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II.

Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen. 1 )

Von
Archivar Dr. Hans Witte .
~~~~~~

W ilhelm Ulenoge ist ein Zeit= und Schicksalsgenosse Alfonso Ceccarellis, 2 ) der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Italien die Urkundenfälschung gewerbsmäßig betrieb und im Jahre 1583 seine zahlreichen Verbrechen mit dem Tode büßen mußte. Wie bei Ceccarelli, so war es auch bei Ulenoge niedrige Gewinnsucht, die zur Hingabe an ein verbrecherisches Gewerbe geführt hatte. Aber zwischen der Thätigkeit beider besteht doch insofern ein Unterschied, als wohl für Ulenoge, nicht aber für Ceccarelli das Streben nach materiellem Vortheil allein die Gelegenheit zum ergiebigen Betriebe des Fälschergewerbes darbot. Das zu jener Zeit die italienischen Adeligen beherrschende Streben, den Ursprung ihrer Familien in möglichst frühe Zeit zurück zuverlegen, gab Ceccarelli die Handhabe, reichen Lohn zu ernten, indem er diesem Familienehrgeiz durch geschickt angelegte Fälschungen zu Hülfe kam. Was aber Ulenoge seine Kundschaft zuführte, war lediglich das Streben nach Besitz. Für das an Ceccarelli gespendete Gold erwarben die Betrogenen nur einen vorüber gehenden Glanz ihres Namens, sie büßten eine Modethorheit mit schweren Opfern; die Kunden Ulenoges wollten durch die geringsten Opfer möglichst großen materiellen Gewinn ernten. Auch wenn sie die Betrogenen waren, suchten sie die ausbedungene Bezahlung hinauszuschieben oder ganz zu umgehen. Waren sie


1) Nach den im Großh. Geh. und Hauvtarchiv zu Schwerin aufbewahrten Prozeßakten nebst den eingelieferten gefälschten Urkunden.
2) Ueber ihn A. Riegl in den Mittheilungen des Instit. f. Oesterr. Gesch.=Forschung XV (1894), S. 193-236.
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aber Ulenoges Mitschuldige oder wußten um seine Verbrechen, so konnten sie ihn um sehr billigen Lohn für sich arbeiten lassen.

Ulenoges Lebensgeschichte liegt im Dunkeln. Wir wissen nur, daß er aus Westfalen stammte und in Rostock, wo er in kinderloser Ehe verheirathet war, den Beruf eines Notars ausübte. Ein Bruder von ihm, Georg mit Namen, war Bürger zu Stralsund.

Nur wenige Jahre hatte Ulenoge seine Fälschungen betrieben, als er durch einen Zufall entdeckt wurde: Mitte November 1569 war in Rostock der Graveur Lambrecht Albrechts, gebürtig aus Hasselt in Geldern, wegen Wahrsagerei und Zauberei verhaftet worden. Die bei ihm vorgenommene Haussuchung förderte die Abdrücke mehrerer alter herzoglich meklenburgischer Siegel zu Tage. Als man den verhafteten Graveur nach der Herkunft dieser Abdrücke fragte, bekannte er freiwillig, daß im vergangenen Sommer Wilhelm Ulenoge im Auftrage der Herzöge die entsprechenden Siegel bei ihm bestellt habe.

Der dadurch auf Ulenoge gelenkte schwere Verdacht wurde noch verstärkt durch die umlaufenden Gerüchte, nach denen Ulenoge an manche Adelige Briefe verkauft und im verflossenen Sommer durch vier Schreiber Pergament=Urkunden habe anfertigen lassen. Mehr aber noch als dies sprach gegen ihn der Umstand, daß er flüchtig geworden war. In Ribnitz, wo er sich angeblich aufhielt, war er für Bürgermeister und Rath zu Rostock nicht mehr erreichbar. Diese meldeten daher das Geschehene den Herzögen Johann Albrecht und Ulrich, die dann das Weitere zur Festnahme des Flüchtlings und zur Beschaffung des nöthigen Beweismaterials veranlaßten. Am 9. Dezember erging ein Befehl Herzog Ulrichs an den Rostocker Rath, Haus und Sachen des Notars Ulenoge zu versiegeln; und Tags darauf befahl Herzog Johann Albrecht dem Amtmann, sowie Bürgermeister, Stadtvogt und Gericht zu Ribnitz, in aller Stille Wilhelm Ulenoge gefänglich anzunehmen "vnd gebunden vnd wol verwart auf einem Wagen . . . anhero [nach Schwerin] zu pringen", auch nöthigenfalls für Geleitsleute zu sorgen.

Den eifrigen Nachforschungen, die jetzt auf Geheiß der Herzöge und durch die Stadt Rostock angestellt wurden, gelang es, einiges wichtige Material beizubringen: So konnten am 15. Dezember Bürgermeister und Rath zu Rostock dem Herzog Ulrich die Gefangennahme eines der Ulenogeschen Schreiber, des Nicolaus von Stade, berichten. Dieser hatte sofort gestanden, auf Veranlassung und nach den Konzepten Ulenoges für die

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Moltkes zu Teutenwinkel 18 bis 19 Urkunden auf Pergament geschrieben zu haben. Am 17. Dezember war Rostock bereits im Besitz einer weiteren hochwichtigen Nachricht, die es ermöglichte, die Spur des inzwischen aus Ribnitz entwichenen Ulenoge wieder aufzunehmen. Dieser sollte nach glaubwürdigem Berichte am Dienstag, den 13. Dezember, mit der verwittweten Frau von Moltke in Tüzen bei Neubukow gewesen sein und beabsichtigen, in seine westfälische Heimath zu entkommen.

Aber wie schon vorher die Ribnitzer Meldung, so führte auch diesmal die gute Nachricht nicht zur Ergreifung des Flüchtlings. Der Stadtvogt von Neubukow fand ihn nicht mehr in Tüzen vor und mußte sich mit der Festnahme des dortigen Vogtes Hans Arends begnügen, der dann allerdings wichtige Aussagen über die weitere Flucht Ulenoges und die ihm dabei gewordene Unterstützung machen konnte.

Während so alle Mittel in Bewegung gesetzt wurden, um des Flüchtlings habhaft zu werden, eilte dieser unstät von Ort zu Ort. Sowie die Ergreifung des Wappenschneiders Albrechts ihm zu Ohren kam, war er aus Rostock entflohen in der Meinung, dieser wäre seinetwegen gegriffen worden. Zunächst begab er sich nach Ribnitz. Aber hier litt es ihn nicht lange; schon am Abend des 18. November erschien er zu Teutenwinkel im Hause Elisabeths von Halberstadt, der Wittwe Carin Moltkes, angeblich durch ein Schreiben von deren Tochter Ilse Hand herbeigerufen. Tags darauf kehrte er schon wieder nach Ribnitz zurück, wo er im Hause Gottschalk Preens abstieg. Mit diesem fuhr er Montag, den 21. November, nach Wehnendorf zu Heinrich Preen, um einen Vertrag über die Preenschen Erbgüter vermitteln zu helfen. Am Mittwoch, den 23. November, traf er wieder in Teutenwinkel ein und stieg in Abwesenheit von Carin Moltkes Wittwe im Kruge ab; erst am Donnerstag Abend hatte er eine Unterredung mit ihr auf dem Hofe.

Carin Moltkes Wittwe hatte durch eine Magd zwei gefälschte Moltkesche Petschafte aus Ulenoges Schreiblade in Rostock holen lassen. Die Magd brachte auch Ulenoges Gattin mit, die nun zum ersten Male mit ihrem Manne seit dessen Flucht zusammentraf. Das Wiedersehen war nur von kurzer Dauer. Als Ulenoges Gattin begann, der Herrin von Teutenwinkel Vorwürfe zu machen, wurde ihr von dieser der Hof verboten.

Ulenoge selber fuhr am Freitag, den 25. November, wieder nach Ribnitz zu Gottschalk Preen, den er am Sonntag nach Pantlitz in Pommern begleitete, wo Angelegenheiten der Familie

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Steinkeller geregelt werden sollten. Mittwoch Abend kehrten sie mit einander nach Ribnitz zurück.

Am Donnerstag, den 1. Dezember, kam Ulenoges Bruder Georg, der Stralsunder Bürger, auf einer Reise von Lübeck durch Ribnitz und nahm den Flüchtigen am Freitag auf seinem Wagen mit nach Stralsund. Dort blieb Ulenoge nur Sonnabend und Sonntag und fuhr am Montag, den 5. Dezember, wieder nach Ribnitz und von dort, nachdem er wieder mit Gottschalk Preen zusammengekommen war, am Mittwoch wieder nach Teutenwinkel.

Bis dahin gewähren die im Zickzack unternommenen Reisen Ulenoges durchaus nicht das Ansehen einer Flucht. Indem er es vermied, Rostock zu berühren, aber sehr häufig in nächster Nähe der Stadt weilte, konnte er stets über die sich dort entwickelnden Dinge unterrichtet sein. Und diese hatten bis dahin für ihn noch keine ungünstige Wendung genommen. Die Verhaftung des Graveurs Lambrecht war nicht, wie Ulenoge vermuthet hatte, wegen dessen Mithülfe an den Fälschungen geschehen. Trotzdem war es durch die Vorsicht geboten, daß Ulenoge sich einstweilen an Orten aufhielt, an denen er nicht von den Rostocker Behörden ergriffen werden konnte. Denn so lange die Verhaftung und das Verhör des Graveurs andauerte, konnte jeder Tag zur Entdeckung der Geschäftsverbindung beider führen. Wurde der Graveur wieder auf freien Fuß gesetzt, ohne daß diese Angelegenheit zur Sprache kam, so konnte Ulenoge wie von einer längeren Geschäftsreise wieder nach Rostock zurückkehren. Andernfalls, scheint er gehofft zu haben, auch nach der Entdeckung seiner Fälschungen noch genügend Zeit zu haben, sich durch eine beschleunigte Flucht in Sicherheit zu bringen.

Von Mitte November bis in den Dezember hinein war er so von Rostock abwesend, aber doch noch nicht eigentlich auf der Flucht gewesen. Zweimal war er während dieser Zeit in Pommern und hätte, sich von dort wohl weiter helfen können, wenn er nicht an der Möglichkeit festgehalten hätte, noch unentdeckt zu bleiben. So war er wieder nach Meklenburg und in die Nähe von Rostock zurückgekehrt.

Aber jetzt nach seiner zweiten Rückkehr aus Pommern sollte für ihn die Entscheidung fallen. Als er am Mittwoch, den 7. Dezember, wieder in Teutenwinkel eintraf, war man in Rostock bereits auf die Spur seiner Uebelthaten gekommen. Am gleichen Tage hatten Bürgermeister und Rath von Rostock ihre Entdeckung den Herzögen von Meklenburg mitgetheilt, und von nun an war Ulenoge an keinem Orte des Landes mehr sicher. Jetzt wagte

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es auch Carin Moltkes Wittwe nicht länger, ihn in Teutenwinkel zu beherbergen. Schon am Donnerstag führte ihn nächtlicher Weile Ilse Moltke auf Geheiß ihrer Mutter in einem Wagen nach Neukirchen, wo sie Freitag Morgens auf dem Moltkeschen Hofe ankamen.

Am Sonntag kam Carin Moltkes Wittwe selber mit Ulenoges Gattin nach Neukirchen nach. Letztere versorgte ihren Mann mit den zur Fortsetzung der Flucht nöthigen Geldmitteln. Sie brachte ihm angeblich "104 stück golts vnd etlich muncz gelt biß in 3500 fl." Hier in Neukirchen sollen auch Kopieen falscher Briefe verbrannt worden sein. 1 ) Zur Fortsetzung der Flucht wurde wieder die Nacht benutzt. Carin Moltkes Wittwe führte selber Ulenoge zu Wagen in der Nacht von Montag auf Dienstag nach Mitternacht von Neukirchen fort. Etwa zwei Stunden vor Tagesanbruch kamen sie am Dienstag, den 13. Dezember, auf einem anderen Moltkeschen Gute, dem schon erwähnten Tüzen, an.

Während Ulenoge hier bis Sonnabend blieb, kehrte Carin Moltkes Wittwe sofort nach Neukirchen zurück. Erst am Sonnabend früh, am 17. Dezember, kam sie wieder nach Tüzen und brachte die Nachricht mit, daß ihr Schreiber unter dem Verdacht, mit Ulenoge Handlung gepflogen zu haben, und Ulenoges Gattin in Rostock verhaftet worden seien, daß man sogar ihr, der Wittwe, selber nachtrachtete. Für sie, die sich durch die mehrfache Beherbergung und Weiterhülfe des Flüchtlings schon schweren Verdacht zugezogen hatte, war es jetzt die höchste Zeit, sich Ulenoges zu entledigen.

Was zwischen beiden bei diesem letzten Zusammentreffen in der Freiheit vorgegangen, darüber besteht durch die sich ergänzenden Aussagen beider ziemliche Klarheit. Der einzige Ausweg, den Moltkes Wittwe noch wußte und Ulenoge anrieth, war sich das Leben zu nehmen. Als Ulenoge sich dessen weigerte, benutzte sie die letzten Stunden des Beisammenseins noch, um wenigstens ein Beweismittel zu erhalten, auf welches gestützt sie ihre Unschuld


1) Diese Darstellung der Flucht Ulenoges stützt sich vorwiegend auf die von ihm selber im Verlaufe des Verhörs gethanen Aussagen. Während Ulenoge im ersten Verhör, am 29. Dezember 1569, dies und jenes zu bemänteln sucht, sind seine im zweiten Verhör (beginnend am 23. Februar 1570) gethanen Aussagen, die er in schweren Folterqualen aufrecht erhielt und mit seinem Tode besiegelte, im Großen und Ganzen zuverlässig. Im Folgenden ist auch die Aussage des Vogtes von Tüzen, Hans Arendes, mit herangezogen. Sie stimmt mit der Ulenogeschen überein.
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an den Ulenogeschen Verbrechen darthun zu können hoffte. Sie forderte und erhielt von Ulenoge eine schriftliche Erklärung des Inhalts, daß er für sie keine falschen Briefe gemacht hätte. Außerdem mußte er schwören, was auch mit ihm geschehen würde, sie nicht anzugeben.

Am Nachmittage desselben Sonnabends wurde Ulenoges Flucht fortgesetzt. Zunächst wurde er von dem Wagentreiber der Wittwe Moltke in einem kleinen Kahn über den Tüzer See gerudert. Ulenoge war durch das letzte Auftreten seiner Beschützerin so eingeschüchtert worden, daß er bestimmt glaubte, sie habe dem Knecht befohlen, ihn in den See zu werfen. Nachdem die angstvolle Seefahrt beendet war, wurde bis zum Anbruch der Nacht im Walde gewartet. Endlich kam ein Wagen, geführt vom Tüzer Vogt Hans Arendes, und nahm den Flüchtigen auf. Vorne im Wagen saßen Ilse Moltke und eine Nonne; Ulenoge nahm hinten im Dunkeln unter dem Wagentuch Platz. Carins Wittwe hatte selber dem Vogt Befehl gegeben, ihre Tochter nach Stück zu fahren.

Vier Pferde vor dem Wagen, hielten sie nicht die gewöhnliche Straße inne, sondern kamen nach einer Nachtfahrt auf Abwegen am Sonntag, den 18. Dezember, früh Morgens in Groß=Trebbow an, als die Leute gerade zur Kirche gingen. Im Kruge von Tarzow hatten sie während der Nacht eine kurze Rast gehalten.

In Groß=Trebbow wurde der Wagen mit Ulenoge in Christoph Rabens Scheune geführt und Ulenoge nicht aus der Scheune gelassen, "vnangesehen das er Kelte halben gerne zum feur gewesen". Bald erschien die aus Stück herbeigerufene Gattin Christoph Rabens. Sie war eine Schwester der Elisabeth Halberstadt, der Wittwe des Carin Moltke. Während mit ihr ein Imbiß eingenommen wurde und darnach eine kurze Unterredung zwischen ihr und Ilse Moltke stattfand, mußte Ulenoge allein in der Scheune warten.

Endlich wurde die Scheune wieder geöffnet; Christoffer Rabens Gattin trat zu Ulenoge herein und erklärte ihm nach einigen Fragen über die Veranlassung seiner Flucht, sie könne ihn nicht verbergen, denn sie säße dem Herzog Johann Albrecht zu nahe vor der Thür; aber sie habe zu Klein=Trebbow einen zuverlässigen Mann, der ihm schon weiter helfen würde.

Darauf wurde er wieder in dem dunklen Hintergrunde des Wagens verborgen, auf dem nun außer den früheren Reisegenossen noch Christoffer Rabens Gattin Platz nahm. In der Nähe von

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Klein=Trebbow wurde Halt gemacht und Ulenoge auf freiem Felde abgesetzt. Hier wurde er von dem erwähnten zuverlässigen Rabenschen Unterthan in Empfang genommen und sammt seinen in einem leinenen Sack verwahrten Habseligkeiten in dessen Behausung nach Klein=Trebbow geführt.

Dort blieb Ulenoge den Montag. Rabens Gattin sorgte für seine Beköstigung. Seinen dringenden Bitten, ihn nach Ratzeburg fahren zu lassen, wo er sicher zu sein hoffte, gab sie indessen wegen Unentbehrlichkeit der Pferde nicht nach. Endlich willigte sie ein, ihn bis Camin bei Wittenburg bringen zu lassen, was denn auch durch seinen Klein=Trebbower Gastfreund am Dienstag, den 20. Dezember, geschah.

In Camin kehrte Ulenoge beim Pfarrer ein, mit dem er durch seine Geschäfte mit dem dort begüterten Achim v. Halberstadt, dem Bruder von Carin Moltkes Wittwe, bekannt war. Hier, nicht mehr weit von der Grenze Meklenburgs, brach seine Thatkraft völlig zusammen. Daß er überhaupt bis dahin, fast durch ganz Meklenburg von Ost nach West, seine Flucht hatte glücklich bewerkstelligen können, dankte er wohl überhaupt weniger der eigenen Energie, als der entschlossenen Unterstützung einflußreicher Personen, denen alles daran gelegen sein mußte, ihn möglichst bald aus dem Gesichtskreis verschwinden zu lassen.

Im Caminer Pfarrhause fand er wohl eine mitleidige Aufnahme, aber eine thatkräftige Weiterhülfe, die ihn aus seiner dumpfen Niedergeschlagenheit aufgerüttelt hätte, konnte ihm hier, wo man die eigentliche Ursache seiner Flucht nicht kannte, nicht zu Theil werden. Auf sich selber gestellt, hatte er nicht mehr den Muth, seine Flucht fortzusetzen. Die namenlose Angst, die ihn nun schon so lange peinigte, hatte seine Phantasie so sehr erregt, daß überall, wo er nur hingesehen, "da hette ihn gedeucht, als were eithell waßer vnd feur fur ihm". So verschob er einen Tag um den andern die Fortsetzung seiner Flucht, bis er am Montag, den 26. Dezember, durch einen Knecht Halberstadts ergriffen und auf dessen Hof zu Camin gebracht wurde. Von hier wurde er am folgenden Tage durch einen Diener des Wittenburger Küchenmeisters abgeholt und weiter nach Schwerin befördert.

Am Donnerstag, den 29. Dezember, stand er zum ersten Male vor dem Gerichte des Herzogs Johann Albrecht in der Hofstube zu Schwerin und wurde vom Kanzler Husanus und von Andreas Mylius verhört. Auf die Einzelheiten dieses Verhörs und auf alle Wendungen des sich daran anschließenden langwierigen

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Prozesses näher einzugehen, würde zu weit führen. An der Hervorhebung der Hauptpunkte aus den Verhören und an einer Skizzirung des Ganges des Verfahrens mag es genug sein.

Das Bekenntniß, welches Ulenoge am 29. Dezember ablegte, war kein umfassendes und außerdem verdunkelt durch das Bestreben des Verbrechers, sein Thun durch erdichtete Beweggründe zu beschönigen. So leugnete er zwar keineswegs die Nachstechung der Siegel der drei Herzöge Albrecht III., Heinrich IV. und Magnus II.; aber diese Fälschung sei nicht von ihm ausgegangen, vielmehr habe der in Rostock gefänglich eingezogene Graveur ihn dazu verführt, diese drei Siegel nachstechen zu lassen. Diese habe er dann benutzt zur Besiegelung herzoglicher Briefe, die er zu Gunsten der Preene wider die Stadt Rostock über einige streitige Dörfer gefälscht hätte. Weitere Fälschungen habe er nicht vorgenommen und auch die genannten nur aus Haß gegen den Rostocker Rath, der ihn vor zwei Jahren aus dem Rathhause verwiesen habe, weil er kein Bürger sei und alles, was dort heimlich geschehe, den Herzögen offenbare. Ferner gab er gegen die Wahrheit an, er habe die gefälschten herzoglichen Petschafte auf seiner Flucht in die Recknitz geworfen.

Bald jedoch erkannte Ulenoge, daß er durch solche Beschönigungen und Erdichtungen die verdiente Strafe nicht abwenden konnte. Er gab mehrere schriftliche Erklärungen zu den Acten und ergänzte bezw. berichtigte durch sie die in dem ersten Verhör gethanen Aussagen. Vor allem gestand er jetzt rückhaltlos seine mit Carin Moltkes Wittwe unterhaltene verbrecherische Verbindung. Inzwischen waren von verschiedenen Seiten Mittheilungen eingegangen, durch die das Belastungsmaterial vervollständigt wurde. Auch gefälschte Briefe waren eingereicht worden. Um aber möglichst aller Ulenogeschen Fälschungen habhaft zu werden und sie so am besten unschädlich machen zu können, erließen beide Herzöge am 30. Januar 1570 von Güstrow aus an alle Prälaten, Herren von der Ritterschaft, Amtleute, Städte und alle Unterthanen bei Strafe des Verlustes der Lehen und Güter den scharfen Befehl, "das ein iglicher vnter euch, der jemals mit Vlenogen einiges briefes halben gehandelt oder deren einen oder mehr von Ihm erlanget, . . . . zwischen dato dises vnsers gepots vnd dem ersten schirstkunftigen tag Martii sich bei vns anzeige vnd vns den oder dieselbigen briefe in originali furlege." Die darauf eingegangenen falschen Urkunden bilden noch heute im Geh. und Hauptarchiv ein stattliches Bündel.

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Kurz vor Ablauf dieses Termins, am 23. Februar 1570, begann Husanus vor Johann Albrecht und dessen Rath das zweite Verhör Ulenoges "in der guthe, yedoch mitt bedrauwung der scherffe". Das Verhör wurde am folgenden Tage fortgesetzt. Ulenoge legte ein umfassendes Bekenntniß ab. Er gestand, daß die nachgemachten herzoglichen Petschafte nicht von ihm in die Recknitz geworfen seien, wie er bei dem ersten Verhör vorgegeben hatte, sondern daß sie sich in den Händen von Carin Moltkes Wittwe befänden. Er gestand ferner nach einem Versuche, seine frühere Aussage aufrecht zu erhalten, daß ihm die Nachstechung der drei herzoglichen Petschafte nicht von dem Graveur Lambert Albrechts nahegelegt worden sei, sondern daß er selber sie bei jenem bestellt habe. Nicht von dem Graveur, sondern von Carin Moltkes Wittwe sei er dazu angestiftet worden. Auch Ilse Moltke habe um die Fälschungen gewußt, sonst aber niemand aus der Familie.

Außer an Carin Moltkes Wittwe gestand er noch gefälschte Urkunden geliefert zu haben an Angehörige der Familien Vieregge, Schmecker, Behr zu Nustrow, Preen, Kardorff, Zepelin, Halberstadt und an die Stadt Sülze.

Sein Beruf als Notar brachte ihn mit weiten Kreisen des Landadels in Berührung. Und wie er es anstellte, an diese seine Erzeugnisse abzusetzen, hat Ulenoge bezüglich der Familie Preen schon im ersten Verhör auseinandergesetzt und in seinen späteren handschriftlichen Ergänzungen auch auf die meisten seiner sonstigen Kunden ausgedehnt. Bei den geschäftlichen Zusammenkünften, die er mit ihnen als Notar hatte, ließ er verlauten, ihm seien hier oder dort alte Urkunden zu Gesicht gekommen, deren Besitz ihnen und ihren Angehörigen von großem Nutzen sein würde. Durch seine Berufsthätigkeit war ihm genau bekannt, welche Güterstreitigkeiten zwischen den in weitem Umkreise angesessenen Adelsfamilien bestanden. Ging man auf seine Anregung ein, so war es ihm ein Leichtes, eine Kopie vorzulegen, deren Inhalt irgend einen Güteranspruch der betreffenden Familie stützte. Wurde dann auf Grund dieser angeblichen Kopie der Handel abgeschlossen, so fälschte Ulenoge darnach das Original und verkaufte es an die Interessenten. Von den Preens verdiente er auf diese Weise nach eigenem Geständniß 333 1/2 Thaler, von Matthias Vieregge 300 Thaler, von Schmecker 200 fl. Das wäre für die kurzen zwei Jahre, die Ulenoge als Fälscher thätig war, ein ganz ansehnlicher Verdienst, besonders wenn man bedenkt, daß er nur von dem kleineren Theile seiner Kundschaft herrührte und vor allem seine Hauptkundin bei dieser Aufstellung fehlt.

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In Wirklichkeit aber hat er wohl einen größeren Nutzen aus seiner Fälscherthätigkeit gezogen, als man aus obigen Zahlen schließen dürfte. Denn diese Zahlen scheinen erheblich zu niedrig gegriffen zu sein. Wenigstens wissen wir aus einem zu den Akten gegebenen Berichte von Angehörigen der Familie Preen über ihre Beziehungen zu Ulenoge, daß diesem für eine einzige falsche Urkunde 400 Thaler von ihnen bezahlt worden sind.

Alle die hier Genannten hatten, wie Ulenoge selber bekennt, ahnungslos ihr gutes Geld für einige Stücke beschriebenen Pergaments hingegeben, deren Werthlosigkeit sich nur zu bald herausstellen mußte. Vortheilhaft dagegen hatte Achim von Halberstadt gekauft. Der hatte Ulenoge für eine falsche Urkunde einen fetten Ochsen im Werthe von 12 Thalern versprochen, aber keine Zahlung geleistet. Er konnte das, denn, wenn man Ulenoges Aussage Glauben schenken darf, so hatte Halberstadt schon früher einmal, als er eine Urkunde bei Ulenoge bestellte, diesem die Arbeit erleichtert, indem er ihm ein altes von einer echten Urkunde abgeschnittenes Siegel in die Hand drückte.

Halberstadt ist der einzige von allen seinen Kunden, den Ulenoge der Mitwisserschaft und der Beihülfe zeiht, abgesehen natürlich von Carin Moltkes Wittwe mit ihrer Tochter Ilse. Diese beiden waren durch Ulenoges schriftliche wie mündliche Aussagen sehr schwer belastet. Der Moltkeschen Wittwe wollte Ulenoge nicht einmal die Erzeugnisse seiner Kunstfertigkeit angeboten haben; vielmehr behauptete er, von ihr zu seiner Fälscherthätigkeit angestiftet zu sein. Er habe nicht nur die oben genannten drei herzoglichen Siegel auf ihr Geheiß nachstechen lassen, sondern Moltkes Wittwe habe auch selbständig, ohne Ulenoges Vermittlung, die Siegel dreier Vettern ihres verstorbenen Gatten, des Lütke, Claus und Vicke, nachgraben lassen. Auf ihr Drängen habe er dann noch die Fälschung des Petschaftes von Gebert Moltke vermitteln müssen. Damit noch nicht genug, habe sie ihn heftig gedrängt, auch noch das kleine Siegel Herzog Albrechts, zwei bischöfliche und der Stadt Rostock Siegel nachstechen zu lassen. Das sei aber nicht mehr ins Werk gesetzt, "den mich das grauwen anginck".

So sei nicht nur der Anstoß zur Fälscherthätigkeit Ulenoges von Carin Moltkes Wittwe ausgegangen, sondern diese habe selber bei der Herstellung der Fälschungen mitgewirkt. Alle Entwürfe geplanter Fälschungen habe Ulenoge erst seiner Auftraggeberin einreichen müssen. Diese habe die Entwürfe bei sich behalten, genau bedacht, oft Aenderungen mit eigener Hand gemacht,

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darnach einen neuen Entwurf gefordert und oft erst nach mehrfachen Umarbeitungen die Ausfertigung genehmigt.

Endlich stände im Moltkeschen Hause ein "rodt nasch oder schrein", in dem viele alte Siegel verwahrt würden, die von alten Urkunden genommen seien; man habe sie gesammelt, um sie durch Anhängen an gefälschte Urkunden nutzbringend anwenden zu können. In dem genannten Schranke befänden sich auch die nachgestochenen Petschafte.

Diese Aussagen Ulenoges waren sämmtlich ohne Anwendung der Folter gemacht worden. Wollte man auch den Beschuldigungen eines entlarvten schweren Verbrechers kein zu großes Gewicht beilegen, so war doch klar, daß nicht alles aus der Luft gegriffen sein konnte. Und was den belastenden Aussagen Ulenoges ein besonderes Gewicht verlieh, war die Thatsache, daß Carin Moltkes Wittwe dem Flüchtigen nicht nur in ihren Gütern bereitwillig Aufnahme gewährt hatte, als die Kunde von seinen Frevelthaten schon in der ganzen Gegend erscholl und als die Herzöge schon Befehl gegeben hatten, ihn zu ergreifen; sondern sie hatte ihn sogar bei seiner Flucht auf das Nachdrücklichste unterstützt, indem sie ihn in ihrem eigenen Wagen und unter dem Schutz ihrer nächsten Angehörigen aus der Umgegend von Rostock bis nahe an die Westgrenze Meklenburgs befördern ließ.

Das alles waren unanfechtbare Thatsachen, die durch die Aussagen eines Bediensteten der Moltkeschen Wittwe selber, des Vogtes von Tüzen, nach jeder Richtung hin Bestätigung fanden. Dazu kam dann noch das Geständniß des Nicolaus von Stade, eines der Ulenogeschen Schreiber, aus dem mit aller Deutlichkeit hervorging, daß Karins Wittwe sogar mit den Gehülfen Ulenoges verkehrt, ihnen selber Geld für ihre Dienstleistungen bezahlt hatte, also jedenfalls mit dem ganzen Treiben im Hause des Fälschers vollständig vertraut war. Weiter hatte er bekundet, daß stets ein "kleiner Geselle" im Moltkeschen Haufe gesessen und dort für Ulenoge geschrieben hätte.

Dadurch war schon weit mehr geboten als bloße Verdachtsmomente; das alles enthielt schon nahezu die Gewißheit der Mitwisserschaft und der Mitschuld. Es war an der Zeit, daß die Herzöge auch Carin Moltkes Wittwe gegenüber die notwendigen Schritte thaten. Sie einigten sich bald dahin, die schwer Verdächtige durch beiderseits abgefertigte Diener gefangen zu nehmen und dem Rathe der Stadt Parchim zur Verwahrung zu übergeben. Aber kaum war sie am 6. März 1570 auf dem

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Wege nach Güstrow zu den dort versammelten Landständen wirklich gefangen genommen worden und der Befehl ergangen, sie am folgenden Tage nach Parchim weiter zu führen, als sofort ihre Freunde und Verwandten in größerer Zahl 1 ) für sie eintraten und darum baten, sie wo nicht frei, so doch zu Güstrow in der Herberge zu lassen, indem sie sich mit 20000 Thalern für sie verbürgten. Herzog Ulrich hatte darauf in Abwesenheit seines Bruders ihren einstweiligen Verbleib in Güstrow genehmigt; die Angelegenheit blieb bis zur Rückaußerung des sofort benachrichtigten Herzogs Johann Albrecht in der Schwebe.

Am 20. März wurde zum ersten Verhör der Wittwe Carin Moltkes geschritten. Es fand in der neuen Rathstube des fürstlichen Hauses zu Schwerin statt und wurde durch den Kanzler Heinrich Husanus unter Mitwirkung von Emmeran Zyrinck und Hubert Sieben geleitet.

Auf die erste Vorladung war Carins Wittwe nicht erschienen, sondern hatte sich begnügt, einige ihrer Verwandten zu senden, die sie vor dem Gericht vertreten sollten. Als sie sich endlich auf die bestimmt ausgesprochene Forderung des Gerichts herbeiließ, persönlich zu erscheinen, wurde sie mit einer langen Ansprache begrüßt, in welcher der Gerichtshof neben einer leichten Andeutung des gegen sie Vorliegenden sich in Wendungen des Bedauerns, gegen sie vorgehen zu müssen, erschöpfte. Nachdem die Richter sich hinter dem Befehl der abwesenden Herzöge verschanzt hatten, kamen sie endlich zum Schluß: "dem [herzoglichen Befehl] sie sich alß die vnderthenigen Diener gemeß verhalten müsten, freundtlich vor Ihre Person bittendt, Sie darin entschuldigt zu halten. Sie wolten doch nichts mehr thuen noch gegen Ihr vornhemen, dan soviel Inen zu thun auferlegt vnd befohlen were. Sie trügen auch mitt Ihr ain Christlich freundtlich mittleiden, möchten Ihr auch gern gönnen, das sie aller dieser Vlenogischen hendell vbrig vnd frey sein möchte. Weil sie aber gleichwoll also zu diesenn beschwerlichenn hendeln geraten, So müste man es Godt befehlen, vnd were woll ehe geschehen, das gute leute durch böse buben verfurt vnd in Ire vnfertige Hendel


1) Am 7. März verbürgten sich für sie: "Achim Ribe zu Schonhausen, Christoff Hane zu Basedow, Achim Haluerstadt zu Luttken Prutze, Luttke Basseuitz zur Lueborch, Jochim Rohr zum Neuwen Hause, Köne Hane zu Basedow, Christoff Stralendorff Achims seeliger [!] Sohn, Albrecht von Quitzow vff Stauenouwen, Bartheltt von Bulow zu Wedemendorf, Claus Fineke zum Gnemer."
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mitt eingemenget wehren worden. Vnd weil Sie dan hierüber mitt Ihr vnnd allen den Ihren, wie gehort, nicht allein deß schimpfs, sondern auch des schadens halben, so Ihr vnnd Ihren Kindern auß verderbung Ihrer brieflichen vrkunde zugestanden, ein mittleiden trügen. So hetten Sie befehlch, sie, die frawen, zum eingang zu fragen, Wie sie doch anfenglich mitt Vlenogen in den heimlichen vnnd vertrauten verstandt kommen, daß Er Ihr die alten brieffe also verbessert vnnd dermassen geendert vnd neu gemacht hefte, daß sie auf Irer Kinder seiten lauten vnd Ihnen zutreglich sein solten."

Für das mit dieser Frage endlich eingeleitete Verhör war in Folge der vielen unnützen Redereien nicht viel Zeit übrig geblieben. Es wurde am folgenden Tage wieder aufgenommen, indem der Beklagten die Ulenogeschen eigenhändigen Artikel vorgelesen wurden. Sie leugnete alles. Man schritt zur Konfrontation mit Ulenoge. Und als auch dies nichts half, wurde Ulenoge der Folter unterworfen.

Obwohl Ulenoge sich von vornherein wenig widerstandsfähig gegen körperlichen Schmerz zeigte, hielt er die Folter über drei Stunden lang aus, "biß ihm die hende gahr erschwartzet", wie das Protokoll mittheilt, ohne von seinen Artikeln abzugehen. Er blieb dabei, daß Carin Moltkes Wittwe ihn zu seinen Verbrechen angestiftet, daß sie um jede einzelne für sie gemachte Fälschung gewußt und ihm die Konzepte korrigirt habe. Ferner habe sie beim Anhängen alter echter Siegel an die gefälschten Urkunden, das durch Anschmelzen mit einem glühenden Eisen geschah; beim Besiegeln mit den nachgestochenen Petschaften, wobei dem Wachs etwas Kreide beigemischt wurde, um ihm ein älteres Aussehen zu verleihen; bei dem zu gleichem Zweck vorgenommenen Räuchern der Pergamente sehr häufig nebst ihrer Tochter Ilse mitgeholfen.

Carin Moltkes Wittwe blieb dem gegenüber dabei, Ulenoge als Verführer hinzustellen, gestand aber, bei der Besiegelung mehrerer Stücke mitgewirkt zu haben. Damit hatte sie ungefoltert ihre Mitschuld zugegeben und konnte nur noch auf die Zubilligung mildernder Umstände hoffen.

Auf den Bericht hiervon waren auch die abwesenden Herzöge der Ansicht, daß Carins Wittwe nicht unschuldig, sondern sich selber "des falsches theilhaftig gemacht" habe. Sie einigten sich brieflich, die Akten zur Rechtsbelehrung an die Juristenfakultäten zu Leipzig und Wittenberg zu senden und die unglückliche Frau

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gegen keinerlei Bürgschaft auf freien Fuß zu setzen, sondern sie der ursprünglichen Abrede gemäß nach Parchim in Verwahrsam bringen zu lassen. Obgleich die Moltkesche Freundschaft auch jetzt wieder sich ins Mittel legte und darum bat, die Wittwe "in ansehung Ihrer schwachheitt ond vngelegenheitt biß in ire behausung zu betagen", erging am 12. April 1570 ein gemeinsames Schreiben beider Herzöge an den Rath zu Parchim mit dem Befehle, Moltkes Wittwe in einem Gemach des Rathhauses zu verwahren, sie Tag und Nacht bewachen zu lassen, ihr keinerlei persönlichen oder brieflichen Verkehr zu gestatten und sie gegen Zahlung zu beköstigen.

Dabei war nur das nicht bedacht, daß sich Parchim zur Erfüllung dieses Auftrages sehr wenig eignete. Als die Gefangene dort ankam, fand sich im Rathhaus kein einziges Gemach, das geeignet gewesen wäre, sie aufzunehmen. Man half sich, indem man sie einstweilen in einer Herberge verwahrte. Aber das schien den Parchimer Stadtvätern nicht sicher genug zu sein; sie setzten alle Hebel in Bewegung, die ihnen aufgebürdete Verantwortung wieder von sich abzuwälzen, indem sie wiederholt erklärten, daß weder im Rathhaus noch sonstwo in Parchim ein zweckentsprechendes Gemach vorhanden wäre, und daher baten, die Gefangene an einen andern Ort zu bringen.

Dazwischen hinein kamen dann noch neue Anträge der Moltkeschen Verwandtschaft wegen Ansetzung eines öffentlichen Verhörs, Mittheilung der Akten, Aufhebung der Bewachung gegen Kaution. So schleppte sich der Prozeß endlos dahin; um nur seinem Abschluß etwas näher zu kommen, verhörte man Ulenoge hinsichtlich seiner weiteren Kundschaft.

Während dessen waren die erforderten Rechtsbelehrungen der Juristenfakultät zu Leipzig, des Hofgerichts zu Wittenberg und des Schöppenkollegiums beider Städte Brandenburg eingegangen. Sie erklärten einmüthig, daß bei dem vorzunehmenden ferneren Verhör wenn nöthig die Folter gegen Moltkes Wittwe angewandt werden dürfe. Das Leipziger Gutachten führte dann noch weiter aus, daß, selbst wenn die Beklagte nichts weiter bekennen sollte, sie doch wegen des schon Gestandenen mit Konfiszirung ihrer Güter und ewiger Landesverweisung zu bestrafen sei.

Diesem Leipziger Gutachten traten am 13. Oktober die herzoglichen Räthe bei. Die Aufstellung der Inquisitionsartikel wurde angeordnet, und am 7. Februar 1571 war die Angelegenheit endlich so weit gediehen, daß beide Herzöge Carin Moltkes

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Wittwe nebst Tochter wegen Anstiftung und Beihülfe zur Fälschung, Beherbergung und Forthülfe des Fälschers auf den 19. März nach Schwerin zitirten.

Carins Wittwe antwortete auf die Zitation, indem sie fünf Forderungen stellte. Sie verlangte:

  1. in Anbetracht ihrer Unschuld und adeligen Standes sie nach einjähriger Gefangenschaft gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen oder sie wenigstens in ihrem eigenen Hause gefangen zu halten;
  2. daß ihr als Frau curatores ad litem gestellt würden;
  3. Verlängerung des ihr gesetzten Termines;
  4. Gestattung schriftlichen Verfahrens;
  5. Abschriften der gefälschten Briefe und der früheren Bekenntnisse beider.

Da die Herzöge jeden Schein eines übereilten und voreingenommenen Verfahrens meiden wollten, mußte auch wegen dieser fünf Forderungen wieder von auswärts Rechtsrath eingeholt werden. Dies übergroße Entgegenkommen äußerte denn auch sogleich seine Wirkung auf Carin Moltkes Wittwe, indem diese formell Einsprache dagegen erhob, daß den auswärtigen Kollegien als Material zur Ertheilung der Rechtsbelehrung das von ihr nicht ratifizirte Protokoll ihrer Bekenntnisse mit übersandt worden war.

Am 12. Juni 1571 endlich konnten die Herzöge auf Grund der inzwischen eingegangenen Rechtsbelehrungen verordnen, daß der Fiskal alsbald seine Anklageschrift übergeben und der Prozeß dann nach Maßgabe der genehmigten Punkte 4 und 5 der Moltkeschen Forderungen seinen Fortgang nehmen solle. Während dessen solle aber die Angeklagte in ihrer Haft bleiben.

Der zur Beantwortung der Anklageschrift gestellte monatliche Termin wurde auf Bitten der Beklagten und ihrer Verwandtschaft, die auch den Herzog Christoph, Administrator von Ratzeburg, für diese Sache zu interessiren gewußt hatte, noch mehrfach hinausgerückt und endlich auf den 24. Oktober festgesetzt.

Aber erst am 27. Oktober wurde die Antwort der Angeklagten übergeben. Sie bestand im Wesentlichen darin, daß Carins Wittwe alles, was sie vorher bereits gestanden hatte, ausdrücklich widerrief, da es nur "aus fräwlicher blödigkeitt vnd auß grossen schreckenn in beysein der Fronen vnd anderer Leute gescheen sey". Der Fiskal beantragte darauf, zur scharfen Frage überzugehen. Und nachdem die Verwandtschaft noch einmal um

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Freilassung der Angeklagten gebeten hatte, entschieden die Herzöge endlich am 17. März 1572 gemäß dem Antrage des Fiskals, daß mit der scharfen Frage gegen die Angeklagte vorzugehen sei, falls diese bei der Verleugnung ihrer früheren Geständnisse verharren sollte.

Am 21. März wurde zum abschließenden Verhör der Wittwe Carin Moltkes und Ulenoges nach den 32 Artikeln des Fiskals geschritten. Die Wittwe leugnete ihrem letzten Widerruf gemäß alles, was sie irgend belasten konnte, während Ulenoge unter Angabe weiterer Einzelheiten bei seinen früheren Aussagen beharrte.

Nachdem Ulenoge seine Aussagen nochmals feierlich betheuert hatte, wurde er abgeführt und der Scharfrichter der Frau vorgestellt. Sein bloßer Anblick wirkte schon so viel, daß die Wittwe bekannte, Ulenoge befohlen zu haben, durch Umschreiben alter Briefe neue zu machen; sie sei auch dabei gewesen, wie die Siegel an die gefälschten Urkunden gehängt wurden, habe es aber nicht befohlen, noch auch dazu geholfen. Als ihr darauf für kurze Zeit eine Schraube auf ein Bein gesetzt wurde, ließ sie sich zu keinen weiteren Geständnissen herbei. -

Für Ulenoge waren inzwischen lange und qualvolle Monate dahin gegangen. Schon auf der Flucht war seine Tatkraft völlig erlahmt, so daß er sich nicht mehr dazu aufraffen konnte, die kurze Strecke von Camin bei Wittenburg bis über die Grenze zurückzulegen. Seine Ergreifung, die Verhöre und die strenge Haft hatten auch sein körperlicher Wohlbefinden untergraben. Von Anfang seiner Gefangenschaft an klagt er über Schwäche und Kopfschmerz.

Die schwere Folterung, die er am 21. März 1570 über drei Stunden lang erdulden mußte, hat er wohl nicht mehr völlig verwinden können. Wie sollte er sich in der harten Gefangenschaft erholen, in der es ihm an der allernöthigsten Pflege des Leibes gebrach? Als er am Tage nach seiner Folterung dem Kanzler Husanus noch einmal schriftlich seine Aussagen bekräftigte, sah er sich gedrungen, um Reichung eines seiner Hemden zu bitten, "damitt das mych die worm im lebendt nicht magk vortzerenn".

Als Ulenoge später erfuhr, daß Carins Wittwe ihre vorher gethanen Bekenntnisse widerrufen habe, betheuerte er in einem Schreiben vom 1. August 1571 den herzoglichen Räthen unter Anrufung der heiligen Dreifaltigkeit, daß sein Bekenntniß wahr sei. "Und so es nicht anderß sein kann" - fuhr er fort -

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"das ich nicht gnade magk erlangen, will ich den dott willich vnnd gerne darvmb leiden, dieweill sch doch durch grossen grham vnnd hefftige wehetage des haupts vnnd bedrengung meiner gefengknus offt meiner vornunfft beraubett werde." Daher bittet er um Christi Leiden willen, beim Herzog Fürsprache einzulegen, daß seine Pein gekürzt oder doch sein Gefangniß gelindert würde. Denn nicht einmal das Nöthigste würde ihm gereicht; bäte er um das ihm bewilligte Bier, "so lest mich der kellerknechtt enttbieten, Ich soll hellisch fewr sauffen . . . . der koch: will ichs nicht fressen, ich sols in den dranck stürtzen . . . . vnd wolt also Tausenttmhall lieber Todt sein dan leben".

Aber noch manche Monate sollten dahin gehen, bis endlich der erlösende Tod nahte. Nach dem letzten Verhör mit Carin Moltkes Wittwe, das am 21. März 1572 stattfand, wußte Ulenoge, daß nun seine Tage gezählt waren. Er betheuerte noch einmal, am 27. März, schriftlich seine Aussage, "welche ich will bekrefftigenn mitt meinem Thode vnnd blude, das es whar sei, darauff ich auch das whare leib vnnd bludtt vnsers hernn Jhesu Christi Empfahen will".

Als er diese seine letzten Worte niederschrieb, war sein Schicksal schon besiegelt. Tags zuvor bereits hatten beide Herzöge an Bürgermeister und Rath zu Güstrow geschrieben, daß sie am nächsten Freitag früh (den 28. März) "eine peinliche rechtfertigung vor der gemeinen Landtschafft alhier auf dem Marckt ergehen zu lassen entschlossen, zu dem behueff das Gericht mitten auf dem Marckt vnter dem offenen himmel bestellet, geheget vnd ettvas ansehenlicher vnd stadtlicher, dan sonst inn andern gemeinen Stadtgerichten gebreuchlich, besetzet werden soll vnd muß". Sie befehlen daher, zu den gewöhnlichen beiden Gerichtsschöppen, Simon Leupold und Jacob Krüger, noch zwei aus ihrer Mitte, nämlich Christian Klevenow und Joachim Kunnich zu verordnen; dazu aus der Bürgerschaft hundert bewaffnete Männer aufzubieten, "die alßdan in ihrer rüstung einen ringk schlagen vnd Platz halten".

Der Urtheilsspruch, an dessen Vollziehung die Stadt Güstrow in der eben beschriebenen Weise mitwirken sollte, hatte nachstehenden Wortlaut: "Nachdem Wilhelm Vlenoge, welcher sich ein Zeit langk in diesenn Landen für einenn Notarien gebrauchen lassen, etliche der durchleuchtigen hochgebornen fursten vnd hern hern Johans Albrecht vnd hernn Vlrichen gebrudern hertzogen zu Mecklnburgk vnser gnedigenn fursten vnd hernn seliger vorelter loblicher gedechtnus furstliche siegel nachgrabenn lassenn,

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viel falsche brieffe in mercklich grosser antzall gemacht, die siegel darfur gehengt vnd vielen vnderscheidlichen Personen vonn dem adel auch andere ihre f. G. vnderthanenn verkaufft, alles vnter dem schein, als hette er die selb eins teils in klosternn, Eins teils aber bei einem altenn Pfaffen zu Lübeck gefunden vnd an sich gebracht, vnder welchem falschenn brieffen fast in die 40 befunden worden, welche meistenn teils mit den newen falschen siegelnn, etliche aber mit Rechten wahrhafftigen alten siegeln ihr F. G. vorfahrnn zum teil Kuniglichen, zum teil auch furstlichen Insieglen behengt, so von andern alten brieffen abgetzogen vnd mit der alten sieden zu rugk inn new wachs an die falschenn Newen briff angeklebt vnd angeschmeltzt seindt, welche brieffe alle mit einander denn Moltken zum Toitkenwinckel zugut vnd vorteil, aber dagegen den Moltken zum Streitfelt vnd vielen andern vom adel auch J. F. G. selbst, dem stifft Swerinn vnd der stadt Rostock zu schadenn vnd nachteil lauten, daran seligenn Carin Moltkens nachgelassene witwe schuldig vnd teilhafftig, von ihme angetzogenn worden, wie sie dan fur ihr f. g. dartzu vorordenten Räten, Secretarien vnd Notarien zum teil gestanden vnd vnter andern bekandt laut daruber aufgerichtet Instrument vnd vortzeichenter actenn; welches alles Wilhelm Vlenoge mit allen seinen vmbstenden, wie obgemelt nach der lenge, beides in der gutte vnd peine beharlich vnd bestendiglich bekandt vnd noch darauff bleibt vnd bestehet, Vnd also auß seiner eigen friewilligen vnd beharlichen bekentnuß solchenn abscheulichen vnd nicht uiel gehortenn begangenen falsches vberzeugt ist, Als Erkennen hiemit J. F. G., das er mit dem schwert vom leben zum todt gerichtet, darnach in vier teil zerschnitten auch dieselbige auff die vier wegscheiden vor der stadt auffgehengt werden soll. Von Rechs wegen. Vrkundtlich mit J. F. G. Secreten besiegelt. "Actum Gustrow 28 Martii anno etc. . Lxxii."

Dies Urtheil wurde Freitag, den 28. März, zwischen 9 und 10 Uhr verlesen und auf öffentlichem Markt in Gustrow gemäß der herzoglichen Verfügung vollstreckt.

Das Verbrechen war durch die Hinrichtung Ulenoges nur theilweise gesühnt. Die Entscheidung darüber, was mit seiner Mitschuldigen geschehen sollte, war noch nicht gefallen. Sowie sich aber nach Ulenoges Tode diese Frage wieder in den Vordergrund drängte, erschien auch sogleich die Moltkesche Verwandtschaft wieder auf dem Plan. Jetzt allerdings wagte sie es nicht mehr, wie noch vor kurzem geschehen, von der Unschuld ihres Schützlings zu sprechen. Sie bat nur, das was Carins Wittwe gestanden

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und was sie "auß weiblicher blödigkeit, vnuorstande vnd vnwissenheitt gethan", ihr um Gottes Willen gnädig zu verzeihen und die langwierige Gefangenschaft dafür eine Strafe sein zu lassen.

Zur Hebung einer so weitgehenden Gnade waren die Herzöge jedoch nicht geneigt. Am 7. Juni 1572 erklärten sie zu Sternberg, da die Frau den Wahn zu verbreiten suche, "als hette sie so gar vbel nicht gehandelt" und seien die Fürsten zu rasch gegen sie verfahren, so wollten sie auf den Rath der Rechtsverständigen die wohlverdiente Strafe der Konfiskation ihrer eigenen Güter und der Landesverweisung gegen sie ergehen lassen.

Die Formulirung, Siegelung und Unterzeichnung des Urteils zog sich dann noch längere Zeit hin wegen einer Reise, die Herzog Ulrich um die Zeit nach Dänemark unternahm. Einen weiteren Aufschub bewirkten die Landtagsarbeiten. Endlich wurde Carin Moltkes Wittwe auf den 19. November 1572 vor das peinliche Gericht auf der Reitbahn vor der Schloßbrücke zu Schwerin zur Verkündigung und Vollstreckung des Urteils geladen.

Das Urtheil hatte folgenden Wortlaut: "In sachen begangenes Falsches vnd auff Rechtliche zuerkante auch angestelte, aber nicht wircklich volzogene peinliche frag vnd verhör der gefangenen Elisabeth Halberstadtin, seligen Carin Moltkens nachgelassener witwen, Erkennen von Gottes gnaden wir Johans Albrecht vnd Vlrich gebruedere, hertzogen zu Meckelburgk . . . (Titel) . . ., weil genante frau hiebeuor aus eigener bewegknus, ohne einige abschreckung oder bedrauhung die mit Wilhelm Vlenogen begangene landtkundige vnd offenbare verfälschung etlicher briefe vnd Siegel freiwillig bekent, auch in obberurter, zu sechs vnterschiedtlichen mahlen ihr in Recht zuerkanter, auch etlicher massen angestelter, aber wircklich nicht volzogener Tortur im grundt nicht vernainet, vilweniger vernainen kann, wie dan auch der gerechtfertigte Wilhelm Vlenoge darauf standhaftig verharret vnd vor einer gantzen Meckelburgischen Landtschaft gestorben, das demnach Sie die fraw alle ihre guter, So ihr vor ihre person eigenthumblich zustehen, vns verwirckt vnd vnserer lande vnd gepiete hiemit ewiglich vorwiesen sein vnd sich derselbigen bey vermeidung leibs vnd lebens straff enthalten soll. In massen wir dan solche ihre eigenthumbliche guter hiemit confiscieret vnd sie des landes ewiglich verwisen haben wöllen. Vonn Rechts wegen." Darunter die Siegel und eigenhändige Unterschriften der beiden Herzöge.

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Abgesehen von Ilse Moltke, deren Name in den Prozeßakten nicht mehr erwähnt wird, war jetzt Achim von Halberstadt, der Bruder von Carins Wittwe, der einzige, dem eine Mitschuld oder wenigstens ein Mitwissen an den Verbrechen Ulenoges zur Last gelegt werden konnte. Alle Uebrigen, denen Ulenoge mit seiner verderblichen Kunst gedient hatte, hatten nach des Fälschers eigener Aussage keine Kenntniß von der strafwürdigen Herstellung der von ihnen theuer bezahlten und für echt gehaltenen Dokumente.

Nur gegen Halberstadt bestand demnach die Möglichkeit eines gerichtlichen Einschreitens. Die Herzöge waren entschlossen, auch diesen Theil der Angelegenheit zu einem rechtlichen Abschluß zu bringen. Sie sandten zu diesem Zwecke am 22. März 1573 die gegen Halberstadt vorliegenden Verdachtsmomente in 5 Artikeln an die Leipziger Juristenfakultät mit der Anfrage, ob der Verdächtige nicht "gefenglich eingezogen vnd wider ine mitt der scharffen vnd peinlichen verhor verfahren oder zum weinigsten das Juramentum purgationis auferlegt werden muge".

Die Antwort der Leipziger Juristenfakultät lautete, daß "nicht sufficientia indicia wider Achim Halberstadt vorhanden" wären. Damit war die rechtliche Sühne der Ulenogeschen Verbrechen zum Abschluß gebracht.


Während dieser Prozeß nach mehrjähriger Dauer endlich zu entscheidenden Sprüchen geführt hatte, zog sich ein anderer, vor Jahrzehnten begonnen, noch mehrere Jahrzehnte vor dem Reichskammergericht zu Speier hin. Da er geeignet ist, einen Einblick in die Beweggründe zu eröffnen, die Carin Moltkes Wittwe verleiteten, den Weg des Verbrechens zu betreten und Schande auf eins der ersten Geschlechter des Landes zu häufen, muß er hier wenigstens kurz berührt werden.

Im Jahre 1543 hatten Gebhard und Carin Moltke vor dem Reichskammergericht wider Herzog Heinrich von Meklenburg Klage erhoben wegen der Lehndörfer Bahlen, Parkow, Passin und Penzin und wegen der Zehnten zu Stove, Niendorf und Warkstorf. 1 ) Nachdem sich der Prozeß länger als zwei Jahrzehnte hingeschleppt hatte, war immer noch kein Ende abzusehen.

Da trat plötzlich ein Ereigniß ein, das geeignet erschien, eine entscheidende Wendung herbeizuführen: der Moltkesche An=


1) Schweriner Archiv, feud. Passin.
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walt überreichte am 21. November 1567 dem Reichskammergericht eine Schrift, in der angezeigt wurde, "daß sich in kurtzer Zeitt begeben, daß weilandt Carin Moltken kinder vnd Erben sampt derselbigen vormunder eine Kaste mit siegell vnd brieffen, die in viel Jaren In ihren handen nit gewesen, Auch daruon kein wissenschafft gehabt", unter denen Urkunden von entscheidender Bedeutung für den schwebenden Prozeß, "widerumb bekhomen vnd erlanget". Wegen ihres großen Werthes könne man diese Urkunden nicht in den Originalausfertigungen einreichen und bäte daher, von Gerichts wegen Auftrag zur Vidimirung zu ertheilen.

Am 27. September 1568 wurden Moltkesche Artikel eingereicht, die mit Beziehung auf die angeblich neu gefundenen Urkunden die alten Moltkeschen Ansprüche mit der größten Entschiedenheit erneuerten. Die Sache der Herzöge schien längere Zeit hindurch auf sehr schwachen Füßen zu stehen, bis durch die Ergreifung Ulenoges und die Einlieferung seiner Fälschungen der Prozeß wieder auf den vorherigen Stand zurückgeführt wurde. Am 8. März 1571 konnte Herzog Ulrich seinem Anwalt mittheilen, daß unter den Briefen Ulenoges sich auch die gefälschten Originale über die mit den Moltkes streitigen Güter gefunden hätten. Und am 7. November desselben Jahres wurden endlich die"Responsiones" des Herzogs Ulrich auf die letzten Moltkeschen Artikel eingereicht. Sie legten dar, daß die Briefe, auf die sich die Moltkeschen Artikel von 1568 stützten, gefälscht seien. Ulenoge und Carin Moltkes Wittwe hätten es bereits in gütlichen Verhören eingestanden. Wenn somit die durch die Moltke=Ulenogeschen Fälschungen herbeigeführte Wendung des Prozesses infolge der baldigen Verhaftung und Entlarvung des Fälschers auch nur von kurzer Dauer war, so zog sich dessen ungeachtet der Prozeß doch noch bis ins Jahr 1598 hin.

Ihn weiter zu verfolgen, hat für uns kein Interesse mehr, nachdem die Fälschungen als solche erkannt waren und rechtliche Wirkungen von ihnen nicht mehr ausgehen konnten. Die Fälschungen waren unternommen, um in dem schon so lange schwebenden Prozeß eine Entscheidung zu Gunsten der Moltkes herbeizuführen. Die Ankündigung des Moltkeschen Anwalts von der Auffindung entscheidender Urkunden geschah Ende 1567, also genau um die Zeit, in der Ulenoge begann, sich dem Fälscherhandwerk zu widmen. Der vor dem Reichskammergericht schwebende, geldfressende Prozeß war es also, der bei Carin Moltkes Wittwe den Plan der Fälschung entstehen ließ und zur

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Reise brachte; die Beendigung des langwierigen Prozesses und damit zugleich der sichere Gewinn reicher Güter war es, was sie von den Fälschungen erhoffte. Nachdem dann Ulenoge für die Ausführung des Planes gewonnen war, blieb es nicht bei der Fälschung der für den Prozeß nöthigen Dokumente. Die einmal erlangte Hebung wurde benutzt, um auch für anderweitige alte Familienansprüche oder neue Wünsche rechtlich wirksame Grundlagen zu gewinnen.

Man sollte glauben, daß nach dem mißlungenen Versuche, die Ulenogeschen Fälschungen vor dem Reichskammergerichte zu verwerthen, die Sache von Moltkescher Seite nicht mehr angerührt werden würde. Weit gefehlt! Im Januar 1572, als der Ulenogesche Prozeß sich seinem Ende schon näherte, der Nachweis der Fälschungen schon lange erbracht war und Carin Moltkes Wittwe ihre bereits gethanen Eingeständnisse wieder zurückgenommen hatte, tagte in Güstrow der Landtag. Diesem Landtage wurden von Gebert und Carin Moltkes Lehnserben Beschwerden eingereicht, in denen neben anderm die im schwebenden Reichskammergerichtsprozeß streitigen Güter gefordert wurden. 1 )

Dies unerhörte Vorgehen wurde in der auf die gravamina der Landschaft ertheilten fürstlichen Erklärung auf das Schärfste zurückgewiesen. 2 ) Das ganze durch den Ulenogeschen Prozeß ans Licht gekommene Fälschungsunwesen wurde dem Landtage dargelegt und auch die versuchte Verwerthung der Fälschungen in dem Kammergerichtshandel mit schonungslosen Worten geoffenbart: "darauf sie [die Moltkes] auch mitt bosem vnuerschempten gewissen hochgedachten vnsern g. f. vnd herrn hertzogk Vlrichen sein herlich beschicken vnd verwarnen lassen, s. f. g. solten solche dorffer vnd hebungen viell lieber in der gutte abstehen vnd sich mitt clegern daruber vertragen, alß deß rechtlichen außtrags erwarten. Dan eß weren solche briefe gefunden worden vnd vorhanden (die falsche damitt mainende), darauß clerlich zu erweisen, das die guter Ihnen mitt allem rechten zukemen; wie sie dan auch am Kais. Camergericht auf dieselbige alß neugefundene Vrkunden sich beruffen, vnd also s. f. g. gern ein blauwen dunst vor die augen gemacht vnd dieselbige arglistiglich zu hindergehen vnd zu vberreden vnterstanden. Welches alleß s. f. g. dem geschlecht zu ehren vill lieber wolten verschwigen haben, wan sie s. f. g. mitt dieser


1) Schweriner Archiv, Landtagsakten A. G. Vol. I. num. 1-8, grav. IX, fol. 139.
2) Ebendort fol. 248 ff.
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vngerumpten suchung vber einer alberaitt rechthengigen sache vor der gantzen erbarn Landtschafft schrifftlich zu verclagen vnd anzugeben Ihresteilß auch verschonett hetten, vnd konnen sonsten s. f. g. dieser Ihrer bitt mitt nichten stadt geben, sondern wollen des rechtlichen ausganges gewarten.

Vber dis, vnd welche frechait hiebeuorn nicht viel erfaren sein magk, haben sich die Moltken solcher kuntbarer falschen brieffe nach offenbartem falsche vnd betrug auch wieder Ihr gewissen vnd s. f. g. geschwornen Lehenseid zu gebrauchen vnd dieselben in dieser sachen wider s. f. g. ganz neulicher weile zu articuliren nicht gescheuet, wie solches Ire vnlengst den geordenten Key. Commissarien vbergebene articuli clerlich außweisen. Ob nun solches den Moltken alß lehen leutten wider Iren Lehensherren vnd Landesfursten furzunemen Iren Pflichten nach getzimett vnd gebueret, geben s. f. g. ainer Erbarn Landtschafft zu erkennen. Darumb wollen s. f. g. Ihr die dardurch vorwirckte straff wider die Moltken hiermitt außdrucklich vorbehalten haben."

Diese Sprache und wohl mehr noch der Fortgang des Ulenogeschen Prozesses verfehlten ihre Wirkung nicht. Als am 25. März 1572, drei Tage vor der Hinrichtung Ulenoges, die Landschaft ihre Antwort einreichte, wurde von Punkt VIII der gravamina gleich auf Punkt X übergegangen. 1 ) Nur eine gleichzeitige Notiz von anderer Hand meldet lakonisch und bezeichnend: "Nota quod nonus articulus a Moltkianis silentio preteritus sit." Damit war die traurige Angelegenheit vor dem Landtage abgethan.


Bevor ich dazu schreite, die bei den Akten in Originalausfertigung, in Konzepten oder Kopieen befindlichen Ulenogeschen Fälschungen zusammenzustellen, seien mir noch einige wenige Vorbemerkungen gestattet.

Das Verfahren, durch welches die Ulenogeschen Fälschungen zu Stande kamen, bedarf keiner ausführlichen Darlegung mehr; es ist aus den Prozeßverhandlungen hinreichend bekannt. Wir wissen aus ihnen, um hier nur kurz zusammenzufassen, daß Ulenoge sich an vorhandene echte Urkunden anlehnte, indem er


1) Landtags=Akten a. a. O., fol. 288.
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dieselben je nach dem Zwecke der Fälschung veränderte, dabei jedoch alles Formelhafte einfach übernahm.

Wir wissen, welche nachgestochenen Petschafte zur Fälschung der Siegel zu Gebote standen. Die Fälschung der herzoglichen Petschafte (Albrechts III., Heinrichs IV. und Magnus' II.) war keineswegs geschickt gemacht. Auf den ersten Blick kann man ihre Abdrücke wohl mit Originalsiegeln verwechseln. Aber sieht man sie neben solchen, so fallen sofort die verzerrten Linien und Figuren der Fälschung in die Augen. Auch in der Farbe sind die Fälschungen von den Originalsiegeln verschieden. Um den Schein des Alters hervorzurufen, hatte man - wie beim Verhör schon mitgetheilt - dem Wachs Kreide beigemischt. Das hatte aber eine Verschiedenheit der Farbe bewirkt; während die Originalsiegel ein schönes Roth zeigen, sind die Fälschungen rothbraun.

Mußten an eine gefälschte Urkunde Siegel gehängt werden, für die kein nachgestochenes Petschaft zur Verfügung stand, so half man sich, indem man die nothwendigen Siegel von echten Urkunden abschnitt und an die Pergamentstreifen der Fälschung mit Hilfe eines glühenden Eisens anschmolz. So geschah es z. B. mit dem Siegel der Stadt Rostock und den angewandten bischöflichen Siegeln. Auch hierbei ist nicht immer mit der gebotenen Vorsicht verfahren worden. Es kommt vor, daß der Pergamentstreifen, durch den das Siegel mit der echten Originalurkunde verbunden war, beim Befestigen an der Fälschung nicht entfernt worden ist.

Alle diese in den Verhörsprotokollen enthaltenen Einzelheiten der Herstellung wie auch die mit den Pergamenten vorgenommene Räucherung werden durch den Augenschein bestätigt, wenn man die große Zahl der noch vorhandenen Ulenogeschen Originale durchsieht. Weitere Einzelheiten sind bei den Regesten mitgetheilt.

Die Anforderungen seiner zahlreichen Kundschaft konnte Ulenoge allein nicht bewältigen. Mehrere Gehülfen dienten ihm dabei. Sein Haupthelfer scheint Nicolaus von Stade gewesen zu sein, den er beim ersten Verhör verschwieg. Er hatte hauptsächlich bei den Moltkeschen Fälschungen mitgeholfen. Außerdem dienten ihm "Zacharias Cölling, ein Student aus Pommern von Mordorp ein Meil vom Sunde, eins Pastoren Son", weiter Hans von Meideburg, ein Gerber zu Rostock, Claus Reincke "ein alt Cüster im Toitkenwinckel zu Dirkou" und endlich "Jochim Vedderow eines dieners sone bynnen Rostogk".

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Ein Verzeichniß sämmtlicher eingelieferten Ulenogeschen Fälschungen findet sich bei den Prozeßakten. Es enthält im Ganzen 89 Stücke, die fortlaufend nummerirt und mit Buchstaben bezeichnet sind. Den Anfang machen die Preenschen Fälschungen A 1 bis P 15, Q 16 folgt eine Schmeckersche Fälschung, R 17 bis T 19 wieder Preensche Fälschungen, V 20 und X 21 Halberstadtsche u. s. w., bis mit i 32 die Moltkeschen Fälschungen beginnen. Sie reichen bis fff 76, umfassen mithin 44 Nummern. Dann folgen wieder Preensche, Behrsche, Viereggesche Fälschungen in bunter Anordnung bis zur Schlußnummer ttt 89.

Bei der nun folgenden Zusammenstellung der Ulenogeschen Fälschungen habe ich mich nicht an dies bei den Akten befindliche Verzeichniß halten können, da die dort gegebenen Auszüge, besonders hinsichtlich der Datirung, meist sehr ungenau sind und die willkürliche Reihenfolge eine Uebebersicht sehr erschwert.

Ich habe die noch bei den Ulenogeschen Akten befindlichen Originale, Kopieen und Konzepte sämmtlich neu regestirt und lasse sie demnächst in chronologischer Anordnung folgen. Die in den Prozeßakten angewandten und auf jedem Original verzeichneten Registraturnummern AI-ttt 89 sind in der Schlußzeile der nachstehenden Regesten mitgetheilt.

Bei dieser umfassenden Neuregestirung ergab sich, daß eine Anzahl Nummern, die in der bei den Akten befindlichen Registratur der Ulenogeschen Briefe verzeichnet sind, jetzt nicht mehr vorhanden ist, weder in Originalausfertigung, noch im Konzept, noch in Abschrift. Da sich in diesen Fällen ein neues genau datirtes Regest nicht anfertigen ließ, habe ich die betreffenden Nummern aus der "Registratur" unverändert übernommen und sie in die chronologische Folge eingereiht. Um diese Nummern äußerlich kenntlich zu machen, ist ihnen ein †) beigesetzt worden.

Es sind die Registraturnummern

M 12 in nachstehender Sammlung Nr. 89†)
T 19 " " " " 75†)
c 26 " " " " 68†)
h 31, " " " " 69†)
i 32, " " " " 93†)
o 37, " " " " 26†)
q 39, " " " " 33†)
e e 51, " " " " 45†)
w w 67, " " " " 16†)
y y 69, " " " " 107†)
p p p 85, " " " " 22†)
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Andrerseits fanden sich jedoch Stücke, meist Konzepte, aber auch einige Originale, die wahrscheinlich erst nach Abschluß der "Registratur" zu den Akten kamen und daher in ihr keine Aufnahme mehr finden konnten. Während die Konzepte alle schon durch die Handschrift dem Ulenogeschen Fälschungskreise zugewiesen werden, ist es bei einigen der Originale zweifelhaft, ob sie Ulenoge zur Last gelegt werden können, wenn sie sich auch deutlich genug als Fälschungen erkennen lassen. Ich habe alle diese in der "Registratur" nicht erwähnten Stücke durch einen. *) kenntlich gemacht. Es sind die Nummern 24*), 36*), 37*), 67*), 71*), 83*), 85*), 90*), 99*), 100*), 102*), 104*), 105*), 106*), 108*), im Ganzen 15 Stücke.

Endlich befinden sich bei den Ulenogeschen Fälschungen noch 5 die Familie v. Raben betreffende Originalausfertigungen. Auch sie sind nicht in der "Registratur" vermerkt. Auf den ersten Blick als Fälschungen kenntlich, sind sie wohl bei Gelegenheit des Ulenogeschen Handels eingeliefert worden, obwohl Ulenoge sicherlich nicht ihr Urheber gewesen ist. Siegel, für die Ulenoge bestimmt gesorgt haben würde, findet man an ihnen überhaupt nicht: nur Siegelstreifen und Einschnitte; ein sehr schwacher Versuch, den Stücken Glaubwürdigkeit zu verschaffen! Auch diese Stücke sind der chronologischen Ordnung eingefügt, unter Hinzusetzung von **) zur Nummer. Es sind die Nummern 17**), 56**), 63**), 94**) und 95**).

Durch diesen Zuwachs von zusammen 20 Stücken haben sich die in der "Registratur" vereinigten 89 Nummern auf 108 gesteigert. Daß es nicht 109 geworden sind, erklärt sich daraus, daß in der "Registratur" unter V 20 eine echte Urkunde, die bei den Fälschungen benutzt wurde, und unter dd 50 der von Ulenoge entworfene Stammbaum der Moltkes aufgeführt werden. In die nachfolgende Zusammenstellung der Regesten gefälschter Urkunden konnte natürlich keiner von diesen beiden Stücken aufgenommen werden. Andrerseits sind unter der Registraturnummer F 15 zwei Stücke zusammengefaßt, von denen in der nachfolgenden Regestensammlung jedes seine besondere Nummer erhalten mußte. So erklärt sich die Zahl 108.


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Nunmehr mögen die Regesten der Fälschungen folgen:

1. 1348. Juli 14. Rostock.

Herzog Albrecht II. zu Meklenburg bestätigt eine inserirte Urkunde Burwy III. (Rostock, 1262, Okt. 31), in der dieser dem Ritter Mattheus Moltke zu Strietfeld und Vogtshagen und Erben die Dorfer des Teutenwinkels, nämlich Teutenwinkel (Tötkendorp), Gehlsorf (Michelstorp), Oldendorf (Oldenkrummendorpe), Krummendorf (Nyenkrummendorpe), Lübbersdorf, Petersdorf, Peez (Petze), Nienhagen, Hinrichsdorf, Goorsdorf, Häschendorf (Heizckendorpe) und Dierkow (Deerkowe) verkauft hat.

Zeugen: her Vicke van Devitze, ridder, heren Bartoldo Raden unde Bernhardo Alkun.

tho Rostogk . . . 1348, deß anderen dageß nha Margreta der hilligen junckvrouwen.

Auf Pergament mit an Seidenschnüren hängendem Wachssiegel abgenutzter Platte, abgeb. M. U.=B. X, 7079. - Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht.

reg. Ulenoge zz 70.

2. 1358. September 12. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, verleiht den Moltkeschen Brüdern Johann zu Teutenwinkel, Conrad zu Redebas und Vicke zu Strietfeld, nachdem sie das inserirte Münz=, Gerichts= und Lehenprivileg des Dänenkönigs Erich (1298, September 29) ihm zurückgegeben, das erbliche Recht, über ihre Lehengüter innerhalb der Familie frei zu verfügen, und daß immer der Aelteste Bannerherr und Erbmarschall im Lande Rostock sein soll.

Zeugen: her Arent Levetzow, ridder, Bertram Bere, unse cancelar, Grube Veregge und Henning Hobe, knapen.

tho Rostogk . . . 1358, des midtwekens na der gebort Marien . . .

Auf Pergament mit an Seidenschnur hängendem beschädigten Siegel, abgeb. M. U.=B. Titel zu Bd. XVI. - Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht.

Dazu beglaubigte Notariatsabschrift.

reg. Ulenoge eee 75.

3. 1358. September 12. [Rostock.]

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den Moltkeschen Brüdern Johann zu Teutenwinkel, Conrad zu Redebas

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und Vicke zu Strietfeld, welche das dänische Münz= und Gerichtsprivileg über Stadt und Land Rostock niederlegen, die Fischerei auf Warnow und Breitling, das Geleit auf der Fähre zu Gehlsdorf und im ganzen Teutenwinkel, sowie das Strandrecht dortselbst.

Zeugen: her Arndt Levetzow, her Nicolaus Smeker, beide ridder, Bertram Bere, unse cantzelar, Grube Veregge und Henning Hobe, knapen.

[Rostock] 1358, des midtwekens na der gebordt Marien.

Auf Pergament mit Löchern und Einschnitten für 2 Siegel.

reg. Ulenoge s 41.

4. 1359. Juni 27. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, belehnt den Ritter Heinrich Preen mit den drei [!] Dörfern Wolfsberg und Petschow, Niekrenz und Bruderstorf.

Zeugen: her Johan Fycke broder de Moltkenn tom Strythvelde, Ravenn van Borkenn, Hynryck van Stralendorpe, rydder, unde Bartram Bere, unse cantzelar.

tho Rostock . . . 1359 . . . donredages na des hyllygen lichammes dage.

Auf Pergament mit 2 Löchern für die Siegelschnüre.

Dazu Concept auf Papier.

reg. Ulenoge H 8.

5. 1359. August 24. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, belehnt Henneke Behr mit Gramstorf bei Tessin.

Zeugen: her Vicke Moltke thome Strytvelde, Raven vann. Borkenn, Hynrick van Stralendorpe, ryddere, unde Bartram Bere, unse cantzelar.

tho Rostock . . . 1359, ann s. Bartolomeus . . . dage.

Auf Pergament mit 3 Siegellöchern.

Dazu Concept auf Papier.

reg. Ulenoge iii 79.

6. 1359. Dezember 8. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt die inserirte Beschenkung Heinrich Preens von Bandelstorf mit Wehnendorf, Teutendorf, Bohmhof (Wendeschen Repelynn) und Volkshagen (Volkedeshagen) durch Erich, König von Dänemark, (Rostock, 1302, Nov. 11) und schenkt seinerseits dem Heinrich und dessen Söhnen Heinrich und Goske dazu Schlage und

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Goldenitz sowie Oberhof=Sanitz (tome Have ymme kaspel tho Santze).

Zeugen: her Vicke Moltke rydder thome Strytfelde, Bartram Ber, unse kantzeler, Grube Veregge unde Hynrick Moltke, knapen.

tho Rostock . . . 1359, des sundages na dem feste Nyclai . . .

Auf Pergament; Bug mit Siegel abgeschnitten. - Das ebenfalls gefälschte Transsumpt wird in der Notiz M. U.=B. V, 2828 für echt gehalten.

reg. Ulenoge K 10.

7. 1359. Dezember 12. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt der Stadt Sülze den von Tribsees streitig gemachten Besitz des Sülzer Moors.

Zeugen: her Johan und Vicke broder de Moltken, . . . her Niclawes Smeker riddere thom Wostenvelde, Barttram Bere, unse cantzelar, Grube Veregge und Hinnk Moltke.

tho Rostock . . . 1359, des donnerdages na deme feste Nicolai des hilligen bisschoppes.

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge d 27.

8. 1360. April 12. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, belehnt den Ritter Heinrich Preen zu Bandelstorf mit Klein=Ridsenow (Lutken Ryddesenow), Spotendorf und der Hälfte von Lüssow.

Zeugen: Raven van Borken, Hynrick van Stralendorpe, rydder, unde Bartram Bere, unse cantzelar.

tho Rostock . . . 1360, des ersten sondages na paschen.

Auf Pergament mit 3 Löchern für die Siegelschnüre.

Dazu Concept auf Papier.

reg. Ulenoge G 7.

9. 1360. April 12. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, belehnt die Brüder Nicolaus und Johann Schmecker zu Wüstenfelde mit Fahrenholz (Farneholte), Nienhusen und Elmenhorst (Grotenelmenhost) in Amt und Vogtei Schwaan.

Zeugen: her Johan unde Vicke broder de Moltken, Raven van Berkow, Hynrick van Stralendorp, rydder, Bertram Bere, unse kantzeler.

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tho Rostock . . . 1360, des ersten sondages na passchen.

Auf Pergament mit 3 Löchern für die Siegelschnüre.

reg. Ulenoge e 28.

10. 1364. August 15. Rostock.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, verkauft Vicke Moltke, Johann Moltke zu Vogtshagen und Strietfeld sowie Henneke Moltke zu Neukirchen wegen ihrer Dienste bei Einlösung des Landes Rostock Walkendorf, Stechow und Groß=Nikör sowie Basse, dazu Einkünfte und Rechte in Repnitz (Rethenisze) und Kowalz.

Zeugen: Luder Lutzow, Clawes Levetzow unde Claweß Smeker, riddere, unde Johanneß Swalenberch, unße cantzelar.

bynnen Rostock . . . 1364, ahm dage Marien hemmelvardtt, alße man dat krut, wygett.

Auf Pergament mit an Seidenschnüren hängendem Siegel.

(Originalsiegel Albrechts V.!! )

(Transsumirt mit dem Jahre 1374. Rudloff, Diplom.)

reg. Ulenoge aaa 71.

11. 1376. April 17. Wismar.

Albrecht II., Herzog zu Meklenburg, belehnt Herrn Vicke Moltke, Ritter zu Strietfeld und Vogtshagen, mit Detershagen, Käterhagen (Koterhagen), Gericht und Bede zu Kröpelin, Hanshagen, Wendisch= und Deutsch=Mulsow und Uhlenbrock, alle in den Vogteien Schwaan und Bukow, dazu mit dem Kirchlehen zu Westenbrügge (Westkenbrügge) und Kröpelin.

Zeugen: her Niclaus Levetzow, her Niclaus Smeker, ridder, Johannes Swalenberch, unse cantzelar, Jasper Halverstadt, unse vaget tho Swaen, Grube Veregge und Henningk Hobe, knapen.

bynnen der Wysmar . . . 1376, des negesten donnerdages in den hilligen paschen.

Auf Pergament mit 2 Löchern für Siegelschnüre.

reg. Ulenoge xx 68.

12. 1385. Januar 21. Rostock.

Albrecht III., (Kg. v. Schweden), Herzog zu Meklenburg, schenkt dem Ritter Vicke Moltke zu Strietfeld, Johann Moltke zu Teutenwinkel (Totkendorpe) etc. . seine Güter und Rechte in Lübchin (Lutken Lubbechin) mit dem Kirchlehen zu Gr.=Methling (Groten Metelke), sowie Höfe zu "Grothen Lubbechin", Jördenstorf und die Mühle zu Walkendorf.

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Zeugen: her Henning van Stralendorpe, her Otto Veregge, her Werner Axkow, riddere, her Johan Bancklene, cantzelar, Marqvardt Beyenflete, Claweß Sperlinck, knapen.

tho Rostock . . . 1385, in s. Agneten daghe . . .

Auf Pergament mit an Seidenschnüren hängendem Siegel, abgeb. bei Teske Nr. 165, gefälschter Abdruck.

reg. Ulenoge fff 76.

13. 1386. September 29. Rostock.

Albrecht III., Herzog zu Meklenburg, belehnt den Ritter Vicke Moltke zu Vogtshagen und Strietfeld und dessen Linie mit dem Teutenwinkel, den er von Heinrich und Henneke Moltke zum Teutenwinkel erworben hatte.

Zeugen: Luder I.utzow, Clawes Levetzow und Clawes Smeker, ridder, und Hinricus Berhe, unse cancelar.

bynnen Rozstogk . . . 1386, ahm daghe Michaelis . . .

Auf Pergament mit 2 Löchern für Siegelschnüre.

reg. Ulenoge r 40.

14. 1409. März 17. Bützow.

Henneke Moltke zu Belitz und Neukirchen verkauft Herrn Vicke Moltkes Sohn, Herrn Dietrich Moltke zu Vogtshagen, Klein=Belitz (Lutken Belesse) und Neukirchen in der Vogtei Schwaan.

to Butzow . . . 1409, des sondages to midtvasten.

Auf Pergament mit 4 angehängten wächsernen leeren Siegelhüllen.

reg. Ulenoge pp 61.

15. 1411. Juni 23.

Henneke Moltke der alte, Bürgermeister, und Henneke Moltke der junge, Hauptmann zu Rostock, verkaufen Dietrich Moltke zu Vogtshagen die Dörfer Tatschow, Passin, Penzin (b. Bützow), Parkow und Bahlen und eine Kornrente zu Wahrstorf (Warstorpe), Gr.=Stove (Dudeschen Stove) und Niendorf in der Vogtei Schwaan.

1411, am avende s. Johannis des hilligen döpers.

Auf Pergament mit 4 angehängten wächsernen leeren Siegelhüllen.

reg. Ulenoge oo 60.

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16 †). 1411. Gnoien.

Dietrich, Friedrich und Johann Moltken zum Strietfelde und Vogtshagen Theilung ihrer Güter.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge ww 67 im Aktenband.

17**). 1418. April 24. Schwerin.

Johann IV., Herzog zu Meklenburg, bekundet, Heinrich Raven, Burgmann zu Schwerin, mit den von Claus von Oertzen gekauften Gütern zu Gr.=Stück, Kl.= und Gr.=Trebbow mit dem Patronatsrecht zu Kl.=Stück belehnt zu haben.

to Swerin . . . 1418, den sondach vor Filippi und Jacobi.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel.

Ulenoge ?

18. 1421. November 17. Bützow.

Everdt Moltke zu Drüsewitz verkauft mit Bewilligung seines Bruders Jochim, Kirchherrn zu S. Nicolaus in Rostock, dem Dietrich Moltke zu Vogtshagen seinen Wohnhof zu Tüzen (Tuetzen), das Dörfchen Goldberg und Güter zu Kambs und Letschow (Letzkow) in der Vogtei Schwaan und Bukow.

tho Butzow . . . 1421, den mandach na s. Martin . . .

Auf Pergament mit 4 anhängenden wächsernen leeren Siegelhüllen.

reg. Ulenoge l 34.

19. 1423. März 7. Schwerin.

Karsten Halberstadt, Knappe zu Brüsewitz (Lutken Bruseviße), zur Zeit Vogt zu Boizenburg, bekennt, den Beginen zum hl. Geist zu Schwerin 250 M. lübisch zu schulden, und verpfändet ihnen dafür seine Mühle zu Gottmannsförde.

tho Szwerin . . . 1423, deß ßondageß vor midtvasten.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel. (Echtes Halberstadtsches Originalsiegel, dessen rechte Hälfte abgebrochen ist; von einem echten in der Registratur erwähnten Dokument V 20 entnommen.)

reg. Ulenoge X 21.

20. 1440. Juni 24. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß vor ihm Gottschalk Preen zu Oberhof=Sanitz (thom Have ym caspell tho Santze) Bestimmungen. über die Vererbung der

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seinen drei Töchtern (Margretha, Stoffe und Anna) zum Brautschatz für Clawes Storm, Clawes Goldenbogen und Yochim Yorck gegebenen Güter zu Oberhof=Sanitz getroffen hat.

tho Gůstraw . . . 1440, an s. Yohannes dage des hillyge dopers.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel, Papierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge E 5.

21. 1441. Juni 16. Rostock.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt den zwischen Johann Preen und Otto Moltke zum Strietfeld wegen Todtschlages dessen Brudersohnes Heinrich Moltke erfolgten Vergleich über 1000 M. sundisch, anstatt deren Johann Preen dem Otto Moltke das halbe Dorf Niekrenz versetzt.

tho Rostock . . . 1441, den ersten. frigdach nha des hilligen lichammes dage.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel. Papierconcept vorhanden.

reg.reg. Ulenoge hhh 78.

22†). 1442. Güstrow.

Hertzog Magnussen [!] zu Meckelnburg Bekentnus, das den Prenen zu Bandenstorff u. Dummerstorff alle der Prene zu Bandenstorff, Gubckow u. Wenendorff hierin specificirte Guter kegen Erlegung 3800 M. Sundisch Pfandtschillings erblich zur Helffte zu kommen und nach Erlegung der Summen dieselben auch zur Helffte abzutretten und ihnen volgen zu lassen schuldig sein.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge ppp 85 im Aktenband.

23. 1443. Juni 24. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt, daß Heinrich Preen zu Wenendorf (tho Wenendorpe ym caspell tho Santze) seinem Schwiegersohn Henneke Zepelin zu Wulfshagen anstatt eines Brautschatzes von 1200 Mark das Dorf Teutendorf (Totkendorp ym caspell tho Santze) verpfändet hat.

tho Gustraw . . . 1443, ahn s. Yohannes dage des hilligen dopers.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel.

reg. Ulenoge O 14.

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24*). 1443. Juni 24. Ribnitz.

Bürgermeister und Rath zu Ribnitz bestätigen ihrem Bürger Joachim Krowell eine inserirte Urkunde des Gusloff Preen, in der dieser den Knappen "Joachime und Einwolde brodern genomet de Kröwele" sein Gut in Volkenshagen verkauft (1410, Oktober 28).

tho Ribbenitze . . . 1443, in mandage der achte dage des hilligen lichammmes.

Concept auf Papier. - Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht.

Ulenoge ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

25. 1443. Juli 22. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Woldemar und Johann Moltke zum Strietfeld 48 Mk. Rente auf der Bede zu Walkendorf durch Zahlung von 600 Mk. an das Kloster Dargun abgelöst haben, und daß sie eine weitere Hebung des Klosters in Walkendorf und Stechow mit 600 Gulden ablösen können.

Zeugen: Otto Moltke thom Stridtvelde . . . Claweß Kerckdorp und Lutke Hane, unße vogede thom Kalande und Stavenhagen, Hanß Vlotow thom Sture und Vicke Veeregge tho Roßevitze.

tho Gn oe yen . . . 1443, in s. Marien Magdalenenn dage.

Auf Pergament mit Einschnitten für Siegelstreifen.

reg. Ulenoge mm 58.

26†). 1443. Gnoien.

Ein Brief des Münsters zu Dargun ohne Siegel übergibt den Moltken zum Stritfelde, Johanns Söhnen, 48 Marck Bete aus dem Dorf zu Walbendorff (?).

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge o 37 im Aktenband.

27. 1444. Januar 6. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt die Moltkes im Besitz von Tatschow, Passin, Penzin, Parkow und Bahlen sowie Wokrent, Gr.=Lukow, Wahrstorf, Stove und Niendorf gegen die Ansprüche der "Henneke Hasenk oe p, Frederick Babbe, Heine und Frederick gebroder de Swerin anderß gen oe met de Wulvekroge" mit inserirten Urkunden Heinrichs des Löwen (1334, Mai 18, Rostock)

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und Albrechts II. (1358, April 28). (Die ältere wird beschrieben als "am pergamein wat vormulschedt".)!!!

tho Gustrow . . . 1444, des mandages na des hilligen nyen jars dage.

Auf Pergament mit an Seidenschnur hängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft). - Die Transsumpte sind ebenfalls gefälscht.

Dazu 2 begl. Notariatsabschriften auf Papier.

reg. Ulenoge m 35.

28. 1444. Juli 14. Bützow.

Hermann, Bischof zu Schwerin, bestätigt den Brüdern Johann und Henneke Moltke eine jährliche Kornhebung im Amt Warin mit inserirter Urkunde Bischof Rudolfs (1414, Mai 28, Bützow).

Zeugen: her Hinricus Raven, domhere to Szwerin, magister Johannes Robin, unse cantzelar, mag. Johannes Bilevelt, domhere to Butzow, Vicke van Bulow tho Tzibule und Otto Veeregge tho Wokrente.

tho Butzow . . . 1444, des anderen dages na Margaretae . . .

Auf Pergament mit Siegeleinschnitten. - Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht.

reg. Ulenoge rr 63.

29. 1445. August 24. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Johann und Henneke Moltke etc. . den Besitz von Neukirchen, Kl.=Belitz, Tatschow, Passin, Penzin, Parkow und Bahlen sowie den Zehnten in Wahrstorf, Stove und Niendorf und giebt ihnen dazu den ganzen Neukircher See.

tho Gustrow . . . 1445, ahm dage Bartholomei . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft).

reg. Ulenoge aa 47.

30. 1447. Juni 26. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt auf Bitten des Cordt Moltke zu Redebas, Jochim Moltke, Kirchherrn zu S. Nicolaus in Rostock, als Vormund Everdts und Friedrichs Moltke zu Drüsewitz, Woldemars und Johanns Moltke zu Strietfeld etc. ., das inserirte Privilegium Albrechts II. von 1358, September 12, (Ulenoge eee 75; Nr. 2 dieser Sammlung).

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to Güstrow . . . 1447, des mandages na der gebort Johannis des hilligen dopers.

Auf Pergament ohne Siegel.

reg. Ulenoge y 45.

31. 1452. September 13. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß die Brüder Woldemar und Johann Moltke zum Strietfeld einer= und Otto Moltke zum Strietfeld anderseits sich gegenseitig das Vorkaufsrecht auf das Schloß Strietfeld verbrieft haben.

tho Gnoygen . . . 1452, ahm mydwekin nha Marien gebordt . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft).

reg. Ulenoge k 33.

32. 1452. September 13. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Woldemar und Johann Moltke zu Strietfeld dem Kloster zu Dargun wegen der Dörfer Walkendorf und Stechow keine Bede schulden.

to Gnoeyen . . . 1452, ahm midweken na Marien gebordt . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft).

reg. Ulenoge x 44.

33 †) 1452. Gnoien.

Heinrich des Jüngern, Hertzogen zu Meckelburg, Lehenbrief Woldemarn und Johan den Moltken aufm Streitfelde gegeben die Dörffer Wolken, gantz Selpin und die gantze Feltmarck Lütke Wolffesfeldt, wie die alle die Moltken von Ramelen pfandtsweis an sich bracht.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge q 39 im Aktenband.

34. 1453. Juni 25. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den Moltke von Redebas, Drüsewitz, Strietfeld etc. . nach Aussterben der Teutenwinkeler Linie das inserirte Privileg Albrechts II. von 1358, September 12 (Ulenoge eee 75; Nr. 2 dieser Sammlung).

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tho Gustrow . . . 1453, des mandages na der gebordt Johannis des hilligen d oe pers.

Auf Pergament mit 2 Löchern für Siegelschnüre. In der Registratur der Ulenogeschen Briefe in das Jahr 1450 gesetzt.

reg. Ulenoge ll 57.

35. 1453. August 31. Güstrow.

Katharina zu Sachsen, Herzogin zu Meklenburg, spricht in Abwesenheit ihres Sohnes, des Herzogs Heinrich IV., in Sachen Marten Bützow namens seiner Gattin Sophie Moltke, Reimar Leesten, Cordt Moltke zu Redebas, der Moltkes zu Mulsow etc. ., der Vormünder und nächsten Agnaten des Claus Moltke, des Sohnes Woldemars zum Strietfeld, wider Otto Moltke daselbst zu Recht, daß Otto die weggenommene Kiste mit Urkunden zurückzugeben, über die angemaßten Einkünfte Rechenschaft abzulegen hat und in den genannten Gütern im Falle des Todes des unmündigen Claus erst nach den übrigen Moltkes erbberechtigt ist.

tho Gustrow, ahm vrygdaghe nha Bartholomei . . . 1453.

Auf Pergament mit Einschnitten für 7 Siegel.

reg. Ulenoge uu 66.

36*). 1458. Juni 2. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Erich van der Lypen seinem Schwiegersohn Henneke Kerckdorp zu Granzow, Vogt zu Gnoien, anstatt der verabredeten Mitgift das Dorf Schabow ganz und Böhlendorf zur Hälfte verpfändet hat. Beide Dörfer sind des jungen Claus Moltke zu Strietfeld Erbe.

tho Gnoigen . . . 1458, des fridages na des hilligen lichammes dage.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenband. Fehlt in der "Registratur".

37*). 1458. Juni 3. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, entscheidet den Streit zwischen dem jungen Claus Moltke zu Strietfeld einer= und Henneke Kerckdorp zu Granzow anderseits über das Dorf Granzow dahin, daß Kardorff das Dorf noch 35 Jahre als Pfand innehaben, es dann aber dem Moltke gegen Zahlung des Pfandschillings zurückgeben soll.

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tho Gnoigen . . . 1458, des negesten sunavendes na des hilligen lichamines dage.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenband. Fehlt in der "Registratur".

38. 1459. Dezember 4. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt, daß Johann Preen zu Bandelstorf etc. . (tho Bandenstorpe, Gubkow und Wenendorpe) seinem Schwager Lutke Hane, Vogt zu Stavenhagen, anstatt des Brautschatzes und einer Schuld (zusammen 2400 "stralemarck wendischer munthe") die Dörfer Klein=Ridsenow und Spotendorf (Lütken Ridsenow und Spotendorp) ganz und Lüssow zur Hälfte auf 30 Jahre verpfändet hat.

tho Güstrow . . . 1459 . . . dingstage nha s. Andreas des hilligen apostels dage.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel; dabei Concept auf Papier.

reg. Ulenoge B 2.

39. 1461. April 9. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß die Vettern Johann und Otto Preen zu Bandelstorf dem alten Heidenreich Thulendorf das ganze Dorf Petschow (Petzkow) und Neumühl (Nie Mole) mit Ausnahme des Kirchlehens für 1500 Mk. verpfändet haben.

tho Gustrow . . . 1461, den donnerdach in dhen hilligen passchen.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel, Papierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge J 9.

40. 1462. August 24. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Otto Preen zu Bandelstorf (tho Bandemstorp und Wenendorp) dem Henneke Zepelin zu Wulfshagen das diesem bereits verpfändete [1443, Juni 24] Teutendorf für 4000 Rostocker Mk. verkauft hat.

tho Gustraw . . . 1462, ahm dage s. Bartelmei des hilligen apostels.

Auf Pergament mit abgefallenem hängenden Siegel. Papierconcept vorhanden.

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reg. Ulenoge N. (Ist identisch mit N 13 der Registratur, wo aber in Uebereinstimmung mit der Rückseite der Urk. selber das falsche Jahr 1460 angegeben ist.)

41. 1463. Dezember 12. Bützow.

Werner, Bischof zu Schwerin, entscheidet eine Streitigkeit zwischen dem Ritter Heinrich von der Lühe zu Büttelkow und den Moltkes dahin, daß Stove, Wahrstorf und Niendorf kein stiftisches, sondern ein fürstliches Lehen ist und den Moltkes gehört, und daß die v. d. Lühe die Moltkes in der vom Stifte rührenden Hebung von 42 Drömpt Korn im Amt Warin nicht hindern sollen.

Zeugen: Hinrick van Bulow tho Zibule, Barttoldt Barse tho Rambow, her Hinrick Bentzin, prester, Lutke Bassevitze tho Malsow, her Cordt Moltke tho Redebarsse im lande tho Barthe . . . Gunther Fincke tho Karow, Joachim Plesse thom Steynhuse, her Godtschalck Buck, radtmann tho Rostock, und Clawes Smaeker tho Varenholte.

tho Butzow . . . 1463, ahn s. Lucien avende . . .

Auf Pergament mit Siegeleinschnitten. Dazu eine Kopie auf Papier.

reg. Ulenoge bb 48.

42. 1465. Juni 19. Schwerin.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, setzt fest, daß Wickendorf sich nur im Pfandbesitze des Domcapitels zu Schwerin befindet und demgemäß von Casten Halberstadt und Erben eingelöst werden kann.

tho Swerin . . . 1465, ahm negesten middewecken na des hilligen lichammes dage.

Auf Pergament mit anhängendem beschädigten (absichtlich ?) Siegel(nachgemachtes Petschaft). Papierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge a 24.

43. 1465. Dezember 3. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, entscheidet einen Streit zwischen Henneke Kerckdorp zu Granzow und Hermann Kerckdorp zu Petersberg über des wailand Vogtes zu Gnoien, Radtke Kerckdorp, nachgelassenes Lehengut zu Wöpkendorf (Wobbekendorp) und Gnoien, indem er ihnen gleiche Rechte darauf zuerkennt.

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tho Gnoigen . . . 1465, des dingstedages na s. Andreas des hilligen apostels dage.

Concept auf Papier. (2 Exempl. mit Abweichungen in den Namen, z. B. Peterstorp.)

reg. Ulenoge t 42.

44. 1465. Dezember 4. Gnoien.

Otto Moltke zu Strietfeld bekennt, von Claus Moltke ebendort in Pfandbesitz zu haben Wolkow, Selpin, "lutken Wolpesvelt", Helmstorf, Nütschow, Viecheln, Samow. Basse, Repnitz, Kowalz, Gr.=Nieköhr, Walkendorf und Stechow zur Hälfte, sowie ganz Drüsewitz und Ridsenow.

tho Gnoigen . . . 1465, am middeweken nha s. Andreas . . .

Auf Pergament mit Bug, aber ohne Siegeleinschnitte.

reg. Ulenoge tt 65.

45†). 1465. Gnoien.

H. Heinrichs des Jüngern zu Meckelburg Vertrag zwischen den Moltken zum Streitfelde und den Moltken zur Nienkerken und Belitz von wegen Herr Friderich Moltkens Erbteils, nemblich des Guets Drusevitz und zugehörigen Dorffern.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge ee 51 im Aktenband.

46. 1466. Juni 11. Ribnitz.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, schlichtet eine Streitigkeit zwischen seiner Tochter Herzogin Elisabeth, Aebtissin und Convent zu Ribnitz einer= und Lorenz und Claus Preen zu Wehnendorf anderseits über das Dorf Volkshagen (Volkerdeshagen), indem er den Preen die Berechtigung zum Einlösen des Dorfes zuerkennt.

tho Rybbenitze . . . 1466, ahm middeweken na des hilligen lichames dage.

Auf Pergament mit ausgerissenem Siegel.

reg. Ulenoge rrr 87.

47. 1468. Februar 3.

Heinrich IV, Herzog zu Meklenburg, bestätigt mit Insertion einer Urk. Albrechts II. (Rostock, 1359, Dezember 12; vgl. oben Nr. 7) der Stadt Sülze den von Tribsees streitig gemachten Besitz

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des Sülzer Moors, wobei die Fähre von Tribsees als Lehen des Vicke Moltke und seiner Linie erwähnt wird.

1468, ahm middewecken nha deme feste purific. Marie virg.

Auf Pergament mit abgefallenem Siegel.

reg. Ulenoge Z 23.

48. 1468. April 20. Güstrow.

Lütke Moltke zu Strietfeld bekundet, von Claus Moltke ebendort Wesselstorf und Dienste zu Gr.=Ridsenow als Pfand erhalten zu haben.

to Gustrow . . . 1468, am mydtweken in den hilligen paschen.

Auf Pergament mit 2 Moltkeschen Siegeln und ebenso datirtem gesiegelten Transfix (nachgem. Petschaft) Heinrichs IV., in dem dieser die Verpfändung bestätigt. (Das Siegel Otto M.'s scheint nachgemacht zu sein nach einem Siegel Albrecht M.'s von 1455; aber die Umschrift trägt weit jüngeren Charakter. Lütkes Siegel ist in der Mitte durchgebrochen, auch hier jüngerer Schriftcharakter, dazu die viel spätere Form [S]treidtv[eld]).

reg. Ulenoge ff 52.

49. 1468. November 16. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Lorenz und Claus Preen zu Wehnendorf und "Wendischen Repelyn", daß Oberhof=Sanitz ihr Lehen ist und sie es von St. Jürgen zu Rostock einlösen können; mit inserirter Urkunde Herzog Albrechts II. von 1359, Dezember 12 (im Ulenogeschen Original 1359, December 8, mit weiteren kleinen Abweichungen, vgl. oben Nr. 6).

tho Gustrow . . . 1468, ahm middeweken na s. Martini . . .

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge ooo 84.

50. 1468. November 16. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Lorenz und Claus Preen zu Wehnendorf und Wendisch=Reppelin, daß Oberhof=Sanitz ihr Lehen ist und sie es von St. Jürgen zu Rostock einlösen können. [Mit abweichend datirtem Inserat wie im Concept Ulenoge ooo 84.]

tho Güstrow . . . 1468, ahm middewecken na s. Martini . . .

Auf Pergament mit ausgerissenem Siegel. Original zu vorstehendem Concept mit Abweichungen im Wortlaut.

reg. Ulenoge F 6.

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51. 1469. Mai 31. Rostock.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den Moltkes, daß Blankenhagen, Wulfshagen (Wulverdeshagen), Vogtshagen, Ikendorf und Dierkom (Derckow) dem Hl. Geist und St. Jürgen zu Rostock nur pfandweise gehören und von den Moltkes wieder eingelöst werden können.

tho Rostock . . . 1469, ahn des hilligen lichammes avendhe.

Auf Pergament mit Siegelstreifen für 2 fehlende Siegel.

reg. Ulenoge gg 53.

52. 1469. Juni 8. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Johann Preen zu Bandelstorf an den alten Heidenreich Thulendorf das Dorf Wolfsberg (Wulvesberge im caspell tho Pedtzkow) verpfändet hat.

tho Gustrow . . . 1469, ahm donnerdage na des hilligen lichams daghe.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel. Pavierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge C 3.

53. 1469. Juli 22. Schwaan.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt einen Vergleich zwischen Prior und Convent von Marienehe einer= und Johann Schmecker zum Wüstenfelde anderseits über das Dorf Elmenhorst, dessen Einlösung den Schmecker zuerkannt wird.

tho Swaen . . . 1469, ahm dage Marien Maddalenen.

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge Q 16.

54. 1470. Juli 25. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den Moltkes zu Neukirch, Mulsow und Strietfeld, daß sie die Dörfer Gresenhorst und Wendorf von den Preen und Bützow einlösen dürfen.

tho Gustraw . . . 1470, ahn s. Yacobs des hilligen apostels dage.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft).

reg. Ulenoge nn 59.

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55. 1471. Februar 10. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den "olde Hinrick Bützow ridder tho Poppendorpe, Henneke Tzepelin, Yürges Hoge und Peter Thun" die inserirte von König Albrecht von Schweden gewährte (Rostock 1383, Februar 5) Erbverbrüderung.

Gustraw . . . 1471, ahm dage Scolastica . . .

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel. Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht. (Pavierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge g 30.

56**). 1471. Mai 1.

"Matties und Hans gebroder de Schonevelde" verkaufen dem Knappen Jürgen Raven zu Gr.=Stück das Dorf Moltenow sowie Höfe in Wüstenmark bei Pampow.

1471, am dage Filippi und Jacobi.

Auf Pergament mit 4 Siegelstreifen und Einschnitten für 2 weitere Siegel.

Ulenoge?

57. 1471. Juni 29. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Tiedtke Kropelin, Rathmann zu Rostock, sein Lehengut Teschendorf (Teskendorp . . . ym caspell tho Kessin) an Otto und Heinrich Preen zu Bandelstorf verpfändet hat.

tho Gustraw . . . 1471, ahn s. Peter und Pawels der hilligen apostel dage.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel.

reg. Ulenoge qqq 86.

58. 1472. September 29. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Heinrich Schmecker zum Wüstenfelde die Dörfer Fahrenholz und Nienhusen von Bürgermeister und Rath zu Rostock einlösen kann.

tho Gusteraw . . . 1472, ahm dage Michaelis . . .

Auf Pergament mit ausgerissenem Siegel. (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge b 25.

59. 1472. September 29. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Henneke Behr das Dorf Gramstorf bei Tessin von Bürgermeister und Rath zu Rostock einlösen kann.

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tho Gustrow . . . 1472, ahm dage Michaelis . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft.) (Pavierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge nnn 83.

60. 1472. November 12. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt den Vergleich zwischen Bürgermeister und Rath zu Rostock einer= und Otto und Heinrich Preen anderseits wegen der Dörfer Göldenitz und Schlage, deren Einlösung den Preenen zuerkannt wird.

tho Gustrow . . . 1472, ahm donnerdage na Martini . . .

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge S 18.

61. 1472. November 13. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Otto und Heinrich Preen zu Bandelstorf und Wehnendorf das Dorf Broderstorf (Broderdorp . . . im caspel tho Kessin) von Bürgermeister und Rath zu Rostock einlösen können.

tho Gustrow . . . 1472, ahm fridaghe nha Martini . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgemachtes Petschaft). (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge R 17.

62. 1473. September 15.

Lütke Moltke zu Strietfeld bekundet, von "Trude Clawes Moltken nagelaten husfrouwe Gerdt Bassen dochter tho Dalvitze" die Hälfte von Strietfeld, von Nütschow, Breesen (bei Sülze), Warbelow, Viecheln, Samow, Gr.=Nieköhr, sowie das Kirchlehen zu Gr.=Methling, Basse u. s. w. als Pfand erworben zu haben.

1473, des negesten midtwekens na Marien gebordt.

Auf Pergament mit 4 anhängenden leeren Siegelhüllen. In der Registratur fälschlich ins Jahr 1470 gesetzt.

Ulenoge z 46.

63**). 1475. Januar 20. Schwerin.

Magnus II. und Balthasar, Herzöge zu Meklenburg, belehnen Jürgen Raven mit den von Matthias und Hans Schönevelde gekauften Dörfern Moltenow und Wüstemark.

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to Swerin, am frigdage na Antoni . . . 1475.

Auf Pergament mit 2 Siegelstreifen. (Wohl nicht von Ulenoge herrührend, da dieser ja das Petschaft Magnus II. hatte nachstechen lassen. Auch weicht sowohl Schrift wie Sprache und Formalitäten sehr von den Ulenogeschen Fälschungen ab.)

Ulenoge ?

64. 1476. Dezember 4. Ribnitz.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, schlichtet den Streit zwischen Herzogin Elisabeth Aebtissin und Convent zu Ribnitz einer= und Friedrich, Dietrich und Vicke Viereggen zu Wokrent und Rossewitz anderseits über das Dorf Bartelshagen dahin, daß die Vieregge dieses vom Kloster für 3500 Mk. einlösen dürfen.

tho Ribbenitze . . . 1476, ahm middewecken na s. Andreas dage . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft). Beiliegend Concept auf Papier. (Ein weiteres bei den Prozeßakten.)

reg. Ulenoge lll 81. Echtes Vorbild Kl.=Ribnitz, Güter unter B.

65. 1483. Juni 24. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Johann Moltke zu Strietfeld, Heinrich und Vicke Moltke zu Neukirch und Belitz einer=, Matthias, Heinrich und Cordt Moltke zu Redebas und Divitz anderseits das Recht gegenteiliger Beerbung im Falle des Aussterbens einer der beiden Linien (samende handt) mit Aufzählung der Güter.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse riddere, Henneke Bassevitze, Johannes Sperlinck, Ewalt Veeregge.

tho Gustrow . . . 1483, ahm dage Johannes dess hilligenn dopers.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft, dessen Abdruck sich besonders durch den neueren Charakter der Umschrift vom Originalsiegel des Magnus [pacta domus YY 15] unterscheidet).

reg. Ulenoge u 43.

66. 1487. August 1. Schwaan.

Magnus II. und Balthasar, Herzöge zu Meklenburg, versprechen., in ihrer Feindschaft mit Rostock den Teutenwinkel zu verschonen, und leihen ihn an Johann Moltke zu Strietfeld, Heinrich und Vicke Moltke zu Neukirchen und Belitz unter

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Ablehnung der entgegenstehenden Ansprüche der Brüder Lütke und Klaus Moltke zu Strietfeld.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick van der Lühe, her Hinrick von Plesse,riddere, Henneke Bassevitze, Johannes Sperlingk, Ewalt Veeregge.

tho Swaan . . . 1487, am dage Vincula Petry.

Auf Pergament mit Löchern für 1 anzuhängendes Siegel.

reg. Ulenoge p 38.

67*). 1489. Juni 24. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Johann Moltke zu Strietfeld, Heinrich und Vicke Moltke zu Neukirchen und Belitz einer= und Matthias, Heinrich und Cordt Moltke zu Redebas das 1465 gewährte Recht der "samenden handt" (gegenseitiger Beerbung).

Zeugen: her Niclaus Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, riddere, Henneke Bassevitze, Johannes Sperlinck, Ewaltt Veregge.

tho Gustrow . . . 1489, ahm dage Johannes des hilligen dopers.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

68†). 1489. Schwerin.

Vertrag Hertzog Magnussen zu Mekelburg zwischen den Schmekern und den Bassevitzen von wegen des Dorfs zu Brabberede [jetzt Prebberede].

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge c 26 im Aktenband.

69†). 1490.

Hertzog Magnus Vertrag zu Meckelburg über der Vierecken Güter und ihre Erbteilungen, Pfandung, Ablösung etc. .

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge h 31 im Aktenband.

70. 1491. Juli 14. Ribnitz.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, schlichtet den Streit zwischen Friedrich und Dietrich Viereggen zu Wokrent einer= und Herzogin Elisabeth Aebtissin und Convent zu Ribnitz anderseits über das Dorf Bartelshagen (im kaspell thom

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Kulrade), indem er es als Erbe der Viereggen erklärt, die es jederzeit vom Kloster einlösen können, ausgenommen den Wald mit 4 Höfen, die Johann Moltke als Pfand gehören.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick vhan der Luhe, her Hinrick van Plesse, riddere, Johannes Sperlinck.

tho Ribbenitze . . . 1491, ahm negesten donnerdage nha s. Margretenn . . .

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft).

reg. Ulenoge mmm 82.

71*). 1491. Juli 14. Ribnitz.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, schlichtet den Streit zwischen Lorenz und Otto Preen einer= und Herzogin Elisabeth Aebtissin zu Ribnitz anderseits über das Dorf Volkenshagen (Volckernshagen im caspell thom Blanckenhagen), indem er den Preenen das Recht der Einlösung zuerkennt.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, riddere, Johannes Sperlingk, Ewaltt Veregge.

tho Ribbenitze . . . 1491, ahm negesten donnerdage na s. Margreten . . .

Concept auf Papier (durchstrichen).

Ulenoge ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

72. 1492. August 24. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet, daß Bartolt Kerckhoff, Bürgermeister zu Rostock, und Tidtke Cropelin, Rathmann dortselbst, nach 25 Jahren Teschendorf von den Preenen einlösen können.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, ridder, Johannes Sperlinck, Ewaltt Veregge.

tho Gustraw . . . 1492, ahn s. Barttolomeus . . . dage.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel.

reg. Ulenoge sss 88.

73. 1492. Oktober 1. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, vergleicht Heinrich Preen zu Bandelstorf mit seinen Vettern Lorenz und Otto Preen wegen ihrer gemeinsamen Lehengüter zu Teschendorf, Gudow, Kl.=Schwarfs, Bandelstorf, Dummerstorf, Schlage etc. .

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Zeugen: her Niclaus Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, riddere, Helmett van Plesse, Vulratt Preen, Hans Preen, Johannes Sperlinck, Ewaltt Veregge.

tho Gustrow . . . 1492, des negesten mandages na s. Michaelis . . .

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge P 15.

74. 1492. Oktober 2. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Heinrich, Lorenz und Otto Preen ihre gesammten Lehengüter, nämlich Bandelstorf, Kl.=Schwarfs (lutken Swervitze), Gudow, Dummerstorf, Schlage, Göldenitz, Petschow u. s. w. und einlösbare Pfandschaften. Zeugen wie in Nr. 73.

tho Gustrow . . . 1492, des negesten dingstedages na s. Michaelis . . .

Concept auf Papier. (Ein weiteres unter den Prozeßakten.)

reg. Ulenoge P 15.

75†). 1492. Schwerin.

Hertzog Magnus Vertrag auch über das Dorff Brudersdorf.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge T 19 im Aktenband.

76. 1493. Juni 7. Gnoien.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Johann Moltke zu Strietfeld, Heinrich und Vicke Moltke zu Neukirch dem Lorenz und Otto Preen sowie dem Heinrich Bützow die Dörfer Gresenhorst und Wendorf noch 25 Jahre als Pfand lassen wollen.

Zeugen: her Niclawes Hane, her Hinrick van der Luhe, her Hinrick vhan Plesse, riddere, Helmet vann Plesse, Johannes Sperlinck, Eewaltt Veeregge.

tho Gnoigenn . . . 1493, den frydach na der hilligen drevaldicheitt dage.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft).

reg. Ulenoge cc 49.

77. 1493. Dezember 4. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet, daß Gramstorf bei Tessin des jungen Heine Beren zu Nustrow

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Erbe ist, und daß dieser es von der Stadt Rostock, die es weiter an den Herzog verpfändet hat, einlösen kann.

Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Helmot van Plesse, Ludtke Moldtke.

tho Schwerin, ahm middewecken na s. Andreas . . . dage 1493.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft).

Dazu Papierconcept Ulenoge Y 22.

reg. Ulenoge kkk 80.

78. 1493. Dezember 5. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet, daß die Dörfer Fahrenholz und Nienhusen des jungen Heinrich Schmecker zum Wüstenfelde Erbe sind, und daß dieser sie von der Stadt Rostock, die sie weiter an den Herzog verpfändet hat, einlösen kann.

Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Helmett van Plesse, Lutke Moltke.

tho Swerin, ahm donnerdage na deme ersten sundage des adventes . . . 1493.

Concept auf Papier; zugleich Concept für voriges Stück

(Ulenoge kkk 80) durch Ueberschreibung der abweichenden Namen.

reg. Ulenoge Y 22.

79. 1493. Dezember 7.

Johann Moltke zu Strietfeld, Heinrich und Vicke Moltke zu Neukirchen und Belitz bezeugen, daß wailand Ritter Heinrich Moltke zu Teutenwinkel der Kirche dortselbst 2 Wiesen u. a. vermacht hat (inserirt von 1383, Dezember 27).

1493, in den achte dagen s. Andree . . .

Auf Pergament mit Siegelstreifen für 6 nicht vorhandene Siegel und Einschnitten für ein weiteres Siegel. Das Transsumpt ist ebenfalls gefälscht.

reg. Ulenoge n 36.

80. 1493. Dezember 19. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet den Streit zwischen Heinrich, Lorenz und Otto Preen einer= und dem Hospital St. Jürgen zu Rostock anderseits über die Dörfer

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Göldenitz und Schlage dahin, daß diese der Preene Erbe sind, die sie vom Hospital einlösen können.

Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick vhann Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Ludtke Moltke, Johannes Sperlinck.

tho Schwerynn, ahm donnerdage na Lucie virginis . . . 1493.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel. (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge ttt 89.

81. 1493. Dezember 19. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet den Streit zwischen Heinrich, Lorenz und Otto Preen einer= und dem Hospital St. Jürgen zu Rostock anderseits über das Dorf Oberhof=Sanitz, indem er den Preenen das Recht der Einlösung zuerkennt.

Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Ludtke Moltke, Johannes Sperlinek.

tho Swerin, ahm donredage na Lucie virginis . . . 1493.

Concept auf Papier (durchstrichen).

reg. Ulenoge D 4.

82. 1493. Dezember 20. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet, daß Wolfshagen, Vogtshagen, Ikendorf und Dierkow der Moltke zu Strietfeld, Neukirchen und Belitz Erbe sind und daß diese die genannten Dörfer von den Hospitälern zu St. Jürgen und zum Hl. Geist in Rostock einlösen können.

Zeugen: her Hinrick vhan der Luhe, her Hynrick vhan Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Ludtke Moltke, Johannes Sperlinck.

tho Schwerynn, ahm frydage na Lucie virginis . . . 1493.

Auf Pergament mit Einschnitten für Siegelstreifen.

reg. Ulenoge qq 62.

83*). 1493. Dezember 20. Schwerin.

Magnus II, Herzog zu Meklenburg, entscheidet den Streit zwischen Heinrich, Lorenz und Otto Preen einer= und der Stadt Rostock anderseits über Broderstorf, indem er den Preenen das Recht der Einlösung zuerkennt.

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Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Ludtke Moltke, Johannes Sperlinck.

tho Swerin, ahm fridage na Lucie virginis . . . 1493.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

84. 1496. Dezember 1. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet einen Streit zwischen Heinrich, Lorenz und Otto Preen und Diedrich Bevernitz zu Lüsewitz dahin, daß die Preene das Dorf Wolfsberg (Wulvesberge . . . im caspell tho Petzkow) von Bevernitz einlösen können.

tho Schweryn, ahm donnerdage na s. Andreas . . . dage . . . 1496.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne Siegel. (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge L 11.

85*). 1496. Dezember 5. Gnoien.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bezeugt einen Vergleich zwischen Henneke Kerckdorp zu Granzow einer= und Jacobus Abt und Convent zu Dargun anderseits wegen des Dorfes Penkow (Pennekow) mit der wüsten Feldmark Luchow, deren Einlösungsrecht denen v. Kardorff zuerkannt wird.

tno Gnoigen, ahm mandage na s. Andreas . . . 1496.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenbande. Fehlt in der "Registratur".

86. 1496. Dezember 6. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet einen Streit zwischen Heinrich Preen zu Bandelstorf und Lüdtke und Claus Moltke zu Strietfeld dahin, daß die Preene das halbe Dorf Niekrenz von den Moltke einlösen können.

tho Schwerynn, ahm dingstedage na s. Andreas . . . 1496.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft).

reg. Ulenoge ggg 77.

87. 1496. Dezember 7. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet einen Streit zwischen Heinrich Preen zu Bandelstorf einer= und

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Nicolaus Hahn, Ritter, und Hans Hahn zu Basedom anderseits dahin, daß die Preene die Dörfer Kl.=Ridsenow, Spotendorf und Lüssow von den Hahns einlösen können.

tho Schweryn, ahm negesten middeweken na s. Andreas . . . dage . . . 1496.

Auf Pergament mit ausgerissenem Siegel, (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge A 1.

88. 1496. Dezember 15. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bestätigt die Erbverbrüderung zwischen Cordt Bützow, Jurges Zepelin, Bartholdt Hoge und Peter Thun.

Zeugen: her Hinrick van der Luhe, her Hinrick van Plesse, her Niclawes Lutzow, riddere, Helmett van Plesse, Lutke Moltke.

tho Swerin, ahm donredage na Lucie virginis . . . 1496.

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge f 29.

89†). 1496. Schwerin.

Ein Vertrag zwischen den Preenen von Wannensdorf [recte Bandelstorf] und Gubckow und Dietrich Beverneß von wegen der Mühlen zu Petzkom.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge M 12 im Aktenband.

90*). 1498. Mai 25. Güstrow.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, entscheidet den Streit zwischen Johann Moltke zu Strietfeld und Henneke Kerckdorp zu Granzow wegen des Dorfes Schabow und der Hälfte von Böhlendorf dahin, daß Kerckdorp diese Güter nebst Granzow noch 30 Jahre als Pfand innehaben soll, darauf aber den Moltkes die Einlösung freisteht.

tho Gustrow, ahm negesten fridage na der hemmelvart Chrisi 1498.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenband. Fehlt in der "Registratur".

91. 1498. Dezember 6. Wismar.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Heinrich, Lorenz und Otto Preen zu Gubkow, Bandelstorf und Wehnen=

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dorf von Diedrich Bevernitz zu Lüsewitz die Dörfer Petschow und Wolfsberg einlösen können, daß aber anderseits Bevernitz durch Zahlung von 1500 rheinischen Goldgulden an die Preene beide Dörfer als ewiger Erbe erwerben kann.

tho der Wysmer, ahm donnerdage na s. Andreas . . . 1498.

Auf Pergament; ein Theil des unteren Randes, an dem das Siegel gehangen haben kann, ist abgerissen. (Papierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge ss 64.

92. 1499. Februar 4. Schwerin.

Magnus II., Herzog zu Meklenburg, belehnt Diedrich Bevernisse zu Lüsewitz mit den Dörfern Petschow und Wolfsberg, nachdem dieser sie von Heinrich, Lorenz und Otto Preen eingelöst hatte.

tho Schwerin, ahm negesten mandage na Marien lichtmissen . . . 1499.

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge kk 56.

93†). 1500.

Ein newer Brieff mit neun Siegeln, darin kein Wapen gedruckt, über den Stritfelt, eine Erbteilung zwischen den Moltken.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge i 32 im Aktenband.

94**). 1512. Dezember 19. Schwerin.

Achim Preen zu Wandrum verkauft dem Henneke Raven seinen Hof zu Gr.=Trebbow sowie seinen Antheil am dortigen See.

tho Swerin . . . des sondages vor dem hilligen Christe 1512.

Auf Pergament mit 3 Siegelstreifen und 3 ausgerissenen Siegeleinschnitten.

Ulenoge ?

95**). 1513. März 29. Schwerin.

Heinrich V. und Albrecht VII., Herzöge zu Meklenburg, bestätigen den Verkauf eines Hofes sowie eines Antheils am See von Gr.=Trebbow durch Achim Preen an Hennike Raven.

tho Swerinn, am dinstdage in dem paskenn . . . 1513.

Auf Pergament mit 2 Siegelstreifen.

Ulenoge ?

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96. 1520. Juni 25. Schwerin.

Heinrich V. und Albrecht VII., Herzöge zu Meklenburg, belehnen die Moltkes von Strietfeld, Neukirchen und Belitz mit dem von Rostock eingelösten Teutenwinkel unter Ablehnuug der Ansprüche des Ludtke Moltke zu Wesselstorf und seines Brudersohns Detlof Moltke zu Strietfeld.

Zue Schwerrynn . . . 1520, ahm mandage na Johannes des hilligen thoeffers.

Auf Pergament mit an Seidenschnüren hängendem Siegel (nachgestochenes Petschaft) Heinrichs und Bruchstücken der Rückseite des Siegels Albrechts.

reg. Ulenoge ddd 74.

97. 1531. November 15. Rostock.

Johann Moltke zu Teutenwinkel einer= und Lutke Moltke zu Wesselstorf mit seinen Bruderskindern Detlef und Gevert zu Strietfeld anderseits vertragen sich wegen Theilung der zum Strietfeld gehörigen Güter, in denen Lutke etc. . dem Johann und Erben (Carin) zur Erlangung der Hälfte behülflich sein wollen.

tho Rostock . . . 1531, ahm middewecken nha Martini . . .

Auf Pergament mit 10 Siegelstreifen, an deren 3 Siegel hängen.

reg. Ulenoge bbb 72.

98. 1532. Januar 17. Rostock.

Bürgermeister und Rath zu Rostock bestätigen den Gütervertrag zwischen Johann Moltke zu Teutenwinkel und den Moltkes zu Wesselstorf, Strietfeld und Drüsewitz mit Hinzufügung der Bestimmung, daß die Güter zu Redebas und Neukirchen dem Johann und Carin zugehören sollen.

Binnen Rostock up der schodtkhamer . . . 1532, ahm dage Antonii des hyllygen abbates ihm umbschlage.

Auf Pergament mit 5 anhängenden Siegeln. (Bei dem Rostocker Siegel ist eine echte Platte benutzt; die übrigen Siegel sind lauter Moltkes, daher dem Fälscher leicht zugänglich.)

reg. Ulenoge ccc 73.

99*). 1535. Januar 27. Güstrow.

Heinrich Levetzow bekennt Frau Anna, Wittwe des Hermann Bockling (oder Bockberch), 100 fl. zu schulden.

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to Gustrow . . . 1535, des myddewekens na conversionis Pauli.

Auf Pergament mit 5 angehängten Siegeln, von denen nur noch das des Schuldners, in Gestalt eines unförmlichen Wachsklumpens ohne Prägung, vorhanden ist.

Ulenoge (?) ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

100*). 1541. Januar 22.

Vollrath von der Lühe bekennt 200 fl. dem Achim Preen (Brynn) zu schulden und stellt als Bürgen Achim Stralendorf "tom Preßberg", Heinrich Bülow zu Harkensee, "Vycke Bernnytt to Dorstorp", Bernhard Plessen (Blesße) zu Arpshagen.

1541, am tag sunnabenth nach Anthoni.

Auf Pergament mit 5 anhängenden Siegeln. (Es sind Originalsiegel benutzt und hinterklebt, wie die hier und da noch zum Vorschein kommenden Pergamentstreifen der erstmaligen Verwendung darthun. Daher sicher Fälschung. Aber ob von Ulenoge?)

Ulenoge (?) ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

101. 1543. Februar 15. Rostock.

Johann Moltke zu Teutenwinkel erklärt die Ansprüche des Gebhard Moltke auf die Hälfte von Teutenwinkel, Neukirchen, Belitz, Mulsow, Tüzen, Redebas und Helmstorf für unberechtigt. .

Rostock 1543, donnerstages nach . . . Invocavit (15. Febr.).

Auf Pergament; Notariatsinstrument des Caspar Sümingk mit Handzeichen.

reg. Ulenoge hh 54.

102*). 1558. November 18. Rostock.

Mattheus Boddin wider Hans Lestkow, beide Bürger zu Gnoien, in Schuldangelegenheit.

1558 . . . ahm fridage na Martini (18. Nov.) . . . tho Rostogk.

Auf Pergament; Notariatsinstrument des Wilh. Ulenoge mit Handzeichen, eigenhändig mit Korrekturen. - Wohl nur als Beleg für die Handschrift Ulenoges zu den Fälschungen gekommen.

Ulenoge ohne Ziffer, fehlt in der "Registratur".

103. 1563. Juni 15. Lübeck.

Der Notar Henricus Myander zu Lübeck beurkundet eine Zeugenaussage, durch die bestätigt wird, daß der ver=

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storbene Helmuth Pilkrulle einer adeligen Familie entstamme, die in Lütkewitz auf der Rügenschen Halbinsel Wittow angesessen war.

1563 dienstag, 15. Juni, Lübeck.

Auf Pergament; Notariatsinstrument mit Handzeichen.

reg. Ulenoge ii 55.

104*). [15]62. Januar 22. Drewitz.

Gebert Moltke an Carin Moltke wegen der Schweinemast im Wolkower Holze.

Drenwitze, den 22. tagk januarii anno etc. 62.

Copie auf Papier.

Mit D gezeichnet, aber nicht in der "Registratur".

105*). [15]65. Juli 6. Rostock.

Asmus von der Lühe testirt zu Gunsten seiner Gattin Polite Preen und bittet die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich um Bestätigung.

Zu Rostogk, ahm freittage nach Visitationis Marie anno 65.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; fehlt in der "Registratur".

106*. 1567. Februar 9. Güstrow.

Henning Balch, Bürger zu Rostock, vermacht seiner Gattin Margareta von Adram, Wittwe des Mathias v. Kardorff (Kerckdorffen), seine Güter in und bei Güstrow und fahrende Habe.

Zu Güstrow . . . 1567, ahm dage Esto mihi.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; fehlt in der "Registratur".

107†). 1569. Januar 11. Rostock.

Vertrag Otto und Balthasar Moltken zu Wolckow und Wesselstorff mit Wilhelm Ulenoge von wegen etzlicher Briefe.

Regest in der Registratur der Ulenogeschen Briefe.

reg. Ulenoge yy 69 im Aktenband.

108*). 1569. Januar 20. Rostock.

Elisabeth Halberstadt, Wittwe des Carin Moltke, deponirt den Pfandschilling für Einlösung des Stammlehens Wesselstorf

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mit Pflugdiensten zu Gr.=Ridsenow, dessen Annahme Otto Moltke zu Wolkow und die übrigen Inhaber des Pfandes verweigert hatten, bei dem Notar Ulenoge.

1569 . . . 20. Januar zu Rostock.

Notariatsinstrument auf Pergament mit abgerissenem unteren Rande; daher unvollständig und ohne Namen und Zeichen des Notars; gezeichnet 8, aber nicht in der "Registratur".

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Verzeichniß

der in vorstehenden Regesten enthaltenen gefälschten Transsumpte, für die keine Sonderausfertigungen vorhanden sind.
1) 1262. Oktober 31. Rostock. siehe Nr. 1
2) 1298. September 29. " " 2 u. 3
3) 1302. November 11. Rostock. " " 6
4) 1334. Mai 18. " " 27
5) 1358. April 28. " " 27
6) 1383. Februar 5. Rostock. " " 55
7) 1383. Dezember 27. " " 79
8) 1410. Oktober 28. " " 24
9) 1414. Mai 28. Bützow. " " 28
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Nachstehend sind die hauptsächlichsten in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschriften faksimilirt:

Nr. 5.
in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschrift
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Nr. 23.
in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschrift
Nr. 32.
in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschrift
Nr. 59.
in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschrift
Nr. 77.
in den Ulenogeschen Fälschungen vorkommenden Handschrift
Nr. 102.
Ulenoges Handschrift
Ulenoges eigene Hand.
Vignette