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IV.

Eine Hugenotten=Kolonie in Meklenburg.

Von

Wilhelm Stieda.

~~~~~~~~~~~
1.

Die Unduldsamkeit der katholischen Kirche gegen Andersgläubige veranlaßte seit der Mitte des 16. Jahrhunderts verschiedene Länder zur Aufnahme einer erheblichen Anzahl von Fremdlingen, eine That, die zunächst durch Humanität dictiert, ihnen doch sämmtlich zum Vortheil gereichen sollte. Nicht weniger als 200 hugenottische Gemeinden sind auf diese Weise nach und nach auf deutschem Boden erwachsen und wenn sie sich auch keineswegs alle bis auf den heutigen Tag erhalten haben, so ist doch unverkennbar wohl überall der Einfluß, den sie in wirthschaftlicher und sozialer Beziehung ausgeübt haben, ein wohlthätiger und einschneidender gewesen. Die Fremden brachten die Kenntniß einer Reihe unbekannter oder wenig gekannter Gewerbszweige nach Deutschland und trugen sowohl durch deren geschickte Ausübung zur Vervollkommnung und Ausbreitung der Industrie, als auch durch die Lebensgewohnheiten, denen sie huldigten, an vielen Orten zur Verfeinerung der Sitten bei.

Alle diese Einwanderer, die übrigens in Holland, in England, in Dänemark, in der Schweiz ebenfalls freundlich aufgenommen wurden, sahen sich in der Hauptsache durch drei Ereignisse veranlaßt, ihr Vaterland aufzugeben. Aus den spanischen Niederlanden wurden die Reformierten durch die Verfolgungen unter Karl V., Philipp II. und dem Herzog von Alba vertrieben und in Frankreich war einerseits die Pariser Bluthochzeit unter Karl IX. und Katharina von Medicis im Jahre 1573, sowie andererseits die Aufhebung des Edicts von Nantes unter Ludwig XIV. im Jahre 1685 der Grund, daß so viele Protestanten, wenn auch mit blutendem Herzen sich von ihrer Heimath losrissen, um in der Ferne die Toleranz zu suchen,

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die ihnen zu Hause versagt blieb. Je nachdem von wo sie kamen, unterscheidet man bei ihnen Wallonen, Waldenser und Hugenotten oder Réfugiés.

Die ersteren sind Niederländer; ein erheblicher Theil von ihnen stammt aus der ehemaligen Provinz Flandern, aus den Städten Lille, Valenciennes, Antwerpen, Gent. Sie fanden in Norddeutschland, in Hamburg, in Bremen, in Stade, aber auch im Süden, in der Rheinpfalz und in der Kurpfalz, in Annweiler, Otterberg, Frankenthal, St. Lambrecht=Grevenhausen, Billigheim, Mannheim, Heidelberg Unterkunft.

Die Waldenser kamen aus Piemont, aus den schönen breiten, von himmelragenden Bergen umgebenen Thälern, die sich am südlichen Abhange der gewaltigen Alpenkette, etwa 15 Stunden westlich von Turin befinden, besonders aus St. Martin, Perusa und Lucerna. 1 ) Nicht Wenige aber flüchteten auch aus dem im Jahre 1685 noch zu Frankreich gehörenden Alpenthale Pragela am Oberlaufe des reißenden Gebirgsbaches Clusone, der sich in den Po ergießt. Sie haben in Deutschland etwa 60 Kolonien gegründet, die theils unmittelbar vor und nach der Aufhebung des Edicts von Nantes gebildet, theils im Laufe der Jahre 1698 - 1699 errichtet wurden. Ihnen schlossen sich Franzosen aus der Dauphiné und der Provence an. Sie haben zum Theil in Württemberg, zum Theil in Hessen=Homburg, am Fuße des Taunus, in Friedrichsdorf und Dornholzhausen, in der Nähe von Frankfurt a. M., in Walldorf und in Hessen=Darmstadt, Rohrbach, Wembach und Hahn Unterkunft gefunden. 2 ) Unter den Hugenotten oder Réfugiés endlich versteht man die nach der Bluthochzeit und der Aufhebung des Edicts von Nantes aus Frankreich in größeren Schaaren fortziehenden Reformierten.

In Deutschland beginnt der Zuzug der Fremdlinge bereits im Reformationszeitalter. 3 ) Zur Zeit Luthers und Calvins findet man nicht nur einzelne protestantische Franzosen in deutschen Städten ansässig, sondern man stößt bereits auf ganze Gemeinden - die Flüchtlingskirchen (églises du refuge), wie Tollin sie nennt. Die


1) Vergl. Fr. v. Bezold, Geschichte der deutschen Reformation, 1890, S. 104 ff.; G. E. Seitz, Geschichte der von Antwerpen nach Frankfurt a. M. verpflanzten niederländischen Gemeinde, fortgesetzt und herausgegeben von Dechent 1885, J. A. v. Recklingshausen, Reformationsgeschichte der Länder Jülich, Berg, Kleve etc. . 1818; Geschichtsblätter des deutschen Hugenotten=Vereins 1890 - 95.
2) Geschichtsblätter, 1. Zehnt, Heft 3, S. 3; 3. Zehnt, Heft 5, 6, 9; 4. Zehnt, Heft 1, 2, 9.
3) Henri Tollin, Geschichte der französischen Kolonie von Magdeburg, 1886 - 1894, 1. Bd., S. 229.
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nachweislich ältesten scheinen die in Straßburg und Mömpelgard seit 1538, in Wesel seit 1544 zu sein. 1 ) Im Jahre 1554 wurde die wallonische Gemeinde in Emden 2 ) und doch wohl gleichzeitig auch in Frankfurt a. M. gestiftet und auch in Bremen, das bereits im 16. Jahrhundert als "Herberge der Kirche" bezeichnet wird, haben damals flüchtige Niederländer Zuflucht gefunden 3 ) Zu einer förmlichen Fremdengemeinde kam es erst im Jahre 1680. Durch besonders menschenfreundliches Entgegenkommen zeichnete sich die Kurpfalz aus, in der Friedrich III. der Fromme regierte. Auf seine Veranlassung entstanden um 1561 - 1563 die Fremdencolonien Frankenthal, Mannheim, Schönau, Heidelberg und St. Lambrecht 4 ) Verheirathet mit der Wittwe des niederländichen Grafen Greverode nahm er sich der Landsleute seiner Gemahlin nach Kräften an. Als er aber 1576 starb und sein Sohn Ludwig VI. zur Regierung kam, der mit seiner Gemahlin eine strenge lutherische Richtung vertrat, so daß die Reformierten stellenweise in Bedrängniß geriethen, eröffnete einem Theile derselben der Pfalzgraf Johann Casimir in der Rheinpfalz sein Gebiet. So entstand die wallonische Kolonie zu Otterberg im Jahre 1578. 5 ) Auch noch im 16. Jahrhundert erwuchs - 1588 - die wallonische Gemeinde in, Stade. 6 )

In der Mitte des 16. Jahrhunderts - um 1553 - war es auch, daß sich die aus Gent nach England und Dänemark geflüchteten Wallonen, als in jenen Ländern die Bedingungen zum dauernden Aufenthalt nicht gegeben schienen, nach Rostock und Wismar wandten, um die dortigen Behörden für ihre Niederlassung geneigt zu machen. Etwas später versuchten vertriebene Reformierte, die aus Frankreich und Belgien in Deutschland eingewandert waren, sich in Rostock niederzulassen. 7 ) Näheres über diese Ereignisse hat sich indeß leider nicht ermitteln lassen, da die von ihnen handelnden Acten, die seinerzeit noch Professor Krabbe vorgelegen hatten, ohne daß er Eingehendes aus ihnen mittheilte, sich neuerdings im Rostocker Rathsarchiv nicht mehr finden ließen.

In Frankreich änderte sich unterdessen die Sachlage insoweit, als in dem Edict von Nantes Heinrich IV. seinen ehemaligen Glaubens=


1) Schickler, Les églises du refuge, 1882.
2) Geschichtsblätter, 1. Zehnt. Heft 2, S. 4.
3) Geschichtsblätter, 1. Zehnt, Heft 8, S. 5.
4) Geschichtsblätter, 2. Zehnt, Heft 2, S. 7.
5) Geschichtsblätter, 1. Zehnt, Heft 7, S. 8.
6) Richard Ehrenberg, Altona unter Schauenburgischer Herrschaft Heft 6: Piper, Die Reformierten Altonas S. 2.
7) Krabbe, Aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks, 1863, S. 395, Anmerkung.
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genossen Religions= und Kultusfreiheit zugestand. Aber wenn sich die Verhältnisse für die Protestanten überhaupt besserten - von langer Dauer war dieser Wechsel der Gesinnung nicht und ganz befriedigend wurde die Lage nie. Wohl hatte das Edict den Grundsatz der Toleranz verkündet, verboten, die Reformierten an ihrem Gewissen zu schädigen, ihnen ihre Kinder zu nehmen, ihre Gottesdienste zu stören, sie aus Beamtenstellen auszuschließen u. s. w. Und nach vier Bürgerkriegen von mehr als 30 Jahren freute man sich der gesetzlichen Ruhe, auf die man nunmehr rechnen zu können glaubte. Aber bald kam die Unehrlichkeit des Erlasses zum Vorschein und schon von der Schaukelpolitik Heinrichs IV. zog die katholische Geistlichkeit größeren Vortheil als die reformierten Synoden. Maria von Medicis ging bereits soweit, das Edict aufzuheben, und wenn auch nach zweijährigem blutigem Kampfe, in dem nur Rohan-s Geschicklichkeit zu danken war, daß die Hugenotten nicht völlig besiegt wurden, Ludwig XIII. das Edict auf-s Neue bestätigte, so hörte doch der Protestantismus auf, eine politische Macht zu sein und büßte seine propagandistische Kraft ein.

Ludwig XIV., von Anfang seiner Selbstregierung an den Protestanten gram, wünschte seine katholische Gesinnung um so mehr zu bethätigen, als er dem Papste entgegentreten mußte, und bekräftigte zunächst alle Edicte und Reglements, Decrete und Declarationen, die seine Vorgänger behufs Einschränkung des Edicts von Nantes erlassen hatten. Daneben suchte er durch Milde zu wirken und durch Bekehrungen die Zahl der Reformierten zu mindern. Den Uebertretenden wurden Gnadenbeweise und Belohnungen zu Theil und für gemeinere Naturen wurden die Seelenkaufskassen gegründet, die aus Hugenottenseelen Schnell=Katholiken schufen. Die Erfolge, die der junge König überraschender Weise mit diesen Schritten erzielte, bestärkten ihn in dem Gedanken, daß der Grundsatz, dem er huldigen wollte - Einheit des christlichen Glaubens - der richtige sei, und so schritt er am 1. Februar 1669 zu jener Declaration, die das Wesen des Protestantismus vernichtete. Die reformierten Geistlichen beispielsweise wurden angehalten, sobald das heilige Sacrament oder Crucifix auf der Straße an ihnen vorübergetragen wurde, ihre Reverenz zu machen, "damit Protestanten und Katholiken in guter Freundschaft, Einigkeit und Eintracht leben." Nunmehr betrieb man die Maßregeln zur Herstellung des Katholicismus energischer. Man erklärte jeden Protestanten von seinem siebenten Lebensjahre an für gesetzlich befähigt, mit einem Eide zur katholischen Religion überzutreten, und es genügte, daß ein Kind, durch Geschenke und Liebkosungen verlockt, an Stirn und Brust das Zeichen des Kreuzes machte, um es den Eltern weg=

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zunehmen und in ein Kloster zu thun. Heirathen zwischen Katholiken und Protestanten wurden für nichtig, aus solchen Verbindungen hervorgegangene Kinder für erblos erklärt. Uebertritt zum Protestantismus wurde mit dem Tode bestraft. Keine reformierte Frau durfte den Beruf einer Wehemutter ausüben. Stellen von Notaren, Sachwaltern, Gerichtsdienern und Sergeanten durften keinem Hugenotten übertragen werden. Sogar von den Vertrauensstellungen eines Apothekers und Gewürzhändlers, eines Buchdruckers und Buchhändlers, eines Advokaten und Arztes blieben die Protestanten ausgeschlossen. Als alle diese Anordnungen keine gehörigen Erfolge erzielten, erfand man die gestiefelten Missionen oder Dragonnaden, deren Gewaltthaten zwar nicht das königliche Ohr erreicht zu haben scheinen, die aber doch in-s Ausland drangen, so daß der Kurfürst von Brandenburg durch seinen Gesandten in Paris dem allerchristlichsten König Vorstellungen machen ließ. 1 )

Bei solcher Sachlage kann es nicht in Verwunderung setzen, daß während des 17. Jahrhunderts der Zuzug nach Deutschland fortdauerte. Zu Anfang desselben ließ der Graf von Schauenburg in Altona die Errichtung einer reformierten Gemeinde zu. 2 ) Dann ließ der Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz, der neben dem Dorfe Mannheim eine feste Stadt errrichten wollte, am 24. Januar 1607 eine Einladung in hochdeutscher, niederländischer und französischer Sprache ausgehen, sich in der neuen Gründung niederzulassen und sein Ruf fand ein weites Echo. Schon in wenigen Jahren war der Ort mit etlichen hundert Hausgesessenen bewohnt. 3 ) Später constituierten sich reformierte Gemeinden in Cassel 1616, zu Bischweiler in Zweibrücken 1618, zu Bremen 1623, zu Mühlhausen im Elsaß 1661. 4 ) Als im Jahre 1644 die Stadt Mannheim erst von Franzosen, später von Bayern, so niedergeworfen wurde, "daß außer den Wällen, dem Rathhause und etlichen Mauern und Kellern" nichts übrig blieb, verschwanden die Fremdlinge. Erst das Entgegenkommen des Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz, der im Jahre 1652 einen kurzen Bericht "von der Stadt Mannheim Gelegenheit und Situation" herausgeben ließ, bewirkte, daß die wallonischen, fränkischen und französischen Flüchtlinge in die ihnen lieb gewordenen Trümmer zurückkehrten und sich neue ihnen anschlossen. 5 ) Ungefähr zehn Jahre später scheint die Fremdenkolonie in Billigheim und Umgebung


1) Vergl. zu dem Vorstehenden Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 1 - 27.
2) Rich. Ehrenberg, a. a. O., Heft 6.
3) Geschichtsblätter, 4. Zehnt, Heft 3 und 4, S. 4.
4) Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 242.
5) Geschichtsblätter, 4. Zehnt, Heft 3 und 4, S. 6.
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(Rheinpfalz) ihren Anfang genommen zu haben. 1 ) Die gleichen Vergünstigungen, die Karl Ludwig für die Niederlassung in Mannheim gewährt hatte, gestand sein Nachfolger, der Kurfürst Karl, in den Jahren 1680, 1682 und 1683 zu, und unter den Einwanderern, die so angezogen wurden, fanden sich Hugenotten aus Paris, der Champagne, Burgund, Poitou, Picardie, Gascogne, Metz, Sedan und der französischen Schweiz 2 ) Im Jahre 1670 erfolgte auch die erste hugenottische Privatgründung in Brandenburg. Es ist die vom Grafen von Schwerin begründete Kolonie Alt=Landsberg, in der sich sieben bis acht Hugenottenfamilien ansässig machten. Kaum zwei Jahre darauf - am 10. Juni 1672 -rief der Kurfürst Friedrich Wilhelm die erste Staatskolonie, die französische Gemeinde, etwa 100 Personen umfassend, in Berlin in-s Leben. 3 ) Ebenso duldete Georg Wilhelm von Braunschweig=Lüneburg=Celle in Lüneburg die Hugenotten und beschenkte sie außerdem - am 6. August 1684 - mit industriellen Freiheiten und Steuerprivilegien. Eine förmliche Einladung aber an die französischen Protestanten erließ der Landgraf Karl I. von Hessen=Kassel, in der er ihnen die günstigsten Landstriche bezeichnete, zehn Freijahre mit Verlängerung für die Manufacturisten gewährte, Baustellen schenkte, Zunftrechte zusicherte, herrschaftliche Privilegien versprach, dazu französische Tempel, Pastoren und Schulmeister. 4 )

Regte sich mithin, lange bevor die Aufhebung des Edicts von Nantes in Aussicht stand, allerorten das Mitgefühl für die um ihren Glauben leidenden Märtyrer, so ist es erfreulich, daß man in Meklenburg nicht weniger bereitwillig war, sie freundlich aufzunehmen. Am 24. Juli 1683 wandte sich die Stadt Bützow an den Herzog Christian Louis I von Meklenburg mit der Bitte, "die aus Frankreich vertriebenen Reformierten" bei sich empfangen zu dürfen. Sie erinnerte an das früher gegebene Versprechen, dem "sehr nahrlosen und in den letzten Zügen liegenden Ort durch Anziehung frömder Nationen" aufhelfen zu wollen, wollte davon gehört haben, daß Flüchtlinge sich nach Rostock zu wenden beabsichtigten und wünschte dem zuvorzukommen. Da unter den Franzosen sich besonders viele Tuchmacher befänden, so böte ihre Walkmühle manche Erleichterung, "welche sie sonst so leicht an einem anderen Ort nicht finden werden." 5 ) Mit der größten Bereitwilligkeit ging der Herzog auf diese Anregung ein. Schon


1) Geschichtsblätter, 3. Zehnt, Heft 2, S. 9.
2) Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 250 - 251.
3) Geschichtsblätter, 1. Zehnt, Heft 4.
4) Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 260 - 261.
5) Actenstücke Nr. 1.
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wenige Tage, nachdem er das Schreiben erhalten, forderte er die Bützower auf, sich nach den Exulanten umzusehen, nach ihren Forderungen zu erkundigen und ihm sofort zu berichten. 1 ) Indessen ist der Plan damals doch noch nicht zur Ausführung gekommen.

Jedoch nicht nur in Deutschland, auch in anderen Staaten bezeugte man den französischen Protestanten Sympathie. Das Toleranz=Edict des Königs Erich XIV. von Schweden hatte schon am 18. Februar 1561 die im französischen Bürgerkriege unterlegenen Reformierten eingeladen, sich in seinem Lande niederzulassen, wo nur immer es ihnen gefallen würde.

In England hatte Eduard VI. es gleichsam als Pflicht der Obrigkeit bezeichnet, für alle Unglücklichen zu sorgen, welche um der Religion willen bedrückt oder verbannt worden wären, und wenn auch seine Nachfolgerin nicht derselben noblen Gesinnung huldigte, so finden wir wenigstens seit 1561 regelmäßige Versammlungen der übergesiedelten Wallonen und Franzosen in der Krypta der Kathedrale zu Canterbury. Noch vor der Aufhebung des Edicts von Nantes gab es in 12 Orten Hugenottenkirchen, und Karl II. erklärte, obwohl er von Ludwig XIV. Subsidiengelder empfing, offen, den um ihres Glaubens willen verfolgten Protestanten beistehen zu wollen. Fast gleichzeitig erließ König Christian V. von Dänemark, der in der gleichen Lage war wie der englische Souverain, ein Edict, durch welches den aus Frankreich auswandernden Augsburger Konfessionsverwandten acht Freijahre, Beibehaltung ihrer Grade und Ehren, den Adligen und Officieren ihr Rang, den Gründern von Fabriken hingegen Häuser, Vorschüsse und allerlei Privilegien versprochen wurden. Am meisten aber bethätigte Holland sein lebhaftes Interesse. Gleich auf die Kunde der ersten Dragonnaden lud es durch Erlaß vom 25. September 1681 die bedrängten Glaubensgenossen zu sich ein. Die Harlemer Zeitung brandmarkte das wiederauflebende Mittelalter schonungslos vor Europa und die Stadt Amsterdam verlieh allen in ihr sich niederlassenden Flüchtlingen das Bürgerrecht. Die im December 1682 "zum Troste der muthigen Bekenner" ausgeschriebene Collecte brachte allein in der Stadt Leiden gegen 20 000 fl. ein. Selbst die Juden in Amsterdam steuerten zum Hugenottenfonds das erkleckliche Sümmchen von 40 000 Gulden. Die französisch redenden reichen wallonischen Kolonien, die in den Jahren 1578 bis 1589 in Amsterdam, Leiden, Harlem, Delft, Utrecht, Dortrecht und Middenburg errichtet worden waren, erleichterten den Ankömmlingen die Ansiedelung. 2 )


1) Actenstücke Nr. 2.
2) Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 230 - 240.
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In Frankreich reiste mittlerweile in der Umgebung des Königs der Plan, das Edict von Nantes zu widerrufen. Ludwig XIV. selbst soll lange der Ansicht gewesen sein, daß es dessen nicht bedürfe, sondern der französische Protestantismus erlöschen werde, ganz sacht und ohne Aufsehen, wie ein kaum noch glimmender Docht. Sein Beichtvater Lachaise jedoch und der Kriegsminister Louvois, die in den Gemächern der Frau von Maintenon den Entwurf zum Widerruf ersannen, legten es ihm nahe, was für ein großes Werk es sei, wenn ganz Frankreich nur eine Religion hätte. Dazu kam ein dynastisches Interesse. Lange, selbst mitten im Bürgerkriege, hatten die Protestanten ihre königstreue Gesinnung erwiesen. Katholiken waren es gewesen, die die frevelnde Hand gegen Heinrich IV., gegen Ludwig XIII. aufgehoben hatten. Nun aber spielte sich das verhängnißvolle Drama in England unter seinen Augen, von Protestanten aufgeführt, ab, und es erwachte der Argwohn, daß die Andersgläubigen Feinde des monarchischen Regiments, Anhänger der republikanischen Gleichheit sein könnten. Endlich mag die Ueberzeugung mitgespielt haben, daß das Edict thatsächlich nicht mehr galt, der Protestantismus überhaupt im Schwinden war und die wenigen, welche noch bisher mit der Bekehrung gezögert hatten, sofort übertreten würden, wenn der königliche Wille im Widerruf klar zu Tage läge. So gab er den Einflüsterungen, die sich an ihn herandrängten, nach und unterzeichnete am 14. October 1685 das Edict von Fontainebleau. Was er auf-s Spiel setzte - ob er es klar vorher erwogen hatte, bleibe dahingestellt. Wohl konnte ihm der Reichthum der Protestanten bekannt sein, geläufig, was in den hugenottischen Universitäten Sedan, Saumur und Montauban, für die Wissenschaft gethan war, bekannt, wie die Industrie Frankreichs durch die Reformierten gefördert war, in wessen Händen sich die Lohgerbereien der Touraine, die Wollmanufacturen des Südens, die Seiden= und Sammetfabriken von Lyon und Tours, die Papierfabriken in der Auvergne befanden. Aber er wollte seine Augen verschlossen halten, oder Alles trat zurück gegen den Gedanken, der ihn ganz erfüllt hatte, - Einheit der Religion.

Was nun folgte, ist zu bekannt, als daß ich dabei zu verweilen brauche. Auf die Einzelheiten der Greuelthaten der Verfolger, des Muths und hochherziger Gesinnung auf Seite der Verfolgten kann nicht weiter eingegangen werden. Am Bekanntesten ist der Aufruhr in den Cevennen geworden, den die Camisarden, die sich schon unter Heinrich IV. aufgebäumt hatten, auf-s Neue heraufbeschworen und der durch die meisterhafte Schilderung Ludwig Tiecks in weiten Kreisen bekannt geworden ist. Mit Frankreich fertig, wandte Ludwig XIV.

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sich den Waldensern des Piemont, den Wallonen der Pfalz zu. Damals war es, daß Frankenthal, Mannheim, Heidelberg Trümmerhaufen wurden.

In Frankreich jubelte man über die errungene politisch=kirchliche Einheit und auch im Auslande war man theilweise geneigt einzustimmen. Die Höfe von Wien, London und Rom wetteiferten darin, Ludwig XIV. zu preisen. 1 ) Aber da, wo man schon früher mit Trauer im Herzen, voll Mitleid mit ihrem Schicksal die Flüchtlinge gern aufgenommen hatte, öffnete man jetzt erst recht Thür und Thor. Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg unterdrückte alle Bedenken, die er als Bundesgenosse Ludwig XIV. und weil er von Frankreich recht bedeutende Subsidiengelder empfing, haben mochte, und lud durch das berühmte Edict von Potsdam vom 29. October 1685 die Vertriebenen zu sich ein. Zollfreiheit für die mitgebrachten Waaren, Steuerfreiheit auf 6 Jahre, Geldvorschüsse für industrielle Unternehmungen, Acker für Landleute, kurz Privilegien aller Art, vor allen Dingen natürlich freie Ausübung ihrer Religion, wurde den Ankömmlingen zu Theil. Dazu gesellten sich, soweit es die allerdings nur engen Verhältnisse des Brandenburgischen Hofs und der brandenburgischen Bevölkerung gestatteten, materielle Unterstützung. So entstanden nach und nach in Magdeburg, Halberstadt (1685), Groß= und Klein=Ziethen, Halle (1686), Minden, Oranienburg 2 ) - im Ganzen an einigen 40 Orten 59 Flüchtlingsgemeinden im brandenburgisch=preußischen Staat. 3 )

Aehnlich fiel das Edict aus, mit dem kaum einen Monat später, am 23. November 1685, Markgraf Christian Ernst von Bayreuth hugenottische Ansiedler zu sich entbot. Etwa 1000 Résugiés gründeten vom October 1686 bis 1688 in Erlangen eine besondere Fabrikstadt, die im Gegensatz zur Altstadt den Namen "Neu=Erlang oder Christian=Erlang" führte und bald zu einer blühenden Kolonie geworden war. 4 ) Desgleichen versprach Ernst August von Hannover am 1. December 1685 den Hugenotten zwanzigjährige Steuerfreiheit für ihre Waaren, fünfundzwanzigjährige für die neuerbauten Häuser, Zulassung zu allen Diensten und Ehrenämtern, besondere Gerichtsbarkeit und freie Religionsausübung. In Celle aber wurde mit


1) Tollin, a. a. O., 1 Bd., S. 33 - 46.
2) Vergl. die Geschichte der genannten Kolonieen in Geschichtsblätter, 1. Zehnt Heft 1; 2. Zehnt, Heft 3 und 5; 3. Zehnt, Heft 4; 4. Zehnt, Heft 5, 6, 7, 8.
3) Tollin, a. a. O., 1. Bd., S. 287.
4) Georg Schanz, Zur Geschichte der Colonisation und Industrie in Franken, 1884.
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Erlaubniß des Herzogs von Braunschweig=Lüneburg=Celle am 20. December 1688 eine hugenottische Gemeinde gegründet. Kurz vorher - im Jahre 1686 - hatte der Landgraf von Hessen=Homburg, Friedrich mit dem silbernen Bein, in seine Hauptstadt Flüchtlinge aus der Picardie, Jsle de France, Val Pragelas aufgenommen und gestand ihnen durch Patent vom 13. März 1687 zehn Freijahre, eigenen Gottesdienst, eigene Prediger und Richter zu. Ein Jahrzehnt später etwa - am 22. April 1699 - forderte der Landgraf Ernst Ludwig von Hessen=Darmstadt die Waldenser auf, sich bei zehnjährigen Freiheiten bei ihm niederzulassen und in demselben Jahre - am 27. September - siedelte Eberhard Ludwig von Württemberg arme Waldenser auf dem Ostabhange, des Schwarzwaldes an, wo sie trotz der unfruchtbaren Gegend recht gut gediehen. 1 )

Auf diese Weise entstanden, da man in außerdeutschen Ländern ebenfalls fortfuhr, die schon früher gehegten Sympathien für die armen Vertriebenen zu bekunden - schon am 3. Januar und 5. März 1685 waren eine dänische und eine englische Aufforderung ergangen -, vor den Thoren Frankreichs diese neuen Gemeinden. In Deutschland, Holland, der Schweiz, England, Dänemark und Schweden, selbst in Rußland und Nordamerika, in Guyana und im Caplande ließen sich die Franzosen nieder trotz der strengen Verbote der Auswanderung und der Konfiscation ihrer Güter, denen sie ausgesetzt waren.

In diese bewegte Zeit fällt nun auch das Auftreten der französischen Kolonie in Meklenburg.

2.

Vom 24. October 1698 2 ) datiert das Edict des Herzogs Friedrich Wilhelm wegen Aufnahme französischer Réfugiés. Dasselbe ist jedoch nicht als eine allgemeine Einladung, die in die Welt hinausging, anzusehen, sondern stellt einen Vertrag dar, der mit einem Kaufmann Salomon Jordan über die Ansiedelung von Franzosen abgeschlossen wurde. Demgemäß ist von einer Zusicherung der freien Religionsausübung nur nebenher die Rede. Artikel 2 lautet u. a,: nous ferons faire une grande sale pour y pouvoir tenir leur devotion. Wohl aber werden Punkt für Punkt die Verpflichtungen, welche die beiden Kontrahenten gegenseitig auf sich nehmen, genau festgestellt.


1) Tollin, a. a. O., 1 Bd, S. 259 - 271.
2) Actenstücke Nr. 3.
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Sieur Jordan stellt in Aussicht, 30 wohlhabende Familien - "des familles riches et qui ont de quoi fournir aux autres ce qui leur est necessaire" -, von denen zwei Drittel mit der Verarbeitung von Wolle, ein Drittel mit der Bearbeitung des Flachses vertraut ist, zur Ansiedelung zu bewegen.

Diese Famlien müssen mündlich und schriftlich versprechen, dem Herzog treu zu sein, seinen Vortheil überall wahrnehmen zu wollen und das Land nicht nach Ablauf der ihnen bewilligten Freijahre zu verlassen, es sei denn, daß sie ebensoviele gewöhnliche Jahre hinterher hier verbracht hätten.

Der Herzog seinerseits sichert den Ankömmlingen für 6 Jahre freie Wohnung und Steuerfreiheit zu. Er verspricht ein Haus erbauen zu wollen, in dessen Mitte ein großer Raum - une grande sale - für die Abhaltung des Gottesdienstes bestimmt werden soll. Denjenigen, die selbst bauen wollen, wird ein Bauplatz unentgeltlich angewiesen, Holz und Steine geliefert werden und für diese die Steuerfreiheit auf 10 Jahre verlängert. Für den Unterhalt eines Predigers und eines Schulmeisters werden 200 Thlr. ausgeworfen. Mit 4 Familien soll der Versuch gemacht werden, sie als Tabackpflanzer auf dem Lande anzusiedeln. Land und einiges Nutzvieh soll ihnen zu Theil werden. Eine größere Anzahl als 30 Familien anzusiedeln, behält sich der Herzog vor. Jedenfalls darf Niemand kommen, bevor er sich angemeldet hat und angenommen ist.

Der Ort, wo die Kolonie errichtet werden sollte, ist nicht genannt. Da aber für den Fall, daß das zu erbauende Haus beim Eintreffen der Franzosen noch nicht fertig sein würde, vorgesehen wird, ihnen Wohnungen in der Stadt und "à la Schelffe" einzuräumen, so kann nur Schwerin in Aussicht genommen gewesen sein. Erst in dem späteren Edict, vom 1. August 1699 1 ), wird Bützow namhaft gemacht und seine Lage als eine außerordentlich günstige gepriesen. Bützow" heißt es im Artikel 2, "est une ville située au milieu de pais, voisine de Lubec, Hambourg, Rostoc et Wismar et de la mer baltique, d-ou l-on peut facilement negotier en Dannemarc et en Suède comme aussi en Prusse, Livonie, Curland etc."

Die zweite Verordnung wird offenbar dazu ausersehen gewesen sein, an die in Deutschland zerstreuten Franzosen versandt zu werden. Denn in ihr wird denen, die kommen wollen, volle Religionsfreiheit zugestanden, sowie das Recht, nach den Gesetzen des Landes Manufacturen und Gewerbe betreiben zu können. Auch Landleute,


1) Actenstücke Nr. 4.
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namentlich Tabacksbauer, werden willkommen geheißen, und man stellt ihnen in Aussicht, mit Ländereien und Nutzvieh unterstützt zu werden.

Die in diesen Edicten gewährleisteten Privilegien decken sich in der Hauptsache mit dem, was den Réfugiés in anderen deutschen Ländern bewilligt worden war. Von einem bei den Acten liegenden undatirten Memoire eines sonst weiter nicht erwähnten Franzosen Pierre Pillon über die zweckmäßigste Anordnung der zu begründenden Manufacturen, das augenscheinlich in diese Zeit fällt 1 ), weichen sie in einem wichtigen Punkte ab. Jener legte nämlich großes Gewicht darauf, daß eine Handelsgesellschaft mit 16 - 20 000 Thalern Kapital eröffnet und dieser die Aufgabe zugewiesen würde, Wolle einzukaufen, die Arbeiter zu bezahlen oder ihnen Vorschüsse zu gewähren - kurz eben die Rolle des Verlegers zu übernehmen. Offenbar war hierin ein Gedanke angeregt, der große Berücksichtigung verdiente und dessen Ausführung eine andere Entwickelung der Kolonie bewirkt hätte.

Ziemlich unverblümt tritt uns in diesen Edicten der Wunsch des Herzogs entgegen, der meklenburgischen Industrie durch die Réfugiés aufzuhelfen. Mochte auch Mitleid mit der Lage der Bedrängten die Haupttriebfeder zu ihrer Aufnahme sein, kamen sie einmal, so erforderte die Klugheit, die Kolonie möglichst vortheilhaft für das ganze Land einzurichten. Daher verlangte der Herzog reiche Familien, fleißige und geschickte Gewerbetreibende, insbesondere Wollen= und Leinarbeiter und wünschte, sich diejenigen, denen er den Aufenthalt gewährte, auszuwählen. Daß gerade Bützow als der geeignetste Ort für die Kolonie erachtet wurde, mag mit der einige Jahre vorher von dort ergangenen Anregung zusammenhängen. Außerdem aber kam in Betracht, daß man seitens der Regierung Bützow zu heben wünschte. Wie eine etwas spätere Beschwerde der Ritterschaft des Schwerinschen Fürstenthums bezeugt, hatte man schon begonnen "zu Restabilirung des Bützowischen Stadtwesens" die auf den einzelnen Gütern ansässigen Handwerker nach Bützow zu ziehen, was der Adel sich nicht gefallen lassen wollte, obgleich er selbst zugestehen mußte, daß "die wenigen Handwerker, so wir auff unsern gütern haben, miserabel, sind." 2 ) Daher mochte man nun in den Réfugiés den ersehnten Succurs erblicken, der bei dem guten Rufe, welcher ihnen in gewerblicher Beziehung vorausging, auch viel mehr versprach.

Dank den Bemühungen des Sieur Jordan und den in Aussicht gestellten Vergünstigungen trat die Kolonie richtig ins Leben. Aller=


1) Actenstücke Nr. 35.
2) Actenstücke Nr. 5.
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dings scheint es nicht möglich gewesen zu sein, dreißig Familien zu finden. Immerhin findet sich am 1. Mai 1700 1 ) in Bützow eine französische Gesellschaft, die aus 11 Ehepaaren mit 13 Kindern, 11 unverheiratheten Männern, meist jüngeren Gehülfen, einer Wittwe und zwei Dienstboten, im Ganzen 49 Personen besteht. Außerdem waren in Schwerin zwei Ehepaare mit 3 Kindern und ein Unverheiratheter, im Ganzen 8 Personen. Jedoch waren beim ersten Osterfeste, das die Réfugiés in Meklenburg feierten, mehr als 600 Personen anwesend, da auch andere im Lande weilende Franzosen und einige aus dem benachbarten Pommern und aus Wismar sich eingefunden hatten.

Dem Wunsche des Herzogs nach industriellen Kräften war insofern Genüge geleistet, als mit Ausnahme des Predigers und 3 Landleuten, sämmtliche Kolonisten ein Handwerk betrieben. Nur die Wittwe scheint eine bedenkliche Errungenschaft gewesen zu sein, da von ihr gesagt ist "ernehret sich mit Brandweinschencken und ein bisgen Hökerey." Unter den Gewerbetreibenden erscheinen Zeug= und Raschweber, Etaminmacher, Wollkämmer, Hut= und Strumpfmacher. Selbst der Küster betrieb im Nebenberufe die Sergenweberei.

Bis zum August des nächsten Jahres hatte sich das Bild einigermaßen verschoben. An die Stelle des Predigers Durand trat Herr Deschamps. Ferner hatten 2 Wollkämmer=Familien, die über Mangel an Beschäftigung klagten und vom Ackerbau nichts wissen wollten, den Wanderstab weitergesetzt. Dafür waren aber einige neue Familien hinzugekommen: Tabacks= als auch Wollenarbeiter, so daß im Ganzen mit Einschluß der Schweriner Réfugiés die Zahl der zur Bützower Kolonie zu rechnenden Personen am 10. August 1701 sich auf 82 belief. 2 ) Ueber die Entwickelung der Kolonie in den nächsten Jahren ist man leider wenig unterrichtet. Aus zwei Rescripten des Herzogs (vom 26. Mai und 7. Juni) an das Amt Grevesmühlen, daß keine Wolle mehr an Ausländer verkauft und den Schäfern nahe gelegt werden sollte, 50 Stein Wolle gegen baare Bezahlung an den Oeconomen Zander nach Bützow für die dortige Manufactur zu liefern, ersieht man, daß die Regierung die neuen Ankömmlinge sich nicht selbst überließ, sondern für sie sorgte, indem sie zunächst den erforderlichen Rohstoff zu beschaffen suchte. Dagegen lag es weniger in ihrer Macht, nach einer anderen, nicht minder wesentlichen Richtung zu helfen, nämlich für den Absatz der Erzeugnisse zu sorgen. Die Eingabe eines Hutmachers und eines Strumpfwirkers, dahin gehend, daß


1) Actenstücke Nr. 6.
2) Actenstücke Nr. 7.
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die zur Livrée der Hofbediensteten erforderlichen Gegenstände von ihnen genommen werden möchten, sowie das Schreiben des Predigers Deschamps 1 ) deuten diesen Mißstand an. Beide Franzosen betonen, daß ihre Erzeugnisse gut seien und daß, wenn die Regierung sich nicht entschließen könne, von ihren Erzeugnissen regelmäßig etwas zu kaufen, sie ihren Unterhalt nicht zu gewinnen vermöchten. Pastor Deschamps aber befürwortet nicht nur die Bitte eines Tuchmachers um Vorschüsse behufs Anschaffung von Werkzeug und Rohstoff, sondern spricht ebenfalls den Wunsch aus, daß der Herzog die Tücher, die man so wird herstellen können, zur Kleidung seines Heeres kaufen möchte. Auch soll der Hof den Absatz der Erzeugnisse zweier guter Hutmacher und mehrerer Strumpfwirker begünstigen, weil diese sonst nicht existiren könnten.

Ob für die Unterbringung der Flüchtlinge in passenden Wohnräumen gesorgt war, muß unentschieden bleiben. Im Mai 1700 wurde an einem Manufacturhause - so nannte man die für die Fremden bestimmten Wohngebäude - noch gebaut, wobei sich Schwierigkeiten darin zeigten, daß die zur Anfuhr verpflichteten Personen alle zu gleicher Zeit das erforderliche Bauholz anfahren wollten, eben zu der Zeit, wo ihre Pferde sonst mit landwirthschaftlichen Arbeiten nicht beschäftigt waren.

Verhängnißvoller als diese Unzuträglichkeiten, von denen man hoffen konnte, im Laufe der Jahre befreit zu werden, drohte für das Gedeihen der Kolonie der Umstand zu werden, daß der Herzog in Herrn Salomon Jordan, dem eigentlichen Organisator der Kolonie, keinen ganz glücklichen Griff gethan hatte. Verdrießlichkeiten der Regierung mit ihm ließen eine schnelle Wiederauflösung der kaum entstandenen Ansiedelung befürchten. Wie in solchen Fällen häufig, lassen die archivalischen Nachrichten keine deutliche Vorstellung von dem, was vorgekommen zu, und mehr vermuthend als beweisend kann zur Aufdeckung des Zusammenhanges geschritten werden. Salomon Jordan gehörte zu jenen nicht unbemittelten Marchands fabricants, wie sie zahlreich aus Frankreich einwanderten, die durch Verbindung der Fabrikthätigkeit mit ausgedehntem Handel, die gleichzeitig auf den Absatz der Erzeugnisse Bedacht nahm, die Großindustrie besonders emporbrachten. Mit Scharfblick hatte er erkannt, daß in Meklenburg mit seiner verbreiteten Schafzucht der Rohstoff für eine Industrie verhältnißmäßig wohlfeil zu haben war, nämlich Wolle, und daran knüpfte er den Gedanken, die Tuchmacherei im Großen zu betreiben. Von einer "Drapperie" ist mehrfach die Rede. Auch


1) Actenstücke Nr. 8.
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der Pastor Deschamps erwärmt sich für sie und hebt beim Herzoge die Verdienste Jordan-s um das Zustandekommen derselben gelegentlich hervor. 1 ) Die zur Verarbeitung nöthigen Personen konnte er aber nicht hoffen, so ohne Weiteres in Meklenburg zu finden. Weder die Zahl der ihm sich etwa zur Verfügung stellenden Kräfte noch ihre Geschicklichkeit dürfte seinen Ansprüchen genügt haben, und so hatte er dem Herzog seinen Vorschlag zur Begründung der Kolonie unterbreitet, mit der er gleichzeitig seinen bedrängten Landsleuten einen Dienst zu leisten hoffen durfte. Für sich selbst rechnete er außer der Förderung seines Geschäftsinteresses auf eine Belohnung oder ein Jahresgehalt vom Herzog, das ihm möglicher Weise für den Fall des Gelingens zugesagt worden sein mag. In einem Schreiben an den Herzog bittet der Prediger Deschamps ausdrücklich, daß dem Jordan zugewandt werde "la pension, qu-il attand depuis si longtemps comme une faveur, dont on a toujours récompensé ceux qui ont fonde des colonies." 1 )

Wie er es angefangen hat, die ursprünglich ihm lächelnde Gunst des Herzogs zu verscherzen, ob er, sich vielleicht zu sehr als Unternehmer fühlend, seine armen Landsleute in Bützow bedrückte, wird ewig Geheimniß bleiben müssen. Der Kammerrath Varenius schreibt bereits im Mai 1700 gelegentlich einer Inspection der Kolonie, bei der er einige Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Vertheilung von Korn und Wolle gefunden zu haben glaubte, an Herrn Secretair Duwe: "Daß sie Jordan los werden sollen, damit sind sie alle sehr wohl zufrieden, ausgenommen Durand, welcher ihm etwas Geld geliehen." Jordan selbst war mit der ihm angewiesenen Stellung und mit dem langsamen Gange der Dinge nicht einverstanden. Er ersuchte den Minister Grafen Horn, ihm vollständige Freiheit in der Errichtung der Tuchfabrik, namentlich Machtvollkommenheit in Bezug auf die Vertheilung der Wolle unter die Kolonisten, einräumen zu wollen, 2 ) und als man ihm das nicht zugestand, vielleicht auch mit der Auszahlung der Pension zögerte, scheint er seinen Einfluß dazu gemißbraucht zu haben, die Franzosen zum Aufgeben von Bützow zu bewegen. Wenigstens war er dessen angeklagt und der Verdacht bis zu den Ohren des Herzogs gedrungen, so daß eine von allen Mitgliedern der Kolonie unterzeichnete Ehrenerklärung am 30.April 1703 3 ) demselben überreicht wird, in der versucht wurde, Herrn Jordan als schuldlos hinzustellen. Er sollte sie nie zum Verlassen Meklenburgs


1) Actenstücke Nr. 8.
1) Actenstücke Nr. 8.
2) Actenstücke Nr. 9.
3) Actenstücke Nr. 10.
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aufgefordert haben. Vielmehr bitten sie, ihm das versprochene Gehalt auszuzahlen, damit er unter ihnen bleiben und ihnen seinen nützlichen Beistand fernerhin leihen könne. Sogar Madame Jordan hält es für angezeigt, sich in einem directen Gesuch an den Staatsminister Grafen Horn zu wenden, um diesen zu bewegen, ihrem Manne den ferneren Aufenthalt in Meklenburg zu gestatten. 1 ) Indeß fruchten alle diese Vorstellungen nicht, und Sieur Jordan als ein unruhiger Geist wurde aus der Kolonie verbannt. In den Acten kommt er später nicht mehr vor.

3.

Nachdem diese Krisis glücklich überwunden war, trachtete man darnach, die Zahl der Einwanderer thunlichst zu vermehren und veranlaßte eine zweite Einwanderung. Im September 1703 schloß der Herzog abermals mit einigen französischen Kaufleuten einen Vertrag ab behufs Ansiedelung einer größeren Zahl von Réfugiés in Bützow. Der damals gedruckten "Beschreibung derer favorablen Conditionen, so des zu Mecklenburg=Schwerin und Güstrau regierenden Hertzogs Durchlaucht denen zu einer zweyten Golonie in Bützau sich angebenden frantzösischen reformirten Flüchtlingen gnädigst accordiret," können wir die Einzelheiten dieses zweiten Versuches entnehmen. 2 )

Drei in Hamburg wohnende Kaufleute, Jacques Vignoles, Alexandre Flavard und Nicolas Gentien, versprachen, 50 französische Familien in das Land zu führen, vorzugsweise Handwerker, "so Wolle verarbeiten." Dieselben sollten redlichen und untadelhaften Rufes sein.

Jede Familie erhielt 50 Thaler Lösegeld, sowie auf die Dauer von 6 Jahren ein allerdings erst zu erbauendes Haus miethfrei. Für die gleiche Zeit wurde allen Freiheit von Auflagen und Steuern versprochen, während man ihnen die Rechte aller sonstigen Unterthanen zusicherte. Die freie Ausübung der reformierten Religion war selbstverständlich. Ein großer Saal im Bützower Schlosse wurde für diesen Zweck einstweilen als Versammlungsort zugestanden, so lange, bis man an den Bau einer Kirche gehen konnte. Den Prediger, welchen die Kolonie sich selbst wählen durfte, versprach der Herzog mit freier Wohnung und 250 Thlr. aus Staatsmitteln zu besolden.

Den Vertrieb der von den Eingewanderten herzustellenden Waaren übernahmen die drei genannten Kaufleute und wurden gleichzeitig zu Hoflieferanten ernannt, mit der Verpflichtung, Alles, was der Herzog


1) Actenstücke Nr. 11.
2) Actenstücke Nr. 12.
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und sein Hof an Brocaten, goldenen, silbernen, seidenen und wollenen Stoffen, bordierten Kleidern u. dgl. m. nöthig haben würde, "ohne Vorschuß aus der ersten Hand kommen zu lassen und vor einen raisonnablen Preis an unseren Hof zu liefern." Ein Jeder von ihnen erhielt für seine Bemühungen um die Beschaffung der betreffenden Familien ein Geschenk von 30 Thalern. Endlich sprach der letzte Paragraph der Bedingungen von einem zunächst einzuführenden Zoll auf Strümpfe, Hüte, Wollenstoffe, Tücher, Taback u. s. w., "um dadurch nicht allein den Verkauf der einheimischen Wahren zu befordern, sondern auch mehr Leute einzuführen." Voraussetzung war nur, daß diese Gegenstände, deren Absatz der Herzog befördert wissen wollte, in ausreichender Menge im Lande erzeugt würden. Zur Unterstützung bei der Arbeit und behufs Ausbreitung der Geschicklichkeit sollten die Réfugiés junge Meklenburger als Lehrlinge annehmen.

Auch dieses Mal gelang es nicht, die in Aussicht genommene Zahl von Familien in-s Land zu ziehen. Einer der drei Kaufleute, Herr Vignoles, scheint sich überhaupt von vornherein garnicht bei der Ausführung des Vorhabens betheiligt zu haben; wenigstens ist nur von den beiden anderen die Rede. Nach einem Verzeichniß, welches die Franzosen im August 1704 aufstellten, hatten sie 10 Ehepaare mit 13 Kindern und 4 Unverheirathete zur Uebersiedelung nach Bützow zu bewegen vermocht. 1 ) Allerdings wird einer etwas späteren Eingabe der Organisatoren an den Herrn Kammerrath Varenius eine Namensliste von 41 Familien angeschlossen, die zur Niederlassung in Meklenburg bereit wären, vorausgesetzt, daß die dort Anwesenden mit den Verhältnissen zufrieden seien. Dabei wird bemerkt, daß 27 andere Familien, die sich zur Zeit in Halle, Schwabach und Erlangen aufhielten, ebenfalls nicht abgeneigt wären, nach Meklenburg zu kommen. 2 ) Doch hat es offenbar bei der guten Absicht dieser Personen sein Bewenden gehabt. Denn in einem in Rostock am Ende des Jahres 1704: aufgenommenen Protokoll über die in Bützow und Güstrow anwesenden, d. h. wohl neuerdings hinzugekommenen Franzosen und ihre persönlichen Verhältnisse sind nur 5 Unverheirathete und 9 Ehepaare mit 6 Kindern, d. h. im Ganzen 29 Personen, aufgeführt. 3 ) Im Jahre 1707 aber weist die französische Kolonie in Bützow nicht mehr als 143 Personen auf. Demnach kann der Wunsch des Herzogs nach einer größeren Zahl von Einwanderern kaum in Erfüllung gegangen sein. Da schon im


1) Actenstücke Nr. 15.
2) Actenstücke Nr. 18.
3) Actenstücke Nr. 19.
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Jahre 1701 sich einige 80 Franzosen in Bützow eingefunden hatten, von denen einige, denen es schlechterdings nicht gelang, sich einzuleben, wieder fortgezogen waren, so können bei der zweiten Einwanderung wohl nicht viel mehr als 50 - 60 Personen eingetroffen sein.

Daß dieselben nicht direct aus Frankreich kamen, liegt auf der Hand. Um diese Zeit hatten in Norddeutschland bereits an mehreren Stellen Niederlassungen von Réfugiés stattgefunden, in Hamburg, Magdeburg, Halle, Stendal, Berlin und anderen Orten, ohne daß es denselben überall gelungen wäre, sich in die vorgefundenen Verhältnisse einzuleben. Manchesmal ereigneten sich Konflicte mit den Aufsichtsbehörden, dann schienen Einzelnen die Aussichten auf lohnenden Erwerb nicht glänzend genug, und so gab es im ersten Jahrzehnt nach Aufhebung des Edicts von Nantes mehrfache Hin= und Herwanderungen. Ich vermuthe, das unsere Réfugiés aus Hamburg und Magdeburg gekommen sein werden: auf ersteres schließe ich, weil die Kaufleute, mit denen der Herzog verhandelt, als dort wohnend erwähnt werden; an Magdeburg denke ich wegen vielfacher Uebereinstimmung der Namen dortiger und hiesiger Réfugiés, obgleich natürlich ein zwingender Beweis darin nicht gesehen werden kann.

Sah der Herzog seine Hoffnungen in Bezug auf die Zahl der Ankömmlinge getäuscht, so kann er in Bezug auf ihre Berufe ebensowenig befriedigt gewesen sein. Wir wissen, daß er namentlich die Wollindustrie in-s Auge gefaßt hatte. Jedoch erscheinen unter den neuen Ankömmlingen nur ein Wollkämmer, ein Tuchmacher, ein Färber und ein Strumpfstricker. Die andern, sind Lohgerber, Knopfmacher, Handschuhmacher, Tischler, Tabacks= und Waidbauer. Auch einem Schmied begegnen wir, dessen Specialität die Herstellung von Strumpfstühlen war. Indeß mochten doch diese Handwerker, bei dem Mangel an Gewerbetreibenden im Allgemeinen, schließlich nicht unwillkommen sein.

Alle diese Leute waren mit wenigen Ausnahmen blutarm, erhielten ihre 5 - 10 Thlr. Transportgelder und waren froher Erwartung der Vortheile und Privilegien, die ihnen in Bützow zugedacht waren. Sie werden in dem erwähnten Rostocker Kammerprotokoll als "pauvre" oder "ohne Mittel" charakterisiert. 1 ) Nur von dem einen Tuchmacher heißt es, daß er "bei guten Mitteln ist und andere Leute kann arbeiten lassen", d. h. also andere Gewerbetreibende verlegen. Genannt wird auch ein Adliger, Theophile de Moreau, seigneur de Delrose, der die Absicht hatte, ein Landgut zu kaufen. Natürlich blieb dieser, wenn überhaupt in Meklenburg,


1) Actenstücke Nr. 19.
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jedenfalls nicht in Bützow. Diese Mittellosigkeit, die man auch bei den Mitgliedern der ersten Kolonie vermuthen darf, obgleich sie bei ihnen nicht ausdrücklich bezeugt wird, verschuldete es, daß unsere Fremden sich anfangs garnicht in Bützow zurechtzufinden vermochten und unaufhörlich mit Bitten und Beschwerden der Regierung nahten. Der Herzog seinerseits suchte mit den nicht sehr ansehnlichen Mitteln, die ihm zu Gebote standen, dieselben thunlichst zu fördern. Noch im November 1703 beauftragte er den Generalmajor von Bergholtz, dem er die oberste Aufsicht über die Einrichtung der Kolonie übertragen hatte, 25 Häuser für die zu erwartenden Familien erbauen zu lassen. Für diesen Zweck wies er 8000 Thlr. an, welche die Renterei zwar nicht augenblicklich herzugeben im Stande war, die aber geliehen werden sollten. Dreitausend Thaler glaubte man zu Beginn des nächsten Jahres zurückzahlen zu können, den Rest versprach man mit 6 Prozent zu verzinsen und nach und nach aus den Rentereigefällen zurückzuerstatten. Als nun nicht so viele Familien, wie erwartet wurden, erschienen, verlor die Kammer, die den Bau leiten sollte, die Lust und sprach sich dahin aus, daß "die angewandte Mühe übel compensiret wehre." Es bedurfte der ganzen Energie Bergholtz-s, um den Bau zu Ende zu führen. Er betonte gewiß richtig, daß, "so lange keine Häuser erbauet sind und zur Manufactur keine andere Anstalt als bishero gemacht ist," man nicht hoffen könne, mit der Kolonie zu reussieren.

Daß unter solchen Umständen nicht alle die ursprünglich projectierten 25 Häuser gebaut wurden, verstand sich von selbst. Immerhin begann der Bau, und im August des Jahres 1704 war ein Haus für 4 Familien, dessen Herstellung zwischen 700 und 800 Thalern gekostet hatte, fertig. Schon im October desselben Jahres befahl der Herzog, ein anderes Haus von 100 Fuß Länge und 35 Fuß Breite zu erbauen und, um an den Kosten zu sparen, wurden vier Dreyviertel Hüfner aus Niendorf mit Anfuhr der Materialien und der Handarbeit beim Bau beauftragt. Ein drittes Haus, für sechs Familien, entstand in der Zeit von Johannis 1705 bis 1706, und wenn auch langsam, so rückten doch nach und nach die anderen geplanten und nöthigen Bauten ebenfalls vor. Einer "Specification. derjenigen Häuser, welche Ihre Hochfürstliche Durchlaucht in Bützow neu erbauen und kauffen lassen" vom April 1708 entnimmt man, daß im Ganzen sieben Häuser verschiedener Größe, theils kleinere für eine Familie, theils größere für 2, 4, und 6 Familien erbaut worden waren. Ueber die gesammten Kosten, welche dieser Bau verursacht hatte, fehlen die Angaben. In einer gelegentlichen Aufzeichnung darüber, was der Herzog in den Jahren 1698, 1699, 1700 und

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1703 für die Franzosen ausgegeben hatte, ist die allerdings nicht große Summe von 1328 Gulden verzeichnet. Doch kann darin natürlich der Häuserbau nicht mit eingerechnet sein. Vereinzelt erfährt man von einer Unterstützung, die er im Jahre 1709 einem Strumpfwirker Pierre Gineous im Betrage von 30 Thalern und im Jahre 1710 einem anderen, Jeremias Vial, im Betrage von 200 Thalern "zur fortsetzung seiner profession" bewilligte. Gewiß läßt sich annehmen, daß bei dem Interesse, das der Herzog für die Kolonie hatte, er soviel in seinen Kräften stand für die Mitglieder gethan haben wird. Nur dürften eben Wollen und Können, wie im benachbarten Brandenburg, nicht immer im Einklang gewesen sein.

An allgemeinen Maßregeln zur Förderung des Gewerbewesens wurde im Mai 1705 das frühere Edict über die Wollaufkäuferei in Erinnerung gebracht. Es sollte überall bekannt gemacht und "affigiret", auch auf seinen Inhalt in allem Ernst gehalten werden. Daran schloß sich eine Schauordnung für die Tuchmacher in allen meklenburgischen Städten, die darauf abzielte, durch besonders dazu verordnete Werkmeister die Weberei beaufsichtigen zu lassen und es auf diese Weise zu ermöglichen, daß Tücher von besserer Beschaffenheit als bisher hergestellt würden. 1 ) Ferner wurde im September befohlen, daß die Lohe in einem gewissen Umkreise von Bützow gesammelt und zur Aufnahme der Gerberei nach der Stadt gebracht werden solle.

Was auf diese Weise geschah, war doch zu wenig, um die Franzosen befriedigen zu können. Daß dem Herzog keine ansehnlichen Mittel zur Verfügung standen, war klar. Wenn jedoch die versprochenen zehn Thaler Transportgelder den einzelnen Familien nicht ausgezahlt, wenn die guten Wohnhäuser, die man Flavard und Gentien in Aussicht gestellt hatte, ihnen nicht eingeräumt, sondern sie in einigen Zimmern des Schlosses untergebracht wurden, so kann man es den Fremdlingen nicht verdenken, daß sie mit Anträgen und Bitten nicht nachließen. Besonders mit dem General Bergholtz, der von Güstrow aus als herzoglicher Kommissar die Kolonie leitete, konnten sie sich nicht recht verständigen. Sie klagten, daß er das zinslose Dahrlehn von 6000 Thalern auf vier Jahre, das er ihnen versprochen, nicht besorgt habe, daß er einzelne Réfugiés in seinem Privatinteresse beschäftige, während sie die Errichtung eines Magazins befürworteten, an das alle Kolonisten ihre Erzeugnisse abliefern sollten, um so einen Handel in-s Ausland in Scene setzen zu können. Bergholtz seinerseits stellte überhaupt in Abrede, mehr versprochen zu


1) Parchimsche Gesetzsammlung, 2. Aufl., Bd. 5, Nr. 1448.
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haben, als er bot, und beschuldigte die Franzosen, dem Vertrage nicht nachgekommen zu sein, statt ordentlicher und fleißiger Arbeiter eine "Racaille" nach Bützow gebracht zu haben, von der drei bereits wieder desertiert seien. 1 )

Gleichwohl werden die Franzosen insofern nicht ohne Grund geklagt haben, als sich nicht alle Versprechen, die man ihnen gemacht hatte, schnell sofort erfüllen ließen. Schon im Mai 1704 beschweren sich die Unternehmer bei der Kammer, weil sich nicht Alles so glatt abspielt, wie sie sich möglicher Weise gedacht hatten, worauf ihnen der Bescheid wird, sie sollten sich nur gedulden; was in der Declaration ihnen zugesichert sei, werde stricte gehalten werden. Da das doch nicht geschieht, so formulieren die beiden Kaufleute in einem Berichte die Bedingungen, unter denen die 8 oder 9 Ehepaare, die bereits in Bützow waren, sich niedergelassen hätten und unter denen eine weitere Entwickelung der Kolonie denkbar wäre. 2 ) Sie bitten um Auskehrung der versprochenen Transportgelder und um einen Vorschuß von 2000 Thalern für ein zu errichtendes Magazin oder um Wolle in demselben Werthe. Sie wünschen 2 Hufen Landes mit 10 jähriger Abgabenfreiheit und Felderbestellung durch die meklenburgischen Bauern, Baumaterial zum Hausbau, die Berechtigung zur Veranstaltung einer Lotterie verschiedener Waaren im Werthe von 10 000 Thalern. Die Kammer, welche über diese und ähnliche Vorschläge eingehend berieth, verhielt sich im Allgemeinen denselben zustimmend gegenüber. Sie versprach die 10 Thaler Reisegeld sobald als möglich auszuzahlen, jede fähige Familie gerne mit Wolle oder baarem Gelde zu unterstützen, damit sie ihr Gewerbe beginnen könne. Flavard und Gentien sollten jeder das versprochene gute Wohnhaus, eventuell Land bekommen. Selbst die Lotterie wird erlaubt, vorausgesetzt, daß die Bedingungen der Kammer vorher unterbreitet würden. Aber kurze Zeit darauf weist die Kammer den Licent=Inspector in Bützow an, vom 1. October 1705 die Franzosen gleichfalls zur Licentzahlung heranzuziehen. Diese Maßregel stand jedenfalls mit den zugestandenen sechs Freijahren nicht im Einklang und vermuthlich stieß auch die Ausführung der anderen Versprechungen auf Widerspruch. Wenigstens wird man zu dieser Auffassung gedrängt, da die beiden Unternehmer sich im September 1704 direct an den Herzog wandten und ihn um die Bewilligung ihrer Forderungen baten, die so wenig bedeuteten "pour un si grand prince". 3 ) Gleichzeitig gingen sie auch den Kammerrath Varenius darum an, ein


1) Actenstücke Nr. 14.
2) Actenstücke Nr. 15.
3) Actenstücke Nr. 17.
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freundliches Wort für seine Landsleute an maßgebender Stelle einzulegen. 1 ) In bewegenden Worten schilderten sie die Ungewißheit ihrer Lage, die allen Fortschritt hemme, das Ungemach, dem sie im Allgemeinen ausgesetzt seien: "vous savez depuis combien de temps nous sommes en souffrance." Kurz, die Situation wird immer gespannter und ungemüthlicher und im April 1706 2 ) bat Herr Flavard endlich um seine Entlassung. "C-est Messeigneurs," schreibt er der Kammer, "le mauvais traitement, que j-ai recu dans ce pais despuis le jour de mon arrivée jusques à présan tant de celui, qui avait direction ci devant de la colonie que de plusieurs particulliers à qui j-ai rendu service." Dann setzt er in leidenschaftlicher Sprache die Gründe auseinander, die ihn zum Fortgehen zwängen. Zwei Jahre lang habe er in Bützow verlebt in der Hoffnung, daß Alles sich besser gestalten würde, keine Unkosten gescheut, mehr als 1000 Thaler für seine Familie ausgegeben, aber durch die Fehler des Herrn General Bergholtz habe er nicht zu reussieren vermocht. Flavard siedelte nunmehr nach Lübeck über, wo er sich ein Haus zu bauen beabsichtigte und das Material schon eingekauft hatte. Ohne Weiteres ließ die Kammer ihn übrigens nicht ziehen, sondern machte Versuche, ihn zu halten, die leider vergebliche waren. Mit dem anderen Unternehmer, Herrn Gentien,. kam es nicht bis zum Bruch. Freilich hatte er nur 100 Thaler Vorschuß verlangt, wovon ihm bis zum Herbst 1706 60 ausgezahlt worden waren. Aber vermuthlich war er nicht im Stande, seinen Wohnsitz zu wechseln und blieb.

Wer bei diesem Zerwürfniß die Hauptschuld trägt, ob die Franzosen übertrieben, - wer möchte auf Grundlage der spärlich erhaltenen schriftlichen Nachrichten aus jenen Tagen entscheiden ! Wie ein Eingeständniß der Kammer sieht es aus, daß sie später Herrn Flavard aus Lübeck zurückberief und ihm ein jährliches Gehalt von 60 Thalern versprach. Doch auch dieses zu zahlen, scheint keine Möglichkeit gewesen zu sein, da im December 1710 die Wittwe Flavards versucht, das, was man ihrem verstorbenen Manne schuldig geblieben, zu erlangen.

4.

Auch die zweite Kolonie hatte also mit Widerwärtigkeiten zu kämpfen und wollte nicht recht gedeihen. Der Licent=Commissar Engel, der im September 1705 Bützow auf einer Reise streifte und


1) Actenstücke Nr. 18.
2) Actenstücke Nr. 22.
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darüber an den Kammerrath Varenius berichtete, bezweifelte, nachdem er die Manufactur in Augenschein genommen, ihre Lebensfähigkeit. Er meinte, "daß solche Bützowsche Manufacturen auf itzigem Fuße nicht bestehen können und werden, sondern die Manufacturiers wieder verlaufen müssen." Und dieser Gedanke beherrscht noch 12 Jahre später den Prediger Deschamps, da er im Hinblick auf seine traurige Lage um seine Entlassung bat. Jedoch ließ sich der treue Seelsorger bewegen, zu bleiben und harrte bis zu seinem 1730 erfolgten Tode bei seiner kleinen Gemeinde aus.

Einzelne Kolonisten strebten ebenfalls wieder fort. So bat im Juli 1707 ein Etaminmacher Pierre Tardiff, die Ansiedelung verlassen zu dürfen, da seine Frau, die er sich aus Berlin geholt, die Luft in Bützow nicht vertrage, allezeit unpäßlich sei, überdies ihre kränkliche Mutter in Berlin pflegen müsse. 1 ) Die Kammer gewährte seine Bitte und verlangte nur die Rückerstattung der auf ihn verwandten Unkosten, fügte aber im Uebrigen dem Bescheide die Bemerkung hinzu, "daß man hinkünftig den Franzosen nicht gestatten dürfe, Weiber aus Berlin zu nehmen, dann sie dadurch debauchiret würden." Die durch ihn verursachten Unkosten berechnete die Kammer in diesem Falle auf 50 Rthlr. Sie nahm die Hausmiethe für 4 Jahre zu 16 Rthlr. an, berechnete den Ausfall an Konsumtionssteuern in den sechs Freijahren auf 5 Rthlr. 32 Schillinge, und die 8 jährige Befreiung von allen "bürgerlichen Oneribus" offenbar zu etwa 28 Rthlr. Diese Rechnung wollte dem Franzosen nicht einleuchten; er entschuldigte sich mit seiner Armuth und bat um Ermäßigung des Betrages auf 30 Rthlr., versprach auch, falls die Gesundheit seiner Frau es gestatte, wieder nach Bützow zurückkehren zu wollen. Bemerkenswerth ist in seinen Ausführungen die Behauptung, daß er 120 Rthlr. baar nach Meklenburg mitgebracht und bei seiner Niederlassung zugesetzt haben wollte. 2 )

Schlauer fing es der Strumpfwirker Pierre Gineous an, der, weil er den Vorschuß von 30 Thalern zurückzuerstatten nicht im Stande war, mit seiner Frau, die eine Deutsche war, im Jahre 1709 heimlich nach Hannover entwich. Allerdings wurde er dort von der Polizei erfaßt und über seine Flucht verhört, aber die meklenburgische Regierung leistete Verzicht darauf, ihn zurückzunehmen, da aus der Kolonie berichtet wurde, daß Mann und Frau nicht in gutem Rufe ständen. "Und hat man ihnen die Schuld geben wollen, als wenn sie beiderseits Liebhaber von Brandwein wären."


1) Actenstücke Nr. 29, 30.
2) Actenstücke Nr. 30, 31.
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In die Zeit unmittelbar nach Begründung der zweiten Kolonie fällt ein Schreiben des Königs von Preußen, der den Herzog von Meklenburg ersuchte, sich der Flüchtlinge aus dem Fürstenthum Orange annehmen zu wollen. 1 ) Die brandenburgische Erbschaft des Ländchens Orange, mitten im südlichen Frankreich am linken Ufer der Rhône gelegen, kam im Jahre 1704 definitiv an Frankreich. Die Folge davon war, daß der größte Theil der oranischen Protestanten, die auf Grund des Edicts von Fontainebleau jetzt rechtlos wurden, Neigung zeigte, nach Preußen auszuwandern, dessen König sie als ihren rechtmäßigen Herrscher ansahen.

Der Präsident des oranischen Parlaments wandte sich mit der Bitte um Hülfe nicht vergeblich an König Friedrich I. Nicht nur, daß dieser eine Kollekte für die Orangeois veranstalten ließ, erklärte er sich auch bereit, sie in sein Land aufzunehmen und suchte offenbar ihrer Niederlassung anderswo ebenfalls die Wege zu ebnen. 2 ) Diesem Bestreben verdankt das erwähnte Schreiben des preußischen Königs seine Entstehung. Es wird in ihm gesagt, daß man in Brandenburg schon mit der "Subsistentz einer großen Anzahl frantzösischer Refugiirter, wie auch Wallonen und Pfältzer chargiret sei," und der Herzog daher ersucht, seinerseits mit einer "Beysteuer der Noth und Misere dieser armen vertriebenen Leute" abhelfen zu wollen.

Aus den Abgängen Einzelner auf unerträgliche Zustände in der Kolonie folgern zu wollen, wäre wohl voreilig. Die Ansprüche waren eben verschieden, die Acclimatisation für an andere Lebensverhältnisse gewöhnte Personen nicht leicht. Kein Wunder, wenn die Fremden wieder fortziehen wollten, falls sich an einem anderen Orte ein besseres Unterkommen bot.

An die Stelle der Abziehenden traten übrigens Andere. Wenigstens sind in den Acten verschiedene Anmeldungen und Gesuche um Niederlassung unter den gleichen Bedingungen, wie sie den ersten Kolonisten gewährt worden waren, enthalten. Ist auch nicht immer bemerkt, daß der Bitte Gehör geschenkt wurde, so ist es doch in der Regel gewiß der Fall gewesen, da es ja eben darauf ankam, Menschen heranzuziehen. So siedelte im Jahre 1704 ein Strumpfwirkergeselle Abraham Martineau aus Berlin mit Familie, 1707 ein Lohgerber Guillaume Missolle von Güstrow nach Bützow über. Im September 1705 bittet ein Weißgerber Jean Bicheur, der Kapital genug besitzt, seine Profession fortzusetzen, um Aufnahme, die bereitwilligst zugestanden wird. Im Jahre 1711 meldet sich ein französischer


1) Actenstücke Nr. 13.
2) Geschichtsblätter, 1. Zehnt, Heft 4, S. 41.
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Wollkämmer, der zugleich Winterstrümpfe zu scheren und zu walken weiß, und im October 1712 wollen vier französische Familien nach Bützow kommen, die aber freilich, "da mit Manufacturen bey jetzigen Zeiten wenig zu verdienen," um Zuweisung von Acker bitten. So fand sich für den Verlust bald Ersatz, und auch an Vorschlägen, die keine Berücksichtigung finden konnten, fehlte es nicht. So meldete sich 1705 ein Passementeur Jacque l-Anglois, der gegen 100 Thaler Vorschuß und 20 Thaler zur Aufstellung eines Stuhles, der Eigenthum des Herzogs bleiben sollte, alle Posamentier=Arbeit in Gold, Silber und Seide, die man bisher aus der Fremde bezogen hatte, zu leisten versprach. Noch größere Anforderungen an die herzogliche Kasse stellte Essaye Huot aus Berlin, der eine Gold= und Silber=Tressen=Fabrik in Bützow zu errichten bereit war und in einem umfangreichen Memorial seine Ideen auseinandersetzt. Er wollte 7 - 8 Arbeiter mitbringen, alles Werkzeug anschaffen, in 3 Monaten das Geschäft in Gang setzen und den Hof sowie Privatpersonen alle Zeit mit guter frischer Waare befriedigen. Dafür verlangte er aber ein ausschließliches Privileg für seine Anstalt, eine freie gute Wohnung, 10 jährige Abgabenfreiheit für alle an der Manufactur Betheiligten und einen Vorschuß von 2000 Thalern, von denen er nur die Hälfte allmählich zurückzuzahlen bereit war, die andere Hälfte als Geschenk aufgefaßt wissen wollte. Da war es wohl erklärlich, daß ihm geantwortet werden mußte: auf einen derartigen Vorschuß könne man keine Hoffnung machen.

Und nicht nur Franzosen, auch deutsche Gewerbetreibende erklärten auf die Kunde von der Eröffnung der Kolonie in Bützow ihre Bereitwilligkeit, sich derselben anzuschließen. Ein reisender Handwerksbursch, Joh. Christian Eisensen aus Kassel, wollte zwar, da er gehört, "daß Ihre Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst gesinnet allerhandt professiones in Dehro Lande anzunehmen," in Schwerin sich als Strumpfwirker niederlassen, wurde aber bedeutet. nach Bützow zu gehen. Aus Lüneburg wurde ein Wandmachergesell, Abraham Dietrich Molle, nach Bützow berufen. Ein aus Meklenburg stammender Goldschläger, Tobias Eckhardt, war bereit, als "Hofgoldschläger" und mit einem Privileg nebst 200 Thalern Vorschuß wieder in seine Heimath zurückzukehren. Ein Berliner, Georg Christian Jänisch, erbot sich, da man ihm das Land Meklenburg sehr gerühmt habe - es habe alle Regalien und sei sonderlich reich an Wolle -, eine Tuchmacherei in Scene zu setzen.

Gerade dieses letzte Gewerbe hatte von jeher des Herzogs Aufmerksamkeit erregt. Da nun die berufliche Zusammensetzung der französischen Kolonisten in dieser Richtung nicht genügte, entschloß er

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sich, deutsche Tuchmacher zu berufen. Im October 1705 theilt der Herzog dem Bützower Amtsschreiber mit, daß er bereit sei, dieselben Zugeständnisse, welche den Réfugiés gemacht seien, auch deutschen Tuchmachern einzuräumen, d. h. Freijahre und 10 Thaler Reisekosten. So kamen denn, unter denselben Bedingungen wie die Franzosen, wie es scheint, aus Sachsen, 5 Tuchmacher und 1 Tuchscherer an und installierten sich in Bützow. Mit dieser Industrie hing die oben erwähnte Schauordnung zusammen. Allgemein war die Klage erhoben worden, daß der 30 jährige Krieg die früher blühende meklenburgische Tuchmacherei in Verfall gebracht und damit den Städten sehr geschadet habe. Ein undatirtes Memoire, welches "ohnvergreiffliche Gedancken das in denen Mecklenburgischen Städten zerfallen Gewercks der Tuchmacher und deßen Wiedereinführung betreffend" ausspricht, betont, daß man diese Handwerker von auswärts heranziehen, ihnen einige Freijahre zugestehen, sie mit Wolle versehen und den Tuchhandel ordnen müßte. 1 ) Wirklich ließ sich die Bützower Tuchmacherei Anfangs gut an. Der Licent=Inspector Pachasius Zander berichtet im October 1706, sie sei in solchem Zustande, daß man sich mit der Zeit einen guten Progreß versprechen könne. Aber bald entsteht auch bei den Deutschen Unzufriedenheit. Sie klagen, daß sie nicht wissen, wohin mit den Laken; man hätte ihnen versprochen, dieselben für die Montierung abzunehmen; aber das sei nicht geschehen, und obwohl sie bereit wären, sie billiger zu verkaufen als gewöhnlich, so fänden sie keine Abnehmer und hätten lange Zeit keinen Heller Geld im Hause gehabt. Später beschweren sie sich über die ihnen angewiesenen Wohnungen, die zu eng und nicht gut genug seien. Namentlich der Boden gewähre nicht genügenden Raum, um die Wolle darauf lagern zu können; statt der Miethe bitten sie den Herzog, Laken von ihnen annehmen zu wollen. Gerade diese Leute hatten nach der Specificatio vom Jahre 1707 ganz ansehnliche Geldvorschüsse erhalten. August Tiell hatte 235 Rthlr., Heinrich Schütt 253 Rthlr., ein dritter Tuchmacher 197 Rthlr., ein vierter 119 Rthlr. u. s. w. empfangen.

5.

Die gleichen Klagen, wie die deutschen Tuchmacher, erhoben auch die Franzosen und berührten damit einen Punkt, der wahrscheinlich die Hauptursache für die geringe Entwickelung der Kolonie gewesen ist. Die Gewerbetreibenden vermochten ihre Erzeugnisse nicht abzusetzen. Bützows Bevölkerung war wenig kauffähig; weitere Märkte zu besuchen, fehlte Zeit und Kenntniß. Es mangelte eben der Unternehmer


1) Actenstücke Nr. 36.
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oder Verleger, der die Handwerker auf seine Rechnung hätte beschäftigen und auf sein Risiko den Vertrieb der Waaren übernehmen können. Die Hutmacher können ihre Liverey "vnd Musquetirer=Hüte, die Strumpfmacher ihre Strümpfe, namentlich Mondirungs=Strümpfe für Grenadiere" nicht loswerden. In Güstrow, wohin sie sich mit ihren Waaren wenden, empfängt man sie unfreundlich, weil die dortigen Kaufleute aus Leipzig, Magdeburg und anderen Orten ihre Waaren zu beziehen gewohnt sind und diese Handelsverbindungen nicht abbrechen wollen. Der Hausierhandel beeinträchtigt den Absatz, und es bleibt den Franzosen nichts übrig, als gleichfalls mit ihren Erzeugnissen hausieren zu gehen, wozu sie aber wieder besonderer Erlaubniß bedürfen. Im August 1705 bitten sie den Herzog um das Recht zum Besuche aller Messen und Jahrmärkte im ganzen Lande. 1 ) "Mier armen Refugé, der große Mühe hat zu leben und mit högstem Fleiß sugett sich retlich zu ernehren", bittet der Hutmacher Pierre Lance, zu gönnen, daß er seine Waaren "in högst gedachtem hochfürstlichen lande verhandelen kann und mein stücklein brot retlich sugen mach, auch ungehindert reisen möge."

Diesem Uebelstande abzuhelfen, hatte der Herzog in Schwerin ein Magazin ins Leben gerufen, an dessen Spitze er den Pulvermacher Parruquier und Handelsmann Pierre Colla, gleichfalls ein Réfugié, stellte, und ihn mit der Aufgabe betraute, von den Bützower Manufacturisten Waaren zu bestimmten Preisen aufzukaufen und mit Gewinn im Publikum abzusetzen. Hüte, Strümpfe, Handschuhe und Etamin - das waren vorzüglich die Gegenstände, welche laut dem ihm gewordenen Auftrag Colla aufkaufen sollte. 2 ) Außerdem scheinen im Allgemeinen die meklenburgischen Kaufleute vom Herzog aufgefordert worden zu sein, den Réfugiés ihre Erzeugnisse abzunehmen. Indeß, es war leichter, Waaren aufzustapeln, als sie an den Mann zu bringen, und das Magazin war bald angefüllt mit den genannten Gegenständen, für die sich keine Liebhaber fanden. Nach einem Memorial des Colla vom August 1706 waren für 1821 Thaler und einige Schillinge Waaren der bezeichneten Art vorhanden und von Anfang November 1705 bis Ende August 1706 nur für 457 Thaler verkauft worden. 3 ) Daraus folgte dann, daß die Manufacturisten sehr lange auf Bezahlung warten mußten oder, was wohl noch schlimmer war, mit ihrem Angebot ganz zurückgewiesen wurden, wie es dem Hutmacher Pierre Almeras mit seinen 300 Militair= oder Dragoner=Hüten ging. 4 )


1) Actenstücke Nr. 20.
2) Actenstücke Nr. 21.
3) Actenstücke Nr. 24.
4) Actenstücke Nr. 27.
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Unter diesen Umständen ließ der Herzog im März 1706 einige Kaufleute aus Schwerin und Güstrow vor die Kammer rufen, um mit ihnen die beste Lösung der Absatzfrage zu erörtern. Colla schlug vor, daß die sämmtlichen meklenburgischen Kaufleute die in dem Magazin enthaltenen Waaren übernähmen, auf den Import fremder Waaren ein Zoll gelegt und das Herumziehen der Hausierer und Savoyarden wegen der Konkurrenz verboten werde. So sehr sie mit dem letzteren Punkte einverstanden waren, von den beiden ersten wollten sie nichts wissen. Seidenhändler Heyn und Hofschneider Franck aus Schwerin, Seidenkrämer le Plaht, Martiny und Burckey aus Güstrow - sie lehnten einstimmig die Anträge ab und versprachen nur, von den Farikanten in Bützow, sofern diese gute Gegenstände zu billigen Preisen liefern würden, Waaren nehmen zu wollen. Doch damit gab die Kammer sich nicht zufrieden. Man trug den genannten Kaufleuten auf, sich mit ihren Kollegen in den anderen Städten ins Einverständniß zu setzen. Es entspinnen sich nun monatelange Verhandlungen, bis die Kaufleute, in die Enge getrieben, nachgeben und die Waaren des Magazins zu übernehmen sich bereit erklären. Anfangs bitten sie dafür um das Recht, ihre auf der Leipziger Messe eingekauften Tücher und Stoffe zollfrei in Meklenburg einführen zu dürfen. Später stellen sie aber eine ganze Reihe von Bedingungen. Vor allen Dingen ist das Magazin aufzulösen und bitten sie, man wolle sie "in Gnaden mit dem Zumuhten" verschonen, Alles, was im Lande erzeugt werde, behufs Weiterverkaufs annehmen zu müssen. Das würde ihr Ruin sein. Ihren Handel mit Tüchern und Boyen wollen sie frei ohne Accise und sonstige Beschwer betreiben; Tuchmacher sollen nur ihre eigenen, nicht importierte oder fremde Tücher ausschneiden, Juden, Westfälinger und Savoyarden nicht hausieren dürfen. Wird ihnen dies Alles zugestanden, so sind sie bereit, die Magazin=Waaren zu einem angemessenen Werthe an sich zu nehmen.

Wirklich befahl der Herzog im Juli 1706 seinen Zöllnern in Waren, Malchin, Plau, Güstrow, Neustadt und Gadebusch bis auf Weiteres eingeführte Tücher, Boye und wollene Stoffe ohne Accise=Erhebung durchzulassen. Der Erlaß eines Verbots des Hausierhandels wurde für das Neujahr 1707 in Aussicht genommen und auch bei den übrigen Forderungen erhob die Kammer keine Bedenken. Dagegen wurden jetzt die Kaufleute, welche mittlerweile die Waaren besichtigt hatten, zaghaft. Die halbseidenen und wollenen Stoffe seien gänzlich aus der Mode und gar nicht mehr zu brauchen. Sie würden sie den Würmern zum Verderb hinlegen müssen. Die Sergen seien so schlecht, daß sie nicht eimnal gutem Rasch glichen.

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Aehnlich werden die anderen Waaren heruntergerissen. "Herzogl. Durchlaucht seien mit denselben dem uns dabey eröffneten Preyß nach, gar übel versehen undt beladen," und sie selbst würden vermuthlich zu ihrem größten Schaden sie erwerben. Als trotzdem der Vertrag zum Abschluß kommt, wollen die Vertreter die Waaren nicht gleich mitnehmen, unter dem Vorwande, daß sie nicht Geld genug bei sich hätten. Aber aller Widerstand hilft ihnen nicht. Sie erhalten 4 wöchentlichen Kredit und müssen mit den Waaren abziehen. Daß die einberufenen Vertreter des Kaufmannsstandes die Waaren nicht allein behalten konnten und wollten, lag auf der Hand. Daher wurde denn ein Verzeichniß aller meklenburgischen Kaufleute aufgestellt, und jedem nach der Größe seines Geschäfts Betheiligung zugemuthet. Bei der Durchführung dieser Repartition zeigten sich auch noch allerlei Schwierigkeiten. 1 ) Die Sternberger Kaufleute sträubten sich, weil sie nur mit "Hack" und "Nettlers Wahren," nicht auch mit Wollenmanufacturen handelten. Die Krämer in Neukalen betonen, daß ihr "Stedtlein nur ein geringer Ohrt sei vnd sie sich mehrentheilß mit ein weinich ackerbauw erhalten müssen." Neubukow erklärt, daß der Ort schlecht und nahrlos sei und von Hamburger und Leipziger Juden mit Waaren überschwemmt würde. Brüel erhebt Einspruch "weil an diesem geringen Ohrt nur 2 Nätler sein, die mit nichts anderes als ein wenig tähr vnd Thran, aber gar nicht mit Wollenmanufacturen handeln."

Endlich scheint das weitläuftige Werk doch beendet, die Repartition vollzogen worden zu sein und nur noch in dem Eingehen der Gelder einige Schwierigkeit sich gezeigt zu haben, da Colla im October 1706 klagte, daß er noch nicht aus allen Städten Geld erhalten hätte.

Indeß mit diesem einmaligen Ausverkauf des Magazins war die Absatzfrage für unsere Réfugiés nicht als gelöst zu betrachten. Vielleicht gerade deshalb, weil sie sich eben mit Waaren hatten versehen müssen, oder aus anderen Gründen, weigerten sich die Kaufleute, den Bützow-schen Manufacturisten ihre Fabrikate abzunehmen, und diesen blieb kein anderer Ausweg, als am 12. Januar 1707 dem Herzog ihre Noth zu klagen. Sie meinten, daß ihre Erzeugnisse nicht schlechter wären als diejenigen, welche die Kaufleute aus dem Auslande bezögen, und baten den Herzog anzuordnen, daß die Kaufleute von ihnen kaufen sollten, damit das Geld, so sie aus dem Lande senden, im Lande bleiben müsse. Der Herzog sah die unbehagliche Situation der Franzosen vollkommen ein und keine 8 Tage verflossen, da erging, in ziemlich ungnädigem Tone gehalten, ein Patent an alle


1) Actenstücke Nr. 25.
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meklenburgischen Krämer, den Bützow-schen Kolonisten ihre Erzeugnisse unweigerlich abzunehmen. 1 ) Mit großen Unkosten und Mühen sei zum Besten des Landes die Manufactur an Hüten, Tüchern, Boyen, Strümpfen, Stoffen u. m. begründet, und nun wollte die Kaufmannschaft von ihr nichts wissen. Der Herzog verlangte eine unumwundene Erklärung, ob man sich seinen Anordnungen fügen wolle oder nicht. Wenn man auf seine Wünsche nicht Rücksicht nähme, so drohte er "harte imposten" auf die Einfuhr auswärtiger Waaren, falls solche im Inlande gleichfalls hervorgebracht würden, legen zu wollen. In längerem Schreiben versuchen die bestürzten Krämer jede Schuld von sich abzuwälzen. Sie nehmen in Abrede, den Ankauf ihnen angebotener Waaren verweigert zu haben, und nennen 2 oder 3 der ihrigen, die Dutzende von Strümpfen, Handschuhen, Hüten gekauft hätten. Was ihnen an Tüchern vorgelegt sei, wäre nur Ausschuß gewesen. Die besseren Stücke hätten die Tuchmacher selber ausgeschnitten. Sie bitten den Herzog, sie nicht zu zwingen, den Fabrikanten alle ihre Waaren abzukaufen, denn das wäre noch schlimmer als das Magazin, das sie zu ihrem größten Schaden einmal weggekauft. Was gut und preiswürdig sei, wären sie gerne bereit, den Bützowern abzunehmen. Den Rest könnten dieselben ja im Lande hausierend vertreiben.

Wir wissen leider nicht, was der Herzog hierauf geantwortet hat, da die Acten an dieser Stelle versagen. Zum Aeußersten, zu den Importzöllen, hat er es nicht kommen lassen, und das wäre doch das einzige gewesen, wodurch man den französischen Gewerbetreibenden hätte helfen können. Die meklenburgische Bevölkerung fand an den inländischen Erzeugnissen keinen Geschmack und hielt sich bisher auf den Messen an die fremden Händler oder wenigstens die fremden Waaren. Die inländischen Krämer stellten auch die gleiche Güte und Beschaffenheit der inländischen Fabrikate und der Ausländischen in Abrede; die Gewerbetreibenden behaupteten sie. Die Kaufleute zu zwingen in einer Zeit, wo der Handel notorisch litt, wo die Städte, die sich noch einigermaßen hielten, wie Güstrow und Parchim, mehr und mehr zurückgingen, sich mit schwer absetzbaren Waaren zu beladen, bot nicht viel Aussicht auf Erfolg. Aber das Publikum durch Zölle und hohe Preise auswärtiger Fabrikate zum Gebrauch der einheimischen Producte zu erziehen, wäre zweckmäßig gewesen. Doch Friedrich Wilhelm, so wenig wie seine Nachfolger, konnte sich zu diesem Schritte, der allerdings manche Interessen verletzt hätte, entschließen.


1) Actenstücke Nr. 28.
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Wenige Nachrichten nur haben sich über die Kolonie in den folgenden Jahren in den Acten erhalten, die aber immerhin erkennen lassen, daß man an maßgebender Stelle fortfuhr, sich für ihre Mitglieder zu interessieren. Im Jahre 1739 glaubte einer der Hugenotten, der Kupferschmied Jacques Bernard, sich über die Konkurrenz, die ihm ein Berufsgenosse in Güstrow bereitete, beschweren zu müssen. Sein Vater Daniel, der zu dieser Zeit der Aelteste in der Kolonie und lange Mitpächter des Bauhofs gewesen war, ersuchte die Herzogin=Wittwe Sophie Charlotte, sich in dieser Angelegenheit beim regierenden Herzog für ihn zu verwenden, und diese war sogleich bereit dazu. In Anerkennung der Tüchtigkeit der Bittsteller: - "daß diese Leute jederzeit einen guten und anständigen Wandel geführet und die Aufnahme der Colonie in alle Weise mit befördert" - befürwortete sie, im Hinblick darauf, daß in Artikel 15 des Edicts von 1699 das "freie Exercitium erlernter Professionen" zugesichert sei, das Gesuch. Der Herzog gestand daraufhin in der That das erbetene Privileg zum alleinigen Betriebe zu, obwohl in dem angezogenen Paragraphen gar nicht von einer ausschließlichen Berechtigung die Rede ist, sondern nur schlechthin die Erlaubniß zum Betriebe von Gewerbe und Handel ertheilt wird. 1 )

In demselben Jahre drohte der Kolonie ein nicht unerheblicher materieller Verlust. Es hatte nämlich am 3. Februar 1725 ein gewisser Abraham Köhler in Rostock der reformierten Gemeinde ein Kapital von 500 Reichsthalern geschenkt, das der Frau Katharina Dorothea Knesebeck, geb. Schwederin, geliehen worden war. Die 25 Thaler Zins, welche diese zahlte, erhielt der Prediger. Nun machte die Schuldnerin Bankerott, und die Kolonie bat daher den Herzog am 11. Mai 1739, dahin Sorge tragen zu wollen, daß ihr das Vermögen nicht verloren ginge. Der Herzog war wohlwollend genug, sofort 2 ) deshalb an den Rostocker Rath zu schreiben, der aber erst vier Wochen später zu antworten Zeit fand. 3 ) Die Antwort lautete dahin, daß es fraglich sei, ob die Knesebeckschen Kinder die Schulden ihrer Mutter anerkennen würden, und daß man deshalb an das hochfürstliche Land= und Hofgericht appellieren müsse. Was aus der Angelegenheit geworden, entzieht sich unserer Kenntniß.

6.

Auf diese Weise konnte die französische Kolonie einen ihrer wesentlichen Zwecke nur unvollkommen erreichen. Für die Hebung


1) Vergl. Actenstücke Nr. 4, Artikel XV.
2) 22. Mai 1739.
3) 27. Juni 1739.
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des gewerblichen Lebens in Meklenburg ist sie von Bedeutung nicht geworden und von durchschlagendem Erfolge waren ihre Bestrebungen nicht gekrönt. Bützow ist eine gewerbereiche Stadt nicht geworden und viel Anregung zu weiterer Entfaltung von Industrien im Lande von ihr keinenfalls ausgegangen.

Ein unverhältnißmäßig großer Theil der Réfugiés gab überhaupt den Gewerbebetrieb auf und wandte sich der Landwirthschaft zu, indem sie Taback und Waid bauten. Schon im Jahre 1703 hatten 7 Franzosen zusammen 95 1/2 Scheffel Acker mit Taback und Waid bestellt. Für Manchen derselben war der Bau des Tabacksfeldes zunächst nur Nebenbeschäftigung, aber in dem Maße, als die Absatzschwierigkeiten für ihre gewerblichen Erzeugnisse wuchsen, wandten sie sich mehr und mehr der Tabackskultur zu. Zu den sieben haben sich bis zum Jahre 1706 fünf andere Réfugiés hinzugesellt, und alle zusammen bewirthschaften 178 Scheffel Acker gegen eine jährliche Pacht von 1 Thlr. 8 Schill. pro Scheffel. Nach einer, möglicher Weise freilich nicht ganz zuverlässigen Statistik waren im Jahre 1707 von 36 selbstständigen Gewerbetreibenden der Kolonie nicht weniger als 11 Tabackpflanzer. Die Gruppierung der Kolonisten nach ihrem Berufe zeigt folgende Erwerbsthätigkeiten:

Seiden= und Wollenweberei . . . 1
Tuchmacherei 1
Färberei 1
Weißgerberei 1
Wollkämmerei 1
Schmiederei (Specialitat: Strumpfstühle) 1
Tischlerei 1
Maschen= und Strumpfstrickerei 2
Schneiderei 2
Schuhmacherei 2
Handschuhmacherei 2
Hutmacherei 3
Strumpfweberei 3
Etamin= und Kreppweberei 4
Tabacksbau (einer auch gleichzeitig Waidbau) 11

Die Ländereien, die die Tabackpflanzer bewirthschafteten, gehörten zum sogenannten Bauhof, den Amtmann Roland gepachtet hatte. Als dessen Pacht im Jahre 1711 erlosch, wurde von der Kammer der ganze Bauhof den Franzosen verpachtet, von denen 6 den Vertrag im Namen der übrigen und gegen die Verpflichtung abschlossen, allen noch etwa kommenden Réfugiés Aecker zu einem bestimmten Preise zur Verfügung zu stellen.

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Indeß selbst mit dem Tabacksbau wollte es den Kolonisten auf die Dauer nicht glücken. Der Gewinn, den sie muthmaßlich zuerst erzielten, reizte Viele zur Nachahmung, und so wurde die Konkurrenz zu groß. Hausierer erschwerten mit demVertrieb auswärtiger Tabacke den Absatz des Bützow-schen, und die in Dömitz, Schwerin, Plau, Waren, Malchin wohnhaften Tabackspinner zogen die Verarbeitung fremder Tabacke vor. Auch diese Kolonisten klagten demnach über Mangel an Absatz, beispielsweise noch im Jahre 1721 dem Herzog Karl Leopold, der indeß kaum in der Lage gewesen sein wird, hierin Wandel zu schaffen. 1 ) Gegen 1770 treten nur noch zwei Réfugiés als Pächter auf, und im Jahre 1780 erhält Müller Hillemann die Pacht des Bauhofes. Damit war dann diese Verbindung mit der französischen Kolonie ebenfalls gelöscht, und die Spuren des einstigen Tabackbaues sind verwischt.

Bei allen diesen wenig ermunternden Erfahrungen gab man doch an maßgebender Stelle den Gedanken nicht auf, vermuthlich durch die Erfolge anderer Länder angeregt, durch die Hugenotten etwas für die Entwickelung des Gewerbewesens zu erreichen. Im Jahre 1751 forderte der Herzog Christian Ludwig den Vorsteher und die Aeltesten der Kolonie auf, sich darnach umzusehen, ob sie noch einige der in Deutschland herumziehenden Landsleute für Bützow gewinnen konnten. Herr Delagarde schlug daraufhin vor, daß man nach verschiedenen Orten schreiben, den Fremden Reisegeld bewilligen und gewisse "Promessen" für die Niederlassung in Bützow machen müsse. Die Kammer, die sich gutachtlich zu äußern hatte, war ebenfalls geneigt, auf die Pläne des Herzogs einzugehen, und betonte nur, daß es darauf ankäme, Wollspinner und Wollarbeiter zur Niederlassung zu bewegen. Delagarde schrieb dann in der That in diesem Sinne einige Briefe; aber die Zeit war längst vorüber. Man verfolgte in Frankreich die Protestanten nicht mehr, und die in Deutschland ansässig gewordenen waren nicht mehr wanderlustig, sondern blieben an dem Orte, wo man sie zuerst freundlich aufgenommen hatte.

Wer heute in Bützow den Spuren der französischen Kolonie nachgeht, findet wenig. Der Gottesacker, der lange Zeit die französischen Todten aufnahm, ist als Privateigenthum in einen blühenden und grünenden Garten verwandelt worden, nunmehr in der Stadt, früher vor dem Thore. Die französischen Familien sind bis auf zwei ausgestorben, die aber von dem Berufe ihrer Vorfahren sich abgewandt haben, und deren Mitgliedern man die fremdländische Abstammung kaum noch ansieht. Wenige wissen überhaupt noch von


1) Actenstücke Nr. 34.
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der Niederlassung der Franzosen zu erzählen. Nur das Kirchenhaus, in bekannter Schlichtheit gehalten, bezeugt uns die Fortexistenz der reformierten Gemeinde, die indeß zur Zeit wenig mehr Mitglieder als im Anfang des vorigen Jahrhunderts umfaßt.

Bei alledem ist es kein unrühmliches Blatt der meklenburgischen Geschichte, das vorstehend aufgeschlagen ist. Immer wird es unserer Landesgeistlichkeit zur Ehre gereichen, daß sie der freien Ausübung der Religion nahestehender Andersgläubiger kein Hinderniß in den Weg gelegt hat. Weder in älterer noch in jüngerer Zeit haben die Reformierten je Ursache gehabt, sich über Bedrückungen, die an anderen Orten auf die Dauer doch nicht ausblieben, zu beschweren. Vor allen Dingen aber muß das Vorgehen des Herzogs unsere volle Sympathie haben. Zu einer Zeit, wo über die Erfolge der Niederlassungen in anderen Ländern noch wenig Erfahrungen vorlagen, geht er unerschrocken daran, eine solche in seinem Lande zu versuchen. Obgleich er der materiellen Opfer, die er wird bringen müssen, sich bewußt ist, auf manche Reibung und Verdrießlichkeit von vornherein gefaßt sein muß, besinnt er sich keinen Augenblick, seinerseits den Bedrängten beizustehen. Um so lieber glaubt er es thun zu dürfen, als er in richtiger Würdigung und Erkenntniß dessen, was seinem Lande fehlt, hofft, die gewerbliche Thätigkeit zu größerer Entwickelung durch sie bringen zu können. Wenn dieser Plan sich nicht in seinem ganzen Umfange verwirklichen ließ, wenn aus allen Bestrebungen verhältnißmäßig geringe Früchte erwuchsen, so trifft deshalb doch nicht den Urheber die Schuld. Wer die volkswirthschaftlichen Zustände von damals im Lichte der heutigen Erfahrung betrachtet und die Fehler wahrnimmt, die gemacht wurden, hat es leichter, die ganze Unternehmung zu beurtheilen, als derjenige, der mitten in den Verhältnissen lebte. Schon der bloße Versuch, sie in Scene zu setzen, verdient unsere Bewunderung, denn er zeigt uns den Monarchen Allen voran, für neue Ideen eintretend. Der Gedanke zu dem Friedrich Wilhelm anregte, - die Hebung des gewerblichen Lebens in Meklenburg - er hat auch die kommenden Generationen beeinflußt, und schließlich darf nicht übersehen werden, daß die Hauptsache war, den Vertriebenen eine Zuflucht zu bieten. Die Belebung der Industrie, die von ihnen erwartet wurde, stand in zweiter Linie.

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Actenstücke.


Sämmtliche nachstehend veröffentlichten Stücke stammen, soweit sie nicht schon gedruckt sind und hier nur wegen ihrer Seltenheit noch einmal im Zusammenhange aufgenommen wurden, aus dem Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archiv in Schwerin. Die Schreibweise ist unverändert die der Originale. Die meisten Stücke habe ich selbst copiert; einige, nämlich die Nummern 1, 2, 13, 14, 29, 30, 31, 33, verdanke ich der gütigen Bereitwilligkeit des Herrn Archiv=Registrators Jahr. Die Datierung ergiebt sich in vielen Fällen aus dem Vermerk auf den Acten.

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1.

Bürgermeister und Rath der Stadt Bützow erbieten sich zur Aufnahme der Hugenotten - 1683, Juli 24.

Durchleuchtigster Hertzog, Gnädigster Fürst undt Herr.

Ew. Hochfürstl. Durchl. müßen wier unterthänigst hinterbringen, wie daß wier in gewiße erfahrung gebracht, alß solte eine zimliche anzahl von denen auß Franckreich vertriebenen Reformirten Vorhabens gewesen seyn, sich in Rostock niederzulaßen und ihre Handthierung; alda zu treiben, welches ihnen aber wegen ein und anderer darzwischen gekommenen Verhinderniß mißgelungen seyn soll. Nun erinnern Ew. Hochfürstl. Durchl. Sich gnäigst, wie Sie schon vordem durch anziehung solcher undt dergleichen frömder Nationen diesen sehr nahrlosen und in letzten Zügen liegenden Ort wiederum aufzuhelffen gnädigst intentioniret gewesen, auch überdem zu verschiedenen mahlen unß anbefohlen auf Vorschläge bedacht zu seyn, auf was art die wüsten plätze wieder aufzubauen und also die Stadt in einen beßeren Standt, wie sie anitzo leider ist, gesetzet werden möchte.

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Demnach ersuchen Ew. Hochfürstl. Durchl. wier gantz unterthänigst, Sie geruhen nach Dero hohen Vermögenheit eß dahin gnädigst zu vermitteln, daß diese leute, fals sie noch bey der Hand und ferner belieben tragen in diesem Lande zu verbleiben, sich alhie niederlaßen mögen, angesehen sie an diesem Ort ebensowol alß in Rostock oder sonsten wo ihre Handthierung treiben können, auch zu dem raum undt platz alhie gnug finden, und wie man vermeinet, daß ein guth theil derselbigen auß Tuchmachern bestehen soll, haben sie zu ihrer beßern bequemligkeit die Walckmüel bey der Hand, welches sie sonst so leicht an einem andern Ort nicht finden werden. Wie nun dieses zu Ew. Hochfürstl. Durchl. eigenem interesse, auch dieser wüsten Stadt zur aufnahm undt wollfahrt gereichet, alß getrösten wier unß gnädigster Erhörung stets verharrende

Ew. Hochfürstl. Durchl.
Bützo d. 24. Julij
Anno 1683.
  unterthänigste getreue und
gehorsahmste Diener
Burgermeister und Raht alhie.

2.

Herzog Christian Louis I. ermuntert die Stadt Bützow, Schritte zur Aufnahme der Hugenotten zu thun - 1683, Juli 30.

C. L.

Ehrsahme, liebe getreue, Unß ist der Gebur nach referiret worden, was ihr wegen der Vertriebenen Reformirten auß Franckreich, daß sich diesselbe alda in der Stadt niederlaßen mögen, unterthänigst angezeiget und im Vorschlage gebracht. Wir geben darauff zur gnädigsten Andwort, daß ihr Euch erkundigen, woselbsten sothane exulanten sich itzo auffhalten, und wann ihr solches erfahren habt, ihre Vorschläge von ihnen vernehmen und davon sofort zu fernerer Unser Verordnung unterthänigst referiren sollet. Darnach p.

Schwerin d. 30. Jul. 1683.

M. P. v. B.

An die supplicanten.


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3.

Edict wegen der Aufnahme der Hugenotten in Meklenburg - 1698, October 24.

Nach einer im Schweriner Archiv vorhandenen gedruckten Vorlage.

Nous Fridrich Guillaume par la grace de Dieu Duc de Mecklenbourg, Prince des Vandales, de Sverin & de Ratzebourg, Comte de Sverin, Seigneur des Terres de Rostock & de Stargard, Faisons sçavoir à tous, que Nous avons accordé à Salomon Jordan à ses instantes prières & très humbles remonstrations la grace, d-établir une colonie des refugiés François dans notre pais, aux conditions svivantes.

1. Nous permettons à Salomon Jordan de procurer à ce dessein, s-il est possible, des familles riches et qui ont de quoi fournir aux autres, ce qui leur est necessaire: S-il on n-en sçauroit trouver si aisées, il a à choisir des gens, qui y sont habiles & necessaires & dont la pluspart sçavent travailler en lin & en laine.

2. Nous ferons bâtir une grande maison capable de tenir trente Familles, & nous donnerons à chacune de celles une poöle & une chambre: au milieu de cette maison nous ferons faire une grande Sale, pour y pouvoir tenir leur devotion. Elles y demeureront pendant six ans, sans payer aucun louage, & elles seront exemptes de toutes les tailles pendant ce temps là. Si la dite maison n-estoit pas encore achevée à leur arrivement, nous leur donnerons des habitations à la ville & à la Schelffe, & nous en payerons pour eux le louage. Nous comprenons aussi dans ces privileges, outre les dites trente familles, d-autres, qui ont envie de s-etablir icy & qui sont necessaires à la colonie; neantmoins qu-elles ne viennent pas, avant qu-on les ait demandé & qu-on leur en ait ecrit. S-il y en, qui veuillent bâtir elles mêmes, on leur assignera des places libres & on leur fournira sur la place du bois & pierres, &e en ce cas elles jouiront d'immunité pendant dix ans.

3. Nous accommoderons au commencement pour preuve quatre familles à la campagne & nous les aiderons du bois & d-autre choses necessaires à batir, en quoi les pa?sans aussi les assisteront. Nous leurs donnerons aussi des terres & quelques bêtes, á labourer & cultiver les dites terres & le Tabac, avec la promesse, quand nous verrons leur capacité,

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d-en établir encor d-autres. Cellescy auront aussi toutes les immunités pendant six ans.

4. Salomon Jordan aura soin de chercher deux parties de ces trente familles, qui sçavent travailler en laine, & l-une, qui peut faire du lin, ce que nous laisons à sa direction & à sa dexterité.

5. Nous donnerons deux cent écus, outre les logemens, sçavoir une poöle & une chambre à chacun, pour l-entretien d-un ministre & d-un maitre d-Ecole, qui fera aussi l-office de Diacre.

6. Elles s-obligeront par serment et par ecrit, à nous étre fideles, en cherchant notre profit & notre interest & en détournant ce, qui est contraire à cela, & à ne pas quiter ce pa?s aprés les dix ans d-Immunité passés, à moin qu-elles n-ayent demeurés aprés autant d-années, qu-elles en ont joui d-exemption. En foy de quoi nous avons signé ces presentes & sçellé du cachet de nos armes.

Fait à Sverin le 24 d-Octobr. 1698.

Fridrich Guillaume. (L. S.)


4.

Edict wegen der Aufnahme der Hugenotten in Meklenburg - 1699, August 1.

Nach einer in der Rostocker Universitäts - Bibliothek, Nr. 4060 (18) vorhandenen gedruckten Vorlage.

Declaration de Son Altesse Serenissime Monseigneur Frederic Guilleaume, Duc de Meqvelbourg, Prince des Vandales, Sverin et Ratzebourg, Comte de Sverin, Seigneur des Terres Rostock et Stargard en Faveur des Francois Protestans Refugiez.

Nous Frederic Guilleaume, Par La Grace De Dieu Duc De Meqvelbourg, Prince Des Vandales, Sverin Et Ratzebourg, Comte De Sverin, Seigneur Des Terres Rostock Et Stargard à tous ceux, qui ces presentes verrons, Salut.

Ayant apris, qu-il y a une infinité des persones, qvi sortent tous les jours de France pour cause de Religion et qui cherchent des lieux propres à pouvoir s-establir, pour servir Dieu selon les mouvements de leur consciences, nous, meu de

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compassion et de charité, avons bien voulu les secourir et leur procurer à l-exemple de plusieurs Princes Protestans de l-empire des établissements dans nos états et les y faire subsister sous le benefice de diverses privileges, dont la teneur s-ensuit.

I. Nous avons resolu d-établir les dits Francois, qui voudront venir habiter dans nos etats, à Butzow, qui est une ville située au milieu du pais, voisine de Lubec, Hambourg, Rostoc et Wismar et de la mer baltique, d-ou l-on peut facilement negotier en Dannemarc et en Suede comme aussi en Prusse, Livonie, Curland etc.

II. Nous promettons aux Francois, qui viendront s-établir dans nos pais, et à tous leur descendants le libre exercice de la Religion reformée et l-usage de leur discipline sur le pied, quel est recû dans le pais de Brandenbourg.

III. Nous promettons aux dits Francois refugiés, de leur entretenir un Ministre et un Chantre, auxquels nous donnerons des apointements suffisants pour leur entretien, nous reservans seulement le droit, de confirmer le dit ministre dans sa vocation.

IIII. Pour finir toutes les Disputes, querelles et procés, qui pourroient survenir parmi les dits Francois refugiés, nous ferons choix d-une persone eclairée de la méme nation, que nous établirons dans la Colonie en qualité de Directeur, et qui aura soin de les accomoder ou de juger des Differents, qui pourroient survenir entr-eux.

V. S-il arrivoit, qu-un Allemand eut quelque Dispute ou Procés avec un Francois, le Directeur Francois établi en jugera conjointement avec le Baillif du lieu ou telle persone, qu-il nous plaira de nommer.

VI. Pour prevenir toutes sortes d-injustice et de partialité, nous établirons un de nos Conseillers pour premier Directeur, au quel on se pourvoira en dernier ressort, et qui tachera d-aceorder les parties à l-amiable, mais qui pourtant fera son rapport à notre grand conseil des choses les plus importantes.

VII. En cas que la colonie, que nous voulons établir, vint à s-augmenter, nous permettrons aux dits Francois refugiés, de s-établir des officiers particuliers pour le Commerce, comme Conseillers des negoces, Echevins, Sergeants et autres. pourvu que ce soit de notre Scû et Consentement.

VIII. Nous permettons aussi aux dits Francois, d-avoir des Maitres d-ecole, pour apprendre et instruire la jeunesse.

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IX. Nous declarons et promettons, de regarder les dits Francois Refugiés sur le pied de nos autres sujets et en cette qualité les admettre, eux et leur Descendans, à tous les droits, privileges et prerogatives, dont jouissent nos sujets naturels.

X. Leur Pasteur et Officier, que nous aurons établi parmi eux, jouiront des ménes avantages et immunitez, dont jouissent ceux du méme Character parmi nos sujets naturels.

XI. Les Francois Refugiés pourront disposer des leur biens, soit par Testament, soit par Donation ou autrement, de la méme manière yue nos sujets naturels.

XII. Comme nous voulons faire tout nótre possible, pour faciliter l-établissement des dits Francois, nous leur promettons une exemption de toutes sortes de Droits, Charges, impots, courvées pendant l-espace de six ans à conter du jour de notre Declaration, apres quoy ils seront obligé de contribuer sur le pied de nos autres sujets.

XIII. Toutes les Marchandises, que les Francois, qui voudront s-établir dans notre pais, apporteront avec eux, comme aussi toutes celles, que ceux, qui sont établis, voudront faire sortir, seront franches des Douanes et peages pendant les six années de Franchise.

XIIII. Pour faciliter le debit des marchandises, qui se fabriqueront par les dits Francois, nous promettons de nous en servir preferablement à celle des pais etrangers.

XV. Nous permettons l-établissement de toutes sortes de manufactures, professions et arts, et donnons à tous la liberté de negotier selon les Loix du pais et de commerce.

XVI. Nous aurons soin d-assigner des maisons à tous les Francois, qui viendront, dans lesquelles ils pouront habiter pendant l-espace de quatre années, sans payer aucun louage, pourvû qu-il paroisse, que ce soient des gens utiles à la Colonie.

XVII. A ceux, qui voudront batir des maisons, nous leur fairons sentir nos graces à l-egard des materieaux et avec cela dix années de Franchise pour la maison, pour le reste ils demeureront sur le pied des autres Francois.

XVIII. Au cas que des laboureurs ou gens, qui travaillent la terre, veulent venir s-établir dans nos pais, nous leur assignerons des terres, qu-ils pourront cultiver, planter du Tabac, et nous leurs donnerons les materiaux necessaires, pour batir des maisons dans les lieux, qui leurs seront assignées, avec la Franchise de dix années pour les maisons, qu'il batiront.

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XIX. Nous promettons de plus aux dits laboureurs, de les assister de bestiaux, pour cultiver leur terre, comme chevaux ou boeufs, et de les en faire jouir quatre années de Franchise, à condition, que, le terme étant échû, ils nous rembourseront la valeur des dits bestiaux selon l-estimation, qui en aura été faite, et seront obligées aux mémes charges que nos autres sujets, ou bien à payer la somme, dont on sera convenu, selon la quantité de terre, qui leur aura été assignée.

XX. On leur assignera avec des terres des paturages, ou ils pourrout faire paitre leurs bestiaux en toute liberté.

XXI. On établira les dits laboureurs auprés de Butzow, afin qu-ils ayent la facilité de pouvoir se rendre dans les assemblées de devotion, qui se tiendront dans la dite ville.

XXII. Pour faciliter aux Francois le moyen de travailler, nous leur promettons la preference de la vente de laine du pais, en les payant au pris courent.

XXIII. Nous assignerons outre les lieux, ou les dits Francois pourront faire l-exercice de leur religion, un cemetiere, ou ils pourront enterrer leur morts, en toute liberté et selon leur pratique ordinaire.

XXIIII. Enfin notre volonté est, d-accorder aux Francois Refugiés toutes Franchises, Libertez et Immunitez pendant l-espace de six années et de dix pour ceux, qui batiront des maisons, à condition, yu-ils nous presteront le serment de fidelité des leur arrivée dans le pais et qu-ils se conduiront sagement et qu-apres le terme echû des dites Franchises ils payeront les mémes Droits que nos autres sujets, à moins yu- il ni fut derogé par une Declaration particuliere de notre part. Promettans pour nos et les Princes nos Successeurs de faire executer la dite Declaration.

Fait à Sverin le 1 Aoust l-An- 1699.

Frederic Guilleaume. (L. S.)


5.

Beschwerde der Ritterschaft des Schwerinschen Fürstenthums über die Entziehung von Handwerkern - 1700, April 28.

Durchl. Hertzog, gnädigster Fürst und Herr.

Alss Ew. Hochfürstl. Durchl. zu Restabilirung des Bützowischen Stadtwesens verordnete commissarii unter andern aus unsern

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gütern die handwercker nach Bützow citiren lassen, auch wier bey densenselben unß der uhrsachen halber erkündiget, auch zur antwort erhalten, daß sie vom lande geschaffet werden und sich in die stäte begeben solten, so berichten Ew. Hochfürstl. Durchl. wier hiedurch, daß die wenigen handwercker, so wier auff unsern gütern haben, zum theil unsere unterthanen und dabey miserabel sind und sonsten ihr brodt nicht erwerben können, theils auch in unsern diensten stehen oder auch schuhlmeister sind und also nicht abgeschaffet werden können. Dannenhero leben wier der unterthänigen zuversicht, Ew. Hochfürstl. Durchl. werden solches in ungnaden nicht vermerken. Wier verbleiben Ew. Hochfürstl. Durchl. gesamte Ritterschaft deren Schwerinschen Fürstenthums. Bützow d. 28. April 1700.


6.

Verzeichniß der in Bützow und Schwerin angesiedelten Hugenotten - 1700, Mai 1.

Verzeichnüß derer heute den 1. May anno 1700 in Bützow befindlichen Frantzösischen Refugirten nach ihren Nahmen Alter undt Prefessionen.

1. Jean Aimieu sind zwey Etaminmacher und compag=

2. Pierre Tardieu nons miteinander, noch junge unbeheyrathete Leute, können aber auch Tuch und andere Zeuge machen, sind in Sprevitzen Hause, die aber solches Hauß aufgesaget, daher sie auf Johannis anderwerts untergebracht werden müssen.

3. Jeremie Vial, ein Strumpfmacher, hat eine Fraw, ein Kind und 2 Gesellen, wohnt in dem erkaufften und reparirten Hause.

4. Louis du Tour, auch ein Strumpfmacher, hat eine Fraw, kein Kind und 1 Gesellen, wohnt in demselben Hause.

5. Pierre Armeras, ein Hutmacher, hat eine Fraw, ein Kind und 1 Gesellen, wohnt auch dorten,

6. Louis Guyon, ein Tuch=Serge und Bojen auch Raschmacher; ist allein und wohnt in Warckenthins Hause.

7. Louis Tapernon,ein Etaminmacher, so aber auch andere Zeüge und Tücher machen kan; hat eine Fraw und hier erst kürtzlich hochzeit gehalten, in demselben Hause.

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8. Eine Wittwe, Boullets genandt, ist gantz allein und ernehret sich mit Brandweinschencken und ein bisgen Hökerey. Ist in Gildemeisters Hause, da sie eine Stube hat, so aber auch aufgesaget ist.

9. Jean Masseron, ist ein Färber, ein Tuch= Zeug= und Etaminmacher, hat eine Fraw und 5 Kinder, davon das älteste 10 Jahr alt ist, logirt in des Connestable Nimroths Hause.

10. David Mauran, 1 Fraw und 1 Kind. Er ist ein (Etaminmacher und kan allerhand Seide und Wollen.

11. Claude Prot, ein Wollkämmer, hat 1 Fraw und 3 Kinder, logiert in Claes Vahlen Hause.

12. Bastian Audy, Wollkämmer, hat 1 Fraw und 1 Kind, logirt in Reppihnen oder Königs Hause.

Diese beiden klagen, daß sie nichts zu thun haben, dann die andern ihre Wolle selbst kämmen. Von Ackerbau wollen sie ungern Profession machen, können sich aber mit nichtes einrichten.

13. Isaac Chaix,ein Tabacspflantzer, hat 1 Fraw, 1 Kind, wohnet in Rosenowen Hause und hat einen Cameraden, der heist Jean Brocs.

14. Borset, 1 Wollkratzer, hat nichts zu thun; ist ledig.

15. Salecru, ist Küster und Etaminen= auch Sergenmacher und ist fleißig, ist ledig. Diese Beede sind in Kirchhofs Hause.

16. Colomps, Etaminmachergesell, arbeitet bey Jean Aimieu et Tardieu. Vid. sup. n. 1. 2.

17. Abraham, Wollkämmer bey Vial dem Strumpfmacher.

18 Julien, ein Bauer zu Tarnow, hat 1 Fraw und einen Vetter bey sich; so ihm hilfft; kombt guet zurecht.

In Sverin sindt:

19. Charles François, ein Schuster, hat 1 Fraw und 1 Kind.

20. Pierre Croset, ein Handschuhmacher, hat 1 Fraw und 2 Kinder.

21. Pierre Tourrès, ein Parugvenmachergesell, sucht jetzt andere Condition.

Zu obigen kombt der reformirte Prediger Monsieur Durand nebst Frawen und Cesinde, und berichtet derselbe, daß den ersten Ostertag ihre Gemeine weit über 100 Persohnen angewachsen gewesen, dann damahl viele Frembde hie aus dem Lande, auch aus Pommern und Wißmar sich hie angefunden.


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7.

Verzeichniss der Mitglieder der französischen Kolonie in Bützow - 1701, August 10.

Mémoire touchant la colonie françoise de Butzeau, faità Butzeau le 10 d-Août 1701.

1. Mr. Deschamps Pasteur 1  
2. Mr. Salomon Jordan, a une femme & quatre enfants 6  
3. Jaques Duclos, maitre teinturier, a femme & deux enfants 4  
4. Pierre Almeras, maitre chappelier, a femme & un enfant avec un compagnon 4  
5. Jean Arnal, maitre chappelier, a femme & deux enfants avec un compagnon 5  
6. Jeremie Vial, manufacturier en bas, a femme & un enfant avec six compagnons 9  
7. Louis Dufour, manufacturier en bas, a femme & deux compagnons 4  
8. Jean Masseron, maitre serger & etaminier, a femme & cinq enfants 7  
9. David Mauran, maitre etaminier, a femme & un enfant 3  
10. Louis Tapernon, maitre etaminier ou serger, a femme & un enfant avec deux compagnons 5  
11. Jean Eymieu & Pierre Tardieu, associez manufacturiers en serges & en etamines, ont deux compagnons 4  
12. Honoré Duplan, ouvrier en laine, a une femme Jean Dugat, ouvrier en laine, a une femme & un enfant 2  
13. Jean Dugat, ouvrier en laine, a une femme & un enfant 3  
14. Isac Chais, tabaquier, a femme & deux enfants 4  
15. Daniel Bernard, tabaquier, a femme & un enfant 3  
16. Jean Broue, tabaquier, encore garçon 1  
17. Jacques Roux, tabaquier, a femme & un enfant 3  
18. Claude Julien, tabaquier, & laboureur à Tarnau, a une femme & un enfant, un associé & un compagnon 5  
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19. Pierre Berieu, maitre fondeur, a sa femme 2  
20. Louise Roume, fileuse 1  
21. Charles, maitre cordonnier, a sa femme & une enfant a Swerin 3  
22. Pierre Thourez, perruquier, a un frere & un associé nommé Massein, aussi a Swerin 3  
En tout 82 personnes.

8.

Schreiben des Predigers der reformierten Gemeinde in Bützow, Deschamps an den Minister Grafen Horn in Angelegenheiten der Kolonie - 1703, April 23.

Monseigneur. Je prends encore la liberté, de supplier V. Excellence pour la reponse, que le drappier françois attand depuis environ trois mois sur les propositions, qu-il a faittes de fabriquer ici toutes sortes de draps moyennant, qu-on lui fasse construire et fournir toutes les machines propres à son art, qu-on lui avance une cinquantaine de quintaux de laine, qu-il remboursera en marchandises quelques années apres sans interet, et que Son Altesse Seren. ait la bonté, de prendre argent comptant les draps par préference pour habiller ses troupes et ses domestiques et qu-enfin on fasse mettre en état la maison du tirage des bourgeois avec le louage franc pendant six ans et dix années de franchise. Je doutte, que jamais prince ait établi une telle manufacture dans son pays sans accorder de telles graces, et j-espère, que, si Son Altesse veut dien ne pas refuser celles ci, elles ne seront pas perdues, ni inutiles non plus que celles qui ont été faittes à nos autres manufacturiers, lesquels les ont déjà payées en partie à Mr. Zander ou sont tous bien en état de les rendre en argent ou en marchandise, quand on voudra. Comme je compte toujours sur les bontez, que V. Exc. me fit l-honneur, il y a pres de deux ans, de me temoigner ici pour l-avancement de notre colonie, si necessaire et si utile dans ce pays, je ne puis m-empecher de lui representer que pour la faire fleurir d-une maniere, qui fasse honneur et qui apporte du profit à S. A. S., il est de la dernière importance 1) que l-on etablisse la drapperie 2) que le sieur Jordan, qui attire cette fabrique, comme il a procuré toutes les autres,

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ait pour ses peines et pour celles, qu-il se donnera de plus en plus à l-avenir, la pension, qu-il attand depuis si longtemps comme une faveur, dont on a toujours récompensé ceux, qui ont fondé des colonies. 3) que l-on nous adresse a quelque personne du conseil pour la surintendance de nos affaires, monsieur Varenius ne pouvant guere s-en meler. 4) que selon la première déclaration de S. A. S. en faveur de nos réfugiez, sur laquelle ils sont venus, on leur laisse la franchise des logements pour six ans et non pas simplement pour quatre 5) que la cour ait la bonté de favoriser le débit des ouvrages de nos deux bons chapeliers et de ceux des douze metiers de bas, que nous avons, qui ne peuvent se soutenir sans celle. 6) que l-on assigne des terres de S. A. ou des terres d-eglise, dont il y a ici quantité que les bourgeois ont a raison de 12 s. par cheffel et qu-ils afferment à nos gens a raison de deux becus la meme mesure, à plusieurs familles de tabaquiers qui rempliront bientôt ce pays de tout le tabac necessaire sans qu-il faille l-y fair venir d-ailleurs. Si V. Exc. goutte les considerations et qu-elle daigne les appuyer aupres de S. A. S., ce sera le moyen d-encourager nos gens a se batir des maisons ici et a s-y fixer avec une entiere certitude. Je prie tres humblement V. Excellence de me pardonner cette longue lettre et d-agréer que je l-assure toujours d-être avec beaucoup de respect Monseigneur de V. Excellence le tres humble et tres obeissant serviteur.

A Butzeau le 23 d-avril 1703.

Deschamps.


9.

Salomon Jordan an den Grafen Horn - ca. 1703.

A son Excellence Monseigneur le compte de Horn,
   premier president du conseil privé de S. A. S.

Monseigneur. Je prens la liberté d-adresser ces lignes a votre E. pour la suplier tres humblement d-ordoner, que l-on finisse mon conte jusques a le jourdhuy a celle fin, que je puisse me retirer à Butzeau en diligence y estant necessaire pour les resolutions, qu-il faudra prendre pour l-advancement de la colonie.

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V. E. aura la bonté de considerer que depuis quarante jours, que je suis parti de Butzeau, mon absence ne peut manquer de porter un grand préjudice, en sorte que s-il plait à V. E. de me rendre responsable de payer le blé ou autres choses pour ceux qui n-auront pas le moyen.

Je supplie V. E. d-ordonner a l-advenir, que j-aye un pouvoir absolu pour distribuer la laine et autres choses à ceux que je trouveray à propros d-autant plus que l-on me rabat sur mon conte, argent, oû blé plus de 60 risd., que je n-ay point fait bailler.

Il est a souhaiter sans perdre du temps d-avantage, si V. E. est toujours dans la volonté d-establir la laine que j-ay proposé, voici justement le temps, qu-il faut prendre, avant qu-on coupe les laines pour la provision de toute l-année, de manière que s-il V. E. veut me laisser entierement conduire cet affaire, je travailleray de tout mon coeur pour la faire reussir en mettant les choses sur un pié, qu-on puisse faire un fondement solide. Voilà le sentiment de la personne, qui se dit et se dira toute sa vie avec un profond respet de Votre Excellene Monseigneur

  le tres humble, le très obeissant
et tres fidele serviteur
Salomon Jordan.

10.

Ehrenerklärung der Mitglieder der französischien Kolonie in Bützow zu Gunsten des Salomon Jordan - 1703, August 30.

A Son Altesse Serenissime Monseigneur le Duc de Mecklembourg.

Nous les François de la colonie de Butzeau ayant appris, qu-on accuse le sieur Salomon Jordan d-avoir voulu la transporter ailleurs hors des etats de Son Altesse Serenissime, prenons la liberté de luy declarer tres humblement n-avoir point estés sollicités par luy ny directement ny indirectement a quitter ce pays, mais assurons au contraire, qu-il n-attendoit que sa pension pour nous procurer le débit de nos ouvrages et divers moyens de nous soutenir de plus en plus; cest ce quy fait que nous supplions Son Altesse Serenissime d-affermir par la dite pension le dit Jordan au millieu de nous, affin qu-il

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nous puisse continuer ses soins, quy nous sont tres utilles et necessaires, promettant tous ensemble a Son Altesse Serenissime, que nous ferons toujours tous nos efforts pour ne pas nous rendre indignes de ses graces et pour vivre comme ses plus fidelles sujets et continueront tous ensemble nos voeux au ciel pour la conservation de la sante et bonne prosperité de la Sacrée Personne de Son Altesse Serenissime et de Toute Son Auguste Maison.

Jean Harnal. Dupuys. Jeremie Vial. Jean Eymieu.
Pierre Lance. Louis Tapernons. Pierre Tardif. Louis Dufourt.
Ysac Chaix. Duclos. Isaac de Voucienne. Chaber.
Jean Brou. Daniel Roussell. Dauid Mauran. Jean Bourget.
Horie. Carle. Jean Martin. Daniel Baratier. Gourand.
Pierre Poncet. Abranniel. Daniel Bernard. Roux.

Je prends aussi la liberté d-attester à S. A. S. avoir toujours vu le dit Sr. Jordan dans les sentiments marquer par cette suplique. A Butzeau ce 30 d-Août 1 ) 1703. Deschamps.


11.

Schreiben der Madame Jordan an den Grafen Horn - c. 1703.

A Son Exellence Monseigneur le comte d-Horn.

La Jordan inplore la bonté et le quité de votre excellence, pour quil soit permis a son mari de vivre dans ce pays avec la meme liberté qu-auparavant, sans y etre regardé comme un homme, quil en faut chasser comme dangereux pour la colonie apres tant de soins et de penes, qu-il a prises pour la fonder. La supliante demande très humblement pour luy la grace d-etre reconu pour un homme, qui n-a jamais voulu trahir les interes de S. A. S. et qui, quoy qu-il n-ait pas eu de train ni d-équipages, a toujours taché de faire les choses en honeur et en consiance et les auret misses sur un meilleur pied, en amenant ici un plus grand nombre de familles, s-il avoit eté plus favorisé. La supliante est avec un profont respect Monseigneur de votre excellence la tres humble et tres obeisante servante la Jordan.



1) Auf S. 95 unten ist statt 30. April zu lesen: 30. August.
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12.

Edict wegen der Niederlassung der Hugenotten in Meklenburg - 1703, September 24.

Nach einer in der Rostocker Universitäts=Bibliothek - Mk. 7590 - vorhandenen gedruckten Vorlage.

Beschreibung derer favorablen Conditionen, So Des zu Mecklenburg, Schwerin und Güstrau, Regierenden Herren Hertzogs / Hoch=Fürstl. Durchl. Denen zu einer zweyten Colonie in Bützau sich angebenden Frantzösischen Refomirten Flüchtlingen gnädigst accordiret / Anno 1703 d. 24. Septembris.

Von GOttes Gnaden Friedrich Wilhelm, Hertzog zu Mecklenburg / Fürst zu Wenden / Schwerin und Ratzeburg / auch Graff zu Schwerin / der Lande Rostock und Stargard Herr.

Thun hiemit kund allen und jeden / absonderlich denenjenigen Fabricanten, so künfftig in Unsern Landen kommen werden / wie Wir gesonnen / gleich wie andere Teutsche Fürsten und Herrn Unserer Nachbahrschaft / durch Errichtung einer neuen Colonie Unsere Lande Volckreicher zu machen / und solche im besseren Stande, als wie Sie vor diesen gewesen, zu setzen / nachdemmahlen Wir abmercken, wie solche durch die Gnade GOttes von Natur dazu sonderlich beqvem und gelegen seind; umb dann solches Unseren Landen heylsahmes Vorhaben ins Werck zu setzen, haben sich unterthänigst angegeben drey Frantzösische Kauffleute / als JacobVignole, Alexandre Flavard, und Nicolaus Gentien, welche Uns vorgestellet 50 Frantzösische Familien in diese Lande zuführen / wovon der meiste Theil Handwercker / so Wolle verarbeiten / seyn sollen / wobey sie dann expresse verheissen / daß gemelte Familien schlechter Dinges und zu erst aus Franckreich oder den Ohrten, wo Sie vertrieben worden / kommen sollen: Also daß sich dieselbe nicht unter einen anderen Herrn vorhero niedergelassen / noch unter dessen Protection einige beneficia genossen haben; so sich aber dennoch einige dergleichen finden mögten / sollen sie nicht recipiret merden / es sey dann, daß sie mit einem gültigen Pass versehen wären / zumahlen Unser Absehen vornemblich dahin gehet / daß gemelte Familien aus redlichen / auffrichtigen und untadelhafften Leuten bestehen m[Fußnote]ssen. Damit dann diese höchstangelegene Sache einen bessern Fortgang gewinne / so sind mit obgemelten drey Frantzosen folgende Conditones und Puncten verabgeredet:

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1. Umb denen 50 Familien die benötigte Unkosten zu ihrem transport ertreglicher zu machen / so soll einer jeden Familie 10 Reichsthaler / und nicht weniger denen 3 Kauffleuten jedem 30 Reichsthaler geschencket werden / welches Geld sie alsofort / wann sie sich in Güstrou angeben / von Unsern Ober=Hauptmann und General - Major von Bergholtz zu empfangen haben.

2. Soll die gantze Colonie zu Bützau auffgerichtet werden / woselbst Wir unter Verordnung und Anweisung gemelten Unsers Ober Haubtmanns 25. Häuser wollen bauen lassen / dergestalt daß in jedem Hause zwey Familien wohnen können / was deßwegen die 3. Kauffleute betrifft / mögen dieselbe auff Unsern Schloß zu Bützau / wie Wir es ihnen anweisen lassen / und es am beqvemesten seyn / wohnen.

3. Sollen allen Familien, so bald sie sich hie im Lande angeben / in Güstrau / Schwan oder Bützau Wohnungen angewiesen werden / woselbst sich sich das erste Jahr und biß ihre Häuser erbauet / auffhalten können / ohne daß sie schuldig seyn sollen, Heuer oder andere Aufflagen davor abzutragen.

4. So bald die Häuser in Bützau erbauet sind / wird ihnen noch auff die 6 ersten Jahr die Qvartiers Freyheit gestattet / also daß sie deswegen nichts zu bezahlen haben / jedennoch erlegen sie die Accise oder ordinaire Consumptions=Steur / als wozu sie sich von selbsten erbohten.

5. Uber dehm sollen sie frey seyn von allen Aufflagen und Beschwerden / so wol was ihre Persohnen als Güther angehet / insonderheit geniessen sie die Freyheit aller Wahren und materialien, so sie zur Arbeit gebrauchen / imgleichen so sie albereit verfertiget haben oder bringen lassen / dergestalt daß sie davor innerhalb und vor Verlauff 6. Jahren nichts bezahlen. Nachdehm aber die 6. Jahr vorbey sind, sollen sie gehalten seyn / alle onera gleich wie andere Unterthanen und Bürger abzutragen.

6. Imgleichen sind sie gleich wie Unsere andere Unterthanen und Bürger in alle dehm, was ihre Gewerbe zu Wasser und Lande angehet / zu consideriren / und geniessen alle Freyheiten / Privilegien und Sicherheiten auff dem Fues / als solche Unsern andern Unterthanen und Bürgern gnädigst gestattet werden.

7. Erlauben und gestatten Wir der Colonie zu bestimten Zeiten das freye exercitium der Reformirten Religion Krafft einer darüber verordnenden Constitution. Wie dann so lange die Colonie nicht in dem Stande, daß sie eine Kirche bauen könne / der grosse Saal auff dem Schloß zu Bützau verwilliget werden soll / in welchen die andere Frantzosen / so jetzo in Bützau

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sind, ihren Gottesdienst halten / wann aber die Colonie dergestalt mit der Zeit zunimmet und in den Stand kömpt / daß eine Kirche von Ihr erbauet werden könne / So gestatten Wir darzu von nun an die Freyheit / und wollen einen Platz darzu anweisen lassen / nicht weniger einen Orth zum Kirchhoff / als welchen Wir ihnen beständigst zu eigen überlassen / und umb den Kirchbau zu befordern / sollen dazu einige materialien gereichet werden. / Wir verheissen auch der Colonie einen Prediger zu halten / und densellen / nebst freyer Wohnung Jährlich mit 250 Reichsthaler zu salariren / welchen zu wehlen die Colonie freye Macht haben soll / nur daß Wir uns die Confirmation vorbehalten. Was den Cantor anlanget / so ist albereit einer in Bützau / welcher den Dienst zugleich bey der neuen Colonie zu verwalten hat.

8. Soll die neue Colonie, so wohl was ihre Religion als Gewerbe betrifft / von niemand als bloß von Uns dependiren / in dessen wird solche unter Verordnung Unseres Ober=Haubtmanns und General - Majors von Bergholtz errichtet.

9. Wie dann nun ferner die oberwehnte 3 Kauffleute nach aller Möglichkeit dahin zu sehen haben / wie das Beste und Aufnehmen der Colonie möge befordert werden / und sie nicht weniger verbunden und schuldig sind, dahin zu trachten / daß die verfertigte Wahren verkaufft werden / und also aus einer Hand in die andere gehen mögen / (jedennoch daß auch die Handwercker gute / tüchtige / gangbahre und unthadelhaffte Wahren verfertigen), So gestatten Wir denen obgedachten drey Kauffleuten aus sonderbahre Gnaden / so wohl en gros als in Stücken zu handeln / und allerhand Kauffmannschafft mit den Wahren, so sie von den Handwerckern der Colonie kauffen / zu treiben / daneben ihnen der Titul als Hoff=Kauffleute gnädigst beygeleget wird / also daß sie auff Unsere Commission / welche ihnen dazu gegeben werden soll / allerhand Sorten von Brocade, Goldenen / Silbernen / Seidenen und Wollenen Etoffen, brodirte Kleider und dergleichen / ohne Vorschuß aus der ersten Hand kommen lassen / und vor einen raisonablen Preiß an Unsern Hoff lieffern mögen / mit dem Bedinge / daß wann die Wahren und etoffen nicht anständig / die Kaufleute gehalten seyn sollen / solche wieder zunehmen / und Uns deßwegen keine Unkosten anzumuhten / und damit dann schließl. und

10. Diese Colonie desto füglicher errichtet werde / so wollen Wir auff alle Wahren, so ins Land gebracht werden / als Strümpffe / Hüthe / Wollene Stoffen / Tücher / Toback und dergleichen / Aufflagen setzen / umb dadurch nicht allein dem Verkauff der Wahren

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zu befördern / sondern auch mehr Leute einzuführen / jedoch mit dem Bedinge, daß vorhero sattsahme Wahren im Lande verfertiget seyn müssen / um Unsere Unterthanen damit zu versehen. Die Fabricanten der Colonie sollen auch gehalten seyn, junge Leute aus Unserem Lande / so zur Arbeit geschickt / und darzu Lust bezeugen / als Gesellen und Lehrjungen anzunehmen / zu welchem Ende Wir eine Verordnung / gleich wie in dem Brandenburgischen / außgeben wollen / damit solcher gestalt die Lehrlinge gesichert seyn / und wissen mögen / wie sie sich gegen ihre Meisters aufzuführen haben / und gute disciplin gehalten werde / auch dergestalt die Colonie von Tagen zu Tagen wachsen und ansehnlicher werden möge. Wie Wir dann alle solche Conditiones, welche in diesem offenen Patent gesetzet / allen den jenigen / so tüchtige Leute und noch hinkünfftig dieser Colonie sich zuzufügen Belieben tragen / gnädigst accordiren. Als Wir demnach solcher gestalt mit gemelten 3. Frantzosen dieses errichtet / und obige articulos in allen Puncten accordiret haben / so haben Wir solche auch jedermänniglich, so hier an part nehmen / kund machen / und sonderlich denen 50 Familien, so die 3 Frantzösische Kauffleute introduciren werden / offentliche notice davon ertheilen wollen. So geschehen Rostock den 24. Sept. Anno 1703.

Friedrich Wilhelm. (L. S.)             


13.

König Friedrich I. von Preußen an Herzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg wegen Unterstützung von Flüchtlingen aus dem Fürstenthum Orange - 1704, Mai 28.

Von Gottes gnaden, Friderich König in Preußen, Marggraff zu Brandenburg, des heyl Röm. Reichs Ertz Cämmerer und Churfürst, Souverainer Printz von Oranien, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien zu Croßen Hertzog, Burg Graff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstad, Minden und Camin, Graff zu Hohenzollern, der Marck, Ruppin, Ravensberg, Lingen, Meurs, Buhren undt Lehrdam, Marquis zu der Vehre und Vlißingen, Herr zu Ravenstein, Lauenburg und Bütow, auch Arlay undt Breda pp. Unsere Freundschafft und was Wir mehr liebes und gutes vermügen zuvor, Durchleuchtiger Fürst, freundlich lieber

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Vetter. Ew, Lbd. ist sonder weitleufftige Vorstellung bekand, was vor Drangsaalen und Verfolgung die arme Evangelisch - Reformirte Einwohner in dem Fürstenthum Orange erlitten, und wie selbige mit Hinterlaßung ihrer Haab und Güther fast nackend und bloß der Religion halber das bittere Elendt zu bauen und sich in das exilium zu begeben gezwungen worden. Nun seyndt diese arme Leuthe im verwichenem Jahre in nicht geringer Anzahl in der Schweitz angelanget, und, weilen das Landt dieselbe wegen des engen Begriffs und Bekandten Korn=Mangels nicht mehr ertragen und unterhalten kan, im Wercke begriffen, sich nach Unsern Landen zu begeben. Wir können auch diese umb der Religion Willen vertriebene Leuthe aufzunehmen Uns umb so viel weniger entbrechen, als Sie durch die auf Uns rechtmäßig verstamte Succession des Füürstenthumbs Orange ohne dem bereits unter Unserer Bothmäßigkeit gehören. Nachdem aber zu derselben Unterbringung, und umb Ihnen insgesambt zu ihrer Subsistenz, Hahrung undt Unterhalt, einem jeden nach seinem Stande und Condition, zu verhelffen, ein großes erfordert wirdt, Wir auch ohnedem mit der Subsistentz einer großen Anzahl Frantzösischer Refugijrten, wie auch Wallonen und Pfältzer Uns chargiret befinden; So setzen Wir zu Ew. Lbd das volkommene Vertrauen, es werden dieselbe Dero Bekandten pietät nach die Noth und Misere dieser armen vertriebenen Leute mit zu Hertzen nehmen, und Sie in selbiger mit einer Beysteuer aus Dehro Landen subleviren helffen: Allermaßen Wir dan auch zu dem Ende in Unsern Landen eine gute Summe Geldes aufzubringen im Werck begriffen seyn. Wir haben dannenhero mehrermeldte Orangische Refugijrte Deroselben aufs Kräfftigste hiedurch recommendiren und dieselbe anbey freundvetterlich ersuchen wollen, Ihnen Dero Hülffe und Gutthätigkeit vermittelst einer erkleklichen Steuer angedeyhen zu laßen, welches Sie zu ohnaufhörlichen Gebeth für Dero Wollfarth und beglückte Regierung veranlaßen wirdt, Wir aber bey allen Vorfallenheiten mit mutueller Freündschafft zu erwiedern Uns angelegen seyn laßen werden, Die Wir Derosselben zu deren Erweisung stets geflißen verbleiben. Geben Schönhausen den 28 ten May 1704.

    Ew. Lbd.
(gez.) freundtwilliger
Friderich R.
An
den Hertzog von Mecklenburg=
Schwerin, wegen der orangischen
Refugijrten.
         
Pfr. Fuchs.

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14.

Generalmajor Bergholtz in Güstrow an die Kammer wegen der Vorbereitungen zur Aufnahme der Hugenotten in Bützow - 1704, August 13.

Wohlgeborne Hochzuehrende Herrn OberHaubtmann
Geheime Cammer= und CammerRähte.

Auff dehren an mich abgelaßenes geehrtes schreiben ertheile zur dinstl. Nachricht, daß, wan es mit der gar geringen Anzahl der vorhandenen Frantzosischen Familien albereit sein bewenden haben möchte, die angewandte Mühe übel compensiret wehre, im Gegentheil finde ich, daß die anschaffung der Familien am leichtesten seyn wird, wan wir nur vorhero auff eine Aert und Manier solche zu recipiren und unterzubringen bedacht sind, wozu dan die Wohnungen vornehmlich erfordert werden. Dahero werden meine Hochgeehrte Herren selbst ermeßen, wie unumgänglich die Fortsetzung des Baus erfordert wird. Den so lange keine Hauser erbauet sind und zur Manufactur keine andere Anstalt als bishero gemacht ist, sehe ich nicht, wie wir glücklich reussiren konnen, zumahlen wen die familien hin und wieder zerstreuet und nicht an einem Oert angewiesen werden konnen, Serenissimo nicht allein zur last sind, sondern es wird sich auch eine gute familie hieher zu begeben Scheu tragen. Dannenhero finde ich höchst nöhtig, daß mit der Anfahrung des Holtzes aus der Rühnischen Gegend allerdings continuiret werde. Hingegen konte man in anderweitiger Zufuhr bis zu Sr. Hochfürstl. Durchl. Gott gebe glücklichen retour und also fernerer gnedigster Verordnung menagiren.

Was mein sentiment wegen Fluvard und Gentien betrift, so finde ich nicht, daß dieselbe nach billiger Erlegung der empfangenen transportgelder ferner auffgehalten zu werden meritiren. Wollen dieselbe sich aber anheischig machen und auff einige Weise Sicherheit stellen, gute familien ins land zu bringen, so werde ich nimmer zuwieder seyn, daß ihnen ein beneficium accordiret werde, und wil, was meine Hochgeehrte Herrn Serenissimo profitable zu seyn einhellig achten, nur gefallen laßen, den en particulier habe ich ihnen nichts versprochen, sondern Sie vielmehr angewiesen, Sich der Hochfürstl. declaration gemeß aufzuführen. Wolten Sie auch zur anschaffung 50 familien sich mehr anheischig machen, als Sie albereit laut der declaration unterthenigst verbunden sind, so wird auch solches keine große

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Sache seyn, zumahlen ich, wie albereit erwehnet, familien ohne Unterscheid her zu bringen gar leicht achte, es sey den, daß Sie gute familien einführen und sich dadurch ein beneficium erwerben wollen, sonsten haben Sie sich nicht weiter recommendiret, als daß Sie eine Racaille hergezogen, wovon albereit 3 desertiret. Was Sie sonsten in erhobener Klage wegen der acciss vor Fug oder Unfug haben mögten, indehm solche der gestalt reguliret, daß darin schier alle onera begrieffen und sie solcher gestalt keiner privilegien sich zu erfreuen haben, davon werde ich mündlich mit meinen hochgeehrten Herrn zu reden Gelegenheit nehmen, welches albereit geschehen währe, wen mich nicht einige Tage her angehaltene übele disposition abgehalten hätte, indeßen verharre ich

Meiner Hochzuehrenden Herrn OberHeubtman
Geheime=Cammer= und Cammer=Rehten
Schuldigst undt Dienst ergebenster
(gez.) v. Bergholtz

Güstrou d. 13. Aug. 1704.


15.

Bericht der beiden Kaufleute Alexander Flavard und Nicolai Gentien über die Bedingungen, unter denen eine Niedelassung von Hugenotten in Meklenburg erfolgen könnte, nebst einem Verzeichniss der Familien, die durch ihre Vermittelung bereits in Meklenburg sich befänden - 1704, August 22.

Alexandre Flavard et Nicolas Gentien marchands a Butzau deziran de s-afermir dans cest estat et d-j atirer des familhies et bonne manufature et aiant reçeu permission expresse de vos Exellances de doner leurs propositions les plus propres a faire rehusir leurs entreprizes, c-est pour cella, qu-ils presantent les propositions suivantes.

1. Que eux et toutes les familhies qu-ils ont fait ou fairont venir, seront establies sous les mesmes droits et privileges contenues dans la patante de ceux de la premiere colonie et qu-ils ne composeront que un mesme corps avec eux et que chaque familhie recevra a son arivée aiant des bons temoig-

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nages la somme de dix risdaller, que messieurs de la chambre leurs fairont conter en pur doun.

2. Qu-il soit establi un magazin au dit Butzau soubs la conduitte des dits Flavard et Gentien, qui sera asorti de plusieurs sortes de leines propres a leur manufature. et c-est pour cella qu-ils supplient Vos E. E. de leur accorder en leine du pais jusques a la somme de deux mille risdaller de la quelle somme ils seront cautioné et en peieront les intherests au quatre pour cent pandant six années. apres lequel temps ils s-obligent de rendre le capital.

3. Qu-il soit accordé franc au dits Flavard et Gentien une maisoun propre pour leur manufature et magazin et que Ihors qu-ils voudront se batir des maizons, qu-il plaize a la cour, de leur accorder la place, le boix et materiaux necessaires.

4. Que tous les ouvriers propres a travalier la terre pouroun s-etablir avec les mesmes droits et privileges ci dernier et que l-on leur balhiera a rante perpetuelle les terres a un juste prix, que messieurs de la chambre fiseront.

5. Qu-il leur soit permis de fair tirer une lotterie composée de plusieurs marchandizes jusques a la valeur de dix mille risdaller, qui sera composée le plus avantageusement qui sera possible.

6. Et comme les dits Flavard et Gentien ont esté obliges de faire beaucoup de fraix pandant une année et qu-ils seront encore obliger d-en faire d-avantage pour atirer de bonnes familhies, ils demandent en grace particuliere. qu-il plaize a la cour de leur accorder pour les indamnizer le bien de campagne qu-ils ont demandé avec la faculté des courvées pour dix années de franchise, apres lequel temps ils en peieront la rante ficxe a perpetuité comme ils conviendront a present et si la ditte terre ne se put pas doner, ils supplient la cour de leur en accorder un autre a la place proche de Butzau ou bien qu-il ait la bonté de les indamnizer en argean ou leine du pais.

Ils supplient messieurs de la chambre de mettre fin a cette affaire et de leur accorder tousjours leurs puissante protession.

Rolle des familhies, qui sont venues par le mojen de Alexandre Flavard et Nicolas Gentyen:

Monsieur Secheaie, son epouze et un enfan, faizant le pastel et autres tintures;

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Monsieur Theophille de Moreau, seigneur de Debrose, gentilhomme cest pour faire valoir de terres;

Monsieur Breis et sa femme, manufaturier comode et faisan travalier a son propre ;

Le sieur Ginjoux et sa femme, ouvrier en leine;

Armand, sa femme, un enfant, ausi ouvrier en leine;

Nouvel, cerurier, faisant les metiers de bas, aiant un garsoun;

Nouvel, son frère, teinturier habille;

Curj, sa femme et enfan, menuzier;

Seisé, gantier, sa femme et enfan;

Un boutonnier Guerin avec sa femme;

Un tanneur Dussi avec femme et enfans;

Monsieur Gentien et sa femme;

Flavard, sa femme et sept enfans.


16.

Beschwerde des David Seiehaye über Schaden, welchen Rindvieh auf seinem mit Waid bepflanzten Acker angerichtet hat - 1704, October.

Messeigneur.

David Seichehaye represente avec resped à vos Excelance qui luy est arrivé un grand domage par sept beuff qu-il a trouvé mardy 14 me octobre sur sa piesse de pastel qui long tout mangé. Le dit Seichehaye a fait conduire les sept beuff a la bauhoff. Le suppliant espere de vos Excelance iustisse sur son domage etant la segonde foit, que le domage luy arrive, et le supliant n-est point en estat de suporté un si grand perte.

D. Seiehaye.


17.

Die Kaufleute Flavard und Gentien tragen dem Herzog von Meklenburg die Bitte vor, ihre Landsleute in der Weise unterstützen zu wollen, wie er versprochen - 1704, September 3.

A Son Altesse Serenissime Monseigneur le Duc Regnant de Meklembourg.

Alexandre Flavard et Nicolas Gentien represantent tres humblement à Son Altesse Serenissime qu-aiant heu l-honeur

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de Lui presanter a Butzau une supplique pour obtenir une reponce a celles qu-ils ont heu l-honeur d-adresser a vostre Altesse Serenissime, soit par la voie de la chambre que par celle de monsieur le secretaire privé Douve, ils demandent tres humblement a. V. A. S. la grace de les tirer a presant de la facheuze incertitude, ou ils sont despuis plus d-un an sur leur etablissement, et qu-il plaise a S. A. S. de leur accorder leur demande estant fort peu considerable pour un si grand prince puis qu-elle ne consiste que a mille escus en argean ou en leine du pais ou bien a la place de cette somme la jouissance pandant dix années de deux oufs 1 ) de terre avec la faculté des courvées. Les supplians sont venus expres de Butzau pour avoir la reponce qu-ils atandent tousjours de la faveur singuliere et de la generosité de vostre A. S. afin qu-ils puissent travailler plus utillement a faire venir comme ils ont desja fait plusieurs autres bonnes familhies et y faire flurir la colonie et ils continueront leurs veux les plus ardents pour sa prosperitte comme estant avec le plus profond respet ses tres humbles obeissans et tres fidelles sujets.


18.

Die Kaufleute Flavard und Gentien ersuchen den Präsidenten des Geheimen Raths, von Varenius, ihre Eingabe beim Herzog unterstützen zu wollen, und unterbreiten ihm ein Verzeichniss der Hugenotten - Familien, die auf ihre Veranlassung nach Bützow gekommen wären - 1704, Sep-tember 3.

Très humble supplique à Monsieur de Varenius.

Monsieur. Nous vous supplions tres humblement d-avoir la bonté de nous procurer au plustost une favorable resolution de S. A. S. sur les justes demandes, que nous avons faittes. Vous saves mousieur, depuis combien de temps nous sommes en souffrance non sulement par le manque a la promesse de 6000 risd. pour quatre années sans intherest, qui nous fut faitte en pleine chambre par le directeur establi par S. A. S., mais ausi pour les grands fraits, que nous avons fait et faisons


1) Hufen.
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tous les jours, despuis que messieurs de la chambre nous ont ordoné par une patante en datte du 25 mai dernier de nous doner passiance nous assuran, que nous serions satisfaits si bien qu-a tous egards, nos demandes ne sauroit estre plus justes et nous ne doutons pas, que la cour, qui n-a pas reffuzé de rattifier toutes les promesses, que le dit directeur a faittes suivant le pouvoir, qu-il en avoit reçeu de la part de S. A. S., ne laisera pas sans effet celle ci faitte de la propre bouche de messieurs de la chambre, nous vous prions bien humblement monsieur, de vouloir representer toutes ces choses a. S. A. S. et la supplier pour nous d-avoir la bonté d-i avoir esgard et de nous tirer au plustost de cette malheureuse incertitude par une derniere et favorable resolution, vous assuran monsieur, que de quelle maniere, que la cour s-esplique la desus, cella nous sera mieux que de vivre comme nous vivons, et soies persuadé monsieur, que vous n-obligeres pas des ingrads, mais des personnes, qui vous seront toujours avec un profond respect vos tres humbles et tres obeissans serviteurs Flavard et Gentien.

Depuis le temps, que nous sommes arrives, nous avons esté obligés de braser dans le chateau et, comme les cheminées ne sont pas faittes pour un si grand feu, nous vous prions monsieur, d-avoir la bonté d-ordoner monsieur le baillif de nous permettre de braser en bas dans la cuisine de S. A. S., ou il ni tien rien et qui ne lui ser que au mesure usage.

Rolle des familhies, que nous presantons a monsieur de Varenius pour lui faire voir, comme nous nous sommes transportés ici en honette gens pour tenir nostre parolle, et que la faute de ce, que la colonie n-est pas accomplie, vien de la part de monsieur de Berkolz, qui n-a pas tenu ce, qui nous avoit esté promis en plaine chambre, et establi directeur de la part de S. A. S. aiant fait travalié, comme il fait encore, a son profit particulier, ce qu-il devoit nous estre livré pour former ici le magazin pour fournir a nostre traitté suivant les patantes aus familhies, qui estoit prestes a venir, dont ci desous le non est especiffié primo:

  1 Flavard, sa femme, 7 enfans;
  1 Gentien, sa femme et son frere;
  12 dont vous en aves prix le non a Rostoq,
font  14 arivées outre ceux, qui s-en sont en alés.

Celles, qui devoit nous suivre et qui pouroit le faire encore, si nous sommes contant, sont

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  1 Monsieur Olivié, marchand et faisant fabriquer ausi de bas, femme et 3 enfans;
  1 M. Bretonn, femme et enfan, a 3 metiers de bas a lui;
  1 M. Perinion, femme et enfan, marchand negotian;
  1 M. Seruieire, femme, manufacturie;
  1 M. Marc, appotiquaire et chirurgien habille, nous estant necessaire, femme et enfan, et riche;
  1 M. Brunel, sa femme, 4 enfans, faisant savoun et amidoun, comode;
  1 M. Lamoureux, brodeur, sa femme, 1 enfan;
  1 M. Valantin, femme, enfan, pour de terres promises au comansement de bouche et par lettre par monsieur de Berkoz;
  1 le sieur Martin, femme et enfan, habille pour les metiers a bas, et comode;
  1 Rouviret et sa femme, cardeur;
  1 Reymond, femme et enfan, pour de terres;
  1 le sieur Combes, ouvrier en rubans et galons de soie et fil, et son frere;
  1 Izac Bonnet, femme et enfan, faiseur de bas;
  1 Pierre Galot, sa mere et sa soeur, ouvrier ausi en laine;
  1 François Delbrun, femme et enfan, de mesme;
  1 Estienne Griza, manufaturier
  1 son beau frere, sa femme, associés et pour de terres;
  1 Noé Erançois, sa femme et enfan, estaminié, sa femme Holandoise, faisant toute sorte de beaux ouvrages;
  1 Jean Berard, cuisinier, comode;
  1 son paran, garsoun et péruquier;
  1 Louis Philipe, sa femme, 5 enfans, faisant de bas, aiant un metier a lui;
  1 Samuel Brujas, jardinier, sa femme, 2 enfans, vouloit achaipter quelque terre;
  1 Louis, sa femme, habille tourneur pour toute sorte de menuzerie, menuzié;
  1 Haumel Vef, faiseur d-estamine, comode;
  1 Guilhaume Montagné, sa femme, habille ouvrier pour le melange des laines;
  2 familhies que le ci dessus devoit amener avec lui suivant ce qu-il me marqua que je conois.
----------------  
  41 familhies outre le tapisié habille homme, qui nous estoit tres necessaire qui s-en est en aller outre 3 autres;
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  22 familhies qui estoit à Halle, qui venoit de Chevaubac et Erlang dont il y hut deux deputes qui vindrent trouver Flavard à Berlin deux jours avant son depart pour leur marquer le jour, qu-il devoit partir pour s-en venir a Butzau ou Gustrau, et Flavard lui aiant promis de leur escrire des estre arivé a Gustrau, il fut bien surprix de voir que m. le general, qui ne devoit estre que directeur, fut change en metre de tout ce qui a fait la dissention et rompu toutes nos mesures;
  5 familhies que Mr. Cregut, nostre ministre, devoit amener ausi avec lui, tout de personnes aiant de quoi.
----------------  
Familhies 68 De tout ci dessus nous pouvons le justiffier par tesmoins et par sermant en foi d-onette gens et ce sur ce que nous demandons d-estre indamnizés et maintenus sous le bon plaisir de S. A. S., puisque la faute ne vien pas de nous. Ce qui je justiffie dautrui plus clairement ce que si nous avions esté de malhonette gens et si nous n-avions pas esté scurs de pouvoir tenir nostre parolle, nous ne serions pas venus de la manière que nous le sommes c-est de quoi nous vous supplions tres humblement, comme nous avons fait desja despuis quatorse mois, que nous sommes en soufrance prie de vouloir examiner et voir, que il est impossible, que nous puissions sucister plus longtemps dans l-etat, ou nous sommes, sans nous espuiser.

19.

Kammerprotokoll über die in Meklenburg sich aufhaltenden Hugenotten - 1704, December 16.

Protocollum bei Anwesenheit der Franzosen von der neuen Colonie. Rostock d. 16. Dec. 1704 in Presence Herrn Geh. Cammerrath Neubauer und Cammerrath Dörcksen.

1. Pierre Gillon ist ein Strumpfmacher und macht gestrichte Strümpfe, fein und grob. Offeriret sein Handwerck hie im Lande zu lehren an allerhand Lehrlinge. Seine Strümpfe und Handschuche sind gewalcket. Scheinen gut zu sein. Hat eine Fraw, aber kein Kind, wohnet in Bützow und bittet um freie Wohnung,

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so meinet er mit der Zeit ein Hauß zu bauen. Hat 5 Thlr. Transportgelder bekommen.

2. Daniel Claude ist ein Lohgerber und arbeitet vor Generalmajor Bergholzen Rechnung in Güstrow. Offerirt sich in Bützow wohl ein klein Hauß anzubauen, wenn ihm geholffen werden könte, daß er da sein eigen werck anfinge. Hat 1 Fraw und ein Kind. Hat kein Transportgeld bekommen.

3. Jean Philip Bury, ein Lohgerber, arbeitet mit dem vorigen in Compagnie, wil sich aber gern separiren und, wan eine kleine Lohmühle in Bützaw gebawet wird, womit sich ihne viele behelffen können, auch mit der Zeit da anzubawen. Hat 1 Fraw, 1 Kind. Hat 5 Thlr. Transportgeld bekommen.

4. Guillaume Aubanôt ist ein Tabacsbauer und wohnt zu Bützow, alwo er sich gern niederlassen wil. Bittet um etwas Land und ein Quartir. Hat eine verlobte Braut in der Marck Brandenburg, die er wil nachkommen lassen. Hat kein Transportgeld krigt.

5. Abraham Cury ist ein Tischler und Stuhlmacher, und wohnet noch in Güstrow, allwo er gute Arbeit hat, wil aber sich gern nach Bützow begeben. Zu bauen hat er noch keine Lust, weil ihm die Mittel noch mangeln, mit der Zeit wil er sich wohl resolviren. Hat eine Fraw, noch aber kein Kind. Hat 10 Thlr. Transportgelder gekrigt.

6. Jean Guerry, ein Knopfmacher, wohnt in Güstrow, klagt daß er nicht viel zu thun habe, weil ihm Verlag mangelt. Ist gantz gebrechlich. Bittet, wenn bei dem Hofstaat ihm Knopf= und Trompetenquäste auch dergleichen Arbeit gegönnet werden könte. Hat 1 Fraw und 1 Kind. Bittet, ob er nicht nach Sverin könte gebracht und dort mit Verlag geholffen werden, Hat 10 Thlr. Transportgeld krigt.

7. Jean Armand ist ein Wollkämmer und Seiffensieder, ist pauvre, doch arbeitet er bald in Bützow, bald in Güstrow und suchet dergestalt sein Brod, wo er kan. Hat 1 Fraw, 1 Kind. Hat 8 1/2 Thlr. Transport bekommen.

8. Florin Glaise ist seiner Profession ein Lohgerber, treibt es aber nicht mehr, sondern handelt mit Strümpfen und Handschuch, Hüten etc. ., wohnt sonst in Bützow und trägt der dortigen Leute ihre Wahren herum. Hat 1 Fraw, 1 Kind. Hat nichtß genoßen in 2 Jahren, so er hier ist.

9. Noch ist in Güstrow ein Tuchmacher, so ziemlich bei Jahren, heißt Monsieur Breu, der wil gern nach Bützow, weil

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er Mittel hat und andere Leute kan arbeiten laßen. Hat eine Fraw, aber kein Kind und ist sonsten bei guten Mitteln.

10. Noch ist ein Färber da, so gut ist, hat aber, weil er vor Herrn Generalmajor Bergholz arbeitet, nicht herübergewolt.

11. Anthoine Saizet, ein Handschuchmacher, wohnet in Güstrow, weiß die Felle zuzubereiten und macht sonst gute Handschuch. Arbeitet bisher vor den General Bergholz Rechnung. Meint, wann er im Sverin Hoffarbeit bekommen könte. Hat 1 Fraw, 1 Kind. Hat 9 Thlr. Transportgelder bekommen.

12. 13. Noch sind zu Bützow 2 Lieutenants, so Bastille bauen.

14. Item ein Schmidt, so der Strumpfmacher ihre Tauen 1 ) zu machen weiß. Haben Jeder 10 Thlr. Transport bekommen, thun 30 Thlr.

Die gegenwärtig gewesene Leute wie auch die beide Kaufleute bitten, daß ihnen die depensirten wenigen Kosten refundiret werden möchten.


20.

Die Hugenotten in Bützow suchen um die Berechtigung zum freien Handel in Meklenburg nach - 1705, Ende Juli

A Son Altesse Serenissime Monseigneur le duc regnant de Mecklenbourg.

Les manufacturiers françois de Butzeau ayant été contraints de revenir dernierement de la foire de Gustrow sans pouvoir rien vendre de leurs marchandises a cause des impots, que les commis de S. A. S. dans la ditte ville y vouloient mettre les ayant ensuite renvoyes aux marchands, qui dirent n-en avoir pas de besoin, ils suplient très humblement S. A. S. de faire en sorte que les dits manufacturiers ayent la liberté et la franchise entiere de leur petit commerce dans toutes les foires et que les marchands s-accomodent avec eux puisqu-ils leur offrent de leur donner ce qu-ils fabriquent aussi bien conditionne et à aussi bon marché que ce qui peut venir d-ailleurs. Ils s-engageront volontiers à ne rien vendre en detail par le pays et par les maisons, si les dits marchands veulent bien se charger de prendre tous leurs ouvrages a un prix raisonnable. Ils pourront meme travailler des laines étrangeres pour des


1) Webstühle.
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ouvrages plus fins, si les dits marchands s-obligent a les leur acheter par préference sur le juste pied, dont on sera convenu. Mais autrement ils ne peuvent subsister qu-en cherchant a debiter leurs marchandises partout et dans les foires et hors des foires. Ils ont surtout un extreme besoin que S. A. S. ait la bonté de se souvenir d-eux selon ses declarations pour leur faire prendre par préference leurs marchandises pour ses troupes et pour sa maison. Les manufactures ne pouvant obsolument se soutenir, si l-on ne leur fait la grace de favoriser leur debit mieux que par le passé et par des bons reglements bien executes à l-avenir. Les suppliants en attandant. qu-il plaise à S. A. S. de répondre favorablement a leur requete, continueront leurs voeux tres ardents pour sa prosperité, etant avec un profond respect ses tres humbles et tres fideles sujets.


21.

Herzog Friedrich Wilhelm weist den Pulvermacher Pierre Colla an, von Mitgliedern der französischen Kolonie in Bützow gewisse Waaren zu kaufen - 1706, März 16.

F. W.

Eß wird der Pulvermacher Pierre Colla hiemit gnädigst befehliget, daß Er von denen gesambten Frantzosen auß Bützow folgende Wahren sich liefern laßen soll, alß:

  1. Von denen Hutmachern Einen Huth von 32 ßl. bis 2 Rthl. und zwar von jeder sorte 3 Stück und zwar von jedem Hutmacher soviel.
  2. Von denen Strümpffmachern Ein paar strümpff von 32 ßl. bis 2 Rthl. und von jeder sorte 3 Paar, und zwar von jedem Strümpffmacher so viel.
  3. Von denen Handschumachern Ein Paar Handschuh von 8 bis 12 ßl und zwar etliche Dousin, wie auch
  4. Von denen Etamin=Machern, von jedem ein Stück von 38 Ellen à Elle 12 ßl. und verschiedene Stücke von Farbe.

An dem p.

Schwerin d. 16. Martij 1706.

Nomine Camerae.

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22.

Entlassungsgesuch des Alexandre Flavard - 1706, 20. April.

Je supplie tres humblement Vos Ezellances de vouloir prendre la peine de lire les raisons, qui m-obligent a quitter les estats de Son Altesse Serenissime Monseigneur le Duc Regnant du Meklenbourg, i estant venu avec ma familhie et effets pour satisfaire en honette homme avec les autres a ce, dont nous estions engatges.

C-est Messeigneurs le mauvais traitement, que j-ai reçeu dans ce pais despuis le jour de mon arivée jusques a présan tant de celui, qui avoit direction ci devant de la colonie, que de plusieurs particulliers, a qui j-ai randu service. Je croi, qu-il n-est pas necessaire messeigneurs de vous reiterer les grands fraits, ou j-ai esté espozé jusques a presan par la faute de monsieur de Berkolz, cella vous a esté cognu suffizamment par les divers voiages et represantations, que j-ai esté si souvant obligé de faire aupres de Vos E., sans que cella aie produit aucun effet pandant l-espace de deux années, ce qui faisoit bien voir clerement a Vos E., que c-estoit bien mon intention de rester dans ce pais, mais voian, que je n-ai peu rien advancer et que je n-ai reçeu que de deplaizir de plusieurs a qui j-ai presté mon bien ou partie i est encore, et dans un undroit eztrémement borné pour pouvoir entréprendre quelque chose de considerable, estant chargé d-une grande familhie de sept enfans, a la quelle il faut que je pourvoie non seulement a leur entretien mais ausi a leurs education, et ne voiant pas ici lieu de la manière que les affaires i sont pour i pouvoir survenir: Toutes ses raisons m-ont obligé apres deux ans quatre mois de sojour dans Butzeau et mille risdaller de depanse, que j-ai faitte pour l-entretien de ma familhie faux fraix ou pertes, comme je ne le peu que trop justiffier, de prendre la resolution de chercher un etablissement alhieurs pour pouvoir faire elever ma familhie suivant leur ran et travaillier à leur pourvoir les choses necessaires et dans un endroit, ou je puisse oublier toutes les traverses, pertes et anuis, que j-ai reçeus dans ce pais, c-est pour cella, que j-ai fait aranter une maison a Lubeck et fait achaipter 1 ) bois et autres choses, qu-il me faut a mon arivèe, la rante courant sur mon conte despuis paques, et gi serois arivé dimanche passé sans l-ordre, que j-ai reçeu par mon-


1) acheter.
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sieur Zandre de la part de Vos Ezellances, pour me rendre ici a Suerin, a quoi je n-ai pas voulu manquer d-obeir, estant avec un profond respect de Vos Ezellances

  Vostre tres humble
et tres obeissant serviteur
Flavard.

23.

Kaufmann Wilcke in Güstrow an den Kaufmann Pierre Colla in Schwerin in Sachen zollfreier Einfuhr - 1706, April 30.

Monsieur Monsieur Pierre Colla, Marchand à Schwerin. Franco.

Güstrau Anno 1706, d. 30. April.

Monsieur mon três cher cousin.

Ich zweiffele nicht mein voriges, worinnen wegen herr Lüning bericht gethan, wirdt richtig eingelauffen sein. Dieses nuhn beschiehet auff befehl meines Herrn Schwiegervaters auß Leipzig Euch zu ersuchen bey der Hochfürstlichen Cammer zu solicitiren damit Sie cito ein Befehl an dem Stadtvoygt in Plau erhalten möchten umb die anitzo von Leipzig mitbringende Wahren frey und ohne Visitation passiren zu lassen und damit Sie die Wahren durch aufpackung aldar so sehr nicht ruiniren dürffen.

Indehme die sämbtliche Kauffmanschafft der hochfürstlichen Cammer ja versprochen Ihnen von das habende Wahrenlager abzuhelffen.

Monsieur Odery bitte zu grüßen, wo es ihn wollgehet, soll es mir lieb seyn; ich vermeinte Ihm noch allhier bey meiner zuhaußkunfft von Berlin zu finden und thut mir weh, das meine Keinder den Anfang des Frantzösischen wieder vergessen sollen. Meine Frau und ich grüßen seine ganze Famille und erwahrte cito dero Antwort, womit verbleibe

  Monsieur vostre très humble
serviteur Wilcke.

P. S. Ich glaube herr Johan Martin wirdt Euch wegen freylassung der Wahren auch bereits geschrieben haben.


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24.

Inventur des Magazins für den Verkauf der Bützower Manufacturwaaren in Schwerin, aufgenommen durch Pierre Colla - 1706, August 24.

Invantation über die Wahren, so ich noch zu Verkauff in Henden habe auß Ihro Hochfürstl Durchl. Magazin. Swerin d. 24ten augusty 1706.

Memorial von alle die Wahren, so Sein Hochfürstl. Durchl. durch mich in dero magazin haben kauffen lassen und was ich noch in Vorraht habe.

1. An Etamine habe ich noch 58½ Stück, kosten 488 39
2. Ditto an wollen Stoff und allerley colleurdt 1 ) sarge 125 21½
3. An allerley colleurde Strümpffe ist vorhanden 713 25
4. An allerley handtschen ist in Vorraht noch für 230 22
An allerley preiß an hüedt ist noch 263   8
Das ist die gansse Summa was ich noch in magazin habe. 1821 Rthlr. 19½ Sch.,

Swerin den 24. augusty 1706.

Transport von der andern seit, waß ich noch an Wahren

in Vorath habe 1821 Rthlr. 19½ Sch.,
Folget was ich noch wieder ausgeliefert habe
An den pastelplanter die 34  Saht wieder gegeben, kosten      2   4
Ditto die lämerfell hab ich an den Handtschmacher wieder verkaufft für    49 24
An Schulde hab ich noch ausstehen in allen die summa von  179 37
Contant hab ich verkaufft von dem 9. Novembre 1705 biß d. 24. Aug. 1706 für die summa von  457 24

1) gefärbt.
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Ich Pierre Colla habe auß den magazin in allem ausgenohmen an wahren, so ich mich decortiren lassen will     56 24½
Das ist das ganß Capitall wieder 2567 10

Ich hab aus die Wahren verdienet, so ich verkauft, die

Summa von 22 16

Davon gehet ab, das ich ausgeleget habe, wie folget:

Für 3½ buch groß papier - 28
Die kasten auff dem Schloß und wieder herunter zu dragen gegeben - 10
Für Brieffporto, so ich bezahlt habe 4 18
2 Pahr Strümpf, so mir verdorben seint in magazin à 38 sl. ist 1 28
  --------------
Rthlr. 6 36
Bleibt das ich schaffen muss an profit 15 28
  --------------
Rthlr. 22 16

25.

Bericht des Pierre Colla über den Verkauf der Magazinwaaren - 1706, August 31.

Durchlauchtigster Hertzog, Gnädigster Fürst und Herr.

Ich kan nicht umbhin Ew. Hochfürstliche Durchlaucht unterthänigsten zu remonstriren, wie mir die sämbtlichen Cramer diese beykommende Memorial auff 14 Städten gelassen benebenst die außtheilung der wahren, was ein jedtweder zu seinen theilen zukömbt in henden gelassen, welches sich beläufft auff 215 Rthlr. und 22 Rthlr. 20 Sch. an Unkostung, als gelanget mein unterthänigsten bitten an Ew. Hochfürstliche Durchlaucht, sie geruhen gnädigsten das ihnen moege sämbtlichen Cramer anbefohlen, das sie ihren Wahren moege abholen und dabey gleich das geldt, was sie schuldig, luute den gemachten zettel zu bezahlen, damit das ich einmahln zu den capitall gelangen kan. Getröst mir gnädigster Erhöerung.

Verbleibe lebenslang Ew. Hochfürstl. Durchlaucht unterthänigster Diener

Pierre Colla.

Swerin d, 31. Aug 1706.

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Memorial was mir die Cramer alhier gelassen haben an wahren, so sie die außteilung selbst gemacht und was ein jedtweder stadt geben muß wie folget

1. Brühl an Wahren Rthlr. 10 Unkosten 1 R. 2 Sch.
2. Wahren " 8 " - " 40 "
3. Räbel " 16 " 1 " 32 "
4. Tätherow " 10 " 1 " 2 "
5. Neyen Buchow " 10 " 1 " 2 "
6. Malchow " 10 " 1 " 2 "
7. Sterenberg " 20 " 2 " 4 "
8. Hagenaw " 30 " 3 " 6 "
9. Rehne " 25 " 2 " 30 "
10. Dassow " 14 " 1 " 22 "
11. Genoyen " 12 " 1 " 12 "
12. Dessien " 10 " 1 " 2 "
13. Neinenkahl " 30 " 3 " 6 "
14. Dömitz " 10 " 1 " 2 "
 
Capitall Rthlr. 215, Unkosten 22 R. 20 Sch.

26.

Eingabe der Bützower Manufacturiers beim Herzog wegen Bezahlung ihrer Waaren - 1706, October 3.

Durchleuchtigster Hertzoch, Gnädigster Fürst undt Herr.

Wier Mannifacturiers refusiers zu Bützow geben Ewr. Hochf. Durchlaucht mit allen underthänigsten respect wissent, daß demnach wier sehr lange mit unßer bezahlung vor gelieferte Wahren in hochfürstl. Maccasin gewardet, zu letzsten hat die hochfürstl. Cammer unß biß verwigenen 1 ) Michaely abgewiesen, wohrauf wier unß verlassen undt hat ein jeder seine benötigte wolle undt waß er sonsten zu seiner arbeit nötig von denen Kauffleude geborgett in der meinung, daß ein jeder alsgemelt seine bezahlung erhalten würde, werden wir von unsern Creditoren pressiret zu bezahlen, wessenwegen wier Ewer Hochf. Durchl. underthänigst bitten uns refusiers in gnaden ansehn undt uns nicht wieder abweißen, damit sich ein jeder mit allen under=


1) verwichenen.
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thänigsten respect erweißen kann zu verbleiben Eur Hochf. Durchl. underthänigste getreue

Bützow d. 3ten 8br.
Anno 1706.
Jean Eymieu.
Pierre Almeras.
Louis Tappernon.
Jean Arnall.
     Gentien.
Jean Maseron.
Pierre Tardieu.

27.

Beschwerde des Hutmachers Pierre Almeras in Bützow wegen Verweigerung des Ankaufs seiner Hüte durch das Schweriner Magazin - 1706, October 13.

Monseigneur - Pierre Almeras, mettre chapelier refugié a Butzeau, ce trouvant charge de 300 chapeaux propre pour milices et pour dragon, monsieur Colla n-an ayant point voulu recevoir dans le magasin quoique le supplian l-an aye prier et qu-il ay pris seux de l-autre chapelier. Cella oblige le supliant a recourir a son Altesse Serenissime pour la suplier tres humblemant d-ordoner que ces 300 chapeau luy soin pris a celle fin qu-il puisse avec ce argent payer ce qu-il doit a S. A. S. et quelque autre chose qu-il doit alieur et qu-il puisse subsister avec sa famille. Le supliant fera des veux pour la prosperite de vostre Altesse Serenissime et pour celle de son illustre maizon.

a Butzeau 13 oct. 1706. Piere Almeras.

28.

Herzoglicher Patent=Erlaß an sämmtliche meklenburgische Krämer zu Gunsten der Bützower Manufacturisten unter Androhung harter Eingangszölle auf fremde Waaren - 1707, Januar 19.

Friedrich Wilhelm etc. .

Wir haben nicht anders alß gantz mißfällig vernehmen können, wie daß sämbtliche Cramere Unserer Hertzogthümer und

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Lande die hiesigen, im lande mit großen Kosten von Unß angelegte Manufacturen an Hüten, Strümpffen, Stoffen, Etaminen, Handschuen, auch Tüchern und Boyen etc. . so gar verächtlich tractiret, und insonderheit nach der Zeit, da Sie das hiesige geringe Magazin anzunehmen persuadiret und angehalten worden, gantz vorbeygangen, die Fabricanten, wenn Sie ihre Waaren zu debitiren gesuchet schimpfflich abgewiesen, ihnen nichts abgenommen und dadurch diese guten leuten, so Wir dem Publico zum besten mit Müh ins Land gezogen, gleichsahm wieder zu entweichen und ihre profession anzugeben genöthiget. Wann aber solches höchst unbillig und von gar schädlicher Consequence, dazu ihrem hie so sancté gethanen Versprechen (da Sie diesen leuten jährlich eine gute Parthey ihrer Waaren abzunehmen und Sie dadurch ihre Handwercke immer mehr und mehr zu cxcoliren auffzumuntern sich anheißig gemacht) gantz entgegen und Wir daher ihrer Wiedersetzlichkeit nachzusehn ferner nicht gemeynet seyn, umb so viel weniger, da man von der Bonitet der hier im lande verfertigten Waaren genugsahm versichert ist, die leute auch im Preise ihnen dergestalt zu fügen erbötig seind, daß Sie damit friedlich seyn können: Solchem nach ist hiemit unser gnädigster und ernster Befehl, daß Sie, gemelte Cramer, sich innerhalb 3 wochen, ob Sie denen leuten unter billigen Conditionen hinfüro ihre fabricirte Wahren abnehmen wollen oder nicht, erklären, da dann im wiedrigen und auff den Fall der ferneren Verwegerung Wir auff andere Remedia bedacht seyn und die hie in unseren Landen fabricirten und an.Güte den frembden wenig nachgebenden Waaren durch gewisse harte anzulegende Imposten auff Einfuhr der außwärtigen Waaren auch sonst auf andre Arth in einen beständigen Gang zu bringen mit Fleiß und Ernst suchen werden und Sie, obbemelte Cramere, mit ihren gewöhnlichen Querelen ferner nicht gehöret werden sollen. Wornach Sie sich zu richten.

A. Varenius.

Schwerin den 19. Janr. 1707.


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29.

Bitte des Etaminmachers Pierre Tardiff in Bützow, ihn aus der Kolonie entlassen zu wollen - 1707, Juli 5.

A son Altesse Serenisime
    Monseingneur le Duc Regnant de Mecklenburg
                     Tres humblement.

Durchleutigster Hertzog Gnädigst Fürst
undt Herr.

Ich kan nicht umbhin Ew. Hochfürstl. unterthänigst zu Remonstriren, Wie daß ich mich in die 8 Jahren in Bützow niedergesetzet habe und mein profescion als ein Etamienmacher alda gewohnet, So hab ich eine Frau aus Berlin gehayrahtet, aber Leiders So Lang als meine Frau in Bützow gewesen, ist sie Leiders allezeit unpäßlich gewesen, Weilen sie die Lufft zu Bützow nicht ertragen kan, So bin ich gezwungen worden meine arme Frau nach Berlin hinfalhren Laßen, theils umb ihre gesundtheit theils auch umb ihr alte mutter, die in Berlin ist, und weil daß die Schwiegermutter kein Kindern mehr hat als meine Frau, die Ihre in Ihren Alters eine Handtreichung thun kan, als hat mir meine Frau aus Berlin geschrieben, daß ich mich Solle mit Erster bey sie einfinden umb aldar mit ihr zu wohnen, weil sie unmöglich in Bützow wieder kommen können, Und auch Ihre mutterliche Erbschafft zu observiren, Als Bitt ich Ew. Hochfürstl. Durchl gantz unterthänigst mir meine Erlaßung aus Bützow zu geben und mir zu gleichen einen pass Von Bützow nach Berlin reichen Laßen. Waß die Freyheiten und Sonsten frey Losement, so ich in wehrerder Zeit von Ew. Hochfürstl Durchl. aldar genoßen, so will ichs Ew. Hochfürstl. Durchl. wieder Bezahlen, ob ich zwar anitzo kein bahr geldt habe, jedoch will ich So viel wahr geben als was ich Empfangen habe. Getröste mich gnädigster erhörung, verbleibe Lebenslang

Ew. Hochfürstl Durchl.           
Unterthänigster Diener
Pierre Tardiff.   

Swerin d. 5. Jülly 1707.


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30.

Bericht des Inspectors Paschasius Zander in Bützow über Pierre Tardiff - 1707, Juli 10.

Unterthänigste Relation
     Paschasü Zanders

Betreffend die erlaßung des Frantzosen Pierre Tardiff und wieviel derselbe in seinen Frei=Jahren consumiret, auch wie hoch sich seine HaußMiete erstrecke.

Durchleuchtigster Hertzog,
   Gnädigster Fürst und Herr!

Auff Ew. Hochfürstl. Durchl. erhaltenen gnädigsten Befehl, die erlaßung des Frantzosen Pierre Tardiff betreffend, berichte in unterthänigkeit, daß umb der consequence willen es zwar besser gewesen, daß er geblieben wäre; Weil er aber an der erwartenden Erbschafft in Berlien wegen seiner und seiner Frauen abwesenheit schaden zu nehmen vermeinet, dieselbe auch dieses Orts allerdigns nicht gesund gewesen und er also zu bleiben nicht zu persuadiren stehet; So habe im nachsehen befunden, daß seine Consumption in den 6 Frei=Jahren sich auf 5 Rthl. 32 ßl. und die HaußMiete in 4 Jahren auf 16 Rthl. erstrecken würde, und weil er nunmehro ins 8te Jahr von allen Bürgerlichen oneribus dieses Orts exempt gewesen, so stelle zu Ew. Hochfürstl Durchl. gnädigsten decision, ob er auch dieser wegen an hiesige Stadt eine kleine recognition zu geben gehalten seyn soll und verbleibe lebenslang

Ew. Hochfürstl. Durchl.           
Unterthänigster und Getreuer
Diener
Bützow den 10. July
Anno 1707.

Paschasius Zander.

31.

Bitte des Pierre Tardiff um Ermäßigung der zurückzuzahlenden Summe - 1707, Juli 16.

Unterthänigste Bitte
Pierre Tardirff

daß die von ihm gefoderte 50 Rthl. mögen moderiret und ihm zu 30 Rthl. gelaßen werden.

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Durchleuchtigster Hertzog,              
Gnädigster Fürst und Herr!

Alß Ew. Hochfürstl. Durchl. durch den Licent=Inspector Zander mir gnädigst ankündigen laßen, daß, wen ich von hier ziehen wollte, ich eins vor alles 50 Rthl. erlegen sollte, So gebe darauf zur unterthänigsten Nachricht, daß das Meinige kaum so viel wehrt ist, ich auch so viel bahr Geld nicht auffzubringen weiß, da ich doch mit guten Gewißen bezeugen kann, daß ich an bahren Gelde 120 Rthl. in dieses Land gebracht, welches ich hier alles zugesetzet und anjetzo nichtes übrig habe alß einige Wahren und einige kleine Schulden, dannenhero viel besser gethan hätte, daß ich vor Gesell gearbeitet, wobey ich meinen Unterhalt verdienet und das Meinige conserviret hätte, auch wegen meiner Consumption und Wohnung nichts geben dürffen. Diesemnach ersuche Ew. Hochfürstl Durch!. hiedurch unterthänigst, Sie geruhen gnädigst, und laßen es mir zu 30 Rthl., wovor ich in ermangelung bahren Geldes so viel wahren bei meinem hiesigen Cameraden Jean Emié laßen will, alß zu Bezahlung der 30 Rthl. nöhtig seyn werden, welcher auch sogleich nach deren Verkauffung das Geld liefern soll, an was Ohrt es Ew. Hfstl. Durchl. verlangen, wobey mich zugleich hiedurch obligire, daß, zum Fall ich meine Frau persuadiren kan und es ihre Gesundheit zulaßen will, ich mich hieselbst wieder einstellen wolle, wobey ich lebenslang verharre


Bützow d. 16. July
Anno 1707.
Ew. Hochfürstl. Durchl.       
Unterthänigster Diener
Pierre Tardiff.

32.

Bericht über die Leistungen der deutschen Tuchmacher in Bützow - 1707, Juli 26.

Specificatio waß bey hiesigen Tuchmachern an Laken, Boy, gesponnene und ungesponnene Wolle, item an Handwerksgeräht in Vorraht befunden anno 1707, den 26. July.

August Tiell.
An weißen Laken 1 Stück.
An mellirten Laken 8 "
An Boy 2 "
An ungesponnene Wolle 41 Stein
An gesponnen garn 232 Pfd.
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Ein altes jedoch fertiges Tau 1 ) mit zugehörigen Handwercksgeräht.

Hergegen hat er an Vorschuß empfangen 235 Rthlr. 45 Sch. und darauff an Herrn Gabriel Francken geliefert 9 Stück Livrélaken à 10 Rthlr., thut 90 Rthlr., und bleibt also schuldig 145 Rthlr. 45 Sch.

Hinrich Schütt.
An weißen Laken 1 Stück.
An mellirten Laken 5 "
Zwey Stück Boy, so angeschnitten, machen zusammen aus 90 Elle.
An ungesponnene Wolle 8 Stein.
An gesponnen garn 99 Pfd.

Ein neu fertiges Tau mit allen zugehörigen Handwerksgeräht.

Hergegen hat er an Vorschuß bekommen mit dem Handwerksgeräht 253 Rthlr. 30 Sch. Darauff hat er an Herrn Francken geliefert 12 St[Sybol]ck Livrélaken à 10 Rthlr., thut 120 Rthlr., und bleibet also schuldig 133 Rthlr. 30 Sch.

Gottfrid Berend.
An weißen laken 3 Stück.
An mellirten laken 12 "
An Boy 3 "
An ungesponnene Wolle 50 Stein.
An gesponnen Garn 37½ Pfd.

Ein neu fertig Tau mit allen zugehörigen Handwercksgeräht Hergegen hat er an Vorschuß bekommen mit den Handwercksgeräht 197 Rthlr 8 Sch. und darauff an Herrn Francken geliefert 3 Stück Livrélaken à 10 Rthlr., thut 30 Rthlr., bleibt also schuldig 167 Rthlr. 8 Sch.

Jochim Möller.
An weißen Laken 3 Stück.
An mellirten Laken 3 "
An Boy 1/2 "
An ungesponnene Wolle 42 Stein.
An gesponnen Garn 123 Pfd.

Ein fertig Tau mit zugehörigen Handwerksgeräht.

Hergegen hat er an Vorschuß bekommen 107 Rthlr., worauff noch nichts bezahlet.


1) Webstuhl.
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Hans Heinrich.
An mellirten Laken 1 Stück.
An weißen Laken, so gewalket 6 "
An weißen Laken, so noch ungewalket 4 "
An Boy 24 Ellen.
An ungesponnene Wolle 48 Stein.
An gesponnene Wolle 30 Pfd.

Hat kein eigen Tau, sondern wirket mit auff seines Sohnes Tau. Hat an Vorschuß bekommen 119 Rthlr. 43 Sch. und noch nichts darauff bezahlt.

Hans Heinrich Heinrichs.
An weißen Laken 8 Stück.
An mellirten Laken 1 "
An Boy 2 "
An gesponnen Garn 93 Pfd.
An ungesponnen Wolle 48 Stein.

Ein neu fertig Tau mit zugehörigen Handwercksgeräht. Dagegen hat er an Vorschuß bekommen 105 Rthlr. 28 Sch., worauff noch nichts bezahlet.

P. Zander.


33.

Nachweis der in Bützow erbauten und zur Aufnahme der Hugenotten bestimmten Häuser - 1708, April 28.

Specificatio derjenigen Häuser, welche Ihre Hochfürstl. Durchl. in Bützow neu erbauen und kauffen laßen, von wem Sie bewohnet und nur annoch bißher für Miet=Gelder gegeben werden, Item welche Einwohner derselben annoch frey, und wie lange Sie solcher gestalt nach Hochfürstl. Verordnung annoch zu wohnen haben.

An Neüen Häusern sind erbauet

1. Ein Hauß für dem Rühner Thor, worinnen für jetzo wohnen:
1. Ein Hutmacher Jean Arnald, deßen Frey Jahre sich auff Weynachten Ao. 1707 geendiget, gibt nechstkünfftigen Weynachten 16 fl.
2. Sein gesell und mit= Interessent Pierre Lange, deßelben Frey= Jahre sich sodan gleicher gestalt geendiget, und gibt auff Weynachten Anno 1708 14 fl.
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3. Der Frantzösische Küster Duvoussien gibt auff negstkünfftigen Weynachten 14 fl.
4. Der Estaminmacher Tapperneau gibt für sein bewohnendes antheil auff Michael 1708 26 fl.
Diese Leute insgesambt Sollicitiren sehr, daß Ihnen das Hauß oben etwaß beßer außgebauet werden möge.
2. Ein geringes Hauß bey der Maur, bewohnet für jetzo ein Lohgerber Guillaume Missoll, gibt dafür negstkünfftigen Michaelis an heür 12 fl.
3. Ein Hauß außer dem Rühner Thor, darin wohnen:
1. Ein Frantzösischer Weißgärber Jean Bucher, hat annoch frei zu wohnen 3½ Jahr.
2. Ein Tuch=Scherer Jacob Mußehl, wohnet auch annoch biß ultimo Aug. dieses Jahres frey, sodann Ihm fürters die Jährliche Miete gesetzet auff 16 fl.
4. Ein Hauß gegen der Apotheken über, worinnen wohnen:
1. Ein Estoff=Macher Gentien, hat 1½ Jahr auff dem Schloß gewohnet und Weynachten Ao. 1707 ein Jahr in diesem Hause, hat also noch 3½ Jahr frey zu wohnen.
2. Ein Klein=Schmidt Noel, hat noch 2½ Jahr freye Wohnung, und endigen sich auff Weynachten Ao. 1710, und muß nach verfloßenen Frey=Jahren wegen der heür mit ihnen accordiret werden.
5. Ein Hauß von 6 Wohnungen in der Rostocker Straßen, wird von 6 Wand=Machern bewohnet und haben annoch Freyjahre:
Hinrich Schütt und August Thiel von negstkünfftigen Martini Ao. 1708 ein Jahr.
Gottfried Berend von nebst verwichenen Ostern 2 Jahr.
Hannß Heinrich, Johann Heinrich und Jochim Möller von nechstkünfftigen Michaelis 1708 2 Jahr.
6. Ist ein groß Hauß hinter der Kirchen auff der Freyheit gekaufft, wobei 2 Buden aptiret, und wohnet in dem großen alten Hause:
1. Ein Bastell- und Tobacks=Bauer Seicheihai, hat annoch frey zu wohnen von Ostern Ao. 1708 2 Jahre.
2. In der einen Bude ein Tobacksbauer Florian Glaise, hat annoch frey zu wohnen 3 3/4 Jahr.
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3. Ein Tischler Abraham Curri, hat annoch 3½ Jahr frey zu wohnen, und endigen sich Michaelis 1711.
7. Dann ist noch nahe bey selbigem großem Hause ein annoch unaußgebautes kleines Hauß gekaufft, worin Abraham Martineau, ein Strumpfmacher, ein Viertel Jahr gewohnet.

Bützow d. 28. April 1708

34.

Gesuch der französischen Tabackspflanzer in Bützow, sie unterstützen zu wollen - 1721, Februar 27.

   Son Altesse Serenissime, monseigneur le duc
Charle Leopold, Due Regnant de Mecklenbourg.

Les François de la colonie de Butzow n-y pouvant subsister que par un bon débit du tabac, qu-ils plantent sur les terres du Bouhauft, qu-ils tiénent à rente de Son Alt. Sér., vienent ici la suplier tres humplement de vouloir bien remedier à trois grands inconveniens, qui ne sont guère moins préjudiciables pour Elle que ruineux pour leur propre etablissement.

1. Le premier c-est que depuis quelques années il y a de toutes sortes de personnes comme gentilshommes, pasteurs et ferwaldter, qui font planter et filer du tabac par leurs sujets sans aucuns frais, le quel se débite hors des villes, de cabaret en cabaret, de maison en maison dans les viliages à tres bas prix sans payer aucun droit, sur quoi nous suplions S. A. S. de faire en sorte qu-il ne leur soit pas permis d-enfiler.

2. Le second c-est qu-il y a d-autres gens, qui n-ayant point de demeure fixe vont chercher du tabac dans les pays étrangers et le vendent de même que ceux là sur la campagne, en évitant les villes pour s-exempter de tout droit. II arrive de là que les marchands des dites villes, à qui nous avions acoûtumé de vendre nôtre tabac, refusent d-en acheter, se plaignant qu-obliger comme nous d-en payer l-accise, ils ne le peuvent débiter à si bon marché que ces gens là, qui ne la payent point. Le grand remede à un tel mal c-est qu-il plaise à S. A. S. de mettre un bon impôt sur le tabac étranger, comme on l-a fait en Brandebourg et à Streillitz, et de défendre, qu-on en vende ainsi en détail dans le pays, afinque ce négoce demeure dans les villes au profit de l-accise.

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3. Le troisième c-est que les fileurs de tabac, qui sont à Dömitz, à Swérin, Parchim, Plawe, Waren, Malchin et ailleurs, n-etant qu-un ou deux dans chacune de ces villes, y débitent beaucoup de tabac sans le prendre jamais de nous, mais des pays étrangers, qui tirent par conséquent l-argent hors de celuici. S. A. S. est encore supliée de vouloir obliger les dits fileurs d-acheter leurs fueilles de nous, qui sommes contraints autrement de transporter les nôtres hors du pays avec assez de frais et de peine, leur défendre aussi d-en aller acheter ailleurs jusqu- à ce que nous ayons debité les nôtres, qui sout encore meilleures que les etrangeres. Et cela d-autaut plus que le tabac, qui se vend à Butzow en gros et ensute dans le pays en detail, y paye deux fois l-accise. Ce qui est un profit, qui ne revient point du tabac ètranger ni de celui qui se plante dans le plat pays, ni même dans les autres villes.

Si les suplians sont favorisez à tous ces égards de la grace de S. A. S., il en resultera cet autre bien public, c-est qu-encouragez et mieux en etat par ce moyen de planter plus de tabac et d-en augmenter le commerce, ils lui raporteront plus de revenu et contribuerons à la subsistance d-un plus grand nombre de pauvres gens, qui gagnent considéralblement leur vie par ce travail. En atandant une favorable réponse de S. A. S. ils prient Dieu très ardemment pour sa plus heureuse prosperité, en demeurant toujours avec un profond respect

ses tres humbles, tres obéissans et tres fideles sujets.

A Butzow ce 7 de Fevr. 1721.


35.

Project des Pierre Pillon über die Einrichtung der zu begründenden Manufacturen - ohne Jahr.

Pour faire venir du monde en ce pays pour y establir la manifacture de drap, serges et autres danrés de laine, il seras de besoing outre l-argen, qu-il faudras que Son Altesse Serenissime debource pour subvenir aux fray de ceux, qui viendrons à mon chetif advis, il faut faire comme il s-ensuit.

1. Premierement il faut avoir un bon privilege et de stable durés pour la libertes de la religion reformés dans cette residance et cela estant acordés le mettre sur le papier telle qu-il doit estre pour le faire savoir en tous lieux afin d-atirer le monde.

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2. Auparavant que le monde peut venir il est de besoing de songer la, ou il peuvent loger ny ayans pas de lieux ny de place dans la ville, et pour ce faire il faudroit battir sur un autre lieux et donner des place resgulier a chacun avec les materiaux et que Son Altesse Serenissime pour animer les autre en face faire le comancement, et je ne doutes nullement, cant il y auras des materiaux et que le commancement en fut fait, qu-il y auras du monde, qui ce presenterons pour y batir, sy cela n-est pas, il ceras imposible, que le monde, qui pouras venir, peut subsister dans ce pays.

3. Pour cette afaire, qui est de grande importances, elle requiers une bonne somme d-argen et pour l-optenir aupararans que de rien commancer il faudroit faire une compagnie pour amaser 16 a 20 mil risdal pour acheter des laine tant de ce pays que d-autres pour faire toute sorte de manifacture et pour payer ceux, qui travaillerons, comme ausy pour avancer a des pauvre gens pour les faire travailler et de le regagner après.

4. II faudroit ausy pour bien faire réusir le tout, que ceux de la compagnie aye le pré avans toute autre pour 6 anées de temps de l-achat des laine de tout le payes tant envers les bourioy de cette ville que des autres, mais sy le bourioy et d-autres de ce pays veulent mettre une pièce d-argen dans la compagnie, ils aurons le profit a l-advenant de ce, qu-'il y aurons mis, et assisterons de tous ce qu-il pourons et leurs seras permis d-y avoir loeulle 1 ) ausy bien que les autres.

5. Pour remontrer qu-il n-y peut pas avoir de perte pour ceux, qui y metrons de l-argen, c-est que des laine, que l-on acheteras, l-on en prendras autant qu-il ceras de besoing pour mettre en euvre les gens de mettiers et le reste l-on le vendras au profit de la compagnie et le profit serviras a ogmanter le capitalle tant que le tout fut bien en ordre et apres chacun pouroit retirer s-il le veut ce, qu-il y auroit mis, et feroit ce qu-il pouroit.

6. Sy en cas il survenoit, que quelque uns de la compagnie aye besoing de son capitalle apres l-espace de 2 ou 3 ans, la compagnie ceras obliges de luy rendre avec les profit, qu-il luy en reviendroit.

7. II faudras faire conte tous les ans de tous ce, qu-il y auras, et sy il y en a, qui ne veulent pas recoindre leur profit au capitalle, il leurs seras permis de le prendre toute les anée.



1) l-oeil.
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36.

Vorschläge zur Aufbesserung der Tuchmacherei in meklenburgischen Städten - ohne Jahr.

Ohnvergreifliche Gedanken, das in denen Meklenburgischen Städten zerfallen gewercks der Tuchmacher undt deßen wiedereinführung betreffend.

Eß ist bekandt, daß zu denen Zeiten, wie die Tuchmacherey in denen Städten des Herzogthumbs Meklenburg am meisten getrieben worden, Dieselben zu eben solcher Zeit auch im besten flor gewesen.

Dahingegen gedachte Städte, wie die Tuchmacherey nach verfallener Policey im abgang gerahten, auch in die äußerste decadanz gekommen.

Nun ist so woll itzo alß in vorigen Alten zeiten einem Jeden allemahl frey gewesen, sich alhie im Lande zu setzen und seine Nahrung, wan Er Verlag dazu gehabt, zu treiben.

Eß ist aber nimmer zu glauben, daß die Tuchmacher, wie sie sich nach gerade auß dem Lande verlohren und in verderb gerahten, sich auch von selbsten wieder einfinden und das verfallene gewerck wieder iu flor bringen solten, wan Ihnen specialiter dazu keine gelegenheit undt Hülffe gegeben und verheißen würde.

Wie aber dieses werck, woran sowohl dem gantzen Lande, alß auch in specie der Gnädigsten Landes Herrschafft so viel gelegen, anzugreiffen und wieder in stand zu bringen sein mogte, darauff würde es allerdings ankommen.

Diesfalß wolte man ohnmaßgeblich in Vorschlag bringen

  1. Daß J. Hochfürstl. Durchl. durch ein gewißes placat eine 3 biß 4 Jährige Freyheit von denen Landes Contributionen für alle sich herein zu setzende Tuchmacher Gnädigst publiciren ließen.
  2. Daß gewiße Persohnen bestellet würden, welche sich auff eigene Kosten bemüheten, so viel Tuchmacher alß immer müglich anhero ins Land zu ziehen, Von welchen auch zugleich denen Tuchmachern der Verlag an Wolle undt andern nothwendigkeiten zu verschaffen.
  3. Daß hingegen die Tuchmacher gehalten sein müsten, Ihre Verleger mit den gemachten Tüchern wieder zu bezahlen.
  4. Daß mehr Hochstged. Ihr. Durchl. die Verleger der tuchmacher dahin gnädigst privilegiren, daß Sie von Franckfurt, Leiptzig undt aus der Marck Brandenburg so viel Tücher
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ins Landt hereinziehen, alß die Tuchmacher vor der Handt in diesem Lande noch nicht verfertigen und also damit einen gewißen Stapel auffrichten mögten.

  1. Daß solche privilegirte Persohnen alle undt jede Kauffleute oder Krämer im gantzen Lande aus solchem Stapel hinwieder verlegten, und daß solche Kramer schuldig weren, Ihnen alle Lacken, so viel ein jeder benöthiget, von denen geringsten sorten anzurechnen bis auff die Jenigen so einen Rthlr. wehrt, für einen kleinen billigen Vortheil wieder abzunehmen. Waß aber die andern Lacken, so über einen Rthlr. wehrt, anlangte, alß Holländ. Englische und Spansche, stände einem jeden Kauffman und Krämer frey, sich anzuschaffen, von wannen und weme sie wolten.

Hievon würden Ihr Hochfürstl. Durchl. den Vortheil haben: 1. daß Volck und Nahrung ins Land gebracht würde, 2. daß die verfallene und wüste Häuser und Stellen wieder angebauet, und 3, so woll die Landes Steuren alß auch auff nöhtigen fall die Werbungen und Einquartirung desto leichter gemacht werden könten. Dahingegen denen jetzigen Kauffleuten und Kramern gar kein abgang in Ihrer Nahrung geschehe, Besondern dieselben den Vortheil hetten, die tücher hie in der nähe zu erhalten, die Sie sonsten mit großer mühe undt Kosten aus der frembde holen müsten.

Dieser Vorschlag streitet gar nicht wieder die in Vorigen Zeiten in den Meklenb. Landen gehabte Policey und itzigen Observanz in andern benachbahrten Landen. Vielmehr ist er dem §. von Tuchmachern und Gewandschneidern in der Policey ordnung, welche Weyland die Herren Hertzoge Johannes Albrecht und Ulrich gebrudere Anno 1562 publiciren laßen, guten theilß ehnlich.

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Personen - Register zu den Actenstücken.

Die Zahlen bedeuten die Seiten.

A braham 123.
Abranniel 128.
Aimieu, Eymieu, Emié, Jean 122, 123. 124, 128, 150, 154.
Almeras s. Armeras.
Armand, Jean 137, 142.
Armeras, Almeras, Pierre 122, 124, 150.
Arnal, Harnal, Arnall, Arnald, Jean 124, 128, 150, 156.
Aubanôt, Guillaume 142.
Audy, Bastian 123.
B aratier, Daniel 128.
Berard, Jean 140.
Berend, Gottfried 155, 157.
Bergholtz, Berkolz, Berkoz, Bergholz, von 130, 131, 135, 139, 140, 142, 143, 145.
Berieu, Pierre 125.
Bernard, Daniel 124, 128.
Bonnet, Isaac 140.
Borset 123.
Boullets, Wittwe 123.
Bourget, Jean 128.
Breis 137.
Bretonn 140.
Brou, Broue, Brocs, Breu, Jean 123, 124, 128, 142.
Brujas, Samuel 140.
Brunel 140.
Bucher, Jean 157.
Bury, Jean Philippe 142.
C arle s. Charles.
Chaber 128.
Chais, Chaix, Isaac 123, 124, 128.
Charles, Carle 125, 128.
Christian Louis, Herzog von Meklenburg 116.
Claude, Daniel 142.
Colla, Pierre 144, 146, 148, 150.
Colomps 123.
Combes 140.
Cregut 141.
Croset, Pierre 123.
Cury, Curri, Abraham 137, 142, 158.
D ebrose s. Moreau.
Delbrun, François 140.
Deschamps, Pastor 124, 126, 128.
Dörcksen 141.
Duclos, Jacques 124, 128.
Dufour, Dufourt, du Tour, Louis 122, 124, 128.
Dugat, Jean 124.
Duplan, Honoré 124.
Dupuys 128.
Durand, Pastor 123.
Dussi 137.
Duve 138.
Duvoussien, Küster 157.
E ymieu, Emié s. Aimieu.
F lavard, Fluvard, Alexandre 129, 134, 135, 136,137,139,141,146.
Francke, Gabriel 155.
François, Charles 123.
-, Noé 140.
Friedrich I., König von Preussen 132, 133.
Friedrich Wilhelm, Herzog von Meklenburg 117, 118, 121, 129, 132, 144, 150.
Fuchs 133.
G alot, Pierre 140.
Gentien, Gentyen, Nicolaus 129,134, 135, 136,137,139.
-, - 150, 157.
Gildemeister 123.
Gillon, Pierre 141.
Ginjoux 137.
Glaise, Florin 142, 157.
Gourand 128.

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Griza, Etienne 140.
Guerin 137.
Guerry, Jean 142.
Guyon, Louis 122.
H arnäl s. Arnal.
Heinrich, Hans 156, 157.
-, Johann 156, 157.
Horie 128.
Horn, Graf 125, 126, 128.
J ordan, Salomon 117, 118, 124, 125, 127, 128.
-, Madame 128.
Julien, Claude 123, 124.
K arl Leopold, Herzog von Meklenburg 158.
Kirchhof 123.
König 123.
L amoureux 140.
Lance, Lange, Pierre 128, 156.
Louis 140.
Lüning 146.
M arc 140.
Martin, Jean, Johann 128, 140, 146.
Martine au, Abraham 158.
Maseron s Masseron.
Massein 125.
Masseron, Maseron, Jean 123, 124, 150.
Mauran, David 123, 124, 128.
Missoll, Guillaume 157.
Möller, Joachim 155, 157.
Montagné, Guillaume 140.
Moreau, Theophile de, seigneur de Debrose 137.
Mussehl, Jacob 157.
N eubauer 141.
Nimroth, connetable 123.
Noé, François 140.
Nouvel, Noel, serrurier 137, 157.
- ,teinturier 137.
O dery 146.
Olivié 140.
P erinion 140.
Philipe, Louis 140.
Pillon, Pierre 159.
Poncet, Pierre 128.
Prot, Claude 123.
R eppihn 123.
Reymond 140.
Rosenow 123.
Roume, Louise 125.
Roussell, Daniel 128.
Rouviret 140.
Roux, Jacques 124, 128.
S aizet, Seisé, Antoine 137, 143.
Salecru 123.
Schütt, Heinrich 155, 157.
Secheaie, Seichehaye, Seiehaye, Seicheihai, David 136, 137, 157.
Seisé, s. Saizet.
Seruieire 140.
Sprewitz 122.
T apernon, Tapernons, Tapperneau, Tappernon, Louis 122, 124, 128, 150, 157.
Tardieu, Tardif, Tardiff, Pierre 122, 123, 124, 128,150,152,153,154.
Thiel, Tiell, August 154, 157.
du Tour, s. Dufour.
Tourès, Thourez, Pierre 123, 125.
U ial s. Vial.
V ahl, Claus 123.
Valantin 140.
Varenius, A. 126, 138, 139, 151.
Vef, Haumel 140.
Vial, Uial, Jeremie 122, 123,124,128.
Vignole, Jacob 129.
Voucienne, Isaac de 128.
W arkenthin 122.
Wilcke 146.
Z ander, Paschasius 125, 146, 153, 154, 156.