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I.

Ueberblick

über die

Geschichte Wismars.


Vortrag bei der Jahresversammlung des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Wismar. 1890, Juli 11.

Von
Dr. F. Techen.

~~~~~~~~~~~~~

Sehr geehrte Herren.

Hätte es sich darum gehandelt, das Thema für einen Vortrag in der heutigen Festversammlung nach meiner Bequemlichkeit auszuwählen, so würde ich Sie vielleicht über eines Heinrich Kracht Rechtshandel oder über die Schreibung des Namens Meklenburg zu unterhalten vorgezogen haben. Da es sich aber fragte, wie der Verein für meklenburgische Geschichte und seine Freunde auf einem Tage zu Wismar am geeignetsten zu begrüßen seien, so war für mich keine schönere Aufgabe zu finden als Ihnen in großen Zügen die Geschichte der Stadt vorzuführen, welche Sie mit Ihrer Gegenwart beehren, und dafür bitte ich Sie mir geneigtest Gehör schenken zu wollen.

So sehr Niklot und seine Söhne sich gegen die Herrschaft Heinrichs des Löwen gesträubt hatten, so eifrige Pflege fand die Colonisation unseres Landes durch Heinrich Burwy und seine Söhne und Enkel. Eine deutsche Stadt erhob sich nach der andern — ich nenne Rostock, Parchim, Güstrow, Plau, Malchow, Malchin —,

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ein Kloster erstand nach dem andern — ich erinnere an Doberan, Neukloster, Dobbertin, Rehna — , alle freigebig mit Landereien und Freiheiten ausgestattet.

Eine der glücklichsten Schöpfungen dieser thätigen Zeit war Wismar. Seine Gründung fällt in die letzten lahre Burwys: denn ist auch kein Pergament über die Stiftung erhalten, vielleicht auch nicht ertheilt, so ist es doch durch mancherlei Combinationen sehr wahrscheinlich gemacht, daß sie im Jahre 1226 erfolgt ist.

Es kann auch kein Zweifel sein, daß die Stadt von Anfang an nach einem wohlbedachten Plane erbaut ist und ihr geordnetes Straßennetz nicht dem Spiele des Zufalls und der Willkür einzelner dankt. Sie schloß aber ursprünglich bei der Heiligen Geistkirche nach Westen ab. Doch genügte schon nach wenigen Jahren der zuerst abgesteckte Raum den Bedürfnissen nicht mehr, und es mußte, vermuthlich 1238, das Gebiet des dritten Kirchspiels S. Jürgen der Altstadt hinzugefügt werden. Das ist die Neustadt, ein Name, welcher zuerst 1387, ständig seit 1401 der früher Heiligen Geist=Grube benannten Straße beigelegt wird. Dagegen vernothwendigte sich am entgegengesetzten Ende der Stadt während der Vormundschaftsstreitigkeiten, durch die in Abwesenheit des Herrn Heinrichs des Pilgers das Land beunruhigt ward, wohl 1276, eine Beschränkung.

Seit 1257 hatte Heinrichs Vater Johann seine Residenz von Meklenburg in die neuerbaute Burg aus dem Weberkampe verlegt. Und diese Burg stand offenbar mit der Stadt in engem Zusammenhange. Als nun in der Vormundschaftsfehde der Markgraf von Brandenburg und die Grafen von Holstein und Schwerin plündernd in das Meklenburgische einfielen, trennte der Rath, der bei dem buntesten Wechsel der Parteiungen ringsum stets treu auf Seite der nächsten Agnaten und der Fürstin Anastasia blieb, durch eine Mauer die Burg von der Stadt ab, indem er sich wegen der Anlage der Befestigung aus eine Vollmacht des abwesenden Herrn berief, und gab damit dem Umfange der Stadt die Begrenzung, die fast sechshundert Jahre hindurch nicht überschritten ist.

Jener Mauerbau aber, der damals entschieden im Interesse des Fürsten lag, ward in späteren Jahren, als es sich herausstellte, daß die Stadt dadurch ungemein an Selbständigkeit gewonnen hatte, ihr als ein Uebergriff zum Nachtheile ihrer Herren ausgedeutet und vorgeworfen.

Freilich hatte man in das Stadtgebiet, worin schon Theile vom Krukowschen Felde, Vinekendorp (Hasseld), Theile von Dammhusen und Cessin (Vlöte) ausgegangen waren, zwar mit Genehmigung

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der Vormundschaft, aber doch gegen den eigentlichen Wunsch des Fürsten auch Dorsteen und Dargetzowe (beide vor dem Altwismarthore) hineingezogen und zu Weichbildsrecht gelegt. Dazu waren die Juden, die unter der Fürsten Schutz standen, vertrieben und der Vogt vergewaltigt. Endlich hatte die Stadt sich geweigert eine fürstliche Hochzeit — die des jungen Heinrich 1292? — in ihren Mauern feiern zu lassen.

So konnte man es dem nach langen Jahren aus dem Morgenlande unverhofft zurückgekehrten älteren Heinrich nicht wohl verdenken, wenn er über die Ausschließung seiner Burg aus der Stadt seinen Unwillen kundgab.

Diese Mißstimmung ward jedoch im Jahre 1300 gütlich dadurch verglichen, daß die Fürsten ihre Burg vor der Stadt abbrachen und den Platz an Wismar verkauften, wogegen die Stadt ihnen zu einer Residenz, die sie hier nicht entbehren konnten, den Raum des Fürstenhofes zwischen S. Marien und S. Jürgen zugestand. Ausdrücklich ward dabei ausbedungen, daß das neue Schloß nie befestigt werden und vom Lübischen Rechte nur für die Besitzer und ihre Diener ausgenommen sein sollte.

Streitigkeiten der Diener mit andern sollten dagegen Lübischem Rechte unterilegen; Schuldner, die in den Hof kämen, sollten vor dem Fürsten zu Rechte stehn, im Weigerungsfalle Lübischem Rechte unterworfen werden; Wismarsche Bürger sollten unter keinen Umständen dem Lübischen Rechte entzogen werden; Brandstifter, Diebe, Todtschläger, Räuber sollten keinen Schutz finden.

Der Rath machte also auch seinen Herren gegenüber schon damals das Princip geltend, nach dem in der Folge Orden und Klöster und Fremde behandelt wurden, wenn sie in der Stadt Grundbesitz erwerben wollten. Es mußten sich nämlich die Höfe von Doberan, Cismar, Neukloster und der des deutschen Ordens unter das Lübische Recht geben mit der einzigen Vergünstigung sich gegen eine feste jährliche Abgabe von Schoß und Nachtwache befreit zu sehen. Verkauft durften die Höfe nur an Bürger werden, und es sollten keinerlei Verdächtige, Herren und Ritter auf ihnen geherbergt werden. Auch Helmold von Plessen, Johann Mule und Alheid von Satem gingen die Bedingung ein, nur an Bürger zu verkaufen. Dem Ratzeburger Bischofe aber, seinem Diöcesan, verweigerte der Rath überhaupt eine Wohnung in der Stadt und sicherte sich durch die Bürgersprache und eine besondere Willküre. Der Rath wollte eben allein Herr in der Stadt sein.

Das mit den Fürsten wegen ihres Hofes hergestellte Einvernehmen hatte aber keine Dauer. Schon 1311 kam es zu offenem

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Kriege, nach den Chronisten weil wiederum Wismar sich geweigert hatte, zu einem Hochzeitsfeste den fürstlichen Gästen seine Thore zu öffnen. Die Hochzeit ward anderswo gefeiert. Dann aber schloß der mit dem dänischen Könige verbündete Fürst Heinrich Wismar ein, und trotz der Hülfe Rostocks erlag die Stadt. Sie mußte ihre Widersetzlichkeit mit bedeutenden Opfern an Geld und Freiheiten bezahlen. Unter anderem mußten der jüngst erworbene Zoll und Vogtei, die erst von 1373 auf die Dauer wieder an die Stadt kamen, zurückgestellt werden. Und ein Preis dieses Sieges wird es auch gewesen sein, daß der Fürst beim Meklenburger Thore innerhalb der Stadt neuerdings ein Schloß mit Thurm und Bergfrit erbauen konnte. Wenigstens trat zur Zeit der folgenden vormundschaftlichen Regierung 1329 Albrecht, der Sohn Heinrichs, ein solches ab, wogegen ihm wieder der Hof bei S. Jürgen zu Lübischem Rechte übergeben ward.

Albrecht scheint sich aber, wenn er auch zu Anfang seiner Regierung (bis 1336) vorzugsweise in Wismar war, doch in diesem Hofe mitten in der Stadt nicht recht heimisch gefühlt zu haben und hat schwerlich vergessen, wie er zur Veräußerung seines ererbten Schtosses — noch 1339 klagte er darüber — genöthigt worden war. Daher verlegte er, nachdem er, seit 1348 Herzog und Reichsfürst, die Grafschaft Schwerin erworben hatte, seinen Sitz nach der minder mächtigen und minder privilegirten Grafenstadt, und Wismar hörte auf Residenz zu sein.

Ist die Vermuthung, nach welcher wir Wismar im Jahre 1226 gegründet sein ließen, keine verfehlte, so würde Lübeck an der Gründung der neuen Stadt einen großen Antheil gehabt haben.

Lübischem Rechte gemäß lebte sie. Lübisches Recht hatten aber auch Rostock, Stralsund, Greifswald.

Diese Rechtsgemeinsamkeit erleichterte, um nicht zu sagen veranlaßte, gemeinsame Beschlüsse in bestimmten Angelegenheiten je nach Erforderniß der Zeiten. Und je öfter solche Beschlüsse sich wiederholten und je mehr Sachen sie in ihren Kreis zogen, um so fester ward das Band, das die Städte zusammenhielt.

1259 also vereinigten sich, nachdem ein paar Jahre vorher unter Beihülfe Wismars Lübeck und Rostock sich um gegenseitige Streitigkeiten verglichen hatten, Lübeck, Rostock und Wismar gegen die Seeräuber. Sie legen dieselben überall in Kirchen, auf Kirchhöfen, zu Wasser und zu Lande friedlos und sprechen gleiche Friedlosigkeit über alle Heger derselben aus.

Im Anfange der sechziger Jahre werden schon umfassendere Beschlüsse zum Besten aller Kaufleute gefaßt, die nach Lübischem Rechte leben.

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1281 vereinigen sich in Rostock zuerst die fünf wendischen Städte an der Ostsee und beschließen 1283 mit andern Genossen und mit den Fürsten der Nachbarschaft einen umfassenden Landfrieden.

Im folgenden Jahre erprobte sich dieser Bund in Beschlüssen und dann auch im Kriege gegen Norwegen.

Fortan erneuerten die fünf Städte ihr Verbündniß regelmäßiger und setzten durch, daß an Stelle Wisbys Lübeck als Oberhof von Nowgorod anerkannt wurde.

Aber 1311 erlagen die Städte, welche sich vor kurzem ohne Lübeck, das unter dänischen Schutz getreten war, zu großen Dingen verbunden hatten, im Kampfe gegen ihre Landesherren.

Und wenn auch in dem Friedensschlusse dem gedemüthigten Wismar ausdrücklich das Recht zugestanden ward, zu Wasser mit einem Koggen und einer Snicke und sonst innerhalb der Mauern den Bundesgenossen Hülfe zu leisten, so verging doch manches Jahr, ehe der Bund sich erneuerte. Aber aus Beliebungen wegen des Böttcheramts 1321 folgten 1338, 1339, 1341, 1344 Land= und Seebefriedigungsbündnisse.

Daraus wurde der deutsche Kaufmann den Beschlüssen ber Städteversammlungen unterworfen, und im Jahre 1358 ist zuerst von Städten der deutschen Hanse * ) die Rede.

In diesem selben Jahre wurden nach der Inschrift in der Schwarzen Klosterkirche am 2. Juli vor Wismar die Dänen besiegt und ihr Anführer Peter Dene von den Wismarschen gefangen eingebracht, ein Sieg, zu dessen Andenken alljährlich an diesem Tage den Pfarrherren der drei Kirchen wie den beiden Klöstern je ein Stübchen (gut 3 1/2 Liter) Rheinwein aus dem Rathsweinkeller verabreicht ward.

Weniger glücklich als in diesem Kriege, an dem es als meklenburgische Stadt Theil genommen hatte, war Wismar und waren seine hansischen Bundesgenossen in dem Kriege, welchen sie wegen des Ueberfalles von Wisby 1361 mit König Waldemar begannen. Denn obgleich die Hanse große Aufwendungen machte — Wismar allein stellte zwei Koggen und zwei Snicken und berechnete 1364 über 14000 Mk. Kosten — dennoch mußte nach der in Schonen hauptsächlich durch der Könige Magnus und Hakon Schuld erlittenen Niederlage ein unrühmlicher Friede geschlossen werden.

Um so ruhmvoller verlief der zweite auf Waldemars weitere Gewaltthätigkeiten ihm erklärte hansische Krieg (1368-1370).


*) Vergl. hierzu Koppmann: Rostocks Stellung in der Hanse, Jahrb. LII, 189-206.
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Und die Hanse ward durch den Friedensschluß von Stralsund als die erste Macht des Nordens anerkannt, indem die dänische Königswahl künftig nur unter Beirath der Städte sollte vorgenommen werden.

Diese Stellung hat die Hanse allerdings nicht zu behaupten vermocht. Aber der Ruhm ist geblieben, und es wird auch kein Zufall sein, daß in jenen hellen Tagen Karl der Vierte, der einzige deutsche König, der seinen Fuß in unsere Gegenden gesetzt hat, den Norden bereiste. Außer Lübeck besuchte er auch Wismar, und die Wismarschen rühmten sich, von ihm noch mehr Dank sich verdient zu haben als selbst die Lübecker.

Gestatten Sie mir, daß ich den Bericht des Rathsschreibers Heinrich von Balse hierüber wiedergebe. Derselbe schreibt:

Im Jahre des Herrn 1375 am Tage vor Aller=Heiligen — October 31 — war in unserer Stadt Wismar der ruhmreiche und unüberwindliche Herr Herr Karl der Vierte, der Römer Kaiser, mit seiner Gemahlin und mehreren andern Fürsten. Meine Herren die Rathmannen holten ihn mit Ehrerbietung und großem Gepränge ein und bezeigten ihm in allem, was er brauchte, große Dienstbeflissenheit, indem sie ihn in allem und jedem freihielten und alles bezahlten. Dafür sagte er auch, wie verlautete, meinen Herren mehr Dank als den Herren Rathmannen von Lübeck, wo er vorher gewesen war. Und am andern Tage gaben ihm wieder meine Herren aus eine große Strecke das Geleit, wodurch sie sich nicht geringen Dank verdienten.

Doch der Rückschlag blieb nicht aus, indem Wismar wie Rostock als landsässige Städte durch das Unglück König Albrechts in Schweden mit getroffen wurden und genöthigt waren, zu seiner Befreiung sich an einem langen kostenreichen Kriege geringes Erfolges zu betheiligen. Und wenn sie auch zuerst von den Vitalienbrüdern, denen sie ihre Häfen öffneten, Nutzen zogen so überwogen doch die Handelsschädigungen und die schlimmen Folgen, des an die Vitalienbruderschaft und die Kaperei sich anschließenden Raubwesens * ), der Kriegskosten nicht zu gedenken, solchen Nutzen bei weitem.

Wir würden nun in das funfzehnte lahrhundert, die Zeit der bürgerlichen Unruhen, einzutreten haben. Es würde zu zeigen sein, daß diese Unruhen mit den Kosten der letzten Unternehmungen


*) Beiläufig: Klaus Störtebeker und Gödeke Michel, die zu den schlimmsten Raugesellen gehörten, sind vielleicht aus Wismar gebürtig gewesen; jedenfalls hatten sie eine Zeit lang hier ihren Aufenthalt.
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in ursächlichem Zusammenhange stehn. Es würde aber auch zu dem Verständnisse der Unruhen die Verfassung der Stadt darzulegen sein.

Wollte ich aber so vorgehn, so möchte ich mit meiner Uebersicht kaum zum Ziele kommen. Deshalb werde ich, da die Verfassung der Stadt schlechterdings nicht übergangen werden kann und keine zu starke Kürzung verträgt, die aufs engste zusammengezogene Geschichte der Unruhen in eine Geschichte der Verfassung ausgehn lassen, diese aber bis zur Gegenwart verfolgen. * )

In den Städten Lübischen Rechtes war der Rathsstuhl der Regel nach mit vierundzwanzig Rathmannen besetzt, unter denen vier Bürgermeister zu sein pflegten. In jährlichem Wechsel, der hier zu Himmelfahrt stattfand — daher noch die Rathspredigt zu Rogate —, trat je ein Drittel von den Geschäften zurück, eins blieb und eins trat ein, so daß der geschäftsführende Rath immer aus sechzehn Personen bestand, und jeder Rathmann, nachdem er zwei lahre hindurch seine Zeit den öffentlichen Angelegenheiten dargebracht hatte, ein Jahr mehr oder minder Ruhe genießen konnte.

Wieweit diese Ruhe sich erstreckte und wozu auch die zurückgetretenen Herren ihre Ruhe opfern mußten, das sind zu schwierige Fragen, als daß sie hier ihre Erledigung finden könnten, soweit sie es überall können, und tempora nmtantur: 1350 ist nicht 1400 und 1500 nicht gleich 1600.

Zu Himmelfahrt wurden bei dem Wechsel von den Bürgermeistern, welche von sehr früher Zeit an ihr Amt aus Lebenszeit übernahmen, auch die Rathsämter aufs neue vertheilt. Die Kämmerherren hatten vor allem die Verwaltung der Kämmerei, des Stadtvermögens, dazu die Aussicht über Archiv und Rüstzeug, die Weinherren die Verwaltung des Weinkellers, dessen Ueberschüsse unter dem Rathe zur Austheilung kamen, die Richteherren, ursprünglich Beisitzer des Vogtes, nach Erwerbung der Vogtei seine Stelle einnehmend, waren die Vorsitzer und Leiter des Gerichts, die Ziegelherren und Bauherren hatten die Aussicht über den Ziegelhof und die Leitung der städtischen Bauten. Den Weddeherren lag es ursprünglich ob, die erkannten Bußen einzuziehen, allmählich bekamen sie aber eine richterliche Competenz in Handwerkssachen, Dienstbotenangelegenheiten und Sachen des Verkehrs — das Gewette —; die Steinherren verwalteten den zum Nutzen des ganzen Rathes betriebenen Handel mit Mühlsteinen. Die Namen Münzherren und Acciseherren erklären sich selbst.


*) Das Folgende in engem Anschluß an Crulls Einleitung zu der Rathslinie, Hansische Geschichtsquellen II.
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Die genannten Aemter sind die bis zum 15. Jahrhundert nachzuweisenden. Nachher mehren die Namen sich so, daß nur an eine Auszählung hier nicht gedacht werden kann.

Jedes Amt war von zwei Rathsherren besetzt, und dabei im allgemeinen Grundsatz, daß jährlich einer neu eintreten, ein anderer abtreten sollte, so daß der eine immer die Amtserfahrung eines Jahres voraus hatte.

Eine Besoldung gab es nicht, und es hatten die Rathsherren außer dem beim Weinkeller und den Mühlsteinen Erübrigten und unregelmäßigen Sporteln nur den Ertrag aus Wiesen und Ackerstücken, die unter sie verloost wurden: den Herrenlötten. Erst 1682 ward ein Ärarium gebildet, dessen Grundstock der Erlös aus dem verkauften Rathssilber hergab.

Auf keinen Fall standen diese Hebungen in einem Verhältniß zu der für den Dienst der Stadt aufgewendeten Mühe und den Gefahren, welche die fortwährenden Reisen, namentlich der Bürgermeister und angesehensten Rathsmitglieder, mit sich brachten. Beispielshalber mußte der Bürgermeister Johann Bantzkow 1417 nach Constanz, 1427 aber nach Marienburg reisen, in Lübeck treffen wir ihn wohl zehnmal, mehrfach in Stralsund, Rostock, Hamburg, Schleswig und sonst noch hier und da. Und solche Reisen zu Schiffe oder zu Pferde waren gewiß keine Erholung, zumal für bejahrte Männer. Es durfte sich ihnen aber bei hoher Pön niemand entziehen.

Die Wahl übte bis 1830 allein der Rath, und da nur Vater und Sohn und, außer in der ältesten Zeit, auch Bruder und Bruder nicht zusammen im Rathe sein durften, Verschwägerung aber die größte Empfehlung war, so ist es leicht einzusehen, daß thatsächlich sich ein Kreis bestimmter Familien gebildet haben wird, aus dem herkömmtich der Rath sich ergänzte. Nur war dieser Kreis nie ein absolut geschlossener.

Daß bei der Wahl nur wohlhabende Männer in Betracht kommen konnten, ergiebt sich aus dem vorher Gesagten. Nicht wählbar waren, wenn wir von den frühesten Zeiten absehen, die Handwerker. Gelehrte waren bis zum siebzehnten Jahrhunderte selten im Rathe.

Es ist begreiflich, daß in schweren Zeiten, da der Rath der Regel nach eignem Ermessen gemäß und ohne Rücksprache mit der Bürgerschaft und den Handwerkerämtern regierte — daß nach Verlusten und beim Wachsen der Auflagen, die der Rath zu bestimmen hatte, leicht Mißstimmung entstehn konnte. In Folge einer solchen und Aufreizung von Lübeck aus ward 1411 der alte Rath gestürzt

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und ein neuer, an dem auch die Aemter Theil hatten, von Aemtern und Bürgerschaft gewählt. Doch mußte dieser 1416 wieder dem rechtmäßigen Rathe Rlatz machen: für elf Jahre. Denn 1427 stürzten nach dem Unglück im Oeresunde — die hansische Flotte hatte, nachdem die Hamburger eine Schlappe erlitten, sich vorzeitig aus dem Sunde zurückgezogen und dadurch war dem Könige von Dänemark eine reiche Handelsflotte in die Hände gefallen —: nach diesem Verluste stürzten die Aemter zum zweiten Male den alten Rath, und es kam zur Hinrichtung des Bürgermeisters Johann Bantzkow und des Rathmanns Heinrich von Haren. Der Führer der Aemter war wie bei der vorausgehenden Revolution der Wollenweber Klaus Jesup. Auch diese Umwälzung hatte keinen Bestand und 1430 räumten die Aemter wieder den Rathsstuhl und der Ausschuß der sechzig Bürger (1410 bis 1416 waren es hundert gewesen) mußte zurücktreten. In dem Friedensinstrumente ward bestimmt, daß in ewigen Zeiten ein solcher Ausschuß nicht wieder dem Rathe an die Seite treten sollte.

Die Händel des Bürgermeisters Peter Langejohann * ), welche, nachdem lange unangenehme Streitigkeiten mit dem Herzoge Heinrich vorausgegangen waren, von 1463 bis 1467 dte Stadt in Athem hielten, waren persönlichen Ursprungs und hatten für die Verfassung nur die Folge, daß seitdem das Wort unter den Bürgermeistern abwechselt.

Ebensowenig waren die 1522 wegen Aufkaufens von Korn in der Stadt entstandenen Unruhen, die fast zu Blutvergießen geführt hätten, eigentlich politischer Natur.

Dagegen wurden 1524 ff. wegen Unordnungen im Rechnungswesen wieder Ausschüsse von Sechzig und Vierzig erwählt, die aber 1537 sich auflösten.

1560 hatte Wismar sich verstehn müssen, zur Abtragung der fürstlichen Schulden 50000 Mk. zu übernehmen. Als nun die deswegen eingeführte Accise beibehalten und bei neuen Anforderungen im Laufe der Jahre gar erhöht ward, da entstand eine Erregung in der Stadt, und gleichwie damals in Stralsund und Rostock den Bürgerschaften Zugeständnisse gemacht wurden, so mußte auch hier endlich der Rath 1583 darin willigen, daß ein Ausschuß von vierzig Personen, zwanzig aus den Bürgern und zwanzig aus den Aemtern, erwählt ward, und demselben Theilnahme an Gesetzgebung und Aufsicht über die Kassen gewähren. Dieser Ausschuß ward im Bürgervertrage von 1600, März 19, erneuert und seine


*) Vgl. darüber Crulls Abhandlung Jahrb. XXXVI, S. 55-106.
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Aufsichtsrechte über das Stadtvermögen, die Einnahmen und Ausgaben erweitert.

Von da an hat er ungestört fortbestanden, und wenn seine Versuche, noch mehr Rechte an sich zu reißen, durch eine Declaration Herzog Ulrichs 1602 und ein Rescript Herzog Karls 1604 auch zunächst zurückgewiesen wurden, so hat er doch in den dreihundert Jahren seines Bestehens seine Befugnisse stetig wachsen sehen.

Seine Ergänzung fand früher unter Mitwirkung des Rathes in der Weise statt, daß dieser aus den für jede freie Stelle vom Ausschusse vorgeschlagenen drei Personen den neuen Vertreter auswählte. Dies Wahlrecht des Rathes fiel 1830 bei Einführung der neuen Stadtverfassung fort: gewissermaßen durch einen Tausch, indem von da an der seit dem siebzehnten lahrhunderte immer enger gewordene Rath seine eignen Mitglieder nach den Vorschlägen des Ausschusses so wählt wie früher die Ausschußbürger, und während bis dahin der Rath sich durch freie Wahl ergänzte, nunmehr der Bürgerschaft die freie Wahl ihres Ausschusses verliehen ward. Gewählt wurde anfänglich dem ausdrücklichen Wunsche der Bürgerschaft gemäß nach Ständen, doch ist seither der Wahlmodus mehrfach abgeändert und nach modernen Theorien umgestaltet. Erst vor wenigen Tagen ist die Zahl der Wählenden und der Wählbaren durch die Erweiterung des Bürgerrechts wohl verzehnfacht.

Doch versetzen wir uns in das funfzehnte Jahrhundert zurück und denken Sie sich die Unruhen dieser Zeit wären ihrer Wichtigkeit entsprechend zu Worte gekommen. Denn waren die materiellen Verluste, welche sie direct herbeigeführt haben, schon nicht gering, so muß der Schade, welcher der Stadt aus diesen Kämpfen durch Einmischung, sei es der Landesherren, sei es fremder Fürsten und durch die gegenseitige Vergällung der Bürger erwachsen ist, noch viel höher angeschlagen werden. Und gewiß haben diese Unruhen ihr gut Theil dazu beigetragen, daß in der Entwickelung der Stadt ein Stillstand eintrat.

Dieser Stillstand wird im folgenden, dem sechzehnten Jahrhundert zum offenbaren Rückgange. Und es konnte nur ein Schwacher Trost sein, daß die verbündeten Städte kein besseres Loos hatten.

Die Ursachen der Abnahme des Wohlstandes lagen hauptsächlich darin, daß die Länder, deren Handel die Hanse bis dahin allein vermittelt hatte, sich der Bevormundung entschlugen, und daß die Hansestädte nicht den Muth, vor allem aber nicht die Kraft hatten, ihre Privilegien aufrecht zu erhalten. so erlitten durch Concurrenz und Besteuerung Umfang und Gewinn des Handels Einbuße.

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Für Wismar war besonders die Besteuerung seiner Bierausfuhr fühlbar. Denn hatte das Wismarsche Bier auch nicht den Ruf des Hamburgischen, so kam es doch gleich nach demselben. Daß das Bier unserer Vorfahren aber wirklich nicht schlecht gewesen, davon konnte man sich vor ein paar Jahren überzeugen, als einmal nach altem Recepte gebraut war.

Wullenwever machte nun zwar einen Versuch, die alte Stellung in Dänemark zurück zu gewinnen. Aber das kühne Unternehmen scheiterte und brachte für Wismar, welches schon 1511 in eiuem zwischen der Hanse und Dänemark wegen Schwedens ausgebrochenen Kriege durch Ueberfall schwer gelitten hatte, um so schmerzlichere Verluste, weil es so wenig wie Rostock der Betheiligung Herzog Albrechts wegen rechtzeitig seinen Frieden machen konnte, sondern bis zur völligen Niederlage ausharren mußte.

In der Noth dieses Krieges — bekanntlich heißt es in einem gleichzeitigen Spottgedichte: die von der Wismar haben kein Geld — griff man 1535 das Kirchensilber an und entnahm aus den Schätzen der Gotteshäuser über zweihundert Pfund Silber: bescheiden genug, indem man über die Hälfte des Vorhandenen noch zurückließ, und sehr weise, da man so nach vierzig Sahren die Möglichkeit hatte, noch einmal gut zweihundert Pfund Silbers an sich zu nehmen.

Die Kirchen konnten freilich ihr Silber entbehren, da die Reformation bereits mit ihrem einfacheren Gottesdienste ihren Einzug auch in unser Wismar gehalten hatte. Doch auf dies Thema einzugehn muß ich mir versagen und kann es um so eher, als Crains Aufsatz allgemein bekannt und leicht zugänglich sein wird.

Dem Wismarschen Handel aufzuhelfen ward im sechzehnten Jahrhunderte noch ein anderer friedlicher Versuch gemacht: die Anlegung des Schiffgrabens für die Viechel'sche Fahrt, bekannter unter dem Namen des Wallenstein=Canals.

Es ward aber unter Herzog Albrecht, der sich zu diesem Werke mit dem Wismarschen Rathe verbunden hatte, nur das Stück vom Schweriner bis zum Lostener See fertig gestellt. Seine Söhne, die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich förderten das andere Ende des Canals und verbanden Eldena und Dömitz. Wegen des Wismarschen Endes sind auch später noch mancherlei Verhandlungen gepflogen (1575, 1577, 1580), und 1582 ist wirklich die Schiffahrt zwischen Viecheln und Wismar eröffnet und der Graben mit zwölf Schleusen für flache und schmale Fahrzeuge schiffbar befunden. Aber die Sache hatte kein Gedeihen, und ebenso wenig als sie trotz mehrfacher späterer Anläufe von Seiten der

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Stadt und der Herzoge gefördert ward, ebenso wenig richtete Waldstein aus, da auch er über Berechnungen nicht hinauskam. Die Kosten wurden aber 1628 von Alexander Borri aus 500 000 Rthr. damaligen guten Geldes berechnet. Wenn es nun Waldstein von niemand verdacht werden kann, daß er bei der Unsicherheit seiner Lage dem Gutachten der Kammer, es sei allzu bedenklich, viele Tonnen Goldes an ein bloßes Abenteuer zu wagen, Gehör gab und nicht zur Ausführung der Pläne seines Baumeisters schritt, so ist es doch eine Ironie des Schicksals, daß der Schiffgraben im Munde der Leute seinen Namen trägt, während die wirklichen Verdienste der Herzoge im Publikum vergessen sind.

Daß übrigens nicht reine Liebe zu ihrer Stadt Wismar und nicht das reine Streben, deren Handel und Wohlstand zu fördern, die Beweggründe der Herzoge beim Planen des Canals gewesen sind, sondern die Lust zu eignem Handel und die Lockung direkten eignen Gewinns die Triebfedern werden gewesen sein: das geht aus ihren gleichzeitigen Bemühungen um die Klipphäfen hervor, aus denen sie unter fortwährender Einsprache und Hinderung durch Rostock und Wismar das Korn ihrer Domänen zu verfrachten versuchten, da ihre Seestädte nicht gestatteten, daß sie als ihre eignen Kaufleute aus ihren Häfen Schiffe auslaufen ließen.

Bei allem Niedergange des Handels, Kriegsunglück und Aufbürdung landesherrlicher Schulden führte Wismar aber im sechzehnten Jahrhunderte noch ein Wert von Wichtigkeit aus, die Wasserleitung von Metelstorf her, welche 1570 fertig ward.

Immer trüber werden die Zeiten für Wismar.

Dadurch, daß der bei Lutter besiegte Dänenkönig sich trotz der Bitten der Herzoge in Meklenburg bei der Elbe festsetzte, war der große Krieg in unser Land gezogen.

Am 6. October 1627 erschien der Oberst Arnim vor Wismar und forderte Quartier für seine Truppen. Nun wollte der Rath dem Herzoge Adolf Friedrich, der sich auf seine Festung auf Poel zurückgezogen hatte, die Leitung der Vertheidigung übergeben. Aber trotz des Eifers der Bürgerschaft ward der Gedanke, sich zu wehren, bald fallen gelassen und am 10. October capitulirt und es wurden tausend Mann Besatzung eingenommen.

Selbstverständlich war Wismar auch bis dahin kein offener Platz gewesen, sondern Wall und Graben und Mauer hatten einer Bürgerschaft in Waffen die Möglichkeit gegeben, sich gegen Angriffe zu wehren. Jetzt ward die Stadt eine Festung in eines andern Hand. Die Werke wurden von Alexander Borri verstärkt und erweitert, eine Citadelle mindestens geplant: wenigstens drang

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Waldstein in seinen Briefen unaufhörlich auf den Bau einer solchen. Die Bürgerschaft aber wurde entwaffnet. Die Selbständigkeit war dahin. Um dieselbe Zeit unterblieb bei zunehmender Verarmung das Besenden der Hansetage.

Die Befehlshaber aber zogen aus der Stadt, was sie nur ziehen konnten, und noch im Jahre 1627 mußte das Marienkirchspiel rund 21 000 Rthlr., S. Nicolai 23 000 Rthlr., S. Jürgen 25 000 Rthlr. ausbringen.

Bei dieser Gelegenheit wurden die Lottäcker verkauft, die seit uralten Zeiten gegen eine geringe Abgabe, den Lottgulden, alle sieben Jahre so verloost waren, daß auf jedes Haus (nicht aber auch auf die Buden) ein Ackerstück kam, wahrend den Rathsherren vermöge ihres Amtes noch ein zweites zugewiesen ward.

Die.Stadt aber ward so ausgesogen, daß Waldstein 1628, Sept. 2, schrieb: die von Wismar sind ruiniret. Und als 1632 im Januar der kaiserliche Oberst Gramb abzog, standen von 379 Häusern nur noch 291, von 445 Buden 288, von 42 Wohnkellern noch 30.

Es folgt die Schwedenzeit. Denn der sogenannte Befreier Gustav Adolf war kein platonischer Liebhaber unb ließ sich daher sogleich durch den Frankfurter Vertrag 1632, Febr. 29, Wismar, Warnemünde und Poel einräumen. Und Wismar wenigstens und Poel hielten die Befreier fest.

Mochte unsere Stadt durch ihre ständige Besatzung vor den schrecklichsten Leiden des Kriegs bewahrt bleiben, so klagt doch 1636 der deutsche Brutus: Wismar liegt im Steinhaufen, und 1638 im Januar mußte es doch eine Blokade durch Gallas über sich ergehn lassen.

Immer noch hoffte der Herzog bei einstigem Frieden seine zweite Seestadt wieder zu erhalten und versicherte noch 1646, Februar 25, dem Bürgermeister Eggebrecht und dem Syndicus daß er die Stadt den Schweden nicht abtreten werde. Aber was bedeutete bei der großen Abrechnung der Wille des Herzogs, was der Wunsch der Stadt? Am Ende konnte der Herzog froh sein, daß ihm zur Entschädigung für Wismar, Poel und Neukloster die beiden Bisthümer Schwerin und Ratzeburg zugesprochen wurden.

Das Kanzelgebet für den Herzog ward in Wismar 1649 im Januar vom Grafen Oxenstierna untersagt.

In den ersten Zeiten nach dem Friedenschlusse und nach der Abtretung an Schweden mochte man aus der neueu Verbindung einen frischen Muth fassen, da nicht nur die alten Privilegien bereitwillig bestätigt, sondern auch neue Handelsfreiheiten dazu

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erworben wurden. Außerdem ward Wismar der Sitz des höchsten Gerichtes für die deutschen Besitzungen Schwedens.

Darin findet eine lebhaftere Bauthätigkeit als seit langem ihre Erklärung. Eine neue Blüthe entwickelte sich aber nicht, konnte sich auch nicht entwickeln, da Schweden selbst hinsiechte und die fortwährenden Kriege, die seiue Großmachtstellung oder auch die Leidenschaft seiner Könige ihm auferlegte, vorzüglich in seinen deutschen Gebieten empfunden wurden und das Elend der folgenden Kraftlosigkeit auch kein Gedeihen hervorrufen konnte. Dazu ward der Handel mit dem Hinterlande durch Zölle auf das empfindlichste getroffen und den letzten Rest des Handels mit England vernichtete Cromwells Act of Navigation.

Der schwedisch=polnisch=dänische Krieg, an dem gegen Schweden zuletzt auch der Kaiser und Brandenburg sich betheiligten, hatte die feindlichen Truppen 1657-60 nur wiederholt in die Nähe Wismars geführt. Dagegen brachte der Krieg, in den Schweden 1675 sich durch sein Bündniß mit Frankreich hineinziehen ließ, nach der Schlacht bei Fehrbellin zuerst die Brandenburger und in Ablösung dieser die Dänen vor Wismar. Und nach vierteljährlicher Belagerung mit starker Beschießung mußte die Stadt, deren Befestigungen seit Waldstein noch bedeutend verstärkt waren, am 23. December übergeben werden. Am 26. December hielt der danische König seinen Einzug.

Nun stand Wismar einige Jahre unter dänischer Herrschaft, bis es in Folge der Verträge zu Fontainebleau und Lunden, nachdem es erst noch ein Jahr als Pfand in dänischen Händen geblieben war, 1680 an Schweden zurückgegeben ward.

Sogleich begannen die Schweden die Befestigungen mit dem größten Eifer zu erweitern und zu verbessern und erbauten, indem sie viele lahre hindurch täglich mehr als tausend Mann daran arbeiten ließen, achtzehn Hauptwälle mit neun Ravelins und zwei Citadellen. Ein Fort auf dem Aderholme (Walfisch) sollte den Hafen decken.

Leider ward die Stärke dieser Werke mehr als zu früh erprobt. Denn als nach rascher Niederwerfung Dänemarks Karl der Zwölfte sich sieghaft nach Polen und Rußland wandte, genoß Wismar wohl vorerst einige Jahre Frieden. Dann aber ermuthigte das Unglück des Königs die Dänen den Travendahler Frieden zu brechen, und durch den Starrsinn, mit dem Karl gegen den Neutralitätsvertrag protestirte, ward Norddeutschtand der Schauplatz des letztes Actes des nordischen Krieges.

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Schon 1710 war Wismar zur See so gut wie abgesperrt. 1711 erfolgte eine Einschließung und Beschießung durch die Dänen, die nach vorüberrgehendem Abzuge sich 1712 erneuerte. Der schwedische General Steenbock brachte zwar Entsatz und schlug die Dänen bei Gadebusch, aber nach zwei Jahren verhältnißmäßiger Ruhe ward Wismar 1715 zum dritten Male eingeschlossen, und nach neunmonatlicher Belagerung mußte die ausgehungerte Stadt an die Dänen, Preußen und Hannoveraner 1716 übergeben werden.

Die Geldnoth war, nachdem schon bei der früheren Belagerung die Stadt große Summen, wogegen ihr Poel versetzt war, hatte herleihen müssen, so hoch gestiegen, daß der Rath sich gezwungen sah, erst Einschillingsstücke zu Zweischillingsstücken stempeln zu lassen, dann eine Nothmünze in quadratischen Stücken aus Bronze zu prägen. Auf Speciesgeld wurden 14-16 ßl. Ausgeld gegeben.

Auch die Moscowiter hatten auf Wismar speculirt. Sie waren aber zu spät herangekommen und Zar Peter mußte sich daher begnügen, die Stadt und Festungswerke zu besehen, woran er sich "sonderlich vergnügt" haben soll.

Im September des folgenden Jahres begannen darauf Preußen und Dänen vom Hafen her die Wälle niederzulegen, und zwar arbeiteten die Preußen dem Lübschen Thore zu, die Dänen nach dem Poeler Thore hin. Die Bürgerschaft ward gezwungen zu helfen, und als die Preußen abgezogen waren, das von diesen noch nicht bewältigte Stück auf sich zu nehmen. Der Thurm aus dem Aderholme ward im Februar gesprengt.

Durch den Frieden mit Dänemark vom 3. luli 1720, dem Verträge mit England und Preußen vorausgegangen waren, kam Wismar wieder an Schweden, doch unter der Bedingung, daß es eine offene Stadt bleiben sollte.

Als symbolisch aber für die Geschichte der Stadt als Festung kann es angesehen werden, daß 1661 der Marienthurm seinen Dachreiter verlor und 1703 durch einen Sturmwind die Pyramide des Nicolaithurmes heruntergestürzt ward, wie es jedesfalls kennzeichnend für die damalige Nothlage ist, daß an Wiederaufbauen nicht gedacht werden konnte.

Eine Explosion der drei Pulverthürme an der jetzigen Ulmenstraße nahm 1699 den angrenzenden Stadtheil arg mit und zerstörte das Lübsche Thor.

Nach 1720 erfreute sich Wismar fast vierzig lahre hindurch des Friedens.

Während dieser Zeit herbergte es sechs Jahre lang (1735 bis 1741), obgleich oder vielmehr weil es Schwedisch war, den

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meklenburgischen Herzog, den vor der kaiserlichen Administration geflohenen Karl Leopold, gerade wie früher hervorragende Mitglieder der Ritterschaft hier Schutz gegen seine Gewaltstreiche gefunden hatten.

Auch den Vorzug hatte es vor dem übrigen Meklenburg, daß seine Bewohner die preußischen Werber weniger zu fürchten brauchten, welche seit 1718 häufiger und häufiger das junge Volk gewaltsam für ihres Königs Regimenter preßten.

Was aber etwa in den Friedensjahren gewonnen war, zehrten die Drangsale des siebenjährigen Krieges wieder auf. Und die großen Schulden, welche der armen Stadt von 1758 bis 1762 aufgebürdet wurden, waren noch nicht abgetragen, als die Napoleonischen Kriege neue Last brachten.

So ist es wohl erklärlich, daß die Stadt 1794 auf den Grafen Potocki den Eindruck eines herabgekommenen Fleckens machte. Alle andern Angaben aber über die Armseligkeit, die im städtischen Wesen eingerissen war, erspart ein zu Anfang des neuen Jahrhunderts zwischen zwei Nachbarsleuten vorgefallenes Gespräch:

"Ja, Nahwer, dat helpt nich, in dit Jor möt ik mi ne nie Dackrönn maken laten" klagt ein unglücklicher Hausbesitzer, und nicht gerade trostvoll antwortet sein erfahrener Freund: "den warstu up'n Zeddel * ) verhögt."

Wo solche Anschaunngen Platz greifen konnten, da mußte wahrhaftig tiefer Verfall eingetreten sein.

Sechstausend Einwohner soll denn Wismar auch nur noch gehabt hoben, als am 26. Juni 1803 durch den Malmöer Vertrag der Herzog Friedrich Franz es sammt Poel und Neukloster um 1,250 000 Thaler Hamb. Banco als Pfandbesitz für Meklenburg zurück erwarb.

Am 19. August ging die Ablieferung an Meklenburg vor sich; am 29. August hielt der Herzog vom Altwismarthor her seinen Einzug.

Die Erstarkung der Stadt seit der von ihr freudig begrüßten Wiedervereinigung mit Meklenburg ist nicht zu verkennen. Wismar hat an dem allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwunge nach den Kriegen zu Anfang des Jahrhunderts durchaus theilgenommen und der Wohlstand seiner Einwohner sich gehoben. Das hätte allerdings in noch höherem Maße der Fall sein können, wenn die 1837 erstrebte Eisenbahnverbindung über Boizenburg nach Hannover zur Ausführung gekommen und nicht spätere Bahnen dem Interesse der


*) Abgabenzettel.
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Stadt entgegen gebaut wären. Das Scheitern jenes Planes aber, welches hier allgemeine und nachhaltige Verstimmung erzeugte, schrieb man zum großen Theile dem unglücklichen Umstande zu, daß Wismar auf dem Landtage nicht vertreten war.

Leider ist auch gegenwärtig für absehbare Zeiten noch keine Aussicht auf Wiedererlangung der Landstandschaft, da Wismar mit einer einfachen Stimme nicht zufrieden ist, sondern, wie es vor der Trennung Rostock gleich gestellt war — es sei an die Theilnahme beider Städte an den Vormundschaften 1329 und 1424 und am Schiedsgerichte zwischen den Herzogen Heinrich und Albrecht 1519 erinnert —, so auch jetzt gleiche Rechte mit Rostock verlangt, dieser berechtigte Anspruch aber, in dieselbe Stellung einzutreten, die es bis 1648 inne hatte, sich kaum mit den Einrichtungen vereinigen läßt, welche der landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 geschaffen hat.

Daß unter solchen Umständen die Agitation für eine constitutionelle Verfassung hier besonders günstigen Boden gefunden hat, ist erklärlich, wie es andererseits von sehr gesundem Sinne zeugt daß die Stadt 1848 ihre mit einer solchen Constitution sich kaum vertragenden wirklichen Freiheiten nicht hat aufgeben wollen.

Darf ich schließlich einen kurzen Vergleich zwischen dem Wismar der Gegenwart und dem Wismar des Mittelalters anstellen, so wird unbedingt die Menschenzahl jetzt die größere und es wird auch mehr Geld in der Stadt sein; daß das Leben gegenwärtig gemächlicher, bequemer und sicherer verläuft, ist zweifellos: ebenso gewiß aber auch, daß die Bedeutung der Stadt für das ganze Land im Mittelalter eine unendlich größere, daß der Handel viel bedeutender, wahrscheinlich, daß der Wohtstand ein mehr gleichmäßiger war, und nicht zu bezweifeln, daß der Einzelne bei größerer Selbständigkeit auch mehr Kraft entfaltete.

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Zur Geschichte

der

Baukunst in Wismar.


Vortrag bei der Jahresversammlung des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Wismar. 1890, Juli 11.

Von
Dr. F. Crull.

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Meine Herren.

Herr Archivrath Grotefend wünschte, daß ich Ihnen heute über die Kunstthätigkeit früherer Zeit in unserer Stadt berichten möge, und ich erklärte mich auch dazu bereit, ohne zu bedenken, daß einerseits die Zeit zur Abfassung eines solchen Berichtes für mich zu kurz war, und andererseits für einen mündlichen Vortrag derselbe zu umfangreich ausfallen würde. Somit muß ich mich darauf beschränken, Ihnen die Entstehung der Bauten zu schildern, welche Sie heute Morgen in Augenschein genommen haben.

Bekanntlich nahm Rostock unter den wendischen Städten den dritten Platz ein, Wismar dagegen den fünften, und während diese Stadt vor ihrer Lostrennung von Meklenburg den achtzehnten Theil der Landessteuern zu zahlen hatte, entfiel auf jene der zwölfte Theil. Diesem gegenüber, der durch die Lage bedingten größeren Bedeutung Rostocks, ist es auffallend, daß die Pfarrkirchen Wismars so viel ansehnlicher sind, als die der reicheren und mächtigeren Stadt, ja, auch ansehnlicher als diejenigen Lübecks, wenn wir von

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der dortigen Marienkirche absehen. Denn in Lübeck ist es eben nur diese Kirche, in Rostock ebenfalls die Marienkirche, und in Stralsund und Lüneburg sind es allein die dortigen S. Nicolaikirchen, welche ein Hochschiff haben mit polygonal geschlossenem Chore, um welchen sich die Abseiten als Umgang herumziehen, dem dreiseitige Capellen derartig angefügt sind, daß jedes Compartiment des Umganges sammt der entsprechenden Capelle von einem sechskappigen Gewölbe überdeckt ist, eine Anordnung, welche sich aus früherer Zeit fern im Westen an den Domen zu Doornik und Utrecht, hier Landes außer an den vorhin genannten Kirchen an dem Dome zu Schwerin und dem Münster zu Doberan, sowie im Norden an den S. Peterskirchen zu Malmö und Riga findet, wogegen wir in Wismar zwei dergleichen Kirchen, Marien und S. Nicolai, haben und eine dritte, S. Jürgens, welche, wenn auch in anderer Weise erbaut, jenen an Umfänglichkeit, Großartigkeit keineswegs nachsteht. Eine Erklärung dieser Erscheinung versuchen, würde viel Zeit und Geduld erfordern und überdem mit wenig Aussicht auf befriedigenden Erfolg begleitet sein, und muß es daher genügen, über die Entstehung dieser und anderer Denkmäler der Frömmigkeit, des Unternehmungssinnes und des Kunstinteresses unserer Vorfahren zu berichten.

Es kann nicht dem mindesten Zweifel unterliegen, daß man sofort nach Gründung der Stadt gegen 1230, welche zunächst nur die Kirchspiele Marien und S. Nicolai begriff, Bauten für den Gottesdienst errichtet hat, Nothbauten, die, wenn nicht ganz aus Holz, was nicht glaublich erscheint, doch nur in Holzverband mit Lehmwänden hergestellt waren, aber ebenso sicher darf man annehmen, daß man gleichzeitig deren Ersetzung durch solidere Bauwerke ins Auge faßte und zu solchen die Opfergaben der Gläubigen sammelte. Wie lange es dauerte, daß sich diese so mehrten, um monumentale Bauten in Angriff nehmen zu können, darüber wissen wir nichts, denn wenn auch in den wenigen Testamenten, die sich aus dem 13. Jahrhundert erhalten haben, nirgend Vermächtnisse ad opus, zum Bau einer oder mehrerer Kirchen fehlen und die Stadtbücher Gaben verzeichnen, so darf man dorther doch nicht, wie es früher häufig irrthümlich geschah, den Schluß ziehen, daß zur Zeit der Abfassung der Testamente oder der Eintragung der Schenkungen ein Bau an der betreffenden Kirche im Gange war: jene Legate und Zuwendungen wurden nur im Allgemeinen dem Werkhause gemacht und finden sich das ganze Mittelalter hindurch und selbst noch in der nächstfolgenden Zeit. Wir haben aber Aufzeichnungen, nach denen unzweifelhaft zwischen 1270 und 1280 an S. Nicolai

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gebaut worden ist, und dürfen daher auch wohl annehmen, daß solches bei S. Marien, der Hauptkirche, ebensalls stattfand, eine Vermuthung, welche durch den Thurmbau dieser Kirche durchaus bestätigt wird, denn da regelmäßig die kirchlichen Bauten, mit dem Chore anfangend, allmählich nach Westen fortschritten, Thürme also zuletzt zur Ausführung kamen, so muß, da unser Thurm ersichtlich älter als die jetzige Kirche ist und der Früh=Gothik angehört, die frühere Kirche, diejenige, welche er abschloß, im Uebergangsstile ausgeführt gewesen sein, welcher eben zur obgedachten Zeit noch keineswegs bei uns aufgegeben war. Der Thurm ist aber nicht bloß ein Document für die Bauzeit und den Stil der früheren Kirche im Allgemeinen, sondern gestattet auch Schlußfolgerungen bezüglich der Gestaltung derselben, denn es ergiebt sich aus dem Grundrisse der Gesammtanlage des Thurmes, aus der Anordnung dreier Fenster von gleicher Höhe im Erdgeschosse, aus dem im Dachraume des Hochschiffes der jetzigen Kirche sichtbaren Reste des Frieses, welcher das erste Geschoß des Thurmes umzieht, und den Abbruchsspuren an der östlichen Ecke der südlichen Thurm=Abseite, daß der Thurm zu einer Kirche gehört, welche drei gleich breite und gleich hohe Schiffe hatte, die von einem einzigen Dache bedeckt waren, dessen First nicht über den genannten Fries hinausreichte; nach den Halbpfeilern an der inneren Thurmwand zu schließen, hatte die alte Kirche rechteckige Pfeiler, und wahrscheinlich einen Chor, welcher mit einer geraden Wand abschloß.

Nicht allzulange hat man sich mit diesem Gotteshause zufrieden gegeben, sondern etwas Bedeutenderes an dessen Stelle setzen wollen: die heutige Kirche. In Bezug auf deren Bau sind zwei Daten auf uns gekommen, ein Vertrag, welchen die Vorsteher mit Meister Johann Grote behufs Fertigstellung des Chores und der Kirche abgeschlossen haben und zwar nach einem Historiker des vorigen Jahrhunderts 1339, und eine Aufzeichnung über die Consecration des Chores, nach welcher solche am 3. März 1353 stattgefunden hat, während eine Inschrift an einer Capelle der Südseite das Datum des 6. Mai 1339 enthält. Mag diese Inschrift nun unvollständig sein oder nicht, so kann sie doch kaum aus etwas anderes sich beziehen, als auf den Bau der Capelle, und würde es demnach in Beihalt des Datums der Vereinbarung, welches anzuzweifeln kein Grund ist, sich ergeben, daß Johann Grote die Längsfaçaden der Kirche fertig vorfand. Dazu stimmt auch, daß die Einzelnheiten letzterer, welche nur in den dem Thurme zunächst befindlichen Travéen — die Portale dort sind später eingebrochen — sichtbar erhalten sind, einer bei weitem älteren Zeit, der Früh=Gothik

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angehören und auch älter sind als der Chorumgang, welcher aber auch vor Johann Grotes Zeit fällt, da seine Formen viel edler sind als die dessen, was jener ohne Zweifel ausgeführt hat. Dieser Umgang hat die größte Aehnlichkeit mit demjenigen des Domes zu Schwerin, welcher meines Erachtens nicht jünger als der Chor selbst und muthmaßlich vor 1314 zu datiren ist, zeigt jedoch eine entwickeltere Anordnung der seitlichen Capellenfenster, und wird man kaum fehlgehen, wenn man unseren Umgang gegen 1320, die Seitenfaçaden aber in den Anfang des Jahrhunderts setzt. Auch die Arkaden, mindestens die des Chores, hat Johann Grote, wie Crain gewiß richtig in einer Gelegenheitsschrift von 1853 annimmt, vorgefunden, und zwar das Mauerwerk oberhalb des Arkadengesimses bis zu einer Höhe von ein paar Metern, und dann den Bau des Chores zu Ende geführt, so daß derselbe angegebenermaßen Lätare 1353 geweiht werden konnte, wobei er aber leider nur, soweit er mußte, seinem Vorgänger gefolgt ist und, wohl im Einverständniß mit den Vorstehern, u. a. am Hochchore den schönen Fries des Umganges nicht wiederholt, den Chor so hoch geführt, daß der First mitten auf das zweite Stockwerk des Thurmes trifft, und die ältere Anordnung der Dienste im Chore theilweise verändert hat. Nach Vollendung des Chores baute man die Kirche fertig, womit man nach der Zeit, die man zum Chore brauchte, 1367 zu Ende gekommen sein müßte; Johann Grote wird auch, wenn schon nicht ausdrücklich als bei der Kirche beschäftigt, in diesem Jahre zuletzt genannt. Das Bauen an derselben hat aber dann noch nicht aufgehört. Daß bereits 1339 die Capelle der Kröpelin an der Südseite angebaut wurde, ist bereits erwähnt; ziemlich gleichzeitig stiftete auch der Vorsteher Hinrick Hogewarde eine solche, welches die am südöstlichen Theile des Umganges belegene sein mag. Demnächst dürften die beiden gleichzeitig erbauten, neben der Kröpelinen=Capelle belegenen Capellen entstanden sein, die mit jener gleiche Außenarchitektur zeigen, und dann die letzteren entsprechenden Capellen der Nordseite. Später als diese ist die östlich daranstoßende, urkundlich 1388 consecrirte Capelle errichtet und, da sie mit ihr in Verband steht, auch die nördliche Halle. Wenig später als letztere mag man die Sacristei gebaut haben; 1390 wurde in ihrem oberen Geschosse eine Messe gestiftet. Die jüngsten der noch erhaltenen Anbauten sind die der Sacristei correspondirende Knochenhauer=Capelle und die mit dieser in Verband stehende südliche Halle, welche, in sehr roher Weise der Abseite angefügt, 1414 zuerst als novum edificium, dat nige buwte, vorkommt, ein Name, der ihr noch langehin verblieb. Nicht mehr vorhanden sind die zwischen

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1410 und 1420 erbaute Capelle der Krämer und eine Capelle neben derselben, welche vielleicht erst dem 16. Jahrhundert angehörte; sie sind in den dreißiger Jahren abgebrochen. Ihre Stelle an dem nordöstlichen Theile des Umganges zeigt der derzeitig ausgeführte Verschluß deutlich genug an, welcher, so ungeheuerlich er erscheint, doch noch als abschreckendes Exempel bei Wiederherstellungsarbeiten dienen kann. Sieht man auch von diesen Capellen ab, so begreift doch die Bauzeit der Kirche einschließlich des Thurmes über hundert Jahre, ein Zeitraum, der sich allerdings im Aeußeren mehr kenntlich macht als im Innern, welches bei aller Würde und Erhabenheit, die man ihm nicht absprechen kann, doch bei der übergroßen Höhe (114 Hamb. Fuß oder 32 1/2 m) eigentlicher Schönheit entbehrt und gegenwärtig um so mehr, als man bei Errichtung des prahlerischen Altaraufsatzes 1749 Triumphkreuz und Chorgitter, nach 1816 den kleinen Altar entfernte, 1840 die Taufe von ihrer Stelle im Mittelschiffe brachte und mit einem anmaßlichen Orgelbau weit in das Schiff vorrückte, endlich vor einigen Jahren die Thurmabseiten völlig schloß, Maßregeln, welche die im Verhältniß zur Höhe unerfreuliche Kürze der Kirche erst recht ins Auge fallen lassen.

Gegen das Ende der Bauthätigkeit an der Marienkirche entschloß sich auch die S. Nicolai=Gemeinde ihre Pfarrkirche in ähnlicher Weise wie jene, stattlicher, großartiger, ihrer Bestimmung würdiger zu gestalten, und es ist uns ein im Original nicht mehr vorhandener Contract unter dem Jahre 1381 überliefert, welchen die Vorsteher mit Hinrick v. Bremen, des Rathes Maurermeister, zum Neubau abschlossen, während ein hundert Jahre später schreibender Chronist die Gründung des Chores in das Jahr 1386 setzt. Von einer Erklärung dieser Differenz läßt sich wohl absehen und wird es genügen zu sagen, daß vermuthlich der Umgang und die Capellen neben dem Chore, deren Steine mit einem Buchenblatte gestempelt sind, zunächst ausgeführt wurden, hiernach die Chorpfeiler und =Arkaden, deren Steine als Stempel eine Rose zeigen, und endlich der Lichtgaden des Chores, dessen Steine mit einem Merk gezeichnet sind. Zwischen 1406 und 1415 ist der Chor mit Bedachung versehen worden. Dann hat der Bau vollständig geruht bis zum Jahre 1434, also fast ein Menschenalter hindurch, wurde hiernächst aber mit Macht seiner Vollendung entgegengeführt. Im gedachten Jahre erbaute man die zur Aufnahme der kleinen Orgel bestimmte nördliche Halle nebst den westwärts daranstoßenden Capellen, 1437 führte Hermen v. Münster, Raths=Maurermeister, die südliche Halle, dat likhus, und die unterwärts belegenen Capellen auf, und 1439 ging man an den Bau des Schiffes, welches 1459 vollendet und

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am 23. September d. J. consecrirt wurde. Der Beschluß der Bauthätigkeit an der Kirche selbst durch Einwölbung ist unmittelbar daraus in Angriff genommen. Der alte Thurm wurde bis auf den Unterbau, welchen man conservirte, 1485 abgebrochen und in der verhältnißmaßig kurzen Zeit von zwei Jahren durch Hans Mertens neu aufgeführt; die Ausführung des hohen Helms, welcher denselben bis zum 8. December 1703 schmückte, wird gleich darauf erfolgt sein. S. Nicolai ist eine Copie von der Marienkirche, aber eine organisch durchgebildete und darum und wegen der gleichmaßigen Bildung der Formen und Einzelnheiten erfreulicher als letztere, wenn auch das Mißverhältniß der Abmessungen hier noch größer, insbesondere die Höhe — 37 m — noch mehr übertrieben ist, und die Details den Niedergang des Stiles deutlich kundgeben. Am wenigsten lobenswerth ist der Thurm, den Hans Mertens in rohen Formen und ohne Verständniß in ebenso unschöner Weise angeschlossen hat, wie es an der Marienkirche geschehen ist.

Das Unternehmen zu S. Nicolai regte wiederum den Neubau von S. Jürgenskirche an. Das Kirchspiel S. Jürgens kam erst etwa zwanzig lahre, wie es scheint, nach Gründung der Stadt zu dieser hinzu, und dessen Pfarrkirche wurde dem Ritter S. Jürgen dedicirt, da ein S. Jürgens Siechenhaus, ein Hospital für Aussätzige in der neuen Parochie lag, welches nunmehr weiter westlich an die Köppernitz hinausgelegt und nach dem in unseren Seestädten so beliebten Apostel S. Jacob d. ä. benannt wurde. Die neue Pfarrkirche, deren Patronat 1270 der Deutsche Orden erhielt, wird verhältnißmäßig früh in solider Weise hergestellt sein, da bereits 1286 der Thurm derselben erwähnt wird, doch ist von diesem Bau nichts mehr erhalten. Der älteste Theil der jetzigen Kirche, der Chor, welcher in neuester Zeit durchaus ungehörig als Martinskirche — S. Martin war Compatron — bezeichnet worden ist, wird schwerlich vor 1300 und wahrscheinlich ein paar Decennien später fallen; ein Holzlieferungscontract für den Ziegelofen der Kirche von 1332 und ein Ablaßbrief von 1360 könnten sogar vermuthen lassen, daß der Bau im letztgenannten Jahre noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Dieser ältere Theil hat mit dem Umgange der Marienkirche den Fries gemein, die Gliederung der Schmiegen der Portale und Fenster, auch ein durch Strebebogen gestütztes Hochschiff, dem wie bei der Marienkirche der Fries fehlt, aber er unterscheidet sich durch die Viertheiligkeit der Fenster der Abseiten und ganz besonders dadurch, daß der Chor ohne Ausbildung eines Umganges nicht polygonal, sondern durch eine grade Wand abgeschlossen ist, sodaß also in der allgemeinen Anordnung eine Verwandtschaft mit

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der Pfarrkirche zu Güstrow vorliegt. Nach Ablauf des 14. Jahrhunderts machte man sich aber an einen Neubau, indem man 1404, wie eine Inschrift besagt, mit dem Thurmbaue begann. Dann hat der Bau geruht, bis der schon genannte Hermen v. Münster Werkmeister und zugleich Baumeister der Kirche wurde, als welcher er 1442 bis 1449 urkundlich nachweisbar ist. Er legte das Fundament der neuen Kirche, des höheren Theils derselben, welche aber nur bis zur ersten Travée des Chores einschließlich fertig geworden ist. Die Thätigkeit Hermens v. Münster, dessen Merk an einer Arkade der Nordseite sichtbar ist, ist an den auch bei S. Nicolai angewendeten Details deutlich zu erkennen, doch hat er sich bezüglich der Pfeilerbildung, der Gliederung der Arkaden, der Anordnung der Dienste nach S. Marien und S. Jürgens Chore gerichtet, wie schon sein Vorgänger den Grundriß von Marien=Thurmbau seinem Neubau genau zu Grunde legte. Aus letzterem Umstande resultirt nun, da Hermen v. Münster an das vorgefundene anknüpfte, eine Grundverschiedenheit dieser Kirche von den beiden anderen, indem der Thurmunterbau einer frühen Hallenkirche entspricht, mithin die Seitenschiffe im Verhältnisse zum Mittelschiffe erheblich breiter sind, als in den beiden andern Kirchen, wozu dann noch kommt, daß die S. Jürgenskirche eine wirkliche Kreuzkirche ist, während jene nur im Grundrisse als Kreuzkirchen erscheinen, und zwar eine Kreuzkirche, deren Arme gleich lang sind, ein griechisches Kreuz bilden, denn mir wenigstens erscheint es nicht zweifelhaft, daß für die neue Kirche ein ebenso rechteckig geschlossener Chorschluß projectirt ist, wie die ältere Kirche ihn zeigt, sodaß also noch zwei Travéen der neuen Kirche zur Vollendung fehlen würden. Diese ist nicht erreicht; man hatte seine Mittel überschätzt, und schon 1464 entschloß sich, wahrscheinlich auf Andringen der Vorsteher, der Rath zu dem damals noch seltenen Schritte, Collectanten auszusenden um Gaben einzusammeln. Wann die Bauthätigkeit abgeschlossen ist, läßt sich nicht angeben, doch ist es zweisellos vor 1497 geschehen, da in diesem Jahre der schon genannte Hans Mertens starb, dessen Name am äußersten Gewölbe des nördlichen Kreuzarmes zu lesen ist. Einzig die fürstliche Tribüne östlich neben der Sacristei erweist sich als ein Bau des 16. Jahrhunderts: sie ist 1316 erbaut. Trotzdem, daß die Kirche nicht vollendet worden, ist das Innere derselben doch von mächtigster Wirkung. Gewissermaßen Combination einer Hallenkirche, einer basilicalen, einer Kreuzkirche, ja, wenn man sich den Bau derartig vollendet denkt, wie mir obbesagtermaßen wahrscheinlich däucht, etwa selbst an einen Centralbau erinnernd, darf der Entwurf gewiß als eines begabten und

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unternehmenden Meisters würdig erachtet werden, der noch höher zu stellen wäre, wenn seine Berechnungen nicht zu wünschen übrig ließen, deren Mangelhaftigkeit vor kurzem zu Maßnahmen Anlaß gegeben haben, welche den majestätischen Eindruck der weiten Räume erheblich beeinträchtigen.

Aus dem Vorgetragenen ergiebt sich, daß es nur ganz kurze Zeiträume waren, in denen während des 14. und 15. Jahrhunderts an den noch vorhandenen Kirchen nicht gebaut worden wäre, aber es entstanden neben diesen während der gedachten Periode auch noch andere für gottesdienstliche Zwecke errichtete Baulichkeiten, theilweise von ansehnlicher Größe, die aber entweder untergegangen oder doch in wenig erfreulichem Zustande aus uns gekommen sind.

Die grauen Mönche oder minderen Brüder, die Franciscaner, erwarben 1251 oder 1252 einen Platz zu einem Kloster in der Stadt, für welches nach einer inschriftlichen Ueberlieferung eine Kirche am Schlusse des Jahrhunderts erbaut wurde. Von dieser ist jedoch nichts erhalten, denn die spärlichen Reste der südlichen Chorwand, welche heute noch vorhanden sind, sowie der — von Crain mitgetheilte — Grundriß sprechen durchaus für einen Bau des 14. Säculums, wofür auch eine späte Nachricht vorliegt. Nach diesem Grundrisse und verschiedenen Abbildungen war die Kirche dreischiffig, vielleicht mit höherem Mittelschiffe, hatte einen polygonal geschlossenen Chor ohne Abseiten, und an dem schlicht dreieckigen Giebel erhob sich jederseits ein Windelstein. Der Rest der Klostergebäude, die Große Stadtschule, wird dem Anfange des 16. Jahrhunderts angehören. Der Kreuzgang ist im vorigen Jahrhundert abgebrochen wegen Baufälligkeit, welche auch für den Abbruch der Kirche im Jahre 1810 als Grund angegeben wird. Die sehr schlichten, späten Bauten südlich neben dem Chor wurden vor funfzig Jahren niedergelegt um eine Gewerbeschule an ihrer Stelle zu errichten. Rücksichtslos ist der Chor der Kirche, in dem sieben Mitglieder unseres Fürstenhauses ihre Ruhestätte fanden, zu Hof und Garten für die ehemalige Rechenmeister=Wohnung hergegeben.

Etwa ein Menschenalter später als die Minoriten sind die Schwarzen Mönche oder Predigerbrüder, die Dominicaner, in die Stadt gekommen. Ihre ansehnliche, wenn auch in einfachen Formen, so doch in schönen Verhältnissen im 14. Jahrhundert erbaute Kirche, welche derjenigen der grauen Mönche glich, mußte wegen unzweifelhaftter Baufälligkeit, insbesondere wegen Ueberweichens des mächtigen Giebels 1878 abgebrochen werden, und nur der jüngere, von Merten

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Kremer erbaute und 1397 consecrirte Chor blieb, da er in gutem baulichen Stande, aus Verwendung des Baumeistes H. Thormann erhalten und wurde zu Zwecken der Mittelschule, welche an Stelle der Kirche durch H. Brunswig ausgeführt wurde, eingerichtet.

Zu längerer Verpflegung Einheimischer, kürzerer für bedürftige Wanderer wurde in der Mitte des 13. Jahrhunderts zwischen Alt= und Neustadt das Haus zum heiligen Geiste gestiftet, dessen ziemlich große, ein längliches Rechteck bildende ungewölbte Kirche aber kaum vor dem 14. Jahrhundert erbaut, und deren Altar jedenfalls erst 1326 consecrirt ist. Die Südseite, der man wegen Ueberweichens in jüngerer Zeit Strebepfeiler gegeben hat, zeigt strengere Formen als die Nordseite, soweit letztere erhalten ist, denn man hat nicht allein eine größere, sondern auch noch drei kleinere Capellen dieser angebaut, von denen die der Pforte westwärts zunächst belegene zwischen 1395 und 1419 geweiht worden sein wird. Die Giebel der Kirche sind 1665 neu aufgeführt.

Von der Kirche des Aussätzigenhauses zu S. Jacob besitzen wir weder Nachricht über ihre Erbauung noch über ihre Gestalt; sie wurde bei der schwedischen Belagerung 1631 ruinirt. Ebensowenig ist von der Capelle zum h. Kreuze aus dem vormaligen Kirchhofe von Alt=Wismar etwas übrig, die, 1481 qeweiht, bereits 1563 zum Bau einer Wasserkunst vor dem Alt=Wismar=Thore abgebrochen worden ist.

Zu Menschen Gedenken, nämlich 1850, ist die aus der nordwestlichen Ecke des Marien=Kirchhofes zur Sühne für die Hinrichtung zweier Rathsmitglieder erbaute, im Anfange der dreißiger Jahre des 15. Jahrhunderts consecrirte Capelle frivoler Weise abgebrochen worden. Es war ein bei der Seltenheit derartiger Bauwerke und der sicheren Datirung, auch seiner historischen Bedeutung wegen, schätzbares Werk von zwei Gewölben Länge mit einem Walmdache, einfach, tüchtig und gediegen, aber architektonisch allerdings nicht von hervorragender Bedeutung.

Solche darf man jedoch der aus der südwesttichen Ecke des eben genannten Kirchhofes errichteten Capelle Marien zur Weiden, sub salice, zuerkennen, welche, im Aeußeren ganz aus glasirten Ziegeln hergestellt, neben den besten Verhältnissen die Details unserer Blüthezeit des gothischen Stiles zeigt. Darnach steht sie dem Umgange der Marienkirche äußerst nahe, und wenn dazu 1324 ein Vicar an ihr genannt wird, so erscheint es kaum zweifelhaft, daß sie in diesem Jahre bereits bestand. Leider befindet sie sich in einem sehr ruinosen Zustande, aus welchem sie gerettet zu sehen kaum gehofft werden kann.

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Diejenigen, welche diese besprochenen monumentalen Bauten aufführten, waren Maurermeister, stenwerchten oder stenwerter, lapiscidae, welche nicht etwa bloß für die Aufsicht ihren Groschen einzogen, sondern auch das Ziegel= und Kalkbrennen besorgten und selbst mit der Kelle mitarbeiteten. Daß sie nach Rissen gearbeitet hätten, die ihnen von Anderen in die Hand gegeben wären, erscheint wenig wahrscheinlich, da eine künstlerische, wenigstens baukünstlerische Thätigkeit der Geistlichkeit, wie in früherer Zeit, im 14. oder gar 15. Jahrhunderte gewiß nicht mehr statthatte, und man das Können der damaligen Handwerker entschieden nicht nach dem der heutigen beurtheilen darf, es spricht vielmehr für eine Ausführung durch die Auftraggeber in allgemeiner Weise ertheilter Dispositionen durch bürgerliche Kräfte, daß nicht allein die Verhältnisse der Abmessungen zu einander erheblich von dem hergebrachten Kanon abweichen, besonders die Höhenbewegung außerordentlich übertrieben ist, sondern auch die Einzelnheiten vielfach Unbeholfenheit, mehr und mehr zum Theil sogar geradezu Rohheit zeigen. Wir dürfen uns nicht darüber täuschen, daß es mehr die Größe der in Einer Stadt, und zwar einer von secundärer Bedeutung, entstandenen Kirchen ist, welche das Interesse an denselben erregt, als die Schönheit ihrer Verhältnisse oder die Feinheit ihrer Details. In ersterer Beziehung stehen unsere Kirchen dem Doberaner Münster, auch dem Schweriner Dome weit nach und bezüglich letzterer werden sie von dem alten Theile von S. Marien in Rostock, von S. Jacobi und S. Petri daselbst erheblich übertroffen.

Außer diesen gottesdienstlichen Gebäuden finden sich in Wismar noch drei kirchliche, welche der Ausmerksamkeit werth und deren zwei von hervorragender Bedeutung sind. Ganz besonders ist die Alte Schule bei der Marienkirche ein nicht bloß in seinen Verhältnissen höchst zierlicher, sondern auch in seinen Einzelnheiten so ausgezeichneter Bau, daß derselbe die höchste Werthschätzung verdient, und daß man wohl sagen darf, es gebe im Gebiete des norddeutschen Ziegelbaues kein Bauwerk ähnlicher Art, welches ihm an die Seite gestellt werden könnte. In der That wird dasselbe, von dem vor etwa 25 Jahren dem Musikantenhause zu Liebe leider eine Abtheilung weggebrochen ist — der Ostgiebel ist also neu; der ursprüngliche, schlicht dreieckige hatte nur fünf einfache schmale Nischen mit abgerundeten Ecken —, der Blüthezeit des Spitzbogenstiles angehören, was nicht bloß aus den Bauformen an sich, sondern auch in Beihalt gewisser Umstände geschlossen werden darf. Es findet sich nämlich an der südlichen Façade ein Fries von vier in ein Ouadrat zusammengefügten Dreiblättern, und ganz denselben Fries

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sieht man auch am ersten Geschoß vom Marien=Thurm. Da wir diesen aber nothwendig noch dem 13. lahrhunderte zuschreiben mußten, der gedachte Fries sonst nirgends vorkommt, eine langjährige Aufbewahrung überschüssigen Materials oder der Formen oder eine spätere Nachbildung höchst unwahrscheinlich ist, so wird man die Alte Schule umsomehr der Zeit. um 1300 zuschreiben dürfen, als 1297 der Rath mit dem damaligen Scholasticus einen Vertrag abschloß, nach welchem jener die Schule, welche übrigens schon 1289 an derselben Stelle lag, non kirchlichen Mitteln, d. h. aus dem Beutel der Kirchenfabrik, bauen und bessern sollte. Bei der Restauration des in bösem Verfall begriffenen Gebäudes ist möglichst gewissenhaft verfahren, doch nöthigte die jetzige Bestimmung desselben zum culturhistorischen Sammelplatz die Anordnung der Fenster auf der Südseite zu ändern.

Wenngleich nicht so anziehend und bedeutend wie die Alte Schule, ist doch U. L. Frauen=Capellanei, südöstlich bei der Kirche, aller Ausmerksamkeit werth. Wie wesentlich alte Wohnhäuser ein Giebelhaus, unterscheidet sie sich doch von solchen durch das Fehlen eines Entresols, durch die schmalen zweilichtigen Fenster — das dreilichtige an der Sargmacherstraße, welches die Stelle zweier schmalen einnimmt und jüngeren Ursprungs ist, mußte belassen bleiben, um den Giebel nicht zu gefährden — und den Eingang über einen Hof aus der Hinterseite. Die Details des Bauwerks sprechen klar dafür, daß dasselbe ungefähr in der Mitte des 15. Jahrhunderts erbaut worden ist. Bedauerlich reichten die vorhandenen Mittel nicht, um bei der Restauration auch den Hintergiebel wiederherzustellen.

Die Pfarre derselben Kirche besteht außer einem kleinen Fachwerkshause und einem 1576 errichteten, aus einem in den einfachsten Formen gehaltenen Hauptbau, welcher aus dem Grunde in die Zeit um 1500 anzusetzen sein dürfte, als über den Fenstern, die in Nischen angebracht sind, welche das Bodengeschoß mit begreifen, Entlastungsbogen gespannt sind, an deren Stelle wir sonst überall starke Balken finden. Ohne hervorragende architektonische Bedeutung im Einzelnen, bildet dieser Gebäudecomplex eine höchst malerische Gruppe, für die wohl auch einmal die Stunde zu schicklicher Herstellung schlagen wird, wie nicht minder für den Todtentanz, welcher in dem Saale des Haupthauses unter der Tünche verborgen ist.

Profanbauten aus älterer Zeit haben nur wenige sich erhalten oder sind doch so verunstaltet, daß ihr einstiger architektonischer Werth kaum noch zu erkennen ist. Lübeck und Stralsund haben ihre alten Rathhäuser behalten und würdig wiederhergestellt, und die Möglichkeit dazu, zu einer Wiederherstellung, scheiut doch auch

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in Rostock nicht ausgeschlossen. Wismar ist nicht so glücklich. Sein Rathhaus brannte 1350 nieder. Das dann erbauete bestand aus einem mit der Längsfaçade dem Markte zugekehrten, vermuthtich zweigeschossigen Hause, an dessen Westgiebel sich ein marktwärts vorspringender. ohne Zweifel gegen Abend mit einem Blendgiebel von sechs Compartimenten geschmückter, auswärts gänzlich aus glasirten Ziegeln hergestellter Bau schloß. Jener Blendgiebel ist um 1600 durch zwei Renaissance=Giebel ersetzt worden, wie denn überhaupt das Rathhaus im Laufe der Zeit mit allerlei Verschönerungen bedacht worden ist. Dieser Bau diente seiner Bestimmung bis 1807, wo er durch Zusammenstürzen des Daches unbrauchbar wurde. Ein neuer, der jetzige, wurde 1817/19 ausgeführt, wobei von dem alten Mauerwerk viel conservirt wurde und namentlich auch von dem westlichen Theile die aus zwei Reihen von je sechs Gewölben bestehende Halle sowie der schöne Keller kenntlich erhalten blieb, letzterer freilich durch Herstellung eines östlichen Flügels gründlich beeinträchtigt.

Hinter dem Rathhause lag eine Reihe Buden, die Schusterbuden genannt, die ein einziges Gebäude gebildet haben werden. Die Rückseite einer Bude hat sich bis heute erhalten und scheint es nach dem Bodengeschosse, daß sie der letzten Zeit der Gothik angehört, während der Fries unter demselben auf ein höheres Alter deutet.

Westlich an diese Buden, durch einen Durchgang, den Schwibbogen, von ihnen getrennt, stößt die ehemalige Wohnung des Cämmereidieners, gleichfalls eine Bude, die einzig derartig erhaltene, daß man die Einrichtung einer solchen Baulichkeit erkennen kann. An diese schließt sich die Rathsapotheke, ein offenbar ursprünglich sehr elegantes Giebelhaus, welches leider, besonders in neuerer Zeit, stark modernisirt ist aber doch die alten Formen leidlich erkennen läßt. Es gehört ersichtlich dem 15. Jahrhundert an und zwar wohl der ersten Hälfte desselben.

Die Westseite des Marktes nahmen zwei öffentliche Gebäude ein. Das von dem Durchgange "beim Salzfasse" nordwärts gelegene enthielt 12 oder 13 Buden, die Lowents= und Leinenbuden, mit Fronten sowohl nach dem Markte wie nach der Hege. Vordem von der Cammerei vermiethet, wurden sie später veräußert und Wohnhäuser daraus gemacht, mit denen man marktwärts und hinterwärts ausrückte. Nur eines der letzteren enthält noch alte Reste, die oberhalb des Daches zu Tage liegen. Ein vor mehreren Jahren unternommener Neubau gestattete das Bauwerk als dem 15. Jahrhunderte angehörig zu schätzen.

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Südwärts in derselben Reihe lagen gleichfalls Buden, aber nur an der Hege. während marktwärts Schrangen sich an sie lehnten. Zwei dieser Buden waren wohlerhalten bis 1858, wo sie abgebrochen wurden um dem Neubau einer Hauptwache Platz zu machen. Sie werden dem Ende des 14. oder Anfang des 15. Jahrhunderts angehört haben.

Der Stadt=Marstall, Herren=Stall, links beim Ausgange aus dem Altwismar=Thore, 1864 durch ein Wohnhaus ersetzt, war ein langes massives Haus mit Fachwerksgiebeln neueren Datums, offenbar von hohem Alter, aber ohne architektonische Bedeutung. Jünger, etwa dem Anfange des 16. Jahrhunderts angehörend, war die Herren=Schmiede rechts am gedachten Thore, wie man bei einem Durchbau vor einigen Jahren sehen konnte.

Von den Mauern der Stadt ist allein die südliche Hälfte etwa erhalten, ihr Zinnenkranz jedoch nur an wenigen Stellen noch zu sehen. Mit der Mauer sind natürlich auch die Reste der sie unterbrechenden, theils viereckigen, theils halbrunden Mauerthürme, der wikhusere, geschwunden und nur ein einziger am Lindengarten, der zur Wasserleitung dient, erhalten. Wie die Mauerthürme sind auch die Thore gefallen. Das thurmartige Lübsche Thor ging beim Auffliegen der Pulverthürme 1699 zu Grunde, das hausähnliche Meklenburger nahm ein Ende bis auf die Durchfahrt, als dieselbe beim letzten Festungsbau verlegt wurde, das gleiche Altwismar=Thor wurde in Folge des Schadens, den es in der Franzosenzeit nahm, abgebrochen und das Pöler Thor 1870, angeblich, weil es den Verkehr behindere. Es war ein mit einem achteckigen Helm versehener ansehnlicher Thurm, welcher feldwärts ganz schlicht, stadtwärts mit zwei Doppelnischen und einer Rosette darüber geschmückt war und unterhalb des Daches einen Fries von Vierblättern zwischen Rundstäben hatte. Das Thor hatte große Aehnlichkeit mit dem Gefangenthurme am Altwismar=Thore und gehörte mithin wie dieser dem Ende des 14. Jahrhunderts an. Das hausartige Große Wasserthor, die Höllenpforte, verdankt seine Erhaltung dem Umstande, daß Lübcke die innere Ansicht der Abbildung werth gehatten hat. Der dem Hafen zugekehrte Giebel, welcher ursprünglich fünf Stufen und ebenso viele einfache schlichte Blenden zeigte, ist um 1600 einfach dreiseitig zurechtgemacht und diese Form, aus Sparsamkeitsrücksichten vermuthlich, sowohl bei der Reparatur von 1859, wie bei der gegenwärtigen beibehalten. Das ehemalige Neue Thor, spätere Fischer=Thor, ist zu unbekannter Zeit untergegangen.

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Von bürgerlichen Wohnhäusern aus dem Mittelalter hat sich äußerst wenig erhalten und wird voraussichtlich immer mehr verschwinden. Die alten Häuser waren nur für eine Familie eingerichtet und befriedigten die bescheidenen Ansprüche unserer Vorfahren, aber heutzutage genügen Häuser mit zwei, drei, höchstens vier Zimmern nicht und das Aufkommen von Miethswohnungen hat die Kasernen zur Folge, ohne Dielen und Vorplätze, nur mit Corridoren und recht vielen Zimmerchen, von denen das größte und beste allein zum Ausstellen der ungebrauchten "guten" Möbeln dient, und dessen Haupterforderniß der Spiegelpfeiler ist. Abgesehen von der Marien=Capellanei und Pfarre habe ich noch 35 mittelalterliche Giebel in Wismar gekannt. Vollständig erhalten waren nur drei, die übrigen theils durch Abbrechen, theils durch Ausmauern dem herrschenden Zeitgeschmacke nach verändert und besonders um ihre Stufen gekommen, und solche existiren gegenwärtig nur noch etwa sechszehn. Eine chronologische Bestimmung der einzelnen Giebel ist daher schon nur in bedingtem Maße möglich, und außerdem, da sie theils abgeputzt sind, theils so einfach, daß man sie ebensowohl dem 14. wie dem 15. Jahrhundert zuschreiben kann. Den alten Giebel am Markte, sowie den von Wädekins Hôtel, beide leider nicht intact erhalten, wird man mit einiger Sicherheit in den Schluß des 14. Jahrhunderts setzen dürfen, da ihre Verwandtschaft mit der Sacristei von der Marienkirche und der Capelle im Nordosten von S. Jürgen in die Augen springt. Ebenso wird es gestattet sein, die Giebel Altwismarstraße 19, Dankwartsstraße 8 und Lübschestraße 29 wie die Marien=Capellanei und die Rathsapotheke gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts zu datiren, da ihre Profilirungen sich mehr oder minder gleichen und an einzelnen Details sich finden, die auch an den Kirchenbauten jener Zeit vorkommen

Aus dem 16. Jahrhundert sind nur zwei öffentliche Bauwerke auf uns gekommen, an bürgerlichen einige mehr, alle aus der zweiten Hälfte des gedachten Säculums. Jene sind der erwähnte Mittelbau der Marien=Pfarre von 1576 und die von Philipp Brandin angefertigte, aber erst 1602 aufgestellte Wasserkunst auf dem Markte. Dieser hat auch 1571 das Wohnhaus des Bürgermeisters Schabbel, Schweinebrücke 8, erbaut wie noch verschiedene andere, die aber sämmtlich untergegangen sind. Außer jenem ist noch das durch Renovirung arg mitgenommene Haus, Schmiedestraße 1, welches von 1589 datirt, von einigem Interesse; alle übrigen sind ohne Bedeutung, höchstens etwa ein Speicher von 1575, Neustadt 1, und ein ähnlicher an der Frischen Grube zu bemerken. Der fürstliche Bau des Fürstenhofes im Jahre 1554

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ist für die städtischen Bauten ganz ohne Bedeutung geblieben, ebenso wie der ältere im Anfang des Jahrhunderts errichtete Flügel jenes Hofes, welcher allerdings über bürgerliche Ansprüche weit hinausging, wie man trotz seines Verfalls erkennt.

Aus dem 17. Jahrhundert sind keine öffentlichen Bauten vorhanden, auch bis auf das Commandantenhaus, Markt 15, kaum ausgeführt; an Bürgerhäusern sind noch eine leidliche Anzahl erhalten, die aber alle mindestens abgeputzt oder in dieser oder jener Weise verändert sind.

Ebensowenig ist von der Stadt in dem traurigen 18. Jahrhundert etwas gebaut außer dem Baumhaus und — einem Galgen. Dieser wurde 1830 niedergelegt, jenes unlängst durch sehr unpassende Fenster häßlich entstellt.

Von den Bauten dieses Jahrhunderts erwähne ich nur das 1842 fertiggestellte Theater von H. Thormann, die Bürgerschule von H. Brunswig und den 1889 in Gebrauch genommenen Schlachthof von Dallmer als bemerkenswerth; alles Uebrige ist, soweit es seitens der Stadt gebaut ist, unerheblich, besonders für einen Verein für Vaterländische Geschichte und Alterthumskunde.

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III.

Die Ereignisse in Rostock

von 1311, September 17, bis 1314, Januar 21.

Von
Karl Koppmann.

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I m Nachfolgenden soll der Versuch gemacht werden, Ereignisse, die äußerlich betrachtet zu den bekanntesten gehören, in ihren Einzelheiten aber mannigfach dunkel sind, wenigstens soweit zu klären, daß Sicheres und Verständliches sich sondern von Unverständlichem und Zweifelhaftem. Es betreffen diese Ereignisse nicht nur rein städtische Verhältnisse, die Aufstellung eines neuen Raths und die Durchführung einer neuen Verfassung einestheils, die Wiederherstellung des alten Raths und der früheren Verfassung anderntheils, sondern auch den Untergang eines bisher selbstständigen Fürstenthums in seinen letzten Stadien und seine Vereinigung mit dem Kernlande des meklenburgischen Herrschergeschlechts. Betrachtet sind sie oft worden, neuerdings von mir in meiner kurzen "Geschichte der Stadt Rostock" (Rostock 1887), von Lange in seiner Abhandlung "Rostocker Verfassungskämpfe bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts" (Gymnasial=Programm, Rostock 1888) und von Fischer in seiner Inaugural=Dissertation "Heinrich der Löwe von Meklenburg" (Schwerin, 1889).

Zur Einführung in die Zeitverhältnisse werden wenige Worte genügen 1 ). Der letzte männliche Sproß des Rostocker Fürstenhauses, Nicolaus das Kind, hatte sich auf den Rath des Fürsten


1) Ich wiederhole kurz das in den Mekl. Jahrbüchern 52, S. 199-204 Gesagte.
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Heinrich II. von Meklenburg mit dessen Schwägerin Margarethe, einer Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, verlobt, alsdann aber das Verlöbniß gebrochen und sich auf Anrathen des Fürsten Wizlav von Rügen im Jahre 1299 mit Margaretha, der Tochter Bogislavs IV. von Pommern=Wolgast, vermählt. Gegen das dadurch veranlaßte Bündniß der Markgrafen Otto und Hermann von Brandenburg, des Herzogs Otto von Pommern=Stettin und der Fürsten Nicolaus von Werle und Heinrich von Meklenburg suchte Fürst Nicolaus bei König Erich Menved von Dänemark Schutz: 1300, Dec. 22, nahm er Land und Stadt Rostock von ihm zu Lehn. König Erich kam im luni 1301 nach Rostock, schloß aber am 22. Juli zu Schwaan mit dem Hauptgegner seines Lehnsmannes, dem Fürsten Nicolaus von Werle, Frieden und theilte sich mit ihm in dessen Land. Die Stadt Rostock leistete dem Dänenkönige Widerstand, mußte sich aber im September 1302 der Uebermacht ergeben. Von da ab walten in Rostock dänische Hauptleute; vom Fürsten Nicolaus haben wir bis zum Jahre 1308 keine Spur; von 1308 ab dagegen urkundet er wieder in Rostock, während nach wie vor Hauptleute des Landes Rostock die Rechte des dänischen Königs wahrnehmen 1 ). — Im Sommer 1311 bricht ein Kampf aus zwischen dem Fürsten Heinrich von Meklenburg und seiner Stadt Wismar. Rostock, das König Erich am 12. Juni seine Thore verschlossen hat, leistet trotz seines Verbots der seit dem 11. Juli belagerten Schwesterstadt Beistand. Am 6. September ernennt der König den Fürsten Heinrich von Meklenburg zum Hauptmann des Landes Rostock. Fürst Heinrich sperrt durch zwei Thürme, die er zu beiden Seiten der Warnow erbaut, den Rostockern die See ab; die Rostocker brennen den einen Thurm nieder, zwingen die Besatzung des anderen zur Uebergabe und erbauen nun ihrerseits einen Thurm im Osten der Warnow zur Bewahrung ihres Fahrwassers. Am 30. Juni 1312 urkundet König Erich zu Warnemünde und gegen die Mitte des September muß sich die Besatzung des Thurms nach elfwöchentlicher Belagerung ergeben und der Kampf gegen die Stadt selbst beginnt.


1) Wir kennen: Esger Apysun, capitaneus in Rozstoh, 1305, Juni 5 (M. U. B. 5, Nr. 3002); Timmo Laurensson, capitaneus terre Rozstock, 1307 (10, Nr. 7254), illustris principis regis Danorum in terra Rostok capitaneus 1307-1308 (5, Nr. 3204), Nicolaus Biller, capitaneus domini regis Dacie 1309, Mai 21 (5, Nr. 3321) und Jacob Fleep, capitaneus noster in domino Rostochiensi 1310, April 16 (5, Nr. 3390).
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Als die Kunde von der Uebergabe des Thurms erscholl, brach in Rostock, am 17. September, der Aufruhr los. Das erregte Volk glaubte an Verrath, ein Theil des Raths wurde ermordet oder vertrieben: so erzählen uns die zeitgenössischen Lübischen Annalen und ihnen folgend die Detmar=Chronik 1 ). Urkundlich werden diese Angaben bestätigt und genauer präcisirt: 1314, Jan. 8, schließen acht entwichene oder vertriebene Rathsmitglieder mit Fürst Heinrich von Meklenburg einen Vertrag wegen ihrer Rückkehr 2 ); 1314, Jan. 14, wird die Strase der Verfestung über wenigstens 58 Personen verhängt, "welche arge Versammlungen gehalten haben, durch die sie das Lübische Recht gekränkt und der Stadt Rostock viel Arges zugezogen haben" 3 ); dieselbe Strafe trifft, theilweise schon 1312, theilweise erst 1314, elf weitere Personen, weil sie Willekin vom Baumgarten, Hinrich Rikbode, Gerhard Blöming und andere Rathmannen und Bürger getödtet und in deren Häusern geraubt haben 4 ). Unter den erwähnten wenigstens 58 Personen befinden sich und werden an erster Stelle genannt Hinrich Runge und Werner Hövisch, die uns urkundlich als Mitglieder des nach dem Aufruhr eingesetzten neuen Rathes bekannt sind.

Viel mehr ins Einzelne gehend sind die Nachrichten, welche uns die Reimchronik Ernsts von Kirchberg und die aus ihr beruhende Rostocksche Chronik geben 5 ). Insbesondere werden zwei Ereignisse unterschieden: der Aufruhr nach dem Verlust des Warnemünder Thurms, für den wir hier die Zeitangabe, Sept. 17, erhalten 6 ), und die Erzwingung eines Bürgerbriefes durch die Gemeinde, der den Aelterleuten der Aemter einen maßgebenden Einfluß auf die Besetzung der Rathsstellen verlieh oder verliehen haben soll 7 ). Für dieses letztere Ereigniß liegt uns eine bestimmte Angabe nicht vor, und die Rostocksche Chronik weicht von ihrer Vorlage dadurch ab, daß sie es vor den Pölchower Vertrag von 1312, Dec. 7, setzt, in welchem der neue Rath Frieden mit dem Fürsten Heinrich von Meklenburg schloß, während die Reimchronik Kirchbergs es nach demselben erzählt. Nachdem uns jedoch nachgewiesen worden ist, daß die Rostocksche Chronik keine selbstständige historische Bedeutung


1) Die Chroniken der deutschen Städte 19, S. 417-418.
2) M. U. B. 6, Nr. 3669.
3) M. U. B. 6, Nr. 3672.
4) M. U. B. 6, Nr. 3673.
5) Schröter, Beiträge zur Meklenburgischen Geschichts=Kunde, ersten Bandes erstes Heft, Rostock und Schwerin, 1826.
6) Kirchberg, Cap. 150; Rost. Chronik S. 28.
7) M. U. B. 6, Nr. 3590; Rost. Chronik S. 30-33.
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hat 1 ), muß deren Abweichung von Kirchberg für bedeutungslos gelten, und es bleibt nur zu untersuchen, ob die Angaben Kirchbergs in sich wahrscheinlich und mit den uns erhaltenen urkundlichen Nachrichten vereinbar sind.

Eine urkundliche Bestätigung der chronologischen Anordnung Kirchbergs, nach welcher also der Bürgerbrief erst nach 1312, Dec. 7, erlassen worden wäre, meinte Wigger daraus zu gewinnen, daß in dem Verfestungsvermerk von 1314, Jan. 14, ausdrücklich gesagt wird, der Bruch des Lübischen Rechts, das ist die Erzwingung des Bürgerbriefes, sei im Jahre 1313, also nach dem Pölchower Vertrage geschehen 2 ); meine Geschichte der Stadt Rostock 3 ) und Langes Rostocker Verfassungskämpfe 4 ) sind darin Wigger gefolgt. Der auf diese Weise gesichert scheinenden Zeitangabe, 1313, beziehentlich nach 1312, Dec. 7, sucht Wigger eine andere an die Seite zu stellen, indem er sagt: "Vermuthlich erfolgte die Revolution vor der Umsetzung des Rathes, welche bekanntlich am 22. Februar vorgenommen zu werden pflegte 5 )"; Lange läßt diese Frage offen: "Das geschah", sagt er, "im Jahre 1313, ob, wie im Meklenburgischen Urkundenbuch angenommen wird, noch vor dem Tage der Umsetzung des Raths (Febr. 22), mag dahingestellt bleiben"; meinerseits bin ich zwar nicht ausdrücklich, doch stillschweigend der Vermuthung Wiggers beigetreten, insofern ich die neuen Unruhen als eine Folge des Pölchower Friedensvertrages auffaßte 6 ). Meine und vermuthlich auch Wiggers Erwägung war die, daß derartige gewaltsame Verfassungsänderungen in der Regel durch innere oder äußere Kalamitäten hervorgerufen werden und sie begleiten oder ihnen unmittelbar folgen, und daß uns aus dem weiteren Verlauf des Jahres 1313 kein Ereigniß bekannt ist, das zu der Erzwingung des Bürgerbriefes hätte Veranlassung geben können.

Bei einer nochmaligen, genaueren Prüfung aller uns urkundlich bekannten Thatsachen komme ich jedoch zu einem andern Ergebniß: ich glaube, daß die Gewaltthätigkeiten gegen den alten Rath, die Wahl eines neuen Raths und die Besiegelung des Bürgerbriefes chronologisch unmittelbar zusammengehörige Ereignisse sind. Die Gewaltthätigkeiten gegen den alten Rath machten einen neuen


1) Durch Krause im Rostocker Gymnasial=Programm von 1873. Vergl. Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock 1, S. 1, Anm. 3.
2) M. U. B. 6 zu Nr. 3590.
3) S. 20.
4) S. 8.
5) A. a. O.
6) A. a. O. S. 20.
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Rath nothwendig und der neue Rath mußte der Gemeinde, die ihn ans Ruder gebracht hatte, besiegeln, was sie verlangte oder vielmehr, was sie bei seiner Einsetzung thatsachlich schon ausgeübt hatte.


Der Verfestungsvermerk, dem zufolge jene mindestens 58 Personen das Lübische Recht im Jahre 1313 gebrochen haben sollen, steht im Liber proscriptorum. Es ist das, wie schon Wigger erkannt hat 1 ) ein erst im Jahre 1319 angelegtes Buch, in welches damals auch früher stattgehabte Verfestungen, vom Jahre 1302 ab, "aus andern Büchern oder von losen Blättern" und zwar nicht in chronologischer Ordnung, eingetragen wurden. Die Zahl dieser früheren Verfestungsvermerke beläuft sich auf 44, nur 11 von ihnen sind datirt, die dritte von 1303 2 ), die achte von 1307 3 ), die neunzehnte von 1303 4 ), die achtundzwanzigste von 1307, die neunundzwanzigste von 1310, die einunddreißigste von 1309, die zweiunddreißigste von 1310 5 ), die fünfunddreißigste von 1314 6 ), die achtunddreißigste von 1312 7 ), die dreiundvierzigste von 1314 und die vierundvierzigste von 1313 8 ). Bei 10 von diesen 11 mit einer Jahreszahl versehenen Eintragungen bezieht sich das Datum auf die Zeit der Verfestung, nur bei der elften, der die Jahreszahl 1313 voransteht, eben derjenigen, welche von der Verfestung jener mindestens 58 Personen handelt, wird das Datum von Wigger auf die Zeit des Delicts bezogen, sicherlich doch nur deshalb, weil es zu der Zeit der Verfestung nicht paßt. Aber wahrscheinlicher, als die Annahme einer von allen übrigen Fällen abweichenden Bedeutung der Jahreszahl, ist doch die Annahme eines Irrthums, zumal da wir wissen, daß alle 44 Eintragungen nicht gleichzeitig, sondern erst im Jahre 1319 in den Liber proscriptorum abschriftlich eingetragen wurden. Fassen wir aber die Jahreszahl 1313, irrthümlich von dem Abschreiber statt der Jahreszahl 1314 gebraucht, als das Datum der Verfestung aus, so sinkt die Stütze, welche Wigger für die chronologische Anordnung Kirchbergs gefunden zu haben glaubte, in sich zusammen.



1) M. U.=B. 5, S. XV.
2) M. U.=B. 5, Nr. 2838.
3) M. U.=B. 5, Nr. 3194.
4) M. U.=B. 5, Nr. 2839.
5) M. U.=B. 5, Nr. 3362.
6) M. U.=B. 5, Nr. 3673, 2.
7) M. U.=B. 5, Nr. 3673, 1.
8) M. U.=B. 5, Nr. 3672.
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Zwei Organe sind es, die sich die aufrührerische Bürgerschaft schuf, ein neuer Rath statt des bisherigen alten und ein Bürgerausschuß nach Art der späteren Hunderter oder Sechziger.

Was die Zeit der Einsetzung des neuen Rathes betrifft, so sind wir darüber insofern genau unterrichtet, als wir wissen, daß die Kämmerer des alten Raths noch 1312, August 19, in Thätigkeit waren, während Oct. 1 bereits Hinrich von Kurland und Bolte als Kämmerer des neuen Raths fungirten 1 ): der neue Rath muß also zwischen Aug. 19 und Oct. 1, also unmittelbar nach dem Aufstand vom 17. September, zum Regiment gelangt sein. Am 15. October finden wir in einer Urkunde des Fürsten Nicolaus als Zeugen Hinrich von Gotland, Hinrich Runge und Werner Hövisch 2 ), wahrscheinlich in ihrer Eigenschaft als Bürgermeister des neuen Raths. Am 7. December schließen Hinrich von Gotland, Hinrich Runge, Nicolaus von Kyritz, Werner Hövisch, Johann Klein, Marquard Holste und Hinrich von Kurland den Vertrag von Pölchow ab 3 ); auch hier finden wir also Hinrich Runge und Werner Hövisch, wiederum wahrscheinlich in ihrer Eigenschaft als Bürgermeister, in einer hervorragenden Stellung, einer Stellung, die sie demnach unmittelbar nach dem Aufstande vom 17. September, nicht erst in Folge einer späteren Verfassungsänderung einnahmen.

An der Spitze jener wenigstens 58 Personen stehen neben Hinrich Runge und Werner Hövisch sechs andere Männer, die wir meistens nicht näher kennen; dann folgen die übrigen, vielfach mit der Bezeichnung ihres Gewerbes: Hutwalker, Schuhmacher, Gerber, Pelzer, Weißgerber, Wollenweber, Bäcker, Böttcher, Kannengießer, Reifer, Grützmacher, Maler, Zimmerleute, Haken, Schneider, Drahtzieher 4 ). Es sind offenbar die Mitglieder einer großentheils aus Handwerkern bestehenden revolutionären Organisation, über die hier, zusammen mit ihren in den Rath gedrungenen Anführern, die Verfestung ausgesprochen wird, weil sie sich dem Gericht durch die Flucht entzogen haben. Da die Annahme, daß alle Mitglieder dieser Körperschaft entflohen seien, weder nothwendig noch wahrscheinlich ist, so werden wir vielleicht eher an ein Hunderter=, als an ein Sechziger=Collegium zu denken haben: gebrauchen wir also den zwar unbestimmteren, doch hinreichend charakterisirenden Ausdruck Bürgerausschuß. Ueber die Zeit, zu der dieser Ausschuß ins Leben trat, haben wir keinerlei urkundliche Angaben. Kirchberg


1) M. U.=B. 5, S. XII.
2) M. U.=B. 10, Nr. 7272.
3) M. U.=B. 5, Nr. 3576.
4) M. U.=B. 6, Nr. 3672.
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berichtet Cap. 148, der neue Rath sei eingesetzt durch den Fürsten Nicolaus nach dem Willen der Aelterleute, und Cap. 150 erzählt er, der Bürgerbrief habe bestimmt, es solle Niemand ohne Zustimmung der Aelterleute in den Rath gewählt werden: das erste ist, wenn wir von der unwahrscheinlichen Wahl durch den Fürsten Nicolaus absehen, die Thatsache der Neuwahl unter dem Einfluß der Aelterleute, das zweite die Anerkennung des dieser Thatsache zu Grunde liegenden Verhältnisses als eines Verfassungsgesetzes durch den neuen Rath. Setzen wir Kirchbergs Aelterleute um in den uns durch den Verfestungsvermerk urkundlich beglaubigten Bürgerausschuß, so erhellt, daß nach Kirchbergs eigener Angabe der Ausschuß, der sich durch den Bürgerbrief einen Einfluß auf die Rathswahl vom neuen Rath besiegeln ließ, schon vorher diesen Einfluß bei der Besetzung der erledigten Rathsstühle thatsächlich ausgeübt hatte.

Die Frage, ob der Bürgerausschuß schon vor der Ermordung und Vertreibung des alten Rathes bestanden oder sich erst nachher gebildet habe, vermögen wir mit irgend welchem Grade von Sicherheit nicht zu entscheiden. Vielleicht gingen revolutionäre Zusammenkünfte eines Theiles der Bürgerschaft und Zusammenrottungen des Pöbels neben einander her, und jene führten zur Bildung des Bürgerausschusses, als diese in den Ereignissen des 17. September ihren Gipfelpunkt erreicht hatten. Keinenfalls sind die Mitglieder des Bürgerausschusses und die Mordbuben des 17. September mit einander zu identificiren. Urkundlich werden jene von diesen durchaus unterschieden: Verfestet werden einerseits noch im Jahre 1312, nachdem sich also eben der neue Rath constituirt hat, Henneke Bolhagen, Gerwin, Engelbert, Reiners von Bartetsdors Knecht Namens Löwe, Schadeke und Vicko Kule, weil sie Rathmannen und Bürger ermordet und in deren Häusern geraubt haben 1 ), ferner ohne Angabe der Zeit, vielleicht ebenfalls schon damals, Volrad und Thomas, die Brüder eines Sweder, weil sie Bürger ermordet, in deren Häusern Leichenberaubung (rerof) vollführt und andere Unthaten begangen haben 2 ), ferner im Jahre 1314, also unter dem wiedereingeführten und ergänzten alten Rath, Horn und Hartmann von Bartelsdorf wegen Mordes und Raubes in der Stadt 3 ), endlich, ebenfalls damals, Götzeke wegen Mordes und Leichenberaubung und weil er der Hauptthäter war, als die Herren Rathmannen


1) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 1.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 3.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 2.
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aus der Stadt vertrieben wurden 1 ); über Runge, Hövisch und die geflüchteten Mitglieder des Bürgerausschusses andererseits wird die Verfestung verhängt, weil sie fecerunt congregationes pessimas, per quas juriditionem Lubicensem leserunt et civitatem Rozstok multis malis perturbaverunt 2 ).


So dürftig diese Nachrichten hinsichtlich der Gewaltthätigkeiten des 17. September auch sind, so erhellt aus ihnen doch eins: das Rauben in den Häusern der Getödteten durch diejenigen, die sie getödtet hatten, beweist, daß die Tödtung nicht auf Grund irgend einer Art richterlichen Erkenntnisses geschah, sondern Mord war; für Mord aber werden wir weder den Bürgerausschuß, noch dessen Führer Runge und Hövisch verantwortlich machen dürfen.

Ein viel ausgeführteres, aber bei näherer Betrachtung verschwommenes, unklares und unwahres Bild giebt uns Kirchberg (Cap. 148) und ihm folgend die Rostocksche Chronik (S. 26-28): die gemeinen Leute 3 ), erzählt jener, wurden zornig; mit Keulen und Stangen 4 ) fielen sie über die Rathmannen her und brachten sie erschlagen, verwundet oder gefangen und gebunden nach dem aus dem Markt befindlichen Diebsstock 5 ); einige derselben schleiften und räderten sie, anderen schlugen sie das Haupt ab, andere folterten sie im Gefängniß, andere erstachen sie trotz des ihnen vom Fürsten Nicolaus gegebenen Geleits auf der Straße 6 ); die Leichname ließen sie theils auf dem Kirchhof begraben, theils der Kleider entblößt aus dem Markte liegen; die Urheber dieses mordgrimmigen Wüthens waren solche, die nach dem Gut der Getödteten trachteten oder gern in den Rath kommen wollten. Was ich hier zusammenhängend berichte, wird durch eine Episode unterbrochen:

Ein teyl der toden yn ungehabin
ließen sy zu kirchhofe dy begrabin.
Nach dem hroßin ungefalle
beroubeten sy ir hus mit schalle.


1) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 4.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3672.
3) Chronik: de menheit.
4) Chronik: mit egge unnd mit orde.
5) Chronik: by den stock.
6) Dieser letzte Satz ist nicht recht verständlich und in der Chroniki nicht berücksichtigt worden:

eyn teyl irstachin sy ir uf der straße
zu Rodestok mit ungelaße,
dy daz kint Nycolaus
dar geleydit hatte sus.

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Nun folgt die Episode:

Eyn ding geschach da yn den tagin,
daz bermiglich ist nachzusagin:
eyn houbetman waz der sammenunge,
der waz geheißin Hinrich Runge;
der sach synen bruder offinbar
morden, der hiez Volmar;
der waz yn dem rade.
Im wart gesayd nicht spade:
"helfet uwirm bruder, daz uch wol stad,
want ir wol dy macht had:
her ist jo eyn byder man
und had argis nicht getan".
Syn antwurte wart da wider wandern;
her sprach: "ge eynre mit dem andern".
Daz wort, daz her sprach gar flechte,
daz ted her nicht gantz um daz rechte,
wan daz her schirer yn den rad
queme an snys bruder stad.
Daz geschach, du man schreib war
dritzenhundirt und czwelf jar
uf santi Lamprechtis tag,
eyns bischoes, der ouch martir phlag.

Darauf geht es weiter:

Dyse ding so wundirlich virwandelt
worden und jemirlich gehandelt,
des manchen byderven man virdroz.
Sy machten sy der cleyder bloz
uf dem markte offinbar,
daz daz vulk neme allis war.
Daz dy mortgrymmigen bosheit,
dy den anhebirn warin bereit,
vorchte daz vulk gemeynlich:
darum taden sy so gruwelich.

Es sieht fast so aus, ols ob die Runge=Episode erst später von Kirchberg eingeschaltet worden wäre; doch soll darauf, da uns seine Arbeit leider noch immer nicht in einer kritischen und lesbaren Ausgabe vorliegt, kein großes Gewicht gelegt werden. Der Verfasser der Rostockischen Chronik hat ebenfalls Anstoß an der Reihenfolge des Erzählten genommen; er läßt das Begrabenwerden der

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Leichname weg, erzählt erst das Liegenlassen derselben und das Erbrechen der Häuser und benutzt dann das von den Urhebern der Greuelthaten Gesagte, um auf Runge zu kommen. Die Runge=Episode beruht, wie Kirchberg selbst andeutet (Syn antwurte wart da wider wandern) auf mündlicher Ueberlieferung und zwar der Ueberlieferung eines Kreises, der sich durch zähes Festhalten am Althergebrachten auszeichnete, dem jedes Veränderungsgelüste der Bürgerschaft ein Greuel sein mußte. Aber die ganze Erzählung Kirchbergs von dem Aufstande beruht auf keiner festeren Grundlage. Sie identificirt den Bürgerausschuß mit dem mörderischen Pöbel; sie läßt die gemeinen Leute, hinter denen die Urheber stehen, die ergriffenen Rathmannen nach dem Gefängniß führen, gebraucht für die verschiedenen Arten der Tödtung die technischen Ausdrücke des Kriminalrechts (leyfen, uf rad fetzen, houbit abslan, martir yn dem stocke liden, das "pinigen" der Rostockschen Chronik) und deutet so das Stattfinden einer Art von Gericht an. Die Episode fungirt sogar für die Zeit, während deren das Morden vor sich geht, eine Gruppe von Zuschauern, von denen einer die Macht hat, seinem Bruder das Leben zu retten, und dazu ausgefordert, ehe es zu spät ist kalten Blutes und zwar keineswegs, weil er von dessen Schuld überzeugt ist (nicht gantz um daz rechte), sondern um an dessen Stelle in den Rath zu kommen, zur Antwort giebt: es gehe der eine mit dem andern. Eine Ueberlieferung aber, die, kurz gesagt, den Bürgerausschuß zur Mörderbande und den Führer der Bürgerschaft zum Brudermörder macht, wird für nichts anderes gelten können, als für eine aus leidenschaftlicher Parteigehässigkeit hervorgegangene Fälschung der Thatsachen.

Volmar Runge ist als Rathmann urkundlich nicht nachzuweisen: ich gehe nicht so weit zu bestreiten, daß er, wie Kirchberg berichtet, Rathmann war und daß er, wie wir ebenfalls nur durch Kirchberg wissen, am 17. September ermordet wurde, aber ich leugne, daß sein Bruder in der Lage war, dem Mordgeschäft zuzusehen und sich seiner, wenn er gewollt hätte, anzunehmen. Die Ermordung seines Bruders auf der einen Seite und seine Stellung an der Spitze erst des Bürgerausschusses, dann des neuen Rathes auf der andern, lieferten dem Haß der Gegenpartei den Anhaltspunkt für seine Entstellungen. Widerlegt werden dieselben durch den Wortlaut der über ihn und seinen Anhang verhängten Verfestung, sowie auch durch die bereits erwähnte Verfestung von Mordbuben, die noch im Jahre 1312, nachdem er eben in den Rath gewählt und Bürgermeister geworden war, vorgenommen wurde.


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Die Zahl derjenigen Rathsmitglieder, welche am 17. September ermordet wurden, werde ich in einem andern Zusammenhange festzustellen suchen. Ein anderer Theil des Rathes war entwichen oder vertrieben. Wir kennen zwar die acht Rathsmitglieder, die sich später außerhalb Rostocks befanden 1 ), wissen aber urkundlich nicht sicher, ob sie entwichen waren und nachher verfestet wurden oder ob sie in Folge einer über sie verhängten Stadtverweisung Rostock hatten verlassen müssen. Im Pölchower Vertrag von 1312, Dec. 7 2 ), wird hinsichtlich der Entwichenen und Vertriebenen (de profugis et ejectis de civitate nostra) bestimmt, daß diejenigen, deren sich König Erich von Dänemark, die Markgrafen von Brandenburg oder Fürst Heinrich von Meklenburg annehmen wollen (pro quibus . . . placitare voluerint), zwar außerhalb der Stadt bleiben sollen, ihre Güter aber durch ihre Erben oder ihre nächsten Verwandten zu Gelde machen dürfen, und daß ferner hinsichtlich derjenigen, welche die Fürsten in ihren Schutz nehmen wollen (Si quos in tuitionem suam recipere voluerint), geschehen soll, was Rechtens ist (secundum quod postulat ordo juris). In diesem letztangeführten Satztheil steckt ein Schreib= oder Lesefehler: was Rechtens ist, muß es heißen, soll geschehen hinsichtlich derjenigen, welche die Fürsten nicht in ihren Schutz nehmen wollen (in tuitionem suam recipere noluerint). Den Beweis dafür liefert die Unterwerfungsurkunde des neuen Raths und der Bürgerschaft von 1312, Dec. 15 3 ), in der es heißt: in Betreff der Entwichenen, die wegen des von ihnen Verschuldeten in unserer Stadt verfestet sind (De profugis autem in civitate nostra proscriptis demeritis eorum exigentibus), ist vereinbart worden, daß diejenigen, deren sich König Erich und die Markgrafen annehmen wollen (placitare voluerint), ihre Güter verkaufen lassen dürfen, aber außerhalb der Stadt bleiben müssen, und daß in Betreff derer, für welche die Fürsten sich nicht verwenden wollen (placitare noluerint), geschehen soll, was Rechtens ist. Die acht außerhalb Rostocks befindlichen Rathmannen versprechen dem König von Dänemark und dem Fürsten von Meklenburg im Dassower Vertrag von 1314, Jan. 8 4 ), zwei Dritttheile der Strafgelder, die von denen, welche sie vertrieben haben (qui nos extra civitatem ejecerunt), erhoben werden


1) M. U.=B. 6, Nr. 3669.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3576.
3) M. U.=B. 5, Nr. 3577.
4) M. U.=B. 6, Nr. 3669.
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sollten 1 ). Bei der Verfestung des Götzeke endlich heißt es, wie bereits erwähnt, sie sei erfolgt, weil er der Hauptthäter war, als die Herren Rathmannen aus der Stadt vertrieben wurden (principalis certus capitalis fuit, quando domini consules fuerunt de civitate ejecti) 2 ). Von diesen verschiedenen Angaben dünkt mich diejenige der Unterwerfungsurkunde die wahrscheinlichste und ich nehme deshalb an, daß die auswärtigen Rathsmitglieder entwichen und nach der Entweichung verfestet und mit der Entziehung ihrer Güter bestraft worden sind.

Ein dritter Theil der Rathsmitglieder blieb nicht nur ruhig in Rostock zurück, sondern behielt auch seine Rathsherrnwürde bei: nachzuweisen vermögen wir dies freilich nur von zweien, von Arnold von Gotland und Hermann Modenhorst; doch begegnen uns 1314, Jan. 19 3 ), in dem wieder eingeführten alten Rathe neben sieben von den früher außerhalb Rostocks befindlichen Rathsmitgliedern und Arnold von Gotland fünf weitere Mitglieder des Raths vom Jahre 1312, und es liegt deshalb die Vermuthung nahe, daß sie inzwischen, wie Gotland und Modenhorst, dem neuen Rathe angehört hatten.

Nachdem dieser zurückgebliebene Theil des alten Raths und die unter dem Einfluß, d. h. unter irgend einer, urkundlich nicht näher zu bestimmenden Mitwirkung, des Bürgerausschusses gewählten neuen Rathmannen sich zu einem neuen Rath constituirt hatten, besiegelte dieser dem Ausschusse den Bürgerbrief. Damit war die Ruhe wiederhergestellt und ein neues Verfassungsgesetz geschaffen worden. Dann schritt der neue Rath sowohl gegen die ausgewichenen Rathmannen, wie auch gegen dieienigen ein, welche der Greuelthaten des 17. September schuldig waren und sich der Bestrafung durch die Flucht entzogen hatten: wie über jene, ward auch über diese die Verfestung verhängt. Daß in der Folgezeit durch den wieder eingeführten alten Rath noch anderweitige Theilnehmer an den Verbrechen des 17. September aufgespürt wurden, ist erklärlich genug. Auffälliger ist, daß der Schuhmacher Nicolaus von Gotland, der uns als Mitglied des Bürgerausschusses bekannt


1) Vgl. den Verkauf confiscirter Häuser des Hinrich Kölner (M. U.=B. 6, Nr. 3950), des Gärbers Gerwin (Nr. 3959; Goswin?), des Hinrich Runge (Nr. 3964) und des Werner Hövisch (Nr. 3989), sowie auch die Processe Dietrich Brages (Nr. 4078), Peter Hövischs (Nr. 4189, 4201), Willekin und Johann Kölners (Nr. 4202), Mathias' und Johanns von Schwetzin (Nr. 4307) und Elers von Schwetzin (7, Nr. 4335, 4337).
2) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 4.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3674.
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ist, schon vor dem 31. December 1313 und zwar, weil er sich grausamen Mordes und der Leichenberaubung an Rostocker Bürgern schuldig gemacht hat 1 ), in Stralsund verfestet wird. Halten wir das Datum für sicher, so müssen wir annehmen, daß er noch während der Herrschaft des neuen Rathes sich nach Stralsund geflüchtet hat.


Der neue Rath war bekanntlich genöthigt am 7. December 1312 auf dem Pölchower Felde Frieden zu schließen 2 ); er versprach dem Fürsten Heinrich von Meklenburg, der 1311, Sept. 6, von König Erich von Dänemark zum Hauptmann des Landes Rostock ernannt worden war 3 ), dem Könige Erich und den Markgrafen Waldemar und Johann eine Summe von 14000 Mark Silbers in drei Terminen, Weihnacht, Ostern und Jacobi, zu bezahlen; an der Spitze der Zeugen stehen in der betreffenden Urkunde die beiden Fürsten Heinrich von Meklenburg und Nicolaus von Rostock 4 ). Am 15. December beurkundeten dann Rath und Gemeinde, sie hätten König Erich und zu dessen Händen dem Fürsten Heinrich von Meklenburg den Eid des Gehorsams und der Treue geleistet und sie wären verpflichtet, sich mit Niemand gegen den König zu verbinden, sondern für ihn zu thun, was Bürger ihrem Herrn schuldig sind (quod tenentur cives facere pro suo domino singulari) 5 ). Ich habe früher angenommen, daß in den Worten: obediencie et fidelitatis fecimus juramentum ein Irrthum stecke; die Möglichkeit eines solchen ist deshalb vorhanden, weil die Urkunde nicht im Original, sondern nur in einemVidimus von 1333, April 23, erhalten ist, und meine Annahme beruhte darauf, daß uns einerseits weder eine Gegenurkunde über die Bestätigung der städtischen Privilegien, wie man sie bei wirklich geleisteter Huldigung doch vom Fürsten Heinrich im Namen König Erichs erwarten sollte, noch auch irgend eine andere von dem genannten Fürsten damals innerhalb Rostocks ausgestellte Urkunde erhalten ist und daß andererseits der Fürst im lanuar 1314 sich veranlaßt sah, mit den ausgewichenen Rathmannen einen Vertrag einzugehen, in welchem diese sich anheischig machten, ihm ein Thor der Stadt durch Verrath in


1) M. U.=B. 10, Nr. 7276.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3576.
3) M. U.=B. 5, Nr. 3484.
4) Acta sunt hec presentibus nobilibus viris, dominis Heynrico Magnopolensi, Nicolao Rostoccensi, ac militibus etc.
5) M. U.=B. 5, Nr. 3577.
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die Hand zu spielen 1 ); ich meinte, die Urkunde könne im Original nur ein Versprechen der Huldigung enthalten haben und das betreffende Verbum müsse also in demselben in der Form des Futurums gebraucht gewesen sein. Dieses Huldigungsversprechen, combinirte ich weiter, sei das Ereigniß gewesen, welches den zweiten Aufstand hervorgerufen habe, und der Aufstand habe wiederum die wirkliche Huldigung unmöglich gemacht und deshalb den Fürsten Heinrich genöthigt, wenn er in den thatsächlichen Besitz Rostocks kommen wollte, auf das Anerbieten der entwichenen Rathsmitglieder einzugehen. Durch die Annahme eines Schreibfehlers in der Abschrift der Unterwerfungsurkunde gewann ich also Erklärung für zwei mir vorher unverständliche Thatsachen, für die Erzwingung des Bürgerbriefs nach der Einsetzung des neuen Raths und für den Vertrag des Fürsten Heinrich mit den entwichenen Rathmannen 2 ). Aber das Datum des Vidimus, 1313, April 23, zu Nykjöbing auf Falster 3 ), weist hin auf einen Zusammenhang desselben mit einer Urkunde König Erichs 4 ), in welcher derselbe 1313, April 19, zu Vordingborg seinen mit ihm ausgesöhnten Rathmannen und Bürgern von Rostock alle Rechte und Freiheiten in seinem Reiche (in regno nostro) bestätigt, die ihnen durch seiner Vorfahren und seine eigenen Privilegien (per privilegia progenitorum nostrorum seu nostra) verliehen worden sind. Die Unterwerfungsurkunde Rostocks wurde, so scheint es, vom Fürsten Heinrich von Meklenburg nach Dänemark mitgenommen und König Erich ausgehändigt; auf Grund derselben bestätigte der König den Rostockern ihre früheren Handelsprivilegien und Fürst Heinrich nahm statt des dem König zurückgelassenen Originals ein Vidimus mit sich nach Hause. Durch diesen früher von mir nicht beachteten Zusammenhang 5 ) wird meine Vermuthung hinfällig gemacht, denn die Privilegienbestätigung von 1313, April 19, kann nicht auf Grund eines bloßen Huldigungsversprechens von 1312, Dec. 15, erfolgt sein und Fürst Heinrich von Meklenburg muß, als er durch die Aushändigung der Unterwerfungsurkunde


1) M. U.=B. 6, Nr. 3669.
2) Daß es M. U.=B. 5, Nr. 3577, heißt: obediencie et fidelitatis fecimus juramentum, wie Fischer, Heinrich der Löwe von Meklenburg (Rostocker Inangural=Dissertation, Schwerin 1889) S. 72 mir gegenüber betont, ist mir natürlich nicht entgangen.
3) M. U.=B. 5 zu Nr. 3577.
4) M. U.=B. 6, Nr. 3608.
5) Da er schwerlich übersehen worden sein würde, wenn das Vidimus unter 1313, April 23, kurz gebucht worben wäre, so sei bei dieser Gelegenheit der Wunsch ausgesprochen, daß auch bloße Vidimirungen immer als Facta aufgefaßt unb ihres Ortes registrirt werden.
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den Rostockern eine Bestätigung ihrer Handelsprivilegien in Bezug auf Dänemark verschaffte, in gutem Einvernehmen mit der Stadt gestanden haben.

Nach der Verzichtleistung auf die Annahme eines Lesefehlers muß ich versuchen, die Frage, inwiefern Fürst Heinrich, um in den Besitz der Stadt Rostock zu gelangen, des Bündnisses mit den ausgewichenen Rathmannen bedurfte, auf andere Weise zu beantworten. Lange 1 ) hat an die Möglichkeit gedacht, "daß die Abfassung des Bürgerbriefs erst nach der Privilegienbestätigung (1313, April 19) stattgesunden habe und daß erst durch jene und die sie begleitenden Umstände Heinrich zum Einschreiten veranlaßt worden sei". "Aber, fügt er sogleich hinzu, im Vertrag selbst findet sich nichts, was für diese Annahme spräche; Heinrich scheint einfach die von den Vertriebenen dargebotene günstige Gelegenheit benutzt zu haben, ohne sich um die Rechtsfrage zu kümmern". Diese Fragestellung berührt sich mit der meinen, geht aber auf etwas Anderes hinaus: Lange sucht nach der Ursache, weshalb Fürst Heiurich in die Stadt zu kommen suchte, ich dagegen nach dem Grunde, weshalb er, wenn er dies wollte, sich des ihm angebotenen Verrathes bedienen mußte.


Fürst Heinrich war, wie erwähnt, 1311, Sept. 6, von König Erich zum Hauptmann des Landes Rostock eingesetzt worden, bevor der Krieg gegen den Fürsten Nicolaus und die Stadt Rostock begann: er hatte dem König gegenüber anerkannt, daß er die diesem gehörigen Befestigungen und Lande in der Herrschaft Rostock nur als sein Verwalter und Hauptmann in seinem Namen (tamquam procurator suus et capitaneus suo nomine) inne habe und daß er zu deren Zurückgabe verpflichtet sei, sowohl dem König, wie dessen Nachfolger gegenüber, sobald er dazu aufgefordert werde und, so besagt ein Nachsatz, von dem es zweifelhaft ist, ob er nur auf den Nachfolger, oder auch auf den König Anwendung haben soll, sobald er für die aufgewandten Kosten Ersatz erhalten habe 2 ). Der Pölchower Friede vom 7. December 1312 beendete den Krieg, der zwischen König Erich, den Markgrafen Waldemar und Johann und dem Fürsten Heinrich auf der einen und dem Fürsten Nicolaus


1) S. 10, Anm. 2.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3484: postquam nobis super hiis omnibus, que nos pro ipso domino rege tempore, quo easdem municiones et terras tenuerimus, exposuisse poterimus racionabiliter edocere, fuerit plene et integre satisfactum. Daß der Abdruck mit Si vero einen neuen Satz beginnt, darf natürlich nicht irre machen.
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und der Stadt Rostock auf der andern Seite bisher geführt worden war; beim Abschluß des Friedens war, wie Fürst Heinrich, so auch Fürst Nicolaus zugegen gewesen. Laut der Unterwerfungsurkunde von 1312, Dec. 15, hatte die Stadt dem Könige zu Händen des Fürsten Heinrich gehuldigt, und auf Grund dieser Urkunde waren ihr 1313, April 19, ihre Handelsprivilegien von dem Könige bestätigt worden. Rostock war unter die Oberhoheit König Erichs zurückgekehrt und hatte ihm zu Händen des Fürsten Heinrich Treue geschworen; Fürst Nicolaus, der mit seinem Lehnsherrn ebenfalls Frieden geschlossen hatte, blieb, so durften die Rostocker schließen, wenn auch unter dänischer Oberhoheit, ihr Landesherr; der Hauptmannschaft des Fürsten Heinrich mußte alsdann in Folge des Friedensschlusses, beziehentlich in Folge der Privilegienbestätigung König Erichs, ein Ende gemacht werden. König Erich nahm aber den Fürsten Nicolaus nicht wieder zu Gnaden an: während sowohl der Pölchower Friedensschluß, wie die Unterwerfungsurkunde den Fürsten Nicolaus und die Stadt Rostock als die Kriegführenden namhaft macht, spricht König Erich in der Privilegienbestätigung nur von einem Kriege zwischen ihm und seinen Helfern und der Stadt Rostock und deren Helfern; der Fürst Nicolaus, den er seit dem Schwaaner Frieden von 1301, Juli 22, nicht mehr als Landesherrn hatte gelten lassen, ist offenbar für ihn gar nicht vorhanden. Ob aber der König die Hauptmannschaft des Fürsten Heinrich aufrecht erhalten habe oder nicht, ist weniger deutlich. Die Burg zu Warnemünde ist wie wir urkundlich wissen, nicht ihm, sondern Niels Olufson übertragen worden 1 ), der 1313, Aug. 22, auch mit dem zum Fürstenthum Rostock gehörigen Lande Wustrow (Fischland) belehnt worden war. In der Belehnungsurkunde verbietet der König, daß irgend einer seiner Vögte, deren Beamte oder sonst jemand diesen seinen Lehnsmann belästige 2 ); das kann zwar eine bloße Formel sein, kann aber auch den wirklichen Verhältnissen entsprechen. Ehe es zum Krieg zwischen Rostock und König Erich gekommen war, war Jacob Fleep Hauptmann des Fürstenthums Rostock 3 ), Niels Olufson aber Vogt des Königs in Rostock gewesen 4 ); auf den letzteren wird es sich beziehen, daß der König den Rostockern vorwirft, sie hätten den von ihm ihnen gesetzten Vogt abgesetzt und ihm einen widerspänstigen entgegengestellt 5 ).


1) M. U.=B. 6, Nr. 3871.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3641.
3) 1310, April 16: M. U.=B. 5, Nr. 3390.
4) 1310, April: 10: M. U.=B. 5, Nr. 3387.
5) M. U.=B. 5, Nr. 3504.
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Die Thatsache, daß Fürst Heinrich das Anerbieten der ausgewichenen Rathmannen annahm, unverständlich, wenn ein von ihm eingesetzter Vogt in Rostock geschaltet hätte, wird verständlich, wenn König Erich, mochte er nun die Landeshauptmannschaft des Fürsten fortdauern lassen oder nicht, seinerseits einen Vogt in Rostock eingesetzt hätte. Freilich wäre dann der Handstreich, durch den sich Fürst Heinrich der Stadt bemächtigte, in gewissem Sinne auch gegen König Erich gerichtet gewesen.

Die Doberaner Genealogie erzähtt uns folgendermaßen 1 ): Nach dem Tode des Junkers (domicellus) Nicolaus von Rostock nahm Fürst Heinrich von Meklenburg und Stargard das Land Rostock als ein ihm nach Erbrecht zugefallenes an sich und behielt es gegen den Willen des Königs (occupavit et detinuit contra velle regis), bis endlich der König in Anbetracht seiner treuen Dienste und durch seine Bitten bewogen, ihm das Land und die Herrschaft Rostock in Frieden überloieß und den Rostocker Bürgern befahl, ihm Huldigung zu leisten und in allen Dingen zu gehorchen. Die Occupation, in Folge deren Fürst Heinrich das Land gegen den Willen des Königs in Besitz hatte, geschah durch den Handstreich vom 13. Januar 1314.

Fürst Nicolaus ist der Inschrift seines leider verschollenen Leichensteins zufolge, insofern diese richtig gelesen wurde, am 20. November 1314 gestorben 2 ); eine andere, freilich wenig zuverlässige Ueberlieferung nennt als seinen Todestag, den 25. November 1313 3 ): wäre diese letztere glaubwürdig, so erhielten wir eine schöne Bestätigung für die Erzählung der Doberaner Genealogie und zugleich volles Verständniß für den Vertrag von 1314, Januar 8.

Wigger bemerkt, daß Fürst Heinrich schon vor der erblichen Belehnung mit dem Lande Rostock durch König Chriftoph am 21. Mai 1323, nämlich 1322, Juni 30, 1322, Dec. 13, 1323, März 8 und 1323, April 10, den Titel Fürst von Rostock geführt habe 4 ); in Wirklichkeit geschah dies aber schon sieben Jahre früher: 1315, April 30: Hinricus dei gracia Magnopolensis, Stargardie et Rostok dominus, 1315, Mai 2: Hinricus dei gracia Magnopolensis, Stargardie et Rostok dominus, 1315, August 15: Hinrik, van der gnade godes en here to Mekelenborch, Stargard


1) Mekl. Jahrb. 11, S. 14.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3720, I.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3720, II.
4) Mekl. Jahrb. 50, S. 159.
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unde Rozstok 1 ). Da aber Fürst Heinrich erst 1317, Januar 7, von König Erich mit der Herrschaft Rostock beliehen ward, so beweist die Führung dieses Titels im Jahre 1315, daß der Fürst das Land Rostock, wie die Doberaner Genealogie berichtet, nach Erbrecht in Anspruch nahm. Die Beleihung von 1317, Jan. 7, erfolgte für Fürst Heinrich und seine Erben, aber nur so lange, bis er für den von ihm um des Königs willen erlittenen Schaden völlig zufrieden gestellt werden würde, und mit der Ausnahme des Schlosses Warnemünde, das Niels Olufson zu Lehn trug 2 ). Als aber König Erich 1319, Nov. 13, gestorben war, setzte sich Fürst Heinrich in den Besitz Warnemündes, empfing die Huldigung der Vasallen des Landes Rostock und versprach ihnen, sie bei allen Rechten und Freiheiten zu erhalten, die ihnen von seinen Vorgängern, den Fürsten Borwin und Waldemar, ertheilt worden wären. Zugleich bestätigte er auch eine Vereinbarung, die er mit der Stadt Rostock, als er im Namen König Erichs eine Sühne mit ihr eingegangen sei, getroffen habe, und die dahin ginge, daß die Stadt bei Zwistigkeiten mit seinen Vasallen keine Klage erheben könne, bevor sie nicht die Wahl getroffen habe, ob sie innerhalb ihrer Mauern mit Arrestirung vorgehen oder das Landgericht der Vasallen anrufen wolle 3 ). 1321, Jan. 26, bezeichnete sich Heinrich als van der gnade godes eyn here van Mekelenborch unde van Stargarde unde van Rozstok 4 ). Am 21. Mai 1323 geschah dann die Belehnung Heinrichs mit den Landen Rostock, Gnoien und Schwaan durch König Christoph, Mai 29 richtete der König an die Vasallen und Städte des Landes Rostock ein Beglaubigungsschreiben und Juni 4 bestätigte Fürst Heinrich der Stadt Rostock, nachdem diese auf Befehl König Christophs ihm und seinen Erben den Huldigungseid geleistet hatte, ihre Freiheiten und Privilegien 5 ). Damit war das Ziel erreicht worden, zu welchem hin Fürst Heinrich durch den Vertrag mit den entwichenen Rathmannen am 8. Januar 1314 den ersten Schritt gethan hatte.


Beim Friedensschluß von Pölchow befand sich der Thurm zu Warnemünde in den Händen König Erichs und des Markgrafen Waldemar, die 1312, Februar 19, zur Unterwerfung der Stadt


1) M. U.=B. 6, Nr. 3759, 3743, 3774.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3871.
3) M. U.=B. 5, Nr. 4145.
4) M. U.=B. 10, Nr. 7292.
5) M. U.=B. 7, Nr. 4443, 4446, 4449.
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Rostock sich verbunden 1 ) und 1312, Oct. 9, einen Vertrag über die Theilung der für den Abbruch des Thurmes zu erwartenden Summe geschlossen hatten 2 ). Am 20. Febr. 1313 verkaufte Markgraf Waldemar seine Hälfte des Thurmes an König Erich für 5000 Mk Silbers, auf welche er 2500 Mk. von demjenigen Gelde erhalten sollte, welches die Rostocker Jacobi zu zahlen hätten 3 ). Vermuthlich waren nämlich die drei Ratenzahlungen, welche Rostock dem Pölchower Frieden gemäß zu leisten hatte 4 ), auf 4000, 5000 und 5000 Mark Silbers bestimmt worden und von der letzten, Jacobi 1313 fälligen Rate 5 ) sollte König Erich seine Hälfte dem Markgrafen Waldemar überlassen. In Bezug auf den Antheil der Brandenburger an den 14000 Mk. Silbers besitzen wir eine Beglaubigung des Ritters Johann von Kröcher von 1313, April 16, für die von den Markgrafen Waldemar und Johann zur Erhebung ihres Antheils bevollmächtigten Personen 6 ) und eine Quittung des Ritters Henning von Steglitz von 1313, Oct. 5, über die volle Bezahlung des dem Markgrafen Waldemar zukommenden Antheils 7 ), also der 7000 Mk. Silbers. Wenn es dem entgegen 1314, Jan. 8, in dem Vertrage des Fürsten Heinrich mit den entwichenen Rathmannen 8 ) heißt: Alle Schulden, welche Rostock dem Könige und dem Markgrafen von der Sühne her zu bezahlen habe, sollen bezahlt werden, während in die übrigen Schulden der Stadt Fürst Heinrich sich nicht einmischen soll, so muß das, wenigstens was den Markgrafen von Brandenburg betrifft, auf einer gemeinschaftlichen Unkenntniß der Thatsache der bereits geleisteten Zahlung beruhen.

Fürst Heinrich, der, nach der Privilegienbestätigung König Erichs für Rostock, von 1313, April 19, zu urtheilen, sich damals bei dem Könige ausgehalten hatte, urkundete April 26 in Doberan 9 ), war im Juni wiederum bei König Erich in Helsingör und Helsingborg 10 ), befand sich Juli 23 in Reinsdorsf 11 ) und stellte Aug. 26 zu Kolding dem König einen Schuldbrief aus 12 ). Als Erich


1) M. U.=B. 5, Nr. 3516.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3570.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3589.
4) M. U.=B. 5, Nr. 3576.
5) ultimnam antem partem in festo beati Jacobi proximo.
6) M. U.=B. 6, Nr. 3606.
7) M. U.=B. 6, Nr. 3648: plenue et ex toto.
8) M. U.=B. 6, Nr. 3669.
9) M. U.=B. 6, Nr. 3610.
10) M. U.=B. 6, Nr. 3617, 3623, 3626.
11) M. U.=B. 6, Nr. 3633.
12) M. U.=B. 6, Nr. 3644.
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Sept. 27 oder 24 zu Roeskilde die Entscheidung seiner Streitigkeiten mit den Grafen Heinrich und Adolf von Holstein auf Herzog Erich von Sachsen=Lauenburg und Fürst Heinrich von Meklenburg übertrug 1 ), waren wohl die beiden Schiedsrichter nicht mehr in ihrem Lande, sondern hatten sich bereits aufgemacht, um an der Königswahl, die durch den Tod Kaiser Heinrichs, 1313, Aug. 24, nöthig geworden war, theilzunehmen: sobald sie von der Königswahl zurückgekommen sein würden 2 ), sollte ihnen der Ort bekannt gemacht werden, an dem man sechs Wochen darauf zusammenkommen wollte. Die Doppelwahl geschah in Frankfurt: Oct. 19 wurde von der einen Partei Friedrich der Schöne von Oesterreich, Oct. 20 von der andern Ludwig der Baier erwählt. Der erste Beweis von der Heimkehr des Fürsten Heinrich ist sein Vertrag mit den entwichenen Rathmannen von 1314, Januar 8, zu Dassow.


Die nun folgenden Ereignisse brauche ich nur kurz zu berühren: Fürst Heinrich erscheint Jan. 12 spät Abends vor Rostock, hält Jan. 13 seinen Einzug und läßt Jan. 14. Gericht halten 3 ). Am 19. Jan. beurkundet der wiedereingeführte und ergänzte alte Rath, daß er König Erich und in dessen Namen dem Fürsten Heinrich von Meklenburg gehuldigt habe und dem Könige und dem Fürsten Heinrich in dessen Namen zur Treue verpflichtet sei 4 ). Vergleichen wir diese Huldigungsurkunde mit der Unterwerfungsurkunde von 1312, Dez. 15, so ist zwar in beiden vom Fürsten Nicolaus nicht ausdrücklich die Rede, aber die frühere Urkunde läßt Raum für ihn, die jetzige beseitigt ihn stillschweigend: jene spricht nur von der dem König schuldigen Treue, diese von der Treue gegen König Erich und gegen Fürst Heinrich in dessen Namen.



1) M. U.=B. 6, Nr. 3646.
2) Vergl. Hasse, Schlesw.=Holst.=Lauenb. Regesten u. Urkunden 3, Nr. 279.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3672.
4) M. U.=B. 6, Nr. 3674.
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Anhang I.

Die urkundlichen Nachrichten über Volmar Runge I. und seine Söhne.

~~~~~~~~~~~~

Die früheste Nachricht über Volmar Runge I. ist vom Jahre 1283 oder aus etwas früherer Zeit; sie betrifft seine Erwerbung des Bürgerrechts und lautet: Volquin Runge aus Röbel ist Bürger (Volquinus Runge de Robele civis est) 1 ). Alsdann hören wir von einem Hauskauf im Jahre 1283: Nicolaus von der Möhlen verkauft Volquin Runge sein Erbe in der Wokrenterstraße 2 ). Von da ab wird Volquin beständig Volmar genannt; deshalb an der Identität Volmars und Volquins zu zweifeln ist kein Grund. — Im Jahre 1287 verkaufen Hermann, Johann und Heinrich, Söhne des Johann von Wokrent, ihr Erbe an Volmar Runge 3 ): vermuthlich lag dieses Erbe ebenfalls in der Wokrenterstraße. Zwei Jahre später (1289) ist er, zusammen mit den Brüdern Simon und Lambert von der Möhlen Vormund zweier Frauen, Abel und Gertrud 4 ). Wiederum nach zwei Jahren (1291) finden wir ihn als Gläubiger der Stadt, der er 50 Mark geliehen hat 5 ). Vier Jahre darauf (1295) kommt er mit seinen Söhnen und seiner Tochter vor den Rath und verzichtet zu Gunsten Bertrams von Dame auf alle Ansprüche an dessen Nachbarhaus 6 ). Im folgenden Jahre (1296, Oct. 28) schenkt er zu seinem und seiner verstorbenen Gattin Seelenheit 100 Mark, beziehentlich 10 Mark Rente, aus seinem steinernen Querhause, zu einem Altar 7 ). In demselben Jahre


1) M. U.=B. 3, zu Nr. 1667.
2) M. U.=B. 3, Nr. 1667.
3) M. U.=B. 3, zu Nr. 2325.
4) M. U.=B. 3, zu Nr. 2325.
5) M. U.=B. 3, Nr. 2122.
6) M. U.=B. 3, Nr. 2325.
7) M. U.=B. 3, Nr. 2416.
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verläßt er mit seiner Tochter Gertrud und deren Tochter Abel (Wolmarus Rungho et Gerdrudis filia sua necnon Abele filia ejusdem) die Hälfte eines Hauses 1 ); vermutlich steckt in dieser Eintragung ein Irrthum und es ist uxor sua statt filia sua zu lesen. Im Jahre 1299, da Volmar Runge und Johann Lange als Vormünder der Kinder des Müllers Gerlach auftreten 2 ) wird er zuletzt genannt. Am 21. August 1308 theilt Volmar Runge der Jüngere seine Stiefmutter Gertrud wegen des Nachlasses Volmar Runges des Aeltern dadurch ab, daß er ihr 200 Mark zuweist und ihr dafür eine Rente von 20 Mark aus seinem ganzen Winkel in der Wokrenterstraße überläßt 3 ). — Volmar Runge kam also 1283 oder kurz davor aus Röbel nach Rostock, ward Biirger daselbst und kaufte sich in der Wokrenterstraße an. Vielleicht war er damals schon durch den Tod seiner ersten Frau, von der er Söhne und eine Tochter hatte, Wittwer geworden und ging nunmehr in Rostock eine neue Ehe ein, durch die er zu der Familie von der Möhlen in verwandtschaftliche Beziehungen trat und zu einer zweiten Ehefrau Namens Gertrud und zu einer Stieftochter Namens Abel gelangte; jedenfalls muß er diese zweite Heirath 1289 schon geschlossen haben, als er neben Simon und Lambert von der Möhlen Vormund einer Abel und einer Getrud war, denn offenbar war letztere seine Frau und erstere seine Stieftochter. Da der Versuch, den geneologischen Zusammenhang von Bürgerlichen in so früher Zeit aufzuklären, immer mehr oder weniger auf Hypothesen angewiesen ist, so wage ich die Vermuthung, daß Simon von der Möhlen außer seinem später noch zu erwähnenden Sohne Johann eine Tochter Namens Getrud besaß, die von ihrem unbekannten Gatten erster Ehe eine Tochter Namens Abel hatte und sich in zweiter Ehe mit Volmar Runge vermählte, und daß ferner eine Schwester der Gebrüder Simon und Lambert von der Möhlen mit dem Rathmann Johann von Braunschweig verheirathet gewesen und kinderlos gestorben war. Johann von Braunschweig hatte sich darauf wieder vermählt mit einer Alburg, die aus der Familie Gamm stammte und nach dem Tode dieses ihres ersten Gatten, der urkundlich 1284 zuletzt vorkommt 4 ), eine neue Ehe mit Konrad von Schwinge einging. Zu Ende des Jahres 1291 oder zu Anfang


1) M. U.=B. 3, zu Nr. 2136.
2) Stadtbuch I. von 1295-1304 fol. 115 b: Volmarus Runghe et Johannes Longus, tutores puerorum Gerlaci molendinarii.
3) M. U.=B. 5, Nr. 3240: Volmarus Runghe junior recognovit, quod domina Gerdrudis noverca sua etc.
4) M. U.=B. 3, Nr. 1718.
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des folgenden verkaufte Konrad von Schwinge mit Genehmigung seines Schwagers Heinrich Gamm 1 ) seinen Antheil an dem Erbe, das Johann von Braunschweig gehört hatte, und seinen Antheil an der Schmiede bei den Schusterbuden in der Altstadt an die Gebrüder Simon und Lambert von der Möhlen, und im Jahre 1296, als vermuthlich inzwischen Simon von der Möhlen gestorben war, wurde von dem Erbe, das Johann von Braunschweig gehört hatte, die eine Hälfte durch Hinrich Gamm und Konrad von Schwinge, die andere Hälfte durch Volmar Runge, Gertrud und Abel an Lambert von der Möhlen verkauft 2 ) und dieser verließ hinwiederum dem Volmar Runge 2 Mark Wortzins aus der Schmiede bei den Schusterbuden der Altstadt 3 ). Im Jahre 1301 bekannte Lambert von der Möhlen, daß sein Brudersohn Johann 20 Mark Rente von ihm zu fordern habe, die er für 200 Mark zurückkaufen könne; Vormünder und Gefreundete (amici et tutores) des Johann und seiner Mutter Gertrud waren Heinrich von Gothland, Volmar Runge, Hinrich Rikbode und Hermann Yser und die Vormünder Johanns, Volmar Runge, Hinrich Rikbode, Ernst von Stendal und Herder, sollten die gedachte Rente jährlich erheben 4 ).

Die Söhne Volmar Runges waren Volmar II. und Heinrich. Ungenannt kommen beide bei dem Verzicht auf das Nachbarhaus des Marquard von Dame 1295 zuerst vor. Von Volmar II. ist bereits erwähnt, daß er 1306 wegen der Nachlassenschaft seines Vaters mit der Stiefmutter abtheilte und das väterliche Erbe in der Wokrenterstraße in seinem Besitz hatte. Heinrich verkaufte 1302 eine Rente von 10 Mark aus dem von ihm bewohnten Erbe, das einst Simon von der Möhlen gehört hatte 5 ), 1305 verkaufte er ein Erbe in der Böttcherstraße, auf der jetzigen Fischbank 6 ), und kaufte dagegen eine Rente von 24 Mark 7 ); 1309 führt ihn König Erich von Dänemark unter den Gläubigern des Fürsten Nicolaus auf und zwar mit einer Forderung von 462 Mark 8 ). Das sind


1) M. U.=B. 3, Nr. 2136: Conradus dictus de Svinghe, maritus domine Alburgis relicte Johannis de Bruneswic, vendidit cum consensu fratris uxoris sue Gamme etc.
2) M. U.=B. 3, zu Nr. 2136.
3) Stadtbuch I. von 1295-1304 fol. 19.
4) Stadtbuch I. von 1295-1304 fol. 139 b.
5) Daselbst fol. 148.
6) M. U.=B. 5, Nr. 3042.
7) Hausbuch von 1304-1314 fol. 19 b.
8) M. U.=B. 5, Nr. 3340.
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alle Nachrichten, die wir bisher über die beiden Brüder bis zum Aufruhr des Jahres 1312 besitzen.

Ob einer der beiden Brüder, beziehentlich wer von ihnen, Nachkommen hinterlassen habe, ist ungewiß. Im Jahre 1322 wurde ein geistlicher Proceß geführt von Johann Wunstorf, als Procurator eines Johann Runge, der erst Kleriker genannt, dann aber als unmündig bezeichnet wird 1 ), gegen Bernhard Münstermann und Albert Holst. Bernhard Münstermann war der Stiefsohn des 1314, Jan. 14, verfesteten Heinrich von Schwetzin 2 ) und Procurator seiner Stiefbrüder, der Geistlichen Matthias und Johann von Schwetzin, und seines Stiefoheims, des ebenfalls verfesteten Eler von Schwetzin; Albert Holst ist uns weiter nicht bekannt. Vermuthlich war es derselbe Johann Runge, der 1326 als sacerdos verstorben war und dessen Erben, seine Schwester, Frau Alheid, und eine Brudertochter, Heileke, damals auf die von ihm bezogenen Renten aus dem St. Georgs=Hospital und der Nemezower Mühle verzichteten 3 ). Vielleicht gehört hierher, daß das genannte Hospital 1319 fünf Mark Rente aus der Nemezower Mühle von den Gebrüdern Reinhard und Gerhard Rike erworben hatte 4 ). — Ein anderer Johann Runge kaufte im lahre 1325 mit Tammeke Mölner zusammen die Windmühle in Rövershagen von Hinrich Brage, der dieselbe 1322 von Hinrich von Tulendorf gekauft hatte 5 ). Aus der Familie Brage waren 1314, Jan. 14, zwei Mitglieder verfestet worden.

Verschwägerung der Familien Runge und von der Möhlen.

Verschwägerung der Familien Runge und von der Möhlen.

1) M. U.=B. 7, Nr. 4331, 4338.
2) M. U.=B. 8, Nr. 5323.
3) M. U.=B. 7, Nr. 4713.
4) M. U.=B. 6, Nr. 4057.
5) M. U.=B. 6, Nr. 4649 u. Anm.
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Anhang II.

Die Mitglieder des Raths zu Rostock von 1312 bis 1314.

~~~~~~~~~~~~

Ueber den neuen Rath, wie er sich nach dem Aufruhr von 1312, Sept. 17, gestaltete, wissen wir folgendes. Am 15. Oct. 1312 waren Hinrich von Gothland, Hinrich Runge und Werner Hövisch Zeugen in einer Urkunde des Fürsten Nicolaus von Rostock 1 ); damals hatte also die Wahl, durch welche Runge und Hövisch in den Rath drangen, schon stattgefunden. Am 7. Dec. 1312 wurde der Vertrag zu Pölchow geschlossen durch Hinrich von Gothland, Hinrich Runge, Nicolaus von Kyritz, Werner Hövisch, Johann Klein, Marquard Holste von Teterow und Hinrich von Kurland 2 ); die vier erstgenannten werden wir für die Bürgermeister des neuen Raths halten dürfen; der an der Spitze stehende Hinrich von Gothland hatte dem alten Rath seit etwa 1296 angehört 3 ); die übrigen sechs Personen waren neu erwählt worden. — Kämmerer des neuen Raths waren 1312, Oct. 1, bis 1314, Jan. 13, Hinrich von Kurland und Bolte; nur einmal, 1313, Juli 13, werden Hinrich von Kurland und Thidemann Kölner zusammen genannt 4 ), offenbar der letztere nur in Vertretung Boltes; alle drei haben unsers Wissens dem alten Rath nicht angehört. — Als Beisitzer im Gericht fungirten neben dem Vogt Johann Voot mehreren Eintragungen des erst später und nicht in chronologischer Ordnung zusammengetragenen Verfestungsbuches zufolge entweder Hermann Modenhorst und Heidekin Teterow oder Johann Klein und Nicolaus Klinkemann; Wigger schwankt über die Zeit ihrer Function, indem er die beiden


1) M. U.=B. 10, Nr. 7272.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3576.
3) M. U.=B. 3, Nr. 2424.
4) Danach ist M. U.=B. 5, S. XIII zu berichtigen.
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ersteren M. U.=B. 5, S. XIX zu 1312, M. U.=B. 6, Nr. 3673 zu 1314 und die beiden letzteren M. U.=B. 5, S. XIX zu 1313, M. U.=B. 5, Nr. 3559, 3561 zu 1312 nach Sept. 17 setzt. Hermann Modenhorst, Rathmann seit 1300 1 ), und Heidekin Teterow werden genannt in einem die Ereignisse von 1312, September 17, betreffenden Verfestungsvermerke; Wigger stellt ihn mit drei andern Eintragungen verwandten Inhalts zusammen und bemerkt dazu (M. U.=B. 6, Nr. 3673): "Die Verfestungen sind ohne Zweifel alle erst unter dem 1314 wieder eingetretenen alten Rath ausgesprochen"; aber diese Bemerkung trifft sicher auf die erste Eintragung, in welcher Modenhorst und Teterow namhaft gemacht werden, deshalb nicht zu, weil beide dem 1314 wieder eingesetzten und ergänzten alten Rath nicht angehört haben; beide sind demnach als Mitglieder des neuen Raths anzusehen und unter dessen Regierung muß die betreffende Verfestung wegen der Ereignisse von 1312, Sept. 17, geschehen sein. Johann Klein und Nicolaus Klinkemann fungiren bei zwei Verfestungen wegen Verraths städtischer Schiffe und bei einer dritten wegen Tödtung eines Knechts im Stadtgraben; zu den ersteren Eintragungen bemerkt Wigger (M. U.=B. 5, Nr. 3559): "Daß die Rostocker zu Warnemünde während der Belagerung des Thurms, der Anfang Septembers fiel, Schiffe verloren, berichtet sowohl Kirchberg . . . als auch die Rostocker Chronik . . . Jene Verfestungen fallen aber erst in die Zeit des neuen Rathes"; diese Bemerkung beruht zwar nur aus Muthmaßung, doch wird man sich ihr, soweit es die Zuweisung Kleins und Klinkemanns zum neuen Rath betrifft, anschließen müssen; was die Zeit ihrer Function anlangt, so meine ich in der Erwägung, daß die Verfestung, welche wegen der Ereignisse von 1312, Sept. 17, unter dem neuen Rath geschah, bald nach denselben erfolgt sein wird und folglich Modenhorst und Teterow für die Gerichtsbeisitzer des Jahres 1312-1313 zu halten sind, Klein und Klinkemann für das Jahr 1313-1314 in Anspruch nehmen zu dürfen. — Dem neuen Rath gehörten demnach nachweislich zwei Mitglieder des alten Rathes an, Hinrich von Gothtand und Hermann Modenhorst, und von den neu erwählten Rathmannen kennen wir acht: Hinrich Runge, Nicolaus von Kyritz, Werner Hövisch. Johann Klein, Marquard Holste, Hinrich von Kurland, Heidekin Teterow und Nicolaus Klinkemann.

Vertrieben oder ausgewichen waren von den Mitgliedern des alten Raths 8 Personen, die 1314, Jan. 8, zu Dassow einen


1) M. U.=B. 4, Nr. 2598.
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Vertrag über ihre Rückführung mit dem Fürsten Heinrich von Meklenburg abschlossen: Arnold Kopmann, Arnold Quast, Wasmod Sinneke, Bernhard Kopmann, Otbert von Selow, Gerwin Wilde, Thie und Hinrich Schlichtop 1 ). Fünf von ihnen hielten sich 1313, Nov. 14, zu Ribnitz auf: Bernhard Kopmann mit seinen fünf Söhnen, Arnold Kopmann, Thie, Otbert von Selow und Hinrich Schtichtop 2 ).

Ermordet waren von den Mitgliedern des alten Raths, wenn wir zunächst die urkundlichen Nachrichten befragen, Willekin vom Baumgarten, Hinrich Rikbode, Gerhard Blöming und andere, die nicht genannt werden: sechs Personen werden verfestet wegen der Ermordung Baumgartens, Rikbodes und anderer Rathmannen und Bürger 3 ), zwei wegen der Ermordung Baumgartens, Rikbodes und anderer mehr 4 ), zwei wegen der Ermordung Rikbodes, Blömings, Baumgartens und anderer Rathmannen und Bürger 5 ). Willekin vom Baumgarten kennen wir als Rathmann seit 1297 6 ); 1308 wird er unter vier Rathmannen an erster Stelle genannt 7 ), vermuthlich als Bürgermeister; Hinrich Rikbode war 1304 Kämmerer, Gerhard Blöming 1307 Gerichtsbeisitzer, 1308 Kämmerer gewesen.

Der wieder eingeführte und ergänzte alte Rath, der König Erich und Fürst Heinrich von Meklenburg 1314, Januar 19, huldigte 8 ), bestand damals aus 21 Personen. Von den acht vertriebenen Mitgliedern des alten Raths werden sieben an erster Stelle genannt und zwischen ihnen, als der zweite in der Reihenfolge, Hinrich von Gothland; die vier ersten, offenbar die Bürgermeister, sind: Otbert von Selow, Hinrich von Gothland, Gerwin Wilde und Wasmod Sinneke; dann folgen: Bernhard Kopmann, Arnold Kopmann, Arnold Quast und Thie; Hinrich Schlichtop, der achte der Vertriebenen, wird nicht genannt, trotzdem er noch 1316, Febr. 18, am Leben war 9 ). Eine zweite Gruppe, die aus 5 Personen besteht, bilden Hermann von Wokrent, Gerhard Reiner, Hermann Lehmhus Johann von Femarn und Herbord Beseler; sie gehörten sämmtlich schon vor 1312, Sept. 17, dem Rathe an und waren vermuthlich mit Gothland und Modenhorst in den neuen Rath übergetreten.


1) M. U.=B. 6, Nr. 3669.
2) M. U.=B. 6, Nr. 3654.
3) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 1.
4) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 3.
5) M. U.=B. 6, Nr. 3673, 2.
6) M. U.=B. 4, Nr. 2441.
7) M. U.=B. 5, Nr. 3251.
8) M. U.=B. 6, Nr. 3674.
9) M. U.=B. 6, Nr. 3808.
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Eine dritte Gruppe, von 4 Personen, besteht aus Marquard Holste von Teterow, Nicolaus von Kyritz, Dietrich Frese und Nicolaus Klinkemann; über Dietrich Freses Vorleben wissen wir nichts, da aber Holste, Kyritz und Klinkemann dem neuen Rath angehörten, so dürfen wir unbedenklich auch ihn demselben zurechnen. Eine vierte Gruppe, ebenfalls von 4 Personen, bilden die Rathmannen Johann Pape von der Altstadt, Johann Pape von der Neustadt, Engelbert vom Baumgarten und Henning von Dame: sie sind offenbar neu in den Rath gewählt worden und stehen deshalb ordnungsmäßig an letzter Stelle. Der wieder eingeführte und ergänzte alte Rath besteht demnach aus 7 vertriebenen und 6 in den neuen Rath übergetretenen Mitgliedern des alten Raths, 4 Mitgliedern des neuen Raths und 4 Neuerwählten.

Zu den 13 Mitgliedern des alten Raths, welche 1314, Jan. 19, dem wiedereingeführten und ergänzten alten Rath angehörten, haben wir für den alten Rath hinzuzurechnen den vertriebenen Hinrich Schlichtop, den in den neuen Rath übergetretenen Hermann Modenhorst und die drei Ermordeten, Willekin vom Baumgarten, Hinrich Rikbode und Gerhard Blöming: wir kennen also von den Mitgliedern des alten Raths 18 Personen.

Zwei Rathmannen, welche unsern urkundlichen Nachrichten zufolge ebenfalls Anspruch darauf haben, dem Rath von 1312 zugezählt zu werden, sind Hinrich Witte und Johann Lübbert. Hinrich Witte, den wir sicher seit 1304 als Rathmann kennen 1 ), war im Jahre 1312 neben Herbord Beseler Kämmerer gewesen 2 ); dem wiederhergestellten Rath von 1314 hörte er nicht an; 1320 war er sicher nicht mehr am Leben 3 ); vielleicht war er ein viertes Opfer des 17. September 1312. Johann Lübbert war im Jahre 1311 Kämmerer gewesen 4 ); in einem Verfestungsvermerk, der die ausdrückliche Jahresangabe 1314 enthält, wird er neben Herbord Beseler als Gerichtsbeisitzer genannt 5 ); aber da er sich unter den 1314, Jan. 19, genannten Rathmannen nicht findet, so wird ein Irrthum in der Jahreszahl vorliegen; vielleicht ist auch er den Opfern des 17. September zuzuzählen.

Damit sind unsere urkundlichen Nachrichten erschöpft. Folgen wir Kirchbergs Angaben, so erhalten wir in Volmar Runge das einundzwanzigste Mitglied des alten Raths, Wie er vor dem


1) M. U.=B. 5, Nr. 2944.
2) M. U.=B. 5, S. XII.
3) M. U.=B. 6, Nr. 4159.
4) M. U.=B. 5, S. XII.
5) M. U.=B. 5, S. XIX.
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17. September bestand, und nehmen wir an, daß wir damit sämmtliche Mitglieder desselben kennen gelernt haben, so wird uns verständlich, weshalb der wiedereingeführte alte Rath nach seiner Ergänzung nicht 24, sondern nur 21 Mitglieder zählte: er wurde genau so hergestellt, wie er vorher gewesen war, und an die Stelle von sechs ermordeten und zwei nunmehr abdankenden wurden acht neue Rathmannen erwählt, vier aus dem bisherigen neuen Rath und vier aus der Gemeinde.

Um das Ermittelte nach dem verschiedenen Grade der Sicherheit zu veranschaulichen, stelle ich das Rathmannenverzeichniß von 1312-1314 folgendermaßen zusammen: unter I. den alten Rath von 1312, unter II. die ermordeten, unter III. die vertriebenen Mitglieder des alten Raths, unter IV. die Mitglieder des neuen Raths und unter V. die Mitglieder des wiedereingeführten und ergänzten alten Raths.

  I. II. III. IV. V.
Willekin v. Baumgarten 1 1      
Hinrich Rikbode 2 2      
Gerhard Blöming 3 3      
Hinrich Witte 4 4?      
Johann Lübbert 5 5?    
Volmar Runge 6 6?      
Otbert v. Selow 7   1   1
Hinrich v. Gothland 8     1 2
Gerwin Wilde 9   2   3
Wasmod Sinneke 10   3   4
Bernhard Kopmann 11   4   5
Arnold Kopmann 12   5   6
Arnold Quast 13   6   7
Thie 14   7   8
Hinrich Schlichtop 15   8    
Hermann Modenhorst 16     2  
Hermann v. Wokrent 17     3? 9
Gerhard Reiner 18     4? 10
Hermann Lehmhus 19     5? 11
Johann v. Femarn 20     6? 12
Herbord Beseler 21     7? 13
Marquard Holste       8 14
Nicolaus v. Kyritz       9 15
Dietrich Frese       10? 16
Nicolaus Klinkemann       11 17
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  I. II. III. IV. V.
Hinrich Runge       12  
Werner Hövisch       13  
Johann Klein       14  
Hinrich v. Kurland       15  
Bolte       16  
Thidemann Kölner       17  
Heidekin v. Teterow       18  
Johann Pape         18
Johann Pape         19
Engelbert v. Baumgarten         20
Henning v. Dame         21
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IV.

Zur Bau-Geschichte

des

Doms zu Güstrow

mit

2 Tafeln und 10 Textabbildungen.


Von
Oberlandbaumeister Dr. F. E. Koch zu Güstrow.

~~~~~~~~~~~~

S pärlich sind die Nachrichten, die über die Baugeschichte des Doms zu Güstrow auf uns gekommen sind; und: mögen wir die für ihre Zeit fleißige Arbeit des alten Dom=Oeconomus Gustaw Thielen * ), oder die mehrfachen Mittheilungen unseres verdienten Archäologen, des Geheimen Archivraths Dr. Lisch, in den von ihm redigirten Jahrbüchern für Geschichte und Alterthumskunde ** ) durchforschen — Alle geben in der Hauptsache nur geschichtliche Data, und beschreiben das jetzt Vorhandene, befriedigen aber nicht den Kunstarchäologen, der vergeblich eine Darstellung der verschiedenen an dem Dom hervortretenden Architekturformen, die historische Entwickelung derselben und eine Erläuterung


*) G. Thielen: Der Hochfürstl. Domkirchen zu St. Caecilien zu Güstrow fünfhundertjähriges Alter, oder Nachricht u. s. w. Rostock bei Schwechten 1726. — (Jubiläumschrift.)
**) G. C. F. Lisch: Der Dom zu Güstrow. Jahrb. 8, B, 97.
Derselbe: Der Dom zu Güstrow und die heilige Caecilie. Jahrb. 20, 238.
Derselbe: Der alte Taufstein des Doms zu Güstrow, und: Thürbeschlag am Dom zu Güstrow. Jahrb. 27, 236.
Derselbe: Die Domkirche zu Güstrow. Jahrb. 35, 165.
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für das scheinbare Durcheinander der Formbildung weit auseinander liegender Bauperioden zu finden hofft. — Denn gerade in dieser Beziehung bietet der Dom auf den ersten Blick so manches Räthselhafte; und sehr eingehende Studien gehören dazu, um einige Klarheit zu gewinnen in der Beurtheilung der Auseinanderfolge der, vier bis fünf Bauperioden aus dem 12. bis Ende des 15. Jahrhunderts umfassenden, verschiedenen Bautheile dieses alten interessanten Bauwerks.

Die in den Jahren 1865-1868 von dem Berichterstatter geleitete Restauration des Doms gab demselben die beste Gelegenheit zu eingehenden Studien, so daß es längst im Plan lag, einige Mittheilungen über den Dom vom kunsthistorischen Standpunkte aus zu machen. — Wenn nun die Ausführung dieses Plans so lange sich verzögert hat, so liegt der Grund dafür in dem Umstande, daß für das richtige Verständniß die Beigabe von Abbildungen und möglichst detaillirten Darstellungen unumgänglich erforderlich ist; und um diese zu beschaffen, fehlte dem Autor in früheren Jahren die Zeit, während in späteren Jahren die Augen nicht mehr die Anfertigung von Zeichnungen in so kleinem Maßstab gestatten wollten. Dazu kommt, daß für die Detaildarstellung architektonischer Formen, aus denen man ein Urtheil über die Zeit ihrer Herkunft sich bilden will, photographische Aufnahmen bei weitem einer Darstellung durch Handzeichnung vorzuziehen sind, indem bei aller Tüchtigkeit des ausführenden Zeichners seine individuelle Anschauung gar zu leicht Einfluß ausübt, so daß die charakteristische Darstellung darunter leidet, und, wie Dohme in dem Vorwort zu seiner "Deutschen Baukunst" sehr richtig sagt: "die Subjectivität des modernen Zeichners die originelle Eigenart der alten Monumente mehr oder minder verdunkelt".

Nachdem nun in letzterer Beziehung dem Berichterstatter Hülfe geworden ist, theils durch die dieser Arbeit beigegebenen Handzeichnungen des Herrn Baumeisters Raspe, theils durch photographische Aufnahmen seines Sohnes, des Malers Herm. Koch in München, soll nicht länger gezögert werden, eine Darstellung der architektonisch interessanten Beobachtungen am Güstrower Dom zu veröffentlichen.


Von den oben angeführten Autoren wird das Jahr 1226 als das der Gründung des Doms angenommen. — Fürst Burwy II. gründet am 3. Juni 1226 das Domstift zu Güstrow als Collegiatkirche mit 10 Präbenden (Mekl. Ukb. Nr. 323), stirbt aber schon am 5. Juni 1226. Sein Vater Burwy I., der die reichen

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Schenkungen seines Sohnes bestätigt hatte (M. U. Nr. 331), folgte ihm am 28. Januar 1227, so daß der Bau des Doms erst von seinem Nachfolger ausgeführt wird.

Aus den angeführten Urkunden geht nicht hervor, ob es sich um die Neuschaffung einer Kirche handelt, oder ob nicht vielmehr schon ein Gotteshaus vorhanden gewesen, welches von dem Eifer der heidnischen Wenden zerstört worden war, oder welches für eine Collegiatkirche nicht den nöthigen Raum gewährte, so daß es sich also nur um die Wiederherstellung und Erweiterung des Gotteshauses durch Burwy, sowie um die sichere Fundirung der Hülfsquellen für dasselbe handelt. — Diese Frage hat insofern ein Interesse für die vorliegende Darstellung, als die Altersbestimmung für zwei Bautheile zur Frage steht. Zunächst sind es die drei Granit=Monolithen, die jetzt die Stützen für das zweischichtige nördliche Seitenschiff bilden, und deren rohe Form jedenfalls auf ein höheres Alter wie 1226 schließen läßt, so daß dieseIben von einem schon vor diesem Jahr zerstörten Bauwerk abstammen dürften. Dann handelt es sich darum, das isolirte Auftreten der romanischen Rundbogen=Pforte im Nordgiebel des Kreuzschiffes zu erklären, worauf weiter unten spezieller eingegangen werden soll.

Der Dom zu Güstrow findet seine nächsten Verwandten in den Domen zu Ratzeburg und zu Kammin in Pommern. — Der Bau des ersteren aber ist gleich nach der Begründung des Bisthums (im Jahre 1154) begonnen, so daß der Bischof Jsfried von 1178 bis 1204 nur den Bau des von seinem Vorgänger begonnenen Langschiffes fortsetzte * ). Damit stimmt auch Rickmanns ** ) Annahme, daß der Bau des Ratzeburger Doms in die letzte Hälfte des 12. Jahrhunderts zu versetzen sei. Derselbe weist nach, daß 1180 der Bau unterbrochen sein werde, indem durch die Aechtung Heinrichs des Löwen die Subsidien aufgehört haben, so daß der Bau erst nach der Rückkehr ruhiger Zeiten, 1226, seiner Vollendung entgegengeführt werden konnte.

Der Dom zu Kammin ist nach Kasten *** ) im Jahre 1175 geweiht worden, und schätzt derselbe den Beginn des Baues auf 1170 bis 1172, ist aber der Ansicht, daß nur noch der untere Theil des nordlichen Kreuzschiffes mit der


*) Vgl. auch Dohme, Deutsche Baukunst, pag. 106 (mit Ansicht des Doms), der den Beginn des Baues auch 1178 setzt.
**) Fr. W. J. Rickmann: Die Domkirche zu Ratzeburg mit 3 Tafeln. Ratzeburg 1881.
***) A. Kasten: Beiträge zur Baugeschichte des Kamminer Doms mit 4 Tafeln. Berlin 1883.
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charakteristischen Rundbogenthür jenem ursprünglichen Bau angehört.

Nun aber stehen die übrigen Bautheile dieses Doms, die dreifach gestellten Fenster mit gedrücktem Spitzbogen, von denen das mittlere an Höhe die Seitenfenster überragt, die Anlage der nach Innen vorspringenden Schildbogen=Pfeiler u. s. w. in so enger Beziehung zum Güstrower Dom, daß man für diese Theile des Kamminer Doms dieselbe Bauzeit wie für die entsprechenden Theile des Doms zu Güstrow annehmen muß.

Die oben ausgesprochene Vermuthung also, daß die nördliche Rundbogenthür des Güstrower Doms von einem vor 1226 vorhandenen Bau stammen möchte, findet ein so interessantes Analogon in dem eben angeführten Verhältniß an dem Dom zu Kammin, daß jene Vermuthung nicht als eine allzu unbegründete Annahme erscheinen dürfte; und indem es vorbehalten wird, auf diesen Punkt später noch zurückzukommen, soll hier nur noch darauf hingewiesen werden, daß schon bald nach 1160 Pribislav zum christlichen Glauben übertritt, und 1171 das Kloster zu Doberan stiftet, und daß, wenn sein Enkel Burwy II. der Stadt Güstrow (schon 1222) Schweriner Recht verlieh * ) und dort ein Collegiatstift gründete, man annehmen dürfte, daß daselbst schon eine größere Ansiedlung oder wohl gar eine zur fürstlichen Wohnstätte geeignete Burg vorhanden gewesen ist, in deren Schutz eine christliche Kirche existiren konnte, wie das nach obigen Darlegungen in nicht allzuweiter Entfernung östlich zu Kammin, und westlich zu Ratzeburg der Fall gewesen ist.

Zum besseren Verständniß der nachstehenden Darlegungen geben wir auf Tafel I den Grundriß des Doms in seiner jetzigen Gestaltung und auf Tafel II die Ansicht der Nordseite, wie sie vor der 1865 vorgenommenen Restauration sich gestaltete.

Abgesehen von den drei Granit=Monolithen des nördlichen Seitenschiffes und der obenerwähnten Rundbogenthür des nördlichen Kreuzschiffes, die unbedingt der romanischen Formbildung angehören, ist jedenfalls das Gewölbjoch 1, der älteste Theil der Kirche, der in dem Profil der Pfeiler, dem Laubschmuck und der Form der Capitäle und den mit dem charakteristischen Eckblatt ausgestatteten attischen Basen eines der schönsten Beispiele des


*) Das Jahr ist zweifelhaft, es beruht auf dem, was Westphalen I. 2007 bei Abdruck des Güstrower Codex des Schweriner Rechtes sagt. Die Bestätigung der Söhne Burwys II. von 1228 (M. U. Nr. 359) sagt ausdrücklich, daß dieselbe geschehe secundum que eis pater noster indulserat.
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Dom zu Güstrow (Grundriß)
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Dom zu Güstrow (Ansicht der Nordseite)
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Ziegelbaues aus der Uebergangszeit darstellt. — Die nachstehend=Fig. 1 giebt das Profil des Mittelpfeilers zwischen diesem Gewölbe

Profil des Mittelpfeilers
Fig. 1.

joche und dem des anstoßenden Altargewölbes und Fig. 2 eine Ansicht der attischen Base mit dem Eckblatt; sowie die nachstehende

Ansicht der attischen Base mit dem Eckblatt
Fig. 2.

photographische Aufnahme, Fig. 3, die Ansicht des vorgenannten Pfeilerbündels mit dem Capitäl und den Gurtbogenansatz zeigt.

Sehr charakteristisch für die Beurtheilung der Bauzeit ist das Gewölbe dieses Bautheils. In völliger Abweichung von allen übrigen, als regelrechte Kreuzgewölbe mit 1/2 Stein starken Kappen zwischen Diagonalgurten ausgeführten Wölbungen, ist das in Rede stehende Joch mit einem hohen, backofenartig einen vollen Stein stark mit concentrischen Schichten ausgeführten Gewölbe überdeckt, und zwar mit unten vorliegenden, aus starken Rundstäben bestehenden Diagonal= und Kreuzgurten, die ohne constructiven Zweck, nur als Decorationsmittel dienend, lose, unter das Gewölbe untergelegt sind, wie dies häufig im Uebergangsstil vorkommt.

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In Uebereinstimmung mit der Formbildung dieser Zeitperiode sind die Fenster als schmale Oeffnungen mit schräge einfallenden Laibungen, zu je 3 gestellt, mit gedrücktem Spitzbogen überwölbt, und das mittlere wesentlich höher wie die beiden Seitenfenster ausgeführt, wie aus Taf. II ersichtlich.

Die völlig gleiche Ausbildung wird jedenfalls das zunächst daran stoßende Gewölbe (2) des hohen Chors gehabt haben, wie solches ersichtlich ist durch das Profil des Fig.1 und 3 dargestellten, beide Gewölbjoche trennenden Wandpfeilers, durch die in der Ringmauer noch guterhaltenen Fugenlinien der alten Fensterlaibungen und durch die vor der Restauration noch erhalten gewesene Wandlisene, wie solches in Tafel II dargestellt ist. Wahrscheinlich hat hier ein rechtwinklicherAbschluß des hohen Chors stattgehabt; die jetzige Form des hohen Chors soll weiter unten besprochen werden.

Profil
Fig. 3.

Nach den Fensteranlagen zu urtheilen, stammen die Ringwände des Querschiffs aus derselben Bauzeit wie das erste Gewölbe des hohen Chors, und stimmt hierzu namentlich der Giebel des nördlichen Kreuzschiffes, den man selbst noch als romanisch ansprechen könnte, wenn nicht die alten, vor der Restauration wohl erhaltenen Fensterlaibungen schon den gedrückten Spitzbogen der Uebergangszeit zeigten, während der im Jahre 1866 wegen Baufälligkeit abgebrochene Giebel des südlichen Kreuzschiffes schon eine mehr nüchterne Behandlung zeigte und jedenfalls aus späterer Zeit stammte. Eine gleichfalls spätere Formbildung, schon mehr der Frühgothik angehörig. zeigt die südliche Ausgangspforte des Kreuzschiffes; dieselbe ist im Spitzbogen geschlossen, die Rundstäbe der

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ziemlich reich profilirten Laibungen sind in der Kämpferhöhe durch Kelchcapitäle mit einfachen Rinnblättern mit Knollen abgeschlossen, und die Fortsetzung der Rundstäbe innerhalb der Spitzbögen zeigt jene der Frühgothik eigenthümlichen Ringe. Die nachstehenden photographischen Aufnahmen zeigen die beiden Pforten des Kreuzschiffes, die romanische der Nordseite in Fig. 4 und die frühgothische der Südseite in Fig. 5. — Die romanische Thür hat in der Kämpferlinie ein Gesims von gebranntem Thon von dem Profil, Fig. 6, welches gleichzeitig die Knäufe der Rundwulste bildet. Diese einfache Behandlung stimmt nicht zu der reichen Ausbildung der Bautheile des Gewölbejoches 1, und dürfte die Annahme eines hlöheren Alters dieser Thür rechtfertigen.

Pforte der romanischen Nordseite
Fig. 4.

Die innere Architektur des Kreuzschiffes zeigt wieder in räthselhafter Weise von einander abweichende Details. Das südliche Schiff hat in den 4 Ecken mächtige Rundwülste als Dienste, die in einer gewissen Höhe sich auf Consolen aufsetzen von einer Form, wie sie häufiger in ber Frühgothik vorkommt: Kelche mit Rinnblättern in 2 Reihen übereinander, deren umgerollte Knollen abgebrochen erscheinen, so daß das Consol mit stumpfen Blattästen bebeckt erscheint (siehe Fig. 7). Im Kämpfer endigen diese Rundwülste mit einem romanisirenden Blattcapitäl, welches dann die Profilsteine der Schildbögen und Diagonalrippen des Kreuzgewölbes aufnimmt. Während aber diese mächtig profilirten Dienste noch durchaus den Charakter der Frühgothik tragen und eher noch an Uebergangsstil erinnern, gehören die Gewölbe selbst mit dem birnförmigen Profil der Rippen schon der ausgebildeten Gothik an.

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Dieselben mächtigen Rundwülste finden wir in den beiden östlichen Ecken des Langschiffs an den Vierungspfeilern, von denen der in der südlichen Ecke sich in gleicher Weise wie oben beschrieben auf ein Consol aufsetzt, während der der nördlichen Ecke von unten herauf geführt ist. — Oben aber hören beide Rundwülste stumpf auf, und es setzen sich zwei schwächere Rundstäbe als sog. junge Dienste darauf, die mit ihren Capitälen einer späteren Bauperiode angehören. — Die photographische Aufnahme Fig. 8 zeigt dies interessante Durcheinander architektonischer Formen. Man sieht den eben erwähnten Rundwulst mit dem jungen Dienst in der Südostecke des Langschiffs, hat einen Blick in das südliche Kreuzschiff und in den hohen Chor.

frühgotische Pforte der Südseite
Fig. 5.

Die eben geschilderten Verhältnisse lassen auf eine längere Unterbrechung des Baues schließen.

Eine völlig abweichende Behandlung zeigt das Innere des nördlichen Kreuzschiffs und der Vierung, in denen die Profile der Pfeiler, statt aus Formsteinen als Rundstäbe oder Wülste ausgebildet zu sein, einfach rechtwinkelig zurückspringende Ecken, roh aus gewöhnlichen Mauersteinen gebildet, darstellen. Ob solche Abweichung von der reichen Behandlung des südlichen Kreuzschiffes auch mit einer Unterbrechung des Baues zusammenhängt, oder ob Mangel an Formsteinen die Schuld trägt, muß dahingestellt bleiben. Die Gewölbe des südlichen Kreuzschiffes und die des Langschiffs sind von denen der Vierung getrennt durch je einen breiten Gurtbogen, der eine zierliche Ausbildung erhält durch eine auf consolenartiger Auskragung ruhende Lisene (siehe Fig. 8), die in der Kämpferlinie ein zierliches Gesims zeigt. Auch diese Aus=

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bildung fehlt dem Gurtbogen, der das nördliche Kreuzschiff von der Vierung trennt. Sollte diese soviel rohere Ausbildung des nördlichen Kreuzschiffes wohl noch als der Ausfluß des schon oben angedeuteten älteren Baues aus der romanischen Zeit und als ein mit der Nordthür erhaltener Rest dieser Zeit anzusehen sein?

Wie oben erwähnt zeigen die beiden ostwärts gelegenen Ecken des aus zwei Gewölbjochen bestehenden Langschiffes noch die mächtigen Rundwulste des südlichen Kreuzschiffes als Anlage für die Dienste der Gewölbegräte, und geht daraus zweifelsohne hervor, daß man die Absicht gehabt hat, die Architektur jenes Schiffs hier fortzusetzen. Doch beweisen die jungen Dienste einer späteren Zeit, die sich in dem oberen Theil aus die älteren Dienste aufsetzen, daß eine erheblich lange Unterbrechung in der Fortführung des Baues stattgehabt haben muß.

Gesimsprofil
Fig. 6.

Diese jungen Dienste wiederholen sich consolenartig geformt in völlig gleicher Ausbildung in den übrigen 6 Ecken dieses Langschiffes, welches übrigens in allen Theilen noch den Charakter der Frühgothik an sich trägt. Ein breiter Gurtbogen, getragen von eigenthümlichen Consolen, und gestützt durch nach Innen vorspringende Pfeiler, die sich im Aeußern nicht markiren, trennt die beiden quadratischen Kreuzgewölbe, deren Gräte auf jenen consolenartigen Diensten ruhen. Diese beiden Consolen des Gurtbogens haben einen Abschluß durch eine Hohlkehle mit Blattwerk in der Formbildung des Uebergangsstils, und fanden sich bei der Restauration nach Entfernung der Kalktünche die beiden Wappenthiere auf der Platte des Consols, die Lisch, Jahrb. 35, S. 179 und 183 beschreibt, und als Greif und Leopard (Werle und Dänemark) ansieht, während aber der Leopard den Umrissen nach mehr den Charakter eines schreitenden Löwen zeigt.

Die photographische Aufnahme Fig. 9 stellt die ebengeschilderten Details dar und wird bemerkt, daß der hier angebrachte, gut stilisirte Crucifixus früher jedenfalls oberhalb des Lettners mit dem Laien=Altar seinen Platz gehabt hat. Das hübsche Skulpturwerk von Eichenhotz war dick mit grauer Oelfarbe überstrichen, die bei der Restauration entfernt wurde. — Die oben erwähnte Unterbrechung und spätere Weiterführung des Baues documentirt sich auch durch

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deutliche Ansatzstellen in der südlichen und nördlichen Langschiffwand oberhalb der Gewölbe, jederseits am Vierungspfeiler.

Den beiden Gewölben des Langschiffes entsprechen je vier quadratische Gewölbe der beiden sehr niedrigen Seitenschiffe, die durch je vier niedrige spitzbogige Arkadenbögen mit dem Mittelschiff in Verbindung stehen, eine bassilikale Anlage der Uebergangszeit. — 

Consol
Fig. 7.

Das nördliche Seitenschiff ist zweischiffig, indem die acht Kreuzgewölbe durch die drei oben bereits erwähnten achtseitigen Granitmonolithe getragen werden, von einer so einfachen Formbildung der Capitäle, daß man auf ein hohes Alter derselben zu schließen geneigt ist. Die Basen bestehen aus den umgekehrten Capitälen. Dies Seitenschiff wird durch vier rechtwinkelig auf die nördliche Langwand stoßende Capellendächer überdacht.

An das südliche Seitenschiff stießen in früherer Zeit drei Capellen, die zur katholischen Zeit wahrscheinlich Altäre enthalten haben, jetzt aber zu anderen Zwecken umgestaltet sind, und über denselben erhebt sich in einer zweiten Etage das gewölbte Dom=Archiv mit selbstständigem Dache.

Nach vorhandenen Daten ist das Langschifs 1308 vollendet, und 1330 geweiht worden.

Wahrscheinlich von gleichem Alter ist derThurm, der als mächtiger massiver Querbau von oblonger Grundform, 36 Meter hoch, die Westfront, über die Breite des Hauptschiffs hinausragend, abschließt. Er ist in drei Etagen gegliedert und durch Spitzbogen=Blendnischen hübsch belebt. — Das Dach ist ein steiles, quer zur Kirche gestelltes Satteldach mit theilweise abgewalmten Giebelseiten, eine Form, die sich mehrfach an den norddeutschen Ziegelbaukirchen findet.

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Der jüngste Theil des Doms ist der octogone Abschluß des hohen Chors, der im ausgebildeten Spitzbogenstil etwa aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammen wird, während genaue

Die Gewölbe des südlichen Kreuzschiffes und die des Langschiffs sind von denen der Vierung getrennt durch je einen breiten Gurtbogen, der eine zierliche Ausbildung erhält durch eine auf consolenartiger Auskragung ruhende Lisene, die in der Kämpferlinie ein zierliches Gesims zeigt.
Fig. 8.
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Nachrichten darüber leider nicht vorhanden sind. Wie oben bemerkt, hatte wahrscheinlich die alte Kirche zwei Gewölbjoche im hohen Chor von der Formbildung des Uebergangsstils, wie ihn das

Cruzifixus
Fig. 9.
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Gewölbjoch 1 zeigt. Bei diesem Erweiterungsbau wird durch den Abbruch der östlichen Abschlußwand das Gewölbe 2 eingestürzt sein, und hat man nun das jetzige Kreuzgewölbe gleichzeitig mit dem des hohen Chors hergestellt.

Die im lahre 1866 vorgenommene Restauration der Wände und Gewölbe hatte ihren Ausgangspunkt in der Baufälligkeit des Altargewölbes. Dasselbe drohte den Einsturz, wurde herausgenommen, und nach vorgenommenen Verankerungen und Restauration der Strebepfeiler wurde das jetzige Gewölbe des Octogon=Abschlusses eingespannt, nachdem zuvor der das Altargewölbe von dem Krreuzgewölbe 2 trennende Gurtbogen in entsprechender Weise verstärkt worden war, * ) um den Nachsturz dieses Gewölbes zu verhindern.

Abgesehen von dem ältesten Gewölbe aus der Uebergangszeit stammen alle übrigen Gewölbe des Kreuz= und Langschiffes, wie es scheint, aus derselben Zeit, werden also gleichzeitig eingespannt sein. Dieselben waren unter der Kalktünche, die wir der Reformationszeit verdanken, mit Malerei versehen, ** ) etwas roh in der Ausführung, aber von hübscher Conception, so daß diese Decoration das Vorbild für die Bemalung der Gewölbe bei der letzten Restauration gegeben hat, während das Motiv für die Behandlung der Gurtbogen=Laibungen den alten Malereien der Klosterkirche in Berlin entnommen wurde.

Wie Lisch, Jahrb. 27, mittheilt, fand sich an der Nordpforte als Verzierung eines Thürklopfers ein sehr schöner Kopf, wohl ein Christuskopf, in Laub=Ornamenten von schöner alter Arbeit, mit einem Klopfringe, den schon Lisch als heidnischen Halsring anspricht.

Bei der Restauration wurde dieser Kopf an der Eingangsthür zur Sakristei angebracht und wird eine photographische Aufnahme dieses Thürbeschlages als Schlussvignette gegeben.

Wegen der Details des inneren Ausbaues, namentlich der durch schöne Formbildung sich auszeichnenden Zuthaten der Renaissance=Zeit wird auf die citirten Arbeiten von Lisch verwiesen, sowie auf die sehr naturgetreuen Darstellungen in dem schönen Werk über Deutsche Renaissance von Professor A. Scheffers, Leipzig 1887, welches in den Heften 215 bis 218 die nachfolgenden Abbildungen giebt:

Abtheilung 59 D, Güstrow.
Bl. 14: Das schöne Eisengitter vor den Epitaphien.

*) Ich führe dies absichtlich an, um späteren Forschern einen Anhalt für die Beurtheilung des Alters der betreffenden Theile zu geben.
**) Lisch in Jahrb. 35, S. 181 f.
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Bl. 15: Den Sarkophag von Burwin II, in Schwedischem Marmor gearbeitet.
Bl. 16, 17: Das Epitaphium des Herzogs Ulrich mit beiden Gemahlinnen, ein herrliches Werk deutscher Renaissance in schwarz und weißem Marmor.
Bl. 18: Das Epitaphium der Herzogin Dorothea.
Bl. 19: Das Epitaphium des Herzogs Henricus Burwinus (Burwy II.) in edlen, der italienischen Renaissance sich nähernden Formen aus Sandstein.

Diese drei Sculpturwerke sind von Krommeny und Ph. Brandin gearbeitet.

Bl. 20: Details der drei Epitaphien.
Bl. 21: Der schöne Taufstein auf dem Altar von Sandstein und Alabaster, der Deckel von Eichenholz in dem reichen deutschen Renaissancestil gearbeitet.
Bl. 22: Das Gitter, welches früher den Taufstein umschloß, jetzt im nördlichen Seitenschiff aufgestellt.
Bl. 23: Die Ansicht der Kanzel, ein minder schönes Werk, und ein Teppichmuster von dem Bl. 16 dargestellten Epitaphium.

Die vorstehenden Mittheilungen legen Zeugniß dafür ab, daß der Dom in Güstrow eine reiche Fundgrube für das Studium sowohl des Architekten wie des Bildhauers bietet.

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V.

Zum Schweriner Stadtrecht.

Von

Dr. Crull zu Wismar.

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B ekanntlich ist urkundlichen Zeugnissen gemäß das Stadtrecht von Schwerin auf Güstrow, Malchow, Malchin, Neu=Röbel und Penzlin iibertragen worden und wahrscheinlich auch auf Krakow und Wesenberg, während solches in Betreff von Hagenow, Krivitz, Neustadt und Waren nur behauptet wird. Ob auch Bützow mit Schweriner Recht bewidmet wurde, ist zweifelhaft, und während v. Kamptz 1 ) wegen der dort bestehenden Geltung der Lübischen Gütergemeinschaft einen Zusammenhang mit Lübeck vermuthete, war Böhlau 2 ) geneigt, da Bützow Stiftsstadt war, anzunehmen. daß es Schweriner Recht gehabt habe. Auf Grund von Aufzeichnungen, welche sich in einem im Archive von Neubukow befindlichen Sammelbande erhalten haben, und deren Verfasser solche als Vogt zu Bützow nach Mittheilungen seines Vorgängers im Amte Ausgangs des sechszehnten lahrhunderts gemacht hat, wird man Böhlau beifallen dürfen, wie der unten folgende Abdruck ergiebt. Wenn aber derselbe Verfasser jener Aufzeichnungen eine Abschrift und Uebersetzung des Schweriner Rechtes, welche er, wie er sagt, 1581, Januar 8, von Valentin Roloff, Rathmann zu Schwerin und nach Hederich 3 ) seit 1592 Bürgermeister daselbst, "aus einem großen Lateinischen Buche" erhalten, hinzugefügt hat, so ist dies Schweriner Recht nicht etwa ein aus dem Brande von 1558 geretteter Urtext, auch die Uebersetzung nicht die sogenannte Wedemannsche, sondern jenes


1) Civilrecht II, S. 627.
2) Landrecht I., S. 64, Nr. 5.
3) Westphalen Mon. III., 1684.
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das Privilegium für Malchow 1 ) und diese mit der Hövischschen 2 ) völlig übereinstimmend, also beide ohne Werth. Erheblich für die Kenntniß des Schweriner Rechts sind auch die Bützower Aufzeichnungen nicht, da sie vorzüglich das Interesse der Vogtei berücksichtigen und mehrentheils Bekanntes geben, so daß ein Abdruck überflüßig erscheinen möchte, aber der Umstand, daß dasjenige, was an Material zur Kenntniß jenes Rechtes vorliegt, spärlich genug ist, und daß künftige Bearbeiter desselben solches schwerlich in Neubukow 3 ) suchen würden, dürfte eine Mittheilung dieser Nachrichten doch rechtfertigen.

Abgefaßt sind letztere vielleicht von Peter Oldeschwager, welchen zwei in dem Sammelbande enthaltene Notizen 1598 und 1604 als Stadtvogt zu Neubukow nennen und zwar als unmittelbaren Vorgänger von Mathias Jörcke, welcher 1626 Stadtvogt war. Die Schrift ist wie die mit niedersächsischen Wörtern gemischte Sprache sehr ungelenk und dabei von alterthümlichem Charakter und unterscheidet sich durchaus von der geschulten und geläufigen Hand des Nachfolgers. Das Malchowsche Privileg und dessen Uebersetzung sind aber von einer dritten festen Hand, jedoch auf dasselbe Papier geschrieben, auf welchem Oldeschwager seine Aufzeichnungen machte und aus dem der größte Theil des Sammelbandes besteht.

Dieser, ein Quartant in Pergament gebunden, welches mit grünem Papier überzogen ist, enthält noch — denn es scheint vorne fast eine Lage zu fehlen — folgende Stücke:

1) Eine Anleitung zum Prozeß, welcher der Anfang fehlt, nach der Schrift gegen 1600 zu datiren. 44 beschriebene und 3 leere Blätter.
2) Die nachstehenden Aufzeichnungen. 9 Blätter.
3) "Des Ambtes Buckow Straffen nach Schwerinschen Rechten." Von einer dritten festen und klaren Hand. 3 Blätter. Aus

1) M. U.=B. 433.
2) Westphalen 1. c. I., 2045.
3) In Neubukow gilt nach v. Kamptz und Böhlau Landrecht. Letztere citirt v. Kamptz a. a. O. I., 1, 168, v. Kamptz citirt Beehr, R. M. 1791, und dieser wiederum Sibrand, jus. Lub. p. 31, welcher sagt, Kröpelin, Bukow u. a. seien eigentlich keine städtischen, sondern bäuerliche Gemeinwesen, welche überall kein Stadtrecht hätten, geschweige denn mit Lübischem Rechte bewidmet seien. Wie aber Kröpelin sicher mit letzterem privilegirt war, so wird es auch Neubukow gewesen sein: eine Inscription des dortigen Zeugebuches berichtet, daß Eggert Barnekow am 13. August 1435 sein gesammtes Gut, also he hefft bynnen deme Lubeschen rechte to Bukow, durch Schenkung auf den Todesfall seiner Hausfrau überwiesen habe.
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der Rückseite des zweiten und der Vorderseite des dritten Recepte. 1 Blatt leer.
4) "De gemeine ynter[ro]gatorya oder fragestucken, so nach lautt der hoffgerychtesordnunge ym tugen vorher muegen byllygen den tugen gefragett werden, wen gelych nenne ynter[ro]gato[r]yen van den parten vebergeben sey[n]tt worden." 2 Blätter und 2 leere. Von der Hand wie 2.
5) Normen, betreffend die Verwaltung des Amtes Bukow. 2 Blätter und 1 leer. Der Anfang fehlt. Von derselben Hand.
6) Das Malchowsche Privileg von 1235 nebst Uebersetzung. 5 Blätter.
7) "Nachricht der Statt Newn=Böckow". Abschrift wenig bedeutender, fast ausschließlich die Pfarre betreffender Aufzeichnungen des Pastors Georg Froidenbergk († 1597), wohl von Mathias Jörck, mit Nachträgen bis 1739. 4 Blätter anderen Papiers.
8) "Ferner wegen J. F. G. Statleinß Newn=Böckow zu observiren". Nachrichten über Besitzveränderungen in Stadt und Feld in Folge von Bränden nebst Liste der Amtshauptleute, Amtmänner und Küchenmeister, angelegt von Mathias Jörcke und fortgeführt bis 1753. Papier wie bei 7. 4 Blätter.
9) Drei Blätter, aus deren mittlerem ein 1674 aufgemachtes, von Oldeschwager bis 1794 reichendes Verzeichniß der Stadtvögte.
10) Policen und Landtordenunge. Rostock, 1572. Mit Randbemerkungen von den Händen 2 und 7, von denen jene vor dem Binden des Buches gemacht sind. Jörcke hat darauf bemerkt daß er das Heft von Andreas Schele, Senator und Organisten "huius opiduli", zum Geschenk erhalten habe.
11) Reformation und Hofgerichtsordnung. Rostock, 1568. Gleichfalls mit Randnoten wie 2.
12) Zehn leere Blätter; sodann: "Nachricht hiesigeß Stätleins Newn=Böckow iurisdiction betreffent, 4 Blätter und darauf auf Papier wie 7 "warhafftige vnd kundtbahre Exempla", 7 Blätter und ein leeres, alles bis auf den von dem Stadtvogte Michael Rickmann hinzugefügten Schluß von Jörckes Hand.
13) "Nachricht, waß J. F. G. Stadvöegtt hirselbst zu Newn=Bökow wegen seines tragenden Ambts vor Besoldung vnd accidentia hat." u. s. w. 1626 im Augusto. Matthies Jörcke m. p. 4 Blätter und 1 leeres.

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a. Eynne grundtlyche Nachrychtung vnnd Gebrauch, wes mytt denn Rechtesdagenn vnnd dem gantzenn Proses [des Nydergerichtes des Swerynschen Regtes alhyr m Butzouw gehaltenn werdt vnnd bey meyner Zeyt, als ych vnwerdyger Stattuagett war, gehaltenn ys wordenn vnnd vann dem vorygenn altenn Stattuoegtten vnd Rychtesverwaltrenn myr berychtt yst wordenn, neuenst eynem altenn Swerynschenn Rechte, so ych vann Valtynn Roloff, Rattesverwauter zu Swerynn, aus eynem grossen Lattynschenn Boch beschryuenn bekom habe, we auch volgens Lattyns vnd Teudesch beschryben stett vnd befunden wertt.
b. Vnnd es hatt myr vorgemelter Yaltynn Roloff berychtt, das er das alte Swerynsche Rechtt vann denn Dockter Nygebur beckamenn hette. Der hettes ynne berychtt, das ers bey den Acktenn beckamenn hette, so de Flotouwenn wegenn des yus paternatus des Klosters tho Malchouw gegenn vnserun g. F. vnd Herenn Hertzog Hanssen vebergebenn habenn ynn der Sache. so heutt tho dage noch ynn Rechtenn hengett.
Dys habe ych, we vor vermeldett, Anno 81 tho Swerynn denn Sundach nach der hylge dre Konynge beckamen.
Was aber Sachenn bauenn dys beschreuen Rechtt anangenn ynn hogeren oder merem, werdenn nach Gelegenheytt nach Keyser oder dysser Orter gebrauchlychen Rechten verhandeltt.
c. Auch hatt mych gemelter Valiynn Roloff berychtt, das se zu Swerynn vp den Ratthausse eynenn furstlychen Beuell vnd Schryuentt habenn vann Hertzog Hynrych selygenn Gedechtnys, das van offenbarenn vnd vebertugedenn fellenn, als vann Ynyuryennsachenn oder vntuchtygenn Henndelenn oder annder der gelychenn, nychtt sol Appelatzyones thogestatt werdenn, besunder nach dyssenn Swerynschenn Rechtenn protzedertt werdenn oder nach Gelegennheyt vnd Gebrauch eynes ydenn O[r]des, der dyssen vnd andern Rechtenn nychtt gar thowydern seyn mugen.
d. e. Erstlych. We vam Rade vnnd Gerychte, we ych vann m. g. F. vnd Heren thom Statuagede verordentt wartt, de Rechtesdage vor dem Stapell seyntt angeordentt wordenn Anno 1576 kortt nach Osternn.
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Eynn Ersamenn Ratt vnd Gerychte latenn allenn vud ydenn Ynnwaneren, so alhyr vor dem Gerychte tho donnde hatt, hyr mytt freundtlych anckundygenn vnd vermeldenn, dewyl menn bysher nur 4 Rechtes Tage gehaltenn vnd desuluen mennigenn tho Vpholdung syner Sachenn gereckenn deytt, das hynnferner des Yars 6 Rechtes Tage gehalten werden sollenn. Vud ys dytt vann myr denn Borgerenn vor dem Stapell affgelesenn wordenn zu der Zeytt, wo gemeldett.
f.
  1. er erste Rechtes Dach ys denn andrenn Freytag nach der hylge dre Konynge.
  2. Der annder ys denn Freytag nach Ynnvockauytt.
  3. Der drytte ys denn Freytag vor Cantate.
  4. Der ferte ys denn andrenn Freytag nach hylge Lychams Tach.
  5. Der foffte ys denn andrenn Freytach nach Bertelmey.
  6. Der soste ys denn andrenn Freytach nach Dyonysy.
g. Es hatt auch eynn Ratt alhyr darbeneuenst beslatenn, datt se denn achtenn Tach vor eynem ytzlychenn Rechtestage alle yrryge Sacheun ynn der Gemeyne tzwischen yrenn Myttborgerenn wyllenn vorhorenn vnnd so vylle mugelych ynn Gude verdragenn, ym Vall aber so de gudtlyche Handelunge enstenn wurde, eynem ytlichenn das Rechtt apenn stenn'.
Vortzechnus der Bruchfelle meynem Herenn vnd dem Rade.
h.

Erstlych eynn Halsbruche ys 30 Marck Strall., ys 15 fl.

Zu Swerynn yst es 30 Marck Lubes.

Eynn Bennbruche Wunde ys 15 Marck Strall., ys eyn halb Halsbruche, mynen Heren 10 Marck, dem Beschedygeten 5 Marck.

Eynn Erttuall ys auch 15 Marck Strall., ys auch eynn halue Halsbruche.

Eynne vulbote Wunde ys 3 Pundtt, ys iij- fl.

De Geuar Wunden achtett men auch nychtt hoger ym Swerynschen Rechte, aber tho Butzouw strauett men vp 15 Marck Strall.

Eynne Wlete ys auch 15 Marck Strall., ys eyne halbe Halsbruche, ys viij- fl.

Gehoren meynen Heren 10 Marck, dem Beschedigeten 5 Marck.

Eyne Wlete ys eyne Wunde, so am Gesychte mytt den Haren nychtt kan bedeckett werden vnd wen men die (Unvollendet.)

Eynne Lemnys ys 15 Marck, ys auch viij- fl.

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Auch mynen Heren 10 Marck, dem Beschedigeten 5 Marck. Eynne Velltgewaltt ys 3 Puntt, ys iij- fl.
Ys auch 60 ß.
i. Es dylgett auoh der hogeste Schade ynn Wundenn oder andrenn Schaden denn geryngerenn, we fyl der auch seynn.
De Besatunge vnnd Pandung stett 6 Wochenn. Nach Vttgange dersuluenn musenn se gefordertt werdenn vnd verhandeltt, vp welchenn Wech men kan, oder es wertt nach. Lautt der Poletzyordeminge darmytt verfarenn.
Item. Wenn auch eyner eynenn ann seyne(ne)m gutenn Namenn oder Erenn scheltt vnd kans yme nychtt guttdonn oder auerwysenn, vnd wertts auertugett, das ers nychtt lochenn kann, hatt thor Straffe vorwyrchett nach Swerynschenn Rechte 20 Marck Lubes oder de Schanttstenne tho dragen.
k. Item. Wenn eynner rychtlych oder sunstenn ordentlycher Wyse gepandett wertt, vnd eyner eynem de Pande mottwyllyger Wysee wyder nymptt, ys eynne Panttwerung, wertt vor eynne Gewaltt gestraffett vmm 30 Marck Strall., ys 15 fl., oder nach Gelegenheytt, oder auch wer sych suluen ane Rechtt mottwyllyg pandett, vnd alle gewalttsam Dade,
Sust vm 30 Marck Stral. tho straffen, zu Sweryn vm 30 Marck Lubes.
l. Item. Wenn eyner eynen mottwyllyger Wyse yn Gegennwerdycheyt des Gerychtes, das se ynn Rechttsachenn vor ynnen tho donde hetten, vberfylle, sloge oder ynyuregerede yme oder dreue annder Mottwyllen gegen eynen, so soll der Mottwyllyge ettwes hoger tho strauen seyn an seynen Guttrenn oder myt Gefencknus 8 oder 14 Dage tho straffen syn nach Gelegenheytt, wo Peter Pauwell von meyn Heren yst tho geschryuen wordenn, als wens sunsten ann eynenn andren Ortte geschen were, gealten werden.
m.

Item. Was vor Gerychtesbruche an de Rychteheren vnd Stattfogede fallen semptlich oder an den Stattfagett allene.
Erstlych. De Blottloss ys 18 ß Lubs.

Ym Amptte gehortt den Houettman 1 fl.

Eyn Brun vnd Blauw wertt gestrafett nach Gelegenheytt auff 6, 8 oder 9 ß Lubs.

Ym Amtte vnder den Buren wertt es vm j fl straffett. Gehoren dem Lauttryderen.

Das Wedde beythosprechen, welche Fremde, so Erbgutt aus der Statt nemen wyllen, gehortt eynem yden Erbe dem Gerychte 3 ß Lubs zu geben.

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Eynne Besatung oder ethwes tho verbedenn ys ij- & Lubs. Gehortt dem Stattuagede allene zu. Eynn Fromder mus noch eyns so vyl geben.
n. Eyn Wylkor ynn Schultsachenn oder sunsten ys ij ß. Dar van krychtt der Rychttschryber 6  . Einn Fromder gybtt auch noch eyns so vyll.
Wen eyne Pandung geschychet, darvor gehoren iij Jß Lubs. Dar van krygenn de Stattknechte de Helffte. Eynn Fromder mus noch eyns so vyl gebenn.
Eynne Fulma(ma)cht eynem vp zu dragen ys iij ß; eynn Fremder mus noch eyns so vyl geben. Das gehortt dem Stattuagede allene auch.
Vor eynne Ynnwysung ynn der Statt ij- ß Lubs, buten der Statt iij ß. Menn hatt es woll ynn der Statt ynn tho wysen iij ß vnd buten der Statt 6 ß geue, aber, we vor verteckentt, ys der alte Gebrauch.
o. Vor eynne Mottwyllycheyt, der das Gerychte mottwyllyger Wyse versyttzett ane erheblyche Orsache, der wyrtt zum drytten Mall, wen er vtteblyfft, gepandett vp 1 fl. Darnach mag er mytt dem Gerychte handelen, so genouw er kan, vp 6, 8, 9 oder 12 ß, dar nach der Verwyrgung gros ys.
Wenn auch eynn Gerychte geuordertt wertt zu Erbschafftt zu dellen oder annder dergelychen Hendel, gehortt dem Gerychte 1 fl. vnd dem Stattvagede der negeste besten Grape ynn Erbschafften zu verychten.
Yor eynne Appellatzionn vor dem Stapell gehortt dem Gerychte ij- ß Lubs, wann eynenn Fromden 3 ß.
p. Wenn aber auch das Gerychte ynn rychtlychenn Sachen zu verrychten buten angeordenten Rechtesdagenn zusamengefordertt vnd begertt wertt, gehortt dem Gerychte 6, 8 oder 9 ß, was men vom den Borgeren beckamen kan. Eynn Fromder mus 1 fl. geuen oder wor men yns tho lassen wyll.
Vor eynen Ogenschynn yn der Statt iij ß, buten der Statt 6 ß Lubs.
Auch holtt mens ym Swerynschen Rechte zu Gustrouw, auch sunsten, also: wen yemandes sych vorm gehegeten Rechte scheltt oder ander Ynyuryenwortt vernemen lett oder ouett, der wertt vm eynen Daller straffett oder wo er mytt dem Gerychte handelen kan, vnd wertt von Stunde an so hoch angetecke[n]tt Dar nach wertt er vorgefordertt vnd, we gemeldet, gestrauett.
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q. Vor eyne hastige mott ? zu verdragen gehort dem Gerychte 8 ß als ynn andren gemen Rychtesfellen.
Wenn auch de Rychter yrryge Hendell twischen Parten verdragen, was es a[u]ch ys, dar gehortt den Rychteren darvan i fl, j- Daller, j- fl, was se beckomen konen, vnd darnach de Hendel wychtich seyn, meyns Heren vnd des Rades bruchen, so welche dar bey seyn, ane Schaden.
Auch wertt es nach Swerynschem Rechte vnd altem Gebrauch nach[-]sunderlich schrybet der Damhauderus yn seynem Boche dar vann[-]gehalten, wen eyn Borger denn andren mytt der Wer zu slagen fordertt oder mytt andren wapendenn Weren
r. Parlementte vp der Stratzen machte oder ander Vpror am Rychte anne Orsache vnd gelych woll nemandes verletzede, wenn men der Wer kann mechtych werden, sol se an den Kack genegellt werden, oder er sol se mytt eynem halbenn Halsbruche loesen. Hatt er aber Gewaltt mytt geouett, eynen oder mer, am Leybe oder ann seynen Hause oder sunsten vnd wertt dessen yeberweysett, so mus er den Hals mytt 30 Marck Strall. losen nach Gelegenheytt der Personne vnd der Sachen Vmsteude.
Item. Es wertt auch ym Swerynschen Rechte ym Nyderrychte vor dem Stapell nychtt hoher vnd wyder procedertt als summarischer Wyse. Ynn bewyslychen Sachen wertt nur Bewys vnd Gegenbwys auffgenamen. Wer den besten vnd hogesten Bewys hatt, dar wertt auff erkant, der ku[m]pt dar
s. mytt fort, so de Sachen nychtt twyuelhafft seyn. So es aber wychtyge vnd twyuelhaffte Sachen seyn, so moge eyner dar van appeleren, we vor gemeldt, ann den Ratt vnd volgen seynen Rechte wyder nach seyner besten Gelegenheytt.
Item. Wenn auch eynner verwundtt wertt, das yme eyne Hantt, Fynger, Tee, Fos oder annder Gelytt wyrtt affgehouwen, so wert es ym Swerynschen ßechte, sunderlych zu Sweryn als eyne Leme gestraffett, wens burgelich geklagett wertt. Wert es aber pynlych geklagett, so gett Hantt vmme Hantt, Kop vm Kop, Oge vm Oge oder so vordan Fynger vme Fynger, Nase vm Nase, Leme vme Leme, Fos vm Fos etc.
Dys hatt myr auch Valtynn Roloff zu Sweryn berycht vnd vtt eynem Boche vorteken laten, vnd wertt zu Sweryn auch so gehalten.
Vignette
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VI.

Der Münzfund von Gammelin.


Beschrieben
von
Rechnungsrath Wunderlich zu Schwerin.

~~~~~~~~~~~~

V on den im Jahre 1878 in Gammelin gefundenen 113 ganzen und 7 halben Thaler (cfr. Jahrbuch XLIV, pag. 97 flgde.) sind für die Großherzogliche Münzsammlung seiner Zeit die nachstehenden Stücke erworben:

1) Gemeinschaftsthaler der Städte Kampen; Deventer und Zwolle. 1555. (28,5 g schwer.)

Av.: Im doppelten, glatten, oben von der Krone durchbrochenen Kreise das geharnischte und gekrönte Bildniß Kaiser Carl V. nach rechts, in der Rechten das an die rechte Schulter gelehnte Schwert, in der Linken den Reichsapfel haltend: neben dem Brustbilde 15-55 Umschrift von oben: Symbol Stern   Symbol Stern   Symbol Stern  MONE Symbol Stern NOVA Symbol Stern TRIVM Symbol Stern CIVITATVM Symbol Stern IMPERIA — Rev.: Im Strichel= und glatten Kreise in geraden Schilden die drei Stadtwappen ins Dreieck gestellt. Umschrift von oben: CAMPENSIS Symbol Stern ZWOLLENSIS Symbol Stern DAVENTRIENSIS Symbol Stern

2) Thaler. Stadt Kampen o. J. (28,50 g schwer.)

Av.: Im Perlenkreise das Stadtwappen. Umschrift von oben: MONE x NO x CIVITATIS x IMPE x CAMPENSIS Vignette   Blumenvignette . — Rev.: Im Perlenkreise der

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Reichsadler ohne Kopfscheine, auf dessen Brust der Reichsapfel, über dessen Kreuz eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: RVDOL x II x D x G x ELEC x RO + IMP x SEM x AVGVS

3) Thaler. Stadt Kampen. o. J. (28,5 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtwappen. Umschrift von oben: MONE . NO : CIVITATIS kleine fünfblätterige Rose IMPERIALIS kleine fünfblätterige Rose CAMPENSIS Blumenvignette  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler, wie bei vorigem. Umschrift von oben: RVDOL . II . D : G . ELEC . RO . IMP . SEM . AVGVS

4) Thaler. Stadt Kampen. 1596. (28,5 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtwappen, neben den Thürmen 1—5—9—6 Umschrift von oben: MONE x NO x CIVITATIS x IMPE x CAMPENSIS Blumenvignette  — Rev. wie voriger mit: RVDOL x II x D x G x ELEC x RO x IMP x SEM x AVGVS

5) Thaler. Stadt Kampen. 1596. (28.5 g schwer.)

Wie voriger, nur ist im Rev. der Reichsadler kleiner und nicht so zierlich geformt.

6) Thaler. Stadt Deventer. S. a. (28,2 g schwer.)

Av.: Im glatten Kreise im geraden mit einem Helme, dessen drei Federn die Umschrift theilen, bedeckten Schilde das Stadtwappen. Umschrift von oben: . MONE . NO . CIVI . IMPE . DAVEN Blumenvignette  — Rev.: Im glatten Kreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, auf der Brust den Reichsapfel mit langem Kreuze, über welchem eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: FERDINAND . II . ROM . IMP . SEM . A .

7) Thaler. Stadt Nürnberg. 1623. (29,0 g schwer.)

Av.: Im Perlenkreise in zierlichen Einfassungen drei Wappenschilde, von denen der obere den Kreis theilt, über diesem oberen Schilde + unten neben demselben 16—23 Umschrift von oben: MONETA Symbol Raute ARGENTEA Symbol Raute REIPVB Symbol Rauten NVRENBERG Symbol Rauten  — Rev.: Im Perlenkreise der Reichsadler mit Kopfscheinen und leeren Fängen unter einer Krone, welche den Kreis theilt. Umschrift von oben: FERDINANDI . II . D : G : ROMAN : IMPER : SEMP: AVGVST : D : P :

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8) Thaler. Stadt Nürnberg. 1623. (29,5 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. über dem oberen Wappenschilde Stern und im Rev. mit SEMP : und kleineren Buchstaben der Legende.

9) Thaler. Stadt Nürnberg. 1624. (28,5 g schwer.)

Wie Nr. 7, nur im Av. mit 16—Z4 und im Rev. mit FERDINANDVS . II . D : G : ROMAN : IMPER : SEMP : AVGVST

10) Thaler. Stadt Nürnberg. 1624. (27,5 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. zu Anfang der Umschrift Symbol Raute und im Rev. mit FERDINANDI . II . D : G : ROMAN : IMPER : SEMP : AVGVST : D : P :

11) Thaler. Stadt Nürnberg. 1627. (28,5 g schwer.)

Wie Nr. 8, nur im Av. mit 16—Z7 Symbol Raute und Symbol Raute MONETA ARGENTEA Symbol Raute REIPVB Symbol Rauten NVRENBERG Symbol Rauten und im Rev. mit FERDINANDI . II . D : G : ROMAN : IMPER : SEMP : AVGVST : D : P :

12) Thaler. Stadt Augsburg. 1624. (30,0 g schwer.)

Av.: Im Strichel= und glatten Kreise Ansicht der Stadt, darüber zwei Engel, das Stadtzeichen tragend; der Engel links hält in der Rechten einen Kranz, der Engel rechts in der Linken einen Palmenzweig. Unten in der Umschrift in einer mit einem Engelskopfe verzierten Einfassung MDCXXIV, darunter zwischen zwei Klammern drei Kornähren. Umschrift von oben: . AVGVSTA . VIN — DELICORUM . Blumenvignette  — Rev.: Im Strichel= und glatten Kreise der einfache Adler mit Kopfschein unter einer in die Umschrift hineinragenden Krone, im rechten Fange ein Scepter, im linken ein Schwert haltend, während der Reichsapfel zwischen den Schwanzfedern liegt. Umschrift von oben: Symbol Raute IMP Symbol Rauten CÆS Symbol Rauten FERD Symbol Rauten II Symbol Raute P Symbol Raute F Symbol Raute GER Symbol Rauten HVN Symbol Rauten BOH Symbol Rauten REX Symbol Raute

13) Thaler. Stadt Frankfurt. 1620. (28,5 g schwer.)

Av.: Auf einem verzierten Kreuze im ausgebogten Schilde das Stadtwappen im glatten Kreise. Umschrift von oben: MONFTA Blumenvignette REIP Blumenvignette FRANCOFVRTENSIS Blumenvignette (Stempelfliese neben dem Kreuze.) — Rev.: Im doppelten glatten Kreise der Reichsadler mit Kopfscheinen, auf der Brust den Reichsapfel, über dessen Kreuze eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: ein kleiner

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Schlüssel FERDINANDVS Symbol Raute II Symbol Raute ROM Symbol Rauten IMP Symbol Raute SEMP Symbol Raute AVGVST Symbol Raute 1620 Symbol

14) Thaler. Stadt Frankfurt. 1623. (28,5 g schwer.)

Av.: Im doppelten glatten Kreise auf einem Kreuze, in dessen Balkenenden Engelsköpfe sind, im Oval das Stadtwappen. Umschrift von oben: Symbol Rauten MONETA Symbol Rauten NOVA Symbol Rauten REIPVB Symbol Rauten FRANCOFVRTENSIS Symbol Raute  Æ  Symbol   Blumenvignette  — Rev.: Im Strichel= und glatten Kreise der Reichsadler, wie bei vorigem. Umschrift von oben: FERDINANDVS Symbol Raute II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Raute ROM Symbol Rauten IMP Symbol Rauten SEMP Symbol Raute AVGVST 1623

15) Thaler. Stadt Frankfurt. 1623. (29,0 g schwer.)

Av.: wie voriger mit der Umschrift: Symbol Raute MONETA Symbol Rauten NOVA Symbol Rauten REIPVB Symbol Rauten FRANCOFVRTENSIS Symbol Rauten 1623 Blumenvignette  — Rev.: Im Strichel= und im glatten Kreise der Reichsadler mit doppelten Kopfscheinen, sonst wie bei vorigem. Umschrift von oben: Symbol   Symbol Raute FERDINANDVS Symbol Raute II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Rauten ROM Symbol Rauten IMP Symbol Rauten SEMP Symbol Rauten AVGVST Symbol Rauten  Æ

16) Thaler. Stadt Frankfurt. 1623. (28,5 g schwer.)

Av.: wie bei Nr. 14. — Rev.: wie voriger mit Symbol Raute FERDINANDVS Symbol Raute II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Rauten ROM Symbol Rauten IMP Symbol Rauten SEMP Symbol Raute AVGVST Symbol Rauten 1623.

17) Thaler. Stadt Lübeck. 1627. (29,0 g schwer.)

Av.: Der heilige Johannes von vorne, oben und unten den Strichelkreis und die Umschrift theilend, in der Linken das Lamm mit dem Kreuze haltend; unten das Stadtwappen, neben welchem in der Umschrift 16 ein halbes Mühlrad — ein Zweig mit drei Eicheln 27 Umschrift von oben: MONE NO — LVBECENS eine Sonne. — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit kleinen Kopfscheinen, aus der Brust der Reichsapfel mit der Zahl 32, über dem langen Kreuze des Reichsapsfels eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: FERDINAND : II . D . G . RO : IMP . SEMP . AV .

18) Thaler. Stadt Lübeck. 1627. (29,0 g schwer.)

Av.: wie voriger, nur in der Umschrift neben dem Stadtwappen ein Thurm 16—27 ein Thurm und mit . MONE . NOVA . — LVBECENS eine Sonne. — Rev.: wie voriger, nur in der Umschrift hinter D zwei Punkte und am Ende der Umschrift kein Punkt.

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19) Thaler. Stadt Lübeck. 1627. (29,0 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. FERDINAND : II . D : G : RO : IMP . SEMP . AV .

20) Thaler. Stadt Lübeck. 1628. (28,5 g schwer.)

Av.: wie voriger, nur mit 16 Zweig mit drei Eicheln — halbes Mühlrad 28 — Rev.: wie voriger mit FERDINAND . II . D : G . RO . IMP . SEMP . AV

21) Thaler. Stadt Hamburg. 1588. (28,5 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtthor. Umschrift von oben: . MONETA . NOVA . CIVI . HAMBVRGENSIS . eine Lilie. — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit Kopfscheinen, oben den Kreis theilend; auf der Brust des Adlers der Reichsapfel mit der Zahl 32 und über dem Kreuze desselben eine Krone. Umschrift von oben: RVDOL . II . IMP . AVG . P . F . DECRETO . 88 .

22) Thaler. Stadt Hamburg. 1621. (28,5 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtthor, neben den Thürmen 1—6—Z—1 Umschrift von oben: MONETA . NOVA . CIVITATIS . HAMBURGENSIS . Symbol  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit doppelten Kopfscheinen, auf der Brust der Reichsapfel mit der Zahl 32, über dem Kreuze des Reichsapfels eine Krone, welche den Kreis theilt. Umschrift von oben: FERDINANDUS . II . D . G . ROMA . IMP . SE . AU .

23) Thaler. Stadt Hamburg. 1624. (28,5 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtthor. Umschrift von oben: MONET : NOV : CIVITAT : HAMBURGENSIS 6Z4 Symbol  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit einfachen Kopfscheinen, sonst wie bei vorigem. Umschrift von oben: FERDINANDUS . II . D : G : ROMA : IMP : S : AU :

24) Thaler. Stadt Hamburg. 1628. (29,0 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das Stadtthor. Umschrift von oben: MONETA . NOV : CIVI : HAMBURGENSIS . 1628 Symbol  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, auf der Brust den Reichsapfel mit der Zahl 32, über dessen Kreuze eine den Kreis und die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: FERDINANDUS . II . D : G : ROM : IMP : S : AU :

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25) Thaler. Stadt Lüneburg. 1612. (29,0 g schwer.)

Av.: Im Perlenkreise das Stadtthor, neben den Thürmen 1—6—1—Z Umschrift von oben: . MONETA . NOVA : CIVITATIS . LVNEBVRGENSIS . ein Kreuz mit zwei Zainhaken kreuzweise durchstochen. — Rev.: Im oben und unten getheilten Perlenkreise der Reichsadler mit Kopfscheinen, auf der Brust der Reichsapfel mit der verkehrt stehenden Zahl 32 ( Symbol ), das Kreuz des Reichsapfels besteht aus einem langen Stiele, auf welchem ein Johanniterkreuz, über welchem eine Krone. Umschrift von oben: RUDOL : II : D : G : ROMA . — .IMPER : SEM : AUG : P . F : D .

26) Thaler. Stadt Cöln. 1569. (29,0 g schwer.)

Av.: Das mit einem Helme bedeckte und von zwei Löwen als Schildhaltern gehaltene Stadtwappen im ausgebogten Schilde, oben neben der Helmzier 15—69 Umschrift von oben: * MO * NO * — AR * — * CIV — * — C —OLON — Rev.: Im Perlenkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine mit dem Reichsapfel auf der Brust, die Krone oberhalb des Perlenkreises in der Umschrift. Umschrift von oben: MAXIMILI Blumenvignette II Blumenvignette IMP Blumenvignette   Symbol   Blumenvignette AVG Blumenvignette P Blumenvignette F Blumenvignette DECRETO

cfr. von Wellenheim Nr. 8027.

27) Thaler. Stadt Cöln. 1571. (29,0 g schwer.)

Av.: Das Stadtwappen, wie bei vorigem, neben der Helmzier . 15—71 . Umschrift von oben: Symbol Stern MO Symbol Stern MO Symbol Stern NO Symbol Stern   A  — RG Symbol Stern  ○ — ○  Symbol Stern CI — V Symbol Stern COLON Symbol Stern Rev.: Im oben und unten durchbrochenen Strichelkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, auf der Brust der Reichsapfel mit kurzem Kreuze, darüber eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: Symbol Stern MAXIMILI Symbol Stern II Symbol Stern IMP Symbol Stern  ○  Symbol Stern P Symbol Stern F Symbol Stern DECRETO .

28) Thaler. Stadt Cöln. 1611. (29,0 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das mit einem Helme bedeckte Stadtwappen im ausgebogten Schilde mit zwei Löwen als Schildhaltern. Umschrift von oben: . MO . NO . ARGEN . CIVI . COLONIE . 1611 Symbol Rauten  — Rev.: wie voriger mit RVDOLP . II . ROM . IMP . SEMP . AVGVST .

29) Gemeinschaftsthaler der Grafen Carl Wolfgang, Ludwig XV. und Martin von Oettingen. 1544. (28,2 7 schwer.)

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Av.: Im Strichelkreise in einem mit einem Helme bedeckten deutschen Schilde das Wappen, neben welchem unten 15-44 Umschrift von oben: KARL WOLF Blumenvignette LVDWIG Blumenvignette   Symbol   Blumenvignette MARTIN Blumenvignette CO Symbol Stern IN Symbol Stern OTI Symbol  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, die Krone die Umschrift theilend. Umschrift von oben: Blumenvignette CAROLVS Blumenvignette V Blumenvignette ROMANOR Blumenvignette IMPER Blumenvignette SEMP Blumenvignette AVG Blumenvignette

30) Thaler. Franz, Fürst von Messerano. 1623. (23,7 g schwer.)

Av.: Geharnischtes Brustbild mit bloßem Kopfe, Kinn= und Lippenbarte nach rechts, die Rechte an die Seite gelegt, die Linke am Schwertknauf. Umschrift von oben: FRANC . FIL . FRAN . FLI . PRINCE . MESSERA — Rev.: Im dreifachen glatten Kreise der doppelköpfige Adler ohne Kopfscheine, die Krone die Umschrift theilend. Auf der Brust des Adlers im verzierten Oval das senkrecht getheilte zweifeldige Wappen; unter dem Adler in der Umschrift in einer Einfassung . . . ZZ Umschrift von oben: NON . NOBIS . DNE . SED — NOM . TVO . DA . GLORIA M

31) Thaler. Maximilian, Graf Fugger. 1621. (28,7 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise im verzierten deutschen Schilde das vierfeldige Wappen, neben demselben 16—21 Umschrift von oben: MAX : FVGGERVS Symbol Dreieck L Symbol Dreieck B Symbol Dreieck IN Symbol Dreieck KIRHB : ET Symbol Dreieck W Symbol Dreieck D Symbol Dreieck IN Symbol Dreieck BAB Blumenvignette  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit Kopfscheinen, die Krone die Umschrift theilend. Umschrift von oben: FERDINANDVS . II . ROM : IMP : SEMPER : AVGVSTVS

cfr. von Wellenheim Nr. 2486.

32) Vormundschaftsthaler des Grafen Albert Otto von Solms (Braunfels). 1623. (29,0 g schwer.)

Av.: Im glatten dreifachen Kreise in einem mit einer Grafenkrone bedeckten verzierten deutschen Schilde das vierfeldige Wappen. Umschrift von oben: Symbol Rauten TVT (Stempelfliese) ALB Symbol Rauten OTT Symbol Rauten COM Symbol Rauten IN Symbol Rauten SOLMS Symbol Rauten D Symbol Rauten I Symbol Rauten M Symbol Raute W Symbol Rauten E Symbol Rauten S Symbol Rauten   Blumenvignette  — Rev.: Im Strichel= und glatten Kreise der Reichsadler mit doppelten Kopf=

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scheinen, auf der Brust der Reichsapfel mit kurzem Kreuze, die Krone die Umschrift theilend. Umschrift von oben: Symbol FERDINANDVS Symbol Rauten II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Rauten ROM Symbol Rauten IMP Symbol Rauten SEMP Symbol Raute AVGVST 1623

33) Gemeinschaftlicher Thaler der Grafen von Erbach. 1623. (28,0 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise das mit einem Helme bedeckte Wappen, neben der Helmzier 16—23 Umschrift von oben: MONETA Symbol Raute NOVA Symbol Rauten ARGENTEA Symbol Rauten COMIT Symbol M Symbol Rauten DE Symbol Raute ERPACH Symbol Rauten D Symbol Raute I Symbol Raute B Blumenvignette  — Rev.: Im Strichel= und glatten Kreise der Reichsadler mit doppelten Kopfscheinen, oben den Kreis durchbrechend und die Krone mit der Umschrift theilend: auf der Brust des Adlers der Reichsapfel mit kurzem Kreuze. Umschrift von oben: Symbol Rauten FERDINANDVS Symbol Rauten II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Rauten ROM Symbol Rauten IMP Symbol Rauten SEMP Symbol Rauten AVGVS Blumenvignette

34) Vormundschaftsthaler der Catharina Belgica, Vormünderin des Grafen Philipp Moritz von Hanau=Münzenberg. 1624. (29,0 g schwer.)

Av.: Im Strichel= und glatten Kreise in einem mit der Grafenkrone bedeckten, verzierten deutschen Schilde das Wappen. Umschrift von oben: MOИETA Symbol Rauten ИOVA Symbol Raute CATH Symbol Rauten BEL Symbol Raute P Symbol Raute VRAN Symbol Raute TVTRICI Symbol Raute HANAV ○ R ○ M Symbol Stern  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit doppelten Kopfscheinen, auf der Brust den Reichsapfel mit kurzem Kreuze, die Krone die Umschrift theilend. Umschrift von oben: Symbol Raute FERDINANDVS Symbol Rauten II Symbol Raute D Symbol Rauten G Symbol Rauten ROM Symbol Rauten IMP Symbol Raute SEMP Symbol Raute AVGVS 1624

35) Mark. Stadt Lübeck. 1549. (19,0 g schwer)

Av.: Im Strichelkreise der Reichsadler mit Flügelbinden ohne Kopfscheine. Umschrift von oben: MONETA ○ NOVA ○ LVBICENSIS ○ 1549 ein Hundekopf — Rev.: Auf einem Strichel= und einem aus kleinen Bogen zusammengesetzten Kreise die ins Dreieck gestellten Wappenschilde der Städte Wismar, Hamburg und Lüneburg, im inneren Dreiecke der kleine lübische Wappenschild. Umschrift von oben: ○ STATVS  ○—○ MARCE ○—○ LVBICE ○

36) Halber Thaler. Stadt Hamburg. 1621. (14,5 g schwer.)

Av.: Im Perlenkreise das Stadtthor. Umschrift von oben: MON : NOV : CIV : HAMBURGENSIS . 621 Symbol

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— Rev: Im Perlenkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, auf der Brust der Reichsapfel mit der Zahl 16, über dem langen Kreuze desselben eine die Umschrift theilende Krone. Umschrift von oben: FERDINANDUS . II . D : G : ROM : I : S : A :

37) Halber Thaler. Stadt Göttingen. 1624. (14,3 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise im verzierten deutschen Schilde das Stadtwappen. Umschrift von oben: . MONETA : NOVA . GOTTINGENSIS . 16Z4. . Symbol  — Rev.: Im Strichelkreise der Reichsadler ohne Kopfscheine, auf der Brust der Reichsapfel mit kurzem Kreuze, die Krone innerhalb des Kreises. Umschrift von oben: FERDI . II . D : G . r RO . IMP . SEMP . AVG

38) Halber Thaler. Friedrich Ulrich, Herzog von Braunschweig=Lüneburg (Wolfenbüttelsche Linie). 1625. (14,3 g schwer.)

Av.: Im glatten Kreise im verzierten deutschen Schilde das zehnfeldige Wappen. Umschrift von oben: FRIDERIC . VLRIC . D : G . DVX . BRVNSVI . E . L Blumenvignette  — Rev.: Im glatten Kreise auf grasigem Boden der wilde Mann, in der Rechten eine Tanne ohne Zweige haltend, mit dem Kopfe oben den Kreis theilend. Umschrift von oben: Blumenvignette DEO Blumenvignette ET Blumenvignette PATRIÆ  Blumenvignette ANNO Blumenvignette 1625 Blumenvignette H S

(fehlt bei v. Schulth=Rechberg.)

39) Halber Thaler. Provinz Geldern. 1620. (14,3 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise geharnischtes Brustbild mit Lorbeerkranz nach rechts, in der Rechten das an die rechte Schulter gelegte Schwert, in der Linken an einer Schleife den geldrischen Wappenschild haltend. Schwert und Wappenschild theilen die Umschrift. Umschrift von oben: Symbol MO . ARG . PRO — CONFOE . BEL . GEL . — Rev.: Im Strichelkreise im gekrönten deutschen Schilde das Löwenwappen der Vereinigten Provinzen, daneben 16-20. Die Krone theilt oben den Kreis. Umschrift von oben: . CONCORDIA . RES . PARVÆ . CRESCVNT . x

40) Halber Thaler. Albert und Elisabeth von Burgund (Franche Comté). 1619. (13,5 g schwer.)

Av.: Im glatten Kreise zwei ins Kreuz gelegte Lilienscepter, in den Winkeln oben eine Krone, rechts und links die gekrönten Feuereisen, unten der Orden des goldenen Vließes. Umschrift von oben: ALBERTVS . ET .

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ELISABET . DEI . GRATIA . eine Hand. — Rev.: Im glatten Kreise im gekrönten deutschen, von der Kette des goldenen Vließes umgebenen Schilde das Wappen; die Krone theilt oben den Kreis, neben dem Kreuze derselben 16—19 Umschrift von oben: ARCHID . AVST . DVCES . BVRG . BRAB . Symbol G

41) Halber Thaler. Philipp II, König von Spanien, Herzog von Brabant. 1568. (14,5 g schwer.)

Av.: Das Andreaskreuz, daneben 15-68 Umschrift von oben: . PHS . D : G . HISP Symbol REX . DVX . BRA . eine Hand. — Rev.: Im deutschen, mit dem Orden des goldenen Vließes umgebenen und der Krone bedeckten Schilde das vierfeldige Wappen. Umschrift Von oben: DOMINVS . MI — HI . ADIVTOR .

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VII.

Die Grabsteine der Wismarschen Kirchen.

Von

Dr. Crull und Dr. F. Techen.

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III. Die Grabsteine der S. Jürgens=Kirche. * )

1. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Peter Bucholtz. — d) Jochim Bvcholtz v. s. e. Anno 1703. Zu a) oder b) ein Kelch mit Hostie darüber.
2. Inschrift Dazu ein gelehnter Schild mit einem Merk und darunter ein rechts geschweister mit einem mit 3 Hopfenblüthen belegten Querbande (v. Brügge). Die Pechausfüllung ist ziemlich erhalten. — R.

*) Bei der Erneuerung des Innern der Kirche 1888/89 ist leider ein großer Theil der Grabsteine zur Unterlage des Gestühls verwendet, so daß wir sie einer Schluß=Revision nicht unterziehen konnten. Die Nummern dieser Steine sind cursiv gedruckt.
In Jahrb. 55, S. 237 ff. ist au berichtigen, bez. zu ergänzen: Nr. 70 und 77 ist das fragliche Merk das des Hans Hoppenacke. — Nr. 224 l. Lvders sena │ [tor]is. — Nr. 242 l. Gatten st. Gattin. — Nr. 5* l. kopman st. kopmann.
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5. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) H. C. Gerdes j. v. d. pro se et haeredibvs svis. Anno 1672. Wohl zu a) Reste von Umrissen einer Figur. — V.
6. a) Inschrift b) Inschrift  — V.
7. M. Joachimi Bansovii, pastoris hvivs aedis, et haeredvm. Anno mdcxiix. Dazu 3 geschweifte Schilde. Der mittlere zeigt 3 von einem quer gelegten Zweigstücke emporwachsende Nelken: Bansow, der rechte 2 von einem Zweigstücke aufwärts und 1 abwärts wachsende Rose: Middendorf, der linke einen Arm, der eine von 3, von einem Zweigstücke aufwachsenden, Rosen bricht: Rode. — M. R.
8. Dieser Stein vnd be │ [grebnvs gehoret] dem edlē vnd ernves │ tē Jvrgen vō Bvlowē │ zv Pletzkow vnd seinen erben. — Jvrgen von Bvlow gestorben dē —. Die Figuren der Eheleute sind in Umrissen auf dem Steine dargestellt und neben jedem von ihnen zu Füßen das bezügliche Wappen. Auf jeder Ecke ein Wappen: rechts oben v. Bülow, unten Sperling, links oben unkenntlich, unten Both.
10. a) Hans Oldenborch vnd seinen erben. Anno 1669. — b) Joachim Oldenborg, Dorothea Wilkens v. i. e. Anno 1678. — c) H. J. Oldenburg, asses. s. t. r. A. 1692. Zu a) und b) je ein Merk.
10a. Ein geschweifter Schild, in dem über einem dreitimpigen Brode und einem Wecken ein Merk.
11. a)   Inschrift  — b) M. Ge=
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orgivs Balthasar vnd seinen erben. Anno 1649. — c) M. Johannes Dinggravius, pastor an sant Georgi, vnd seinen erben. Anno 1682. — d) M. Johann Gottlieb Halm u. s. e. Anno 1753. Hat als Altarplatte gedient. — R.
13. H. b. Gabriel Lembke v. s. e. Aō 1724. — M. R.
13a. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Inschrift  — d) Clavs Schacht v. s. e. Anno 1673. Zu d) ein Merk.
14. a) Inschrift  — b) H. Matthias Blecker vnd sinen erven. Zu b) ein geschweister Schild; s. Hans. Geschq. II, zu Nr. 430. — V.
15. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Inschrift  — d) Hans Peters. e) Jochim Peters der elter. — f) Hans Tamse 1676. Zu a) ein Schild; s. a. a. O. zu Nr. 262. — E.
17. a) Inschrift  — b) Hinrich Rottger vnd seinen erben. A n mit Querstrich o 1670. — c) Jochim Schüte v. s. e 1710. Zu a) das Wappen der v. Plessen. — V.
19. a) Hans Oldenborch vnd seinen erben. A n mit Querstrich o 1669. — b) J. O. B, D. W., v. i. e. 1678. Zu a) ein Merk. Die Initialen J. O. B — Joachim Oldenborg, D. W. — Dorothea Wilkens.
20. a) Martin Hertzberg, Ilsebe Stelmans vnd ihren erben. Anno 1676. — b) Joachim Friedrich Pfvndt, Ilsabe Brvhns v. s. c. 1727.
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21. Friderich Peters v. s. e. 1674. Ein geschweister Schild mit gekreuzten Hammer und Eisen wird zu einer früheren Inschrift gehören.
22. Friederich Trebbin. 1760.
23. a) Jochim Severin vnd seine erben. Anno 1674. — b) G. B. Everssen. Aō 1741. — c) Dieses grab gehöret M. G. Völschow zu u. s. erben. Ao 1745. Zu a) zwei Wappen: rechts im Schilde ein Baum und derselbe auf dem Helme: Severin; links das der Rathke: s. a. a. O. zu Nr. 542; darunter J. S., E. R.
24. Hinrich Borchwardt, Anna Dorothea Krügern u. i. e. Anno 1774.
25. Goe[dert] van de[r Fe]hr, Ilsebe Schwarte[kops]. 162. . Dazu zwei Wappen. Rechts im Schilde drei (1. 2.) Vögel, auf dem Helme ein aufsteigender Vogel, links im Schilde und auf dem Helme ein ausschauender Kopf. — An den Ecken Sprüche.
26. Hanns S[chli]eman v. s. e. Ilsabe [von] der F[ehr]. Margareta Elmhofs. Dazu 3 Schilde. Oben: gespalten, Vorne ein wilder Mann, hinten ein aus dem Wasser sich erhebender Fisch. Unten rechts: s. a. a. O. zu Nr. 483 (aber auf dem Helme ein Flug wie auch M. 108), links: s. a. a. O. zu Nr. 429. — M. E.
27. H. Marcvs Bvrmeister, Gertrvd Krögers. Dazu zwei Wappen. Das rechts: gespalten, vorne ein Löwe, hinten 3 linke Schrägbalken, auf dem Helme ein wachsender Löwe, das links: s. a. a. O. zu Nr. 444. Anagr.: Mors arbiter mersa SPes Christus nube vanum. An den Ecken Sinnsprüche.
28. H. Christof Groningk, Ilsebe Severins vnd iren erben. Anno 1659. Dazu zwei Wappen. Rcchts: vorne ein halber Stern, hinten drei Eicheln an Stilen über einander, dasselbe auf dem Helme — Gröning — s. a. a. O. zu Nr. 554; links wie das zu Nr. 23 angegebene. — E.
29. Johann Rateke, Elisabet Schepels. 1661 ? . Darüber zwei Wappen; rechts: s. a. a. O. zu Nr. 542, links: zu
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Nr. 446. Außerdem noch einmal das Scheffelsche Wappen und das v. Restorfsche.
30. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Inschrift  — d) Inschrift  — e) Peter Gammelkern v. s. e. 1658. Zu a) ein gelehnter Schild mit einem Merk und für den Priester, der 1438 noch begegnet, Kelch und Hostie. Auch zu d) ein Merk. — E.
31. a) Inschrift  — b) M. Johannis Gerdes, aedis hvivs pastoris, et haeredvm. — E.
33. Daniel Moldt u. s. e. Ao 1734.
33a. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Carl Johan Brvningk, Regina . . . . . . . . . . v. i. e. Anno 1694. Mit einem Merk.
35. a) Inschrift  — b) Daniel Herzberg vnd seinen erben. Anno 1650. — c) Jacob Sc[homa]n vnd seinen erben. 1670. Zu a) ein Merk und ein Wappen; s. a. a. O. zu Nr. 312. — E.
38. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Jochim Koker. 1604. — d) Jacob Schröder u. s. e. A. 1736.
39. a) Inschrift Hans Reimers. — b) Caspar Schwartzkopff u.s.e. Ao 1727. — c) Anthon Matthias Schwartzkopff u. s. e. Anno 1756.
40. a) Johan Schwartzkop v. s. e. 1669 ? . — b) Jochim Johan Mau.
41. a) Inschrift  — b) Casper Jochim Büssing, Anna Maria Lanszen und ihren erben. Anno 1711.
42. Inschrift  — b) Inschrift hans schutte. — c) Inschrift
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d) H. Johan Jorcke vnd seinen erben. Anno 1639. — e) Matthias Jorck und seinen erben. Aō 1705. — f) Anthon Jacob Ringwicht u. s. e 1730. — g) Gabriel Sasse, Ilsabe Sägebahn u. s. e. Ao 1736.
43. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Christian Rvnge, Angneta Rvsbvlten vnd ihren erben. Anno 1699. Zu c) Leinweber=Embleme.
44. a) Inschrift  — b) Inschrift  — c) Inschrift  — d) Jacob Koltze v. s. e. Anno 1663. — R.
47. a) Aō 1580 der don | nerdach vor Simō v n mit Querstrich Jvde starf de edele v n mit Querstrich vel | dvegētsamē frvwe | Margreta vō Seihe. Aō 1581 dē donnerdach | nach Ocvli starf der | edele vnd ernfeste | Jochim vō Stralendorf. — b) J. P. v. S. Aō 1693. C. M. v. D. Zu a) die Wappen der v. Stralendorf und der vom See. Die Initialen unter b) bcdeuten Jacob Pirfass von Soldat (auf Goldberg) und Christina Margareta von Dessin. Dazu zwei Wappen; rechts: im Schilde ein niedriger Thurm, aus dem ein Mann mit einem Zündrohr hervorwächst, auf dem Helme ein ausgerichtetes Schwert vor einem Kranze, begleitet von zwei Fahnen, links: im Schilde ein vorwärts gekehrter Helm umgeben von einem Kranze mit 6 Rosen, auf dem Helme 3 Palmzweige oder Straußenfedern. — E.
48. Anno 1785. Christian Peter Zander u. s. e. Dazu Kleinschmiede=Embleme.
49. a) Peter Badendick v. s. e. Anno 1675. — b) Casper Heinrich Zitzow u. s. e. Aō 1725.
50. Christian Schult v. s. e. Aō 1704.
51. a) Inschrift  — b) Johan Tanc[ke] . . . her ist . . . │ anno 1681 den 24 Aprilis . . . —
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c) H r . Jochim Rahtke, fr. Ilsabe Röselerin v. i. e. Anno 1709. — d) Christiahn Christoffer bäcker Saverien. Anno 1777. Zu b) zwei Wappen; vorne das der Tank, s. a. a. O. zu Nr. 440, hinten: zwei auf einem Kranze gekreuzte Schwerter im Schilde und auf dem Helme.
58. Inschrift  — c) Hans Kladow v s. e. — d) Hinrich Goltstede der elter vnd seinen erben. 1674. Zu d) ein Merk.
59. Berendt Kampe, Anna Elisabeth Mündeln v. i. e. Anno 1712.
59a. Inschrift
60. Hanns Schlieman v. s. e.
65. a) katrine sassen — b) detmer sassen — c) Hans Roele vnd seinen erben. Anno 1638. — d) Elias Winschepel vnd seinen erben 1659. Zu c) und d) je ein Merk.
66. a) Clavs Bvrmester v. s. e. 1622. — b) Clas Gvnter v. s. e. 1659. — c) Johann Wa . . . ick. v. s. e.
67. a) Inschrift  — b) Fritze Barne[kow]. 1652. — c) Jvrgen Warner v. s. e. Ao 1692. — d) Pauel Meyer, Anna Ilsabe Schulten u. i. e. 1719. Zu c) Grobschmieds= zu d) Nagelschmieds=Embleme.
69. a) Jochim Gammelkar, . . . nke gammelkar. 1562. — b) Peter Gammelkern v. s. e. 1658. — c) Johan Michel Heins v. s. e. Aō 1743.
70. a) Inschrift  — b) Christoph Rollin vnd seine erben. Anno 1628. Statt mar in a) ist vielleicht mgr zu lesen. Zu b) ein Merk.
71. Inschrift
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— c) Christofer Maes, Dorothea Witten vnd seinen erben. Anno 1690. Ehemals Altarplatte.
72. Inschrift  — c) Hein Grote. — d) Jacob Gastenbvttel, Agneta Sewicks v. i. e. Aō 1659. — e) Hans Selke v. s. e. 1669. f) Catharina Silebans vnd ihren erben. Zu b) ein Schild der v. Ecksen, s. a. a. O zu Nr. 333, und das Wappen der Kran, s. ebd. zu Nr. 355.
73. Inschrift  — c) Daniel Blumēdahl, Christine Elisabeth Daries u. i. e. Anno 1754. Zu a) ein rechtsgeschweifter Schild mit einem Merk, wenn nicht älter, aber nicht zu einer unvollständigen Inschrift von 1446 gehörig, die gleichfalls auf dem Steine befindlich ist.
74. Jacob Schwartzkop vnd seinē erben. Anno 1659.
75. Davidt Harder, Ilsebe Schwartzkops v. s. e. Anno 1659.
78. Inschrift  — e) Hans Kladow v. s. e.
79. Inschrift  — d) Clævs Hein v. s. e. Anno 1610. — e) Christiahn Ehrhardt Schmidt u. s. e. 1778. Anscheinend zu b) ein Merk.
80. a) Inschrift  — b) Her Hardingvs Petry v. s e. 1641. — c) Herman Peters v. s. e. Aō 1669.
82. Friederich Christoffer Fvst und seine erben. Anno 1767. Dazu ein Schiff.
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83. Inschrift
84. Inschrift  — c) Jacob Görges, Margretha Dorothea Arens v. i. e. Anno 1709. Vormals Altarstein.
85. Christian Heinrich Siegmuad u. s. e. A n mit Querstrich o 1787.
86. Hans Wittenborch vn sinen erben. Dazu ein Anker und ein Merk.
87. Michel Wittenborch vndt sinen erben. Dazu ein Merk.
89. Baltzer Jochim Cato u. s. e. Anno 1749.
91. a) Jochim Rahteke, Classon, Anna Christina Gvndelachen vnd ihren erben. Anno 1693. — b) Jochim Bvcholtz, Anna Catharine Ratken vnd ihren erben. Anno 1703.
101. Jacob Tepp, Talia Branden vnd dessen erben. Anno 1683.
102. a) Anno 1609 den 19 │ Avgvsti is der erbar vud weiser h. Hinrich Temps │ in godt den heren salich │ entslapen. ││ Anno 1619 den 30 September ist die │ erbare vnd viel tvgentsame fraw │ Anna Slvsewegs seligen h. Hinrich │ Tempsn ! nachgelassen witwe in dem │ hern Christo selig eingeschlaffen. — b) Frantz Mvndel v. s. e. Ao 1691. — R.
103. Johannes Roeding vnd seinen erben. Anno 1651. Außerdem ein geschweifter Schild mit einem Merk und den Initialen G. V. D. F., d. i. Gödert van der Fehr.
106. Inschrift  — c) Daniel Heydeman v. s. e. d. g. g. s. Anno 167 ? 8. Wohl zu der Inschrift a) ein Schild mit einem Merk.
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107. a) Assemus Tede. 1565. — b) Caspar Schwartzkopff u. s. e. Anno 1742. Zu a) ein geschweifter Schild, in dem aus einem Boden rechts ein Baum, links eine Staude mit 3 Blumen. Vormals Altarstein.
108. a) . . . derich Rinck u. s. e. 1654. — b) Hinrich Blūck und seinen erben. Anno 1755.
109. a) Jvrgen vam Dike vnd seinen erben. Anno 1621. — b) Casper Heinrich Zitzow u. s. e. Ao 1795.
110. a) Seligen Pagel Dryer vn seinen erben. Anno 1669. — b) Jochim Beüttien u. s. e. Ao 1737. Dazu ein Schiff. Auf den vier Ecken Engelsköpfe.
111. Inschrift  — c) Hein Grote, Catharina Silebans vnd ihren erben. — d) Dietloff Haase v. seinen erben. Anno 1701. — V.
114. Inschrift  — c) J. H. Jastram u. s e. 1780. Zu b) ein Stiefel. — E.
115. Jvrgen Schonefeldt v. s. e. Ao 1678. Dazu ein Schiff, Schädel und Sanduhr. An den Ecken Symbole des Todes.
118. a) Inschrift  — b) Clavs Zarendt v. s. e. Ao 1692. — c) Jürgen Nedder, Anna Elisapeth Vossen u i. e. Anno 1756. Zu b) ein Merk.
119. Johan Detloff Schultz u. s. e. Ano 1780. Dazu ein Schiff.
120. Inschrift  — b) Jochim Rogman v. s. e. Anno 1675. Zu a) ein rechts geschweifter Schild der Spek; s. a. a. O. zu Nr. 295. Zu b) ein Merk — R.
121. Inschrift
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Inschrift  — c) Hans Klado[w]. — d) Johann Martien Evert u. s. e. Anno 1756. Zu d) ein Herz mit 3 Nägeln belegt, die sich kreuzen: Nagelschmied. — E.
123. Inschrift  — d) Caspar Schwartzkopf v. s. e. Aō 1724. Zu a) ein Merk.
124. Jvrgen Mvhl vnd seinen erben. Ao 1693.
125. Christian Marckwort u. s. e. Anno 1750. Mit Kleinschmieds=Emblemen.
126. Inschrift  — b) Jochim Peters der elter vnd seinen erben. Anno 1673. Das letzte c in der Jahreszahl a) ist aus einem früheren l schlecht genug hergestellt; auch das folgende r steht nicht auf Urgrunde, an dem übrigen dagegen ist nicht geändert. Der jetzt verstümmelte Stein wird in den achtziger Jahren erworben und bereitet sein, und der Besitzer nicht erwartet haben das neue Jahrhundert zu sehen. — Zu b) ein Merk. — E.
127. Michel Hagen, Anna Hagens vnd ihren erben. Anno 1680.
127a. Christian Schreder, Mangnus George Beman und ihren erben. Anno 1748. Dazu Schuhmacher= und Reifschläger=Embleme.
129. Inschrift  — c) Christian Friderich Kanngisser u. s. e. 1731. Der Stein hat die Form eines Trapezes. — V.
131. a) Markvs Bornidt v. s. e. Ao 1661. — b) Jochim Jvngclavs, Catharina Rvters v. s. e. 1691. Zu a) ein Schiff.
134. Inschrift
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Inschrift  — e) Harding Peters vnd seinen erben. Anno 1641. — f) Andreas Rogman v. s. e. Ao 1683. Zu a) ein Wappen; der gelehnte getheilte Schild zeigt oben einen Thierkopf, an das untere Feld angeschlossen, auf dem Helme zwei steile Federn. Zu f) ein Merk. — E.
135. Peter Stolterfoht v. s. e. Anno 1711.
137. a) Jacob Görges v. s. e. 1698. — b) Johan Frederich Seidenschnur v. s. e. Ao 1797. Vormals Altarstein. Zu a) ein .Merk.
138. Inschrift  — b) Michael Schal vnd seinen erben. Anno 1630. Zu b) ein Merk. Das Datum für Zatenbeke — in den Urkt. Sadenbeke — ist durchaus sicher. Da er aber März 30 testirte und Juni 9 "pridie" verstorben war, so ist hier ungewöhnlicher Weise unter dem Katharinentage der 30. April zu verstehen.
138a. Michel Schönbeck u. s. e. Anno 1739.
140. a) Jochim Greve vnd seinen erben. 1674 ?  — b) Johan Wilhelm Lentz, Anna Catharina Meinken vnd ihren erben. Anno 1711.
143. H. Daniel Herzberg vnd seinen erben. Anno 1660.
144. a) Hans Klinggenbarg, Diderich Fisker v. s. e. 1658. — b) Die helf von diesse begrabennis gehöret Jvrgen Mvhl mit zv vnd seinen erben. Ao 1676. — c) Diederich Fisker v. s. e. Anno 1683. — d) Hans Joachim Krolm u. s. e. Aō 1775. — R.
146. Pauel Wendt und seinen erben. Anno 1737.
147. Jürgen Martens v. s. e. Aō 1720.
151. Peter Jordan v. s. e. Anno 1648. Dazu ein Merk.
152. a) Jochim Hacker der alter v. s. e. — b) Jochim Wilkem' der alter v. s. e. 1653. Zu b) ein Merk.
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154. J. M. Satow u. s. e. Aō 1806.
156. Hinrich Lübcke v. s. e. Ao 1715. Dazu ein Stiefel.
157. a) Hans Wilken vnd seinen erben. Anno 1650. — b) Joc. Frid. Pauli, Mad. Elis. Schln' u. i. e. Anno 1756. Vordem Altarstein. — E.
157a. a) Da[niel] Kaegbeen vnd seinen erben. 162 .. — b) Thomas Withon vnd seinen erben. 1656. — c) Samvel Fick v. s. e. 1670. — d) Hans Kode v. s. e. Aō 1713.
158. Daniel Wippert vnd seinen erben. Anno 12/6 1690. Dazu ein Merk und ein gekrönter Stockfisch. Auf den Ecken Schädel und Stundengläser.
162. a) Jochim Grabin v. s. e. Ao 1682. — b) Daniel Warner, C. J. Grabinn u. d. e. Anno 1746. Zu a) ein Merk.
163. a) Jacob Wilde v. s. e, Ao 1686. — b) Johan Friederich Diederichs.
164. Johan Friederich Diederichs u. s. e. b. Anno 1767. Mit Nagelschmieds=Emblemen.
165. a) Tobias Sikke. 1707. — b) Jochim Hinrich Martz u. s. e. Ao 1776. Zu a) ein Schuh.
166. Jochim Peter Dabers.
171. Inschrift  — b) Martien Herrman Beitzner v. s. e. Anno 1759. — c) J. M. Gramm. Anno 1773. — R.
172. a) Michael Kramer v. s. e. Ao 1670. — b) Jochim Odewahn v. s. e. Ao 1734.
174. Inschrift  — b) D. G. Engelbrecht u. s. e. 1806. Zu a) ein gelehnter Schild mit einem Merk. — E.
177. Christof Groninck vnd seinen erben. Anno 1636. — E.
179. Johan Christian Parlach. Anno 1728.
182. Andreas Lesche v. s. e. Anno 1733.
183. Johan Joachim Schröder u. s. e. Anno 1780.
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185. Christian Meyer u. s. e. Anno 1746.
189. Clavs Hane.
191. a) Hinrich Boien vnde sinen erven. — b) Johann Ertman Bormeister ! , Mariaa Doratea ! Vicken u. s. e. Anno 1743.
192. Inschrift  — d) Anna Rantzen, s. Joch. Kantz w., vnd ihre erben. — e) Christian Mählich vnd seinen erben. Anno 1715. Zu c) ein geschweifter Schild mit Schustermesser, Pfriemen und Schuh um die verschlungenen Initialen I und S. Zu d) das Bäckerwappen. — E.
195. Johan Peters, Angneta Hintzen vnd ihren erben. Anno 1703. Dieses grab sol in sechszig jahren nicht geöffnet werden, nach deren ablauff aber haben der seel. frau Agneta Hintzen ihre erben oder derer erben solches wieder zu gebrauchen. Den 26 May 1723.
196. Inschrift  — b) Daniel Blumenthal, Catherina Emerentzia Scheffeln und ihre erben. Anno 1753. — E.
197. Martin Schepel, Anna Heidtmans v. i. e. Anno 1672.
198. a) Jochim Peters der elter vnd seinen erben. Auno 1673. — b) Jochim Bvcholtz v. s. e. Anno 1703.
200. Sehlige Clas Magerfleisch ist in diesen anno 1703 jahr den 9 Martzi sehlig in den herren entschlaffen. Dieses sein begrebnis in 80 jahren nicht zv eröffen.
201. a) Hans Groveman v. s. e. 1656. — b) Philip Runge vnd seinen erben. Anno 1709. — c) Gottfried Rüngen, Anna Margreta Heyns u. i. e. Anno 1709. An den Ecken die Majuskeln G W B E (= Gades wort blift ewig).
202. 1558 den . . . │ . . . ist der erbare vnd vorn[ehme] Peter Flens │ borch in got selich │ entslapen. 1566 den 15 Febrv. ist die er │ [bare vnd tvgentsa │ me] frovwe
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. . . . . . . . . . . . . │ . . . . . . . . . Peter Fl │ [ensborch] selign . . . . . — W.
203. Inschrift  — c) Heinrich Lesche vnd seinen erben. Anno 1643. Zu c) Bäcker=Embleme. — V.
205. Inschrift  — c) Andreas Lölcke v. s. e. 1688. — d) Johan Wittenborch v. s. e. Anno 1688. Anscheinend zu b) ein geschweifter Schild mit einem Merk. — E.
206. a) Hinrich Hoppener, Margareta Kosters vnd ihren erben. Anno 1630. — b) Martin Hülle v. s. e. 1697. Zu a) ein Merk, zu b) Schmiede=Embleme.
207. a) Hinrich Berns vnd seinen erben. Anno 1646. — b) Gottfried Schröder, Margareta Dorothea Petersen v. i. e. Aō 1730. — c) Castē Friederich Weyer u. s. e. Anno 1752. — E.
210. Christians Goier v. s. e. 1674. Dazu Schlachter=Embleme.
213. Inschrift  — b) Johan Schepel vnd sinen erven. 1643. — c) Hans Vagelsanck v. s e. Anno 1710. — d) W. F. Rittner u. s. e. Aō 1795. Zu a) ein Schild; s. a. a. O. Zu Nr. 434.
221. Joachim Friedrich Pfundt, Ilsabe Bruhns u. i. e. Anno 1719. Von früherem Besitzer ein geschweifter Schild mit Rollen, gespalten, vorne eine Hopfenrunde an einer Stange zwischen 2 Blumen auf einem Boden, hinten ein Sparren, begleitet von 3 Kronen. — E.
222. Christian Blomstehn vnd seinen erben. Anno 1682. —  —  — Dazu Böttcher=Embleme, Tonne und Zirkel. — R.
224. Michael Ladewig u. s. e. Ao 1789.
225. a) Heinrich Crivitz. — b) Herman Lübke u. s. e. Anno 1713. — c) Casper Heinrich Zitzow u. s. e. Ao 1725.
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227. Andreas Mau v. s. e. Anno 1751.
234. Dieser stein gohoret' Clavs │ Mehler vnd seinen │ erben. Anno 1672.
235. Inschrift  — c) Anno 1575 │ den 4 Novembre' is Clavs Kroger in god onsla │ pen, dem god gnedich sy. — d) Jochim Windtbarch vnd seinen erben. Anno 1649. Zu a) ein gelehnter Schild mit einem Merk, begleitet von zwei Rosen. Zu d) ein Merk.
236. H. Gabriel Lembke, f. Angneta Hintzen v. i. e. Anno 1709.
237. a) Jacob Steffens vnd seinen erben. Anno 1673. — b) Jacob Wilcken u. s. e. Anno 1718.
238. a) Daniel Hoppenner v. s. e. 1676. — b) Johann Christian Müller v. s. e. A n mit Querstrich o 1755. Zu a) Schmiede=Embleme.
239. Hinrich Gottfrid Menz u. s. e. 1736.
241. Johan Friedrich Witt u s. e. 1734. Dazu das Schneider=Wappen, eine aufgerichtete geöffnete Scheere.
244. Matthias Schmidt v. s. e. A n mit Querstrich o 1771. Dazu ein Schiff.
246. a) Anno 1621 den 18 Martzi is in godt gestorven Michel Hancke. — b) Peter Olofson, Margreta Hancken vnd ihren erben. Anno 1670'. — An den Ecken Symbole des Todes.
248. a) Nikolavs Holste an. dn. mdc — aet. — │ Anna Kockes an. dn. mdxic aet. xxi │ Catharina Bleckers an. dn. mdc — aet. xx — │ conivges dilectiss., │ natvrae legem "orta moriantvr" imp[len]do, │ fide in x pn mit Querstrich m remissionem peccator[vm], │ carnis resvrrectionem et vitam sibi │ aeternam credentes, dormitorio h. conditi. │ — O, me, haeres, svper stite addito xxxx ann. │ ossa nostra ne moveas nec monvm. aperias. — Discite vivere mortales │ immortalitatis memores. — b) Hinrich Odewan vnd seinen erben. Anno 1620. —
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c) Matthias Christofer Kros, Catharina Elisabedt Ehrharten u. i. e. Aō 1727. Zu a) drei geschweifte Schilde: 1. s. a. a. O. zu Nr. 450, 2. ein Querbalken, oben von einem Sterne, unten von zwei Lilien begleitet, 3. s. a. a. O. zu Nr. 430.
252. a) H. Niclaus Holste. — b) Hinrich Odewan vud semen erben. Anno 1620. — c) Jochim Niese vnd seinen erben. Ao 1682. Zu b) ein Merk.
253. Gabriel Diedrichs, Ilsabe Magdalena Lisnern u. i. e. Ao 1748. Dazu eine geöffnete Schneiderscheere.
255. Hans Jürgen Hase, Elisabet Elsabe Hasen gebohrne Segebahdten ihrer begrebnis. 1758.
259. a) Casper Rickenbarch 1615. — b) Baltzer Niering v. s. e. Anno 1703. — c) Jochim Jungman v. s. e. Anno 1711. — d) Hans Carl Bruhns u. s. e. A n mit Querstrich o 1778. Zu a) ein Merk.
260. Inschrift  — Jochim Niebvr vnd seinen erben. 1618. — R.
262. Hinrich Schütz, Sophia Werckentins v. i. e 1709. Dazu eine Schneiderscheere.
263. Inschrift  — b) H. B. S. V. S. E. — c) Jochim Grabin u. s. e. Anno 1719. Zu b) und c) je ein Merk.
264. a) Hans Rvge vnd semen erben. Anno 1621. — b) Claws Odewahn, Anna . . . — c) Marten Wit vnd desen erben. Anno 1733. Zu c) wohl Zirkel und Winkelmaaß. Ehedem Altarstein.
265. a) Jvr[gen Schr│oder vnd semen erben. Anno 1633. — b) Johan Flemming. Anno 1640.
266. Johan Jochim Schade, Elisabeth Suverlinges u. i. e.
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267. Berent Kamp vndt seinen erben. 1658. Dazu ein Merk.
268. a) Hans erp. — b) Hans Reimers. 1568. — c) Hinrick Hein. 1609. — d) Daniel Pierstorp v. s. e. 1678. Zu b) und c) je ein Merk.
269. a) H. Jochim Bucholtz. 1674.  — b) Ernst Haase, Margreta Elisabet Petersen v. i. e. 1724.
270. a) H. Jochim Bucholtz. — b) Ernst Haase, Margreta Elisabet Petersen u. i. e. 1724.
273. Peter Stolterfot der elter, Margreta Scheln vnd ihren erben. Aō 1693.
274. L. H. Kancker. Anno 1770. Schmiede=Embleme. — R.
275. Hinrich Hinrichsn v. s. e. Aō 1686. Dazu ein Schiff. An den Ecken Symbolde des Todes.
280. Inschrift  — b) Hans heine. — c) Hans Christoffer Amerpoll u. s. e. Ao 1743 den 29 Juni. Zu b) ein Merk, zu c) Müller=Embleme.
284. a) nicolavs rike. clawes rike. clawes rike. clawes ryke. ivrien rike. | taleke ryken v n mit Querstrich  | katryne rykē . biddet got vor desse all. — b) time bonsack. — c) margrete make. — d) Jochim Rogman v. s. e. Anno 1691. — e) Caspar Schwartzkopff v. s. e. Aō 1712. Die Inschrift a) beginnt hart am Rande des Steins, auf dem ein Wollbogen dargestellt ist.
285. Johann Martin Gaulitz u. s. e. Aō 1795. Dazu zwei gekreuzte Schlachteräxte.
288. Jvrgens peters 1552. — b) Deisse st ee n h oe rt Hans Tancken vnd sine erven. Anno 1625. Zu b) ein Merk. — E.
289. Inschrift  — c) Hans Tancken vnd
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seinen erben. Anno 1625. Zu c) die Wappen der Tanke und der Schepel, s. a. a. O. zu Nr. 440 und 446. — E.
290. Inschrift  — c) Anno 1616 den 2 September │ ist Jochim Jvngo selich in │ got dem herren einge │ schlaffen vnd den 4 │ September christlich alhie begraben seines alters . 4 jhar. │ Anna Robelmans vnd ihren erben. — d) Hinrich Lange, Anna Pede v. i. e. Aō 1693.
291. Inschrift  — b) Tewes Lange. — c) Clavs Gronewolt v. s. e. Anno 1662. — d) Johan Lappe v. s. e. 1667. Die Inschrift a) ist in eingehauenen, nicht in ausgesparten Minuskeln ausgeführt.
292. a) Heinrich von der Vehr vnd seinen erben. Anno 1637. — b) Gerdt Felner, Gardrvt Westfalen vnd ihren erben. Anno 1702. — c) Hans Hinrich Anders u. s. e. Aō 1743. Zu a) und c) je ein Merk.
293. Hinrich Schepel, Margarehta Rahten v. i. e. Anno 1694.
295. a) A n no 1619 den 2 Janvarii │ist die erbare vnd viel tvgentsame Anna Meiers │ Clavs Goeden eheliche │ havsfraw in dem hern Jesv selig eingeschlaffen. Clavs Goede vnd seinen erben. Anno 1610. Dazu zwei Wappen. Rechts: im Schilde eine aufgerichtete Armbrust, begleitet von 2 Sternen, auf dem Helme 3 Pfeile; links: ein an einem Sensenblatte hangender Grapen im Schilde und 3 Aehren auf dem Helme.
299. Inschrift  — c) Johan Schröder v. s. e. 1677. — d) Jochim Martens, Ottilia Ausborns u. i. e. Ano 1729. Die Inschrift b) ist kreisförmig um den Wollenweber=Schild mitten auf dem Steine angebracht.
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300. Ehrich Meincke und seinen erben. Anno 1706.
311. Inschrift  — b) Johann Christoph Röring. Ao 1795. Zu a) die Figur des Verstorbenen in Umrissen unter einem ausgesparten Baldachin, zu seinen Füßen der Schild der Werkmann; s. a. a. O. zu Nr. 292. — E.
311a. a) Thomas Richter vnd seinen erben. Aō 1684. — b) Jochim Mavw v. s. e. Aō 1703.
314. Jochim Niese, Agneta Meinken vnd ihren erben. Anno 1685. Dazu ein Merk.
315. Hinrich Cappel vnd seinen erben. Dazu das Bild einer Kapelle.
316. Inschrift  — b) Jacob Zilmer v. s. e. 1697. — c) Hinrich Mangnvs Avsborn, Anna Klünders v. s. e. Ao 1715.
317. Johann Andreas Steinhagen u. s. e. Anno 1789. An den Ecken Symbole des Todes.
318. Jochim Meincke, Dorothea Massen vnd ihren erben. Anno 1709.
397. Inschrift  — b) Peter Malchau v. s. erben. Ao 1705. — V.
399. a) D. S. V. H. I ? . — b) Clages Scheffel v. seinen erben.
1.* Inschrift  — b) Daniel Pierstorf v. s. e. Aō 1681. Zu a) Kelch mit Hostie.
2. * a) Jvrgen nickels ein schipper 1555. — b) Disse stein horet tho Jochim Sander . . . . nagelaten kinder tho. — c) H. Christof Groningk vnd seinen erben Anno 1656. — d) Christoffer Gröningk, Anna Bentschneiders v. i. e. Anno 1709. Zu b) ein Merk.
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3. * a) Melcher Grvtman vnd seinen erben. Ao 1682. — b) Melcher Grützman v. s. e. Anno 1709. — c) Nicolaus Rückdeschel. Anno 1736.
4.* Inschrift
5.* Reinholdt v. Schmitt, Clara Margreta Metzenl ! vnd dessen erben. 1705. Dazu zwei Wappen. Rechts: im Schilde ein nackter Mann mit einer Fackel (?), auf dem Helme 3 (2. 1) Lilien zwischen zwei Fahnen; links: im Schilde drei stehende, mit den Spitzen zusammengehende Schwerter, auf dem Helme ein wachsender Mann mit einem Schwerte zwischen einem Hirschgeweih.
6.* Andreas Ghise vnd ihren erben. Anno 163 ? 8.
7.* Inschrift  — b) Assemus tede. c) Hinrick Tede. Zu b) ein geschweifter Schild wie auf 107. — M. E.
8.* Inschrift Zu a) ein rechts geschweifter Schild, s. a. a. O. 511 Nr. 279. Die Jahreszahlen der wohl erhaltenen Inschrift a) find ganz zweifellos. — V.
9. * Mattias Hörman v. s. e. Dazu ein Schiff.
10. * a) Jvrgen Mehler. — b) Asmvs Weitendorf, Cathrina Möltten v. i. e. Anno 1704. Dazu ein Schiff.
11.* a) Zacharias Schnvr van Gandersem. 1588. — b) M. Johannes Dinggaravivs, pastor an sant Georgi, vnd seinen erben. Anno 1682. Zu a) ein Schild: getheilt, oben zwei Sterne, unten eine Rose, und ein Merk.
12.* a) Hans Drefal vnd seinen erben. Anno 1663. — b) Johan Jochim Drefahl. Anno 170 ? 3.
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13. * a) Diederich Teiteke v. s. e. Anno 1706. — b) Johan Fanter vnd seinen erben. Anno 1732.
14.* P. V. B., D. V. B. Außerdem das v. Palthensche Wappen; s. v. Lehsten, d. Adel Mecklenb., S. 192, doch ist dort zu setzen "Streitkolben" statt "Rohrkolben".
15.* Jochim Pohlman v. s. e. 1674. Außerdem von alterer Benutzung ein gelehnter Schild mit Zange, Werkeisen und Hammer.
16.* Andreas Schröder u. s. e. Anno 1744.
17.* Jochim Leesche v. s. e. Ao 1686. Dazu ein Kringel.
18.* a) Adam Oldendorp. — b) Greger Pede vnd seinen erben. Anno 1670.
19. * Hans Kahl v. s. e. Anno 1711.
20. * Johan Heinrich Thurman u. s. e. Ao 1800.
21. * Jacob Hase v. s. e. Anno 174 ? 0.
22.* Johan Rateke.
23.* Inschrift  Dazu ein gelehnter Schild der Swartekop, s. Haus. Geschq. II, zu Nr. 317. — E.
24. * Inschrift
25. * Wulff erben. Ano 1756.
26.* a) Aé 1597 dē 28 Decēb | ist der erbar vnd vornem[er bvrger Hinr]ich Tamcke | selich im heren ent | . . . .  — b) [Christianvs Tamcke. — c) . . . us. A. M. Parisen u. i. e. 1713. Vielleicht zu a) zwei Wappen : vorne der Schild gespalten, rechts zwei (3 ? ) Eicheln ? an Stielen an die Theilung geschlossen (nur die obere ist erhalten), links ein halber an die Theilung geschlossener Stern; auf dem Helme ein Stern zwischen Flügeln. Hinten anscheinend das Wappen der Reimers, s. a. a. O. zu Nr. 432.
27. * Friederich Christofer Bremse, Catriua Elisabet Brandten v. i. e.
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IV. Die Grabsteine des Schwarzen Klosters. * )

1. Inschrift Auf dem sehr großen Steine erkennt man die Umrisse eines Mannes und einer Frau in Resten. Zu ihren Füßen ist zwischen ihnen das Wappen der v. Pegel angebracht; s. a. a. O. zu Nr. 283.
2. Inschrift Der wohl vom Sohne gelegte Stein zeigte 1849 noch die Wappen der Voß und der Amesford; s. a. a. O. zu Nr. 369 und 286. — W.
3. Inschrift  — b) Hans Helmes de wollenwever. — c) Lafrens Boekholdt v. s. e Anno 1645. Zu a) s. Lisch, J. XIV, S. 27. Zu c) ein Merk.
4. Inschrift

*) Da die Kirche des Schwarzen oder Prediger=Klosters wegen Baufälligkeit 1879 abgebrochen werden mußte, und der bis dahin abgeschlossene und zum Gottesdienste benutzte Chor zu Schulzwecken eingerichtet wurde, versetzte man die noch nicht abgetretenen Grabsteine von dort nach S. Jürgens=Kirche, wo sie im nördlichen Kreuzschiffe in den Boden eingelassen wurden. Auch von diesen sind bei der Erneuerung der letztgedachten Kirche mehrere aufgenomrnen und liegen gegenwärtig, falls sie nicht zerbrochen sind, unter dem Gestühl; deren Nummern sind cursiv gedruckt.
Die metallene Grabplatte der Herzogin Sophie ist im Umgange, die vermuthlich dem Rathmanne Hinrick v. Haren zugehörige (Grabsteine von Marien *6, Jahrb. LV, S. 112, Z. 16 — 22, S. 118 zu Z. 27) in der nördlichen Halle der Marien=Kirche niedergelegt.
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Inschrift Mit der Figur des Todten in Umrissen.
5. Inschrift Mit der Figur des Verstorbenen unter einem Baldachin. Zu seinen Füßen ein Schild mit einem wachsenden Manne. — R.
6. Inschrift In Parallelreihen. Dazu ein v. Pentzsches Wappen; der gekrönte Löwe aufgerichtet im Schilde, auf dem Helme ein wachsender ungekrönter Löwe vor drei ausgerichteten und drei quergelegten Stäben, von denen erstere nur oben, letztere an beiden Enden befiedert find. — E.
7. Inschrift  — b) Peter Flenssborch. — c) Jasper Swartecop. Mit den Figuren der Eheleute in Umrissen, schlecht erhalten. Zu ihren Füßen die rechtsgelehnten Schilde der v. d. Sterne, s. a. a. O. zu Nr. 228, und der Bantzekow, s. ebd. zu Nr. 191. — E.
8. Inschrift Zu a) ein Merk. Ebenso zu b).
9. Inschrift  — b) Johan Groman vnd seine erben. Anno 1645. Das Wappen zu a) ist jetzt vertreten, enthielt aber 3 Hundsköpfe. Zu b) ein Merk. — E.
10. Inschrift
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Inschrift  — b) Inschrift  — c) s. Frantz Kroger v. s. e. Zu b) ein rechts geschweifter Schild der vom Have, s. a. a. O. zu Nr. 340, und ein Merk. — V.
11. a) Inschrift Dazu das Wappen der v. Rampe, s. a. a. O. zu Nr. 217. — E.
12. Inschrift Dazu das Wappen der Smidt, s. a. a. O. zu Nr. 332.
13. Inschrift Unteres Bruchstück. Unter der in Parallelreihen angeordneten Inschrift zwei gegeneinander gelehnte geschweifte Schilde, derjenige der v. Averberg und der der Raben.
14. Inschrift Dazu ein Wappen; im gelehnten Schilde ein Boot und auf dem Helme eben solches, aus dem eine Rose an einem Stengel wächst. Einst Altarstein. — E.
15. Inschrift Mit demselben Wappen wie 11.
16. a) Inschrift b) Der armen │ weisen kinder │ ihr begrebnis. │ Anno │ , 1692. — E.
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17. a) Inschrift  — b) Klawes Bone.
18. Inschrift Seit 1880 nicht mehr vorhanden.
19. Inschrift Seit 1880 nicht mehr vorhanden.
20. Ein Mönch mit Gebetbuch unter einem Baldachin. Die in Metall ausgeführte Umschrift ist wie das damit ausgelegte Gebetbuch verschwunden.
21. Inschrift Ringsum der Meklenburgische und acht Schilde mit den Pommerschen Wappenbildern, welche in einem Schilde von neun Feldern zu Häupten vereinigt sind. Vgl. Zeitschr. f. chr. K., I, S. 351.

V. Die Grabsteine der Kirche zum Heiligen Geiste.

1. a) Inschrift
2. Clavs Stoffer vnd seinen erben. Anno 1625. Dazu ein Merk.
3. a) Inschrift d) Anna Withons. Zu c) ein Merk.
4. Inschrift
5. a) Hans wiggelant. — b) Pavel Holste de blinde.
6. Cathrina Wichmans anno 1597.
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7. a) Catharina Bockholts v. e. e. 1629. — b) Engel Krvse.
8. Johan Wake vnd seinen erben.
9. Clavs Kroger. Anno 1683. Dazu ein Rad.
10. Peter Smit.
11. Hinrikvs Wolter.

VI. In der Stadt zerstreute Steine.

1. Inschrift Zu a) ein gespaltener Schild: vorn ein halbes Hirschgeweih, hinten drei Rosen (das Wappenbild der Baggele, Jahrb. XI, T. 3). — W. Johann B. wohnte 1414 an der Grube. Die eine Hälfte des Steines auf dem Hofe von Markt 15, die andere früher Marft 13, jetzt Lübsche Str. 23.
2. a) Inschrift b) Jacob Daniels. 1658. Auf der Bleiche (aus dem Schwarzen Kloster).
3. Tomas Got. von Brock u. s. e. 173 .. Lübsche Str. 38.
4. a) Inschrift Aus dem Schwarzen Kloster; jetzt an der Promenade in der Linden=Str. vor Schmiede=Str. 41 a.
5. Inschrift Quadratischer Stein mit einem Merk. Im culturhistorischen Museum.
a) Inschrift b) Hans Kal │ host. 1597. Quadratischer Stein. — V. Im culturhistorischen Museum.
Inschrift Fragment in zwei Stücken, welches früher als Kantstein der Leiste vor dem Hause in der Meklenburger Straße Nr. 9, dem Schwarzen Kloster gegenüber, diente. Im culturhistorischen Museum.
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8. Jochim Seg │ bahn vnd sei │ nen erben. │ anno 1732. Lübsche Str. Nr. 9 auf dem Hofe.
9. Ao 1604 den │ 12 Septembr. is de erbar vnd tvgentsame │ Dorti Dragvn │ h. Peter Segebade eliche husfrow in godt selich . . . In der Mitte auf dem Steine das Wappen der Segebade, s. a. a. O. zu Nr. 443, (auf dem Helme ein Bockskopf), und der Dargun, s. a. a. O. zu Nr. 475. Auf dem Hofe des Hauses Lübsche Str. Nr. 10.
10. Daniel Lesche │ Margaretha Pvndes │ vnd [ih]ren erben. — b) Clavs Lesche │ v. s. e. ao 1661. Zu a) ein Merk. Meklenburger Str. 16.
11. Artzibaldvs Ko[ch] v. s. e. 166 .. Dazu ein Wappen. Schild gespalten, vorne getheilt. Oben 3 (1. 2) Turnierkragen oder Kämme, unten 3 Rosen, hinten ein Sparren über 3 aus einem Boden wachsenden Rosen. Auf dem Helme ein Arm mit einem Schwerte. Auf dem Grau=Mönchen Kirchhofe.
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Nachtrag zu S. Marien, Jahrb. 54.
13. M. Johan Bellin sch. rect., Sophiae [S]prengerin et heredum. Anno 1658 ? .
* 75. M. Johannes Freder, pastor superintendens, contra sacramentarios et anabaptistas verbo dei pugnans e rebus humanis tollitur, brevi resurrecturus, 25 Januar. 1562. So nach Schröders W. Pred. Hist. S. 48. Der Stein ist nicht mehr vorhanden.

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Anhang


Die Epitaphien-Inschriften der Wismarschen Kirchen.

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a) In S. Marien=Kirche.

  1. Henricvs, culpa mortalis, mortis at expers,
       Dinggravius, pretio et sanguine Christe tuo,
    Westphalicis natus recteq: edoctus in oris,
       Pneuma sacrum mentis lux genitorq; fuit,
    Veri candoris concordiae amator et aequi
       Linguarum Sophias Relligionis erat.
    Gymnasium Rosea Rector moderatus in urbe
       Aulae Haderslebiae hinc rite vocatus adest.
    Praepositus vigilans Christi gregis egit id unum,
       Doctrinam ut vita et moribus exprimeret. │
    Ergo Duci carus Ioanni novit et hujus
       Intima promovit, τό π#961;έπον ut faceret,
    Intima promovit precibus, quod scivit Adolphus,
       Haeres fratris opum praepositoq; bonus.
    Namq; locus Regi Friderico cessit, utrumq;
       Qui fovit juvit cum grege praepositum.
    Hinc Superintendens Duce designatus lesu
       A Megales-poleos Principe Chre tuo
    Wismariae fidei reparatae praeco salutis
       Sic erat, ut sacras viseret inde domos. │
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Ergo socer Regis Friderici Ulricus et una
   Ioannes Princeps, Dux Patriaeq; Pater, — 
Hic subito heu cecidit! — Cui Filii Adolph-Frideric Symbol
   Ioannesq; Albrecht (hi Patriae o vigeant),
Postq; obitum Ulrici, quo vix praestantior alter,
   Carolus ut frater munia fratris habens:
Omnes hi fovere virum, meruitq; favorem
   Horum sollicitus demeruitq; stipem.
Sed varios casus expertus mille pericla
   Aularum mundi multiplicesq: dolos │
Haec patiens vicit praesenti Numine tectus,
   Sic transit vivens Chro et ei immoriet',
Ut sese costam sobolem' coetumq; piorum
   Crediderit Domino, qui Deus estq; Pater,
Utq, resurgenti tribuat promissa benigne
   Bona, quibus solis luce fruatur. Amen.
Nunc tegitur corpus tumulo. Tu pectore 4 1/2 se
   Quo minime reris tempore funus eris.
Sis pi Symbol et patiens Domino committe labore[m],
   Quae jubet in Verbo quaere, Beatus e[ris].

Christe haec urbs tua sit, maneatq; ecclesia verbo,
   Luceat et fructu iustitiaq; forum.

  1. Der erbar vnd wollweiser Herr Nicolavs Karow sehliger, Diesser │ Stadt Rahtsuerwandter, Ao 1556 Am Tage Nicolai geborn, hatt │ sich Ao 1586 Mitt Michael Kerckdorpes Tochtern Cathrinen erst │ mahlss verehliget, Folgents Ao 1605 Den 5 Novemb. mit weilandt │ Ernn Marci Tācken allhiegen' secretarii Tochtern Engeln, seiner │ hinterlasseneu wittwen, anderweitt befreihett vnd biss inss achte Jahr │ mit derselben in Friedtsahmer Ehe gelebet. Ist darauff Aō 1613 dē │ xxx Martii sehliglich im Herrn Entschlaffen. GOT Der allmech │ tige verleihe Ihm Am Jungsten Tage eine Fröhliehe aufferstehung │ zum Ewigen leben vmb IESV CHRISTI Willen. Amen. Angela
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Tancken │ praedicti d n mit Querstrich i Nicolai Karowen │ vidva amoris honoris et │ doloris monvmentvm │ hoc f. f. Anno 1614 Mense Aprili.
            G Q artifex
    G. Q = Görries Ouade.

  1. Anno 1532 - Maii ist der edler gestrenger | vnd Ehrenvehster Cort Plesse avf Da m mit Querstrich eshagen | rvndeshagē v mit Querstrich d Tressow Erbsesn Geborē, vnd da er seine | . 0 Jahr erlanget hat er sich mit des E. G. vnd E. Carins Molten avf Tevtendorp Erbsesn Eheleibliger Doch | ter Katahrinae in dem stande der H. Ehe begeben, vnd | da sie nach 30 iahren Todes verbliechen hat er sich | mit des E. G. v mit Querstrich d E. Cort Sperlingk zvm Rvting Erbse s mit Querstrich  | [E]heleibliger Dochter Jvngkfra Elisabeth ver | ehliget vnd Leider Gottes nvr 8 iahr im Eh | stande mit deroselben gelebet vnd nach sei | nem abster ia mit Querstrich anno 1601 den 14 April hinterla | sener wittiben deromassen mit givtern vnd gelde versorget, dz | sie ihme billigk dank weis bies an Ihr Ende. || Der Edel Gestreng. vnd vester Clavs Vō Peccatel | Fvr. Mecklenbvrgischer avch Pfaltzgraffischer Newbvr | gischer vnd Margrafischer ! Badischer Rath Obristir | v mit Querstrich d Hevptmā zv Ivenak zv Lvtkē Viilen Erbsesn | ist doselb st mit Querstrich a n mit Querstrich o 1548 12 Mai gebo r mit Querstrich . A n mit Querstrich o 1572 hat er | sich zv krigs wesn bege ia mit Querstrich vorneme Empter drin bedi | net. A n mit Querstrich o 1605 1 Dec hat er mit der E. Ehr vnd Tvgēt | reichen Elisabeth Sperlings, Weilād cort von | Plessen hinterlassen Witwen, sich in dē stand | der ehe begebē vnd ist avē f. Havs Ivenak das bei | lager gehalten. In solchen seinen digni | teten hat er sein leben zv lvtken vilen | geendigt a n mit Querstrich o 1615 den 14 febrva gestorbn | vnd den 29 Mar., seines alters 67 iahr, begra | ben, alda ihme dan eine sehr statlige begre | tnvs ! geschehen.
    Dazu die Wappen zu oberst der drei Gatten, dann oben: der v. Pogwisch, v. Quitzow, v. Alefeld, v. Stralendorf, v. Flotow,
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v. Driberch, v. Plessen; rechts der v. Gadendorf, Wenkstern, v. Alefeld, v. Lützow,? (nach links steigender Löwe, auf dem Helme zwei Hörner), v. Kröcher, v. Pogwisch; links der v. Genzkow, v. Restorf, Rieben, v. Helpte, Moltke, Hahn. v. Lützow.

  1. Epithaphivm | qvod | viro amplissimo et consvltissimo d omega ueber n  | Hieronymo Ribovio patriae consv | li meritisstmo ! 10 Octob. āo Christi | 1630 aetatis 44 pie defvncto et sub | proximo lapide ho | neste sepvlto po | ni cvravit moesta | vidva Anna | Jvlen.
    Dabei die Wappen, s. Hans. Geschq. II, Nr. 469, 458 (auf silbernem Querbalken in rothem Felde). Nach dem Steine M. *71 starb H. R Oct. 7, Michaelis giebt die Rathslinie an.
  2. Der königl. ma y mit Querstrich t vnd reich Schweden vber die cavaleri general maior vnd obrister h. Helm Wrangel, herr zv Selkis. 1647.
    Dazu das Wappen. Schild: im weißen Felde ein schwarzes Mauerstück mit drei Zinnen, auf dem Helme das Mauerstück zwischen silbernen Flügeln. An dem Grabdenkmale außer diesem auch die Wappen seiner beiden Frauen, Anna Sabina geb. Treysch v. Butler (silberner Tragkorb mit goldenen Bändern in rothem Felde; auf dem Helme drei weiße Federn) und Magdalena v. Buchwald.
  3. Epitaphium │ dni Arnoldi Böddekers icti eminentiss. │ consulis et syndici Wismariens. meritiss., qui │ placide obijt die 8 Maij Ao 1654 in conditorio suo │ coram altari in choro sepultus expectans │ diem laetissimae resurrectionis, erectum │ a vidua Catharin Heins.
  4. Epitaphivm hoc │ d. Brandanvs Eggebrecht, consul │ hujus vrbis meritiss., sibi coniugiq, │ Dorotheae Clandrian erigi fecit │ Anno 1655. Discessit A n mit Querstrich o 1657 │ Die 17 ! Juny Aetatis 63.
              C M fecit │ Anno 1655.
    Der Grabstein M *9 giebt als Datum Juni 27, das Todtenregister Juli 9.
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  1. Herman Schnohr, Eva Dreves 1657.
    Wappen: rechts Justitia silbern auf Roth, auf dem Helme Rose = Drews; links getheilt oben 2 Sterne golden auf Blau, unten eine Rose roth auf Silber, auf dem Holme rothe Rose zwischen silbernen Hörnern = Schnor. Daß die Wappen bei der Wiederherstellung vertauscht sind, erweisen die Steine M 303 J *11 und der von beiden Gatten gestiftete, von C M 1658 gefertigte Taufdeckel.
  2.                          D. O. M.
    Aeternitati │ et │ virtutibus ac meritis │ Davidis Mevii │ Icti sua aetate nemini secondi ! , │ qui acceptam a conditore benignissimo indolis ac ingenii felicitatem cura │ studio labore eo usque evexit, │ ut in sui suorumq ve decus et praesidium bonorum │ refugium patriae utilitatem et ornamentum ab │ optimo qvovis crederetur natus. │ Primum in academ. Gryphisw. avo Thomae et │ patri Friderico in professione juris et assessoratu │ consistor. per triennium successit, │ inde ad syndicat. Stralsund avocatus xiv │ annor. spatio inter difficillima post hominum memoriam │ tempora et ambiguam rei pub. fortunam consilio │ prudentia fide meritis effecit, ut dignus haberetur │ qui a serenis. Sueciae regibus postquam ab exteris │ frustra aliquoties erat sollicitatus ad illustre │ vice praesidis officium in summo tribun. Wism. │ eveheretur et consiliis admoveretur sanctioribus. │ Ubiq vc talem se praestitit ut vel invidi quod vere reprehenderent │ non invenirent, │ legationib. tam ad aulam caesar. et imper. elector. quam summor. princip. defunctus nunquam non successu. felici et maiori │ cum gloria rediit. Ita cum apud reges suos │ singularem gratiam, apud bonos │ amorem, vbiq ve laudem et honorem promeruisset et │ patriam meritis, seculum gloria implevisset, │ desideratissimus moritur xiv Aug. M DCLXX │ postquam natus erat vi Decembr. M DCIX. │ Monumentum hoc optimo parenti [ maximorum meritorum memores grati liberi │ d.
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Der Wappenschild ist gespalten und enthalt vorne in Roth zwei oben und unten sich kreuzende goldene Lorbeerzweige, hinten in Blau einen silbernen Stern über einem silbernen Säulenschafte, um den sich eine Schlange windet. Auf dem Helme ruht eine von rothen und weißen Rosen eingefaßte blaue Scheibe mit einem silbernen Sterne.

  1. Epitaphium des seel. bürgermeisters Jürgen Schwartzkopff │ und seiner seel. frau Dorothea Treimans ist nebst den │ hiebey befindlichen armleuchter aufgerichtet worden 1575 │ welches Anthon Matthias Schwartzkopff Weinhändler │ alhier repariren lassen 1756.

b) In S. Nicolai.

  1. Anno Christi 1600 │ die 30 Dec. obiit pie in │ Christo prvdentissimvs │ consvl dominvs Henderic9 Schabbelivs; │ r. i. p.
    Anno Christi 1596 │ ascensionis domini │ die 16 Maii obiit pie in │ Christo domina Anna Dargvn │ eivsdem vxor; │ r. i. p.

Dazu die Wappen, s. a. a. O. Nr. 419 (die Schildfiguren auf grünem Boden in rothem Felde) und 475.

  1. Hie in dieser capelle liegt begraben │ Georg Mvllner von Myllhausen │ auf Niemit z Deben und Wolnevitz herr │ und dessen hausfrav │ Eleonora von Bretschwert │ samt dero beeden geschwistern │ Anna Maria und Isabella von Bretschwert, │ welche alle umb Christi lehre ihr zeitliches in │ Böhmen verlassen und alhier im exilio gestorben. │ denen gott aus gnaden das ewige ! geben wolle │ anno 1663.
  2. M. Christian Beniamin Otto │ Pastor zu St. Nicolai und des Königlichen Consistorii adsessor │ ward gebohren in Breßlau 1676 den 7 Septembris, starb alhier 1725 den 25 Januarii. │ Hier steht dein Otto dir o Wismar vors gesicht, Ein Mann voll Geist und Muht von Weisheit Recht und Licht. Jetzt starrt der holde Mund, die edlen
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Lippen schweigen, Die in dem Bildniß auch noch Wunderworte zeigen. Es scheint nach deiner gunst auch Marmor zu gemein: Drum gräbstu sein Verdienst selbst in die Hertzen ein.

c) In S. Jürgen.

  1. Der Königl may[t] imd krone │ Schweden unter der cavvallaria oberrist der hoch und hochedelgebor. │ gestrenger v. mannhaft' herr │ Reinholdt von Jordan, so 165[4] .. │ September so in go[dt] │ entschlafen.

Dazu ein Wappen: im Schilde in weißem Felde drei rothe Hiefhörner mit goldenen Bändern nach den Schildwinkeln gelegt, auf dem Helme zwei rothe Hörner.

  1. Dero Königl Mayt Zu Denemar[ck vnd] │ Norwegen Christiani des 5 ten wolbe[stalter] Obrister zu Fues vnd Commendent der vestung │ Wißmar Her Joha n Booght ist gebohren Anno │ 1621 den 6 January vnd [hier] gestorben │ Anno 1679 den 8 ten May.

Dazu das Wappen: Schild gespalten, vorn von Blüthenzweig, hinten von Weinranke umflochtener Stab; auf dem Helme zwischen Hörnern von Weinranke umflochtener Stab.

  1. Ihro Konigl. Mayst. zu │ Sweden vnter des h. general │ lieutnant baron von Mellins regement zu fus wolbestalter │ oberster lieutnaut der wolge │ bohrner h. Herman Sabbel ist │ gebohren den 11 Augusti 1631 und │ gestorben d. 9 Augst 1694.

Dazu das Wappen: in blauem ? Felde sechs in zwei durch einen quer gelegten Säbel getrennte Reihen geordnete auf kurzen rothen Stielen mit Krücken aufgerichtete, von Gold und Roth getheilte Kolben oder längliche Ballen.

  1. Herr Joachimus Henricus │ Sprengel Weyl. [Past]or der gemeine │ zu St. Georg wie auch des hiesigen Königlichen │ Consistory Assessor ist gebohren in Wismar 1658 │ d. 19 July, zum heil. Predigamte ! beruffen 1688. │ Gestorben 1711 d.
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7 Decemb., im Predigamt ge │ wesen 23 Jahr und etliche Monaht, seines │ Alters 53 Jahr 4 Monaht und 28 ? Tage.

  1. Numquam interiturae memoriae │ viri Illustris et Generosissimi │ Samuelis de Palthen │ Pro Presidis su m mit Querstrich i Regii Tribunalis Wismariensis │ et Equitis ordinis sideris arctoi nomine insigniti, │ qui │ dum in Vivis erat │ nil antiquius sanctiusque habuit │ quam de patria ! Necessitudinibus Bonisque omnibus bene mereri │ interque hos nisus sacrosque Labores │ a. o. R. MDCCL XVII October placide obdormivit, │ amoris pariter ac pietatis affectu posuit │ sacrumque esse voluit hoc monumentum │ Tanti viri charique huius capitis │ nou tam patrui qam ! patris dudum et olim venerandi │ ex fratre nepos │ Jo. Franc. de Palthen.

Wappen: quadrirter Schild; 1 und 4 ein weißer Adler in Roth, 2 und 3 in goldenem Felde mit einer von Roth und Weiß gestückten Einfassung drei ausgerichtete blaue Streitkolben neben einander. Helmzier: zwei Streitkolben gekreuzt zwischen von Roth und Weiß getheilten Flügeln.

d) Aus der ehemaligen Kirche der Grauen Mönche.

  1. Memoriae │ nobilis et integerrimi viri │ Othonis von der Lvhe │ eqvitis Megapolitam │
    Hic sitvs est pietate senex meritisqve verendvs
       Vandalicaeqve decvs nobilitatis [Otho]
    Ivstitiam rectvmqve colens, stvdiosvs hon[oris]
       Et patriae carvs principibvsque viris.
    Qvinqve mares, totidem natas in [foedere casto]
       Progenvit, thalami pignora g[rata svi].
    Lvcida lvcis amans aeternae Iv[mina claro]
       Nata patre illivs fida mari[ta fvit].
    Eivs at exvvias cvm post conf[ecta sepvlchri]
       Vltima Bucovii contvmvlasset hvmo,
    Cev tvrtvr vidvvs bis denos insvper annos
       Incvbvit vacvo, sed siue labe thoro.
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Sedecimi licet premerent iam tempora lvstri,
   Mente tamen semper constitit ille sibi
Atqve deo precibvsqve vacans animaeqve salvti
   Emeritvs svmmvm clavsit in orbe diem.
Condita vicino sed membra caduca sepulchro
   Expectant reditvm, Christe benigne, tvvm.
Hvivs qvi fverit constans imitator Othonis,
   Is patriae poterit carvs et esse deo.

Der Verbleib des 1849 copirten Steines, des Restes eines Epitaphiums, ist unbekannt. Otto v. d. Lühe starb gegen Johannis 1590.

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Register zu den Grabsteinen

nebst Uebersicht über ihre Lage.

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M. = S. Marien, Jahrb. LIV, S. 119 ff., N. = S. Nicolai, Jahrb. LV.S. 237 ff., J. = S. Jürgen, D. = Dominikaner (Schwarzes Kloster), G. = Heil. Geist, Z. = Zerstreute, E. = Epitaphien, W. = Wappen, M. = Merk.

Kamen die Familiennamen in verschiedenen Formen vor, so sind die Vornamen durch Kolon so gesondert, daß das Zusammengehörende erkennbar ist. Aus eben dieser Rücksicht ist zuweilen von der gewöhnlichen Ordnung der Vornamen (erst Männer, dann Frauen, jede Abtheilung alphabetisch) abgewichen. Ob Personen gleiches Namens immer richtig geschieden sind, muß dahin gestellt bleiben.

And. = Andreas, Ant. = Anton, Ar. = Arnold, As. = Asmus, Aug. = Augustin, Chn. = Christian, Chr. = Christoph, Dan. = Daniel, Dav. = David, Di. = Dietrich, Din. = Dionysius, Fr. = Friebrich, Frz. = Franciscus, Gg. = Georg, Go. = Gottschalk, Ha. = Hans, He. = Herman, Hen. = Henning, Hi. = Hinrik, Heinrich, Ja. = Jachim, Joachim, Jac. = Jacob, Jas. = Jaspar, Jo. = Johann, Jü. = Jürgen, Kas. = Kaspar, Kl. = Klawes, Ko. = Konrad, Kort, Mar. = Martin, Mi. = Michael, Mq. = Markwart, Mt. = Mathias, Ni. = Nicolaus, Pa. = Pawel, Pe. = Peter, St. = Stephan, Th. = Thomas, Vi. = Vicke.

Ag. = Agneta, Al. = Alheid, An. = Anna, Bi. = Birgitta, Do. = Dorothea, El. = Elisabeth, Ge. = Geske, Gr. = Greteke, Grt. = Gertrud, Il. = Ilsebe, Ka. = Katharina, Ma. = Maria, Me. = Mechtild, Metke. Mgd. = Magdalena, Mrg. = Margarete, Ta. = Taleke, Til. = Tilseke, Wo. = Wöbbeke.

Ein H. vor dem Vornamen bezeichnet den Mann als Rathmann, hinter dem Vornamen als Geistlichen.

A. J., M. 101.
A. J. H., M. 199 a.
Achym, Jo., H., J. 6.
Adam, Jo., H. Adams Sohn, W., D 3.
Alberti, Chn. Di., N. 14, 99.
v. Alefeld, W., E. 3.
Alwart, Hi., M. 113.
Amerpoll, Ha. Chr., J. 280.
Amesford, Amesfordt, Ta., J. 35: Wo., W., D. 2.
Anders, Anderß, Ha. Hi., M. J. 292; Jo., M. 358: Jü., M. 261.
Andres, Pe., M. 297.
Anger, Jo. Chr., M. *50.
Angerman, Hi., M. 4.

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Arens, Ha., M. *21; Ha., M., M. *21; Mrg. Do., J. 84.
Ahsberg, Nils, M. 56.
Ausborn, Hi. Mangnus, J. 316; Ottilia, J. 299.
v. Averberg, W., D. 13.
Averhagen, Jl., N. 150.

v. B., D., J. *14; P., J. *14.
B., He., N. 54; Al., N. 54.
B., Chr. (Burmeister Cyriacus), M.105.
Badendick, Pe., J. 49.
Badinck, Badenck, Ha., M. 208: Kl., M. 159.
Bahlman, Bahllemann, Jo., M., M. 123; An., M. 64; El. Do., M. 352: Mgd. Do., M. 202.
Ballschmiter, Hi., M. 179.
Balthasar, M. Gg., J. 11.
Baltzer, Jac., M., M. 320.
Bansow, M. Ja., W., J. 7.
Bantzekowe, Banskowe, H. Jo., W., N. 202; Go., M. *52; Mq., W., M. *34; H. Mq., W., M. *52; H. Mq., M. *52: x., M. *52; Mrg., M. *52: Mrg., J. 205; W. M. *24, D. 7.
V. Barken, H. Pe., N. *24; Al. N. *24.
Barnekow, Fr., J. 67.
Bars, H. Ko., M. 123a.; Ag., M. 123a.
Bartzsch, St., M. 230a.
Basse, Jac., H., J. 84; Jo., H., J. 84.
Bauman, s. Buwman.
Bausew[itz], Mrg., W., M. 175.
Bechrer, Jo. Tobias, M. 145.
Becker, Ja., M. 64, 184; Do., M. 242.
Beitzner, s. Peitzner.
Bekelin, x., W., Z. 1.
Bellin, Jo., M. 13 (Jahrb. LVI, S. 122)
Behm, Jü, M. 369.
Beman, Mangnus Gg., J. 127a, vgl. Peman.
Bemer, C. Otto, N. 127.
Behnke, x., M. 269.
Bentscheider, Bentschnider, H. And., N. 165; An., J. *2: Ma., M. *48.
Berenbrock, Kas., M. 180.
Berns, Hi., J. 207.
Bernidt, J. M., M. 276, vgl. Bornidt.
Bersse, W., N. *10.
Besemann, Hi. Di., M. 292.
Beuttien, Ja., J. 110.
Bewer (Bäwer), Ja. Hi., N. 126.
Byter, Biter, H. He., M. 39: Z. 4; Bi., Z. 4.
Blecker, Din., J. 263; H. Mt., W., J. 14; An., N. 98; Ka., W., J. 248.
Blok, Ja., Z. 5; Ni., N. 174; Zwenneke, N. 174.
Blomynk, Pe., M. *55; Ta., M. *55.
Blomstehn, Chn., J. 222.
Blumentahl, =thal, =dahl, Aug., M. *31: Dan., J. 196: Dan. J. 73.
Blunck, Hi., J. 108.
Bo., M. (Bökel, Martin), W., M. 108.
Bobekebar, Ha., M. 334.

Boch, Booch, Frz., N. 18; Jac. N. 10: N. *17.
Bockheuser, H. Chr., M. 64.
Böddeker, H. Ar., W., M. *8, E. 6.
Bodenius, M. Adrian. Chr., M. *71.
Boje, Hi., M. *14, N. 155, J. 191.
Boighe, Jacob, M. 253.
Boitin, s. Beuttien.
Boekel, Böckel, Mar., W., M. 108; Mt., M. *17; Pe., W., M. 162: Mrg., M. 233.
Boekholdt, Bockholt, Bockholtz, Bucholtz, Buchholtz, Lafrens, M., D. 3: Jodocus, H., J. 83; Pe., N. 160; Ka., M., N. 185; Ka., G. 7: H. Ja., M. 207, J. 269, J. 270: W., M. 362; Ja., J. 1, J. 91, J. 198; Pe., J. 1: Ja., M. 362.
Boldenberch, Jo., H., N. 136.
Bolekebar, Ha., M. 334.
Boleman, He., N. 182.
Bolte, Kla., J. 44.
Bomgarde, s. Bumgarde.
Bone, Hi., N. 152; Kl., D. 17.
Bonorden, Mrg. N. 13a.
Bonsak, Timme, J. 284.
Borchgherdes, Kv., J. 42.
Borchwardt, Hi., J. 24; J. D., N. 24, N. 173.
Born ? , Jo., H., J. 290.
Börneke, H. Mi., M. *46.
Bornidt, Markus, J. 131.
Bösel, H. Jü., M. 235; Me., M. 235.
Böst, C. C., M. *56.

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Both, W., J. 8.
Brand, Brant, Brandt, Brun, H., N. *27; Talia, J. 101: An. Ka., M. 371; Ma., M. 210: And., M. 269; Ha., M. 360; Ka. El., J. *27.
Brander, Armg. Do., M. 247.
Bremse, s. Brömse.
Bretschwert, An. Ma., E. 12; Eleonora, E. 12; Isabella, E. 12.
Brinker, Brincker, Brinckler, Ja., M., M. 247: H. Mq., W., J. 35; Lucha, J. 35: He., M., J. 35.
Broger, Brogher, Ni., W., N. 183; x., H., N. 183; x., N. 183; Al., N. 183; El., N. 183; Ni., H., N. 183.
v. Brock, Th. Got., Z. 3.
Brömse, Bremse, Ant. Hi., M. 306: Fr. Chr., J. *27.
Brosius, An. M. 298.
Brügghe, v. Brügghen, H. Mt., M. *66; Jo., H, M. 11: W., J. 2.
Brugher, Hi., N. 53; Me., N. 53.
Brun, Bruhn, Ka., M. 71: Jo. Dan., N. 165.
Brun. ., He., N. 124.
Brüningk, Carl Jo., J. 33 a.
Bruns, Bruhns, Pe., J. 134; Ge., J. 134: Ha. Carl, J. 259; Jl., M. 123, J. 20, J. 221.
Brüseke, Jo., H., N. *25.; Kl., N. *25; Til., N. *25.
Brwer, Bruwer (Brower), Mar., M., N. 210: Ka , N. 210.
v. Buchwald, Mgd., W., E. 5.
Buk, Buck, H. Ko., J. *24: Pe., N. 206, J. 38.
Bucowe, Bucow, v. Bucow, Albert, N. 126; H. And., M. *9; Ertmar, N. 126; Pe., N.153: Matheus, H., N. 153: Ko., J. 299; Mrg., J. 299.
Bülowe, Bülow, Hi., J. 316; Hi., N. 127, Ta., N. 127: As., M., M.65; H. Jo., M. 26; H. Jo., M. 26; Ag., M. 26.
v. Bülow, v. Bühlow, Hi., W., M. 95; Jü., W., J. 8: Vi., W, M. 95; Mgd., W., W. 95.
Bumgarde, Hi., N. *9.
Büngher, Ko., H., J. *4.
Buhr, J. F. H., M. 243.
Burmeister, Burmester, Bormeister, (H.) Cyriacus, W., M. *37, M. 105, N. 60; Eg., M. 336; H. Marcus, W., J. 27; Pe., M., M. 332; Ka. Do., M. 356, M. 357; Engel, M. 186: As., N. *16, N. *18; He., H., M. *19; Jo., H., N. *16; Ja., M. 299; Kl., M., N. *18; Kl., J. 66; Pe., N.16; Mrg., N. 105: Jo. Ertman, J. 191.
Burow, Clement, W., M. 225; Ja., M. 225.

Busacker, Helmych, W., N. 105; Ge., N. 105.
Busch, Erenst, M. 233.
Büseke, x., W., M. *12.
Büssing, Kas. Ja., J. 41.
v. Butler, An. Sabina Treysch, W., M.*32; W., E. 5.
Bützow, Jü., N. 175.
Buwman, Bwman, Buman, Bauman, Jo, N. 202; Jo., J. 118; H. Mi., N. 53, N. 59: Kl., M. 251, N. 136: Ha., M., M. 235: Do., W., M. 141.

Chelyus, Jo., M. 364.

D., E. (Duve, Ertman), M. 352.
v. D., C. M. (v. Dessin, Christina Mrg.), J. 47.
Dabers, Ja. Pe., J. 166.
Dahl, Kl., M. 173.
Damekow, s. Domekowe.
Dähn, An. Mrg., M. 234.
Daniels, Jae., Z. 2.
Dargun, Dragun, Draguhn, Ha., W., M. 152, W., N. 49; Ha., N. 54; Timme, N. 59; An., W., N. *20, W., E. 11; Grt., M. 43: Dav., M. 251; Kl., W., N. 53, W., N. 59; Ag., M. 219; Do., W., Z. 9; Ka., N. 49: Ja., M. *1; H. Ni., W., M. 39.
Daries, Christina El., J. 73.
Degener, Deghener, Ni., N. 121: H. Th., N. *7.
Deiedel, s. Tedel.
v. Deilen, Hi., M. *11.
Demytz, Mylgies, N. 65.
Dehn, An. Christin, M. 168.
Dencker, H. H., M. 209.
v. Dessin, Christina Mrg., W., J. 47.
Detlof, Ha., N. 226.

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Diedrichs, Diederichs, Diderichs, Gabriel, J. 253: Jo. Fr., J. 163, J. 164: Hi., M., M. 260.
vam Dike, Jü., J. 109.
Dikius, M. Gg., M. 209.
Dinggravius, Dinggaravius, Hi., E. 1; M. Joh., J. 11: J. *11; W., M.5.
Domekowe, Ko., M. 173.
Dorrenbrack Ja., M. 284.
Drade, Reynold, J. 290; x., J. 290.
Drefal, Drefahl, Ha., J. *12: Jo. Ja., J. *12.
Dreyer, Dryer, Chr., M. 228: Pa., J. 110.
Dreves, Drewes, Eva, W., E. 8; W., M. 303; A. G., M. *25.
Driberch, Ni., W., N. 135; x., N. 135; W., E. 3.
Dryfoet, Mar., H., N. 28.
v. Dülmen, Nic., H., N. 165.
Duncker, Jü. Chr., M., 123 a.
Dürjar, (H.) Aug., N. *17, W., N. 147; Hi., N. 147; Jo., N. 127; Jo., d. j., M., N. 240; Ag., M. 360; W., M. 360.
Duve, H. Ertman, M. 34, M. 352.

E., A. E. (Elmhof, An. Ka.), M. 105.
Eddeler, Kl., N. *4.
Eddeling, El., M. *23.
Eggebrecht, H. Brandan, W., M. *9, E. 7; Dan., M. 199a; Ni., M. *3.
Eggeler, Pa., M., M. 51, W., M. 196.
v. Eixen, v. Eecksen, v. Exen, v. Ecksen, x., W., N. 155; Pe., N. 155: N. 168: Pe., W., M., N. 55; El., N. 55: Ha., W., J. 72; W., N. *10.
Ellerhus, C. H., M. 247.
Elmhof, Elmhoff, Berent, M. 233, N. 158, J. 44; Evert, M. 233, J. 44; Eberhardt, N. 41, N. 47;

H. Hi., N. 125; An. Ka., M. 105, W., M. *37: Evert, N. 256; Mrg., W., J. 26.
v. Elpen, Kas., M. *56.
Elscher, Hi. Gabriel, M. *46.
Engelbrecht, D. G., J. 174.
Ehrhart, Ka. El., J. 248.
Ernsth, H. Ja., J. 106.
Erp, Ha., J. 268.
Essche, Eske, Hi., H., J. 33 a: H. Ni., D. 18.

v. Esdinge, Th., J. 171.
Everdes, Ja., N. 192.
Evers, Ävers, Dan. Hi., N. 123; Dav., M. 71; Ursel, N. 132: Mrg., N. 183.
Everssen, G. B., J. 23.
Evert, Jo. Max., J. 121.
Exen, s. Eixen.

F., s. B.

G., M., M. 101.
v. Gadenborf, W., E. 3.
Gamelien, Leonhart, M. 126.
Gammelkarn, Gammelkern, Ja., J. 69 x., J. 69: Pe., J. 30, J. 69.
Ghanskowe, H. Hi., J. 196.
Garnaze, Ha., M., N. 165; El., N. 165.
Gastenbüttel, Jac., J. 72.
Gaulitz, Jo. Mar., J. 285.
Geismer, Ka. Eva Rosina, M. 361.
v. Genzkow, W., E. 3.
Gerdes, Hen. Chr., M. 2, J. 5; Jac., M. 75; M. Jo., J. 31; Grt., N. 178.
Gerds, Kl., N. 192 a.
Gerken, Gercken, Ja., N. 162: El., M. *71.
Gerleve, Ja., N. 121.
Gesen (Gesenius), An., W., M. 37; W., M., 356; W., M. 357.
Ghilow, Hi., H., J. *1.
Ghise, And., J. *6.
Giesenhagen, P. H., M. 193.
Gistman, Jac., G. 1.
Glim, Kl., N. 133.
Göge, Kl., M. 298, W., J. 295.
Godeman, Sivert, M., N. *2.
Gogh, Archibald, W., Z. 11.
Ghöghelowe, Ni., G. 1; El., G. 1.
Gojer, Goyer, Chn., J. 210: Jo., M. 207, M. *60.
Goldenboch, Ha., M. *47.
Goltberg, Goldberch, Goltbarch, H. Dan., W., M. 14: Hi., H., J. l: Jas., N. 214.
Goldtstede, Goltstede, Ha., M. 208: Hi., d. ä., M., J. 58; Ja., N. 105.
Görges, Jac., J. 84, M., J. 137.
Ghosedorp, Jo. H., J. 5.
Ghosen, Otto, N. 123; Ge., N. 123.
Gosman, Kuneke, N. 21.
Goyer, y. Gojer.

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Grabin, Grabinn, Ja.. M., J. 162; Ja., M., J. 263: C. J., M. *30, J. 162.
Gradener, Jo., M. 302.
Gramecou, Jo., M., J.2; Do., J.2.
Gramm, J. M., M. 204, M. 306, J. 171.
Grantzin, Wo., D. 11.
Grapenitz Eva, W., M. 249.
Grawe, H. Ni, W., N. 170.
Grell, H. He., M. 70; Ag, M.199; Engel, W., M. 14.
Greve, Ja., J. 140; Kl., M. 200; An., M. 200.
Grymme. Hi., H., N. *22.
Griefe, Pe., M. 144.
Groman, Jo., M., D. 9.
Grönewald, Grönewolt, Bartelt, M. *61: Kl., J. 291.
Gröningk, Gröninck. Chr., J. *2; (H.) Chr., W., J. 28, J. *2: J.177.
Gronow, Dav., M. 153; Jac., W., M. 153; Jac., M. 154, W., N. 177; Kl., N. 150; Ag., W., M. 237; W., M. 239.
Grote, Hein, J. 72, J. 111; Gr., N. 65.
Grotecord, Grotecurd, H. Mt., J. 114; Ge., J. 114; Til., J. 114: El., J. 289.
Grotjohan, An., M. 370.
Groveman, Ha., J. 201.
Grütman, Grützman, Melcher, J. *3: Melcher, J. 83, J. *3.
Guldenbeudel, Me., M. *45.
v. Gülick, v. Gülicke, Pe., J. 30, J. 73.
Gundelach, An. Cristina, J. 91.
Günter, Kl., J. 66.
Gusmer, Jo., M. *29.

Habermel, Hi., M. *47.
Haghemester, Albert, N. 130.
Hagen,Mi., J. 127; An, J 127.
Haak, Ja. Pa., N 41, N. 47.
Hacker, Ja., N.192; Ja. d. ä., J.152.
Haecks Stephan, W., N. 100; Grt., N. 100.
v. Halberstadt, W., M. 93.
Hane, Hahne, Hahn, Kl., J. 189: Otto, W., M. 95; Bi., W., M. *15; Ma., M. *62: Jl., W., M. 95: M. Jo. Gottlieb, J. 11; Kl., M,, N. 121, N. 194; W., E. Z.
Haneman, Hanneman, Ka., J. 78; Hi., M.*12: N. 130.. J. 43; Mq., J. 43, J. 78.
Hanke, Hancke, Pe., M. 132; Ag., M. 121: Mi., N. 242; Mi., J. 246; Mrg., J. 246.
Hanstert ? , Ko., M. *65; Me., M. *65.
Harder, Dav., M., M. 100, M., N. 207, J. 75; H. Ja., N. 142, N. *3; Pe., M., M. 284; Pe., W., M. *13; Ma., W., M. 30.
v. Haren, H. Hi., M. *6.
v. d. Hardt, He., W., M. 30, Mrg. W., M. 227.
Hartig, C. H., N. 135.
Hase, Haase, Ernst. N. *9; Ha. Jü., J. 255; Jac., J. *21; El. Elsabe, J. 255: Dietloff. J. 111; Ernst, J. 269, J. 270; J. G., N. 14, N. 173; M. C., N. 14.
Hate, He., N. 60.
v. Have, H. Frz., W., N. 177; H. He., N. 154; H. Ulrich, N. 177; Ka., N. 177; Ka., W., M., D. 10; vgl. v. Hove.
Haveck, Ha., N. 160; Gr., N. 160.
Haveratze, Kl., N. 110, N. 183.
Heydeman, Heidtman, Dan., J. 106: An., J. 197.
v. Heye ? , Danquard, J. 67.
Heine, Heyne, Hein, Heynn, Ha , M., J. 79, M., J. 280; Ja., N. 111; Mt, Z. 1; An, J. 79: Kl., Z. 2: Dan., M. 101; Hi., M., J. 268; Kl.. J. 79; Ka., W., M. *8, E. 6; Ka., Z. 1: And., M. 317.
Heyneke, H. Ja., J. 123; Jo., J.123.
Heins, Heyns, Jo. Mi., M. 127, J. 69; An. Mrg., N. 123, N. 168: J. 201.
Heitman, s. Heideman.
Helmes, Ha., D. 3.
v. Helpte, W., E. 3.
Henckelman, Dav. Magnus, M. 362.
Henninges, Dav., N. 170; Jü., N. 128; El., N. 132.
Herlich, Mi., M. *55.
Hermans, Pe., M. 260.
Herzberg, Hertzberg, (H.) Dan., J. 143, J. 35; Otto, M. 18, M. 51: Ant., M. 219, M., N. 24; D. G., M. *1; M. Ja., M. 18; Mar.,

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M. 119, W., M. 123a, J. 20; An. Mgd., M. 2; W., M. 357.

Hertzer, D. G., M. 131.
Hesse, Aug. Dan., M. 56.
Hilbergk, Rosier, M. *49.
Hilbrand, Hildebrant, Ja., M. 282: Ko., H., J. 203.
Hinricksen, Hinrichsen, Ha. Ulbrich, M. 282: Hi., J. 275.
Hintze, Hintz, Ag. J. 195; Ag., J. 236; Ma, M. 188; Sophia, M. 226: Hi., M. *10; Ja., N. 2, N. 175.
Höfer, Aug., M. M. *53.
Hofmester, H. Ja., M. 232.
Hoghehus, Ni., H., J. 192.
Hogewentorp, W., M. 42.
Holdorp, Bernd, W., N. 10; An., W., N. 10.
Holste, Holst, Chr., N. *24; Ha., M. 352; Hi., M., M. 352; Kl., M. 295; (H.) Ni., W., N. 224, J. 252, W., J. 248; Pa., G. 5; Ma. El., M. 317; x., N. *24: H. Ha., M. *16.
v. Honstein, Rudolf, W., D. 9.
Höpke, Ka, M. *53.
Hoppenacke, Hoppenack, H. Ha., N. 181 (sein ! M., N. 65, N. 77); Hi., N. 65: (H.) Branth J. 134, M. 287, Z. 4; H. Jo, M. 287.
Höppener, Höppenner, Hi., M., J. 206; Pe., H., M. 144: Dan., J. 238.
Hoppenrod, Engelbert, H., J. 14.
Hopstock, Sophia, M. 209.
Hörman, Mt., J. *9.
Horneman, Hornemann, Ja., N. 167: Carl Hi., M. 356, M. 357.
v. Hove, Mq., W., N. 134; vgl. v. Have.
Howentorp, s. Hogewentorp.
Hülle, Max., J. 206.
Humke, Erich, M. 196; Ka., M. 239.
Hünemörder, Samuel, N. 254.

Yzerberner, Ha., G. 4.

Jahn, Ha., M. 284.
Jarchow, H. Jo., M. 367.
Jarmer, Jü., N. 158.
Jarmes, Pa, M. 293.
Jastram, J. H., J. 114.
Johanson, Chr., M. 101.
Jordan, Pe., M., J. 151; Reinholt v., W., E. 14.
Jörcke, Jorck, Ja., M. 66; H. Jo., M. 45, M, M. 65, M. *18, J. 42; H. Jo., M. 66, N. 126, N. 127, N. 236; Emerentia, M. 45. M. 327; Ka., W., M. 48: Mt., N. 236, J. 42.
Judelius, Elias, W., M. 90.
Jule, Juhle (Juhl), H. Gregor, M. 26; Jü., M. 99; An., M. *71, W., E. 4; Ka., M. 140 a: Jü., N. 71, N. 107.
Junge, Ja., J. 290.
Jungklaus, Ja., J. 131.
Jungman, Ja., J. 259.

K., C. (Kleine, Cyriacus), M., N. 13.
Kaghe, x., J. 78.
Kägbeen, Dan., J. 157a.
Kahl, Ha. J. *19; Ja., M. 370.
Kalhost, Ha., Z. 6.
Kampe, Kamp, Berendt. J. 59: Berent, M., J. 267; Ha. Jü., N. 232.
Kancker, L. H., J. 274.
Kanngißer, Chn. Fr., J. 129.
Kaphingst, As., J. 42.
Cappel, Capell, Hi., J. 315: Jl., M. 68.
Karow, H. Ni., E. 2; Pe., J. 111.
Cato, Baltzer Ja., J. 89.
Katzow, H. Hi., W., M. 240.
Keidel, Fr. Aug., M. 234.
Kelreknech[t], Gotfrid, J. 192.
Kerckdorp, Kerckdorf, Mi, E. 2; Ka., E. 2: Mi., M. 30 a.
Kersse, Plönnies, M. 154.
Kerstens, Hi, N. *3.
Ketel, Jo., H., W., N. 2.
Kielmann, J. A., M. 208.
Kindler. M. Jo, M. 293; Jo. Ja. M. 352.
Kirchhof, W, M. 14.
Kirchmann, Jo. Hi., M. *43.
Kladouw, Cladow, Kladow, Ehert, M. 39; Ge., M. 39: Hi., W., M *10; x., M. *10: Ha., M. 62, M. 123a, J. 58, J. 78, J. 121; Mt., M., N. 18, M., N. 153, W., N. 169.
Clandrian, Do., W, M. *9, E. 7.
Kladt, Elias Hi., M. 41.
Kleine, Cyriacus, M., N. 31.
Kletsinck, Ha., N. 60.
Klinggenbarg, Ha., J. 144.
Clindt, Klinth, Clinth, H. M. Dav., N. 6; Kl. M. *54: Ja., M. *48: An. Ma., M. *54, N. 13 A.

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Klodt, Kloht, As., M., M. 147: C. J., M. 196.
Klünder, An., J., 316.
Klüssendorp, Ha., M. *20; An., M. *20.
Knast, Jo., M. 10.
Knoke, Hi., N. 14.
Knop, Frz. Di., N. 178.
Knörke, H. Laurenz, W., N. 132.
Knust, Titke, N. 182.
Kobau, Jo., M. 302.
Koch, Artzibald, Z. 11; Mgd., N. 180.
Cochius, Ja. Chn., M. *70.
Kok, Kock, Jo, M., M. 347: H. Hi., W., N. 188; Hi., M. 140; H. Mt., W., N. 139; Pe., J. 111; An. W., J. 248; Wendel (Kakes), Z. 6.
Koker, Koeker, Ja., N. 206, M., N. 213, J. 38: M. 159; Jo., N. 206; Ka., N. 206; Mrg., N. 206.
Kohlhas, Pe., M. 141.
Kölpin, Mar., H., J. 129; vgl. Külpin.
Koltze, Jac., J. 44.
Komeyer, J. P., N. 139.
Komte ? , Ha., J. 84.
Köhn, Jo., N. 203.
Köneke, Konnike, Ha, M. 187, N. 183, N. 185: Jl., M. 187.
König, Dav. Rudolff, M. *28; Salomon, N. 95, N. 152.
Kop, Ja., N. 47.
Köper, Jü., M., N. 182.
Köptcke, Ja., N. 124.
Kopman, Kl., N. *5; Mi., H., N. *5.
Köppe, Adam, M. 241; Ja., M. 263; H. Jo., M. 43, M. 212; Pe., W., M. 237; Mrg., M. 263.
Körneke, Hi., N. 49; Jo., N. 49; Cristina, N. 49.
Corvinus, M. And., M. 9.
Köselow, He., M. 258; Wo., M. 258.
Cosveld, Jo., N. 207; Hebele, N. 207; Til., N. 207.
Köster, Jo., N. 203; Mrg., J. 206.
Coht, Kothe, Cohte, Cote, Cotenius, Cothenius, Ja., M. 109; Kl., M. 99: Gabinus, M., M. 223: Ma., M. *31: Do,, N. 173: M. Chn., M. 10: N. 203.
Krage, Jü., M. 162.
Kramer, Mi., N. 93, N. 111, J 172.
Kremer, Krämer, Mar., M., D. 8: And., M. 307.
Kraen, H. Mar., J. 72; Do., J. 72.
v. Crassowe, Ertman, N. *13.
Krille, Otte, J. 83.
Criwetze, Crivitz Ni., W., N. 24: Hi., J. 225.
Kröchel, Ka., N. 55.
v. Kröcher, W., E. 3.
Kröger, Krögher, Krüger, Frz., M. 299, N. 10, N. 196, N. 208, D. 10; (H.) Jo., M., N. 107, N. 180, W., M. 281; (H.) M. Jo., N. 196, N. 231; Kl., N. 154; Kl., J. 235; Kl., G. 9; Mt., J. 260; Tewes, N. 153; x., N. 93; An., N. 180; Do., N. 16; Do., N. 153; Ert., W., J. 27; Ka., N. 93; Lucia, J. 260; Mrg., J. 260; Orsula, N. 196; Ussel, M. 201: x., N. 93: An. Do., J. 24; W., M. 140a.
Krohlow, H. Ja., W., M. *23.
Krohn, Ha. Ja., J. 144.
Cröpelin, Kröppelin, H. He., W., N. 61; H. He., M. 322; H. He., M. 322; Hi, N. 61; H. Jo., M. 322; Jo., M. 322; W., M. 302, N. 241: Ha., M. 119.
Kros, Mt. Chr., J. 248.
Krowel, Ni., H., N. *22.
Crudopius, Dav., M. 172; M. Jo., N. 13A, N. 129, N. 172; M. Mar., N. 173; Samuel, N. 172.
Krull, Mrg., W., M. *13.
Cruse, Kruße, Kruse, Cruze, Crutze, He., J. 11; Christina, J. 11; (H.) Reimer, M. 62, M. 123 a, J. 78, J. 58: J. 121; Engel, G. 7: Ko., H., N. *19: He., M., N. *19.
Kühl, Aug. Fr., M. 187.
Kulman, Kuhlman, Kl., M. *18: H. Jo. M. *18.
Cülpin, He., M., M. 292, Mrg., M. 292; vgl. Kölpin.
Curdes, Ko., J. 289; .Ko., H., J. 289.
Kurz, Ka. M. 251.

L., J. (Lehman, Joachim), N. 226.
L . . ., Jo, J. 72; Ge, J. 72.
Ladewig, Mi., J. 224.
Lange, Langhe, Hi., J. 290; Jac., N. 154, N. 257; Jü., N. *24; Kl., N. *24; ; M. Mar., J. 70; Tewes, J. 291; Th., M., N. 154: M. Jo., J. 5; Abele, J. 5.

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Langejohann, W., N. 21.
Lannghinrichs, Pe., M. 150.
Lanß, An. Ma., J. 41.
Lappe, Jo., J. 291.
Lasche, Hi., M., M. 184; Do., M. 184.
Latendorff, Jo. Hi., M. 326.
v. Leyden, H. Reinold, W., N. *29.
Lelades, Bi., N. 13 a.
Lehman, (H.) Ja., M. 105, N. 226, W., N. 145; An. Ma., M. 99.
Lembke, Lemcke, Lembcke, Gabriel, M. 288, N. 13 a; Ja., N. 13 a; (H.) Gabriel, M. 235, J. 13, J. 236: M. 149; Ja., M. 103: H. Gabriel Ja., W., M. 20, M. 98; Gabriel Chr. M. 20.
Lentz, Jo. Wilhelm, J. 140.
Lerch, J. L., M. 319.
Lesche, Leesche, And., J. 182; Dan., M. 307; Dan., M., Z. 10; Hi., M. 263; Hi., J. 203; Kl., M., M. 153, Z. 10: Ja., J. *17.
Leusmann, Jo. Ja., M. 185.
Levetzow, Lewessow, H. Volmer, W., M. 219: Jas., M., N. 121.
Lienau, Frz. Ko., M. 184.
Lintholt. Kl., N. 103, W., N. 124.
Lisner, Jl. Mgd., J. 253.
Lölcke, And., ,J. 205.
Löper, Hi., N. 172.
Loste, Bartold, M. 240; Di., N. 214; Gerhard, M., N. 13; Ha., N. 173; Pe., H., N. 135; An., W., M. 240; Jl., N. 214; Mrg., N. 13; W, M. 233.
Lowe, M. And., M. 121.
Lauwe, Dan., M. 284; Chr., M. 284.
Lübke, Lübcke, He., J. 225; Hi., M. *50: J. 156; Ka., N. 158.
Lüder, And., M. 4; H. Laurens, N. 65, W., N. 224.
Lüders, Mar., N. 130; Do., W., N. 169.
v. d. Lw, Lühe, Otto, W., M. 306: Hi., W., N. *11; Otho, E. 19; W, M. *5.
Lüskow, Mar. M., N. 98; An., N. 98.
Lüttehenneke, H. Hi., N. 181.
v. Lützow, W., M. *15, E. 3.

M., B. B., M. 287.
Magerfleisch, Jo., M., N. 40, Kl., J. 200.
Make, Macke, Dan. W., M. 48; Mrg., J. 284: El., W., M. *23.
Malchou, Pe., J. 397; W., N. 16, N. 132, N. 138.
Mählich, Chn., J. 192.
Maler, Lafrens, W., N. 246; An., M., N. 246.
Manderowe, .H. Ko., J. *7; Laurenz, H., J. *7.
Mane, Brinker, W., N. 107; Mq., M., N. 107; Til., N. 107.
Mancke, Ma. El., M. 173.
Marbach, Bernhard, M. 107; An., M. 107.
Marckwort, Chn., J. 125.
Marlow, Ludolf, H., M. 64.
Marsman, Jü., J. 38.
Martens s. Mertens.
Martz, Ja. Hi., J. 165.
Maes, Mass, Chr., J. 71; Frz., d. j., W., M. 141; Ha., W., M. 80; Jü., M. 240, W., M. 249; Pe., M., J. 174; Engel, M. 240; Sophia El., M. 199: Do., J. 318.
Maseny, Mt., M. 145.
Matzon, Joran, N. 146.
Mau, Mauw, And., J. 227; Ja. Jo., J. 40: Ja. J. 311a.
Meier, Meyer, Meiger, And., W., M. 360; Ha. M. 149; Otto, M. 298; An., W., J. 295; Chn., J. 185; Pa., J. 67: .Hi., N. 196; An., M., D. 8.
Meineke, Meinike, Meinke, Meincke, Adam, W., M. 128; Asver, M., M. 51; Dav., M. *38: Jonas, N. 196: Ag., J. 314; An. Ka., J. 140: Aschweries, M. 128; Ehrich, J. 300; Ja., J. 318; Ka., M. 51.
Mehler, Jü., J. *10; Kl., J. 234.
Mende, Israel, M. 258.
Menger, Pe., M. 141, M. 267.
Menze, Menz, Mentz, Mendzt, Hi., M. 338: Hi. Gottfr., 239: Mar., M., M. 106, M. 134: Melcher Osewaldt, M. *26.
Mentzel, Clara Mrg., W., J. *5.
Mertens, Martens. Jo., H., N. 192; Ja, J. 299; Jü., J. 147.
Meusling, Chr., N. 152.
Mevius, Dav., W., E. 9; Fr., E. 9; Th., E. 9.

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Michaelis, Jac., N. 181.
Middendorp, W., J. 7.
Mokeviz, Jo., H., M. 230.
Molde, Ma., M. 258.
v. d. Mölen, Ni., N. 59.
Möller, Molre, Ha,, J. 260; Hi., M. 112; Hi., J. 260; Mar., M., N. 105; Mt. Chn., M. *29: Jo., H., J. 121; vgl. Müller.
v. Mölne, Gotfr., H., J. 397; H. Ludolf, W., M. 39; Ludolf, W., N. 150; Christina ? M. 39; Me., M. 39, W., M. 64.
Moldt Dan., J. 33.
Mölte, Möltte, Kl., N. 214: Ka., J. *10.
Molte (Moltke), Karin, E. 3; Jl., W., M. 93; Ka., E. 3; W., E. 3.
Mörder, Mrg., W., J. 8.
Mugesvelt, Mq., N. 45.
Mule, Muhl, Mrg., J. 13a: Jü., J. 124, J. 144.
Müller, Jo. Chn., J. 238; Jo. Chr., W., M. *73.
Myllhausen, s. Müllner.
Müllner, Gg. v. Myllhausen, E. 12.
Mum, Mumm, Hi., M. 222: M. 295.
Mume ? , Hi., N. 180.
Mündel, Frz., J. 102; An, El., J. 59.
Munt. Di., H., N. 118 ; Lucia, N. 118.
Musell, Di., H., N. 160.

Nedder, Jü., J. 118.
Neckel, Jo., M. 62.
Nemeitz, Chr., M. 210.
Netke, Bertholom., N. 188.
Niebur, Niebuhr, Nibur, Ja., J. 260: An. Ka., M. 275: Mrg., M. 233; W., M. 43, N. 177.
Nickels, Jü., J. *2.
Nienkirch, Mi., N. 243.
Niering, Baltzer, J. 259.
Niese, Ja., J. 252, M., S. 314.
Nieman, Nyeman, Nigeman, Jo., N. 47; Me., N. 47: Hi., G. 3: Radolf, W., N. 47.
Noyte, Degenard, N. *7; Me., N. *7.
Norte, Do., M. 199 a.
Nortmeyger, H. Ni., W., J. 15.
Nüsch, Chn., N. 217.

O. B., J. (Oldenborg, Joachim), J.19.
Odewan, Odewahn, H. Daniel, N. 54; Hi., J. 248, M., J. 252: Ja. J. 172; Kl., J. 264.
Offerman, Opferman, Ha., M., M. *44: Jo., M. *51.
Oldenborch, Oldenborg, Oldenburg, Ha., M, J. 10, M., J. 19: Ja, M., J. 10, J. 19: Benedict, M. 199; Jo., W., M. 247, M. *20, J. 10.
Oldendorp, Adam, M. 355, J. *18; Hi., W., J. 134; Jü., d. ä., M, N. 110; Ge., J. 134.
Oldezelle, H., Ludolf, J. 13 a.
Olofson, Pe., J. 246.
Opferman, s. Offerman.
v. d. Often, Julius, M. 223.
Osterstock, Ja., M., N. 192; Ko., M. 143.
Otto, M. Chn. Beniamin, E. 13.

Padderow, Padderauw, Ha., M. 234: Kl., M., M. 85, M. 168.
v. Palthen, Jo. Frz., E. 18; Samuel, W., E. 18; W., J. *14.
v. Parcham, Parchem, Parchym, Ni., N. 13A (Jahrbuch LV, S. 260): Danquart, M., M. 154; x., M. 154: Hi., M. 140.
Paris, Chn., M. *26 ; A. M., J. *26; Mrg. El., M. 362.
v. Parkentin, s. v. Perkentin.
Parlach, Jo. Chn., J. 179.
Parpardes, Ludolf, H., M. *3

Paschen, Ja., N.181; Lancel. v., M. *16.
Pascovius, Fr., W., M. 11.
Pauli, Pauls, And., M. 72; H. Gabriel, M. *35; Ja. Fr., J. 157; M. Jo., H., N. 8: An. Ma. N. 8.
Pavel, El., W., M. *36.
v. Peccatel, Kl., W., E. 3.
Pede, Greger. J. *18; An., J. 290.
Pegel, Peghel, H. Di., M. *31; He., J. *8; An., M. *31: H. Bernard, W., D. 1; He., H., J. 44; Ko., D. 17; Ge., D. 1; Gr., D. 1; W., M. 233.
Peitzner, Beitzner, Mar. He., M. 306: J. 171.
Pel, Peel, Bernard, D. 1: Jo., W ? ., N. 214.
Peman, Jo. Ant., M. *50; Mrg., M. 100; vgl. Beman.
v. Pentze, Hen., H., W., D. 6.

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Pentzien, Ja, M. 360.
v. Perkentin, Lucretia. W., N. *11; W., M. *15.
Persevale, M. Gotfr., H., W., D. 5.
Peters, Petry, Peterss, Fr., J. 21; Ha., J. 15 ; He, M. 140a, J. 80; Ja, d. ä., J. 15, M, J. 126, J. 198; Ja., M. 188, Ja., d. j., W., M. 246; Jo, J. 195; Jo., M. 100, M. 188; Jü., J. 288; Jü., M. 160; Pe, J. 15; An., M. 145; Ka., N. 13B; Ma., W., M. 12; Mrg. Do., J. 207; Mrg. El., J. 269, J. 270; (H.) Harding, M. 287, J. 134: J. 80: Fr., N. 112, M., N. 118, W., M. 228.
Petersen, Ambrosius, W., M. 253.
Petershagen, Kl., N. *14; Ka., N. *14.
Petze, Valentin, M. 123a; El., M. 123a.
Pfeil, Regina, W., M. 11.
Pfunbt, s. Pundt.
Pingel, Mi., M. 355; Ag., M. 222, M. 295; Ka., W., M. *63.
Pierstorp, =storf, Dan., J. 268: J. *1.
Piest, Jo., M. 223, M. 225.
Pladecius, M. Hi., M. 300.
Plageman, Hi, M. 180.
Planke, Kl., J. 192.
v. Plesse, Ko., W., E. 3; Ingheborch, W., J. 17; W., M. 93.
Pluchrat, Liborius, M. 128.
v. Pogwisch, W., E. 3.
Pohlman, Ja., J. *15.
Pralav, Hi., N. 110.
Pranghe, Jo., M., M. 240.
Pranc, Ha. Albrecht, M. 62.
Pren, An., N. 93, N. 111; Ka. .W., M. 97.
v. Pressentin, Ha., W., M, 126.
Preetzmann, Fr., M. 279.
Prime (Preim), Engelbr., M., N. *15.
Pristaf, Ja., J. 203.
Protze, Jo., M, S. 235; Jo., J. 235; Mar., H., J. 235; Do, J. 235; Til., J. 235; Wendele, J. 235.
Prüese, Mar., N. 243; Ka., N. 243.
Pundt, Pfundt, Hi., M. 234; Mrg., Z. 10: Ja. Fr., M. 123, J. 20, J. 221.
v. Quitzow, W., E. 3.

R., E. (Rathle, El.), J. 23.
Rabandel, Ja., M. 250.
Raben, W., D. 13.
Rachel, Ni., M. 253, M. *42.
Rademann, Elenora, M. 326.
Rampe, He., D. 15; Hi., D. 11; H. Jo., W:, D. 11, D. 15; Jo., D. 15; Odbert, W., D. 15 ; Al., D. 15; Grt.. D. 15.
v. Rampen, Jo., M. 109.
Rampow, Jac., M., N. 178.
Ranitz, El., M. *35.
Ranße. Rantz, Berent, M. 336: Ja., J. 192; Agatha, N. 199; An., J. 192.
Rav, Jo., M. 273; vgl. Row.
Rateke, Rahteke, Ratke, Rhatke, Rahtke, Jo.. W, J. 29, J. *22; El., W., J. 23: Ja. Classon, J. 91: An. Ka, J. 91: Ja, M., M. 261: H. Ja., M. 350, J. 51; Kl., M. 261; Ka., W., M. *2; W., M. 239.
Rahte, Mrg., J. 293.
Ratzeborch, Ludolf, M., N. 150.
Raven, Ha., M., N. 217.
Reimarus, M. 369.
Reimers, Ha,, M. *61; Ha., J. 30, J. 33 a, J. 39, M. ? , J: 73; .Ha., M., J. 268; Hi., W., M. *2; W., J. *26, M. 275 ? .
Reimes, Ja., C. 3.
Reineke, An., N. 136.
Reyners, Ni., D. 19; Ka., D. 19.
Rehm, Hi., M. 275; Lenert, N. 150; Mrg., M. 362; An. Mrg., M. 280, M. 281.
Renesche, An., N. 18.
Reppenhagen, Ja., M. 199; H. Pe., W., M. 199.
Resech, Kl., N. 232.
v. Restorf, W., J. 29, E. 3.
Retmeier, Ko., M. 123a.
Reusner, Dan., M. 193, M. 332; M. Gabriel, M. *57.
Rybbe, Tydeman, N. 206.
Rieben, W., E. 3.
Ribow, H. Hieronymus, M. *71, W., E. 4; Ka., W., M. *72.
Riccius, Ko., W., M. 37.
Richter, Th., J. 311a.
Rieder, Jo., N. 40.
Rike, Ryke, Jü., J. 284; Kl., J. 80; Kl., J. 284. Kl., J. 284; Ni., J.

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284; Ka., J. 284: Kl., J. 284; Ta., J. 284.
Riekenbarch, Kas., M., J. 259.
Rickmann, An, M. 107.
v. d. Ryne, M. Hi., M. *12.
Ringwicht, Ant. Jac., J. 42.
Rinck, Fr. od. Di. ? , J. 108.
Rittner, W. F., J. 213.
Ro . . . ., Jac, M. 180.
Robelman, An., J. 290.
Roberstorp, Jo., N. 93; Mq., N. 169; H. Vi., W., N. 169; Ymmeke, N. 169.
Rode, Rhode, Bernard, H., D. 4; Chn., N. 93; Carsten, M. 226, M. 240; Ha., M. 203, J. 157a; Ha., M., M. 364; Hen., N. 115; Marcus, M. 364; An. Christina, M. *28; Mrg., N. 115: An., M. 241; W., J. 7.
Röding, Jo., M. 71, J. 103.
Rödinghufen ? , Gerwen, N. 232.
Rogman, And., M., J. 134; Ja., M., J. 120; Ja., J. 284.
Rohland, Rohlandt, Jo. Fr., N. 11: Fr., N. 199.
Röle, Ha., M., J. 65.
Röleke, Stens, M. 230.
Rolichius, Barward, W., M. 175.
Rollin, Chr., M., J. 70.
Römer, Gg. Chn., M. 198.
Röninghufen (Rödinghufen ? ), Gerwen, N. 232.
Rönckendorf, Kl., N. 152.
Rönnfeldt. J. C., M. *41.
Röring, Jo. Chr., J. 311.
Rose, Jü., M. *38.
Röseler, Jl., M. 350, J. 51.
Rosenhart ? , Ma. He . ., W., M. *73.
Rosenow, Ha., d. ä., M. 154.
Röttger, Hi., J. 17.
Rodtman, Rottman, Oloff, M. 280, M., M. 281: Christina Do., M. 109.
Row, Dan., M. 136; vgl. Rav.
Rückdeschel, Ni., J. *3.
Rücken, Lorenz, M. 121.
Ruge, Rughe, Ha., J. 264; H. Jeronimus, N. 180; Engel, N. 180: H. Jo., M., M. 281, N. 2, M., N. 107; W., N. 11.
Runge, Runghe, As., M. *18; Chn., J. 43; Gottfr., J. 201; Philip, J. 201: Mt., H., N. 3.
Rusbult, Ag., J. 43.
Rüter, Ka., J. 131.

S., H. (Schabbel, Ha. od. Hi. ? ), M., N. 49.
S., H. B., (Sanbow, .H. Bartolt ? ), M., J. 263.
v. S., J. P. (v. Soldat, Jac., Pirkas), J. 47.
S . . . . ., Di., H., M. 9.
Sabbel, He., W., E. 16.
Sadenbeke, Ko., H., J. 138.
Sägebahn, s. Segbahn.
Sager, H. Din., M. 43.
Samekow, Chr., M., N. 142.
Sander, Ja., M., J. *2.
Sandmann, C., M. 297.
Sandow, H. Bartold, M. 141, M., J. 263 ? ; H. Dav., N. 147, N. *17.
Sasse, Detmer, J. 41, J. 65; Gabriel, J. 42; Ja., N. 134; Pe., M., N. 133; H. Vi., N. 133; Ka., J. 65.
Satenbeke, Ko., H., J. 138.
Satow, J. M., J. 154.
Sch . . . ., Laurenz, M., N. 174.
Schabbel, Schabbelius, Scabbelius, Scabbelt, Ha. od. Hi. ? , M., N. 49; Hi., N. 13a: H. Hendericus, W., N. *20, W., E. 11: M. ! , M. 152, W., M. 254; H. Hi., N. 60: Ha., M. 254.
Schacht, Schachtt, Kl., M., J. 13a. Ha., M. *28; An. Christina, M. *28.
Schade, Ja., M. *4; Jo. Ja., J. 266.
Schäffer, Hi.. M. 186.
Schal, Mi., M., J. 138.
Schamroth, Jo. Philip, M. 215.
Scheffel s. Schepel.
Schel, Schele, El., J. 157; Mrg., J. 273: Barbara, W., M. 29; Mrg., M. 75.
Schepel, Scheffel, Adam, W., M. 227; Hi., N. 114, N. 167; Hi., J. 293; Jo., J. 213; H. Mar., J. 129; Mar., J. 197; El., W., J. 29: Ant., W., M. 29; Jü. Ja., N. 13B; Kl., J. 399; Mt., N. 13A; Ka.

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Emerentzia, J. 196; W., J. 29, J. 289.
v. Schlaff, Gerhard, M. 47; H. Carl Dan., M. 16, Lucretia, W., M. 171.
Schlieman, Ha., W., J. 26, J. 60.
Schlüsselburg, M. Ko., M. 3; Do., M. 3; Ma., M. 3.
Schlüter, Jo. Ja., M. 84.
Schmidt, s. Smit.
v. Schmitt, Reinholdt, W., 3. *5.
Schnur v. Gandersem, Schnor, Schnohr, Zacharias, W., M., J. *11: Zacharias, W., M. 303: He. ? , W. E. 8

Schomaker, Schumacher, Ha., J. 192: Ja., M., N. 126; H. Jo., N. *23; Jl., M. 176.
Schoman, Ja., M. *72; Jac., J. 35.
Schönbeck, Mi., J. 138 a.
v. Schöneich, Balthasar, W., M. *64.
Schönevelt, Schönefeldt, Schönfeldt, Lambert, W., D. 14: Jü., J. 115: M, N. 121, N. *18; Jo. Hi., N. 220.
Schöps, Chn., M. 229.
Schöffe, Jas., W., M. 95; An., W., M. *15.
Schreder, Chn., J. 127a.
Scroder, Schröder, Pa., N. 160, N. 191: And., J. *16; C. A., M. 98; M. Di., M. 40; Gottfr., J. 207; Jac., J. 38; Jo. J. 299; Jo. Ja., J. 183; Jü., J. 265; Mt., M., N. 136, An. Ka., M. 232.
Schulte, Schult, Schultz, Baltzer, M., N. 113; Jü., M., M. 106: Chn., J. 50; Jü., d. ä., N. 147; An. Jl., J. 67: Jo. Detl., J. 119; Phil. Chr., M. 362; An. Reg., M. 369.
Schultesius, J. A., W., M. 199 a.
Schulz, s. Schulte.
Schumacher, s. Schomaker.
Schuman. s. Schoman.
Schüdt, Dav., M. *27.
Schüte, Ja., J. 17.
Schütte, Frz., N. 160, N. 233; Ha., J. 42; He., J. 58; Jo., H., J. 58; Gr., J. 58.
Schütz, Hi., J. 262.
Schwabe, Jac., M. 239.
Schwanenburg, s. Swanenborch.
Schwartz, Jo., M. 135; vgl. Swarte.
Schwartzkopf, s. Swartekop.
Schwasse, H. Adam, M. *51; vgj. Swasse.
v. d. Zee, Sehe, Seihe, Ko., N. 134; Tzye, N. 134: Ha., W., M. 244: Mrg., W., J. 47.

Segebabe, And., N. 203; Gerdth, M., M. *21; Paschen, N. 241; Pe., N. 241; H. Pe, W., Z. 9.
Segbahn, Sägebahn, Ja., Z. 8: Jl., J. 42.
Sehafen, Di., N. 160.
Seidenschnur, Jo. Fr., J. 137.
Selke, Ha., J. 72.
Scelter, H. Albert, N. 41.
Severin, Säverien, Ja., M., N. *1, W., J. 23; Jl., W., J. 28: Chn. Chr., J. 51.
Severt, s. Sivert.
Sewick, Ag., J. 72.
Siebrand, Ja. Hi., M. 248.
Sikke, Tobias, J. 165.
Siegmund, Chn. Hi., M. 201, J. 85.
Siverlingk, s. Süverling.
Sievers, Jo., M *22; Jü. Ja., M. 355.
Sivert, Syvert, Severt, Jü., N. 72: Kl., M. 51: M. *38.
Sile, Syle, Szile, Zile, Ko., N. 242: Mar., W., N. 242: Bi., M., N. 242: Ha., N. 232, N. 242.
Silebom, Silebohn, Sileban, D., M 231; J., M. 231; Mrg., W., M. 231: Dav., M. 170: Ka., J. 72, J. 111
Simson, Mrg., M. 200.
Sitman, Chn., M. 56.
Slee, Mrg., N. 45.
Slois, Pe., M., N. 191.
Slu, Ha., M., M. 150; Ka., M. 150.
Slüseweg, An., J. 102.
Smit, Smyt, Smidt, Schmidt, He., J. 79; Mar, M. 334; Pe., G. 10; Al., J. 79; El., W., M. 243; Lisebet, N. 99: H. Brandan, W., D. 12; Ag., D. 12: Ballser, M. 186: H. Brandan, M. 26. W., M. *7; Chn. Ehrhardt, J. 79; H. Ja.. M. 243; M. Ja.. M. 62, N. 45; Mt., J. 244; Ag., M. 299; El., N. 6; Ursula, M. 119.
Smoie, Smoige, Do., M. 299; Hi., W., M. 299: M., M. *19.
Sneermann, Ernst, M. 180.

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v. Soldat, Jac. Pirkas, W., J. 47.
Speck, Di., W., N. 112; Th., W., J.120; An., J. 120; El., N. 112; Ka., J. 120.
Sperling, Sperlingk, El., W., M. 95: Ko., W., E. 3; E., W., E. 3; W., J. 8.
Sparlinck, And., M., G. 3.
Spiegel, J. C., M. 263.
Spohn, Jo. Melcher, M. 228.
Sprengel, Ja. Hi., E. 17.
Sprenger, Sophia, M. 13, Jahrb. LVI, S. 122.
Spretwisk, Mt., N. 203.
v. Stade, Lüder, N. 203.
Stamer, Dethloff, M. 207; H. Jo., N. 18, N. 60, N. 136.
v. Stammer, Hi., M. *5.
Steffen, Jo., M. 305.
Steffens, Jac., J, 237.
Stein, s. Sten.
vom Stein, Gg., M. 56.
Steinbrink, s. Stenbrink.
Steinfeld, s. Stenfelt.
Steinfordt, As., M., M. 160

Steinhagen, s. Stenhagen.
Steislof, Zacharias M. 184.
Stelman, Stelleman, Jo., M. 119; El., M. 119, W., M. 123a, J. 20: Dan., M. 119.
Stelter, H. Albert, N. 41.
v. Stemmen, Lüder, M. *68.
Sten, Ja., N. 65.
v. d. Steenbrynke, Albert, H., M. *26.
Stenvelt, Detmar, M., N. 170; Hi., M., N. 4; Jo.. J. 141; Abele, N. 4; Al., N. 170.
Stenfort, s. Steinfordt.
Stenhaghen, Steinhagen, Hi., M. 355; El., M. 355; Jo. And., J. 317.
v. d. Sterne, H. Ghöbel, W., D. 7: Grt., W., D. 7.
Stibbou, Pe., M. 162.
Stieff, Ha. Wulf, M. 16 a.
Stiegmann, Mi., N. 214.
v. Stiten, H. He., W., M. 140; H. Jac., W., M. 45; Cecilia, W., N. 177; Til., M, 140; x., M. 140; W., M. 132, N. 178.
Stoffer, Kl., G. 2.
Stoislof, s. Steislof.
Stolp, Pe., N. 233; Gr. M. 233.
Stolterfot, Stolterfoht, Pe., d. ä., J. 273; Pe., J. 135.
v. Stralendorp, Stralendorf, Vi., D. 13: Chr., W., M. 93; Ja., W., J. 47; Ka., W., M. *64; W. E. 3.
Strasburg, M. Jo. Chn., M. *67.
Straus, Strauß, Th., M. 162, M. 364; Dan., M. 162: M. 364.
Strömekendorp, Jo., M. 16; Mar., M. 16; H. Pe., W, M. 16.
Strodt, Samuel Chr., M. 202.
Stüve, He., J. 31; Jo., H., N. 7; Emerentz, W., M. 39.
Suhr, Abel Mrg.. N. 41, N. 47.
Süverling, Siverlingk, El., J. 266; Ma., M. 215: Marcus, N. 206.
Swanenbeke, Gherd, J. 44.
Swanenborch, Th., W., M. 158.
Swarte, Jac., M., J. 123; Til., J. 123; vgl. Schwartz.
Swartekop, Swartecop, Zwartekop, Schwartekop, Schuartzkop, Schwartzkop, Swartkopf, Schwartzkopf, Schwartzkopff, Bertold, W., N. 384; H. Hi., J. 126; Jac., M. 100; H. Jü., W, M. 307, E. 10; Ka., W.. M. 262; Jas., M. *24: D. 7; x., N. 184; Jo., M., N. 184: W., J. *23; Hi., H.?, M. 307; H. Laurenz, M. 307; An., M. 307: Jl., W., J. 25: Jl., M. 100: J. 75; Jac, J. 74; Jo.. J. 40: H. Kas., M. *58: W., M. *52 ; Kas., N. 104, J. 123, J. 284; J. J., N. 64: Jo. Jac, d. ä., N. 12; Ant. Mt., J. 39, E. 10; Jac, M. 278; Kas. J. 39, J. 107; Mrg. Ma., N. 12.
Swasse, Mrg., M. 262 ; vgl. Schwasse.
Zwinenaghel, Ludolf, J. 280.

Tamke, Tamcke, Hi., d. j., N. 178; Do., N. 178; Jl., N. 178: Chn. J. *26; Hi., W, J. *26.
Tamse, Ha., J. 15.
Tancke, Ha., N. 123; Ha., M., J. 288, W., J. 289; (H.) Hi., W., M. *36, N. 138; Hi., M. 23, M. 42; H. Jo., N. 123; Jo., W, J. 51; Marcus, M. 219, E. 2; Mar., W, M. 14, W., M., N. 209; Engel, E. 2; Engel, W., M. 90; Ge., N. 123; Ma., M. 186; Mrg., N.

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13 a; Mrg., J. 289; x., J. 51; W., M., 347, M. 350.
Tauman, Jac., N., 103.
Techel, Kl., M., J. 106.
Tede, As., W., J. 107, W., J. *7; Ha., M., N. 232; Hi., M., M. 334; Hi., M., N. 142, J. *7; Ja. M., N. 114.
Tedel, Deiedel, Bastian, M., M. 231; M., M. 170.
Teiteke, s. Titke.
v. Teelen, M. E., M. 335.
Temps, H. Hi., J. 102, W., J. 213.
Tengel, Kl., M., M. 335.
Tepp, Jac., J. 101.
Tetrow, Th., N. 199.
Tewes, Ar., H., M. 150.
Thuringus, M. Th., M. 108.
Thurman, Jo., Hi.. J. *20.
Tiedemann, Jo., M. 154.
Tile, El., M. 230a.
Timme, Hi., N. 21; Jo., N. 21.
Tiesen, Albert, M. 100.
Titke (Teiteke), Di., J. *13.
Tobe, Dav., M. 200.
Thonagel, Dan., M. 262; Jost, W., M. 262; Ag., M. 307.
Topper, An. Lucia, M. 72.
Torber, s. Turber.
Torff, Absolon, M. *16.
Trebbin, Fr., J. 22.
Treiman, Do., W., M. 307, E. 10.
Treysch v. Butler, An. Sabina, W., M. *32, W., E. 5.
Trendelenborch, Trendlenborch, Trendelnburch, Trendelburg, Jac., W., N. 11; (H.) Kas., W., N. 25, M. 143; Th., M., J. 30: Detlef, M. 207; Jü., W., N. *10; x., N. *10; An., N. *10; Ka., N. *10; x., N. *10: Gotthart, M. 45, M. 327: Jo., M. 361; W., M. 327.
Tropp, Pa., M. 180.
Troseler, Armgard, M. 228.
Tückezwert, Di., W., N. 41; Ermeghard, N. 41; W., N. 77.
Turber, Eg., H., J. 30; Jo., M., J. 30; Al., J. 30.
Thurow, As., M., N. 42.

Ueberschuss, Jo. Wilhelm, M. 203.
Uhlenbrock, Ja., N. 254.
Uentz, And. Di., M. *69.

F., G., v.d. (Gödert v. d. Fehr), J. 103.
Fabricius, H. E. H., M. 327.
Fackelam, Facklam, Ka., M. *10: Ka., M. 160.
Vagelsanck, s. Voghelsang.
Fagt, Olof, M., N. 206; vgl. Voigt.
Fanter, Jo., J. *13.
Varneholt, Kl., N. *6.
v. Felden, Ant. Rudolff, M. 232.
Vehlhering, Vehlheringh, Jo., M. 371: Tönnies, M., M. 229.
Felner, Gerdt, J. 292.
v. d. Vere, Fer, Vehr, Fehr, Olrich, M., N. 181: Grt., M. 143, W., N. 25: H. Evert, M. *51; Hi., M., J. 292: Di. Jo., M. 135; Gödert, W., J. 25, M., J. 103; Jac., M. 334; Jl., W., J. 26; Ma., W., N. 145; W., M. 108, M. 327.
Vicke, Vick, Fick, Hi., J. 291; Ma. Do., J. 191: Ja., N. 110: Samuel, J. 157a.
Victor, And., M. *38

Finger, Fingher, H. Ja., N. 40, N. 47: N. 77.
Vinckenwarder, An., N. 130.
Fisker, Di., J. 144; Di., J. 144.
Flemming, Jo., J. 265.
Flensborch, Pe., M., J. 205; Pe., J. 202; Pe., N. 202, D. 7; Mrg., W., M. *52; Mrg., J. 205.
Flesch, Ka., M. 150.
v. Flotow, W., E. 3.
Voghelsang, Vagelsanck, Hi., M. 62: Ha., J. 213.
Voigt, Vooght, Erich, M. 260; He. Kas., M. 25; Ja., M. 230a; Jo., M. 230a: Jo., W., E. 15; vgl. Vagt.
Vole, Ha., M., N. 194.
Fölke, Mt., M., N. 217.
Volckmann, Adam, M. 230a.
Fölsche, Ja., N. *16.
Völschow, M. G., J. 23.
Vorneholt, s. Varneholt.
Vos, H. Ja., W., D. 2; Jo., D. 2; Ludolf, H., M. *3; An. El., J. 118; Do., W., M. 80.
Vot, (Woth), Kl., W., N. *12.
Vrame, Fram, Frahm, Mattheus,

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J. 260: Berndt, M. *55; An., W., M. *12: Ha., M. 147.
Franck, Jü. Hi., M. *40.
Vredeberch, Gerlach, D. 16.
Fredderkes, Bertelt, M. 196.
Freder, M. Jo., H., M. *75 (Jahrb. LVI, S. 122).
Frensell. Th., M. *41.
Froh, Chn. M. 149.
Fust, Fr. Chr. J. 82.

W., D. (Wilken, Do.), J. 19.
Wa . . . . ick, Jo., J. 66.
Wacenius, M. Mauricius, N. 203.
Wachenhufen, Carl Fr., N. *7; Jda Do., N. 11.
Wackenrode, Ka., M. 300.
Wagener, Ko., M. 176.
Wake, Jo., G. 8.
Walmerstorp, H. Mq., W., M. *56.
Wan . ., Di., N. 14; An., N. 14.
Warenberg, El., M. 367.
Warendorp, Ghotfr., W., M. 254; Gothfr., M. 254.
Warck, Chn., W., M. *63.
Warkentin, Werckentin, Ja., N. 155 : Sophia, J. 262.
Warnecke, Ja., M. 201.
Warner, Dan., M. *30, J.162; Jü., J. 67; vgl. Werner.
Warnow, Pa., M., M. 355.
v. Warnsted, Ha., N. 129.
Wasserfürer, Dav., M *59.
Weddege, Chn., H., N. 192.
Wedemeyer, s. Wiedemeyer.
Wedow, Kl., M., N. 113.
Weyer, Casten Fr., J. 207.
Weitendorp, =dorf, Ni., M. 119: As., J. *10.
Weltzin, H. Hi., W., J. *8; Ta., J. *8.
Wenkstern, W., E. 3.
Wendt, Laurens, G. 10; Pa., J. 146; Ka., G. 10.
Wentorp, s. Hogewentorp.
Wentzel, Mgd., M. 34, M. 352.
Werkentin, s. Warkentin.
Werkman, Warckman, H. Gherard, M. 324; Gherard, H., W., J. 311; Jo., M. 324; H. Jo., M. 324 (dazu Jahrb. LV, S. 237); Thideke, J. 311; Me., M. 324: Hi., W., M. 302, W., M. 322, N. 61; W., M. 173.
Werner, H. He., W., M. 12, M. 73; Mar.. M. 200; Emerentzia, M. 135; Ka., M. 200; vgl. Warner.
Wezebom, Ge., J. 59a; x., J. 59a.
Wäsenberg, =barg, Ja., N. 168, N. 208.
Wessel, Hi., J. 6; Ni., D. 10; x., D. 10.
Westvael, Westfael, Westfahl, Wistfael, Westfal, He., H., M. 210; And., M. 109: N. 139: Jo., N. 243; Al., N. 243: El., M. 235; Grt., J. 292.
Wever, Jü., N. 42, N. 110, N. 183.
Wichman, Ka., G. 6.
Wiedemeyer, Chr. Gg., M. 4; Phil. Chn., M. 4.
Wigand, J., W., M. 3; Ka., M. 3; Ma., M. 3.
Wiggelant, Ha., G. 5.
Wilde, Jac., M. 140, J. 163; H. Jas., M. 14; W., M. 76, M. 240, N. 214.
Wilken, Wilcken, Wilkem, Ha., J. 157; Do., J. 10, J. 19: Jac., J. 237; Kas., M. *33; El., N. *21: Ja. d. ä., M., J. 152.
Wilkens, Wilken, H., N. 108.
Wisman, Jü., N. 71.
Windt, M. Gg., N. 7: Clare, N. 7.
Windtbarch, Ja., M., J. 235.
Winckelmann, Jo. Ja., M. 247.
Winkeler, Winckler. And. Sebastian, M. 242: Chn., M. 324; Dethloff, M. 53.
Winschepel, Elias, M., J. 65.
Winter, Jo., H., N. 142, W, N. *6.
v. Winterfeld, Levin, W., M. 95.
Winterpol, Wynterpol, Di., M. 66; Jo., N. 155; Winold, N1. 155; x., W. 155: Di., M. 66; Wynold, M. 66; W., N. 154.
Wippert, Dan., M., J. 158.
Wischüre, Ludolf, M. 295.
Wyse, He., J. 71; Al., J. 71.
Witte, Wit, Witt, Ja., M., N. 232; Jü., M. 269; Do., J. 71: Mar., J. 264: Jo. Fr., J. 241.
Wittenberch, Kl., N. 167.
Wittenborch, Ha., M., N. *4; Ha., M., J. 86; Jo., J. 205; Mi., M. *74, M., J. 87.
Witterock, Clemens, H., M. 210.
Withon, Withun, Th., J. 157 a: An., G. 3.

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Witzenhusen, El. Sophia, M. *74.
Wole, Mar., M. 150.
Woeltbergh, Grt., J. 2.
Wolter, Hi., G. 11.
Woltfeld, Ka., M. 293.
Wrangel, Helm, W., M. *32, W., E. 5.
Wulff, Dav. Ja., M. 68; Ha. Stieff, M. 16a; x., J. *25.
Wustrowe, Ludolf, N. 196.

Z. s. auch S.
Zachariä, Fr. Ludw., M. 64.
Zander, Chn. Pe., J. 48.
Zarendt, Kl., M, J. 118.
Zelleke, Ghert, M., N. 188; Hi., N. 188; El., N. 188; Me., N. 188.
Zeller, Jo. Jac., M. 84.
Ziel, s. Sile.
Zilmer, Jac., J. 316.
Zinck, Chr, M. 85 a.
Zitzelow, Ja., M. 264.
Zitzow, Kas. Hi., J. 49, J.109, J. 225.
v. Zwengbergk, Gg., W., M. *39.

Herzogin Sophie von Meklenburg (meklenb. und pomm. Wappen), D. 21.

Familiennamen nicht ermittelt:

Adam, D. 3; Ar., H., N. *16; Hi., J. 138; Ja., Z. 5; M., N. 127; Jac., J. 13a; Jo., N. 13a;

Ko., M. *65.
Ni., H., N. 196; Ni., M. 42.
Pe., H., J. 1.
x., aus Kloster Reinfeld, Z. 7.
An., J. 264; Ka., M. 103; Ka., M. 158; Lu., J. 114; Mrg., J. 15; Me., M. *65; Me., N. 13 a; Regina, J. 31a; Sophia, D. 21; Til., N. *2.
D. S. V. S. H. J., J. 399.

Stein der Waisenkinder, D. 16; der Wollenweber, J. 299.

Angaben über Wappen, deren Inhaber nicht haben nachgewiesen werden können.

M. 4, 43, 61, 70, 150, 188, 202, 228, 247, 275, 356, 360, 362, 370, *67.
N. 113, 132, 136, 162, 177, 178, 183, 196, *2, *21.
J. 21, 51, 221, *26.
E. 3.

Merke, die bestimmten Personen nicht zuzuweisen waren:

M. 99, 284; N. 6, 71, 128, 160, 183, 199, 257, *21; J. 10a, 33a.

Abzeichen von Gewerken u.s.w.

Bäcker, M. 147, 153, 160, 223, 250, 307, 352, 369, *69; N. 105, 183, 185, 199; J. 10 a, 192, 203, *17.
Barbierer, M. *49.
Bergenfahrer, J. 158.
Böttcher, M. 260, 292; N. 257, *5; J. 222.
Gewandschneider, N. 174.
Holzdreher, M. 269.
Kannengießer, M. 232; N. 203.
Kleinschmiede, J. 48, 125.
Leinweber, M. *27; J. 43.
Maurer, M. 276; N. 152; J. 264.
Müller, J. 280.
Nagelschmiede, J. 67, 121, 164.
Rademacher, G. 9.
Reifer, M. 84, 106; J.127a.
Schiffer, N. 243; J. 82, 86, 110, 115, 119, 131, 244, 275, *9, *10.
Schlachter, M. *26; N. 95; J. 210, 285.
Schmiede, M. 355; N. 113,160, 233; J. 67, 206, 238, 274, *15.
Schneider, M. 203; J. 241, 253, 262.
Schuster, M. 222, 261, 276, 295; J. 114, 127a, 156, 165, 192.
Tischler, M. *43.
Töpfer, M. 176.
Wollenweber, N. 155; J. 284, 299.

Das Auffinden der Steine wird die folgende Uebersicht erleichtern.

I. S. Marien.

Es liegen im Chore 2-39, 43, 99, 113, *1, *7, *8, *9, *35, *36, *37, *51, *53, *62, *64, *70;

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im Quergang vor dem Thore 40-51, 85 a, 135, *2, *33, *61, *69, *74;
im Längsgange des Mittelschiffes 47, 61, 68, 71, 73, 75, 369, *5, *31, *53, *57;
im Quergange unter der Orgel 62, 65, 66, 71, 72, 84, 105, 306, 358-371, *16, *25, *60;
in der nördl. Abseite vom Thurme bis an die Halle 42, 64, 76, 85, 93-134, 332, 350, 352, *14, *15, *17, *22, *26, *39, *40, *56, *67, *68;
vor der nördl. Halle 41, 136, 140a-149, 160, 175-180, 212, *23, *41, *73;
in der nördl. Halle 53, 140, 152-154, 162, 171, 173, 347, *6, *52;
von der nördl. Halle bis zur ersten Umgangskapelle incl. 108, 123, 168, 184-209, *19, *29, *24, *38, *66;
in der zweiten, dritten, vierten Kapelle des Umgangs 210-253, *4, *30, *47, *48;
in der fünften Umgangskapelle und der südl. Abseite bis an die Halle 25, 158. 222, 254-280, *27, *43, *49, *63;
in der südl. Abseite vor der Halle und bis zum Thurme 30, 70, 95, 147, 159. 281-284, 300, 307-357,*2, *10, *11, *12, *13, *29, *42, *44, *45, *46, *58, *59;
in der südl. Halle 48, 170, 230a, 287-305, *33, *18, *21, *50, *54, *71, *72;
unter dem Thurme 90, 150, 322, 360, 362, *74;
in der Wrangel.Kapelle *32, Hochaltar *65;
verloren 16, 16 a, 80, *28, *34, *55, *75.

II. S. Nicolai.

Es liegen im Chore 2-25, 130, 134, *11, *24;
in der südlichen Halle 13B, 40-77, 103, 233, 241-243, *12, *14, *18, *25;
in der nördl. Halle 10, 13, 41, 71, 104-111, 226, *2;
in der nördl. Abseite vom Thurme bis vor der Halle (incl.) 93-100, 112 bis 118, *6, *10, *24;
von der Halle bis zur ersten Umgangskapelle (incl.) 13a, 121-155, 180, *17;
in der zweiten, dritten, vierten Umgangskapelle 160-185, *4, *7;
in der fünften Umgangskapelle und der südl. Abseite bis an die Halle 21, 188-224, 246, *3, *8, *15, *16, *20, *21;
in der südl. Abseite vor der Halle und bis zum Thurm 231-240, 254-257, *19;
in d. Kapelle der Segler *1, *9, vor d. südwestl. Portale 158, im Thurme *5;
verloren 49, *13, *22, *26, *27, *28, *29.

III. S. Jürgen.

Es liegen im Chore 1-44, 87, 127a, 182, 183, 200, 201, 237, 274, 289, 397, 399, *4, *5, *6, *8, *11, *23;
in der nördl. Abseite vom Thurm bis zum Transsepte (incl.) 10a, 102-137, 157, 202, 300, 314, in der Palthenschen Kapelle *14;
östlich vom Transsepte 119, 143, 156-198, *12;
hinter dem Chore 15, 135, 191, 199, *15, *22;
in der südl. Abseite bis an das Transsept 19, 40, 48, 125, 151-154, 164, 179, 189, 203-234, 238, 266, *1, *7, *17, *18, *26;
weiter bis zum Thurme 118, 140, 195, 210, 260-293, 317, *16;
im südl. Arme des Transseptes 131, 241-255;
im nördl. Arme des Transseptes 59a, 311;
unter dem Thurme 144, vor dem südöstl. Portale 138.

Vignette
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Umschrift
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VIII.

Die untergegangenen Dörfer

Meklenburg=Schwerins.

Mit einer Karte des alten Landes Plau.

Von

Archivrath Dr. Schildt.

~~~~~~~~~~~~~

D ie Jahrbücher für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, in denen das Gebiet der vaterländischen Geschichte nach den verschiedensten Seiten hin behandelt ist, bringen, auch manche Mittheilungen über unsere untergegangenen Dörfer. Die Zahl der in ihnen bekannt gegebenen ehemaligen Ortschaften ist zwar keine geringe, aber sie erreicht die Summe aller derselben auch nicht annähernd. Dazu sind die Berichte über die ganze lange Reihe der Jahrbücher zerstreut, so daß es dem Leser schwerlich möglich ist, eine nur einigermaßen befriedigende Uebersicht über die in der Vorzeit verwüsteten Dörfer zu gewinnen.

Der Unvollständigkeit der bisherigen Untersuchungen könnte nun freilich dadurch abgeholfen werden, daß das Gegebene durch Hinzufügung des Fehlenden ergänzt würde; aber dadurch würde eine Uebersicht doch nicht erreicht und außerdem der Mangel einer nach einheitlichen Grundsätzen geführten Untersuchung nicht gehoben werden. Um nun einmal einen Versuch einer zusammenfassenden, möglichst vollständigen Darstellung zu machen, veröffentliche ich in dem vorliegenden Jahrbuch zunächst einen Theil der Ergebnisse meiner historisch=geographischen Forschungen, indem ich den Vereinsmitgliedern einen Bericht über die untergegangenen Dörfer der ehemals so genannten Länder Boizenburg und Plau abstatte. Ich habe mich nämlich veranlaßt gesehen, für die Eintheilung des zu behandelnden Gegenstandes auf die älteste

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Gliederung unseres Landes in der germanischen Zeit zurückzugehen, weil dieselbe, mehr abgerundet als die heutige Eintheilung in Aemter, für meine Zwecke geeigneter schien. Uebrigens dürfte es auch nicht unangemessen sein, bei der Behandlung früherer Zeiten frühere Verhältnisse zu Grunde zu legen.

Die ehemalige Eintheilung Meklenburgs nach Ländern ist die Grundlage unserer heutigen nach Aemtern. Sie ist höchst wahrscheinlich aus vorgefundenen wendischen Einrichtungen von den eingewanderten Deutschen übernommen. In den meisten Fällen entsprechen die alten Länder (terrae) den Umgegenden unserer heutigen Städte; in einzelnen von ihnen hat sich kein städtisches Gemeinwesen gebildet, diese Länder sind dann meistens benachbarten, mit einem Amtssitz in einer Stadt versehenen einverleibt. Eine ausführliche Darstellung jener alten Eintheilung kann ich wegen der Umfänglichkeit, die nicht zu vermeiden wäre, hier nicht geben; ich gedenke dies später anderen Ortes zu thun. Ich bitte darum, zunächst die von mir gewählte Eintheilung als eine solche betrachten zu wollen, der geschichtliche Verhältnisse zu Grunde liegen, und es auch zu übersehen, wenn ich aus Gründen der Zweckmäßigkeit vielleicht eine alte Grenze nicht genau innehalte oder sie irrthümlich falsch ziehe.

Durchweg werden also die einzelnen Gruppen in meiner Arbeit den Umgegenden unserer Städte entsprechen, das mag zur Orientirung der Leser vorläufig genügen.

Wollte ich meine Ausgabe völlig lösen, so müßte ich über jedes untergegangene Dorf 1 ), sowie über jedes frühere Nebendorf (Colonie, Meierei, Schäferei mit eigenem Namen) den Nachweis führen, wo es gelegen, wie weit sich seine Feldmark erstreckte und welche Entwickelung es während seines Bestehens genommen hat. Daß ich dies höchste Ziel lange nicht erreicht habe, wird sich aus dem Nachstehenden ergeben. Es wird sich aber auch zeigen, daß es mit den mir zu Gebote stehenden Mitteln allein nicht möglich sein kann. Ich weiß aber, daß ich mit Hülfe derjenigen Bewohner unseres Landes, welche in ihrer Theltnahme für die Erforschung unserer Geschichte ein aufmerksames Auge und Ohr für alles haben, was an frühere Zeiten und vergangene Erscheinungen erinnert, daß ich mit Hülfe dieser Männer werde sicherere und ausführlichere Ergebnisse bringen können. Darum richte ich an alle Freunde unserer


1) Die alten wendischen Burgstätten aufzuführen, hat nicht in meiner Absicht gelegen. Die Ursache, warum dies bei einzelnen Burgen geschehen ist, wird meiner Asicht nach leicht zu errathen sein.
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vaterländischen Geschichte die Bitte um freundliche Mittheilungen darüber, was Sie von ehemaligen Ortschaften wissen und was sie in Erfahrung bringen können. Dergleichen Mittheilungen würden betreffen: alte Dorfstätten, Ruinen, ausgegrabene Fundamente, alte Wälle und Gräben, Flurnamen, Sagen von ehemaligen Kirchen, Ritterburgen und Dörfern u. s. w. Sehr wichtiges Material werden alte amtliche, städtische, kirchliche, ritterschaftliche und klösterliche Acten liefern können. Man achte auch das Kleine nicht für zu gering und scheue sich nicht davor, daß man über schon Bekanntes berichten könnte.

Nach der Darstellung der untergegangenen Dörfer in den beiden Ländern Boizenburg und Plau gebe ich ein Verzeichniß aller mir bisher bekannt gewordenen ehemaligen Ortschaften des ganzen übrigen Großherzogthums Meklenburg=Schwerin, ebenfalls nach den alten Ländern geordnet. Ich hoffe, daß ich besonders iiber diese wie über andere von mir noch nicht entdeckte Dörfer zahlreiche Mittheilungen erhalten werde. Aber auch über die Dörfer von Boizenburg und Plau sind, wie sich aus meiner Darstellung ergiebt, ergänzende und vielleicht berichtigende Nachrichten nöthig und höchst willkommen. Ich wiederhole noch einmal meine höfliche und dringende Bitte um Unterstützung.

Daß ich die Ergebnisse früherer Forschungen, besonders in der Uebersicht der untergegangenen Ortschaften, benutzt habe, ist selbstverständlich. Bei der beabsichtigten Kürze des Verzeichnisses habe ich nur ab und zu die Namen derer genannt, die vor mir nach verschwundenen Dörfern mit Erfolg gesucht haben. Wer unsere Jahrbücher und Urkunden kennt, weiß auch, wem ich in dieser Hinsicht zum Danke verpflichtet bin. Nicht unerwähnt darf ich aber lassen, daß ich bei meiner Arbeit von allen Beamten des Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchivs auf das freundlichste unterstützt wurde.

Die öfters gebrauchten Abkürzungen bedeuten:

Til. Stella: Karten und Berichte des Mathematikers Tilemann Stella, der um die Mitte des 16. Jahrhunderts in Meklenburg wirkte.

v. H.: Die Karten von Meklenburg von B. Ch. v. Hoinckhusen, gestorben 1722.

LVK.: Die vor einigen Jahrzehnten aufgenommenen Karten zur Landesvermessung.

v. Sch.: Die große Karte von Meklenburg des Grafen v. Schmettau, erschienen 1788.


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I. Im Lande Boizenburg.

1. Bergstorf (Borgstorf).

Das Dorf Bergstorf oder Borgstorf, wie es auch öfters in den Acten genannt wird, ist sehr früh untergegangen. Denn als 1335 Eckart Marsow und seine Brüder auf ihren Antheil an Borgstorf verzichteten, sprachen sie nicht mehr von einem Dorfe, sondern nur von "deme ghůde tů Borghestorpe". Ebenso drückte sich Otto v. Schack aus, als er 1459 seinen Antheil "an deme Ghude to Borchstorpe" an Herzog Heinrich von Meklenburg für 180 Mk. verkaufte. Auf diese Weise ging die Feldmark ganz in herzoglichen Besitz über. Aus einer Zarrentiner Klosterurkunde vom 26. Dec. 1464 geht dann hervor, daß dieselbe in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an die Bauern zu Zweedorf verpachtet war, denn die Herzoge Heinrich und Albrecht verpfändeten laut dieser Urkunde für 145 Mk. eine jährliche Hebung von 11 Mk. "vth vnseme Dorpe Berchstorpe, bolegen by Twedorpe", an das genannte Kloster und bestimmten, daß diese Pacht solle gehoben werden "von vnsen Inwanernn vnd Buren to Twedorpe, de den Acker, Wiske vnd Slusen (Schleuse) dessulven vnses Dorpes Berchstorpe, dat vorwustet is, vnder der Ploch, in Hure (Heuer) vnd Besittinge hebben."

Da zu Bergstorf eine Schleuse war, so grenzte die "bei Zweedorf liegende" Feldmark ohne Frage an die Stecknitz, den Grenzfluß zwischen Meklenburg und Lauenburg. An diesem Flusse giebt es nun seit alter Zeit mehrere Schleusen, uns gehen indessen, wie sich später erweisen wird, hier nur zwei an, und zwar die Schleuse, welche an der Stelle liegt, wo der Fluß zuerst die meklenburgische Grenze berührt, welche nach einem ehemaligen Schleusenwärter Niebuhr Niebuhrs=Schleuse genannt wird, und die eine Viertelmeile südlicher befindliche Dücker=Schleuse.

In den Bederegistern des Amtes Boizenburg wird mitgetheilt, daß die Pacht "to Barchstorp" 1460 vierzehn Mk. betrug und daß 1462 elf Bauern, von welchen zehn nachweislich zu Zweedorf wohnten, das Bergstorfer Feld bebauten. In einem Bederegister von 1538 heißt es: "ein wust Feld, Borgestorpe genannt, buen de sulwigen Buren" (nämlich die Zweedorfer).

In den Landesgrenzacten von 1586 und 1587 findet sich die Bemerkung: "Bei der Niebuhrs=Schleuse fließt ein schöner Bach

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in die Stecknitz, der Borgerstorfer Bach genannt", der 1/4 Meile die Grenze bildet. Andere Grenzacten, wahrscheinlich von 1577, berichten, daß die "Feldmark Borgerstorf" mit dem Ochsenfelde und dem Brötener Felde grenzte, und ferner, daß das Ochsenfeld, das Brötener und das Wendisch=Liepser Feld zulammenstießen.

Nach diesen Mittheilungen läßt sich die Lage der Feldmark Bergstorf sicher feststellen. Sie umfaßte den nördlichen Theil der jetzigen Zweedorfer Feldmark und wurde im Norden von Bröten (in Lauenburg), im Westen von der Stecknitz, im Süden vom Dorfe Zweedorf und im Osten von der ehemals noch unbebauten Schwanenheide, der jetzigen Feldmark Schwanheide, begrenzt. Im äußersten Nordosten stieß sie, wie die Feldmarken von Bröten und Wendisch=Lieps, an das Ochsenfeld. Die Lage der alten Dorfstätte von Bergstorf ist uns dagegen bisher noch unbekannt.

Der Name des mit Bergstorf grenzenden Zweedorf veranlaßt uns, hier noch eine Betrachtung anzustellen. In Meklenburg giebt es zwei Dörfer Namens Zweedorf (bei Boizenburg und bei Neubukow) und eines Namens Zwiedorf (bei Stavenhagen); alle drei scheinen nach der Bedeutung ihres Namens aus je zwei Dörfern entstanden zu sein. Von Zweedorf bei Neubukow ist dies nachgewiesen: es bildete sich aus den beiden Dörfern Albertsdorf und Wozezekendorf. Erhielt unser Boizenburger Zweedorf aus gleichem Grunde seinen Namen, so liegt die Vermuthung nahe, daß eines der ehemals zu Zweedorf vereinigten Dörfer Bergstorf gewesen ist, da ja wenigstens die Bergstorfer Feldmark mit der Zweedorfer vereinigt wurde. Allerdinqs begegnet uns der Name Zweedorf schon sehr früh, 1252 (Urkb. II, Nr. 704), aber Bergstorf scheint auch sehr früh, vor 1335, untergegangen zu sein. Diese Thatsache spricht also nicht gegen die Vermuthung. Es ist mithin möglich, daß vor dem Sohre 1252 Bergstorf mit einem andern südlich daneben gelegenen Dorfe, dessen Namen wir bis jetzt noch nicht kennen, zusammengelegt wurde und das so aus diesen zwei Dörfern entstandene Dorf den Namen Zweedorf erhielt, ähnlich so, wie es mit Zweedorf bei Neubukow nachweislich der Fall ist.

2. Kladram.

Die älteste Nachricht von Kladram stammt aus einer Urkunde vom Jahr 1444, in welcher Herzog Heinrich von Meklenburg erklärt, daß er den Heinrich Sprengel zu Gresse wegen des Gutes "to Notstorpe myt synen tobehoringhe Liptze (Wendisch=Lieps) und

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vnd Kladrem" während der Lebenszeit von Segeband Wittorps Wittwe unangefochten lassen wolle, daß er sich aber nach deren Tode alle Befugniß vorbehalte. Dies Kladrem ist offenbar das bald darauf in den Amtsacten von Boizenburg genannte Domanialdorf Kladram. Nach einem amtlichen Pacht= und Bederegister von 1458 bestand das Dorf Kladram aus einem Mühlengehöft, zu welchem noch ein Kathen gehörte, einem größeren und einem kleineren Bauergehöft. In gleichen Registern von 1459 bis 1468 wird in Kladram neben dem Müller noch ein Bauer aufgeführt; 1485 ist auch dieser letzte Bauer (Wilken Reimer) nicht mehr verzeichnet. Ein Boizenburger Bederegister von 1538 bringt zwischen den Dörfern Nostorf und Zweedorf die Mittheilung: "Cladram, ein wust Feld, buen desse nafolgende," nemlich 3 Bauern zu Nostorf und einer zu Zweedorf. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts lagen also die Bauergehöfte schon wüst, während die Mühte erhalten war.

Ein Boizenburger Pachtregister von 1577/78 nennt nach den Dörfern Bickhusen und Rensdorf: "Kladrum", hier zuerst in dieser Form, und dann Nostorf, Zweedorf u. s. w. 1584/85 war das "Kladrumer Feld" ebenfalls wie früher an Bauern zu Nostorf und Zweedorf verpachtet, und es wurde für dasselbe etwa der dritte Theil der Pacht entrichtet wie für Nostorf. Hierauf dürfen wir schließen, daß die Feldmark überhaupt klein war und von Anfang an wohl nicht viel mehr als zwei Bauerhufen enthielt.

In einem amtlichen Geld= und Kornhebungs=Register von 1603 steht zwar unser untergegangenes Dorf ohne weitere Bemerkung in der Reihe der bewohnten Ortschaften: "Bickhusen, Rensdorf, Cladrum, Nostorf" u. s. w.; aber das berechtigt sicher nicht zu der Annahme, daß auch Kladram damals wie die übrigen verzeichneten Dörfer von Bauern bewohnt war. Denn die kleine Geldpacht von nur 3 Mk., welche nach diesem Register aus Kladram zn heben war, zahlte gewiß der dortige Müller allein, der schon 1458 2 Mk. 10 Schill. geben mußte. Voll besetzte Bauerdörfer zahlten etwa 20 Mk. Die Boizenburger Amtsbeschreibung von 1635 spricht darum auch nur von der Clarer (d. i. Kladramer) Mühle.

Ein Zweedorfer Kirchen=Visitations=Protokoll von 1650 theilt mit, daß dies Kirchspiel aus den Ortschaften: Zweedorf, Nostorf, dem Meierhof Schwanheide, der Schäferei Wendisch=Lieps, dem Boizenburger Bürgerhof und der "Cladrümer Mühle" bestehe.

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Nach der genannten Amtsbeschreibung von 1653 war die Kladramer Mühle abgebrannt. Nach einer späteren Mittheilung in den Amtsacten war sie schon zu Anfang des "dänischen Krieges" (1625 bis 29) durch Brand zerstört. Die der "Clarer Mühle" mahlpflichtigen Dörfer Nostorf, Rensdorf, Zweedorf und Bickhusen sollten, bis die Mühle wieder ausgebaut sein würde, in Boizenburg mahlen lassen. 1648 unternahm es der Müller Schlie. die Mühle wieder zu bauen, wofür er sie 6 Jahre ohne Pachtzahlung brauchen durfte.

Ein Landbederegister von 1660 bemerkt: "Kladrum ist eine wüste Feldmark, die zuvor die Nostorfer gebruket und 2 Mk. davon geben. Ist ihnen von des Herzogs Amtleuten genommen und wird itzo zur Schwanheide gebruket."

Amtsacten vom Jahr 1714 berichten endlich über die Schwanheider Mühle, daß dieselbe "vormals Clar=Mühle genannt" sei. Dies ist natürlich die alte Kladramer Mühle. Seitdem verschwindet begreiflicher Weise der alte Name, und unsere Forschung ist hiermit zu Ende.

Nach diesen gesammelten Mittheilungen glauben wir die Lage des ehemaligen Dorfes Kladram bei der Schwanheider Mühle suchen zu müssen, denn es ist doch wahrscheinlich, daß die Bauergehöfte sich in unmittelbarer Nähe der Mühle befanden. Die ehemalige Feldmark gehört jetzt größtentheils nach dem erwähnten Bericht von 1660 zu Schwanheide; ein kleiner Theil derselben mag an Zweedorf gekommen sein, da seit dem 16. Jahrhundert ein Zweedorfer Bauer Kladramer Acker in Pacht hatte.

3. Klemperow.

Im Ratzeburger Zehntenregister von etwa 1230 werden unter den Dörfern des Landes Boizenburg nach dem meklenburgischen Urkundenbuch (I, S. 378) aufgezählt: N[iclesse], C[alin]terowe, N[ien]dorpe, [Ba]lendorpe, K[a]rr[entin] u. s. w. Die in Klammern stehenden Buchstaben sind Ergänzungen, die nöthig waren, weil das Original stellenweise unlesbar ist. Der in der Form Calinterowe gegebene Ortsname beansprucht hier unsere Aufmerksamkeit besonders. Wäre derselbe richtig ergänzt, so würde er später wahrscheinlich Klintrow gelautet haben. Ein solcher Ortsname findet sich aber nirgends, wir dürfen daher mit Recht vermuthen, daß die Ergänzung keine glückliche gewesen ist Eine neue sehr sorgfältige Prüfung des Originals im Hauptarchiv zu Neustrelitz, auf meine Bitte von Herrn Dr. von Buchwald unternommen, hat

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denn auch zu dem Ergebniß geführt, daß an 6. Stelle nicht ein t, sondern vielmehr ein unten langer Buchstabe steht und daß für die Lücke [alin] noch etwas mehr zu ergänzen ist. Wir vermuthen, daß der Name Calimperowe lauten soll und zwar aus folgenden Gründen.

In einer Zarrentiner Klosterurkunde und häufiger in alten Acten des Amtes Zarrentin findet sich der Name eines untergegangenen Ortes in der Form Klemperow. 1371 verkauften nach der erwähnten Urkunde die Gebrüder von Züle (zu Kammin und Gudow) dem Kloster Zarrentin "dat dorp tu Klemperowe" für die Aufnahme zweier Töchter des Vollrath v. Züle in das Kloster. Ausgeschlossen von diesem Verkauf waren nur 2 Hufen, die den "Sprengheren" gehörten. In den Acten, betreffend Verpfändungen des Amtes, wird unter dem Jahre 1578 berichtet: Der Manhagen bei Pamperin, das Holz zu Niclesse (jetzt Nieklitz), Klemperouholz, Valluhner Horst, das wüste Feld zu Wackerbeke sammt der zugehörigen Hölzung, das Vitkouwer (Vietower) Holz gehören dem Kloster Zarrentin) eigenthümlich. 1579-92 wird der Holzbestand auf den Feldern zu Nieklitz, Klemperow, Vietow, Wackerbeke (untergegangen) und Manhagen aufgezählt. Nach Berichten aus den Jahren 1588-90 gehörten Klemperow, Wackerbeke und der Manhagen zu dem an Bernd Winterfeld verpfäandeten Amte Zarrentin. Klemperow und Wackerbeke waren nach diesen Berichten wüste Feldmarken, theilweise mit Holz bestanden. während der Manhagen ein Forstrevier zu sein scheint. Klemperow, das 1371 noch bewohnt, 1388 aber bestimmt schon wüst war, muß nach all diesen Acten zwischen Nieklitz und Vietow zu suchen sein, Wackerbeke hat bei Boize gelegen, der Manhagen bei Pamperin.

In die Feldmarken der beiden Dörfer Nieklitz und Vietow drängt sich von Süden die Feldmark von Tüschow hinein. Aus dieser Feldmark heißt (nach einer Mittheilung des Lehrers Voß zu Schwerin, gebürtig aus dem Amte Boizenburg) noch heute eine bewaldete Anhöhe östlich vom Tüschow=Schaalhöfer Wege an der Feldscheide im Volksmunde Klimprower Berg. Dieser Berg liegt sicher auf der ehemaligen Feldmark Klemperow oder in unmittelbarer Nähe derselben. In jener Gegend stand also einst das längst verschwundene Dorf Klemperow oder Klimperow, und dies Dorf muß dasselbe sein, welches das Ratzeburger Zehntenregister nach Nieklitz aufführt: C[alin]terowe (nach dem Urkundenbuch) oder besser Calimperowe.

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Dieser Behauptung steht nun scheinbar die Thatsache entgegen, daß die Dörfer Nieklitz, Tüschow und Vietow zum Amte Wittenburg (=Zarrentin) gehören, und Klemperow doch als das alte Calimperowe mußte im Amte Boizenburg gelegen haben. Ja, aber auch nur scheinbar. Denn die Grenzen des alten Landes, des nachmaligen Amtes Boizenburg, schlossen nach allen urkundlichen und actenmäßigen Zeugnissen früher noch die Dörfer Nieklitz und Tüschow ein (nicht Vietow, was auch für unsere Behauptung nicht nöthig ist). Darum gehören noch heute sowohl Nieklitz wie Tüschow zum Kirchspiel Granzin und mit diesem zur Boizenburger Präpositur, denn die Kirchspielsgrenzen wurden nicht so leicht verändert wie die Amtsgrenzen. Und wie jene Dörfer, so gehörte auch das auf Nieklitzer oder Tüschower (oder Benniner) Feldmark untergegangene Klemperow ursprünglich zum Lande Boizenburg; weil es späterhin aber von dem Kloster Zarrentin erworben wurde, so schied es selbstverständlich aus dem Amte Boizenburg aus. So ist es wie Nieklitz zum Amte Wittenburg=Zarrentin gekommen.

Zum Schluß können wir noch für unsere Behauptung eine Stelle aus dem Kirchen= u. Visitationsprotokll von Granzin aus dem Jahre 1579 anführen. Nach demselben hat der Pfarrer "vom Hofe Tüschow nichts zu heben, sondern Jachim Gule giebt ihm nach reinem guten Willen. Da soll ehzeits ein Dorf gelegen sein. Den meisten Acker davon haben bie Benninschen zur Pacht."

Nach einer noch lebenden Volkssage soll auf dem Neibehn, einer Ackerfläche, durch welche die Grenze von Bennin und Sternsruh, einem seit 1845 so benannten Nebengut von Tüschow, geht, 1 ) ehemals eine Stadt gelegen haben (Lehrer Voß).

Die Uebereinstimmung dieser Volkssage mit jenem Visitations=Protokoll in Bezug auf die Lage des untergegangenen Ortes, der in der Sage allerdings aus einem Dorfe zur Stadt geworden ist, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Nach all diesen Zeugnissen dürfen wir mit Zuversicht behaupten, daß die Feldmark Klemperow zwischen Nieklitz, Tüschow und Bennin und das Dorf selbs tin der Nähe der Grenze von Bennin und Tüschow lag.

4. Wendisch=Greven.

Am Ende eines Pachtregisters vom Amte Boizenburg aus dem Jahre 1453 steht die Bemerkung: "alle wuste veltmarke vnde


1) Nach der v. Schmettauschen Karte bildet der Neibehn den nordöstlichen Theil der Benniner Felbmark.
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acker an beden vogedygen (Boizenburg und Wittenburg) is nicht vorgeuen, noch werden se buwet, der vele synt." Zu diesen vielen wüsten Feldmarken wird neben dem bereits aufgesuchten Dorfe Klemperow und den noch zu ermittelnden Dörfern Solkow und Schild auch Wendisch=Greven zu zählen sein. Außerdem waren damals die später wieder bewohnten Dörfer Nieklitz, Tüschow und Kuhlenfeld (ehemals Kulendorf genannt) wüst.

Daß wir Wendisch=Greven in der Nähe des jetzigen Kirchdorfs Greven, früher der Unterscheidung wegen sicher auch Deutsch=Greven genannt, zu suchen haben, ergiebt sich schon aus dem Namen. Das jetzige Greven besteht nun zwar noch aus zwei Theilen, einem Hofe und einem Bauerdorfe, und man könnte deshalb versucht sein, eines von beiden für das alte Wendisch=Greven zu halten; aber dies ist darum nicht möglich, weil der Hof Greven (nach Granziner Pfarracten, Pfarrhebungen 1662) erst im Jahre 1612 auf wüsten Bauerhufen aufgebaut wurde. Die Nachricht wird richtig sein, denn vor 1612 wird dieses Hofes in den Acten nicht Erwähnung gethan, und vor dem 30jährigen Kriege war derselbe nachweislich vorhanden. Im 17. Jahrhundert war aber das Dorf Wendisch=Greven längst untergegangen.

Nach einer Urkunde vom 15. December 1396 über eine Verhandlung vor dem herzoglichen Gerichte zu Schwerin (Jahrb. 13, 350) empfing die Ehefrau des Henning v. Königsmarck, Elsebe, vor Jahren die Züle'schen Güter in Vellahn, Gallin, Greven, Wendisch=Greven und Granzin als Leibgedinge für die 1500 Mk., welche sie ihrem ersten Ehemanne Detlev v. Züle als Brautschatz mitgebracht hatte. Nach den Lehnacten des Archivs verkaufte Henning v. Konigsmarck 1403 die Dörfer Gallin, Greven, Wendisch=Greven und alles, was er in Granzin und Vellahn besaß, wie es die v. Züle vor ihm je freiest besessen hatten, für 1600 Mk. an die Herzoge von Meklenburg, (König) Albrecht und Johann. Wendisch=Greven war also ehemals ein Lehn und wurde 1403 herzoglich. Damals bestand das Dorf sicher noch, aber bald daraus wird es untergegangen sein, denn die ziemlich vollständigen Boizenburger Bederegister aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts führen es nicht mehr auf. Ueberhaupt haben sich bis jetzt in späteren Acten niemals mehr Mittheilungen über dies verschwundene Dorf gefunden.

Da uns aus diesem Grunde zuverlässige und bestimmtere Nachrichten über die Lage des Ortes fehlen, so ist es sehr schwer und gewagt, dasselbe unterzubringen. Daß es in der Nähe des jetzigen Greven gelegen haben muß, ist bereits gesagt. Aber

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welchen bestimmteren Platz sollen wir ihm anweisen? In den Vermessungsacten des heutigen Dorfes Greven zu Anfang des vorigen Jahrhunderts kommen unter vielen anderen folgende Flurnamen vor: "im Wendschen Soed, aus der Dörpstäde und vorm Dorfe auf dem Wendörp". Es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Benennungen in der Erinnerung an das ehemalige Wendisch=Greven entstanden sind und darum noch zur näheren Feststellung der alten Feldmark dienen können.

Die Vermessungsacten geben nun freilich über die genaue Lage der genannten Fluren leider auch keinen Ausschluß, aber aus der ganzen Darstellung geht doch mit einiger Gewißheit hervor, daß sie alle im Norden und Nordwesten von Greven lagen. Der "Wendsche Soed" wird als am Galliner Wege gelegen bestimmt bezeichnet, westlich davon muß die "Dörpstäde". und wieder westlich von dieser, jedenfalls nördlich vom Greven=Büchener Wege, das Feld "auf dem Wendörp" liegen.

Die Feldmark des untergegangenen Dorfes Wendisch=Greven entspricht daher wahrscheinlich dem nordwestlichen Theile der Feldmark des heutigen Greven.

5. Solkow.

Ueber das Dorf Solkow erhalten wir erst Mittheilungen aus einer Zeit, wo dasselbe schon untergegangen war. Im Landbederegister von 1560 steht hinter dem Verzeichniß der Bede aus Gr.=Bengerstorf: "2 M die Buren samptlichen vom Felde Solkow". Das Kirchen=Visitations=Protokoll von Granzin aus dem Jahre 1590 bringt die Nachricht, daß dem Pßastor daselbst ein Stück Acker "by dem Solkower Wege bis aus den Berg ungefähr von 3 Scheffeln Saat" gehöre. Von diesem Solkower=Wege ist auch in dem Visitations=Protokoll von 1662 die Rede. Ein Boizenburger Amtsregister von 1645/46 theilt mit, daß die "Feldmark Solkow" von den Bauern zu Gr.=Bengerstorf bebaut werde. Eine Boizenburger Amtsbeschreibung aus dem Ende des 17. Jahrhunderts macht den Vorschlag, man möge aus den Feldern Vietow, Schildfeld, Karrentin, das damals unbewohnt war, und Solkau einen Meierhof bilden. In den Acten, betreffend die Grenzen des Amtes Boizenburg, von 1703 heißt es: "Auf dem Gr.=Bengerstorfer Felde geht die richtige Grenze (nach Bennin zu) an dem sogenannten Holze Solkau mitten durch einen Ellern= und Birkenbusch", und in den Vermessungs=Acten von 1708 werden auf dem Granziner Felde genannt: "Das Katerland" (Kossatenland) auf der Solkau

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und ein Ackerstück "auf dem Voßberge hinten in der Solkau". Nach diesen, wenn auch nur spärlichen Mittheilungen ist es nicht zweifelhaft, daß das Solkower Feld die Feldmark eines untergegangenen Dorfes Solkow bezeichnet und kein bloßer Flurname ist, zumal da es in dem erwähnten Amtsregister ausdrücklich Feldmark genannt wird.

Die Lage dieser Feldmark läßt sich auf Grund der überlieferten Berichte allerdings nur ungefähr bezeichnen; aber sie ist nach denselben nothwendig zwischen Gr.=Bengerstorf, Granzin und Bennin zu suchen, und zwar muß der größte Theil des Solkower Feldes zur heutigen Feldmark von Bengerstorf, ein kleiner vielleicht zu der von Granzin gehören.

6. Unbekanntes Dorf "auf der Wendischen Feldmark bei Granzin".

Im Jahre 1556 verkaufte Jürgen Bischwang zu Körchow an Albrecht v. Lützow die "sogenannte Wendische Feldmark bei Granzin" für 1000 Mk. 1571 beklagte sich Albrecht v. Lützow in einem Schreiben an Herzog Johann Albrecht von Meklenburg, er habe vor 15 Jahren von Jürgen Bischwang zu Körchow eine wüste Feldmark, "die olde Wendische Feldmark genannt", erblich gekauft und 5 Jahre geruhsam besessen. Vor 10 Jahren habe aber der Herzog diese Feldmark "zum Amte Wittenburg genommen und bis jetzt gebrauchen lassen." v. Lützow bittet endlich um gerichtliche Entscheidung in dieser Angelegenheit. Es wurde der Streit indessen 1571 durch einen Vergleich geschlichtet, nach welchem v. Lützow dem Herzoge die Feldmark gegen eine Entschädigung von 1000 Mk. abtrat. Nur diese wenigen Mittheilungen haben wir über diese Wendische Feldmark, Dieselben bezeugen indessen genügend, daß wir unter der Wendischen Feldmark das Feld eines ehemaligen Dorfes zu verstehen haben, daß dieses Dorf nicht mit Wendisch=Greven (s. Nr. 4) zu verwechseln ist und daß es ebenfalls nicht mit Solkow (s. Nr. 5) identisch sein kann. Denn mit dem Ausdruck Feldmarki wird erstens in damaliger Zeit, wie noch jetzt, ausnahmslos das Feld eines bestehenden oder wie hier eines ehemals vorhandenen selbständigen Dorfes bezeichnet. Daß dies ehemalige Dorf ferner nicht Wendisch=Greven gewesen ist, geht schon aus seiner Lage "bei Granzin" hervor, da Wendisch=Greven nach unseren Ermittelungen nordwestlich von dem heutigen Greven lag, also die Granziner Grenze nicht berührte. Endlich ist es auch nicht das untergegangene Solkow, denn dieses lag, wie

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unter Nr. 5 nachgewiesen ist, nicht an der Grenze des Amtes Wittenburg und konnte darum nicht wohl wie unsere Wendische Feldmark "zum Amte Wittenburg genommen" und von dort "gebraucht" werden. Außerdem wissen wir auch, daß um 1560 die Gr.=Bengerstorfer Bauern Solkower Feld in Pacht hatten. Auf der Wendischen Feldmark bei Granzin lag darum ein anderes, bisher dem Namen nach nicht bekanntes Dorf.

Die Bezeichnung Wendische Feldmark dürfte aber darauf hindeuten, daß das ehemalige Dorf auch durch den Ausdruck Wendisch von einem andern gleichnamigen Dorfe unterschieden wurde; und wenn wir dies voraussetzen, so liegt der Schluß nahe, daß es Wendisch=Granzin hieß, weil seine Feldmark die Wendische Feldmark bei Granzin genannt wurde.

Da diese Feldmark bei Granzin nach der Mittheilung von 1571 im Jahre 1561 dem Amte Wittenburg einverleibt wurde und wahrscheinlich bei diesem Amte geblieben ist, so können wir sie passender Weise nur da suchen, wo das Granziner Feld an das Amt Wittenburg stößt, d. i. nordöstlich von dem Dorfe Granzin. Auf nähere Bestimmungen wagen wir uns aber vorläufig noch nicht einzulassen, denn die vorhandenen dürftigen Nachrichten berechtigen dazu nicht.

7. Schild.

Im Jahre 1448 (Jahrb. 9, 476) verkauften Werner Marsow und sein Sohn Werner zu Zahrenstorf an Gerd Bassewitz ihre "erflyken houen vnde dat gantze gut (nicht Dorf, wie es im Jahrb. 9 heißt), dat de Schylt ghenomet ys, belegen tusken twen wateren, also der Doberschen (jetzt Schilde) vnde der Schalen —  —  — dat horet to deme Schylde, an deme Kerspel to Grantzyn belegen, myt allem akkere buwet onde vngebuwet". Es ist hier zwar nicht bestimmt gesagt, daß es ehemals ein Dorf Schild gab, nach welchem später die wüste Feldmark den Namen trug, doch ist die ganze Fassung der Art, daß man annehmen möchte, das Gut Schild sei die Feldmark eines früheren Dorfes Schild, zumal da dasselbe einem bestimmten Kirchspiel zugewiesen ist. Dieses fragliche Dorf ist dann ursprünglich ein Lehngut gewesen, das 1448 seinen Besitzer wechselte. Das Landbederegister von 1560 berichtet unter Bennin: "8 Mk. geben die Benniner von den wüsten Feldern Schilde und Tuskow" (Tüschow). Hier wird das Feld Schild in gleicher Weise bezeichnet wie die Feldmark des um die Zeit unbewohnten, nach seinem Namen schon in der Wendenzeit vorhandenen und

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nach 1560 wieder ausgebauten Gutes Tüschow; es ist darum mit ziemlicher Gewißheit anzunehmen, daß unter demselben ebenso wie unter dem Felde Tüschow die Feldmark eines ehemaligen Dorfes zu verstehen ist. Aber dies Dorf Schild war 1560 kein Lehn mehr, sondern unzweifelhaft in Besitz der herzoglichen Kammer.

Die unter Solkow schon erwähnte Amtsbeschreibung aus dem Ende des 17. Jahrhunderts theilt mit, daß das Schildfeld dem Dorfe Bennin seit 1667 für 133 Thlr. 44 ßl. verpachtet war. Vorher hätten es die Benniner theils für Pachtgeld, theils für Dienstfuhren benutzt. "Wie lange aber Bennin solches Feld in Besitz gehabt. davon findet sich keine Nachricht." Das neue Feld jenseit der Schilde habe bis vor 60 bis 70 Jahren noch zu dem Schildfelde gehört, sei aber dann um 2 Bauern in Kl.=Bengerstorf an v. Lützow zu Goldenbow vertauscht. Dieses neue Feld wurde auf diese Weise eine Pertinenz von Goldenbow. Im vorigen Jahrhundert entstand auf demselben ein Meierhof Namens Neuenfeld, der 1810 zuletzt im Staatskalender aufgeführt ist und dessen Feld jetzt einen Bestandtheil des Gutes Rodenwalde bildet.

Die Lage der Feldmark Schild ist nach den gegebenen Berichten ziemlich genau bestimmt: dieselbe fällt ungefähr mit der Feldmark des in neuerer Zeit entstandenen Ortes Schildfeld zusammen. Die Lage des Dorfes aber, dessen Vorhandensein nicht einmal unzweifelhaft feststeht, kann natürlich nicht näher angegeben werden.

8. Hof Bretzin.

Das Dorf Bretzin und die jetzige unbewohnte Feldmark Hof Bretzin bildeten noch bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts eine ungetheilte Feldmark, bis der Besitzer von Bretzin, Kammerrath v. Hahn, damit begann, einige Bauern zu legen und auf diese Weise neben den noch übrigen kleinen drei Bauerfeldern eine Hoffeldmark zu bilden. 1793 wurde der Nachfolger v. Hahns im Besitze, Namens Michelsen, vom Lehnsfiskal wegen der Niederlegung der Bauern angeklagt. Er wußte sich aber so geschickt zu vertheidigen, daß er mit der anfänglich geforderten Wiederherstellung der Bauerhufen zuletzt verschont wurde. Damals wird auf diesem neuen Hoffelde von Bretzin ein Hof erbaut sein, der im Staatskalender von 1797 zuerst als ein selbstständiges Gut unter dem Namen Hof Bretzin auftritt, 1798 jedoch schon mit Wiebendorf, zu welchem Gut es noch jetzt als Pertinenz gehört, unter demselben Besitzer aufgeführt wird. Die nicht gelegten Bauerstellen, welche

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als Pertinenz zu Badekow gehörten, wie noch jetzt, heißen seitdem Dorf Bretzin. Der Hof bekam von der alten Bretziner Feldmark den größeren südwestlichen, das Dorf den kleineren nordöstlichen Theil.

In der Raabeschen Ortskunde (herausgegeben 1856) werden zu Hof Bretzin 27 Einwohner gezählt. In der Volkszählung von 1867 wird dieses Hofes nicht mehr gedacht, ein Beweis, daß derselbe nur noch eine unbewohnte Feldmark war. Der Staatskalender nennt ihn indessen erst seit 1888 "Feldmark".

9. Steder.

Das Dorf Steder lag unmittelbar südlich von dem ritterschaftlichen Bauerdorf Niendorf an der Krainke, so daß beide zusammen eine Ortschaft zu bilden schienen (v. Schmettau's Karte v. Mekl.). Wie der Name sagt, muß Niendorf das später gegründete Dorf sein, also das neue Dorf Steder, welches, natürlich auf Stederscher Feldmark, nördlich von dem alten Dorfe Steder entstand. Die Stedersche Feldmark nimmt den im äußersten Südosten gelegenen Theil des Amtes Boizenburg ein; sie dringt so weit in das hannoversche Land ein, daß sie fast ganz von demselben umgeben ist. Die nordwestwärts gelegene Teldau war in alter Zeit noch unbewohnt, und Steder hing damals also nur an der Besitzer Scheide mit den übrigen Dörfern des alten Landes Boizenburg zusammen.

Seit Anfang des 16. Jahrhunderts waren Steder und Niendorf nachweislich in Besitz der v. Sprengel zu Gresse, später hatten die v. Sprengel auf Badekow beide Dörfer, die 1690 an den Oberstlieutenant Franck verpfändet wurden. 1736 kaufte Ernst Friedrich v. d. Knesebeck Steder und Niendorf aus dem von Sprengelschen Konkurse für 32000 Thlr. N 2/3. Bald darauf wurden die 4 Bauern aus Steder nach Niendorf verlegt und aus dem alten Dorfe ein Hof gemacht. 1762 kauften die 23 Niendorfer Bauern die beiden Güter Steder und Niendorf von dem Gen.=Major v. d. Knesebeck für 38000 Thlr. N 2/3. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurde wiederum der Hof Steder gelegt und das Hoffeld an die Niendorfer Bauerhufen vertheilt. Nach Blücherschen Kirchenacten ist derselbe 1784 noch vorhanden; auch die von Schmettausche Karte, welche 1788 erschien, verzeichnet ihn noch. Nach Ausweis der alten von den Predigern angefertigten sogenannten Martinilisten (Verzeichnissen der Gemeindemitglieder) gab es aber im Herbst 1793 einen Hof Steder nicht mehr. 1796 berichtete der Pastor Arends

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zu Blücher: "Der adelige Hof Steder. Diesen haben die Eigenthümer von Niendorf an sich gekauft, die Gebäude abgebrochen und die Ländereien unter sich vertheilet". Seitdem sind die beiden Feldmarken wieder zu einer einzigen vereinigt, die aber nicht mehr den alten Namen Steder, sondern den neuen Niendorf führt.

10. Unbenanntes Dorf.

Im Visitations=Protokoll der Kirche zu Zahrenstorf vom Jahre 1662 (Seite 198a) werden als Pfarrländereien erwähnt 2 Ackerstücke "vorm Sandberg am Schwartower Feld oder vf der Dorfstete bis an die Gamme". Diese Dorfstätte wird sicher die Stelle bezeichnen, an welcher ehemals ein Dorf gestanden hat. Leider fehlen über dieses Dorf bis jetzt weitere Mittheilungen, und wir können darum nicht einmal den Namen verrathen. Nach der gegebenen kurzen Mittheilung muß es zwischen Zahrenstorf Schwartow und Boizenburg (wegen der Lage der Ackerstücke nach der Gamm zu) gesucht werden. Wahrscheinlich giebt es noch heute in jener Gegend den Flurnamen Dorfstätte. Hier lag vielleicht das Gut oder Vorwerk an der Boize, welches die Stadt Boizenburg 1255 kaufte (Urkb. II, 755).


II. Im Lande Plau.

A. Hauptdörfer.

Unter Hauptdörfern verstehen wir hier alle diejenigen Ortschaften, welche einstmals eine eigene selbständige Feldmark besaßen und nicht auf der Feldmark eines anderen Ortes als Nebendorf, (Colonie, Meierei, Schäferei u. s. w.) aufgebaut wurden.

1. Pripert

Nach sicheren Mittheilungen in den Acten des Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchivs gingen die Grenzen der alten Länder (terrae), der späteren Vogteien (Aemter) Lübz und Plau in uralter Zeit weiter nach Süden als jetzt, weil sicher noch zwei Feldmarken, welche jetzt brandenburgisch sind, zu denselben gehörten. Es sind dies die beiden Feldmarken Stolp und Pripert. Nach einem Revers der v. Rohr über ihre Güter in Meklenburg von 1516 besaß diese Familie unter vielen anderen

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meklenburgischen Gütern an der brandenburgischen Grenze auch "die Feldmark to Priperde mit erer Gerechtigkeit". In einem Landbederegister des Amtes Lübz vom Jahre 1539 heißt es: "Porforn (für Pripert) ist en wüst Feld und gehört dem Fürsten und bruken sich davon de von Meyenborch (als Hintersassen der v. Rohr) und is noch nich to Hovental gelegt." Ein Visitationsprotokoll der Kirche zu Vietlübbe von 1591 berichtet über das Meßkorn des Pastors daselbst: "Das Korn von Krempendorf und Marienburg (= Meyenburg in der Mark) wird gegeben von verwüsteten Feldmarken, so im Fürstenthumb Meklenburg belegen, aber von (den Krempendorfern und Meyenburgern) gbraucht werden. Die eine Feldmark als Stolpt giebt dem Hause Lübz 20 Gulden, wenn die Landbede im Lande Meklenburg gegeben wird. Die andere wirb Perpert genomet und wird zum Hause Plau gerechnet, davon er (der Vietlübber Pastor) die 16 Scheffel Roggen" (erhält).

In den im Schweriner Archiv vorhandenen Acten des Klosters Marienfließ oder Stepenitz westlich von Meyenburg wird noch öfter der wüsten Feldmark Stolpe gedacht. Dies Dorf lag nördlich von Krempendorf an der meklenburgischen Grenze. Noch 1739 war die Feldmark unbewohnt und von den Krempendorfer Bauern bestellt, die dieselbe als ihr Eigenthum betrachteten. Später ist unmittelbar nördlich von Krempendorf das noch jetzt vorhandene Dorf Stolpe wieder aufgebaut oder der nördliche Theil jenes Dorfes, der allein diesseit der Stepenitz liegt, Stolpe genannt worden.

Wir beschäftigen uns hier etwas mehr mit Stolpe, das an sich zwar nicht hierher gehört, weil wir nach der Lage dieses Dorfes auch die von Pripert feststellen können.

Die alte Stolper Feldmark kann nach den gegebenen Mittheilungen nur nördlich von Krempendorf, unmittelbar an der jetzigen meklenburgischen Grenze gesucht werden. Daselbst ist ein tiefer Einschnitt in das meklenburgische Gebiet, welcher größtentheils von den "Krempendorfer und Meyenburger Tannen" ausgefüllt wird. Hier auf diesem Einschnitt lagen ehemals unzweifelhaft die beiden Dörfer Stolpe und Pripert mit ihren Feldmarken und zwar Stolpe, da es zum Amte Lübz gehörte und dessen Feldmark schon im Mittelalter von den Krempendorfern bestellt wurbe, im Westen, da wo jetzt die Krempendorfer Tannen sind, und Pripert, einst zum Amte Plau gehörig und im Mittelalter von den Meyenburgern in Nießbrauch genommen, im Osten, da wo jetzt die Meyenburger Tannen stehen. Diese beiden Feldmarken werden höchst wahrscheinlich sich soweit nach Süden erstreckt haben, daß sie den heutigen Ein=

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schnitt der Mark Brandenburg in das meklenburgische Land ausfüllten, also etwa bis zum Meyenburg=Quaßliner Wege.

Wo die ehemaligen Dorfstätten zu suchen sind, läßt sich von hier aus schwerer ermitteln. Wir brauchen übrigens auf einen Nachweis derselben nicht so großen Werth zu legen, da die Orte längst nicht mehr zu Meklenburg gehören.

2. Gorgelin.

Unterm 10. Mai 1509 (Jahrb. 23, 246) gab der Papst Julius II. einigen höheren Geistlichen den Auftrag, gegen Heine v. Pentz, den Bürgermeister Nicolaus Leppin zu Plau und einige andere Laien, welche den Pfarrer Friedrich Kofal an der Pfarrkirche zu Gorgelin mißhandelt hatten, so lange den Bann zu verhängen, bis dieselben ihr Unrecht gesühnt hätten. "Conquestus est nobis Fredericus Koual rector plebanus nuncupatus parrochialis ecclesie plebis nuncupate in Gorgelin", so heißt es in dem päpstlichen Schreiben. Wir dürfen aus diesem Wortlaut schließen, daß 1509 jedenfalls noch die Kirche, wenn auch nicht mehr das ganze Dorf Gorgelin vorhanden war. Lisch behauptet auf Grund einer Mittheilung aus einem Plauer Amtsregister (Jahrb. 13, 408), daß Gorgelin 1448 schon untergegangen war, weil nach diesem Register die Bauern von Retzow 6 Mk. 4 Schill. Pacht 1 ) von dem Felde "Gorgelin" zahlten, also dasselbe bebauten. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß die Retzower nur einen Theil des vielleicht nur theilweise entvölkerten Dorfes in Pacht hatten, da für die ganze Feldmark die Pachtsumme zu klein ist. In einem v. Rohrschen Revers über die Lehngüter dieser Familie in Meklenburg wird u. a. auch "Gorgelin half" genannt, ohne daß e, wie es sonst geschieht, als wüste Feldmark bezeichnet wird. In einer Plauer Amtsbeschreibung von 1530 heißt es unter Retzow: "In diesem Dorpe hebben de Fursten nichts, sondern von einer wosten Feldmark, Gorgelein genomet, 27 Hoven, davon hebben de Herrn jährlich 9 Gulden 6 Schill. Pacht." Darnach ist es freilich unzweifelhaft daß Gorgelin 1530 schon ganz unbewohnt und die Feldmark an die Retzower Bauern verpachtet war.

Ein Landbederegister von 1539 theilt mit: "Gorgelin ist ein wust Feld, gehort dem Fursten int Amt to Plawe und Lubz. Bruken de Retzower und hefft 35 Hoven".

Die Kirche und Pfarre freilich waren noch vorhanden, denn das Visitations=Protokoll vom Jahre 1534 berichtet: "Gorgelin


1) Nicht VIIX (!) Mark, wie es Jahrb. 13, 408 heißt.
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is mater, in Hertich (Herzog) Albrechts Gebede (Gebiet) in der Vogedie Lupz. Besitter Herr Johann Rose, eme vorlenet dorch de Fursten, alßo Hartich Heinrich, Erich selig und Albrecht anno 1507. Gnevstorf is filia darin." Die Visitation von 1541 weiß aber nichts mehr von der Gorgeliner Kirche und Pfarre.

1558 klagte der Pfarrer zu Gnevstorf, wohin damals Retzow eingepfarrt war, daß die Herzogin Anna zu Lübz, zwei Gnevstorfer Pfarrhufen "zu Gorgelin auf der Feldmark" an vier Bauern zu Retzow vertheilt habe. Aber das Gnevstorfer Kirchen=Visitations=Protokoll von 1591 gedenkt noch der Gorgeliner Kirche mit den Worten, "daß ehemals Gorgelin mater und Gnevstors filia gewesen."

Nach einem Bericht des vormaligen Pastors Ritter zu Vietlübbe vom Jahre 1846 (Jahrb. 13, 408 und 409) soll zwischen dem Hofe Retzow und dem Dorfe Gnevstorf auf der westlichen Abdachung des Ackers nach den vom Geelsbache durchflossenen Wiesen (d. h. östlich von dem Geelsbache), ungefähr da, wo die frühere Meierei von Retzow stand, ein Dorf Namens Gallin gelegen haben. "Die Kirchhofsstelle ist noch an einer Erhöhung des Bodens, wo die Kirchhofmauer befindlich gewesen ist, sehr leicht zu erkennen." Ferner: "Zwischen dem Hofe Retzow und Gnevstorf liegt ein alter christlicher Kirchhof, angeblich von dem untergegangenen Dorfe Gallin. Hier ließ der Pächter Herr Dabel die sogenannte Kirchhofmauer aus Feldsteinen ausbrechen, auch in der Mitte von einer hügelförmigen Erhebung die größeren Steine wegräumen, wo sich ein großer 9 3/4 Zoll langer eiserner Schlüssel fand, welchen derselbe dem Vereine geschenkt hat."

Aus der v. Schmettauschen Karte steht nördlich von Retzow, östlich vom Geelsbach, nahe der Gnevstorfer Scheide: "Hollanterey," dies ist die frühere Retzower Meierei. Gleich südlich von dieser bezeichnet v. Schmettau eine Stelle als "alte Kirchhof".

Aus diesen gesammten Nachrichten geht nun unzweiselhaft hervor, daß das alte Pfarrdorf Gorgelin auf dem Hof Retzower Felde östlich vom Geelsbach nahe an der Gnevstorfer Scheide, da wo Graf Schmettau den alten Kirchhof verzeichnet, gestanden hat. Der Name Gorgelin hat sich selbst bis in unsere Zeit im Andenken des Volkes erhalten, ist aber, wie aus den Ritterschen Mittheilungen erwiesen, in Gallin abgeschwächt, wahrscheintich durch Beeinflussung des ebenfalls im Amte Plau belegenen, noch heute vorhandenen Dorfes Gallin. Die Stelle, wo einst die alte Kirche stand, wird von älteren Retzower Einwohnern gewiß noch ganz genau festgestellt werden können, da die letzten Steine der Kirchhofsmauer erst zu unsern Lebzeiten ausgebrochen sind. Angemessen dürfte es

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erscheinen, die Stelle mit irgend einem festen Erinnerungszeichen zu versehen. Der große eiserne Schlüssel, der sich auf dem alten Kirchhofe fand und jetzt im Museum zu Schwerin aufbewahrt wird, ist sicherlich der alte Schlüssel zur Gorgeliner Kirche.

Die Feldmark des in der ersten Zeit des 16. Jahrhunderts verschwundenen Dorfes muß sich natürlich um die Dorfstelle herum ausgedehnt haben. Den größten Theil werden jetzt der Hof Retzow und die Retzower Tannen einnehmen, vielleicht war auch der südliche Theil der heutigen Gnevstorfer Feldmark einst Gorgeliner Feld.

Die Feldmark Gaillen, welche Lisch in Acten vom lahre 1704 (Jahrb. 17, 70) gefunden hat, wird nichts anderes sein als die Feldmark Gallin, das ist Gorgelin.

3. Stuvendorf.

Ueber das ehemalige Dorf Stuvendorf, auf der Grenze der beiden Aemter Plau und Lübz bei Vietlübbe gelegen, besitzen wir verhältnißmäßig zahlreiche Nachrichten. 1274 überließen Fürst Nicolaus von Werle und seine Söhne dem Kloster Stepenitz in der Mark das Dorf Darz, das ganze Dorf Damerow, 1 1/2 Hufen in "Stuvendorpe" mit der Mühle, 11 Hufen in Vietlübbe, 6 in Barkow u. s. w. 1300 verkauften die Fürsten von Werle demselben Kloster das Dorf Quaßlin und eine halbe Hufe in "Stovendorppe". In einer Urkunde von 1320 wird bezeugt, daß Jvan v. Below die Mühle und eine Hausstelle zu Michaelsberg (untergegangen bei Lübz) an den Pfarrer von Stuvendorf zu Jabel zur Stiftung einer Vikarei in der St. Nicolai=Kirche zu Stuvendorf (in ecclesia beati Nicolai in Stuuendorp) verkauft habe. Dieser Pfarrer von Stuvendorf mag einer der letzten seines Geschlechtes gewesen sein, das von alter Zeit her das Dorf Stuvendorf besaß und daselbst auf einer Burg wohnte. 1357 war die Burg (und jedenfalls auch das Dorf) bereits im Besitz des Fürsten von Werle (Urkb. XIV, 8374). Nach einem Vergleich, 1425 zwischen dem Fürsten Wilhelm von Werle und den v. Plessen zu Lübz geschlossen, behielt der Fürst das Dorf und Feld Schlemmin, den Plauer See und das höchste Gericht zu "Sukow und Stuvendorp" (Urk. des Kloster Stepenitz im Archiv zu Schwerin). Dies sind die Urkunden, welche über das damals noch bestehende Dorf Stuvendorf berichten.

In einer Plauer Amtsbeschreibung vom Jahre 1530 heißt es unter Vietlübbe: "to dussen Dorpe is ein wuste Feldmarfe, dat Feld to Stuuendorp genannt, belegen; hest 7 Houen, hort 2

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Part in de Vagedie Luptze, das drudde Rart in de Vagedie Plawe", und im Landbederegister der Vogtei Plau unter Damerow: "16 1/2 Houen buwen Damerow und Vittelubbe up dat Feld tho Stuuendorp", das zu 2/3 an Lübz, zu 1/3 an Plau gehöre. Eine andere Plauer Amtsbeschreibung von 1570 theilt (Fol. 115a) mit: "Das Holz zu Stuuendorf ist ein zimblich Eichen= und Buchenholz. Stoßet an das Feld zu Berkow (Barkow) (?).

In dem Concept zum Visitations=Protokoll der Kirchen im Amte Plau von 1558 steht in der Ueberschrift des Vietlübber Protokolls neben Vietlübbe mit anderer Dinte geschrieben: "vel Stuuendorp". Das Kirchspiel umfaßte damals nur die beiden Dörfer Vietlübbe und Damerow. Der Pastor hatte 2 Hufen Acker, "beide Huven auf dem Felde zu Stuuendorff gelegen." Ferner erzählt das Protokoll, die Herzogin (Anna) zu Lübz habe 2 (Kirchen=) Glocken von Stuvendorf nach Lübz geholt und dem Kirchspiel nichts dafür gegeben. Man bittet, die Herzogin zu veranlassen, daß sie die Glocken zurückgebe, denn "wenn dieselbe auch zwei Theile am Felde zu Stuvendorf habe, so gehöre das (Kirchen=) Lehn doch hierher zum Amte Plau".

Bei der Kirchenvisitation zu Vietlübbe 1591 berichtete der Pastor, "daß ein Dorf, Stuvendorf geheißen, nahe bei Vietlübbe ehemals gelegen und nun gar verwüstet; dar eine Kirche gestanden, welche die Hauptkirche und Vietlübbe ein Kapell und Filial und hernach es (das Filial, die Filialkirche) gar daraus erbaut. Das Feld aber haben nun die Damerowschen und Vietlübber ein".

G. Hempel berichtet 1840 im Jahrbuch 5 (B, 141, 142): "Bemerkenswerth sind die Rudera einer Burg und eines Dorfes Namens Stievendorf (so nennt er Stuvendorf), zu welchem in uralten Zeiten Vietlübbe als Filial und Pertinenz (?) gehört hat. Das Dorf Stievendord lag westlich etwa 1000 Schritte von Vietlübbe auf dem jetzigen Pfarracker. Der vormalige Kirchhof wurde erst vor einigen und 20 Jahren (also 1810-20) urbar gemacht, doch ist der Umkreis desselben durch seine höhere Lage noch zu erkennen. Von der Kirche selbst war damals ein aus Feldsteinen und Schutt bestehender, mit Gesträuch überwachsener Hügel vorhanden. Seitdem brach man die Steine aus und planirte die Stelle, doch ließ man das hierbei sichtbar gewordene Fundament des Thurmes, etwa 2 Fuß hoch und 1 1/2 Ruthen im Geviert, stehen. Noch fanden sich hier beim Steinausbrechen im Jahr 1819 zwei vollständige Menschengerippe in ausgemauerten Gräbern. Eine Strecke südwärts von der (ehemaligen) Kirche in der sog. Deichwiese, unfern des Damerower Baches, lag vermuthtich eine Wasser=

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mühle, wie die hier ausgegrabenen Mühlensteine und große eichene Pfähle zu beweisen scheinen, so wie aus einer andern Stelle die in großer Menge ausgegrabenen Eisenschlacken das Vorhandensein einer Schmiede andeuten können. Die 12 Bauerhöfe von Stievendorf sollen der Sage nach aus dem Raume westlich von der Kirche bis an die etwa 400 Schritte entfernte Hagenswiese gestanden haben. In dieser Wiese lag die Burg Stievendorf, deren ehematiges Dasein nicht nur die Volkssage, sondern auch der Augenschein deutlich lehrt. Die Ueberbleibsel davon bestehen in fünf erhabenen Flächen und Hügeln, die von Gräben und einem freilich jetzt sehr versunkenen Walle umschlossen werden. Im Herbst 1835 wurde ein Theil des höchsten Hügels aufgegraben; man gelangte bald auf ein Gemäuer von Feldsteinen, welches die Grundlage eines viereckigen Thurmes gebildet zu haben scheint und ziemlich weit zu Tage gefördert ist, und fand hier einen Dolch, einen zusammengerosteten Kettenpanzer, ein Paar Sporen, mehrere Pfeilspitzen und einen zusammengeschmolzenen Klumpen Metall. Die Funde sind der Großherzoglichen Alterthümer=Sammlung übergeben."

Durch diesen ausgezeichneten Bericht ist die Lage der Kirche, der Burg, des Dorfes und der Mühle, von deren urkundlich nachweislichem ehemaligen Vorhandensein Hempel noch nichts wußte, ausreichend festgestellt, so daß sie sich an Ort und Stelle sicher noch wird bezeichnen lassen. Wünschenswerth wäre es, wenn wenigstens auf dem alten Kirchenplatze ein Erinnerungszeichen errichtet würde.

Aus den vorstehenden Mittheilungen geht hervor, daß Stuvendorf schon im 13. lahrhundert vorhanden, in ältester Zeit theilweise im Besitz der Landesfürsten, theilweise aber ein Ritterlehn war, denn nur darum konnte dort eine Burg stehen und eine ritterliche Familie zu der u. a. der genannte Pfarrer v. Stuvendorf gehörte, von diesem Dorfe ihren Namen führen. Schon im 13. Jahrhundert gewann daselbst das Kloster Besitzungen von den Fürsten. 1320 war dort nachweislich, wahrscheinlich aber schon viel früher, eine Kirche, Nicolai=Kirche benannt, vorhanden, eine Mühle (Wassermühle) schon 1274. Das Dorf bestand noch 1425, war aber 1530 bereits untergegangen. Der 1835 auf der Burgstelle gefundene zusammengeschmolzene Eisenklumpen deutet an, daß die Burg und vielleicht auch das Dorf durch Brand, wahrscheinlich in einer Raubfehde untergegangen sind. Die Kirche oder doch der Kirchthurm stand sicher noch länger, da nach dem Visitations=Protokoll von 1558 die Herzogin Anna, Wittwe des Herzogs Albrecht VII., die 1547-67 das Amt Lübz alsWitthum besaß, von Stuvendorf noch zwei

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Kirchenglocken wegholen ließ. Die Stuvendorfer Feldmark haben größtentheils sicher die Dörfer Vietlübbe und Damerow erhalten, ein kleiner Rest mag auch an Karbow gekommen sein.

Wie das Holz zu Stuvendorf (S. 169) soll an das Barkower Feld gestoßen haben, wenn dasselbe nicht, was unwahrscheinlich, fern von der Dorffeldmark lag, ist unerklärlich.

Das von Schröder, Papistisches Meklenburg I, 998, erwähnte Stove, welches "außer Zweifel im plawischen Ampte" liegen soll und auch wohl für Stuvendorf (= Stovendorf) gehalten worden, ist Staven bei Friedland und gehört also garnicht hierher.

4. Sukow.

Der Ortname Sukow ist in Meklenburg nicht selten vertreten. Zu den noch bestehenden 5 Dörfern dieses Namens kommt als 6. ein bei Vietlübbe und Wangelin untergegangenes Sukow. Dieses Dorfes geschieht zuerst Erwähnung in einer Urkunde vom 9. Jan. 1356, in welcher Diedrich v. Gehrden und Raven und Reimer v. Barnekow dem Machorius Brüsehaver und Nicolaus, Tietke und Gemeke v. Plasten die Bezahlung der Kaufgelder für ihre Güter zu Stuvendorf, Sukow und andere bescheinigen. Daß hier das untergegangene Sukow gemeint sein soll, dafür haben wir als Hauptgrund allerdings nur den Umstand anzuführen, daß dasselbe in dieser Verbindung mit Stuvendorf zusammen genannt wird, in dessen Nähe es, wie wir später sehen werden, untergegangen ist. Am 21. März 1425 verzichteten die v. Plessen zu Lübz gegen eine Entschädigung von 200 Mk. und das Dorf Schlemmin auf das höchste Gericht zu Sukow und Stuvendorf und auf dem Plauer See (Jahrb. 17, 333) zu Gunsten des Fürsten Wilhelm v. Werle. Auch hier stehen Sukow und Stuvendorf wieder in enger Beziehung zu einander.

In einer Plauer Amtsbeschreibung von 1530 findet sich unter Vietlübbe: "Item 1 wuste Feldmark genannt Sukow, geven de van Vietlubbe alle Jahr tor Hure (Heuer, Pacht) 7 Schff. Roggen und 7 Havern" und desgleichen unter Karbow: "Item disse Burschop gift samptlich van 1 Feldmark, de woste is, genomet dat (!) Feldmarke tu Sukow, und heft 11 Hoven, 11 Schff. Havern, und wenn sie Roggen seien, geven sie 11 Schff. Roggen".

Im Landbederegister der Vogtei Lübz von 1538 ist verzeichnet: "Sukow is ein wust Feld, horet den Fursten und wert gebuwet, wo hi na folgt" (nämlich); 14 Husen von den Bauern zu Karbow,

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7 Hufen von den Bauern zu Vietlübbe, und 4 Hufen sowie 6 Kathenstellen (Kossatenstellen) gehören den v. Restorff.

G. Hempel berichtet (Jahrb. 5, B, 143) im Jahre 1840: "Noch zwei andere Dörfer (außer Stuvendorf) haben der Sage nach in alter Zeit auf der jetzigen Feldmark von Vietlübbe gelegen, nämlich Sukow und Hoppenrade. Vom ersteren Orte führt noch eine Brücke (welche?) den Namen, sowie auch der jetzt zum Forsthofe Sandkrug gehörige See; auch kommt im alten Vietlübber Kirchenbuch ein Förster vom Sukower Damm als Gevatter vor. Der Lehrer Viereck zu Wangelin schrieb mir unterm 27. Oct. 1890: "Der Ort, wo diese Steingräber (die vielen Kegel im nördlichen Theile der Wangeliner Feldmark, Stüden genannt) liegen, heißt das Feld Sukow". Die v. Schmettausche Karte nennt das Ackerstück zwischen Schlemmin und Vietlübbe, wo jetzt die Schlemminer und Vietlübber Tannen stehen, "die wüste Feldmark Suckow." Südlich davon, auf halbem Wege nach Vietlübbe, bezeichnet Graf Schmettau eine Stelle auf Vietlübber Felde, da wo auf der Generalstabskarte der kleine Teich angemerkt ist, als "große Dorfstelle" und eine andere etwas südöstlich davon als "kleine Dorfstelle". An einer dieser Dorfstellen wird einst Sukow gestanden haben, vielleicht auch an der einen ein Hof, an der andern das Bauerdorf Sukow.

Die Feldmark des ehemaligen Dorfes mußte nach den voraufgehenden Mittheilungen den nordöstlichen Theil des heutigen Karbower Feldes, die Schlemminer und Vietlübber Tannen, und den nördlichen Theil der Feldmarken von Vietlübbe und Wangelin umfassen.

Hempel erwähnte in seinem von uns theilweise wiedergegebenen Bericht eines Dorfes Hoppenrade, das ebenfalls bei Vietlübbe untergegangen sein soll. Ueber dessen Lage schreibt er (Jahrb. 5, B, 143): "Hoppenrade lag in dem jetzigen Eichengehölz, rechts (östlich) vom (Vietlübber=) Plauer Wege, woselbst die Bezeichnung große und kleine Dorfstelle von dessen vormaligem Dasein zeugen". Woher er überhaupt den Namen Hoppenrade weiß, giebt er nicht an, wahrscheinlich aus einer Volkssage. Da sich dieser Name bisher in den Acten nicht gefunden hat und da uns, mit Anerkennung von Hoppenrade, der bei Vietlübbe untergegangenen Dörfer zu viele werden, so halten wir diese Erzählung Hempels nur für eine Volkssage. die vielleicht einen Flurnamen Hoppenrade mit dem ehemaligen Ortsnamen Sukow verwechselte. Daß Hempet dieselben Dorfstellen meint, welche wir nach der v. Schmettauschen Karte als für die Dorfstätte Sukow passend angesehen haben, bedarf keines Beweises.

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5. Zechlin (Zachlin).

Als im Jahre 1396 die Swartepapen dem Kloster Stepenitz das Dorf Drosenow (jetzt noch Dresenower Mühle bei Ganzlin am Plauer See) verkauften, bezeugten sie, daß das Feld dieses Dorfes vom Plauer See und den Feldmarken der Dörfer Tzechelin, Ganzlin und Wozeken umgeben werde. Damals gab es also noch ein Dorf Zechlin.

Weitere Mittheilungen aus alter Zeit haben sich bisher über dies Dorf nicht gefunden. Die Landbederegister und Amtsbeschreibungen um 1500 erwähnen desselben nicht mehr; das ist ein sicherer Beweis dafür, daß Zechlin damals bereits untergegangen war. In den Vermessungsacten des Amtes Plau von 1701 u. flg. finden sich unter Ganzlin die Flurbezeichnungen: "aus den Zachelinschen Stücken" und "in den Zachelinschen Dannen von der Stuerschen Scheide an gerechnet" sowie "auf den Ort, allwo vor diesem das Dorf gelegen."

Der Revierförster Radel zu Twietfort erzählte mir im vorigen Herbst, daß man in dortiger Gegend noch jetzt an das ehemalige Dorf Zachlin durch Flurbenennungen erinnert werde. Eine Stelle unfern des Plauer Sees unmittelbar an der Südostspitze des tief in den Twietforter Wald einschneidenden Dresenower Mühlenackers hieße noch die Zachliner Dorfstelle, und der Weg, welcher von hier auf die alte Wittstocker Landstraße führt, werde noch der Zachliner Weg genannt. Die alte Dorfstelle trage jetzt noch viel Hollunder, der sonst im Walde selten vorkäme.

Das ist Alles, was wir von Zechlin wissen. Es ist zwar wenig, aber es genügt zur Feststellung der Dorfstätte, wie bereits geschehen, und zur Begrenzung der Feldmark, die nothwendig von dem Plauer See und den Feldern von Stuer, Ganzlin und Dresenow muß umschlossen gewesen sein. Endlich wissen wir aus dieser Mittheitung, daß Zechlin zwischen 1396 und 1500 untergegangen ist.

6. Drosenow.

Im Jahre 1337 schenkte Fürst Nicolaus von Werle an Barthold Swartepape das Eigenthum von 16 Hufen des Dorfes Drosenow, von 10 Hufen im Dorfe Malchow und von der Mühle in Drosenow. Die Verleihung des Eigenthums durch den Fürsten läßt darauf schließen, daß Swartepape diese Land=

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güter erst kürzlich erworben hatte; von wem, ist nicht bekannt, vielleicht von der Familie Drosenow, die dies Dorf einst wird besessen haben, da sie von demselben den Namen führt. 1 ) 1396 verkauften die Swartepapen ihr Dorf Drosenow mit 16 Hufen und der Mühle an das Kloster Stepenitz in der Prignitz. Von der Zeit ab bis zur Reformation hat das Kloster diesen Besitz wie anderen in den meklenburgischen Landen sicher widerspruchslos besessen; bei der Säkularisrung der geistlichen Stifter büßte aber auch Stepenitz den größten Theil seiner meklenburgischen Güter ein. Das Dorf Drosenow selbst war übrigens damals schon verwüstet. Dte Landbederegister und Amtsbeschreibungen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts kennen dasselbe nicht mehr.

1577 bat das Kloster Stepenitz den Herzog Ulrich von Meklenburg um die Erlaubniß, für den Wiederaufbau des Dorfes Stepenitz, welches abgebrannt war, Bauholz auf der Drosenower Feldmark fällen zu dürfen. Dem Kloster gehöre zwar wie die ganze Feldmark, so auch das Drosenower Holz, aber der (Amts=) Hauptmann zu Plau habe dieses Holz vor einigen Jahren ans Amt genommen und wolle jetzt dem Kloster keine Rechte darauf mehr einräumen. Das Drosenower Feld hätten die Ganzliner Bauern von Stepenitz gepachtet. Diese Bauern erklärten, die Mühle sei zwar klösterlich, und auch von der Feldmark Drosenow bekomme das Kloster eine jährliche Pacht, aber in dem Holze habe dasselbe keine Gerechtigkeit. Der Herzog schlug darauf die Bitte ab.

Im 30jährigen Kriege wurde selbst der Ertrag der Mühle dem Kloster entzogen, da die Kaiserlichen 1633 die Mühlsteine fortnahmen und sie in der zu Plau errichteten Roßmühle brauchten. Gegen 1700 versuchte auch der Müller zu Drosenow, wohl durch das Vorgehen des Plauer Amts ermuthigt, sich von seinen Verpflichtungen gegen das Kloster frei zu machen. 1687 wurde ein erbitterter Streit zwischen Amt undKloster durch gerichtliches Erkenntniß dahin entschieden, daß dem Kloster die Drosenower Mühle zwar gehören solle, daß aber die Plauer Amtsunterthanen nicht mahlpflichtig seien. Die Drosenower Feldmark gehöre dem Amte, das dieselbe über 100 Jahre im Besitz gehabt; "es solle aber das Amt dem Kloster wegen dessen, was demselben erweislich davon jährlich gebühre,


1) Als Nikolaus v. Werle am 29. Sept. 1300 das Eigenthnm an Quaßlin und 1/2 Hufe in Stuvendorf an das Kloster Stepenitz verkaufte, war u. a. Zeuge dieser Handlung: Hynricus Drosenowe advocatus, also ein (Herzoglicher) Vogt Drofenow, höchst wahrscheinlich Vogt zu Plau. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts gab es einen Rathsherrn Nic. Drosenow zu Plau.
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gerecht werden und sich deshalb mit dem Kloster vergleichen". Trotzdem wollten später die Müller weder den vollen Erbzins an das Kloster zahlen, noch beim Verkauf der Mühle die Zustimmung des Klosters einholen. Eine Pacht von der Feldmark bekam das Kloster vollends nicht. 1718 klagte es dem Herzoge Karl Leopold, daß es keine Pächte aus Drosenow und dem ganzen Amte Plau erhalte. Der Herzog antwortete, nachdem er den Rath des Amtes eingefordert hatte, es fanden sich über diese Angelegenheit keine Nachrichten. Dabei wird es wohl verblieben sein. 1731 beanspruchte das Amt wenigstens die Drosenower Feldmark "als unstreitig Eigenthum" und ebenso die Jurisdiction der Mühle. Das Kloster besitze die Mühle nur als "Erbzinsstück". Seitdem war das Grundeigenthum der Feldmark Drosenow mit der Mühle wieder wie vor 1337 landesherrlich.

Das ist in den Grundzügen die Geschichte des ehemaligen Dorfes und seiner Feldmark, sowie die der Mühle bis 1731. Die Lage der Dorffeldmark ist leicht zu bestimmen. Bei dem Verkauf des Dorfes an das Kloster Stepenitz 1396 wurden als die Feldgrenzen angegeben (vgl. S. 173): der Plauer See und die Feldmarken von Zechelin, Ganzlin und Wozeken. Wozeken ist auf dem südösttichen Theil der Plauer Feldmark untergegangen; alle übrigen Grenzen sind bekannt. Die so begrenzte Fläche wird auf der v. Schmettauschen Karte noch als Feld von Dresenow (so wurde Drosenow in neuerer Zeit genannt. Drosenow, Drösenow, Dresenow?) bezeichnet, auch die Generalstabskarte hat sie noch durch eine Grenzlinie ausgezeichnet, aber nicht mehr benannt.

An dem kleinen Bach, welcher durch den südöstlichen Theil der Drosenower Feldmark fließt, liegt noch heute die Dresenower Mühle. Unmittelbar nordwestlich von derselben stand einst ein Kirchhof. Nach Aussage des Revierförsters Radel zu Twietfort war der Kirchhofsplatz vor 14 Jahren noch erkennbar und befinden sich noch heute dort Reste von der Kirchhofsmauer. Ja, selbst Schädel und andere Menschenknochen sind noch zur Zeit Radels daselbst ausgegraben. Es wird also wie der Kirchhof das ganze Dorf Drosenow neben der Mühle gelegen haben.

7-12. Die auf der Stadtfeldmark Plau untergegangenen Dörfer.

Im Jahrb. 17 (S. 48-71) sind von Lisch in seiner Geschichte der Stadt Plau die auf der Plauer Feldmark untergegangenen Dörfer ausführlich behandelt. Für diese können wir darum auf

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die Abhandlung von Lisch verweisen. Wir halten es aber der Vollständigkeit wegen für nothwendig, hier die Ergebnisse der Lisch'schen Untersuchungen kurz zu wiederholen.

7. Wozeken.

Das 1323 der Stadt Plau verliehene, nach 1396 untergegangene Dorf Wozeken lag unmittelbar nördlich von dem Dorfe Drosenow (s. d.). Es umfaßte also den südlichsten Theil der jetzigen Plauer Feldmark und darum sicher auch noch einen Theil des erst in neuester Zeit errichteten Pachthofes Gaarz. Die Dorfstelle ist nicht gefunden.

8. Gaarz.

Das ehemalige Dorf Gaarz war ursprünglich eine fürstliche Domäne. 1223 schenkte Fürst Borwin I. von Meklenburg dies Dorf dem Domkapitel zu Havelberg, welches dasselbe bald zu Lehn ausgab. Von diesen Lehnsträgern, den Swartepapen und v. Restorff, erwarb Plau das Gut zur Hälfte 1376 und ganz 1381 als Havelberger Lehn. In der Reformation verlor das Domkapitel die Lehnsherrlichkeit des damals schon wüsten Dorfes.

Die Feldmark von Gaarz muß nördlich von Wozeken, unmittelbar südlich von der ursprünglichen Plauer Scheide gesucht werden, wo noch ietzt der Gaarzer See an dieselbe erinnert. Vielleicht lag das alte Dorf nahe diesem See oder dem alten Burgwall am Ostufer des Burgsees.

Der heutige, erst aus neuester Zeit stammende Pachthof Gaarz hat zwar seinen Namen von dem ehemaligen Dorfe Gaarz entlehnt, liegt aber nicht an derselben Stelle wie dieses, sondern weiter südlich und wahrscheinlich auf der früheren Feldmark Wozeken.

9. Slapsow.

Das Dorf Slapsow wurde 1244 von dem Ritter Johann Snakenborg an die Stadt Plau veräußert, welche dasselbe vor 1295 zur Stadtfeldmark gelegt hat. Das Dorf wurde durch die Feldmarken von Plau und Quetzin begrenzt. Zwischen beiden Oertern nennt man 1295 ein Ackerstück Slapesow. Genaueres ist nicht zu ermitteln.

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10. Gedin.

Fürst Nicolaus von Werle und seine Brüder verkauften 1292 der Stadt Plau das Eigenthum der Dörfer Grapentin und Gedin. Beide Dörfer wurden darauf sofort gelegt. Die Gedinsche Feldmark wird wahrscheinlich an das Plauerhagener und Ouetziner Feld gegrenzt haben, also den nördlichen Theil der jetzigen Plauer Feldmark bilden. Näheres ist über die Lage nicht bekannt.

11. Grapentin.

Wie Gedin so wurde auch Grapentin 1292 völlig städtisch und darauf sofort gelegt. Die Feldmark grenzte mit Klebe, Malchow, Plauerhagen, Gedin und Gardin.

12. Gardin.

1223 schenkte Fürst Borwin von Meklenburg das Dorf Gardin dem Domkopitel von Havelberg. 1255 gab Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Freiheit, u. a. vom Dorfse Gardin Güter zu kaufen. Noch 1300 war Gardin, wenigstens zum größten Theil, im Besitz des Domkapitels, aber 1591 besaß Plau die Feldmark des untergegangenen Dorfes. Dieselbe lag östlich von Grapentin. Der bei v. Schmettau an dem Knie der Elde nördlich von Klebe verzeichnete Dornberg scheint nach Acten des Jahres 1591 zur Feldmark Gardin zu gehören. Umgrenzt wurde dies Dorf also wahrscheinlich von Plau, Klebe, Grapentin, Gedin und Slapsow.

13. Kobandinerhagen.

Das nur zwei Mal im Urkundenbuch genannte Dorf Kobandinerhagen hat offensichtlich seinen Namen von dem Gute Kuppentin, welches ehemals Cobandin hieß, entlehnt. Es wird darum sicher in der Nähe von Kuppentin zu suchen sein. Die wenigen Mittheilungen, welche sich über das ehemalige Dorf erhalten haben, genügen aber nicht zur näheren Feststellung seiner Lage. 1291 verpfändeten die v. Dessin mit Genehmigung des Fürsten Nicolaus von Werle dem Kloster Neukloster für eine Schuld von 60 Mk. 6 Mk. Hebungen in villa dicta Cobandinerhagen. Diese Hebungen besaß das Kloster noch 1319. Dasselbe hatte auch Besitz

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in Gallin im Amte Plau, unmittelbar nördlich neben Kuppentin gelegen.

Plauerhagen, ebenfalls nahe bei Kuppentin gelegen, hieß in ältester Zeit regelmäßig einfach Hagen. Unmöglich ist es nicht, daß es auch könnte Kobandinerhagen genannt und also mit dem gesuchten Orte identisch sein. Doch weniger wahrscheinlich ist dies darum, weil zwischen Kuppentin und Plauerhagen von Alters her die Feldmark des Dorfes Daschow liegt. Am Wahrscheinlichsten dürfte es sein, daß Kobandinerhagen ein kleiner Ort in unmittelbarer Nähe von Kuppentin, vielleicht gar auf der Feldmark dieses Dorfes war und sehr früh, schon im 14. Jahrhundert unterging. In diesem Falle würde es freilich zu den Nebendörfern zu zählen sein. Unmöglich ist es indessen nicht, daß dies untergegangene Dorf auf der Fahrenhorst lag, die einstmals nachweislich zu Kuppentin gehörte, jetzt aber ein großherzoglicher Wald im Amte Lübz ist. Die Fahrenhorst wird eingeschlossen von dem Bogen der Elde westlich von Kuppentin und von den Feldmarken Wessentin, Brook unb Bobzin. Sie hat die Größe einer mittleren Dorffeldmark und wird in den Acten des 16. Jahrhunderts regelmäßig Feldmark Fahrenhorst genannt. 1530 bis 1573 wurde um diese Feldmark von den v. Weltzin und v. Dessin, welche dieselbe als eine Pertinenz von Kuppentin beanspruchten, gegen die Herzoge Albrecht und Ulrich von Meklenburg, deren Amtleute zu Lübz jene im Besitz "turbirten", beim Reichskammergericht ein Prozeß geführt. Die gerichtliche Entscheidung fiel zu Gunsten der Besitzer von Kuppentin aus. 1580 aber traten die v. Weltzin zu Kuppentin die Fahrenhorst gegen die herzoglichen Besitzungen in Grambow, Amts Goldberg, und das ganze Dorf Lenschow, Amts Lübz, an die Kammer ab. Zu beachten ist jedenfalls, daß die v. Dessin im 16. Jahrhundert Anrechte an die Fahrenhorst, wie im 13. Jahrhundert an Kobandinerhagen hatten. Einen Ort Fahrenhorst hat es wohl nicht gegeben, da von einem solchen nie die Rede ist. Der Name wird hier wie auch anderswo in Meklenburg nur eine Flurbezeichnung sein.

14. Pinnowhof.

Der Ortsname Pinnow ist in Meklenburg sehr häufig und auch der gleichlautende ritterliche und bürgerliche Familienname findet sich nicht selten schon in der ältesten Zeit. Wie diese alten Familien ihre Namen sicher von den noch aus Wendischer Zeit stammenden gleichlautenden Ortsnamen ableiteten, so ist umgekehrt

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unser ehemaliges Dorf Pinnowhof sicher nach einer (adeligen) Familie Pinnow genannt.

In dem Verzeichniß des Vermögens der Kuppentiner Kirche von 1643 wird berichtet, daß u. a. Achatius Pinnow dieser Kirche 50 Gulden Hauptstuhl und die Zinsen von 13 Jahren im Betrage von 39 Gld., zusammen 89 Gld. schuldig war. In einem Kirchen=Visitations=Protokoll von 1662 werden als Kirchspielsdörfer von Kuppentin aufgeführt: "Cubbentin, Daschow, Pentzelin, Plauerhagen und Zahren, mit 5 Bauern und einem kleinen adeligen Hof. so Achatius Pinnow (früher) bewohnet (hat). Das Pinnower Geschlecht ist aber ganz ausgestorben." Ferner sind noch zum Kirchspiel genannt Gallin, Neuhof und Malchow.

In einer Plauer Amtsbeschreibung von 1668 heißt es: "Heinrich Holdorff zu Wokrent bittet, ihm förderlich zu sein, daß er die Feldmark von Pinnowhof, so itzo wüste und nahe bei Gallin, wieder aufbauen und von ihrer herzoglichen Durchlaucht zu kaufen bekommen möchte". Nach Kuppentiner Kirchenacten bittet Joh. Anton v. Kahlden 1702 nm Ueberlassung des im Amte Plau belegenen Pinnower Hofes, dessen wüste Feldmark bisher der Kuppentiner Pastor für den Ausfall seiner Accidentien aus dem ehemaligen Dorfe Pinnowhof benutze. 1710 beanspruchten Patron und Pastor der Kirche zu Kuppentin "den Pinnower Kamp" als Kirchenacker und beschwerten sich darüber, daß der Amtmann Müller zu Plau diesen Kamp, "den die Kirche iiber 80 Jahre gehabt", den Bauern zu Zahren vermiethet habe.

Zu den Acten, betreffend einen Grenzstreit zwischen Gallin und Weisin, 1726, liegt eine Karte, auf welcher der südlichste Theil der Zahrenschen Feldes, das an die Weisinsche und Gallinsche Grenze stößt als "Pinnower Kamp" bezeichnet wird. Dieser Kamp gehört noch jetzt zu Zahren.

Die Familie Pinnow oder v. Pinnow besaß also im 17. Jahrhundert, wo zuerst dieser Ort genannt wird, den kleinen adeligen Hof Pinnowhof. 1630 wird dort der letzte Pinnow, Achatius, nach der obigen Mittheilung von 1643 gestorben sein. Der Hof wurde im 30jährigen Kriege verwüstet und nicht wieder aufgebaut. Das Feld ließ der Pastor zu Kuppentin um 1700 für sich bestellen; doch bald wurde es als Kirchengut in Anspruch genommen, bis der Amtmann von Plau es als herzogliche Domäne betrachtete und den Bauern zu Zahren in Pacht gab. Auf diese Weise ist es an Zahren gekommen und bei diesem Dorfe geblieben.

Die Dorfstätte ist bisher noch nicht ermittelt.

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15. Guthansdorf.

Als der Bischof Brunward von Schwerin im Jahre 1235 die Kirche zu Kuppentin bestätigte, bestimmte er in der Bestätigungsurkunde zugleich die Kirchspielsgrenzen. Nach dieser Urkunde sollten zu Kuppentin gehören außer dem Kirchdorfe selbst die Orte: Wessentin, Brook, Bobzin, Weisin, Zahren, Kressin, "noua villa Guthani" (Guthansdorf), Gr.= und Kl.=Poserin, Penzlin, Daschow, "Indago, Glyna" (Gallin). Nur dies eine Mal kommt villa Guthani vor; es ist darum sehr schwer, das Dorf auf diese einzige Nachricht hin unterzubringen. Aus der Aufzählung der Kirchspielsdörfer geht allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit hervor, daß die Ortsnamen in der Reihenfolge genannt sind, wie die Dörfer liegen. Darnach müßte Guthansdorf zwischen Kressin und Poserin, etwa östlich von Kressin, wo in nächster Nähe kein Dorf liegt, zu suchen sein.

Lisch ist (Jahrb. 17, 18) geneigt, die villa Guthani für Plauerhagen zu halten, "da dieses Dorf im 16. Jahrhundert als Filial von Kuppentin erscheint". Es würde aber unter dieser Annahme die villa Guthani an der ihr in der obigen Urkunde gegebenen Stelle sehr auffallen, da dann hier in der Aufzählung die sonst sorgfältig beobachtete Reihenfolge der Dörfer ihrer Lage nach vollständig unterbrochen wäre. Wir müssen nun freilich zugeben, daß Plauerhagen in der ältesten Zeit zum Kirchspiel Kuppentin gehörte, und darum der Ort in jener Urkunde von 1235 genannt werden mußte, aber das ist auch geschehen. Plauerhagen wird nur in derselben bloß Hagen: "Indago" genannt, wie es auch sonst, z. B. 1255 (Urkb. II, 743) bloß Indago heißt. Erst später bezeichnete man dies Dorf Hagen genauer durch den Namen Plauerhagen. In jener oft erwähnten Urkunde von 1235 muß darum nicht gelesen werden "Indago Glyna" (= der Hageb Gallin, wie Urkb. I, 436), sondern Indago, Glyna (= Hagen und Gallin). Bei dieser Auffassung paßt in die gewählte Reihenfolge ganz genau Indago (Plauerhagen), wie jedes andere der genannten Dörfer.

Wir können aus diesem Grunde zu keinem anderen Schluß kommen, als daß das 1235 noch neue Guthansdorf bei Kressin und Poserin gelegen habe.

Den Namen erhielt das Dorf unzweifelhaft nach seinem Besitzer oder Gründer. Der Familienname Guthan oder Gothan begegnet uns im 13. Jahrhundert häufig.

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16. Pajow.

1254 verbesserte Fürst Pribislav von Richenberg die Pfarre in Karow mit 3 Hufen in Karow und 2 Hufen "in uilla Payow." 1263 war die Mühle zu Pajow im Besitz des Klosters Dobbertin, welches 1274 außer dieser Mühle noch 2 Hufen "in Pajowe" hatte. 1647 gehörte die "Payower" Mühle aber nach den Lehnacten als Pertinenz zu Damerow. Aus der Joh. Laurembergschen Karte von Meklenburg (1. Hälfte des 17. Jahrh.) ist der Ort noch mit Pajow verzeichnet. Er lag an dem Bache, welcher östlich in den Damerower See fließt und eigentlich den oberen Lauf der Mildenitz bildet, grade südlich von dem jetzigen Nebengute Hahnenhorst, also an der Grenze der Karower und Damerower Feldmark. Ebendort steht auf der Hoinckhufenschen Karte (Anf. d. 18. Jahrh.) Payer Moll (=Mühle). Die Feldmark wird sich weit nach Norden erstreckt und den nordwestlichen Theil der jetzigen Karower Feldmark gebildet haben, da der dort liegende Paschen=See unzweifelhaft seinen Namen vom Dorfe Pajow trägt, also ursprünglich Pajower See hieß.

17. Werle.

In den Clandrianschen Dobbertinschen Klosterregesten findet sich unter dem Jahre 1463 die Mittheilung, daß David Rodenbek zu Krakow dem Kloster Dobbertin seinen von Joachim Hahn zu Plau pfandweise erhaltenen Antheil "an dem wusten Felde zu Werle, belegen in den Dannen in der Voigtey zu Cracow" verpfändet (Jahrb. 8, 219).

Im Jahre 1572 entstand ein heftiger Streit zwischen den Vettern Chim v. Hahn zur Horst 1 ) (Hahnenhorst) und Christof v. Hahu zu Damerow wegen eines Feldes Werle, das zu der früher in einer Hand befindlichen v. Hahnschen Begüterung Karow, Damerow und Poserin gehörte. Seit der vor einigen Jahrzehnten stattgehabten Theilung dieser Güter, von welchen 1572 Chim v. Hahn die Hahnenhorst bei Karow, Christoph v. Hahn aber Damerow in Besitz hatte, gehörte nach der Meinung Chims ein Antheil des Werleschen Feldes zur Hahnenhorst. Diese Ansicht theilte Christoph nicht; er beanspruchte vielmehr das ganze Werlesche Feld für sich und suchte auf jede Weise seinen Gegner aus dem Besitz zu verdrängen.


1) Früher nicht "auch Matthiashorst" genannt, wie Lisch Jahrb. 8, 219 meint.
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Aeltere Mittheilungen über dies fragliche Feld sind bisher nicht gefunden; es ist darum schwer zu entscheiden, ob man unter dem Feld Werle die Feldmark eines ehemaligen Dorfes verstehen soll oder nicht. Setzen wir das frühere Vorhandensein eines Dorfes Werle voraus, so ist es freilich merkwürdig, daß in den bisher veröffentlichten zahlreichen Urkunden, die nur wenige alte Dörfer nicht nennen, niemals von diesem Dorfe Werle die Rede ist. Trotzdem müssen wir aber annehmen, daß der Ausdruck Feld Werle mehr als eine gcwöhnliche Flurbenennung sein soll. denn der Flurname Werle ist sonst nirgends nachzuweisen, wohl aber ist der Ortsname in der alten wendischen Burg Werle bei Schwan und in dem ebenfalls aus wendischer Zeit stammenden Gute Werle bei Grabow vertreten. Dazu scheint das Feld Werle, wie sich noch ergeben wird, die Ausdehnung einer Dorffeldmark gehabt zu haben. Zwar sagen die Acten nicht bestimmt, wo dasselbe lag, doch wird in den "Beweisartikeln" des Chim v. Hahn für seine Berechtigung aus dem Felde Werle 1572 erklärt, dies Feld liege hinter der Horst, d. i. der Hahnenhorst. In der unmittelbaren Nähe von diesem Ort müssen wir also Werle suchen. Nun benennt v. Schmettau einen kleinen jetzt trocken gelegten See zwischen Hahnenhorst und dem Damerower See Wardel=See, Acten dcs 16. Jahrhunderts nennen ihn Warrel=See. Ein Jägergehöft unfern der Nordostecke des Damerower Sees heißt noch heute Warlhals. Zieht man endlich in Erwägung, daß die meklenburgische Zunge geneigt ist, ein kurzes e vor r wie a auszusprechen, so wird man zugeben können, daß der Warrel=See einst Werle=See hieß und daß Warlhals nichts anderes als Werlehals bedeuten soll. Der letztgenannte Ausdruck wäre dann wohl ursprünglich eine Flurbenennung für die Gegend, wo der Warlhals liegt, nämlich zwischen dem ehemaligen Werle=See und dem Damerower See, gerade wie noch heute ein Theil der Ostorfer Feldmark zwischen dem Faulen und dem Schweriner See der Ostorfer Hals heißt. Beim Warlhals werden wir also die Feldmark Werle suchen müssen. Nach Osten hin dürfen wir uns nicht weit wenden, da wir gesehen haben, daß dort ehemals die Feldmark Pajow lag, wir werden aber auch mit Nothwendigkeit auf ein westwärts gelegenes größeres Forstrevier zwischen dem Damerower und Paschen=See gewiesen, das, völlig getrennt von Gr.=Poserin liegend, doch zu diesem Gute gehört. Dies Revier scheint uns zweifellos ein Hauptstück der früheren Feldmark Werle zu sein. Nach den Lehnacten des Archivs gehörte 1647 "die Hölzung jenseit des Wahrelhalses bis an den Paschen=See" also das Werlfeld, als Pertinenz zum Gute Damerow,

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dessen Besitzer auch das Patronat der Kirche zu Gr.=Poserin inne hatte. Bei einer späteren Theilung der Werleschen Feldmark wird jenes Stück endlich von dem Besitzer von Gr.=Poserin behauptet worden sein, während andere Theile westlich und östlich davon zu Damerow und Karow gelegt werden mochten. Jedenfalls finden wir unter dieser Voraussetzung eine ungezwungene Erklärung dafür, daß ein getrennt und fern liegendes großes Ackerstück einen Theil der Feldmark von Gr.=Poserin bildet.

Jetzt befindet sich auf dem Werlfelde nur ein einziges kleines Gehöft, das Jägergehöft Warlhals. Wo ehemals das Dorf Werle gelegen hat, ist wohl kaum noch zu ermitteln, vielleicht nicht weit vom Warlhals an dem früheren Warrel=See, westlich von der Pajower Mühle.

18. Sarmot.

Ueber das ehemalige Dorf Sarmot geben uns die Urkunden folgende Nachrichten. 1308 erhielt Berthold Swartepape das ganze Dorf "Zarmoth" und 1313 auch das volle Eigenthum, "plenam proprietatem totius ville Zarmoth" vom Fürsten Nicolaus von Werle. Der neue Besitzer überließ aber schon 1322 "zwei Theile" (zwei Drittel) von diesem Dorfe dem Dome zu Schwerin. Von diesem Besitz des Domes verkaufte der Bischof Johannes von Schwerin 1326 16 Hufen "im dorffe Sermoth" zur Stiftung einer Vikarei in Plau, welche Stiftung 1333 vom Bischof Ludolf von Schwerin bestätigt wurde. Bald darauf scheint das Dorf untergegangen zu sein, denn in den folgenden Jahrzehnten erwähnen die Urkunden dessen nicht mehr. Ein Landbede=Register des Amtes Plau von 1538 theilt mit, daß 13 Bauern in Karow ein Feld Sermoth von 20 Hufen bebauen und für jede Hufe 4 Schill. Bede zahlen. Damals war das Dorf also sicher schon verschwunden. Das Visitations=Protokoll der Gr.=Poseriner Kirche, zu welcher die Kirche in Karow als Filial gehört, berichtet, daß "der Brotecher See, darauf des Pastoren Bauer (zu Karow) fischet, nicht auf dem Karower, sondern auf dem Sammoter Felde liege". Der Brotecher See ist jetzt nicht mehr vorhanden, und vielleicht schon das Andenken an ihn erloschen. Doch ist die Mittheilung, daß derselbe, welcher in Wirklichkeit aus dem Sarmoter Felde lag, nicht für einen ursprünglich Karower See gehalten werden solle, darum für uns von Wichtigkeit, weil wir daraus erfahren, daß jedenfalls ein Theil des alten Sarmoter Feldes an Karow gekommen war.

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An der Grenze von Karow und Alt=Schwerin liegt ein kleines Gewässer, noch heute der Samoter See genannt. Dieser See war früher größer, da er sich nach der v. Schmettauschen Karte nordwärts fast bis dahin ausdehnte, wo die beiden Landwege von Karow und von der Alt=Schweriner Glashütte nach dem Ortkrug am Schweriner See zusammenstoßen. Hier an der Vereinigungsstelle beider Wege, früher noch auf Karower Gebiet, wurde um 1780 (Jahrb. 37, 49) der Samoter Krug erbaut, welcher in neuerer Zeit wieder eingegangen ist.

Die Feldmark von Sarmot muß nach den vorstehenden Mittheilungen wenigstens größtentheils mit der von Karow vereinigt sein, wofür auch die ungewöhnlich große Ausdehnung der Karower Feldmark, besonders nach Norden, spricht. Sicher gehörte der jetzige nordöstliche Theil von Karow einst zu Sarmot. Die jetzige Karower Feldmark ist also aus den drei Feldmarken Karow, Pajow und Sarmot zusammengesetzt, daher die außerordentliche Größe. Die Sarmoter Dorfstelle ist mir nicht bekannt. Daß sie bei dem späteren Samoter Kruge gelegen habe, ist möglich, nur muß man dann annehmen, daß auch ein Theil der Sarmoter Feldmark an Alt=Schwerin gekommen ist, um das alte Dorf nicht ganz an die Feldscheide zu legen.

19. Treye.

Oestlich von Sarmot ist das Dorf Treye untergegangen, an welches heute noch der Dreier See auf der Feldmark von Alt=Schwerin erinnert. Wir haben über dies Dorf leider nur ganz spärliche Mittheilungen. Da der Bischof Hermann von Schwerin im Jahre 1289 dem Domkapitel daselbst außer in andern Orten auch "inTreye, in Zwerin" (Alt=Schwerin) und "in Sture" (Stuer) Zehnten verlieh, so mußte Treye damals noch bestehen. 1530, wahrscheinlich aber schon viel früher, war es bestimmt untergegangen, da eine Plauer Amtsbeschreibung von diesem Jahre unter Alt=Schwerin berichtet: "Jtem is ok eine wuste Feldmark, geheten dat Feld thom Treige", und weiter erzählt, daß die Bauern zu Schwerin dies Feld gegen Kornpacht in Benutzung genommen hätten. In dem Visitations=Protokoll der Kirche zu Karow von 1591 heißt es: "der Pastor hat auch jährlich von der Gammen Leuten zu Schwerin vom Treer Felde, alda ein Dorf gelegen und noch itzo die Backofenstätte vorhanden, 1 Drompt Roggen." Treye gehörte also zur Karower Gemeinde.

Der Dreier See liegt südlich vom Dorf=Schweriner See, die Feldmark Treye wird darum den norwestlichen Theil der heutigen

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Alt=Schweriner Feldmark gebildet haben. Wahrscheinlich lag an dem Dreier See auch das ehemalige Dorf. Beyer will es (Jahrb. 32, 85) in die äußerste Ecke der alten Feldmark bei Ortkrug verlegen, was schwerlich richtig sein dürfte.

20. Demzin.

Fürst Johann von Werle belehnte am 11. April 1344 Andreas v. Flotow und dessen Erben mit den Dörfern Kl.=Stuer, Sukow, Satow, Rogeez, Sanz, Grabow, Wendisch=Marsow (bei Marsow untergegangen) und Demzin. In Bezug auf das zuletzt genannte Dorf lautet die nur in Abschrift aus dem 17. Jahrhundert erhaltene Urkunde: uillam Demecin totaliter, exceptis mansis plebani et consulum de Malchin (ganz Demzin mit Ausnahme der dem Pfarrer und den Rathmännern zu Malchin gehörenden Hufen). Hier ist offenbar ein Fehler, der bisher nicht bemerkt wurde und den Verfasser des Registers zum Urkundenbuch dazu verführte, das hier genannte Demzin mit dem gleichnamigen Dorfe im Amte Stavenhagen für identisch zu halten. Für Malchin muß es nämlich Malchow heißen, denn wie sollte der Rath und die Geistlichkeit zu Malchin Besitzungen in den Flotowschen Gütern beim Plauer See haben? Und daß es sich nur um die Flotowschen Güter in dieser Gegend handelt, wo Andreas v. Flotow schon vorher mit Alt=Stuer belehnt war, das ergiebt sich aus der einfachen Herzählung nur solcher Dörfer, die alle nachweislich um Stuer herumlagen, und denen dann ohne weitere Bemerkung Demzin angeschlossen ist. Wir wissen ferner aus den Acten des großen Prozesses, welchen die Herzoge von Meklenburg später mit den v. Flotow um den Pfandbesitz des Landes Malchow führten, daß es bei Stuer ehemals ein Dorf Demzin gab. In den "copeilichen Acten de Anno 1587" B, S. 3 dieses Prozesses steht: "So gehoren auch weiter zum Stuhr nachfolgende wueste Veldtmarke: —  —  — "Loitzen (s. weiter unten), Kressin (untergegangen bei Woldzegarden), Dentzin, Wendischen Marsow, Tonnichow" u. s. w. Dies Dentzin ist unzweifelhaft das 1344 genannte Demecin (Demzin). Dagegen kann auch der Umstand kein Bedenken erregen, daß die Brüder des Besitzers von Demzin bei Stuer, Johann und Dietrich von Flotow, bei Demzin im Amte Stavenhagen Besitz hatten oder wenigstens beanspruchten, wie wir aus einer Urkunde von 1333 (Urkb. VIII, 5395) erfahren.

Die Generalstabskarte zeigt uns glücklicher Weise noch, wo das alte Dorf Demzin, von dem wir sonst sehr wenig wissen, ge=

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legen hat, denn diese Karte benennt ein kleines Gehölz im nördlichen Theil der Wendisch=Priborner Feldmark zu beiden Seiten des Stuerschen Feldes: Denzien. Sicher steht dies Gehölz auf der ehemaligen Feldmark von Demzin. Es erklärt sich auf diese Weise auch die ungewöhnliche Größe der Priborner Feldmark, die übrigens noch die beiden folgenden Feldmarken theilweise in sich aufgenommen hat.

Die alte Dorfstätte des sicher früh untergegangenen Demzin ist bisher nicht ermittelt worden.

21. Loize.

Fürst Nicolaus von Werle überließ dem Kloster Stepenitz 1274 u. a. 2 Hufen in Plau, 2 Hufen in Dresenow, 3 Hufen in "Louitze" und das ganze Dorf Stolp (s. Nr. 1). 1363 erwarben die Gebrüder Dietrich und Andreas v. Flotow von dem Knappen Henning Zicker "dat dorp tho Loyuitze, alse idt licht binnen der veltschede tho Loyuitze." Nach einer Beschwerde der Herzoge von Meklenburg über die durch Raubzüge aus der Mark erlittenen Schäden heißt es: "anno XXX (d. i. 1430) nam Helmd Ror to Loitze an queke (Vieh) vppe CCC mark guder munte." Damals war also das Dorf Loize noch vorhanden, aber bald daraus war es, vielleicht in Folge dieser Raubzüge, verwüstet. Denn schon gleich nach 1500 stritten sich die v. Flotow zu Stuer und die v. Rohr zu Meyenburg nur noch um die Feldmark Loitze. Schiedsrichter bestimmten, daß die Bauern von Priborn bei ihren Eiden jeder Partei "ehre Huven scholen thogan und die Scheide wiesen." Sicher hatten diese Bauern das Loizesche Feld unter dem Pflug, das Dorf selbst war also verschwunden.

In einem Zeugenverhör um 1550 wird erzählt, daß bei Dammwolde eine wüste Feldmark, Leutzen genannt, liege, wo früher die v. Prignitz 7 Bauerhufen besessen und diese an die Bauern zu Dammwolde verpachtet hätten. Die v. Flotow auf Stuer und Priborn beanspruchten aber diese 7 Hufen vermöge eines herzoglichen Entscheides von 1517 und pfändeten darum die Dammwolder, wenn dieselben mit ihrem Vieh diese Hufen betraten. Ebenso behandelten aber auch die v. Prignitz die Pribornschen Bauern, welche sich auf diesem Felde blicken ließen.

In der Aufzählung der Stuerschen wüsten Feldmarken 1587 (s. unter Demzin) wird der untergegangene Ort Loitzen genannt.

1632 verkauften die v. Rohr zu Meklenburg an Jürgen v. Flotow zu Stuer die halbe Feldmark "Lütteken Priborn und Loize" und ihre Bauern im Dorfe Priborn.

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An dies ehemalige Dorf erinnert noch eine Flurbezeichnung aus der v. Schmettauschen Karte, da aus derselben eine Gegend unmittelbar nördlich von dem jetzigen Hofe Tönchow "Leuß" genannt wird.

Nach diesen Ermittelungen dürfen wir behaupten, daß Loize einst den südöstlichen Theil der jetzigen Wendisch=Priborner und etwa die ganze heutige Tönchower Feldmark einnahm.

Die äußerste Südostecke des ehemaligen Loizeschen Feldes wird auf Schmettau als "Streitort" zwischen Priborn und Dammwolde bezeichnet. Nach der neuen Generalstabskarte ist dieser "Streitort" jetzt unter beide Dörfer gleichmäßig getheilt.; den Dammwolder Theil hat man aber zu dem im vorigen lahrhundert entstandenen Jaebetz gelegt.

Das ehemalige Tönchow (Tonnichow), welches im 16. Jahrhundert wüst, aber zu Hoinckhusens Zeit (Anf. d. 17. Jahrh.) bereits wieder eine Meierei zu Altenhof war, lag nicht an derselben Stelle wie das heutige, sondern nach v. Schmettau südlich von Altenhof und zwar diesem ganz nahe. In einem Schreiben des Adam Philipp Matthias v. Flotow vom 6. Febr. 1792 heißt es, daß "Tönchow jetzt Altenhof genannt" werde.

22. Klein=Priborn.

Nach den Lehnacten des Archivs forderte 1558 Helmuth v. Rohr (zu Meyenburg) von den Bauern zu Ganzlin für die ihnen zu seines Vaters Zeit verheuerte halbe Feldmark "Lutteken Priborn" die rückständige Pacht. Dies Klein=Priborn ist nicht mit dem jetzt Wendisch=Priborn genannten Dorf zu verwechseln, was nahe liegen könnte, da meistens, wie bekannt, aus der unterscheidenden Bezeichnung "Wendisch" für eines von zwei sonst gleichnamigen Orten in späterer Zeit "Klein" geworden ist. Das noch bestehende Dorf Wendisch=Priborn im Lande Plau heißt in den ältesten Mittheilungen einfach Priborn, in einer v. Rohrschen Urkunde von 1516 wird es aber im Gegensatz zu "Lütken=Priborn" ausdrücklich "Groten=Priborn", dann im 17. Jahrhundert häufiger Groß=Priborn und endlich seit dem 18. Jahrhundert, wiewohl fälschlich, Wendisch=Priborn genannt. Ursprünglich, d. h. zur Zeit der Einwanderung der Deutschen, hieß es sicher Deutsch= oder Groß=Priborn. 1621 verkaufte Philipp v. Rohr seinen Antheil (1/8) "an der wüsten Feldmark, wovon die Pribornschen und Ganzlinschen Bauern jährlich die Pension geben, die zwischen gedachten Feldmarken gelegen." v. Rohr benennt diese wüste

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Feldmark nicht, sein Käufer Chph. Burghagen aber heißt sie "Thur". Diese Benennung ist allerdings nicht leicht zu erklären, denn jene wüste Feldmark kann nur Kl.=Priborn sein, wie sich aus der Mittheilung von 1558 ergiebt. Vielleicht verwechselt Burghagen die Feldmark mit gewissen Ackerstücken, "Thurstücken", welche Bezeichnung, wohl in Erinnerung an das alte Land Ture, das aber weiter westlich lag, in dortiger Gegend häufiger vorkommt.

Gustav v. Pritzbuer behauptete 1706, daß 7 Hufen auf dem Loizer Felde und die halbe Feldmark "Lütten=Priborn" zu seinen Gütern Finken und Dammwolde als Pertinenz gehörten und daß diese Hufen die Bauern zu "Groß=Priborn" sich widerrechtlich angeeignet hätten.

1749 erklärten noch die v. Rohr, daß sie "seit undenklichen Zeiten gewisse (8) Bauern im Dorfe Priborn und eine auf Heuer ausgegebene Feldmark beim Dorde Ganzlin, belegen auf meklenburgischem Territorio, nahe an der Prignitzischen Grenze" besessen und diese Güter als Pertinenzen "zu ihrem Städtlein Meyenburg" genutzt hatten. In einer commissarischen Verhandlung von 1686, betreffend die Streitsache zwischen den Gevettern v. Flotow zu Stuer und den Bauern zu Priborn, wird die Grenze der Feldmark Kl.=Priborn von 13 Hufen also festgestellt, daß sie die Feldmarken von Ganzlin, Stuer, Loize und (Wendisch=) Priborn berührt. "In der Mitte dieser Feldmark Lütten=Priborn," heißt es dann, "liegen dieWörde" (Worthen). Die Worth ist aber ein Ackerstück, welches sich unmittelbar an die Gehöfte und Gärten anschließt. Wenn nun die Worthen in der Mitte der Feldmark lagen, so kann das Dorf selbst auch nur dort gesucht werden. Wir wissen also aus der Grenzbestimmung von 1686 nicht nur die Lage der Feldmark, sondern auch ungefähr die Lage des ehemaligen Dorfes Kl.=Priborn. Die alte Feldmark ist jetzt zerstückelt: deren Theile werden bilden die zur Twietforter Forst gehörenden "Thur=Tannen" (vgl. 1621 die Benennung der ganzen Feldmark mit Thur), der nach Südosten vorspringende Theil des Ganzliner Feldes, das zu Tönchow gehörige Vorwerk Wunderfeld und der nordwestliche Theil des Feldes von Wendisch=Priborn. Das Dorf Kl.=Priborn selbst muß an der Stelle dcs jetzigen Vorwerks Wunderfeld oder in dessen Nahe gelegen haben.


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B. Nebendörfer.

Außer den vorgenannten Hauptdörfern, d. h. ehemals selbständigen Ortschaften, sind noch im Lande Plau einige Nebendörfer, Meiereien oder Schäfereien zu Hauptgütern, die, ohne selbständige Ortschaften zu sein, doch einen eigenen Namen führten, in neuerer Zeit wieder verschwunden. Ihre Zahl ist indessen nur eine kleine. Es sind die folgenden 3 Nebenorte:

23. Matthiashorst.

Die Horst, zu Gr.=Poserin gehörig, lag nach v. Schmettau an dem Wege von diesem Dorfe nach Kressin, etwa 200 Schritte von dem Hauptorte entfernt. Hoinckhusen nennt sie Tieshorst oder Matthiashorst, später wird sie ausschließlich nur Matthiashorst genannt. Der Staatskalender führt sie zuletzt 1812 auf.

24. Neuhof.

Neuhof, früher Nienhof, war ein Nebengut von Penzlin, das Hoinckhusen schon kennt und das der Staatskalender von 1828 zuletzt nennt. Es lag 250 Schritte südlich vom Penzlinschen See am Nordufer eines an der Daschower Grenze befindlichen kleineren Sees.

25. Neu=Wangelin.

Auf der Feldmark von Klein=Wangelin, das früher ritterschaftlich war, aber 1745 von der Kammer angekauft und inkamerirt wurde, entstand in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine Colonie an dem Wege nach Karow, unmittelbar an der Feldscheide. Dieselbe erhielt den Namen Neu=Wangelin. v. Schmettau hat sie noch verzeichnet, die Staatskalender führen sie aber nicht auf. Jedenfalls bestand Neu=Wangelin nur einige Jahrzehnte.


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Verzeichnis der übrigen in Meklenburg=Schwerin untergegangenen Dörfer.

1. Land Brenz.

(Dom.=Amt Neustadt.)

1. Dorfstelle bei Brenz. Der Name des ehemaligen Dorfes ist unbekannt. Mittheilung des Oberförsters Sommer 1782.

2. Demitz, 1553 wüste Feldmark, zu Blievenstorf gehörig.

3. Garlitz? Garlitzer Horst und Preeken=Horst im Bürgerholz bei Neustadt.

Gleve (Glewe), jetzt Neustadt.

4. Kalverstert, auf dem Felde von Neuhof bei Neustadt untergegangen.

5. Kleinow, in Ludwigslust aufgegangen.

6. Primank bei Steinbeck und Kiekindemark. Til. Stella 1576: "Zu diesem Dorf (Steinbeck) ist eine wüste Feldmark Primangk gelegen, hat 23 Hoven".

7. Sandfort bei Wöbbelin und Lübbelow. Til. Stella 1576.

8. Alt=Wabel bei Forsthof Wabel. 1251 gab es eine Mühle zu Alt=Wabel.

2. Land Bukow, im Buge, ehemals zum Theil auch Land Ilow genannt.

(Grenzen: Ostsee, Neuklosterscher und Groß=Tessiner See und die Diedrichshäger Berge.)

1. Abtsdorf, jetzt mit Wozezekendorf zu Zweedorf vereinigt.

2. Boierstorp, Bariersdorp, wohl bei Neuhof im Amte Neukloster.

3. Brunshaupt. Im Amte Neukloster? Jahrb. 3 B, 153.

4. Bryzelaz. Bei Perniek?

5. Crempize bei Redentin. 1344 Mühle Crempize.

6. Curiuiz in der Gegend von Neubukow. 1191. 1211 Corouiz.

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Gardeskendorp 1229, im Mittelalter Oedeskirchen, jetzt Drevskirchen.

7. Gardist "campus" 1271, vielleicht nur ein Flurname. Im Amte Neukloster.

8. Gnesdiz 1171-1211. Bei Ilow oder Neubukow.

9. Gusni 1219. Bei Neukloster?

10. Hagen (Indago). 1267. 1272. Amt Neukloster.

11. Jastroue 1171-1211. Bei Ilow?

12. Ilowburg, Ilinburg. Auf dem Burgwall bei Ilow.

13. Kniepas, Kniephagen, Kniephof 1635. 1639 wüst. Bei Perniek.

14. Koldenhof 1271-1362. Bei Nevern?

15. Koneredam 1192-1209. Bei Redentin?

16. Kussin, Kuthin bei Neukloster. 1170-1235.

17. Landorf, früher Pertinenz von Panzow, zwischen Panzow und Krempin (v. Schmettau).

18. Marutin 1219. Amt Bukow?

19. Moyszledarsiz 1171-1211 bei Ilow.

20. Mühlenhof, ehemalige Pertinenz von Behrenshagen. 1618-1703.

21. Nienhof bei Tüzen. 1409: tho dem Nienhoue, de by Tütze belegen is, up deme Buge. 1562 bereits untergegangen.

22. Niezta bei Ilow. 1171-1211.

Oedeskirchen s. Gardestendorp.

23. Pancouiz. Vielleicht Panzow. 1171-1211.

Parkow, zu deutsch Sonnenkamp, lat. Campus Solis, der alte Name für Neukloster.

24. Pinnow bei Pinnowhof. 1267 zwei Dörfer Namens Pinnow im Amt Neukloster.

25. Polaz 1192-1232. Bei Redentin.

26. Prouesteshagen. 1306 P. juxta Lutbertesthorpe (Liibberstorf).

27. Schettelfeld bei Kartlow. 1552. Wohl nur Flurname.

28. Sigerdemolen bei Gaarz. 1306, 1319. Garfsmühlen?

29. Unstede bei Westenbrügge. 1295-1569.

30. Vorwerk, Allodium Noui Claustri 1320. Bei Neukloster.

31. Westekendorp bei Neubukow. 1303, 1304.

32. Wozezekendorp, mit Abtsdorf zu Zweedorf vereinigt.

33. Wendisch=Zarfzow (Serwessow). 1369 Serwessow, Rauensberg und Wendischen Serwessow.

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3. Land Bützow.

(Etwa das jetzige Amt Bützow=Rühn.)

1. Bahlen, nördlich von Bützow, links am Wege nach Passin. Zwischen 1744 und 1758 untergegangen.

2. Clevena, eine Viertelmeile südwestlich von Reinstorf, früh untergegangen.

3. Dreez, in der Nähe später Peetscherhof aufgebaut und in neuester Zeit wieder Dreez genannt.

4. Hanshagen. 1233 im Kirchspiel Rühn.

5. Hoheburg. 1327 Hawborch. Auf dem gleichnamigen Berge bei Schlemmin.

6. Horne im Kirchspiel Moisall, 1264.

7. Merchowe 1264, ebendort.

8. Nienhagen bei Rühn. 1233.

9. Poppelestorp zwischen Boitin undWarnow. 1261. 1287.

10. Scadeloke, Schallock. 1333-1517. Im 16. Jahrh. untergegangen. Jetzt dort Schlokow erbaut.

11. Scampen bei Lübzin, 1261.

12. Stegen, Ceghenere. 1332-1333. Bei Bützow?

13. Trebetzow, Trepzow, 1/4 Meile südlich von Kurzen=Trechow, 1842 oder 43 völlig gelegt.

14. Vogelsang, 1353, 1357. Bei Zernin?

15. Ziegelhof, gleich südlich von der Bischofsburg zu Bützow.

16. Zernin, Cernin, auf dem Stadtfelde zwischen Bützow und Parkow in der Nähe des Sees im 14. Jahrh. untergegangen.

4. Land Crivitz.

(Grenzen: Warnow, Pinnower See, Stör, Klinker Bach.)

1. Immenhof. Früher ein größeres Gehöft auf dem Crivitzer Stadtfelde, nördlich von der Krudop=Mühle.

2. Moorgarten, auf der westlichen Feldmark Crivitz, seit 1886 eingegangen.

3. Mugelwitz, links von der Warnow bei Kladow, im vorigen Jahrhundert untergegangen.

4. Parsow, an der Nordwestseite des Barniner Sees beim Fillsoll. 1246, 1344.

5. Prezier, bei den Münzelschen Tannen zwischen Moorgarten und Krudop, 1302 der Stadt Crivitz geschenkt, 1345 dat velt to Preziere, also das Dorf wohl gelegt.

6. Bei Sukow ist ehemals ein Dorf untergegangen. Prezier?

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5. Land Dömitz (Weningen).

(Zwischen Rögnitz, Elde und Elbe.)

1. Gevertsbrück, 1353 molendinum Gheuerdesbrughe.

2. Hermensmühle. 1421: "Hertogen Albrechts Voget to der Hermensmollen", 1535 zwischen Niendorf und Schlesin Acker, "tho der Hermesmollen belegen."

Die Konnoburg bei Konow auf dem Wanzeberg (Jahrb. 26 und 37) scheint mir eine irrthümliche Entdeckung zu sein.

3. Nienpanier, "die alte verfallene Warte auf dem Primerberg bei Dömitz", 1565-66.

4. PesselaV, 1566 eine Feldmark bei Dömitz.

5. Platzkow. 1551 ist die wüste Feldmark Platzkow an die Bauern zu Grittel verpachtet.

6. Sluse bei Liepe. 1308 silva Lype cum villa in ea sita, villa Stuke, villa Sluse etc Schlesin?

Der Vigenkorf, eine Wencksternsche Feste in der Elde. lag wohl in der Mark Brandenburg.

7. "Die alte Wahlstätte bei der Woosmer=Mühle, vor Zeiten ein Raubhaus", 1565/6. Wahrscheinlich lag hier die lange gesuchte Burg Walerow, welche zufolge der Bestimmungen des Dutzower Friedens von 1291 abgebrochen werden mußte.

Walrowe=Mühle. Die Walrowe (Walerow) ist der Rögnitz=Fluß. Sicher ist die Walrowe=Mühle die Woosmersche Mühle an der Rögnitz.

6. Land Gadebusch.

(Die Aemter Gadebusch und Rehna.)

1. Braschen=Hof. 1348 Braschen hof, de vor Gadebusch ligt.

2. Wendisch=Brützkow. 1230 Brutsekowe und Slauicum Brutsekowe.

3. Herbordshagen bei Ochenstorf, Kirchspiel Rehna. 1230-1313. "Stagnum inter villas Herbordeshagen et Odberdestorp.

4. Wendisch=Hindenberg im Kirchspiel Vietlübbe. 1230 Hindenberg und Slavicum Hindenberg.

5. Der Kiez bei Gadebusch. 1302, 1323: "Die Stadtmühle zu Gadebusch und die Mühle auf dem Kieze daselbst.

6. Wendisch=Kneese, Kirchspiel Roggendorf, 1230.

Luthzithse, 1237, scheint Löwitz (sonst Louitze) zu sein.

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7. Ober=Nesow. 1310 Superior Nesowe. Daneben 1230 bis 1300 Slavicum Nesowe.

8. Niendorf bei Törber. 1230 Noua villa prope Torbore. Wölschendorf?

9. Schindelstädt, nördlich von Rehna noch jetzt die Feldmark Schindelstädt.

10. Tinenmühle bei Rehna und Brützkow.

11. Wallersrode (Voldersrade) bei Gadebusch oder Krembs. 1348-1413.

12. Wedendorf. 1230 Wedenwenthorp et aliud Wedenwenthorp.

13. Zwemin, Stadtfeld Gadebusch. 1309 villa Zwemin der Stadt Gadebusch geschenkt.

7. Land Gnoien.

(Zwischen Recknitz und Trebel bis einschließlich Kirchspiele Boddin und Waltendorf.)

Babine ist nicht, wie das Register zum meklb. Urkb., Bd. 4B, will, ein im Kirchspiel Levin untergegangener Ort, sondern das jetzige Bobbin bei Gnoien, das im 14. Jahrhundert sicher Babin oder Babbin genannt wird.

Bassewitz ist der ursprüngliche Name des jetzigen Gutes Basse.

1. Die Burg. v. Schmettau verzeichnet auf der jetzigen Reddershöfer Feldmark unmittelbar südlich von dem kleinen, dem Vorwerk Vogelsang zunächst liegenden See, Namens Burgsee: die Burg. Der Name dieser fraglichen Burg ist bis jetzt unbekannt.

2. Drenstorf, früher Pertinenz von Nieköhr. 1371-1554.

3. Drewsfelde, ehemals Pertinenz von Vilz.

4. Ganzendorf. Bei Vorwerk? 1339, 1433.

5. Hindenfelde. Die Dorfstelle liegt auf dem Felde Gr.=Lunow an der Boddiner Scheide.

6. Konerow, auf der Feldmark von Gnoien, 1349 der Stadt überlassen.

Meklenburger Paß, seit 1816 Langsdorf genannt.

Neuhof, früher Meierei zu Selpin, 1860 zum Hauptgut erhoben und Reddershof genannt.

7. Simen, am Schlonitz=Bach, zwischen Sülze, Böhlendorf, Nütschow und Langsdorf gelegen, 1298 von der Stadt Sülze erworben.

8. Urchelowe. Bei Gnoien? 1288. Warbelow?

9. Die "Dorff Stadt, 200 Ruthen nordwestlich von Walkendorf", zwischen diesem Dorfe und dem Woltower Wege (v. Sch.).

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8. Land Goldberg.

(Kirchspiele Goldberg, Dobbertin, Kogel, Woserin (ohne Borkow), Mestlin, Techentin, Brüz und Woosten.)

1. Devstorf bei Dobbin, 1275 villam Deuestorpe adjacentem conterminis ville Dobin.

2. Hohen=Augzin (Eutzin) zwischen Mestlin und Techentin, da wo jetzt Vimsow liegt, war 1557 untergegangen.

3. Glaveke, aus dem Mestliner Felde bei den "Eßper=Söllen und der Bussenkuhl". 1376. 1429 schon wüst.

4. Grabower Mühle an der Mildenitz, wo jetzt Sandhof liegt.

Kowalk=Mühle = Kogel=Mühle. Kirch=Kogel hieß ehemals Wendisch= oder Klein=Kowalk, Rum=Kogel Deutsch= oder Groß=Kowalk.

Mühlenfeld, jetzt Mühlenhof bei Augzin, nach dem 30jähr. Kriege aus 12 Bauerhufen zusammengelegt.

5. Münchhof, 1374 das Gut Münchhof bei Goldberg an das Kloster Neuenkamp verkauft.

6. Der Nienhof bei Mestlin. 1354 Mestlin und Nygehof, de dar licht uppe dersulven Feldmarke. Südwestlich von Mestlin, unweit des Zölkowschen Weges, nahe am Küselborn. Nahe dabei der Burgberg, auf welchem Pastor Buchholz zu Mestlin um 1780 Fundamente und verwitterte Mauersteine fand.

7. Rikenhagen, 1296 agri qui quondam ad castrum R. juxta oppidum Gholtberge pertinebant.

8. Schwinze. 16. Jahrhundert: die wüste Feldmark zum Schwintze oder das Schwentzer Feld. Bei Woosten?

9. Wendorf, 1591 Kirchen=Visitation zu Gr.=Poserin: "Lütken Poserin, Besitzer v. Grabow. Ingleichen ist auch zu Wentorf eine wüste Feldmark der Grabowen zuständig, darauf hat er einen Bauhof, item eine Mühle (die Grabower Mühle?).

9. Land Grabow.

(Das jetzige Amt Grabow bis zu den Ruhner Bergen, ohne Eldena.)

1. Die im 16. Jahrhundert. genannte wüste Feldmark Nien=Bomekule bei Ziegendorf und Drefahl ist unter dem Namen Bauerkuhl wieder aufgebaut.

2. "Groß=Bosenkule im Amte Grabow", 1549 von der Landesherrschaft angekauft. Der Name steht sicher zu Bomekule in irgend einer Beziehung.

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3. Grabow, im 16. Jahrh. schon wüst. Die Feldmark liegt [Setzfehler]wischen Ziegendorf und Drefahl (v. Sch.).'

4. Lassahn, 1293 von der Stadt Grabow erworben, auf deren Feldmark es untergegangen ist.

5. Rosenwinkel bei Dambek. Im 16. Jahrh. schon wüst.

6. Rumpshagen. 1334 Feste Rumpeshagen. Bei Grabow oder Eldena oder in der Mark Brandenburg.

7. Vergelatz (Verglas), schon im 15. Jahrh. wüst. 1482 "zwe wuste Feldmarken, de Horst und Vergelatz, uf der Löcknitz belegen", also bei Horst an der Löcknitz. Vgl. das jetzige Dorf Löcknitz.

10. Land Grevesmühlen.

(An der Ostseeküste vom Dassower See bis zum Aafluß (Schiffsgraben), die alten Länder Dassow, Klüz und Bresen umfassend.)

1. Aderholm, jetzt Wallfisch, Insel im Wismarschen Meerbusen, früher befestigt.

2. Bamberg, aus dem Klüzer Felde untergegangen vor 1557.

Benedictenwerk, anstatt des Namens Hanstorf eine Zeit lang in amtlichem Gebrauch.

3. Bischopestorp im Lande Dassow 1158 bis 1260. Wieschendorf?

4. Bischopes=Vorwerk, 1306. Vorwerk bei Dassow?

5. Bordenow auf dem Stadtfelde von Grevesmühlen am Questiner Wege. 1371. Untergegangen sicher vor 1554.

6. Brandeshof, vormals Pertinenz von Arpshagen.

Cimérstorf ist der alte Name für Meierstorf 1 ); dies Dorf hieß also nicht, wie Jahrb. 11 und im Register zu dem Urkb. angenommen wird, Marquardusdorp (s. dieses).

7. Conradi villa im Kirchspiel Grevesmühlen, 1230.

8. Dunkerstorf im Kirchspiel Klüz. Schon 1303 genannt.

9. Wendisch=Erkense. Erkense jetzt Harkensee, früher Deutsch= und Wendisch=Harkensee. 1230.

10. Evershagen, ein der Kirche zu Friedrichshagen gehöriges Gehöft, später (1770) Oberhagen genannt. lag südlich von Friedrichshagen, 1/3 des Weges nach Harmshagen.

11. Falkenhagen, 1371 mit Gägelow und Manderow zusammen genannt.


1) Ci oder Si Merstorf = zu Meerstorf, Meierstorf, wie einst Si Vinstorf = zu Finstorf.
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12. Griesenhof, ein Meierhof gleich nördlich von Friedrichshagen. 17. und 18. Jahrhundert.

13. Finkenburg und Finkenhagen wohl derselbe Ort, bei Tarnewitz. 1520.

14. Gebekendorf (Jebekendorf) 1 ) im Kirchspiel Friedrichshagen bei Harmshagen oder Krankow. 1355-1422.

15. Güldenhorn. 1520. Mit Tarnewitzerhof zusammengelegt und Christinenfeld genannt um 1725.

16. Hofkost oder Hawekost 1571-1696. Bei Wieschendorf? Das 1335 genannte Dorf Havethorst ist wohl dasselbe.

Hohendorf, Howentorp (Alta Villa), 13. Jahrhundert, jetzt Wendorf bei Wismar.

17. Curia Gherardi Holtorp im Kirchspiel Klütz, 1363. Nicht mit villa Gerardi = Eggerstorf im Kirchspiel Proseken zu verwechseln.

18. Johannsmühlen. 1353: curia dicta Johansmolen, bei Dassow, den v. Parkentin verliehen. Wohl Johannstorf.

19. Johannsfeld, 1230 im Kirchspiel Mummendorf. Es scheint Hanstorf zu sein.

20. Klevenow früher Pertinenz von Jamel. 16. Jahrhundert.

21. Koldenhof im Kirchspiel Proseken 1322 . 72: Koldehoue.

22. Kopernitz=Mühle zwischen Wendorf und St. Jakobshof, früher im Kirchspiel Proseken, 1300 an die Stadt Wismar verkauft und zur Georgen=Kirche gelegt.

23. Koppelowenhof, ein Meierhof, 1624 an Vicke v. Sperling zu Rüting verkauft.

24. Krukow im Kopernitz=Thal zwischen St. Jakob und Lübsche Burg, ursprünglich zum Kirchspiel Proseken gehörig, 1300 an Wismar verkauft und zur Georgen=Kirche gelegt, bald darauf eingegangen, 1306 campus Crukowe.

25. Landstorf, früher Lambertsdorf, Pertinenz von Eggerstorf, in neuerer Zeit gelegt.

26. Lindenhase, zu Christinenfeld gelegt, 18. Jahrhundert.

27. Lubimarsdorf, Lubimari villa 1158-1260, im Lande Bresen, wahrscheinlich bei Hohenkirchen.

28. Maliante bei Hohenkirchen, 13. Jahrhundert.

29. Marmotse im Kirchspiel Hohenkirchen, 1230.

30. Marquardstorf, Markstorf, Marstorf, aus Plüschower Felde am Wege nach Friedrichshagen. 1568 Merkstorf. Im 30jähr. Kriege untergegangen. Nicht zuverwechseln mit Meierstorf, s. Eimerstorf.


1) Neuhof bei Bobitz wurde noch 1789 Jebbenhufen genannt.
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31. Mauricii villa im Kirchspiel Beidendorf, 1230.

32. Medentin bei Grevesmühlen. 1335 Medentin agri.

33. Merzlaui villa im Kirchspiel Proseken, 1230. Minnow, jetzt Hilgendorf.

34. Miristorp bei Hohenkirchen. Noch 1519 vorhanden.

35. Poischow, Hof, 1297 der Stadt Grevesmühlen überlassen und daraus gelegt; noch jetzt Poischower Mühle.

Poppendorf wird jetzt Hinter=Wendorf genannt.

36. Pothhof, 15. Jahrhundert: tom Pothoue. Wo?

37. Ratnisfeld im Kirchspiel Grevesmühlen 1230. Nicht zu verwechseln mit dem Rademersfelde 1230 oder Radmannesfelde der Stadt Grevesmühlen 1335, wozu Lisch (Jahrb. 11) geneigt ist.

38. Rardolveshagen, nur einmal, um 1230, genannt, im Kirchspiel Dassow.

39. Ravenhorst, Pertinenz von Vogtshagen.

40. Reimannstorf im Kirchspiel Hohenkirchen, nur um 1230.

41. Ober=Rüting, der nördliche Theil von dem jetzigen Dorf Rüting, früher getrennt liegend (v. Sch.). Nach dem Staatskalender soll es eine Feldmark Ober=Rüting geben, die auf der Generalstabskarte nicht verzeichnet ist.

42. Seedorf im Kirchspiel Dassow. Seit 1212 genannt, im 16. Jahrh. untergegangen. Mit einer Mühle an der "Mölenbek" zwischen Hanstorf und Prieschendorf (Karte von T. Stella).

43. Bei Sievershagen die "Dörpstäd". Hier ist vielleicht Stenbek, das 1335 mit Sievershagen und Büttlingen zusammen genannt wird, untergegangen.

44. Klein=Stieten, nach v. Sch. auf der jetzigen Gr.=Stietener Feldmark, südwestlich von diesem Dorfe, da wo die Chaussee heute den Grapen=Stieten=Hoppenrader Weg schneidet.

Tankmarshagen, 1230; Jndago Thankmari im Kirchspiel Dassow, ist Tankenhagen.

45. Tarnewitz. Im Tarnewitzer Walde (silva Tarnewitz) entstand eine Anzahl Dörfer mit dem Namen Tarnewitz: Groß=, Klein= oder Wendisch=, Ober=Tarnewitz und (zwei) Tarnewitzerhagen. Jetzt sind dort die Dörfer Christinenfeld, Oberhof, Tarnewitz und Tarnewitzerhagen. Eine ausführliche Darstellung der Veränderungen im Gebiet des ehemaligen Waldes Tarnewitz würde in den Rahmen dieses Verzeichnisses nicht hineinpassen.

46. Tarnewitzerhof, s. Güldenhorn.

Ulrichswalde ist der frühere Name des jetzigen Gutes Wolde, also aus Ulrichswolde in Wolde verkürzt.

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47. Hof Verden bei Bothmer und Hofzumfelde (früher Hakenfelde). 1404.

48. Vilebek beim Vilebeker See, nördlich von Grevesmühlen. 1283 nur noch Feldmark Vilebek.

49. Vulnustorp im Kirchspiel Grevesmühlen. 1230.

50. Werderhof bei Harkensee (nach Lehnacten des 16. Jahrt).).

51. Withof (Withagen, Wridhof) auf der Feldmark von Brook (Lehnacten des 16. Jahrhunderts).

52. Wytsal, "tho deme Wytsale in deme Karspele tor Kalchorst" 1485. Vielleicht auch ein Wirthschaftshof zu Brook wie Withof.

53. Wittenborgerhagen, im 13. und 14. Jahrhundert genannt, bei Tarnewitz.

54. Woldemarshagen im Kirchspiel Dassow, 1230. Indago Woldemari.

11. Land Güstrow (Bisdede).

(Die Kirchspiele Güstrow, Lüssow, Reinshagen, Lüdershagen, Zehna, Badendiek und Gr.=Upahl.)

1. Burg Bisdede, wohl fälschlich auch Bridder genannt, auf der kleinen Halbinsel am Ostufer des Rosiner oder Gutower Sees. 12. Jahrhundert.

2. Freiburg im Amte Güstrow. Wo?

3. Glevin, noch jetzt Gleviner Burg. Dorf und Mühle im 13. und 14. Jahrhundert, am Rosiner See und an der Nebel.

4. Glin (Gallin ursprünglich?) in der Vagedie to Gustrow 1361. 1375 an die Stadt Güstrow verkauft.

Grube wird seit 1793 Charlottenthal genannt.

5. Kiwitswisch, Wohnort der v. Preen. 1347 mit Goldewin zusammen genannt.

6. Kotekendorf. Nördlich von Bellin die Koitendorfer Tannen. Im 18. Jahrhunbert hatten die Bauern zu Badendiek und Bölkow die wüste Feldmark Koitendorf in Pacht.

7. Lassahn, Raubburg bei Lüssow. (Raabe, Ortskunde S. 775.)

8. Primersmühle im Primerwatd. 1302.

9. Pustekow bei Rosin. 1316 "Pustecowe Dorp unde Hof unde de Devwinkel liggen unde blieven in deme dele to Gustrowe."

10. Schönberg, Pertinenz von Zehna.

11. Tebezin auf dem Stadtfelde von Güstrow, nach 1293 gelegt. Es grenzte mit Glevin.

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12. Das Bauerdorf Vietgest am Südende des Vietgester Hofsees (v. Sch.). Von 1500 bis 1781 kommen in den Lehnacten Groß= und Klein=Vietgest vor; eines von beiden ist untergegangen.

13. Wüstenfelde, 1358 im Besitz des Güstrower Domkapitels.

12. Land Jabel.

(Zwischen Rögnitz und Sude.)

1. Berkhude, 1363 zum Schloß Redefin gehörig der Krug zu Barkhude.

2. Die Glaisiner Burg (Herm. v. Riebens) aus der Glaisiner Feldmark an der Rögnitz, nahe der Leussower Scheide.

Holtkrams. Im 16. Jahrhundert gab es Groß=Krambs und Holtkrambs, jetzt Gr.= und Klein=Krams.

3. Lauhof an der Rögnitz, Pertinenz von Benz. 1720: Meierei Lohhof.

4. Mulsow bei Göhlen; um 1750 ein fürstliches Haus mit Garten auf der Mulsow.

5. Palatz bei Leussow. 16. Jahrhundert das wüste Feld, dat heet dat Palatzer Velt, an die Bauern zu Leussow verpachtet. Erinnert der Polsberg, westlich von Leussow, an Palatz?

6. Pagakes (oder Pagakes=Volsrade?) 1363: dat dorp tu pagakes Voltzerode ganz.

13. Land Kalen mit dem Ländchen Hart.

(An der pommerschen Grenze, von der Grenze des Landes Gnoien bis Remplin einschließlich.)

1. Barelitz, in einem Landbede=Register des Amtes Neukalen von 1528.

2. Bemerken, in einem Landbede=Register des Amtes Neukalen von 1528.

3. Bischa, 1178 unter den Dörfern der alten Burg Dargun.

4. Blisignewitz, 1216. Bei Dargun?

Bugelmast, seit 1281 Neukalen genannt.

5. Buschmühlen, 1339. Bei Dargun?

Cantim, 1511 Kantem, jetzt Lehnenhof.

6. Ceglos, 1178 unter den Dörfern der alten Burg Dargun.

Chlewe, Glewe, Klewe, jetzt Klewerhof.

7. Chlubuchzig, Clobezowe, unter den Dörfern der alten Burg Dargun, bei Wagun (v. Pressentin).

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8. Covenitz oder Covenina östlich oder nordösttich von Dargun. 1241 Covlin, 1256 Cowelin. 1550 ein Hügel bei Dargun: Covelin (v. Pressentin).

9. Zwei Dörfer Namens Cuzis (Cuzize), 1334 Cuse, bei Dargun, Kützerhof.

10. Dobimuisle bei Bruderstorf, nicht Bruderstorf selbst, mit dem es 1238 zusammen genannt wird.

11. Domagnewa bei Dargun, zur alten Burg gehörig.

12. Gnewotin (Gnevtin) zwiichen Wolkow und Beestland (v. P.).

13. Golanzine, 1219, 1248. Bei Pannekow?

14. Gotkowe bei Dargun, 1219.

Neu=Gorschendorf, jetzt Jettchenshof.

15. Hagen? Auf der Feldmark von Alt=Sührkow der Flurname Hagen.

16. Hüttenhof südöstlich von Hohen=Mistorf (v. Sch.).

17. Kuzuzine, 1173-1282. Bei Dargun. Nördlich von der Dörgeliner Koppel?

18 Madesin in der Herrschaft Rostock. 1248-1282. Bei Dargun?

19. Malach östlich von Dargun. 1174, 1219.

Klein=Mistorf, Pertinenz von Gr.=Markow (v. Sch.), jetzt Ludwigsdorf.

20. Müggenburg. 1703: in der Müggenburgk, so eine Meierei, zu Remplin gehörig. 1751 nicht mehr vorhanden. Nach Hoinckhusen nordwestlich von Retzow.

21. Necroz, zur alten Burg Dargun gehörig, 1178.

22. Neuenhagen, früher Pertinenz von Bukow, nach v. Schmettau nordöstlich von Neu=Sührkow.

23. Nezul, zur alten Burg Dargun gehörig, 1178.

24. Poduskevitz bei Dargun. 1216, 1219.

25. Putdargonitz. Podu Dargon — hinter Dargun (Kühnel). 1178.

26. Putowe bei Dargun. 1219.

27. Röknitz, jetzt der nördliche Theil von dem Flecken Dargun.

28. Wendisch=Schorrentin bei Schorrentin. 1314, 1418.

29. Suacoviz, zur alten Burg Dargun gehörig. 1178, 1216.

30. Szizelubiz, zur alten Burg Dargun gehörig. 1178.

31. Szobedarg, dgl. 1178.

32. Szobisi, dgl. 1178.

33. Techetsowe bei Pannekow. 1216, 1248.

Neu=Teschow. 1282 nova villa Teskow, jetzt Niendorf.

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34. Trebelin bei Schorrentin. Nach 1636 im Gnoienschen Amtsbuche verzeichnet, aber als ganz verwüstet. Zwischen Sarmstorf und Kämmerich die Triblinsche Wiese (v. Sch.).

35. Tribemer, zur alten Burg Dargun gehörig, 1178.

Vincedargo, dgl. Nach v. Pressentin wohl Finkenthal.

36. Walmestorp (Walmerstorf) im Lande Hart. 1314-360.

Wokelenze ist in Klenz verkürzt.

37. Wovita, zur alten Burg Dargun gehörig, 1178.

14. Land Kessin (Rostock=Tessin).

(Von der untern Warnow bis zur Recknitz.)

1. Balke, Ende 14. Jahrhunderts erhebt Winold Baggel zu Rostock Bede aus Balke. Bei Rostock? (Rost. wöchentl. Nachr., 1826, St. 21.)

2. Boomshof, Pertinenz von Reppelin. 1613-1730.

3. Cadam, Rostocker Stadtfeld.

4. Cramon? Erinnern die Cramons=Tannen bei Kassebohm an ein ehemaliges Dorf Cramon?

5. Damerow. In der Gegend, wo in neuerer Zeit der kleine Hof Damerow erbaut ist, lag früher ein Dorf Damerow, das Ende des vorigen Jahrhunderts sicher schon verschwunden war.

6. Finkenberg, schon 1354 als Gut vorkommend, jetzt Feldmark bei Volkenshagen.

7. Bei Gr.=Freienholz, etwa 1500 Schritte vom Dorf, im Kriegholz liegt eine Dorfstätte (Förster Wilpert zu Gr.=Freienholz, 1837).

8. Gheltes=Mühle bei Tessin. 1435. 1462.

9. Gnewitz. Früher gab es Groß= und Klein=Gnewitz, jetzt nur ein Dorf dieses Namens.

Goderak, jetzt wahrscheinlich Goorstorf. 1711 villa S. Godehardi, que prius Goderac dicebatur; aber noch 1211 Goderack.

10. Gramstorf, Stadtfeld Tessin, 1359.

11. Sieden=Gubkow, westlich von Hohen=Gubkow auf dessen Feldmark (Generalstabskarte).

12. Hermensmole, Stadtfeld Rostock. 1286.

13. Hilghen=Ghestes=Hove bei Rostock, 1319, curia S. Spiritus.

14. Hove unweit Rostocks. 14. Jahrhundert: dat dorp tu deme Hove. 1628 Gut des Georgen=Hospitals: Dorf Hove.

15. Kokendorf, früher Pertinenz von Gubkow. Anfang dieses Jahrhunderts das Bauerdorf K. gelegt und anstatt dessen der Hof Lieblingshof und das kleine Baurrdorf Neu=Kokrndorf erbaut.

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Alt=Krummendorf wird jetzt Oldendorf genannt.

16. Lipen, Stadtfeld Rostock, vor dem Steinthor (Beyer). 1275:

Lypen cum prato adjacente et ad fluvium Warnowe descendente.

17. Lübberstorf im Amte Teutenwinkel, 1302-1361.

18. Nemezow, Stadtfeld Rostock, vor dem Kröpeliner Thor (Beyer). 1257-1365.

19 Oldehof bei Bramow, 1355, 1375: Oldenhove prope villam Bramowe.

Purkshagen, ursprünglich Neuenhagen, jetzt Purkshof.

20. Radele, Stadtfeld Rostock. 1285-1325.

21. Reppelin, noch 1596 Wendisch= (Klein=) und Groß=Reppelin, jetzt nur ein Dorf dieses Namens. Südwestlich von Reppelin das Wendfeld (v. Sch.).

22 Sarnewitz? 1363 besitzt Johannes Voß von Sarnewitz eine Mühle zu Rostock.

Todendorp ist der frühere Name von dem Dorfe Teutenwinkel. Winkel oder Todenwinkel hieß früher das jetzige Amt Teutenwinkel.

23. Vogelsang in der Rostocker Heide, 1366 curia Voghelsanc in Wasmodeshagen.

24. Wasmodeshagen in der Rostocker Heide, 1310-1378.

25. Wendisch=Wiek, 1286 an die Stadt Rostock verkauft 1325 schon verschwunden. Neben der alten Burg Rostock rechts an der Warnow gelegen.

15. Land Kralow.

(Die Umgegend der Stadt Krakow.)

1. Augustinenfeld, früher Pertinenz von Dobbin.

2. Denekendorp. Bei Benin? 1303.

3. Die Burg (Alt=) Dobbin in der Gegend des jetzigen Gutes Dobbin, im südlichen Theil des Krakower Sees.

Grube wird jetzt Seegrube genannt.

4. Gülz, Gülzeke, bei Glave, wo der Gülz=See. Im 16. Jahrhundert bereits verwüstet.

5. Oldendorp beim Oldendorfer See, 1298.

6. Tessow bei Dobbin. 1649 nicht mehr vorhanden. Auf der kleinen Halbinsel westlich von Dobbin im Krakower See liegt eine Dorfstätte.

7. Verkewitz bei Sammit, 1478.

8. Wilhelminendorf zwischen Langhagen und Dersentin (Lehnacten).

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16. Land Kubanz und die Drenow.

(Der Küstenstrich von Brunshaupten und Kröpelin bis zur untern Warnow.)

1. Die Hundsburg, castrum Hundesborch, an der Warnow bei Schmarl. Bis 1278.

(Alt=) Doberan, jetzt Althof, bis 1192 urkundlich noch Doberan neben Wendisch=Doberan, der jetzigen Stadt, genannt.

2. Villae Brunonis, 2 Dörfer dieses Namens, 1177, 1192. Brunshaupten?

3. Bruze, 12. und 13. Jahrhundert. Bei Diedrichshagen?

4. Domastiz bei Parkentin, 12. und 13. Jahrhundert. Ivendorf?

5. Wendisch'hagen, Indago Slavicalis, im Kirchspiel Satow, 1224.

6. Putechow, 1232. Hohenfelde?

17. Land Lage.

(Die Umgegend von Lage bis auf eine Entfernung von einer Meile und mehr von der Stadt.)

1. Barentin, Pertinenz von Levkendorf, schon Ende des 15. Jahrhunderts wüst. Zwischen 1574 und 1630 wurde die Feldmark wieder bebaut. Im 18. Jahrhundert ging Barentin zum zweiten Male unter.

2. Depzow im Kirchspiel Polchow, noch jetzt Depzower Mühle bei Tessin. 1287-1355.

3. Geresowe oder Chowale bei Polchow. 1216-1304.

4. Dedow bci Dudinghausen.

5. Klein= (Wendisch=) Kobrow bei Kobrow, das früher Groß= (Deutsch=) Kobrow genannt wurde. 14. Jahrhundert.

6. Osterfelde, früher Pertinenz von Klein=Sprenz.

7. Parpart, später Perper, 18. Jahrhundert Parpen, Meierei, zu Subsin gehörig. Oestlich von Korleput die Parpschen Tannen (v. Sch.).

8. Pinnow, Stadtfeld Lage, 1346 von der Stadt Lage erworben.

9. Rampeschendorf, Repeschendorf, östlich von Diekhof (v. Sch.).

10. Plaweße Rampeschendorf, in der Nähe von 9. 1450.

11. Groß=Sprenz. Früher gab es Groß=, Klein= und Hohen=Sprenz (v. Sch.), jetzt nur Hohen= und Klein=Sprenz.

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Die Thure auf dem Stadtfelde von Lage ist wohl nur ein Flurname.

12. Turinitz bei Polchow, 1216.

13. Vrienhof bei Kritzkow, 1342.

14. Werder bei Sprenz. 1578: Dorfstätte Werder beim Sprenzer See.

Weitendorfer Woland wird jetzt einfach Woland, Levkendorfer Woland jetzt Neu=Woland genannt.

15. Wosdelsowe bei Polchow, 13. Jahrh. Wesselstorf?

18. Die Lieze.

(In der Prignitz, südlich von Wredenhagen. Nur die Enklaven Rossow und Netzeband gehören noch zu Meklenburg.)

1. Katerbow in der Lieze, 1358. Ob noch auf meklenburgischem Gebiet?

2. Schave bei Rossow.

19. Land Malchin.

(Südlich von der Stadt Malchin, östlich bis an die Enklave Zettemin.)

1. Althagen, früher Pertinenz von Grubenhagen, 17. Jahrh.

2. Benitz, Benze, bei Gilow, 13. und 14. Jahrhundert, 1436 dat Feld to Benze.

3. Grobe, 1274. Grube?

4. Gutisdorp, 1247 im Kirchspiel Basedow.

Holzliepen. so wurde früher Liepen bei Basedow genannt.

5. Kiekindepeene bei Malchin, 14. Jahrhundert.

6. Kniepenburg bei Wargentin, s. dieses.

7. Lilienberg westlich von Malchin, 1314.

8. Muceliz bei Gilow, 1247-1274.

9. Nicasiusdorp bei Malchin, 1247.

10. Papenhagen (Domherrenhagen), ehemals Kirchdorf, bei Molzow. 1271-1358.

11. Penkun bei Rothenmoor. 1491 Peynkun vor dem Rodenmore. Einzelne Kathen bis 1830.

12. Pillekestorp, 1274 in terra Malchin.

13. Westlich von Ulrichshufen die "Wüste Kirche" (Generalstabskarte).

14. Walmerstorp aus dem Stadtfelde zu Malchin. 1460 schon wüst.

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15. Wargentin am Wargentiner (jetzt Malchiner) See, südwestlich von Malchin, noch 1545 bewohnt. Lisch (Jahrb. 15, 10): Deutsch=Wargentin am rechten, Wendisch=Wargentin am linken Ufer der Peene; zwischen beiden die Kniepenburg.

20. Land Malchow.

(Zu beiden Seiten des Fleesen=Sees und der Elde zwischen Fleesen= und Plauer See.)

1. Ackermannshausen, (Gehöft östlich von Woldzegarten (v. Sch.).

2. Boek bei Sabel. 1650 Boeker Feld.

3. Crazneierst bei Bistorf, 1232.

4. Eberin, 1322-31. Im Lande Malchow?

5. Ferbus.Verkebues, bei Kieth. 16. Jahrhundert: Feldmark zur Verkebues.

6. Geline bei Malchow. Ob Ortschaft oder Gehölz? 1235.

7. Glanse, Glanz, bei Lütgendorf und Blücherhof, 1289 bis 1304. Jm 17. Jahrhundert schon wüst.

8. Globahn, Globen, bei Malchow und Grüssow, 1255, 1697 "wüste Dorfstätte."

9. (Alt=)Grabenitz nördlich von Neu=Grabenitz, dem jetzigen Grabenitz. unmittelbar an der Müritz (v. Sch.).

10. Herdersmolen, Mühle bei Malchow, 1355.

11. Die Jabelsche Burg bei Jabel. 1555: "die Jabelsche Burg ist jetzt verwüstet".

12. Kaholz bei Woldzegarten. Jm 16. Jahrhundert schon untergegangeu. v. Schmettau verzeichnet zwischen Woldzegarten und Rogeez die Kaholtschen Tannen, jetzt Woldzegartener Forst.

13. Klippate, Klippatendorf, 1338-1357. Jm 16. Jahrhundert wüst Südlich von Adamshoffnung "der Klipperhof" (v. Sch.).

Südöstlich von Kogel, auf der Kogelschen Heide: der Kirchhof (v. Sch).

14. Kraz, 1558 "wüste Feldmark". Westlich von Alt=Gaarz aus Cramoner Feldmark der "Kratzer Hof" in der Nähe des "Kratzer Sees" (v. Sch.). Jetzt südlich davon die "Kraazer Tannen" (Generalstabskarte).

15. Kressin, 1585 wüste Feldmark, nordöstlich von Woldzegarten, wo noch jetzt der Gr.= und der Kl.=Kressin=See liegen.

16. Kummerow bei Grüssow, 1294-1325.

17. Kuz, Kuzeker Mühle bei Damerow (Jabel), 1345 bis 1352.

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18. Lebbin auf der Feldmark von Blücher. Staatskalender von 1844 Blücher und Lebbin.

19. Locken, 1344 villa Locken, 1538 dat woste Feld Lock, nördlich von Nossentiner Hütte beim Lock=See.

20. Lübow südlich von Drewitz, wo der Lübow=See liegt. 1558 wüst.

21. Mertinsdorp. 1260 tota parrochia Mertinsdorp ad terram Malichowe.

22. Neuhof bei Malchow, 1309 ante civitatem Malchow.

23. Overland? 1587 unter wüsten Dörfern der v. Flotow im Lande Malchow genannt.

24. Redenitz zwischen Nossentin und Jabel. 1317. 1538 wüst

25. Rehhagen bei Woldzegarten. 1650 "im Rehagen". Wald oder Ortschaft? Oestlich von Woldzegarten der Berg Rehhagen (v. Sch.).

26. (Alt=) Sapshagen. Um 1800 wurden die Bauern zu Sapshagen gelegt und der Hof Sophienhof mit der Meierei Neu=Sapshagen errichtet.

27. und 28. Die Schwertfegers= und die Schwickowen=Mühle bei Kloster Molchow. 1313-1375. Jahrb. 32, 35. Die Königsmühle zwischen Kisserow und Grüssow war vielleicht die Schwickowen=Mühle.

29. Stiten zwischen Gaarz und Hagenow, 1474 schon wüst.

30. Tangan, 1558 bereits untergegangen. Auf der Feldmark ist Woldzegarten erbaut. Dort noch jetzt der Tangan=See.

31. Viere. 1555: der Lauban=See, im wüsten Felde Vieren gelegen. Südlich von den Kraazer Tannen im Kraazer Begang des Klosterforstes Malchow das Viersche Feld (Generalstabskarte).

32. Wendhof bei Blücher (Lebbin), 1538 wüst.

33. Wicksol, 1330 curiam prope monasterium Malchowe, dictam Wiksol.

Das in der Registratur der Runischen Briefe zu 1322-31 verzeichnete Wrossow ist wohl Grüssow, das in den Urkunden auch Grossow genannt wird.

21. Land Marlow.

(Grenzen: Land Kessin (Rostock), Recknitz und Ostsee.)

1. Bisterfelde, 1351, mit Marlekendorf (s. dieses) und Dammerstorf grenzend, bei Neu=Wendorf.

2. Cepitzco, 1210 unter den zur alten Burg Marlow gehörigen Dörfern.

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3. Gozwinistorp, 1233 im Kirchspiel Ribnitz.

4.-6. Halerikesdorp, Hamindorp und Holtindorp, 1233 im Kirchspiel Ribnitz (nach Clandrian).

Kaminyz , im Register zum Urkundenbuch (IV) als untergegangenes Dorf aufgeführt, wird Camitz in Pommern sein.

7. Marlekendorp, 1273-1351. Die Feldmark bildet jetzt den nordöstlichen Theil der Feldmark Dänschenburg.

8. Wendisch=Petersdorf, noch im 15. Jahrhundert vorhanden, bei Petersdorf bei Ribnitz.

9. Schmachthagen bei Klockenhagen, 1320-1339.

10. Slütershove bei Ribnitz. Slaggerts Chronikon unter dem Jahr 1509: wüste Feldmark Slütershove.

11. Stavenistorp, 1233. Bei Marlow?

12. Utessendorp, 1256 im Kirchspiel Dänschenburg.

Deutsch= und Wendisch=Zeppelin, jetzt Alt= und Neu=Steinhorst. Früher auch Zeppelin in der Steinhorst genannt.

13. Zmylistorp, 1210. Bei Marlow?

22. Land Marnitz.

(Grenzen: Ruhner Berge und Elde.)

1. Berichroth. 1272 an der Grenze von Zachow, zwischen Kummin und Tessenow. Orts= oder Flurname?

2. Cruze, Crucen, beim Krüzenberg an der Elde, zwischen Siggelkow und Slate. 1263-1371.

3. Damoster, zwischen Marnitz und Reddelin. Jetzt Flurname: die Mooster.

4. Kummin, erst in neuerer Zeit zur unbewohnten Feldmark geworden.

5. Triscen, 1264 in der Grafschaft Schwerin, zugleich mit Cruzen genannt.

6. Wittenberg bei Kummin und Tessenow, 1711.

23. Land Meklenburg.

(Zwischen dem Schiffsgraben, der Warnow von Nutteln bis Eikhof, dem Neuklosterschen See und der Wismarschen Bucht)

Bresen (Breze), jetzt Kleekamp.

1. Cismerstorp bei Hornstorf, 1303-1362.

2. Cessin, Wismarsches Stadtfeld (Flöte), am Mühlenteich, 1383 ganz an die Stadt Wismar verkauft.

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3. Dargemezle bei Warin, 1186-1197.

4. Dargetzow, Wismarsches Stadtfeld nach Kritzow zu (Crull) 1279-1310.

5. Die Burg Dobin (Dobe), zwischen dem Schweriner See und der Döpe, 1171-1278.

6. Dorsten, Dorstede, Wismarsches Stadtfeld, östlich von der Stadt, 1217-1324.

7. Düvelserß, später Neuhof, zwischen Meklenburg, Kletzin und Mödentin.

8. Fidem bei Weißenkrug, 1325, 1328. (Jahrb. 47, 187, wo indessen das Vitmer Feld im Amte Sternberg irrthümlich auch für das Fidemer Feld gehalten ist.)

Karower Mühle, jetzt Gröningsmühle.

9. Klokenburg bei Warin? Kirchberg zum Jahre 1322 (Cap. 168):

Dy Clokenborg war da zu hant
Gantz virwustet vnd virbrant.

10. Moltenow (Altena) bei Zurow, nach Sellin hin, 1320.

11. Pazne, 1231. Im Amte Meklenburg oder Bukow.

12. Auf Penziner Feldmark ein untergegangenes Dorf. 1589, Kirchenacten Von Tempzin.

Ribeniz, jetzt wohl Fischkaten.

13. Ricquerstorp bei Redentin an der Ostsee. 1323-1338.

14. Alt=Rubow, nördlich von Rubow an der Grenze der Feldmark (v. Sch.).

15. Stevin, Antiqua et Nova Stevina. 1/4 Meile südlich von Wismar. 1321: Rodemole sive Superior Stevina. Noch jetzt ein Ort Stessin. Die Mühle Nova Stevina ist die Viereggenmühle.

16. Vinekendorp, gleich nördlich von Wismar, auf dem Haffelde, 1160 von der Stadt Wismar erworben.

17. Wendfeld, auf Zahrenstorfer Feldmark, an den Besitzer von Thurow 1829 verkauft, jetzt bloß Feldmark.

18. Werderhof, auf dem kleinen Werder am Nordwestufer des Blankenberger (jetzt Tempziner) Sees: Schäferei Werderhof (v. Sch.). 1353 curia Werderhof in advocatia Mekelenborch sita.

19. Windhof (nicht Wendhof) bei Kalenberg. 1418: de lutteke Wittensee, de dar liggt up deme Felde to deme Winthove.

20. Alt=Wismar, beim Mühlenteich vor dem Alt=Wismarschen Thore der Stadt Wismar. 13. und 14. Jahrhundert oft genannt. Mit Pfarrkirche und Mühle.

Wotrenze=Mühle, jetzt Klus=Mühle. 13. u. 14. Jahrh.

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24. Land Parchim.

(Die Umgegend von Parchim nördlich vom Lande Marnitz.)

1. Bicher (Bichore, Bichure), südöstlich von Parchim am Picher= (Mümmelken=) See bei Neuburg, 1240, 1256.

2. Böken, Parchimsche Feldmark, 1225 bis 1337.

3. Brokow (Brukow) bei Parchim, in der Nähe des Sonnenberges. 1522: wüste Feldmark BrokoW.

Gömtow heißt jetzt Friedrichsruh.

4. Gramnow, nördlich von Parchim, bei Markow, 1310 bis 1355.

5. Hakenbek bei Parchim. 1355: die Mühle in Hakenbeke.

6. Klokow, westlich von Parchim bei Spornitz. 1629:

Klokowsche Hufen beim Gute Spornitz.

7. Lübow, Parchimsche Feldmark, links von der Elde. 1317 bis 1343.

8. Markow noch jetzt Markower Mühle.

9. Nevirstorp? Der Name ist nicht sicher zu lesen. 1335 Nic. v. Mallin in Neuirstorp. Bei Parchim?

10. Scarzin. Bei Parchim? 1409 verpfändet Otto Wittstruk das Gut S. an die Stadt Parchim.

11. Schalentin, noch jetzt Schalentiner Mühle. 1353: villa Scholentin.

12. Slepekow, Stadtfeld Parchim, 14. Jahrhundert.

13. Boddow, dgl.

14. Vogelsang, früher Pertinenz von Dargelüz, südöstlich von demselben.

15. Vogtsdorf, noch jetzt Vogtsdorfer oder Mützer Mühle, 1351 bis 1356.

16. Wozlabin. 1256 werden die Parchimschen Dörfer Bicher und Wozlabin genannt.

25. Land Penzlin.

(Die Umgegend der Stadt Penzlin.)

1. Bindup bei Peckatel, 17. Jahrhundert.

2. Dersow, 1653 neben Kuhstall (Adamsdorf?) erwähnt.

3. Düsterhof, Pertinenz von Kl.=Vielen. Lehnacten.

4. Auf der Feldmark von Freidorf findet sich zwischen dem Priester= und dem Mönchsee eine alte Dorfstelle und ein alter Kirchhof (v. Sch.). Hier lag das ehemalige Kirchdorf Freidorf.

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5. Ganzkow bei Zahren, 1578 (Ganzkower Schäferei und Ganzkower Heide.

Alte (Glas=) Hütte, 1731 Meierei jetzt Hartwigshof.

6. Der Kiez bei Ankershagen. Kirchenbuch von Ankershagen 1696.

7. Kohstall, Kuhstall, jetzt Adamsdorf (?).

8. Krampz, beim Krams=See zwischen Langhagen, Blankenförde und Userin, also wenigstens größtentheils zu Meklenburg=Strelitz gehörig. Im 16. Jahrhundert schon wüst.

Langkavel heißt jetzt Langhagen.

9. Michnia, 1170. Bei Krukow?

Otaheite heißt jetzt Freidorf.

10. Peutsch, Pertinenz von Peckatel, vor zwei Jahren eingegangen.

11. Polzke, in der Nähe von Peckatel, 1598 schon wüst.

12. Rida bei Penzlin. Dorf= oder Flurname? 1263.

13. Rabandel, Rhowandel, bei Gr.=Helle, 1600.

14. Schmort, Stadtfeld Penzlin, 1500 noch bewohnt.

15. Trendekop bei Penzlin. 1274 Trendekops Mühle. 1367 Feste Trendekop.

16. Kolhasen=Vielen bei Vielen, 1274. Klein=Vielen?

17. Wickenwerder, Hof, 16. Jahrhundert. Bei Ankershagen.

18. Wokuhl. im 18. Jahrhundert auf der Feldmark Puchow untergegangen.

19. Wosten bei Penzlin, 1263.

26. Land Pöl.

(Die Insel Pöl.)

1. Golwitz, 1451 zwei Höfe zur Nedderen Golvisse. 1598 ein Ferner= oder Wester=Golwitz und ein Näher= oder Oster=Golwitz. Jetzt nur ein Golwitz.

2. Höven, to den Höven. 1544 6 Hufen to den Höven mit 4 Bauern besetzt.

3. Festung Pöl. Jahrb. 48, 1-64.

4. Schwarzenhof bei Oertzenhof. Jahrb. 41, 112.

5. Uppenfelde, Hof, 13. und 14. Jahrhundert.

6. Wasmodestorp. 1225 W. in Pole.

7. Wintersfelde. 1306 curia Nic. Sculten, que olim Wintersuelde dicebatur.

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27. Land Schwan.

(Die Umgegend ber Stadt Schwan zu beiden Seiten der Warnow.)

Friedrichsgabe, jetzt der Stadt Schwan einverleibt.

1. Wendisch=Hagen (Indago Slavicalis), 1224 im Kirchspiel Satow.

2. Hawhof aus dem Selower Felde. Jahrbuch 7 B, 58.

3. Marxhagen (Indago Marquardi), 1224 im Kirchspiel Satow, Pertinenz von Rederank, bis 1765.

4. Nienhofe, auf der Feldmark Selow. Jahrb. 7 B, 58.

5. Sievershof, dgl.

6. Burg Werle bei Wiek, 12. Jahrhundert.

7. Wildeshufen, 1232. Bei Satow?

28. Land Schwerin.

(Die Umgegend der Stadt Schwerin westlich vom Schweriner See und dem Störfluß, von Dambeck bis Kirch=Jesar.)

1. Cotzow bei Uelitz. Vgl. Kusserower Moor. Jahrb. 1, 46, 206, 207. Im 18. Jahrh. dort eine Pulvermühle angelegt, daher noch Pulverhof bei Rastow.

2. Cyrcowe bei Sülstorf, 1227.

3. Davermor bei Gottesgabe, 13. und 14. Jahrhundert.

4. Eine Dorfstätte zwischen Schwerin und Göhren. Archiv für Landeskunde, 14. Jahrg., 293.

5. Düsterhof, Düsterlock, an der Nordostgrenze der Feldmark von Barner=Stück. Noch im 18. Jahrh. dort eine Mühle.

6. Fedderwold, Federwald, 1700 Glashütte bei Gr.=Brüz.

7. Gerhardshof, curia Gherardi, bei Böken, 1357.

8. Hellkrug, wo jetzt Friedrichsthal liegt (v. Sch.).

9. Hilgendorf, in ältester Zeit Kloteke, am Ziegelsee zwischen Schwerin, Medewege und Wickendorf, bis 18. Jahrh.

10. Die Jabelsburg, zwischen Banzkow und Goldenstädt, 1513. Vgl. Jamel. Nach einer alten Karte von der Lewitz liegt bei Samel eine Dorfstätte.

11. Jetzevitz (?) bei Trebbow, 1366 Kirchdorf.

Kloteke, s. Hilgendorf.

Liskow, später Hohendorf, woraus Hundorf geworden. 1191: Liscowe, que mutato nomine Alta Villa vocatur.

12. Lositz, Lusitz, bei Uelitz 1285-1371.

13. Groß=Medewege, Bauerdorf neben dem jetzigen Hofe an der Chaussee nach Schwerin, im 30jähr. Kriege untergegangen.

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14. Moisall, an der Metelnschen und Grevenhäger Scheide, noch im vorigen Jahrhunbert vorhanden.

15. Westlich von Mueß verzeichnet eine Karte von 1755 eine Dorfstätte. Nordöstlich vom Dorfe liegt der Burgwall Reppin.

16. Schadendorf im Kirchspiel Mühlen=Eichsen (v. Hoinckhusen). 17. Jahrhundert Pertinenz von Tressow.

17. Schallow, Schonenlo, im Buchholz zwischen Plate und Warsow. 1248-1355.

Schonenhagen wird jetzt Pingelshagen genannt.

18. Bei Schönfeld die Dorfstätten=Koppel nach der Landesvermessungskarte.

19. Thurow, Stadtfeld von Schwerin, wo die alte Dorfstelle (v. Sch.) zwischen der Stadt und Neumühle, 1330 an die Stadt Schwerin verkauft.

20. Wackerbek=Mühle bei Kraak, 1275.

21. Bei Walsmühlen die Dorfstelle, nach d. L.=V.=Karte.

22. Hof auf dem Werder, 1349. Wohl nicht der Hof auf der Schelfe.

23. Wolmounitz (Ortsname?), zwischen Viez und Jesar, 1550.

24. Wotvekizj, Wocekiz, in provincia Zuerinensi, 1186-1197.

29. Land Silesen.

(Am Ostufer des Schweriner Sees: die Kirchspiele Retgendorf, Zittow und Pinnow, ohne das Filial Sukow.)

Bei Cambs eine Dorfstelle (Landesvermessungskarte). Sicher (Alt=) Carnin.

1. (Alt=) Carnin, das alte Dorf Carnin lag zwischen dem Maas= und dem Gambser See.

2. Christinchendorf, auf Leezener Feldmark, nahe der Görslower Scheide (v. Sch.).

3. (Alt=) Leezen, unmittelbar am Schweriner See. Das jetzige Leezen hieß früher Neu=Leezen (v. Sch.).

4. Richenberg, früher Schloß in der Nähe der Richenberger Mühle.

5. Ober=Tessin, 1/8 Meile nördlich von Nieder=Tessin, dem jetzigen Hofe Tessin (v. Sch.).

6. Auf der Zaschendorfer Feldmark die große und die kleine Dorfstelle (Landesvermessungskarte).

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30. Land Stavenhagen.

(Die alten Länder Tüzen unb Gädebehn zwischen Malchin und Penzlin.)

1. Ankun, bei Ivenack, 1266, 1300.

2. Basepohl, im 13. und 14. Jahrhundert zwei Dörfer Namens Basepohl bei Ivenack, jetzt nur eines.

3. Circhowe bei Scharpzow, 1229.

4. Gustislave bei Gülzow, 1226.

5. Haselow, Pertinenz von Kittendorf, zwischen 1503 und 1551 untergegangen.

6. Hillefelde bei Fahrenholz, 14. Jahrhundert.

7. Kossozendorp im Kirchspiel Ivenack, 1256, 1300.

8. Mannhagen, Pertinenz von Knorrendorf, bis 1878 (Staatskalender). Am Kastorfer See das Mannhäger Holz (v. Sch.).

9. Tarnow, südlich oder südöstlich von Pinnow (in der preuß. Enklave), 1226.

10. Zarnow, östlich von Tarnow, 1226.

11. Zuillemari Tessemeris, in Tolenz, 1173-1219. Im Lande Stavenhagen?

31. Land Sternberg (Warnow).

(Rechts von der Warnow vom Barniner See bis zum Dorfe Warnow.)

1. Ahrenshörn, früher Meierei zu Borkow (Lehnacten).

2. Buchholt, 1256 im Kirchspiel Wamekow.

3. Dämelow, Stadtfeld Sternberg, 1309 an die Stadt Sternberg verkauft.

4. Goldbek, zwischen Sternberg, Pastin, Dabel und Kobrow, im 14. Jahrhundert untergegangen.

5. "Dorfstätte von Holzendorf", östlich vom Holzendorfer See (v. Sch.).

6. Kotemölen bei Gr.=Raden, 1315.

7. Lukow, Stadtfeld Sternberg, 1309 von der Stabt erworben. Vgl. Lukow=See.

8. Mowitz (Mewitz) auf der Feldmark Kaarz, vor 1568 untergegangen.

9. Nepersmühlen, am Ausfluß des Nepersmühlschen Sees nach Borkow zu, früh untergegangen.

10. Peetsch, Peetscher Feld bei Goldbek (Jahrb. 2, 181).

Poverstorf, jetzt Schönlage genannt. Quartalbericht 56, I.

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11. Rehhagen bei Augustenhof, vor 1827 untergegangen.

12. Die Rönkendorfer Mühle erinnert wohl an ein untergegangenes Rönkendorf.

13. Schampe bei Witzin, vor 1495 untergegangen.

14. Scharbow bei Mustin. 1652 Scharbower Feld.

15. Schönfeld am Schönfelder See bei Kobrow. 1332 noch bewohnt.

16. Sophienhof, östlich von Holzendorf, früher Pertinenz von Müsselmow.

17. Sparow, Kirchspiel Demen, Pertinenz von Prestin, 1554 schon wüste Feldmark.

18. Stampe, Kirchspiel Wamekow, 1256. 1437: Henning Prestin to Stampe. 1554 wüst. Vgl. Stamper See bei Buerbek.

19. Turloff, Turgelave, jetzt bloß ein Forsthof bei Dabel.

20. Vietem beim Dannhusener See, der früher Vietmer See hieß (v. Sch.). Vietmer Felb, 17. und 18. Jahrhundert.

21. Vithusen, 1317 im Kirchspiel Kladow.

22. Weselin, an der Warnow, Necheln gegenüber (v. Sch.).

23. Zwischen Weberin und Wendorf "beim alten Dorse" (v. Sch., Erläuterungen).

32. Land Teterow.

(Die Gegend westlich von der Stadt Teterow.)

1. Budorp, Stadtfeld Teterow, 1272 von der Stadt erworben.

Diedrichshof, früher Pertinenz von Rothspalk, dann Hauptgut und Karlsdorf genannt.

2. Godekendorp, Koitendorf, Feldmark von Hof Mamerow, um 1500 untergegangen.

3. Klingenberg, früher Schäferei zu Klaber, 1480-1726.

4. Lulow, 1378 in deme Lande to Teterowe.

5. Hohen=Schlitz, südwestlich von Thürkow, früher Vorwerk zu diesem Gute, jetzt unbewohnte Feldmark.

33. Die Ture.

(Ein langes, schmales Gebiet südöstlich und nordwestlich von der Stadt Lübz.)

1. Klein=Burow bei Burow, vor 1539 wüst geworden.

Cesemow, Szizimouwe, s. Michaelsberg.

2. Eldenburg bei Lübz, 14. Jahrhundert.

Gelsch', Geelsch = Michaelsberg.

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3. Kalpin, Kolpinstorf, zwischen Sehlstorf und Passow, wo früher die Glashütte stand, schon vor 1535 verwüstet.

4. Koratle, Kratele, zwischen Benzin und Kreien, vor 1539 verwüstet.

5. Michaelsberg, Geelsberg, früher Cesemow genannt, zwischen Karbow und Darz, vor 1539 verwüstet.

6. Pokrent, 1751 auf der Passower Feldmark die Pokrenter Hölzung.

7. Redichesdorf, Restorf, zwischen Lübz, Brook und Benzin, vor 1538 verwüstet.

Seefeld, Pertinenz von Passow, jetzt Charlottenhof genannt.

8. Stolp, südlich von Retzow. Die Feldmark gehört jetzt zu Brandenburg, vor 1539 wüst geworden. Das alte Dorf lag nördlich von dem jetzigen Stolp bei Krempendorf.

34. Land Turne mit der Enclave Ahrensberg.

(Südöstlich von der Müritz, nur zum Theil zu Meklenburg=Schwerin gehörig.)

1. Ahrensfelde, Pertinenz von Krümmel (Lehnacten).

2. Cetim bei Schwarz, am Zeten=See. Am Südufer dieses Sees die Dorfstelle (v. Sch.). 1257-1323.

3. Clesten, 1274 in terra Turne.

4. Göhren, Pertinenz von Krümmel. Die Dorfstelle am Südufer des Krümmelschen Sees (Generalstabskarte).

5. Leppin. Noch 1785 Alt= und Neu=Leppin. Die Dorfstelle des untergegangenen Ortes lag nördlich von dem jetzigen Leppin (v. Sch.).

6. Niendorf bei Ahrensberg, 1329.

7. Sagewitz, Sagewitz bei Schwarz, 1274-1347.

8. Tralow bei Lärz, 1285, 1288.

9. Verlinge bei Schwarz, am Fehrling=See, 1257-1288.

10. Wale zwischen Drosedow und Diemitz, 1285-1337. 1599 Walsche Feldmark.

35. Land Wipperow (Röbel).

(Westlich von der Müritz bis Dammwolde.)

1. Cernow, südöstlich von Röbel, bei Zielow, 1261, 1362.

2. Cusseke, südlich von Röbel, bei Cernow, 1261-1288.

3. Glave, in der Gegend von Wredenhagen, vielleicht jenseit der Landesgrenze. 1232-1318.

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4. Grambow, Pertinenz von Finken. Lehnacten 1599-1634.

5. Haupts=, Hövt=Mühle, Feldmark, Pertinenz von Gr.=Kelle.

6. Heidrammel, Schäferei, Pertinenz von Finken. Lehnacten 1597-1623.

7. Klein=Kelle, Feldmark, Pertinenz von Gr.=Kelle, nordwestlich von demselben.

8. Kotze, jetzt Mönchshof bei Wredenhagen, 1232-1318.

9. Kußkow, zwischen Zielow und Vipperow, 1305. 1575 wüste Feldmark.

10. Lepsow, 1318-1357. 1592 Feldmark Lopzow. Auf der Feldmark von Lepsow ist in neuerer Zeit der Hof Marienfelde erbaut.

11. Wendisch=Massow (Marssow) bei (Deutsch) Massow, 1344. 1587 wüst. Südöstlich von Massow: Dorfstelle (v. Sch.).

Merse, 1318 silva Merce, bei Röbel, ist wohl nur Flurname.

12. Mirizt bei Röbel, 1274.

13. Morin bei Ludorf untergegangenes kleines Fischerdorf. (Beyer, Jahrbuch 32, 126).

14. Neuhaus, im 16. Jahrh. den v. Rohr gehörend (Lehnacten von Below).

15. Repze, zwischen Massow und Zepkow, 1546 anscheinend wüst. Vgl. die Dorsstelle bei Massow unter Nr. 11

16. Rößlin bei Kelle, 1621 noch ein Viehhof. .

17. Schampe, jetzt noch Schamper Mühle, zwischen Gr.=Kelle und Zierzow, 1351 anscheinend schon unbewohnt.

18. Neuburg Wenden, die Burg Wredenhagen, 13. Jahrhundert.

19. Winkelhof, noch vor einigen Jahren Ziegelei, früher Feldmark, jetzt zu Gr.=Kelle.

20. Zarnow bei Gneve, 1362 dat dorp to garnowe, 1539 schon wüst.

21. Zemelin, 1576 2 Hufen auf dem Felde Zemelin (Lehnacten von Wildkuhl). Bei Wildkuhl?

35. Land Waren (Schlön).

(Die Umgegend der Stadt Waren).

1. Damerow, früher Pertinenz von Kargow, westlich von diesem Ort (Generalstabskarte), im Staatskalender nicht mehr verzeichnet.

Gleich nördlich von Falkenhagen findet sich eine Dorfstelle (v. Sch.). Vgl. Nr. 3 Geringstorf.

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2. Gemekenhagen, nordwestlich von Kargow der Flurname "auf dem Gemkenhagen" (v. Sch.). 1586 wüst.

3. Geringstorf, zwischen Vielist, Falkenhagen und Schlön (Lehnacten). Vgl. die Dorfstelle bei Falkenhagen.

4. Glewest, Stadtfeld Waren, 1325 von der Stadt erworben.

5. Gottun, Chutun, sicher theilweise in Meklenburg=Strelitz, zwischen Granzin, Dalmstorf und Dambek beim Langen (früher Chutuner) See. 1257. 1519 wüst.

6. Haselow, in terra Warne 1289. 1353. Bei Bredenfelde?

7. Hinneberg, Hindenberg, zwischen Federow und Charlottenhof der Hinneberger See. 1289. Pertinenz von Kargow.

8. Jamen, an der Müritzbucht Rederang. 1274, 1292 und Lehnacten des 15. und 16. Jahrhunderts.

9. Kassebodendorf, 1350. Im Lande Waren?

Lehmhorst heißt jetzt Friedrichshof. Jahrbuch 2, 99.

10. Lubow? Oestlich von Schwarzenhof ist eine alte Dorfstelle (v. Sch.). 1274 der Lubow=See.

11. Melitz, Melz. Stadtfeld Waren, vor dem Neuen Thor. 1284-1334.

12. Paklowe, 1289. Bei Waren?

13. Paletze, östlich von dem gleichfalls untergegangenen Dorfe Jamen (Nr. 8) 1274, 1292.

14. Schönberg, zwischen Waren und Federow. 1292, 1315, 1395. Lehnacten von Jamen.

15. Seedorf, zwischen Speck und Böken, 1274.

16. Starkewitz, 1316. Bei Schönau? 1402 Henneke v. Wangelin auf Starkevitze.

17. Wischmolen, 1350. Im Lande Waren?

36. Land Wittenberg.

(Die Umgegend der Städte Wittenburg und Hagenow vom Schaalsee bis zur Sude.)

1. Bollbrücke im Kirchspiel Vellahn, bei Banzin, 1194, 1230.

2. Campe. 1411 kaufen die Herzoge von Meklenburg den Hof to deme Campe in der Vogedie Wittenborch.

3. Cerbeke, 1230 im Kirchspiel Wittenburg. Zwischen Dreilützow und Parum? 1534 Feldmark Garbeke.

4. Dametze, 1230 im Kirchspiel Hagenow, wohl bei Grünenhof.

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5. Doitin, 1230 im Kirchspiel Camin bei Goldenbow, auf dessen Feldmark noch jetzt der Flurname Doitin.

6. Fegetasch bei Rögnitz nach dem Staatskalender jetzt unbewohnt.

7. Gansedorp, 1230 im Kirchspiel Vellahn, bei Sesow oder Melkof.

8. Hale. Im Landbederegister von 1540 ist zwischen Watchow. und Lukwitz aufgeführt das Dorf tom Hale.

9. Holthusen, Holzhausen, 1230 im Kirchspiel Camin, 1325. 1560 wüste Feldmark, zu Camin gelegt.

10. Kattenmarke, 1230 im Kirchspiel Körchow, noch 1433 von 8 Bauern bewohnt. 1571 wird eine wüste, alte wendische Feldmark auf Körchower Gebiet verzeichnet. Ist diese Kattenmark?

11. Erinnert die Kurower=Koppel auf dem Pogresser Felde an ein untergegangenes Dorf?

12. Malenteke, Lenteke, später Lenter Feld, aus welchem Neuhof bei Neuenkirchen erbaut ist.

Der Manhagen zwischen Nieklitz und Pamprin ist wohl nur ein Flurname, Hölzung.

13. Marwittistorp, 1246 Besitz des Klosters Zarrentin. Die Lage ist gänzlich unbekannt.

14. Merchrade, im Kirchspiel Hagenow, 1194, 1230. Zwischen Pätow und Hagenow eine Dorfstelle (1714-19).

15. Neuenfeld, auf dem Schildfelder neuen Felde, jetzt zu Rodenwalde gehörig.

16. Auf der Neuenkirchener Feldmark an der Rögnitzer Scheide eine Dorfstelle (Landesvermessungskarte).

Neuhof war Anfangs der Name des 1799 Rodenwalde genannten Gutes.

17. Panitz, im Kirchspiel Vellahn, 1194, 1230. Auf der Feldmark Dammereez der Peenzer Diek.

18. Pozlin, Putzelin, Stadtfeld Wittenburg, wohl nach Perdöhl zu, 1447 von der Stadt Wittenburg erworben.

19. Nordwestlich von Püttellow an der Schilde eine Dorfstelle (v. Sch.).

20. Auf der Feldmark von Raguth findet sich eine "Dörpstäden=Koppel". 1540 war das Bauerdorf Raguth verwüstet. Lag dasselbe auf der genannten Koppel?

21. Scarbenow, Scherpenow, 1230 im Kirchspiel Pritzier. 1513 wüste Feldmark, mit Jesow zusammen verkauft. Auf der Schwechower Feldmark die Scharnower Horst.

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Schwarenhof, Pertinenz von Goldenbow, jetzt Albertinenhof genannt.

22. Sekkevin. 1230 im Kirchspiel Vellahn, zwischen Vellahn und Goldenbow, dort der Ackerschlag Siegwin (1710) oder Siwin und das Gehölz Segefiner Horst (1581), Siwidshägen.

23. Stenfeld, 1230 im Kirchspiel Neuenkirchen. Bei Drönnewitz oder Stöllnitz, 1335. Vgl. Nr. 16.

24. Tramm, 1335. Eine Wüstung auf der Feldmark von Kloddram wird auf der Wiebekingschen Karte als Dorfstelle von Tramm bezeichnet.

25. Turkow, auf der Feldmark von Neuenkirchen. 1230. Torkower Mühle 1709.

26. Wackerbek, 1440 und 1451 an das Kloster Zarrentin verkauft, an der Boize bei Hof Boize.

27. Wokendorp, Wakendorf, 1253 vom Kloster Zarrentin erworben. 1/4 Meile nordwestlich von Zarrentin der Flurname Wakendorf.

Klein=Woldhof bei Groß=Woldhof ist der frühere Name von Klein=Wolde (v. Sch.).

28. Wusse. 1460 verlieh Herzog Heinrich dem Rathe zu Wittenburg und zu Boizenburg Pacht aus dem Dorfe Wusse. Woez heißt 1230 Wozlize.

37. Oerter von ganz unbekannter Lage.

1. Pantenitz. 1447 bezeugt Herzog Heinrich von Meklenburg, daß Lorenz v. Preen zu Pantenitz sein Gut Lütke und Vicke v. Bassewitz ausgelassen habe.

2. Redebusse. Nach einem Abgaben=Verzeichniß der Stadt Wismar aus dem 15. Jahrh. (Taf. 8) empfängt Hans Schrader to Redebusse eine kleine Summe.

3. Ruhstette. 1593 wohnte Hans Bullegrave, der früher Vogt zu Vogtshagen bei Grevesmühlen gewesen, zu Ruhstette.

4. Spantelitz. 1358 fordert Otto v. Dewitz von Herzog Albrecht von Meklenburg wegen seiner Kriegszüge: 100 M., quas persoluit illis Prenen, qui morabantur in Spantelytze, pro uno caballo.

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Nachträge und Berichtigungen

zu

VIII. Untergegangene Dörfer.


1. Land Boizenburg.

4. Wendisch=Greven. S. 158, Zeile 11 von oben muß es heißen: Das jetzige Greven besteht nun zwar bis 1864 noch aus zwei Theilen u. s. w.

2. Land Grevesmühlen.

12. Landstorf. Die mir gewordene Mittheilung, daß Landstorf in neuester Zeit gelegt sei, ist eine irrthümliche gewesen. Der Ort besteht noch.

3a. Land Goldberg.

8. Schwinze muß wegfallen.

3b. Land Güstrow.

Hinzu kommt: Wendisch= oder Klein=Zehna bei (Gr.=) Zehna. Urkb. XIV, 8374: Slavica Cene.

4. Land Kessin (Rostock).

Durch Rector Bachmann zu Warin aufmerksam gemacht, trage ich aus dem Archiv der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, Bd. 40, als untergegangen nach die beiden auch bei Hoinckhusen verzeichneten Orte Moorhof und Müggenburg in der Rostocker Heide.

Die ebenfalls im genannten Archiv als Ortsnamen verzeichneten Fulleri (Fuhlrie?) und Born möchte ich bis auf Weiteres noch für bloße Flurnamen halten.

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5. Land Lage.

Hinzu kommt: Klein=Weitendorf bei (Gr.=) Weitendorf. 14. Jahrhundert.

6. Land Malchin.

Die unter Nr. 13 verzeichnete "Wüste Kirche" war die Kirche des ehemaligen Dorfes Papenhagen, unter Nr. 10 aufgeführt.

7. Land Vipperow.

Bei Kotze (Mönchshof) muß die Nummer (8) wegfallen.

Schildt.

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IX.

Zur Geschichte

des

Fürsten Nicolaus II. von Werle.

Von

Dr. Karl Koppmann =Rostock.

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U eber Nicolaus II. von Werle ist eine Arbeit von August Stichert erschienen 1 ), der man nachrühmen kann, daß sie verständig, sorgsam und mit der nöthigen Beherrschung sowohl des Quellenmaterials, als der einschlägigen Litteratur geschrieben ist. Da mich die Arbeit zur Nachprüfung angezogen hat, so erlaube ich mir, im Folgenden mit einem kurzen Referat über den Inhalt die Darlegung meiner hier und da abweichenden Ansicht zu verbinden, nicht um Sticherts Verdienst zu verkleinern, sondern um meinen Dank für die erhaltene Anregung durch das Eingehen auf die aufgeworfenen Fragen abzutragen. Unsympathisch berührt hat mich nur das Vorkommen einer Phrase, glücklicher Weise der einzigen, auf S 4-5 in Bezug aus die Landestheilung: "Dieser Schritt wurde für das kleine Land verhängnißvoll; die Unterthanen seufzten unter der Last, die ihnen die Hofhaltung der Fürstenhöfe auferlegte"; wo zeigt sich, muß man fragen, das Verhängnißvolle, und womit kann der Verfasser beweisen, daß den Unterthanen die Hofhaltung mehrerer Fürsten drückender wurde, als die eines einzigen?

Stichert beginnt mit dem Tode Nicolaus I., des Stammvaters des Hauses Werle, 1277, Mai 10-14, und berichtet, daß seine beiden älteren Söhne, Heinrich I. und Johann I., Anfangs gemeinsam regiert und vor 1281, Dec. 20, eine Theilung vorge=


1) Nicolaus II. von Werle. T. 1. Programm des Gymnasium u. Progymnasium zu Rostock 1891.
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nommen haben, bei welcher der jüngere Bruder, Bernhard I., sehr schlecht weggekommen zu sein scheine (S. 3-6). — Die betreffenden Urkunden sind ausgestellt von allen drei Brüdern: 1278, Juli 18, zu Güftrow, 1281, März 12, zu Rostock, Mai 5 zu Rostock und Aug. 24 zu Güstrow 1 ); von Heinrich und Johann 1277, Mai 14, (zu Plau), 1277, Mai 15, (zu Parchim), Juni 29, 1278, Febr. 25, zu Plau, April zu Rostock, Mai 17 zu Rostock; 1279, Nov. 11, 1281. Juli 22, zu Rostock, 1283, Febr. 5, zu Rostock, Juli 6 (mit anderen Fürsten) zu Boizenburg 2 ); von Heinrich allein 1282, Aug. 1, zu Malchin und von 1283, Aug. 23, zu Penzlin 3 ); von Johann allein 1279, Mai 30, (zu Güstrow?) 1281, Dec. 20, zu Röbel, 1282. Jan. 27, Febr. 20, zu Rostock 4 ); von Johann und Bernhard 1282 (zu Parchim 5 )); von Bernhard allein 1282, Febr. 4, zu Güstrow 6 ). — Auf Grund der einseitigen Verfügungen Johanns von 1281, Dec. 20, 1282, Jan. 27 und Febr. 20, Bernhards bon 1282 und Heinrichs bon 1282, Aug. 1, und 1283, Aug. 23, nimmt auch Wigger eine Landestheilung vor 1281, Dec. 20, an 7 ); wenn er die Urkunde Johanns von 1279, Mai 30, nach einem älterenAbdruck von 1289, Mai 30, (MCCLXXXIX tercio calendas Junii) von 1281, Mai 20 (MCCLXXXI x tercio cal. Jun.) datirt wissen will, so ist er offenbar dadurch dazu bewogen worden, weil 1281, Mai 5, die drei Brüder noch gemeinsam geurkundet haben. Stichert 8 ) nennt dies eine "sehr ansprechende Vermuthung", trotzdem er selbst auf die von Wigger übersehene Urkunde von 1281, Aug. 24, die gleichfalls von den drei Brüdern zusammen ausgestellt ist, hinweist; in Wirklichkeit ist die Vermuthung unhaltbar, denn Wigger hat übersehen, daß die Datirung von 1279, Mai 30, durch eine zweite, denselben Gegenstand betreffende Urkunde vom gleichen Jahr und Tage vollkommen gesichert ist 9 ). — Nach Wigger "scheint . . . eine Landestheilung vorgenommen zu sein", nach Stichert war sie "jedenfalls . . . am 20. December 1281 vollzogen"; wenn aber wirklich durch das bloße, vereinzelte Vorkommen von einseitigen Regierungshandlungen bewiesen werden


1) M. U.=B. 2, Nr. 1466; 3, Nr. 1571, 1578; 10, Nr. 7208.
2) M. U.=B. 2, Nr. 1437, 1438, 1440, 1454, 1459, 1464, 1509; 3, Nr. 1583, 1668, 1689.
3) M. U.=B. 3, Nr. 1639, 1695.
4) M. U.=B. 2, Nr. 1490; 3, Nr. 1593, 1611, 1614.
5) M. U.=B. 3, Nr. 1598.
6) M. U.=B. 3, Nr. 1612.
7) Mekl. Jahrb. 50, S. 223.
8) S. 4, Anm. 11.
9) M. U.=B. 2, Nr. 1491.
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könnte, daß eine Landestheilung vorangegangen sein müsse, so würde die Urkunde von 1279, Mai 30, ein früheres Datum für dieselbe bedingen. — Die seltene Betheiligung Bernhards an den Regierungsakten vor der angeblichen Landestheilung sucht Stichert nicht zu begründen; nach derselben, meint er, scheine er "Sein Vaterland verlassen zu haben, vielleicht um auswärts sich nach Hülfe umzusehen oder in andere Dienste zu treten". Nehmen wir an, daß er sich beim Tode des Vaters außer Landcs befand, so erklärt es sich, daß die Urkunden von 1277, Mai 14, Mai 15, Juni 29, 1278, Februar 25, April, Mai 17, nur durch Heinrich und Johann ausgestellt wurden. Die in einer dieser Urlunden, der von 1277, Juni 29, vollzogene Schenkung soll nach anderer Nachricht auch von Bernhard 1272, Febr. 21, zu Rostock vollzogen worden sein 1 ); die Jahreszahl 1272 kann natürlich nicht richtig sein und ist vielleicht in 1278 zu ändern: die Hauptsache ist jedoch, daß Bernhard bei seiner Landesanwesenheit nachträglich bestätigte, was seine Brüder in seiner Abwesenheit gethan hatten. — In gleicher Weise würde es sich aber auch erklären lassen, daß Johainn allein die Urkunde von 1279, Mai 30, ausstellte. — Daß wirklich eine Landestheilung stattgefunden habe, will ich nicht leugnen; wenn aber Stichert sich wegen der Art und Weise derselben auf Rudloff beruft und nur hinzufügt, daß die Urkunden dem nicht widersprechen 2 ), so scheint mir das unbefriedigend. Rudloff zufolge sah man 1282 "Hrn. Johann zu Parchim abgesondert regieren; wogegen Güstrow und Waren Hrn. Heinrich und dessen Söhnen allein gehörten" und Bernhard "mit einigen Gütern abgefunden zu seyn" scheine 3 ); vertheilt er aber dann den Werlischen Antheil auf die beiden Linien Güstrow und Parchim 4 ), so hat er dabei wohl keinen bestimmten zeitlichen Anfangspunkt im Auge. — Nach der angenommenen Landestheilung soll Bernhard sich "zunächst . . . wohl zu Johann I." gehalten haben: wenn aber Johann und Bernhard 1282 zusammen die Vereinigung der Altstadt und der Neustadt Parchim bestätigen 5 ), so läßt sich doch mit größerem Recht vermuthen, daß Parchim den beiden jüngeren Brüdern gemeinschaftlich gehört habe. Am 4. Febr. 1282 verfügt Bernhard allein über Prisannewitz im Lande Schwan und zwar zu Gunsten des Dom=


1) M. U.=B. 2, zu Nr. 1440.
2) S. 5, Amn. 11.
3) Pragm. Handbuch d. Meckl. Gesch. 2, S. 68-69.
4) 2, S. 118.
5) M. U.=B. 3, Nr. 1598.
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stiftes und in der Domkirche zu Güstrow 1 ); Stichert schließt daraus nur, daß Bernhard "wohl kleinere Besitzungen abgetreten" sein werden; aber erstens ließe sich doch mit demselben Recht dasjenige, was Stichert aus der Parchimer Urkunde für Bernhards Verhältniß zu Johann I. entnehmen zu können meint, aus einer Urkunde, die zu Güstrow ausgestellt ist, — bei Rudloffs und Sticherts Ansicht über Heinrichs Landestheil — auf das Verhältniß Bernhards zu dem ältesten Bruder folgern; zweitens scheint mir die Verfügung Bernhards über ein Dorf im Lande Schwan zunächst zu dem Schlusse zu führen, daß Schwan zu Bernhards Antheil gehört habe, und drittens legt die Ausstellung dieser Urkunde Bernhards in Güstrow die Frage nahe, ob wirklich die Hauptstadt des Fürstenthums Werle Heinrich I. ausschließlich zugehört habe. Nach der vorhin gegebenen Uebersicht urkunden die drei Brüder gemeinschaftlich in Güstrow 1278, Juli 18, und 1281, Aug. 24, Johann allein, wenigstens mit größter Wahrscheinlichkeit 2 ), 1279, Mai 30, Bernhard allein in unserer Urkunde von 1282, Febr. 4, Heinrich allein bei Lebzeiten Johanns und Bernhards niemals. In der späteren Regierungszeit Heinrichs stellt er einmal, 1287, Dec. 13, eine Urkunde zu Güstrow aus 3 ), während Nicolaus II. daselbst 1285, Oct. 18, 1286, Aug. 3, und 1288, Febr. 19, urkundet 4 ). In jener Urkunde von 1287, Dec. 13, verkauft Heinrich dem Kloster Doberan das Eigenthum der einen Hälfte der Mühle zu Güstrow; das Eigenthum der anderen Hälfte wird dem Kloster, allerdings erst nach Heinrichs Ermordung, 1292, Juli 17, durch Nicolaus II. verkauft 5 ). Beweise sind freilich diese Thatsachen nicht, aber die Sicherheit, mit der bisher eine Güstrower Linie schon für diese Zeiten angenommen wurde, scheiut mir doch wenig berechtigt zu sein. — Irregeführt durch die vorgefaßte Meinung, daß Bernhard bei der Landestheilung verkürzt worden sei, kommt Stichert über eine dem Meklenburgischen Urkundenbuche entgangene wichtige Urkunde zu meiner Ansicht nach völlig unrichtiger Auffassung. Am 5 April 1284 schließen die Markgrafen von Brandenburg Otto der Lange, Albrecht III. und Otto der Kleine für sich und ihre Vettern (patrui) Otto mit dem Pfeil und Konrad mit den Herzögen Johann und Albrecht von Sachsen=Lauenburg ein Bündniß, versprechen ihnen für die von ihnen zu leistende Kriegshülfe 4000 Mark


1) M. U.=B. 3, Nr. 1612.
2) Vgl. die Zeugen in 2, Nr. 1490 u. 1401.
3) M. U.=B. 3, Nr. 1930.
4) M. U.=B. 3, Nr. 1817, 1861, 1955.
5) M. U.=B. 3, Nr. 2169.
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Silbers, setzen ihnen als Unterpfand von ihretwegen Lüchow und von wegen ihrer Vettern Parchem castrum et civitatem und verpflichten sich, keine Sühne cum dominis Slavicis einzugehen, nisi predictos nostros avunculos (die Herzöge) simul cum patruis nostris muniverimus amicabiliter sive juste de bonis, que nobilis vir Bernardus quondam donimus de Werle ab eisdem tenuit justo tytulo pheodali 1 ). Stichert meint (S. 5), die Herzöge Johann und Albrecht hätten sich Bernhards "angenommen", versteht also das quondam dominus de Werle dahin, daß Bernhard von den Brüdern seines Erbteils beraubt worden sei. Eine solche Interpretation der betreffenden Worte und eine solche Auffassung des Bündnisses sind aber unmöglich. Bernhard war verstorben und über seine Nachlassenschaft kam es zum Streit zwischen seinen Brüdern als Erben, einerseits, und den Markgrafen Otto mit dem Pfeil und Konrad und den Herzögen Johann und Albrecht als vermeintlichen Lehnsherren, andererseits. Nun soll zwar Bernhard, dessen Tod eine Doberaner Nachricht von 1281, Oct. 10, Kirchberg vom Jahre 1286 datirt, dem Mekl. Urkundenbuch zufolge 1286, Oct. 10, gestorben sein 2 ); aber auf Grund dieser früher nicht beachteten, erst von Stichert herangezogenen Urkunde von 1284, Apr. 5, ist Kirchbergs Angabe ebenso zu verwerfen, wie die Doberaner Nachricht auf Grund der Urkunden von 1282, ohne Tag, Febr. 4 und März 9; Bernhard muß vor 1284, Apr. 5, und wird wahrscheinlich 1282 oder 1283, Oct. 10, gestorben sein 3 ). Da er keine Kinder hinterlassen hatte, so machten die Markgrafen von Brandenburg und die Herzöge von Sachsen Anspruch auf Parchim, das bekanntlich Pribislaw I. von Parchim gehört hatte und nach manchen Wechselfällen, die solchen Anspruch erklären 4 ), vor 1273, Jan. 30, an Nicolaus I. von Werle gekommen war 5 ). Eben auf das Bündniß von 1284, April 5, beziehen sich die von Stichert bei anderer Gelegenheit 6 ) angeführten Worte König


1) Hasse, Schl.=Holst.=Lauenb. Regesten u. Urkunden 2, Nr. 653; früher gedruckt bei Sudendorf 7, S. 225.
2) M. U.=B. 3, Nr. 1869. Wigger, Mekl. Jahrb. 50, S. 226 sagt schon: "immerhin . . . bleibt es auffallend, daß Bernhard vier Jahre lang so völlig von der Regierung ausgeschlossen gewesen sein sollte, daß auch nicht einmal sein Name in den Regierungs=Urkunden mitgenannt wäre."
3) Dieselbe Folgerung hat inzwischen auch K. E. H. Krause (Rost. Zeitung 1891, Nr. 203 (Mai 31), Erste Beilage) gezogen.
4) Vgl. M. U.=B. 2, Nr. 927 und 2, Nr. 1025, 1035, 1036.
5) M. U.=B. 2, Nr. 1267.
6) S. 10, Anm. 6; irrthümlich aus Hasse 2, Nr. 653, statt aus M. U.=B. 3, Nr. 1728.
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Rudolfs, des Habsburgers, an Herzog Albrecht von Sachsen: Ad nostram regiam audienciam est deductum, quod tu, recepta pecania ab illustribus marchionibus de Brandenburg, eis spoponderis contra dominos Slavie etc. — Auf ein gutes Verhältniß Bernhards zu seinem Bruder Johann läßt sich übrigens daraus folgern, daß dessen Sohn Nicolaus seiner 1288, März 3, und 1291, Apr. 16, freundlich gedenkt 1 ); die Urkunde von 1288, März 3, läßt auch darauf schließen, daß Bernhard — vielleicht in Gemeinschaft mit Johann — der Stadt Plau gegenüber Hoheitsrechte besaß.

Alsdann berichtet Stichert (S. 6-7) von dem Landfriedenbündniß, in welchem Heinrich und Johann von Werle sich 1283, Juni 30, zu Rostock mit einer Reihe anderer Fürsten und Städte gegen die Brandenburger verbünden 2 ), erwähnt des Umstandes, daß die Urkunde von 1283, Sept. 1, in welcher Bogislav von Pommern die Stadt Stargard auf Verwendung Johanns von Werle wieder zu Gnaden annimmt 3 ), das letzte Lebenszeichen dieses Fürsten ist, und läßt es unentschieden, ob derselbe am 15. oder am 25. October dieses Jahres gestorben sei 4 ). Die Urkunde von 1282, in welcher Bogislav von Pommern einem Fürsten Nicolaus von Werle das Land Stavenhagen verpfändet 5 ), wird unter Hinweis auf die Abhandlung von Prümers 6 ) mit vollem Fug als unecht verworfen; für den Umstand, daß später allerdings Nicolaus II. im Besitz Stavenhagens gewesen sei, ist die Urkunde von 1300, Juni 1 oder 2 7 ) herangezogen, doch hätten auch, da es sich hier um eine kritische Frage handelt, die Urkunde von 1290, April 7, welche Heinrich I. als Besitzer Stavenhagens nachweist, das Schreiben Bogislavs an Nicolaus II. von 1291-1309 und die Urkunde von 1292, Aug. 29, 8 ) erwähnt werden können.

Nach Besprechung der Nachrichten, die sich auf die Schicksale der jüngeren Söhne Johanns I. beziehen, (S. 7-9), kommt Stichert zu seinem Helden, Nicolaus II. Indem er zunächst die Zeit von 1283-1291 (S. 9-13) bespricht, meint er Anfangs


1) M. U.=B. 2, Nr. 1957, 2113; vgl. Nr. 2350.
2) M. U.=B. 3, Nr. 1682.
3) M. U.=B. 3, Nr. 1697.
4) M. U.=B. 3, Nr. 1699; Mekl. Jahrb. 50, S. 225. Meinerseits ziehe ich die Angabe: Oct. 25 vor.
5) M. U.=B. 3, Nr. 1631.
6) Ich habe sie Mekl. Jahrb. 55, S. 215, Anm. 3, wie mir Stichert S. 7. Anm. 4 mit Recht vorrückt, zu Rathe zu ziehen verabsäumt.
7) M. U.=B. 4, Nr. 2614.
8) M. U.=B. 3, Nr. 2065, 2139, 2181.
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noch einen gewissen Zusammenhang der beiden werlischen Linine erkennen zu können, da bis 1286, August 10, sowohl Nicolaus der Zustimmung seines Oheims Heinrich (1284, Juni 9, 1255, 1286, Aug. 10) 1 ), als auch Heinrich der Zustimmung seiner Neffen (1284, Juni 10, 1285, März 18) 2 ) gedenkt. Mit seinen Brüdern gemeinsam urkundet Nicolaus II. 1284, Juni 9, Juni 22, Sept. 28, Nov. 25, 1285, Febr. 20, 1285, 1287, Mai 6 3 ); mit Namen aufgeführt werden dieselben 1284, Juni 22; was Stichert bewegt, aus der Urkunde von 1284, Sept. 28, zu schließen, daß damals ein "Familientag" stattgefunden habe, kann ich nicht ersehen. Das Regest einer Urkunde, die 1285, Juli 6, von Nicolaus und seinem Bruder Johann ausgestellt sein soll 4 ), scheint mir in seiner chronologischen Richtigkeit bezweifelt werden zu müssen; die Urkunde von 1288, in welcher Günther und Johann, domini de Werle, dem Abt des Klosters Neuenkamp ihres Bruders Nicolaus Veräußerung von Gütern bestätigen 5 ), ist mir um so mehr verdächtig, als eine im Wesentlichen übereinstimmende Urkunde von 1298 von Günther und Johann, domicelli de Werle, ausgestellt ist 6 ). Der Zustimmung seiner Brüder Johann und Günther erwähnt Nicolaus II. 1285, Oct. 18 7 ), seiner ungenannten Brüder 1288, März 3, Juli 21, 1291, Jan. 6 8 ) seiner Brüder Günther, Bernhard, Heinrich und Johann 1291, März 17 9 ). Es fällt auf, daß in dieser letztgenannten Urkunde der ältere Johann nicht mitaufgezählt wird: die Vermuthung, daß dieser damals schon gestorben war, scheint mir nahe zu liegen; während vorher, 1284, Juni 22, 1285, Oct. 18, (der ältere) Johann dem Günther vorangeht 10 ) rückt seitdem dieser an die erste Stelle, indem entweder er allein oder doch allein mit Namen, 1292, April 23, 1296, Juni 22 11 ), oder vor (dem jüngeren) Johann, 1292, Juli 17, 1296, Nov. 13, 1298, Mai 21, 1300, Sept. 29, genannt wird 12 ). Freilich schreibt Johann 1311, März 30, an den Rath der Stadt Wismar und


1) M. U.=B. 3, Nr. 1729, 1781, 1863.
2) M. U.=B. 3, Nr. 1730, 1788.
3) M. U.=B. 3, Nr. 1729, 1743, 1754, 1758, 1780, 1781, 1903.
4) M. U.=B. 3, Nr. 1808.
5) M. U.=B. 3, Nr. 1946.
6) M. U.=B. 4, Nr. 2474.
7) M. U.=B. 3, Nr. 1817.
8) M. U.=B. 3, Nr. 1957, 1968, 2101.
9) M. U.=B. 3, Nr. 2110.
10) M. U.=B. 3, Nr. 1743, 1817.
11) M. U.=B. 3, Nr. 2163, 2401.
12) M. U.=B. 3, Nr. 2169, 2417, 2474, 2502, 2629.
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die übrigen Gläubiger des Fürsten Heinrich von Meklenburg: ad idem promissum, quo frater noster Nicolaus dominus de Werle . . . obligatur, nos in locum fratris nostri Hen. absentis in presentibus obligamur 1 ), aber dieses Hen. wird in der betreffenden Abschrift aus Ni. oder Ny. entstellt sein; in dem ausschließlich an den Rath der Stadt Wismar gerichteten Schreiben Johanns von 1311, März 12, heißt es: uos obligamus nos in locum dilecti fratris nostri Nicolai domini deWerle 2 ); die damalige Abwesenheit des Fürsten Nicolaus war bekanntlich durch seine Reise nach Montpellier veranlaßt 3 ). — Die auswärtigen Verhandlungen dieser Zeit betreffen den Krieg gegen die Brandenburger, der 1284, Aug. 13, durch den Frieden von Vierraden beendigt wird 4 ), den Krieg der Hansestädte gegen König Erich von Norwegen, die Erneuerung des Landfriedensbündnisses von 1287, Mai 15 5 ) etc. .; von den inneren Angelegenheiten werden der für die Ausbildung des Standewesens wichtige Vertrag mit den Vasallen der Lande Röbel, Malchow und des Schlosses Wenden (Wredenhagen) von 1285 6 ) und die Aussöhnunq mit der Stadt Plau von 1288, März 3, 7 ) hervorgehoben.

Nunmehr folgt nach einer Besprechung der Nachrichten über die Ermordung Heinrichs I. von Werle von 1291, Oct. 8, (S. 13-14) ein eingehender Versuch, in die durch dieses Ereigniß hervorgerufenen Wirren Licht zu bringen (S. 14-26). Eine gerechte Kritik wird anzuerkennen haben, daß ein solcher Versuch einerseits unternommen werden mußte, andererseits nur wenig sichere Ergebnisse erzielen konnte; bei der Beschaffenheit unserer Quellen ist eben vielfach über Vermuthungen nicht hinauszukommen. Da es sich darum handelt, eine große Reihe von chronologisch nicht bestimmten Einzelangaben Kirchbergs mit einer verhältnißmäßig sehr geringen Zahl urkundlicher Nachrichten zu verbinden, so verfährt Stichert methodisch richtig, indem er uns zunächst den Bericht Kirchbergs im Zusammenhange vorführt und sodann die Urkunden zur chronologischen Fixirung und zur Ergänzung der Nachrichten desselben heranzieht.

Kirchberg zufolge kommt Heinrich der Vatermörder nach Schwan, wird in Güstrow abgewiesen, wendet sich nach Waren,


1) M. U.=B. 5, Nr. 3465.
2) M. U.=B. 5, Nr. 3459.
3) Mekl. Jahrb. 50, S. 229.
4) M. U.=B. 5, Nr. 1749.
5) M. U.=B. 5, Nr. 1905.
6) M. U.=B. 5, Nr. 1781; vgl. 2, Nr. 1413.
7) M. U.=B. 5, Nr. 1957.
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das bereits Nikolaus II. gehuldigt hat, und wird endlich in Penzlin angenommen. Nicolaus II. gewinnt Schwan, aber der von den Vatermördern zum Beistand gerufene Heinrich von Meklenburg nimmt Schwan in Besitz und gewinnt Lage. Unter Vermittelung des Fürsten Wizlav von Rügen und Herzog Bogislavs von Pommern kommt es zu Verhandlungen in Rostock, bei denen Heinrich der Vatermörder von Nicolaus II. Waren, Malchin und Teterow zurückfordert. Nicolaus II. entweicht aus Rostock und jagt nach Güstrow; am anderen Morgen erscheint Heinrich von Meklenburg vor Güstrow und verwüstet die Vogtei. Auch Wizlav von Rügen kommt nach Güstrow; Nicolaus II. läßt ihn aufheben und nach Parchim bringen und erficht dann über Heinrich von Meklenburg einen glänzenden Sieg zwischen Parchim und Grabow. Es kommt ein Friede zu Stande, dem zufolge Wizlav Gnoien herausgiebt und Nikolaus II. die bei Parchim Gefangenen in Freiheit setzt. In erneuten Kämpfen nimmt Nicolaus II. Lage ein und bemächtigt sich Schwans mit Hülfe der Rostocker Sept. 8; Heinrich von Meklenburg gewinnt Waren durch Verrath; Nicolaus II. erobert es Sept. 22. zurück; nunmehr wird endgültig Friede zwischen Nicolaus II. und Heinrich von Meklenburg geschlossen. — Dieses letzte Ereigniß fand dem Friedensinstrument zufolge 1294, Oct. 31, statt 1 ); die Wiedereroberung Warens wird also (Stichert S. 23) von Sept. 22, diejenige Schwans von Sept. 8 des Jahres 1294 datirt werden können.

Werfen wir nun einen Blick auf die uns aus dieser Zeit erhaltenen Urkunden, so sehen wir zunächst, daß Schwan, das nach Bernhards Tode Heinrich I. von Werle gehört hatte 2 ) und nach dessen Ermordung Kirchberg zufolge nach einander in den Häuden Heinrichs des Vatermörders, Nicolaus II., Heinrichs von Meklenburg und Nicolaus II. war, nur in dem Friedensinstrument vorkommt, welchcs bestimmt, daß alle während dcs Krieges im Lande Schwan angelegten Befestigungen von Grund aus niedergerissen werden und daß die Vasallen Herrn Nicolaus von Werle und Herrn Nicolaus von Rostock den Lehnseid leisten sollen. — Lage, das nach Kirchberg von Heinrich von Meklenburg eingenommen und (1294) von Nicolaus II. erobert wird, erscheint in den Urkunden dieser Zeit überhaupt nicht und von Teterow, das Heinrich der Vatermörder Kirchberg zufolge von Nicolaus II. zurückforderte, wissen wir nur, daß


1) M. U.=B. 3, Nr. 2299.
2) M. U.=B. 3, Nr. 1919, 2071.
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es 1283, März 15, allerdings Heinrich I. gehört hatte 1 ). — Gnoien, das nach Kirchbergs Bericht von Wizlav von Rügen nach Heinrichs I. Tode in Besitz genommen und gegen seine Freilassung aus der Gefangenschaft herausgegeben wurde, wird von Stichert (S. 18) irrthümlich für eine "zum Rostocker Gebiet" gehörende Stadt angesehen. Nicolaus I. von Werle urkundet in Gnoien 1273 und 1275, Aug. 17 2 ); Heinrich I. und Johann bitten 1276, Nov. 12, nostros vasallos dilectes in nostro dominio Gnoyen um Beihülfe zur Abtragung ihrer Schulden 3 ); civitas nostra wird Gnoien 1289, Jan. 21, und 1290, Juni 15, von Heinrich I. genannt. Wenn also nach Heinrichs Ermordung Nicolaus II. 1292 über zwei Dörfer in terra Gnoyen sita verfügt 5 ), so muß zunächst er, nicht Wizlav von Rügen, sich in den Besitz dieses Landes gesetzt haben. Am 8. April 1294 verleiht aber Nicolaus von Rostock dilectis burgensibus nostris in Gnoyen den Gebrauch des Torfmoors 6 ) und man versteht nicht, wie Gnoien, wenn es von Wizlav von Rügen als Preis seiner Freilassung an Nicolaus von Werle abgetreten wurde, in den Besitz des Fürsten von Rostock gerieth. — Ueber Penzlin, wo Heinrich I. von Werle 1283, Aug. 23, geurkundet hatte 7 ) und nach dessen Ermordung Kirchberg zufolge sein Sohn Heinrich Anerkennung fand, soll 1291 in den zwölf Tagen nach Weihnacht (1290) ein Fürst Nicolaus verfügt haben 8 ); es läge nahe, einen Jrrthum in der Jahreszahl anzunehmen und die Urkunde in die Zwölften nach Weihnacht 1291 zu verweisen, wenn man nicht der Urkunde selbst die Glaubwürdigkeit absprechen müßte 9 ). — In Waren, wo 1288, Dec. 13, die Brüder Nicolaus und Heinrich bei Lebzeiten ihres Vaters geurkundet hatten 10 ) und wo gleich nach dessen Tode Kirchberg zufolge Nicolaus II. gehuldigt ward, finden wir diesen Fürsten, nachdem er vorher 1291, Dec. 13,


4) M. U.=B. 3, Nr. 2001, 2070.


1) M. U.=B. 3, Nr. 1788; vgl. Nr. 1959.
2) M. U.=B. 2, Nr. 1266, 1371.
3) M. U.=B. 2, Nr. 1413.
5) M. U.=B. 3 Nr. 2140.
6) M. U.=B. 3, Nr. 2287.
7) M. U.=B. 3, Nr. 1695.
8) M. U.=B. 10, Nr. 7230. Stichert läßt diese Urkunde unberücksichtigt.
9) Die Käufer Johann und Gerhard Bardenfleth kommen bis 1300 ebensowenig vor, wie die Zeugen Johann Lerp und Vollrath Rosenhagen; von den übrigen Zeugen kennen wir Tesmar als Marschall Heinrichs I., Bernhard von Bellin als Lehnsmann Nicolaus II. und Klaus von Kabold erscheint sonst im Gefolge Wizlavs von Rügen.
10) M. U.=B. 3, Nr. 1989.
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zu Rostock eine Urkunde ausgestellt 1 ) 1292, Febr. 20, und abermals am 13 April 2 ) ; das Datum Febr. 20, das im Mekl. Urkundenbuch versehentlich ausgefallen ist, hat sich Stichert (S. 18) entgehen lassen. — Was Güstrow anlangt, so verfügt Nicolaus II. über die Gleviner Mühle in der güstrowschen Feldmark 1292, April 23, ohne Ortsangabe 3 ) während seine Urkunden von 1292, Juli 17, Juli 26 und Sept. 15, ausdrücklich aus Güstrow datiren 4 ). — In Malchin, wo Heinrich 1282, Aug. 1, und 1290 urkundet 5 ), das ihn 1283 dominus noster nennt 6 ). dem er 1286, Juni 20, Privilegien von Herzog Bogislav von Pommern erwirkt 7 ) und über dessen Orbör er 1288, Sept. 9, verfügt 8 ), stellt Nicolaus II. 1292 ohne nähere Bezeichnung des Datums eine Urkunde aus 9 ). — In Stavenhagen, das Heinrich, wie vorhin schon erwähnt, 1290, Apr. 7, besaß, urkundete Nicolaus II. 1292, Aug. 29 10 ). — Außerdem sind noch zwei Urkunden des Fürsten Nicolaus vom Jahre 1292 vorhanden: die eine ist am 15. Mai in Röbel 11 ), die andere ohne nähere Datirung in nemore vor Malchow ausgestellt 12 ). Aus der letztgenannten Urkunde schließen zu wollen, Nicolaus habe seine von Feinden genommene Stadt zu entsetzen gesucht, halt Stichert (S. 21) für etwas gewagt; mir scheint das nicht, da doch unter gewöhnlichen Umständen eine solche Datirungsweise nicht üblich war. Daß es Nicolaus im Jahre 1292 an Bedrängniß nicht fehlte, beweist ja seine Urkunde vom Aug. 29, die uns von der Erbauung der Burg Kavelsbrook (Feldmark Alt=Strelitz) durch den Ritter Heinrich Voß in necessitate nostre gwerre erzählt; wohl mit Recht denkt hier Stichert (S. 25) an Bedrängniß durch die Markgrafen 13 ). — Am 21. August 1292 zu Freienstein verbinden sich die Markgrafen Otto IV., Conrad, Albrecht III., Johann IV. und Otto VII. mit Bischof Gottfried von Schwerin, Wizlav von Rügen, Helmold und Nicolaus von Schwerin und Johann und Heinrich von Meklenburg zu


1) M. U.=B. 3, Nr. 2137.
2) M. U.=B. 3, Nr. 2161, 2160; vgl. Hans. Geschsbl. Jahrg. 1875, S. 210.
3) M. U.=B. 3, Nr. 2163.
4) M. U.=B. 3, Nr. 2169, 2171, 2184.
5) M. U.=B. 3, Nr. 1639, 2048.
6) M. U.=B. 3, Nr. 1654.
7) M. U.=B. 3, Nr. 1853, 1854.
8) M. U.=B. 3, Nr. 1973.
9) M. U.=B. 3, Nr. 2140.
10) M. U.=B. 3, Nr. 2065, 2181.
11) M. U.=B. 3, Nr. 2165; vgl. Nr. 1757, 1962, 2102, 2110.
12) M. U.=B. 3, Nr. 2162; vgl. Nr. 1863, 1914.
13) M. U.=B. 3, Nr. 2181.
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einem zehnjährigen Landfrieden, insbesondere zur Wiedereinsetzung Nicolaus' des Vatermörders 1 ); aber die betreffende im Großherzogl. Archiv zu Schwerin aufbewahrte Urkunde scheint niemals vollzogen worden und ein bloßer Entwurf, entweder Nikolaus' selbst oder des Markgrafen Albrecht, gewesen zu sein. Erst Nov. 19 verbündet sich Markgraf Albrecht in Wirklichkeit mit den Vettern Otto IV. und Conrad zur Wiedereinsetzung des vertriebenen Nicolaus und verspricht ihnen für ihren Beistand 5000 Mark, indem er ihnen das Land Schivelbein für 4000 Mark verpfändet 2 ); der Ausstellungsort dieser Urkunde ist Neu=Brandenburg, ein deutlicher Fingerzeig, daß Markgraf Albrecht den Kämpfen des Jahres 1292 nicht fern geblieben ist. Sept. 1 verbündet sich Nicolaus der Vatermörder mit den Fürsten Wizlav von Rügen, Johann und Heinrich von Meklenburg und den Grafen Helmold und Nicolaus von Schwerin 3 ); aber diese, ebenfalls im Großherzogl. Archiv zu Schwerin erhaltene Urkunde trägt ausschließlich sein eigenes Siegel und wird also ebenso wenig praktischen Werth gehabt haben, wie das Freiensteiner Bündniß. Nach den Urkunden scheint mithin im Jahre 1292 sich nur Albrecht von Brandenburg wirklich auf die Seite des vertriebenen Nicolaus gestellt zu haben

Aus dem Jahre 1293 sind von Nicolaus II. nur 5 Urkunden erhalten: von Mai 19 aus Röbel, von Juli 10 und Juli 30 aus Rostock, von Aug. 24 aus Parchim und ohne nähere Datirung aus Malchin 4 ). — Sein Gegner, der vertriebene Nicolaus, hat bei Wizlav von Rügen einen Unterschlupf gefunden und bemüht sich, wie es scheint, das Freiensteiner Projekt zur Aufführung zu bringen: Jan. 13 ist er Zeuge in einer Urkunde Wizlavs, in welcher dieser sein Land Tribsees als ein Schweriner Stiftslehn anerkennt 5 ). — Die Wahl Bischof Gottfrieds von Schwerin in einer Streitsache zwischen den Fürsten Johann und Heinrich von Meklenburg, einerseits, und dem Grafen Helmold von Schwerin, andererseits 6 ), scheint mir dagegen nicht zu den uns hier interessirenden Ereignissen zu gehören; jedenfalls ist die Bedingung, daß der Bischof, wenn er die Parteien nicht binnen Monatsfrist verglichen hat, neutris ferat auxilium, nicht mit Stichert (S. 21) aus eine Versagung seiner Hülfe gegen "den gemeinsamen Bundesfeind


1) M. U.=B. 3. Nr. 2180.
2) M. U.=B. 3, Nr. 2190; vgl. Nr. 2191.
3) M. U.=B. 3, Nr. 2182.
4) M. U.=B. 3, Nr. 2226, 2234, 2239, 2243, 2200.
5) M. U.=B. 3, Nr. 2207.
6) M. U.=B. 3, Nr. 2198.
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Nicolaus II.", sondern dahin zu verstehen, daß er keiner Partei gegen die andere Beistand leisten soll. — Die Urkunde des Markgrafen Otto von Brandenburg, welche 1293, April 14, zu Spandau zu Gunsten der Stadt Grabow ausgestellt sein will, ist wenigstens was ihre äußere Gestalt anbelangt, unecht 1 ) und hätte also von Stichert (S. 25) nicht ohne Weiteres benutzt werden sollen. Unter den Zeugen wird in ihr der Ritter Conrad Wulf aufgeführt, dem sieben Vasallen des Fürsten Nicolaus II. (1293?) Juni 21 zu Wredenhagen Geleit ertheilen zu Behuf von Verhandlungen mit ihrem Herrn am 23. Juni vor Wredenhagen; leider ist die Jahreszahl nicht völlig gefichert. — Auf Grund der beiden Urkunden Nicolaus' II. von Juli 10 und Juli 30 meint Stichert (S. 22) die ersten Friedensverhandlungen zu Rostock in den Juni dieses Jahres setzen zu sollen; aber gerade dieser längere Aufenthalt des Fürsten in Rostock scheint mir wenig dem von Kirchberg, geschilderten Gange der Verhandlungen zu entsprechen.

Aus dem Jahre 1294 besitzen wir 4 Urkunden Nicolaus II., welche vor dem Friedensschluß von Oct. 31 ausgestellt sind: von Jan. 16 aus Güstrow, von April 27 und Juni 26 ohne Ortsangabe und von Juli 21 aus Rostock 2 ). — Für die Gefangennahme Wizlavs von Rügen giebt uns, was Stichert übersieht, Kantzows Pommersche Chronik das Datum: Mittwoch nach Invocavit 3 ); 1293 fiel dieser Tag auf Febr. 18, 1294 aus März 10. Indem ich mich meinerseits für das letztere Jahr entscheide. glaube ich die Rostocker Verhandlungen kurz vorher, also in den Februar 1294, setzen zu dürfen. Für den Kampf bei Parchim bleibt dann die Zeit zwischen März 10 und April 8; doch muß die letztere Zeitgrenze als unsicher betrachtet werden, da die von Nicolaus von Rostock zu Gunsten der Stadt Gnoien ausgestellte Urkunde nicht mit Stichert (S. 22) als Beweis dafür angesehen werden kann, daß damals der Friede abgeschlossen worden war. Für die Ereignisse der erneuten Kämpfe sind die Daten gegeben: die Urkunde von Juli 21 wird unmittelbar der Einnahme Lages entweder gefolgt haben oder vorangegangen sein; Sept. 8 findet die Eroberung Schwans, Sept. 22 die Wiedereroberung Warens statt; Oct. 31 wird der Friede geschlossen. — Völlig dunkel bleibt uns vorläufig die in dem Friedensinstrument auf Markgraf Otto den


1) M. U.=B. 3, Nr. 2222; 1, S. XL-XLI.
2) M. U.=B. 3, Nr. 2278, 2288, 2290, 2295.
3) Boll, Geschichte des Landes Stargard 1, S. 105. Die niederdeutsche Chronik (herausgeg. von W. Böhmer, Stettin 1835) giebt S. 81 kein Datum an.
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Langen bezügliche Stelle, während über die Theilnahme Nicolaus' von Rostock an den Werleschen Kämpfen wohl noch eine weitere Aufklärung gegeben werden könnte.

Den Schluß der Abhandlung Sticherts bildet eine Besprechung derjenigen Nachrichten, welche aus der Folgezeit über die Vatermörder Nicolaus und Heinrich erhalten sind: Nicolaus wird in dem 1298, Mai 15, von Markgraf Albrecht von Brandenburg als Zeugen genannten domicellus Nycholaus deWerle 1 ) erkannt, Heinrich mit dem in einer Urkunde Herzog Ottos von Braunschweig=Lüneburg von 1303, Nov. 1, genannten dominus Henricus de Wendhen 2 ) indentificirt; gegen Letzteres ist bereits von Krause 3 ) Widerspruch erhoben, dem ich mich anschließe, da zunächst an ein Mitglied des Braunschweigischen Geschlechts von Wenden gcdacht werden muß. 4 )

Vignette

1) M. U.=B. 4, Nr. 2499.
2) Hasse 3, Nr 60.
3) S. oben S. 227, Anm. 3.
4) Vgl. Sattlers Register zu Sudendorfs Urkundenbuch, S. 271.
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X.

Charles Philippe Dieussart

und

Leonhardt Christoph Sturm,

zwei alte Baumeister des 17. u. 18. Jahrhunderts in Meklenburg.

Von
Dr. F. C. Koch, Oberlandbaumeister zu Güstrow.


I n dem schönen Werke von Cornelius Gurlitt: Geschichte des Barockstils in Deutschland, führt dieser Autor einen alten Baumeister der Barockzeit auf: Ch. Ph. Dieussart, der in Meklenburg gewirkt, und ein in Güstrow gedrucktes "Theatrum Architecturae civilis" herausgegeben hat. — Meine Hoffnung, dies vaterländische Werk in der aus dem 16. Jahrh. stammenden Bibliothek der Domschule in Güstrow zu finden, bestätigte sich nicht, wohl aber erhielt ich dasselbe durch freundliches Entgegenkommen aus der Universitätsbibliothek zu Rostock.

Aus dem Titelblatt geht hervor, daß das Werk i. J. 1679, von dem Hofbuchdrucker Christian Scheippel in Güstrow gedruckt ist. — Der Autor nennt sich: Fürstl. Meklenb. Architect, und führt Rom als seinen derzeitigen Wohnort auf, während er das Werk "Seinem gnädigsten Fürsten und Herrn, dem Durchleuchtigsten Herrn Christian Ludwig" widmet. — Er bezeichnet die Architectur als "eine Heroische Kunst", der schon Alexander der Große besonders gewogen gewesen sei, und fühlt durch "die große Begierde und Luft, so seine Hochfürstl. Durchl. zu der Architectur tragen, sich angereitzet, diesen Tractat der Architectur parallelischer Weise an den Tag zu geben".

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Diese "parallelischeWeise" bezieht sich darauf, daß Dieussart in seinem Werke eine vergleichende Darstellung der Maßverhältnisse giebt, wie solche von den bekannten Schriftstellern der Renaissancezeit: Palladio, Vignola, Skamozzi u. s. w. als maßgebend betrachtet wurden. — Diese Darstellung vervollständigt der genannte Autor durch Abbildungen auf 64 schön in Kupfer gestochenen Foliotafeln, von denen ein großer Theil instructive Zeichnungen der verschiedenen Säulenordnungen mit Gebälken römischer Monumentalbauten vorführt.

Dies Werk übte derzeit einen großen Einfluß aus, indem es wie Gurlitt S. 105 1. c. sagt: "das Deutsche Volk an den seit Rivius' Publication zu Mitte des 16. Jahrhunderts fast ganz wieder in Vergessenheit gerathenen Vitruv erinnerte," und "die Antike im Gegensatz zu den deutschen Tischlerarchitecten in den Formen der Italiener vorführte"; so daß dies Werk auf zwei der bedeutendsten Architecten jener Zeit, "auf Decker und Dientzenhofer einen vortheilhaften Einfluß gewann, indem Dieussart ihnen die Lehre der reineren Formensprache und die Sicherheit in Behandlung der antiken Ordnungen gab". — Ein Beweis für die Wichtigkeit, die dies Werk auf die damalige Zeit ausübte, erkennt man in dem Umstand, daß dasselbe zum zweiten Mal i. J. 1692 von Dieussart selbst in Bayreuth, und zum dritten Mal daselbst von Leonhard Dientzenhofer 1696 herausgegeben wird.

Ein Umstand aber, der das Interesse für dies Werk in ganz besonderem Maße belebt, ist der darin enthaltene Nachweis, daß wir in Dieussart den Baumeister des Schlosses Rossewitz bei Güstrow zu erkennen haben! Dies wird constatirt durch die eigenen Worte des Autors in Cap. XVIII, S. 93, sowie durch die zugehörige Kupfertafel, die das Hauptgesims, wie es noch heute das alte Gebäude ziert, sowohl in einer guten perspectivischen Ansicht, wie in einem geometrischen Schnitt darstellt.

Ich unterlasse es, hier specieller auf diese 1657 ausgeführte Leitung Dieussarts einzugehen, da dieselbe von hinreichender Wichtigkeit ist, um derselben eine eigene monographische Arbeit zu widmen, wie ich das in nächster Zeit auszuführen gedenke.

Dagegen soll die weitere Thätigkeit des genannten Künstlers noch einer Erörterung unterzogen werden. — Zunächst spricht Gurlitt die Vermuthung aus, daß Dieussart die Kanzel der Pfarrkirche in Güstrow im Jahre 1683 gearbeitet hat. — Nun aber ist auf der Rückwand des Sandsteinportals zu der Kanzel die Jahreszahl 1583 eingemeißelt, und da auch nach einem Kirchenregister aus dem städtischen Archiv von 1632 diese Kanzel im

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Jahre 1583 erbaut sein soll, so muß hier ein Mißverständniß vorliegen, obwohl nicht zu leugnen ist, daß die ganze Formbildung der Kanzel mehr den Charakter des 17. wie des 16. Jahrhunderts trägt.

Dagegen dürfte ein sehr reiches Epitaphium, welches an der nördlichen Seitenschiffwand unmittelbar neben der dort befindlichen Eingangsthür hängt, auf Dieussarts Wirksamkeit zurückzuführen sein; dasselbe ist dem Joh. Gerdes zu Ehren im Jahre 1681 gestiftet. Das von ihm herrührende Epitaph Günter Passows wird unten erwähnt werden.

Ob möglicher Weise auch der Altar der Heiligen=Geistkirche dem Dieussart zuzuschreiben ist, muß dahin gestellt bleiben. Die hübsche, dieser Zeit angehörige Formbildung, sowie der Umstand, daß diese kleine Kirche im Jahre 1662 aus dem Patronat der Stadt in das des Herzogs Gustav Adolf übergeht, der im Jahre 1664 die Feier der 100jährigen Einführung des lutherischen Cultus in dieser Kirche anordnet, sprechen für diese Annahme, um so mehr als für diese Feier Restaurationsarbeiten vorgenommen wurden.

Weiter stammt von Dieussart ein Altarblatt der Schloßkirche zu Dargun, welches aber nicht hohen künstlerischen Werth hatte, und im Jahre 1866 beseitigt und durch eine im gothischen Stil neu gearbeitete Altarwand ersetzt wurde. — Die Altarwand Dieussart's bildete ein Gemälde, die Kreuzigung, welches jetzt an der Westwand des nördlichen Kreuzschiff's aufgehängt ist, während die Umrahmung mit Bekrönung in dem Vorraum für die Kanzel aufbewahrt wird.

Dieussart lieferte den Altar im Jahre 1669 für 250 Thaler. Das künstlerisch Werthvollste dieses Werkes ist der Altarblock mit Tisch, der nach gefälliger Mittheilung des Herrn Oberlanddrost von Pressentin bei Bestand gelassen ist. Derselbe besteht aus einem farcophagartigen massiven Unterbau, dessen Seitenwände in Gypsstuck mit einem Gitterwerk, in dem zahlreiche vierblätterige Rosen angebracht, decorirt sind. Der Tisch selbst ist gebildet aus einem schön erhaltenen Grabstein vom Jahre 1334.

Dieussart scheint ein unstätes Leben geführt zu haben. Ueber seine Thätigkeit in Meklenburg, die mit Bestimmtheit vom Jahre 1657 bis 1683 stattgehabt hat, geht mir aus dem Großherzoglichen Geheimen= und Haupt=Archiv in Schwerin die folgende Mittheilung zu:

D. d. Güstrow, d. 4. Juni 1660 verpflichtete sich "Charles Philippe Dieussart, Sculpteur," für die Ueberlassung eines Hauses

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am Schloßplatz nahe an dem Kutschstall um 400 Thlr. erb= und eigenthümlich die angenommene Arbeit, als: die Schloßkirche Günter Passows Epitaphium (im Güstrower Dom) und das Lusthaus zu Dargun innerhalb 16 Wochen fertig zu stellen. Der Herzog von Meklenburg wollte außerdem durch diesen billigen Hauskauf dem Baumeister eine Gnade erweisen, weil derselbe einen Ruf nach Dänemark abgelehnt habe.

Trotzdem begab sich Dieussart 1668 wegen einer Anstellung nach Kopenhagen, und der König von Dänemark war nicht abgeneigt, den "Architectus, der seiner Kunst halber gerühmt worden", anzunehmen. Als aber Herzog Gustav Adolf um Zurücksendung des Baumeisters nach Güstrow bat, verzichtete der König aus Dieussart aus Gefälligkeit für den Herzog von Meklenburg.

Hieraus geht hervor, daß Dieussart am Schloßplatz in Güstrow ein Haus gehabt hat. Leider haben meine Bemühungen, festzustellen, welches der alten Häuser daselbst dies gewesen, kein Resultat gehabt. — Wenn es richtig ist, daß das jetzige Wollmagazin der "Kutschstall" war, so wird es das Wohnhaus Nr. 6 am Schloßplatz gewesen sein. — Die oben erwähnte "Schloßkirche" existirt nicht mehr.

1662 war Dieussart in London, 1668 in Hamburg und Kopenhagen, 1676 in Berlin, 1677 in Leipzig, außerdem finden wir ihn nach der Vorrede seines oben erwähnten Werkes 1679 in Rom, während er 1678 bei der inneren Decoration des Schlößchens Kl.=Glienicke bei Potsdam thätig ist. — In Bayreuth soll der achteckige Schloßthurm sein Werk sein, und in Erlangen ist er bei der 1686-93 erbauten französisch=reformirten Kirche thätig gewesen.

Ueber Dieussarts Geburtsort und Alter ist mir nichts bekannt; jedoch wird er mit den Hugenotten nach Deutschland gekommen sein, durch deren Einwanderung überhaupt die holländisch Palladieske Bauweise in Deutschland eingeführt worden ist. — Der Umstand, daß im Jahre 1696 sein Werk zum dritten Mal durch Dientzenhofser, der Hof= und Landbaumeister zu Bayreuth war, herausgegeben wird, läßt darauf schließen, daß Dieussart damals verstorben war.


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Leonhardt Christoph Sturm

ist im Jahre 1669 zu Altdorf bei Nürnberg geboren und 1729 zu Blanckenburg gestorben 1 ). —

Er war der wissenschaftliche Vertreter der norddeutsch=protestantischen Hoch=Renaissance, und erbitterter Gegner Schlüters in Berlin. — Ursprünglich Mathematiker, ist er als solcher zunächst in Wolfenbüttel, und seit 1700 in Frankfurt a. O. thätig, von wo er 1711 nach Meklenburg berufen wurde. — Sein Lehrer war Nicolaus Goldmann zu Breslau und diesem folgend erging er sich derart in Spitzfindigkeiten, daß er "über die Lehre des Vitruv hinaus die Wurzel der Architectur am Salomonischen Tempel entdeckt und so den rechten Urquell heiliger Baukunst gefunden" zu haben glaubte. (Gurlitt 1. c.).

1696 gab Sturm seine "Vollständige Anweisung zur Civilbaukunst" heraus; und mehr durch seine Veröffentlichungen und theoretischen Arbeiten, wie durch eigene praktische Leistungen hat er auf die Fachgenossen seiner Zeit gewirkt. — Seine baukünstlerischen Anschauungen gründen sich auf die seitens der Franzosen und Holländer verfolgte Auffassung der Lehren des Vitruv; und gleich wie Dieussart bewirkt er durch seine schriftstellerischen Arbeiten die Beseitigung der Anschauungen, wie sie durch die deutschen Tischler=Alrchitecten verbreitet waren. —

Ueber Sturm's Thätigkeit in Meklenburg entnehme ich den gefälligen Mittheilungen aus dem Großherzoglichen Archiv die folgende Notiz:

Unter dem Datum Schwerin, 27. März 1711 stellte Herzog Friedrich Wilhelm den bisherigen Professor ord. Math. Sturm zu Frankfurt a. O., der schon im November 1710 nach Meklenburg berufen war, als Oberbaudirector an. Derselbe soll alle nöthigen Bauten "so wir bei unsern fürstlichen Häusern, Vestungen, Aembtern, Höfen und Mühten, dann auch bei denen Landmessungen und anderen unserer Lande Angelegenheiten entweder selbst oder durch unsern Hofmarschall oder Ober=Hauptmann oder unserer fürstlichen Cammer anordnen und Befehlen lassen werden, im Einvernehmen mit der Kammer anlegen, fortsetzen und ausführen." Seine jährliche Besoldung soll betragen 800 Thtr. meklenb. Valeur und 200 Thlr. für Wagen und Pferde, für Zehrungsgelder bei Arbeiten an fürstlichen Gebäuden 50 Thlr. Bei Reisen aufs Land soll ihm außerdem den Tag 1 Thlr. gezahlt werden. Sturm erhält dazu


1) Nach C. Gurlitt: Barockstil in Deutschland, S. 65.
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die Erlaubniß, "Scholaren" auszubilden, auch darf er einen Tag in der Woche sich mit Privatarbeiten des Nebenverdienstes wegen beschäftigen.

Seiner etwaigen Wittwe werden 100 Thlr. jährlich versprochen.

Sturm hat den Rang eines fürstlichen Hofraths.

Am 19. April 1712 legte der Herzog dem Bau=Director den Charakter eines Cammerraths bei. Sturm ließ die Arbeiten am Neustädter Schloß ausführen, die aber vor ihm schon angefangen waren.

Herzog Carl Leopold bestätigte zwar den Cammerrath und Baudirector Sturm am 7. September 1715, zahlte demselben indessen nur einmal 800 Thlr. Bis 1719 war Sturm in herzoglichen Dienst.

Der in dem voraufgeführten Document erwähnte Bau des Schlosses zu Neustadt soll nach Gurlitt (1. c, S. 71) in dem vollständigen Umbau des alten im Renaissance=Stil aufgeführten Gebäudes bestanden haben. Sturm hat ein Kupferstich=Werk von diesem Bauwerk herausgegeben, welches leider im Großherzoglichen Kupferstichkabinet nicht vorhanden ist. — Die sorgfältige Durchbildung des Grundrisses und Ausnutzung des vorhandenen Raumes zwischen den alten Umfassungsmauern wird gelobt.

In den Jahren 1712-18, also noch während seiner Wirksamkeit in Meklenburg erschienen Sturm's bahnbrechende Arbeiten über die Grundrißbildung der protestantischen Kirchen. — Mit Schärfe weiset er nach, daß die mittelalterlichen Dome sehr wohl den Anforderungen des katholischen, keineswegs aber denen des protestantischen Cultus entsprechen. Der katholische Gottesdienst erfordert Gotteshäuser, in denen möglichst viele Seitencapellen für die Errichtung von Nebenaltären sich befinden, und die Raum bieten zur Entfaltung der Processionen, während die Protestanten eine Predigt=Kirche beanspruchen mit möglichst vielen Sitzplätzen, von denen man den Prediger auf der Kanzel sehen und hören kann.

Während also die basilikale Anlage mit Langschiff den Anforderungen des katholischen Cultus entspricht, weiset uns der Cultus der Protestanten auf die centrale Anlage hin. — Dieser Gedanke bricht sich in der zweien Hälfte des 17. Jahrhunderts Bahn, und da in diese Zeit die Blüthe des Barockstils fällt, der sich aus den antiken Säulenordnungen entwickelt, so liegt es nahe, daß mit der Ausbildung des protestantischen Kirchengedankens Werke desselben dem Geist der Zeit entsprechend, im Barockstil ausgebildet werden.

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So entwickelt sich eine protestantische Kirchenbaukunst im Gegensatz zu dem gothischen Stil der früheren katholischen Kirchen.

Freilich haben theilweise auch die Katholiken den Barockstil für ihre derzeitigen Gotteshäuser adoptirt, der ihnen die gewünschte Gelegenheit zu üppiger Prachtentfaltung bot, wie kein anderer Stil und beruht namentlich der sogenannte Jesuitenstil im wesentlichen auf den antiken Säulenordnungen, während aber doch die mittelalterliche Basilika als der eigentlichste Ausdruck der katholischen Kathedrale zu betrachten ist.

Diesen Gedanken nun hat Sturm als eifriger Protestant aufgefaßt und in zwei Werken ausführlich entwickelt. "Im Jahre 1712 gab Sturm ein kleines Heft heraus = Architectonische Gedanken von protestantischer kleiner Kirchen=Figur "und Einrichtung (Hamburg bei Schiller) = Welchem 1712 die — Vollständige Anweisung alter Art Kirchen wohlanzugeben (Augsburg bei Wolff) -= folgte. — Waren Sturm's ästhetische Entwickelungen auch ohne tiefen Zusammenhang, ohne logische Folgerung der Gedanken, so zeigt sich in seinen Ausführungen über den Kirchenbau das in zahlreichen Streitschriften verfochtene religiöse Bekenntniß klar zur künstlerischen Erscheinung gebracht. — Hier liegt hauptsächlich der Werth seines Wirkens; hier ebnet sich das Sprungartige seines Gedankenganges zu ruhiger Fortbildung" (Gurlitt 1. c. p. 72.)

Sturm gab verschiedene Grundrißformen 1 ) zur Klarstellung seiner Ideen, zum Theil allerdings etwas eigenthümlich, während dieselben aber doch von tief eingreifendem Einfluß auf den späteren protestantischen Kirchenbau geworden und speciell zum Ausdruck gekommen sind in den Kirchen zu Freudenstadt in Würtemberg und Ruhla in Thüringen, sowie in der Katharinenkirche zu Frankfurt a. M. und den Trinitatiskirchen zu Speyer und Worms. — Dieselbe Idee einer Centralanlage zeigt ferner die 1711 erbaute Nicolai=(Schelf=)Kirche 2 ) zu Schwerin, die unter dem unmittelbaren Einfluß Sturms entstanden sein dürfte, sowie ich glauben möchte, daß der Thätigkeit desselben die eigenthümliche saalartige Kirche zu Lübtheen mit der Anlage von Altar und Kanzel in der Mitte der einen Langseite zuzuschreiben ist.

Derselbe Grundgedanke spricht sich aus in der Michaeliskirche in Hamburg, in der sog. Hauptkirche zu Altona, sowie in


1) Siehe: Oscar Sommer, Dom zu Berlin etc. , Braunschweig 1890, S. 14 ff. — und C. Gurlitt, Deutschlands Barockstil S. 73.
2) Siehe C. Gurlitt 1. c. S. 75, und Oskar Sommer 1. c. S. 13 (Grundriß d. Kirche).
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mehreren der kleinen Kirchen des 18. Jahrhunderts in Berlin. — Als die höchste Leistung aber in der Nachfolge Sturm's ist die Frauenkirche in Dresden zu betrachten, die 1726-40 von dem genialen Georg Bähr erbaut wurde, und als Frucht jahrelanger Experimente dieses Künstlers an einer Anzahl kleinerer Kirchen der Umgegend anzusehen ist.

Es ist hier nicht der Ort, specieller auf die Details dieses Bauwerks einzugehen; doch kann ich diese Arbeit nicht schließen, ohne auf die Bedeutung dieser auf Sturm's Principien sich gründenden Kirche als maßgebendes Beispiel für den protestantischen Kirchenbau hinzuweisen und das eingehende Studium der gleichlautenden Urtheile über Bähr's Leistung zu empfehlen, wie solche abgegeben werden von Dohme in dem Werk über Geschichte der Deutschen Kunst, sowie von Cornelius Gurlitt und Oscar Sommer in den vorstehend citirten Arbeiten.


Anmerkung: Die Katharinenkirche zu Frankfurt wurde von 1678 bis 1680 erbaut und 1681 eingeweiht; sie hat ein Langhaus von sechs Gewölbjochen. Die ihr nachgebaute Trinitatiskirche in Worms (1725) eines von fünf Jochen. Es sind diese demnach keineswegs Centralbauten und kann nur eine Verwechslung mit der Paulskirche in Frankfurt zu Grunde liegen, einem im letzten Viertel vorigen Jahrhunderts begonnenen Rundbau. Ueber die erstgenannten Kirchen handelt ein Aufsatz in den Mittheilungen des Vereins für Geschichts= und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M., Band VI, Heft 2, S. 269ff., über die Paulskirche das Neujahrsblatt des genannten Vereins für das Jahr 1870. Ich füge dieses nach Verabredung mit dem Herrn Verfasser hier an, da derselbe wegen längerer Abwesenheit nicht im Stande war, selbst eine Nachprüfung vorzunehmen.

Grotefend.

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XI.

Nachtrag zur Rethrafrage.

Von
Medicinalrath Dr. Brückner
in Neubrandenburg.


I ch habe in meinen Arbeiten über Rethra nachzuweisen gesucht, daß unter der urbs tricornis Thietmars der Ort Wustrow zu verstehen sei, und bedauere, daß bei Durchsicht der einschläglichen Litteratur mir ein Aufsatz des Herrn Pastor Willebrand zu Zapel (Jahrb. XLIV, S. 38) entgangen ist, weil der Herr Pastor nach Besuch der Gegend ebenfalls zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß Wustrow der urbs tricornis des Thietmar entspreche. Wenn zwei Beobachter unabhängig von einander zu derselben Ansicht gelangen, so gewinnt die Richtigkeit der Anschauung dadurch entschieden an Gewicht, und es liegt deshalb im Interesse der Rethraforschung noch einmal auf den Aufsatz des Herrn Pastor Willebrand hingewiesen zu haben.

Weniger Gewicht wird man ganz allgemein gehaltenen Entgegnungen gegen meine Arbeiten beilegen. Herr Archivrath Grotefend hat in einer Nachschrift zu meiner letzten Arbeit über Rethra mir den Vorwurf gemacht (Jahrb. LY, S, 278), ich hätte nur das zu meinen "Ortsbeobachtungen stimmende aus den alten Nachrichten herausgegriffen, den Rest aber als werthlos bei Seite" gelassen. Statt einer so unbestimmten Wendung hätte der Herr Archivrath bestimmt und deutlich angeben sollen, welche Nachrichten mir werthlos erschienen sind.

Angezweifelt habe ich einzig und allein unter allen alten Nachrichten nur die Nachricht von den neun Thoren, die Adam für Rethra kennt. Ich habe aber auch darzulegen gesucht, weshalb diese neun Thore mir fraglich erscheinen.

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In Bezug aus dieselben hat nun auch Herr Grotefend selbst gesagt, daß sie irrthümlich aus einer mißverstandenen Nachricht Thietmars entstanden wären. (Jahrb. LIV, S. 176.) Er wird also wohl nichts dagegen haben, wenn auch mir die neun Thore nicht glaubwürdig erschienen sind.

Aus den so allgemein gehaltenen Worten der mir entgegen getragenen Beschuldigung werden Leser, welche mit der einschläglichen Litteratur nicht vertraut sind, leicht zu der Vermuthung kommen, ich hatte außer der Nachricht von den neun Thoren noch andere Nachrichten der alten Chronisten beanstandet. Ich muß eine solche Unterstellung ganz entschieden zurückweisen. Berücksichtigt habe ich alle Nachrichten bei Thietmar, Adam und Helmold, soweit solche bei Untersuchungen über die Lage von Rethra irgend in Betracht kommen konnten. Beanstandet habe ich nur die neun Thore, und die Zahl der Thore, ob neun oder drei, fälltt nicht ins Gewicht wenn es sich nur darum handelt, die Lage eines alten Ortes festzustellen, die Stelle nachzuweisen, an welcher einst derselbe stand. Bei jedem alten Orte, von dem nichts mehr vorhanden ist, kann man sich beliebig viele Thore als vorhanden gewesen vorstellen. Wenn sonst die übrigen Nachrichten über einen alten Ort für die Lage desselben an einer bestimmten Lokalität sprechen, wird man aus der fraglichen Anzahl der Thore nie einen Gegenbeweis herauslesen können. Für Rethra habe ich, mit Ausschluß der neun Thore, die Uebereinstimmung der übrigen Nachrichten mit den örtlichen Verhältnissen bei der Fischerinsel und Wustrow dargethan. Meine Aufsätze liegen gedruckt zu Jedermanns Einsicht vor.

Es sind im Laufe der Zeit die verschiedenartigsten Ansichten über die Lage von Rethra zu Tage gekommen, die doch nicht alle das Richtige treffen können. Nach Herrn Archivrath Grotefend soll Rethra auf dem Festlande und mitten im Urwalde gelegen haben. (Jahrb. LIV, S. 180.) Im Interesse der Rethraforschung erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß zur Begründung dieser Ansicht der geehrte Herr Archivrath nur das zu seiner Anschauung passende aus den alten Nachrichten herausgreift, indem er nicht nur die neun Thore, sondern auch die besonders wichtigen und charakteristischen Nachrichten von dem einschließenden See und der Brücke, die nach Rethra hinüber führte, als werthlos an die Seite schiebt. (Jahrb. LIV, S. 179.) Nicht mir hätte der geehrte Herr Archivrath den Vorwurf machen sollen, das zu den Anschauungen nicht Passende an die Seite geschoben zu haben.

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XII.

Mein letztes Wort in der Rethrefrage.


I n dem jüngst erschienenen Jahresberichte der Geschichtswissenschaft über das Jahr 1889 sagt unser verehrtes Vereinsmitglied K. E. H. Krause zu Rostock, sein Urtheil über die in Jahrbuch LIV abgedruckten drei Aufsätze zusammenfassend: "Ueber die Lage von Rethra ist der Kampf wieder im Gange, doch hat Archivrath Grotefend endlich wenigstens festgestellt, daß sämmtliche Nachrichten, auch Adams, Thietmar zur Quelle haben, und daß von einer Insel bei diesem nicht die Rede ist."

Es ist mir ein Trost gewesen, hieraus zu erfahren, daß der Mangel an Verständniß für meine Darlegungen, den Herrn Rath Brückner's Aufsatz in Jahrbuch LV und die obigen Zeilen zeigen, nicht auf einer unklaren Ausdrucksweise von mir beruht. Doch möchten Brückner's Irrthümer, deren Grundlage die Nichtbeachtung der Quellenkritik ist, und als deren mir unliebsamste Aeußerung die fortwährende falsche Exemplificirung mit meinen — noch dazu meist falsch wiedergegebenen — Worten erscheint, Leser dieser Blätter zu der Ansicht verleiten, daß ihm das größte wissenschaftliche Unrecht widerfahren sei.

Ich will daher noch einmal, um allen Zweifeln zu begegnen, als Inhalt meiner "Bemerkungen" in Band LIV feststellen:

1) daß ich als Quelle für unsere Kunde über Rethre lediglich den Bericht Thietmars gelten lassen kann;

2) daß ich die völlig ausreichenden, sachlichen Gründe hierfür ausschließlich in der kritischen Vergleichung des Adamschen Berichtes mit dem Thietmars finde;

3) daß ich die Zuthaten Adam's zum Thietmar'schen Bericht, d. h. die neun Thore, den einschließenden See (statt des Waldes) und die lediglich durch die Annahme des Sees bedingte Brücke zur Seite lasse nicht etwa — wie Herr Rath Brückner mir unterschieben möchte —

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weil sie mir nicht passen, sondern nur, weil sie von Adam herstammen, bei Thietmar aber kein Anhalt für sie sich findet.

4) daß ich demnach nicht, wie Herr Rath Brückner in den obigen Zeilen es als meine Ansicht hinstellen möchte, einen mitten im Urwald belegenen Platz, sondern — man verzeihe gegenüber dieser Verdrehung mir die Wiederholung meiner Schlußworte aus Jahrbuch LIV, 180: nach Thietmars einzig glaubwürdiger Darstellung einen durch Urwald geschützten Ort am Westufer eines größeren Sees als Lage für den heiligen Ort der Redarier verlange.

Das ist das Resultat, wenn man ohne Rücksicht auf die Oertlichkeit "die Quellen aus ihnen selbst heraus beurtheilt". Wenn Herr Rath Brückner dagegen meinen Vorwurf, daß er "durch Ortsbeobachtungen voreingenommen, aus den zum Theil sich widersprechenden Quellen nur das zu diesen Ortsbeobachtungen stimmende lherausgreife", als "Unterstellung" bezeichnet und glauben machen will, er habe so nur bei den neun Thoren gehandelt, so frage ich:

Was thut man, wenn man Worte eines gut beglaubigten Schriftstellers (quam undique silva — intacta — circumdat) als unwesentlich bei Seite schiebt und sich statt ihrer an die dafür eingesetzten Worte eines offenbaren Nachschreibers (undique lacu profundo inclusa etc.) halt obschon man selbst diesen einer durch das Nachschreiben entstandenen Unglaubwürdigkeit (der neun Thore) zeihen muß?

Eine Antwort wird sich jeder im Stillen selber geben können; ich erwarte auch keine, und werde von nun an kein Wort mehr über Rethre verlieren.

Grotefend.

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XIII.

Alphabetisches Verzeichniß

der
untergegangenen Dörfer Meklenburg-Schwerins.
(Vgl. Seite 149 bis 222.)


A.

Abtsdorf, 190.
Ackermannshausen, 206.
Aderholm, 196.
Ahrensfelde, 216.
Ahrenshörn, 214.
Altena, 209.
Althagen, 205.
Ankun, 214.
Augustinenfeld, 203.
Augzin, Hohen 195.

B.

Babine, 194.
Bahlen, 192.
Balke, 202.
Bamberg, 196.
Barchstorf, 152.
Barelitz, 200.
Barentin, 204.
Bariersdorp, 190.
Basepohl, 214.
Bassewitz, 194.
Bemerken, 200.
Benebiktenwerk, 196.
Benitz, (Benze), 205.
Bergstorf, 152.
Berichroth, 208.
Berkhude, 200.
Bicher, 210.
Bindup, 210.
Bischa, 200.
Bischofs=Vorwerk, 196.
Bischopestorf, 196.
Bisdebe, 199.
Bisterfelde, 207.
Blisignewitz, 200.
Blücher=Lebbin, 207.
Bobbin, 194.
Boek, 206.
Boierstorp, 190.
Böken, 210.
Bollbrücke, 218.
Bomekule, 195.
Boomshof, 202.
Bordenowe, 196.
Borgstorf, 152.
Bosenkule, Groß=, 195.
Brandeshof, 196.
Braschenhof, 193.
Brenz (Dorfstelle), 190.
Bresen, 208.
Bretzin, 162.
Breze, 208.
Bridder (Bisdede), 199.
Brizelas, 190.
Brokow (Brukow), 210.
Brunonis villa, 204.
Brunshaupt, 190.
Brützkow, Wend., 193.
Bruze, 204.
Bryzelas, 190.
Buchhilt, 214.

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Budorp, 215.
Bugelmast, 200.
Burg, 194.
Burow, Kl., 215.
Buschmühlen, 200.

C. (s. K. und Z.)

Cadam, 202.
Calimperowe, 156.
Calverstert, 190.
Cambs (Dorfstelle), 213.
Campe, 218.
Cantim, 200.
Carnin, Alt=, 213.
Ceghenere, 192.
Ceglos, 200.
Cepitzco, 207.
Cerbeke, 218.
Cernin, 192.
Cernow, 216.
Cesemow, 215.
Cessin, 208.
Cetim, 216.
Cheelsberg, 216.
Chlewe, 200.
Chlubuchzig, 200.
Chowale, 204.
Christinchendorf, 213.
Chutun, 218.
Cimérstorp, 196.
Circhowe, 214.
Cismerstorp, 208.
Clarer Mühle (Cladrum), 155.
Clesten, 216.
Clevena, 192.
Clobezowe, 200.
Cobandin, 177.
Connoburg, 193.
Conradi villa, 196.
Coruiz, 190.
Coueniz (Couenina), 201.
Cotzow, 212.
Cramon, 202.
Cratele, 216.
Crasneierst, 206.
Crempitz, 190.
Cruce, 208.
Curiuiz, 190.
Cusseke, 216.
Cuzize, 201.
Cyrcow, 212.

D.

Dämelow, 214.
Damerow, 217.
Damerow, 202.
Dametze, 218.
Damoster, 208.
Dargemezle, 209.
Dargetzow 209.
Davermoor, 212.
Dechow (Dedow ist Druckfehler), 204.
Demitz, 190.
Demzin, 185.
Denekendorp, 203.
Dentzin, 185.
Depzow, 204.
Dersow, 210.
Deuestorp, 195.
Diebrichshof, 215.
Dobbin, Alt=, 203.
Doberan, Alt=, (Althof). 204.
Doberan, Wendisch., 204.
Dobimuisle, 201.
Dobin, 209.
Doitin, 219.
Domagneva, 201.
Domastiz, 204.
Domherrnhagen, 205.
Dorsten (Dorstede), 208.
Dreez, 192.
Drenow, 204.
Drenstorf, 194.
Dresenow, 173.
Drewsfelde, 194.
Drosenow, 173.
Dunkerstorf, 196.
Düsterhof, 210.
Dusterhof, 212.
Düsterlocks=Mühle, 212.
Düvelserß, 209.

E.

Eberin, 206.
Einhufen, Amt Neubukow (Schm. bei Krempin) ist S. 191 ausgelassen.
Eldenburg, 215.
Erkensee, Wend.=, 196.
Eutzin, Hohen=, 195.
Evershagen, 196.

F.

Fahrenhorst, 178.
Falkenhagen, 196.

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Falkenhagen (Dorfstelle), 217.
Fedderwold, 212.
Fegetasch, 219.
Ferbus, Verkebus, 206.
Fidem, 209.
Finkenberg, 202.
Finkenburg (Finkenhagen), 197.
Freiburg. 199.
Freidorf, Kirchdorf, 210.
Freienholz, Groß=, 202.
Friedrichsgabe, 212.
Fulleri, 221.

G.

Gallin, 167.
Gansedorp, 219.
Gantzkower Heide, 211.
Ganzekendorp, 194.
Garbeke, 218.
Gardeskendorp, 191.
Gardin, 177.
Gardist, 191.
Garlitz, 190.
Garz, 176.
Gebekendorp, 197.
Gedin, 177.
Geelsberg, 216.
Geline, 206.
Gelsch, 215.
Geltesmühle, 202.
Gemekenhagen, 218.
Gerardestorp, 212.
Geresowe, 204.
Geringstorf, 238.
Geverdsbruck, 193.
Glaisiner Burg, 200.
Glanse (Glans), 206.
Glave, 216.
Glaweke, 195.
Glewe, 190.
Glewe, 200.
Glewest, 218.
Glewin, 199.
Glin, 199.
Globahn, 206.
Globen, 206.
Gnesdiz, 191.
Gnewitz, Gr.= und Kl.=, 202.
Gnewotin, 201.
Godekendorp, 215.
Goderak, 202.
Göhren (Dorfstelle), 212.
Göhren, 216.
Golanzine, 201.
Goldbeck, 214.
Golwitz (Wester=, Oster, Ferner=, Näher=), 211.
Gömtow, 210.
Gorgelin, 166.
Gorschendorf, Neu=, 201.
Gotkowe, 201.
Gottun (Chutun), 218.
Gozwinistorp, 208.
Grabenitz, Alt=, 206.
Grabow, 196.
Grabower Mühle, 195.
Grambow, 210.
Grambow, 217.
Gramstorf, 202.
Granzin (Wendisches Feld), 160.
Grapentin, 177.
Greven, Wendisch=, 157, 221.
Griesenhof, 197.
Grobe, 205.
Gröningsmühle, 209.
Grube, 199.
Grube, 203.
Gubkow, Siden=, 202.
Guderac, 202.
Gugulnosci (Land Ilow 1171-1211) ist S. 191 ausgelassen.
Güldenhorn, 197.
Gülz, 203.
Gulzeke, 203.
Gusni, 191.
Gustislave, 214.
Guthansdorf, 180.
Gutisdorp, 205.

H.

Hagen, 191.
Hagen, 201.
Hagen, Wendisch=, 204.
Hagen, Wendisch=, 212.
Hakenbek, 210.
Hakenfelde, 199.
Hale, tom, 219.
Halerikestorp, 208.
Hamindorp, 208.
Hanshagen, 192.
Hart, 200.
Haselow, 218.
Haselow, 214.

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Hauptsmühle, 217.
Hawhof, 212.
Hawekost, 197.
Heidrammel, 217.
Hellkrug, 212.
Herbordeshagen, 193.
Herdersmolen, 206.
Hermensmole, 202.
Hermesmolen, 193.
Hilgendorf, 212.
Hilghen Ghestes Hof, 202.
Hillefelde, 214.
Hindenberg, Wend.=, 193.
Hindenberg, 218.
Hindenfelde, 194.
Hinneberg, 218.
Hofkost, 197.
Hoheburg, 192.
Hohendorf, 197.
Hohendorf, 212.
Holthusen, 219.
Holtkrams, 200.
Holtorp (Curia Gherardi Holtorp), 197.
Holtindorf, 208.
Holzendorf (Dorfstelle), 214.
Holzhausen, 219.
Holzliepen, 205.
Hoppenrade, 172.
Horne, 192.
Hove, 202.
Höven, 211.
Hövtsmühle, 217.
Hundsburg, 204.
Hütte, Alte, (Glas=), 211.
Hüttenhof, 201.

J.

Jabelsche=Burg, 206.
Jabelsburg, 212.
Jamel (Dorfstelle), 212.
Jamen, 218.
Jastrowe, 191.
Jebbenhusen, 197.
Jebekendorp, 197.
Jetzewitz, 212.
Ilinburg, 191.
Immenhof, 192.
Johannmolen, 197.
Johannisfeld, 197.

K. (s. C.)

Kaholz, 206.
Kalpin, 216.
Kalverstert, 190.
Kaminyz, 208.
Karower Mühle, 209.
Katerbow, 205.
Kattenmark, 219.
Kelle, Klein=, 217.
Kessin, 302.
Kiek in be Peene, 205.
Kiez, 193.
Kiez, 211.
Kirchhof bei Kogel, 206.
Kiwitswisch, 199.
Kladram, 153.
Kleinow, 190.
Klemperow, 155.
Klevenow, 197.
Klewe, 200.
Klimprow, 156.
Klingenberg, 215.
Klippate, 206.
Klippatendorf, 206.
Klokenburg, 209.
Kloteke, 212.
Klokow, 210.
Kneese, Wend.=, 193.
Kniephagen, 191.
Knipenburg, 205.
Kniphof, 193.
Kobandinerhagen, 177.
Kobrow, Gr.= u. Kl.= (Wendisch), 204.
Kohstall, 211.
Koitendorf, 215.
Kokendorp, 202.
Koldenhof, 191.
Koldenhof, 197.
Kolhasen=Vielen, 211.
Kolpinsdorf, 216.
Koneredam, 191.
Konerow, 194.
Königsmühle, 207.
Koperniz=Mühle, 197.
Koppelowenhof, 197.
Koratle, 216.
Körchow (Wend. Feldmark), 219.
Kossebodendorf, 218.
Kossocendorp, 214.
Kotekendorp, 199.
Kotemölen, 214.
Kotze, 217, 222.
Kowalk, 195.
Krampz, 211.
Kraz, 206.

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Kressin, 206.
Krukow, 197.
Krummendorf, Alt=, 203.
Kubanz, 204.
Kummerow, 206.
Kummin, 208.
Kurower Koppel, 219.
Kuskow, 217.
Kussin, 191.
Kußlow, 217.
Kuz, 206.
Kuzuzine, 201.

L.

Lancaucl, 211.
Landorf (Schm. Langendorf) bei Panzow, 191.
Landstorf, 197, 221.
Lassahn, 196.
Lassahn, 199.
Lauhof, 200.
Lebbin, 207.
Leezen, Alt=, 213.
Lehmhorst, 218.
Lenteke, 219.
Leppin, 216.
Lepsow, 217.
Leutzen, 186.
Lieze, 205.
Lilienberg, 205.
Lindenhase, 197.
Lipen, 203.
Liskow, 212.
Locken, 207.
Loize, 186.
Lopzow, 217.
Lositz, 212.
Loywitze, 186.
Lübberstorf, 203.
Lubimari villa, 197.
Lübow, 210.
Lübow, 207.
Lubow, 218.
Lukow, 214.
Lulow, 215.
Luthzithte, 193.

M.

Madesin, 201.
Malach, 201.
Malenteke, 219.
Maliante, 197.
Manhagen, 219.
Mannhagen, 214.
Markow, 210.
Marlekendorp, 208.
Mormotse, 197.
Marutin, 191.
Marstorf (Marquardsborf), 197.
Marwittistorp, 219.
Marxhagen, 212.
Massow, Wend.=, 217.
Matthiashorst, 189.
Mauricii villa, 198.
Medentin, 198.
Mebewege, Gr.=, 212.
Meklenburger Paß, 194.
Melitz, 218.
Merchowe, 192.
Merchrade, 219.
Merse, 217.
Mertinstorp, 207,

Merzlaui villa, 198.
Mewitz, 214.
Michaelsberg, 216.
Michnin (nicht Michnia), 211.
Minnow, 198.
Mirizt, 217.
Miristorp, 198.
Mistorf, Klein=, 201.
Moisall, 213.
Moltenow, 209.
Moorgarten, 192.
Moorhof, 221.
Morin, 217.
Moritzdorf (Mauricii villa), 198.
Mowitz, 214.
Moyszledarsiz, 191.
Muceliz, 205.
Mugelwitz, 192.
Müggenburg, 201.
Müggenburg, 221.
Mühlenfeld, 195.
Mühlenhof, 191.
Mulsow, 200.
Münchhof, 195.
Mueß (Dorfstelle), 213.

N.

Necroz, 201.
Nemezow, 203.
Nepersmühlen, 214.
Nesow, Wend.=, 194.
Nesow superior, 194.

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Neuirstorp, 210.
Neuenfeld, 219.
Neuenhagen, 201.
Neuenhagen, 203.
Neuenkirchen (Dorfstelle), 219.
Neuhaus, 217.
Neuhof, 189.
Neuhof, 194.
Neuhof, 207.
Neuhof, 219.
Nezul, 201.
Nicasiusdorp, 205.
Niendorf, 194.
Niendorp, 216.
Nienhagen, 192.
Nienhof, 189.
Nienhof, 191.
Nienhof, 195.
Nienhofe, 212.
Nienpanier, 193.
Niezta, 191.

O.

Oedeskirchen, 191.
Oldendorp, 203.
Oldehof, 203.
Osterfelde, 204.
Otaheite, 211.
Overland, 207.

P.

Pagakes (oder P.=Volzrade), 200.
Pajow, 181.
Paklow, 218.
Palatz, 200.
Paletze, 218.
Pancouiz, Panzow, 191.
Panitz, 219.
Pantenitz, 220.
Papenhagen. 205, 222.
Parkow, 191.
Parpen, 204.
Parpart, 204.
Parsow, 192.
Paetow (Dorfstelle), 219.
Payow, 181.
Pazne, 209.
Peetsch, 214.
Peetscherhof, 192.
Penkun, 205.
Penzin (Wüstung bei), 209.
Perper, 204.
Perpert, 165.
Pesselav, 193.
Peterstorf, Wend.=, 208.
Peutsch, 211.
Pillekestorp, 205.
Pinnow, 204.
Pinnow, 191.
Pinnowhof, 178.
Platzkow, 193.
Poduskouiz, 201.
Poischow, 198.
Pokrent, 216.
Polaz, 191.
Poel, Festung, 211.
Polzke, 211.
Poppelestorp, 192.
Poppendorf, 198.
Portorn, 165.
Pothof, 198.
Poverstorf, 214.
Pozlin, 219.
Precir, 192.
Prestin (Wüstung bei), 215.
Priborn, Klein=, 187.
Primank, der, 190.
Primersmühle, 199.
Pripert, 164.
Prouesteshagen, 191.
Purkshagen, 203.
Pustecowe, 199.
Putdargoniz, 201.
Putechowe, 204.
Putowe, 201.
Püttelkow (Dorfstelle), 219.
Putzelin, 219.

R.

Rabanbel, 211.
Radele, 203.
Rademersvelt, 198.
Raguth (Dorfstelle), 219.
Rampeschendorf, 204.
Rardolueshagen, 198.
Ratnisvelt, 198.
Ravenhorst, 198.
Redebusse, 220.
Redenitz, 207.
Redichesdorf, 216.
Rehhagen, 207.
Rehhagen, 215.
Reimansdorp, 198.

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Repeschendorf, 204.
Reppelin, Groß= und Wendisch= (Kl.=), 203.
Reppin, 213.
Repze, 217.
Restorf, 216.
Rhowandel, 211.
Ribeniz, 209.
Richenberg, 213.
Ricquerstorp, 209.
Rida, 211.
Rikenhagen, 195.
Röknitz, 201.
Rönkendorf, 215.
Rosenwinkel, 196.
Rößlin, 217.
Rubow, Alt=, 209.
Ruhstede, 220.
Rumpeshagen, 196.
Rüting, Ober=, 198.

S.

Sagewitz, 216.
Sarmot, 183.
Sandfort, 190.
Sapshagen, Alt=, 207.
Sarneuitz, 203.
Scadeloke, 192.
Schadendorp, 213.
Scampen, 192.
Scarbenowe, 219.
Scartzin, 210.
Schalentiner Mühle, 210.
Schallock, 192.
Schallow, 213.
Schampe, 217.
Schampe, 215.
Schamper=Mühle, 217.
Scharbow, 215.
Scharbenow (Scharnow), 219.
Schave, 205.
Scherpenow, 219.
Schettelfeld, 191.
Schild, 161.
Schindelstädt, 194.
Schlitz, Hohen=, 215.
Schmachthagen, 208.
Schmort, 211.
Schönberg, 199.
Schönberg, 218.
Schonenhagen, 213.
Schonenlo, 213.
Schönfeld, 215.
Schönfeld (Dorfstelle), 213.
Sschorrentin, Wendisch=, 201.
Schwarenhof, 220.
Schwarzenhof, 211.
Schwerdtfegers Mühle, 207.
Schwickowen=Mühle, b. Malchow, 207.
Schwintze (Schwentze), 195.
Sedorp, 198.
Seedorf, 218.
Seefeld, 216.
Sekkevin, 220.
Selpin, 194.
Serwessow, 191.
Sievershagen (Dorfstelle), 198.
Sievershof, 212.
Sigerdemolen, 191.
Silefen, 213.
Simen, 194.
Simerstorf, 196.
Sivinstorf, 196.
Slapsow, 176.
Slepekow, 210.
Sluse, 193.
Slütershowe, 208.
Solkow, 159.
Sonnenfeld (Sonnenkamp), 191.
Sophienhof, 215.
Spantelitz, 220.
Sparow, 215.
Sprenz, Gr.=, 204.
Stampe, 215.
Starkewitz, 218.
Stavenistorp, 208.
Steder, 163.
Stegen, 192.
Stenbeke, 198.
Stenfeld, 220.
Stevin, 209.
Stieten, Klein=, 198.
Stievendorf, 169.
Stiten, 207.
Stolp, 164, 216.
Stovendorp, 168.
Stuvendorp, 168,

Suacouitz, 201.
Sukow, 171.
Szimérstorp, 196.
Szigelubiz, 201.
Szizimowe, 215.
Szobedarg, 201.
Szobisi, 201.

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T.

Tankmarshagen, 198.
Tanngann, 207.
Tarnewitz, Wald, 198.
Tarnewitzerhof, 197.
Tarnow, 214.
Tebezin, 199.
Techetowe, 201.
Teschow, Neu=, 201.
Tessow, 203.
Tessin, Ober=, 213.
Thure, 205.
Thurow, 213.
Thieshorst, 189.
Tinenmole, 194.
Todendorp, 203.
Tralow, 216.
Tramm, 220.
Trebelin, 202.
Trebetzow, 192.
Trendekops=Mühle, 211.
Treye, 184.
Tribemer, 202.
Triscen, 208.
Ture (Land), 215.
Turgelawe, 215.
Turinitz, 205.
Turkow, 220.
Turloff, 215.
Turne (Land), 216.
Turstücke, 188.

U.

Ulrichswalde, 198.
Unstede, 191.
Uppenfelde, 211.
Urchelowe, 194.
Utessendorp, 208.

V.

Vargelatz, 196.
Verden, 199.
Verkebus, 206.
Verkewitz, 203.
Verlinge, 216.
Vielen, Kolhafen, 211.
Viere, 207.
Vietgest, 200.
Vietem, 215.
Vigenkorf, 193.
Vilebeke, 199.
Vincebargo, 202.
Vinekendorp, 209.
Vithusen, 215.
Voddbow, 210.
Vogelsanq, 192.
Vogelsang, 203.
Vogelsang, 210.
Vogtsdorf, 210.
Vorwerk, 191.
Vrienhof, 205.
Vulnustorp, 199.

W.

Wabel, Alt=, 190.
Wackerbek=Mühle, 213.
Wackerbeck, 220.
Wakendorf, 220.
Waldemari indago, 199.
Wale (Walsche Feldmark), 216.
Walerow, 193.
Walkendorf (Alte Dorfstelle), 194.
Wallersrode, 194.
Walmerstorp, 205.
Walmstorp, 202.
Walrowe=Mühle, 193.
Walsmühlen (Dorfstelle), 213.
Wangelin, Neu=, 189.
Wardel, s. Werle.
Wargentin, Deutsch= u. Wend.=, 206.
Wasmodeshagen, 203.
Wasmodestorp, 211.
Weberin (Dorfstelle), 215.
Wedenwenthorp, 194.
Weitendorf, Klein=, 222.
Wenden, Neue Burg, 217.
Wendfeld, 209.
Wendhof, 207.
Wendorf, 195.
Wendorf (Dorfstelle), 215.
Wendorf, 159.
Werder. 205.
Werder, Hof, 213.
Werderhof, 199.
Werderhof, 209.
Werle, Burg, 212.
Werle, 181.
Weselin, 215.
Westekendorp, 191.
Wickenwerder, 211.
Wiek, Wendisch=, 203.
Wiksol, 207.
Wildeshusen, 212.

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Wilhelminendorf, 203.
Windhof, 209.
Winkelhof, 217.
Wintersfelde, 211.
Wischmolen, 218.
Wismar, Alt=, 209.
Withof, Widthagen od. Widtsal, 199.
Wittenberg, 208.
Wittenburgerhagen, 199.
Woceken, 176.
Wokelenze, 202.
Wokendorp, 220.
Wokuhl, 211.
Woland (Weitendorfer, Levekendorfer), 205.
Woldemarshagen, 199.
Woldhof, Klein=, 220.
Wolmounitz, 213.
Wosdelsowe, 205.
Wosten, 211.
Wotrenze, 209.
Wotuekiz, 213.
Wouita, 202.
Wozekiz, 213.
Wozeken, 176.
Wozezekendorp, 191.
Wozlabin, 210.
Wridthof, 199.
Wrossow, 207.
Wusse, 220.
Wüstenfelde, 200.

Z.

Zachlin, 173.
Zagewitz, 216.
Zahrenstorf (Dorfstelle), 164.
Zarfzow, Wendisch=, 191.
Zarmoth, 183.
Zarnow, 214.
Zarnow, 217.
Zaschendorf (Dorfstelle), 213.
Zechlin, 173.
Zehna, Wendisch= oder Klein=, 221.
Zemelin, 217.
Zepelin, Dentsch= u. Wend., 208.
Zernin, 192.
Ziegelhof, 192.
Zmylistorp, 208.
Zuillemari Tessemeris villa, 214.
Zwemin, 194.

Grotefend.

Vignette
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