sekretär unseres Vereins noch wohl bekannt ist und dessen kürzlich erfolgten Heimgang wir lebhaft bedauern. Auf einen Gange durch die Gehöfte seines Heimatdorfes Büschow lernen wir deren Einrichtungen kennen; wir beobachten den Dorfbewohner bei seiner Winter= und Sommerarbeit, wir werden belehrt über seine Tracht, seine Sitten, Gewohnheiten und Lebensanschauungen. Die ganze Darstellung beruht auf persönlichen Erinnerungen und Beobachtungen des Vf. und ist um so wertvoller, als die nahe Berührung von Land und Stadt und die Anforderungen der Neuzeit inzwischen auch auf diesem Gebiete vieles hinweggeräumt haben.

Plattdeutsche mecklenburgische Hochzeitsgedichte aus dem 17. und 18. Jahrhundert hat Gustav Kohfeldt (Rostock, Adlers Erben, 1908) herausgegeben und dem Verein für Niederdeutsche Sprachforschung zu seiner vorigjährigen Tagung in Rostock dargebracht. Es sind 36 mühsam zusammengesuchte Stücke, die besonders sprachlich interessant sind, weil sie einer Zeit entstammen, wo das Plattdeutsche als ländliche Umgangssprache zwar noch allgemein herrschte, aber als Schriftsprache von dem Hochdeutschen fast völlig verdrängt war. Daneben sind die Gedichte aber auch als kulturgeschichtliche Denkmäler hoch einzuschätzen, weil sie Einblicke in die Denk= und Lebensweise unserer Vorfahren gewähren. Eine genaue Durchforschung der Bibliotheken und Archive auf diese seltenen Zeugen der Vergangenheit wäre wünschenswert.

Die Arbeiten Richard Ehrenbergs und seiner Schüler haben in jüngster Zeit in erhöhtem Maße die Aufmerksamkeit auf Johann Heinrich v. Thünen, Besitzer des m. Gutes Tellow (1810 - 50), und seine nationalökonomischen Schriften

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gelenkt, worüber schon im Literaturbericht 70, S. 13 f., berichtet wurde. Es kann dazu nun noch eine 1907 (Bern, A. Francke) erschienene Studie von Max Büchler angemerkt werden, die einen Abriß von dem Leben und Schriften Thünens gibt und seine Hauptlehren in großen Zügen entwickelt.

Marktzwang und Hafenrecht in Mecklenburg sind von Friedrich Techen auf Grund des Wismarschen Materials einer neuen Untersuchung unterzogen worden (Hans. Gesch.=Bl. 1908, S. 95 ff.). Das ausschließliche Hafenrecht der Seestädte ist nicht verliehen, aber durch altes Herkommen rechtlich begründet. Wismar hat 1435 die Verschiffung von Waren aus Klipphäfen seines Gebiets ausdrücklich verboten, und die Seestädte haben die Benutzung der Klipphäfen auch allen Nichtbürgern durchweg erfolgreich gewehrt. Ein Marktzwangsrecht der Städte für ihre nächste Umgebung ist von den Landesherren öfter (z. B. Polizeiordnung von 1516) anerkannt, später aber aufgegeben (L.G.G.E.V. von 1755), doch behauptete Wismar unter schwedischer Herrschaft den Poelern gegenüber ein Marktzwangsrecht in gewissem Umfange. Ein Vorzugsrecht der Bürger auf ihren Hafen ist nie ernstlich bestritten und erst 1863 aufgegeben.

Der überseeische Warenverkehr Mecklenburgs und Pommerns (beide Länder zusammengenommen) mit Lübeck in den Jahren 1492 - 1496 ist aus den Lübecker Pfundzollbüchern zu ersehen, die mit Ausnahme der unverzollt gebliebenen notwendigsten Nahrungsmittel, des Getreides und Mehls, anscheinend alle Warengattungen enthalten. Friedrich Bruns hat Tabellen darüber in den Hansischen Geschichtsblättern (1907, S. 458 ff.; 1908, S. 357 ff.) veröffentlicht.

Die älteste Urkunde des Rostocker Ratsarchivs vom 25. März 1252, worin Fürst Borwin der Stadt das Lübische Recht bestätigte und die Rostocker Heide verkaufte, ist von Erwin Volckmann in einem guten Lichtdruck vervielfältigt (Rostock, Maritimer Verlag "Captain", 1908). Mit der beigegebenen Übertragung des Textes ist aber eine völlig genaue Wiedergabe der Urkunde noch nicht erreicht. Wenn diese Übertragung auch in einigen Punkten die nach der alten Editionsweise noch keineswegs mustergültig wiedergegebene Urkunde Nr. 686 (und die transf. Urkunde Nr. 244) im M. U.=B. verbessert, hat sie andere verbesserungsbedürftige Stellen unverändert übernommen. Was die Namen anbetrifft, so steht im Lichtdruck Zeile 11 von oben deutlich Menizlawo (statt Meruslawo) und Pramule (Fragezeichen entbehrlich), Zeile 4 von unten Tibbeke mit bb in Ligatur (nicht

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Tilbeke). Am Schluß der Zeile 12 von oben ist zwischen nostri und notario ein [munimine] nicht zu entbehren.

Das Rostocker Weinbuch von 1382 - 1391 gehört zu den Aufzeichnungen der dortigen Ratsämter, die wegen ihres großen Umfanges nicht in das. M. U.=B. aufgenommen werden konnten, sondern für eine Sonderpublikation zurückgestellt werden mußten. Zu einer solchen bot die Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins in Rostock 1908 eine passende Gelegenheit und ist damals die Ausgabe (Rostock, Adlers Erben) von Ernst Dragendorff und Ludwig Krause besorgt worden. Sie macht in allen Teilen den Eindruck großer Sorgsamkeit der Bearbeiter. Die Eintragungen, die sich überwiegend auf die Weinpräsente der Stadt beziehen, sind von unwesentlichen Häufungen derselben Wendungen befreit, sonst wörtlich abgedruckt; die Daten sind aufgelöst. Der Wert des Weinbuches ist, wie in der Einleitung mit Recht hervorgehoben wird, für die chronologische Festlegung mancher Ereignisse der städtischen und herzoglichen Politik in jener wichtigen Zeit nicht gering anzuschlagen. Auch für die Kulturgeschichte wird man daraus manches lernen können.

Die Rostocker Beiträge IV, 4 (Rostock, Stiller, 1907) beginnen mit einem früheren Vortrag des † Adolf Hofmeister zur historischen Topographie Rostocks (I). Es wird darin gehandelt von der mutmaßlichen Lage der wendischen Hauptburg und von der Klemenskirche auf dem rechten Warnowufer und dann die deutsche Alt= und Mittelstadt auf dem linken Flußufer als planmäßige Neugründung erwiesen. Ein anderer dort abgedruckter Vortrag Hofmeisters beschäftigt sich mit den beiden Rostocker Professoren Conrad und Magnus Pegel aus dem 16. Jahrhundert (V).

Auch von dem † Karl Koppmann bringt das Heft zwei früher gehaltene Vorträge: über die Gilde der Bürgermeisterdiener (der reitenden und gehenden Diener und der sonstigen Ratsdienerschaft), die 1491 gegründet ist und ein 1520 beginnendes interessantes Gildebuch besitzt (III), und über die Frohnmeister Rostocks, die ursprünglich allein Gerichtsdiener, später zugleich Abdecker waren (IV).

Ernst Dragendorff veröffentlicht eine Urkunde des Grafen Gerhard von Holstein von 1312, worin sich dieser als Vermittler in den Kämpfen zwischen Dänen und Rostockern anbietet (II). Eine andere Mitteilung von ihm betrifft die Ausstattung von feierlichen Promotionen in der

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Marienkirche mit nachfolgendem Hochzeitsmahl eines Kandidaten aus der Zeit von 1675 - 1681 (VIII).

Weiter ist ein früherer Vortrag des † Senators Karl Eggers abgedruckt, der sich mit Dietrich Georg Babst und seinen plattdeutschen Dichtungen (letztes Viertel des 18. Jahrhunderts) beschäftigt (VI). Babst erfreute sich der Wertschätzung Goethes, an den eine von Babsts Sohn abgefaßte Biographie des Dichters abgegangen ist. Diese Biographie veröffentlicht Gustav Kohfeldt als Nachtrag zu der Eggersschen Arbeit (VII).

Schließlich macht Isak Collijn=Uppsala Mitteilungen über ein von den Rostocker Michaelisbrüdern wahrscheinlich 1476 gedrucktes Briefformularbuch und zwei andere aus Rostock stammende Inkunabeln von c. 1480 - 85 und 1493 (IX).

Mit dem V. Bande beginnen die Rostocker Beiträge in einem größeren Format und in modernerer Ausstattung als bisher zu erscheinen. Das vorliegende Doppelheft 1/2 (1909) enthält zwei Rostocker Dissertationen. Detloff Klatt beschäftigt sich mit David Chytraeus (1530 - 1600), dem Geschichtslehrer und Geschichtsschreiber, und ergänzt das Bild, das wir uns auf Grund der bisherigen Darstellungen machten, durch Eindringen in das vorliegende Material in verschiedener Hinsicht. Chytraeus ist ein getreues Abbild Melanchthons. Interessant ist seine Stellung zu den Herzögen, deren Wünschen er stets nachgab. Seine Bedeutung liegt darin, daß er das Studium der Welt= und Zeitgeschichte, dem Melanchthon sich zuerst zugewandt hat, auf der Rostocker Universität heimisch machte und durch seine Schriften weitertrug. Von seinen Werken ist die Metropolis, die einen Bischofskatalog verschiedener Bistümer enthält, und seine Sachsenchronik, die als eine Geschichte Nordeuropas im 16. Jahrhundert gelten kann, hervorzuheben (I).

Zur Geschichte des Rostocker Theaters hat Wilhelm Schacht einen Beitrag geliefert, in dem er das spröde archivalische und gedruckte Material zu einem ansprechenden Bilde des Rostocker Theaterlebens von 1756 - 1791 verarbeitet hat. Während der Regierung des theaterfeindlichen Herzogs Friedrich wurde hauptsächlich Rostock von den Wandertruppen aufgesucht, von denen eine die andere ablöste. 1786 erhielt Rostock ein Schauspielhaus, das erst 1880 durch Brand zerstört ist. Nach Herzog Friedrichs Tode († 1786) hat seine Witwe sich für das Rostocker Theater interessiert (II).

Schließlich sei für Rostock angemerkt, daß im Anhang zu einer kleinen Festschrift, die zum 100jährigen Bestehen der 1808

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gegründeten Zichorienfabrik von Josephi erschien, ein Auszug aus dem Tagebuch des David Benjamin Schomann abgedruckt ist, worin die Rostocker Kriegsleiden der Jahre 1806 bis 1813 geschildert werden. Der Rostocker Anzeiger vom 23. August 1908 macht darüber Mitteilungen.

Der Münzrezeß der Stadt Wismar mit Lübeck und Lüneburg vom 13. Januar 1433 war bislang nur aus einer hochdeutschen Übertragung bekannt. Neuerdings hat M. Bahrfeldt eine beglaubigte Abschrift des ursprünglichen niederdeutschen Wortlauts im Staats=Archiv zu Magdeburg gefunden und danach den Rezeß neu herausgegeben. (Hans. Gesch.=Bl. 1909, Heft 1.)

Die Bauten der Stadt Wismar sind vom bautechnischen Standpunkte aus von Gustav Hamann in einem Vortrage auf dem Lübecker Tage für Denkmalspflege am 25. September 1908 besprochen. In dem stenographischen Bericht über diese Tagung ist der Vortrag abgedruckt (Berlin, Wilhelm Ernst & Sohn). Er hebt hervor, daß alle bemerkenswerten Bauten der Stadt aus den Zeiten der Hanse und aus dem 16. Jahrhundert stammen und daß in der Schwedenzeit nur wenig geleistet ist. Die Beschreibung der Kirchen und des Fürstenhofes ist um so beachtenswerter, als der Redner durch seine Mitwirkung an den Restaurationen des Fürstenhofes, der alten Schule und der St. Jürgen=Kirche mit den Wismarschen Bauten vertraut geworden ist. Zum Vergleich werden andere Bauten M.'s und Norddeutschlands herangezogen. Die Gedanken, die bei den Restaurationen, besonders des Fürstenhofes, den Baumeister geleitet haben, werden dargelegt und einige wünschenswerte künftige Restaurationen (Turm=Dachreiter der Marienkirche, Turm der St. Jürgenkirche, Gewölbe der Kapelle St. Marien zur Weiden) namhaft gemacht.

Die Boizenburger Schützenzunft, privilegiert 1657 von Herzog Gustav Adolf, feierte 1907 ihr 250jähriges Bestehen. In einer kleinen Festschrift sind von Hermann Burmeister Nachrichten aus ihrer Vergangenheit zusammengestellt.

In jüngster Zeit hat sich ein Salzbergwerk in Lübtheen dem Jessenitzer zugesellt. Dort hatte man seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts bis gegen 1894 Gyps gewonnen, auch seit längerer Zeit auf das Vorhandensein von Steinsalz geschlossen. 1895 - 1905 wurden die Bohr= und Schachtbauarbeiten ausgeführt und 1906 wurde das Wert endgültig in Betrieb genommen. Die aus diesem Anlaß herausgegebene Festschrift (Schwerin, Bärensprung, 1906) bietet u. a.

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einen beachtenswerten Aufsatz von E. Geinitz über die geologischen Verhältnisse des Salzlagers.

Die Geschichte des Gutes Werle c. p. Hühnerland und Wanzlitz (Schwerin, Herberger, 1908) ist die letzte Arbeit des inzwischen leider verstorbenen Grafen Ulrich v. Oeynhausen. Auch diese Gutsgeschichte zeugt von einem liebevollen Erfassen der Aufgabe. Im ersten Hauptteil wird der Übergang der Güter aus Dittenschem in Restorffschen Besitz (1809 und 1810) und ihre Bewirtschaftung durch drei Generationen der Restorffschen Familie geschildert. Im Anschluß daran werden die Schicksale der Güter von den ältesten Zeiten bis Anfang des 19. Jahrhunderts dargelegt.

In der Liturgischen Bibliothek, einer Sammlung gottesdienstlicher Bücher aus dem deutschen Mittelalter, Band 2 (Paderborn, Schöningh, 1906) hat Albert Schönfelder die Agende der Diözese Schwerin von 1521 neu herausgegeben. Diese ist auf Veranlassung des damaligen Bistumsverwesers, Domdekans Zuthpheldus Wardenberg, zusammengestellt. Sie enthält genaue Bestimmungen für die kirchlichen Funktionen der Geistlichkeit in der ganzen Diözese und bietet demnach reichen Aufschluß über den katholischen Gottesdienst kurz vor Einführung der Reformation. Die Ausgabe ist aber auch deshalb dankenswert, weil die Agende zu den seltenen gedruckten Ritualbüchern der Schweriner Diözese (nur zwei Exemplare sind in Rostock, handschriftliche gibt es anscheinend überhaupt nicht mehr) gehört. Die Anwendung der modernen Interpunktion würde das Verständnis des Textes noch gefördert haben.

Ein hübsches Kultur= und Sittenbild aus dem Mecklenburgischen Schulleben des 18. Jahrhunderts entwirft Heinrich Schnell in einem Aufsatz über den Rektor Johann v. Rist, der in Krakow 1752 - 1758 amtierte (Neue Jahrbb. von 1909, Heft 4). Rist ist ein typischer Vertreter vieler damaliger städtischer Schulmänner, die mit Diensten überlastet und kärglich besoldet waren und dabei mit einem allgemeinen Mangel an Verständnis für eine gute Schulbildung zu kämpfen hatten. Seine Erlebnisse hat er in manchen launigen Aufzeichnungen niedergelegt.

Eine von Rist abgefaßte und handschriftlich überlieferte Chronik von Krakow, die bei Schnell erwähnt und auf der Güstrower Domschulbibliothek (Manuskript XXXXIII, 2) aufbewahrt wird, ist nur deshalb von Wert, weil sie den lateinischen Text der bisher lediglich in deutscher Übersetzung bekannten Privilegienbestätigung für Krakow von 1414, ein Krakower Fischer=

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privileg von 1536 und (allerdings nicht lückenlose) Verzeichnisse der dortigen Stadtrichter, Bürgermeister und Prediger überliefert.

Wie im Jahre 1906 das Gymnasium Carolinum zu Neustrelitz, so konnte 1907 die dortige Großherzogliche höhere Mädchenschule auf ein hundertjähriges Bestehen zurückblicken. Über die Entwicklung der Schule orientiert eine von Robert Praefcke verfaßte Festschrift (Neustrelitz, Bohl, 1907). Die Schulreorganisation durch Herzog Karl 1795 ließ den gemeinsamen Unterricht beider Geschlechter noch bestehen. Erst 1807 erfolgte die Trennung im Unterricht und die Gründung einer Mädchenschule, die allmählich zu 9 Klassen mit stufenweisem Aufsteigen ausgebaut ist. Ein wörtlich abgedruckter Bericht der Herzoglichen Schulkommission von 1809 über die Verfassung der Schulanstalten, speziell der Mädchenschulen, läßt die Ziele der Mädchenerziehung vor 100 Jahren gut erkennen.

Die Geschichte der Offiziersmesse der beiden in Schwerin garnisonierenden Bataillone des Grenadierregiments hat Oberleutnant v. Kühlewein in Verbindung mit Major v. Quadt und Hauptmann v. Warnstedt (Schwerin, Bärensprung, 1908) verfaßt. Eine Offiziersspeiseanstalt gab es vielleicht schon in Ludwigslust, dem früheren Garnisonort des Grenadier=Gardebataillons. In Schwerin haben zu diesem Zweck gedient Barkas Hof in der Komödienstraße, jetzt Theaterstr. 3 (1837 - 49), dann eins der FF=Häuser in der Schloßstraße (1850 - 68), seitdem das jetzige Haus am Großen Moor. Die Nachrichten über diese Gebäude, die aus Akten und mündlicher Überlieferung geschöpft sind, bilden einen beachtenswerten Beitrag zur Ortsgeschichte.

Ein Auszug aus der Geschichte des Dragoner=Regiments 17 (1819 - 1908) ist 1908 im Verlage von Kober=Ludwigslust erschienen. Die Anlagen enthalten Verzeichnisse der Kommandeure, der Kämpfe des Regiments, der Uniformänderungen und der Auszeichnungen für die Standarte.

Der zweite Vereinssekretär:        
Dr. Stuhr.                      


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Anlage A.

Veränderungen des Mitgliederbestandes

im Vereinsjahr 1908 - 1909.

 

Korrespondierende Mitglieder.

Verstorben ist:

  1. Wirkl. Geh. Oberbaurat Prof. Dr. Friedrich Adler=Berlin, 15. Sept. 1908. Nr. 91.

Ordentliche Mitglieder.

a. Eingetreten sind:

  1. Kaufmann Rudolf Fritz=Malchin, 11. Juli 1908. Nr. 1959.
  2. Kaufmann Ludwig Staude=Malchin, 1889 - 1895, 11. Juli 1908. Nr. 1346.
  3. Amtsrichter Hermann Erythropel=Malchin, 11. Juli 1908. Nr. 1960.
  4. Distriktsbaumeister Paul Schondorf=Dargun, 11. Juli 1908. Nr. 1961.
  5. Gutsbesitzer Alexander v. Levetzow auf Lelkendorf, 11. Juli 1908. Nr. 1962.
  6. Obervorsteher Eduard Grimm=Dargun, 11. Juli 1908. Nr. 1963.
  7. Landwirt Duve=Altbauhof bei Dargun, 11. Juli 1908. Nr. 1964.
  8. Gutspächter Ludwig Harms=Kl.=Methling, 11. Juli 1908. Nr. 1965.
  9. Gutspächter Karl Schwabe=Lehnenhof bei Dargun, 11. Juli 1908. Nr. 1966.
  10. Gutspächter Alexander Schmidt=Warrenzin, 1901 - 1903, 11. Juli 1908. Nr. 1729.
  11. Amtsverwalter Wilhelm v. Bülow=Dargun, 11. Juli 1908. Nr. 1967.
  12. Medizinalrat Dr. Alexander Mozer=Malchin, 1889 - 1902, 11. Juli 1908. Nr. 1347.
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  1. Pastor Otto Eberhard=Kotelow, 10. Aug. 1908. Nr. 1968.
  2. Rechtsanwalt Dr. Magnus Knebusch=Güstrow, 20. Aug. 1908. Nr. 1969.
  3. Gutspächter Georg von Daacke=Carlshöhe, 30. Sept. 1908. Nr. 1970.
  4. Gutsbesitzer Karl Freiherr v. Levetzow auf Schloß Divac (Mähren), 13. Okt. 1908. Nr. 1971.
  5. Leutnant Kuno v. Both=Schwerin, 16. Okt. 1908. Nr. 1972.
  6. Leutnant Paul Berthold v. Kühlewein=Schwerin, 16. Okt. 1908. Nr. 1973.
  7. Gutsbesitzer Eilert v. Voß auf Bandelstorf, 23. Okt. 1908. Nr. 1974.
  8. Ministerialrat Hans Schwaar=Ostorf, 24. Okt. 1908. Nr. 1975.
  9. Kommerzienrat Wilhelm Gehrcke=Schwerin, 10. Nov. 1908. Nr. 1976.
  10. Inhaber der Stillerschen Hofbuchhandlung Johann Albrecht Strenge=Schwerin, 11. Nov. 1908. Nr. 1977.
  11. Postrat Hermann Krille=Schwerin, 11. Nov. 1908. Nr. 1978.
  12. Geh. Finanzrat Dr. Otto Büsing=Schwerin, 21. Nov. 1908. Nr. 1979.
  13. Baudirektor Paul Ehmig=Schwerin, 21. Nov. 1908. Nr. 1980.
  14. Forsteleve Albrecht v. Pentz=Rostock, 28. Nov. 1908. Nr. 1981.
  15. Dr. med. Alfred Schultz=Crivitz, 7. Dez. 1908. Nr. 1982.
  16. Frau Frieda Cordes, geb. Wilbrandt, in Schwerin, 6. Jan. 1909. Nr. 1983.
  17. Rentner Ludwig Höppener=Schwerin, 6. Jan. 1909. Nr. 1984.
  18. Dr. phil. Wilhelm Biereye - Hauptkadettenanstalt Groß=Lichterfelde, 7. Jan. 1909. Nr. 1985.
  19. Hofchef Kammerherr Walter v. Leers=Ludwigslust, 7. Jan. 1909. Nr. 1986.
  20. Architekt Paul Korff=Laage, 11. Jan. 1909. Nr. 1987.
  21. Reg.=Bibliothekar Dr. Paul Crain=Schwerin, 14. Jan. 1909. Nr. 1988.
  22. Vizekonsul Klarus Otto=Wismar, 23. Jan. 1909. Nr. 1989.
  23. Verlagsbuchhändler Hans Bartholdi=Wismar, 23. Jan. 1909. Nr. 1990.
  24. Hauptmann Ulrich v. Stoltzenberg=Schwerin, 16. Febr. 1909. Nr. 1991.
  25. Hauptmann Albrecht v. Sydow=Schwerin, 19. Febr. 1909. Nr. 1992.
  26. cand. phil. Wilhelm Jesse=Schwerin, 1. April 1909. Nr. 1993.
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  1. Ministerialsekretär Dr. Karl Beutin=Schwerin, 1. April 1909. Nr. 1994.
  2. Flügeladjutant Hauptmann Bernhard v. Hirschfeld=Schwerin, 27. April 1909. Nr. 1995.
  3. Ökonomierat Hans Ohloff=Kösterbeck, 27. April 1909. Nr. 1996.
  4. Schulrat Dr. Hermann Bahlcke=Neustrelitz, 5. Juni 1909. Nr. 1997.
  5. Legationssekretär Röttcher v. Biel auf Kalkhorst, zu Berlin, 16. Juni 1909. Nr. 1998.
  6. Bürgermeister Dr. Wilhelm Behn=Dömitz, 28. Juni 1909. Nr. 1999.

b. Ihren Austritt haben erklärt:

  1. Brauereibesitzer C. Fuhrmann=Dargun, 22. Sept. 1908. Nr. 1557.
  2. Oberlehrer Hermann Mewes=Wismar, 1. Okt. 1908. Nr. 1661.
  3. Magistratsassessor Dr. Friedrich Crull=Breslau, 24. Nov. 1908. Nr. 1727.
  4. Kaufmann Otto Never=Schwerin, 4. Dez. 1908. Nr. 1779.
  5. Hauptmann Wilhelm v. Reden=Neustrelitz, 7. Jan. 1909. Nr. 1804.
  6. Gymn.=Professor Dr. Wilhelm Nöldeke=Schwerin, 10. Jan. 1909. Nr. 1834.
  7. Pastor Benno Reinke=Warlin, 23. Febr. 1909. Nr. 1826.
  8. Drost Gottfried Bierstedt=Lübz, 23. Febr. 1909. Nr. 926.
  9. Realgymnasiallehrer Wilhelm Jeppe=Ribnitz, 19. März 1909. Nr. 1794.
  10. Amtsverwalter Wilhelm v. Bülow=Schwerin, 7. April 1909. Nr. 1967.
  11. Oberforstmeister a. D. Eduard Angerstein=Schwerin, 8. April 1909. Nr. 1623.
  12. Hofpianofortefabrikant Ernst Perzina in Australien, 24. April 1909. Nr. 1932.
  13. Domprediger Bernhard Rische=Schwerin, 24. April 1909. Nr. 1170.
  14. Redakteur Anton Krauß=Schwerin, 3. Juni 1909. Nr. 1377.
  15. Die Stadtschule zu Ribnitz, 7. Juni 1909. Nr. 1869.
  16. Bürgermeister Robert Capobus=Parchim, 19. Juni 1909. Nr. 1915.
  17. Senator Otto Geist=Waren, 21. Juni 1909. Nr. 1721.
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c. Verstorben sind:

  1. Kammerherr Dr. Christian Graf v. Bernstorff auf Beseritz, 15. Juli 1908. Nr. 1323.
  2. Amtshauptmann Gerhard Frhr. v. Langermann u. Erlencamp=Schwerin, 29. Juli 1908. Nr. 1398.
  3. Oberamtsrichter a. D. Hofrat Karl Westphal=Schwerin, 25. Okt. 1908. Nr. 941.
  4. Bürgermeister Dr. Franz v. Pentz=Teterow, 22. Nov. 1908. Nr. 1197.
  5. Hofsteindrucker August Drescher=Schwerin, 26. Dez. 1908. Nr. 1627.
  6. Landrat Helmuth v. Oertzen auf Roggow, 8. Jan. 1909. Nr. 755.
  7. Ministerialdirektor Wilhelm Schmidt, Exz., in Schwerin, 6. April 1909. Nr. 791.
  8. Schuldirektor Felix Hennig=Schwerin, 10. Mai 1909. Nr. 1569.
  9. Pastor Johannes Buschmann=Klütz, gest. Kissingen, 11. Mai 1909. Nr. 1849.
  10. Rechtsanwalt Dr. Karl Stichert=Wismar, 13. Mai 1909. Nr. 1358 o.
  11. Referendar Richard Eilmann=Rostock, 29. Juni 1909. Nr. 1736.

 

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Anlage B.

Zuwachs der Vereins=Bibliothek.

I. Mecklenburg.

1) Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Bd. V. Heft 1. 2. Rostock 1909.

2) Plattdeutsche mecklenburgische Hochzeitsgedichte aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Herausgeg. von G. Kohfeldt. Rostock 1908.

3) Großherzogliches Hoftheater zu Schwerin. Übersicht der während der Spielzeit 1908/09 gegebenen Vorstellungen und Konzerte. Nebst Theaterzetteln.

4) Das Rostocker Weinbuch von 1382 bis 1391. Herausgeg. von E. Dragendorff und L. Krause. Rostock 1908.

II. Allgemeine Geschichts=, Sprach=, Natur=, Kunst= und Altertumskunde.

1) Analecta Bollandiana. Tom. XXVII. Fasc. 3/4. - Tom. XXVIII. Fasc. 1. 2. 3. Paris=Bruxelles 1908/09.

2) Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Jahrg. 1907. 1908. Nürnberg 1907/08.

3) Baumann (K.), Römische Denksteine und Inschriften der Vereinigten Altertums=Sammlungen in Mannheim. Mannheim 1890.

4) Bericht über die Fortschritte der römisch=germanischen Forschung in den Jahren 1906/1907. Frankfurt a. M. 1909.

5) Bericht über die Prähistoriker=Versammlung am 23. bis 31. Juli 1907 zur Eröffnung des Anthropologischen Museums in Cöln. Cöln 1908.

6) Frankfurter Blätter für Familien=Geschichte. Jahrg. 1 (1908) Heft 2. 11. Frankfurt a. M.

7) Der Burgwart. Zeitschrift für Burgenkunde u(c). 9. Jahrg. Nr. 5. 6. - 10. Jahrg. Nr. 1 - 5. Berlin 1908/09.

8) Correspondenzblatt der deutschen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Jahrg. 12 - 14. 16. 18. 20 - 23. München 1881/92. (Unvollständig.)

9) Deutsche Erde. Beiträge zur Kenntnis deutschen Volkstums allerorten und allerzeiten. Herausgeg. von P. Langhans. 7. Jahrg. 1908. Heft 5. 6. - 8. Jahrg. Heft 1 - 4. Gotha 1908/09.

10) Heber (P.), Über die Kennzeichen der alten Gaugränzen. Darmstadt 1860.

11) Der deutsche Herold. 39. Jahrg. Berlin 1908.

12) Hottinger (Chr. G.), Tituli librorum e bibliotheca sua electorum, quos photo=chemigraphice reproductos . . . edidit. Südende=Berlin 1908.

13) Kaiserlich Deutsches Archäologisches Institut. Jahresbericht für 1907.

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14) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. 1908. XXXIV. Norden u. Leipzig 1908.

15) Neue Heidelberger Jahrbücher. Bd. 15. - Bd. 16 Heft 1. Heidelberg 1908/09.

16) Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts= und Altertumsvereine. 56. Jahrg. 1908. Nr. 5 - 12. - 57. Jahrg. 1909. Nr. 1 - 8.

17) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. 1908. XXIX, Nr. 2 - 5. - 1909. XXX, Nr. 1. 2. Hamburg.

18) Römisch=germanisches Korrespondenzblatt. Jahrg. 1908. Trier.

19) Heraldische Mitteilungen. XIX. Jahrg. Nr. 5 - 12. - XX. Jahrg. Nr. 1 - 7. Hannover 1908/09.

20) Mummenhoff (E.), Verheißung, Kampf und Erfüllung. Nürnberg 1903.

21) Protokolle der Generalversammlung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts= und Altertumsvereine zu Mannheim 1907. Berlin 1908.

22) Studien und Mitteilungen aus dem Benedictiner= und dem Cistercienser=Orden. 29. Jahrg. (1908) Heft 1 - 4. - 30. Jahrg. (1909) Heft 1/2.

23) Zeitschrift für Ethnologie. 40. Jahrg. (1908) 4. 5. 6. Heft. - 41. Jahrg. (1909) 1. 3. 4. Heft. Berlin.

24) Prähistorische Zeitschrift. 1. Bd. 1909. 1. Heft. Südende=Berlin.

III. Preußen und Hohenzollern.

1) Die Abschiede der in den Jahren 1540 - 1542 in der Altmark gehaltenen ersten General=Kirchen=Visitation. II. Bd. 1. Heft. Magdeburg 1907.

2) Alexy (I.), Die Geschichte des Dorfes Adl. Raunden, Kreis Marienwerder. 1909.

3) Alt=Berlin. Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1909. Nr. 1 - 8.

4) Alt=Wernigerode. (Festschrift.) Bearbeitet von Ed. Jacobs. Wernigerode 1908.

5) Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung. 37. Bd. 1907. - 38. Bd. 1908. Wiesbaden 1908/09

6) Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein. Heft 85. 86. Köln 1907/08.

7) Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg. 9. Bd. Heft 1. Mölln 1908.

8) Aus Aachens Vorzeit. 19. 20. Jahrg. - Register zu Jahrg 16 - 20. Aachen 1906/07.

9) Beiträge zur brandenburgischen und preußischen Geschichte. Festschrift zu Gustav Schmollers 70. Geburtstag. Leipzig 1908.

10) Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark. XVII. Dortmund 1909.

11) Beiträge zur Geschichte, Landes= und Volkskunde der Altmark. Bd. II. Heft 6. Stendal 1909.

12) 34. Bericht der wissenschaftlichen Gesellschaft "Philomathie" in Neiße vom Oktober 1906 bis Oktober 1908. Neiße.

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13) Biereye (W.), Beiträge zur Geschichte Nordalbingiens. (Inaug.=Diss.) Berlin [1909]. (Geschenk des Verfassers.)

14) Mansfelder Blätter. 22. Jahrg. 1908. Eisleben 1908.

15) Blume (E.), Verzeichnis der Sammlungen des Uckermärkischen Museums= und Geschichts=Vereins in Prenzlau. Prenzlau 1909.

16) "Brandenburgia". XVI. Jahrg. Nr. 10=12. - XVII. Jahrg. Nr. 1 - 12. Berlin 1908/09.

17) Codex diplomaticus Lusatiae superioris III. 4. Heft. Görlitz 1908.

18) Codex diplomaticus Majoris Poloniae. Tomus V. Posnaniae 1908.

19) Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Bd. 21. - Bd. 22. 1. Hälfte. Leipzig 1908/09.

20) Der Stadt Franckfurt am Mayn erneuerte Reformation. Franckfurt a. M. 1611.

21) Führer durch das Märkische Museum. Berlin 1908.

22) Fuldaer Geschichtsblätter. 7. Jahrg. Fulda 1908.

23) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 43. Jahrg. 1908. Magdeburg 1908.

24) Hannoversche Geschichtsblätter. 11. Jahrg. (1908). Heft 7 - 12. - 12. Jahrg. (1909) Heft 1. 2. 3. Hannover.

25) Mühlhäuser Geschichtsblätter. 9. Jahrg. 1908/09. Mühlhausen i. Thüringen 1908.

26) Die Heimat. 18. Jahrg. Nr. 6 - 12. - 19. Jahrg. Nr. 1 - 8. Kiel 1908/09.

27) Oberschlesische Heimat. Bd. IV. Heft 2 - 4. - Bd. V. Heft 1. 2. Oppeln 1908/09.

28) Hengstenberg (Fr.), Geschichte des Deutschtums in der Provinz Posen. Rawitsch 1894.

29) Jahrbuch des Geschichtsvereins für Göttingen und Umgebung. Bd. 1. Jahrg. 1908. Göttingen 1909.

30) Pommersche Jahrbücher. 9. Bd. Greifswald 1908.

31) Bonner Jahrbücher. Heft 117. 118, 1. Bonn 1908/09.

32) Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaft zu Erfurt. N. F. Heft XXXIV. Erfurt 1908.

33) 150 Jahre Schlesische Zeitung 1742 - 1892. Breslau 1892.

34) 2. - 4. 6. - 10. Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald. 1883 - 1906. Greifswald 1885/1907. - Bericht über die Tätigkeit der Gesellschaft in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens. Greifswald 1907.

35) Jahresbericht des Vaterländischen Museums in Celle für das Jahr 1907. Celle 1908.

36) 38. - 40. Jahres=Bericht des Historischen Vereins zu Brandenburg a. H. Brandenburg 1908.

37) 35. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel. Magdeburg 1908.

38) Jahresbericht der Männer vom Morgenstern. Heimatbund an Elb= und Wesermündung. Heft 10. Vereinsjahr 1907/08. Hannover 1908.

39) Jahresbericht des Vereins für Geschichte und Altertümer der Stadt Einbeck und Umgegend für das Jahr 1907.

40) Jahresbericht des Thüringisch=Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale in Halle a. S. für 1907/1908. Halle 1909.

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41) 85. 86. Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau 1908/09.

42) Neues Lausitzisches Magazin. 84. Bd. Görlitz 1908.

43) Lasius (O.), Das friesische Bauernhaus in seiner Entwicklung während der letzten vier Jahrhunderte. Straßburg 1885.

44) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1908 Nr. 6 bis 12.

45) Mitteilungen der Litterarischen Gesellschaft Masovia. 14. Heft. Lötzen 1909.

46) Mitteilungen des Uckermärkischen Museums= und Geschichts=Vereins zu Prenzlau. IV. Bd. 1. 2. Heft. Prenzlau 1908/09.

47) Mitteilungen des Westpreußischen Geschichtsvereins. 7. Jahrg. 1908 Nr. 1 - 4. Danzig.

48) Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch=antiquarischer Forschungen. Bd. XXIII. Heft 3. - Bd. XXIV. Heft 1. Halle a. S. 1908/09.

49) Mitteilungen des Coppernicus=Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn. 16. Heft. Thorn 1908.

50) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt. 29. Heft. Erfurt 1908.

51) Mitteilungen des Wetzlarer Geschichtsvereins. 2. Heft. Wetzlar 1908.

52) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern. 29. - 31. Jahrg. 1905 - 1908. Sigmaringen.

53) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück ("Historischer Verein"). 32. Bd. 1907. - 33. Bd. 1908. Osnabrück 1908/09.

54) Mitteilungen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung. Jahrg. 1907/1908. - 12. Jahrg. Nr. 1 - 4. Wiesbaden 1908/09.

55) Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend. Heft 9. Saarbrücken 1909.

56) Monatsblätter. Herausgeg. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde. 22. Jahrg. 1908. Stettin 1908.

57) Historische Monatsblätter für die Provinz Posen. IX. Jahrg. (1908). Posen.

58) Altpreußische Monatsschrift, neue Folge. 45. Bd. 3. 4. Heft. - 46. Bd. 1. 2. 3. Heft. Königsberg i. Pr. 1908/09.

59) Lüneburger Museumsblätter. Heft 5. 6. Lüneburg 1908/09.

60) Roczniki Towarzystwa Przyjaciół Nauk Poznańskiego. 1906. Tom 33. Poznan 1907.

61) Die Saalburg. Mitteilungen der Vereinigung der Saalburgfreunde. Nr. 16 - 19. Berlin 1908/09.

62) Schriften der Physikalisch=Ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg i. Pr. 48. Jahrg. 1907. - 49. Jahrg. 1908. Königsberg 1908/09.

63) Schriften der Naturforschenden Gesellschaft in Danzig. N. F. 12. Bandes 2. Heft. Danzig 1908.

64) Schriften des Vereins für Geschichte der Neumark. Heft XXI. XXII. Landsberg a. W. 1908.

65) Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins. Heft 42. Berlin 1908.

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66) Sitzungsberichte der Altertumsgesellschaft Prussia für die Vereinsjahre 1900 - 1904. 22. Heft. Königsberg i. Pr. 1909.

67) Baltische Studien. N. F. 12. Bd. Stettin 1908.

68) Touristenklub für die Mark Brandenburg. 24. Jahresbericht. 1907.
- Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens 1884 bis 1909.
- Monatsblätter des Touristenklubs. 17. Jahrg. Nr. 6 - 12. - 18. Jahrg. Nr. 1 - 8. Berlin 1908/09.

69) Urkundenbuch des Clarissinnenklosters, späteren Damenstifts Clarenberg bei Hörde. Bearbeitet von O. Marx. Dortmund 1908.

70) Verwaltungsbericht über das Märkische Provinzialmuseum für das Etatsjahr 1907. Berlin 1908.

71) v. Wilmowsky, Archäologische Funde in Trier und Umgegend. Trier 1873.

72) Zeitschrift des Vereins für rheinische und westfälische Volkskunde. 5. Jahrg. 1908. Heft 2 - 4. - 6. Jahrg. 1909. Heft 1. 2. Elberfeld.

73) Zeitschrift des Vereins für Kirchengeschichte in der Provinz Sachsen. V. Jahrg. Heft 1. 2. Magdeburg 1908.

74) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 30. Bd. Aachen 1908.

75) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Altertumskunde. 41. Jahrg. 1908. 1. 2. Heft. - 42. Jahrg. 1909. 1. Heft. Wernigerode 1908/09.

76) Zeitschrift des historischen Vereins für den Regierungsbezirk Marienwerder. 47. Heft. Marienwerder 1909.

77) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1908. Hannover 1908.

78) Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. 23. Jahrg. Posen 1908.

79) Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. Bd. 6 - 19. 30. 34. 41. Elberfeld 1869/1908.

80) Zeitschrift des Vereins für die Geschichte von Soest und der Börde. Vereinsjahr 1906/07. 24. 25. Heft. Soest 1908/09.

81) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. 66. Bd. 1. Abt. Münster 1908.

82) Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands. 17. Bd. Heft 1. Braunsberg 1908.

83) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. 41. 42. Bd. Kassel 1908.

84) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft 50. 51. Danzig 1908/09.

85) Vestische Zeitschrift. Zeitschrift der Vereine für Orts= und Heimatskunde im Veste und Kreise Recklinghausen. Jahrg. 1908. 17. 18. Bd. Münster i. W.

IV. Die übrigen deutschen Staaten.

Hansestädte.

1) Hansische Geschichtsblätter. Jahrg. 1908 Heft 2. Leipzig 1908.

2) Bremisches Jahrbuch. 22. Bd. Bremen 1909.

3) Mitteilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 28. Jahrg. 1908. Hamburg 1909.

4) Voigt (I. F.), Geschichtliche Mitteilungen über die Hamburgische Landgemeinde Langenhorn. Hamburg 1909.

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5) Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 9 Heft 2. - Bd. 10 Heft 1. - Bd. 11 Heft 1. 2. Lübeck 1908/09.

6) Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Bd. XIII. XIV. Hamburg 1908/09.

Oldenburg.

1) Jahrbuch für die Geschichte des Herzogtums Oldenburg. 17. Bd. Oldenburg 1909.

2) Bericht über die Tätigkeit des Oldenburger Vereins für Altertumskunde und Landesgeschichte. XVI. Heft. Oldenburg 1908.

Anhalt.

1) Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde. 11. Bd. Heft 1. Dessau 1908.

Sachsen.

1) Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde. 29. Bd. Dresden 1908.

2) Bildnisse hervorragender Dresdner aus fünf Jahrhunderten. Mit kurzen Lebensbeschreibungen von G. Beutel. 1. Reihe. Dresden 1908.

3) Dresdner Geschichtsblätter. 17. Jahrg. 1908. Dresden.

4) Jahrbuch des städtischen Museums für Völkerkunde zu Leipzig. Bd. I. II. Leipzig 1907/08.

5) Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein. 44. Heft. 1908. Freiberg i. S. 1908.

6) Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 19. Jahresschrift auf die Jahre 1908 - 1909. Plauen i. V. 1908.

7) Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Nachtrag zum 19. Hefte. - 21. Heft. Dresden 1909.

8) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen. Des 7. Bandes 4. Heft. Meißen 1909.

9) Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde. 4. Bd. (1908) Heft 10 - 12. - 5. Bd. (1909) Heft 1. 2. - XI. Jahresbericht auf das Vereinsjahr 1908. Dresden.

10) Mitteilungen der Gesellschaft für Zittauer Geschichte. Nr. 6. Zittau 1909.

11) Mitteilungen des Geschichts= und Altertumsvereins zu Leisnig. XIII. Heft. Leisnig 1908.

12) Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte. XIV. Jahrbuch für 1906 - 1908. Chemnitz 1908.

13) Mitteilungen des Altertumsvereins für Zwickau und Umgegend. Heft IX. Leipzig 1908.

14) Pfau (W. C.), Grundriß der Chronik über das Kloster Zschillen. Rochlitz 1909.

15) Pfennigwerth (O.), Lausitzer Bauernhäuser. (Verein für sächsische Volkskunde.)

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Thüringen.

1) Neue Beiträge zur Geschichte des deutschen Altertums. Herausgeg. von dem Hennebergischen altertumsforschenden Verein in Meiningen. 20. 22. Lieferung. Meiningen 1906/09.

2) Genßler (I. A.), Geschichte des fränkischen Gaues Grabfeld. Tl. I. II. Schleusingen 1802/03.

3) Jahresschrift für die Vorgeschichte der sächsisch=thüringischen Länder. Bd. 7. Halle 1908.

4) Das Mareile. Bote des Rennsteigvereins. 6. Reihe 1908. Nr. 4 - 10. Hildburghausen.

5) Mitteilungen des Vereins für Geschichts= und Altertumskunde von Kahla und Roda. 6. Bd. 4. Heft. Kahla 1908.

6) Mitteilungen des Geschichts= und Altertumsforschenden Vereins zu Eisenberg. 24./25. Heft. Eisenberg 1909.

7) Schmidt und Böhme, Geschichte der Stadt Schleiz. Bd. I. Schleiz 1908.

8) Schriften des Vereins für Sachsen=Meiningische Geschichte und Landeskunde. 57. 59. Heft. Hildburghausen 1908/09.

9) Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde. N. F. 18. Bd. Heft 2. - 19. Bd. Heft 1. Jena 1908/09.

Braunschweig.

1) Denkmalpflege in Braunschweig. Nr. 2. September 1908.

2) Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig. 6. 7. Jahrg. Wolfenbüttel 1907/08.

3) Braunschweigisches Magazin. 13. Bd. Jahrg. 1907. - 14. Bd. Jahrg. 1908. Wolfenbüttel 1907/08.

4) Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. IV. Bandes 2. Abt. Braunschweig 1908.

Lippe.

1) Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde. VI. Detmold 1908.

Waldeck

.

1) Geschichtsblätter für Waldeck und Pyrmont. Bd. 8. Mengeringhausen 1908.

Hessen.

1) Beiträge zur Hessischen Kirchengeschichte. III. Bd. 4. Heft. Darmstadt 1908.

2) Dreber (F.), Plaudereien bei Eröffnung des Städtischen Schwimmbades zu Friedberg. Friedberg (Hessen) 1909.

3) [Fendt (Rudolf)], Von 1846 bis 1853. Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution. Darmstadt 1875.

4) Festgabe der Generalversammlung des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine zu Mainz am 13. bis 16. Sept. 1887, dargebracht von dem Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer. Mainz 1887.

5) Friedberger Geschichtsblätter. Heft 1. Friedberg 1909. - Jahresbericht 1908 des Geschichts= und Altertumsvereins Friedberg (Hessen).

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6) Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins. N. F. 16. Bd. Gießen 1908.

7) Quartalblätter des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen. N. F. IV. Bd. Nr. 9 - 11. 1908.

8) Schaefer (G.), Die Denkmäler der Elfenbeinplastik des Großh. Museums zu Darmstadt. Darmstadt 1872.

9) Vom Rhein. Monatsschrift des Altertums=Vereins für die Stadt Worms. 7. Jahrg. 1908. Worms 1908.

10) Mainzer Zeitschrift. Jahrg. III (1908). - Jahrg. IV (1909). Mainz 1908/09.

Bayern.

1) Abhandlungen der historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften. 25. Bd. 2. Abh. München 1909.

2) Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. 50. Bd. Würzburg 1908. Jahres=Bericht für 1907. ebd. 1908.

3) Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken. 23. Bd. 3. Heft. - 24. Bd. 1. Heft. Bayreuth 1908/09.

4) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. 52. Bd. 3. Heft. - 53. Bd. 1. Heft. - 54. Bd. 1. 2. Heft. München 1907/09.

5) 66. Bericht und Jahrbuch 1908 des Historischen Vereins zu Bamberg. Bamberg.

6) Grauert (H.), Dante und die Idee des Weltfriedens. (Festrede.) München 1909.

7) Heigel (K. Th. v.), Die Münchener Akademie von 1759 bis 1909. (Festrede.) München 1909.

8) Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen. 20. Jahrg. 1907. - 21. Jahrg. 1908. Dillingen a. D.

9) 55. 56. Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken. Ansbach 1908/09.

10) Kollektaneen=Blatt für die Geschichte Bayerns, insbesondere des ehemaligen Herzogtums Neuburg. 70. Jahrg. 1906. Neuburg a. D.

11) Mittheilungen und Umfragen zur bayerischen Volkskunde. N. F. Nr. 14 - 17. Augsburg und München.

12) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. 18. Heft. Nürnberg 1908. - Jahresbericht über das 30. Vereinsjahr 1907. ebd. 1908.

13) Altbayerische Monatsschrift. 7. Jahrg. 1907. - 8. Jahrg. 1908. Heft 1 - 6. - 9. Jahrg. 1909. Heft 1. 2. München.

14) Monatsschrift des Frankenthaler Altertums=Vereins. 16. Jahrg. Nr. 5 - 12. - 17. Jahrg. Nr. 1 - 4. 6. Frankenthal 1908/09.

15) Prutz (H.), Der Anteil der geistlichen Ritterorden an dem geistlichen Leben ihrer Zeit. (Festrede.) München 1908.

16) Sammelblatt des historischen Vereins Eichstätt. 22. Jahrg. 1907. Eichstätt 1908.

17) Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 37. Heft. Lindau i. B. 1908.

18) Schröder (A. u. H.), Die Herrschaftsgebiete im heutigen Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg nach dem Stand um 1901. Augsburg 1906.

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19) Sitzungsberichte der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=philologische und historische Klasse. Jahrg. 1908. 4. - 11. Abhandlung. München 1908. - Jahrg. 1909. 1. - 4. Abhandlung. München 1909.

20) Stenger (H.), Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Donauwörth (1193 - 1607). Donauwörth 1909.

21) Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg. Jahresbericht über das 31. Vereinsjahr 1908. Nürnberg 1909.

22) Verhandlungen des historischen Vereins für Niederbayern. 44. Bd. Landshut 1908.

23) Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. 59. Bd. Regensburg 1908.

24) Volkslieder aus der Rheinpfalz. Herausgeg. von G. Heeger und W. Wüst. Kaiserslautern 1909.

25) Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg. 1908. 34. Jahrg. Augsburg.

Württemberg.

1) Schwäbisches Archiv. 26. Jahrg. Ravensburg 1908.

2) Blätter des Schwäbischen Albvereins. 20. Jahrg. Nr. 6 - 12. - 21. Jahrg. Nr. 1 - 8. Tübingen 1908/09.

3) Reutlinger Geschichtsblätter. 18. Jahrg. (1907). Nr. 4 - 6. - 19. Jahrg. (1908). Nr. 1 - 4. Reutlingen.

4) Mitteilungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben. Heft 13 - 15. Ulm 1908/09.

5) Historischer Verein Heilbronn. 9. Heft. Heilbronn 1909.

6) Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. N. F. XVII. Jahrg. 1908. Stuttgart.

Baden.

1) Freiburger Diöcesan=Archiv. N. F. Bd. IX. Freiburg i. B. 1908.

2) Mannheimer Geschichtsblätter. 9. Jahrg. Nr. 6 - 12. - 10. Jahrg. Nr. 1. 2. 4 - 9. Mannheim 1908/09. - Werke der Kleinporträtkunst. Katalog der Jubiläums=Ausstellung des Mannheimer Altertumsvereins. 1909.

3) Marcks (E.), Die Universität Heidelberg im 19. Jahrhundert. (Festrede.) Heidelberg 1903.

4) Schau in's Land. A0. 1908. 35. Jahrlauf. Freiburg i. B.

5) Schnarrenberger (W.), Die Pfahlbauten des Bodensees. Konstanz 1891.

6) Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen. XII. Heft. 1909. Tübingen.

7) Zeitschrift der Gesellschaft zur Beförderung der Geschichts=, Altertums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. 24. Bd. Freiburg i. Br. 1908.

Elsaß=Lothringen.

1) Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsaß=Lothringens. 24. Jahrg. Straßburg 1908.

2) Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. 19. 20. Jahrg. 1907/08. Metz.

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V. Österreich=Ungarn.

1) Acta historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. XIII. Vol. I. P. I. W Krakowie 1908.

2) Magyar Tud. Akadémiai Almanach. 1908. Budapest.

3) Anzeiger der Akademie der Wissenschaften in Krakau. 1908 Nr. 3 bis 10. - 1909 Nr. 1 - 6. Krakau.

4) Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 94. 96. 98. Wien 1906/08.

5) Archiv des Vereines für siebenbürgische Landeskunde. N. F. 35. Bd. Heft 1. 3. - 36. Bd. Heft 1. 2. 4. Hermannstadt 1908/09.

6) Bericht über das Museum des Königreichs Böhmen für das Jahr 1907. 1908. Prag 1908/09.

7) Beiträge zur Erforschung steirischer Geschichte. 36. Jahrg. Graz 1908.

8) Bullettino di Archeologia e Storia Dalmata. Anno XXX. Spalato 1907.

9) Carinthia I. 98. Jahrg. Klagenfurt 1908.

10) Carniola. 1. Jahrg. Laibach 1908.

11) Časopis Musea Království Českého. 1908. R. 82 S. 3. 4. - 1909. R. 83 S 1. 2. 3. V Praze.

12) Unser Egerland. 12. Jahrg. Heft 3 - 6. - 13. Jahrg. Heft 1 - 8. Eger 1908/09.

13) Archaelogiai Ertesitö. Uj Folyam. XXVII. Kötet 3 - 5. Szám. - XXVIII. K. 1. 2. Sz. Budapest 1907/08.

14) Ujabb Tanulmányok a Honfoglalási Kor Emlékeiröl. Budapest 1907.

15) Fontes rerum Austriacarum. II. Abt.: Diplomata et acta. Bd. 60. 61. Wien 1907/09.

16) Jzvestja muzejskega društva za Kranjsko. Letnik XVIII. V Ljubljani 1908.

17) Jahrbuch der k. k. Heraldischen Gesellschaft "Adler". N. F. 18. 19. Bd. Wien 1908/09.

18) Jahrbuch der k. k. Zentral=Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. N. F. IV. Bd. 1. Tl. Wien 1906.

19) 66. 67. Jahres=Bericht des Museums Francisco=Carolinum. Linz 1908/09.

20) Jahres=Bericht des Geschichtsvereines für Kärnten in Klagenfurt über 1907. Klagenfurt 1908.

21) Jahresbericht der Königl. Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften für das Jahr 1908. Prag 1909.

22) Katalog literatury naukowej Polskiej. Tom. VII. Rok 1907. Zeszyt 3. 4. - Tom. VIII. Rok 1908. Z. 1/2. Kraków 1908/09.

23) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. 46. Jahrg. - 47. Jahrg. Nr. 1 - 4. Prag 1907/09.

24) Mitteilungen des nordböhmischen Excursions=Clubs. 31. Jahrg. (1908) 2. - 4 Heft. - 32. Jahrg. (1909) 1. - 3. Heft. Leipa 1908/09.

25) Mittheilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. XLVIII. Vereinsjahr 1908. Salzburg.

26) Mittheilungen der k. k. Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. 3. Folge. VII. Bd. Nr. 1. 2. 3. Wien 1908/09.

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27) Mitteilungen der Prähistorischen Kommission der Kais. Akademie der Wissenschaften. II. Bd. Nr. 1. 1908. Wien 1908.

28) Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. 38. Bd. Heft 2 - 6. - 39. Bd. Heft 1 - 4. Wien 1908/09.

29) Monatsblatt des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich. V. VI. Jahrg. Wien 1906/07.

30) Monatsblatt der Kaiserl. Königl. Heraldischen Gesellschaft "Adler". Nr. 330 - 344.

31) Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. XVIII. Vol. III. P. I. W Krakowie 1908.

32) Kaiser Franz Josef=Museum für Kunst und Gewerbe in Troppau (schles. Landesmuseum). Jahres=Bericht für das Jahr 1907. 1908. Troppau.

33) Památki archaeologické a mistopisné. XXIII. Dilu 1 - 6. S6#283;sit. 1908/09. V Praze 1908/09.

34) Rapport sur les travaux de l'Académie Hongroise des Sciences en 1907. Budapest 1908.

35) Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Klasse. Bd. 154 - 158. 160. Bd. 1. 2. 3. Abh. 161. Bd. 1. 2. 5. 6. 8. Abh. Wien 1907/08.

36) Sitzungsberichte der kgl. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften, Klasse für Philosophie, Geschichte und Philologie. Jahrg. 1908. Prag 1909.

37) Starožitnosti země české. Dil III. V Praze 1909.

38) Topographie von Niederösterreich. VI. Bd. Heft 9 - 14. Wien 1906/07.

39) Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. 52. Heft. Innsbruck 1908.

40) Zeitschrift des deutschen Vereines für die Geschichte Mährens und Schlesiens. 12. Jahrg. Heft 3. 4. - 13. Jahrg. Heft 1. 2. Brünn 1908/09.

41) Zeitschrift des historischen Vereines für Steiermark. VI. Jahrg. 1. 2. 3. Heft. Graz 1908.

42) Zeitschrift für Geschichte und Kulturgeschichte Österreich=Schlesiens. 1905/06. Heft 4. - 1907/08 Heft 2 - 4. - 1908/09 Heft 1. 2. Troppau.

VI. Italien.

1) Bullettino di Paletnologia Italiana. Serie IV. Tomo IV. Anno XXXIV. - Anno XXXV. Nr. 1 - 4. Parma 1908/09.

VII. Schweiz.

1) Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde. N. F. X. Bd. 1908. Heft 1 - 4. - XI. Bd. 1909. Heft 1. Zürich 1908/09.

2) Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Heft 48. Frauenfeld 1908.

3) Freiburger Geschichtsblätter. 15. Jahrg. Freiburg i. Ue. 1908.

4) Der Geschichtsfreund. 63. Bd. Stans 1908.

5) Jahrbuch für Schweizerische Geschichte. 33. Bd. Zürich l908.

6) 38. Jahresbericht der Histor.=antiquar. Gesellschaft von Graubünden. Jahrg. 1908. Chur 1909.

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7) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich. 16. 17. Jahresbericht. 1907. 1908. Zürich 1908/09.

8) Mitteilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. LXXIII. Heft. Zürich 1909.

9) Neujahrsblatt der Stadtbibliothek Winterthur 1909. Winterthur 1908.

10) 16. Neujahrsblatt des Historisch=antiquarischen Vereins und des Kunstvereins Schaffhausen. 1909/10. Schaffhausen.

11) Taschenbuch der historischen Gesellschaft des Kantons Aargau für das Jahr 1908. Aarau 1908.

12) Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde. VIII. Bd. Basel 1909.

VIII. Luxemburg.

1) Publications de la Section Historique de l'Institut G.=D. de Luxembourg. Vol. LV. Luxembourg 1908.

IX. Belgien.

1) Annales de la Société Archéologique de Namur. Tome 27. Livr. 1. 2. Namur 1908.

2) Bulletin de la Société Scientifique et Littéraire du Limbourg. T. 25. 26. Tongres 1907/08.

3) Bulletin de l'Institut Archéologique Liégeois. T. 37. 1907.

4) Schreiber (Jos.), Recherches concernant la "Civitas Tungrorum" après l'invasion des Barbares et la Thuringie Franque. Tome I. 2. éd. Tongres s. a.

X. Niederlande.

1) Chronicon conventus Buscoducensis et Historia Monasterii Worcumiensis auctore J. Brouwer bewerkt door G. A. Meijer. - Het Missale van de Kerk te Wijk bij Heusden. Uitgave van het Provinciaal=Genootschap van Kunsten en Wetenschappen in Nordbrabant. ['s Hertogenbosch 1908.]

2) Handelingen en Mededeelingen van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden over het Jaar 1907/08. Leiden 1908. - Bijlage: Levensberichten der afgestorven Medeleden etc. ib. 1908.

3) Koninklijk Oudheidkundig Genootschap 1858 - 1908. De twaalf Maanden met Vorstellingen uit het Stadsleven. Amsterdam 1908. - Jaarverslag in de 50. algemeene Vergadering 1908. - Moes (E. W.), Rede uitgesproken ter Gelegenheid van het 50jarig Bestaan van het K. O. G. op 19. Sept. 1908.

4) Maandblad van het genealogisch=heraldisk Genootschap "De Neederlandsche Leeuw". 26. Jaargang. Nr. 5 - 12. - 27. Jaargang. Nr. 1 - 8. s' Gravenhage 1908/09.

5) Friesische Papsturkunden aus dem Vatikanischen Archive zu Rom. Herausgeg. von H. Reimers. Leeuwarden 1908.

6) Tijdschrift van het koninklijk Nederlandsch Genootschap voor Munt= en Penningkunde te Amsterdam. 17. Jaargang 1. 2. 3. Afl. Amsterdam 1909.

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7) Vereeniging tot Beoefening van Overijsselsch Regt en Geschiedenis. Verslagen en Mededeelingen. 24. 25. Stuk. Zwolle 1909. - W. Nagge, Historie van Overijssel. 2. Deel. ib. 1908.

8) Verslag van de Commissie van Bestuur van het Provinciaal Museum in Drente over 1908. Assen 1909.

9) 79. 80. Verslag van het Friesch Genootschap van Geschied=, Oudheid= en Taalkunde te Leeuwarden. 1906 - 1907. 1907 - 1908. Leeuwarden 1908/09.

10) De Vrije Fries. 21. Deel 1. Afl. Leeuwarden 1909.

XI. Dänemark.

1) Aarbøger for Nordisk Oldkyndighed og Historie. 1908. II. Raekke. 23. Bind. Kjøbenhavn.

2) Kancelliets Brevbøger vedrørende Danmarks indre Forhold. 1588 - 1592. København 1908.

3) Mémoires de la Société des Antiquaires du Nord. N. S. 1907. Copenhague.

XII. Schweden.

1) Almquist (H.), Sverge och Ryssland 1595 - 1611. Uppsala 1908.

2) Göteborgs Högskolas Årsskrift. Band XIII. 1907. - XIV. 1908. Göteborg.

3) Fornvännen. Meddelanden från K. Vitterhets Historie och Antikvitets Akademien 1907. Häftet 5. - 1908. Häftet 2 - 4. - 1909. Häftet 1. Stockholm.

4) Holmquist (H.), De Svenska domkapitlens förvandling till lärarekapitel 1571 - 1687. Uppsala 1908.

5) Meddelanden från Svenska Riksarkivet. N. F. I. 17. 18. Stockholm 1908.

6) Nordiska Museet. Fataburen. 1908. Stockholm.

7) Schück (H.), Folknamnet geatas i den fornengelska dikten Beowulf. Uppsala 1907.

8) Schück (H.), Bidrag till tolkning af rök=inskriften. Uppsala 1908.

9) Sjöstrand (E.), Mynt= och bankpolitik under Hattväldet 1738 - 1764. Uppsala 1908.

10) Historiska Studier tillägnade Professor Harald Hjärne på hans sextioårsdag den 2. Maj 1908 af lärjungar. Uppsala & Stockholm.

11) Suomen Museo. Finsk Museum. XIII. XIV. XV. Helsinki 1906/08.

12) Finska Fornminesföreningens Tidskrift XIX. XXIV. Helsingissä 1907. 1908.

13) Antikvarisk Tidskrift för Sverige. 18. Delen 2. Häftet. Stockholm.

14) Urkunder till Stockholms historia. I. Stockholms stads privilegiebref 1423 - 1700. 3. Häftet. Stockholm s. a.

15) Wittrock (G.), Carl X. Gustafs Testamente den politiska Striden i Sverige 1600. (Akad. Afh.) Uppsala 1908.

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XIII. Norwegen.

1) Bergens Museums Aarbog 1908. Hefte 1 - 3. - 1909. Hefte 1. Bergen 1908/09. - Aarsberetning for 1907. 1908. Bergen 1908/09.

2) Forhandlinger i Videnskabs=Selscabet i Christiania. Aar 1907. Christiania 1908.

3) Foreningen til Norske Fortidsmindesmaerkers Bevaring. Aarsberetning for 1907. 1908. Kristiania 1908/09.

4) Skrifter udgivne af Videnskabs=Selskabet i Christiania 1907. Christiania 1908.

5) Det kongelige Norske Videnskabers Selskabs Skrifter. 1907. 1908. Trondhjem 1908/09.

6) Stadholderskabets Extraprotokol af Supplicationer og Resolutioner 1662 - 1669. 1. Hefte. Christiania 1908.

XIV. Rußland.

1) Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik. 1905 und 1906. Herausgeg. von der Genealogischen Gesellschaft der Ostseeprovinzen zu Mitau. Mitau 1908.

2) Jahresbericht der Felliner litterarischen Gesellschaft für die Jahre 1907 - 1908. Fellin 1909.

3) Memoiren der Kaiserlich Russischen Archäologischen Gesellschaft. Russische und slavische Abteilung. Bd. VII. - Orientalische Abteilung Bd. VIII Heft 1 - 3. - Klassische Abteilung Bd. V. Petersburg 1908. - Kurzer Katalog des Museums der Kaiserlichen Russischen Archäologischen Gesellschaft. ebd. 1908. (In russischer Sprache.)

4) Mitteilungen aus der livländischen Geschichte. Bd. 20 Heft 2. Riga 1908.

5) Sitzungsberichte der Gelehrten Estnischen Gesellschaft 1907. Jurjew=Dorpat 1908.

6) Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus dem Jahre 1907. 1908. Riga 1908/09.

7) Sitzungsberichte der Altertumsforschenden Gesellschaft zu Pernau. 5. Bd. Pernau 1909.

Der Bibliothekar:          
Dr. Schröder.             

 


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Anlage C.

Zuwachs der Bildersammlung 1908/09.

  1. Hélène Duchesse d'Orléans, née Princ. de Mecklenb. Lithogr., peint par Kriger, lith. par Schall.
  2. Luise, Königin v. Preußen. Lithogr., unbez.
  3. Dieselbe. Lith. auf getöntem Grund, gez. u. lith. v. Fr. Hartwich. Berlin, Werner Grosse.
  4. Dieselbe. Kolor. Kupf., M. Voigt sc.
  5. Geh. Hofrat K. Hermes, Bürgermeister zu Röbel († 8. Nov. 1901). Photogr.
  6. Boitzenburg. Kolor. Lith., gez. u. lith. v. R. Burger, gedr. v. F. Weider.
  7. Ratzeburg von der Westseite. Kol. Lith., Lith. u. Druck v. C. Adler, Hamburg.
  8. Grabstein in der Kirche zu Kirchdorf auf Poel. Zeichnung.
  9. Triumphkreuz unter dem Chorbogen der Kirche zu Tempzin. Photogr.
  10. Kanzel der Kirche zu Tempzin. Zeichnung.
  11. Die alte Kirche zu Vellahn. Photogr.
  12. Ansichtspostkarten.
  13. Sonntagsblätter mit mecklenb. Ansichten.

Der Bilderwart:          
Dr. Voß.                 

 


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Anlage D.

Auszug

aus der Rechnung der Kasse des Vereins
für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde
für den Jahrgang 1. Juli 1907/08.

A. Erste Abteilung.

Einnahme.

1. Kassenvorrat aus voriger Rechnung   726 Mk. 62 Pf.
2. Rückständige Beiträge aus früheren Rechnungsjahren   216 " - "
3. Beiträge für 1. Juli 1907/8   3156 " - "
4. Erlös aus dem Verkauf von Druckschriften   532 " 64 "
5. Zinsen   191 " 80 "
6. Verschiedenes   - " 45 "
-----------------------------
  Summe 4823 Mk. 51 Pf.

Ausgabe.

1. Porto und Expeditionskosten   494 Mk. 46 Pf.
2. Abschriften   11 " 50 "
3. Papier und sonstige Bureaugegenstände   80 " 80 "
4. Druckkosten (Jahrbuch)   1502 " 65 "
5. Buchbinderarbeiten (Jahrbuch und Vereinsbibliothek)   566 " 40 "
6. Bibliothek und Bildersammlung   123 " - "
7. Reisekosten   204 " 11 "
8. Vergütungen für Beiträge zum Jahrbuch   630 " - "
9. Ankauf von Druckschriften zum Wiederverkauf   15 " - "
10. Verschiedenes, Insertionen, Feuerversicherung usw.   68 " 95 "
----------------------------
  Summe 3696 Mk. 87 Pf.
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Abschluß.

Einnahme   4823 Mk. 51 Pf.
Ausgabe   3696 " 87 "
-------------------------
Kassenbestand (einschließlich Kontokorrent) 1126 Mk. 64 Pf.

A. Zweite Abteilung.

(Verwendung des Vermächtnisses des wailand Freiherrn von Biel auf Kalkhorst zur Herausgabe von Chroniken.)

Einnahme.

1. Kassenvorrat aus voriger Rechnung   4461 Mk. 30 Pf.
2. Kontokorrentzinsen für 1908   70 " - "
-------------------------
  Summe 4531 Mk. 30 Pf.

Ausgabe.

Belegtes Kapital   2400 Mk. - Pf.

Abschluß.

Einnahme   4531 Mk. 30 Pf.
Ausgabe   2400 " - "
-------------------------
Kassenbestand (einschließlich Kontokorrent) 2131 Mk. 30 Pf.

Vermögensübersicht.

Das Vermögen des Vereins besteht am Schluß der Rechnung für den Jahrgang 1. Juli 1907/8

zur ersten Abteilung:

1. aus dem bei der Renterei belegten Kapital von 4500 Mk. - Pf.        
2.  aus dem Kassenbestand von 1126 " 64 "        
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zusammen 5626 Mk. 64 Pf.

zur zweiten Abteilung:

1. aus dem bei der Mecklenbg. Hypotheken= u. Wechsel=                
Übertrag 5626 Mk. 64 Pf.
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Übertrag 5626 Mk. 64 Pf.
  bank auf Einlagebuch Nr. 33467 belegten Kapital von 2400 Mk. - Pf.        
2. aus dem Kassenbestand von 2131 " 30 "        
zusammen 4531 " 30 "
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Summe 10157 Mk. 94 Pf.

Der Rechnungsführer:          
Schwerdtfeger.              

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