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XII.

Die Bevölkerung Meklenburgs am Ausgang
des Mittelalters.

Von

Dr. Friedrich Stuhr.

~~~~~~~~~~~~

D as Mittelalter hat in seinem ganzen Verlaufe nur höchst unzureichend Sorge dafür getragen, die Volksmenge der Städte wie des platten Landes zu ermitteln und durch schriftliche Aufzeichnung der Nachwelt Kunde davon zu geben. Man war noch ganz in der alttestamentlichen Anschauung befangen, daß ein Zählen der Bevölkerung Sünde sei, und daß Gott ein solch frevelndes Unternehmen mit Hungersnoth, Krieg und Krankheit strafen würde. War man wirklich einmal genöthigt, von der Gesammtbevölkerung eines Gemeinwesens zu sprechen, etwa beim Abschluß eines Bündnisses oder Handelsvertrages, so gebot schon die Klugheit, übertriebene Ziffern, die lediglich auf Erfindung beruhten, anzugeben; man sparte Kosten und Mühe und hatte außerdem den Vortheil, die Feinde zu schrecken und den Freunden begehrenswerther zu erscheinen.

So ist denn der Nationalökonom und Historiker auf diesem für das Verständniß jedes geschichtlichen Ereignisses oder Verhältnisses äußerst wichtigen Gebiete lediglich auf Berechnung und Schätzung angewiesen. Er findet dabei einen zwar mangelhaften, aber doch willkommenen Ersatz für die Volkszählungslisten in den Verzeichnungen der Bürgerschaft und einzelner Gewerke über Neuaufnahmen, in den Angaben über die Zahl der Häuser, der waffenfähigen Mannschaft und in den mannigfaltigen Steuer= und Abgabenregistern. Diese sind für ihn um so werthvoller, je genauer sie geführt waren, je weniger die Abgabenbeträge der Einzelnen von einander abweichen und je größere und dabei doch geschlossene Theile eines Gemeinwesens sie

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heranzogen. Alles dies findet sich in erster Linie bei den Städten. Da nun ein jeder, dem die Wahl der Arbeit freisteht, sich zunächst dem Stoff zuwendet, der ihm für seine Zwecke die reichste Ausbeute verspricht, so entstanden in rascher Folge eine Reihe von schätzenswerthen Arbeiten 1 ) über Städte, während das Landgebiet fast ganz unangebaut blieb. Und je mehr man dann bei jenen Untersuchungen zu erfreulichen Resultaten kam, deren annähernde Richtigkeit man bei der Verschiedenheit des Materials zuweilen noch nachprüfen konnte, je mehr setzte sich die Anschauung fest, daß man für das platte Land, wo alle Hülfsmittel scheinbar fehlten, auf jede Kenntniß verzichten müsse. Am schroffsten spricht diese Ansicht Paasche aus, wenn er sagt 2 ):

"Leider ist es als absolute Unmöglichkeit zu bezeichnen, für ganze Territorien, soweit das germanische Mittelalter in Frage kommt, nachträglich Aufschlüsse über die Volkszahl derselben zu geben; denn es fehlt an jeder Grundlage zu einer auch nur leidlich sichern Schätzung."

Demgegenüber ist es als ein wesentlicher Fortschritt für die mittelalterliche Volksstatistik anzusehen, wenn Herr Archivrath Grotefend zuerst in den wenigen allgemeinen Kopfsteuern, die wir aus dem Mittelalter haben, ein Mittel erkannt hat, um auch für größere Bezirke und namentlich das Landgebiet zu ziemlich genauen Resultaten zu gelangen. Schon während seiner Thätigkeit am Frankfurter Archive waren demselben die dort lagernden Acten der Kaiserbede, die Maximilian im Einverständniß mit den Ständen für das ganze Reich ausschrieb, wegen ihrer specificirten Aufzählung der einzelnen Haushaltsgenossen aufgefallen; eine Vergleichung mit den für die Bede gegebenen Vorschriften ergab, daß gefordert war, alle Menschen über 15 Jahr ohne Unterschied zu verzeichnen, man also in den aufgeschriebenen Personen einen genau abgegrenzten Bestandtheil der Gesammtbevölkerung vor sich hatte. - Auch im Archive zu Schwerin fanden sich zerstreut und in ihrem Wesen unerkannt derartige Aufzeichnungen vor; dem Verfasser wurde die Aufgabe zu theil, für Meklenburg in der angegebenen Richtung diese Bedeverzeichnisse nutzbar zu machen.

1495 waren die Stände des Reichs in Worms zum Reichstage versammelt. Es handelte sich darum, dem Kaiser auf seinem Heereszuge über Berg Heeresfolge zu leisten, ihn wenigstens mit den nöthigen


1) Für Meklenburg neuerdings der Aufsatz von Techen: "Die Bevölkerung Wismars im Mittelalter und die Wachtpflicht der Bürger" in "Hansische Gschichtsblätter" 1890/91. Leipzig 1892 S. 63 ff.
2) Paasche "Die städtische Bevölkerung früherer Jahrhunderte" in "Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik", N. F. V, S. 303 ff.
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Geldmitteln zu versehen, um in Italien erfolgreich gegen die Franzosen auftreten zu können. Aber wie die Stände fast immer Bewilligungen ihrerseits von neuen Zugeständnissen der Kaiser abhängig machten, so ruhten sie auch hier unter Führung Bertholds von Mainz nicht eher, als bis Maximilian die baldige Einsetzung eines ständischen Kammergerichts und Reichsraths versprochen hatte; erst dann räumten sie dem Kaiser das Recht der Erhebung einer Reichssteuer ein.

Die "Ordnung von dem gemeinen Pfennig" besagt im §. 1 Folgendes:

Wir Maximilian etc. . verordnen

"daß die nechstkomenden vier Jar lang vnd nicht lenger alle vnd igliche Menschen, Sie sein Geistlich oder Weltlich, Frawen oder Man, von was Würden, Ordens, Stands oder Wesens die sein, nymands außgeschlossen, durch das Heilig Reich gantz aus, jerlich geben, nemlich, wer an Wert, es sey an beweglichen oder vnbeweglichen Gütern oder Renten hat fünffhundert Reinisch Gülden, der soll geben einen halben Reinischen Gülden, welcher also tawsent Rinische Gülden hatt, der sal geben einen gantzen Rinischen Gülden, welcher aber vber die tawsent Rinische Gülden hatt, der sol über einen gantzen Rinischen Gülden, so vil sein Andacht ist, geben, welcher aber vnder fünffhundert Gülden Rinisch und fünffzehn Jar Alters erlangt hat, sol geben einen vier vnd zwentzigsten Teil eins Rinischen Gülden, also, daß vier vnd zwentzig Menschen einen Rinischen Gülden geben." 1 )

In dieser Kaiserbede haben wir eine Verbindung von Kopf= und Vermögenssteuer vor uns. Während sie uns, soweit sie Kopfsteuer ist, ihrem Wortlaut nach den einfachen, aber für die Volksstatistik wichtigen Schluß machen läßt, daß so oft Personen über 15 Jahre vorhanden sein müssen, als der 24. Theil eines Guldens, 1 ß., gegeben wurde, scheint sie als Vermögenssteuer anfänglich eine solche genaue Berechnung wieder zu verhindern; denn ebenso gut wie 1/2 Gulden eine Person bezeichnen kann, die 500 Gulden besitzt, kann er auch 12 solcher mit geringerem Vermögen darstellen. Aber wenn man bedenkt, daß Güter im Werthe von 500 Gulden oder eine dem entsprechende jährliche Rente von 25 Gulden sich damals nur in den Handelscentren und in der Hand weniger Adliger befunden haben werden, daß in Meklenburg, soweit die Acten einigermaßen ausführlich sind, thatsächlich nur in wenigen Fällen 1/2 und 1 Gulden Abgabe gezahlt sind, so wird man mit Recht auch in den Oertern,


1) Neue Sammlng der Reichsabschiede. Frankfurt 1747. II, S. 15.
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von denen uns lediglich die Summe der Beträge überliefert ist, das Vorkommen eines Vermögens von 500 und 1000 Gulden als Ausnahmefall ansehen, so daß sich das Gesammtresultat dadurch kaum ändert.

Herzog Magnus war bei den Wormser Verhandlungen zugegen, wie sich aus dem Protocoll der Urkunde über den Reichspfennig ergiebt, und ordnete für das folgende Jahr die Eintreibung der Bede in seinen Landen an. Ob es ihm aber wirklich Ernst damit war, die kaiserliche Vorschrift durchzuführen, oder ob er es nicht vielmehr lieber sah, wenn sich die Sache hinzog und schließlich in Vergessenheit gerieth, darüber können wir ein sicheres Urtheil aus den Acten nicht gewinnen. Letztere Erwägung wird aber wahrscheinlicher, wenn man sieht, welch langsamen Fortgang die Eintreibung der Bede in Meklenburg genommen hat. Nur bei 2 Städten und einer Vogtei 1 ) ist nachzuweisen, daß sie noch 1496 anfingen, die Abgabe einzusammeln, für andere, so sicher für die Bezirke Meklenburg und Wenden, bedurfte es dazu erst eines erneuten kaiserlichen Befehls auf dem Reichstag zu Lindau 1497. 2 ) Wie also die Beträge der einzelnen Oerter ganz allmählich einkamen, so beeilte man sich auch nicht, das Gesammelte an den Herzog einzusenden. Wittenburg, das verhältnißmäßig früh mit der Erhebung der Bede beginnt, liefert erst im Herbst des Jahres 1497 und Anfang 1498 in 2 Raten ab. 3 ) Wie weit mochten da noch die anderen Bezirke zurück sein! Die natürliche Folge war, daß Meklenburg 1498 noch nichts nach Frankfurt, wo die Kaiserbede des ganzen Reiches gesammelt wurde, zahlen konnte und sich deshalb auf dem Reichstag zu Freiburg ein ernstlich Mandat zuzog. 4 )

Ueber die mit der Einsammlung der Bede beauftragten Personen sind für Meklenburg nur spärliche Nachrichten erhalten. Die kaiserliche Verordnung hatte vorgeschrieben, gewissenhafte Männer zu bestellen, die auf ihren Eid hin in jedem Kirchspiel in Gegenwart des Pfarrers die Leute einschätzen, die einzelnen Beträge sammeln und aufschreiben und dann mit dem Register an die Kommissäre und Schatzmeister abliefern sollten. 5 ) In Meklenburg befolgte man diese


1) Stadt Teterow am 5. Dec. (vigilia Nicolai), Vogtei Plau am 13. Dec. (up Lucie) und Stadt Wittenburg am 18. Dec. (des sondages vor nativ. Christi) 1496,
2) Neue Sammlung der Reichsabschiede, II, (S. 30.
3) ame sonauende na Laurentii 1497 to Wittenborch und ame mandage na esto michhi 1498 to Swerin.
4) Neue Sammlung der Reichsabschiede, II, S. 42.
5) Reichsabschiede II, S. 15.
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Regel nicht genau; die örtlichen Verhältnisse schufen mancherlei Abweichungen. In Stadt und Land Stargard sammeln die Pfarrer selbst die Bede ein, wie sich aus der Unterschrift eines solchen im Dorfe Loiz ergiebt: "Dns. Andreas Schallyn protestor pro conscientia me diligenter collexisse". In den übrigen Dörfern wird zwar nur die Richtigkeit der Angaben durch ein "protestor pro conscientia mea ita esse" oder "praemissa esse vera" bezeugt; aber auch in allen diesen Fällen können wir annehmen, daß sie ein "ita esse" bezeugten auf Grund eines sorgfältigen Einsammelns ohne fremde Hülfe, da die Mitwirkung anderer Personen nirgends angedeutet wird. Ein viceplebanus nimmt die Stelle eines Pfarrers in Warbende, Quadenschönfeld und Gramelow ein.

In der Vogtei Plau nehmen die Schulzen einen hervorragenden Antheil an der Eintreibung. Sie finden sich in der Beglaubigung an erster Stelle genannt; daneben sind Namen angeführt, in deren Trägern man angesehene und erfahrene Männer der Gemeinde zu sehen hat, die den Schulzen beim Einsammeln unterstützt haben werden. 1 ) In Silze haben wir nach dem Wortlaut: "Gerke Maneke vnd Peter Stowfe dederunt vor 11 personen." nur 2 Haushaltungen anzunehmen, die durch diese beiden vertreten werden. Alle beglaubigen mit der Formel "by eren warenn wordenn". Für einige Güter dieser Vogtei treten die adligen Besitzer an ihre Stelle, die als solche kenntlich sind durch Hinzufügung "ßo he mynem gnedigen heren van Mekelenborgh etc. . vorwanth is". So unterschrieben in Wangelin Achim Winterfeld, in Penzlin Clawes 2 ) und Cone Dessin, in Karow und Damerow Achim Hane und Drews Dessin gemeinsam, in Poserin Achim Hane allein.

In Stadt und Vogtei Gadebusch ist die Bede erhoben durch die Bürgermeister und den Stadtvogt Gerke Koeck. Es fällt auf, daß letzterer auch für das Landgebiet thätig ist. Wahrscheinlich wurde er vom Herzog damit ausnahmsweise beauftragt, weil dieser ihn für die geeignete Persönlichkeit halten mochte. Man wird nicht irren, wenn man der Regel nach in dem herzoglichen Vogt die nächst höhere Instanz sucht, an den die Schulzen und Pfarrer jedes Vogteibezirkes abliefern, und wenn man in der Bestellung der Propstes von Malchow für die Goldberg=Krakower Vogtei und des Pfarrers Johann Maß


1) In der Landbede der Vogtei Güstrow von 1445 beschwört der Dorfschulze mit einigen Bauern nomine villanorum die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verzeichnisse.
2) Vielleicht derselbe Claus Dessin, der wegen seines Antheils an Bellin, Vogtei Krakow, dort pro servo et famula zahlt ?
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für die Vogtei Parchim nur Ausnahmen sieht. Von dem Vogt werden dann die Hauptsummen jeder Vogtei an den Herzog eingeliefert sein. 1 )

Hatte nun die kaiserliche Verordnung auch vorgeschrieben, die Bede von jeder Person ohne Unterschied zu erheben, sobald sie 15 Jahr alt wäre, so ist die Ausführung in Meklenburg doch nicht immer dem entsprechend. Man kommt zu der Ueberzeugung, daß Adel und Geistlichkeit sich ihrer Verpflichtung vielfach zu entziehen gewußt haben. Nur in der Vogtei Plau scheinen beide Stände vollständig gezahlt zu haben. Von den "guten Mannen" liegt hier ein genaues Verzeichniß vor mit gleichzeitiger Angabe der Beträge, die ein Jeder erlegte; die Abgaben der Geistlichkeit sind wahrscheinlich in der Gesammtsumme ihres Pfarrortes mit enthalten.

Abgesehen von dieser Vogtei ist der Adel, soweit er überhaupt eingetragen wurde, durchweg im Rückstande. Im Lande Stargard haben nicht gezahlt: der Herrenhof in Schönhausen, des Lüdeke Riben Hof in Cosa, die Hofleute in Ballin, Warburgs Hof in Quastenberg, der Osterwolde Hof in Beseritz, Engelke und Hans von Helpte in Pragsdorf, wahrscheinlich auch der Herrenhof in Herbrechtshagen. Nur in Quadenschönfeld haben Gerke und Heinrich Warburg wenigstens für ihre Dienerschaft die Bede erlegt. Die Register der Vogtei Goldberg=Krakow führen 4 Adlige mit Namen an. Von diesen zahlen drei in Bellin für sich selbst nicht, wohl aber für ihr Gesinde, die "Passow'sche" allein erlegt die Abgabe für ihr Gut und ihre Dienerschaft. In Schorssow, Land Malchin, fällt das "Schloßvolk" ganz aus, ebenso die Bauern des Wedige Maltzan in Barz; die Bauern des Claus Hahn ebendaselbst zahlen zum Theil. Der Hof in Hinrichshagen steuert 2 ß. bei. Von dem Adel der Vogtei Penzlin hat Claus Peckatel in Kl.=Vielen weder für sich noch seine Dienerschaft gezahlt, während Hans Bardenflet thom hoghen Werder 4 ß. für sein Dienstvolk erlegt. In der Stadt Gnoien giebt Hans von der Lühe nichts; Wedige von Kardorf zahlt für sein Gesinde; für sich und seine Frau will er sich nach dem Verhalten der übrigen Adligen richten, also nichts zahlen; allein Claus von Kardorf verfährt ganz nach der Vorschrift. In Teterow findet sich Heinrich von Osten mit 3 ß. eingetragen; vielleicht könnte man schließlich auch in den beiden ungenannten Personen, die in das Verzeichniß der Stadt mit je einem halben Gulden aufgenommen sind, Adlige vermuthen.


1) s. Wittenburg S. 235.
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Aehnlich wie mit dem Adel verhält es sich mit der Geistkechliit; auch von ihr wurde nur selten die Bede entrichtet. In der Vogtei Stargard hat in den 9 Fällen, in denen überhaupt ein Geistlicher in der Liste aufgeführt wird, nur in 2 Fällen dieser wirklich gezahlt, in 6 Oertern 1 ) stehen sie mit einem "tenetur" verzeichnet, in Neezka ist der Kirchherr wieder ausgestrichen. Daneben wird vereinzelt berichtet, daß wenigstens die Dienerschaft des Pfarrers die Abgabe erlegt hat, so in Benthen, Vogtei Goldberg, des papen 2 meghede, in Krakow und Teterow des papen maget, in Gadebusch des Kerkhern maget und junghe und in Rittermannshagen 1 frauwe des Kerkhern lud.

Aber auch bei der großen Masse des Volkes drängte man nicht auf unbedingte Durchführung der kaiserlichen Vorschrift. Wenn jemand so arm war, daß er nur von der Hand in den Mund lebte oder auf Gemeindekosten verpflegt werden mußte, wenn er sein Haus durch Feuersbrunst verloren hatte, hat er nach den Acten ausreichenden Grund, die Bede nicht zu zahlen. Andere mochten vorübergehend nicht in der Lage sein, die Abgabe zu entrichten; manche mochten sich auch weigern, freiwillig etwas von dem in schwerer Arbeit Erworbenen für den Kaiser hinzugeben, von dessen Existenz sie eigentlich nur hörten, wenn er auf ihre Geldmittel Anspruch erhob. Dann wurden sie in die Listen mit einem "tenetur" eingetragen und diese schließlich eingereicht, ohne daß man noch einen Versuch gemacht hätte, das Restierende einzutreiben. In manchen Dörfern, die ganz ausfallen, werden die Beamten auch nicht dazu gekommen sein, sich ihres Auftrages zu entledigen. Zwischen Adel und Geistlichkeit einerseits und der großen Masse der Bürger und Bauern andererseits besteht aber der große Unterschied, daß erstere, wenn sie nicht zahlten, vielfach auch nicht aufgezeichnet wurden wohl in dem Gefühl, daß diese bevorzugten Stände selbst zu derartigen allgemeinen Lasten zwangsweise nicht herangezogen werden dürften, während die Namen der letzteren dem ganzen Charakter der Acten nach auch im Falle des Nichtzahlens durchweg eingetragen zu sein scheinen; man legte sich damit zugleich ein Verzeichniß der Restanten, die die Bede zu erlegen verpflichtet wären, an, um auf sie vielleicht später noch zurückgreifen zu können.

Nur wenige Personen sind mit einer Abgabe von 1/2 oder gar 1 fl. verzeichnet; die erhaltenen Acten nennen folgende:


1) In Loiz findet sich die Eintragung "familia plebani cum ancilla vna tenetur"; hier sind unter familia wohl Verwandte des Pfarrers zu verstehen, die ihm den Haushalt
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1 Gulden: Lutteke Hane,
Achim Winterfeld,
Jasper Welzin,
Klammer Vogtei Plau,
1/2 Gulden: Clawes Hane, Damerow
Hinrik Gamme,
Achim Gamme,
 
Die Passow'sche für ihr Gut, Vogtei Goldberg,
2 Personen in Stadt Teterow,
3 Personen in Stadt Gnoien (darunter vermuthlich Claus von Kardorf).

Die Juden hatte die "Ordnung vom gemeinen Pfennig" noch besonders bedacht; jedes Jahr, für das die Kaiserbede bewilligt war, sollte man von jedem ohne Unterschied des Alters und Geschlechts 1 Gulden erheben. 1 ) Wie das Mittelalter sich für berechtigt hielt, die Juden für den Schutz, den es ihrer Person und ihrem Handel angedeihen ließ, zu Zahlungen zu zwingen, wo es nur immer konnte, so wird man auch in diesem Falle überall unnachsichtlich diese Maßregel durchgeführt haben. In Meklenburg traf das Jahr 1496 keine Juden mehr an. Nach der Verfolgung in Sternberg im Jahre 1492, die mit dem Feuertode von 25 Männern und 2 Frauen endete, waren die übrigen Juden aus dem Lande verbannt. 2 )

Gehen wir nun zur Betrachtung der Register selbst über, so sehen wir zunächst, daß nur ein Theil derselben erhalten ist. Es sind dies, in dem Verbande gelassen, wie sie überliefert sind, und alphabetisch geordnet:

1) Stadt und Vogtei Boizenburg,
2) Stadt und Vogtei Gadebusch,
3) Stadt Gnoien,
4) Vogtei Goldberg=Krakow,
5) Stadt Malchin,
6) Land Malchin,
7) Land Meklenburg und Wenden, darunter Stadt Parchim,
8) Stadt Penzlin,
9) Vogtei Penzlin,
10) Vogtei Plau,
11) Stadt und Land Stargard,
12) Stadt und Vogtei Stavenhagen,


1) Neue Sammlung der Reichsabschiede II, 15.
2) Donath, Geschichte der Juden in Meklenburg. Leipzig 1874. S. 35.
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13) Stadt und Kirchspiel Teterow,
14) Land Waren,
15) Kirchspiel Warsow,
16) Stadt und Vogtei Wittenburg.

In der Führung der Register bestehen die größten Unterschiede. In einem Theil derselben hat der Schreiber es sich angelegen sein lassen, den Familienbestand bis ins Einzelne auszuführen, - anzugeben, wie viel verheiratete und ledige Männer und Frauen, wie viel Söhne und Töchter und wie viel Knechte und Mägde vorhanden sind. Es sind dies die wenigsten, aber brauchbarsten Register. Sie lassen neben der sicheren Bestimmung der vorhandenen Personen noch eine Statistik über das Verhältniß der Geschlechter zu einander und der Dienstboten und der Kinder über 15 Jahre zu den Verheirateten zu. Die Berufsarten haben sich aber auch bei diesen nicht begrenzen lassen, da die Register auch in den Städten nur wenige, wie den Hirten, den Schäfer, Müller, Schmied, hie und da den Thorwächter, Zimmermann, Küster und die Hebamme, in Parchim auch den Bürgermeister und Stadtvogt aufführen, im übrigen nur Namen angeben. Ein anderer Theil enthält wohl die Stärke jedes Haushalts, zerlegt ihn aber nicht mehr in seine Bestandtheile; derartig geführte Register gewähren immer noch die Möglichkeit, die durchschnittliche Stärke eines Haushalts an Personen über 15 Jahre ausrechnen zu können. Ein dritter Theil giebt nur die Gesammtsumme der von einem Ort oder auch von einer Vogtei gezahlten Bedebeträge an.

Bei der Benutzung der Register schien nun folgender Grundsatz befolgt werden zu müssen. Solange dieselben die Familien im Einzelnen anführten, wurde die Summe der gezahlten Schillinge und damit der vorhandenen Personen selbst ausgerechnet, auch wenn das Ergebniß nicht mit der im Register angegebenen Summe stimmte. Derartige Abweichungen sind als Irrthümer oder, wie es zuweilen scheint, als absichtliches Verrechnen zu Gunsten des Einnehmers zu erklären. Erst wenn die Register eine derartige Prüfung nicht mehr zulassen, müssen die Ergebnisse im Register auf Treu und Glauben angenommen werden.

Bei der Berechnung der Einwohnerzahlen nach den ersten beiden Registergruppen stört nun das häufige Vorkommen von Namen, die einzelne Personen bezeichnen, ohne daß durch eine Bezeichnung, wie filius, servus die Zugehörigkeit zu einem Familienverbande feststände. In jedem einzelnen derartigen Falle ist zunächst zu versuchen, ob der Name selbst oder die Umgebung, in welcher derselbe steht, Mittel zur

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näheren Bestimmung bietet; so kennzeichnet ein weiblicher Vorname oder ein Name mit der weiblichen Endung sche (z. B. Weydemansche) die Trägerin sofort als alleinstehende Person. Ein männlicher Vorname läßt dagegen die Frage offen, ob man eine einzelne Person oder einen ganzen Haushalt vor sich hat. Für das erste möchte man sich entscheiden, wenn man bedenkt, daß solche einzelnen Namen durchweg nur bei Nichtzahlung vorkommen, ein Nichtzahlen aber dann am begründetsten ist, sobald der Restant eine alleinstehende oder alte Person ist, die von den Wohlthaten der Gemeinde abhängig war, und wenn man weiter bedenkt, daß man in einem Zweifelfalle ohne Weiteres nicht über die einfachste Erklärung hinausgehen darf. Dieser Entscheidung steht aber entgegen, daß in manchen mit der Zahlung restirenden Dörfern überhaupt nur einzelne Namen angeführt wurden, daß in einzelnen Fällen bei nachträglicher Erlegung der Bede die Höhe der Zahlung auch durch Hinzufügung der Hausgenossen näher begründet wurde. So scheint beides sich die Wage zu halten. Man wird der Wahrheit am nächsten kommen, wenn man in jeder Vogtei, die derartige einzelne Namen enthält, die Durchschnittsstärke eines Haushalts an Personen über 15 Jahre aus den ihrer Zahl nach bekannten Haushaltungen (unter Berücksichtigung der bekannten alleinstehenden Personen als Haushaltungen zu 1 Person) ausrechnet und damit die Zahl der Restanten multiplicirt. Derartige Durchschnittszahlen sind für

Stadt Boizenburg
Vogtei Gadebusch
Land Meklenburg
Stadt Penzlin
Vogtei Stavenhagen
Kirchspiel Teterow
Kirchspiel Warsow
Land Waren
Stadt Wittenburg
Vogtei Wittenburg
2,38,
2,50,
2,92,
2,25,
2,27,
3,27,
2,42,
2,14,
2,09,
2,35.

Ist auf dem Wege der Zählung und Berechnung die Anzahl der Personen über 15 Jahre in den einzelnen Vogteien, deren Register erhalten sind, ermittelt, so kann von den Ergebnissen aus zu einer annähernden Berechnung der Gesammt=Bevölkerungszahl derselben Vogteien fortgeschritten werden. Bücher 1 ) berechnet aus der bekannten


1) Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt am Main im 14. und 15. Jahrhundert. Tübingen 1886. S. 62 - 64.
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Zahl der über 12 Jahr Alten die unbekannte Größe der Kinder unter 12 Jahren in Frankfurt 1387 und kommt dabei zu dem Resultat, daß man zu modernen Reductionsziffern greifen muß, weil man nicht weiß, welchen Procentualantheil die Kinder von 12 Jahren und darunter in der ihm nur bekannten mittelalterlichen Volkszählung zu Nürnberg 1449 an der Gesammtbevölkerung gehabt haben. Er erklärt sich schließlich für die moderne Frankfurter Zählung, weil unter allen modernen die Altersgliederung der Bevölkerung in dieser derjenigen im Jahre 1387 für Frankfurt am nächsten zu kommen scheint. Aus demselben Grunde möchte ich hier auf die erste genaue Volkszählung Meklenburgs von 1819 zurückgehen. Diese gestattet es einmal, die Grenze des 15. Jahres genau inne zu halten, und dann, Stadt= und Landbevölkerung zu trennen. Ein Fehler wird insofern gemacht, als man den allem Vermuthen nach größeren Procentualantheil der Kinder unter 15 Jahren an der Gesammtbevölkerung vom Jahre 1819 für die Zeit von 1496 annimmt. Man wird freilich aus diesem Grunde zu Maximalzahlen kommen, aber diese werden von der Wirklichkeit nicht übermäßig abweichen. Denn bis zum Jahre 1819 hat sich Meklenburgs Bevölkerung ziemlich gleichmäßig fortentwickelt. Ein Freizügigkeitsgesetz und bequeme Kommunikationsmittel beförderten noch nicht eine fortwährende Verschiebung unter der Bevölkerung; die Territorialgrenzen verhinderten das Hereinströmen fremder Bevölkerungselemente. Die ganze wirthschaftliche Lage, besonders der Landbevölkerung, hatte sich um diese Zeit aber noch nicht derartig gehoben, daß sie eine verhältnißmäßig viel größere Vermehrung derselben zur Folge gehabt hätte.

Um die Verhältnißzahlen zwischen den Personen über 15 und denen unter 15 Jahren zu bestimmen, sind für die Landbevölkerung 22 Dörfer der Vogtei Gadebusch herangezogen. In diesen 22 Dörfern kommen 1819 auf 1 Erwachsenen 0,60 Kinder unter 15 Jahren. Mit dieser Ziffer ist die Anzahl der Erwachsenen in den Dörfern und den kleineren Städten 1496 multiplicirt, da letztere ihrer geringen Einwohnerzahl wegen als eigentliche Städte nicht behandelt werden konnten. Erst wenn sie gegen 400 Einwohner über 15 Jahre aufwiesen, schien es angebracht, eine Verhältnißzahl anzuwenden, wie sie 1819 Boizenburg und Gadebusch zusammen ergeben, nämlich 0,47 unter 15 Jahr alte Kinder auf 1 Erwachsenen.

Im Folgenden bedeuten die Zahlen links die nach der Kaiserbede 1496 vorhandenen Erwachsenen, die Zahlen rechts die Kinder unter 15 Jahren, wie sie ausgerechnet sind mit Hülfe obiger Verhältnißzahlen.

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I. Stadt und Vogtei Boizenburg.

Stadt und Vogtei Boizenburg

II. Stadt und Vogtei Gadebusch.

Stadt und Vogtei Gadebusch

1) Steder, gelegtes Dorf, cf. Jahrb. 56, 173-164.

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Stadt und Vogtei Gadebusch

1) Wahrscheinlich untergegangen. Schönwolde ist 1589 Flurname (zusambt dem Dorffe Niekirchen vnnd dem Schonwolde, cf. Lehnsakten Drönnewitz 1589.

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Stadt und Vogtei Gadebusch

III. Stadt Gnoien.

Stadt Gnoien

IV. Vogtei Goldberg=Krakow.

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Vogtei Goldberg-Krakow

V. Stadt Malchin.

Stadt Malchin

VI. Land Malchin. 1 )

Land Malchin

Untergegangen, cf. Jahrb. 56, 206.


1) Für die Länder Malchin und Waren und die Vogteien Penzlin und Stävenhagen (mit Stavenhagen) giebt es neben den Einzelregistern noch ein Hauptregister, das die Summen der einzelnen Oerter enthält, zuweilen, wenn die Einzelregister fehlen, ergänzt jenes die Nachrichten.
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Land Malchin

VII. Land Meklenburg. 1 )

Vogtei Schwerin.

Vogtei Schwerin

2) Untergegangenes Dorf, cf. Jahrb. 56, 213.


1) Für die Kirchspiele Gr.=Eichsen, Mühleneichsen und Gr.=Trebbow giebt es Einzelverzeichnisse; die übrigen sind nur in einem Hauptverzeichniß vorhanden.
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Land Meklenburg

1) Untergegangenes Dorf, Jahrb. 56, 213.

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Land Meklenburg

1) Untergegangenes Dorf, cf. Jahrb. 56, 212.
2) = Kl. Krams? cf. Jahrb. 56, 200.

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Land Meklenburg

Land Wenden.

Land Wenden

VIII. Stadt Penzlin.

Land Wenden

1) Vgl. den Anhang.
2) Im Register hinter Stadt Parchim eingetragen ist die Quittung: "Vom Er Johann Maß 132 1/2 Mk. entpfangen sunder register, facit 88. fl. 8 ß." Wahrscheinlich haben wir in dieser Summe die Abgaben der Vogtei Parchim vor uns.

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IX. Vogtei Penzlin. 1 )

Vogtei Penzlin

1) cf. Seite 246, Anm. 1.
2) Wokuhl untergegangen, cf. Jahrb. 56, 211.
3) Jetzt Werder.
4) Smort ist untergegangen, cf. Jahrb. 56, 211.
5) Langkavel, jetzt Langhagen, Jahrb. 56, 211.


1) cf. Seite 246, Anm. 1.
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X. Vogtei Plau.

Vogtei Plau
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XI. Land, Stadt und Vogtei Stargard.

Land, Stadt und Vogtei Stargard

1) Cosa später mit Brohm zu einem Dorf verschmolzen.
2) cf. Meklb. U.=B. 10, 242. Anm. 5. (=Hinrichshagen?)

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Land, Stadt und Vogtei Stargard

1) Willershagen, untergegangenes Dorf. Es findet sich noch eimal M. U.=B. 4, 69 in einer Urkunde, in der Markgraf Albrecht von Brandenburg dem Kloster Wanzka jährliche Hebungen aus verschiedenen Dörfern zuweist (bei Woldegk?)

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XII. Vogtei Stavenhagen. 1 )

Vogtei Stavenhagen

1) cf. S. 246, Anm. 1.


1) cf. S. 246, Anm. 1.
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XIII. Stadt und Kirchspiel Teterow.

Stadt und Kirchspiel Teterow

XIV. Land Waren 1 )

Land Waren

1) cf. S. 246, Anm. 1.
2) Untergegangenes Dorf, cf. Jahrb. 56, 218. Aus dem Bederegister geht hervor, daß Kossebadendorf im Lande Waren liegt.


1) cf. S. 246, Anm. 1.
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XV. Kirchspiel Warsow.

Kirchspiel Warsow

XVI. Stadt und Vogtei Wittenburg.

Stadt und Vogtei Wittenburg

1) Untergegangenes Dorf, cf. Jahrb. 56, 219.

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Stadt und Vogtei Wittenburg
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Stadt und Vogtei Wittenburg

Zusammenstellung der Bezirke.

Zusammenstellung der Bezirke

Zusammenstellung der Städte und Flecken.

Zusammenstellung der Städte und Flecken
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- 260 -
Zusammenstellung der Städte und Flecken

Bei einer Vergleichung der Einwohnerzahl der Städte und Dörfer ergiebt sich, daß erstere sich 1496 noch nicht wesentlich von der Landbevölkerung unterschieden. Für die kleinen Landstädte wird wie für die Dörfer der Ackerbau die Haupterwerbsquelle gewesen sein, nur Parchim und Malchin werden, nach ihrer Bevölkerung zu schließen, Handel und Gewerbe in größerem Maßstabe betrieben haben.

Boll 1 ) kommt freilich für das Jahr 1354 zu Resultaten, die mit den obigen nicht in Einklang zu bringen sind. Derselbe rechnet für eine Reihe von Städten eine Bevölkerungsziffer heraus, die durchweg der Einwohnerzahl von 1853 gleichkommt, sie in 2 Fällen, bei Parchim und Malchin, bis zur doppelten Stärke übersteigt. Hat diese Thatsache schon an und für sich wenig Wahrscheinlichkeit für sich, so fällt sie hin, wenn man untersucht, womit sie Boll begründet. Er vergleicht die Contingente der einzelnen Städte, wie sie nach der Musterrolle von 1354 gestellt werden sollten, mit dem von Rostock und rechnet nach dem sich daraus ergebenen Verhältniß die Einwohnerzahlen aus. Einmal ist ihm aber die Bevölkerungszahl von Rostock für die betreffende Zeit nach einer Zählung oder wahrscheinlichen Berechnung keineswegs bekannt; andererseits ist, wie Jastrow 2 ) mit Recht behauptet, die Aufstellung eines Contingents an Truppen eine Leistung, die zu dem jedesmaligen Zweck und dem Wohlstande einer jeden Stadt viel eher in einem Verhältniß steht, als zu der Zahl der Einwohner. Ein Gefühl von der Unwahrscheinlichkeit seiner Behauptung hat Boll selbst gehabt, wenn er S. 310 sagt: "Einige dieser Städte scheinen mir aber etwas zu hoch angesetzt zu sein", und wenn er in einer Musterrolle von 1506 eine ganz andere Ansetzung der Städte findet. Diese würde nach seiner eigenen


1) Ernst Boll, Geschichte Meklenburgs. Neubrandenburg 1855. I, 309 - 10. Vergl. Meklenburgisches Urkundenbuch 13, 7911.
2) Jastrow, die Volkszahl deutscher Städte. Berlin 1886. S. 96.
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Ansicht, auch wenn ihm für 1506 nicht jeder feste Ausgangspunkt fehlte, doch "so merkwürdige und unerklärliche Resultate" ergeben, "daß wir zu der Annahme gezwungen sind, es habe dem Entwurfe dieser Musterrolle ein anderes Princip, als die Enquotirung nach der Einwohnerzahl zu Grunde gelegen". Es werden also, wie es mir scheint, die obigen Resultate von den Boll'schen Ausführungen nicht widerlegt.

Im Folgenden soll nun versucht werden, ein Verhältniß der Geschlechter zu einander, der Dienstboten zu der übrigen Bevölkerung über 15 Jahre, soweit die erhaltenen Register ein sicheres Resultat gestatten, auszurechnen.

Ein Verhältniß der Söhne und Töchter zu den Männern und Frauen kann nicht genau festgestellt werden, weil unter den Knechten und Mägden, besonders in der ländlichen Bevölkerung, sicher noch sehr viele Söhne und Töchter des eignen Ortes zu suchen sind. Daraus erklärt sich auch der geringe Procentsatz der als Söhne und Töchter ausdrücklich Bezeichneten. Dagegen kann man den Procentsatz der Knechte und Mägde bestimmen, wenn man unter "Knechte und Mägde" alle die Personen beiderlei Geschlechts versteht, die in fremdem Haushalt gegen Lohn arbeiten. Freilich kommt ja auch für Söhne und Töchter, wenn sie im Hauhalt der Eltern arbeiten, die Bezeichnung Knecht, Magd oder Dirne vor, z. B. sehr häufig in den Beichtkinderverzeichnissen von 1703 und 1751, aber wie in diesen durchweg eine erklärende Bemerkung "ist der Sohn, die Tochter" oder "als Sohn, als Tochter" das Kind des Hauses sofort kenntlich macht, so werden bei der Kaiserbede, wo eine solche doppelte Bezeichnung nicht vorkommt, die eignen Kinder mit filius und filia von servus, ancilla, famula geschieden sein. Dies wird dadurch bekräftigt, daß in einzelnen Fällen, wo ein servus u. Ä. nicht vorhanden ist, ein filius oder filia aufgeführt wird, diese also auch dann nicht mit servus u. Ä. bezeichnet werden, wenn sie höchst wahrscheinlich die Funktionen derselben verrichten müssen.

Für die Aufstellung der folgenden Tabellen sind alle diejenigen Oerter herangezogen, die eine genaue Scheidung ihrer Bewohner nach den 6 Rubriken: "Männer, Frauen, Söhne, Töchter, Knechte, Mägde" gestatteten. Weggelassen sind Oerter, bei denen in Bezug hierauf ein Zweifel enstehen konnte, weil sie mehr das Gesammtergebniß in seiner Richtigkeit stören, als sie dasselbe dadurch fördern würden, daß sie die Zahl der überhaupt zur Berechnung heranzogenen Oerter vermehren. Die Restanten durften gleichfalls nicht in die Berechnung hineingezogen werden. Sie würden ein unberechtigtes Uebergewicht auf Seiten der Männer ergeben.

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Benutzt sind

1) die Stadt Boizenburg und 11 Dörfer der Vogtei mit zusammen 859 Einwohnern über 15 Jahre;

2) die Stadt Gadebusch und 25 Dörfer der Vogtei mit zusammen 1131 Einwohnern über 15 Jahre;

3) die Städte Goldberg und Krakow und 15 Dörfer der Vogtei mit zusammen 1086 Einwohnern über 15 Jahre. Krakow ist freilich nur mit Nutzen heranzuziehen, wo es sich darum handelt, das Verhältniß des Dienstpersonals zu der übrigen Bevölkerung über 15 Jahre zu bestimmen. Denn das Register der Kaiserbede faßt bei Krakow die Zahl der ersten 4 Rubriken zusammen, fügt dann aber unter der Bezeichnung "Loses Volk" mehrere Namen von Personen beiderlei Geschlechts an, die augenscheinlich das Dienstpersonal (Knechte, Mägde, unverheirathete gewerbliche Arbeiter etc. .) bilden.

In allen drei Fällen ist mehr als die Hälfte der Einwohner des betr. Bezirkes zur Berechnung herangezogen. Man wird also die so gewonnenen Resultate, sobald sie allen dreien gemeinsam sind, mit Recht auch auf die Reste der Vogteien und dann auch auf die übrigen Vogteien übertragen können; einer derartigen Verallgemeinerung steht ein ausreichender Grund nicht im Wege.

1. Boizenburg.

Boizenburg
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2. Gadebusch.

Gadebusch
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3. Goberg=Krakow.

Goberg=Krakow

Tabelle A.

Tabelle A
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Tabelle B.

Tabelle B

Vergleicht man die Ergebnisse in Tabelle A mit einander, so zeigt sich in der Stadtbevölkerung ein geringer Ueberschuß an weiblichen Personen über die männlichen; nur in Stadt Gadebusch ist dieser Ueberschuß bedeutender. In der Landbevölkerung überwiegt das männliche Geschlecht um ein geringes. Bücher 1 ) findet, daß 1449 in Nürnberg auf 1000 Bürger und Knechte 1207 Frauen und Mägde kommen; Paasche 2 ) gelangt 1594/95 in Rostock zu ähnlichen Resultaten. Nach seiner Berechnung ist das dortige Verhältniß von allen männlichen zu allen weiblichen Personen 1000 zu 1198, von den Erwachsenen beider Geschlechter zu einander gar 1000 zu 1295. Damit würde Gadebusch übereinstimmen. Da aber in zwei Städten, Goldberg und Boizenburg, der Unterschied zwischen beiden Geschlechtern weniger hervortritt, wird man in ihnen mit mehr Recht den Zustand suchen, der 1496 in den meklenburgischen Landstädten im allgemeinen gewesen ist.

Das Verhältniß der Dienstboten zu der übrigen Bevölkerung ist in den einzelnen Städten und Dörfern verschieden; ein zusammenfassendes Resultat läßt sich aus Tabelle B nicht gewinnen. Die Zahlen werden danach schwanken, ob man in den einzelnen Städten


1) Bücher, S. 42.
2) Paasche, S. 349.
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und Dörfern gewohnt war, die Kinder möglichst im eigenen Haushalt zu verwenden, oder ob man sie fremden Dienst aufsuchen ließ.

Die Gesammtbevölkerung Meklenburg=Schwerins im Jahre 1496 genau festzustellen, ist deshalb schon nicht möglich, weil der bei weitem größere Theil der Bederegister nicht auf uns gekommen ist. Dagegen kann man aus den erhaltenen Verzeichnissen mit Zuhülfenahme der Volkszählung von 1819 eine allgemeine Vorstellung von ihrer Stärke gewinnen. Natürlich kann es sich nicht darum handeln, die Grenzen, innerhalb derer sich das richtige Resultat befindet, nahe an einander zu rücken. Der folgende Versuch macht nur den Anspruch, sich auf Zehntausende der Wahrheit zu nähern; er bezweckt hauptsächlich, durch sein Ergebniß einer Ueberschätzung der Volkszahl, wie sie für das Mittelalter so häufig ist, entgegenzutreten.

Der Einwohnerzahl der meisten aus den Bederegistern bekannten Oerter läßt sich eine entsprechende Größe aus der Volkszählung von 1819 gegenüberstellen. Diese Größe ist zu suchen in den Bewohnern und Bebauern der alten Feldmarken. Durchweg werden es die Einwohner der gleichnamigen Oerter sein. Zuweilen hat sich jedoch die alte Ortschaft in zwei neue geteilt, die häufig schon durch die Anfügung "Alt" und "Neu" oder "Groß" und "Klein" an den ursprünglichen Ortsnamen auf denselben Ursprung zurückweisen; vereinzelt hat auch eine Ortschaft eine andere in sich aufgesogen und deren Feldmark mit der ihrigen vereinigt, sodaß nun beide durch die eine neue dargestellt werden, oder es sind auf alten Feldmarken ganz neue Oerter entstanden.

Eine Vergleichung beider Größen mit einander ergiebt dann, um wie viel sich auf dem gleichen Gebiet die Bevölkerung von 1496 bis 1819 gehoben hat. Nimmt man nun an, daß der Zuwachs überall im Lande gleich stark gewesen ist, - was für das ganze Landgebiet nach den Ausführungen auf S. 242 wahrscheinlich wird, - so folgt aus Obigem auch, um wieviel die Gesamtbevölkerung Meklenburg=Schwerins im Jahre 1819 die im Jahre 1496 übertrifft.

Die Richtigkeit des Ergebnisses wird hauptsächlich durch folgende Punkte beeinträchtigt:

1) Die Gesammtbevölkerung Meklenburg=Schwerins nach den Zählungslisten von 1819, nämlich 395,383, ist zu hoch, weil die Martinilisten aus dem folgenden Jahr (1820) noch um 2057 Personen dahinter zurückbleiben. 1 )

2) Als neues Bevölkerungselement sind 1819 die Juden hinzugekommen; sie haben in diesem Jahre die Zahl 2786 2 ) erreicht.


1) Vergl. Archiv für Landeskunde. 1852. II, 269.
2) Staatskalender 1820, zu S. 165.
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3) Der Adel und die Geistlichkeit ist in der Volkszählung von 1819 ganz mitgezählt, während 1496 beide Stände zum größten Theil ausfallen.

4) Wismar und Rostock erfahren nach dem 15. Jahrhundert einen Niedergang der Bevölkerung, der mit durch den Verfall der Hanse hervorgerufen wird; sie gewinnen bis 1819 den Vorsprung nicht wieder, den sie während der Blüthezeit der Hanse vor den übrigen Oertern Meklenburgs hatten.

Die 3 ersten Punkte lassen das Endergebniß nach oben von der Wahrheit abweichen, der 4. nach unten. Wägt man beides gegen einander ab, so wird man zu der Ueberzeugung kommen, daß das Resultat einer Minimalgrenze entspricht; denn der Ausfall durch das Zurückbleiben der Hansestädte wird 1819 bei weitem nicht durch das Hinzukommen der Juden und das vollständige Zählen des Adels und der Geistlichkeit etc. . gedeckt.

Vorweg abzuziehen sind bei dieser Berechnung:

Tabelle

Den übrig bleibenden 29557 Personen stehen im Jahre 1819 103430 gegenüber; die Bewohnerzahl der zur Berechnung herangezogenen Feldmarken ist also 1819 3,4993 mal so groß als 1496. Nimmt man dasselbe Verhältniß für ganz Meklenburg=Schwerin an, so ist die Gesammtbevölkerung 1819 gleichfalls 3, 4993 mal so groß als 1496, oder letztere beträgt 112989. Die Wahrheit wird zwischen 112989 und 130000 liegen.

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Anhang.

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Die Bevölkerung Parchims 1496. 1 )

Ueber Parchims Einwohnerzahl geben uns zwei Register Nachricht. Das Generalverzeichniß der Bezirke Meklenburg und Wenden hat Parchim in folgendem Zusammenhang aufgenommen:

"Innome gemeinen penninck vt dem lande to Wenden primo vt der stadt perchim.

103 margk die von parchim."

Dann folgt:

"Van Er Johan Masß 132 1/2 mar. entphangen sunder register, facit 88 guld. 8 ßl."

Es könnte scheinen, als ob hier 2 Theilzahlungen der Parchimer vorlägen, von denen die eine mit Register, die andere - das später Gesammelte umfassend - ohne ein solches geleistet wären. Dagegen sprechen aber mehrere Gründe.

Einmal steht dem die bestimmte Fassung entgegen, daß "die von parchim" 103 Mk. gezahlt haben. Denn wäre die Einziehung der Bede mit dieser Summe noch nicht abgeschlossen gewesen, so, glaube ich, hätte man eine darauf bezügliche Bemerkung gemacht. Ferner sind nur die 132 1/2 Mk. in eine Guldensumme umgerechnet; gehörten beide Summen zusammen, so hätte man dies vermuthlich durch gemeinsame Umrechnung ausgedrückt. Weiter wäre auch wohl kaum die Ablieferung von Parchimer Geldern durch einen Pfarrer erfolgt, wie man hier annehmen müßte, wenn die 132 1/2 Mk. aus der Stadt geflossen wären.

Doch ganz abgesehen von dem Umstand, daß man diese letzte Summe für die Vogtei Parchim nothwendig einsetzen muß, will man nicht an dieser Stelle eine unausfüllbare Lücke im Hauptregister bestehen lassen, so stützt auch noch ein erst neuerdings im Archiv aufgefundenes Spezialregister der Stadt Parchim die Annahme, in den 103 Mk. die Gesammtsumme des Ortes vor uns zu haben. In diesem Sonderregister ist die Altstadt bis ins einzelne ausgeführt; sie besitzt danach eine Bevölkerung von 968 über 15 Jahr alten Personen. Erinnert man sich nun, daß die Altstadt den größeren


1) Nach den folgenden Ausführungen sind die seiner Zeit bei einem Vortrage im Verein für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde über Parchim gemachten Angaben zu berichtigen. Verschiedene Gründe führten anfänglich dazu, zu vermuthen, daß die Neustadt im Specialverzeichniß mit berücksichtigt sei; diese erwiesen sich jedoch schließlich nicht als stichhaltig.
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Stadttheil ausmacht, daß die jenseits der Elde liegende Neustadt niemals die gleiche Einwohnerzahl erreichte, so geht daraus hervor, daß Parchim weniger Erwachsene als das Doppelte von 968 gehabt haben muß, daß also eine den 103 Mk. entsprechende Zahl von 1648 Personen über 15 Jahre den Anforderungen beider Register gerecht wird.

Hat somit aller Wahrscheinlichkeit nach das Hauptregister sämmtliche Erwachsenen Parchims, soweit sie verzeichnet wurden, aufgeführt, so entsteht nun die weitere Frage, ob voraussichtlich Weglassungen in größerem Maßstabe beim Eintragen stattgefunden haben. Man wird bei einer ruhigen Prüfung des Specialregisters mit "Nein" antworten müssen. Dasselbe macht den Eindruck einer planvoll angelegten und sorgfältig ausgeführten Arbeit. Zunächst ist die Altstadt in den Wokerthor= und den Kreuzthorbezirk eingetheilt, danach hat man innerhalb dieser Abtheilungen genau den Straßen folgend die Bede aufgezeichnet. An Straßen sind genannt: die Marktstraße, Heidenstraße, Lindenstraße, zweimal auf dem Sachsenhagen, St. Bartholomäusstraße, Knochenhauerstraße, Baderstraße, Kreuzthorstraße, Krämerstraße, dazu die außerhalb der Stadt Wohnenden und die Heiligen Geist=Leute, die Bewohner des Pfaffenhauses, des Elendenhauses und schließlich die in der Freiheit zu Unserer lieben Frauen. Daß Straßen fortgelassen wären, macht ein Vergleich mit den alten Stadtplänen unwahrscheinlich. auf dem genau begrenzten Gebiet der Altstadt konnten, da die Gehöfte damals eine weitere Ausdehnung als jetzt hatten, nicht mehr Straßen Raum finden. Dagegen ist nicht zu erweisen, daß alle Bewohner der Straßen aufgeschrieben wurden. Bestimmt sind in Wegfall gekommen der Adel und die Geistlichkeit, vielleicht auch wenige ganz mittellose Personen, letztere aber nur in sehr geringer Zahl, da es sich die Einnehmer angelegen sein ließen, selbst jedes wüste Haus und alle unbewohnten Buden, Keller und Stätten, im ganzen 41 solcher Wüstungen, im einzelnen aufzuzählen. Rechnet man für die Ausgefallenen noch 500 - 600 Personen zu den auf S. 250 festgestellten 2423 Einwohnern hinzu, so erhält man 1496 für Parchim gegen 3000 Menschen, erreicht damit aber auch die Maximalzahl, die nach der Bede irgend zulässig ist.

Diesen Ausführungen steht nun die gewöhnliche Ansicht von Parchims Größe und Herrlichkeit im Mittelalter und von dem Niedergange seiner Bevölkerung, etwa vom Ende des 16. Jahrhunderts an, entgegen. Sie stützt sich vor allen Dingen auf den Parchimer Chronisten Cordesius. 1 ) Dieser sagt:


1) Cordesius Chronicon Parchimense. Rostock 1670. (Quartausgabe.)
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1) S. 18: In der St. Georgskirche waren im Papstthum gegen 35 Altäre;

2) S. 43: Nach den alten Schoßbüchern sind vor dem Brande weit über 2000 Bürger in Parchim gewesen;

3) S. 44: Herzog Heinrich soll 1535 an Luther geschrieben haben, ihm einen Seelsorger für die 7000 Seelen starke St. Georgs=Gemeinde zu schicken;

4) S. 53: 1600 Personen sind 1626 an der Pest gestorben. Außerdem hat man auf Parchims Größe noch schließen zu müssen geglaubt aus drei von Beyer 1 ) zusammengestellten Punkten:

5) Im Falle eines Landfriedensbruches sollten nach einem Abkommen der Herzöge von Meklenburg und dem Fürsten von Werle von 1351 Parchim 40, Rostock 60, Wismar 40, Neubrandenburg, Malchin, Güstrow, Friedland und Waren dagegen nur 30 - 20 Mann stellen; 2 )

6) Zur Zerstörung der märkischen Raubburgen zogen 1399 1000 Bewaffnete und 400 Schützen von Seiten der Parchimer aus; 3 )

7) Musterungsrollen aus dem Anfang und der Mitte des 16. Jahrhunderts geben Parchim mit 400, Rostock mit 500, Wismar und Neubrandenburg mit 300, Güstrow, Friedland, Malchin und Waren mit nur 100 - 150 Mann an. 4 )

Gehen wir die Einwürfe der Reihe nach durch. Zu 1: Von der Größe der Kirchen ohne weiteres auf eine große Einwohnerzahl schließen zu müssen, ist durchaus nicht erforderlich. Kirchen werden gebaut und ausgestattet, je nachdem die ganze Zeitrichtung und der religiöse Sinn der Einwohner darauf hindrängt, nicht sowohl immer dann, wenn eine große Volksmenge vorhanden ist. Das belegen zahlreiche Beispiele der Gegenwart. Für Parchim kam außerdem noch hinzu, daß dort eine Linie des Fürstenhauses zeitweise ihre Residenz hatte und daß die Bürger sich eines großen Wohlstandes durch Handel und Gewerbe erfreuten. Ist es da zu verwundern, wenn sie ihre Kirchen besser ausstatteten, als man bei ihrer verhältnißmäßig geringen Zahl erwarten konnte? Zu 2 und 3: Die hier


1) Beyer, Betrachtungen über Parchim. Parchim und Ludwigslust 1893. S. 3 - 5. Vergl. Boll, Geschichte Meklenburgs. Neubrandenburg 1855. I, S. 309 - 311.
2) Meklenburgisches Urkundenbuch 13, Nr. 7524.
3) "By dersulven tit treckeden ut de van parcham vor lense jeghen ere viande, mit verhundert scutten unbe dusent werastich, unde vorbranden ere molen to grunde unde deden en groten scaden, hirumme dat se de koe hadden ghenomen von erer stad to parcham." Grautoff, Detmar=Chronik. Hamburg 1829. S. 379 - 380, führt Obiges zum Jahre 1397 an.
4) Contingentsacten im Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archiv.
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genannten Zahlen scheinen, wie es im Mittelalter so häufig geschieht, weit zu hoch gegriffen zu sein. Leider konnten die unter 2. erwähnten Schoßbücher nicht eingesehen werden; sollte aber die hohe Zahl von 2000 Bürgern nicht vielleicht so zu erklären sein, daß Cordesius die darin vor dem Brande überhaupt vorkommenden Bürger zählte, ohne sich auf ein bestimmtes Jahr zu beschränken?

Der Herzog wird aber deshalb 7000 Seelen Luther gegenüber angegeben haben, weil er nur so Aussicht hatte, seinen Zweck zu erreichen. Ein ähnliches Mittel wandten Rath und Bürgerschaft von Frankfurt a. M. an, als sie 1450 zu der einen bisher bestehenden Pfarrkirche auch noch die St. Peterskirche in der Neustadt und die Dreikönigskirche zu Sachsenhausen zu Pfarrkirchen erhoben wissen wollten. Auch sie gaben eine bei weitem zu große Zahl an, als sie dem Papste Nicolaus mittheilten, zu der bisherigen einen Pfarrkirche gehörten mehr als 12 000 Communikanten; denn 10 Jahre vorher betrug die gesammte Einwohnerzahl Frankfurts kaum 9000. 1 )

Ebenso hinfällig sind die Einwürfe zu 5, 6 und 7. Der erste und letzte sind schon S. 41 - 42 behandelt und gilt das dort Angeführte auch für Parchim. Zu 6 ist zu bemerken, daß die Städte nicht mit Bürgern, sondern mit Söldnern ihre Kriege führten, und daß man aus deren Menge keinen Rückschluß auf die Zahl der Bevölkerung des Ortes machen kann, der sie geworben hat.

Richtiger scheinen die Angaben unter 4 zu sein. Nimmt man an, daß Parchim 1496 rund 3000 Einwohner gehabt hat, so ist es sehr wohl möglich, daß sich ihre Zahl im 16. Jahrhundert, der Blüthezeit der Stadt, auf 5000 und mehr hob. Dann beginnt aber der Niedergang. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts suchte die erste große Feuersbrunst die Stadt heim, die sich, wenn auch nicht immer in gleicher Stärke, noch mehrfach wiederholte, eine Pest wütete unter den Eiwohnern und der 30jährige Krieg ließ auch Parchim nicht unverschont mit seinem Schrecken. Daß in solchen Zeiten die Bevölkerung reißend abnahm, ist klar.

Für das Jahr 1666 ist eine allgemeine Kopfsteuer für Meklenburg ausgeschrieben, die von allen über 14 Jahre alten Personen erhoben werden sollte. Nach dem Contributions=Edict vom 31. October 1666 sind nur wenige Klassen ausgenommen, die für Parchim kaum in Betracht kommen. Höchstens könnte man als Befreite die studirende Jugend, wenn sie das 18. Jahr erreicht hat, und die Adligen, die sich wegen kundbarer Armuth von ihrer Hände Arbeit ernähren müssen, erwähnen. Von den Handwerkern sollen im äußersten


1) Bücher, S. 196 - 198.
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Fall die ausgenommen sein, die sich absolut als unvermögend zeigen. Eine Zählung der angeführten Personen hat eine Bevölkerung Parchims von 855 Personen über 14 Jahre ergeben. Nimmt man nun an, daß das Verhältniß der Kinder von 14 Jahren und darunter zu den Erwachsenen dasselbe gewesen ist wie 1819, was jedoch vermuthlich zu hoch gegriffen wäre, 0,41:1, so kommt man für 1666 zu einer Gesammtzahl von 1206 Einwohnern. Die Bevölkerung der Stadt war also nachweislich durch die Schicksatsschläge des 17. Jahrhunderts bedeutend hinter die Zahl von 1496 zurückgegangen, sie betrug nicht einmal die Hälfte der früheren Summe. Nach dieler Zeit erholte sich Parchim allmählich wieder von seinen Verlusten. Doch selbst 1819 hat die Stadt mit ihren 4531 Einwohnern noch lange nicht die 12 - 15000 1 ) erreicht, die man ihr so gerne für das Mittelalter hat zuschreiben wollen.

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Alphabethisches Ortsverzeichniß.

     A.
Ahrenshagen, 246.
Altenhagen (Kl.=A. Dobbertin), 250.
Alt=Pokrent s. Pokrent.
Alt=Rehse, s. Rehse.
Alt=Schwerin, s. Schwerin.
Alt=Zachun, s. Zachun.
Ankershagen, 251.
Ave, 251.
     B.
Badekow. 243.
Badow, 257.
Badresch, 253.
Bahlen, 243. 262.
Ballin, 237. 253.
Bandekow, 243. 262.
Bandenitz, 257.
Bantin, 258.
Banzin, 258.
Banzkow, 249.
Barz, 237. 246.
Basepohl 255.
Bassow, 253.
Baumgarten (r. A. Neustadt), 256.
Bellin, 236, Anm. 2. 237. 246. 264.
Below (D.=A. Lübz), 245.
Bengersborf, 243.
Bennin, 243. 267.
Benthen, 238. 245. 264.
Bentin, 257.
Bergensdorf, 254.
Besendorf, 257.
Beseritz, 237. 254.
Besitz, 243.
Bickhusen, 243. 262.
Bleese, 244. 263.
Blieschendorf, 244.
Blücher, 243.
Bobitz, 248.
Bobzin (D.=A. Wittenburg), 257.
Boddin, 257.
Boek (r. A. Neustadt), 251.
Boissow, 258.
Boizenburg, 241. 242. 243. 259.
262. 264. 265.
Böken, 248.
Borgfeld, 255.
Bossow, 250.
Botelsdorf, 244.
Brahlstorf, 259.

1) Festgabe für den patriotischen Verein, 1864, S. 43.
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Bredenfelde, 256.
Breesen (D.=A. Gadebusch), 245.
Breesen (r. A. Stavenhagen), 255.
Bresegard, 249.
Gr.=Bresen, 246. 264.
Bresewitz, 254.
Bretzin, 243.
Briggow, 255.
Brohm, 253.
Brunn, 254.
Brüsewitz, 248.
Gr.=Brütz 248.
Brütz 245. 264.
Buchholz (D. A. Gadebusch), 244. 263.
Bülow (r. A. Stavenhagen), 247.
     C.
  (s. K. und Z.)
Camin, 258.
Chemnitz, 255.
Clausdorf (r. A. Neustadt), 256.
Consrade, 250.
Cordshagen (D.=A. Gadebusch), 245.
Cosa, 237. 253.
Cramon (r. A. Schwerin), 248.
Cramonshagen, 248.
     D.
Dabel, 250.
Dahlen, 254.
Dahmen, 247.
Dalberg, 248.
Dalliendorf, 248.
Dambeck (r. A. Neustadt), 251.
Dambeck (D. A. Schwerin), 248.
Damerow (r. A. Lübz), 236.239. 252.
Dammereez, 259.
Dammerow, 252.
Daschow, 252.
Dehmen, 250.
Demzin, 246.
Dersenow, 243. 262.
Deven (r. A. Stavenhagen), 256.
Dewitz, 254.
Dinnies, 250.
Distelow, 245. 264.
Döbbersen, 257.
Dobbertin, 250.
Dobbin (Kl.=A. Dobbertin), 250.
Dodow, 258. 267.
Dragun, 244, 263.
Dratow, 256.
Dreilützow, 258.
Drieberg, 248.
Drönnewitz, 257.
Dümmer, 258.
Dümmerstück, 258.
Düssin, 259.
     E.
Eichhorst, 253.
Gr.=Eichsen, 247.
Mühlen=Eichsen, 248.
     F.
Fahrbinde, 249.
Faulenrost, 246.
Federow, 251.
Flotow, 251.
Frauenmark, 244.
     G.
Gädebehn (r. A. Stavenhagen), 255.
Gabebusch, 236. 238. 242. 243. 259.
263. 264. 265.
Galenbeck, 255.
Gallin (D.=A. Boizenburg). 243.
Gallin (D. A. Lübz), 252.
Gammelin, 258.
Ganzkow, 254.
Ganzlin, 252.
Ganzow, 243. 263.
Garden, 250.
Garlitz (r. A. Wittenburg), 259.
Gehrum, 243. 262.
Genzkow, 253.
Gerdshagen (Kl=A. Dobbertin), 250.
Gessin, 247.
Gevezin 255. 267.
Gielow, 246.
Gr.=Gievitz, 256.
Kl.=Gievitz, 256.
Glave, 246.
Glienke, 253.
Glocksin, 254.
Gnevsdorf, 252.
Gnoien, 237. 239. 245. 259.
Goddin (r. A. Schwerin), 247.
Godenswege, 254.
Godow, 256.
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Göhren (Stargard) 253.
Goldberg, 245. 260. 264. 265.
Goldenbow (r. A. Wittenburg), 258
Goldenstädt 249.
Golm, 253.
Gothmann, 243. 262.
Gottmannsförde, 248.
Grambow (r. A. Gadebusch), 244.
Grambow (r. A. Lübz), 245. 264.
Grambow (r. A. Schwerin), 248.
Grambzow, 256.
Gramelow, 236. 254.
Granzin (D.=A. Boizenburg), 243.
Gresse, 243.
Greven (D.=A. Boizenburg), 243.
Grevenhagen, 247.
Grieschow, 255.
Gr.=Bresen, s. Bresen.
Gr.=Brütz, s. Brütz.
Gr.=Eichsen, s. Eichsen.
Gr.=Gievitz s. Gievitz.
Gr.=Helle, s. Helle.
Gr.=Krams, s. Krams.
Gr.=Luckow, s. Luckow.
Gr.=Medewege, s. Medewege.
Gr.=Plasten, s. Plasten.
Gr.=Renzow, s. Renzow.
Gr.=Roge, s. Roge.
Gr.=Salitz, s. Salitz.
Gr=Stück, s. Stück.
Gr.=Tessin, s. Tessin.
Gr.=Trebbow, s. Trebbow.
Gr.= Vielen, s. Vielen.
Gr.=Welzin, s. Welzin.
Grubenhagen, 247.
Gülze, 243. 262.
Gülzow, 255.
Güstow (D.=A. Gadebusch), 244. 263.
     H.
Hagen, 245.
Tom Hale, 257.
Gr.=Helle, 251.
Kl.=Helle, 255.
Helpt, 253.
Herbrechtshagen, 237. 253.
Herren=Steinfeld, s. Steinfeld.
Hindenberg, 244.
Hinrichshagen, 237. 246.
Hinzenhagen, 246.
Hohen=Werder, s. Werder.
Hohen=Woos, s. Woos.
Holdorf (r. A. Gadebusch), 243.
Holt=Krams, s. Krams.
Holzendorf (Stargard), 254.
Hundorf (Gr. =), 244.
Hundorf (Kl.=), 244. 263.
Hundorf (St.=A. Schwerin), 248.
Hungerstorf (r. A Stavenhagen), 256.
     J.
Jarmstorf. 243. 263.
Jatzke, 253.
Jeese, 244.
Jellen, 250.
Jesar (Kirch=), 257.
Jesar (Probst =), 249.
Jesow, 259.
Jhlenfeld, 254.
Jürgenstorf, 255.
     K.
   (s. C.)
Käbelich, 253.
Kammin (Stargard), 254.
Karst, 257.
Kargow, 256.
Karow (r. A. Lübz), 236, 252.
Käselow (r. A. Gadebusch), 244. 263.
Kasendorf, 244.
Kastorf (r. A. Stavenhagen), 255.
Kirchstück, s. Stück.
Kittendorf, 255.
Kleeth, 255.
Kl.=Gievitz, s. Gievitz.
Kl.=Helle, s. Helle.
Kl.=Luckow, s. Luckow.
Kl.=Medewege, s. Medewege.
Kl.=Plasten, s. Plasten.
Kl.=Renzow, s. Renzow.
Kl.=Salitz, s. Salitz.
Kl.=Tessin, s. Tessin.
Kl.=Trebbow, s. Trebbow.
Kl.=Upahl, s. Upahl.
Kl.=Vielen, s. Vielen.
Kl. Welzin, s. Welzin.
Klockow (r. A. Ivenack), 255.
Klockow (r. A. Neustadt), 251.
Klocksin, 247.
Kloddram, 258.
Klokow (Stargard), 253.
Kloteke, 249.
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Kneese (D.=A. Gadebusch), 245.
Knorrendorf, 255.
Köchelstorf (r. A. Gadebusch), 244.
Kogel (r. A. Lübz), 245. 264.
Kogel (D. =A. Wittenburg), 258.
Kölpin (Stargard), 253.
Kölzin, 258.
Kossebadendorf, 256.
Kotelow, 253.
Köthel, 256.
Kothendorf, 257.
Kraase, 256.
Krakow. 238. 246. 260. 264. 265.
Gr.=Krams, 249.
Holt=Krams 249.
Krembz, 245. 263.
Krenzlin, 249.
Kressin, 252.
Kriesow, 255.
Krukow, 251.
Kublank, 253.
Kuchelmiß, 246.
Kuppentin, 252.
Küssow (Stargard), 254.
     L.
Langenheide, 259.
Langhagen (r. A. Stavenhagen), 251.
Langwitz, 246.
Lansen, 256.
Lapitz, 251.
Laupin, 249.
Lehmkuhlen, 257.
Lehsen, 257.
Lehsten, 256.
Lenzen, 250.
Leppin (Stargard), 254.
Levenstorf, 246.
Liepen (r. A. Stavenhagen), 251.
Lindow, 253.
Lipen (Stargard), 253.
Lohmen, 250.
Loiz (Stargard), 236. 238. Anm. 1. 253.
Loosen, 249.
Lübbendorf, 249.
Lübbersdorf (Stargard), 254.
Lübesse, 249.
Lübkow, 251.
Lübstorf. 248.
Lübtheen, 249. 260.
Luckwitz, 258.
Gr. =Luckow (Penzlin), 251.
Kl.=Luckow (Penzlin), 251.
Gr.=Luckow (bei Teterow), 247.
Kl=Luckow (bei Teterow), 247.
Lupendorf, 247.
Luplow, 251.
Lüttenmark, 243.
Lüttow, 258.
Lützow, 244.
     M.
Malchin, 246. 259. 260.
Mallin, 251.
Marin, 251.
Markow, 255.
Marsow, 258.
Gr.=Medewege, 249.
Kl.=Medewege, 249.
Meezen, 243. 263.
Melkof, 259.
Mestlin, 250.
Meteln, 247.
Mieckow, 256.
Mildenitz, 253.
Mirow, 249.
Moisall, 247.
Möllen, 246.
Mollenstorf. 251.
Möllin, 244. 263.
Mölln, 255.
Moltenow (r. A. Schwerin), 247.
Molzow, 246.
Mueß, 249.
Mühenbeck, 258.
Mühlen=Eichsen, s. Eichsen.
     N.
Naudin, 248.
Neddemin, 254.
Neezka, 238. 253.
Neuendorf (r. A. Gadebusch), 244.
Neuendorf (Stargard), 251. 267.
Neuenkirchen (Stargard), 254.
Neuenkirchen (r. A. Wittenburg), 258.
Neu=Pokrent, s. Pokrent.
Neu=Rähse, s. Rähse. Neu.=Zachun, s. Zachun.
Neverin, 254.
Niendorf (r. A. Boizenburg), 243.
Nienhagen (Kl.= A. Dobbertin), 250.
Nienmark, 248.
Nostorf, 243. 262.
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     O.
Oldenstorf, 250.
     P.
Pampow (D.=A. Schwerin), 249.
Pampow (r. A. Stavenhagen), 256.
Pamprin, 258.
Parchim, 250. 259. 260. 268 - 272.
Parum (r. A. Wittenburg), 257.
Pasenow, 254.
Passentin, 251.
Passow (D.= A. Gadebusch), 244. 263.
Passow (r. A. Lübz), 237. 239. 245.
Pätrow, 244. 263.
Peckatel (D. =A. Schwerin), 250.
Peckatel (r. A. Stavenhagen), 251.
Penzlin (Stadt), 241. 250. 259.
Penzlin (r. A. Lübz), 236. 252.
Perlin, 258.
Petersdorf (Stargard), 253.
Picher, 249.
Pieverstorf (r. A. Grevesmühlen), 244.
Pieverstorf (r. A. Neustadt), 251.
Pingelshagen, 249.
Pinnow, 255.
Gr.=Plasten, 256.
Kl.=Plasten, 256.
Plat, 253.
Plate, 250.
Plauerhagen, 252.
Podewall, 254.
Pogreß, 257.
Alt=Pokrent, 244.
Neu=Pokrent, 244. 263,
Poserin, 236. 252.
Pragsdorf, 237. 254.
Presek, 258.
Pribbenow, 255.
Wendisch=Priborn, 252.
Puchow, 251.
Püttelkow, 257.
     Q.
Quadenschönfeld, 236. 237. 254.
Quastenberg, 237. 254.
     R.
Radegast (r. A. Gadebusch), 245. 263.
Rabelübbe, 258.
Raguth, 257.
Neu=Rähse, 251. 267.
Rambeel, 244.
Rambow (r. A. Stavenhagen), 247.
Rastow, 249.
Rattei, 254.
Rehberg, 253.
Alt=Rehse, 251.
Reimershagen, 246. 264.
Rensdorf, 243. 262.
Gr.=Renzow, 244. 263.
Kl.=Renzow, 258.
Riepke, 254.
Rittermannshagen, 238. 246.
Ritzerow, 255.
Röckwitz, 255.
Roduchelstorf, 245.
Roga, 253.
Rogahn, 249.
Gr.=Roge, 256.
Roggendorf, 245. 263.
Roggenhagen, 254.
Rosenhagen (r. A. Schwerin), 248.
Rosenow (D.=A. Gadebusch), 244. 263.
Rosenow (D.=A. und r. A. Stavenhagen),
255. Rowa, 254.
Ruest, 250.
Rugensee, 248.
Rühlow, 253.
Rumshagen, 251.
Rüting, 247.
     S.
Sabel (Stargard), 254.
Sabelkow, 253.
Sagel, 247.
Gr.=Salitz, 245. 263.
Kl.=Salitz, 245. 263.
Salow, 253.
Sammit, 250.
Schadeland, 258.
Schadendorf, 248.
Schaliß, 258.
Scharpzow, 255.
Schlön, 256.
Schmorter Mühle, 251.
Schönau, 256.
Schönbeck, 253.
Schönfeld (r. A. Schwerin), 247.
Schönhausen, 237. 253.
Schorßow, 237. 246.
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Schossin, 257.
Schwanbeck, 254.
Schwandt, 255.
Schwartow, 243.
Schwastorf, 256.
Alt=Schwerin, 252.
Schwichtenberg, 254.
Schwinkendorf, 246.
Seefeld (r. A. Grevesmühlen und
Schwerin), 247. Seelstorf, 245. 264.
Serrahn, 246.
Silz, 236. 252.
Sommerstorf, 256.
Speck 251.
Sponholz, 254.
Stargard, 254. 260.
Staven, 253.
Stavenhagen, 255. 260.
Steder, 243. 262.
Steinbeck (D.=A. Gadebusch), 244. 263.
Steinbeck (r. A. Goldberg), 246. 264.
Herren=Steinfeld, 248.
Steinfort, 248.
Stöllnitz, 257.
Stralendorf (D.=A. Schwerin), 250.
Stresddorf, 244.
Gr.=Stück, 249.
Kirch=Stück, 248.
Suckwitz 245. 264.
Sülte, 249.
Sülten (D.=A. Stavenhagen), 255.
     T.
Tarnow (r. A. Stavenhagen), 255.
Techentin (D.=A. Lübz), 245.
Techentinerhagen, s. Hagen.
Teschendorf (Stargard), 253.
Tessenow (r. A. Güstrow), 247.
Tessin (D.=A. Boizenburg), 243.
Tessin (r. A. Wittenburg), 257.
Gr.Tessin, 246.
Kl.=Tessin, 246. 264.
Testorf, 258.
Teterow, 235, Anm. 1. 237. 238. 239. 256.
260. Tews=Woos, s. Woos.
Tom Hale, s. Hale.
Torgelow, 256.
Gr.=Tebbow, 248.
Kl.=Trebbow, 248.
Tressow (r. A. Neustadt), 246.
Trollenhagen, 254.
     U.
Uelitz, 249.
Unbenanntes Dorf, 256. 267.
Kl.=.Upahl, 250.
     V.
Valluhn, 258.
Varchentin, 256.
Varchow, 256.
Veelböken. 244. 263.
Vellahn, 258.
Vielank, 249.
Gr.=Vielen, 251.
Kl=Vielen, 237. 251.
Vielist, 256.
Vietlübbe (r. A. Gadebusch), 244. 263.
Vietlübbe (D.=A. Lübz). 252.
Voigtsdorf, 253.
     W.
Wackerow, 255.
Wakenstädt, 243. 263.
Walkenzin, 251. 267.
Walzmühlen, 250.
Wangelin, 236. 252.
Warbende, 236. 254.
Wargentin, 246.
Warlin, 254.
Warsow (D.=A. Hagenow), 257.
Waschow, 257.
Webelsfelde, 248.
Wedendorf, 244.
Weitendorf (r. A. Grevesmühlen), 245.
Weitendorf (r. A. Ivenack), 255.
Weitin, 251. 267.
Weltzin (r. A. Lübz), 245. 264.
Gr.=Welzin, 258.
Kl.=Welzin, 258.
Wendelstorf (r. A. Grevesmühlen), 247.
Wendisch=Priborn, s. Priborn.
Wendisch=Waren, 245. 264.
Wendorf (r. A. Grevesmühlen), 247.
Wendorf (r. A. Plau), 252.
Hohen=Werder, 237. 251.
Werder, 252.
Wickendorf, 248.
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Willershagen, 254.
Wilsen (r. A. Goldberg), 246.
Wittenborn, 253.
Wittenburg, 235, Anm. 1. 241. 257. 260.
Wittenförden, 248.
Woez, 257.
Woggersin, 255.
Wokuhl, 251.
Wolde, 257.
Woldegk. 253. 260.
Wollaghe, 244. 263.
Wölzow, 257.
Hohen=Woos, 249.
Tews=Woos, 249.
Woosten. 245. 264.
Wrodow, 251.
Wüstenmark (D.=A. Grevesmühlen), 248.
Wüstmark (D.=A. Schwerin), 249.
     Z
Alt=Zachun, 257.
Neu=Zachun, 257.
Jahren (D.= A. Lübz), 252.
Zahren (r. A. Neustadt), 251.
Zahrensdorf (r. A. Boizenburg), 243.
Zarchlin, 252.
Zarrentin, 258. 260.
Zehmen, 245.
Zickhusen, 247.
Zidderich, 245.
Ziddorf, 247.
Ziggelmark, 257.
Zirzow, 255. 267.
Zolkendorf, 255.
Zülow (D.=A. Schwerin), 250.
Zweedorf (D.=A. Boizenburg), 243. 262.
Zwiedorf, 255.

 

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