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I.

Zur Topographie des alten Schwerin.

Von

H. W. C. Hübbe.

D ie unter meiner Oberleitung vor einigen Jahren in den Straßen der Stadt Schwerin zwecks deren Kanalisation stattgehabten Aufgrabungen des Untergrundes haben mancherlei zu Gesicht gebracht, was für die topographische Geschichte der Stadt von Interesse ist. Im Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde habe ich darüber im Jahre 1891 bereits einige Vorträge gehalten, deren Inhalt nun auch im Jahrbuch wiedergegeben werden mag.

In Band 42 des Jahrbuches hat Herr Senator Lisch auf Grund der ersten 10 Bände des Meklenburgischen Urkundenbuches die Entstehung der Stadt und ihre Entwickelung zum späteren Zustande geschildert und dabei zweifelsohne die vorhandenen älteren Urkunden vollständig benutzt. Dagegen hat er zu seiner Darstellung nur sehr kurz (auf S. 86) ein im Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchiv aufbewahrtes Memorial des Baumeisters Wedel nebst Grundriß herangezogen, welches in genauen Maßen die Flächen des im Jahre 1651 abgebrannten Stadttheils und die für den Wiederaufbau in Vorschlag gebrachten, hernach ausgeführten Umänderungen bezeichnet und für die Kenntniß des ältesten Zustandes der Stadt sehr wichtig ist. Es dürfte gewiß von Interesse sein, wenn dasselbe nebst Plan im Jahrbuch zum Abdruck gebracht würde.

Einleitend möge hier Bekanntes kurz vorangeschickt werden, dem ich hin und wieder Bemerkungen zur Erwägung beifüge.

In der dem Wendischen verwandten russischen Sprache heißt ein wildes reißendes Thier Swerj; davon das Adjektiv swerinüi, und

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unter Abwerfung der Endung spricht der Russe in Verbindung mit "Land" oder "Ort" swerin; also nicht, wie bislang wohl gedeutet ward, "Thiergarten"=Swerinez, sondern "Wildethier=Land", "Wildethier=Ort" ist die Deutung des Namens der Stadt Schwerin und des Gaues, in welchem sie liegt. Diesem Charakter des Landes entsprechen die Ortsnamen Medewege, urkundlich Medewede, von Medwedj der Bär, und Thurow, niedergelegtes Dorf in der Schweriner Feldmark, Genitiv Pluralis von Tur, der Ur oder Auerochs, sowie vielleicht noch andere mehr. In diesem wilden, waldreichen Lande lag auf einer kleinen niedrigen Insel, vielleicht künstlichen Erhöhung, rings von Wasser umgeben, die alte wendische Burg Swerin; nach ihrer Zerstörung ward auf derselben Stelle die sächsische Burg erbaut, der Ursprung des jetzigen Schlosses. Zwischen der Burginsel und dem hohen Festlande (beim jetzigen Marienplatze) und von letzterem durch eine Sumpfniederung getrennt, lag eine lang nach Norden hingestreckte Hochinsel, auf deren südlichem Ende Herzog Heinrich der Löwe 1161 die Sachsenstadt Schwerin gründete und dem Grafen Gunzelin überwies.

1. Schwerin innerhalb der Planken, bis 1340.

Von dem größeren nördlichen Theile der Insel, der Schelfe, ward die Stadt durch einen Stadtgraben abgetrennt. Im Niederländischen 1 ) heißt Schelfer Splitter, Abkerbung; in Urkunden findet sich gleichbedeutend auch das Wort scala, Kerbstock; es mag nun der Einschnitt des Stadtgrabens oder auch mehrere in der Insel vorkommende natürliche Einbuchtungen ihr den Namen gegeben haben.

Grundbedingungen einer Stadtgründung waren in älterer Zeit: Sicherung gegen Feinde, Kornmühle, Kirche, Fischerei, Zufahrt. Auch für Schwerin suchte man diese Bedingungen zu erfüllen.

Zur Wendenzeit war der Pfaffenteich noch ein Zipfel des mit dem Großen See in offener Verbindung stehenden Ziegelsees. Bei Gründung der Stadt Schwerin ward dieser Zipfel durch Anlage des Spielthordamms vom Ziegelsee abgetrennt, und durch Anlage eines von der Höhe der Stadt beim Kreuz der Schusterstraße und Engen Straße bis an die Höhe südwärts des jetzigen Marienplatzes reichenden Mühlendammes das aus dem Medeweger See durch die Aue herabkommende Wasser um etwa 2 1/2 Meter angestaut, so daß sich ein


1) Bekanntlich zog Herzog Heinrich der Löwe zu seinen Kolonisationen an der Elbe und in den Wendenlanden vielfach Niederländer, welche des Wasserbaues kundig waren, heran, und erklärt sich dadurch wohl das Vorkommen mancher niederländischer Worte.
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größerer Mühlenteich bildete, welcher auch einen Theil der Niederung im Westen der Stadt bedeckte. In vorgedachtem Mühlendamm, auf der Stelle des an der Ecke von Schloß= und Kaiser=Wilhelmstraße belegenen Herbordt'schen Hauses (Cataster=Nr. 978) ward von dem Grafen eine Kornwassermühle erbaut, welche ihr Triebwasser aus dem Mühlenteiche mittelst eines Mühlen= oder Fließgrabens empfing und nach dem Burgsee abführte. Diese hernach auch Binnenmühle genannte Grafenmühle ist vor etwa 60 Jahren aufgehoben. Zur Vergrößerung des Triebwassers ward auch der Ostorfer See durch Anlage des Dammes beim Püsserkrug auf gleiche Höhe mit dem Pfaffenteiche angestaut und sein Wasser mittelst eines am Fuß der Höhe hergestellten und durch einen Damm gegen den Burgsee abgetrennten Grabens (der Seeke) nahe oberhalb der Mühle dem Fließgraben zugeführt. Bei Aufhebung der Grafenmühle ist der Wasserstand des Pfaffenteiches, wie ich aus mancherlei örtlichen Umständen schon muthmaßte und hernach auch die Akten des Großherzoglichen Amtes ergeben haben, um etwa 80 Centimeter gesenkt, so daß er ursprünglich der Stauhöhe des Ostorfer Sees gleich war.

Eine zweite, dem Bischofe gehörige Kornwassermühle, die Bischofs=, auch Außenmühle genannt und schon 1171 urkundlich erwähnt, ward vom Medeweger See mittelst der Aue getrieben und förderte das Wasser in den Pfaffenteich. Auch diese Mühle ist bereits aufgehoben, ihre Stelle (Cat.=Nr. 1042) aber bekannt; ihr Mühlendamm erstreckt sich quer über die Aue von Höhe zu Höhe. Da der Pfaffenteich einst höheren Wasserstand hatte und die Bischofsmühle etwa 2 Meter Stauhöhe gehabt haben wird, so dürfte auch der Medeweger See früher 1 1/2 bis 2 Meter höher gestauet gewesen sein, als jetzt.

Die Schelfe gelangt durch verschiedene Verleihungen der Grafen nach und nach ganz in den Besitz des Bischofs. Der Spielthordamm, als dem Zwecke der Grafenmühle dienend, wird von den Grafen unterhalten. Laut eines mit dem Bischofe im Jahre 1284 geschlossenen Vertrages darf der Graf die zur Unterhaltung erforderliche Erde von dem auf bischöflichem Gebiete (vermuthlich der Schelfe) belegenen Weinberge (vinea) entnehmen; auch soll der Damm (via nova per aquam) von den Bewohnern der Schelfe nicht als Weg benutzt werden (das Befahren mit Wagen verdirbt den Damm). Deshalb ist quer über den Damm ein Zaun gesetzt, ein Spiltun (aus dünnen Pfählen - spilen - und Flechtwerk), im Gegensatze zu einer Festungsplanke, welche Vertheidigungszwecken dient.

Die älteste zur Sicherung der Stadt dienende Einschließung war eine Planke; außerhalb derselben befand sich ein Stadtgraben und innerhalb ein von den Vertheidigern benutzter Laufweg. Des Stadt=
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grabens im Norden der Stadt gegen die Schelfe, vom Pfaffenteiche bis zum Beutelsee, ist bereits vorhin gedacht worden; die innerhalb desselben befindliche Planke setzte sich im Westen des Domplatzes längs des sumpfigen Uferlandes des Pfaffenteiches bis zur Schmiedestraße fort. Der hinter der Planke hier angelegte Laufweg war vermuthlich im Laufe der Zeit von der Geistlichkeit anderweitig benutzt und eingegangen, denn in einem Vertrage vom Jahre 1313 verpflichtet sich das Domkapitel, an den Planken hinter der Domkirche herum vom Schmiedethor bis zum Schelfthor einen Weg (spätere Bischofstraße und Friedrichstraße) anzulegen und diesen nebst einem Laufwege vom Markte quer über den Kirchhof nach den Planken den Bürgern bei feindlichem Angriffe offen zu halten. Ostwärts des Schelfthors lag hinter der Planke der bischöfliche Obstgarten, welchen Bischof Hermann 1267 dem Domkapitel schenkte, bis ans Moor.

Die Felsenfundamente des nordwärts zur Schelfe hinausführenden Schelfthores sind beim Sielbau in der Königstraße zwischen Friedrichstraße und Burgstraße gefunden; letztere lag also außerhalb der Planke. Vor dem Thore lag quer durch den Stadtgraben ein Damm, in dem sich ein Siel befand, durch welches das Wasser des Pfaffenteichs nach dem Beutelsee abfloß, wenn es eine gewisse Maximalhöhe, die Stauhöhe der Grafenmühle, überschritt. Bei einer Erneuerung dieses Siels hatte das damals im Besitze der Mühle befindliche Kloster Reinfeld im Jahrre 1344 mit dem Domkapitel wegen der zulässigen Höhenlage einen Streit; das Kloster hatte Interesse an möglichst hoher Lage des Durchlaufsiels und dementsprechend großer Stauhöhe des Pfaffenteiches, das Kapitel dagegen an möglichst tiefer Lage, demgemäß geringerer Ueberstauung des Westrandes der in seinem Besitze befindlichen Schelfe und geringerer Höhe des Unterwassers seiner Bischofsmühle. Die Reste des Durchlaufsiels wurden bei der Aufgrabung in der Königstraße gefunden und zeigten, daß der Pfaffenteich, wie bereits erwähnt, ehemals eine größere Stauhöhe besaß, als jetzt.

Der mehr gedachte Grundriß des abgebrannten Stadttheils von 1651 zeigt vom Kreuz der Schmiedestraße und jetzigen Wladimirstraße in grader Linie bis zur Mitte der ersten Engen Straße, und dann die Richtung ändernd, in gerader Linie weiter bis zur Bischofsmühle eine Straße, die Faule Grube. Ich erblicke hierin die Lage des ältesten Stadtgrabens, dessen Spuren beim Sielbau in der Mitte der ersten Engen Straße gefunden sind; im Kreuz der Schmiedestraße und Wladimir=Bischofstraße stand dann das älteste Schmiedethor; von ihm zog sich die Planke in gerader Linie zur Mitte der ersten Engen Straße, bog hier nach Osten um und folgte

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über die Höhe hinweg bis an das Moor den Engen Straßen und der Salzstraße, die als Laufwege gedient haben werden. In der Königstraße wurden beim Sielbau an der südlichen Ecke der Salzstraße Felsenfundamente gefunden, welche einem zur fürstlichen Burg hinausführenden Thore angehört haben dürften.

Die älteste Stadt innerhalb der Planken erfüllte somit den Raum zwischen der Salzstraße, der zweiten Engen (1651 Zwerch=) Straße, der ersten Engen Straße bis zu deren Mitte, von hier hinüber zum Kreuze der Wladimir= und Schmiedestraße, Bischofstraße, Friedrichstraße, und bis an die Burgstraße. Ostwärts reichte die Stadt bis an das für Bebauung wenig geeignete Moor und entbehrte auf dieser Seite vermuthlich der Planken, da das Sumpfland genügende Sicherung gewährte. Hier wird die städtische Bebauung sich noch auf die höher liegende Schlachterstraße erstreckt haben, während die Baderstraße, dem unehrlichen Charakter des Badergeschäftes entsprechend, sicherlich den Rand der ältesten Stadt bezeichnet.

Nach dem Memorial von 1651 über den Wiederaufbau des abgebrannten Stadttheiles hatten Schusterstraße und Markt vor dem Brande andere Richtung und Form. Die Ostseite von Königstraße und Markt war auch vormals annähernd in gleicher Lage wie jetzt. Eckhaus der südlichen Königstraße (früheren Filterstraße) am Markt und an der Schusterstraße war das Haus von Wilde (609), dessen nördliche Seitengrenze die Südseite des Marktes bildete; die Grundstücke von Zander (610) und Dr. Bäßmann (611) waren noch freier Platz; die Pumpe auf Dr. Bäßmanns Hofe war vor dem Brande die Marktpumpe und wird in dem Memorial ausdrücklich erwähnt. Die Schusterstraße ging dann in schräger Richtung nach dem Theilpunkte der zweiten und ersten Engen Straße durch den hinteren Theil der Grundstücke von Brunnengräber (614/15) und von Zanzig (616), und in gleicher Richtung weiter bis zur Schloßstraße, wo wir in dem vorspringenden Hause von Stargardt (694) diese ehemalige schräge Richtung der Schusterstraße und deren Ecke noch erkennen; die Fundamente der Häuser an der alten Schusterstraße haben wir bei der Sielaufgrabung, die Straße schräge durchkreuzend, gefunden. Die Westseite des Marktes war bis an das Haus von Dr. Bäßmann vorgerückt; das Grundstück des Restaurateurs Jörg (612) lag mit der südöstlichen Ecke am Anfang der Schusterstraße, mit der östlichen Seitengrenze am Markte, und mit dieser in gleicher Richtung zog sich die Westseite des Marktes bis zu der in gerader Richtung ostwärts verlängerten Südseite der Schmiedestraße.

Südlich vor dem jetzigen Neuen Gebäude lag ein dreieckiger Baublock, dessen Ostseite neben dem jetzigen Rathhause eine Verlängerung der nördlichen Königsstraße (ehemaligen Steinstraße) bildete,

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und dessen Spitze sich neben dem überwölbten Durchgange des Rathhauses befand. Der keilförmige Raum zwischen der schrägen Südwestseite des Baublocks, der verlängerten Südseite der Schmiedestraße und den jetzt Zegelin (642) und Nieske (644) gehörigen Häusern war auch vor dem Brande von 1651 freier Platz, an dessen Nordwestecke in etwas geänderter Richtung der noch vorhandene Aufgang zum Dom lag. Der Markt hatte also einst, abgesehen von dem Keil, eine rechteckige Form von 60 Meter Länge und 20 Meter Breite, während er jetzt 60 Meter lang und 52 Meter breit ist. Bekanntlich hat Herzog Friedrich nochmals den Markt nordwärts durch Abbruch mehrerer Häuser um circa 5 Meter verlängert und durch den Bau des Neuen Gebäudes künstlerisch begrenzt.

Der Hauptzugang der Stadt befand sich anfänglich in der Schusterstraße, wo im Kreuze mit den Engen Straßen das Thor in den Planken gewesen sein wird; der Weg führte auf dem Mühlendamm (der südlichen Hälfte der Schusterstraße und dem Westende der Schloßstraße) und auf einer Brücke über das Mühlengerinne bei der Grafenmühle vorbei durch die Niederung nach dem hohen Lande beim jetzigen Marienplatze; dies Thor mag Mühlenthor genannt sein.

Die südöstliche Hälfte dieser vorbeschriebenen alten Stadt war gräflich und gehörte den Bürgern, die nordwestliche Hälfte war bischöflich und gehörte der Geistlichkeit; diese Theilung ist jedenfalls von Anfang an durch den Sachsenherzog Heinrich erfolgt, als er die Stadt gründete. Als dieser 1171 das alte Wendenbisthum von Meklenburg nach Schwerin verlegte und mit Gütern neu bewidmete, gab er ihm zwar außer anderem entfernteren Besitze nur die Pfarre in Schwerin und die bei Schwerin liegende Insel (den Schelfwerder), spätere Erneuerungen und Bestätigungen der Stiftungsurkunde bezeugen jedoch, daß die Geistlichkeit die Hälfte der Stadt in Anspruch genommen hat. So heißt es 1178: "ein Theil der Insel Schwerin nach Theilung des Herzogs", und 1186: "der Theil der Stadt Schwerin vom Hause des Fischers Suck zum alten Begräbnißplatze gerade hindurch geschieden" gehöre dem Bischofe; aus einer kaiserlichen Confirmationsurkunde von 1211 erfahren wir, daß dieses Haus des Fischers Suck auf dem südlichen Theile der Sumpfniederung lag, und aus einem Vergleiche von 1284, daß damals auf der Stelle des ehemaligen Fischerhauses das Heilige Geist=Haus errichtet war, das bis auf die neueste Zeit als städtisches Armenhaus an der Ecke der Wladimir= und ersten Engen Straße gestanden hat (jetzt Grundstück des Klempnermeisters Kruse, Nr. 678).

Das Fischerhaus stand außerhalb der Stadtplanke, denn die Fischer lagen ihrem Berufe nächtlicher Weile ob und konnten bei Thor=

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schluß nicht in der Stadt sein. Ebenso lag das Heilige Geist=Haus außerhalb der Stadt; Stiftungen dieses Namens entstanden auch in Hamburg und in andern Städten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unmittelbar innerhalb oder außerhalb der Stadtmauer in der Nähe des Thores, um Pilger, Kranke, Reisende zu beherbergen, welche man in die Stadt nicht einlassen wollte, sei es wegen des Thorschlusses oder aus anderen Gründen; man nannte diese Stifte oder deren betreffende Annexe dann auch wohl Gasthäuser.

Der andere Endpunkt der Grenze zwischen der gräflichen und bischöflichen Stadthälfte war ein alter Begräbnißplatz, cimeterium vetus, dessen Spur bei der Sielaufgrabung hinter dem Rathhause neben dem Hofe des Rathskellers gefunden ward; nach der Beschaffenheit der freigelegten Gräber dürfte dies ein Begräbnißplatz der Wenden aus der ersten christlichen Zeit sein, die 1066 ins Heidenthum wieder zurückfiel. Nach der Urkunde von 1267 lag zwischen diesem Begräbnißplatze und der Stadtplanke beim Schelfthor der dem Domkapitel vom Bischof geschenkte Obstgarten; letzteren finden wir also in den Grundstücken vom Stadthause bis zur Burgstraße, den Begräbnißplatz unter dem nördlichen Theile des jetzigen Rathhauses und dem Stadthause. Die gräfl.=bischöfl. Grenze ging somit, wie die Urkunde von 1284 besagt, vom Heiligen Geist=Hause quer über den Laufweg hinter der Stadtplanke allmählich den Hügel hinan, mitten über den Marktplatz zum Begräbnißplatze und endete am Moor.

Obgleich jedenfalls schon 1161 eine Kapelle St. Marien in der Stadt erbaut sein wird, in welcher 1185 Graf Gunzelin I. beigesetzt und in welche 1222 das Heilige Blut gebracht ward, und 1171 der Grundstein zum Dom neben dieser Kapelle gelegt ist, haben Bischof und Geistlichkeit zunächst doch ihre Stadthälfte anscheinend nur wenig angebaut und benutzt, zumal der Bischof nicht in Schwerin residirte. Daneben werden zwei Umstände darauf gedrängt haben, die Bürgerstadt zu erweitern: die Enge des ihr ursprünglich gesteckten Raumes und die Beschädigung des zum Aufstau des Wassers bestimmten Dammes der Grafenmühle durch die darüber verkehrenden Wagen und Heerden; denn für die Stadt, das Schloß und die Schelfe war dazumal nur dieser eine Ausgang vorhanden.

Wir sehen, daß der Graf, vermuthlich schon vor 1238, die Bürgerstadt in den bischöflichen Stadttheil vorgerückt hat und sich dieserhalb nachträglich 1284 mit dem Bischofe vergleicht. Der letztere giebt dem Grafen in diesem Vergleiche den dreiseitigen Stadttheil zwischen der alten Grenzlinie (Heilige Geist=Haus - alter Begräbnißplatz) einerseits und einer Linie vom Schmiedethor über jetzt unbekannte Stellen gleichfalls bis zum alten Begräbnißplatze, zu Lehn.

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Die neue Grenzlinie entspricht also ungefähr der jetzigen Südgrenze des Domgebietes mit geradliniger Verlängerung bis zum Moor hinab. Auf diesem Dreieck hatte der Graf die Schmiedestraße angelegt und vor derselben in der Stadtplanke (bei der Wladimir=Bischofstraße) das Schmiedethor erbaut. Die Sielaufgrabungen zeigten, daß hier in 2 bis 2 1/2 Meter Tiefe unter dem Straßenpflaster auf moorigem Untergrunde ein alter Knüppeldamm liegt, dessen westliches Ende bei der Wladimirstraße sich nur wenig über den ehemaligen Stand des Pfaffenteiches erhebt; die Schmiedestraße fiel also einst viel steiler als jetzt vom Markte zum Thore ab. Beiläufig sei bemerkt, daß man damals weichen Straßengrund noch nicht mit Steinen, sondern mit Holzstämmen (Knüppeln) brückte; auch in der Königstraße (ehemaligen Steinstraße) ward bei der Aufgrabung zwischen dem Stadthause und dem ehemaligen Schelfthor in 1 Meter Tiefe unter dem Straßenpflaster ein Knüppeldamm gefunden.

1238 verständigten sich Domkapitel und Graf gelegentlich einer Bischofswahl dahin, daß der Graf und der neuzuwählende Bischof sich innerhalb Jahresfrist wegen Erbauung einer Bischofswohnung in Schwerin vereinbaren sollten; die bevorstehende, 1248 erfolgte Fertigstellung und Weihung des Domes wird die Uebersiedlung des Bischofs dringend gemacht haben. In Folge dessen wird die Bischofswohnung, der Bischofshof (das jetzige Postgrundstück), außerhalb der Stadtplanke im sumpfigen Uferlande des Pfaffenteiches erbaut; das Jahr dieser Erbauung und der Uebersiedlung des Bischofs ist mir nicht bekannt.

1298 verkauften die Grafen ihre Mühle an das holsteinische Kloster Reinfeld; dabei wurde verabredet, daß der Mühlendamm nicht mit Wagen befahren, noch mit Vieh betrieben werden dürfe, und daß die Mühle nicht zur Stadt gehöre; zur Mühle ward der Fischfang auf Steinwurfsweite oberhalb und unterhalb des Mühlengerinnes gegeben, in welchem damals 4 Wasserräder (früher - prius - neben - praeter - den 4 noch mehr - aliae - Räder; Urk. 1298) gingen. Das Kloster scheint aus diesem Vertrage Veranlassung genommen zu haben, die Sumpfniederung oberhalb der Mühle am Mühlendamm auf größere Entfernung hin, vielleicht längs des ganzen südlichen Endes der Schusterstraße bis an das Stadtthor, in Besitz zu nehmen und aufzuhöhen, 1326 auch für gut befunden zu haben, der Stadt Schwerin sich anzuschließen und sich vom Rath den Platz außerhalb der Stadt, auf welchem die Mühle stand, und zwar innerhalb des Zaunes, an beiden Seiten des Grabens, zu ewigem Besitze nach Bürgerrecht zusichern zu lassen, sowie ebenso den Platz "auf der neuen Stadt", wie ihn der Klosterbruder Gerd eingefriedigt und mit Scheunen und Speichern bebaut hatte.

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Der Reinfelder Verwalter der Mühle hatte also an dem Mühlendamme auf der Seite nach dem Stadtthore hin, vielleicht auch auf der andern bis an den Holzzaun, welcher quer über den Mühlendamm gesetzt war und ihn gegen Wagenfahrt und Viehtrift schützte, sowie auch die Mühle gegen feindlichen Ueberfall vorläufig sicherte, Gebäude zu Kornspeichern und für andere Zwecke, vielleicht auch zu Wohnungen, errichtet, welche bereits den Namen der neuen Stadt im Volksmunde trugen. Dieser neue Stadttheil ist meiner Ansicht nach die südliche Hälfte der Schusterstraße und die Schloßstraße von der Schusterstraße bis zur Kaiser Wilhelmstraße (Lisch hält ihn für das Glaisin, U.=B.VII, Nr. 4712, Anm.); und als Zubehör wird das Kloster auch die ganze Niederung des Fließgrabens südwärts des Heiligen Geist=Hauses (die Steinwurfsweite!) in Besitz genommen haben.

Der Graf scheint wegen dieser Vorkommnisse in Wissenheit und damit einverstanden gewesen zu sein, denn er nimmt in den nächsten Jahren mehrfach an Verhandlungen mit dem Kloster Theil. 1328 tritt der Schweriner Bürger Hermann Wend an den Grafen ein Klappensiel oder Wehr (gurgustrium) ab, welches bei der Grafenmühle lag, und wegen dessen er mit dem Kloster in Streit war; daß dies Wehr die Faule Grube (den Stadtgraben, welcher durch die Anlage des Bischofshofes seinen Wasserzufluß verloren hatte und dadurch faul geworden sein wird) zu wirklichem oder vermeintlichem Nachtheil der Mühle aufstauete und entleerte, ist wahrscheinlich; der gräfliche Vogt bezeugt die Erledigung des Streites.

1331 vergleicht sich die Stadt mit dem Kloster Reinfeld wegen Spülung des Stadtgrabens; der Graf tritt diesem Vertrage 1339 bei. Die Stadt hatte einen neuen Zuflußgraben vom Fließgraben zum Stadtgraben neben dem Heiligen Geist=Hause hergestellt (der bis vor Kurzem noch als Wasserlauf vorhanden gewesen ist bei Scharffenberg (674) die Wladimirstraße kreuzte und bei Haase (994) in der Kaiser Wilhelmstraße in den Fließgraben mündete) und in diesem Zuflußgraben ein Wehr oder Schleuse zum Anstauen des Wassers querdurchgelegt. Die Verträge bestimmen nun, daß das Kloster, so oft es nöthig ist, das Schloß dieser Schleuse öffnen und Wasser zum Spülen des Stadtgrabens aus= und einlaufen lassen solle; es könne aber statt dessen auch in dem Stadtgraben am unteren Ende bei der Mühlenbrücke ein Schoß oder Schütte (gurgustrium, vorescutte) anlegen, durch dessen Schließung oder Oeffnung das Wasser des Stadtgrabens angestauet, beziehlich direct in das Mühlengerinne geleitet werden konnte, alles Maßregeln, um die Spülung des faulen Gewässers mit der Nutzbarmachung des Spülwassers für die Mühlräder zu vereinigen, und den Graben vertheidigungsfähig voll Wasser zu halten.

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Als der Graf in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Ausfahrt aus der Stadt beim Mühlenthor über seinen Mühlendamm aufhob und die Schmiedestraße mit dem Schmiedethor anlegte, mußte er außerhalb dieses Thors über das Sumpfgewässer und den Fließgraben eine Brücke nach dem hohen Festlande beim jetzigen Marienplatze bauen; es geschah dies auf eingerammten Pfählen (eine Bolbrügge). Wir nennen den Rammblock jetzt Bär, der Niederländer nennt ihn Boll (Bullen, Stier), das Rammen (engl.: ram = Widder) selbst "bollen"; so ist "Bollwerk" ein Uferdeckwerk von eingerammten Pfählen, nicht zu verwechseln mit dem in der Technik jetzt gebräuchlichen Ausdruck "Bohlwerk," mit Bohlen bekleidete Uferbefestigung.

Seine "Bolbrügge" schenkt der Graf (nach 1326) als innerhalb der städtischen Feldmark, also außerhalb der Stadtplanken belegen, an die Stadt, um sich "mit Mauern und andern bequemen Festungen zu befesten", und bezeugt dies 1340. Es handelt sich hier meiner Ansicht nach um das Terrain, auf welchem die Brücke lag, nämlich um den dem Grafen gehörigen Sumpf des Pfaffenteichs zwischen dem Schmiedethore und dem Heiligen Geist=Hause, beziehlich vom Bischofshofe bis an die von der Reinfelder Mühle aus in Besitz genommene Fläche, einschließlich des mit Holz und Sträuchern bewachsenen westlichen Abhanges. Wir sehen also das Jahr 1340 als Beginn des Besitzes der Stadt an der Niederung und an dem Fließgraben zwischen Schmiedestraße und Helenenstraße, in welchem Gewässertheile ihr seit jener Zeit auch die Fischerei zuständig gewesen ist, während weiterhin neben dem Bischofshofe das Gewässer und die Fischerei bischöflich geworden waren.

Die Brücke führte vermuthlich zunächst vom Schmiedethor südwärts nach der Stelle, an welcher hernach zwischen ihr und der Stadtplanke das Heilige Geist=Haus als Herberge der Reisenden erbauet ward, und dann in der Richtung der Helenenstraße über den tieferen Wasserlauf nach der Landhöhe.

2. Schwerin innerhalb der Mauern, nach 1340.

Schon seit 1326 (Fromm, Chron.) hatte die Stadt mit dem Bau von Mauern begonnen. Die vorgeschobene Lage der Mühle und der Hinausbau des Bischofshofes wird es dem Grafen haben zweckmäßig erscheinen lassen, die Stadtbefestigung zwischen diesen beiden Endpunkten zu verbessern. Die Stadt bauet nun statt der Planke die weiter in die Niederung hinausgerückte Mauer, vom Bischofshofe bis an die Mühle. 1331 liegt die neue Schleuse und das Heilige Geist=Haus schon innerhalb der Stadtmauer. Mühlenthor und

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Schmiedethor werden neugebauet, neben dem Heiligen Geist=Haus, in der Mauer ein Thurm, der später, als beim Aufhören dieser Mauerbefestigung ihn ein Plötzky kaufte, Plötzenthurm genannt ward. Die Fundamente des neuen Schmiedethors haben wir beim Sielbau unten in der Schmiedestraße neben Bärensprung & Ehlers Hause (660) gefunden; das neue Mühlenthor lag neben der Mühle (Herbordts Haus) auf dem Mühlendamm (jetzigen Schloßstraße), wo im Untergrunde jetzt auch der Schutt gefunden ward; die Fundamente des Plötzenthurms sind in der Mitte der dritten Engenstraße gefunden. Die Mauer zog sich also, wie auch ein vorhandener Plan aus dem vorigen Jahrhundert zeigt, im Bogen vom Schmiedethor zum Mühlenthor, und erst bei späterem Abbruche der Mauer sind die Grundstücke in die gerade Linie der jetzigen Kaiser Wilhelmstraße vorgerückt.

Nach Wegräumung der entbehrlich gewordenen Planke zwischen dem Schmiedethor und dem Heiligen Geist=Hause konnte der hinter ihr befindliche Laufweg als städtische Straße bebauet, auch bis zur Mühle südwärts verlängert werden; auch auf der anderen Seite des neben der Straße liegenden Grabens wurden vielleicht Häuser gebaut. Dieser Graben, der nun durch Einschütten von Hausunrath erst recht faul geworden sein wird, ward schon vor dem Brande von 1651 zugeschüttet, wie aus dem Memorial und Plan von 1651 ersichtlich ist; der Graben übertrug den Namen "Faule Grube" auf die Straße, die beim Wiederaufbau nach jenem Brande ebenso, wie die Schusterstraße, in die heutige gerade Richtung mit 10 Meter Breite verlegt ist.

Das Terrain außerhalb der Stadt zwischen dem Moor, der Stadtplanke, dem Mühlendamm, dem Burgsee und dem Schloß wird als Burgfreiheit im Besitze des Grafen geblieben sein; über dasselbe führte vom Schloß her bis zum Mühlendamm eine Straße (die jetzige Schloßstraße) mit Abzweigung zur Stadt (jetzige Königstraße). Der Abhang des festen Landes erstreckte sich etwa längs der Ritterstraße, Schloßstraße bis zur Königstraße und schräg hinüber zum alten Mühlenthor; bis an diesen Abhang reicht im Untergrunde das Sumpfland des Burgsees, in welchem die Straßendämme aufgehöht worden sind.

Die Schlacht von Bornhövede hatte 1227 die Dänenherrschaft vernichtet, in den nordalbingischen Ländern wieder gesichertere Verhältnisse geschaffen und Muth zu Stadterweiterungen und anderen Unternehmungen gegeben. Wie in Hamburg und Lübeck, so ward damals auch in Schwerin ein Franziskanerkloster gegründet, für welches der Graf den Platz außerhalb der Stadt, wo das jetzige ältere Regierungsgebäude steht, anwies, und dessen Baukosten aus den seit 1222 fließenden Einnahmen aus der Verehrung des Heiligen

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Blutes bestritten wurden; 1236 war das Kloster nebst Kirche und Begräbnißplatz bereits fertig. Mit Wirthschaftsräumen, Gartenbenutzung etc. . dehnte das Kloster sich vermuthlich in der Folgezeit in dem Uferlande des Burgsees am Abhange der Schloßstraße nach der Mühle hin aus, und so entstanden vielleicht die Anfänge der jetzigen Klosterstraße, die früher "Hinter dem Klosterhof" genannt ward.

1345 bezeugte der Rath der Stadt Schwerin dem Grafen, daß der innerhalb der städtischen Feldmark, also außerhalb der Stadt belegene Kobelendalen dem Grafen gehöre; Kovel heißt im Niederdeutschen die Mönchskutte; ich möchte zur Erwägung verstellen, ob dies Kuttenthal etwa die von den Mönchen hinter dem Klosterhofe in (widerrechtliche?) Benutzung genommene Niederung bedeutet?

In der Folge wird der Graf auf seinem Terrain vor seinem Schloß noch weitere Anweisungen von Bauplätzen, namentlich an Personen, die zu seinem Hofhalte in Beziehung standen, vorgenommen haben. So verspricht Graf Gunzelin 1266 dem Grafen Adolf von Dannenberg einen Wohnplatz "beim Kloster oder in der neuen Stadt," also etwa an der jetzigen Schloßstraße. Im Jahre 1403 ist im Besitz der Familie Split ein Ritterhof auf dem Tappenhagen, 1 ) einer sich im Zusammenhange mit dem Terrain der jetzigen Glaisinstraßen gleich einem Zapfen von der Schloßstraße her in das sumpfige Moor erstreckenden Höhe festeren thonigen Untergrundes; der Hof wird 1439 Splitshof genannt und gehörte später den Raven auf Stück (daher später Ravensburg genannt). Es entsteht also hier: allmählich aus dem Bedürfnisse der gräflichen Hofhaltung (z. B. Ritterstraße) ein neuer Stadttheil, der im Anschluß an die untenstehende Note bald nach 1476 einschließlich des Moors zu Stadtrecht gelegt sein wird.

Die im 14. Jahrhundert zwischen dem Schmiedethor und der Mühle von den Bürgern errichtete Mauer ist abseiten der Geistlichkeit um den Bischofshof herumgeführt und an Stelle der Planken auch längs der Nordseite der Stadt erbaut worden. Das Fundament der Mauer wurde vor einigen Jahren bei Außhebung eines Baugrundes an der Nordseite der Friedrichstraße freigelegt; dasselbe ist in 1 1/2 Meter Breite aus großen Felsen ohne Mörtel hergestellt, und an der Außenseite gegen den Stadtgraben durch eine Wand von dicht an einander eingerammten Rundpfählen von 40 Centimeter


1) Um 1409 zahlen 2 bäuerliche Bewohner des Tappenhagen je 1 Mark Sundisch (wie die Ostorfer) an das Amt Schwerin; 1454 wohnten 5 dort; 1476 kommt der Tappenhagen zuletzt in den Amtsregistern vor.
         Der Herausgeber.
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Durchmesser gegen Unterspülung gesichert; seine Unterseite lag 1 Meter unter der ehemaligen Stauhöhe des Pfaffenteiches (dem ehemaligen Wasserstande des Stadtgrabens), und die Köpfe der Pfähle standen etwa 25 Centimeter unter diesem Wasserstande.

Ueber den Beginn städtischen Anbaues in dem Moor ist mir nichts bekannt; Fromm setzt die Erweiterung Schwerins in die Moore um das Jahr 1500; muthmaßliche Fundamente der vielleicht in späterer Zeit verlängerten Stadtmauer haben sich bei der Sielaufgrabung im unteren Theile der jetzigen Burgstraße bis an den großen Moor und auch quer über diese Straße hinweg vorgefunden. Die obere schmale Strecke der Straße "Großer Moor" scheint nicht ursprünglich vorhanden gewesen zu sein; die an ihr liegenden Grundstücke haben so geringe Tiefe, daß die darauf stehenden Häuser an der Hinterseite weder Höfe noch Fenster besitzen. Man gewinnt den Eindruck, als ob diese Straßenstrecke erst nachträglich über ein an der Königstraße belegen gewesenes Grundstück gelegt sei, um einen neuen Zugang nach dem Moor zu gewinnen. Der ursprüngliche Zugang zum Moor ging über die Schlachterstraße, sowie über den Laufweg hinter der Stadtplanke (die Salzstraße), und von hier aus wird auch die Bebauung des Moors mit Häusern in der Baderstraße ihren Anfang genommen haben. Der Plan von 1651 zeigt die Stadtmauer längs Burgstraße, Tappenhagen bis zum Burgsee.

Die in der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges erfolgte Anlage eines bastionirten Walles mit Graben von der Klosterstraße bis zum Pfaffenteich in der Niederung ist aus noch vorhandenen Plänen bekannt (vergl. den Plan in Jahrb. LIII); die Spuren dieser Anlage haben sich beim Sielbau in der Helenenstraße und Martinstraße im Untergrunde vorgefunden. Diese Anlagen haben die genaue ehemalige Lage des Stadtzuganges (der Bolbrücke) unauffindbar gemacht.

Die genauere Lage des alten Wenden=Wohnplatzes Schwerin ist durch die bisherigen Forschungen noch nicht ermittelt. Wahrscheinlich haben die bei der Burg wohnenden Wenden ihre Wohnstätten in der Nähe ihres ersten christlichen Begräbnißplatzes gehabt; da sie bei Anlage der Sachsenstadt in dieser nicht wohnen bleiben konnten, hat der Herzog sie vielleicht nach der Schelfe übersiedeln lassen, die vorhandenen Urkunden geben darüber aber keinerlei Nachricht, und auch örtlich lassen sich keine Spuren als Fingerzeig bislang entdecken.

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Der Marktplatz

vor und nach dem Brande von 1651.
Der Marktplatz vor und nach dem Brande von 1651.
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Das alte Schwerin innerhalb

der Planken vor 1340
1 : 10000
Das alte Schwerin innerhalb der Planken vor 1340

Erklärung der Buchstaben:

a. Das Schelfthor,
b. das Schmiedethor,
c. das Mühlenthor,
d. das Burgthor,
e.der alte Begräbnisplatz
f. das Heilige Geist Haus, vorher Fischer Suck,
g. das alte Rathhaus,
f-e. - . - . - die Grenze zwischen dem gräflichen und bischöflichenStadttheil,
h-e. - . - . - desgl. die spätere Grenze,
i. die Marktpumpe.

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Schwerin

innerhalb der Mauer nach 1340
1:10000
Schwerin innerhalb der Mauer nach 1340

Erklärung der Buchstaben

a. DasSchelfthor,
b. das Schmiedethor,
c. das Mühlenthor,
d. der Plötzenthurm,
e. der alte Begräbnisplatz,
f. das Heilige Geist Haus,
g. das alte Rathhaus,
i. die Marktpumpe.