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VI.

Meklenburgische Truppen

im

dänischen Dienste.

(Nach den Acten des Großherzogl. Geheimen und Haupt=Archivs zu Schwerin und anderen Quellen.)
Von
Oberstlieutenant Freiherrn v. Sell
zu Berlin.

Z u verschiedenen Zeiten sind in Meklenburg Truppen angeworben worden und in den Dienst der Krone Dänemark getreten. Die ersten darüber vorhandenen Nachrichten sind vom Jahre 1502, wo der König Johann von Dänemark das Ersuchen stellt, die für ihn bestimmten Kriegsknechte zwecks Uebernahme derselben nach Warnemünde zu schicken. Ueber den späteren Verbleib dieser Kriegsknechte konnte nichts in Erfahrung gebracht werden.

Im Jahre 1672 schließt die Herzogin Jsabelle Angélique, Gemahlin des Herzogs Christian Louis von Meklenburg=Schwerin, einen Vertrag mit Dänemark ab wegen Gestellung von fünf Compagnien Reiter (Dragoner). In Schwerin ging die Formation derselben vor sich, in Oldesloe oder Dutzow sollten sie übergeben werden. Zu dänischen Commissarien zwecks Uebernahme dieses Regiments waren ernannt der norwegische Statthalter Graf Güldenlöwen, der Oberst Duncamp und der Ober=Auditeur Zacharias Lemfort. Nach längeren Verhandlungen fand der Abschluß des

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oben erwähnten Vertrages durch die dänischen Commissarien und den Commandeur des Reiter=Regiments, Oberstlieutenants v. Oertzen. 1 ) sowie auch die Uebergabe am 21. October 1672 statt. Dänemark zahlte 24 dänische Thaler für jeden Reiter, die Zahlung erfolgte in Hamburg. Die Bedingungen besagten außerdem, daß der Oberstlieutenant v. Oertzen in 6 Jahren nicht mit dem Regiment abgedankt werden dürfe, und daß die Officiere beim Regiment verbleiben sollten und nicht in andere Truppentheile übergehen könnten.

Das Regiment bestand vorläufig nur aus 4 Compagnien, jede 70 Reiter stark. Diese waren:

1) die Leib=Compagnie des Oberstlieutenants v. Oertzen (unter dem Capitainlieutenant v. Voß),
2) die des Majors Hans Adam v. Barße,
3) die des Rittmeisters Haus v. Bülow,
4) die des Rittmeisters v. Schwerin.

Wegen der Bezahlung erhoben die dänischen Commissarien mancherlei Bedenken, die besonders daraus entstanden, daß das Regiment nicht vollzählig war; überdies desertirten bei der Uebernahme desselben sofort 19 Mann. Später trat in dieser Beziehung eine Besserung ein.

Das Regiment Oertzen wurde zunächst in Deutschland im Verein mit dänischen Truppen verwandt, später gegen die Schweden in Schweden selbst, wo es 1676 die Schlacht bei Lund mitmachte.

Auf Ersuchen des Königs Friedrich VI von Dänemark ließ der Herzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Schwerin im Jahre 1702 ein Bataillon Infanterie anwerben, indem er mit einer Anzahl von Capitains die betreffenden Capitulationen abschloß. Er überließ dasselbe dem Könige, damit es am Kriege gegen Frankreich Theil nehme. Seit 1701 war dieser Krieg zwischen der Tripelallianz von England, Holland und Oesterreich einerseits, Frankreich und seinen Verbündeten andererseits begonnen, und es betheiligten sich seit 1702 und 1703 auch Preußen und das deutsche Reich an demselben. Dänemark, welches zwar nicht der Coalition angehörte, obwohl der König Genosse der Reichs=Conföderation war, gab dem deutschen Kaiser Truppen in Sold, welche zum Theil durch deutsche


1) Oberstlieutenaut Detlev v. Oertzen hatte im schwedischen Dienst rühmlich gefochten und stand früher auch im meklenburgischen Kriegsdienst; seit 1668 lebte er wieder auf seinem Gute Gorow. Anscheinend wurde er 1675 zum Obersten ernannt; in diesem Jahre finden wir ihn wieder in Meklenburg. Am 4. December 1676 wurde er in der Schlacht bei Lund verwundet und gefangen genommen, wurde aber ausgewechselt und kam nach Kopenhagen, wo er am 24. Januar 1677 starb.
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Werbungen ergänzt wurden; Letzteres war dadurch erleichtert, daß durch die Kriegserklärung französische Werbungen im Reich verboten und erschwert waren.

Meklenburg, obwohl schwach bevölkert und unter den Nachwirkungen des 30jährigen Krieges leidend, stellte damals verhältnißmäßig viele Truppen. Die Gelder, welche für das Indienstnehmen deutscher Soldaten gezahlt wurden, bildeten einen nicht unbedeutenden Theil der Einnahmen der Fürsten im 18. Jahrhundert, und Werbungen fanden damals immer noch Entgegenkommen, wenn auch das Angebot zur Completirung der Truppentheile vielfach nicht genügte und die Werbungen oft nicht leicht von Statten gingen.

Außer dem Reichs=Contingent und den im Lande verbleibenden Truppen befanden sich die meklenburgischen Infanterie=Regimenter Schwerin und Buchwald seit dem Beginn des spanischen Erbfolgekrieges im Solde der Generalstaaten. Das neu zu errichtende Bataillon, welches unter dem Namen "Bataillon zu Fuß" formirt wurde, sollte dagegen der kaiserlichen Armee zugetheilt werden; später kommt dasselbe stets unter dem Namen "Bataillon Maltzan" vor, nach seinem Führer so benannt, wie es damals üblich war. Soweit es gelungen ist, die Anwerbung und die Betheiligung desselben an dem Kriege aus den lückenhaften Nachrichten zusammenzustellen, sollen uns dieselben in Folgendem beschäftigen.

Am 31. März 1702 schloß der Herzog Friedrich Wilhelm in Rostock mit dem Capitain v. Maltzan eine Capitulation ab, deren Inhalt im Wesentlichen folgender war, indem dabei in Berücksichtigung gezogen wurde, daß mit drei andern Capitains theils ebenfalls Capitulationen abgeschlossen wurden, theils bereits vollzogen waren, sowie daß auch bereits vorhandene Mannschaften dem Bataillon einverleibt werden sollten.

Der Capitain v. Maltzan tritt mit dem Charakter als Oberstlieutenant und der Gage eines Majors in des Herzogs Dienste und versieht den Dienst als Major mit; er wirbt einen Lieutenant, eine Anzahl von Sergeanten, Corporalen, Tambours, Gefreiten und Gemeinen; die genaue Anzahl derselben wurde erst später festgesetzt; außerdem hat er 1 Fourier und 1 Capitain d'Armes anzuwerben. Er wirbt zunächst nur eine Compagnie an, und diese erhält die Bezeichnung Leib=Compagnie. Die Commandeure der Bataillone oder der Regimenter bezogen damals stets die Einkünfte einer Compagnie, welche dann in der Regel Leib=Compagnie genannt wurde, und so war es auch hier der Fall.

Für jeden Unterofficier und Mann erhält Maltzan 18 Thlr. Courant, und zwar die erste Hälfte sogleich und die andere, wenn

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die Werbung bis auf die Hälfte vorgeschritten ist; Proben der Montirung erhält er, die Mannschaften rüstet er aus, während Se. Durchlaucht Ober= und Untergewehr stellen. Sammelplatz ist Güstrow. Die Leute sollen soweit möglich außerhalb Landes angeworben werden, doch dürfen sie nicht unter 20 und nicht über 40 Jahre alt sein. Unordnungen bei den Werbungen sind bei Strafe der Cassation und der im Interims=Reglement angedrohten Strafen zu verhüten.

Außerdem fand die Abschließung ähnlicher Capitulationen statt mit den Capitains: Dietrich Otto v. d. Lühe (Sammelplatz: Güstrow, später Rostock), Adam Henning v. Bülow (Sammelplatz: Neustadt, vom August 1702 an Boizenburg a. E.), Jürgen Levin v. Winterfeld (Sammelplatz: Parchim).

Ferner tritt zum Bataillon als 5. Compagnie die des Hauptmanns Praetorius in Dömitz, welche schon seit 1701 ziemlich complet war.

Die Compagnie sollte folgende Stärke haben:

1 Capitain, 1 Lieutenant, 1 Fähnrich, 2 Sergeanten, 1 Fourier, 1 Gefreiten=Corporal, 1 Capitain d'Armes, 1 Feldscherer, 1 Musterschreiber, 3 Corporals, 2 Tambours, 1 Profoß, 25 Gefreite, 125 Gemeine. Die sog. Obermontirung, als Rock, Mantel, Hut, Hosen, Strümpfe, ferner die Waffen, als Gewehr mit Bajonett nebst Degen im Gehänge, und die Patronentaschen stellte der Herzog, während die Hauptleute Schuhe, Halstücher, Hemden und Kokarden zu liefern hatten.

Binnen 8 Monaten sollten die Compagnien complet sein. Der Herzog bezahlte für jeden Mann 2 Thlr. Werbegeld, doch war die Bezahlung davon abhängig, daß überhaupt schon 50 Mann angeworben waren. Was die Officiere anbelangte, so stand es zwar den Hauptleuten frei, solche zunächst zu suchen, indessen mußten Sr. Durchlaucht dieselben präsentirt werden und zu ihrem Dienst qualificirt sein.

Bei der Formation des Bataillons war der Generallieutenant Dethlof v. Schwerin, den der Herzog an die Spitze des gesammten Militairwesens gestellt hatte, sehr thätig. Derselbe war Chef des seit dem Jahre 1701 im Felde befindlichen Regiments Schwerin, hatte in Holland einige Zeit hindurch den Krieg mitgemacht und befand sich nun wieder in Schwerin.

Die Werbungen stießen innerhalb wie außerhalb des Landes auf Schwierigkeiten, wie es damals, wo in aller Herren Ländern vielfach geworben wurde, nicht anders der Fall sein konnte. Unordnungen blieben nicht aus, obwohl der Herzog sie vermieden

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wissen wollte und besonders strenge die Anwendung von Gewalt verbot. In den an Meklenburg grenzenden Ländern riefen die Werbungen mannigfache Beschwerden hervor, die indessen damals zu sehr an der Tagesordnung waren, als daß sie eine rasche Erledigung erwarten konnten. Auch in Meklenburg fehlte es nicht an Klagen; die Stadt Güstrow hatte z. B. auf Verlangen des Oberstlieutenants v. Maltzan Quartiergelder für die fehlenden, aber noch zu erwartenden Mannschaften bezahlt, dieses auch erst in der Ordnung befunden, hinterher sich aber beschwert; nach Untersuchung dieses Streitfalles befahl General v. Schwerin unter dem 12. August 1703, daß nur für wirklich vorhandene Leute Quartiergelder zu zahlen seien.

Die Musterungen, welchen die Compagnien sich zu verschiedenen Zeiten unterziehen mußten, erwiesen, daß dieselben keineswegs vollzählig waren, namentlich war dieses bei den Compagnien v. Parkentin (der Hauptmann v. Parkentin hatte Ende März 1702 für den Hauptmann v. Winterfeld die Compagnie übernommen) und v. Bülow der Fall; ersterem ward 3 Monate Zeit gegeben zur Annahme der noch fehlenden Mannschaften, letzterem unter Strafe der Cassation befohlen, bis zum 1. Januar 1703 die Compagnie zu completiren. Auch dem Hauptmann v. d. Lühe bereitete es Mühe, seine Compagnie vollzähliger zu machen, und er bat deshalb den Herzog um Begünstigung seiner Werbungen durch die Beamten. Aber auch die Gewährung dieser Bitte scheint nicht hinreichenden Erfolg gehabt zu haben, denn v. d. Lühe griff später zu dem Mittel, die von den Regimentern in Holland desertirten und in Meklenburg sich aufhaltenden Mannschaften wieder anzuwerben und bei seiner Compagnie einzustellen. Es gab diese Maßregel aber zu vielen Beschwerden von Seiten der betheiligten Regimenter Anlaß, und es ward ihm die Einstellung der Deserteure darum später untersagt.

Zur Erleichterung der Werbungen wurde den Hauptleuten für jeden Mann der Monat, in welchem er geworben war, später voll bezahlt, die Compagnie Bülow erhielt außerdem von andern Compagnien Mannschaften überwiesen.

Der Generallieutenant v. Schwerin war unermüdlich thätig für die Organisation der Truppen des Herzogs und entwickelte große Umsicht und Interesse für die Sache. Die Unterhandlungen, welche er mit der Kammer zu führen hatte, da es oft an Geld mangelte, waren nicht immer erfreulicher Art. Die Kammer konnte damals oft nicht das nöthige Geld beschaffen, und schon 1701 hatte der Herzog verfügt, daß den Hauptleuten zum Theil die Com=

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petenzen für die Compagnien sollten in Roggen gegeben werden, welcher Bestimmung später noch weitere Ausdehnung gegeben wurde. Für jeden Scheffel Roggen wurden 24 Schillinge abgezogen; auch wurden öfter Abzüge für fehlende Unterofficiere und Mannschaften angeordnet.

Das Sanitätswesen lag damals sehr im Argen. Schwerin richtete auch hierauf sein Augenmerk. Es wurde vom Oberstlieutenant v. Maltzan ein Memorial eingereicht, welches der General prüfte und mit eigenhändigen Randbemerkungen versah. Die Vorschläge des Generals wurden dann schließlich bewilligt und insonderheit ein Medicinkasten angefertigt, nach ärztlicher Angabe ausgestattet und von einem Arzt visitirt. Für die Compagnien wurden Wagen angefertigt, welche, mit dem herzoglichen Wappen versehen, zum Transport der noch zu beschaffenden Zelte und der Kranken bestimmt waren. Zuletzt wurde dem Oberstlieutenant auch noch Geld zum Ankauf der Zelte eingehändigt, welche freilich wegen der zu geringen dafür ausgeworfenen Mittel nicht in genügender Anzahl angefertigt werden konnten. Die Zelte reichten darum in den folgenden Jahren während des Feldzugs in Bayern und Ungarn nicht für die volle Stärke des Bataillons aus. Etwas Munition wurde den Truppen zunächst mitgegeben, später sollten sie dieselbe bei der Armee erhalten. Endlich erstreckte sich die Fürsorge des Generals v. Schwerin auch auf die zurückzulassenden Soldatenfrauen und =Kinder: er erwirkte für sie die Bewilligung freien Quartiers.

Unterdessen waren die Unterhandlungen mit Dänemark gepflogen worden in Betreff der Ueberlassungs=Bedingungen. Dänemark hatte umfangreiche Rüstungen und Werbungen unternommen, indem es außer 12,000 Mann im niederländischen Sold, welche bis zu Ende des Krieges im Dienste der Generalstaaten verblieben, und zeitweise ziemlich bedeutenden Söldnertruppen im eigenen Lande, dem Kaiser einige Regimenter überlassen hatte. Letztere verblieben bis 1709 im kaiserlichen Dienst und sollten 1703 um etwa 2000 Mann verstärkt werden; im Frühjahr war ihre Zusammenziehung in der Grafschaft Delmenhorst bei Harpstedt beabsichtigt. Zu diesen Truppen 1 ), bestehend aus dem Reiter=Regiment des Obersten Ditmersen zu 800 Pferden, dem Fuß=Regiment des Obersten Ende zu 1000 Mann, welche im Frühjahr der Musterung entgegensahen, sollte das Bataillon Maltzan stoßen. Der kaiserliche Resident in Kopenhagen, welcher zur Eile trieb, hatte dem dänischen Secretair Schley


1) S. Den Danske Haers Historie etc. af Otto Vaupell. Kjöbenhavn, 1872.
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schon im März 1703 die Marschroute für das Bataillon übersandt, welche dieser demnächst nach Schwerin schickte. Die noch schwebenden Verhandlungen drehten sich hauptsächlich darum, daß der König für jeden angeworbenen Mann nur 25 Thlr. geben wollte, während 30 Thlr. verlangt wurden. Der König von Dänemark gab schließlich in diesem Punkte nach. Eine minder wichtige Streitfrage entstand daraus, daß der Herzog die vom Secretair Nicolaus Schley übersandte königliche Resolution, auf Grund welcher der Abschluß des Vertrags erfolgte, beanstandete, weil sie nicht die eigenhändige Unterschrift des Königs trug. Nach Schley's Ansicht genügte die Unterschrift des Ober=Secretairs Sehestedt, wobei es denn auch verblieb. Die Vollmachten wurden für die Commissarien d. d. Kopenhagen, 14. April, und Schwerin, 23. April 1703, vollzogen Wir bringen diese Schriftstücke, wie sie sich im Archiv zu Schwerin. befinden, in den Anlagen 1-3.

Die Compagnien erhielten nach Abschluß des Vertrags ihre Marschrouten zugestellt, auch wurden die an der Marschroute liegenden Städte angewiesen, ihnen Quartiere zu stellen. Am 18. Mai 1703 fand in Dömitz, wohin der Stab schon vorher verlegt worden war, die Uebergabe des Bataillons an den dänischen Commissarius, Etatsrath v. Holsten 1 ), statt, welcher sogleich schriftlich nach Kopenhagen meldete, daß ihm dasselbe in der Stärke von 100 Gemeinen pro Compagnie übergeben worden sei. Man hatte, da es den Hauptleuten zu schwer fiel, die ausbedungene Anzahl von Leuten anzuwerben, zuletzt sich über eine geringere Stärke geeinigt. Der Uebergabe wohnte ein kaiserlicher Commissarius bei.

Die Verfassung des Bataillons Maltzan war eine gute, die Ausrüstung und Bewaffnung entsprach den damaligen Verhältnissen; die Disciplin, welche bei den angeworbenen Regimentern so viel zu wünschen übrig ließ, war eine vortreffliche und sollte sich in Zukunft bewähren. Das Bataillon bestand fast zur Hälfte aus Nicht=Meklenburgern, die vielfach in andern Ländern schon gedient hatten und bei denen zu befürchten stand, daß sie zum Theil, sobald ihnen die Verhältnisse, namentlich aber die Aufrechterhaltung strenger Disciplin, nicht mehr zusagten, nicht abgeneigt waren zu desertiren. Wohl der vierte Theil der Mannschaften war verheirathet und ließ die Familie in Meklenburg in größtentheils sehr dürftigen Verhältnissen zurück.


1) Etatsrath Johann Georg v. Holsten, Ober=Landdrost der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst.
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Die Montirung des Bataillons bestand aus weiß grauen Röcken, nach dem Schnitt der damaligen Zeit angefertigt, mit blauen Aufschlägen und Messingknöpfen; die Strümpfe waren ebenfalls blau, die Hosen von Leder. Die Unterofficiere trugen als Abzeichen blaue Schleifen an den Röcken. Als Kopfbedeckung wurden Hüte, wie sie die Infanterie damals meistens hatte, getragen. Wahrscheinlich trug das Bataillon, wie es vom Herzog bei den Regimentern Schwerin und Buchwald eingeführt war, das herzogliche Wappen. Nachdem an Stelle des Hauptmanns v. Winterfeld, wie bereits erwähnt, der Hauptmann v. Parkentin, und an Stelle des Hauptmanns v. Bülow der Hauptmann v. Schwerin getreten waren, war die Zusammensetzung des Stabes, sowie die Vertheilung der Officiere am 18. Mai 1703 folgende: 1 )

Stab.

Oberstlieutenant Karl Gustav v. Maltzan.
Adjutant Kasper Jakob Meise.
Quartiermeister Johann Heinrich Gagern.
Prediger: Magister Friedrich Christoph Krohn (auch Cron).
Auditeur Johann Kruse.
1 Feldscherer.
1 Regiments=Tambour.
1 Profoß, 1 Stöckenknecht.

1) Leib=Compagnie.

Oberstlieutenant v. Maltzan.
Capitain Bolten v. Hohenbach.
Fähnrich Johann Otter.
Abg.: Lieutenant Joachim Friedrich (von?) Steding.
Fähnrich Christoph Knopf.

2) Compagnie Praetorius.

Capitain Johann Bernhard Praetorius.
Lieutenant Friedrich Wilhelm Hammerstein.
Fähnrich Michael Zobel.
Abg.: Lieutenant Kurd Friedrich v. Maltzan.


1) Diejenigen Officiere, welche das Bataillon vor dem Ausmarsch verlassen hatten, werden unter der Bezeichnung "Abg."[egangen] aufgeführt. In der Anlage 5 geben wir einige besondere Mittheilungen über die Officiere.
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3) Compagnie v. d. Lühe.

Capitain Dietrich Otto v. d. Lühe.
Lieutenant Haus August v. Tessin.
Fähnrich Gustav Adolf v. Vieregge.
Abg.: Lieutenant Gustav Adolf v. Bernhardt.
Lieutenant Friedrich Ludwig v. Löw.

4) Compagnie v. Parkentin
(früher v. Winterfeld).

Capitain Joachim Friedrich v. Parkentin.
Lieutenant Karl Joachim v. Thümen.
Fähnrich Samuel Fink v. Finkenstein.

5) Compagnie v. Schwerin
(früher v. Bülow).

Capitain Ulrich Berend v. Schwerin.
Lieutenant Christoph Ernst Hartwig.
Fähnrich Lüder Henning v. Barner.


Am 19. Mai wurde das Bataillon auf gemietheten Fahrzeugen über die Elbe gesetzt, und es marschirte dann durch das lüneburgische Gebiet. Zufolge der kaiserlichen Marschroute sollte das Bataillon, nachdem es sich bei Harpstedt mit den genannten dänischen Regimentern vereinigt, durch die Grafschaft Diepholz marschiren, dann durch das Ravensbergische, über Korvey, Göttingen, Eisenach, Schmalkalden, Schleusingen, Koburg, Kulmbach, nach Wald=Sassen in der Oberpfalz; von hier aus nach Ordre des kaiserlichen Hof=Kriegsraths. Diese Marschrichtung wurde im großen Ganzen inne gehalten, indessen abweichend von derselben auch durch das waldecksche Gebiet marschirt und Erfurt berührt. In ersterem Gebiet war es namentlich, wo die dänischen Truppen arge Excesse begingen; die Waldecker hatten sich den Durchmarsch verbeten, da die Dänen wohl nicht in dem Rufe standen, gute Disciplin zu üben, und widersetzten sich schließlich demselben mit Gewalt. Es war speciell das Regiment Ditmersen zu Pferde, welches sich unvortheilhaft auszeichnete; die Dänen raubten und plünderten vielfach. Zwischen ihnen und den sich den Gewaltthaten widersetzenden Einwohnern und waldeckschen Truppen kam es sogar zum Kampfe, wobei einige dänische Reiter und Pferde getödtet wurden. Von den Waldeckern blieben 9 auf dem Platze, und an 20 wurden ver=

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wundet. Diese Excesse setzten natürlich viel böses Blut, und der kaiserliche Hof beschwerte sich bitter darüber. Jedenfalls waren die Unthaten sehr bedeutender Art, denn über kleinere Excesse durchmarschirender Truppen wurde damals nicht allzu viel Aufhebens gemacht. Der angerichtete Schaden war nachweislich ein sehr großer. Es wurde den dänischen Regimentern eine Rechnung gemacht, welche nur den auf den Märschen angerichteten Schaden betraf und sich nach Maltzan's Angabe bei dem einen Regiment auf 60000, bei dem andern auf 50000 Fl. belief. Man räumte ihnen eine Frist von 4 Wochen zur Bezahlung der Schäden ein und drohte, daß entsprechende Abzüge vom Sold gemacht werden sollten, wenn keine Zahlung erfolge. Daß damals in dem meklenburgischen Bataillon gute Ordnung herrschte, geht einestheils daraus hervor, daß von demselben kein Schadenersatz verlangt wurde, anderntheils daraus, daß der Markgraf von Bayreuth, als die Truppen sein Gebiet berührten, zur Verhütung von Ausschreitungen von den beiden dänischen Regimentern je einen Capitain als Geißel verlangte, von dem meklenburgischen Bataillon jedoch davon absah.

Die Bezahlung der Verpflegung sowohl, als des nötigen Vorspanns während des Marsches war in keiner Weise geregelt, obwohl dieses Alles vorher verheißen und eigene Kreis=Marsch=Commissarien angestellt waren. Das Bataillon passirte Erfurt zu Anfang Juni, und unter dem 11. Juni meldete der Chur=Mainzische Statthalter daselbst, Graf Boineburg, an den kaiserlichen Residenten in Hamburg, Grafen Egkh, es seien meklenburgische Truppen durchmarschirt, sie seien den dänischen gefolgt, welche weder Kost noch Vorspann bezahlt hätten, wie es damit zu halten sei. Mit der Bezahlung der Truppen stand es nicht minder traurig, so daß Maltzan sich veranlaßt sah, nach Schwerin darüber zu berichten und sich an den damals sehr einflußreichen Secretair Duve wandte und klagte, daß die Bezahlung der Truppen eine mangelhafte und unregelmäßige sei, obgleich der kaiserliche Commissarius in Dömitz ihm ausdrücklich prompte Bezahlung zugesichert habe. Unter diesen Umständen war es begreiflich, daß sich unter den angeworbenen Mannschaften die Neigung zur Desertion zeigte; das Bataillon hatte bis zum 28. Juli desselben Jahres 50 Mann durch Desertion verloren, noch schlimmer waren die dänischen Regimenter daran, von denen das Regiment Ende bereits 200 Mann eingebüßt hatte. Uebrigens zeigte sich in dieser Beziehung bald eine Besserung, auch wurden später die Lücken durch Nachschub und Neuanwerbungen wieder ausgefüllt.

In Koburg erhielt Maltzan einen expressen Boten mit der Mittheilung, daß zwar die dänischen Truppen nach Böhmen be=

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stimmt seien, daß jedoch der Reichsfeldmarschall Markgraf Ludwig von Baden befohlen habe, daß sie sich zunächst nach Nürnberg wenden sollten, um dort zum Markgrafen von Bayreuth zu stoßen. Es kam jedoch wieder Gegenbefehl und schließlich die Ordre, daß die dänischen Hülfsvölker unter den Befehl des Generals Grafen Schlick in Böhmen treten sollten. So gewannen dieselben Fühlung mit den Kaiserlichen in Böhmen südlich von Eger oder an der Grenze auf bayrischem Gebiet. Die Nachrichten über das Bataillon lassen an Klarheit sehr zu wünschen übrig; doch finden wir dasselbe bald in der Ober=Pfalz wieder. Es wurde dort nicht weit von der böhmischen Grenze ein Lager bezogen, und kaum hatte v. Maltzan erfahren, daß der kaiserliche Ober=Commissarius in der Nähe sei, als er zu ihm ritt und ihn in Gegenwart der beiden dänischen Obersten fragte, ob etwa nachzuweisen sei, daß an den während des Marsches begangenen Excessen sein Bataillon betheiligt gewesen; bejahenden Falls sei er für Alles verantwortlich, andernfalls aber bitte er um ein Attest, worin ihm das Gegentheil bescheinigt werde. Er bitte den Ober=Commissarius künftig immer in dieser Weise zu verfahren, da sonst Excesse anderer mit auf die Rechnung seines Bataillons gesetzt würden.

Sei es nun, daß die Obersten Ditmersen und Ende durch das Auftreten v. Maltzan's gereizt waren, sei es, daß ihnen die schlechte Disciplin ihrer Regimenter und die Schadenrechnung Verdruß bereiteten, das Verhältniß zwischen ihnen und v. Maltzan ward nach und nach ein sehr gespanntes. Obgleich Ditmersen der älteste Oberst war, so hatte er doch die Befehlsführung nicht unbestritten, und die beiden Obersten zankten sich über das Commando. Jeder von ihnen verlangte, daß v. Maltzan sich unter seinen Befehl stellen sollte und von ihm die Parole abholen lassen möge; v. Maltzan weigerte sich zunächst und antwortete, er könne unmöglich täglich zu beiden Obersten schicken, und so lange der König nicht befohlen habe, wer von ihnen das Commando führen solle, werde er zu keinem schicken; er sei so lange sein eigener Herr.

Oberst Ende hatte mit Sicherheit erwartet, daß das meklenburgische Bataillon zu seinem Regiment stoßen würde, wie dieses ja auch später geschah; Maltzan deutete ihm aber an, daß er dazu keinen Befehl habe; er hoffte auch, daß der König dieses nicht befehlen würde, und wünschte nicht, daß sein Bataillon einen Theil des Endeschen Regiments - in der Armee das vierte - bilden werde.

Die beiden Obersten kamen später überein, daß Ditmersen als der ältere das Commando führen solle, und nun stellte sich v. Maltzan unter dessen Befehl, behielt aber selbstständig das Commando

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seines Bataillons. Dieses Verhältniß wurde erst später bei völliger Einverleibung in die dänische Armee geändert, vor der Hand aber von den höheren Vorgesetzten gebilligt. Daher erhielt v. Maltzan in späterer Zeit öfters directe Befehle von dem Markgrafen von Baden. von Kopenhagen aus mischte man sich zunächst nicht in die Sache.

Das Bataillon v. Maltzan wurde in dieser Zeit vielfach zum Eintreiben von Contributionen in den bayrischen Ortschaften verwandt, doch war der Erfolg in den meisten Fällen ein nur geringer, weil durch andere Truppen bereits schrecklich in denselben gehaust worden war.

Der Weitermarsch der Schlickschen Truppen ging theils durch Böhmen, theils durch bayrisches Gebiet vor sich. Am 1. August traf das Bataillon vor Passau ein, marschirte jedoch gleich durch die Stadt auf das rechte Ufer des Inn. Das befestigte Passau war in den Händen der Kaiserlichen und ziemlich stark von ihnen besetzt. Ehe wir indessen mit der Darstellung der Ereignisse, die das meklenburgische Bataillon im Besonderen betreffen, fortfahren, müssen wir einen Blick auf die Gesammtlage werfen.

Die Lage Oesterreichs war im Frühjahr und Sommer des Jahres 1703 eine höchst ungünstige.

Eugen von Sovoyen war in Ungarn abwesend, den Franzosen gegenüber stand der Markgraf von Baden mit der buntscheckig zusammengesetzten Reichsarmee, die der Tüchtigkeit entbehrte und zu schwach war, um etwas Ernstliches zu unternehmen. Eine willkommene Verstärkung schielt der Markgraf durch den holländischen General Goor, der zu seiner Unterstützung mit 13 Bataillonen eintraf - unter diesen das meklenburgische Regiment Schwerin -, welche während ihrer Anwesenheit bei der Reichsarmee sich höchst vortheilhaft auszeichneten. Eine Verstärkung durch kaiserliche Truppen, welche in Ungarn zur Dämpfung des Aufstandes sehr nöthig waren, erhielt er erst später.

Zum Glück für den Kaiser vermochten sich der Marschall Villars und der Kurfürst von Bayern nicht über ein gemeinsames Vorgehen direct auf die österreichischen Lande zu einigen, vielmehr versuchte der Kurfürst zunächst für sich die Eroberung Tirols mit geringem Erfolg.

Der General Graf Reventlow war mit den bereits im kaiserlichen Dienst sich befindenden dänischen Hülfstruppen aus Italien herangerückt, und zwischen Linz und Passau fand die Vereinigung derselben mit den dänischen Regimentern Ditmersen und Ende und dem Bataillon Maltzan statt; dieselben traten nun sämmtlich unter

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den Befehl des genannten Generals, und ihre Zusammensetzung war nunmehr folgende:

A. Infanterie.

1. Regiment (Güldenlöwen),
2. Regiment (Haxthausen),
3. Regiment (Boineburg),
4. Regiment (Ende),
    Bataillon Maltzan.

B. Reiterei.

Regiment Ditmersen,
Dragoner=Regiment Rodsten (?).

Dieses mithin aus 4 Fuß=Regimentern, 1 Bataillon und 2 Reiter=Regimentern bestehende Detachement blieb zunächst vereinigt, wurde jedoch im nächsten Jahre wieder getrennt. Der General Schlick erhielt kurz darauf ein Commando in Ungarn, der General Reventlow, welcher dem Oberbefehl des Generals Styrum unterstellt wurde, sollte zunächst die noch in Händen der Bayern befindlichen festen Plätze einnehmen, während der General Styrum selbst die Vereinigung mit der Reichsarmee anstrebte.

Nachdem festgestellt war, daß bayrischer Seits Vilshofen an der Donau mit 600 Mann, sowie das feste Scharding, am rechten Inn=Ufer auf österreichischem Gebiet belegen, verhältnißmäßig stark besetzt seien, außerdem ein bayrisches Bataillon von 6 Kompagnien, verstärkt durch 600 bewaffnete Bauern, eine befestigte Stellung zwischen Fürstenzell und Neuburg inne habe, welche sich auf den mit zahlreichen Verhauen versehenen Wald stützte, beschloß Reventlow die Bayern zurückzuwerfen und später zur Einschließung von Scharding zu schreiten. Schloß Neuburg befand sich ebenfalls noch in den Händen der Bayern. Die Bataillone Maltzan, Bonny, Heberstein und Reventlow brachen am 17. August Abends 10 Uhr unter Befehl Reventlow's aus dem Lager auf; außer ihnen nahmen 8 Geschütze an dieser Unternehmung Theil, sowie das am Ende der Colonne marschirende Dragoner=Regiment Schlick.

Am 18. August Vormittags erfolgte der Angriff auf die Bayern. Der Neuburger Wald erwies sich als eine starke Stellung, auch war der Vormarsch und der Angriff durch die Verhaue und die abgehauenen Baumstämme sehr erschwert. Das Dragoner=Regiment Schlick erhielt Befehl, abzusitzen und an dem Angriff der Infanterie Theil zu nehmen. Die Hauptstellung der Bayern war überdies durch Pallisaden, vor welchen sich tiefe Gräben befanden, befestigt,

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und der Feind leistete namentlich bei Fürstenzell einen hartnäckigen Widerstand. Vermöge der Verhaue mußten die Kaiserlichen große Strecken unter dem Feuer der Bayern passiren, indessen lagen die Vertheidigungs=Stellungen dieser zum Theil tief, so daß der Anlauf der kaiserlichen Infanterie mit ziemlicher Wucht bergab unternommen wurde. Die Geschütze fuhren auf einem Berge gegenüber der feindlichen Stellung auf und wirkten von dort aus. Der Angriff glückte vollständig: die Bayern zogen sich, zum Theil fluchtartig, mit Hinterlassung von 16-18 Todten (worunter ein Lieutenant) zurück und hatten außerdem einen Verlust von etwa 24 Verwundeten. Mit Ausnahme der Versprengten, welche nach allen Richtungen auseinander liefen, ging der Rückzug auf Scharding mit Benutzung der Inn=Brücke und unter Zurücklassung eines Theils der Bagage und des Gepäcks. Auf Seiten der Kaiserlichen war der Verlust freilich in Folge des Angriffs auf die gedeckte Stellung der Bayern bedeutender; das Bataillon Maltzan hatte allein 4 Todte und 8 Blessirte. Die gemachte Beute wurde unter die 4 Bataillone und das Regiment Schlick vertheilt, sie war aber nicht bedeutend, weil der größte Theil der Bagage am Tage vorher nach Vilshofen geschafft worden war. Das Bataillon Maltzan hatte sich in der ersten Affaire brav gehalten, wie vom General Reventlow besonders anerkannt wurde.

Die bayrischen Streitkräfte sahen sich an der Donau und am Inn nun auf die Besatzungen Vilshofens, der Veste Scharding und des Schlosses Neuburg beschränkt. Die Wegnahme des ersteren Orts, welcher bereits einmal, am 3. April 1703, von den Kaiserlichen unter Schlick erobert, hinterher aber wieder in die Hände der Bayern gefallen war, erwies sich als von Wichtigkeit, da er im Besitz der Bayern einem weiteren Vordringen im Wege stand. Kleinere Detachements der Kaiserlichen streiften bald bis in die Gegend von Landshut und ließen es dabei an Verwüstungen und gewaltsamen Contributionen nicht fehlen; man wollte sich für die von den Bayern in Tirol verübten Grausamkeiten rächen.

Wenige Tage nach der Affaire bei Neuburg fand die Berennung und Einnahme von Vilshofen durch Truppen statt, welche von Passau aus dorthin dirigirt waren, nachdem dieser Ort vorher erheblich durch Artillerie=Feuer gelitten hatte. Am 24. August stießen die Truppen des Reventlowschen Corps, soweit sie zur Zeit verfügbar waren, zu dem bereits bei Farnbach am linken Ufer des Inn stehenden Detachement, und nachdem noch an demselben Abend das von einer bayrischen Besatzung von 1 Lieutenant und 70 Mann

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besetzte Schloß Neuburg bei Scharding nach 3 Kanonenschüssen kapitulirt hatte, konnte Reventlow zur Einschließung von Scharding schreiten.

Es wurde demgemäß befohlen, daß die Bataillone Guttenstein und Maltzan, sowie 3 Escadrons Schlickscher Dragoner durch Passau, weil über eine näher liegende Brücke nicht verfügt werden konnte, auf das rechte Inn=Ufer marschiren sollten, um gemeinsam mit dem dort bereits eingetroffenen Regiment Ditmersen und einem Theil des Kürassier=Regiments Prinz von Hannover Scharding einzuschließen. Gleichzeitig schloß der Generalmajor Graf Löwenklau auf dem linken Inn=Ufer diesen Ort mit den übrigen verfügbaren Regimentern des Reventlowschen Corps ein.

In der Nacht vom 24. bis 25. August wurde eifrig an der Herstellung der Batterien und der Aufstellung der Geschütze, welche aus Passau hierher geschafft werden mußten, gearbeitet, und diese Arbeit, welche allerdings durch das Feuer aus Scharding gestört wurde, war im Wesentlichen am 25. Morgens fertig gestellt. Die Aufforderung zur Uebergabe wurde von dem Commandanten, dem bayrischen General Grafen Tattenbach, abgelehnt, das Feuer am 25. Abends begonnen und ununterbrochen bis zum 27. früh 2 Uhr fortgesetzt. Die Erwiderung des Feuers aus der Stadt verursachte keinen bedeutenden Schaden; jedoch muß die Bravour des Commandanten und der Besatzung anerkannt werden, da sie nicht kapitulirten, trotzdem mehr als die halbe Stadt in Asche gelegt war; auch sollen nach allerdings nicht verbürgten Nachrichten eine große Anzahl von Soldaten und Einwohnern getödtet worden sein. Jedenfalls war der Schaden ein bedeutender, wie auch die Verluste an Menschen auf Seiten der Bayern beträchtliche waren.

Die bayrischen Truppen, welche in Tirol verwandt worden waren, wurden nun zum Theil entbehrlich, weil damals dieses Land von ihnen größtentheils geräumt wurde, und es rückten bayrische Detachements, verstärkt durch den Landesausschuß, gegen die Kaiserlichen heran. Es lief beim General Reventlow die Meldung dieses Heranmarsches ein, und sei es nun daß man die Bayern schon nahe glaubte, sei es daß ihre Streitkräfte übertrieben vergrößert dargestellt worden, der General sah sich veranlaßt, am 27. August früh 5 Uhr das Lager bei Scharding abbrechen zu lassen und sich nach Passau zurückzuziehen. Vielleicht erschien es ihm genügend, den Bayern in Scharding erhebliche Verluste zugefügt zu haben, und er legte wohl auf den Besitz dieser so mitgenommenen Veste keinen Werth.

Wenn auch die Kaiserlichen in den letztgenannten Affairen einige kleine Erfolge aufzuweisen hatten, so war doch die Fortsetzung

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des Krieges für sie im Jahre 1703 keineswegs eine günstige. Die Lage des Markgrafen gestaltete sich zwar zunächst vortheilhafter; er hatte Verbindung mit den Kaiserlichen unter Styrum und besetzte Anfangs September Augsburg, wodurch der Kurfürst von Bayern von seinem Lande abgeschnitten wurde. Durch Styrum's Niederlage in der Donau=Ebene bei Höchstädt am 20. September ging aber dieser Vortheil verloren; es folgte die Uebergabe von Landau am 17. November, auch Passau fiel am 1. Januar 1704 in die Hände der Bayern. Der Aufstand in Ungarn machte Fortschritte, und so endete das Jahr 1703 unglücklich für die Waffen der Verbündeten.

Ueber die Verwendung der dänischen Regimenter und des Bataillons Maltzan fehlen vom September 1703 an vorläufig die Nachrichten. Später bezogen diese Truppen vermuthlich in Böhmen die Winterquartiere. Nachdem im Jahre 1704 einige dänische Regimenter zum Markgrafen von Baden gestoßen waren, finden wir die übrigen mit dem meklenburgischen Bataillon im Frühling dieses Jahres auf dem ungarischen Kriegsschauplatz, wo dem kaiserlichen General Heister soeben der Oberbefehl übertragen worden war. Heister vermochte trotz seiner Energie zunächst die Hoffnungen nicht zu erfüllen, welche man an seine Ernennung geknüpft hatte. Es fanden viele kleine Gefechte statt, der Aufstand gewann im Ganzen die Oberhand, und es schien, als ob die Aufständischen, unterstützt durch Rakoczy, im Sommer bis Wien vordringen würden.

Die dänischen Truppen hatten ihren Marsch nach Ungarn durch Mähren genommen. Am 25. Mai war das Bataillon Maltzan in Skalitz, man marschirte durch Ungarn an der March entlang und betrat dann österreichisches Gebiet. Hier wurde am 11. Juni bei Mannersdorf nicht weit von der March ein Lager bezogen. Man war der Meinung, daß die hier vereinigten, schwachen kaiserlichen Streitkräfte - sie waren nur 2500 Mann zu Fuß und 300 Reiter stark - sich hier festsetzen würden, bis die Verbindung mit dem bei Preßburg stehenden General Palffy vor sich gegangen sei. Die Aufständischen ließen ihnen jedoch nicht viele Ruhe, es kam zu kleinen Zusammenstößen, und man erwartete einen Angriff Caroly's mit 8000 Ungarn, verstärkt durch aufständische Bauern. Bald darauf war auf ungarischem Gebiet eine größere Affaire, bei welcher das Bataillon Maltzan namhafte Verluste aufzuweisen hatte, herbeigeführt durch bedeutende feindliche Uebermacht; die Capitains v. Parkentin, v. Schwerin und v. Hohenbach, der Lieutenant Hartwig, 1 Fähnrich, der Auditeur Kruse und 1 Feldscherer, sowie eine Anzahl Mannschaften wurden von den Ungarn gefangen genommen.

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Man brachte sie nach Tirnau, wo sie eine verhältnißmäßig gute Behandlung genossen. Der Capitain v. Parkentin starb nach einiger Zeit in der Gefangenschaft, während die übrigen Officiere später wieder ausgewechselt wurden.

Hier endigen die Nachrichten über das Bataillon Maltzan. Zweifellos wurde dasselbe bald darauf dem 4. dänischen Regiment zugetheilt, denn wir erfahren durch dänische Quellen, daß das letztgenannte Regiment durch das meklenburgische Bataillon verstärkt wurde. Am 20. April 1706 wurde der Oberstlieutenant Maltzan Chef des 3. dänischen Regiments.

Die nach den eingetretenen Verlusten nicht mehr zahlreichen Officiere gingen zum Theil im Laufe des Krieges nach Meklenburg wieder zurück und wurden dort anderen Truppentheilen zugewiesen. Von dem in dem 2. Separat=Artikel des Vertrages des Herzogs Friedrich Wilhelm mit dem König von Dänemark bestimmten Recht des Herzogs, betreffend die Ernennung der Officiere des Bataillons, wurde von Sr. Durchlaucht, nachdem das Bataillon völlig in den dänischen Dienst übergegangen, ein Gebrauch nicht mehr gemacht, während dieses Recht bei den Regimentern, welche sich im holländischen Sold befanden, während der ganzen Dauer des spanischen Erbfolgekrieges ausgeübt wurde.

Anlagen. (S. S. 300.)
I.
Jhre Königl. Majestät Allergnädigste Resolution. Conditiones auf welche Jhre Königliche Majestät zu Dennemark, Norwegen etc. . von des Regierenden Herrn Hertzogen zu Mecklenburg Hochfürstl. Durchl. eine Bataillon von fünfhundert Köpfen überlassen wird.
Ad 1.
wirdt angenommen.
1. Es überlassen an S. Königl. Majestät zu Dennemark S. Hochfürstl. Durchl. Eine Bataillon zu Fuß, in fünf Compagnien bestehend, mit Prima Plana zu hundert Köpfen gerechnet. Der Stab davon ist a part und bestehet in Obrist Lieutn., Regiments-quartiermeister, Adjutant, Prediger,
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  Auditeur, Regiments-Feldscheer, Regiments-Tambour, profoss und Stöcken=Knecht.
Ad 2.
Die Ober=Officiere werden nicht bezahlet, Uebrigens werden 30 Reichsthaler dänische Crohnen für jeden Unterofficier und Gemeinen zugestanden.
2. Für eine jede Compagnie zu hundert Köpfen, mit prima plana gerechnet, werden erleget drey Tausend Reichsthaler dänischer Crohnen, daß ist auf Einen Mann mit Gewehr, Ober= und Unter=Mundirung, wie sie gegenwärtig ist, dreyßig Reichsthaler dänische Crohnen.
Ad 3.
So balde des Commissarii, so solche übernimmt, seine Quitung von der Anzahl der Mannschaft eingesand, soll das Geld in Hamburg bezahlet werden.
3. Diese gelder werden bey Lieferung der Trouppen auf einmahl bahr bezahlet.
Ad 4.
Werden wie die Königl. Dänische im Kayserl. Dienste stehende Trouppen verpfleget.
4. Werden die Trouppen mohnahtlich a dato des Schlusses dieses Tractats promt bezahlet und so hoch wie die Königl. verpfleget.
Ad. 5.
Müssen über der Elbe (weil Jhr. Königl. Majestät dazu keine Fahrzeuge daselbst haben) gelieffert werden.
5. Wollen S. Hochfürstl. Durchl. solche Bataillon an den Kayserl. Commissarium auf dessen anfordern so forth bey Dömitz an der Elbe liefern.
Ad 6.
Hierin wollen Jhr. Königl. Majestät nach Einhalt der alliance verfahren.
6. Leben S. Hochfürstl. Durchl. der Zuversichtlichen Hoffnung, weil Sie Solchergestalt sich von dieser Milice entblößen, S. Königl. Majestät werden im Fall des Herrn Hertzogs zu Zell Hochfürstliche Durchl. entweder separatim oder conjunnctim mit Schweden wegen der streitigen Strelitz'schen Gelder auß dem Boitzenburger Zoll auf Boitzenburg oder sonst de facto etwas unternehmen und incommodirung veruhrsachen solten, in Krafft der
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  alliance Ihr auf solchen erfolgenden event. hinwieder assistiren.
Ad. 7.
Es bleibt bei demjenigen, was von dem Hertzog vorhin begehret und unter dem 31. Martii negsthin vermittelst Ihr. Königl. Majestät schriftl. Resolution zugestanden worden.
7. Bei erfolgendem Frieden, werden S. Königl. Majestät diese Bataillon in dem stande, wie Sie alsdann befindlich, S. Hochfürstl. Durchl. ohne entgeldt wiederliefern.

Copenhagen, den 10. Aprilis 1703.

(L. S.)   C. Sehestedt.
II.

Wir Friedrich der Vierte, von Gottes Gnaden, König zu Dennemark, Norwegen, der Wenden und Gohten, Hertzog zu Schleßwig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc. . Thun Kundt hiermit.

Alß der Durchlauchtige Fürst, Unßer Freundlicher Lieber Vetter, Herr Friedrich Wilhelm, Hertzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. . auf Unßer beschehenes Freund=Vetterliches Ansuchen Unß eine Battaillon von Fünfhundert Köpffen auff gewiße Conditiones gegen bahre Bezahlung zu überlassen sich erbohten, daß wir zu Abhandel= und Schließung eines gewissen Concerts darüber, sodann auch, umb solche Battaillon nachgehends in Unserem Nahmen, in Eidt und Pflichten zu nehmen und darauf Selbige nach bescheidener übernehmung jenseits der Elbe an den dazu verordneten Kayserlichen Kriegs=Commissarium von Unßeretwegen in Jhr. Kayserl. Majestät und Lbd. Dienste hinwiederumb zu überlassen, dem Hoch Edelen Unßerem Ober=Land=Drosten in der Grafschaft Oldenburg und Delmenhorst, Etats=Rath und Lieben Getreuen Johann Georg von Holsten, auff Möllenhagen Erbgeseßen, Commission und Vollmacht Allergnädigst aufgetragen, Committiren und bevollmächtigen auch denselben dazu hiermit und in Kraft dieses dergestalt und also, daß Er zu dem Ende mit des Herzogen zu Mecklenburg=Schwerin Lbden. ebenfals dazu bevollmächtigten Ministris und Commissariis in Conference und Handlung treten, sich gewißer Conditionen desfals nach dem Jhme zugesandten Ultimato vergleichen und darüber einen förmblichen Recess abhandeln, schließen und vollenziehen, auch darauff diese

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Battaillon obermelter maßen in Unserm Nahmen jenseit der Elbe über= und in Unsern Eydt und Pflichten zu nehmen, und folglich an den Kayserlichen Kriegs=Commissarium daselbst überliefern möge; bei Königlichen Worten versprechend, daß wir Alles dasjenige, so gedachter Unser Ober=Land=Drost desfals verhandeln, unterzeichnen, thun und verrichten wird, genehmb halten und ratificiren, auch solchem in allem getreulich nachkommen wollen. Urkundlich unter Unserem Königlichen Hand=Zeichen und fürgedrücktem Insiegel.

Geben auff Unßer Residentz zu Copenhagen, den 14. Aprilis Ao. 1703.

Vollmacht.   Friderich R.
(L. S.)
C. Sehestedt.
III.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Herzog zu Mecklenburg etc. . (tot. tit.) Thun Kund hiermit. Als zu Dienst J. Römischen Kayserl. Majestät den Durchlauchtigsten Großmächtigsten Fürst, Herrn Friedrich den Vierten, König zu Dennemark, Norwegen etc. . Wir auf beschehenes freund=Vetterliches ansuchen eine Bataillon von fünfhundert Köpffen auf gewiße Conditiones gegen bahre Bezahlung zu überlaßen entschloßen, daß Wir zu abhandlung dieser Conditiones und errichtung eines förmlichen tractats darüber dem Woll=Edlen Unserem Genera-Lieutenant und lieben getreuen Dethloff von Schwerin, wie auch dem Edlen Unserm Ober=Haubtmann und Ober=Jägermeister und lieben getreuen Georg von Löw Commission und Vollmacht gnädigst aufgetragen, Committiren und bevollmächtigen dieselben auch hiermit und in Kraft dieses dergestalt und also, daß sie zu dem ende mit J. Königl. Majestät bevollmächtigten und jetzo allhier anwesenden Ministro in Conference und Handlung treten, sich gewißer Conditionen desfals vereinbahren und darüber einen förmblichen Recess errichten, schließen und vollziehen mögen, gestalt Wir bey Fürstl. Worten versprechen, daß wir Alles dasjenige, was obgedachte Unsere Ministri desfals verhandeln, schließen und unterzeichnen werden, seines Einhalts genehm halten und ratificiren, auch solchem in allem getreulich nachkommen wollen. Urkundlich unter Unserm fürstl. Handzeichen und fürgedrucktem Insiegel. Gegeben auf Unser Vestung Schwerin, den 23. April. 1703.

F. W.   

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IV.

Verzeichniß

der Officiere und Fähnriche des Bataillons Maltzan.

1) Oberstlieutenaut Karl Gustav v. Maltzan wird 1702 Oberstlieutenant in meklenburgischen Diensten und stand, wie es scheint, vorher im dänischen Dienst. 20. April 1706 wird er Chef des 3. dänischen Regiments, später Generalmajor und Commandeur der Fußgarde in Kopenhagen. Er nimmt 1709 seinen Abschied und wird Oberhofmeister der verwittweten Gemahlin des (letzten) Herzogs Gustav Adolf von Meklenburg=Güstrow, Herzogin Magdalene Sybille, geb. Prinzessin von Holstein=Gottorp. Er vermählte sich mit Sophie von Meklenburg, Tochter Jürgens von Meklenburg auf Teschow, und war am 26. Juni 1714 bereits verstorben.

2) Kasper Jakob Meise ist schon 1703 Adjutant, von da ab fehlen weitere Nachrichten über ihn.

3) Capitain Johann Bernhard Praetorius war 1701 bereits Capitain; er ist jedenfalls bald nach dem Ausmarsch 1703 ausgeschieden oder verstorben.

4) Capitain Dietrich Otto v. d. Lühe, geboren 1670 bei Rostock, war früher in kurfürstlich brandenburgischen, dann 5 Jahre lang in meklenburg=güstrowschen und 6 Jahre in dänischen Diensten. Seit 1700 im Dienst des Herzogs Friedrich Wilhelm, schließt er am 17. Mai 1702 eine Capitulation zur Anwerbung einer Compagnie im Bataillon Maltzan ab und rückt mit dieser ins Feld. Später scheint er noch in andern Diensten gestanden zu haben, denn es wird 1709 berichtet, daß er bei dem unglücklichen Entsatz der Festung Landau geblieben sei.

5) Capitain Joachim Friedrich v. Parkentin, geboren 1662, übernimmt 1702 die Compagnie des Hauptmanns v. Winterfeld, wird 1704 in Ungarn von den Aufständischen gefangen genommen, in Tirnau internirt und stirbt in der Gefangenschaft. Gemahlin: Ilsabe, Tochter des Helmuth v. Sperling.

6) Capitain Ulrich Berend v. Schwerin, aus dem Hause Kummerow, geboren 1679, diente früher in Hessen=Kassel; er wird 1701 Capitain=Lieutenant in meklenburgischen Diensten, am 3. Februar 1703 Capitain und erhält die Compagnie des Hauptmanns v. Bülow. Im Juni 1704 wird er in Ungarn gefangen ge=

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nommen und später ausgewechselt. Er sucht 1710 seinen Abschied aus meklenburgischem Dienst nach und erhält ihn.

7) Capitain Jürgen Levin v. Winterfeld, 1702 Capitain im Bataillon Maltzan, übergiebt bald die Compagnie an den Capitain v. Parkentin.

8) Capitain Adam Henning v. Bülow schließt Juni 1701 eine Capitulation wegen Anwerbung einer Compagnie, die er am 3. Februar 1703 an den Capitain v. Schwerin abgiebt.

9) Capitain Bolten v. Hohenbach, 1703 Capitain bei der Leib=Compagnie des Bataillons Maltzan, 1704 in Ungarn gefangen genommen, später ausgewechselt, ist 1708 noch im meklenburgischen Dienst.

10) Lieutenant Joachim Friedrich (von?) Steding steht seit 1702 beim Bataillon Maltzan, rückt 1703 nicht mit demselben aus, verbleibt aber im meklenburgischen Dienst, welchen er etwa 1713 verläßt. 1714 wünscht er wieder in meklenburgischen Dienst zu treten, was ihm jedoch nicht gewährt wird.

11) Lieutenant Friedrich Wilhelm Hammerstein, 1703 Lieutenant beim Bataillon Maltzan, kommt 1704 aus dem Feldzug nach Meklenburg zurück, wo er in diesem Jahre als Ingenieur=Capitain vorkommt. 1. Mai 1708 wird er Major beim Infanterie=Bataillon Schwerin, 1711 Oberstlieutenant bei demselben Bataillon, 1714 ist er im preußischen Dienst und steht beim Regiment Dönhoff in Aschersleben. Erst in Schriften des Jahres 1714 wird ihm der Adel beigelegt. Er ist ein Bruder von dem Kammerdiener des Königs Friedrich I von Preußen.

12) Lieutenant Hans August v. Tessin, geboren 1681 zu Ploen in Holstein, dient früher in Holland und Schweden 3 Jahre, kommt 1702 und 1703 im meklenburgischen Dienst vor und geht im Bataillon Maltzan ins Feld.

13) Lieutenant Gustav Adolf v. Bernhardt, geboren 1672, dient früher in Holland, Hessen und Holstein, ist von 1702 an im meklenburgischen Dienst, scheidet aber schon in diesem Jahre aus dem Bataillon Maltzan aus, da er anderweitig eine Compagnie anwerben soll; er befindet sich 1718 noch im meklenburgischen Dienst.

14) Lieutenant Karl Joachim v. Thümen marschirt mit dem Bataillon 1703 nach Bayern. Alle weiteren Nachrichten fehlen.

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15) Lieutenant Christoph Ernst Hartwig, geboren 1679 zu Lübz, wo sein Vater Bürgermeister war, kommt seit 1703 im meklenburgischen Dienst vor, wird 1704 in Ungarn gefangen genommen und später ausgewechselt. 1710 ist er Capitain.

16) Lieutenant Karl Friedrich v. Maltzan steht 1703 beim Bataillon Maltzan, verläßt aber dasselbe schon in demselben Jahre wieder.

17) Lieutenant Friedrich Ludwig v. Löw, geboren 1677 in der Wetterau, diente früher in Holland 4 Jahre, anscheinend auch in Schweden, steht 1701-1703 bei der Compagnie Lühe und scheint dann zu einem andern Truppentheil übergetreten zu sein.

18) Fähnrich Johann Otter, geboren 1664 in Stade, diente früher in Schweden 17 Jahre und in Meklenburg seit 1700. Er rückt 1704 mit dem Bataillon Maltzan aus.

19) Fähnrich Christoph Knopf steht 1703 im Bataillon Maltzan, geht aber vor dem Ausmarsch zu einem andern Truppentheil.

20) Fähnrich Michael Zobel steht 1704 beim Bataillon Maltzan und marschirt mit demselben aus, doch fehlen weitere Nachrichten über ihn.

21) Fähnrich Gustav Adolf v. Vieregge, geboren 1678 bei Güstrow, war in kurfürstlich brandenburgischen Diensten 3 1/2 Jahre und zwar zuletzt in Berlin bei der Garde, in Meklenburg seit 1701. Er kehrt, nachdem er 1703 ins Feld gerückt ist, später nach Meklenburg zurück, wo er in einen andern Truppentheil eingestellt wird, und geht 1719 mit den meklenburgischen Truppen nach Rußland, wo er in Smolensk als Capitain auf dem Marsch nach der Ukraine vorkommt.

22) Fähnrich Samuel Fink v. Finkenstein. Nach seinem Ausrücken 1704 fehlen die Nachrichten.

23) Fähnrich Lüder Henning v. Barner, geboren 1668 als Sohn Joachims v. Barner (seine Mutter eine geborene v. Barße), war früher in lüneburgischen Diensten, lebte einige Zeit in Rehna. Er fiel im Jahre 1704 im Felde in Ungarn. Gemahlin: Esther Maria v. Zülow.

Es waren mit Aussicht auf Einrangirung in eine Fähnrichs=Stelle eingetreten:

24) Sergeant Klaus v. Koß. Er ist von 1701 an und während des Feldzugs bei der Compagnie Lühe.

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25) Sergeant Ulrich Friedrich v. Blücher. Er kommt vom October 1701 bis zum März 1702 bei der Compagnie Bülow vor; wahrscheinlich ist er um die letztgenannte Zeit gestorben.

26) Gefreiter Johann Friedrich v. d. Lühe, aus dem Hause Buschmühlen, geboren 1679, ist vom April bis Mai 1702 bei der Compagnie Bülow, später und während des Krieges bei der Compagnie Schwerin.

27) Feldprediger Magister Friedrich Christoph Krohn erhält 6. December 1702 seine Bestellung als Feldprediger und unter dem 16. Mai 1703 die Zusicherung auf eine ihm zusagende Pfarre in Meklenburg nach der Rückkehr aus dem Kriege. Er ist aus dem Kriege nicht zurückgekehrt.

28) Auditeur Johann Kruse wird 1703 als solcher beim Bataillon Maltzan angestellt und 1704 in Ungarn gefangen genommen.

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