zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 3 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

I.

Berno,

der erste Bischof von Schwerin,

und

Meklenburg zu dessen Zeit,

von

Dr. F. Wigger,

Archiv=Registrator zu Schwerin.


M eklenburgs Geschichte beruht wesentlich auf der Einführung des Christenthums und der damit verbundenen Germanisirung des Landes; es ist also natürlich, wenn die Freunde unserer Landesgeschichte ihre Studien immer wieder mit Vorliebe gerade jener Uebergangsperiode zuwenden, um sie bald von dieser, bald von jener Seite eindringlicher zu betrachten und zu erforschen. Unser Interesse an allen derartigen Untersuchungen wird nicht wenig dadurch gesteigert, daß die Entwickelung jener großen Thatsachen, deren gewaltige Resultate uns klar vor Augen liegen, gewissermaßen in ein Halbdunkel gehüllt ist, welches zu erhellen die historische Wißbegierde unablässig strebt. Die Zahl der Urkunden, die von dem Ende des zwölften und vom Anfange des dreizehnten Jahrhunderts Kunde geben, ist geringe; und daß die Männer, welche damals an den Geschicken unsers Landes entscheidend mitzuwirken berufen waren, andere schriftliche Denkmäler ihrer Thaten hinterlassen sollten, war eben von Männern der That nicht zu erwarten. Das große Glück aber, einen gleichzeitigen Historiker über jene denkwürdige Periode zu besitzen, wie Holstein sich eines Helmold erfreut, ist Meklenburg nicht beschieden gewesen; und leider haben unsere großen Bischöfe Evermod und Isfried, Berno und Brunward keine Biographen gefunden, wie solche dem Missionar der Pommern, dem Bischof Otto von Bamberg, zu Theil ge=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 4 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

worden sind. Als in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts in Doberan der Gedanke auftauchte, die Begebenheiten der meklenburgischen Geschichte chronistisch an einander zu reihen, boten sich außer den dürftigen Aufzeichnungen in Memorienbüchern und wenigen Urknuden schon keine anderen Quellen mehr über die Missionsgeschichte, als eben die "Chroniken der Sachsen und Wenden", d. h. vorzugsweise Helmold. Ernst von Kirchberg glaubte nichts Besseres thun zu können, als daß er dessen Chronik in deutsche Reime übertrug und gegen das Ende seiner Uebersetzung die spärlichen Doberaner Ueberlieferungen, so gut es eben gehen wollte, einfügte.

Wenn nun unter solchen Umständen zu den zahlreichen Untersuchungen, welche in der neuesten Zeit, seit Masch's Geschichte des Bisthums Ratzeburg, vorzugsweise in unsern Jahrbüchern über die in Rede stehende Periode unserer Landesgeschichte angestellt sind, zu den Abhandlungen von Dr. Beyer über Niclots Abstammung, von Pastor Boll über die Colonisation Meklenburgs, vom Archivrath Lisch über die Güter des Bisthums Schwerin, über Doberan und Broda, über die meklenburgischen Güter auswärtiger Klöster, über die fürstlichen Burgen u. s. w., auf den nachfolgenden Blättern eine neue über die Entstehung des Bisthums Schwerin und den ersten Bischof, Berno, hinzutritt, so wird man einerseits den Versuch, jene Zeit auch einmal von diesem Gesichtspunkte aus zu betrachten, nicht unberechtigt finden, andererseits aber auch Nachsicht üben, wenn sehr viel Punkte dunkel bleiben, wenn insbesondere die Person Berno's oft viel mehr in der Erzählung zurücktritt, als die mildesten Anforderungen an einen biographischen Versuch bei größerem Quellenmaterial gestatten würden. Genug, wenn es uns einigermaßen gelingt, nachzuweisen, welche Verhältnisse und Ereignisse hemmend oder fördernd auf des Bischofs Werk der Kirchenstiftung eingewirkt haben, und wie es ihm gelungen ist, seine große Lebensaufgabe zu erfüllen. Eben dieser Gesichtspunkt wird uns aber auch nöthigen, weit in die Vergangenheit zurückzugehen. Denn an Berno's theuren Namen knüpft sich nur die Vollendung des Missionswerkes. Es war ihm nicht beschieden, das Wort des Lebens einem Volke zu predigen, das, freilich in der Nacht des Heidenthums, aber doch nicht in bewußter Feindschaft wider das Christenthum dahingelebt hatte und unbefangen auf seine Rede hörte, sondern er betrat ein Land, in dem seit mehreren Jahrhunderten zu verschiedenen Malen das Evangelium verkündigt, mit Widerstreben angenommen und bald wieder leidenschaftlich zurückgestoßen war.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 5 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Erstes Capitel.

Frühere Missionsversuche 1 )

Von dem Zeitpunkte an, da Kaiser Karl der Große zu Hamburg eine Kirche gründete, die als Ausgangspunkt für die Bekehrung der germanischen und wendischen Völker des Nordens und des Ostens dienen sollte, bis zu der dauernden Bekehrung der Wenden in Meklenburg und Vorpommern durch den Bischof Berno sind fast vier Jahrhunderte verflossen - für die Wenden eine Zeit krampfhaften Ringens gegen die erdrückende Macht der Deutschen. Selbst ohne wohlgeordnetes Gemeinwesen und ohne Achtung der Verpflichtungen, die das Völkerrecht den Nachbaren auferlegt, reizten jene durch unaufhörliche Einfälle und Plünderungszüge, wenn das Reich schwach war, die Deutschen zu erbitterter Vergeltung, die auch immer erfolgte, sobald ein tüchtiger König die deutschen Stämme einte und zum Bewußtsein der ihnen inwohnenden Kraft zurückführte.

Der herrliche Erzbischof Ansgarius zu Hamburg wandte neben den nordischen Völkern auch unsern Wenden seine Aufmerksamkeit zu; doch beschränkten sich seine Bemühungen um diese darauf, daß er Sclavenhändlern einige wendische Knaben abkaufte, um sie auf der Besitzung seiner Kirche zu Turholz (Tourout) in Flandern im Christenthum unterweisen zu lassen und sie dann als Glaubensboten in ihre Heimath zurückzusenden. Aber der Verlust jener Besitzung bei der Theilung des zerfallenden Reiches nach dem Tode Kaiser Ludwigs des Frommen, der sich in der Gründung und Pflege des Hamburgischen Erzbisthums ein schönes Denkmal gesetzt hatte, und die wilden Streifzüge der Normannen, die Hamburg verwüsteten und allmählich durch ihr Beispiel auch die Wenden zu Angriffen auf das zerrissene und geschwächte Reich ermunterten, vereitelten des Erzbischofs rühmliche Absicht; wir wissen nicht, ob auch nur ein einziger jener Knaben heimgekehrt ist und den Seinen das Evangelium gepredigt hat. Immerhin aber erkennt man aus diesem Verfahren den richtigen Blick des großen Missionars. Leider ist diese Weise, die Wenden durch die Macht der Predigt zu williger Annahme des Christenthums zu bewegen, späterhin nur noch vereinzelt befolgt - und ohne nennenswerthe Resulte. So wird uns vom Bischof Adal=


1) Dieses Capitel beruht auf der Abhandlung in meinen Mekl. Annalen S. 128 f., wo die Beweisstellen angeführt sind.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 6 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ward von Verden erzählt, daß er den Wenden, vermuthlich den Obotriten im weitern Sinne, d. h. den Wenden, die von der Mildenitz und Warnow bis zur westlichen Grenze ihres Stammes in Holstein wohnten, alsbald nach ihrer Unterwerfung durch den deutschen König Heinrich, etwa im J. 932, gepredigt habe; aber der Tod überraschte den frommen Mann im J. 933, vermuthlich in eben dieser Thätigkeit; und von Erfolgen hören wir nichts. Fast ein Jahrhundert später, zur Zeit Kaiser Heinrichs II., im J. 1017, kam der berühmte Eremit Günther aus dem Böhmer Walde in gleicher Absicht zu den Liutizen (die im Osten der Obotriten bis zur Oder und im Süden bis über die Havel hinaus wohnten) ; er kehrte aber ohne Erfolg zurück 1 ). Zwei neue Missionare aus dem Böhmer Walde sollen zur Zeit des Wendenfürsten Gottschalk zu den Redariern, dem durch den Tempel zu Rethra angesehensten Stamme unter den Liutizen (der etwa das heutige Land Stargard bewohnte), gegangen und für ihre öffentliche Predigt von der Versammlung der Heiden zu Rethra den Märthyrertod, nach dem sie sich sehnten, erlitten haben 2 ).

Sonst führte der Lauf der politischen Geschichte die Sachsen zu derselben gewaltsamen Mission, welche einst Kaiser Karl der Große an ihren eigenen Vorfahren geübt hatte. Denn dadurch, daß die Wenden, mitunter in Verbindung oder Einverständniß mit den Normannen, etwa seit der Mitte des neunten Jahrhunderts die Sachsenlande unaufhörlich befehdeten und verwüsteten, erregten sie in den Sachsen einen Nationalhaß, der, jemehr in diesen das christliche Bewußtsein erstarkte, zugleich eine religiöse Färbung annahm: man verglich die Kämpfe dieser beiden Völker mit den Kriegen, welche die Juden als das Volk Gottes wider ihre heidnischen Nachbarn geführt hatten. An eine friedliche Verständigung ward bei den mehrmals hin und her schwankenden Kriegserfolgen nicht mehr gedacht; vielmehr erhob sich, seitdem König Heinrich I. die Wenden zum ersten Male unterwarf, der erbittertste Völkerkrieg, der erst nach mehr als 200 Jahren sein Ende gefunden hat, und zwar in völliger Unterwerfung, oder sonst Vernichtung der Wenden und in deutscher Colonisation ihrer Lande bis nach Schlesien und Pommern. Die unermeßliche Bedeutung dieser Kämpfe für die deutsche Geschichte hier darzustellen, ist nicht unsere Aufgabe; ihren Verlauf hat Giesebrecht in seinen ausgezeichneten "Wendischen Ge=


1) Thietm. VII, 37 (M. Annal S. 59).
2) Schol. 71 zu Adam III, 18 (M. Annalen S. 81).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 7 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schichten" quellenmäßig veranschaulicht. Hier soll nur hervorgehoben werden, daß von dem jedesmaligen Stande dieses Kampfes die Mission abhängig war, oder genauer gesagt, das Gedeihen der kirchlichen Anstalten bedingt ward, denen die Mission jedesmal vorzugsweise übertragen war.

Fast seit seiner Thronbesteigung verfolgte König Otto I. den Plan, die Wenden, welche von seinem Vater wenigstens einstweilen unterworfen waren, dem Christenthume zuzuführen; Magdeburg sollte der Sitz eines Erzbisthums werden, als dessen Aufgabe recht eigentlich die Bekehrung dieser Slavenvölker hingestellt ward. Kam nun dieses Erzbisthum auch erst nach dreißig Jahren, gegen das Ende der Regierung Otto's, ganz zu Stande, so gelang es ihm doch schon viel früher, in Havelberg und Brandenburg Bischöfe für die Liutizen einzusetzen, die unter des Markgrafen Gero und des ihm untergeordneten Markgrafen Dietrich Schutz gestellt, allmählich das Christenthum unter die Heiden tragen konnten. Die Markgrafschaft Gero's reichte nordwärts bis an die Elde und Peene; so weit erstreckte sich auch der nördlichste Sprengel, der unter seinem Schutze stand, der Havelbergische 1 ). Während das


1) Auf die Grenzen des Havelbergschen Sprengels kommen wir weiter unten zurück, wo wir die Grenzen des Schwerinschen erörtern. - Daß die Bisthümer Havelberg und Brandenburg in des Herzogs und Markgrafen Gero Mark lagen, besagen die beiden Stiftungsbriefe aus den Jahren 946 und 949 (Mekl. Annalen p. 31. 32). Diesseit der Elde haben auch seine späteren Nachfolger, die Markgrafen von Brandenburg, keine Ansprüche erhoben, wohl aber bis an die Elde. Auch die Peene ist immer als Grenze respectirt bis Demmin. So weit rechnete man auch zur Zeit Adams von Bremen (II, 18) nur den Hamburger Sprengel, der doch nach den Confirmationsurkunden bis an die Peene, und zwar bis zu ihrer Mündung reichen sollte. Vgl. insbesondere die Urkunden der Päpste Clemens II. (1047), Leo's IX. (1053), Victor's II. (1054) und Kaiser Friedrich's I. (1158, März 16. ) in Lappenberg's Hamb. Urk. I. (auch in den Mekl. Annalen S. 80. 81. 132 Anm. ). Die politischen und kirchlichen Grenzen fielen hier wie gewöhnlich zusammen. - Die Gewalt der Sachsenherzoge bis zur Elde und Peene ist uns andererseits genugsam bezeugt. Schon zur Zeit Ludwigs des Frommen werden uns markiones oder custodes limitis oder praefecti Saxonici limitis genannt, die mit den Obotritenfürsten zu thun hatten (s. m. Mekl. Annalen zu den J. 819. 828). Ihnen war der Schutz der von Karl dem Großen bestimmten Reichsgrenze befohlen (Mekl. Annalen p. 100. 101). Insbesondere scheinen nördlich von der Elbe damals zwei Marken gegen die Wenden bestanden zu haben, nämlich eine im Sadelband bei der Burg Delbende, und eine weiter nördlich gegen die Wagrier in Holstein. Im 10. Jahrhundert erhielt Holstein eine Mark auch gegen die Dänen, die Mark Schleswig, (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 8 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Brandenburgisch Bisthum nur ein kleins Stückchen des jetzt meklenburgischen Landes Stargard umfaßte, ragte das Bisthum Havelberg also weit in Meklenburg herein. Daß aber bei den meklenburgischen Liutizen das Christenthum auch nur den geringsten Eingang gefunden hätte, davon findet sich keine Spur. Im Gegentheil bildete die Priesterschaft des Radegast Zuarasici zu Rethra eine dem Christenthum eifrig widerstrebende, religiöspolitische Macht, die mit Ungeduld auf den Augenblick wartete, wo eine Ermattung des deutschen Reiches ihre eigene und ihres Volkes Erhebung möglich machte, oder der Ingrimm über die Habgier und den Uebermuth des Markgrafen Dietrich und seiner Untergebenen ihrem Volke auch über die stärkeren Waffen ihrer früheren Ueberwinder den Sieg verhieß.

Bessere Erfolge konnte man sich von den Missionsbestrebungen im Nordwesten der Elde und Peene bis nach Holstein hin, bei den Obotriten und Wagriern, versprechen, wo Hermann Billing und seine Nachfolger in der sächsischen Herzogswürde als Hüter der Reichsgrenze die Rechte und Pflichten eines Markgrafen ausübten. Auf dieses Gebiet war nach Berathung mit den Fürsten des Reiches der ehemals unbegrenzte wendische Missionssprengel des Hamburger Erzbisthums durch Kaiser Otto (bei der Stiftung des Bisthums Havelberg) be=


(  ...  ) welche König Heinrich gründete. Vermuthlich übergab Otto I., seit dessen Zeit die Reichsgrenze im Norden der Elbe wieder fest bestimmt war (nach der gleich anzuführenden Urkunde), dem Hermann Billing alle diese Marken an der Nordgrenze Sachsens; darum wird dieser den Titel" Marchio" 956 geführt haben (Urk. bei Wedekind, Noten III, 114, Mekl. Annalen p. 34). Und eben der Wunsch, "die Länder um die Elbe, welche mit den Gebieten der Barbaren grenzten", dadurch besser zu schützen, veranlaßte den König Otto I., den Markgrafen Hermann Billing zum Herzoge von Sachsen zu erheben (s. die Stellen in den Mekl. Annal. p. 35 zum J. 961). Dessen und seiner Nachkommen Walten in dem wendischen Gebiete zwischen der nordalbingischen Reichsgrenze und dem Bisthum Havelberg ist in der Geschichte vielfach bezeugt. Die immer drückender werdenden Tributforderungen erregten wiederholt wendische Aufstände, aber die Wenden wurden wieder unterworfen, ihr Land blieb eine Mark der Sachsenherzoge. So heißt es 1062 in der Urkunde König Heinrichs IV. : Ottoni duci quoddam castellum Razesburg ictum, in eiusdem ducis Ottonis marchia et in pago Palobi situm, cum omnibus eius pertinentiis - tradidimus, saluo per omnia et intacto Saxonie limite, quem quidem ipsi Saxones a tempore primi Ottonis unquam possessione vel etiam nomine tenere uidebantur. Ratzeburg lag eben außerhalb der Reichsgrenze, aber innerhalb der Mark. Durch den Aufstand gegen Gottschalk und die mächtige Herrschaft Kruto's ging dann diese wendische Mark für die Sachsenherzoge auf eine lange Zeit verloren.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 9 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schränkt 1 ). Etwa um die Zeit als das Erzbisthum Magdeburg im Südosten zu Stande kam, um's Jahr 968, empfingen die Wenden im Nordwesten der Elde und Peene ihren eigenen Bischof, der zu Oldenburg in Holstein seinen Sitz erhielt, aber nicht unter den Erzbischof zu Magdeburg gestellt ward, sondern ein Suffragaubischof des Erzbischofs von Hamburg wurde. Damit war der Grund zu dem Diöcesanverbande auch des späteren Schweriner Bisthums mit Hamburg=Bremen gelegt.

Das Bisthum Oldenburg gelangte zu einer gewissen äußerlichen Einrichtung. Diese interessirt uns, weil sie nicht ganz ohne Einfluß auf die späteren wendischen Bisthümer geblieben ist. Wir heben daher Einiges heraus, was uns, wenn auch nicht mehr nach den Oldenburgischen Urkunden 2 ), so doch aus der mündlichen Ueberlieferung durch Helmold (I, 12 f. ) davon bekannt geworden ist.

Soweit wir hiernach urtheilen können, erkennen wir in Kaiser Otto's I. Anordnungen eine rühmenswerthe Milde gegen das unterworfene Volk. Seine Freigebigkeit beschenkte, nach Helmold (I, 13), das Oldenburgische Bisthum mit einem solchen Ueberflusse an Gütern, daß die Bischöfe sich durch reichliche Gaben des Volkes Liebe gewinnen konnten. Man erinnerte sich im 12. Jahrhunderte insbesondere noch, daß ihnen in Wagrien u. a. Buzu (Bosau) und Nezenna (bei Segeberg) gehört hatten, und im "fernen Wendenlande", im Obotritenreiche, wurden die Burgen in den Ländern Derithsewe (Dassow), Morize (Müritzland) und Euzin (wohl Quetzin bei Malchow) mit den davor gelegenen Wohnorten (suburbia) als ehemals bischöfliche Güter genannt 3 ). Ueber diese Verleihungen von Grundbesitz beklagten sich die Wenden auch nicht; wahrscheinlich waren dieselben nach dem Grundsatze, der wenigstens im zwölften Jahrhundert galt, daß heidnisches Tempelgut Kirchengut werden müsse, vom Tempelgut genommen, den Privatleuten und Fürsten also keine Einnahmen entzogen. Auch der Kirchenzehnte ward den Wenden nicht auferlegt, sondern ein Bischofszins 4 ), der nach dem Ackerwerke bemessen wurde. Die


1) Vgl. die ältesten Bestimmungen in der Vit. Ansk. 12. 13 und Kaiser Friedrichs I. Urkunde vom 16. März 1158 bei Lappenberg I., p. 190.
2) eo quod vetera in oblivionem venerint. Helm. I., 12, §. 13.
3) Helm I, 18, 4.
4) Pontificale tributum. Helm. I, 14. Das wendische Wort dafür: "biscopounizha" kommt 1221 in den Urkunden unsers Bisthums Schwerin zum ersten Male vor. Lisch, Mekl. Urk. III, 71. Die Lesart ist durch die Üebereinstimmung in den Abschriften und durch (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 10 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wenden berechneten ihre Ackerbau nicht nach der bearbeiteten Fläche, sondern nach der Zahl ihrer Hakenpflüge oder auch des Zugviehes, indem man den Haken mit zwei Rindern, oder mit einem, auch wohl mit zwei Pferden bespannte. Der Bischofszins betrug nun von jedem Hakenpflug jährlich ein Maß Korn, 40 Risten Flachs und 12 Silberpfennige, wozu für den Einsammelnden noch ein dreizehnter Pfennig kam 1 ). Das wendische Getreidemaß, Kuritz genannt, wird uns im 13. Jahrhunderte als ein "Scheffel großer Maße" bezeichnet. Um zu wissen, ob diese Abgabe drückend war, müßten wir den Ertrag der wendischen Hakenhufe kennen. Schwerer war wohl jedenfalls der Geldzins. Diesen ganzen Bischofszins aber vertauschte der Bischof Wago an den Obotritenfürsten Billug, der damit angeblich die Aebtissin Hodica zu Meklenburg, seine Tochter und des Bischofs Nichte, ausstatten wollte, gegen Dörfer in den einzelnen Burggebieten des Obotritenlandes, so daß nun der Bischof auch damit den Privatleuten nicht mehr lästig war. Wie viel aber der Zins an den Herzog betrug, der daneben zu leisten war, ist uns nicht überliefert; daß er widerwillig gezahlt ward, bedarf keines Beweises. Doch wurde erst besonders über Bernhard's II Habsucht geklagt; dessen Vater, Bernhard I., hielt sich auch schon nicht ganz frei von diesem Fehler; aber der erste Herzog, Hermann Billing, hinterließ bei den Wenden die Erinnerung, daß er eine milde Herrschaft geübt hätte.

Es kam überdies der Oldenburgischen Geistlichkeit nicht wenig zu Statten, daß die heidnischen Stämme in ihrem Sprengel, wiewohl sie unter den Obotritenfürsten bis zu einem gewissen Grade, wenigstens zu Zeiten, politisch geeint waren, doch, so viel wir aus dem gänzlichen Schweigen hierüber entnehmen können, kein gemeinschaftliches Nationalheiligthum besaßen, dessen Priesterschaft einer Macht und eines Ansehens


(  ...  ) Clandrians Angabe gesichert. 1254 hieß das Wort: biscopnitze (Lisch, Jahrb. VI, 25) ; jetzt lautet es im Polnischen: biskupizna.
1) Helm. 1, 14: "Est apud Obotritos pontificale tributum, quod pro decima imputatur, de quolibet scilicet aratro, quod duobus bobus aut uno constat equo, mensura grani et XL restes lini et XII nummi probatae monetae; praeterea unus nummus, qui debetur colligenti". Dazu stimmt genau I, 12, §. 13. Aber I, 87, §. 13 heißt es bei Helmold: Modius autem Slavorum vocatur lingua eorum curitze. Porro Slavicum aratrum perficitur duobus bobus et totidem equis. - Der Wendenpflug wird in den Annal. Corbeiens. ad a. 1114 und oft in Urkunden uncus genannt. - Ueber die Größe des Curitz vgl. die Angabe Clandrians in Lisch Jahrb. VI, p. 25 Anm,
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 11 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

genossen hätte wie die Priesterschaft am Radegast=Tempel zu Rethra. Während die Liutizen bereits ganz zu republikanischen Verfassungen übergegangen waren und einen Mittelpunkt eigentlich nur noch an Rethra hatten 1 ), gehorchten die Obotriten ihren Fürsten, so daß deren Verhalten in Bezug auf die Kirche für sie maßgebend ward. Die fürstliche Familie förderte aber damals durch ihr Beispiel die Mission nicht wenig. Denn nicht nur, daß Billug (Mistiwoi) selbst sich zum Christenthume bekannte, sondern mehr noch, daß er sich mit dem Bischof Wago von Oldenburg verschwägerte, verlieh dem Letzteren ein bedeutendes Ansehen unter den Wenden. Konnten sie den Uebertritt ihres Fürsten vielleicht für erzwungen oder fiir einen Act politischer Klugheit halten, so mußten sie doch einen Beweis seiner Ueberzeugung und seiner Ergebenheit für die christliche Kirche darin sehen, daß er seine Tochter Hodica noch im Kindesalter zur Aebtissin des Klosters machen ließ, das mit der Petrikirche zu Meklenburg verbunden war. Die Menge der Bekehrten mehrte sich schnell. In der wendischen Sage lebte wenigstens die Erinnerung fort, daß die Zahl der Bekenner (im zehnten Jahrhunderte) unter den Wenden sehr groß gewesen sei; und der dänische König Svein Estrithson, "der alle Geschichten der Barbaren in seinem Gedächtnisse hatte, als wenn sie geschrieben wären", und dessen Kunde von den Verhältnissen der wendischen Kirche wohl auf den Nachrichten beruhete, die einst sein Verwandter, der Propst Oddar zu Oldenburg, hatte nach Dänemark gelangen lassen 2 ), - dieser König erzählte dem Domherrn Adam von Bremen, dem bekannten Ckronisten, ums J. 1069, daß im Wendenlande überall Kirchen errichtet und für Mönche und Nonnen Klöster gestiftet seien; ja er behauptete, von den 18 Bezirken (pagi) in welche das Wendenland - der Oldenburgischen Diöcese nämlich - zerfiele, seien alle bekehrt gewesen bis auf drei 3 ). Diese drei mögen die drei Burgbezirke der Circipaner 4 ) gewesen sein, die auch späterhin sich immer am längsten wider die Annahme des Christenthums sträubten. In der Bischofsstadt Oldenburg selbst waren um das Jahr 990 mindestens 60 Priester beisammen 5 ). Und Helmold hörte, das ganze Land "der Wagrier, der Obotriten und Kiziner" sei voll Kirchen, Priester, Mönche und


1) Thietmar VI, 16-18 (Mekl. Annal. p. 57. 58).
2) Adam II, 41 (Mekl. Annal. p. 47).
3) Adam II, 24 (Mekl. Annal. 38).
4) Annal. Corb. 1114 (Mekl. Annal. p. 145. 146).
5) Adam II, 41.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 12 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nonnen gewesen 1 ) ; er nennt uns als die Hauptkirchen die Johanniskirche zu Oldenburg und die Petrikirche zu Meklenburg bei dem Kloster.

Doch wollten wir auch dieser Sage vollen Glauben schenken, die äußeren Erfolge täuschten über die schwachen Grundlagen des kirchlichen Lebens, welches nicht auf dem Glauben beruhte, der aus der Predigt des Bibelwortes erwächst. Als nach Kaiser Otto's II. schwerer Niederlage am ionischen Meere (im J. 982) die Liutizen den Augenblick für günstig hielten, um die deutsche Herrschaft und das Christenthum von sich zu stoßen, und die bischöflichen Städte Havelberg und Brandenburg und damit die Bisthümer selbst 983 zerstörten, da brach auch über die oldenburgische Kirche das Verderben herein. Denn wenn sich der Obotritenfürst Mistiwoi auch nicht sofort vom Christenthume lossagte, so suchte doch auch er sich jetzt wegen einer Beleidigung an dem sächsischen Herzoge zu rächen, indem er einen Zug nach Hamburg machte und dieses verheerte und verbrannte. Mit der Herrschaft der Sachsen wankte aber auch die Kirche im Wendenlande; die Wenden erhoben sich in offener Feindschaft gegen das Christenthum. Der Aufstand verbreitete sich von Westen her. Der Bischof Folkward wurde vertrieben, in der bischöflichen Residenz Oldenburg, welche von zahlreichen Christen bewohnt war, wurden die übrigen gemordet, 60 Priester aber, unter ihnen der Propst Oddar, wurden zum Hohn unter schrecklichen Qualen durch die Wendengebiete geschleift und erlitten den Märtyrertod. Dies geschah ums Jahr 990 2 ). Eine Weile ward nun Meklenburg zum Bischofssitze ausersehen: es gelang dem König Otto III., die Obotriten wieder zu unterwerfen, auch ein Kirchenwesen ward wieder eingerichtet, so gut es ging. Das Volk aber sah hierin immer nur eine sächsische Bedrückung; die Obotriten ließen sich im Februar des Jahres 1018 von den Liutizen dazu aufstacheln, daß sie ihren Fürsten Mistislav um seines Glaubens willen aus seiner Burg Schwerin verjagten. Damit hatte das Bisthum sein Ende erreicht. Kaiser Heinrich II. legte auf die bisher befolgte Art der Mission keinen Werth. Er hatte von Anfang an immer ein gütliches Abkommen und Auskommen mit den Liutizen gesucht, hatte sogar zum Entsetzen seiner Zeitgenossen ihre Fahnen mit heidnischen Götzenbildern neben seinen Feldzeichen geduldet; die Furcht vor der Macht der Deutschen wich bei allen Wenden, diese Triebfeder


1) Helm. 1, 12.
2) Mekl. Annal. 135 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 13 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

führte sie der Kirche nicht mehr zu. Als der Sachsenherzog die Obotriten wieder einigermaßen unterworfen hatte, erreichte er mit Mühe von diesen, daß statt aller sonstigen Leistungen von jedem Hause jährlich ein Zins von 2 Pfennigen an den Bischof gegeben werden sollte; die Güter im Obotritenlande erhielt Bischof Benno nicht wieder (Bosau und Nezenna u. a. Besitzungen in Wagrien wurden ihm wenigstens zugesprochen). Freilich auf der Versammlung, die Kaiser Heinrich II. (1022?) zu Werben hielt, erkannten dann die Wendenfürsten des Bischofs Recht auf den Grundbesitz im Obotritenlande an und versprachen, auch den vormaligen Bischofszins wieder zu leisten; aber der Kaiser that nichts für die Ausführung dieses Vertrages. Bischof Benno fand bei dem Bischof Bernward zu Hildesheim eine Ruhestätte.

Die Erzbischöfe von Hamburg=Bremen versäumten nun freilich keine Gelegenheit, um auf die Wendenfürsten ihres Sprengels wieder Einfluß zu gewinnen, und einzelne von diesen, Uto Pribignew und nach ihm Ratibor, ließen sich auch taufen; aber die Mission ruhete vollständig.

Da aber kehrte nach Ratibors und seiner Söhne Tod, im J. 1044 oder 1045, Gottschalk, Uto Pribignevs Sohn, aus seinem Exil zurück. Dieser hatte einst im Michaeliskloster zu Lüneburg seine Bildung und Unterweisung im Christenthume empfangen, hatte dann jedoch, als sein Vater von einem Holsteiner getödtet war, an den Landsleuten des Mörders schwere Rache geübt, war aber den Sachsen in die Hände gefallen und gegen das Versprechen, auswandern zu wollen, vom Herzog begnadigt. Während seiner Verbannung lebte er unter den Haustruppen des Dänenkönigs in Britannien, sah hier christliches Leben, Bildung und Sitte und erstarkte im Glauben. Sobald er nun nach seiner Rückkehr die Herrschaft im Wendenlande erlangt hatte, hielt er es für seine heiligste Aufgabe, sein Volk demselben Glauben zuzuführen, in welchem er den Seelenfrieden gefunden hatte. Der Erzbischof Adalbert unterstützte und bestärkte ihn auf's nachdrücklichste in diesem Vorhaben. Bis auf die Luitizenstämme in diesem Sprengel, nämlich die Circipaner und vielleicht auch die Kiziner, welche ihm erst später unterthan wurden, gehorchten Gottschalk alle Wenden im ehemaligen Bisthum Oldenburg: ihnen allen ward das Evangelium gepredigt. Von einem Zwange zum Uebertritt lesen wir nichts. Man sandte aber in alle Lande nach Geistlichen für die Neubekehrten; Klöster und Domstifte sollten als geistliche Pflanzstätten dienen. Zu Meklenburg, heißt es, wurden drei Congregationen gestiftet, andere zu Ratzeburg, Oldenburg und Lübeck.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 14 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Selbst die Linonen (in der Priegnitz), die Gottschalks Scepter unterworfen waren, wurden, weil das Bisthum Havelberg, zu dem sie gehörten, damals ruhete, von Hamburg aus geistlich gepflegt: auch in Lenzen erstand ein Kloster.

Indessen fand der Erzbischof, daß ein Bisthum für alle diese Völker nicht mehr genügte; er versprach sich eine größere Wirksamkeit, wenn jeder der drei obotritischen Stämme, die Wagrier in Oldenburg, die Polaben in Ratzeburg, die Obotriten in Meklenburg ihren Bischof hätten. Da zugleich sein schon damals aufkeimender Stolz darin Befriedigung fand, wenn er in der Würde eines Patriarchen eine möglichst große Zahl von Suffraganbischöfen erreichte, so legte er alsbald auch Hand an, um diesen Plan zu verwirklichen. Die Einwohner des Landes Ratzebnrg wurden schon 1062 vom Könige Heinrich IV. verpflichtet, dem Bischofe, in dessen Sprengel die Burg Ratzeburg belegen sei, den Zehnten zu zahlen. Von des Bischofs Aristo Thätigkeit liegt uns freilich kein Beweis vor; aber eine Schaar glaubensmuthiger Mönche bewohnte das Kloster auf dem St. Georgsberge vor Ratzeburg. Vom Bischof Johann von Meklenburg wird uns gerühmt, daß er viel Tausend Heiden getauft habe.

Ueber die Zertheilung des Bisthums fällt Helmold in seiner Vorliebe für das wagrische Bisthum, dem er angehörte, ein sehr strenges Urtheil; er leitet sie nur aus der Eitelkeit des Erzbischofs her. Doch hat diese Organisation sich späteren Zeiten empfohlen; sie ist bei der Gründung des neuen Meklenburgischen und Schwerinschen Bisthums maßgebend geworden und hat bis zur Reformationszeit gedauert.

Dies ist aber fast das Einzige, was wir von den Bisthümern des elften Jahrhunderts erfahren; zu einem inneren Ausbau der wendischen Kirche kam es nicht. Der Zeitgenosse Adam von Bremen kann den Missionseifer des Fürsten Gottschalk nicht genug rühmen; der Fürst verdolmetschte wohl selbst seinem Volke die lateinischen Worte der Priester 1 ). Aber diese beiläufige Bemerkung charakterisirt zugleich die Art der Mission. Die Geistlichen konnten sich nicht entschließen, die lateinische Sprache im Gottesdienste aufzugeben; vielleicht waren sie auch


1) Princeps Gotescalcus dicitur tanto religionis arsisse studio, ut oblitus ordinis sui frequenter in ecclesia sermonem exhortacionis ad populum fecerit, ea quae mystice ab episcopis dicebantur vel presbyteris, ipse cupiens Sclavanicis verbis reddere planiora. Adam III, 19. Die von Gottschalk handelnden Quellen habe ich in den Mekl. Annalen p. 66 f., p. 78 f. zusammengestellt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 15 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

des Wendischen noch wenig mächtig. Wie sollte sich aber das Volk von Herzen einem Glauben zuwenden, den man nicht einmal in verständlicher Sprache predigte? zumal ein Volk, auf welches der Haß gegen die Sachsen und alles, was sie brachten, von den Vorfahren gleichsam vererbt war! Kein Wunder, wenn wir neben allen erfreulichen Nachrichten über Gottschalk doch auch wieder von Adam von Bremen erfahren, daß die Summe aller Wenden, die damals sich zum Christenthume bekannten, nur den dritten Theil derjenigen betrage, die dasselbe vor der Zerstörung von Oldenburg schon angenommen hatten. Die heidnische Partei war also noch bei weitem die stärkere, und noch stand Rethra in hohem Ansehen. Nicht einmal die politische Macht Gottschalks war fest begründet; die Holsteiner konnten sich nur durch eine neue Burg vor wendischen Raubzügen schützen. Auch die Verbindung mit dem Dänenkönig, der Gottschalk die nördlichen Liutizen mit unterwerfen half und ihm seine Tochter Siritha zur Gemahlin gab, konnte den Wendenfürsten nicht auf seinem Throne erhalten, als die Sachsenfürsten unter einander uneins wurden. Sobald der Erzbischof Adalbert auf das Andringen der zu Tribur versammelten deutschen Fürsten 1066 von des Königs Hofe entfernt ward, und nun Magnus, des Sachsenherzogs Sohn, den Kirchenfürsten heftig befehdete, vereinten sich alle, die in Gottschalk den Christen und den Freund der Sachsen haßten, zu seinem Sturze; sein eigener Schwestermann Blusso stand an der Spitze der Verschworenen. Diese ermordeten den Fürsten am 7. Juni zu Lenzen; am Altare fiel sein Priester Ebbo; am 15 Juli erlitt der Mönch Ansverus mit anderen standhaft den Märtyrertod bei Ratzeburg. Der fromme Bischof Johann verließ seine Gemeinde nicht in der Stunde der Gefahr; unter entsetzlichen Martern ward der treue Bekenner von Ort zu Ort geschleift; am 10. November ward sein Haupt dem Radegast zu Rethra zum Opfer dargebracht.

Zum zweiten Male hatten die Wenden das Christenthum nun von sich gestoßen. 83 Jahre ruhete das Bisthum Oldenburg. Eben so lange, können wir hinzusetzen, ruhete jegliche Missionsthätigkeit bei den Obotriten. Denn so lange der heidnische König Eruto, allem Anscheine nach aus dem Stamme der Rujanerfürsten 1 ), von Holstein bis nach Pommern hinein herrschte, war an Mission überhaupt nicht zu denken. Die Unterwerfung der Obotriten wollte dem Sachsenherzog Ordulf nicht gelingen; und daß Bischof Burkhard von Halberstadt im


1) Beyer, Jahrb. XIII, 1 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 16 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Winter 1067/68 verwüstend bis Rethra vordrang und auf dem weissagenden Rosse des Götzen Radegast heimritt, und ein Jahr später, zu Anfang des Jahres 1069, im Liutizenlande König Heinrich IV. Tempel und Burgen zerstörte, hatte für die Obotritenlande höchstens die Folge, daß statt des (auch bei einigen Liutizenstämmen schon im Ansehen sinkenden) Radegast unter dem Einflusse des Fürsten aus rujanischem Stamme jetzt der Rujanergötze Zvantevit der Hauptgötze auch für alle Wenden in der ehemaligen sächsischen Mark wurde, an dessen Tempel auf Arcona selbst Wagrien Tribut steuerte.

Neue Hoffnung mochte man schöpfen, als Heinrich, der jüngere Sohn Gottschalks, den seine Mutter Siritha im J. 1066 nach Dänemark gerettet hatte, die väterliche Herrschaft wiederzugewinnen suchte. Aber es war ein übler Anfang, daß er den alten Cruto im Einverständniß mit dessen untreuer, ehebrecherischer Gemahlin durch Meuchelmord beseitigte. Wohl gewann er dadurch, daß er dem Herzog Magnus den Eid der Treue leistete, einen Rechtstitel auf die Herrschaft im Wendenlande, und es gelang ihm 1093 1 ) auch, durch den Beistand der Sachsen in der Schlacht bei Schmilow und durch deren Eroberung von 14 Burgen die heidnische Partei im Obotritenlande, die sich einen eifrigen Christenfeind zum Führer erwählt hatte 2 ), zu überwinden und sich dieses Land selbst zu unterwerfen. Aber seine Herrschaft beruhete doch immer nur auf dem Rückhalte, den er bei dem sächsischen Herzoge fand; ein Einfall der Wenden in Holstein zwang Herzog Lothar 1110 zu einem Zuge gegen die Wenden, auf dem er neun Burgen einnahm 3 ) ; nur mit Hülfe der Holsteiner konnte König Heinrich im Winter des Jahres 1113 die Insel Rügen selbst, von der alle Feindschaft wider ihn ausging 4 ), betreten, auf seine


1) Richtig verbindet Giesebrecht Wend. Geschichten II, 187 Helmolds Nachrichten über die Schlacht bei Schmilow mit der Notiz der Hildesheimer Annalen: 1093. Magnus dux Saxonum Sclavos rebellantes quatuordecim urbibus captis subegit.
2) Audients ergo universi Sclavorum populi, ii videlicet, qui habitabant ad orientem et austrum (von Wagrien aus gesehen), quod surrexisset inter eos princeps, qui dicat subiacendum christianis legibus et tributa principibus (gewiß sind die sächsischen gemeint) solvenda, vehementer indignati sunt, conveneruntque omnes una voluntate et eadem sententia, ut pugnarent adversum Henricum, et statuerunt in locum eius, qui erat christicolis oppositus omni tempore etc. Helm. I, 34, §. 5.
3) S. Annal. Hild. und Annal. Saxo zum J. 1110.
4) Vgl Helm. I, 36. 38 und dazu 55 über des Race Kampf mit Pribislav: Race de semine Crutonis Duae enim cognationes Crutonis atque Henrici propter principatum contendebant. Vgl. Beyer, Jahrb. XIII, 1f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 17 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

eigenen Leute konnte er sich nicht mehr verlassen 1 ) ; nur mit Herzog Lothar konnte er im nächsten Jahre die Circipaner unter ihrem Fürsten Dumar, die sich offen als Tributpflichtige des Zwantewit bekannten 2 ), unterwerfen und die Rujanerinsel wieder betreten. Der Zug blieb erfolglos, oder wenigstens ohne dauernde Erfolge. Selbst in seinem eigenen Lande beruhete Heinrichs Sicherheit nur auf dem guten Einvernehmen mit den Holsteinern 3 ).

Unter solchen Umständen darf es uns nicht Wunder nehmen, wenn der König Heinrich keine hoffnungslosen Versuche zur Heidenbekehrung machte. Jn seinem ganzen Reiche war keine Kirche weiter, als in seiner Residenz, der Burg Alt=Lübeck 4 ), unter deren Schutz er auch deutsche Kaufleute ansiedelte 5 ). Als von ihm endlich dem frommen, hochgebildeten und missionseifrigen Mönche Vicelin aus Quernhameln an der Weser in Gesellschaft eines Hildesheimschen Priesters und eines Domherrn aus Verden gestattet ward, in Lübek eine Missionsstation zu gründen, verhinderte des Königs Ermordung, dann die Bruderkriege seiner Söhne und der gewaltsame Untergang seines Hauses die Ausführung. Vergeblich war des Herzogs Lothar eigener Versuch, die Wenden auf's neue zu unterwer=


1) Licet enim Slavorum multus esset numerus, Henricus tamen se non credebat eis, eo quod ipse nosset omnes. Helm. I, 38, 4.
2) Vgl. die Berichte der Annal. Corb. ad ann. 1114 (in den Mekl. Annal. p. 144b), wo der "St. Veit" Zwantewit ist, mit der Notiz des Annalista Saxo zum J. 1114: Liuderus dux Saxoniae expeditionem movet super Dumarum Slavum eiusque filium et eos ad deditionem coegit. Principem quoque Rugianorum ad se in bellum venientem sagaci agilitate circumvenit. Qui ut circumventum se vidit, pacem colloquiumque ducis depoposcit, germanum fratrem suum obsidem dedit, pecuniam copiosam spopondit, fidem sacramento confirmavit. Ausführlich Helm. I, 38, der von "imperfectis rebus" spricht.
3) Helm. I, 41: Slavorum populi agebant ea, quae pacis sunt, eo quod Henricus Slavorum regulus comitem Adolphum (von Holstein) et contiguos Nordalbingorum populos omni benevolentia amplexatus fuerit.
4) Helm. I, 34: In universa Slavia necdum erat ecclesia vel sacerdos nisi in urbe tantum, quae nunc Vetus Lubika dicitur, eo quod Henricus cum familia sua saepius illic moraretur. Derselbe c. 41, §. 6: In diebus illis (bevor Vicelin kam) non erat ecclesia vel sacerdos in universa gente Liuticiorum, Obotritorum vel Wagirorum nisi tantum in urbe Lubeke, eo quod illic fuerit Henrici familiare contubernium.
5) Helm. I. 48.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 18 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fen 1 ) ; erst dem Herzoge Knud Laward, der von dem nunmehr zum deutschen König erhobenen Lothar das wendische "Königreich" zu Lehn empfing, gelang es, sich als "Knese" 2 ) die Wenden überhaupt unterthan zu machen, bis auch er 1131 am 7. Januar meuchlerisch von der Hand eines Verwandten umgebracht ward, und bald darauf die politischen Verhältnisse im Norden Deutschlands den Wenden den freiesten Spielraum gestatteten.

Vicelin und seine Genossen siedelten sich, da ihnen die Aussicht auf Lübek geschwunden war, auf der Grenze der Holsteiner und der Wenden an und warteten hier, mit Predigt, strenger Askese, Pflege der Kranken und Dürftigen beschäftigt, des oft erfleheten Tages, an dem ihnen die Berufung der Heiden gestattet würde 3 ). Aber als sie hier die Erstlinge des Glaubens unter den Wenden bereits sammelten, blieb ihnen Meklenburg doch verschlossen. Der Hamburgische Erzbischof Athelbero sagt in einer Urkunde vom Jahre 1136 4 ), er habe dem "getreuen Haushalter Christi, Vicelin, mit einigen Brüdern, die ihm im Herrn verbunden seien, die Botschaft vom Worte Gottes im Wendenlande, so weit es sich bis zur Peene zu seinem Sprengel gehörig erstrecke, an seiner Statt übertragen; aber weil dieselben wegen der Wildheit jenes Barbarenvolkes in dem genannten Lande keinen festen Aufenthalt hätten gewinnen können, habe er ihnen an der holsteinschen Grenze als Ruhestätte und zum Unterhalte die Kirche, welche vormals Wipendorf genannt sei und jetzt Neumünster heiße, mit Zehnten und Einkünften bewilligt". Kaiser Lothar gab dazu seine Be=


1) 1125. Dux Liuderus contra Sclavos trans Albiam ivit, sed inacte rediit. Annal. Sax.
2) In der alten von Waitz 1858 herausgegebenen Vita Canuti p. 27 sagt Knud Laward zum dänischen König Niels: Regis usurpati nominis reus non teneor; Sclavia enim nec regem habuit, nec michi commissa meregem vocavit. Usuali quidem locucione causa dignitatis vel reverencie Knese quemlibet vocare consuevit, hoc est dominus. Hierauf beruht es auch, daß der Fürst Heinrich Borwin I., der sich Anfang (1192) Magnopolitanorum et Kyzzenorum princeps nannt später zu dem alten wendischen Titel dominus zurückkehrte. Bekanntlich ward sein Enkel Johann von Meklenburg Knese Janeke enannt (Jahrb. XI, 14), und noch um 1370 hieß Johann IV. Werle "Knese Janeke" (das. S. 16). Bis zur Erhebung in die Herzogswürde führte das meklenburgische Fürstenhaus den altwendischen Fürstentitel "Herr".
3) Helm. I, 47.
4) 1136 Juli 26. bei Lappenberg, Hamb. Urkundenbuch I, S. 140 und früher bei v. Westphalen, Monum. ined. II, 9.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 19 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stätigung 1 ) und fügte als neue Schenkungen die Kirchen zu Segeberg und Lübek hinzu. Hätte er dem Kloster Neumünster auch nur eine Stätte im Meklenburgischen verliehen, die Mönche würden nicht verfehlt haben, die betreffende Urkunde in ihr Copialbuch einzutragen. Erst die schwersten Leiden und die blutigsten Kriege haben dem Christenthume unser Land geöffnet.

Zweites Capitel.

Meklenburg um die Mitte des zwölften Jahrhunderts.

Wiewohl es nicht in unserer Absicht liegt, die politische Geschichte Meklenburgs im zwölften Jahrhunderte darzustellen, so dürfen wir uns doch des Versuches nicht entschlagen, die politischen Ereignisse und die socialen Zustände des Volkes, unter dem Berno sein großes Werk ausführte, mit einigen Zügen zu skizziren. Der Schauplatz seiner Thätigkeit reicht über die Grenzen Meklenburgs hinaus; indessen wurde doch Pommern erst später von derselben ergriffen und auf Rügen wirkte er nur vorübergehend. Wenn wir darum nun unsere Betrachtung nur auf Meklenburg beschränken, so finden wir auch hier keine politische Einheit 2 ). Seit der ersten Berührung der Deutschen mit den Wenden kennen wir innerhalb der Grenzen unsers Landes zwei Hauptstämme, die Obotriten und im Osten von ihnen die Wilzen, die später mit anderen umwohnenden Stämmen bis zur Oder und HaveI Liutizen genannt werden. Die Kiziner, der nördlichste Wilzenstamm, wohnten zwischen der Ostsee, der Warnow und der Recknitz; Rostock, Kessin und Werle (bei Wiek an der Warnow) waren ihre bekanntesten Burgen. Den zweiten Stamm bildeten die Circipaner; sie breiteten sich vom Trebelmoor südwestwärts zwischen der Recknitz und der Peene bis zur Nebel aus und waren über die letztere in der Nähe der heutigen Stadt Güstrow bereits bis zum Parumer See vorgedrungen. Jenseits der Peene wohnten die beiden anderen Stämme; die Redarier,


1) S. die Urkunde vom 5. Jan. 1139 bei Lappenberg I, S. 137.
2) Die folgenden Angaben über die Völker Meklenburg's und ihre Wohnsitze habe ich weiter entwickelt und begründet in meinen Mekl. Annalen I, S. 100 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 20 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die bedeutendsten von allen Wilzen, nahmen das fruchtbare Hügelland des heutigen Landes Stargard ein; nordwestlich von ihnen, zwischen der Tollense und der Peene, saßen die Tolenzer. Neben diesen Wilzen wird uns schon gegen Ende des neunten Jahrhunderts das Volk der Müritzer (Morizi) namhaft gemacht; ihr Gebiet erstreckte sich vom Plauer See ostwärts über die Müritz hinaus bis an die Havel, und von der oberen Nebel südwärts bis an den Besuntwald, von welchem die Wittstocker Heide noch einen Ueberrest ausmacht. Im zwölften Jahrhunderte waren sie den Obotriten einverleibt.

Die westlichen Nachbaren der genannten Völkerschaften waren die Obotriten. Sie reichten westwärts längs der Elbe bis zu der Aue, die noch jetzt die Grenze zwischen Meklenburg und dem südlichen Lauenburg bildet, bei der damals aber die sächsische Grenze (limes Saxoniae) des deutschen Reiches gegen die Wendenlande begann, welche sich an der Stecknitz (Delvenau) hinaufzog, von Hornbek hinüberging nach der Quelle der Bille und bei Wesenberg die Trave erreichte. Dieser Fluß schied dann bis zu seiner Mündung die Obotriten von dem westlichsten Wendenvolk, den Wagriern.

Die Obotriten mochten ursprünglich nur das Hauptvolk innerhalb der bezeichneten Grenzen sein; aber schon früh nahmen sie andere Völkerschaften in sich auf. Schon zu Anfang des neunten Jahrhunderts verschwindet der Name der Smeldinger, die um Dömitz herum ihren Sitz hatten; und wiederum hören wir erst im elften Jahrhundert, daß die Burg Ratzeburg im Gau Palobi liege 1 ) ; auch dieser war also längst dem Obotritenreiche einverleibt. Ein Jahrhundert später sondert sich nun das Volk der Po1aben, bisher mit unter dem Gesammtnamen der Obotriten begriffen, von diesen auch politisch ab, wie es nach dem Wunsche des Erzbischofs Adalbert schon im elften Jahrhundert in kirchlicher Hinsicht den Sprengel des Bisthums Ratzeburg bilden sollte. Vielleicht erstreckte sich ihr Gebiet früher etwa bis zum Dassower See, bis an die Stepenitz, längs dieses Flusses aufwärts bis vor Mühleneixen, und dann weiter östlich bis zum Schweriner See bei Gallentin; dieser See mit seinem Abflusse, der Stör, und die Elde bezeichneten die Ostgrenze 2 ). Im zwölften Jahrhunderte aber gehörte die Burg Schwerin mit dem dazu gehörenden


1) Mekl. Annal. z. J. 1062 (oben S. 8, Anm.).
2) Vgl. Mekl. Annalen S. 106 f. Gallentin und Kleinen (Klinen et Galanze) gehörten nach den Fundationsurkunden des Bisthums Schwerin schon zum Lande Brezen, nicht zum Lande Schwerin, also auch nicht zum Polabengebiete. S. unten Cap. 12.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 21 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gebiete (61 Mühheneixen und bis an die Sude, südwärts bis an den Bach; der bei Kuhstorf in die Sude fällt) dem Obotritenfürsten.

Die vier Wilzenstämme waren schon längst nicht mehr politisch verbunden. Die Peene bildete die Grenze zwischen der Mark der sächsischenHerzoge und der östlichen Markgrafschaft, aus welcher die Mark Brandenburg erwuchs. Aber wohl nicht dies hat die dauernde Trennung der beiden Stämme der Kiziner und der Circipaner von den Redariern und den schwächeren Tolenzern herbeigeführt, sondern der Widerwille der mächtigen Circipaner gegen die drückende Oberherrschaft der Redarier, die vorzugsweise auf den Besitz des Götzentempels zu Rethra gegründet ward. Die Auflehnung gegen die Redarier brachte nun den Circipanern zunächst freilich nicht die völlige Unabhängigkeit, sondern führte zu einem Kriege, in welchem sie sich dem Obotritenfürsten Gottschalk unterwerfen mußten 1 ). 1114 hatten sie einen eigenen Fürsten, Dumar, den der Herzog Lothar, wie schon gesagt ist 2 ), zur Anerkennung der sächsischen Hoheit und der Herrschaft des Obotritenkönigs Heinrich nöthigte. Sie blieben jedoch immer ein unsicherer Bestandtheil des Obotritenlandes. Denn 1150 empörten sie sich, nach Helmolds Darstellung in Gemeinschaft mit den Kizinern; Niclot unterwarf sie freilich mit Hülfe der Holsteiner wiederum, und noch 1163 nennt Helmold (I, 92) sie als Unterthanen Pribislavs und Wartislavs; aber 1170 stehen sie unter den Völkerschaften, die den Pommerschen Fürsten gehorchten, verzeichnet; vielleicht waren sie längst getheilt, und nur der eine Theil gehörte noch zu Werle, der andere zu Demmin 3 ).

Dagegen blieben die Kiziner mit den Obotriten fortan verbunden, wie sie es schon zur Zeit Gottschalks waren; sie blieben auch damals in des Obotritenfürsten Pribislav Besitz, als ihm Heinrich der Löwe das Obotritenland nahm; und als er dieses 1167 wiedergewonnen hatte, hieß er doch noch "Pribislav von Kizin". Es scheint, Kizin war sein Stammland; sein Vater Niclot, mit dem rujanischen Königshause ver=


1) Adam III, 22. Helm. I, 21. (Mekl. Annal. p. 82. 83).
2) Annal. Corb. 1114. (Mekl. Annal. p. 145). S. oben S. 17, A. 2.
3) Helm. I, 87: redierunt filii Nicloti in graciam ducis, et dedit eis dux Wurle et omnem terram. - I, 92: Pribizlavus atque Wertizlavus, non contenti terra Kycinorum et Circipanorum - 1170 zählt Kaiser Friedrich unter den Ländern des Schweriner Sprengels auf (nachdem er Pribislav's Gebiete vorher genannt hat) : Dymin etiam [so die beste Abschrift!] cum terris et villis, scilicet Tolenze, Plote, Losize, Tribuzes, Chirzepene et omnibus villis predictis terris adiacentibus.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 22 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wandt 1 ), scheint mir ursprünglich der Fürst der Kiziner gewesen zu sein, den nach dem Aussterben des Hauses König Heinrichs die Obotriten als ihren erblichen Fürsten anerkannten. Denn von hier aus erhob sich bald nach dem Tode des Königs Heinrich die Bewegung gegen seinen Sohn Zuentepolch oder Zuentebald. Mit Hülfe des Herzogs Lothar und des holsteinischen Grafen Adolf wurden 1121 die Burgen Werle und Kizin endlich genommen, die Kiziner gaben Geld und Geißel: die Bewegung war einstweilen unterdrückt, ehe sie weiter um sich griff 2 ). Aber 1125 versuchte Herzog Lothar vergeblich, sie zu dämpfen 3 ). Da erscheint plötzlich als das Haupt der Obotriten Niclot, während die Wagrier und die Polaben, mehr das Erbrecht respectirend. Pribislav, einen Verwandten (fratruelis) des Königs Heinrich, als ihren Fürsten anerkannten. Kein Wunder, daß Helmold den Niclot unbestimmt "einen Herrn des Obotritenlandes" (maiorem terrae Obotritorum) 4 ) nennt; er wird sich nicht genauer nach seiner Herkunft erkundigt haben. Denn er haßt ihn als einen grimmigen Feind der Christen und nennt ihn und Pribislav "wilde Bestien" 5 ). - Knud Laward zwang diese beiden Fürsten, ihn als den "Knesen" des Wendenlandes anzuerkennen; die Trennung der beiden Völkerschaften (der Wagrier und Polaben, und der Obotriten) blieb bei Bestand. Als aber nach Knuds Ermordung Lothar den Mörder desselben zu einer Buße und zur Eventualhuldigung für Dänemark 6 ) genöthigt hatte, unterwarf


1) Beyer, Jahrb. XIII.
2) Vgl Helm. I, 48 und den Annal. Saxo z. J. 1121: Liuderus dux - collecto exercitu valido Sclaviam invadit terramque cuiusdam Zuentibaldi usque ad mare praedabundus perambulat; urbibusque in deditionem acceptis, quarum una Kizun dicebatur famosior et oputentior ceteris, obsidibusque acceptis cum pecunia non parva victor regreditur.
3) Annal. Saxo. S. oben S. 18, A. I.
4) Den Begriff "maiores" vermag ich nicht zu fixiren. Helmold gebraucht ihn wohl nur, weil er keinen durchgreifenden Unterschied zwischen den Benennungen des Landesherrn und der unter ihm stehenden Herren kannte. Kaiser Friedrich I. verbindet 1170 "principes et maiores terre", und braucht dafür vorher nur "principes"; er meint die Fürsten, die er zu"principes terre nostre" annimmt. Dagegen nennt 1218 (Westphalen III, 1494) Heinrich Borwin I. dominationis nostre maiores tam Slavi quam Teutonici und meint seine Vasallen und Geistlichen.
5) Helm. I, 52: trucutentae bestiae, christianis valde infesti.
6) Helm. I, 50, 6: Magnus - apud Caesarem immenso auro et hominio impunitatem adeptus est. Saxo XIII, 645: pactum - ut Magnus Romani imperii militem ageret. Wofür? Giesebrecht II, 335 versteht: für das Obotritenreich, Dahlmann (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 23 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der Kaiser 1131 auch die Wenden wieder 1 ), d. h. sie kehrten in das alte Verhältniß steuerpflichtiger Völker zum deutschen Herzogthume Sachsen zurück 2 ) : die beiden Völkerschaften blieben auch jetzt geschieden. Ihre Trennung ward um so mehr da. durch befestigt, daß Adolf von Schauenburg, der bisherige Graf von Holstein, und Heinrich von Bodwide, der von dem Markgrafen Albrecht dem Bären in seinem Streite um das Herzogthum Sachsen mit dem Schwiegersohn Lothars, Heinrich dem Stolzen, zum Grafen ernannt war, nach Beilegung der Fehde im J. 1142 sich dahin verglichen, daß Adolf Holstein mit Wagrien behielt, Heinrich von Bodwide aber Graf der Polaben ward. Wir finden Heinrich fortan im Besitze der Länder Ratzeburg, Boitin, Gadebusch und Wittenburg 3 ) ; ob auch Boizenburg zu der Grafschaft Ratzeburg gelegt ward, oder aber bei Lüneburg verblieb, wird in den Quellen nicht entschieden 4 )Pribislav, der die Zeit der Fehden zu einem Verwüstungszuge nach Segeberg benutzt, dort daß Bethaus und Kloster zerstört und die Christen entsetzlich gemartert hatte,


(  ...  ) Dän. Gesch. I, 231 richtig: für Dänemark. Denn nirgends ist von Magnus Herrschaft im Wendenlande oder von einem Anspruch auf solche die Rede. Und Helmold sagt I, 52 ausdrücklich: in locum eius (sc. Kanuti cognomine Lawardi, regis Obotritorum) successerunt Pribizlaus atque Niclotus, aber nicht sucessit Magnus. Magnus erneuerte den Lehneid 1134 zu Halberstadt. (Annal. Hild. )
1) Annal. Sax. 1131: Rex Saxoniam regressus (nach Pfingsten) expeditione mota contra Danos, eos ad deditionem coegit, qui pro eius gratia impetranda quatuor millia marcarum persolverunt. Simili modo super Slavos rebellantes irruit eosque subiugavit.
2) Dies ergiebt sich aus der Einleitung zu der Dotationsurkunde für das Bisthum Ratzeburg vom J. 1158, auch aus den Worten König Friedrichs I. in der Urkunde wegen der Investitur der Wendenbisthümer (ut in prouincia ultra Albim, quam a nostra munificentia tenet, episcopatus et aecclesias instituat etc. ). - Helmold I, 52 begnügt sich mit dem kurzen Ausdrucke: Postquam ergo mortuus est Kanutus cognomento Lawardus rex Obotritorum, successerunt in locum eius Pribizlaus atque Niclotus, bipartito principatu, uno scilicet Wagirensium atque Polaborum, altero Obotritorum provinciam gubernante. - Vgl. Helm. I, 65, §. 3: terra nostra, vectigalia nostra, und unten S. 24, A. 2.
3) S. die Urkunden des Stiftes Ratzeburg aus den Jahren 1158 und 1174; vgl. auch Helm. I, 77.
4) Daraus, daß das Land Boizenburg später zu Schwerin gehörte, läßt sich natürlich nichts folgern; als Zubehör zur Grafschaft Schwerin erscheint es erst, als auch Wittenburg zu derselben gelegt war, d. h. nach der Auflösung der Grafschaft Ratzeburg.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 24 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ward beschränkt auf das kleine Gebiet, welches den wagrischen Wenden bei dem Vordringen der deutschen Colonisation verblieb 1 ).

Innerhalb des wendischen Gebietes, das einst die Mark der Sachsenherzoge gebildet hatte, entstanden auf diese Weise nun mehrere von einander unabhängige Staaten oder Marken, die alle in dem Herzog von Sachsen ihren Herrn zu respectiren hatten. Sie bildeten als eine überelbische "Provinz" ein Reichslehn des Herzogs, der dem Grafen von Ratzeburg seine Grafschaft als ein Afterlehn gegeben hatte und von den Wendenfürsten, welche die anderen Marken beherrschten, Gehorsam und Tribut forderte, sie auch mit den Deutschen seiner Provinz zu seinen Landtagen berief, und die höchste Gerichtsgewalt ausübte 2 ).

Die Lande Niclots bestanden aus einer Reihe von Burgen mit den dazu gehörenden Dörfern. Als solche nennt uns die Urkunde des Kaisers Friedrich I. vom J. 1170 die Burgen Meklenburg, Schwerin, Eutin (Neukloster), Kissin (Kessin bei Rostock), Parchim, Eutin (Quetzin bei Plau) und Malchow. Diese erscheinen demnach als Hauptburgen und Hauptburgbezirke; schon im nächsten Jahre lernen wir aber neben Schwerin auch Silazne (im. 0. des Schweriner Sees bis zur Warnow), neben Eutin auch Ilow als Länder kennen; und die Urkunde vom Jahre 1170 nennt uns selbst schon Breze


1) Helm. 1, 55. 56.
2) Helm. 1, 67, §. 13: Fueruntque parentes mandato eius plebes Holzatorum, Sturmariorum et marcomannorum. Vocantur autem usitato more marcomanni gentes undecunque collectae, quae marcam incolunt. Sunt autem in terra Slavorum marcae quamplures, quarum non infima nostra Wagirensis est provincia, habens viros fortes et exercitatos praeliis tam Danorum quam Slavorum. Damit ist eine andere Bedeutung des Wortes Marcomanni zu vergleichen bei Helm. I, 86, §. 10: praefixum est (1160) colloquium provinciale omnibus marcomannis, tam Teutonicis quam Slavis, in loco, qui dicitur Berenvordae. Et timuerunt Slavi venire in praesentiam ducis. - Et dedit eos dux in proscriptionem. Unter diesen war Niclot als der Vornehmste mit einbegriffen. - Helm. I, 83, §. 10: Abiit episcopus noster Geroldus ad ducem propter colloquium provinciale, quod laudatum fuerat Ertheneburg, et evocati venerunt iluc reguli Slavorum ad tempus placiti. Dort war auch Niclot. - Ueber des Herzogs marcthing s. unten Cap. 14. Daß nicht nur die Wagrier, sondern alle Wenden Tribut zahlten, ergiebt sich aus Pribislavs Rede bei Helmold I, 83 und aus Herzogs Heinrichs Urk. vom J. 1169, in welcher er den Unterthanen aller drei Bischöfe den census ducis erläßt, sowie aus Helm. I, 65, §. 3.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 25 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

als ein Gebiet, welches zu den genannten Hauptgebieten gehörte, ebenso Pole (Poel). Ich habe anderswo versucht, die alten wendischen Burgwarde nach den gefundenen Burgwällen und Urkunden aufzuzählen 1 ), hier genügt es, diese Art von Organisation anzudeuten. Der nächste Zweck dieser Einteilung war ohne Zweifel ein kriegerischer; alle Dörfer waren verpflichtet zum "Burgwerk" und "Brückenwerk" 2 ). Die eigenthümliche Lage der Burgen in nassen Mooren, oder bisweilen auf Inseln in der Nähe des Landes, verlangte viel Nachschüttungen auf den Burgwällen; und da die Stärke derselben nicht auf festen Gebäuden beruhete, die die Wenden nicht aufführten, sondern auf der Lage des Walles selbst und einem erhöhten Rande auf dem Walle, den man mitunter auch noch durch Pallisaden 3 ) befestigte, so waren diese Burgen beständig der Besserung bedürftig. Vor Anfang eines Krieges aber ließ der Landesherr nach seinem Ermessen einzelne Burgen recht stark befestigen und zerstörte andere, d. h. die Gebäude und etwaige Befestigungsmittel, wie Randwall u. s. w. . Im Kriege waren die Herren wie die Bauern nicht nur zur Landwehr, sondern auch zur Heerfahrt außerhalb Landes verpflichtet. Natürlich mußte jede Burg ihren Befehlshaber haben, der auch in Friedenszeit für ihre Erhaltung sorgte. Daß dieser aber zugleich der Vogt war, der die Verwaltung führte, Abgaben erhob und die Gerichtspflege übte, ist in unsern Urkunden aus der rein wendischen Zeit nicht deutlich ausgesprochen, doch sehr wahrscheinlich. Daß aber die Burgwarde auch zu=


1) Zu den in den Mekl. Annalen S. 122 f. genannten Burgwällen kommen nun noch der zu Wustrow und der Dobbertiner (Lisch, Jahrb. XXVII, S. 185 f. ). Den Burgwall Dassow hat Lisch, Jabrb. XXVII, S. 194 bebandelt und ihn vermuthlich auch richtig bestimmt, obwohl die charakteristischen Scherben u. a. Geräthe aus der Wendenzeit dort noch nicht gefunden sind. Eine alte Karte aus dem 16. Jahrhunderte (im Geh. u. H. =Archive zu Schwerin) nennt an der Dassower Brücke "ein alte scantze vnd blochaus". Damit ist wohl der von Lisch beschriebene Platz gemeint.
2) Unzählige Male werden Dörfer von dieser Leistung nicht befreiet, wo ihnen andere erlassen werden; man sieht, welches Gewicht dargelegt ward.
3) Mit einem Pallisadenwerke und einem hölzernen Thurme fand Waldemar 1168 Arcona verstärkt. Pribislav und Wartislav befestigten Werle 1163 mit " Mauern" (muri). Herzog Heinrich "fecit machinas efficacissimas, unam tabulatis compactam ad perfringendos muros". Helm. I, 92, 4. Nachher heißt es: iamque munimenta castri coeperunt trepidare minaci ruina et suffossionibus dilabi. - Doch mögen die muri auch nur ein Pallisadenwerk gewesen sein. Vgl. über Ilow 1164 Helm. II, 2: mittite ignem in moenia urbis!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 26 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gleich Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirke bildeten, ist daraus zu ersehen, daß ihnen die späteren fürstlichen Vogteien entsprachen. Schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts vernehmen wir auch in Urkunden 1 ), daß die Gerichtspflege vom Fürsten ausging, und daß man das Gericht "an Hals und Hand" von geringeren Sachen unterschied. Es gab aber außerdem noch ein herzogliches Markthine 2 ).

Die Einnahmen des Fürsten lassen sich nicht berechnen. Er besaß einmal eigene Güter, die er mit Zustimmung seiner Verwandten verschenken konnte. Außerdem erhob er jährliche Abgaben und Zölle vom Markt, vom Heringsfang; auch andere "Einkünfte vom Meere" gehörten ihm 3 ).

In Pommern hatte der Herrenstand (principes terrae etc. ) auf die Regierung großen Einfluß, bei wichtigen Angelegenheiten sehen wir diese Herren zu Versammlungen von den Fürsten berufen. Dies ist uns von Niclots Land nicht direct bezeugt, wohl aber finden sich von ihrem bedeutenden Einflusse Spuren 4 ). In Wagrien saß der Fürst mit dem Priester und dem Volke zu Gericht 5 ) ; bei den Obotriten wird also dem Volke die Theilnahme an den Gerichten wohl ebenfalls zugestanden sein.

Die Einwohnerzah1 in den Wendenlanden wird uns in früheren Zeiten als sehr groß geschildert, bei Lenzen sollen 929 wenigstens 120, 000 Wenden gefochten haben 6 ). Unsere Urkunden aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts und aus dem Anfange des nächsten nennen dagegen Meklenburg eine "wüste Einöde". Bei der letzten Benennung darf man


1) Vgl. die Urkunden für Doberan von Nicolaus von Rostock aus dem J. 1189 und von Borwin aus dem J. 1192.
2) Vgl unten Cap. 14.
3) Doberaner Urk. vom J. 1189. - Ein vielleicht erst vom Herzog eingeführter Flußschifffahrtszoll wird erwähnt in den Urkunden des Bisthums Schwerin vom J. 1171 (navale telonium in Zwerin) und vom J. 1191 (navale teloneum in Plote).
4) Transmisitque (Adolfus comes) nuncios ad Niclotum Obotritorum principem, componere cum eo amicitias, omnes nobiliores donariis sibi adeo adstringens, ut omnes ei obsequi et terras eius compacare certarent. Helm. I, 57. - Comes noster (Adolfus) fecit pacem cum Nicloto et cum ceteris orientalibus Slavis. Nec tamen integre credebat eis, quod foedera prima violassent et percussissent terram suam attritione maxima. Helm. I, 66. - Praecepit dux Slavos in praesentiam suam venire, Niclotum scilicet et ceteros, et astrinxit eos praecepto et iuramento, ut servarent pacem tam Danis quam Saxonibus. Helm. I, 86.
5) populus terrae cum flamine et regulo. Helm I, 83.
6) S. die betreffenden Stellen in meinen Mekl. Annalen p. 27.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 27 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nicht vergessen, daß die entscheidenden Kriege unter Heinrich dem Löwen das Land stark entvölkert haben. Die große Anzahl von wendischen Ortsnamen, welche noch heute bestehen, und die nicht geringe Zahl von solchen Ortschaften, die theils einen deutschen Namen bei der Germanisirung des Landes oder später erhalten haben, theils im Laufe der Zeit untergegangen sind, lassen den Schluß zu, daß im 12. Jahrhundert die Wenden in sehr zahlreichen Orten gewohnt haben. Doch dürfen wir die Dörfer wohl nicht für groß halten. Denn die Cultur und der Ackerbau des Volkes standen noch niedrig. Weite Strecken waren von Wäldern und Brüchen bedeckt; ganze Gegenden sind noch heute voll von Ortschaften, die durch ihre auf =hagen ausgehenden Namen bezeugen, daß Deutsche die Feldmarken den Wäldern abgewonnen haben. Stände kennen wir nur zwei, Herren und Bauern. Kriegsgefangene wurden als Knechte verkauft; übrigens findet sich von Leibeigenschaft keine Spur 1 ). Eigentliche Städte kannten diese Wenden nicht, mithin auch keinen Bürgerstand; doch mochten manche Handel treiben. Es gab Märkte an bestimmten Tagen 2 ), besonders wohl in den größeren offenen Ortschaften, die unmittelbar vor den Burgen, oft auf künstlich erhöheten Warfen, entstanden und von den Deutschen "Wiek" genannt wurden 3 ). Auch an Straßen fehlte es nicht, die den Handel begünstigten 4 ).


1) Kasimir I. verleiht 1170 (Lisch, Jahrb. III, 199) dem Kloster Broda viele Dörfer cum omnibus, que ad uillas pertinent, hoc est areis, edificiis, mancipiis, terris cultis et incultis, pascuis, pratis, campis, exitibus et reditibus, siluis, venationibus, aquis etc. Entweder sind die mancipia im Kriege "überwältigte Feinde und ihre Nachkommen", wie Giesebrecht I, 36 meint, oder aber, was wahrscheinlicher ist, ein sächsischer Geistlicher faßte zu Havelberg diese Urkunde ab und nahm die in Sachsen übliche Formel bei Schenkungen dieser Art, und damit auch die mancipia auf.
2) Helm. II, 13: Mikilenburg die fori de captivitate Danorum septingentae numeratae sunt animae. - I, 69: prope vallum urbis (Oldenburg), quo omnis terra die dominica propter mercatum convenire solebat. Der Gerichtstag im Hain des Prove ward am Montage abgehalten. Helm. I, 83, §. 2. - Proxima die dominica convenit universus populus terrae ad forum Lubicense. Helm. I, 83.
3) Wiek ist wohl die germanisirte Form eines ursprünglich wendischen Wortes. Die Mater verborum erklärt p. 8: forum, locus conventui: vecse, p. 24 vicus: vez. - Vgl. : forum, quod dicitur Sithem. Cod. Pom. I, p. 36, u. Boguphal in Jb. 27, 128.
4) z. B. uia, que per se de Dimin uiantes deducit ad Dargon et Lucho. 1173. (Lisch, Mekl. Urk. I, 3. 8). Via regia, que ducit de Luchowe in Lauena (Laage). 1216. (Lisch, Mekl. Urk. I, 15).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 28 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Die Hauptbeschäftigung der Wenden im Frieden war dem nach der Ackerbau, verbunden mit Viehzucht, Bienenzucht, Fischfang und Jagd. Ausgeführt wurde Getreide wohl nicht. Der Bauer mußte außer dem Burgwerk und Brückenwerk Dienste mit Fuhren leisten; die Pächte wurden wohl in Naturalien gegeben. Denn das Geld war gewiß nicht sehr verbreitet. Die Wenden selbst münzten nicht; Bardewieker und andere sächsische Pfennige waren gebräuchlich seit alter Zeit. Denn schon im Anfange des neunten Jahrhunderts standen die Wenden mit den Sachsen in Handelsverkehr, insbesondere die Obotriten zu Bardewiek und vielleicht auch zu Schezla. Doch verbot Karl der Große den Verkauf von Waffen und Panzern an die Barbaren 1 ). Die dänische Handelsfactorei in Reric ward schon zu Anfang des neunten Jahrhunderts (808) aufgehoben. Die Wenden mögen außer etwas Bernstein, den die Küsten von Zeit zu Zeit lieferten, Felle 2 ) und Fische 3 ) ausgeführt haben; leider war auch der Handel mit Kriegssclaven anscheinend sehr bedeutend 4 ), und Kriegsbeute lohnender als friedlicher Erwerb 5 ). In den Handwerken und Künsten brachten es die Obotriten allem Ansehen nach nicht weit. Auf Gebäude ward. kein großer Eifer verwandt; der Ziegelbau war unbekannt. Mancherlei Ueberreste auf den Burgwällen zeugen davon, daß man die Gebäude, wie noch


6) Helm. II, 13: Recenti adhuc aetate latrocinalis haec consuetudo adeo apud eos (sc. Slavos) invaluit, ut omissis penitus agriculturae commodis ad navales excursus expeditas semper intenderint manus, unicam spem et divitiarum summam in navibus habentes suam.


1) S. das Capitular Kaiser Karls bei Pertz, Legg. I, 133 (Mekl. Annal. I, p. 7). Lag Schelza dem Cateminer Bach zwischen Dalenburg und Hitzacker (also Neuhaus gegenüber) ? Vgl. Grimms Weisthümer III, 229; van dem beke by Chatemyn, genamet de Schetzell.
2) Einhard. Ann. Lauriss. 808 (Mekl. Annal. p. 8).
3) Diese standen hoch im Preise. Die Circipaner steuerten dem Zwantewit von jedem Haken jährlich aut vulpinam pellem aut bis terdena (oder terna dena) nomismata Bardenwiccensis monetae simillima vel propria. Annal. Corb. 1114. (Pertz Scr. III, Mekl. Annal. p. 145a).
4) Ueber den Heringsfang bei Rügen s. Helm. II, 12, §. 10; auch an der meklenburgischen Küste bei Doberan wurden Heringe gefangen: teloneum in captura allecum et aplicationem navium necnon et omnem prouentum maris, quod in aquilonari parte abbatie (sc. Doberan) situm est, - perpetuo condonaui possidendum, heißt es in des Fürsten Nicolaus Urkunde für Doberan vom 8. April (1189). Fische aus der Müritz wurden (1128) getrocknet. Ebbo Vit. Otton. III, 4.
5) Beweise folgen weiterhin in der. Abhandlung genug.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 29 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

heutiges Tages auf dem Lande, "klehmte", d. h. die Wände durch senkrecht eingestellte Stäbe füllte, nachdem man diese mit Lehm und Stroh umwunden hatte. Helmold (II, 13) erzählt, die Wenden hätten ihre Hütten vielfach aus Reisholz aufgebauet und sie beim Beginn des Krieges leicht verlassen, alles ausgedroschene Korn, Gold, Silber und sonstige Kostbarkeiten vergraben und Weiber und Kinder dem Schutze der Burgen oder auch der Wälder anvertraut. Die Zerstörung solcher Hütten durch den Feind verschmerzten sie sehr leicht. Desto mehr vervollkommnete sich der Schiffbau. Die Seeschiffe nahmen neben der Kriegsmannschaft auch Rosse auf, mußten demnach eine nicht unbedeutende Größe haben. Andere Handwerke waren schwerlich weit ausgebildet. Das Korn ward in großen ausgehöhlten Steinen zerquetscht; Wassermühlen führten erst die Deutschen ein. Die Töpferscheibe und der Töpferofen waren ebenso unbekannt wie der Ziegelofen. Die kieshaltigen Gefäße, welche man aus freier Hand arbeitete, wurden noch mit feinem Thon überzogen und an offenem Feuer gehärtet. Weberei war natürlich verbreitet; man trug Kleider von Wolle und von Leinewand. Die Bearbeitung der Metalle ward durch das Bedürfniß der Waffen und der Ackergeräthe, der Hakenschar und der Sichel, gefördert. Eisen war das verbreitetste Metall, daneben ward auch in Bronce gearbeitet. Silberne Schmucksachen findet man hie und da in wendischen Graburnen, aber sie waren zum Theil ohne Zweifel von außen her eingeführt. Die höchste Kunstthätigkeit äußerte sich natürlich im Tempelbau und in der Bildung der Götzen; doch sind aus Bernos Sprengel keine Götzenbilder erhalten oder aus Beschreibungen bekannt. Schrift war bei den Wenden nicht ganz unbekannt; wenigstens standen unter den Bildern der Götzen zu Rethra ihre Namen 1 ), und neuerdings ist eine Urne mit runenähnlichen Zügen im Amte Stargard gefunden worden 2 ) ; aber im gemeinen Leben ist die Schreibkunst sicher nicht geübt.

Die Geschichte der Wenden im zwölften Jahrhunderte beweist uns, daß sie in der Cultur hinter ihren christlichen Nachbarvölkern zurückgeblieben waren; mit dem Christenthume stießen sie auch die Bildung zurück, sie waren im Rückschritte begriffen, verwilderten mehr und mehr. Denn ihre Abneigung gegen den Ackerbau nahm zu, je mehr sich die Lust zu Seeraub steigerte; sie waren um die Mitte des zwölften Jahrhunderts


1) Thietmar VI, 18.
2) Jahrb. XXIV, p. 16 ff.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 30 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die gefürchtetsten Seeräuber, weil Dänemark von schwachen Königen regiert wurde und innere Fehden seine Kraft verzehrten. Weit und breit schlichen sie an den Küsten der Ostsee, insbesondere an den Küsten der dänischen Inseln, umher und raubten, was sie fanden. Helmold erzählt uns (I, 52), daß sie in angeborner, unersättlicher Grausamkeit zu Lande und zu Wasser unstät umherstreiften und mit den ausgesuchtesten Qualen Christen tödteten, ihnen die Eingeweide ausrissen und um einen Pfahl wanden, andere zur Verhöhnung des Christenthums den Kreuzestod sterben ließen, den sonst nur die ärgsten Verbrecher bei ihnen zu erdulden hatten 1 ), und endlich solche, für die man ein gutes Lösegeld erwartete, bis zu ihrer Befreiung mit unglaublichen Martern quälten. Solche Raubzüge unternahmen bald Private, bald auch Fürsten. So ward 1132 Roeskilde von Wenden verheert 2 ), 1135 verbrannte der Fürst von Pommern, Ratibor, sogar Norwegens reichste Handelsstadt, Konunghella 3 ). 1136 zwangen die Ranen durch einen Einfall in Dänemark den König Erich Emund zu einem Zuge nach Arkona; sie begütigten diesen dann aber. durch das Gelöbniß, das Christenthum anzunehmen und einen Priester zur Unterweisung bei sich zu dulden; ein Versprechen, das sie alsbald wieder brachen 4 ). Die Züge, welche der Dänenkönig Erich Lamb wiederholt gegen die Wenden unternahm 5 ), erregten nicht sowohl Furcht, als Spott. Sie suchten ihn wieder in Dänemark auf, er floh vor ihnen und ließ ihnen gute Beute. Die Einfälle der Seeräuber überstiegen damals alles, was man bis dahin erlebt hatte 6 ). Gingen diese Angriffe nun auch vielleicht zumeist von Vorpommern aus, so betheiligten sich doch auch die Obotriten dabei. Vorzugsweise zu diesem Zwecke unterhielten sie ihre große Flotte 7 ). Der Kreuzzug im J. 1147, auf den wir noch zurückkommen, ward zumeist durch diese Seeräubereien veranlaßt. Wie feindselig sich damals auch die beiden Gegenkönige Svein und Knud einander gegenüberstan=


1) Sceleratissimos enim cruci affigendos autumant. Helm. I, 52. Danach ist Giesebrechts Behauptung (I, 54) : "Von Leibes= und Lebensstrafe findet sich unter den Wenden keine Spur", zu berichtigen. Auch die Urkunde des Fürsten Borwin für Doberan vomJ. 1192 (bei Lisch, Oertzen. Urk. I, p. 1 f. ) nennt schon Strafen an Hals und Hand.
2) Anon. Nestved. 1132. Annal. Wisbyens. 1133.
3) Giesebrecht II, 353 f.
4) Saxo Gramm. XIV, 661 (Ausg. von Müller und Velschow).
5) ductabat Saxo XIV, 672.
6) Helm. I, 67.
7) Helm. I, 63. 64.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 31 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den, sie konnten, wollten sie nicht alle Liebe ihres Volkes verlieren, nicht umhin, an dem Zuge Theil zu nehmen. Die Burg Dobin, welche man belagerte, war gerade als Bergeplatz der Seeräuber arg verrufen 1 ) ; die Obotriten hatten auch damals viel dänische Kriegsgefangene in Händen. Aber freilich hatte der Kreuzzug wenig Erfolg; von den Gefangenen wurden nur die zur Arbeit untauglichen und Greise freigegeben 2 ) ; es verbreitete sich sogar das Gerücht, die Deutschen hätten die Dänen um Geld verrathen. Wie oft die Wenden dann auch die schwere Hand Heinrichs des Löwen fühlen mußten, sie fuhren fort, Dänemark auszuplündern 3 ). Die Sachsen sahen dem ruhig zu; je mehr die Wenden auf diese Weise erwarben, desto mehr Tribut konnten sie ihnen wieder zahlen; und man war erzürnt auf König Svein, weil er seines Gegners sächsisches Söldnerheer bei Wiborg vernichtete 4 ). Feurig im Angriffe, aber wenig beharrlich im Kampfe 5 ), vermochte Svein den Wenden auf die Dauer nicht zu widerstehen. Wenn er 1149 6 ) einen Zug nach Arkona machte und auch 1151 7 ) den Wenden, als sie seine Festen zu beiden Seiten des großen Beltes zerstört hatten, bei Fünen eine Niederlage beibrachte, daß die dänischen Krieger sich die Finger an ihren eigenen Schwertern wund rieben 8 ) : so waren dies doch nur vorübergehende Erfolge. Man bildete deshalb zu Roeskilde einen Verein zur Vertilgung der Seeräuber. Gegen das Versprechen, ein Achtel der Beute abzugeben, nahmen die so Verbundenen alle dänischen Schiffe, die ihnen geeignet schienen, zu ihren Zügen mit, zu denen sie sich durch Beichte und Abendmahl stärkten 9 ). Leicht überwanden sie auch die vereinzelt in den Buchten lauernden Wendenfahrzeuge; sie nahmen deren 82 und entließen die darauf vorgefunden gefangenen Christen mit Kleidern beschenkt, in die Heimat 10 ). Aber dem Uebel ward doch damit nicht


1) insigne piratica oppidum nennt Saxo die Burg (p. 676).
2) Helm. I, 65: de captione hominum relaxaverunt omnes senes et inutiles, caeteris retentis, quos servitio robustior aptaverat aetas. Diese Bemerkung beweist, daß nicht nur von Kriegsgefangenen die Rede ist, die soeben bei der Belagerung etwa in die Hände der Wenden gefallen waren.
3) Helm. I, 68.
4) Helm. I, 70.
5) Saxo 683.
6) Ann. Lund., Ryens.
7) Die Zeitbestimmung ergiebt sich aus Helm. I, 70.
8) Saxo 687.
9) Saxo 687.
10) Saxo 688.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 32 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ganz gewehrt: verzweiflungsvoll bittet der König Svein den deutschen König Konrad, er möge seine Fürsten zur Erdrückung 1 ) der Wenden antreiben. Aber König Konrad starb schon am 15. Februar 1152; und sein Nachfolger Friedrich verfolgte seine eigenen Interessen im Süden und ließ Herzog Heinrich, seinem Vetter und Freunde, im Norden freie Hand. Dieser aber war lange nicht geneigt, den Räubereien der Wenden entgegenzutreten. Und dem König Svein, welchen Friedrich I. auf dem Merseburger Reichstage mit Dänemark belehnte, fehlte Umsicht in der Verwaltung des Landes und Kraft, es nach außen zu schützen. Ohne daß es eben sein Verdienst war, erlitten die Wenden im J. 1154 bei Kalvlunde (Knytl. 110), als sie im Begriffe standen, Roeskilde zu überfallen, einmal eine empfindliche Niederlage (Saxo 704) ; aber bald wiederholten sie ihre Verwüstungen in nur noch höherem Grade. An der ganzen Ostküste von Jütland lagen die Dörfer verödet, die Felder unangebaut; auf Seeland waren die Ostküste und die Südküste eine Einöde, die Heimat von Seeräubern; Fühnen war beinahe verlassen; die Bewohner von Falster hielten bald durch tapferen Widerstand, bald durch Verträge die Feinde von ihrer Insel ab; Laaland erkaufte von ihnen den Frieden durch einen Tribut. Auf Waffen und Burgen setzten die Dänen kein Vertrauen mehr; sie suchten nur noch durch Pfähle die Buchten unsicher oder unzugänglich zu machen (Saxo 706). - Da erkaufte sich Svein von dem Sachsenherzog Heinrich dem Löwen mit 1500 Pfund Silbers das Versprechen, gegen die Wenden einzuschreiten. Aber wenn dieser auch wirklich nachdrückliche Hülfe hätte leisten wollen, er konnte der Seeräuberei nur wehren, wenn er auch Rügen und Pommern unterwarf; und dies lag ihm damals noch ferne.

In diesem wüsten Leben verwilderte das Wendenvolk; so lange diesen Seezügen nicht gewehrt wurde, war an ein Gedeihen der Mission nicht zu denken. Wir werden daher auf die Versuche, denselben Einhalt zu thun, und auf das immer wiederkehrende Hervorbrechen dieses Uebels weiterhin zurückkommen müssen. Die Deutschen und die Dänen tadeln an den Wenden (ihren Feinden), daß sie grausam und lügenhaft, hinterlistig, treulos und unbeständig seien 2 ) ; und die Geschichte giebt uns Beispiele genug von ihrer Grausamkeit, ihrer List und ihrer Untreue gegen Fremde, denen sie keinen Anspruch


1) ad depressionem. S. das Schreiben bei Lappenberg I, S. 184 (aus Martene et Durand: Amp. Collect. II, 495).
2) Vgl. z. B. Saxo 755. Thietmar VI, 18.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 33 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auf ihr Recht zugestanden. Daneben aber preist Helmold ihre große Gastfreundschaft. Niemand durfte einen Gastfreund erst suchen, vielmehr wetteiferten alle in der Aufnahme der Gäste. Was nur immer Ackerbau, Fischerei und Jagd boten, ward freigebig gespendet. Je mehr Einer auf diese Weise verschwendete, für desto tapferer galt er; und die eitle Begier nach diesem Ruhme verführte viele zu Diebstahl und Raub; denn die Gastfreiheit gewährte dafür Entschuldigung. Was man Nachts gestohlen habe, hieß es, solle man am andern Tage unter die Gäste vertheilen. Kam der seltene Fall vor, daß jemand einen Fremdling aus seinem Hause wies, dem durfte Haus und Hof angesteckt werden; alle verwünschten ihn als ehrlos und gemein 1 ). Insbesondere ward diese Sitte auch an den Rujanern gelobt 2 ). Es wird aber mehr oder weniger auch von den übrigen Wenden gelten, was Helmold weiter von den Rujanern erzählt, daß nämlich kein Bettler unter ihnen gefunden ward, und daß Kranke und Altersschwache der sorgsamen Pflege ihrer Verwandten zufielen. Denn "Gastfreundschaft", sagt Helmold, "und die Sorge für die Eltern behaupten bei den Wenden unter den Tugenden den ersten Rang 3 ) ".

Sonst sind wir über das Familienleben der Obotriten nicht näher unterrichtet; was wir aber über die Pommern in dieser Hinsicht erfahren, erweckt keine günstige Vorstellung. Denn unter ihnen, wie bei andern Slavenstämmen, war Vielweiberei sehr verbreitet 4 ) ; und die Mütter selbst tödteten neugeborene Töchter, wenn sie bereits mehrere im Hause hatten 5 ). Auch daß eine Wittwe sich mit dem Leichnam ihres Mannes verbrennen ließ, war wendischer Brauch; indessen ist es von den Obotriten nicht ausdrücklich bezeugt. Ueber Weib und Kind aber ging dem Wenden die Freiheit. Wenigstens lesen wir bei Widukind, daß 929 die Besatzung von Lenzen es über sich gewann, für ihren eigenen freien Abzug ihre Weiber und Kinder mit den Knechten in die Kriegssclaverei zu geben 6 )


1) Helm. I, 82, §. 9.
2) Helm. II, 12, §. 12.
3) Helm. II, 12, §. 12.
4) Zahlreiche Beispiele bei den Biographen des heil. Otto. Vgl. z. B. Herbord II, 21 (Pertz, Scr. XII, 786).
5) Ebbo II, 5, 12 (Pertz, Scr. XII, p. 847, 851) u. a.
6) Widuk. I, 36 (Mekl. Annal. p. 26). - Daß die Wilzen ihre Eltern sollten gefressen haben mit der Behauptung, sie hätten dazu mehr Recht als die Würmer, ist ein Märchen, das auf der Verwechslung der wendischen Wilzen mit den Wilzen (Riesen) der Sage beruht. (S. Mekl. Annal. p. 58). Giesebrecht sollte jene gräßliche Unsitte (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 34 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Was endlich die religiösen Vorstellungen anbetrifft, welche Berno bei den Wenden zu bekämpfen auszurotten hatte, so giebt es vielleicht keine Wissenschaft, die sich mit so dürftigem Material zu behelfen hätte, und deren Stoff mit so viel Phantasien ihrer Bearbeiter umhüllt wäre, als die slavische Mythologie überhaupt 1 ). Speciell von den Obotriten und Wagriern wissen wir eigentlich nichts weiter, als was uns Helmold im 52. und im 83. Capitel überliefert hat. Danach nahmen die Wenden nicht in Abrede, daß außer den mannigfachen Götzen denen sie Fluren und Wälder, Leiden und Freuden zuschrieben, ein Gott im Himmel sei, der über die anderen herrsche. Aber dieser, meinten sie, kümmere sich ausschließlich um himmlische Dinge. Für sie selbst war er demnach unnahbar und unzugänglich; es wird auch nicht erwähnt, daß sie diesem Opfer gebracht hätten. Vielmehr standen die Menschen nach dieser Anschauungsweise zunächst unter dem Einflusse der anderen Götter. Von diesen nahmen die Wenden an, daß sie aus dem Blute jenes obersten Gottes im Himmel entsprossen seien; und je näher einer von ihnen demGott der Götter stünde, desto höher und mächtieger sei er. Alle diese Götzen bildeten aber gewissermaßen ein System, und zwar nicht nur ein genealogisches, sondern jedem sollte von dem obersten Gotte seine bestimmte Thätigkeit, sein Amt, zugewiesen sein. Die Naturkräfte waren also personificirt; der Ursprung ihres harmonischen Wirkens ward einem obersten der Götter beigelegt, der doch außerhalb dieses irdischen Schauplatzes stehen sollte; ihre Zahl selbst war so groß, als die Reihe der Naturkräfte, d. h. unendlich, ihre Mannigfaltigkeit entsprach dem verschiedenen Umfang oder der verschiedenen Stärke, mit der diese oder jene Naturkraft auftritt. Aber auch für die Gegensätze im Naturleben hatten die Slaven ein aufmerksames Auge. Wenn insbesondere die Sonne, als die Trägerin des Lichtes und der Wärme, unter den Naturmächten am bedeutendsten hervortrat, und bei den verschiedenen Slavenstämmen sich in der Regel auch in einem obersten Götzen noch Merkmale eines Sonnengottes nachweisen lassen, so fanden daneben doch die Gegensätze von Licht und Finsterniß, Ober= und Unterwelt, von Himmel und Erde, von Sommer und Winter ihren Ausdruck in der slavischen Götterlehre, je mehr die Natureindrücke sich in der heidnischen Phantasie zu Göttern personificirten.


(  ...  ) auch nicht für Kriegszeiten oder "vielleicht während verwildernder Hungersnoth" als historisch gelten lassen.
1) Ueber die Unechtheit der Prilwitzer Idole f. Lisch, Jahrb. XX, 224 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 35 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Es entstanden allmählich ganz dualistische Vorstellungen: neben den weißen Lichtgöttern standen schwarze Götter der Finsterniß. Je mehr man aber diese Götzen ethisch gestaltete, desto mehr ging der physische Gegensatz von Licht und Finsterniß in den ethischen Gegensatz von gut und böse über. Wenn die Wenden bei ihren Gelagen, die besonders bei Opferfesten gehalten wurden, die Schale herumgehen ließen, so sprachen sie über diese nicht sowohl Segensworte, als vielmehr Fluchworte, und zwar unter Nennung eines guten und eines bösen Götzen. Ohne Zweifel verwünschten sie den letzteren und nannten den ersteren, indem sie ihm den Sieg über den bösen Gott, und damit sich selbst Glück von jenem wünschten. Denn sie behaupteten, wie Helmold weiter erzählt, alles Glück gehe von einem guten Gotte, alles Unglück von einem bösen aus, den sie daher auch "Diabol" oder Ezerneboch, d. h. schwarzen Gott, nannten. Dieser schwarze Gott hatte demnach seinen Gegensatz am weißen Gott, Belboch. Aber es blieb nicht bei diesem einen Gegensatz von Licht und Finsterniß; die Siwa z. B., die Lebensgöttin, hatte auch ihre Gegnerin an der Todesgöttin, der Morana, die uns bei anderen Slaven genannt wird. Es standen in der Götterlehre dieses Volkes überall persönliche Gewalten so schroff einander gegenüber, daß es darum bei den Wenden "wegen des gegenseitigen Hasses der Götzen sehr selten zu Schwüren kam". Denn es galt die Ansicht, daß wer beim Schwure einen Gott anriefe, damit einem anderen abschwüre.

Gewinnen wir aus diesen kurzen Angaben nun auch im allgemeinen eine Vorstellung von der religiösen Anschauungsweise der Wenden, so ist es doch andererseits sehr schwierig bei der großen Mannigfaltigkeit, zu der sich die Vorstellungen der einzelnen Stämme (nach localen Bedingungen und nach historischen Verhältnissen, welche vor aller geschichtlichen Kunde liegen, ) entwickelt hatten, die Götterlehre eines einzelnen Stammes, z. B. der Obotriten, zu veranschaulichen. Denn jene ursprüngliche kosmische Auffassung ist zu der Zeit, die uns beschäftigt, längst zu einer ethischen umgestaltet. Ein vollständiges System von Göttern mochte sich hie und da ein Priester entwickeln; aber dem Volksglauben war es hier so fremd wie bei jedem anderen Volke. Je nachdem ein Stamm sich durch diesen oder durch jenen Götzen besonders begünstigt glaubte, trat dieser neben anderen in den Vordergrund; für dieselbe Bedeutung, z. B. eines Sonnengottes oder Kriegsgottes, begegnen wir bei verschiedenen Völkern ganz verschiedenen Namen; der Zwantewit und der Rugiäwit waren Kriegsgötzen der Rujaner, den Gerowit

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 36 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

verehrte man als solchen zu Wolgast 1 ). Und es wird manchem Götzen ein Gebiet des Waltens beigelegt, das ihm ursprünglich fern lag, wie z. B. ein Sonnengott, weil er siegreich die Finsterniß bekämpft, allmählich zum Kriegsgotte wird.

Die ersten und vorzüglichsten Götzen, die von ganzen Völkern der sächsischen Mark als die Hauptgötzen anerkannt wurden, waren nach Helmold "Prowe, der Gott des oldenburgischen Landes, Siwa, die Göttin der Polaben, und Radigast, der Gott des Obotritenlandes. Diesen waren Priester und Opferspenden und mancherlei religiöse Verehrung geweiht". Sie hatten also einen öffentlichen Cultus als Landesgottheiten. Von diesen dreien ist nur Prowe, d. h. Gott des Rechts 2 ), nicht weiter als in Oldenburg bezeugt. In seinem Hain kamen der Fürst und der Priester jeden Montag mit dem Volke zur Gerichtssitzung zusammen. Der Name ist ein ethischer Begriff, also gewiß kein ursprünglicher Götzenname, sondern Anfangs wohl nur ein Beiname. Welchen Hauptnamen dieser verdrängt hat, und ob die Obotriten denselben Gott unter demselben Namen, aber als einen untergeordneten, verehrten, oder ob unter einem anderen Namen, das bleibt uns unbekannt. Dagegen dürfen wir sicher annehmen, daß die Siwa auch bei den Obotriten, wenn auch nicht als die höchste Landesgottheit, Verehrung gefunden hat. Denn ihr Dienst war weit verbreitet, auch in Böhmen kannte man sie; und wenn es auch nicht diplomatisch zu erweisen ist, daß der ehemalige Name der Stadt Schwan: Siwan noch eine Spur des Namens dieser Göttin enthält, so spricht die enge politische Verbindung, in welcher Polaben und Obotriten Jahrhunderte lang gestanden haben, dafür, daß die Hauptgöttin des einen Stammes nicht ohne Verehrung des andern geblieben ist.

In dem alten böhmischen Glossar, Mater verborum genannt und im Jahre 1102 abgefaßt, wird die Siwa als Spenderin des Getreidesegens bezeichnet und der römischen Ceres verglichen 3 ). In einer Initialzeichnung dieses Glossars sehen wir eine weibliche Figur mit nicht sehr langem, ein wenig gelocktem Haare und entblößter linker Schulter; in der rechten


1) Herbord III, 6. Ebbo III, 8.
2) Jus est humanum: prauo, Mater verb. p. 12. Fas, lex diuina est: prauda, Mater verb. p. 7. Es ist schon anderweitig bemerkt worden, daß das o in Prowe mehr dem Lettischen entspricht, das Slavische eher a erwarten ließe.
3) "Ceres, fruges, frumentum, vel dea frumenti: siua", p. 5; Dea frumenti, Ceres: Sius", p. 6.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 37 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Hand hält sie eine Aehre 1 ), in der linken eine Blume. Eine Umschrift deutet: " e ST A . SIV A " 2 ).

Der Hauptgötze der Obotriten, der Radigast, ist ebenfalls ein weithin unter den Slaven bekannter und verehrter Gott. Daß die Polaben an seinem Dienste Theil nahmen, bezeugt der Name des Flusses Radegast, an dem auch ein gleichnamiger Ort liegt. Die Mater verborum nennt ihn Radihost und vergleicht ihn dem römischen Mercurius. Das giebt uns freilich wenig Aufschluß über sein Wesen, und die Deutung des Namens ist ungewiß. Bekanntlich war Jahrhunderte lang die Radigastburg zu Rethra im Redarierlande 3 )


1) Oder eine Blume? - S. die Abbildung zu v. Quast und Otte: Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst, I, S. 165.
2) Die Wenden, welche Heinrich III. bekriegt hatte, also die Liutizen um Werben, verehrten nach Wilhelm von Malmesbury (Mekl. Annalen p. 70) die "Fortuna" und füllten das Horn in ihrer Rechten mit Meth (hydromellum) ; und am großen Feste, das auf den 30. November fiel, prophezeieten sie dann, wenn sie das Horn noch gefüllt fanden, daraus ein gesegnetes Jahr. Der Schriftsteller wählt den Namen "Fortuna" wohl, weil diese ein Füllhorn trug und die Wendengottheit auch ein Horn in der Rechten hielt. Vermutlich war diese die Siwa. Vgl. übrigens weiter unten über den Zwantewit.
3) Ich gehe davon aus, daß die Radegastburg, welche Thietmar VI, 17. 18 (Pertz, Scr. III, 727; Mekl. Annal. p. 57. 58) beschreibt, identisch ist mit Adams (II, 18) und Helmolds Rethra. Was Giesebrecht I, 68 dagegen einwendet, kann mich nicht von dem Gegentheile überzeugen. Es ist einmal nicht recht denkbar, daß sich in einem Lande von dem Umfange des Redarierlandes zwei Tempelstätten für so viele, oder vielmehr alle Götzen des Volksstammes gefunden hätten. Dies scheint Giesebrecht auch selbst zu fühlen; denn er ist geneigt, die Riedegostburg ins Land der Circipaner zu verlegen, in offenem Widerspruch mit Thietmars Angaben. Und ans Meer gelangt G. damit doch nicht; denn Circipanien reichte nur bis an die Trebel und die obere Reknitz, nirgends bis an das Meer (S. Mekl. Annalen S. 118). Es bleibt also nichts übrig, als "mare" bei Thietmar in der Bedeutung eines Landsees zu nehmen, wie derselbe Schriftsteller (II, 14) und Widukind (I, 36; Mekl. Annal. S. 25) das Wort nachweislich gebraucht haben. Der Widerspruch über die Zahl der Thore hebt sich aber, wenn man mit Giesebrecht neun Thore hinter einander annimmt, wozu Adams Vergleich mit der Styr nöthigt. Durch diese Thore gelangte man von Süden her zu dem Werder in der Lieps, auf welchem Rethra lag (Voll, Archiv für Landeskunde 1853, S. 67. 68). Und neben der Kriegsstadt, dem Wohnplatz auf dem Werder, lag die dreieckige Radegastburg mit drei Thoren, deren eines zum See hinführte, während die beiden anderen nach dem Wohnplatze zu lagen. Andere Vermuthungen habe ich in den Mekl. Annalen S. 127b beurteilt. Luarasici ist eine falsche Lesung statt Zuarasici. Bekanntlich schreibt der Erzbischof Brun in seinem Briefe an den (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 38 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hoch geehrt, wo er, wenigstens früher, den Beinamen Zuarasici führte. Sein künstlich aus Holz gearbeiteter Tempel ruhete auf Hörnern und Geweihen verschiedener Thiere und war an der Außenseite mit mannigfaltigen Bildern von Göttern und Göttinnen geschmückt. Im Innern desselben standen Bildsäulen, mit Helm und Panzer angethan, schrecklich anzusehen, Darstellungen der verschiedenen Götzen, deren Namen darunter eingegraben waren. Die erste Stelle unter ihnen nahm der Zuarasici ein, dessen Bild von Gold strahlte, und dem ein Bette oder Thron (lectus) mit Purpur geziert war. Den Namen Rethra deutet Schafarik 1 ) nicht unpassend Ratara (von rat=Krieg), Kriegsstadt, und der Name Zuarasici bezeichnet den Radegast als einen Kriegsgötzen. Hier wurden die Feldzeichen aufbewahrt, und zwar von den "Dienern" (Priestern), die auch durch Loose und durch das geheiligte Roß den Willen des Götzen zu erforschen suchten. Eilte das Volk in den Krieg, so begrüßte es zuerst diese Burg; kehrten die Sieger heim, so brachten sie zu diesem Tempel ihre Gaben; und vermittelst der Loose und des heiligen Rosses ward sorgfältig erkundet, welch Opfer dem Götzen angenehm wäre. Man opferte ihm Thiere und Menschen.

Von der kosmischen Bedeutung, welche Radegast früher ohne Zweifel gehabt haben wird - sein weissagendes Roß deutet auf einen Sonnengott - hatte sich nichts mehr erhalten. Und die genaue Verbindung, in welcher die Obotriten noch im Jahre 1066 zu dieser Tempelburg standen, als sie dem Götzen das Haupt ihres frommen Bischofs Johannes opferten, berechtigt zu der Vermuthung, daß die Obotriten die Auffassung der Redarier von diesem Götzen theilten. Sie werden ihn, wie diese, vorzugsweise als Helfer im Kriege verehrt, aber auch zu anderen Unternehmungen Orakel bei ihm gesucht haben. Denn auf diesen beiden Momenten beruhte vorzugsweise das Ansehen eines Götzen, auf den Siegen seiner Verehrer und auf den Erfolgen, die er richtig sollte geweissagt haben. Je höher nun aber in der zweiten Hälfte des eilften Jahrhunderts, besonders durch Crutos weitreichende Herrschaft, die Macht des rujanischen Königsgeschlechtes und seines Volkes stieg 2 ) ; und je mehr das Ansehen der Redarier allmählich sank,


(  ...  ) Kaiser Heinrich II. (Mekl Annalen I, 56) den Namen Zuarasi. Die Silbe zuar entspricht dem polnischen Worte swar und den russischen swara und swar = Streit, Kampf.
1) Schafarik: Slawische Alterthumskunde II, 580.
2) Vgl. Helm. I, 36: (Rani) gentes, quas armis subegerint, fano suo censuales faciunt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 39 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

desto mehr hob sich das Ansehen des Zwantewit, des "heiligen Siegers" oder "heiligen Sehers" (wie der Name gedeutet wird) 1 ), und seiner Tempelburg auf dem Vorgebirge Arkona. Im Vergleiche zu ihm erschienen den Wenden alle anderen Götzen nur noch als Halbgötter 2 ). Sein Tempel ward ein Mittelpunct für das Heidenthum in der sächsischen Mark; aus allen Wendenländern von Rügen bis nach Wagrien hin wurde diesem ein jährlicher Tribut geleistet 3 ).

Die Priester des Zwantewit erzählten dem Volke, das weiße Roß des Götzen werde am Morgen oft mit Schweiß bedeckt und mit Koth bespritzt gefunden, der Götze sei dann bei nächtlicher Weile gegen seine Feinde zum siegreichen Kampfe ausgezogen 4 ). Sonst aber glaubte man nicht, daß er seine Verehrer in den Krieg begleite (wie etwa der Wuotan auf weißem Rosse den Deutschen vor der Schlachtreihe erscheinen sollte), stellte aber sein unbedingtes Vertrauen auf sein Pferdeorakel. Ohne ein solches Orakel gesucht zu haben, ward kein Krieg, keine Seefahrt unternommen.

Für die Rujaner war Zwantewit aber auch der Geber des Erntesegens; darum ward ihm nach der Ernte ein Fest gefeiert, bei welchem Mäßigung im Essen und Trinken für Frevel galt. Je nachdem der Priester dann in dem Horn, welches der Götze in seiner Rechten hielt, den vorjährigen Meth 5 ) mehr


1) Vgl. Helm II, 12: Adeo autem haec superstilio apud Ranos invaluit ut Zuantevit, deus Rugianorum, inter omnia numina Slavorum primatum obtinuerit, clarior in victoriis, efficacior in responsis.
2) Helm. I, 52: Inter multiformia autem Slavorum numina praepollet Zuantevith, deus terrae Rugianorum, utpote efficacior in responsis, cuius intuitu caeteros quasi semideos aestimabant.
3) Helm. II, 12: Etiam nostra adhuc aetate non solum Wagirensis terra, sed et omnes Slavorum provinciae illuc tributa annuatim transmittebant, illum deum deorum esse profilentes. - Vgl. Saxo XIV, 825 von den Rujanern: Nummus ab unoquoque mare vel foemina annuatim in huius simulacri (Zwantewit) cultum doni nomine pendebatur. - Die Circipaner leisteten dem "St. Vit", wie Die Annal. Corbeienses den Zwantewit nannten, 1114 wenigstens:annuatim - aut vulpinam pellem aut bis terdena nomismata Bardenwiccensis monetae simillima vel propria de uniuscuiusque soli sui unci cultura, quem nostrates aratrum vocitant (Pertz, Scr. III, Mekl. Annalen S. 145). Die Höhe des Tributs aus den Ländern der Obotriten, Polaben und Wagrier ist nicht überliefert.
4) Saxo 824.
5) Merum sagt Saxo 824. Vgl. S. 37 Anm. 2 die aus Wilhelm von Malmesbury angezogene Stelle (Mekl. Annalen p. 70).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 40 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

oder weniger ausgetrocknet fand, weissagte er ein unfruchtbares oder ein fruchtbares Jahr und ermahnte zu sparsamem oder vollem Genusse des Erntesegens. Den Rest des Meths goß er zu den Füßen des Götzenbildes aus, bat den Götzen um seine und des Vaterlandes Wohlfahrt und um Zunahme der Mitbürger an Macht und Sieg, leerte dann einmal das Horn und steckte es neugefüllt wieder in die rechte Hand des Götzen. Auch hinter einen Kuchen fast von Menschenhöhe verbarg sich der Priester; und konnte ihn das Volk dann noch sehen, so wünschte er, daß dies im nächsten Jahre nicht der Fall sein möge, und damit reicheren Erntesegen.

Ob Zwantewit diese ursprüngliche Bedeutung eines das Getreide zeitigenden Sonnengottes auch für seine Verehrer außerhalb Rügens gehabt hat, ist zweifelhaft 1 ). Daß er an mehreren Orten Tempel und Priester, aber von untergeordneter Bedeutung gehabt hat, sagt uns Saxo Grammaticus 2 ).

Fügen wir nun zu diesen Götzen noch den Goderac 3 ), den Gott der Kiziner, von dessen beigelegten Eigenschaften wir übrigens nichts wissen, hinzu, so ist damit die Zahl der Götter, deren Verehrung in Melkenburg uns ausdrücklich bezeugt wird, erschöpft. Daß hier aus der großen mythologischen Stammtafel des wendischen Götterglaubens noch viele verehrt worden sind, leidet keinen Zweifel, da Helmold von einer großen Mannigfaltigkeit ihrer Gebilde, von zwei=, drei= und mehrköpfigen Bildern spricht 4 ), während die von ihm genannten Götzen solche nicht hatten.


1) In der Mater varborum heißt es p. 3: Ares, bellum: 9 Suatouytt; p. 13: Mauors: Zuatovit. Da wird also Zwantewit auch nur als Kriegsgötze aufgefaßt.
2) XIV, 826.
3) Lisch, Jahrb. VI, 70.
4) Die Wahrnehmung, daß die Wenden 0rtschaften nach ihren Götzen benannten, wie Radegast, Goderac läßt die Vermuthung zu, daß sich auch aus anderen Namen von Oertern noch die Verbreitung anderer Götzen ergiebt. Indessen ist der Versuch, den Klöden (Märk. Forschungen III, 193) in dieser Richtung mit großem Fleiße angestellt hat, doch noch nicht als gelungen anzusehen; und auch ein neuer Versuch muß so lange als bedenklich gelten, bis die Quellen der slavischen Mythologie kritischer untersucht, und das historisch Sichere schärfer von mythologischer Combination gesondert wird. Aber auch dann bleibt immer noch die Schwierigkeit zu überwinden, daß wir oft nicht wissen, ob die Ortsnamen nicht direct aus den Wurzelsilben abgeleitet sind, von welchen auch die Götzennamen herstammen. Es ist kaum zu zweifeln, daß die beiden Dörfer Vitlübbe bei Gadebusch (1235: Vitelubbe) und Lübz, ihren Namen von dem Götzen Vitelubbe haben, den die mittelalterliche Legende von den angeblich bei Ebstorf 880 gefallenen Märtyrern (bei Leib= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 41 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Sehr merkwürdig ist aber, was Helmold 1 ) von der Art


(  ...  ) niz, Scr. Brunsv. I, 191) mit "Suetobuck und Radegast nennt und der wahrscheinlich der "gude Lubbe ist, den man noch 1462 bei Halle kannte. Es mag auch sein, daß "Boldebuck" eine Entstellung von "Belboch" ist; aber nachzuweisen ist dies nicht (schon im 14. Jahrhunderte geben die Urkunden Bolbebuck). Ob Dev=Winkel (im Amte Güstrow) und Deven (im Amte Stavenhagen) wirklich von der Devana oder Dewa, die der Diana verglichen ward, ihre Namen empfangen haben, lasse ich dahingestellt Etwas wahrscheinlich ist die Ableitung des Namens Jazenize (wie 1167 der Bach bei dem Orte gl. N. genannt wird) von dem Namen desGötzen Naßni (Mat. verb. p. 11, wo er mit der Isis verglichen wird, während ihn die Polen der Bedeutung seines Namens gemäß =iasny bedeutet helle - als Himmelsgott verehrten) ; wenn aber Jessentz mit Form Jessen zusammengebracht wird, so liegt iezzen, d. h. Esche, eben so nahe. Sehr fraglich ist es doch auch da baba als Appellivum, "die Alte" bedeutet, ob Bobbin (I256) : Babine), Babin (1282 bei Güstrow) und Babst (1267: Babitz) wirklich nach der "goldenen Alten"" benannt wurden, welche besonders bei den Russen Verehrung fand - Vielen (1170 Vilim), Vielist, Vellahn(Vilan) führt Klöden auf Wila zurück;ob man dabei übersehen darf daß jetzt wenigstens jenes V nicht wie W gesprochen wird, müßte man noch erst ermitteln, - In dem Ortsnamen Parum erkennt Klöden den Namen des Donnergottes Perun; aber der Ortsname lautete früher Parem (wie im Zehntenregister). Man ist andererseits wohl geneigt gewesen, Parcow (wo zuerst das Kloster "Sonnenkamp"gegründet ward) und Parchim (bei welcher Stadt sich auch ein Sonnenberg befindet) auf Perkunas (wie der Perun bei den Letten hieß) zurückzuführen; aber die Vermuthung st sehr bedenklich, weil wir nicht wissen, was parc bedeutet. Für "Sonne" haben die Slaven kein ähnliches Wort, Sonnencamp wird darum auch kaum eine Uebersetzung von Parcow sein. Und der Perkunas ward damals vermuthlich nicht mehr als Sonnengott aufgefaßt, sondern als ein Donnergott. An der fremdländischen Form möchte sonst vielleicht nicht groß Anstoß zu nehmen sein, wenn wir. erwägen, wie nahe der Ortsname Potrems (1373: Potremetze) dem Namen des preußischen Götzen Potrimpos steht, und das Prowe (S. 36 Anm. 2) für eine mehr lettische Form gilt. - Wenn Con - ow von kon = Pferd seinen Namen hat, warum soll man dann Tur - ow nicht unmittelbar von tur - Auerochs ableiten? Dennoch macht Klöden den Umweg, an des Radegast "Stier=Awatar" zu denken; und dieser ist doch(wenigstens unter den westlichen Wenden ) so wenig sicher nachgewiesen als der "Löwen - Awatar". den Hausch (Wisseschaft des slawischen Mythus 121) aus der falschen Lesart Luarasici statt Zuarasici construirt hat. - Trotz aller dieser Bedenken wäre es dennoch wünschenswerth, wenn Forscher die der slavischen Sprachen mächtig sind, Klödens Forschungen fortsetzten. Nur erscheint das dringend geboten, daß man zunächst die ältesten Formen der Ortsnamen ermittele damit man nicht z B mit Klöden Dassow auf den Götzen Dazbog zurückführe. Denn von Dazbog liegen die ältesten Formen jenes Namens: Derithsewe (bei Helmold) und Dartzowe (in Urkunden ) doch weit ab.
1) I, 52: Praeter lucos atque penates, quibus agri et oppida (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 42 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Weise, wie sich die Wenden ihr Götzen vergegenwärtigten, erzählt. Er stellt neben die Götzen, welche wir als Götter eines ganzen Landes besprochen haben, die "Penaten" (die keinen allgemeinen Cultus hatten) und die Haine. Genauer drückt er sich dann ein anderen Mal so aus, daß ein Theil der Götter als in Hainen wohnend gedacht würde, und diese weder Tempel noch Bilder hätten, während den anderen in Tempeln Bilder von den Gestalten, die man ihren beilegte, errichtet seien. Von den Tempeln aber, die in jedem Bezirk des Liutizenlandes lagen, und von den Verehrungsstätten der Götzen, die die Orte und die Fluren im Obotritenlande erfüllten, ist uns kaum eine sichere Spur geblieben 1 ), die uns eine An=


(  ...  ) redundabant, primi et praeciqui erant Prove deus Oldenburgensis terrae, Siwa dea Polaboum, Radigast deus terrae Obotritorum. - I, 83: Hi enim simulacrorum imaginarias formas praetendunt de templis. veluti Plunense idolum, cui nomen Podaga; alii sylvas vel lucos inhabitant ut est Prove deus Aldenburg, quibus nullae sunt effigies expressae. Multos et duobus vel tribus vel co amplius capitibus exculpunt.
1) Daß bei Malchow ein Götzentempel stand und 1147 zerstört wurde. wissen wir aus den Annal. Magdeb. zu diesem Jahre). Vielleicht stand er auf dem "Wiwerbarg " einem Burgwalle. - Den Tempel der Circipaner, um welchen diese den Redariern mit ihrem Tempel zu Rethra nicht mehr denVorrang lassen wollten und daher zur Zeit Gottschalks mit ihnen in Krieg gerieten, können wir nicht mehr nachweisen Im Kizinerlande hatte der Goderac seine Tempelstätte, Goderac genannt, höchst wahrscheinlich (wie wir im 10. Capitel zu beweisen gedenken) zu Kessin Als eine zweite Tempelstätte giebt sich durch den Namen Swante Wustrow (heilige Insel) Fischland zu erkennen. Auf dem alten Tempelwalle steht jetzt die Kirche zu Wustrow (Lisch, Jahrb. XXVII, 185). Ein Heidenholz (Holz in der Heide?) liegt zwischen Heinrichsdorf und Peetz im RO. von Rostock. Im eigentlichen Obotritenlande können wir nicht einmal dieStätten angehen, wo der Landesgötze Radegast angebetet ward. Wenigstens bei dem gleichnamigen Dorfe (im Westen von Schwan ) finden sich bisher keine Spuren einer Tempelburg. Als Brunward dem Kloster Amelungsborn 1224 die Parochie Satow bestätigte und dazu auch "Radegoust" legte, bemerkte er, die Gegend um Satow sei bis zur Ankunft der Amelungsborner (1219) ein des Grauens und wüster Wildniß gewesen (Jahrb. XIII, 270) ; doch sagte man bis damals auch von anderen Orten. (Ein Heidenholz nennt Schmettau auf seiner großen Karte im RO. der wendischen Burg Retschow ). Wenn wir den Tempel des Radegast bei Meklenburg zu suchen haben, so möchte man zuerst wegen des Spottnamens, den die Christen ihm gaben, an den Ort "Düvelserß" (1372) denken, der östlich von dem Dorfe und Hofe Meklengurg lag, zu Anfang des 17 Jahrh. aber "Neuhof" genannt wurde und unter diesem Namen lange als Schäferei bestand. Jenen Spottnamen hatte übrigens noch im 16. Jahrh. auch ein Ort auf der Feldmark Biezen und nachweislich schon (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 43 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schauung gewähren könnte. Und Helmold faßt sich kurz. Er beschreibt uns (I, 83) mit wenigen Worten den Hain des Prowe als einen ringsum mit Holz eingehegten Waldesraum, in den man durch zwei Thore gelangen konnte. Innerhalb desselben standen nur geheiligte Eichen. Bei den Pommern finden wir auch, daß einzelne Eichen oder eine Eiche mit einer Quelle Verehrung empfingen 1 ), bei den Böhmen sogar Steine und Höhen 2 ). In unseren Gegenden mochte es nicht anders sein; wenigstens ward den Wagriern das Schwören bei Bäumen, Quellen und Steinen untersagt 3 ). - Zwischen dieser


(  ...  ) im 14. Jabrh. (nach Dr. Crulls Mittheilung) auch ein Haus in Wismar. Wenn Schwan (Siwan) wirklich nach der Siwa benannt ist, so mag der Opferstein im Linbenbruche (Jahrb. II. B. 111) noch zu ihrem (Dienste benutzt sein, - Zu Alt=Doberan (Althof) zerstörte Pribislav nach Kirchbergs Angabe "Abgötter". Vor der Capelle zu Althof liegt jetzt (seit 1851) ein in der Nähe gefundener Stein mit einer künstlichen, schalenförmigen Vertiefung, allem Ansehen nach ein Opferstein. - Ganz im Westen des Obotritenlandes, auf der Feldmark Wischendorf im alten Lande Darzowe, eine Meile von der alten Burg Darzowe, liegt ein Burgwall, der seiner Lage nach nicht wohl zur Vertheidigung gedient haben kann, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach eine Tempelburg trug. (Die einwandernden Deutschen ersetzten die ihnen unbekannente, dort verehrte Wendengottheit durch die ihnen geläufigere Frau Erke (oder Harke) und benannten denn Wall "Harkenwall" (wie er noch aus einer Karte aus dem 16. Jahrh. heißt), den anstoßenden See Erkense, ihr eigenes Dorf Deutsch Erkense; und was sie den Wenden ließen, ward ein Dorf "Wendisch Erkense". (Im Ratzeb. Zehntenregister heißt es "in parrochia Dartsowe: Erkense Teutonicum nullum beneficium est. Erkense Slavicum Slavi sunt, nullum beneficium est). Mit dieser Benennung von einer Frau aus der deutschen Mythologie vergleiche man übrigens, daß der Burgwall bei Laschendorf unweit Malchow "Wiwerbarg" genannt wird, und daß der See, an welchem, der Burgwall unweit Weberin liegt [Willebrand, Jahrb. XX, 302], "Frugensee" (Frauensee) heißt. - Ob man zu den wendischen Cultusstätten noch den hochgelegenen Wallberg bei Jlow [Jahrb. VII 167 168] rechnen darf, ist äußerst zweifelhaft. und nicht minder fraglich, ob der Opferplatz bei Boitin [Jahrb. IV, B, 79] hierher zu ziehen ist. Allem Anscheine nach gehören sie beide einer früheren Bevölkerung Meklenburgs an. Vgl. noch Jahrb. VIII, 4, IX, 404 über den Freiensteinberg bei Parkow und Bützow.
1) Herbord II, 31: Quercus ingens et frondosa et fons subter cam amoenissimus, quam plebs sacram aestimans - colebat. Vgl. Silva Jovis, quercum significat: dubraua Mat. verb. p. 20.
2) Hactenus multi vittant, velut pagani, hic latices seu igne s colit, iste lucos et arbores lapides adorat, ille montibus sive collibus litat, Cogm. Prag. Chron, Boem. I, 4,
3) Helm. I, 83
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 44 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Verehrung von Naturgegenständen und der Anbetung der Götzenbilder von menschlicher Gestalt lag aber noch das weite Gebiet der symbolischen Götterdarstellung, indem man sich die Gegenwart eines Götzen an einem Emblem, an einem Schilde, einer Fahne, oder einer Lanze versinnlichte 1 ) Doch mangeln uns bestimmte Zeugnisse in Bezug auf die Obotriten 2 ). Aber es bleibt uns auch ebenso verborgen, wie die hiesigen Wenden sich ihre Götzenbilder gestalteten. Im allgmeinen sehen wir bei den Wenden dieselben Entwicklungsstufen des Götzenthums wie bei andern Heiden: sie kamen von der Naturverehrung allmählich, je mehr sie sich ihre Götter, d. h. die als Naturmächte gedachten Naturkräfte und ihre Träger, von ihrer kosmischen Stellung auf das ethische Gebiet herüberzogen und vermenschlichten, zum Bilderdienst; beteten sie Anfangs statt des Schöpfers dessen Werke an, so verehrten sie später ihrer eigenen Hände Werk. Aber die menschliche Gestalt genügte ihnen nicht, um die übermenschliche Macht und Vernunft auch äußerlich auszuprägen; um sich also die weit reichende Gewalt und Intelligenz ihrer doch immer an bestimmte Oerter gebundenen Götter zu versinnlichen, bildeten sie sich colossale Menschen gestalten mit mehreren Köpfen, wie z B. die Pommern ihren Triglav mit drei Köpfen abbildeten, um seine Macht in drei Reichen, Himmel, Erde und Unterwelt, anzudeuten 3 ), oder die Rujaner dem Zwantewit zwei nach vorne und zwei nach hinten gewandte Köpfe gaben, die aber alle vier etwas seitwärts schaueten, um nach allen vier Weltgegenden zu spähen. Die Götter standen bei den Wenden in sehr hohen Ehren; diese dachten ihr ganzes Leben von ihnen abhängig. Denn sie sahen in ihnen ja nicht mehr bloße Naturkräfte ohne Bewußtsein, von denen das Gedeihen ihrer Saaten und Heerden ab=


1) Gerowits goldener Schild zu Wolgast, s. Ebbo III, 8. Die Lanze in der Säule zu Wollin, Ebbo III, 1.
2) Oder darf man den Wenden die dolchartige, in einem hohlen Stiele befestigte Bronzewaffe zuweisen, die in Meklenburg wiederholt gefunden ist? Zu kriegerischem Gebrache ist:sie offenbar nicht tauglich. Lisch (Jahrb. XXVI, 140) hat in ihr ein Gotteszeichen gekannt, will sie aber den Germanen zuweisen. Doch ist nach seiner Angabe die ganze Waffe, mit Ausnahme eines viel älteren Exemplars, aus einem anderen Metalle gearbeitet, als die (germanische) Bronzeperiode zeigt; und gefunden ist sie meines Wissens bisher nur in ehemals wendischen Gegenden oder in deren nächster Nachbarschaft.
3) Asserentibus idolorum sacerdotibus ideo summum deum (so. Trigelawum) tria habere capita, quoniam tria procuraret regna, id est coeli, terrae et inferni. Ebbo III, 1, 859
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 45 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hing, sondern Wesen mit menschlichen Empfindungen und Leidenschaften, voll Eifersucht auf einander, begabt mit dem Blicke in die Zukunft, mächtig genug, um die Werke der Menschen zu fördern oder zu vereiteln, je nachdem man ihre Gunst zu erwerben wußte, oder ihren Zorn und Haß erregte. Darum standen auch die Priester, welche den Verkehr mit den Götzen vermittelten, in dem allergrößten Ansehen; in Oldenburg saß der Priester mit dem Fürsten zu Gericht 1 ) zu Rethra durften, wenn die Volksversammlun Opfer brachte, allein die "Diener" des Götzen sitzen 2 ). Der Priester des Zwantewit hatte weit mehr Einfluß als der König von Rügen; denn er deutete den Willen des Götzen; und nach seinem Ausspruche ward ein Kriegszug unternommen oder unterblieb er; auch den friedlichsten Fremden, der unter dem öffentlichen Schutze stand, erhaschten König und Volk, wenn ihn der, Priester zum Opfer für seinen Götzen forderte 3 ). Die Priester haben den Haß gegen das Christenthum nicht wenig angefacht und genährt; an Christenopfern, hieß es, hätten die Götzen ein besonderes Wohlgefallen. Selbst die Feste, welche die Wenden ihren Götzen feiern wollten, hingen doch noch erst von der Entscheidung der Priester ab 4 ).

Nicht minder groß war aber auch die Ehrfurcht vor den Stätten der Verehrung. Sie durften auch in Feindesland nicht mit Blut befleckt werden; und die heiligen Haine und Tempel waren Freistätten. In dem Haine des Prowe hielten die Wagrier, wie bemerkt ist, allwöchentlich Gericht; aber in den umzäunten heiligen Raum durfte außer dem Priester niemand eintreten, als wer opfern wollte 5 ). Auch Rethra durfte nur von solchen betreten werden welche entweder Orakel suchten oder ein Opfer er bringen wollten 6 ). Das Innere des Zwantewittempels war überhaupt nur dem Priester zugänglich. Und wenn dieser am Tage vor dem Erntefeste den Tempel


1) Helm. I, 83
2) Thietmar VI 17.
3) Helm. I, 36, 83; II, 12.
4) Helm. I, 83: Solennitates diis dicandas sacerdos iuxta sortium nutum denunciat.
5) Helm. I, 52, 83. - Unweit der Fähre bei Rostock gab es noch bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts eine Freistätte, die durch einen ungewöhnlich großen Stein bezeichnet ward, den "Frie=Steen" [Jahrb. VI, 77]. Auch in Wismar gab es nach Dr. Crulls gefälliger Mittheilung ein Haus mit dem Namen Frigensten. Ueber den Freiensteinberg bei Bützow s. S. 42, Anm. 1. Uebrigens waren, in Pommern wenigstens auch die Fürstenhäuser in den Burgen Freistätten. Ebbo II, 7.
6) Adam Brem II, 18.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 46 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit dem Besen reinigte, so durfte er ihn auch nicht durch seinen Athem verunreinigen, sondern trat, so oft er Athem schöpfen wollte, an die Thüre 1 ).

Fragen wir endlich, womit die Wenden sich die Gunst der Götter zu erhalten oder wiedezugewinnen suchten, so nennen uns die Schriftsteller Geschenke und Opfer. Diese wurden bald von Privatleuten, bald von Staaten dargebracht, theils bei besonderen Veranlassungen theils zu bestimmten Zeiten. Denn es gab ohne Zweifel überall im Laufe des Jahres Feste, die sich an den Wechsel der Jahreszeiten, die wechselnde Kraft der Sonne, anschlossen. Ein Fest im Mai erhielt sich bei den Wenden der Jabelheide (im südwestlichen Meklenburg) noch bis ins 16. Jahrhundert. Marschalk Turins 2 ) beschreibt es uns noch:

Im Sommer so lauffen sie üm ihre Huben
wohl über ihr Feld mit großem Sange.
Ihr Pucken sie schlan mit einer Stange.
Die Pucke von eines Hunds Haut zwar,
sie machen sie zu mit Haut und Haar.
Und meinen, so weit die Laut erklingt,
ihr Regen und Donner nicht Schaden bringt.
Ihr Priester ist der erste in Reihen,
der tritt ihm vor dem Tantz in Meyen;
wendischer Sitt' ist ihm bekant.
Jetzo ist er Sclavasco genant.

Auch anderswo sind uns Frühlingsfeste bei den Slaven bezeugt, insbesondere für die Siwa und den Gerowit. Und im Herbste finden wir das Erntefest auf Rügen als ein Fest des Zwantewit; am letzten November ward der "Fortuna" d. h. wohl der Siwa, ein ganz ähnliches gefeiert 3 ). Dem Radegast ward am 10. November der Kopf des Bischofs Johannes dargebracht, und an demselben Jahrestage wurde später das Kloster Doberan zerstört. Ob dies einer von den Festtagen war, auf die Thietmar VI, 17 (Mekl. Annalen p 57) hindeutet?

Daneben aber gab es andere Feste z. B. nach einem errungenen Siege wurden dem Ragedast zu Rethra blutige Opfer dargebracht 4 ).

Wenn wir die Ausgießung des Meths aus dem Horn des, Zwantewit abrechnen, so haben wir nur von blutigen Opfern


1) Saxo XIV, 824.
2) Westphalen Monum. ined. I, 574. Vgl. p. 193.
3) S. oben S. 37, Anm. 2.
4) Thietmar VI, 18.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 47 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bei den Wenden Kunde. Zu den Opferfesten versammelten sich die Männer mit ihren Weibern und Kindern und schlachteten den Göttern Rinder und Schafe; aber es wurden auch vielfach Menschensopfer dargebracht. Ausdrücklich bezeugt sind sie uns vom Dienste des Radegast zu Rethra 1 ), und noch mehr aus dem Dienste des Zwantewit. Je erbitterter der Haß gegen das Christenthum wurde, desto mehr Christen fielen ihm zum Opfer, wenigstens einer jährlich, der durch das Loos bestimmt ward, aber auch andere von Zeit zu Zeit. Doch beschränkt Helmold seine Angaben keineswegs auf diese Fälle, sondern sehr viele Wenden (plerique) opferten Christen weil sie deren Blut für eine Ergötzung ihrer Götter ansahen.

Die Opfer waren natürlich zum Theil Sühnopfer 2 ) und Dankopfer 3 ) ; aber zum Theil dienten sie auch dazu, um Orakel von den Götzen zu erlangen, Das Erforschen der Zukunft war überhaupt ein hervorragender Zug des wendischen Lebens. Weder im Privatleben noch im Staatsleben wurde etwas unternommen, bevor man nicht des glücklichen Ausganges sich durch ein Omen oder eine Prophezeiung versichert hatte. Begegnete dem Wenden, wenn er auf ein Gechäft ausging, ein Unglück verheißendes Thier, so kehrte er traurig um; ein Glück verkündendes Thier erhöhete die Lust zur Unternehmung. Es setzten sich auch wohl Frauen an den Heerd und scharrten mit einem Stabe, ohne dabei zählen, Striche in die Asche. Fand sich nachher bei dem Nachzählen, daß die Zahl derselben eine gerade war, so bedeutete das Glück, eine ungerade Zahl Unglück. Loose wurden sehr häufig angewandt. Man warf drei Loose von Holz, welche aus der einen Seite schwarz, auf der anderen weiß waren; kam dann die weiße Seite oben zu liegen, so bedeutete dies Glück; die schwarze Seite war ungünstig 4 ). Bei allen wichtigeren Unternehmungen aber befragte man die berühmten Orakelstätten zu Rethra und Arcona. In der feierlichen Opferversammlung zu Rethra gruben die Priester unter Gebetsformeln nachdem sie Loose geworfen hatten, diese in die Erde, bedeckten sie dann mit Rasen und führten


1) Thietmar VI, 18 (Mekl. Annal. p. 58).
2) Da die Pommern annahmen, daß der Götze Triglav von den Sünden der Menschen (außer dem Abfalle von seinem Dienste) keine Kenntniß nähme - weshalb sie ihm Mund und Augen mit einem goldenen Bund verhüllt hatten, - so finden sich, wie Giesebrecht I 88 gut bemerkt, in seinem Dienste keine Spuren von Opfern. Vgl. Ebbo III, 1.
3) Blutige Opfer, die zum Dank für Siege dem Radegast dargebracht wurden, erwähnt Thietmar VI, 18 (Mekl. Annal. p. 58).
4) Saxo 827.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 48 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

das große als heilig angesehene Pferd über zwei kreuzweise in die Erde gesteckte Speere hinüber. Erst wenn diese beiden Orakel einen günstigen. Erfolg verhießen, schritt das Volk zu einer Unternehmung 1 ). Zu Arcona führte der, Priester das aufgezäumte Roß des Götzen nach dem üblichen Gebete über drei in gleichen Zwischenräumen von einander in der Erde befestigte und im Kreuz verbundene Lanzenpaare; und nur wenn das Roß alle drei mit dem rechten Fuße zuerst überschritt, war das Omen günstig genug, um den Kriegszug oder die Seefahrt, die man vorhatte nach dem in Aussicht genommenen Orte oder Lande zu lenken 2 ). Ein blutiges Opfer aber ward in solchen Fällen dargebracht, weil man glaubte, durch Blut würden die Götter leichter angelockt und geneigter gemacht; und die Priester tranken deshalb auch von dem Blute der Opfer, um sich für Orakel empfanglicher zu machen 3 )

Wie dürftig nun alle diese Nachrichten über das Götterwesen und die religiösen Vorstellungen jener Wenden, zu deren Bekehrung Berno berufen ward, immerhin sein mögen, sie geben uns doch im allgemeinen eine Anschauung von der Finsterniß des Aberglaubens, in welcher sie saßen, wie sie unablässig bemüht waren durch blutige Opfer die Schaar von Göttern, welche sie überdies in Unfrieden mit einander glaubten zu befriedige, wie sie, so oft im Vertrauen auf die Hülfe des einen etwas unternommen ward, schon den Haß seines feindseligen Gegners zu fürchten hatten. Die Ahnung von einem höchsten Gott im Himmel konnte ihnen keinen Frieden geben; denn sie glaubten nicht, daß er sich um die Menschen kümmere. Und die Hoffnung der Wenden? Von dem Glauben an eine Fortdauer der Seele nach dem Tode finden sich bei vielen Slavenvölkern Spuren; aber sie hegten davon die trübesten Vorstellungen, nur ein gespensterhaftes Leben schrieben sie den Seelen zu. Sehr verbreitet waren die Todtenopfer, indem man alljährtich den Verstorbenen Speisen, Getraide und Leinsamen auf die Gräber legte 4 ). Wie bei der Bestattung der Aschenurne dem Todten ein Trank auf den Weg 5 ) und Gegen=


1) Thietmar VI, 18.
2) Saxo 827
3) Helm. I, 52.
4) Von den Wenden um Lüchow wird dies als noch üblich in den Hannov. Anz. 1751, S. 1611 gemeldet.
5) Noch im 16. Jahrh. spendete man in der Jabelheide den Todten "einen Ehrentrunk" "in die Grube". Marschalk Thurius bei Westphalen I, 574.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 49 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stände, deren er sich ins künftige bedienen sollte, einer Frau etwa eine Spindel, dem Mann ein Messer oder eine Waffe, oder was ihm sonst lieb gewesen war, mitgab 1 ) : so glaubte man auch später die Angehörigen in der finsteren Unterwelt alljährlich mit Gaben zu erfreuen und böse Einflüsse, die man ihnen zuschrieb, abzuwenden 2 ). Von einer Vergeltung von einer Wiedervereinigung des Leibes mit der Seele hatten die Wenden keine Ahnung - gewiß hätten sie sonst die Leichen auch nicht verbrannt. Um das unheimliche Gefühl so trüber Aussichten zu überwinden, gaben sie sich lieber der Ansicht hin, daß mit dem Tode alles aus sei 3 ).

Drittes Capitel

Heinrich der Löwe und Niclot.

Seitdem in Niclot ein energischer Feind der Christen zur Herrschaft im Obotritenreiche gelangte, und im Westen der nicht weniger chriftenfeindliche Pribislav in Wagrien und Polabien herrschte, gewann das Heidenthum einen neuen Aufschwung im ganzen Wendenlande 4 ). Ein Verlangen nach dem Evangelium ward natürlich nirgends geäußert. Nur die Müritzer erklärten sich, als der Bischof Otto von Bamberg auf seiner zweiten Missionsreise nach Pommern im Jahre 1128 ihr Land durchzog, bereit, von ihm die Taufe zu empfangen. Er verwies sie an ihren Erzbischof Norbert zu Magdeburg, in dessen Recht er nicht eingreifen wollte; aber von dem wollten


1) Beispiele in meklenburgischen Wendenbegräbnissen Spindeln wurden auch bei Lüchow auf Begräbnißstätten gefunden.
2) Hanusch, Wissenschaft des slawischen Mythus, S 407 f. Schwenck, Mythologie der Slaven, 296 f Daß dies der Sinn dieser Feier war, ergiebt sich daraus, daß die alten Preußen sich ihre Todten von den Götzen der Unterwelt zum Todtenmahle, erbaten und den Seelen stillschweigend kleine Stücke von Speisen unter den Tisch warfen, damit sie sich, von deren Dufte nährten sie später entließen und ermahnten, beim Fliegen über die Hausschwellen und Fluren keinen Schaden anzurichten. Hanusch p. 408, 409.
3) Slavis, qui cum morte temporali omnia putant finiri Thietmar I, 7 (p. 739)
4) Fueruntque hi duo (Pribislav und Niclot) truculentae bestiae Christianis valde infesti. Invaluitque in diebus illis per universam Slaviam multiplex idolorum cultura errorque superstitionum. Helm I, 52.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 50 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sie nichts hören, sie sagten, er wolle sie knechten 1 ). Aber es ward auch schon der Mann geboren, der sich die völlige Unterwerfung der Wendenlande und die Ausrottung des Götzendienstes zu einer Hauptaufgabe seines Lebens machte. Freilich stand dieser, Herzog Heinrich der Löwe, als Knud Laward ermordet wurde, erst im zweiten Jahre (er war 1129 geboren) ; und sein Vater, Herzog Heinrich der Stolze von Sachsen und Baiern, gab ihm zu diesem Streben kein aufmunterndes Beispiel. Aber in dessen Kampf mit dem Markgrafen Albrecht dem Bären um das Herzogthum Sachsen das König Konrad III. dem Letzteren zusprach, setzte Albrecht einen Gegengrafen in Holstein ein, Heinrich von Botwide aus dem Lüneburgischen, der nicht nur selbst (113 8/9) einen verheerenden Rachezug durch Wagrien unternahm, sondern damit auch den Holsteinern zu solchen Angriffen auf die allzeit raubsüchtigen Nachbaren Muth machte 2 ). Der Krieg im Sachsenlande, der nach Heinrichs des Stolzen Tode († 113 Oct. 20) für seinen unmündigen Sohn Heinrich den Löwen von der Mutter, (Gertrud und seiner Großmutter Richenza († 1141). fortgesetz wurde, gab den Holsteinern freie Hand, sie drängten die Wenden zurück bis in den Winkel um Oldenburg und Lütjenburg. Und als nach dem Ende des Krieges um Sachsen (1142), das Heinrich dem Löwen verblieb, Graf Adolf ins Holstenland zurückkehrte, gab er die den Wenden abgenommenen Landstriche Colonisten aus Holstein, Westfalen, Holland und Friesland; auf dem Hügel zwischen der Trave und Wakenitz entstand die deutsche Stadt Lübek. Der Wendenfürst Pribislav, der durch Verwüstungen während des Krieges den Haß der Christen gegen ihn erhöhet hatte, ward auf den keinen Winkel beschränkt, der seinem Volke in Wagrien verblieben war. Sein zweites Land, Polabien, empfing Heinrich von Botwide als seine Grafschaft 3 ) Es ließ sich von ihm erwarten, daß er, der die Wenden nicht liebte, auch hier zur deutschen Colonisation schreiten würde. Dies war der Anfang der Germanisirung, die von nun an in gewaltsamer Weise allmählich ostwärts fortschritt. Die Wenden ahnten, was ihnen bevorstand; doch sicherte sich Graf Adolf durch ein Freundschaftsbündniß mit Niclot, und machte sich durch reichliche Geschenke dessen vornehmste Unterthanen geneigt 4 ).


1) Ebbo III 4, p. 862.
2) Helm. I, 56.
3) Helm. I, 56, 57.
4) Helm. I, 57, §. 5;62, §. 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 51 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unterdessen wuchs Herzog Heinrich heran, kräftig an Leib und Geist. Die Erfahrungen seiner Kindheit und Jugend erzeugten in ihm früh eine ernste Stimmung, Strenge ward sein Charakterzug. Die Wiedergewinnung des Herzogthums Baiern, das ihm entzogen war, war seinem hochstrebenden Sinne eine schwere Aufgabe; aber andererseits ward sein Blick auch früh auf die Wendenlande gelenkt, wo die beiden Grafen von Holstein und Polabien, seine Vasallen, eben in der angedeuteten Weise thätig waren. Nach. einer Mittheilung Saxos (XIV, 811) erzählte ein sächsischer Ritter bei der Zusammenkunft des Herzogs mit König Waldemar an der Krempine im Jahre 1166, daß er mit drei anderen Freunden, als nach dem Tode des Vaters der junge Herzog Heinrich seines Erbes beraubt war, diesen an den Altar geführt und durch ein feierliches Gelübde bestimmt hätte, er solle, wenn er durch Gottes Gnade des Vaters Würde erlange, diese Wohlthat durch lebenslänglichen Haß gegen das Heidenthum vergelten. Aber wiewohl sie es dann nicht hätten an Ermahnungen fehlen lassen, habe der Herzog doch, die göttliche Gnade geringschätzend, bald durch Habsucht, bald auch durch Schlaffheit verführt, vom unausgesetzten Kampfe gegen die Wenden abgelassen. Ja einer der Freunde habe im hoben Alter, wenn er bei Berathungen über Staatsgeschäfte mit Fragen aus seinem Schlummer geweckt sei wenig bekümmert um den jedesmaligen Gegenstand der Verhandlung, nur immer geantwortete, es müsse ein Heer gegen die Wenden geführt werden. Mag die Erzählung von der Consequenz eines Cato immerhin ausgeschmückt sein, sie. giebt doch ein Zeugniß, daß auch unter den weltlichen Großen in Sachsen die Kriegslust gegen die heidnischen Wenden eben so groß war, als unter der Geistlichkeit; und die fortgesetzten Züge der Freibeuter gegen die Dänen und die Grausamkeit der Heiden gegen die christlichen Gefangenen 1 ) schürten diesen Haß. Der schien befriedigt werden zu sollen, als 1146 durch des heiligen Bernhards Kreuzpredigten das ganze mittlere Europa zum Kampfe gegen das Heidenthum entflammt wurde. Auf die Nachricht, daß die Ungläubigen die christliche Stadt Edessa in Mesopotamien genommen und zerstört hätten und nunmehr das Königreich Jerusalem bedroheten predigte der große Abt Bernhard von Clairvaux im päpstlichen Auftrage das Kreuz. Leicht gewann er auf der Versammlung zu


1) S, oben S, 30,
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 52 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Vezelav den König von Frankreich und die zahlreiche Schaar seiner Vasallen. Dann eilte er auch nach Deutschland. Die Deutschen hatten aber schon beim ersten Kreuzzuge weniger Begeisterung bewiesen, als die Franzosen; auch jetzt sträubte sich Anfangs König Konrad, bis auch ihn bei der Feier des Weihnachtsfestes 1146 zu Speier 1 ) Bernhards unwiderstehliche Beredsamkeit zu dem Gelübde, an dem Zuge ins Morgenland Theil zu nehmen, hinriß. Seinem Beispiele folgten viele Fürsten und Herren. Aber auf dem großen Reichstage, den der König auf den Anfang des Monats Februar nach Frankfurt berief, und auf dem auch sächsische Fürsten, namentlich der jetzt 18jährige Herzog Heinrich mit dem Grafen Adolf von Holstein, der Markgraf Albrecht von Brandenburg mit seinen Söhnen Otto und Hermann, Konrad von Wettin und Bischof Anselm von Havelberg erschienen, konnten selbst die Wunder und Worte des heiligen Bernhard die sächsischen Herren nicht zum Zuge nach Palästina begeistern. Dagegen gelobten sie einen Kreuzzug gegen die Völker in ihrer Nachbarschaft, die noch im Unflathe des Götzenthumes steckten, und schmückten sich mit einem Kreuze, das auf einem Kreise stand 2 ). Der heilige Bernhard billigte das Unternehmen und erließ ein Sendschreiben an die Erzbischöfe und Bischöfe, die Fürsten und die Gesammtheit aller Gläubigen. Er preist die Fülle der göttlichen Barmherzigkeit, die das Herz der Könige und Fürsten zur Rache an den Heiden und zu ihrer Vertilgung erweckt haben; nur zu lange seien die verruchten Heiden von der Tapferkeit der Christen geduldet. Darum verkündige er nun nach der Berathung. mit dem Könige, den Bischöfen und Fürsten, die zu Frankfurt versammelt waren, daß die Macht der Christen sich waffne und gegen die Heidenvölker das heilbringende Zeichen des Kreuzes nehme, um sie entweder auszurotten oder doch zu bekehren. Viele seien auf der Stelle (zu Frankfurt) mit dem Kreuze bezeichnet; die andern


1) Otto Frising. de gest. Frider. I, 39. - Irrig läßt Helmold I, 59 den König erst zu Frankfurt das Gelübde thun. .
2) Saxones, quia quasdam gentes spurciliis idolorum deditas vicinas habent, ad orientem proficisci abnuentes, crues itidem easdem gentes bello attentaturi assumpserunt, a nostris in hoc distantes, quod non simpliciter vestibus assutae, sed a rota subterposita in altum protendebantur. Otto Fris. I, 40. (Tertius autem exercitus se accinxit ad Slavos - - Conradus de Within [nach Helmold I, 62] cum pluribus. Et hii tali se signabant contra Slavos karactere Kreuz auf einem Kreise . Albert. Stadens. ad a, 1147 [Pertz. Scr. XVI, 327]). Den Frankfurter Reichstag erwähnt Otto von Freisingen hier nicht.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 53 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Christen aber, so viele noch nicht das Kreuz zum Zuge nach Jerusalem genommen hätten, sollten wissen, daß sie gleichermaßen durch den Zug gegen die nördlichen Heidenvölker Vergebung der Sünden erlangen könnten. Er untersagt dann aufs nachdrücklichste jede Abkunft mit den Heiden um Geld oder Tribut, bis mit Gottes Hülfe der Götzendienst ausgerottet sei oder das Volk selbst! Den Erzbischöfen. und Bischöfen empfiehlt der Abt die größte Sorgsamkeit und Umsicht in der Ausführung des Unternehmens. In Kleidung, Waffen u. s. w sollte dieses Heer ganz den Brauch des andern Kreuzheeres befolgen. Schließlich befiehlt Bernhard, diesen Brief, wie in Frankfurt beschlossen sei, in Abschriften zu verbreiten; Bischöfe und Priester sollen ihn dem Volk Gottes verkündigen, es mit dem Kreuzeszeichen gegen die Feinde des Kreuzes. Christi jenseit der Elbe schmücken und bewaffnen. Am Peter - und Paulsfeste (Juni 29. ) sollten sich alle bei Mageburg zum Auszuge versammeln 1 ), Diesem Rundschreiben des Abtes von Clairvaux ließ Papst Eugenius am 11 April 1147 ein anderes folgen 2 ), Der Papst erkennt eine Fügung des göttlichen Rathschlusses darin, daß in den verschiedenen Theilen der Welt eine so gewaltige Schaar von Gläubigen sich zur Besiegung der Ungläubigen rüste, hier die mächtigsten Könige zum Schutze der Kirche im Morgenlande, dort der König von Spanien gegen die Sarazenen in seiner Nähe, endlich Andere wider die Wenden und andere Heiden des Nordens. Er verheißt nun auch den Letztgenannten gleiche Vergebung der Sünden, wie sie einst sein Vorgänger Urban denen, die (1096) nach Jerusalem zogen, ertheilt habe, gebietet aber bei Strafe des Bannes, daß niemand Heiden, welche er dem christlichen Glauben unterthan machen könne, um Geld oder einen andern Preis bei ihrem Unglauben verharren lasse. Schließlich bestimmt Eugenius den Bischof Anselm von Havelberg (den er zu Dijon gesprochen hatte, wohin dieser mit Abt Wibald von Stablo ihm vom Kaiser entgegengeschickt war), dazu, sich an die Spitze dieser Kreuzfahrer zu stellen, um Frieden, Ruhe und Eintracht unter ihnen zu erhalten und sie an die Förderung des Christenthums zu mahnen. Um des päpstlichen Gebotes und ihres eigenen Heiles willen sollen alle diesen lieben und ehren und seinen heilsamen Rathschlägen, Mahnungen und Vorschriften Folge


1) Dieses Sendschreiben des Abtes Bernhard steht gedruckt in Boczeks Cod, dipl Morav. I, p. 253,
2) Boczek I, 244.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 54 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

leisten. Die Güter derer, die zu einer so heiligen Fahrt das Kreuz nehmen, nimmt der Papst unter seinen Schutz Diese Aufrufe fanden großen Beifall. Während nun eine Abtheilung Kreuzfahrer von den Ufern des Niederrheins und den Gestaden der Weser 1 ) in See gingen und vereint mit Flamändern und Engländern seit dem 28. Juni Lissabon belagerten, und König Konrad mit seinen Schaaren schon seit dem Maimonat 1147 nach dem Oriente unterwegs war 2 ), trafen auch die geistlichen und weltlichen Herren in Sachsen ihre Vorbereitungen zum Auszuge gegen die Wenden, gegen die Obotriten und Liutizier, um an ihnen für die Greuel, die sie an den Christen besonders an den Dänen verübt hatten, Rache zu nehmen. An die Spitze des Zuges traten der Erzbischof Albero von Hamburg und sämmtliche Bischöfe des Sachsenlandes, von weltlichen Herren der junge Herzog Heinrich, Herzog Konrad von Zähringen, der Markgraf Abrecht der Bär und Konrad von Wettin 3 ). Längs dem ganzen südlichen Gestade der Ostsee wurden Punkte zum Angriffe ausersehen. Während ein Herzog von Polen im Verein mit Russen die Preußen angriff, begab sich sein jüngerer Bruder, angeblich mit 20, 000 Mann, nach Magdeburg, wo sich die beiden Züge versammelten, welche die Liutizen zum Ziel nahmen, und zwar zum Theil Stettin, zum Theil Demmin anzugreifen gedachten. Hier fanden sich bei dem Erzbischofe von Magdeburg, der selbst an dem Zuge Theil nahm, von geistlichen Herren die Bischöfe Anselm von Havelberg, der Führer des Zuges, der auf die Erneuerung seines Bisthums hoffte, Rudolf von Halberstadt, Reinhold von Merseburg, Wigger von Brandenburg, auch der Bischof Werner, von Münster und der Erzbischof Heinrich von Olmütz ein, mit ihnen, der berühmte Abt Wibald von Corvey (und Stablo), der neben der Rücksicht auf die Verbreitung des Glaubens auch den Plan verfolgte, seinem Kloster Corvey "eine gewisse Gegend, von den Deutschen Rujana, von den Wenden aber Rana "genannt", wiederzugewinnen, die einst, wie die Sage ging, Kaiser Lothar jenem Kloster verliehen haben sollte. Die Markgrafen Adalbert von Brandenburg und Konrad von Meissen, Landsberg und der Niederlausitz, die Pfalzgrafen Friedrich von Summerseburg und Hermann von Staleke gesellten sich zu ihnen.


1) Helm I, 61,
2) Sigeberti Contin. Praemonstr. 1146-1155 (Pertz, Scr. VI, 453)
3) Helm. I, 62.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 55 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Ende Juni 1147 1 ) setzten sie sich, angeblich mit 60, 000 Mann, in Bewegung. Wenigstens die Abtheilung, welche nach Dem=


1) König Erich starb nach dem An. Rosk., den Annal. Lund. und Ryens. im J. 1147; als sein Todestag wird in dem Necrol. Lundens. und dem Lib. daticus Lundens. (bei Langebek III, 455, 545) der 27. August bezeichnet. Da nun von seinem Tode bis zu dem Dänen=Kreuzzug gegen die Wenden noch eine Zeit des Bürgerkrieges zwischen den Königen Knud und Svein liegt, so kann, die Richtigkeit jener Angaben vorausgesetzt, der Kreuzzug erst ins Jahr 1148 fallen. In dieses Jahr setzen ihn auchDahlmann (I, 254) und Dr Beyer (Jahrb. XIII, 22, 31). Von diesseitigen Quellen stimmt dazu allein das Auctar. Sigeberti, welches am Ende des 12. Jahrhunderts zu Gemblouy geschrieben ist. (Pertz, Scr. VI, p. 392). Dieses berichtet zum J. 1148: Daci et Westphali ac Saxonum duces consenserunt in hoc, ut aliis euntibus Jerosolimam contra Sarracenos, ipsi vicinam sibi Sclavorum gentem aut omnino delerent aut cogerent christianam fieri. Et cum iam ad arma ex utraque parte ventum fuisset, Teutonici accepta pecunia vendiderunt Dacos, ceptoque, prelio se subtrahentes multa milia Dacorum Sclavorum occiderunt gladii. - Der Ton dieser Mittheilung beweist, daß sie auf dänischen Quellen beruht. - Die Annal. Coloniens. max. (Pertz, Scr. XVII, p. 762) bringen die Nachrichten über den Kreuzzug König Konrads, die Kreuzfahrt nach Lissabon (per idemtempus in octaua paschae, quae suit V. kal. Maii - das Osterfest fiel 1147 auf den 20., 1148 auf den 11. April - movit exercitus navalis de Colenia) und das Unternehmen gegen die Wenden (eodem tempore Heinricus dux Saxonum et Wernerus Monasteriensis episcopus expeditionem fecerunt super Sclavos) alle drei zum J. 1148; da aber für die andern beiden Züge das Jahr 1147 feststeht, auch nur im J. 1147 der Sonntag nach Ostern auf den 27. April fiel, so beweist diese Quelle vielmehr, daß der als gleichzeitig bezeichnete Wendenkreuzzug auch ins Jahr 1147 gehört. Uebrigens stehen diese Ereignisse nur in der zweiten Recension unter dem Jahre 1148; in der ersten dagegen, die viel werthvoller ist, richtig beim J. 1147. Die Annales Rodenses, welche etwa 1152 bei Aachen geschrieben wurden (Pertz Scr XVI, 698, 718), gehen den Verlauf der drei Zügen (den des Zuges gegen die Wenden mit den historisch ungenauen Worten: Saxonum vero quam plures et eorum orientales contra Wandalorum profecti sunt gentes, quorum non paucas converti ad fidem Christi compulerunt nationes) gleich bei der Erwähnung der Kreuzpredigt im J. 1146, also bei dem Anfang der Bewegung. Auch in den Annal. s. Jacobi Leod. folgen auf die Kreuzpredigt beim J. 1146 sofort die Worte: Kalendis Maii imperator et rex Franciae mov[n]tur et per Constantinopolim in Persidem delabuntur. Et circa Augustum a ducibus nostris contra Vindelicos male pugnatum (Pertz, Scr. XVI, 207). Man denkt hiebei doch nur an Data eines und desselben Jahres, also wieder nur an einen Wendenkreuzzug im J. 1147. Die sächsischen Quellen stimmen in dem Jahre 1147 alle überein. Insbesondere nennen wir die Annales Magdeburg. (bei Pertz, Scr. XVI, 188), neben Helmold (der keine Zeitbestimmung giebt) die wichtigste Original= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 56 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

min zog, wählte die alte Straße von Havelberg nach dem


(  ...  ) quelle (die dann im Chron. mont. seren. benutzt ist), ferner die Annal. Palidens. (bei Pertz Scr XVI, 82), in denen der Bericht "de profectione Transalbina" zwischen Konrads Aufbruch und der weiteren Expedition desselben eingeschaltet ist, und erst nach diesem Berichte von den Kreuzzügen mit ausdrücklich genannter Jahreszahl zu Ereignissen des Jahres 1148 übergegangen wird. Diesen schließen sich die Annal. Stederburg. (bei Pertz, Scr. XVI, 207) an mit den Worten: "1147. Expeditio trans Albim contra Sclavos". Auch die späteren Annalisten, z. B. Altbert von Stade (bei Pertz, Scr. XVI, 188), wissen es nicht anders. Endlich entscheidet für das Jahr 1147, worauf schon Giesebrecht III, 33 aufmerksam gemacht hat, auch der Brief des Abtes Wibald an sein Kloster Stablo (bei Martene et Durand: Ampl. Collect. II, p. 301 seq. und im Auszuge im Cod. Pomeran. dipl. I, 40, 41). Er schreibt nämlich über die Gesandten des Klosters Corvey an den Papst, daß diese (nachdem der Papst den Wibald selbst am 30 März zu Dijon zur Betheiligung am Kreuzzuge ermuntert hatte) pervenerunt ad dominum papam apud s. Dionysium in territorio Parisiensi. Decima postmodum die absoluli sunt in civitate Meldis, confirmata prius in celcbri conventu nostra in Corbeiensi ecclesia electione et ordinatione sub die X. kal. Julii. - Nondum reversis legatis, intraveramus cum armata militia et exercitu christianorum principum terram Liuticiorum. Diese Data beziehen sich nun nicht auf das Jahr 1148, sondern gehören dem Jahre 1147 an. Denn der Papst war im Jahre 1148 schon auf dem Rückwege aus Frankreich nach Italien begriffen, am 5. Mai zu Besangon, vom 14. -27. zu Lausanne, am 16. Juni zu Vercelli, am 23. und 30. Juni zu Pavia, am 7. Juli zu Cremona (Jaffé, Reg. pontif. 634, 635). Dagegen im Jahre 1147 befand sich der Papst am 15. April "in territorio Meldensi", am Ostertage (April 20. ) ging er von Paris nach St. Denis, vom 24. April bis zum 7. Juni finden wir ihn immer noch in Paris, am 10. und 11 Juni in St. Denis, am 12. begab er sich nach Meaux (Meldas), wo er noch am 29. Juni verweilte (Jaffé p. 632 scq. ). Die Abgesandten von Corvey sind also dem Papste am 11. Juni 1147 (oder am 12., vor seiner Abreise) zu St. Denis vorgestellt; sie müssen demselben nach Meaux gefolgt sein und nach der Bestätigung Wibalds am 22. Juni diese Stadt verlassen haben. Als sie im Juli nach Corvey zurückkamen, hatte Wibald seinen Kreuzzug schon angetreten. Der Peter=Paulstag (Juni 29. ) war vom Papste als der Tag des Aufbruches bestimmt. Diesen, und nicht Petri Kettenfeier (August 1. ), müssen wir auch um so mehr unter der Zeitbestimmung des Magdeburger Annalisten "circa festum s. Petri" verstehen, da sonst die Zeit zum Kreuzzuge allzu kurz ausfiele. Denn am 8. September traf der Abt Wibald schon wieder in Corvey ein (reversi ab expeditione Sclavica in nativitate beatae Mariae - invenimus ecclesiam [das Kloster Corvey] turbatam. - König Erich muß demnach vor dem 27. August im J. 1147 gestorben sein, oder 1146 am 27. August. Für das Jahr 1146 spricht die Knytlingasaga. S. die Zeittafel in der lateinischen Uebersetzung p 404, und vgl. Knytl. 106 mit Saxo p. 672.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 57 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

westlichen Müritzufer; denn wir lesen, daß sie ein Götzenheitigthum mit den Götzenbildern vor der Burg Malchow und die Burg selbst verbrannte 1 ).

Gegen das Obotritenland selbst war der westliche Zug gerichtet. Niclot hatte bisher die Politik befolgt, mit den Sachsen, insbesondere mit dem Grafen Adolf von Holstein, das beste Einvernehmen zu unterhalten, um auf diese Weise im Uebrigen sowohl in seinem Lande als auch gegen die Dänen freie Hand zu haben. Als er jedoch jetzt von der drohenden Gefahr hörte, sandte er Boten an den Grafen von Holstein; aber umsonst erinnerte er ihn an ihr Bündniß, umsonst bat er um die Gelegenheit zu einer Unterredung und Berathung; der Graf glaubte dadurch bei den Fürsten Anstoß zu erregen. Als Niclot ihm nun aufs neue durch einen Boten sagen ließ, er habe im Wendenlande, das er zu colonisiren angefangen, sein Auge und Ohr sein wollen, um ihn gegen die vertriebenen Wagrier zu schützen; jetzt aber, da er den Freund in der Noth verlasse, verleugne, selbst ihm nicht einmal sein Antlitz zu sehen vergönnte und den Bund bräche, dürfe er nun auch seine Hand zurückziehen und den Grafen sich selbst überlassen: da ließ sich Adolf durch diese Drohung zu einer Erwiderung der Gesandtschaft bewegen. Seine Boten entschuldigten ihren Herrn mit dem Zwange der Umstände und baten Niclot auch jetzt noch, ihn vertragsmäßig gegen heimliche Anschläge der Wenden zu beschützen. Niclot versprach es; und der Graf glaubte sich dadurch gesichert 2 ).

Wir verstehen nicht recht, welche Grundsätze den Grafen Adolf bei seiner Handlungsweise geleitet haben. Hatte er in Frankfurt nichts von seinem Verhältnisse zu Niclot erwähnt? keine Vorschläge gemacht, ob man ihn nicht auf gütliche Weise, durch Verhandlungen zum Frieden mit den Dänen und zur Einführung des Christenthums bewegen könne? Oder hatte er gefürchtet, damit bei den deutschen Fürsten nichts auszurichten? Oder war er überzeugt, daß Niclot die Einführung des Christenthums entschieden ablehnen würde und sein Volk von den Einfällen in Dänemark doch nicht zurückhalten könnte oder wollte? Die Quellen geben uns keinen Aufschluß.


1) Annal. Magdeb. 1147 mit der Lesart Malchon, die Pertz unrichtig in Malchim verändert, statt Malchou zu schreiben. Vgl. Mekl. Annal. p. 113, 126a.
2) Helm. I, 62.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 58 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Andererseits sehen wir aber auch nicht, daß Niclot durch das Versprechen, das Christenthum selbst anzunehmen oder einen Bischof oder Missionare in seinem Lande zu dulden, die drohende Gefahr abzuwenden versucht; er zeigt sich überall als ein Feind des Christenthums. Noch während er mit Adolf unterhandelte, rüstete er aufs eifrigste. Er rief sein ganzes Volk zusammen und stellte seine Burg Dobin zu einem Zufluchtsorte her. - Sollte ein Bisthum zur Mission aufgerichtet werden, so ließ sich dies nur durch Niclots gänzliche Unterwerfung erreichen.

Niclot gab nun also das ganze westliche Gebiet preis. Der Schweriner See und sein Abfluß, die Stör, die zwischen Wiesen dahinfließt, scheiden den ostwärts gelegenen Theil Mecklenburgs sehr scharf von dem westlichen; die tiefe Niederung vom Schweriner See bis zu dem nahen Wismarschen Meerbusen bildete in damaliger Zeit gewiß gegen jedes von Westen heranziehende Heer eine gute Vertheidigungslinie. Doch hielt Niclot die Burg Meklenburg, die hier den Feinden den Weg hätte sperren mögen, nicht für so fest wie Dobin. Der Burgwall, welcher die Lage dieser Feste noch klar erkennen läßt 1 ), füllt den schmalen Raum zwischen dem großen Schweriner und dem kleinen See Döwe, nördlich und südlich sich anschließende Wiesen machen den Platz um so unzugänglicher. Die Belagerer mußten immer zwei Abtheilungen bilden, deren eine, wenn sie angegriffen wurde, von der andern keine Hülfe beikommen konnte, während die Belagerten die Communication über den Schweriner See behielten.

Aber Niclot beschränkte sich nicht auf Vertheidigungsmaßregeln, er eröffnete selbst den Krieg, und zwar gerade gegen den Grafen Adolf, den er durch sein Versprechen in Sicherheit eingewiegt hatte 2 ). Er landete mit seiner Flotte an der Mündung der Trave und sandte von hier am Abend einen Boten nach Segeberg, der seinen Einfall melden sollte. Wie zum Spott; denn ehe ein Heer zusammengebracht werden konnte (der Graf war nicht daheim), schon am andern Morgen, den 26. Juni 3 ), fuhr er die Trave hinauf nach Lübek, überfiel


1) Lisch, Jahrb. V, 123 f.
2) Helm. I, 62.
3) Illucescente ergo die, qua sanctorum Joannis et Pauli passio veneranda cclebratur. Helmold sagt nicht ausdrücklich, daß der Gesandte nach Segeberg am Abend des vorigen Tages abgeschickt wurde; dies ergiebt sich aber aus seiner Erzählung. Denn wenn die wendische Flotte einen oder mehrere Tage in der Travemündung gelegen hätte, so hätten die Lübeker davon Kunde bekommen und nicht mehr überrascht werden können.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 59 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die vom Feste berauschte Menge, verbrannte im Hafen die Schiffe, tödtete 300 Menschen und bestürmte die Burg aufs heftigste zwei Tage lang. Zwei Reiterschaaren durchstreiften unterdessen Wagrien, zerstörten die Stadt unter der Burg Segeberg und verwüsteten gerade die Gegenden, welche von Westfalen, Holländern und andern auswärtigen Colonisten bewohnt wurden, so daß die Sage ging, Holsteiner hätten ihnen dies aus Haß gegen die Fremden angestiftet. Eutin ward durch seine feste Lage geschützt; in Süsel vertheidigten sich, ermuthigt durch die feurige Rede und das Beispiel des Priesters Gerlav, kaum 100 Friesen in ihrer Feste gegen angeblich 3000 Wenden einen ganzen Tag. Auf das Gerücht von Rüstungen des Grafen kehrten die Wenden beutebeladen eiligst heim 1 ).

Was bezweckte Niclot mit diesem Zuge? Wollte er Zwietracht unter den Holsteinern und den fremden Colonisten hervorrufen, vielleicht auch die wagrischen Wenden, die er nicht direct zu unterstützen versprochen hatte, hiedurch zu Aufständen ermuntern, und den Grafen Adolf damit von der Theilnahme an dem Kreuzzuge zurückhalten? Oder wollte er nur beweisen, daß er sich nicht fürchte? Jedenfalls verlor er die günstige Position, daß er sagen konnte, die Sachsen hätten ihn angegriffen, ohne von ihm verletzt zu sein. Die Kunde von diesem Streifzuge verbreitete sich rasch durch Sachsen und Westfalen und spornte die Kreuzfahrer zur Eile an. Der junge Herzog Heinrich führte jetzt bei Artlenburg 2 ) zum ersten Male ein Heer über die Elbe und betrat den Boden, welcher der Schauplatz seiner denkwürdigsten Thaten werden sollte. Ihn begleiteten Konrad von Zähringen, der ihm in Frankfurt seine Tochter Clementia verlobt hatte, und vermuthlich Hartwig, früher Domherr zu Magdeburg, dann Propst von Bremen und seit dem Tode seines Bruders nunmehr der Erbe der Grafschaft Stade 3 ). Von Bischöfen wird uns außer dem


1) Helm. I, 63, 64.
2) Dies sowie die Richtung der Fahrt auf Ratzeburg ergiebt sich aus einer Bemerkung im Ratzeburger Zehntenregister: Putrowe (Pötrau) tota cum censu et decima vacat episcopo. Hanc liberam cum omni iure dux Heinricus Leo fundator contulit Raceburgensi episcopo, quia, cum primum intraret terram cum exercitu, prima nocte quieuit ibi, et hoc primum sacrificium fecit domino et beate Marie.
3) Ihn verstehe ich unter dem Hartwigus princeps praenobilis in den Annal. Magdeb. 1147, obwohl es auffällt, daß er nicht zu den geistlichen Personen gestellt ist. Geschah dies etwa nur darum nicht, weil er keine bischöfliche Würde besaß?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 60 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Erzbischof Albert von Bremen und Hamburg, der als solcher das Recht hatte Bisthümer im Wendenlande zu errichten, noch der Bischof Thietmar von Verden genannt; doch hatten sich auch noch andere angeschlossen 1 ). Der Magdeburger Annalist veranschlagt das ganze Heer auf 40,000 Mann. Darunter dürfen wir aber wohl Adolfs Mannschaft mitzählen. Ob der Graf Heinrich von Ratzeburg seinen Posten im Wendenlande verlassen durfte, kann man bezweifeln.

Der Zug ging über Ratzeburg nach der Küste des Wismarschen Meerbusens zu. Hier vereinten sich mit den Deutschen die Dänen 2 ). Auch an sie war des Papstes Aufruf zur Kreuzfahrt ergangen; und die beiden Könige Knud und Svein, die nach dem Tode des Königs Erich Lam um die Herrschaft stritten, ließen ihre Kämpfe einstweilen ruhen 3 ). Denn auch sie wollten der verheißenen Vergebung der Sünden theilhaftig werden 4 ), aber auch lieber an den Erbfeinden Vergeltung üben, die ihr Vaterland so unsäglich plagten, als nach Jerusalem ziehen. Beide rüsteten mit ihren Parteien und liefen mit großen Flotten aus 5 ). Knud fuhr mit den jütischen Schiffen voran in den Wismarschen Hafen ein 6 ), Svein folgte mit den Schiffen von Schleswig, Fünen, Seeland, Halland und Schonen. Mit den deutschen Kreuzfahrern belagerten sie die Burg Dobin; jene schlossen es auf der einen Seite ein, diese von der andern, der Schweriner See trennte beide Völker auf der einen Seite, im Westen, die Döwe im Osten 7 ).


1) Denn Helmold sagt I, 62: Huius expeditionis capitanei crant Albero Hammenburgensis et universi Saxoniae episcopi. Der Magdeburger Annalist wird aber von den Bischöfen, die sich in Magdeburg versammelt hatten (s. oben S. 54), nicht leicht einen ausgelassen haben; die andern sächsischen und westfälischen Bischöfe von Hildesheim, Osnabrück und Paderborn werden dort aber nicht genannt.
2) Occurrunt in littore Saxones. Saxo 676. Huc ad cos Germani (Sudrmenn) venerunt. Knytl. 108. - Nach Helmold I, 65 verstärkten die Dänen die Deutschen erst, als diese die Burg Dobin schon eingeschlossen hatten (obsederant) ; dann müßten diese aber ihre Stellung später verändert haben.
3) Pacem pro tempore statuunt. Saxo 676.
4) Knytl. 108.
5) Die Annal. Magdeb. geben ihre Stärke auf 100, 000 Mann an.
6) 0k kom Knutr konungr fyrri med sinn her i Vizmar höfn etc. Knytl. 108, Saxo 676.
7) Das "interiacens stagnum" bei Helmold I, 65 bezeichnet offenbar die Döwe oder den Schweriner See. Laurent irrt hier ganz von der Wahrheit ab, wenn er unter stagnum das (baltische) Meer versteht.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 61 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Die Belagerung mag Anfangs erbittert genug gewesen sein; war doch gerade Dobin als Bergestätte des Seeraubs sehr berüchtigt, und viele Dänen noch in Gefangenschaft bei den Obotriten 1 ). Die Deutschen baueten viel Belagerungsgeräthschaften, fanden aber die Dänen bald lässig; sie waren damals daheim kriegerisch gegen einander, hier schlaff, zwischen den beiden Parteien ihrer Könige herrschte kein Vertrauen 2 ). Die Wenden berechneten, daß den Dänen von den Sachsen wegen des Döwesees, der sie trennte, schwer Hülfe kommen konnte, machten daher gegen die Ersteren einen Ausfall und tödteten ihrer viele. Das Belagerungsheer ward dadurch freilich für den Augenblick nur um so mehr zum Kampfe angefeuert 3 ), aber ohne Erfolg.

Ganz ohne Bundesgenossen war jedoch auch Niclot nicht geblieben; wo es einen Kampf zwischen Heidenthum und Christenthum galt, da fehlten die Rujaner mit ihrer Flotte nicht. Davon unterrichtet, daß nur wenige Dänen auf den Schiffen zurückgeblieben waren, griffen sie die äußersten Reihen der Schiffe an, es waren schonische. Die Jüten, von Parteihaß getrieben, leisteten ihren Landsleuten keine Hülfe, der Befehlshaber, Bischof Ascer von Roeskilde, verkroch sich feige, ein Theil der schonischen Besatzung kam durchs Schwert um, Andere suchten und fanden ihren Tod in den Wellen 4 ). Die erbeuteten Schiffe nahmen die Ranen mit sich, um sie dann, als wären sie nun von ihnen bemannt, mit den ihrigen zum Schrecken der Dänen wieder heranzuführen; wiederholt segelten sie bei Nacht hinaus auf die Meereshöhe und kehrten mit der Morgendämmerung zurück, um die Dänen glauben zu machen, sie kamen mit Verstärkung.

Dieser Angriff der Ruyaner entschied zum Theil die Belagerung von Dobin und den Ausgang des Feldzuges. Das dänische Heer, selbst vor Dobin nicht glücklich, eilte auf die Nachricht von dem Angriffe der Rujanerflotte von der belagerten Burg weg zu seinen Schiffen und brachte der feindlichen Flotte, die vor dem Rest der Dänenflotte floh, noch einen Verlust bei 5 ). Aber zur Belagerung kehrten sie nun


1) S. oben S. 31.
2) Quos privatae irae agitant, publica nunquam communio foederat. Saxo 676.
3) Helm. I, 65.
4) Saxo 676. (Nach Knytl. 108 verlor Svein nur ein Schiff!) Nach Petrus Olai bei Langebek I, 176 geschah dies am 31. Juli.
5) Nach Saxo 677 wären so viel Rujaner getödtet, daß ihre Leichen, die auf dem Meere schwammen, die Fahrt erschwerten. Der Ausdruck selbst bezichtigt den Schriftsteller der Uebertreibung.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 62 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nicht zurück, vielmehr trennten sich mißtrauisch die Könige und fuhren heim, um ihre Kämpfe mit einander fortzusetzen.

Die Sachsen wurden nun auch der Belagerung überdrüssig. Die Dänen, welche zu rächen die Expedition zum guten Theile unternommen war, hatten sich unverrichteter Sache zurückgezogen; man glaubte wohl, auf sie nun nicht mehr viel Rücksicht nehmen zu dürfen. In anderer Beziehung mochte ihr Abzug den Sachsen erwünscht sein. Denn wenn auch die Zahlangaben über die Menge der Kämpfer viel zu hoch gegriffen sein mögen, es war jedenfalls auch in der Erntezeit sehr schwierig, das große Heer in einem Lande zu unterhalten, das voll Sümpfe und Wälder war, auf einer niederen Culturstufe stand und den Eingebornen unzählige unzugängliche Schlupfwinkel darbot, wo sie mit ihren Weibern und Kindern auch ihr Vieh und ihre geringen Kornvorräthe verbergen konnten. Dazu kam, daß Dobin in der Sommerzeit (im August) wegen der Nässe der Wiesengründe sich als sehr fest erwies. Mochte man nun in der Umgegend und in weiterer Entfernung noch so viele Verwüstungen anrichten, in der Hauptsache ward damit nichts erreicht. Unter diesen Schwierigkeiten kühlte sich der Missionseifer der Sachsen bald ab; und die materiellen Vortheile, welche viele nebenbei von der Fahrt gehofft haben mochten, konnten nur in der Erwerbung von Land zum Colonisiren bestehen, - wenn es nämlich gelang, die Wenden aus ihren Burgen und Verstecken zu vertreiben. Schon wurden unter den Vasallen des Herzogs Stimmen laut, die mit des Papstes und des heiligen Bernhards Losung: Tod oder Bekehrung! sehr disharmonirten. Ist nicht das Land, das wir verwüsten, unser Land? so hieß es, und das Volk, das wir bekämpfen, unser Volk? Warum handeln wir denn als unsere Feinde? und vernichten unsere eigenen Einkünfte? Trifft nicht unsern Herrn diese Einbuße? - Seit dieser Zeit fehlte es an Einigkeit und Zusammenwirken; böser Wille und Zaudern traten hervor: wenn die Wenden besiegt wurden, ließ man sie, die man eben zum Tribut erhalten wollte, nicht verfolgen, die Burg nicht erobern, erleichterte ihnen die Belagerung und ließ oft Waffenruhe eintreten. Endlich, nachdem der Kreuzzug etwa drei Monate gewährt hatte 1 ), schlossen die


1) Fere tres menses peragrando omnia vastaverunt, sagt der Magdeburger Annalist. Diese Zeitbestimmung kann nicht auf den Kreuzzug nach Demmin bezogen werden; denn der währte höchstens zwei Monate, am 8. Sept. kam ja der Abt Wibald, schon von der Expedition zurükgekehrt, wieder in Corvey an (Cod. Pomer. I, 42). Wir dürfen also die drei Monate wohl nur auf den westlichen Zug beziehen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 63 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kreuzfahrer mit den Wenden eine Uebereinkunft dahin ab, daß diese das Christenthum annehmen und die gefangen gehaltenen Dänen freilassen sollten 1 ).

Damit glaubte man den Erwartungen der Welt einigermaßen entsprochen zu haben; über die Ausführung der Verträge wurde nicht strenge gewacht. Die Wenden gaben von den gefangenen Dänen nur die altersschwachen und zur Arbeit untauglichen heraus, behielten aber die zurück, die zu Knechtsdiensten brauchbar waren. Viele Wenden, nicht etwa alle, nahmen zum Schein die Taufe 2 ) ; Niclot wird unter ihnen nicht genannt, war also gewiß nicht in ihrer Zahl. Von der Errichtung eines Bisthums, das den neugetauften Wenden hätte kirchliche Pflege angedeihen lassen, war nun nicht die Rede.

Es war kein Wunder, wenn sich das falsche Gerücht verbreitete, die Deutschen hätten die Dänen um Geld verrathen 3 ), zumal, wenn man vernahm, daß die Wenden nach dem Abzuge der Deutschen nach wie vor ihre Seeräubereien gegen Dänemark fortsetzten, und Graf Adolf, wenn auch fortan weniger vertrauensvoll, mit Niclot und seinen Wenden den vormaligen friedlichen und freundschaftlichen Verkehr wieder herstellte. Ebenso wenig kümmerten die Wenden sich nach dem Abzuge ihrer Feinde noch um die Taufe 4 ).

Die beiden anderen Kreuzheere, welche Pommern heimgesucht hatten, waren bereits vor dem westlichen in ihre Heimath zurückgekehrt 5 ). Sie hatten gleiche Verwüstungen wie


1) Ad ultimum nostris iam pertaesis, Conventio talis facta est, ut Slavi fidem christianam reciperent et laxarent Danos, quos in captivitate habebant. Helm. I, 65.
2) Multi eorum falso baptizati sunt. Helm. I, 65.
3) Et cum iam ad arma ex utraque parte ventum fuisset, Teutonici accepta pecunia vendiderunt Dacos; ceptoque prelio se subtrahentes, multa milia Dacorum Sclavorum occiderunt gladii. Auctar. Gemblac. bei Pertz, Scr. VI, 392 ("ex cod. olim Glembac., manu saec. XII. exeuntis". )
4) Statim postmodum in deterius coaluerunt (Sclavi) ; nam neque baptisma servaverunt nec cohibuerunt manus a depraedatione Danorum. Comes autem noster convulsas reparans amicitias, fecit pacem cum Nicloto et cum caeteris orientalibus Slavis; nec tamen integre credebat eis, eo quod foedera prima violassent et percussissent terram suam attritione maxima. Helm. I, 65, 66. Das letzteSatzglied zeigt, daß die "caeteri orientales Slavi" Niclots Unterthanen sind. - I, 58: Adhuc (Slavi) agebant piraticas incursationes in terram Danorum.
5) S. oben S. 62, Anm.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 64 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

diese angerichtet 1 ), aber für den Augenblick hier ebenso wenig, vielleicht noch weniger erreicht Vor der Burg Demmin sprachen die Vasallen des Markgrafen Albrecht ebenso unter einander, wie die Mannen des Herzogs Heinrich vor Dobin 2 ) ; es fehlte an Eintracht und Ordnung; es wurde nichts ausgerichtet 3 ). Der dritte Heerhaufe hatte Stettin erreicht, ihn begleitete der alte Erzbischof Heinrich von Mähren mit sächsischen Bischöfen. Die Stettiner stellten Kreuze auf dem Wall auf, um sich als Christen auszuweisen. Der pommersche Bischof Adalbert, dem Wollin durch die Urkunde des Papstes Innocenz II. vom 14. October 1140 zum Sitze angewiesen war, der sich damals aber bei dem Fürsten Ratibor in Stettin befand, ging mit anderen Gesandten ins Lager der Kreuzfahrer und fragte, warum sie mit Heeresmacht gekommen seien? Sei die Befestigung des christlichen Glaubens ihre Absicht, so hätten sie diese nicht durch Waffen, sondern durch predigende Bischöfe ins Werk setzen sollen. Die Bischöfe Sachsens empfanden die Wahrheit dieses Urtheils über ihr Unternehmen und verständigten sich mit dem Fürsten Ratibor und dem Bischofe Adal=


1) Annal. Magdeb.
2) Nichts Anderes sagt Helm I, 65 mit den Worten: "Dixerunt autem satellites ducis nostri, et Adalberti marchionis, ad invicem". Giesebrecht III, 31 versteht irrig: die Leute des Herzogs hätten mit den Leuten des Markgrafen gesprochen, und findet darum die Erzählung Helmolds "nur zum Theil glaubhaft". Die gleichen Interessen riefen, will Helmold sagen, die beiden Heeren gleiche Aeußerungen hervor; darum schaltet er die Worte "et Adalberti marchionis" ein und braucht den Plural "dominos nostros". Ganz ähnlich, nur wegen des Singulars "urbis" noch härter, ist Helmolds Construction II, 3. Post non multum vero tempus Pribizlavus colleceta rursum Slavorum manu venit Malacowe, et Cuscin, et allocutus est habitarores urbis. Helmold will offenbar sagen, daß Pribislav vor beiden Burgen die nun folgenden Worte gesprochen hat. Die Worte "et Cuscin" mag er selbst erst später eingeschaltet und den Singular in den Plural urbium zu verwandeln vergessen haben; absprechen dürfen wir sie ihm darum nicht, wie Giesebrecht III, 139 thut. Die Uebersetzung Laurents, die auf Lappenbergs neue Recenstion gegründet ist, und die bisherige Textesüberlieferung geben sie als Helmold Worte, und die Analogie der obrigen Worte "et Adalberti marchionis" schützen sie.
3) Tumultuante siquidem milite et possessionum externarum, quas necdum obtinuerant, terminum statuente, plebeio autem id non conveniente, res undique turbantes, ordine neglecto, tandem aditis casteisque reliclis discesserunt omnes, molimine, quod proposurant, infecto. Annal Palid., die, wie die Fortsetzung zeigt, verzugsweise den Zug. nach Pommern ins Auge fassen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 65 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bert über einen Frieden. Dann zog das Heer nach schweren Verlusten aus Pommern heim 1 ).

Viertes Capitel.

Die Wiederherstellung der wendischen Bisthümer.

Die Schriftsteller jener Zeit verhehlen ihren Unmuth über den Ausgang des Kreuzzuges gegen die Wenden nicht; Helmold urtheilt, er habe einen mäßigen Erfolg gehabt 2 ), andere meinen, er sei ganz erfolglos gewesen 3 ). Und allerdings, wenn man eine gänzliche Vernichtung der Wenden oder aber ihre augenblicklich eintretende Bekehrung erwartet, oder nach den Erfolgen jenes ersten Kreuzzuges ins heilige Land hier sofort auf einen neuen christlichen Staat und auf reichlichen Ländererwerb, wie z. B. Wibald auf den Gewinn des Rujanerlandes für sein Kloster Corvey, gehofft hatte: so waren derartige Wünsche in keiner Weise befriedigt worden. Man hatte eben Unmögliches verlangt. Und wer konnte denn der Grausamkeit das Wort reden, mit der die Ausrottung eines Stammes gefordert ward? Wie konnte man wünschen, daß, um jener zu entgehen, die Heiden sich äußerlich, heuchlerisch sofort zur Taufe bekannten, die sie in ihrem Herzen noch verwünschten? Dennoch gaben die Kreuzfahrer gerechten Grund zum Tadel, wenn sie abzogen, ohne Garantien zu haben, daß man Missionsprediger im Wendenlande dulden und diejenigen, welche sich bekehren würden, darum unangefochten lassen werde. Denn daß die Wenden ihre Vertheidigung so glücklich gegen zwei Völker geführt hatten, erhöhete natürlich ihren Muth und ihr


1) Vincent. Prag. 1147 (Pertz, Scr. XVII, p. 663).
2) Taliter illa grandis expeditio cum modico emolumento soluta est. Helm. I, 65.
3) Wibaldi ep. (p. 41 im Cod. Pomeran. dipl. ) : Reversi ab expeditione Slavica in nativitate beatae Mariae, quam etsi peccatis exigentibus non efficaciter, sed tamen obedienter complevimus. Vgl. Ott. Fris. I, 44, Vincent. Prag. Chron. 1147: Plurimis amissis militibus, una cum principibus suis ad propria redeunt. Ubi enim Deus non fuit in causa, bono fine terminari difficillimum fuit. - Discesserunt omnes molimine, quod proposuerant, infecto. Ann. Palidens. (Pertz, Scr. XVI, p, 82).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 66 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Selbstbewußtsein und die Verwüstungen der Kreuzfahrer steigerten nur die Erbitterung gegen die Deutschen und die Abneigung gegen das Christenthum.

Doch war in dieser Rücksicht noch nicht alle Hoffnung verloren, wenn man nur die Fürsten zu gewinnen wußte, oder wenn man die Wenden zu gewissenhafter Erfüllung ihrer Zusagen nöthigte. Auf S. 64 ist erwähnt, daß der Fürst der Pommern, Ratibor, zu Stettin die Kreuzfahrer zum Abzuge bewogen habe. Im Sommer des nächsten Jahres (1148) kam dieser nun zu den Sachsenfürsten nach Havelberg, wo Bischof Anselm sein Bisthum wieder aufrichtete, und bekannte seinen Glauben, den er einst in Folge der Predigt des Bischofs Otto von Bamberg angenommen (dann aber so weit vergessen hatte, daß er 1135 sogar einen Raubzug nach Konunghella in Norwegen unternahm und die dortige Kirche, wenn auch mit Schonung einer Reliquie, verbrannte) ; er gelobte und schwur, er wolle alle seine Kräfte zur Verbreitung des Christenthums aufwenden 1 ). Es wurden in Folge seiner Bitte auch Geistliche geschickt. Der Cardinal Guido, des Papstes Legat, beschäftigte sich 1149 bei seinem Aufenthalt in Sachsen sogar ernstlich mit dem Plane, in Liutizien Bisthümer zu errichten und erbat sich vom Abt Wibald seine Unterstützung. Als jedoch dieser ablehnend antwortete, weil zunächst Anselm befragt werden müsse, dieser aber abwesend sei 2 ), da ließ der Cardinal, wie es scheint, die Sache fallen. Die Gebiete Pommerns, um die es sich hier eigentlich nur handeln konnte, sollten nach merkwürdigen Ereignissen einst dem Bischof Berno von Schwerin zufallen.

Auch die Obotriten hatten die Annahme des Christenthums versprochen, viele hatten, wenn auch ohne Überzeugung von der Wahrheit des Christenglaubens und ohne eine Ahnung von der Bedeutung des Actes, die Taufe genommen. Die Hamburgische Kirche hatte demnach die heilige Verpflichtung, für die geistliche Pflege dieser Neubekehrten zu sorgen und auch an die Heiden ihres Missionssprengels, den man ja bis an die


1) Rodilbernus (!), Pomeranorum princeps etc. Annal. Magdeb. 1148 (Pertz, Scr. XVI, 190). Auf dies Ereigniß beschränkt sich die allgemeiner gehaltene Erzählung in den Annal. Palidens. (Pertz, Scr. XVI, 82) : Non multo post (nach der Heimkehr vom Kreuzzuge) operante Deo, qui non forlitudine virorum, sed propria virtute subjugat adversarios, memoratorum Sclavorum principes legatos supradictis destinavere principibus (der Sachsen) cum debita satisfactione, pollicentes se Domini submittere iustificationibus; ad hoc rite peragendum, quatinus eis divine legis ministri praeficerentur, efflagitarunt; quod et factum est.
2) S. Cod. Pom. I, p. 44.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 67 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Peene und bis Demmin rechnete 1 ), Glaubensboten auszusenden. Aber freilich ließen sich kirchliche Anstalten, auf welche damals die Mission gegründet zu werden pflegte, nicht wohl errichten, ohne daß die weltliche Macht, nämlich Herzog Heinrich Niclot nöthigte, Bischöfe zu dulden und Missionaren ihren Unterhalt zu bewilligen oder doch den Aufenthalt zu gestatten. Im Polabenlande herrschte gar ein Deutscher Graf, Heinrich von Botwide, wohl geneigt, wie er später bewiesen hat, die Stiftung, richtiger Erneuerung des Bisthums in seinem Lande zu fördern; aber auch er war abhängig vom Herzog, seinem Lehnsherrn. Doch Herzog Heinrich, reich an Allodien im Sachsenlande, mächtig durch dieses Herzogthum, jetzt noch an Einfluß gestiegen durch seine Verschwägerung mit dem Zähringischen Hause, strebte damals vor allen Dingen Baiern wiederzuerwerben; die Wendenlande, deren Herrschaft er gewiß war, sollten seine Mittel vermehren. Erbarmen mit den Heiden, die in der Finsterniß des Aberglaubens saßen, empfand er nicht vielmehr haßte er sie als Feinde des Glaubens, denn daß er sich verbunden gefühlt hätte, ihnen die Wahrheit predigen zu lassen; sie sollten vorzüglich seine Schatzkammer bereichern. "So oft die Wenden ihn verletzten, sagt Helmold (I, 68) von dieser Ziet, ließ er sie seine eiserne Hand fühlen, und sie gaben ihm für ihr Leben und ihr Vaterland hin, was er nur immer haben wollte. Aber bei den verschiedenen Kriegszügen, die er in seinem Jugendalter gegen das Wendenland unternahm, war vom Christenthum keine Rede, sondern nur vom Gelde. Denn sie opferten noch den Götzen, und nicht Gott, und machten Seeräuberzüge nach Dänemark".

Unter diesen Umständen waren die Aussichten für die Mission geringe. Und endlich, würde der Herzog das Aufkommen einer selbständigen geistlichen Macht in den Wendenlande, die er als seine Steuerprovinz ansah, dulden? - Der Erzbischof Hartwig von Bremen machte den Versuch.

Für die Wendenmission war es gerade nicht ersprießlich, daß nach dem Tode des Bremisch=hamburgischen Erzbischofs Albert († 1148, Aug. 25) die Wahl zu seinem Nachfolger auf den Propst Hartwig von Bremen fiel. Nachdem der Bruder desselben, Graf Rudolf von Stade, 1144 von den Dithmarsen erschlagen war, hatte Hartwig, nunmehr der letzte männliche Sproß seines Hauses, der Kirche zu Bremen alles Erbe desselben überlassen und war dafür vom Erzbischof mit der Grafschaft Stade belehnt: der Pfalzgraf Friedrich, Hartwigs


1) S. unten S. 76, Anm. 4.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 68 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Schwestermann, nahm für ihn die Vogteirechte wahr, und zwar mit Zustimmung König Konrads. Als nun aber auch die Räthe des noch unmündigen Herzogs Heinrich, gestützt auf ein seiner Mutter, der Herzogin Gertrud, vom Erzbischof gegebenes Versprechen, für den jungen Herzog Ansprüche auf die Grafschaft erhoben, und in Folge dessen auf des Königs Befehl ein Fürstengericht zur Entscheidung dieser Frage in Ramelsloh zusammentrat, da unterbrachen des Herzogs Vasallen die Verhandlung mit Gewaltthätigkeiten. Den Erzbischof führten sie gefangen nach Lüneburg; den Propst nahm Hermann von Lüchow in Haft. Nur dadurch, daß Hartwig dann an den Markgrafen Albrecht den Bären übergeben wurde, gewann er seine Freiheit wieder 1 ).

Seitdem blieb eine Spannung zwischen Heinrich und Hartwig; und doch konnte nur ihre Einigkeit Großes im Wendenlande verheißen. Dazu war der Propst auf seine Grafenwürde nicht weniger stolz als Heinrich auf seine Herzogswürde; er war ebenso unnachgiebig wie dieser, bestand ebenso hartnäckig auf dem, was er für sein Recht hielt. Als er nun den erzbischöflichen Stuhl bestieg, dachte der hochstrebende Mann alsbald darauf, wie er seiner Kirche die hohe Würde wiedergewinnen möchte, der sie einst, besonders hundert Jahre früher unter Adalbert - an den erinnerte er sich gern - durch die Ausdehnung des erzbischöflich en Sprengels über den ganzen Norden genossen hatte. Unablässig trachtete er danach die Bisthümer in Skandinavien seinem erzbischöflichen Stuhle wieder zu unterwerfen 2 ). Trat er damit in Adalberts Fußtapfen, so gedachte er andererseits auch dessen kirchlicher Schöpfungen im Wendenlande. Hartwig hatte wahrscheinlich selbst an dem Kreuzzuge Theil genommen und kannte den Vertrag mit Niclot und das Versprechen der Wenden, das Chriftenthum anzunehmen. Er beschloß daher, zumal seine Bemühungen bei dem Papste und dem Könige wegen der nordischen Bischöfe bisher noch ohne Erfolg blieben 3 ), um auch seinerseits Eifer für den Glanz und die Erhöhung seiner Kirche, welche schon längst keine Suffragane mehr gehabt habe darzuthun, die seit 83 Jahren ruhenden drei wendischen Bisthümer zu Oldenburg, Ratzeburg und Meklenburg wieder


1) Albert. Stad. 1144 (Pertz, Scr. XVI, 324). Annal. Magdeb. 1144 (Pertz, p 187). Vgl. die Urkunde König Konrads vom Januar 1145 im Auszuge bei v. Raumer, Reg. Brandenb. Nr, 1067.
2) Helm. I, 69, §. 5.
3) Helm. I, 69, §. 5, 6.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 69 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

aufzurichten 1 ). Der durch Herzog Heinrichs kräftiges Regiment eingetretene friedlichere Zustand der Wendenlande schien ihm ein geeigneter Zeitpunkt für sein Vorhaben. Er berief also den ehrwürdigen Vicelin, der nun schon dreißig Jahre 1ang unablässig in Holstein gewirkt, und gebetet hatte, Gott möge auch den Wenden die Thüre zum Glauben öffnen lassen 2 ), nach dem Kloster Harseveld oder Rosseveld, um ihm hier die Weihe zum Bischof von Oldenburg zu geben. Die Feier sollte noch dadurch erhöhet werden, daß zugleich mit ihm auch ein Bischof für Meklenburg, Namens Emmehard, geweiht wurde 3 ). Für Ratzeburg ward noch keiner ernannt; warum nicht, ist uns nicht überliefert. Der Missionssprengel Vicelins, den der hamburgische Erzbischof Athelbero 1136 bis zur Peene ausgedehnt hatte 4 ), ward nun natürlich durch die Erneuerung des meklenburgischen Bisthums beschränkt. Ob Polabien noch einstweilen Vicelins Sorge mit empfohlen ward, oder ob dieses direct von Hamburg aus einen Bischof oder andere Geistliche empfangen sollte, erfahren wir nicht; wahrscheinlich hatte Hartwig noch nicht die rechte Persönlichkeit zum polabischen Bisthume gefunden, oder er fürchtete noch ein unfreundliches Zusammentreffen mit dem Grafen.

Vicelin und Emmehard empfingen die Weihe zu Bischöfen von Oldenburg und Meklenburg von Hartwigs Hand zu Rosseveld am 10. oder 11. October im Jahre 1149 5 ). "Und", setzt Helmold (1, 69) hinzu, "sie wurden ins Land des Hun=


1) Helm. I, 69: ne omnino careret suffraganeis, aggressus est iam pridem abolitos episcopatus Slaviae suscitare. Diese Begründung fließt nicht etwa aus Helmolds unverhohlenem Verdruß über die Theilung des Bisthums Oldenburg unter Adalberts Regierung, sondern aus den eigenen Worten Hartwigs in seiner Urkunde vom J. 1160 (bei Lappenberg, Hamb. Urk. =B. I, p. 204; Westphalen II, 2035; Schröder P. M. I, 399) : ut ex laboris nostri sollicitudine aliquid eidem (sc. ecclesie) addicere videamur, quia jam suffraganeos habere desierat, quadam parte Slavie adiutorio nobilis viri H. ducis Saxonie deuicta, tribus suffraganeis, scilicet Lubicensi, Racesburgensi et Zuuerinensi, ipsam decorauimus auctoritate sedis apostolice, cuius legalione fungimur.
2) Helm. I, 47.
3) Helm. I, 69.
4) Lappenberg, Hamb. Urk. =B. I, S 140.
5) Denn nach Helm. I, 78 war Vicelin, als er am 12. Decbr. des Jahres 1154 starb, 5 Jahre und 9 Wochen Bischof gewesen. Wenn derselbe Chronist I, 69, §. 4 erzählt, das Bisthum Oldenburg habe 84 Jahre geruht (von 1066 an), so rechnet er nach alter Weise die beiden Jahre 1066 und 1149 mit.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 70 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gers und Mangels gesandt, wo der Sitz des Satans war und die Wohnung aller unsaubern Geister" 1 ).

Also Emmehard ist nicht nur zum Bischofe von Meklenburg ordinirt, sondern auch wirklich unter die Heiden ausgesandt. Aber von seinem Wirken erfahren wir nichts; es werden keine Erfolge gerühmt. Wie ließ sich auch auf günstige Resultate hoffen, da man ja ohne Zweifel bald merkte, wie wenig Herzog Heinrich mit des Erzbischofs Handlungsweise einverstanden war!

Hartwig hatte nur ein verbrieftes und nie bestrittenes Recht seiner Kirche ausgeübt, wenn er, ohne jemand zu fragen, nach eigenem Ermessen innerhalb seines Sprengels Bischöfe abordnete 2 ). Aber klug gehandelt war es nicht, daß er solches ohne Einvernehmen mit dem Herzoge that 3 ) ; denn wie wollte er die zum Unterhalt der Bischöfe nöthigen Kirchengiiter gewinnen, wenn die weltliche Macht ihm ihre Beihülfe versagte 4 ) ? Und so freigebig er selbst sich früher gegen die Kirche zu Magdeburg (wo er Domherr war) und gegen das Kloster Jericho erwiesen hatte, für die Wendenbischöfe hat er aus eigenen Mitteln nichts gethan.

Wahrscheinlich rechnete der Erzbischof auf die Zehnten von den deutschen Colonisten in Wagrien und auf den alten Bischofszins 5 ) von den Wenden in Wagrien und in Meklenburg; die glaubte er vielleicht für seine rechtmäßig ordinirten Bischöfe in Anspruch nehmen zu können. Aber gerade hiebei stieß er auf Widerstand.

Von Emmehards Erfahrungen in dieser Hinsicht wird uns nichts berichtet; er fand keinen Biographen. Vermuthlich gab


1) (Hartwicus archiep. ) accitum venerabilem sacerdotem Vicelinum Aldenburgensi sedi consecravit episcopum. - Porro in Mikilenburg ordinavit dominum Emmehardum; et consecrati sunt ambo in Rossevelde missique in terram egestatis et famis, ubi erat sedes Satanae et habitatio omnis spiritus immundi.
2) Papst Stephan V. sicherte dem Hamburgischen Erzbischof Adalgar im J. 891 das Recht zu : Decernimus autem, ut potestatem habeas ordinandi episcopos infra tuam porrochiam et diocesim. (Lappenbergs Hamb. Urk. =B. I, p. 34).
3) Factaque sunt haec inconsulto duce et comite (sc. Adolpho). Helm. I, 69,
4) Es war der Lage der Dinge gemäß, womit Heinrich von Wida dem Vicelin die Investitur vom Herzoge zu nehmen empfahl: eo, quod nec caesar (Konrad) nec archiepiscopus possit juvare causam vestram, domino meo (sc. Heinrico duce) obnitente; deus enim dedit ei universam terram hanc. Helm. I, 69, §. 10.
5) S. oben S. 10.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 71 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ihm niemand etwas, und es hörte auch wohl niemand auf seine Predigt. Aber um das Bisthum Oldenburg erhob sich nun ein Investiturstreit, der alle drei Bisthümer anging, und der für alle drei so wichtig geworden ist, daß wir ihn hier nicht übergehen dürfen.

Graf Adolf von Holstein hatte dem frommen Vicelin bisher kindliche Verehrung gezollt; aber seit seiner Weihe zum Bischof war es aus mit der Freundschaft. Sämmtliche Zehnten jenes Jahres, die dem Bischofe erwachsen konnten, zog der Graf ein. Vicelin wandte sich an den Herzog, um ihn um Entschuldigung wegen der Bischofsweihe zu bitten. Der aber antwortete, er habe ihn eigentlich gar nicht vor sich lassen sollen, weil er den Bischofstitel, ohne ihn zu fragen, angenommen habe. "Denn ich", setzte er hinzu, "ich hätte dies ins Werk setzen müssen, zumal in einem Lande, das meine Väter unter Gottes Beistand mit Schild und Schwert gewonnen und auf mich als meinen Besitz vererbt haben" 1 ). Doch weil seine Vorfahren den Vicelin von Anfang an so treu erfunden hätten und er dessen Frömmigkeit wohl kennte, erbot sich Heinrich, diese "Beeinträchtigung (noxa) zu vergessen und demselben auf alle Weise förderlich zu sein, aber unter der einen Bedingung, wenn Vicelin die bischöfliche Investitur von seiner Hand nehmen wollte. Dies schien dem Bischof hart, weil es gegen alles Herkommen sei 2 ) ;er erbat sich Bedenkzeit und wandte sich nach Bremen, um dort mit dem Bischofe und der Geistlichkeit Raths zu Pflegen 3 ).

Ohne Beispiel war es freilich nicht, daß ein Herzog die Bischöfe in seinem Herzogthume einsetzte; der König Heinrich I. hatte dem Herzoge Arnulf von Baiern dies Recht zugestanden 4 ). Aber daran dachte Heinrich schwerlich, verliehen war ihm in seinem Herzogthume kein derartiges Recht; vielmehr leitete er, wie seine Worte bei Helmold bezeugen, seinen Anspruch aus den eigenthümlichen Verhältnissen der Mark her. Auch in der Dotationsurkunde für das Bisthum Ratzeburg vom Jahre 1158 kommt er auf diese Anschauungsweise

zurück, daß die seinem Herzogthume zu Sachsen benachbarten Wendenvölker nach wiederholtem Rückfalle zum Unflath des Götzendienstes von seinen Vorfahren tributpflichtig gemacht, und


1) Ego enim huius rei moderator esse debueram, maxime in terra, quam patres mei favente Deo, in clypeo et gladio obtinuerunt et mihi possidendam hereditaverunt.
2) durum, eo quod esset praeter consuetudinem.
3) Helm. I, 69.
4) Waitz, K. Heinrich S. 49.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 72 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

als solche ihm nach Erbrecht überkommen seien 1 ). Sie wohnten in der sächsischen Mark, die einst dem Hermann Billung überwiesen, nach Gottschalks Tode völlig verloren, später aber durch den Sieg seines Urgroßvaters, des Herzogs Magnus, auf dem Smilower Felde, und durch die Züge seines Großvaters Lothars, dessen Heinrich gern gedenkt, wiedergewonnen und befestigt war. Die Wenden saßen außerhalb der Reichsgrenze 2 ) und seines Herzogthums;hier erachtete er die Investitur durch den Kaiser nicht für geboten. War denn hier kein Reichsgut zu verleihen? Ausdrücklich mochte dieses wendische Gebiet bei der Belehnung mit dem Herzogthume nicht namhaft gemacht sein. Kaiser Friedrich sagt indessen 1154, daß der Herzog die "Provinz über der Elbe", in welcher er ihm die Bisthümer zu errichten verstattete, von ihm zu Lehn trage, und erlaubt ihm, denselben Reichsgüter zu verleihen 3 ).

Die Rechtsanschauung des Erzbischofs von Bremen und seiner Geistlichkeit war natürlich der des Herzogs gerade entgegengesetzt. In dem Wormser Concordat vom J. 1122 hatte die Kirche dem Kaiser sehr ungern das Zugeständniß gemacht, die Bischöfe seines Reiches, nachdem sie gewählt seien, durch den Scepter mit den Regalien zu belehnen, dieser dagegen auf die Investitur mit Ring und Stab Verzicht geleistet 4 ). Von anderen weltlichen Herren des Reiches war dabei nicht geredet. Demgemäß behaupteten nun die Geistlichen in Bremen ganz einmüthig, nur der kaiserlichen Majestät sei die Investitur der Bischöfe zugestanden, und die Kaiser hätten der Kirche solche Einbuße durch reiche Geschenke vergütet. Sie warnten Vicelin entschieden, solchen Mißbrauch im Hause des Herrn nicht einzuführen, lieber weltlich Gut als seine Ehre preiszugeben, und wenn ihm der Zutritt zu seiner Parochie verwehrt würde, sich auf sein Haus ztt Faldera zurückzuziehen 5 ),

Aber weit entfernt, nun seinerseits das Bisthum Oldenburg zu fördern, verkürzte der Erzbischof dem Vicelin nur noch


1) Gentes enim paganas nostro ducatui in Saxonia contiguas Winedos dictas, a priscis temporibus magni Karoli Deo semper et sancte ecclesie rebelles et infestas, postquam tandem magno labore fidei christiane ceruices durissimas submiserunt, sepius ad uomitum ydolatrie relapsas. hereditario iure hucusque a progenitoribus nostris in tributum redactas accepimus.
2) S oben. S. 7, Anm.
3) Wir kommen auf diese Urkunde vom J. 1154 weiter unten ausführlicher zu sprechen.
4) S. unten S. 76, Anm. 1.
5) Helm. I, 69, §. 11.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 73 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

seine Einkünfte zu Faldera. Der Bischof sah ein, von welchen Beweggründen man sich in Bremen leiten ließ; und da der Herzog ebenso härtnäckig auf seiner Forderung bestand, so that Vicelin endlich, was das Wohl seines Bisthums erforderte: er nahm die Investitur von der Hand des Herzogs 1 ). Und sogleich bezeugten ihm dieser und der Graf Adolf ihre Zuneigung und gaben ihm ein Dorf Buzoe (Bosau) mit der Pertinenz Dulzaniza nebst der Hälfte der Zehnten.

Emmehard hätte, wenn er auch vielleicht dazu geneigt gewesen wäre, des Vicelin Beispiel nicht nachahmen können. Denn der Herzog ging eben damals nach Baiern, um dieses wiederzugewinnen. Und Graf Adolf, den er seiner Gemahlin, der Herzogin Clementia, als vornehmsten Rath und als seinen Stellvertreter in der Mark zurückließ 2 ), war weit entfernt, etwas zu befördern, was Niclot unangenehm sein würde. Eine Gelegenheit, diesem Bedingungen zu stellen, fand sich sonst wohl, als derselbe des Grafen Hülfe gegen die Circipaner und Kiziner, welche den Tribut verweigerten, in Anspruch nahm. Wir lesen aber von solchen nicht. Graf Adolf zog ihm mit mehr als 2000 Mann auserwählter Mannschaft zu; beide verwüsteten die Lande der Aufständischen, auch ein großer Götzentempel ward (gewiß von den Holsteinern) 3 ) mit den Götzenbildern zerstört. Niclot übersah diese Verwüstung eines Wendenheiligthums, freuete sich der Unterwerfung der Aufständischen und lebte seitdem wieder in enger Freundschaft mit dem Grafen 4 ).

Der Erzbischof Hartwig gab indessen die Investituransprüche noch nicht auf. Als der König Friedrich I. auf Pfingsten 1152 einen Reichstag nach Merseburg berief, fanden sich daselbst auch der Erzbischof und seine beiden Suffragane, Vicelin und Emmehard 5 ), ein; und Hartwig suchte, wie uns Helmold (I, 73) mittheilt, nicht weil er von diesem Schritte einen Erfolg für die Kirche erwartete, sondern nur um seinen Grimm gegen den Herzog zu bethätigen, Vicelin zu bereden, er möge sich vom Könige investiren lassen. Der Bischof aber erwog klüglich die Verhältnisse und unterließ einen Versuch, der nicht


1) Helm. I, 69, 70, Suscepit episcopatum per virgam de manu ducis.
2) Helm. I, 70.
3) Denn von den Wenden sagt ja Helm. I, 52: neque ambitum fani vel in hostibus temerari pitiuntur. Vgl. I, 83.
4) Helm I, 71.
5) In König Friedrichs I. Urkunde für das Kloster Corvey d. d. 1152, Mai 18, Merseburg, steht unter den Zeugen Emehardus Michelemburgensis.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 74 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ihm allein, sondern vielleicht auch seiner Kirche den nachhaltigen Zorn des Herzogs zuziehen konnte. Doch machte das Oldenburger Bisthum wegen der Spannung zwischen dem Herzog und dem Erzbischof eben keine Fortschritte 1 ). Noch viel weniger konnte unter diesen Umständen das Meklenburgische Bisthum gedeihen. Emmehard kam schwerlich überall noch in seinen Sprengel zurück. Wir finden ihn nur noch einmal genannt, nämlich als Zeugen in einer Urkunde des Bischofs Wichmann von Naumburg, welche dieser am 8. März 1154 zu Naumburg selbst ausstellte. Emmehard starb im nächsten Jahre; wo? ist unbekannt 2 ).

Vermuthlich ist er mit dem Herzog überall in keine Beziehung weiter getreten, auch dann nicht, als sich der Investiturstreit durch des Königs Einmischung zu Gunsten desselben entschieden hatte.

Wenn Heinrich freilich mächtig genug war, um jede kirchliche Organisation Hartwigs in den Wendenlanden zu hemmen, so konnte dieser ihm durch seine Ansprüche doch immer unbequem werden, so lange es dem Herzoge an einem bestimmten Rechtstitel fehlte. Der König, welcher in seinem mächtigen Vetter die kräftigste Stütze seiner Politik erwartete, und ihm aus diesem Grunde in allen Dingen seine volle Gunst erwies, verhalf ihm auch in dem Investiturstreite zum Siege, indem er 1154 auf der Reichsversammlung zu Goslar 3 ) (wo er ihm bald auch Baiern zusprach) unter Zustimmung Wichmanns, der jetzt unangefochten Erzbischof von Magdeburg war, und der Bischöfe Bruno von Hildesheim, Hermann von Verden, Wicher


1) Helm. 1, 75.
2) Emehardus episcopus, Zeuge in derUrkunde, in welcher Wichmann dem Kloster Pforta eine Hufe zu einem Weinberge schenkte. Ein anderer Bischof dieses Namens lebte in jener Zeit in Deutschland nicht. Die Urkunde ist übersetzt in Wolfs Chronik von Schulpforta I, 118. Annal. Herbipolens 1155:Hoc anno obierunt Heinricus Ratisponensis episcopus, Emehardus Magnopolitanus episcopus etc. (Pertz Scr. XVI, p. 9).
3) Daß diese Urkunde (s. das Facsmile in d. Orig. Guelf. IV, praef. p. 6!) in Sachsen ausgestellt ist, beweisen die Namen der zustimmenden Zeugen. Wichmann war am 8. März nochBischof zu Naumburg, hier heißt er schon Erzbischof von Magdeburg. Heinrich der Löwe wird hier nur noch Herzog von Sachsen, nicht auch von Baiern genannt. Da nun in dieser Zeit kein anderer Fürstentag als der zu Goslar bekannt ist, so muß diese Urkunde dort ausgestellt sein, bevor ebendaselbst Heinrich das Herzogthum Baiern zugesprochen ward. Acta autem sunt hec annuentibus regni principibus his: archiepiscopo Magdeburgense Wichmanno etc.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 75 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Brandenburg, Berthold von Zeiz, auch des Abtes Wibald von Corvey und der Markgrafen Albrecht und Konrad, sowie des Pfalzgrafen Friedrich und des Landgrafen Ludwig, "seinem geliebten Herzog Heinrich von Sachsen" das Privilegium verlieh, in der Provinz jenseit der Elbe, welche er durch des Kaisers Verleihung habe 1 ), zur Ausbreitung der Herrschaft des Christenthums Bisthümer und Kirchen zu gründen, zu pflanzen und zu erbauen. Er gab ihm die Vollmacht, nach eigenem Ermessen und je nach der Ausdehnung des Landes diesen Kirchen Verleihungen von den Reichsgütern zu machen. Ja, um seinen Eifer zu diesem Geschäfte anzuspornen, gewährte er nicht nur ihm, sondern auch allen seinen Nachfolgern in dieser Provinz die Investitur der drei Bisthümer Oldenburg, Meklenburg und Ratzeburg, deren Bischöfe allemal von der Hand des Herzogs als von der des Königs zu nehmen hätten, was königlichen Rechtes sei. Und wenn der Herzog in den umliegenden Gebieten, wo bisher das Christenthum noch nicht herrsche, Bisthümer gründen könne, so solle er hier dieselbe Befugniß haben 2 ).

Fehlt dieser Urkunde gleich die Beischrift des Monogramms, die Recognition des Kanzlers und das Datum, ihre Gültigkeit beruht auf des Kaisers Monogramm und Siegel 3 ) und ist auch nicht angefochten. Wohl aber war es die Frage, ob der Erzbischof dem Kaiser die Befugniß zur Ertheilung derselben zuerkennen würde. Freilich die Verlei=


1) Dilecto nostro Heinrico, duci Saxoniae, iniunximus, ut in prouincia ultra Albim, quam a nostra munificentia tenet, episcopatus et aecclesias - instituat, plantet et aedificet; liberamque ei concessimus potestatem, ut aecclesiis illis de bonis regni conferat, prout uoluntas sua persuaserit et terrarum spaciositas permiserit.
2) Cui negocio ut studiosius et deuotius insistat, ipsi et omnibus sibi in hac prouincia successuris concedimus inuestituram trium episcopatuum Aldenburc, Michelinburc, Racezburc, ut quicunque in locum episcoporum ibidem subrogandi sunt, a manu ipsius, quod regii iuris est, tamquam a nostra recipiant. Id etiam adiungimus, quod, si in prouinciis circumquaque, in quibus necdum christiana religio tenetur, episcopatus sua strenuitate fundare potuerit, in his eadem postestate fungatur. - Auf den angeblichen Revers des Herzogs Heinrich, wonach die Belehnung der drei Bisthümer ihm nur für seine Person auf Lebenszeit übertragen wäre, gehe ich bei der notorischen Unechtheit der an Anachronismen leidenden Urkunde nicht weiter ein. Vgl. den Abdruck nach dem angeblichen Originale bei Leverkus, Urkundenbuch des Bisthums Lübeck I, p. 1, und dessen kritische Bemerkungen.
3) Masch, Gesch. des Bisthums Ratzeburg p. 38, Anm.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 76 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hung der Regalien an die erwählten Bischöfe war dem Kaiser im Wormser Concordat eingeräumt 1 ) ;und wenn derselbe diese (quod regii iuris est) nun für die wendischen Bisthümer an das Herzogthum Sachsen übertrug, so geschah dem Hamburgischen Bisthum dadurch kein Abbruch. Aber es war eine Beeinträchtigung desselben, wenn der Herzog hier, wo es noch keine wahlfähigen Capitel gab, nun auch eigenmächtig die ersten Bischöfe ernannte; denn die Ernennung der Bischöfe innerhalb des Hamburgischen Sprengels war ein den Erzbischöfen von der päpstlichen Curie verliehenes Recht 2 ). Ferner: der König erkannte die Sprengeleintheilung, wie sie einst hundert Jahre früher der Erzbischof Adalbert entworfen hatte und eben Hartwig wiederherzustellen gedachte, an (er nennt Oldenburg, Ratzeburg und Meklenburg) ; lagen aber die "umliegenden Provinzen, die sich noch nicht zum Christenthume hielten", am linken Ufer der Peene, so kam die Ernennung der neuen Bischöfe in diesen wiederum dem Hamburger Erzbischof zu; denn bis an die Peene überhaupt reichte nach den päpstlichen Bestätigungen 3 ) der Hamburgische Sprengel, wenn man auch im eilften Jahrhundert Demmin als die Grenze angesehen hatte, weil damals Vorpommern für die Bremenser noch eine terra incognita war 4 ). Und doch scheint der König gerade auf diese Gegenden links vom Unterlaufe der Peene hinzudeuten; denn über die Peene reichte die Mark des Herzogs nicht hinaus; und die nächsten Völkerstämme am rechten Peeneufer waren dem Bisthum Havelberg auch bereits längst zugewiesen. - Der Erzbischof konnte möglicherweise noch am Papste eine Stütze finden, wenn dieser es nämlich für angemessen hielt, dem Könige und dem Herzoge entgegenzutreten.

Merkwürdiger Weise boten sich nun schnell drei Gelegenheiten, Bischöfe zu investiren, dar, und der Herzog machte


1) Ego Calixtus. . . tibi dil. filio H. dei gratia Rom. Imperatori Augusto concedo, electiones episcopurum et abbatum Teutonici regni, qui ad regnum pertinent, in praesentia tua fieri absquesimonia et aliqua violentia. . . Electus autem regalia absque omni exactione per sceptrum a te recipiat, et quae ex his iure tibi debet, faciat.
2) Oben S. 70, Anm. 2.
3) S. die Urkunden des Papstes Clemens II. vom J. 1147, Leos IX. vom J. 1153, Victors II. vom J. 1154 bei Lappenberg, Hamb. Urkundenbuch I, N. 72, 75, 77 (Mekl. Annal. p. 80, 81).
4) Civitas Dimine. Ibi est terminus Hammaburgensis parrochiae. Adam Brem. II, 18 (Mekl. Annal. p. 88). Derselbe sagt II, 19: - ad Dyminem urbem, quae sita est in hostio (ostio) Peanis fluvii, ubi et Runi habitant!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 77 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sofort sein neu erworbenes Recht nach seiner Auffassung geltend. Für Ratzeburg hatte Hartwig noch keinen Bischof ernannt. Da berief der Herzog auf Empfehlung des Erzbischofs Wichmann von Magdeburg den Propst Evermod zu St. Marien in Magdeburg, welcher einst seiner ascetischen Strenge wegen von der interimistischen Verwaltung des Gottes=Gnaden=Klosters bei Halle durch die dortigen Mönche verdrängt war 1 ), zum Bischof nach Ratzeburg und belehnte ihn auf einer Versammlung, die er vor seinem Abzuge nach Italien im Jahre 1154 hielt, in Gegenwart des Propstes Ludolf von Euzalina und des Grafen Adolf von Holstein, mit 300 Hufen, welche ihm der Graf Heinrich von Ratzeburg auftrug 2 ). Evermod wird auch die Weihe von Wichmann empfangen haben; denn von Hartwig war sie unter den obwaltenden Verhältnissen nicht zu erwarten.

Etwas anders lag der Fall, als durch Vicelins Tod am 12. Decbr. 1154 das Bisthum Oldenburg erledigt war. Hier bestand schon ein Bisthum. Die Herzogin Clementia schlug in Abwesenheit ihres Gemahls, der schon dem Kaiser nach Italien zugezogen war, dem Propste Ludolf von Euzalina den Braunschweiger Domherrn Gerold zum Bischofe vor, und Clerus und Laien wählten ihn einmüthig 3 ). Hartwig weigerte sich aber dennoch, ihn zu weihen; die Oldenburger Kirche, wandte er ein, sei noch nicht ausgebildet, es fehle ihr noch das Capitel 4 ) ; darum könne sie ohne seine Erlaubniß weder wählen, noch überall etwas beschließen. Da begab sich Gerold nach Italien zum Herzog. Aber als Heinrich den Papst Hadrian um die Weihe des Oldenburger Bischofs bat, war bereits auch von Hartwigs Seite dem Papste die Sache vorgetragen, und Hadrian lehnte daher das Gesuch des Herzogs ab; er wollte Hartwigs Recht nicht beeinträchtigen.


5) So verstehe ich Helmolds Worte I, 79, §. 4: praetendens, immaturam ecclesiam et personis adhuc quasi vacuam sine sui permissione nec eligere nec discernere quicquam posse.


1) Chron. Mont. Seren. zu 1131 u. 1157 (Mencken II, p. 173, 187).
2) S. Arnold. Lub. IV. 7 und die Einleitung zu der Ratzeburger Dotationsurkunde vom J. 1158.
3) Helm. I, 77. Das Jahr ergiebt sich daraus, daß diese Investitur nach der Ausstellung der kaiserlichen Urkunde geschah, und daß Evermod bei der Bestattung des am 12. December 1154 verstorbenen Bischofs Vicelin schon als Ratzeburger Bischof mitwirkte. Helm. I, 78.
4) Accessitque petitio (petitioni?) principis cleri plebisque concors electio. Helm I, 79.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 78 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Als jedoch der Herzog bei der Unterdrückung des Aufstandes, den die Römer nach der Krönung Kaiser Friedrichs erhoben, am 18. Juni 1155 zum ersten Male seine große Tapferkeit und sein Kriegsglück bethätigte, schwanden dem Papste die vorher geäußerten Bedenken. Um sich gegen Heinrich erkenntlich zu beweisen, weihete er öffentlich den Bischof Gerold 1 ).

Damit war der Streit nun auch in letzter Instanz für den Erzbischof verloren. Der Papst benachrichtigte ihn von der Weihe Gerolds und erklärte, daß mit derselben die Metropolitanrechte des Hamburgischen Erzbisthums (über das Bisthum Oldenburg) nicht verkürzt sein sollten 2 ). Die waren aber auch nicht angefochten, wenn Hartwig sie in demselben Umfange geltend machen wollte, wie andere Erzbischöfe, und auf die Ernennung der Bischöfe verzichtete. Hartwig hatte aber um so mehr Grund, die von Gerold ihm angebotene Versöhnung anzunehmen, da er sich durch die Unterlassung der Heerfahrt nach Italien (und durch allerlei Umtriebe gegen den Herzog während dessen Abwesenheit) den Verlust seiner Reichslehen zuzog.

Der Streit nahm nun ein Ende. Kaiser Friedrich schenkte später Hartwig seine Gunst wieder und bestätigte ihm am 16. März 1158 seinen erzbischöflichen Sprengel so weit, als er seit der Stiftung des Bisthums Havelberg je gereicht hatte, im Wendenlande bis an die Ostsee und die Peene bis zur Mündung, und dazu noch über den ganzen Norden, der schon verloren war 3 ). In demselben Jahre, vor seinem Abzuge nach Italien, schlichtete er alle anderen noch obwaltenden Differenzpunkte zwischen Hartwig und Herzog Heinrich. Vom Investiturstreite war nicht mehr die Rede; doch versprach der


1) Helm. I, 80.
2) Hartwig sagt zu Gerold bei Helm. I. 82, §. 3: Apostolica sedes potestate sua, cui certe obniti non possumus, usa est in consecratione vestri, quae ad nos iur spectabat. Sed huic iniuriae rurusus providit remedium designando nobis per literas, nihil in hoc facto auctoritati nostrae de vestra subiectione subtractum. Respondit episcopus: Scio quidem, nec diffiteor hoc ita esse, ut dicitis.
3) Quod sint uidelicet termini eiusdem (sc. Hammaburgensis) ecclesie ab Albia flumine deorsum usque ad mare occeanum, et sursum per Slavorum prouinciam usque ad fluvium Pene et per eius decursum usquea ad mare orientale, et per omnes predictas septentrionis naciones. Lappenberg, Hamb. Urkundenbuch I, p. 190.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 79 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kaiser dem Ersteren, wenn er nach Rom käme, dort seinem erzbischöflichen Stuhle zu Hamburg Recht und Ehre zu wahren 1 ).

So weit wie Kaiser Friedrich ging Papst Hadrian IV. nicht. In seiner Confirmation des Erzbisthums Hamburg vom 21. Februar 1159 2 ) garantierte er demselben die nordischen Länder nicht mehr, wohl aber die Wendenlande bis zur Mündung der Peene. Und Papst Victor IV. dankte dem Erzbischof für seine eifrige Anhänglichkeit, die er ihm auf dem Concil zu Pavia im Februar 1160 erwies, auf der Stelle durch ein Privilegium, in dem er ihm zwei Abteien schenkte und zugleich ihm und seiner Kirche die Metropolitanrechte über die drei Wendenbisthümer Oldenburg, Mecklenburg und Ratzeburg bestätigte 3 ).

Nach seiner Rückkehr aus Italien 4 ) ordnete nun Hartwig auch seinerseits das Verhältniß der Wendenbisthümer zum Erzbisthum, indem er in einer merkwürdigen Urkunde die Entstehung der drei Bisthümer darlegte und sie nicht der Bremischen, sondern der Hamburgischen Kirche zuwies. Er knüpft darin an Adalberts Verdiensten an, und bezeugt dann, daß er, um dessen Werk zu fördern und zu bestätigen, und um auch seinerseits seine Kirche zu erhöhen, kraft seiner Vollmacht als Legat des päpstlichen Stuhles, nachdem ein Theil des Wendenlandes "unter dem Beistande Heinrichs, des Sachsenherzogs, bezwungen sei", seine Kirche mit drei Suffraganen, nämlich zu Lübeck, zu Ratzeburg und zu Schwerin, "geziert habe". Diese drei neugepflanzten Kirchen sollen die Hamburgische Kirche in allen Dingen als ihre Mutterkirche achten und ihr als solcher die gebührende Ehre erweisen, auch dem Erzbischof daselbst nach den canonischen Bestimmungen den schuldigen Gehorsam und Ehrerbietung bezeigen, und die Rechte und Gewohnheiten der vereinigten Kirchen zu Bremen und Hamburg beständig treu beobachten. Insbesondere aber soll in der Hamburgischen Kirche alljährlich einmal mit


1) Lappenberg, Ham. Urk. =Buch I, p. 197.
2) Lappenberg, Ham. Urk. =Buch I, p. 200.
3) Honorem seu dignitatem, quam tui predecessores super tribus episcopatibus Slauorum, videlicet Altenburch, Michelenburch et Raseburch habuisse noscuntur, personae et ecclesiae tuae duximus confirmandam. Lappenberg, Hamb. Urk. =Buch I, p. 206.
4) Lappenberg läßt Hartwigs Urkunde dem Privilegium des Paptes Victor vorangehen. Aller Wahrscheinlichkeit nach hatte der Erzbischof aber seine Reise nach Italien schon angetreten vor dem Beginn des Jahres 1160. Ist diese Vermuthung richtig, so kann die erzbischöfliche Urkunde, welche vom Jahre 1160 datirt und zu Hamburg ausgestellt ist, erst nach der päpstlichen gegeben sein.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 80 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den diesseit der Elbe wohnenden Suffraganbischöfen, Prälaten, Geistlichen, Edlen und Freien eine Provinzialsynode abgehalten werden, wie eine solche zu Bremen von den jenseit der Elbe wohnenden nach Herkommen gefeiert werde 1 ).

Fünftes Capitel.

Berno's Ankunft.

Als durch des Erzbischofs Hartwig soeben erwähnte Urkunde vom Jahre 1160 das Verhältniß der drei wendischen Bisthümer zu dem Hamburgischen Erzbisthum zu einer dauernden Ordnung gelangte, war mit dem Bisthume in dem Obo=


1) Lappenberg. Hamb. Urk. =B. I, 204, 205; Leverkus, Urk. des Bisthums Lübeck I, S. 2; auch bei Westphalen II, 2035; Schröder, P. M. I, 399 etc . - Die Annales Hamburg. (Pertz, Scr. XVI, 382) enthalten die merkwürdige Notiz: 1149. Hartwic archiepiscopus Hammaburgensis - auxilio ducis Hinrici magni Leonis coepit episcopatus abolitus suscitare (!) et Vicelinum in Aldenborch, Em[e]hardum in Mikelenborch episcopos consecravit. Unde dux Heinricus hos tres episcopatus (die drei wendischen), quia negotium conversionis illius regionis tam a papa quam a Romano principe tenuit, matri suae, Hamburgensi ecclesiae suo privilegio assignavit, et hoc privilegium est in ecclesia Hamburgensi. Nach der Versicherung Lappenbergs (in der Note zu dieser Stelle) sind die beiden hier zuletzt berührten Urkunden unbekannt; und das erweckt allerdings leicht ein Vorurtheil gegen die Angabe eines Annalisten, der den Herzog 1149 sogar zur Weihe Vicelins mitwirken läßt. Indessen ist es nicht unglaublich, daß Herzog Heinrich bei der Herstellung der Eintracht mit dem Erzbischof diesem zugesichert hat, daß die wendischen Bischöfe Suffragane seines Erzbisthums bleiben sollten; denn dies war ja in keiner Weise zweifelhaft, und dies wollte ja Heinrich auch gar nicht anfechten. Schon 1158 in der Dotationsurkunde für Ratzeburg, dann wieder 1162 beruft er sich wegen der Sprengelgrenze und wegen der Vertheilung der Zollhebungen auf Hartwigs Zustimmung. Aber das päpstliche Privilegium für den Herzog? Die Schweriner Domherren schoben in die gefälschte Dotationsurkunde vom J. "1171" (Lisch. Mekl. Urk. III, 24 B. ) hinter quomodo nos (nämlich der Herzog) die Worte ein: non solum. imperialis, sed etiam apostolice legationis et commissionis auctoritate fulti. Diese Interpolation ist natürlich ohne Beweiskraft. Indessen sagt der Herzog selbst von der prerogatiua tocius ecclesiastice libertatis der drei wendischen Bisthümer: banno apostolicorum, archiepiscoporum, episcoporum corroborari fecimus. Bekannt ist aber (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 81 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

tritenlande bereits eine bedeutende Aenderung vorgegangen. Der Erzbischof nennt statt des Bisthums Meklenburg ein Bisthum Schwerin; und schon zwei Jahre früher, nämlich in der 1158 zu Lüneburg vom Herzoge ausgestellten Dotationsurkunde für das Bisthum Ratzeburg erscheint unter den Zeugen Bischof Berno als Bischof von Schwerin (Berno Zverinensis episcopus) 1 ).

Diese Urkunde hat natürlich die allergrößte Bedeutung in Bezug auf die Geschichte des Schweriner Bisthums; aber freilich nur, wenn ihre Echtheit unantastbar ist. Wir können deshalb, nachdem sie der kritische Historiker Franz Boll im 13. Bande unserer Jahrbücher (S. 65) als "ein Werk des Betruges" gebrandmarkt hat, nicht umhin, unsere Erzählung durch eine Prüfung ihrer Echtheit zu unterbrechen.

Die äußere Ausstattung des Diploms ficht Boll nicht an; und es möchte ihm in der That schwer werden, aus derselben auch nur den geringsten Grund zum Verdacht nachzuweisen 2 ). Insbesondere paßt hier nicht der Vergleich mit der unechten Bewidmungsurkunde des Schweriner Bisthums. Denn einmal trägt diese letztere gar kein Siegel; dagegen hängt an der Ratzeburger, wie Masch versicherte, das in den Origg. Guelf. III, Taf. 1, unter Nr. 3 abgebildete. Es ist noch recht wohl erhalten und durchaus echt, dazu scharf ausgeprägt, während Abdrücke, wenn sie statt des Stempels gebraucht werden, ein flaches Siegelbild geben. Davon, daß die obere Platte etwa von einem andern Siegel abgetrennt und hier über den grünen Seidenfäden in die Kapsel von ungeläutertem Wachse eingedrückt wäre (wie man andere Beispiele findet), ist hier auch nicht das geringste Anzeichen wahrzunehmen. Das Pergament, über zwei Fuß breit und ein wenig höher, hat ganz die Form, die man im 12. Jahrhundert zu so wichtigen Staatsurkunden wählte. Die Schrift endlich ist leicht, fließend und schön, und der Schrift in den Urkunden aus der Mitte des 12. Jahrhunderts durchaus gleich;


(  ...  ) aus der Zeit bis 1171 nur eine päpstlicheConfirmation, nämlich Hadrians Urkunde für das Ratzeburger Bisthum vom J. 1158, nicht für alle drei. Es steht nicht zu bezweifeln, daß der Herzog sich für seine drei Bisthümer mehr als eine päpstliche Bestätigung erwirkte. Daß Alexander III. (und auch sein Anhänger Berno) die Urkunden der Gegenpäpste ignorirte, ist natürlich.
1) Westphalen, Mon. ined. II, p. 2030.
2) Eine genaue Beschreibung der Urkunde und ein Facsimile wird Herr Archivrath Masch dem zu erwartenden neuen Abdrucke im Mekl. Urkundenbuche beifügen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 82 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit der schweren, gedrückten, plumpen Schrift der gefälschten Schweriner Urkunde hat sie gar keine Aehnlichkeit. Wer die Ratzeburger Urkunde selbst gesehen hat, wird schwer an die Unechtheit derselben glauben, wenn nicht die allerwichtigsten historischen Gründe dieselbe erweisen. Boll findet nun aber "die Verfälschung trotz des Siegels, das die Urkunde trägt, nur zu handgreiflich: unter den Zeugen erscheinen Gerold, Bischof von Lübek, und Berno, Bischof von Schwerin, und doch ward erst etwa zwei Jahre später das oldenburger Bisthum nach Lübek und beinahe zehn Jahre später das meklenburger nach Schwerin verlegt". "Erst des Herzogs Heinrich Urkunde von 1167 (Westphalen II, diplomat. Raceb. Nr. 11) handelt von der Verlegung des meklenburger Bisthums nach Schwerin, und es treten unter den Zeugen Conradus Lubecensis episcopus und Berno Zwerinensis episcopus auf".

Diese letzte Bemerkung von Boll ist ganz richtig; sie erweist aber nicht, was sie soll. Denn bekanntlich unzählige Male ist über eine Handlung die betreffende Urkunde erst viele Jahre später ausgestellt. Eine Urkunde Herzog Heinrichs für das Bisthum Ratzeburg ist im J. 1174 zu Artlenburg ausgestellt, aber die Verhandlung, welche sie enthält, muß ins Jahr 1171 fallen; denn der Bischof Konrad von Lübek, welcher als Zeuge derselben genannt wird, brach am 13 Januar 1172 mit dem Herzoge zur Wallfahrt nach dem Morgenlande von Braunschweig auf und ist nicht wieder heimgekehrt. Ferner enthielt Bernos erste Urkunde für das Kloster Dargun ein Factum aus dem J. 1173, aber ausgestellt ist sie erst nach dem 15. August 1176 1 ).

Was nun aber besonders die in Rede stehende Urkunde vom J. 1167 angeht, so kann die Bestimmung der Sprengelgrenzen um so eher in eine frühere Zeit verlegt werden, da diese nicht allein den Inhalt der ganzen Urkunde bildet; sie muß aber zurückverlegt werden aus mehreren Gründen. Erstens nämlich verweilte der Bischof Hermann von Verden im J. 1167 nicht in Norddeutschland, sondern schon 1166 war er mit dem Kaiser nach Italien gezogen und starb bekanntlich im August 1167 daselbst an der Pest; dieser wird aber als Theilnehmer der Verhandlungen über die Sprengelgrenzen genannt. Zweitens kommt Berno 1164, um die getödtete Besatzung von Mecklenburg zu bestatten, mit anderen Geistlichen von Schwerin. Man denkt unwillkürlich, daß er dort auch seinen Aufenthalt gehabt habe; denn man ahnte ja in Meklenburg nicht, daß


1) Damals erst ward Helmwig Abt von Stolpe.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 83 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Pribislav die Burg überfallen wollte, und man kann also in dieser Gefahr keinen Grund sehen, weshalb sich die Geistlichen zusammen von dort sollten entfernt haben. Drittens wird Berno wiederholt lange vor 1167 als Bischof von Schwerin bezeichnet. Boll meint freilich, "es muß eine Verfälschung der Lesart sein, wenn der Erzbischof (Hartwig) selbst (in der oben besprochenen Urkunde vom Jahre 1160) vom Lübeker, Ratzeburger und Schweriner Bisthume spricht". Es ist aber Boll wohl unbekannt geblieben, daß die älteste Abschrift dieser Urkunde, deren Original sich leider nicht erhalten hat, ein Transsumpt vom Jahre 1165 ist 1 ) und daß die andern Abschriften, welche uns überliefert sind, bei sonstigen kleinen Abweichungen doch in den Zeugennamen durchaus übereinstimmen. Boll beruft sich auf die Confirmation des Papstes Victor vom Februar 1160, in der Victor dem Erzbischof bestätigt: "honorem seu dignitatem, quam tui predecessores super tribus episcopatibus Slauorum, videlicet Altenburch, Michilenburch et Raseburch habuisse noscuntur" 2 ). Aber hier konnte ja der Papst Lübek und Schwerin gar nicht nennen; denn die Vorgänger Hartwigs kannten noch keine Bisthümer zu Lübek und Schwerin. Ferner führt Boll zur Unterstützung seiner Behauptung an, daß 1162 in Heinrichs des Löwen Urkunde über seine dem Ratzeburger Capitel verliehene Schenkung vom Zoll zu Lübek "Berno Magnopolensis episcopus" und "Geroldus de Aldenburg episcopus" genannt werden, und in Hartwigs Urkunde über die Grenzen des Bisthums Ratzeburg an der Elbe und der Bille, auch vom J. 1162, unter den Zeugen "Geroldus Aldenburgensis ecpiscopus, Berno Magnopolitanus episcopus" stehen. Aber will Boll hiemit beweisen, daß Berno damals noch nicht Bischof von Schwerin gewesen sei, und daneben doch behaupten, daß "erst etwa zwei Jahre" nach 1158, also 1160 das Oldenburger Bisthum nach Lübek verlegt sei? Müßte nach Bolls Theorie dann aus dieser Urkunde nicht auch geschlossen werden, das Bisthum in Wagrien sei erst nach 1162 nach Lübek verlegt? In Wirklichkeit läßt sich aber aus dieser Benennung der zeugenden Bischöfe in den Urkunden vom J. 1162 gar nichts entnehmen. Denn Berno heißt z. B. 1163 in der herzoglichen Urkunde über die Bewidmung des Lübecker Domcapitels wieder episcopus Zuuerinensis, dagegen in der vom 18. October 1163, Artlenburg, datirten


1) Lappenberg, Hamb. Urk. =B. I, S. 204, 205.
2) Lappenberg, Hamb. Urk. =B. I, S. 206.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 84 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Urkunde Heinrichs über den Vergleich zwischen den Deutschen und Gothländern: Berno Magnopolitanus episcopus, in Herzog Heinrichs Urkunde für das Kloster Nordheim vom 2. Novbr. 1164 wiederum Berno episcopus de Swerin, in Bischof Konrads Confirmation des Lübeker Domcapitels vom J. 1164 abermals Berno Zverinensis episcopus 1 ), in der oben angeführten Urkunde über die Sprengelgrenzen von Ratzeburg vom J. 1167: Berno Zwerinensis episcopus u. s. w. Aber merkwürdig genug nennt Berno selbst sich im Eingange der Confirmation des Klosters Dargun vom J. 1173 "Zuerinensis ecclesie episcopus", und sein anhangendes Siegel mit dem Bilde eines stehenden Bischofs trägt doch die Umschrift: Berno dei gratia Magnopolitanus episcopus; und in seiner zweiten, leider undatirten, aber jedenfalls später gegebenen Urkunde für Dargun nennt der Bischof sich Magnopolitunus episcopus. Daneben wird er in der Urkunde des Herzogs für das Bisthum Ratzeburg vom J. 1174 wieder als episcopus Zvernensis bezeichnet, in einer andern über die Lübecker Johanniscapelle vom J. 1175 (aber später ausgestellt) 2 ) ebenso. Und wiederum nennt sich Berno 1177 am 1. Febr. in der Urkunde für das Kloster Doberan "Magnopolitanus episcopus"; und das zweite Siegel Bernos (mit dem Bilde eines sitzenden Bischofs, welches (nach einem Transsumpt) an dieser Urkunde hing, stimmte dazu.

Das Resultat dieser Zusammenstellung ist, daß Berno auch noch, nachdem das Bisthum nach Schwerin verlegt war, bald als Bischof von Meklenburg, bald aber auch als Bischof von Schwerin bezeichnet wird, ja daß er in seinen eigenen Urkunden bald diese, bald jene Bezeichnung gebraucht hat. Abgesehen von der Ratzeburger Urkunde vom J. 1158 ist die Bezeichnung Bernos als eines Bischofs von Schwerin schon im J. 1160 urkundlich nachzuweisen; ein Grund zur Verdächtigung der Ratzeburger Dotationsurkunde ist also aus der Urkunde über die Sprengelgrenzen vom J. 1167 nicht zu entnehmen.

Aber Boll will auch die Bezeichnung Gerolds als Bischof von Lübeck im J. 1158 nicht gelten lassen; denn "erst zwei Jahre später" sei "das Oldenburger Bisthum nach Lübek verlegt". Leider hat Boll dieser Behauptung keine Begründung hinzugefügt. Vielleicht schloß er dies nur aus Helmolds Worten I, 89: "Um diese Zeit (circa id temporis) bat der Herr


1) Leverkus I, p. 47. Orig. Guelf. III, 424.
2) Leverkus I, p. 15.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 85 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Bischof Gerold den Herzog, daß der Sitz des Bisthums, der von Alters her zu Oldenburg gewesen war, nach Lübek verlegt würde" u. s. w. Diese Worte schließen sich allerdings bei Helmold unmittelbar an die Erzählung von Niclots Tode, von den nun erfolgenden Ereignissen im Obotritenlande und von der Colonisation an; aber Helmold benutzt sie nur als Einleitung zu der Erzählung von der Bewidmung des Capitels, die er unmittelbar darauf folgen läßt. Erst 1163, bei der Weihe der Kirche (Helm. I, 93), stellte der Herzog die Urkunde über die Capitelgüter aus; daß die Verleihung selbst früher fällt, sehen wir daraus, daß Helmold beide Ereignisse trennt; und die Einrichtung des Capitels fällt allerdings nach der Zeit, da Pribislav und Wartislav 1160 den Angriff auf Lübek machten. Denn Ethelo, der diesen vereitelt hatte, ward der erste Propst des Lübeker Capitels (Helm. I, 89, §. 3). Aber hieraus ergiebt sich nicht, daß der Bischof Gerold nicht auch schon vor der Errichtung des Capitels, also seit dem Beschlusse, das Bisthum zu verlegen, Bischof von Lübek genannt werden konnte. Wie lange hieß er nicht Bischof von Oldenburg, ohne daß er dort ein vollständiges Capitel hatte!

Ueberhaupt ist es mißlich, bei Helmold aus der Reihenfolge der Ereignisse die chronologische Folge zu ermitteln. Denn er legt seiner Erzählung nicht die Zeitfolge zum Grunde, sondern er verbindet, was mit einander in sachlichem Zusammenhange steht. Die Begabungen der verschiedenen wendischen Bisthümer z. B. vereinigt er im 87. Capitel. Dort erzählt er unmittelbar nach dem Bericht vom Tode Niclots und von der Occupation der Obotritenlande durch den Sachsenherzog, daß Berno von diesem nach dem Tode Emmehards zum Bischof eingesetzt, und daß 300 Hufen zur Ausstattung seines Bisthums bestimmt seien. Der Herzog sei vom Kaiser bevollmächtigt, im ganzen Wendenlande, welches er oder seine Vorfahren nach Kriegsrecht unterworfen hätten, Bisthümer zu gründen, zu verleihen und zu bestätigen. Darum habe er die Bischöfe Gerold von Oldenburg, Evermod von Ratzeburg, Berno von Meklenburg zu sich gerufen und sich von ihnen den Lehnseid schwören lassen. Und wiewohl diese solch Ansinnen für sehr drückend gehalten, hätten sie doch nachgegeben um dessen willen, der sich für uns erniedrigt hat, und damit nicht die neugepflanzte Kirche Schaden nähme. Und der Herzog habe ihnen Privilegien über ihre Besitzungen und Rechte gegeben.

Wollte man diese Reihenfolge als die chronologische ansehen, so müßte man diese Ereignisse ins Jahr 1160 oder doch in das nächstfolgende setzen. Und doch wissen wir, daß das

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 86 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

königliche (nicht kaiserliche) Privileg schon 1154 gegeben war. Ueberdies war Evermod schon seit 1154, Gerold seit 1155 Bischof; wenn also aus der angezogenen Stelle nicht geschlossen werden kann, daß diese beiden 1160 ernannt seien, so folgt, daß auch jeder Schluß in Bezug auf den Antritt Bernos unerlaubt ist. Und ob Gerold etwa 1160 ein Privilegium erhalten hat, ist sehr zweifelhaft; eine Andeutung davon findet sich nicht; Evermods Privilegien aber sind nicht von diesem Jahre datirt, und Berno empfing die seinigen erst 1170 und 1171. - Helmold skizzirt eben allgemein den pragmatischen Zusammenhang der Dinge, nicht die chronologische Folge der einzelnen Momente in der Entwicklung der Bisthümer.

Von größerer Bedeutung sind für unsere Frage natürlich Annalisten, die durchaus die chronologische Folge der Begebenheiten beobachten. Aber wie vorsichtig man auch ihnen gegenüber sein muß, wenn sie nicht große, in die Augen fallende Ereignisse wie Kriegszüge und dergl., sondern diplomatische Vorgänge erzählen, sieht man recht bei den Pöhlder Annalen, welche neuerdings Pertz im 16. Bande seiner Scriptores publicirt hat. Der Annalist berichtet nämlich erst zum J. 1159, der Herzog Heinrich habe vom Kaiser (a caesare) das Recht empfangen, zur Verbreitung des Christenthums im Wendenlande Bischöfe einzusetzen und zu investiren 1 ). Man hat, um diese Nachricht, die schon aus abgeleiteten Quellen bekannt war, zu schützen, ganz ohne Grund eine Wiederholung des königlichen Diploms vom J. 1154 angenommen; von einer solchen zweiten Urkunde findet sich jedoch nirgends die leiseste Spur, und was hätte sie nützen sollen? - Der Annalist erzählt dann weiter nach dem Berichte von Niclots Tode und von der Unterwerfung der Wenden im J. 1160 2 ), daß Herzog


1) 1159. Heinricus dux propter multiplicandam christianitatem in Sclavia episcopos statuendi potestatem a caesare accepit (Pertz, p. 90). In die Annal. Magdeb. (daselbst p. 191) ist diese Nachricht fast wörtlich aufgenommen.
2) Heinricus dux terram Sclavorum hostiliter intravit ferroque et igne totam devastavit; principem Niclotum. qui et Nicolaus, trucidavit, ipsos rebelles sibi subiugavit. Episcopos etiam in ipsa terra constituens investivit, Geroldum in Aldenburg, Evermodum in Razisburg, Bernonem in Magnopolin, qui translatus est in Zuarinensem episcopatum. Ann. Palidens. 1160 (Pertz, Scr. XVI, 92). - Die Annal. Stederb. (ibid. p. 207) enthalten einen Auszug. Die Annal. Pegav. (ibid. p. 260) erzählen zum J. 1159: Hoc anno concessione imperatoris Heinricus dux in Sclavorum regione hos episcopatus instituit: Liubech, Zwerin, Razesburc, Aldinburch. Und zum (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 87 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Heinrich im Wendenlande Bischöfe eingesetzt und investirt habe, "den Gerold in Oldenburg, Evermod in Ratzeburg und Berno in Meklenburg, welcher ins Schweriner Bisthum versetzt ist".

Diese Aufzeichnung ist so wie sie dasteht, historisch unrichtig. Denn die Einsetzung der Bischöfe Evermod und Gerold war ja bekanntlich respective 6 und 5 Jahre früher geschehen. Wir haben demnach auch hierin keinen Beweis, daß Berno 1160 eingesetzt sei. Etwas vorsichtiger ist der Magdeburger Annalist, der jene Worte (auch zum J. 1160) ausschreibt, aber statt constituens das Wort ordinatos setzt 1 ). Demnach behauptet dieser nicht, daß die Ordination, sondern nur, daß die Investitur der drei Bischöfe ins Jahr 1160 falle. War diese aber nicht unmittelbar mit der Weihe verbunden, oder ging diese vielmehr nicht, wie sonst das Wormser Concordat es wollte, der Weihe vorauf, so sind diese Annalen für die Beurtheilung der in Rede stehenden Urkunde ohne alle Bedeutung. Nun wissen wir, daß Vicelin sich von dem Herzoge mit dem Bisthume 1150 investiren ließ 2 ), daß aber der Graf Adolf erst 1154 von seinem Lehen dem Herzog 300 Hufen resignirte, welche durch des Herzogs Hand zur Bewidmung des Oldenburgischen Bisthums gegeben wurden 3 ). Es hatte also Vicelin die Investitur mit dem Bisthum empfangen, ohne daß ihm zugleich eine dos ecclesiae verliehen war. Nur Bosau mit der Pertinenz Dulzaniza empfing er; und dazu gab ihm der Graf den halben Zehnten, "nicht", wie er hinzufügte, "weil er dazu verpflichtet sei, sondern aus reiner Gunst für den Bischof; denn die Angelegenheiten des Bisthums seien noch nicht in Ordnung". Und die Kirche kam noch lange nicht zu ihrem Besitze. Vicelins Nachfolger Gerold fand nämlich, als er 1155 aus Italien heimkehrte, in seinem Bisthum keinen Unterhalt 4 ). Erst 1156, auf des Herzogs Andringen,


(  ...  ) Jahre 1160 heißt es (nach den Annal. Magdeb. ) : Episcopi in Sclavorum regionem destinantur, Geroldus in Aldenburch, Evermod in Razisburch, Berno in Magnopolim, qui trans latus est in Zwirin. (Pertz, XVI, 260).
1) Heinricus dux episcopos in Sclavania ordinatos investivit, Geroldum in Aldenburch, Evermodum in Razzisburch, Bernonem in Magnopolim, qui translatus est in Zuarinensem urbem. (Pertz, Scr. XVI. p. 192). - Diese Annalen sind wieder von Albertus Stadensis abgeschrieben.
2) Suscepit episcopatum per virgam de manu ducis.
3) Remisit (Graf Adolf) de beneficio suo trecentos mansos, qui oblati per manus ducis dotem Aldenburgensis episcopatus.
4) Helm. I, 82.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 88 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wies Graf Adolf den Bischof in den Besitz bestimmter Güter ein, die er auf 300 Hufen schätzte, wiewohl sie nachher weit kleiner befunden wurden. Daß aber dabei ein feierlicher Act der Investitur mit diesem Grundbesitz durch den Herzog statt gefunden habe, erzählt Helmold nicht. Dieser kann immerhin bis zum J. 1160 verschoben sein. Denn Gerolds († 1163, August 13. ) Nachfolger Konrad, der im Februar 1164 sein Bisthum antrat, hatte nach drei Jahren dem Herzog noch nicht gehuldigt. Er zog es vor, lieber in die Verbannung zu gehen, als dies zu thun, mußte sich aber nach zwei Jahren doch dazu verstehen 1 ).

Weniger gut sind wir über Ratzeburg unterrichtet. Der Graf resignirte 1154 dem Herzoge 300 Hufen, um sie zur Bewidmung des Bisthums zu geben; und derselbe Graf ward zugleich wegen des halben Zehnten (der von jenen 300 Hufen aber ihm nicht gegeben ward) des Bischofs Lehnsmann 2 ). Der Graf von Ratzeburg sträubte sich nicht so wie Adolf von Holstein, sein Bisthum auszustatten. Doch ist es sehr wohl glaublich, daß Evermod 1154 gerade so investirt wurde wie Vicelin, d. h. belehnt wurde mit dem Rechte, die bischöflichen Zehnten zu erheben - - denn sonst hätte er nicht den Grafen wiederum belehnen können, - daß er aber auf die 300 Hufen erst die Anwartschaft erhielt, dann 1158 die Dotationsurkunde empfing, jedoch die feierliche Investitur bis zu einem andern Zeitpuncte verschoben und 1160 vollzogen ward.

Der Bischof Berno endlich hatte bis zum Jahre 1160 keine deutsche Gemeinde, also auch keine Zehnten (sondern nur den wendischen Bischofszins) zu erheben. Nun aber, 1160, als Schwerin eine deutsche Stadt ward und deutsche Einwanderer zuzogen, war es Zeit, ihn auch mit den Zehnten zu belehnen und ihm die Anwartschaft auf die 300 Hufen zu ertheilen, wie früher auch bei den andern Bisthümern geschehen war. Mit dieser Investitur mag die der beiden andern Bischöfe verbunden sein. Nur waren die Bisthümer Lübek und Ratzeburg schon viel weiter gediehen als Schwerin, und insofern hatte auch die Investitur eine verschiedene Bedeutung. Denn in die 300 Hufen eingewiesen ward Berno nach dem Ausdrucke des Herzogs in seiner Dotationsurkunde vom Jahre


1) Helm. II, 9, §. 3, 4; 11, §. 5.
2) Helm. I, 77: Comes Polaborum Henricus - - trecentos mansos resignavit duci dandos in dotem episcopii. Porro decimas terrae recognovit episcopo, quarum tamen medietatem recepit in beneficio, et factus est homo episcopi, exceptis trecentis mansis.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 89 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

1171 1 ) erst, nachdem die früheren Lehnsträger ihre Genehmigung gegeben hatten; es sind aber Pribislav und die pommerschen Fürsten erst 6 bis 7 Jahre nach 1160 des Herzogs Mannen geworden.

Kehren wir also zu unserem Thema zurück, so sehen wir, daß Helmold den Bischof Gerold erst Bischof von Lübek nennt, seitdem die dortige Kathedrale geweiht (1163), die Verlegung des Bisthums also völlig bewerkstelligt war; wie er denn auch Berno, obwohl er weiß, daß er sich 1164 in Schwerin aufhielt (II, 3), 1168 noch als Bischof von Meklenburg bezeichnet (II, 12), weil sein Bisthum in Schwerin noch nicht zum Abschluß gekommen war.

Dies alles berechtigt uns demnach keineswegs, die Echtheit der Ratzeburger Dotationsurkunde anzufechten, weil uns ja anderweitig nicht sicher bezeugt ist, wann die Verlegung der beiden Bisthümer Oldenburg und Meklenburg beschlossen ist. Daß dies bereits 1160 geschehen war, steht durch Hartwigs Urkunde vom J. 1160 fest, die uns zugleich mit mehreren anderen bezeugt, daß Berno seit dem Beschlusse der Verlegung seines Bisthums als Bischof von Schwerin bezeichnet wird, während die vollständige Constituirung des Bisthums daselbst erst mit dem Jahre 1171 abschließt. Endlich haben wir ein gewisses Zeugniß dafür, daß die Verlegung des Bisthums von Meklenburg nach Schwerin vor Niclots Tode geschehen ist, in des Herzogs eigenen Worten. Er sagt ja ausdrücklich, er habe sie vorgenommen "wegen der Wildheit der Heiden" (propter paganorum barbariem) ; nach Niclots Tode zogen aber sofort niederländische Colonisten in Meklenburg ein, war also von Wildheit der Barbaren dort nicht mehr die Rede. Was hindert denn nun, die Verlegung des Bistums ins Jahr 1158 zu setzen?

Uebrigens sind hiemit Bolls Angriffe noch nicht ganz zurückgewiesen. Nicht nur der Schluß der Urkunde hat seinen Verdacht erregt, sondern auch ihre Einleitung ist ihm anstößig gewesen 2 ). Er meint, der Herzog konnte im Jahre 1158 noch


1) interposita nimirum astipulatione eorum, quorum beneficia antea fuerunt. Lisch, Mekl. Urk. III, 27.
2) Gentes enim paganas nostro ducatui in Saxonia contiguas Winedos dictas - hereditario iure hucusque a progenitoribus nostris in tributum redactas accepimus, ita tamen, ut perfidorum seruilia colla et nostris temporibus ferro conterere crebrius non destiterimus, et tributum ob ipsorum nequitiam multo super priora tempora adauximus, quos iam hoc modo suppressas diu quiete cum magno nostrarum opum aucmento possedimus.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 90 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nicht von wiederholten Züchtigungen der Wenden reden; und wenn dieser ferner sage, daß er den Wendenzins weit über den früheren Betrag erhöhet habe, so "sei der Fälscher der Urkunde es sich klar bewußt, daß er den schon erhöheten Slavenzins statt des ursprünglichen unterschiebe".

Aber Boll versteht hier irrthümlich den Bischofszins, während, wie aus dem ganzen Zusammenhang und namentlich aus den Worten: "a progenitoribus nostris in tributum redactas" und "cum magno nostrarum opum aucmento" hervorgeht, vom Herzogszins die Rede ist. Wie viel der Letztere vor Heinrichs Zeit betragen hat, wissen wir überall nicht; und aus seiner Zeit ist uns nur bekannt, daß die Wagrier um das Jahr 1155 jährlich 1000 Mark an ihn zahlten 1 ). Es fehlt uns also jeder Anhaltspunct zu einer Vergleichung und zur Prüfung jener Worte Heinrichs. Doch wollen wir nicht übersehen, daß Helmold schon im 68. Capitel, etwa von der Mitte des Jahrhunderts, erzählt: so oft die Wenden den Herzog verletzt hätten, habe er sie mit Krieg überzogen und von ihnen für ihr Leben und Vaterland empfangen, so viel er nur immer gefordert habe. Aber auf den verschiedenen Feldzügen, die der Herzog noch als junger Mann ins Wendenland unternommen habe, sei des Christenthums keine Erwähnung geschehen, sondern nur vom Gelde die Rede gewesen. Diese Erzählung beweist nicht nur hinlänglich, wie viel der Herzog an Geld von den Wenden erpreßte, sondern auch, daß er 1158 schon von wiederholten Züchtigungen der Wenden reden konnte, zumal er eben im Jahre 1158, vielleicht kurz vor der Ausstellung der Ratzeburger Urkunde, wiederum einen Zug unternommen hatte, der dem Pöhlder Annalisten, welcher jene kleineren Züge mit Stillschweigen übergeht, der Erwähnung werth schien 2 ).

Ganz unbedeutend scheint es mir ferner, woraus Boll jedoch einen neuen Grund zur Verdächtigung entnimmt, daß es in der Urkunde heißt 3 ) : "Von diesem Rechte (des Burgwerks)


1) Helm. I, 83, 8: Ecce hoc anno nos habitatores brevissimi anguli huius has mille marcas duci persoluimus.
2) Annal. Palidens. 1158 (Pertz, Scr. XVI, 90) : Heinricus dux Sclaviam cum exercitu intrans totam terram ferro et igne devastat. - Diese Nachricht ist fast wörtlich in die Ann. Magd. (Pertz, Scr. XVI, 191), verkürzt und verändert in die Annal. Stederburg. (daselbst p. 207) und in die Annal. Pegav. (p. 259) aufgenommen.
3) A quo tamen iure (borchwerk) cuilibet episcoporum libere decem voruerkos emancipauimus. Census autem Sclauorum (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 91 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

haben wir jedoch jedem der Bischöfe 10 Vorwerke eximirt. Der Wendenzins soll aber in allen Gebieten dieser drei Bisthümer vom Haken u. betragen", obwohl vorher nirgends von den drei Bisthümern bereits die Rede gewesen war. Die drei Bischöfe Evermod, Gerold und Berno waren nämlich bei den Verhandlungen anwesend; es war mit ihnen gemeinschaftlich die Höhe des Bischofszinses bei den Wenden festgestellt, der Fehler also sehr leicht zu machen. Und warum sollte ihn ein "Fälscher" leichter machen, als des Herzogs Notar Hartwig, der eben durch die unmittelbar vorausgehenden Verhandlungen zu diesem Redactionsfehler verleitet wurde, zumal in der Urkunde vorher von der Bekehrung der Wenden im allgemeinen gesprochen, und speciell mit den Worten "nouellam in Raceburg ecclesiam, cuius negocium agitur, " zu der einen Kirche übergegangen war?

Viel bedeutender erscheint auf den ersten Anblick die Bemerkung von Boll, daß der wendische Bischofszins, wie er hier angegeben wird - nämlich vom Hakenpflug drei Maß (Kuriz) Roggen, ein Schilling, ein Topp Flachs und ein Huhn - der Urkunde vom Jahre 1169 nicht entspreche, in welcher der Zins nur auf drei Kurize und einen Schilling (ohne daß Flachs und Hühner erwähnt werden) festgesetzt ist 1 ). Dagegen kehrt in der speciell für Ratzeburg bestimmten Urkunde vom J. 1174 die Abgabe von einem Topp Flachs und einem Huhn wieder, und auch mit der Bestimmung der Urkunde von 1158, daß der Pfarrer davon zwei Pfennige und den dritten Scheffel erhalten soll, die in der Urkunde von 1169 ebenfalls fehlt.

Indessen ist der Schluß Bolls, daß die Bestimmung des Bischofszinses aus der Urkunde vom Jahre 1174 in die "gefälschte" vom J. 1158 herübergenommen sei, doch wohl übereilt. Es liegt jedenfalls, da diese Urkunde sonst so ganz unverdächtig ist, viel näher, anzunehmen, daß man, wie unzählige Male geschehen ist, die frühere Urkunde bei der Redaction einer späteren, d. h. hier die von 1158 der anderen von 1174, zu Grunde gelegt hat, auch wenn man 1169 wirklich beabsichtigte, den Wendenzins an den Bischof "zu ermäßigen". Von einer Ermäßigung kann aber nicht wohl die Rede sein, wenn


(  ...  ) per omnes terminos horum trium episcopatum erit de unco tres mensure silignis, qui dicitur kuriz, solidus unus, toppus lini unus, pullus unus. Ex hiis habebit sacerdos parrochialis duos nummos et tercium modium.
1) Census autem Sclauorum de unco tres mensure, quod dicitur kuriz, et solidus unus. Westphalen II, p. 2042, Nr. XII.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 92 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

man die Urkunden von 1158 und 1169 vergleicht. Denn 1 Huhn und 1 Topp Flachs werden nicht so viel werth gewesen sein als 1 Kuriz Korn und 2 Pfennige, die nach den Urkunden von 1158 und 1174 der Bischof dem Pfarrer überlassen mußte. Da nun Helmolds Angabe über den wendischen Bischofszins (I, 87) mit der Urkunde von 1169 übereinkommt, so glaube ich, daß diese Bestimmung wirklich eine Abänderung des ursprünglich (1158) angenommenen Betrages enthält, und daß diese Abänderung für alle drei Bisthümer gelten sollte, in Ratzeburg aber nicht praktisch geworden ist. Blieb man aber hier doch bei dem einmal angenommenen Brauch, so war es auch ganz unverfänglich, 1174 die betreffende Bestimmung aus der Urkunde von 1158 herüberzunehmen. Vielleicht aber werden Andere lieber die Erklärung vorziehen, daß in der Urkunde vom Jahre 1169 die Lieferung von Flachs und Hühnern versehentlich weggelassen ist, um so mehr, da auch die Bestimmung fehlt, daß dem Pfarrer davon zwei Pfennige und der dritte Scheffel zukommen sollten. Jedenfalls hätte Boll hienach eher Grund, die Urkunde vom J. 1169 anzufechten, zumal das Ratzeburger Exemplar das Actum trägt: Acta autem sunt hec a. dom. inc. 1169, indictione autem secunda (!) - Data in Herteneborch 7. id. Nouembr., die Lübeker Ausfertigung aber abweichend datirt ist: Acta autem sunt hec a. dom. inc. 1170.

Vielleicht beweist uns aber diese Differenz in den Jahreszahlen, daß über den Inhalt dieser Urkunde wiederholt verhandelt ist? Oder ist etwa das Lübeker Exemplar ein Jahr später ausgefertigt als das Ratzeburger? Das letztere ist durchaus unverdächtig; das Exemplar für das Lübeker Bisthum (welches jetzt in Oldenburg aufbewahrt wird) ebenfalls bis zu der Jahreszahl 1 ). Und König Waldemar hat diese Urkunde seiner Confirmation des Bisthums Lübek 1215 zu Grunde gelegt.

Die Gründe, welche Boll für die Unechtheit der Ratzeburger Dotationsurkunde vorgebracht hat, können uns also nicht überzeugen. Und zu welchem Zwecke sollte man eine solche Urkunde gefälscht haben? Bei der von Boll zur Vergleichung


1) Was hinter der Jahreszahl folgt, ist, wie das Facsimile bei Leverkus Taf. I. zeigt und vom Herausgeber S. 12 ausdrücklich hervorgehoben wird, mit kleineren Buchstaben und in engeren Reihen, mit anderer Dinte geschrieben, und gewiß ein viel späterer Zusatz. Denn ein Zeitgenosse könnte den Zeugen unmöglich "comes Albertus de Schouuenburc" aufgeführt haben statt Adolfus!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 93 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

herangezogenen Schweriner Fälschung liegt der Absicht der Fälscher klar genug zu Tage; aber die Ratzeburger Urkunde vom J. 1158 verschaffte dem Bisthume Ratzeburg ja in keiner Weise mehr, sondern nur weniger als das herzogliche Diplom vom J. 1174! Und überdies enthält sie, was Masch (Domänen p. 7) hervorhebt, "die Bestimmung der später den Bischöfen so lästigen Heerfolge, die sie in ihren Copiarien aus den Abschriften dieser Urkunde sorgfältig ausradiren ließen". In eine Fälschung hätte man sie doch schwerlich wieder aufgenommen.

Kehren wir nach dieser Erörterung, die uns die Überzeugung von der Echtheit der Ratzeburger Urkunde giebt, zum Bischof Berno zurück, so haben wir also in ihr das urkundliche Zeugniß, daß Berno schon im Jahre 1158 Bischof von Schwerin war. Dies ist uns um so wichtiger, da sich in den bekannten Annalen und Chroniken jener Zeit über seine Ankunft in Meklenburg keine weitere Nachricht findet als die wenigen Worte Helmolds: "Der Herzog setzte zum Bischof im Obotritenlande Herrn Berno ein, welcher nach dem Tode Emmehards der Meklenburgischen Kirche vorstand.

Emmehards Tod fällt aber, wie wir oben gesehen haben, ins J. 1155. Also erst damals ist Berno Bischof geworden, nicht schon bei Lebzeiten Emmehards hat ihn Herzog Heinrich dem von Hartwig ernannten und geweiheten Bischofe entgegengestellt 1 ). Doch läßt die damalige Lage der Dinge vermuthen, daß Heinrich nach Emmehards Tode sich mit der Ernennung eines Meklenburgischen Bischofs (so gut wie ein Jahr früher in Ratzeburg mit Evermods Einsetzung) beeilt haben wird, um nicht dem auf seine Rechte eifersüchtigen Erzbischof Hart wig Zeit zu einer neuen Ordination zu lassen. Für das erledigte Oldenburg hatte Hartwig 1155 bereits einen Candidaten in Aussicht genommen 2 ) ; nur schnelle Erwählung Gerolds und dessen Weihe, welche ja der Papst vollzog, vereitelten seine Absicht. Mit dem Bisthume Meklenburg erging es ihm


1) Et posuit dux episcopum in tera Obotritorum dominum Bernonem, qui defuncto Emmehardo Magnopolitanae praesedit ecclesiae. Porro Magnopolis ipsa lest Mikelenburg. Helm. I, 87, §. 10. - Diese Stelle hat Giesebrecht III, 119 übersehen, wenn er schreibt: "Emmehard war gestorben, ob vor oder nach der Ernennung Bernos zum Bischofe von Schwerin, ist nicht bekannt". Das Todesjahr ist erst, nachdem Giesebrechts Buch erschienen war, bekannt geworden.
2) Helm. I, 79, §. 7.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 94 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nicht besser: auch Berno ist vom Papste Hadrian zum Bischofe geweiht. "Ein geistlich armer Mönch, Namens Berno, " heißt es in der Urkunde Kaiser Friedrichs vom Januar 1170 1 ), "kam, allein mit dem Glauben Christi ausgerüstet und gekräftigt durch die Vollmacht und Weihe des Papstes Adrian, als der erste Prediger zu unserer Zeit zu dem Heidenvolke jenseit (d. h. im Norden) der Elbe, das unter dem Fürsten der Finsterniß in der Nacht des Unglaubens und des Götzendienstes saß".

Diese Stelle hat auch L. Giesebrecht III, 91 angezogen. "Berno", schreibt er, "hatte sich an den Papst Hadrian IV. gewandt und war von diesem zum Heidenbischof in Schwerin ernannt. Als solcher kam er nun mit Vollmacht und Segen des heiligen Vaters nach Sachsen, vermuthlich 1157 oder 1158, wurde vom Herzoge mit Achtung aufgenommen ("dafür zeugt Bernos Anwesenheit bei den Verhandlungen über die Gerechtsame des Bisthums Ratzeburg [1158]") und ging, ohne Zweifel durch dessen Gebot empfohlen und geschützt, wenn auch vornehmlich im zuversichtlichen Glauben an Christus, in das heidnische Land jenseit der Elbe".

Aber wiewohl Giesebrecht bisher am gründlichsten über die erste Thätigkeit Bernos gehandelt hat, scheint er mir doch die damaligen Verhältnisse und die angeführten Worte Helmolds nicht hinlänglich erwogen und berücksichtigt zu haben. Unter der päpstlichen "benedictio" haben wir nicht im allgemeinen einige segnende Worte, sondern geradezu die Einsegnung, Confecration zum Bischofe zu verstehen 2 ). Und


1) Lisch, Mekl. Urk. III, p. 19: Quidam pauper spiritu monachus nomine Berno, sola fide Cristi armatus et domini apostolici Adriani auctoritate et benedictione roboratus, gentem paganorum Transalbinam sub principe tenebrarum in tenebris infidelitatis et idolatrie inclusam, primus predicator nostris temporibus aggressus est - Wir citiren die ältsten Urkunden des Bithums Schwerin hier immer nach dem 3. Bande der von Lisch herausgegebenen "Meklenburgischen Urkunden", jedoch mit Ausnahme der Confirmation des Papstes Urban, die Lisch im 26. Bande dieser Jahrbücher (S. 90 f. ) nach dem Original hat abdrucken lassen.
2) Stellen über diese "Benedictio episcoporum seu consecratio" giebt das Glossarium von Ducange in der Ausgabe vonHenschel mehrere: Petentes, ut ad eum (Desiderium) benedicendum properare debeatis, - ut canonice et iuxta apestolicam institutionem - pontificali benedictione debeat confirmari. Indic. Dagoberti regis apud Sulpitioum archiep. I. cap., col. 144 - Berchtrannus Orestesque seu Palladius, qui eum (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 95 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ferner folgt aus der Betrachtung des Investitursttreites und aus den Worten Helmolds, wonach Herzog Heinrich den Berno zum Bischof setzte, daß dieser nicht vom Papst gesandt war, sondern vielmehr auf des Herzogs Wunsch während des Investiturstreites (aller Wahrscheinlichkeit nach auch, wie Gerold, schon im J 1155, damit nicht Hartwig mit einem andern Bischof zuvorkäme) zu Rom durch den Papst Hadrian die Weihe zum Bischof von Meklenburg empfing.

Helmold, der zunächst immer nur seine Diöcese im Auge hat und unsere östlicheren Wendenlande in der Regel nur dann berührt, wenn sie mit Holstein Beziehung treten, hat uns über Vicelin und Gerold so treffliche biographische Nachrichten gegeben, von Berno dagegen berichtet er nicht, einmal, woher er zu uns gekommen ist. Daher wisse auch seine Nachfolger in der Wendengeschichte keine Personalien unsers. edlen Bischofs mitzutheilen, bis endlich In der zweiten Hälfte des 14 Jahrhunderts die kurze Angabe Kaiser Friedrichs I., daß Berno ein Mönch gewesen sei, durch die Doberaner Genealogie und durch Ernst von Kirchberg etwas genauer ausgeführt wird Die Genealogie sagt nämlich vom Bischof Berno, er sei vormals ein Mönch zu Amelungsborn gewesen 1 ), und Kirchberg ist noch ein wenig ausführlicher. Er berichtet in seinem 104. Capitel Folgendes:

Berno, der Bischof erwirdig,
zu Godes dinste waz io girdig,
der da voren sundir haz
zu Amelungisborn eyn monich waz.
Her waz geboren mit rechte
von eyme edelen geschlechte;
jedoch waz Berno, der werde,
vil edeler synnes vnd geberde.
Her lebet in Godes vorchten ser
vnd stunt darnach y mer vnd mer


(  ...  ) benedixerunt. Grergor. Turon. VIII. hist., cap. 20 - Veni, consenti nobis, et benedicentes consecremus te ad episcopum. Id IV, cap. 6 - Guilielmus causa iustitiae illud et benedictionem archiepiscopi Gerardi sprevit. Florent. Wigorn 651. - Hic electus cum ab ipso pontifice moneretur, ut - benedictionem suam ecclesiastico more susciperet. Id 657. - Und bei Helmold I, 82 §. 3 sagt Gerold zum Erzbischof:Veni, ut scitis, Marcipolim, postulavi benedictionem, et renuistis. Vgl. dazu Cap. 79, §. 4 - 7.
1) prefati domini Bernonis, primi episcopi Zwerinesis, quondam monachi in Amelunghesborn. Jahrb. XI, S. 12.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 96 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit gantzin synnes trachte,
wy her irluchtet machte
des vngeloubin blintheit,
dy den landen warin bereit,
vnd ob her ouch mit ichte kunde
storin ir vngeloubischin vunde
vnd tylgen der abgode erast
mit gantzir Godes meystirschaft
vnd sterken den gelouben fast;
darnach gewan her nummer rast
Durch daz wart bischof Berno
zu Mekilnborg eyn bischof so,
daz da nu ist zu Zweryn.

Die enge Verbindung, in welche Meklenburg bald wieder mit Amelungsborn trat, indem

uns dieses in der Doberaner Brüderschaft "Vertilger des Heidenthums" sandte, erhöhet die Glaubwürdigkeit der auch ohnehin unverdächtigen Ueberlieferung, daß Berno als Mönch dem Kloster Amelungsborn angehörte, bevor ihn Herzog Heinrich zum Obotritenbischof ernannte. Und auch der zweiten Angabe Kirchbergs, daß Berno aus einem edlen Geschlechte entsprossen sei, dürfen wir um so mehr Glauben schenken, da sein enges Verhältniß zu dem Herzog Heinrich (in dessen Umgebung wir ihn öfters finden, wo es sich auch nicht um Angelegenheiten des Bisthums handelte) vermuthen läßt, daß ihm die feineren Lebensformen nicht fehlten.

Trat aber in jenen Zeiten ein Mann von edlem Geschlechte in ein Kloster, so erweckte es ein gutes Vorurtheil, wenn er gerade ein Cistercienserkloster wählte. Eben die Absicht, dem gemächlichen, faulen Leben der reich gewordener Klöster entgegenzutreten und die ehemalige Reinheit und Einfachheit des Benedictinerordens wiederherzustellen, hatte den Abt Robert im Jahre 1098 zur Stiftung des Ordens von Citeaux bewogen. Die Cistercienser stießen von sich, was der Regel des heiligen Benedict wider prach, die weichen Kleider der Cluniacenser und die leckeren Speisen. Alle Kirchenpracht verwarfen sie; goldene und silberne Kreuze, Leuchter und Rauchfässer wurden ebenso wenig geduldet als luxuriöse Meßgewänder. Ihre. Klöster lagen fern von dem üppigen Leben der Städte, wie es Benedict einst vorgeschrieben hatte; ja man wählte vorzugsweisen zu diesen Feldklöster recht einsam gelegene, unangebauete Gegenden, wo dann das Leben unter den geistlichen Uebungen der. strengen Regel und unter nützlichen Arbeiten, insbesondere Feldarbeiten, still dahin floß. Die Läute=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 97 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

rung des inwendigen Menschen war aber der Hauptzweck; und der nahm die Mönche so sehr in Anspruch, das schon früh zu Citeaux beschlossen ward, mit Erlaubniß der Bischöfe Laien,

Conversen, anzunehmen, denen die Sorge für den Unterhalt der Klöster, insbesondere die Verwaltung ihrer Meierhöfe, oblag. Eben diese Einrichtung, daß sie auch zu gleicher Zeit Ländereien urbar machten und colonisirten, empfahl später ihren Orden vorzugsweise für die Wendenlande. Den Bischöfen aber war derselbe deshalb so angenehm, weil er nicht, gleichsam ein Staat im Kirchenstaate, allein dem Paste unterworfen sein und außer aller kirchlichen Gemeinschaft mit den umwohnenden Christen stehen wollte, sondern die Aebte den Diöcesanbischöfen den Eid leisteten, und der Orden die Seelsorge außerhalb der Klöster und ihrer Besitzungen geflissentlich vermied. Dabei blieb indessen doch der Abt von Citeaux das Haupt des Ordens, sein Kloster das Mutterkloster. Ihm zur Seite standen die Aebte der ersten vier Tochterkloster; sie bildeten mit den übrigen Aebten das Generalcapitel welches sich alljährlich zu Citeaux versammelte. Jedes neugestiftete Kloster unterwarf sich der Visitation des Abtes aus dem Mutterkloster, von dem es ausgegangen war, die Filiation ward strenge beachtet

Wie weit der Orden auch im Laufe der Zeit von den strengen Grundsätzen abgewichen sein mag, im 12. Jahrhunderte hatte er seine Blüthezeit. Denn in dem heiligen Bernhard, dem gefeierten Abte von Clairveaux, fand er gleichsam einen zweiten Stifter; Bernhards feuriger und frommer Sinn durchströmte den Orden und entzündete ihn zu neuer Thätigkeit. Nirgends ließ er es an Aufmunterung fehlen, - auch dem Kloster Amelungsborn wandte er seine Aufmerksamkeit zu. Von Morimund, einer der ersten vier Töchter von Citeaux, war 1122 das Kloster Altencamp gestiftet; aus diesem erbat sich wiederum Siegfried, der letzte Graf von Bomeneburg oder Homburg, ein Enkel Ottos von Nordheim und Vetter der Kaiserin Richenza, ums J. 1125 Mönche, um an dem Bache Amelungsborn (unfein der Weser ) ein Kloster, das sich nach dem Bache Amelungsborn benannte, stand bald in gutem Rufe. Papst Honorius II. nahm es am 5. December 1129 in seinen Schutz und bestätigte es 1 ) ;und in demselben Jahre schrieb der heilige Bernhard an das Kloster: "Ich habe mich in dem Herrn gefreut, und das Herz hat mir im Leibe gehüpft, als ich hörte, daß auch der edle Segefredus aus göttlichem Antriebe, zu größerer Gottes und Erneue=


1) Leuckfeld, Ant. Amelunxborn. 21.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 98 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

rung des Mönchslebens Gott ein Zelt aufgeschlagen habe in

seinem Gehöfte Amelungisborn. Der Herr sei gepriesen in Ewigkeit! Der gute Geruch Eures Zusammenlebens und Eure löbliche Strenge, geliebteste Brüder, hat neulich Cistercium mit Freude erfüllt Daher wir alle für Euer Heil und Wachsthum Gott Lob und demüthigsten Dank zollen. - Die Ernte ist groß; aber der Arbeiter sind wenige, ruft der Herr. Lasset uns gute Arbeiter sein die ihr und Anderer Heil mit Zittern und Zagen wirken, auf daß für Seelengewinn unser Lohn groß. werde im Himmel !" 1 )

Daß Berno damals schon dem. Kloster Amelungsborn angehört habe, ist nicht eben wahrscheinlich; aber die Mahnung Bernhards hat er treu in seinem Herzen bewahrt und im vollsten Sinne des Worte zuerfüllen getrachtet. Nachdem ihn der Herzog zum Bischof berufen, und der Papst Hadrian IV. ihm eine Weihe ertheilt hatte, eilte er in das "Land des Schreckens" und den Sitz finsteren Aberglaubens, um mit seltener Pflichttreue seines erhabenen Amtes zu walten.

Sechstes Capitel.

Die Verlegung des Bisthums von Meklenburg nach Schwerin.

Wir haben oben versucht, uns die Verhältnisse der Wenden um die Mitte des zwölfte Jahrhunderts klar zu machenden den letzten Jahren waren sie nicht günstiger geworden; auf ein Volk, das seine vornehmste Beschäftigung in Seeräuberei sah, und daheim unter den, Bedrückungen verhaßten Sacksen lebte, dabei. an Rügen einen Rückhalt sein Heidenthum fand, ließ sich schwer einwirken Nur dann, wenn es Herzog Heinrich gelang Dienstverhältnisse umzugestalten, konnte Bischof Berno auf Erfolg in seinen Missionsstreben hoffen; und der Herzog hatte wahrscheinlich mit der Berufung eines Bischofs, wenn sie vielleicht auch nur zunächst die heilige Verpflichtung, ihm ihm förderlich, zu sein, übernommen. Wirklich that Heinrich


1) Dauber, Programm von Holzminden 1860. S. 5, 6. Der Originaltext ist mir nicht zur Hand.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 99 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auch auf Anregung des einflußreichen Bischofs Gerold von Oldenburg einen Schritt vorwärts. Auf dem Landtage, den er nach seiner Rückkehr aus Italien im Anfang des Jahres 1156 zu Artelnburg hielt 1 ), richtete er an die anwesenden Wendenfürsten ein Wort vom Christenthume. Da gab ihm aber der Obotritenfürst Niclot die Antwort: "Sei der Gott, der im Himmel ist, dein Gott! du sollst unser Gott sein, das ist uns genug. Verehre du jenen, und wir werden dich verehren. " Der Herzog ließ Niclot wegen so entsetzlicher Worte hart an; und mit Recht äußerte er seinen: Unwillen 2 ). Aber wer verschuldete denn vorzugsweise die Verzweiflung der Wenden, welche sich in solchen Worten kund gab ? Das hatte soeben Gerold vernommen, als er, durch den Anblick in langer Gefangenschaft abgehärmten christlichen Priester und der Fesseln und Marterwerkzeuge, die man den christlichen Gefangenen aus Dänemark anlegte, tief betrübt, die Wenden zu Lübek ermahnte, die Götzen zu verlassen und den einen wahren Gott im Himmel zu verehren, die Taufe zu nehmen und den bösen Werken, Raub und Mord unter den Christen, zu entsagen. Freimüthig nahm hier der alte Fürst Pribislav für seine Landsleute das Wort, um des Bischofs Mitleid zu erwecken "Deine Worte", erwiderte er ihm u. a. sind Gottes Wort und uns zum Heil. Aber wie sollen wir diesen Weg betreten, die wir von viel Leiden umstrickt sind ? Denn unsere Fürsten verfahren so strenge gegen uns, daß es uns der Steuern und der so harten Knechtschaft wegen besser ist zu sterben als zu leben Sieh, in diesem Jahre haben wir Bewohner dieses kleinen Winkels (Wagriens) ganze tausend Mark an den Herzog bezahlt, ferner dem Grafen viel Hunderte; und noch sind wir nicht am Ziel, sondern werden täglich gezwackt und bedrückt bis zur Vernichtung". Aber nicht die hohen Steuern drückten die Wenden allein, sondern auch die Furcht vor dem Eindringen der Deutschen. "Wie sollten wir", fuhr Pribislav fort, "uns diesem neuen Glauben hingeben, daß wir Kirchen erbaueten und uns taufen ließen, da uns täglich unsere


1) Der Herzog kam zum 1. Novbr. (1155) nach Bremen (Helm. I, 82, §. 5), das Weihnachtsfest feiert Gerold bei ihm in Braunschweig (I, 82, §. 6), zum 6. Januar 1156 kam der Bischof nach Oldenburg (I, 82, §. 7), blieb bei Pribislav zwei Nächte ( I, 83, 1), zog weitere in Wagrien hinein, predigte am Sonntag (den 8. Januar ) zu Lübek (I, 83, §. 7), und begab sich dann zum Landtage ( § 10 ).
2) Helm. I, 83, §. 11.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 100 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Flucht vor Augen gestellt wird? Und gäbe es doch nur noch einen Ort, wohin wir fliehen könnten Ueberschreiten wir die Trave, so herrscht dort dasselbe Elend; und kommen wir an die Peene, dort ist's nicht anders. Was bleibt: uns also übrig, als unsere Länder zu verlassen und auf's Meer hinauszufahren, um über den Tiefen zu hausen? Oder wie sind wir daran schuld, wenn wir, aus unserer Heimath vertreiben des Meer unsicher machen und von den Dänen und seefahrenden Kaufleuten unsern Unterhalt nehmen? Wird nicht die Fürsten die Schuld davon treffen, die uns hinaustreiben?" - Bischof Gerold antwortete ihm: "Kein Wunder, wenn unsere Fürsten mit eurem Volk bisher übel umgegangen sind; denn sie glauben sich nicht eben sehr an denen versündigen, die den Götzen dienen und ohne Gott sind Drum wendet euch dem Christenthume zu und unterwerfet euch eurem Schöpfer, vor dem sich die Herrscher der Welt beugen. Leben nicht die Sachsen und die andern Christenvölker in Ruhe und zufrieden mit ihrem gesetzlichen Zustande? Ihr allein weicht von der Religion Aller ab müßt euch darum von Allen plündern lassen". - Darauf entgegnete Pribislav: "Wenn's dem Herrn Herzog und dir so ge. fällt, daß wir des Grafen Glauben theilen sollen, so gebe man uns sächsisches Recht in Bezug auf Grundbesitz und Abgaben; dann wollen wir gerne Christen sein und Kirchen bauen und Zehnten leisten".

Die Rede Pribislavs, wie sie uns Helmold (1, 83) voll achtungswerthen Mitleids für das unglückliche Volk wieder giebt, ist nicht frei von Uebertreibung; denn an der Peene beunruhigte damals noch niemand die Wenden. Und sie ist einseitig; denn nicht aus Not allein fuhren die Wenden hinaus aufs Meer und nach den dänischen Inseln, sondern sie fanden in ihrer Verwilderung eben Geschmack an dem Freibeuterleben und befriedigten mit grausamen Martern ihren Haß gegen die Christen und die alten Nationalfeinde. Auch waren, wie uns Niclots Worte beweisen, nicht alle einflußreichen Wenden zur Annahme des Chriftenthums so geneigt wie der alte Pribislav, selbst nicht unter der Bedingung einer Verbesserung ihrer Zustände; und auf welchen Widerstand wären sie bei ihren Unterthanen gestoßen! - Aber bei alle dem liegt in den Worten des Fürsten doch auch viel Wahres. Die Steuerlast, welche den Wenden aufgebürdet wurden, war gewiß bei dem damaligen Zustande des Ackerbaues unerträglich; und die Furcht vor gänzlicher Vertreibung war bei den Wagriern nur zu begründet, auch bei den Polaben schon gerechtfertigt. Und ganz richtig charakterisirt uns Gerold in der Antwort, die er Pri=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 101 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bislav gab die Motive des Herzog Heinrich und des Grafen Adolf. Die Wenden waren in ihren Augen ein widerwärtiges Volk, ein Heidenvolk, das hartnäckig dem Christenthume entgegenstrebte und nichts Besseres verdiente, als gezüchtigt zu werden. Die barmherzige Liebe, mit welcher die nöthige Energie gegen wilde Sitten und Rohheit sich wohl verbinden ließ, fehlte leider diesen Fürsten; wenn das Volk nur steuerte und immer mehr steuerte, dachten sie noch nicht an die heilige Verpflichtung, für dessen Bekehrung thätig zu sein. Damals wenigstens, auf dem Landtage zu Artelnburg, ließ der Herzog nach Niclots Antwort die Sache fallen Nicht einmal das Oldenburgische Bisthum kam hier einen Schritt weiter, obwohl es doch ganz in der Hand des Herzogs und des Grafen stand; gewiß noch viel weniger dachte Heinrich daran, dem Fürsten Niclot mit dem Ansinnen, einen Bischof in seinem Lande zu dulden, beschwerlich zu fallen. Der Zug nach Italien hatte die herzogliche Schatzkammer geleert; sie wieder zu füllen, war damals Heinnrichs eifrigstes Streben um so mehr, da nun die endliche Entscheidung der bairischen Verhältnisse bevorstand.

Berno war demnach der Bischof eines Volkes geworden, dem seine Lehre schon darum, weil sie von den Feinden und Bedrückern der Wenden kam; aufs äußerste war, das aber auch aller guten Sitten mehr und verlustig ging, je mehr es eben der Beschäftigungen des Freidens und der Grundlage aller Civilisation sich entwöhnte und dem wüsten Treiben auf dem Meere nachging, das wir oben S. 30 ff. zu schildern versucht haben. So wie die Dinge damals standen, konnte Berno nur dann Zuhörer seiner Missionspredigt gewinnen, wenn der Herzog das Seine that, um die Wenden zur Ordnung und zu friedlicher Beschäftigung zurückzuführen, und wenn er durch gütige Behandlung ihnen Beweise von Zuneigung gab und dadurch auch Vertrauen und Dankbarkeit erweckte. Aber diesen Weg hat Heinrich leider nie eingeschlagen: er hat dadurch die Entwicklung des Bisthums und das Gedeihen der Mission lange verzögert. Die Wenden mußten seiner Politik dienen.

Der König Svein hatte voll Argwohn gegen seine Vasallen, nämlich gegen seinen alten Rivalen Knud und den Verlobten der Schwester Knuds, Waldemar, Knud Lawards Sohn, durch List und Tücke diese zu beseitigen gesucht, hatte sich dann aber selbst genöthigt gesehen, aus Dänemark nach Deutschland zu fliehen 1 ). Jetzt, mehr als zwei Jahre später, gegen Ende


1) Saxo 709. Helm. I, 84.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 102 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

des Jahres 1156 1 ), wann. ein großes Geldversprechen Herzog Heinrichs Hülfe. Der Zug aber, den sie darauf nach Jütland unternahmen, war vergeblich. - Nun wurden auch die Wenden in die Sache hineiengezogen. Trat ihr Herzog offen gegen die Dänen auf, so glaubten sie um so berechtigter zu einem Streifzuge zu sein; sie verheerten bald darauf Fünen dermaßen, das ein zweiter derartiger Angriff die fruchtbare Insel gänzlich entvölkert haben würde 2 ).Und durch eben diese Feinde seines Vaterlandes beschloß doch Svein, sich nach Dänemark zurückführen zu lassen; und Heinrich gab nicht nur seine Einwilligung dazu, sondern befahl auch den Wagriern und Obotriten, seinen Schützling zu unterstützen. Svein begab sich also über Lübeck zu Niclot und schmeichelte den Wenden, indem er, der christliche Fürst, dem Tempel des Zwantewit zu Arcona ein kostbares Trinkgeschirr verehrte 3 ). Mit wenig Schiffen - denn ihr großes Geschwader war noch in See - geleiteten die Wenden Svein hinüber nach Laland und Fünen; seinem Anhange ward Friede und Sicherheit zugesagt 4 ).

Wir sehen die Wenden hier auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Aus Furcht vor diesen Verbündeten verstanden sich Sveins beide Gegner zu einem Theilungsvertrage.

Aber schnell traf ein Unfall nach dem anderen die Wenden. Svein ließ Knud bei einem Bankette zu Roeskilde meuchlerisch umbringen; Waldemar jedoch entkam in einer stürmischen Nacht nach Jütland. Die meisten Dänen hielten zu diesem; bei Wiborg auf der Gratheheide verlor Svein am 23. Octbr. 1157 die Schlacht und das Reich, auf der Flucht das Leben. Die Thronstreitigkeiten, welche Dänemark bisher geschwächt und den Wendenangriffen preisgegeben damit zu Ende; und im unangefochtenen Besitze der Herrschaft war jetzt der Sohn jenes Knud Laward, der einst als Knese des Wendenlandes auch Niclot zur Unterwerfung gezwungen hatte. Durfte man nicht befürchten, das auch Waldemar in


1) Saxo 712: triennium: (1154 - 1156) ; genauer Helmold I, 84: annis fere duobus. Das Jahr 1156 geben die Annal. Palidens., die Jahreszeit(hyemali tempore) Helmold. Die Annal. Magd. erwähnen den Zug nach den Annal. Palid., aber unrichtig zum J. 1157, und führen Giesebrecht III, 78 irre.
2) Saxo 715, 716. Knytl. 111.
3) Saxo XIV, p. 825. Der Zeitpunkt, da Svein dieses Geschenk machte, ist nicht historisch gewiß; wir vermuthen, daß es zu der angegebenen Zeit geschah, weil keine andere dazu passend scheint.
4) Saxo 716.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 103 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Erinnerung an seines Vaters Macht die Hand nach diesem Lande ausstrecken würde? - Diese Sorge mochte freilich durch den Hinblick auf den Herzog Heinrich, welcher gewiß nicht geneigt war, in seinen Wendenlande bis Demmin einen Nebenbuhler zu dulden, gemildert werden; aber für Niclot kam bald noch ein Grund zum Argwohn gegen Waldemar hinzu, der ihn persönlich sehr nahe berührte. So heftig er selbst nämlich dem Christenthume widerstrebte, es fand bereits in seinem Hause Eingang. Wir wissen nicht, ob sein Sohn Prisclav einer der Erstlinge war, die Berno durch seine Predigt für den Glauben gewann; Saxo theilt uns nur so viel mit, daß Niclot von diesem Sohne wegen seiner Bekehrung und seiner Verschwägerung mit Waldemar persönliche Nachstellungen argwöhnte und ihn aus seinen Augen verbannte. In Folge dieser Vertreibung ging Prisclav zu den Dänen hinüber und fand bei Waldemar, dem Bruder seiner Gemahlin Katharina, eine so freundliche Aufnahme, daß dieser ihm auf den Inseln ein nicht unbedeutendes Lehn gab 1 ).

Bevor sich aber diese Verhältnisse entwickelten, war die Macht der Wenden schon geschwächt. Denn in derselben stürmischen Nacht, in welcher Waldemar auf der Flucht vor Sveins Nachstellungen nach Jütland entkam, scheiterte an den Iulholmen vor der Küste von Holland die große Wendenflotte, nach der geringsten Angabe 600 Schiffe, nach Saxo sogar 1500 Fahrzeuge; und was sich von der Mannschaft ans Land rettete, erlag dem Schwerte. Noch hatten freilich die Dänen nicht Muth genug, zu Angriffen überzugehen; aber es ward doch einstweilen stiller auf der Ostsee 2 ).


1) Saxo XIV, 759; Filio eius (sc. Nucleti) Priszlavo, qui ad Danos et christiani ritus amore et paganae superstitionis odio patria pulsus transierat. - XIV, 760: Priszlavus quoque, potentissimi Sclavorum principis Nucleti filius, quem, quod Waldemari sororem in matrimonio haberet christianaeque disciplinae sacris initiatus esset, pater iam pridem perinde ac insidias sibi nectentem, conspectu suo submoverat. Huic siquidem tum rex ob bonae fidei experientiam, tum ob connubii affinitatem magnam nobilium insularum partem fruendam concesserat. - XIV, 753: Pribisclavus otim e Sclavia profugus. - Unwahrscheinlich ist diesen ausführlichen Angaben gegenüber die Notiz in der Knytl. 119, wonach Prisclav auf einer Expedition vor 1160 von den Dänen gefangen genommen und dann bekehrt wäre: Fridleisr het sons hans (Niclots), hann vard sánginn af Dönum í hinum syrra leigándri, ok var hann nu (1160) med konúngi, ok var kristinn.
2) Knytl. 115, Vgl. Saxo XIV, 728, 729.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 104 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dazu kam von anderer Seite über die Wendenlande selbst Kriegsnoth. Aber leider beschränkt sich unsere Kunde von dem Zuge Heinrichs des Löwen, den er im Jahre 1158 unternahm, auf die kurze Mittheilung Pöhlder Annalen: "Herzog Heinrich rückte mit Heeresmacht ins Wendenland ein und verwüstete das ganze Land mit Feuer und Schwert 1 ) ". Helmold, mit der Geschichte Lübeks und mit der Erzählung von des Herzogs Vorbereitungen zur Theilnahme am zweiten Zuge des Kaisers nach Italien beschäftigt, übergeht diese Expedition ganz, vielleicht weil er sie nicht für bedeutender oder entscheidender ansah als andere frühere Unternehmungen, die er auch nur gelegentlich berührt. Erfahren wir darum nun auch leider nicht die Veranlassung zu diesem Kriege, so hat uns Helmold 2 ) doch vermuthlich seinen Ausgang angedeutet. Denn auf diesen Zug scheint sich später (1164) Wartislav zu beziehen, wenn er seinem Bruder Pribislav sagen läßt: "Erinnerst du dich nicht, daß unser Vater Niclot, als er zu Lüneburg in Gefangenschaft gehalten ward, weder durch Bitten, noch durch Lösegeld freikommen konnte? Ward er aber nicht losgelassen, als wir, von unserem tapferen Sinne angefeuert, die Waffen ergriffen und Burgen verbrannten und zerstörten?" Aber ganz ohne alle Bedingungen wird Niclot seine Freiheit nicht wiedererlangt haben. Trügt nicht alles, so hat er sich eben damals zu Concessionen an die Bisthümer verstehen müssen. Wenigstens zählt der Herzog unter den Gütern, die er in der Dotationsurkunde vom J. 1158 dem Ratzeburger Bischof verleiht, u. a. auch drei Dörfer, Lubimarsdorf, Maliante (jetzt Hohenkirchen) und Gressowe, im Lande Brezen und Bischopestorp im Lande Dartzow auf. Aber Dartzow und Brezen waren Bestandtheile von Niclots Landen. Und, was wichtiger ist, seit dieser Zeit werden die Länder Brezen (mit Darzow) und Schwerin urkundlich in die


1) S. oben S, 90, Anm. 1, wo auch die Annalen angegeben sind, die diese Aufzeichnung benutzt haben. An eine Verwechslung mit dem Zuge im Jahre 1160 ist nicht zu denken; denn dieser wird außerdem in denselben Annalen richtig zum J. 1160 erwähnt.
2) Helm. II, 2. - Giesebrecht III, 53 bezieht diese Worte merkwürdigerweise auf das Jahr 1150, auf den Krieg, den Niclot mit Unterstützung des Grafen Adolf gegen die Circipaner und Kiziner führte. Aber wie sollte Niclot damals zu Lüneburg in Haft gekommen sein, da nach Helmold der Wendenfürst durch diese Hülfsleistungen sich zu solchem Dank verpflichtet fühlte, daß er seine alte Freundschaft mit dem Grafen herstellte? - Ein anderer größerer Kriegszug gegen Niclot, als der vom Jahre 1158, ist aber nicht bekannt, bis der letzte im Jahre 1160 erfolgte.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 105 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bischöflichen Sprengel hineingezogen; es mußte also fortan wahrscheinlich von den Einwohnern dieser Gegenden die Biscopownizha geleistet werden, die nach der angeführten Urkunde vom J. 1158 für alle drei Bisthümer auf 3 Kurize Korn, einen Schilling, einen Topp Flachs und ein Huhn von jedem Hakenpflug festgesetzt ward. Um seiner Freiheit willen ließ es endlich Niclot gewiß auch zu, daß das Bisthum von Meklenburg nach Schwerin verlegt, vielleicht richtiger gesagt, daß Berno jetzt, eben in Schwerin, einen festen Wohnsitz gewann. Die Versammlung zu Lüneburg im J. 1158, auf welcher die Angelegenheiten des wendischen Kirchenwesens in so beteutendem Maße gefördert wurden, war von zahlreichen geistlichen und weltlichen Herren besucht. Die Ratzeburger Urkunde, welche uns von ihr Nachricht giebt, nennt uns als Zeugen der Verhandlungen u. a. die Bischöfe Evermod von Ratzeburg, Gerold, bisher Bischof von Oldenburg, jetzt aber, nachdem wahrscheinlich hier die Verlegung seines Sitzes beschlossen war, zum ersten Male Bischof von Lübeck genannt, Berno, nun als Bischof von Schwerin bezeichnet, und Bischof Hermann von Verden, der hier an den Grenzbestimmungen des Ratzeburger Sprengels Theil nahm und wegen der Ansprüche, die er an Elbinseln hatte 1 ) abgefunden wurde. Diese vier Bischöfe sicherten mit ihrem Banne des Herzogs Anordnungen. Neben den Aebten Lüneburg u. s. w. und dem Propst und dem Decan von Hamburg erschien auch der Probst von Segeberg und der Ratzeburger Probst Theobald mit drei Domherren seines Stiftes. Die Wendenkirche war also schon ziemlich zahlreich vertreten Von weltlichen Herren nennt uns die Urkunde als die vornehmsten die Grafen Heinrich und Bernhard von Ratzeburg, Adolf von Holstein und Volrad von Danneberg, weiterhin auch Guncelin von Hagen, dem nach zwei Jahren eine so große Rolle im Wendenlande zufiel. Wir sehen hier eine Versammlung, die nach ihrer Zusammensetzung vorzugsweise berufen war, um über die Verhältnisse der wendischen Bisthümer zu berathen. Es wurden eben hier ohne Zweifel die Grundzüge zu ihrer weiteren Organisation festgestellt, wenn freilich das Schwerinche auch noch so unentwickelt war, daß es nicht sofort zu einer vollständigen Einrichtung gelangte. Die Biscopownizha ward, wie schon bemerkt ist, auch für dieses festgestellt, auch die Einnahme der Pfarrer dahin bestimmt, daß sie von dem Bischofszins


1) Mekl. Annal. S. 128 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 106 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zwei Pfennige und den dritten Kuriz heben sollten. Aber auch auf die Vertreibung der Wenden ward schon Rücksicht genommen; denn für den Fall, daß durch die Colonisation das Land zehntpflichtig würde, sollte der Zehnte ganz dem Bischofe gehören, und dieser sich mit dem Grundherrn dahin vereinbaren, daß der Pfarrer 4 Hufen mit Zins und Zehnten empfinge. Diese letzte Bestimmung ging freilich zunächst nur noch das Bisthum Ratzeburg an, in welchem der Graf die Colonisation schon anfing, und die Wenden bald unter den schwersten Kämpfen zurückgedrängt und vertrieben wurden 1 ). Aber wir sehen doch aus dieser Urkunde, wohin des Herzogs Absicht ging. Bis an die Sude und die Stepenitz reichte schon das Gebiet eines deutschen Grafen, die Grafschaft Ratzeburg; daß der Herzog auch schon Schwerin in Aussicht nahm, beweist die Verlegung des Bischofssitzes aus Meklenburg nach diesem Orte. Von Erfolgen, die Bernos Wirksamkeit bis dahin gehabt hätte, lesen wir nichts. Bei der entschiedenen Feindschaft, die Niclot unverhohlen gegen das Christenthum bewies, konnte der Bischof gewiß in Meklenburg nichts ausrichten, wenn man ihn überall zu Worte kommen ließ. Die oben angedeuteten Verhältnisse zu Dänemark nahmen die Gemüther wahrscheinlich ganz in Anspruch; und der Fanatismus des Zwantewitcults wird dem christlichen Missionar scharf genug entgegengetreten sein. In der Urkunde Kaiser Friedrichs I. vom Jahre 1170 wird auch geradezu gesagt, von Schwerin aus habe Berno seine Mission begonnen; und ein jüngerer Zeitgenosse, der Abt. Arnold von Lübeck, bezeugt (IV, 24), daß Berno von den Wenden gar oft mit Schmach und Hohn verfolgt, und aus Furcht vor ihnen sein Sitz verlegt worden sei. Und noch authentischer ist die Aeußerung des Herzogs selbst in der Ratzeburger Urkunde vom Jahre 1167, er habe wegen der Wildheit der Heiden den Bischofssitz, der von Alters her in Meklenburg gewesen sei, mit Willen und Erlaubniß Kaiser Friedrichs nach Schwerin verlegt 2 ). - Aber warum wählte Heinrich gerade Schwerin? Auf das Land Schwerin hatte der Bischof von Ratzeburg Anspruch, vermuthlich, weil es ein Jahrhundert früher vom Erzbischof Adalbert zu diesem Sprengel gelegt war; man wird doch einen wichtigen Grund


1) Arnold Lub. IV, 7.
2) Propter paganorum barbariem sedem episcopalem, que ab antiquo fuerat in Magnopoli, de uoluntate et permissione domini Friderici imperatoris in Zwerin transtulimus.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 107 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gehabt haben, wenn also sogar die Sprengelgrenzen darum verrückt wurden 1 ). Die Sprengel selbst gewannen durch die Vertauschung des Landes Brezen (das nun dem Bischof von Ratzeburg als Entschädigung zufiel) gegen Schwerin allerdings auch eine bessere Abrundung; aber wichtiger war es ohne Zweifel, daß das Land Schwerin sich unmittelbar an die Ratzeburger Grafschaft anschloß. Wenn nun aber der Herzog daran dachte, die Colonisation in östlicher Richtung fortschreiten zu lassen, und er auch zugleich den Sitz des Bischofs zu einer Stadt nach deutscher Weise erheben wollte, so war allerdings der "Werder Zwerin" 2 ) vor der gleichnamigen Burg ein passenderer Ort, als irgend eine Stelle in der Umgebung der Burg Meklenbnrg. Der große Schweriner See mit seinen verschiedenen kleineren Nebenseen und die Wiesenniederung zwischen dem Burgsee und dem Pfaffenteich verhießen der neu anzulegenden Stadt die wünschenswerthe Sicherheit, die Burg auf der Insel konnte eine nicht unbedeutende Besatzung aufnehmen. Und einstweilen fand Berno vor derselben auf dem "Werder", wo jetzt die Stadt liegt, ohne Zweifel schon eine wendische Ausiedelung 3 ), wie solche vor den Burgen häufiger vorkommen.

Ob Berno aber auch sogleich in den Besitz einiger Güter kam, oder ob er einstweilen vom Herzoge unterhalten ward, oder nur einen Bischofszins aus einigen Ortschaften bezog, ist uns nicht überliefert. Von dem Entwurf bis zur Ausführung eines so schwierigen Werkes, wie die Bewidmung des Bisthums war, der Schritt war allerdings noch weit. Aber nicht auf friedlichem Wege ist schließlich dies Ziel erreicht, sondern durch eine furchtbare Katastrophe, die über das Wendenvolk kam, um es auf immer seiner alten Rationalsitte, seinem Götzenthume, ja allmählich auch seiner Sprache zu entwöhnen. Sie ward wiederum veranlaßt durch das Verhältniß der Wenden zu den Dänen.


1) Tota siquidem terra Zverinensium de foro fuit Raceburgensis episcopi. 1167.
2) "Insula Zverin" heißt der Werder, auf welchem jetzt die Stadt steht, in der Urkunde des Papstes Alexanders III. vom Jahre 1178 (Lisch, Mekl. Urk. III, 35).
3) Das "vetus cimiterium" in der päpstlichen Urkunde vom J. 1186 (Lisch, Mekl. Urk. III, 40) kann wohl nur ein wendischer Begräbniplatz sein. Denn die christliche Bevölkerung hatte nach so kurzer Zeit schwerlich schon den zweiten Kirchhof in Gebrauch genommen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 108 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Siebentes Capitel.

Die Entwicklung des Schweriner Bisthums unter den Kriegen im Obotritenlande.

Die Wenden erholten sich allmählich von dem schweren Verluste, den ihnen die stürmische Augustnacht des Jahres 1157 zugefügt hatte; aber die Dänen, jetzt unter König Waldemar vereinigt, fingen doch auch zum Theil schon an, auf Widerstand, ja auf Angriffe zu denken. Während die älteren Räthe des Königs noch von jedem Zuge gegen den Reichsfeind furchtsam abmahnten, ließ Axel, seit dem 18. April 1158 Bischof von Roeskilde, des Königs Freund, alsbald den größten Theil der bischöflichen Gebäude abbrechen, um aus den Bausteinen Schutzwehren seines Vaterlandes zu errichten. Mit seltener Beharrlichkeit spähete er an der Küste nach Feinden aus, kreuzte selbst im Winter auf der See; in Wald und Gebüsch suchte er sich ein Obdach. Aber in so niedrigen Hütten, bemerkt Saxo (XIV, 738), richtete er den Bau des Vaterlandes wieder auf. Und der tapfere Mann hatte das Glück, mit geringer Mannschaft am Palmsonntage 1159 einer weit überlegenen Anzahl von Feinden ein siegreiches Treffen zu liefern.

Aber dies war doch nur noch ein vereinzelter Erfolg; Aarhuus z. B. ward in demselben Jahre durch Seeräuber schwer geschädigt 1 ). Noch glaubte Waldemar dem Unwesen nicht allein steuern zu können; er nahm daher Herzog Heinrichs Hülfe in Anspruch. Dieser, welcher im Begriffe stand, zu Anfang des Sommers 1159 seinem Kaiser nach Italien zu folgen 2 ), mochte seinerseits den Norden nicht verlassen, ohne jede voraussichtliche Ruhestörung im Voraus abzuwenden 3 ). -


1) Saxo 738, 739.
2) Anno 1158. Fridericus imperator secundo expeditionem in Italiam - movit - - ; principes, qui relicti fuerant, sequenti anno subsequuntur, Heinricus videlicet, dux Bawariorum et Saxonum, circa pentecosten in mille ducentis loricis. Annal. Weingart. (Pertz, Scr. XVII. 309).
3) Ob er auch geheime Furcht vor Waldemars Absichten auf das Wendenland hegte? - Damals wenigstens wäre diese Furcht unbegründet gewesen; und der Kaiser hatte ja erst 1154 ausdrücklich bezeugt, daß Herzog Heinrich die Wendenlande von ihm zu Lehen trage, also auch von der Seite war nichts zu fürchten. - Vgl. S. 75, Anm. 1. - Daß Kaiser Friedrich I., als er Waldemar (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 109 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Er lud also den König Waldemar zu einer Zusammenkunft ein und schloß mit ihm ein Freundschaftsbündniß. Bei dieser Gelegenheit aber erkaufte sich Waldemar um einen Preis von mehr als 1000 Mark Silbers Ruhe vor den Angriffen der Wenden, die unter des Herzogs Gewalt standen 1 ), von Wagrien bis an die Recknitz und Trebel. Heinrich begnügte sich nun nicht, Niclot und die anderen wendischen Herren vor sich zu rufen und eidlich zu verpflichten, daß sie bis zu seiner Rückkehr mit den Sachsen und Dänen Frieden halten wollten, sondern befahl auch, alle Piratenschiffe nach Lübeck zu bringen, wohin er zu ihrer Entgegennahme einen Commissar sandte. Aber die Wenden meinten es nicht ehrlich; sie lieferten nur einige, und zwar schon unbrauchbare Schiffe ab. Graf Adolf ließ sich darum noch besonders von Niclot Sicherheit seiner Lande versprechen; und ihm hat Niclot Wort gehalten 2 ).

Wo blieb aber während des Herzogs Abwesenheit von Sachsen der Bischof Berno? Schloß er sich dem Zuge nach Italien an, oder blieb er als pflichtgetreuer Mann auf seinem gefährlichen Posten? Oder folgte er des Kaisers Aufforderung an alle Bischöfe seines Reiches (datirt von Crema, den 23. Octbr. 1159) 3 ), sich auf den 13. Jan. 1160 4 ) in Pavia einzufinden, wo ein Concil zwischen den beiden Gegenpäpsten Alexander III. und Victor IV. entscheiden sollte? - Der Erzbischof Hartwig von Hamburg stellte sich auf des Kaisers Gebot ein; schloß sich Berno ihm an 5 )? - Keiner der Wendenbischöfe be=


(  ...  ) auf seine Bitten investirte und bestätigte, hiebei nicht an die Wendenlande dachte (wie dänische Historiker meinen), sondern nur an die Belehnung mit Dänemark, ergiebt sich nicht nur aus der angezogenen Urkunde, sondern auch aus Radevichs Worten (I, 24): electionem de ipso factam ratihabitione confirmare dignaretur. Vgl. Dahlmann, Gesch. v. Dänemark I, 278.
1) Bei Saxo lesen wir nichts von diesem für die Dänen unrühmlichen Vertrage. Vgl. aber Helm. I, 86, §. 2. Die Zeit ergiebt sich aus §. 3: propter vicinitatem Italicae expeditionis. - Giesebrecht setzt ihn also III, 94 unrichtig noch vor den Zug im Jahre 1158.
2) Helm. I, 86.
3) "Cremae, X. kal. Nov." Radewic. II, 56.
4) in octaua Epiphanie.
5) Man sollte es glauben, wenn man bei Radevic. II, 70 (Urstis. p. 553, und danach bei Goldast, Constit. Imper. I, 273; Labbé, Mansi Concil. XXI, p. 1118, 1119) die Unterschriften des Rundschreibens liest, mit welchem die zu Pavia [wegen der Belagerung Cremas, das sich bis zum 27. Januar hielt (Rad. II, 62), bekanntlich (Rad. II, 60) erst im Februar] zum Concil zusammmgetretenen geistlichen Herren die Bestätigung Victors und die Verwerfung und Excommunication seines Gegners verkündigten. Darunter findet (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 110 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gleitete den Erzbischof; verständiger Weise hielten sie ihre Anwesenheit in ihren Sprengeln unter den dermaligen Umständen für viel nothwendiger als die Theilnahme an einem Concil, welches voraussichtlich nicht ohne Parteilichkeit verfahren würde.

Was die Ergebenheit für Victor dem Erzbischof eingetragen hat, ist oben S. 79 erzählt worden. Mit welchem Rechte dieser aber zugleich auch im Namen seiner Suffragane auf dem Concil zu Pavia für Victor seine Stimme abgab, stehe dahin. Denn Berno wenigstens hat sich persönlich auch ferner nicht an den Verhandlungen, die das Schisma hervorrief, betheiligt; er hat sich aber auch gewiß nicht zu den Gegenpäpsten gehalten, die der Kaiser nach einander Alexander III. entgegenstellte, sondern Alexander als den rechtmäßigen Papst anerkannt, wie dieser ja an dem Cistercienserorden gerade seine mächtigste Stütze fand 1 ). Denn noch bevor sich der Kaiser (am 24. Juli 1177) mit dem Papste Alexander aussöhnte, nahm Berno in das Datum einer Urkunde das Jahr der Würde dieses Papstes auf 2 ). Auch hat unser Bischof erst nach der Beilegung des Schismas, aber dann auch sofort, für sein Bisthum eine päpstliche Bestätigung eingeholt. Früher


(  ...  ) man u. a. auch: "Ego Artuicus Bremensis archiepiscopus cum suffraganeis meis interfui et consensi". Und da Gerold zu Hause geblieben war (Helm. I, 86, §. 9), Hartwig aber außer diesem nur noch zwei Suffragane hatte, nämlich Evermod und Berno, so folgt aus jener Unterschrift allerdings, daß diese beiden Bischöfe von Ratzeburg und Schwerin persönlich an den Verhandlungen auf dem Concil Theil nahmen - wenn der Text gesichert ist. Aber in der Wiener Handschrift (Pertz, Legg. II. p. 127, not.) liest man nur: "cum suffraganeis meis consensi"; gerade die entscheidenden Worte "interfui et" fehlen. Und unter einer vollständigeren Abschrift jenes Rundschreibens in den Actis concil. Papiensis, die Martene (Anecd. I. 447; Pertz, Leg. II, 127) publicirt hat, stehen die Unterschriften so: "Ego Arnoldus Moguntinus, ego Reinoldus Coloniensis, ego Wicmannus Magdeburgensis, ego Ardwicus Bremensis archiepiscopi interfuimus et cum omnibus suffraganeis nostris consensimus". Weiterhin folgen hier dann noch die Namen der anwesenden Bischöfe; von norddeutschen aber finden wir nur den von Verden und den von Havelberg mitgenannt, dagegen weder Emmehard noch Berno. Wir dürfen demnach sicher annehmen, daß diese beiden nicht auf dem Concil, also überhaupt damals auch nicht in Italien gewesen sind.
1) Horum (der Cistercienser) invincibilis sententia vel maximas vires addidit Alexandro. Helm. I, 90. Vgl. des Papstes und des Kaisers Schreiben an die Cistercienser, welche sie nach dem Vertrage zu Venedig im J. 1177 ausgehen ließen, bei Pertz, Leg. II, p. 153, 154.
2) Urkunde für Doberan vom 1. Febr. 1177 bei Westphalen III, praef.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 111 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

erschien dies nicht rathsam, wenn er nicht den Zorn des Kaisers auf sich ziehen wollte; denn bekanntlich hatte der Kaiser noch bei Victors Lebzeiten geboten, daß alle Cisterciender entweder diesen Gegenpapst anerkennen oder aber das Reich verlassen sollten, und es waren in Folge dessen viele "Väter und Schaaren von Mönchen" nach Frankreich geflüchtet 1 ).

Während also in Italien über die höchsten Würdenträger in der christlichen Kirche entschieden ward, pflegte Berno mit Treue seines Berufes. Die einzige Kunde über seine Thätigkeit, die er in Schwerin begann, verdanken wir dem Kaiser Friedrich. Dieser erzählt uns nämlich 2 ), daß Berno "von Schwerin aus angefangen habe, dem Volke, das in der Finsterniß saß, das Licht des Glaubens zu bringen, daß er die Wenden getauft, ihre Götzenbilder zerschlagen, Kirchen gegründet habe, und so unter vielem Hohn und vielen Drangsalen, die er von den Ungläubigen zu erleiden gehabt, bis zu der ausgezeichneten und berühmten Burg Demmin gelangt sei. Dort hätten ihn die Fürsten jenes Landes, Bogislav, Kasimar und Pribislav, die sich im Herzen durch seine Predigt getroffen gefühlt, und die mit seiner mühevollen Arbeit das tiefste Mitgefühl empfunden hätten, gütig aufgenommen; und so sei er durch ihre Wahl und durch die Einsetzung des ruhmreichen Herzogs Heinrich von Sachsen der erste Bischof jenes Volkes geworden".

Aber diese wenigen Worte umfassen einen Zeitraum von etwa 8 Jahren! Noch stand an der Spitze der Obotriten ein Fürst, der nicht geneigt gewesen wäre, wie später sein Sohn Pribislav, auf die Predigt von Christo zu hören; und mehrere Jahre voll schwerer Drangsale verflossen noch erst, bis Pommerns Fürsten des Herzogs Hoheit anerkannten und den Bischof Berno seinen Kirchensprengel bis an die Mündung der Peene erweitern ließen.

Die Wenden führten diese Ereignisse selbst herbei. Nämlich der König von Dänemark glaubte von den wendischen


1) Helm. I, 90, 3.
2) A Zwerin incipiens populo sedenti in tenebris lumen fidei inuexit, ipsos baptisans, idola comminuens, ecclesias fundans, ad insigne et nobile castrum Dimin per multas contumelias et tribulationes, quas a perfidis sustinuit, vsque peruenit, vbi a principibus terre illius: Buggeslauo, Casemaro, Pribeslauo, qui eius predicatione compuncti et labori pacienter compassi sunt, benigne suscipitur et ipsorum electione et gloriosi ducis Saxonie Hinrici constitutione primus gentis illius episcopus efficitur. Urkunde vom J. 1170 bei Lisch, Mekl. Urk. III, S. 19.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 112 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unterthanen des Herzogs in Folge ihres Vertrages bis zur Rückkehr desselben befreit zu sein, unterdessen aber die östlicher wohnenden Wenden auf Rügen und in Vorpommern selbst züchtigen zu können. Jedoch den ersten Zug, den er noch im Sommer 1159 mit einer unzulänglichen und wenig muthvollen Mannschaft gegen Rügen unternahm, beschränkte Anfangs seine eigene Unentschlossenheit, dann ein Sturm auf einen geringfügigen Raubzug ins Land Barth, das den Fürsten Kasimar und Bogislav gehorchte 1 ). Bedeutender war ein Sieg, den die Dänen, von Prisclav angefeuert, über die Rujaner davon trugen 2 ). Schon verstanden sich diese, als ein neues Unternehmen sie im Frühling bedrohete, zu Friedensunterhandlungen; aber die Uneinigkeit und der Mangel an Eifer bei den Dänen verhinderten den Abschluß derselben, und stürmisches Wetter ließ die Ausfahrt nach Rügen nicht zu.

Also nicht einmal mit den Rujanern konnten die Dänen fertig werden; noch viel weniger vermochten sie den Wagriern und den Obotriten Furcht einzuflößen. Ohne Rücksicht auf des Herzogs Verbot und ihr eigenes eidliches Gelübde brachen die Wenden von Oldenburg und Meklenburg 3 ) den Frieden. Bischof Gerold fürchtete schon, Waldemar möchte sich gegen die Wagrier wenden, und vermittelte darum einen Waffenstillstand derselben mit Dänemark bis zur Rückkehr des Herzogs. Die Obotriten aber griff der Dänenkönig nicht an, sondern, als der Herzog in Sachsen eingetroffen war, begab er sich auf Prisclavs Anregung 4 ) nach Artelnburg, um seinen Verbündeten seine Noth zu klagen und ihn zu einem gemeinsamen Unternehmen gegen die Wenden durch das Versprechen eines hohen Preises 5 ) zu bewegen. Herzog Heinrich aber war auf die Wenden um so mehr erzürnt, da sie, schuldbewußt, seinem Befehle, auf dem Landtage der Deutschen und Wenden aus der Mark zu "Berenvorde" (Barförde) zu erscheinen, nicht Folge leisteten. Niclot mochte an seine frühere Gefangenschaft in Lüneburg denken. denken. Heinrich aber beschloß, diesen offenen Ungehorsam durch völlige Unterwerfung zu bestrafen und ging auf Waldemars Antrag ein. Er that die Wenden in die Acht und befahl allen den Seinigen" sich zur Erntezeit, wo der


1) Saxo XIV. 741 - 751. Statt Bar c a wird Bar t a zu lesen sein.
2) Saxo 753 - 757
3) Helm. I, 86.
4) Saxo XIV, 759, incitamentis suis.
5) Rex - Saxoniae satrapam in armorum militiaeque collegium ingentis praemii pollicitione sollicitat. Saxo 757, Helm. I, 86.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 113 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unterhalt des Heeres am leichtesten war, zur Heerfahrt bereit zu halten.

Niclot suchte wiederum im J. 1160 1 ) wie vor dreizehn Jahren, dem Angriffe seiner Feinde zuvorzukommen, indem er seine Söhne, Pribislav und Wartislav, zur Ueberrumpelung Lübeks absandte. Diese aber mißlang, indem noch im letzten Augenblicke der Priester Athelo rechtzeitig die Zugbrücke der Wakenitz aufzog; und fortan ward die Stadt besser geschützt.

Schwerlich konnte sich Berno jetzt noch im Wendenlande halten; denn von beiden Seiten ward eifrig gerüstet. Niclot verbrannte seine Burgen Schwerin, Meklenburg, Dobin und Ilow; er gab das ganze eigentliche Obotritenland den Verwüstungen der Sachsen preis und suchte nur das Kizinerland hinter der Warnow zu schützen. Die Burg Werle, unweit Wiek am rechten Warnowufer belegen, sollte das Bollwerk abgeben 2 ). Hier war er seinen Verbündeten von Rügen nahe, die nicht fehlten, wo es einen Kampf, nicht nur für die Nationalität, sondern auch für ihre Götzen galt; und sie konnten mit ihren leichten Fahrzeugen den Fluß mindestens bis zur Burg Rostock hinauffahren. Heinrich der Löwe näherte sich der Ostsee so weit, daß sein Heer und das dänische, welches Waldemar zunächst auf Pöl landen ließ 3 ), sich bisweilen sehen konnten. Die Feinde hausten nun schlimm im Lande; aber zu einer größeren Schlacht, wie die Wenden sie im zehnten Jahrhunderte wohl gegen die Deutschen gewagt hatten, kam es nicht; sondern man beschränkte sich auf ScharmützeI, indem man von Wäldern und andern Verstecken aus die Abtheilungen der Sachsen, welche Getreide und Futter holten, angriff. Dennoch erfolgte die Entscheidung überraschend schnell. Als nämlich Pribislav und Wartislav eines Tages wieder die zum Futterschneiden ausgesandten Knechte der Sachsen, deren Heer damals bei Meklenburg stand, angegriffen hatten, aber, von den tapfersten Feinden verfolgt, nach Verlust der besten Leute und Rosse nach Werle heimkehrten, schalt ihr Vater sie feiger als die Weiber und machte sich selbst mit einer auserlesenen Mannschaft auf, um aus einem verborgenen Hinterhalte in


1) Die Jahreszahl bedarf keiner Rechtfertigung, die Annalen stimmen in derselben überein.
2) situm iuxta flumen Warnou, prope terram Kicine, sagt Helmold I, 87; er versteht das engere Burgward Kizin. Denn das weitere Kizinerland erstreckte sich südwärts über die Nebelmündung hinaus und weiter östlich bis an die Recknitz.
3) Saxo XlV, 758, 759.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 114 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der Nähe des Sachsenheeres eine Abtheilung zu überfallen. Aber die sächsischen Troßknechte wurden nicht mehr allein zum Futterschneiden ausgesandt; unter ihnen waren etwa 60 Kriegsleute, alle mit Panzern unter den Kitteln. Das ahnte Niclot nicht. So wie die Schaar sich näherte, sprengte er auf schnellem Rosse den Seinen voraus unter die Feinde. Aber auch diese bestiegen rasch die Pferde und vertauschten ihre Sicheln mit Schwertern. Als Niclot ihrer einen mit seiner Lanze zu durchbohren suchte, diese aber von dem verborgenen Panzer abprallte, wollte er sich schnell zu den Seinen zurückziehen; in demselben Augenblicke jedoch ward er umringt und getödtet, ohne daß ihm jemand von den Wenden zu Hülfe gekommen war 1 ).

Dem Falle Niclots legten die Sachsen eine entscheidende Bedeutung bei. Sobald sie die Leiche erkannt hatten, schlugen sie das Haupt ab und trugen es, auf einen Wurfspieß gesteckt, in roher Siegesfreude durch ihr eigenes und dann auch durch das dänische Heerlager 2 ). Viele wunderten sich, daß nach Gottes Fügung gerade er allein von allen Wenden gefallen war 3 ). Bemerkenswerth ist aber der Eindruck, den die Nachricht vom Tode des Vaters auf Prisclav machte, der die Dänen begleitete und ihnen durch aufmunternde Worte und bei seiner Ortskenntniß durch seine Führung sehr nützlich ward. Er saß beim Abendessen, als ihm die Kunde zukam. Eine Weile unterbrach er die Mahlzeit und stützte nachdenklich das Haupt; es


1) Mit Helmolds Erzählung I, 87 ist der Bericht des Saxo Gramm. p. 759 zu vergleichen, der im Wesentlichen mit jenem übereinstimmt. - Als derjenige, der Niclot getödtet hatte, wurde ein "Bernhard" genannt (Saxo 763). Daß es der Graf von Ratzeburg gewesen sei, ist nicht zu erweisen, aber auch nicht unwahrscheinlich, da jener mit Prisclav auf einem Schiffe fuhr, Bernhard von Ratzeburg aber vielleicht schon damals mit dem König Waldemar verwandt war, indem er sich mit dessen Nichte (in zweiter Ehe?) vermählt hatte (neptem regis in matrimonio habebat, Saxo 774). Die zuerst genannte Gemahlin desselben war die Tochter des Herzogs Ratibor von Pommern, Margareta (Arnold. Lub. IV, 7). Diese hält Giesebrecht für jene Nichte Waldemars, ohne Gründe anzugeben. - Der Todestag Niclots ist nicht zu ermitteln. Am 26. Juli war Herzog Heinrich noch zu Erfurt (Annal. S. Petri Erphesfurd. 1160 bei Pertz, Scr. XVI, 22). Der Feldzug, der um die Erntezeit (tempore messis, Helm. I, 86) beginnen sollte, wird also vor den Anfang des August nicht fallen.
2) Saxo: gratum utriusque oxercitus oculis spectaculum. Dänen hatten an dem Gefechte nicht Theil genommen. Beide Heere kämpften, wie Saxo (p. 758) sich ausdrückt, communibus, sed discretis viribus.
3) Helm. I, 87.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 115 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sei recht, äußerte er, daß ein Gottesverächter einem so abschreckenden Untergang fände. Dann aber erschlug er sich des Gedankens und zeigte seinen Tischgenossen eine eben so heitere Miene und Stimmung wie vorher. Und als ihm später Pribislav über die Warnow hinüber vorwarf, wie er es über sich habe gewinnen können, mit Bernhard, dem angeblichen Mörder seines Vaters, Umgangs zu pflegen - sie fuhren in einem Schiffe zusammen - , da erwiderte Prisclav: Der habe sich nur wohl verdient um ihn gemacht, indem er ihn von seinem wider Gott frevelnden Vater befreiet habe. Er wolle auch gar nicht für den Sohn jenes Mannes gelten, von dem die ärgste Sünde so offenkundig verübt sei 1 )! -

Das Haupt der Wenden war gefallen, aber beendet war der Krieg nicht. Waldemar begab sich, ohne Zweifel, um zu berathen, was nun zu thun sei, zum Herzog. Der suchte ihm durch Pracht und eine glänzende Gefolgschaft zu imponiren; der Dänenkönig sollte immer nur eine untergeordnete Rolle spielen. Und bald war dieser auch schon wieder in großer Besorgniß. Der Krieg nämlich nahm den Charakter der größten Erbitterung an. Der Herzog hatte die Gefangenen als Rebellen hängen lassen 2 ). Und andererseits äußerte Prisclav, als er in einer Nacht den Bischof Absalon und seine 60 Begleiter von des Herzogs Quartier zum dänischen Lager zurückführte, den Tod seines Vaters würden die Dänen so gut wie die Sachsen, die ihn getödtet hätten, mit einem qualvollen Tode büßen müssen, und seine Brüder würden dem Vater mit ihrem Blute ein grausames Todtenopfer bringen 3 ).

Werle konnte nicht mehr das Ziel der Märsche werden; denn dieses hatten Niclots Söhne auf die Nachricht von seinem


1) Saxo XIV, 759, 763. S. 759 urtheilt dieser Schriftsteller über Prisclav: magnus potentia, sed maior divini cultus memoria. Neque enim sibi parentem iudicabat, quem publicae religionis aemulum noverat. Itaque ambiguae aestimationis esse potuit, atrum magis fortem animum gesserit, an piam vocem emiserit. Sed neque patriae plus solito misertus, eam ductu et incitamentis suis duarum gentium praedam existere coegit. - In der Knytl. 119 (wo aber der ganze Feldzug übel erzählt ist) heißt es, Fridleif (d.i. Prisclav) habe auf der Fahrt zum Herzog mit Absalon seines Vaters Mjuklat Haupt auf einer Stange erblickt, sei in Thränen ausgebrochen, habe aber bemerkt, das sei ihm nicht unerwartet gekommen, weil der Vater Gott nicht habe dienen wollen (er hösud Mjúklats var á staurnum, thá feldi Fridleifr tár, er hann sá that, ok sagdi at honum væri thess vân at svâ, tœlkist, er hann vildi eigi sönnum gudi thjóna).
2) Helm. I, 87.
3) Saxo XIV. 759 - 761
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 116 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Tode in Brand gesteckt und sich selbst in die Wälder zurückgezogen, ihre Familien aber auf Schiffe gebracht 1 ), die sich vermuthlich mit der Rujanerflotte vereinigten. Die Dänen erschienen mit ihrer Flotte vor der Warnowmündung; und unter der Führung Prisclavs erzwang Bischof Absalon sich von den wendischen Schiffen, hinter der flachen Mündung den Eingang zum Breitling deckten, nach tapferem Kampfe die Einfahrt. Die Wenden mußten sich aufs Land flüchten. Und die Dänen nahmen nicht nur die verlassenen Schiffe, sondern steckten auch die offenen Ortschaften an den Ufern in Brand. Der König fuhr auf einem kleineren Schiffe in den Breitling ein und sandte zwei Fahrzeuge zu den entfernten Buchten und Verstecken des Sees auf Plünderung aus. Ohne alle Mühe verbrannte er dann Rostock, das von seinen muthlosen Einwohnern verlassen war. Auch ein Götzenbild überlieferte er dem Feuer.

Unterdessen hatte auch der Sachsenherzog sich der Warnow genähert. Der König ließ (wohl bei Rostock) eine Brücke schlagen und führte ihn mit seinem Heere hinüber. Die Fürsten, sagt Saxo, wollten eine Berathung halten; aber zu Thaten hat diese nicht geführt. Pribisclav zeigte sich freilich auf dem entgegengesetzten Ufer (und tadelt seinen Bruder Prisclav, wie oben gesagt ist); aber anzugreifen war seine zerstreute Mannschaft in den Wäldern sehr schwer. Vielleicht kam dem Herzog die Nachricht sehr erwünscht, daß die Flotten der Rujaner und Pommern die dänische in der Warnow einsperren wollten. Auf seine Mahnung eilte Waldemar nun schnell zurück, ließ jedoch seine Mannschaft nicht auf Plünderung ans Land gehen, weil er erfahren hatte, daß die Wendenschiffe sie dann von ihren Schlupfwinkeln aus angreifen wollten. So kamen die Dänen glücklich aus dem Flusse hinaus und konnten noch die Rujaner durch einen Verheerungszug nach der Südküste ihrer Insel zum Frieden nöthigen, der durch Geißel gesichert ward 2 ).

Der einzige Erfolg des dänischen Zuges ins Obotritenland war das siegreiche Gefecht an der Wanowmündung und die Verwüstung an den Ufern des Breitlings. Weder für sich noch für seinen Schwager Prisclav hatte Waldemar hier festen Fuß gefaßt. Heinrich der Löwe konnte also nun frei über das Land verfügen.


1) Helm. I, 87.
2) Saxo 763 - 767. Die Knytl. 120 weiß von viel größeren Erfolgen der Dänen zu erzählen als Saxo; nicht weniger als 300,000 Mann sollen die Rujaner bei Arcona in einer Dänenschlacht verloren haben!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 117 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Und sofort enthüllte er auch seine Absichten mit dem Wendenlande. Das Land hatte er mit Feuer und Schwert verwüstet, aber der Krieg war noch unbeendigt; Niclots Söhne standen noch unbesiegt in den schwer zugänglichen östlichen Landestheilen. Dennoch "fing er, wie Helmold 1 ) erzählt, an, Schwerin zu bauen und die Burg zu befestigen. Und er legte einen Edlen, Namens Guncelin, einen kriegerischen Mann, mit einer Kriegsmannschaft hinein". Verbindet man damit, daß Saxo Grammaticus 2 ) zum Jahre 1164 den Guncelin "Befehlshaber der Stadt Schwerin" nennt, "welches jüngst, nachdem es in die Gewalt der Sachsen gekommen sei, Stadtrecht und Stadtverfassung empfangen habe", - so bleibt kein Zweifel, daß der Herzog sofort nach Niclots Tode im Jahre 1160 den Plan ausführte, an derselben Stelle, wo auf dem "Werder Zwerin" vor der Burg eine wendische Ansiedelung lag, eine deutsche Stadt als den Mittelpunkt seiner neuen Schöpfungen im Wendenlande und den Bischofssitz Bernos zu gründen, und daß er, eben um deutsche Städter herbeizulocken, dem Orte sofort bei der Gründung, wie klein der Anfang noch sein mochte, Stadtrecht verlieh. Wie sicher dieser Platz gelegen war, haben wir oben S.107 angedeutet. Die Stadt erhob sich auf dem Hügel, den noch jetzt ein Theil der Altstadt bedeckt. Ueber die Wiese, welche nun den östlichen Theil derselben trägt, die sich damals aber bis an den Burgsee hin erstreckte, führte der alte wendische Damm, der noch heute die Schloßstraße mit der Schloßinsel verbindet, hin zu der schützenden Burg, die nun ohne Zweifel nach deutscher Sitte festere Gebäude empfing und für Zeiten der Noth den deutschen Ansiedlern Schutz und in der Besatzung die kräftigste Hülfe bot.

Pribislav und Wartislav mußten hieraus erkennen, daß der Herzog sich hier auf immer festsetzen wollte. Aber sein Heer stand noch im Lande, die Bewohner waren eingeschüchtert. Die jungen Fürsten mochten daher alles zu verlieren fürchten; sie unterwarfen sich also den schwersten Bedingungen. Das


1) I, 87: Intravit dux Henricus terram Slavorum in manu valida, et vastavit eam igne et gladio. - Dux ergo demolitus omnem terram, coepit aedificare Zuerin et communire castrum. (Helmold trennt also Schwerin und die Burg.) Et imposuit illic nobilem quendam Guncelinum, virum bellicosum, cum militia. Post haec redierunt filii Nicloti in gratiam ducis etc.
2) XIV, p. 706: Praefectum Swerini oppidi (nicht castri oder urbis=Burg!) Guncellinum, quod nuper a Saxonibus in potestatem redactum, ius et formam civitatis acceperat.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 118 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Einzige, was ihnen bei dem Friedensschlusse gelassen wurde, war Werle mit dem Gebiete, welches zu dieser Burg gehörte, nämlich das Land der Kiziner und - so weit es nicht pommersch war - Circipanien 1 ); das eigentliche Obotritenland überließen sie dem Herzog. Dieser aber organisirte es sofort, indem er die Hauptburgen des Landes und damit, wie ja die Verwaltung des Wendenlandes bisher daran geknüpft war, gewiß auch die dazu gehörenden Landestheile einzelnen Rittern mit Kriegsmannschaft übergab. Statthalter des ganzen Obotritenlandes mit Grafengewalt wurde der schon genannte streitbare Edle Guncelin von Hagen 2 ), des Herzogs bewährter Freund, der ihm vielleicht schon als Burgvogt zu Dahlenburg tüchtige Dienste geleistet hatte 3 ). Außer der Burg und der Stadt Schwerin ward ihm auch noch die Burg Ilow, und damit der Schutz des nordöstlichen Obotritenlandes übertragen. Unter ihm standen drei Befehlshaber, nämlich ein Edler Namens Heinrich von Scaten, der Burgvogt Ludolf von Braunschweig und Ludolf von Peine. Heinrich von


1) Post haec redierunt filii Nicloti in gratiam ducis, et dedit eis dux Wurle et omnem terram. Porro terram Obotritorum divisit nilitibus suis possidendam. Helm. I, 87. Dagegen I, 92: Filii Nicloti, Pribizlavus atque Wertizlavus, non contenti terra Kycinorum et Circipanorum. Vgl. oben S. 21, Anm. 3.
2) Guncelinus de Zuerin, praefectus terrae Obotritorum, Helm. I, 92. - In einer Urkunde, die Herzog Heinrich 1161 in Braunschweig ausstellte, stehen unter den Zeugen obenan: "Guncelinus comes,Bernhardus comes de Rasceburgh", dann folgen noch andere Grafen und weiterhin: Liudolfus de Peine und Liudolfus advocatus" (der Vogt von Braunschweig). Orig. Guelf. III, praef. p. 36. Man darf kaum zweifeln, daß "Guncelinus comes" in dieser Gesellschaft eben unser Schweriner Guncelin ist. Es ist jedoch zu beachten, daß er nicht schon comes de Zuerin" genannt ist (wie Bernhard doch "comes de Rasceburgh"). In der Urkunde, durch welche Herzog Heinrich 1162 dem Ratzeburger Capitel eine Einnahme vom Lübeker Zolle schenkt (Urk.=B. der Stadt Lübek I, p. 3), werden in derZeugenreihe die Comites und die Nobiles geschieden, und Gunzelinus de Hagen wird unter den Letzteren aufgeführt. Auch in Erzbischof Hartwigs Urkunde über die Bewidmung des Lübeker Dom=Capitels, welche vom Jahre 1163 datirt, aber erst nach dem 6. Juli 1164 ausgefertigt ist (Leverkus I, 5), erhält Gunzelinus de Hagen nicht, wie Andere, den Titel Comes, und 1164 nennt ihn auch Bischof Konrad von Lübek einfach Gunzelinus de Zverin (Leverkus I, 7). Zum ersten Male im J. 1167, in Herzog Heinrichs Urkunde für das Bisthum Ratzeburg (Orig. Guelf. III, praef. p. 43,(Westphalen II, 2041), lesen wir: Gunzelinus comes de Zwerin.
3) Jahrb. XXVII, 127, 130.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 119 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Scaten vermuthlich ein Niederländer 1 ), erhielt die Burg Meklenburg; er brachte eine Menge von Leuten aus Flandern mit, die er zu Meklenburg selbst und auf dem Gebiete dieser Burg ansiedelte. Von Westen her, im Anschlusse an die Grafschaft Ratzeburg, sollte die Colonisation fortschreiten. - Die Hauptburg des Müritzlandes, welche bei Malchow lag 2 ), empfing Ludolf von Peine, die Burg Euscin der Vogt Ludolf. Euscin ist wohl Quetzin bei Plau, eine der Hauptburgen im Warnowlande, das der Herzog doch wohl nicht ohne eine Besatzung gelassen haben wird 3 ).

Wie das Jahr 1160 für ganz Meklenburg einen Wendepunkt bezeichnet, so war es auch natürlich für das Bisthum Schwerin von der allerwichtigsten Bedeutung, ja für die ganze wendische Kirche in der sächsischen Mark. Denn wenngleich das Bisthum Lübek damals vielleicht noch kein Land Niclots zu seinem Sprengel zählte (Poel hat es wohl erst später erhalten), und sein Tod zunächst und direct nur auf die beiden andern Bisthümer, besonders auf die Entwicklung des Schwerinschen einwirkte: so war doch in Niclot der mächtigste Wendenfürst dieser Gegenden untergegangen, eben der Fürst, welcher allein noch von den Holsteinern geflüchtet, und auf seinen Befehl auch auf die Wiedererlangung ihrer Heimat verzichtet hatten. Der mächtige und begeisterte Hort des Wendenthums war ge=


1) adduxit. Helm. I, 87. Ohne Zweifel ist dieser Heinricus quidam nobilis de Scaten bei Helmold identisch mit dem Comes Heinricus de Schota, welcher mit den andern Befehlshabern des Obotritenlandes im Jahre 1163 der Weihe der Lübeker Kirche und der Bewidmung des Dom=Capitels durch Heinrich den Löwen beiwohnte und in Erzbischof Hartwigs Urkunde (bei Leverkus I, p. 5) als Zeuge genannt wird. Von den Herausgebern der Orig. Guelf. bis auf Havemann ist man geneigt gewesen, ihn zu einem Grafen von Schladen zu machen. Aber nach Lappenbergs gefälliger Mittheilung geben alle Handschriften Helmolds die Lesart Scaten oder Scathen (keine Slaten oder Sladen); und Leverkus giebt "Schota" nach dem Original. Da nun in Norddeutschland ein edles Geschlecht "Schaten" oder "Schota" nicht nachgewiesen ist, so dürfen wir jenen Heinrich wohl für einen Niederländer halten. Ihm weiter nachzuspüren, fehlen mir die nöthigen Hülfsmittel. Der Name scheint wenigstens dort nicht unbekannt gewesen zu sein; denn der Jesuit Schaten (der Herausgeber der Annal. Paderborn.) wird als Niederländer bezeichnet.
2) Vgl. Mekl. Annalen p. 126.
3) Im Obotritenlande lagen zwei Burgen, welche beide Cutin [Lisch, Mekl. Urk. III, 20] oder Cuscin genannt werden, nämlich Quetzin bei Plau [Jahrb. XVIl, 23 f.] und das heutige Neukloster [Lisch, Mekl. Urk. II, 2, 5]. Für Quetzin spricht außer dem im Text ge= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 120 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fallen, der Feind der Sachsen und der eifrige Gegner des Christenthums. Viele Jahre lang hatte er mit Erfolg dahin getrachtet, durch Ergebenheit gegen den Herzog und gegen den Grafen von Holstein alle fremden Einflüsse von seinem Lande abzuwehren und sich gegen die Dänen freie Hand zu wahren; aber als der Herzog nun in den unbestrittenen Besitz Baierns gelangt war und Muße und Macht gewonnen hatte, seine Aufmerksamkeit und seine Thätigkeit den Wendenlanden zuzuwenden: da hatten die feindlichen Beziehungen zwischen den Wenden und den Dänen es mit sich gebracht, daß Heinrich entweder die Ersteren züchtigen mußte, oder aber den Sohn des alten Wendenherrn Knud Laward nöthigte, so wie das Volksbewußtsein und die Macht der Dänen mehr und mehr erstarkte, den alten Erbfeind anzugreifen und auf Eroberungen im Wendenlande auszugehen. Das wüste Seeräuberleben hatte dem verwilderten Slavenvolke den Krieg zugezogen, in welchem sein Fürst fiel, seine Selbständigkeit gebrochen wurde. Nun schien es, daß nichts mehr der deutschen Einwanderung nachhaltig widerstehen könnte. An den Wagriern und Polaben sahen die Obotriten, was ihrer wartete. Es blieb ihnen allen nur die Wahl, entweder mit Entäußerung ihrer Nationalität das Christenthum und sächsische Sitte und Lebensweise anzunehmen, oder aber von ihrem Erbe zu weichen und die Heimat zu verlassen. Denn in dem hartnäckigen Widerstreben gegen das Christenthum sahen, wie Bischof Gerold bemerkte, die Sachsen einen genügenden Grund zu schonungsloser Behandlung der Unterworfenen.

Diese Umwandlung Meklenburgs war natürlich von unberechenbarem Einflusse auf das Bisthum Schwerin; aber sie war nicht das Werk weniger Jahre; Berno hat ihre Vollendung nicht erlebt. Was er aber sofort gewann, das war die sichere Stellung seines bischöflichen Sitzes unter der Obhut eines deutschen Statthalters. Er empfing ferner in der Besatzung der Burg und in der einwandernden städtischen Bevölkerung von Schwerin eine christliche Gemeinde. Den Stamm zu neuen Gemeinden bildeten die mit Heinrich von Scaten angelangten Niederländer. Auch in den entfernteren Burgen, Ilow, Malchow und Euscin, lagen deutsche Besatzungen. Und


(  ...  ) gebenen Hauptgrunde auch die enge Verbindung mit Malchow, in in welcher es Helm. II, 3, §, 3 nennt Quetzin hatte noch lange die Bedeutung eines Burgwards. 1219 heißt es: in terra Cutsin in uilla, que dicitur Techutin; auch noch 1235: in prouincia Cuscyn Techentin; aber 1267: in terra Parchem possessionem Theghentin [Lisch, Mekl. Urk, II, 2, 6, 16, 40].
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 121 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die "militia" Guncelins, so wie die anderen Kriegsmannschaften im Lande, bestanden nach den Verhältnissen jener Zeit ohne Zweifel aus Freien und Ministerialen, die ihre Knechte mit sich führten. Ihre eigene Unterhaltung erforderte mit der Zeit Grundbesitz; und es ergab sich aus der Lage der Dinge, daß der Herzog, dem an der Germanisirung des Landes lag, hier bald unangebauete Strecken, bald die ehemaligen Besitzungen widerstrebender wendischer Herren an deutsche Freie und Ministeriale zu Lehen geben mußte. Ein rascher Zuwachs der christlichen Bevölkerung stand also in Aussicht. Ueberdies kannten die Sachsen und Westfalen seit dem Kreuzzuge im J. 1147 Meklenburg als "ein weites Land, reich an fruchtbarem Getreiteboden, voll schönen Weidelandes, gesegnet mit einem Ueberflusse an Fischen und Fleisch und allem Gute", wie es Helmold (I, 87) schildert. Wandte sich der Strom der Einwanderung, besonders aus Westfalen, zunächst auch noch mehr der Grafschaft Ratzeburg zu: je mehr Ruhe und Friede zunahmen, desto leichter gelang es gewiß auch den neuen Herren in der Grafschaft Schwerin, deutsche Anbauer zu gewinnen. Endlich aber mußten die schweren Schläge, unter denen die Wenden erlagen - mochten sie gleich viele nur noch mehr erbittern und zur Verzweiflung treiben - , auf viele doch einen erschütternden Einfluß ausüben, ihnen das Vertrauen auf ihre ohnmächtigen Götzen rauben und ihre Herzen der Predigt der Missionare zugänglicher machen. Aber freilich erwuchsen den Priestern aus diesen Verhältnissen auch nicht geringe Schwierigkeiten. Ihre Kirche bildete sich aus zwei ganz verschiedenen Bestandtheilen, aus zwei Nationalitäten, aus einer siegreichen, die die andere mit Verachtung behandelte und rücksichtslos das Recht des Siegers geltend machte, und aus einer unterdrückten, die im tiefsten Schmerz um die verlorene Freiheit und in schwer verhaltenem Grimme gegen ihre Unterdrücker eben von der Wahrheit des Glaubens überzeugt werden sollte, der Versöhnlichkeit und Bruderliebe in den Herzen der Bekenner erweckt.

Diese hohe Aufgabe verlangte gewiß viel Aufopferung und viele Kräfte. Wir sehen auch bald (im Jahre 1164), daß Berno nicht mehr ganz allein stand, sondern in Schwerin schon etliche Geistliche um sich hatte 1 ). Daß er aber sein Domcapitel schon damals einrichtete, wie es zu Ratzeburg gleich bei der Stiftung geschehen war, ist nicht anzunehmen 2 ).


1) Es zogen einige Geistliche mit ihm nach Meklenburg, um die dort am 17. Februar 1164 Gefallenen zu bestatten.
2) Wir kommen im 13. Capitel hierauf zurück.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 122 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Uebrigens aber erzählt uns Helmold übereinstimmend mit andern Annalisten, deren Nachrichten wir oben S. 86 f. gewürdigt haben, daß der Herzog jetzt die drei Wendenbischöfe zu sich rief, um die Investitur zu empfangen. Evermod und Gerold konnten schon mit der empfangenen Ausstattung ihrer Kirche belehnt werden, Berno mußte sich noch mit der Anwartschaft auf 300 Hufen begnügen. Sie leisteten die Huldigung, wie Helmold I, 87 berichtet, sehr ungerne und erachteten sie für eine harte Auflage; aber sie gaben doch nach um dessen willen, der sich für uns erniedrigt hat, und damit die junge Kirche keinen Schaden nähme.

Ob Berno nun überall noch keinen Besitz erhielt, läßt sich bei dem Mangel an Nachrichten nicht ausmachen. Aber den Zehnten zahlten ihm die Einwanderer, wiewohl "sie mitten im feurigen Ofen saßen" 1 ). Und dazu kam nun der Bischofszins (die biscopounizha) von den Wenden (S. 91), wenigstens von denen, die sich bekehrten. Denn daß auch die Unbekehrten damals sofort zu dieser Abgabe genöthigt wären, läßt sich nicht bestimmt aus Helmolds Worten schließen, und geht auch aus den Urkunden nicht mit Sicherheit hervor. Helmold sagt (I, 87): "Und der Herzog befahl den Wenden, die im Lande der Wagrier, Polaben, Obotriten, Kyciner (die Circipaner nennt er nicht!) geblieben waren, daß sie die bischöflichen Abgaben leisten sollten, welche bei den Polen und Pommern bezahlt würden 2 ), d. h. vom Hakenplfuge (aratro) drei Scheffel Korn und 12 Pfennige gangbarer Münze".


1) Helm. I, 91: Videns ergo Geroldus episcopus, quia Polabi et Obotriti, qui erant in medio camini aestuantis, solverent decimarum suarum legitima, proposuit a suis requirere similia. "A suis" heißt nach dem Zusammenhange "von den in Wagrien eingewanderten Holsteinern". Und der Herzog befahl (nach §. 5) omnibus Holzatensibus de terra Wagirensi, ut soluerent episcopo decimas cum omni integritate, sicut faciunt in terra Paloborum et Obotritorum, quae recentius incultae sunt et ampliori pulsantur formidine belli. - Natürlich sind nur die Einwanderer gemeint; denn die Wenden zahlten ja überhaupt keine Zehnten, sondern den wendischen Bischofszins.
2) DieseAngabe ist, wenigstens was Pommern betrifft, unrichtig. Nämlich Papst Innecenz II. bestätigte dem Bischof Adalbert von Pommern 1140, October 14. (Cod.Pom. dipl. I, 36): de tota Pomerania usque ad Lebam fluvium de unoquoque arante duas mensuras annone et quinque denarios. - Statt "annonae", wie die Urkunden sagen, braucht Helmold das Wort "siliginis". Dieses übersetzt Laurent "Weizen"; und diese Bedeutung hat siligo ja auch in der klassischen Latinität. Aber in (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 123 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

In diesem Abschnitte ist der Ausdruck: "so viele - geblieben waren" (quotquot remanserant) für das Jahr 1160 nicht zutreffend; besser dagegen paßt er zum Jahre 1167, seit welcher Zeit dann auch die Obotriten allgemein zum Christenthume gebracht wurden.

Ob man in der Grafschaft Ratzeburg sofort mit gewaltsamer Bekehrung vorging, kann ich nicht quellenmäßig entscheiden; in dem Schweriner Bisthume ist es nicht geschehen. Bekanntlich nöthigte Berno später die Rujaner freilich sogleich nach der Zerstörung ihres Tempels zur Taufe, auch wider ihren Willen. Daraus darf man indessen nicht den Schluß ziehen, daß er auch die Obotriten 1160 und 1161 gezwungen habe, die Taufe zu nehmen. Der Kaiser Friedrich sagt uns vielmehr von der Thätigkeit "des ersten Predigers" bei den Wenden, er sei tausend, Götzenbilder zerstörend, Kirchen erbauend, unter vielem Hohn und Mißhandlungen, die er von den Wenden zu erdulden gehabt habe, bis Demmin vorgedrungen. In diesen Worten haben wir den Beweis, daß Berno den Eintritt in die christliche Kirche nicht erzwang, sondern sich lieber aller Schmach eines Missionars unterzog, um durch seine Predigt zu wirken und zur Bekehrung zu locken. Wo dann aber die Bereitwilligkeit zum Uebertritte sich äußerte, da wird sogleich auch die Taufe, die Zerstörung der Götzenbilder und der Kirchenbau erfolgt sein, wie es die Missionsweise des Mittelalters mit sich brachte.

Wir lesen darum auch nichts von ferneren Gewaltsamkeiten im Wendenlande, nachdem der Friede mit Pribislav und Wartislav hergestellt war. Der Herzog konnte vielmehr nicht nur selbst das Land verlassen, sondern auch, bevor er 1161 dem Kaiser nach Italien zuzog, den Grafen Bernhard von Ratzeburg, Guncelin, Ludolf von Peine und den Vogt Ludolf, also die Hauptbefehlshaber in Meklenburg, von ihrem Posten weg nach Braunschweig rufen 1 ). Auch als Heinrich im J. 1162 nach der Eroberung Mailands in unsere Gegenden zurückkehrte, fand er ihren Zustand ganz erfreulich. "Denn es herrschte (nach Helmold) in jenen Tagen Friede im ganzen Wendenlande; und die festen Plätze, welche der Herzog nach Kriegsrecht im Obotritenlande besetzt hatte, fingen an, von Schaaren


(  ...  ) unsern einheimischen Urkunden des Mittelalters bedeutet es ausschließlich Roggen; so kommt es unzählige Male neben triticum, "ordeum" und avena vor.
1) Sie erscheinen in einer 1161 zu Braunschweig ausgestellten Urkunde des Herzogs. Orig. Guelf. III.praef 36. S, oben S. 118, Anm. 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 124 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Einwanderern bewohnt zu werden, welche ins Land gekommen waren, um es in Besitz zu nehmen". Der Herzog konnte ohne alle Furcht, wie er glaubte, den Statthalter Guncelin und Ludolf von Peine mit dem Bischof Berno zu einer großen Versammlung - vielleicht nach Lüneburg - berufen, wo auch der Erzbischof Hartwig von Hamburg und Bremen, die Bischöfe Evermod und Gerold, die Grafen Adolf von Holstein, Heinrich und Bernhard von Ratzeburg, der Graf von Danneberg und viele Herren von der Südseite der Elbe eintrafen. Die Gegenstände der Verhandlung werden uns leider nicht genannt; man wird aber auch die Verhältnisse des Wendenlandes besprochen haben. Wir kennen diese Versammlung nämlich nur aus des Herzogs Urkunde, in welcher er das Ratzeburger Capitel mit einer Hebung aus dem Lübeker Zolle beschenkt. Aber merkwürdig ist es, wie Heinrich der Löwe sich gewissermaßen in seinem Glücke sonnte; nicht ohne Stolz datirt er diese Urkunde vom "Jahre der Geburt des Herrn 1162, nachdem schon der überaus ruhmvolle Sieg des unbesiegbaren Kaisers über die hochberühmte Stadt Mailand gefeiert ist, im zweiten Jahre, nachdem ich, von der göttlichen Barmherzigkeit begünstigt, durch Tapferkeit das treulose Wendenvolk meiner Herrschaft unterworfen habe" 1 ).

Indessen nur zu bald zeigte es sich, daß weder der Triumph über Mailand, noch der Sieg über die Wenden dauernden Frieden herbeigeführt hatte. Während das Obotritenland unter dem Drucke der sächsischen Besatzungen sich nicht zu regen wagte, entspannen sich weiter ostwärts allmählich Verhältnisse, die lange Verwickelungen und schwere Kämpfe herbeiführten. Das Bisthum Schwerin erfuhr aber so bedeutende Einwirkungen von diesen, daß wir sie nicht übergehen können.

Die Dänen hatten sich, wie erzählt ist, auf dem Zuge im Jahre 1160 in Meklenburg nicht festgesetzt; ihr einziger Gewinn war gewesen, daß die Rujaner Frieden zu halten gelobt und darauf Geißel gestellt hatten. Aber das Unwesen der Freibeuterei auf dem Meere war damit doch nicht unterdrückt. In der Peenemündung hausten pommersche Seeräuber; und die Kiziner bargen in der Burg Werle eine große Anzahl von dänischen Gefangenen 2 ). Die Kiziner freilich ließ der


1) Westphalen II, p. 2038.
2) Giesebrecht (III, 129) meint, Niclots Söhne hätten von Wolgast aus Raubzüge unternommen. Aber das ist doch bei der weiten Entfernung dieser Stadt von dem Kizinerlande äußerst unwahr= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 125 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

König Waldemar für jetzt ungestraft, denn sie standen unter Herzog Heinrichs Hoheit; aber Wolgast griff er an und nöthigte die Stadt, ihm zu gehorchen, Geißel zu stellen und zu versprechen, daß sie keine Seeräuber in der Peenemündung dulden wolle 1 ). Damit faßte der König diesseit der Ostsee festen Fuß. Dies war gewiß sehr gegen den Wunsch Heinrichs des Löwen geschehen; aber dessen Markgrafschaft hatte sich in Wirklichkeit nie weiter erstreckt, als das Bisthum Oldenburg (jetzt Schwerin) und das Erzbisthum Hamburg gerechnet waren, d. h. bis über Circipanien und bis vor Demmin. Weiter östlich war die Grenze des Bisthums Havelberg, die doch an der Peene hinlaufen sollte, sogar schon über diesen Fluß hinausgeschoben; und Kaiser Lothar rechnete 1136 die Länder "Lesane" und "Citne", obwohl sie im Norden der Peene lagen, doch zu der Markgrafschaft Adalberts. Jetzt mußte Herzog Heinrich gar noch die Erfahrung machen, daß der Kaiser bei Gelegenheit des Concils, welches zur Beilegung des Schismas Ende August 2 ) und Anfang September 1162 unweit Besancon gehalten wurde, dem König Waldemar für die ihm persönlich wegen Dänemarks geleistete Huldigung die deutschen Fürsten eidlich verpflichtete, diesem zur Eroberung "Vindlands" im engeren Sinne, d. h. Pommerns, behülflich zu sein; führten sie dies nicht aus, so verhieß der Kaiser, es nach seiner Rückkehr aus Italien selbst zu thun 3 ).

Hieraus mußte sich mit der Zeit nothwendig ein Streit zwischen Waldemar und dem Herzog Heinrich entwickeln; aber nicht so bald kam es zu einer Entscheidung. Heinrich konnte an die Erwerbung von Vorpommern und Rügen nicht denken, so lange er des Obotritenlandes nicht gewiß war. Es meldete ihm aber schon im Herbst 1162 Guncelin, der wachsame Statthalter, daß Pribislav und Wartislav ihr väterliches Erbe wiederzugewinnen beabsichtigten. Doch vergebens war es, daß die


(  ...  ) scheinlich zumal die Mündungen der Warnow und der Recknitz ihnen viel nähere Ausfahrten boten.
1) Saxo XIV, 774.
2) Helm. I, 91.
3) Saxo XIV, 780. So beschränken Giesebrecht III, 130 und p. E. Müller "Sclaviam" bei Saxo. Sonst wäre, wie Dahlmann I, 304 richtig bemerkt, Saxos Erzählung durchaus unhaltbar. Bedenklich bleibt es immer, daß nach Saxo 786 Graf Adolf des Dänenkönigs Vasall geworden sein soll. Wofür? Doch gewiß nicht für Holstein, das Lehn des Herzogs Heinrich, der Friedrichs Freund war. Vielleicht gab Waldemar dem Grafen ein kleines Lehn in Schleswig.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 126 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

beiden Wendenfürsten ihre Burg Werle stark befestigten; noch im Beginne ward die Bewegung unterdrückt. Guncelin mußte mit den Tapfersten voranziehen und schnell, bevor sich die Wenden in ihre Wälder zerstreuen könnten, die Burg einschließen, in welcher sich Wartislav mit vielen Edlen und mit einem sehr großen Haufen Volks befand. Dann rückte der Herzog selbst zu Anfang des Jahres 1163, als der Frost die Wiesenniederungen zugänglich machte, schnell vor Werle 1 ). Er gedachte sich der Wenden ohne viel Blutvergießen zu bemächtigen; den Belagerungsmaschinen, welche er vor Crema und Mailand hatte kennen gelernt, insbesondere einem Sturmdach und einem Thurme, glaubte er, könnten die wendischen Befestigungen nicht widerstehen. Indessen Pribislav beunruhigte von den Wäldern aus die sächsichen Truppen, er erschlug einmal gegen hundert Holsteiner. Da betrieb der Herzog sein Werk nur noch eifriger, und bald wankten die untergrabenen und erschütterten Bollwerke. Wartislav, der schon einmal verwundet war, übergab jetzt, noch vor der gänzlichen Eroberung, durch die Vermittlung des Grafen Adolf, dem Herzoge die Burg auf die Bedingung hin, daß er und seine Besatzung nicht an Leib und Leben geschädigt werden dürften, Pribislav aber die Waffen niederlegen sollte. Wie einst die Mailänder vor dem Kaiser Friedrich hatten thun müssen, so kam auch Wartislav mit allen Edlen seiner Wenden, das Schwert am Nacken, unter dem Geleite des Grafen AdoIf aus der Burg heraus, um sich dem Herzog zu Füßen zu werfen. Diese behielt nun Heinrich in Haft, die große Zahl von Dänen, welche in der Burg gefangen gesessen hatten, beglückte er mit ihrer Freilassung, das gemeine Volk und die Burg selbst übergab er Niclots Bruder, dem kriegserfahrenen Lubimar, der, dem Herzog unterthänig, auch das Land von hier aus regieren sollte. Den Fürsten Wartislav selbst nahm Heinrich mit nach Braunschweig und legte ihm eiserne Handfesseln an; die anderen Gefangenen vertheilte er in verschiedene Gefängnisse, aus denen sie sich mit einem Lösegeld befreien konnten.


1) "hyemaIi tempore", sagt Helm. I, 92. Die AnnaIes Palidenses enthalten die Nachricht: A. D. 1163. Heinricus dux castrum Sclavorum, Werla obsidens et capiens ad deditionem ipsos coegit. Da vom März 1163 bis zum Februar 1164 der Friede währte, so ergiebt sich daraus die Zeitbestimmung, welche wir angenommen haben. Die Nachricht der Annal. Palidens, ist wiederholt in den Annal. Magdeb. [Pertz XVI, 192], verkürzt in den Annal. Pegav. [Pertz I. c. XVI, 260], entstellt [1163. Heinricus dux Werla castrum Slavorum evertit] in den Annal. Stederb. [p.207].
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 127 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Da entsank Pribislav, wie feurigen Geistes er auch war, doch der Muth. Um seinem Bruder zu helfen, ließ er durch Gesandte des Herzogs Gesinnung erforschen und ihn um Frieden bitten. Den wollte Heinrich auch gerne gewähren; er schloß mit Pribislav einen Vertrag, der diesen wahrscheinlich wieder in den Besitz Werles und des zugehörigen Landes gesetzt hat, forderte aber Geißel. Da erwiderte jener: er möge seinen Bruder und die Edlen, welche er noch in Haft hielt, als solche ansehen, - Ueber diesen Verhandlungen hatte eine Weile der Krieg geruht, und Friede herrschte im Wendenlande seit dem März 1163; alle Burgen des Herzogs: Malchow, Euscin, Schwerin, Ilow und Meklenburg, blieben unangegriffen 1 ).

Die große Gefahr, welche der neu gegründeten Kirche aus einer allgemeinen Erhebung der Wenden hätte erwachsen müssen, war somit beseitigt. Berno konnte sich nach wie vor den Pflichten seines Amtes unter den Sachsen und unter den neu bekehrten und den noch zu bekehrenden Wenden hingeben. Ja, es dünkt uns nicht unwahrscheinlich, daß er jetzt sogar den Fürsten Pribislav für den christlichen Glauben gewann. Wäre uns der Wortlaut des Vertrages, den dieser mit dem Herzog abschloß, auf bewahrt, so fänden wir wahrscheinlich darin auch sein Versprechen, die Taufe zu nehmen.

Achtes Capitel.

Die Taufe Pribislavs.

Wenn Pribislav sich dem Christenglauben zuwandte, so mochte das Versprechen, die Taufe gerade jetzt zu nehmen, zunächst durch Heinrich den Löwen mit veranlaßt sein; aber sein ganzes späteres Leben zeugt dafür, das er ein für Bernos Zuspruch empfängliches Herz hatte, und daß er den wichtigsten Schritt seines Lebens nicht ohne innere Ueberzeugung gethan hat. Die schweren Heimsuchungen, welche er mit seinem Volk in den letzten Jahren empfunden hatte, waren wohl geeignet, sein Vertrauen zu den Götzen zu brechen, wenn er solches überhaupt noch in hohem Maße besaß. Doch müssen wir gestehen, daß wir uns, indem wir seine Bekehrung, oder


1) Helm. I, 92.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 128 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vielmehr seine Bereitwilligkeit, eben jetzt die Taufe zu empfangen und damit öffentlich vor seinem Volke den diesem verhaßten Glauben zu bekennen, in das Jahr 1163 setzen, auf dem Gebiete der Vermuthungen befinden, ja sogar mit einer bestimmten Ueberlieferung in Widerspruch treten. Merkwürdig bleibt es immer, daß Helmold, der an mehreren Stellen sein Interesse für Pribislav zu erkennen giebt und uns seine Schicksale am besten überliefert hat, doch von seiner Taufe auch nicht die geringste Andeutung giebt. Noch viel weniger dürfen wir solche bei andern gleichzeitigen Annalisten erwarten.

Darum ist es uns willkommen, daß wir in einer immerhin späten Quelle die lückenhaften Ueberlieferungen eines Zeitgenossen ergänzt finden. Nämlich die Doberaner Genealogie, welche etwa um 1370 geschrieben, aber erst in neuester Zeit durch Lisch veröffentlicht ist, berichtet, daß Pribislav am 29. April 1164 die Taufe empfangen habe und völlig zum Glauben an Christum bekehrt worden sei 1 ). Diese Überlieferung hat Ernst von Kirchberg, der seine Chronik 1378 zu schreiben begann und seine Daten zumeist Doberan verdankte, wiederholt, und er giebt noch mehr. Da wir uns einer Prüfung aller Nachrichten über ein Ereigniß von so entscheidender Bedeutung, wie Pribislavs Taufe war, nicht entziehen können, so theilen wir die hierauf bezügliche Stelle aus dem 103. Capitel der Kirchberg'schen Chronik mit:

    Wy konig Prybisla von Obotriten cristen wart.
Du man schreib nach Godes geburd eylfhundirt vier vnd seszig 2 ) vurd,
do regnirte wirdiglich
von Swobin keysir Frederich,
vnd Woldemar, sant Kanutes son,
trug zu Thenemarkin cron,
der junge Hinrich Leo
waz herczoge der Sassin so
czu Mekilnborg ouch bischof waz
Berno dy wyle sundir haz,
der hatte wonunge zu Zweryn:
wer mag der Wende konig syn?


1) Jahrb. XI, S. 10: Anno domini MCLXIIII, tercio kaIendas Maii dominus Pribizlawus, Magnopolitanorum et Kissinorum ac tocius Slauie regulus atque nobilis princeps, sacrum baptisma suscepit et ad fidem Christi perfecte conversus est.
2) Die Buchstaben ses stehen auf einer Nasur, scheinen aber doch gleichzeitig zu sein.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 129 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Der waz dy czid genant alsus
der strenge Prybislauus
der dy czid began mtt witzen
syns vatir rich besitzen.
Her hatte eyns bruder son ouch sus,
den hiez man Nycolaus;
den teylte her von sich mit Eustyn
vnd mit dem lande zu Kissyn,
vnd behielt ym selbis glich
zu Obotriten daz konigrich.
Nach den czyden quam es sus,
daz konig Prybislauus
wolde elichir dynge pflegin.
Der konig von Norwegin
gab ym syne tochtir da,
dy waz geheißin Woyslaua.
Dy waz eyne gube cristen;
mit allen yren listen
dy frowe darnach dachte,
wy sy czum glouben brachte
iren herren Prybisla.
Daz quam von Godes genaden da,
daz do Prybislauus
vnd syns bruder son alsus,
der waz Nycolaus genant,
dy beyde quamen vnvirwant
zu des gelouben warheit
vnd cristenlichir wirdigheit
vnd bliebe sundir toubin
vast by dem rechtin geloubin;
darby sy blieben gentzlich vord.
Sy hattens beyde dicke gehord,
daz vil predigere frum
kundeten daz ewangelium
von dem warin Cristo;
darby sy blieben veste so,
man vant sy stedes nuwe
in der gotlichin truwe,
daz sy mit gantzin achten
io Godes wort gedachten.
Darnach kortze zid also
mit rade des bischofes Berno,
der zu Mekilnborg bischf waz,
von dem namen sy do sundir haz

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 130 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nach synre guden lere
dy toufe yn Godes ere.
Sus quamen sy zur cristenheit
mit inniglichir innigheit.
Erst ubeten sy guder werke rum:
zu Mekilnborg daz bischoftum
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
herczoge Hinrich von Sassin
irhub es wider an lassin;
abir es confirmirte sus
der selyge Prybislauus,
der do cristen worden waz,
vnd syn vettere sundir haz.
Sy gabin almosen sere
gantz in Godes ere
von irme gube gerne so;
daz ried yn bischof Berno.

Kirchberg erzählt dann im nächsten Capitel, "wy Dobran erst gebuwet wart", leitet dies aber wieder mit demselben Datum ein:

Do man schreib der jare czal
nach Godes geburt recht ubiral
eylfhundirt vier vnb seszig bas
yn des Meyen dritten Kalendas,
von Godes genaden sundir pyn
ubir Obotrit, Ezirczipan, Kissyn
vnd andirs ubir dy Wende ja
der erbar konig Pribisla,
der abgobe eyn virterber
vnd Godes dinstes werber,
allir guder tad flißig irwelt,
in dem glouben strenge eyn helt,
mit willen syns bruder son
ving hers an durch Godes lon -
syn brudir Werczislauus,
des son vord Nycolaus;
her quam von Godes genade,
mit Nycolaus rade,
durch God greif her es manlich an -
es waz zu alden Dobran, -
dy abtgode warf her heßlich nider
vnd virbrante sy do sider.
In des almechtigen Godes here

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 131 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vnd ouch in synre mutir ere,
dy an ende ewig vmmer ya
ist genant Maria,
vnd ouch yn syne ere so
dem bischofe Nycolao
her liez da syne kunster
buwin eyn godesmunster.

Vergleichen wir nun Kirchbergs Erzählung mit der kurzen Angabe der Doberaner Genealogie, so zeichnet sich die Letztere durch ihre Bestimmtheit in der Angabe des Datums als des Tauftages aus. Aber Kirchberg will doch das Datum auch wohl auf dasselbe Factum bezogen wissen; er verwendet es nur so unbestimmt, weil ihm der ganze Hergang der Dinge, die Zeitfolge der Begebenheiten nicht klar ist. Seltsam genug giebt er das bestimmte Datum, den 29. April 1164, und reihet die Bekehrung Pribislavs doch nicht ein in die Erzählung von den Ereignissen dieses Jahres, nämlich von dem Kriege Pribislavs, sondern eben da, wo ihm der passende Zeitpunkt zur Taufe gekommen zu sein schien, nämlich nach dem wieder hergestellten Frieden. Doch davon nachher. Ganz eigenthümlich ist Kirchberg die Sage von der Fürstin Woislawa und von ihrem Einflusse auf die Bekehrung ihres Gemahls. Nicht als ob dieser Chronist uns den Namen dieser Fürstin zuerst genannt hätte. Denn glücklicherweise giebt ihn uns auch die Inschrift: WOIZL A U auf einem glasirten Ziegel, der ehemals (und zwar so, daß die Schrift auf dem Kopfe stand, also nicht mehr an der ursprünglichen Stelle) an dem linken Eckpfeiler auf der Westseite der Capelle in Althof eingemauert war. Dieser Ziegel, welcher auf der lithographirten Tafel zum 2. Bande dieser Jahrbücher unter "c" abgebildet ist verräth durch seine Schriftzüge, daß er vielleicht noch aus dem 13. Jahrhunderte stammt.

Es war aber der Einfluß auf Pribislavs Bekehrung nicht die einzige Kunde, welche man von der Woislawa zu Doberan hatte. Kirchberg erzählt von ihr im 113. Capitel. Nach der "Cronike der Sassin", d. h. nach Arnold von Lübek, oder nach einem Chronisten, der diesen ausgeschrieben hatte, berührt er hier die Wallfahrt Pribislavs mit Herzog Heinrich und fährt dann fort:

So sy zu lande quamen da,
dy konygin Woyslaua
erbar vnd wol virsunnen
dy wyle hatte gewunnen
eynen son czweynamig vnvirwant,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 132 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Hinrich Burwy waz der genant.
Dy wyle daz Pribislaus
vf synre verte waz alsus,
also sy dy gebord gebar,
nicht lange czid darnach virwar
sy wart mit suchede vnd mit swere
beuallin vnd mit krangheit sere,
daz sy darvon den tod entpfing.
Ir bygraft snel darnach irging
gar wirdiglichen sundir wan;
man grub sy zu Alden Doberan.

Daß die Fürstin zu Althof begraben liege, besagt auch die Ziegelinschrift, welche Lisch wiederholt, zuletzt im 21. Bande der Jahrbücher S. 171 besprochen und mit Wiggert und Grotefend ergänzt hat. Daß Heinrich Borwin I. und seine Söhne ihrer in den Doberaner Urkunden nicht gedenken, obwohl sie doch Berno als den Beförderer der Klosterstiftung nennen, fällt allerdings auf, findet aber vielleicht einigermaßen seine Erklärung in der Annahme, daß Woislawa Borwins Stiefmutter gewesen sein muß. Denn jedenfalls irrt Kirchberg, indem er erzählt, diese Fürstin sei 1172 gleich nach Borwins Geburt gestorben. Borwin, der einzige Sohn, welchen Pribislav hinterließ, war 1172 nämlich vielleicht schon zwanzig Jahre alt. Denn 1) stellte er, wie wir aus der Inhaltsangabe bei Chemnitz sehen 1 ), im J. 1179 nach seines Vaters Tode, schon selbständig eine Urkunde aus; und wenn man, weil diese nicht mehr im Original vorhanden ist, in die Angabe Chemnitzens Zweifel setzen will, so berichtet doch 2) Arnold von Lübek (III, 4, §. 10) von ihm, daß er im Jahre 1186 2 ) schon einen Sohn hatte, den er für sich als Geißel stellte, und 3) sagt Borwin selbst in der Urkunde für Doberan vom Jahre 1192 schon, daß er das Kloster "mit Zustimmung seiner Söhne Heinrich und Nicolaus bewidmet habe".

Doch ist die Angabe über Borwins I. Geburtsjahr nicht das Einzige, was in Kirchbergs Erzählung Anstoß erregt. Auch was er von der Herkunft der Woislawa aus Norwegen erzählt, ist unglaubwürdig. Denn der Name ist durchaus kein germanischer; und es ist zwar behauptet, aber durch keine Beispiele erwiesen, daß germanische Frauen bei ihrer Vermählung mit Slavenfürsten auch slavische Namen erhielten. Daß aber heutigen Tages deutsche Fürstinnen bei dem Uebertritte zur


1) Jahrb. XIV 289
2) Ueber das Jahr vgl. unten Cap. 16.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 133 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

griechischen Kirche ihren Namen verändern, kann doch wohl für diesen Fall nichts beweisen? Ferner ist uns in jener Zeit (1163 oder 1164) auch in den ausführlichen nordischen Erzählungen, die in der Sammlung der Isländer herausgegeben sind, kein Zeichen irgend welches Verkehrs zwischen Norwegen und dem Wendenlande in damaliger Zeit aufbewahrt. Endlich gab es zu jener Zeit in Norwegen keinen König, der dem Pribislav um 1163 hätte eine Tochter vermählen können.

Es hatte nämlich das Haus des Königs Harald Gille von Norwegen damals eben seinen Untergang gefunden. Sein ehelicher Sohn Inge, der 1136 ein Jahr alt, zur Regierung gekommen war, fiel am 3. Februar 1161 zu Osloe. Durch diesen hatte sein älterer Stiefbruder Sigurd 1155, der jüngere Eystein 1157 das Ende gefunden. Nach Eysteins Tode wählte seine Partei Sigurds Sohn Hakon (geboren 1147) zum Könige; denn Eysteins einziger Sohn, Eystein Meyla, war noch ein kleiner Knabe. In der Schlacht gegen Hakon fiel eben Inge 1161, damals 26 Jahre alt 1 ). Kinder Inges werden gar nicht erwähnt; gegen Hakon erhob sich aber Erling, dessen Gemahlin Christina eine Tochter Sigurds, des Jerusalemsfahrers, und der Malmfrida (der Mutterschwester Waldemars, Königs von Dänemark) und zugleich eine Nichte des Harald Gille und eine Cousine des Inge war, für seinen Sohn Magnus (geboren 1156). Erling begab sich vom König Waldemar fort nach Norwegen; und nachdem Hakon 1162 gegen ihn gefallen war, erreichte er, daß sein kleiner Sohn Magnus zum Könige gewählt ward. Hakons Partei wählte nun Hakons (jüngeren)Bruder Sigurd; als sie aber in der Schlacht von Ree unterlegen waren, ward Sigurd 1163 am Michaelistage getödtet 2 ).

Die Töchter werden in den nordischen Historien mit viel mehr Sorgfalt berücksichtigt, als wir es in deutschen Geschichts=


1) Script. histor. Islandorum VII, p. 268.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 134 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

büchern gewohnt sind; aber keine aus dem damaligen norwegischen Königshause wird als die Gemahlin eines Wendenfürsten genannt. König Inge hatte drei Stiefschwestern: Margarete war mit Ion Halkels Sohn, Maria mit Simon Skalpus, Brigida zuerst mit Inge Halsteins Sohn, König von Schweden, zweitens mit einem Dynasten Karl Sonii, drittens mit dem schwedischen Könige Magnus, Heinrichs Sohn, viertens mit dem Dynasten Birger Brosa vermählt. Sie war die Mutter von drei Töchtern: die älteste, Ingigerd, gebar dem Könige Sörkver von Schweden den Ion; und aus der letzten Ehe der Brigida stammten noch die Töchter Christina und Margarete. Diese waren (obwohl ihre Geburtsjahre mir unbekannt sind) jedenfalls zu jung, um sich mit Pribislav zu ver mählen. Auch eine Tochter des oben genannten Erling und der Christina wird uns genannt, Ragnilda, und zwar als Gemahlin des Ion Torbergson. - Wäre eine von den Töchtern des königlichen Hauses an den Wendenfürsten vermählt, das wäre ein so merkwürdiges Ereigniß gewesen, daß man nicht vergessen hätte, es zu erwähnen. Aber es bestand damals, wie gesagt, kein Verkehr und keine Beziehung zwischen den Wenden und den Norwegern.

Dennoch ist vom Dr.v. Duve der Versuch gemacht, die Angabe Kirchbergs in eigenthümlicher Weise zu deuten. Ich gestehe indessen, daß ich diesen Versuch für mißlungen halten muß, wiewohl vor Duve schon Suhm 1 ) auf dieselbe Idee gekommen ist. Es wird hier angenommen, Woislawa sei die Tochter des Buris gewesen; Buris aber war der Sohn des Henrich Skateler und der Ingert, der Tochter des schwedischen Königs Rognwald Knaphosede. Diese Ingert vermählte sich später mit dem oben erwähnten norwegischen Könige Harald Gille. Es war also Buris eine kurze Weile - denn Harald Gille hat die Ingert nur noch kurze Zeit zur Gemahlin gehabt - ein Stiefsohn des Königs von Norwegen gewesen; und weil also dieser angebliche Vater der Woislawa mehr als 25 Jahre früher Stiefsohn eines norwegischen Königs gewesen war, soll Woislawa Tochter eines Königs von Norwegen genannt sein! Und warum? "Man findet nämlich sodann (d. h. bei Annahme dieser Vermuthung) bei Heinrich Borwin den Namen des Großvaters und Elter=Vaters von mütterlicher Seite vereinigt". Es ist aber bei dieser Deduction vergessen, daß der eine Name, Burwy oder Burnwy oder Borwin, kein germanischer, sondern ein wendischer Name, und mit


1) Jahrb. II,12, Anm. - Suhm, Dän. Gesch. VII, 227, 416, 569.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 135 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

einem bei den Christen üblichen "Heinrich" vereinigt ist. Die Namen Buris und Buruwy haben doch eine nicht mehr als zufällige Aehnlichkeit. Und was wir oben über das Lebensalter des Borwin (wie wir jetzt nach der Form des 13. Jahrhunterts den Namen aussprechen) bemerkt haben, zwingt zu der Annahme, daß derselbe schon lange vor 1163 geboren war, und bei der Taufe, wie das ja auch sonst vorkam, zu seinem bisherigen wendischen Namen Borwin den deutschen "Heinrich" empfing. Nur so, scheint es, läßt sich der Doppelname erklären 1 ). Ueberdies war im Jahre 1164 Buris noch ein treuer Anhänger Waldemars in seinem Kampfe mit den Wenden.

Viel bestechender als diese Vermuthung Suhms und von Duves, die nur auf der zufälligen Aehnlichkeit eines wendischen Namens mit einem germanischen beruht, und doch nicht leistet, was sie soll, ist jedenfalls die Ansicht von Lisch, daß wir in den Mosaikziegeln, welche in den Kirchen zu Althof und zu Doberan noch jetzt gefunden werden, ein Zeugniß für einen Verkehr zwischen Meklenburg und Norwegen in jener Zeit besitzen. Da diese Mesaikziegel den im Kloster Hovedöe bei Christiania aufgefundenen merkwürdig gleichen, so nimmt der verehrte Forscher an, daß norwegische Bauleute die Kapelle zu Althof bei Doberan erbauet haben, diese aber durch Woislawa, oder doch in Veranlassung ihrer Vermählung mit Pribislav sofort oder später hierher berufen seien. Daß diese Mosaikziegel sich nun auch in der Kirche zu Doberan finden, die in ihrer jetzigen Gestalt freilich erst dem 14. Jahrhunderte angehört, in einer früheren aber urkundlich 2 ) 1232 am 3. October geweiht ist, und vielleicht damals schon umgebauet und erweitert war, - das muß man dann allerdings mit der Annahme erklären, daß von dem ersten Bau zu Althof ein bedeutender Ueberrest von Mosaikziegeln geblieben und von den Wenden bei der Zerstörung des Klosters zu Althof verschont und zurükgelassen sei. Doch legt Lisch auf diese Zeit vor 1179 kein Gewicht mehr; er hält aber fest, daß "die gemusterten Ziegel aus der Zeit der Erbauung der ersten Kirche zu Doberan stammen, älter sind als 1219, und dem Anfange des 13., vielleicht dem Ende des 12. Jahrhunderts, wenn auch nur in der Tradition der Technik, angehören" 3 ).

Da aber die Tradition der Technik gewiß auch noch ein Jahrzehnt später hätte wirksam sein können, so scheint


1) Vgl. Hanka, Jahrb. II, 17, Anm. 1.
2) Jahrb. IX, 292.
3) Jabrb. XIX, 157 f., 342 f.; XXII, 206 f; XXIII, 347.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 136 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

es jedenfalls für die Zeitbestimmung des Mosaikpflasters von großem Interesse zu sein, daß Lisch bei dem Aufdecken des Ziegelsarkophags in Doberan, den er als Pribislavs Grabstätte erkannte, in der Tiefe der Gruft außen an dem Sarkophag viele von den gemusterten Ziegeln fand, welche je zwei, drei, auch vier zusammen in Kalk gelegt und noch fast ganz neu und glänzend in der Glasur waren. Wüßten wir nur gewiß, in welchem Jahre Pribislav von seiner ersten Ruhestätte zu Lüneburg nach Doberan in die Kirche versetzt ist, so hätten wir in jenen hinabgefallenen Ziegeln einen Beweis für das möglichst jüngste Alter der Mosaikziegel, und damit des norwegischen Einflusses und Verkehrs. Aber hier eben ist eine bedenkliche Lücke in unserer Ueberlieferung. Denn die Angabe der Doberaner Genealogie, daß Heinrich Borwin seines Vaters Gebeine am 1. October 1215 nach Doberan versetzt habe 1 ), wird entschieden durch die Urkunde desselben Borwin vom J. 1219 widerlegt, worin derselbe das Dorf Cesemove an das Michaeliskloster schenkt, besonders zum Seelenheil seines Vaters, der dort begraben liege 2 ). Also 1219 war, wie aus dieser Urkunde hervorgeht, Pribislavs Leiche noch in Lüneburg; und mit Lisch die Versetzung derselben in dieses Jahr zu setzen, liegt kein Grund vor. Im Gegentheil scheinen die Worte Borwins, daß er die Schenkung besonders zu Pribislavs Seelenheil, d. h. zu Todtenmessen für ihn, machte, eher dafür zu sprechen, daß er noch nicht daran dachte, ihn von dort fortzunehmen. Er sagt auch nicht etwa: "ubi - adhuc quievit", sondern einfach: "quiescit". Es kann die Uebertragung der Gebeine des Fürsten darum, wenn sie ja durch Borwin I. bewerkstelligt sein soll, immerhin auch erst 1225 oder 1226 geschehen sein; - die Vermuthung, daß man MCCX[X]V zu ergänzen habe, liegt nahe. Damals war aber der Rohbau der Kirche (die erst 1232 geweiht wurde) vielleicht so weit fertig, daß man die Mosaikplatten legen konnte.

Die Frage, ob die in Rede stehenden Ziegel aus Norwegen gekommen sein müssen oder in dem 13. Jahrhundert bereits in Meklenburg angefertigt werden konnten, überlasse ich Kennern der Kunstgeschichte zur Entscheidung. Mir liegt nur daran, hervorzuheben, daß diese Ziegel, wenn sie wirklich aus


1) Jahrb. Xl, p. 12.
2) Jahrb. II, 291: pro remedio anime nostre et parentum nostrorum et precipue domini Pribizlai, patris nostri, ecclesie beati Michaelis archangeli in Luneborg, ubi corpus dicti patris nostri quiescit, - obtulimus.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 137 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Norwegen eingeführt sind, für die Herkunft der Woislawa nichts beweisen. Denn das Kloster Hovedöe war so gut ein Cistercienserkloster wie Doberan; die Aebte der Cistercienserklöster besuchten aber ja alljährlich (die norwegischen wenigstens alle drei Jahre) das General=Capitel zu Citeaux; und wenn dort zu Citeaux der Abt von Hovedöe dem Abt von Doberan um das Jahr 1225 die nöthige Menge von Ziegeln oder auch einige Proben zur Nachahmung versprach, so gab der rege Handelsverkehr Lübeks (und vielleicht auch schon Rostocks) Gelegenheit genug, um solche nach Meklenburg zu befördern.

Ist überhaupt etwas Wahres an Kirchbergs Erzählung von der norwegischen Abstammung der Woislawa, so dünkt es uns am wahrscheinlichsten, daß die Fürstin aus einem auch normannischen, aber nicht norwegischen, sondern warägischen Geschlechte in Rußland stammte. An Verkehr zwischen dem Osten und Westen fehlte es nicht; Nowgorod führte Handel bis nach Schleswig. Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den meklenburgischen und den russischen Fürsten weiß ich nicht mit Bestimmtheit nachzuweisen; doch erinnere ich daran, daß nach der Knytlingasaga (K. 108) König Knud von Dänemark, der Sohn des Erich Emund und der Richiza, sich nach der Schlacht bei Wiborg (1151) 1 ) zunächst zu seinem zweiten Stiefvater Sörkver Koli, König von Schweden, begab, von diesem aber zuerst nach Rußland (regnum Gardorum) 2 ) ging und dann nach Rostock zu seinen mütterlichen Verwandten. Seine Mutter Richiza war aber nach dem Tode seines Vaters zuerst mit Waladar vermählt gewesen und hatte diesem die Sophie geboren, welche später Waldemars Gemahlin wurde. Diesen Waladar bezeichnet die Knytlingasaga (K. 109) als einen polnischen König, Saxo Grammaticus aber als einen russischen. Wedekind hat in ihm den russischen Fürsten Wladimir Wolodorowitsch erkannt 3 ). Es ist jedoch nicht unsere Absicht, diese immerhin zweifelhaften, oder doch dunklen Genealogien zu erörtern; wir wollen nur auf Spuren von Verbindungen der östlichen und der westlichen Slavenfürsten hinweisen. Der slavische Name Woislawa würde dieser Vermuthung eher günstig als hinderlich sein.


1) Annal. Ryens. bei Pertz, Scr. XVI.
2) Auch nach den Annal. Ryens. und dem Chron. Sial. ging er zuerst nach Rußland.
3) Saxo 703: Sophia patre Ruteno procreata. Wedekind, Noten V, 43. Beyer, Jahrb. XIII, 29.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 138 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unsere Betrachtung über Kirchbergs Erzählung lehrt uns, daß wir in seine Angaben kein unbedingtes Vertrauen setzen dürfen; aber andererseits ist auch kein Grund vorhanden, der Ueberlieferung, wie er sie uns aufbewahrt hat, den Glauben zu versagen, den wir andern auf nachweisbaren geschichtlichen Grundlagen beruhenden Sagen, so weit sie nicht gegen geschichtliche Thatsachen oder Wahrscheinlichkeiten verstoßen, zu schenken pflegen. Danach also hätten Bernos Ermahnungen und die Bitten der Gemahlin Woislawa, welche eine gute Christin war, auf Pribislavs Bekehrung einen bedeutenden Einfluß ausgeübt.

Das Datum 1164 April 29., hat Kirchberg, wie die Aehnlichkeit der Einleitung beweist, der Ueberlieferung in der Doberaner Genealogie entnommen; er hat aber die Erzählung nicht in den Abschnitt seiner Uebersetzung Helmolds eingereiht, wohin er sie hätte stellen müssen, wenn er das Jahr 1164 für richtig gehalten hätte, sondern sie hinter seiner Erzählung von den entscheidenden Kriege Heinrichs des Löwen mit Pribislav und den Fürsten von Pommern gegeben.

Und wir stehen nicht an, auch unsererseits die Richtigkeit des Datums sehr stark zu bezweifeln. Denn der Uebertritt des Fürsten zum Christenthum war ein so wichtiges Ereigniß auch für das ganze Volk, daß der Zeitpunkt des öffentlichen Bekenntnisses gewiß sehr reiflich erwogen wurde; das Volk sollte ja zur Nachahmung dieses Schrittes ermuntert werden! Konnte aber eine ungünstigere Zeit gewählt werden als der Frühling des Jahres 1164, wo Pribislav soeben die Besatzung von Meklenburg niedergemacht, die sächsische Mannschaft in Malchow und Euscin zum Abzuge genöthigt, sein Volk zum Entscheidungskampfe gegen die Sachsen aufgerufen hatte und es nun zu dem Streite mit den herannahenden Schaaren Herzog Heinrichs ermuthigte?

Freilich sagt Giesebrecht (III, 141): "Der Tag (der Taufe) steht urkundlich fest"; aber leider können wir ihm nicht beistimmen. Den Jahrestag will ich ebenso wenig bestreiten als die andern Jahrestage der Doberaner Ueberlieferungen (denn ich glaube, sie beruhen auf Memorienbüchern); aber die Jahreszahlen der ältesten Angaben in den Doberaner Quellen sind zum Theil erweislich falsch. Wir haben oben schon gesehen, daß diese im Jahre 1215 die Gebeine des Fürsten Pribislav nach Doberan kommen lassen, während sie urkundlich im Jahre 1219 noch zu Lüneburg ruheten. Ferner verstarb Berno nach Kirchberg (Cap. 117) im Jahre 1193, und doch erscheint sein Nachfolger Brunward schon als Zeuge in einer Urkunde

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 139 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vom Jahre 1192 1 ). Sind aber diese beiden Daten aus der Zeit nach der Zerstörung des ersten Klosters so unrichtig, wie viel Vertrauen dürfen wir dann zu Jahreszahlen haben, die vor der Zerstörung liegen?

Unter solchen Umständen werden Zweifel an der Richtigkeit einer Jahreszahl wohl erlaubt sein, wenn dieselben durch innere Gründe hervorgerufen sind.

Daß Pribislav nun erst 1167 getauft sei, also nach wiederhergestelltem Frieden, dünkt wahrscheinlich, wenn man Gewicht darauf legt, daß er (was aus Kirchbergs Erzählung gefolgert worden ist) bei seiner Taufe zu Althof Götzenbilder zerstört haben soll. Denn von Niclots Tode bis zum Jahre 1167 war Pribislav nicht Herr von Doberan. Aber es ist nirgends ausdrücklich bezeugt, daß Pribislav zu Doberan getauft sei, auch nicht einmal in der Doberaner Genealogie, wo dieser Zusatz zum Lobe des Klosters wohl kaum gefehlt haben würde, wenn man davon gewußt hätte; sondern wie verbreitet diese Ansicht jetzt auch ist, sie beruht doch nur darauf, daß Kirchberg mit dem 29. April 1164 nicht nur das Capitel von Pribislavs Bekehrung, sondern auch wieder das nächste Capitel, das von der Gründung Doberans handelt, eingeleitet hat, ohne Zweifel, weil auch seine Quelle, die Doberaner Genealogie, mit diesem Tage, doch mit der Bezeichnung desselben als des Fürsten Tauftag, anhebt. Daß Pribislav zu Doberan getauft sei, sagt jedoch auch er nicht; aber während die Doberaner Genealogie jenes Datum als den Tag der Taufe bezeichnet, läßt Kirchberg den Tauftag ohne Datum und verwendet das ausdrücklich für diesen überlieferte Datum für die Zerströrung der Götzen und den damit gemachten Anfang zur Gründung des Klosters Doberan.

Wir haben also auf diese aus den beiden Capiteln Kirchbergs gemachte Combination, daß Pribislav zu Doberan getauft sei, gar kein Gewicht zu legen. Andererseits aber sprechen zwei Gründe vielmehr gegen das Jahr 1167. Denn erstens berichtet uns die Urkunde Kaiser Friedrichs vom Jahre 1170, daß Berno von Pribislav und den beiden Pommerfürsten zu Demmin zum Bischof erwählt sei. Dies geschah, wie wir weiterhin sehen werden, gewiß nicht vor dem Jahre 1166, aber noch vor dem dauernden Frieden, der im Jahre 1167 geschlossen ward. Dort tritt aber Pribislav ohne Zweifel schon als Christ auf; denn wie konnte er sonst einen Bischof miterwählen? Zweitens wissen wir aus den jüngst bekannt ge=


1) Lisch, Oertzensche Urk. I, Nr. 1, p. 3.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 140 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wordenen Pöhlder Annalen 1 ), daß Wartislav, als er im Jahre 1164 auf den Befehl des Herzogs vor Malchow erhängt ward, sich bereits zum Christenthume bekannt hatte. Und es läßt sich doch kaum denken, daß es dem Einflusse Bernos und der frommen Woislawa nicht sollte bereits gelungen sein, ihren Gemahl, so wie wir ihn später kennen lernen, zum offenen Bekenntniß zu bereden, wenn sein Bruder und - wie er bei Helmold ja immer erscheint - Mitregent sich bereits zu der Taufe entschlossen hatte. Heimlich ist alles dies gewiß nicht geschehen; die Fürsten werden nicht verfehlt haben, den Edlen ihres Volkes von ihrem Uebertritt Kunde zu geben; denn sie wünschten natürlich, daß das Volk ihrem Beispiele folge. Wir wollen nun die Möglichkeit nicht bestreiten, daß Niclots beide Söhne schon 1160 oder 1161, bei oder nach ihrer Versöhnung mit dem Herzoge Heinrich, sich taufen ließen; aber wenn die Ueberlieferung Kirchbergs, wonach mit Pribislav zugleich auch sein Neffe Nicolaus, Wartislavs Sohn, getauft ward, nicht ganz unhistorisch ist, so empfiehlt sich am meisten die Annahme, daß beide Fürsten sich bei dem Vergleiche mit dem Herzog im Frühling 1163 erboten, die Taufe zu empfangen, und daß Wartislav in seiner Gefangenschaft, Pribislav und Nicolaus aber am 29. April 1163 von Berno getauft wurden. - Nun mochte auch geschehen, was Arnold von Lübek erzählt (VI, 24), daß Berno an der Stätte, wo der Tempel des Goderac gestanden hatte, zu Kessin 2 ), ein Gotteshaus dem heiligen Godehard weihete.

Doch welcher Vermuthung man auch mehr Wahrscheinlichkeit beimißt, auf die Entwicklung des Bisthums Schwerin hatte die Bekehrung Pribislavs, wie unendlich wichtig sie in ihren Folgen auch war, nicht sofort den Einfluß, daß dasselbe zum völligen Abschlusse gelangte. Freilich hatte der Herzog in Wartislav ein, wie es schien, festes Unterpfand des Friedens; aber so lange Niclots Haus nicht ganz versöhnt ward, war bei dem hohen Ansehen dieser Fürstenfamilie jede Verfügung über das Obotritenland immer höchst unsicher. Ueberdies sah Heinrich die Verhältnisse des Wendenlandes ohne Zweifel noch in anderer Hinsicht als provisorisch und unfertig an. Noch hatte nämlich Pribislav an den Rujanern, die ihm auch 1160 zu Hülfe geeilt waren, und an den Pommern immer natürliche


1) 1164. Heinricus dux - filium Nicloti christianum, quem apud se habebat, infausto consilio suspendi iussit. Pertz, Scr. XVI, 92, 93.
2) S. unten Cap. 10.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 141 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Verbündete. Und erst, wenn die Mark bis zur Peenemündung erweitert ward, fand sie den natürlichen Abschluß, der ihr auch ursprünglich bestimmt gewesen zu sein scheint. Hier aber hatte Waldemar, wie oben gesagt ist, bedeutende Fortschritte gemacht: Wolgast hatte sich ihm gefügt; und die Rujaner hatten auf dem Zuge nach dieser Stadt ihm die Heerfolge geleistet, und des Grafen Bernhard von Ratzeburg (der als ein Verwandter König Waldemars den Zug mitmachte) kluge Warnung, daß sie mit dem Herzoge Heinrich ein gutes Einvernehmen unterhalten möchten, mit Hohnlachen beantwortet. Jetzt aber machte Heinrich der Löwe Ansprüche auf Wolgast; und die Rujaner ließ er im Frühling1163 durch einen Kriegszug so einschüchtern, daß sie sich entschlossen, ihm Geißel zu stellen und seine Hoheit anzuerkennen 1 ). Bischof Berno war Zeuge ihrer Unterwerfung, die sie dem Herzoge bei einer großen Versammlung zu Lübek im Juli 1163 erklärten 2 ).

Der Herzog pflegte die großen wendischen Kirchenstiftungen unter würdigen Feierlichkeiten zu vollziehen. Als nun Bischof Gerold ihn und den Erzbischof Hartwig von Hamburg zur Weihe der vollendeten Domkirche zu Lübek einlud, wurden außer vielen weltlichen Herren vornehmlich auch die Bischöfe Berno und Evermod dahin berufen.

Denn alles, was sich auf die wendische Kirche bezog, pflegte Heinrich der Löwe mit ihren drei Bischöfen zu berathen, wie wir es bereits im Jahre 1158 oben gesehen haben. Sehr eigenthümlich spricht er sich selbst darüber in der Urkunde 3 ) aus, die er bei dieser Gelegenheit dem Lübeker Domcapitel über seine Schenkungen ausstellte: "Indem die himmlische Liebe", so heißt es hier, "unsern Unternehmungen kräftigen Erfolg verlieh, haben wir über die große Zahl der Wenden so triumphirt, daß wir den Gehorsam der Unterwürfigen durch die Taufe zum Leben, den Trotz der übermüthig Widerstreben=


1) Saxo XIV, 774. Knytl. 120.
2) Heinricus dux in Liubike congregationem clericorum instituit. Ecclesiam inibi ex lignis factam in honore sancte Marie sanctique Nicolai dedicari fecit; ubi pacis gratia principes Rugiane insule ad deditionem venerunt.Annal. Palidens. 1163. [Pertz, Scr. XVI, 92]. Die Annal. Magdeb. geben diese Worte wieder, aber mit der Abänderung ex lignis constructam und mit dem Fehler "ad dedicationem" statt "ad deditionem". [Pertz, Scr. XVI, 260]. - Der Monat Juli ergiebt sich aus Helmolds Erzählung im 93. und 94. Capitel. (Der Bischof Gerold starb am 13. August nach dem Necrol. Luneb. bei Wedekind, Noten III.)
3) An besten ist sie gedruckt bei Leverkus I, p. 4.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 142 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den durch Blutvergießen zum Tode gereichen ließen, und in ihren Landen die Prälaten dreier Bisthümer Verwalter des Gottesdienstes, Einkünfte der Pfründen, Amtsgeräthe, Pfarrherren durch die Schriftzüge unsers Schwertes bestellt und bestätigt haben. Und damit alles dies, was auf den festen Fels Jesu Christi gegründet ist, sich zu um so reichlicheren Früchten der göttlichen Gnadenfülle entfalte, und unser Glaube vielfaches Gnadenlohnes theilhaftig werde, haben wir es der Berathung des Erzbischofs von Bremen und der unter ihm stehenden Bischöfe unterbreitet; und ihr einstimmiges und einmüthiges Urtheil hat demselben Gültigkeit verliehen". In Uebereinstimmung mit diesen Worten sprachen der Erzbischof und alle drei Suffragane Bann und Anathema über alle aus, welche die Verfügungen in Betreff des Lübeker Dom=Capitels antasten würden.

In diesem Falle war es freilich um so natürlicher, daß Berno zu den Berathungen zugezogen wurde, wenn der Herzog das "Land" Poel, aus welchem er die Zehnten dem Lübeker Dom=Capitel verlieh, erst aus diesem Grunde jetzt unter den Lübeker Bischof stellte und damit dem Bisthum Schwerin, zu dem es seiner Lage nach gehörte, entfremdete. Wir sehen übrigens aus dieser Schenkung, wie frei der Herzog über die Obotritenlande verfügte. Wie sicher er den Frieden in Meklenburg hielt, beweist uns die Anwesenheit der Befehlshaber unserer Gegenden eben bei jener Feier in Lübek. Denn neben anderen weltlichen Herren stehen unter den Zeugen in des Erzbischofs Bestätigungs=Urkunde 1 ) auch der Statthalter Guncelin von Hagen, der Graf Heinrich von Schota (Scaten), Ludolf von Peine und der Vogt Ludolf von Braunschweig. Berno glaubte auch noch später das Land verlassen zu können; wir finden ihn am 2. November mit dem Herzog auf dem Gregorsberg bei Goslar 2 ). Leider erfahren wir nicht, was dem Bischof zu dieser Reise Veranlassung gab.


1) Leverkus I, p. 5.
2) S. des Herzogs Urkunde für das Kloster Nordheim (Nörten), "ex diplomatario Nordheim. mscr." gedruckt in den Origg. Guelf III, 424. Die Abschrift aber, nach welcher der Druck besorgt ist, ist nicht sorgfältig gemacht. Das Datum lautet: "a. d. M. C. L. X. quarto, ind. XII., IIII. nonis Nouembris, regnante d. Friderico inuictissimo regnorum (!) imperatore, anno regni eius XII., imperii eius nono". Offensichtlich ist regnorum ein Schreibfehler für Romanorum. Wahrscheinlich ist aber quarto auch einer Flüchtigkeit zuzuschreiben; im Original wird nicht die Ziffer IIII., sondern III.gestanden haben. Denn die 12. Indiction begann am 24. Sept. 1163, Friedrichs 12. Regierungsjahr lief vom 9. März 1163 bis zum 8. März 1164, das neunte Jahr seiner Kaiserwürde vom 18. (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 143 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Neuntes Capitel.

Die Erweiterung des Schwerinschen Bisthums=Sprengels durch den Krieg in Meklenburg und Pommern.

Während der Herzog Heinrich und seine Befehlshaber in Meklenburg Wartislavs Gefangenschaft als eine sichere Bürgschaft für den Frieden ansahen, war es eben dieser, der durch geheime Boten seinen Bruder unaufhörlich anspornte, die Waffen zu ergreifen, da er ihn auf andere Weise aus der schon langwierigen und schweren Haft doch nicht erlösen könnte.

Er berief sich auf den oben S. 104 erwähnten Fall, wo sie beide ihren Vater Niclot auch durch einen Aufstand aus dem Gefängnisse zu Lüneburg befreiet hatten 1 ).

Und die damalige Lage der Dinge war in der That zu einem Aufstande nicht eben ungünstig. Denn einmal verweilte der Herzog selbst zu Anfang des Jahres 1164 nicht in Sachsen, sondern in Baiern 2 ); und zweitens schien es so, als wenn er mit seinem früheren Bundesgenossen vom Jahre 1160, dem Könige von Dänemark jetzt, eben um Wolgast und die Rujaner, zerfallen würde. Denn daß die Letzteren dem Herzoge zu Lübek 1163 ihre Unterwerfung erklärt hatten, erzürnte den König Waldemar so, daß er alsbald mit einer Flotte gegen sie in See ging. Er war schon bis in den Gränasund zwischen


(  ...  ) Juni 1163 bis zum 17. Juni 1164. Alle drei Zeitbestimmungen sprechen also für den 2. November 1163. - In Herzog Heinrichs Urkunde über den Vergleich der Deutschen mit den Gothländern (Urk.=B. der Stadt Lübek I, 5) erscheint unter den Zeugen auch "Berno Manopolitanus episcopus". Dieses Diplom ist gegeben zu Artelnburg am 18. Octbr. (1163), aber "acta sunt hec anno ab incarn. dom. M° C° L X° III°, regnante glorios. dom. Friderico - - , a. regni sui X°., imperii VII°." - Da Bischof Gerold auch noch als Zeuge der Verhandlung enannt wird, so muß diese vor dem Todestage desselben (1163, Aug. 13.) geschehen sein. Uebrigens deuten der annus regni und der annus imperii auf das Jahr 1161. Das Original der Urkunde ist nicht mehr vorhanden; das Lübeker Exemplar ist eine mit dem Stadtsiegel beglaubigte, aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts stammende Abschrift vom Original, welches sich damals zu Wisby fand.
1) Helm. II, 2.
2) Helm. II, 1.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 144 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Falster und Moen gekommen, als ihm Gesandter der Rujaner entgegeneilten und die drohende Gefahr dadurch abwandten, daß sie nun wieder die dänische Hoheit anerkannten. Da sandte aber Heinrich Boten an Waldemar und verlangte Genugthuung für den Zug nach Wolgast und für die letzte Bedrohung der Rujaner; er drohete, im Weigerungsfalle einen Vergeltungszug nach Dänemark zu unternehmen 1 ). Gewiß hoffte er bei der alten Erbfeindschaft der Wenden gegen Dänemark die willigste Unterstützung bei den Ersteren zu finden. Aber während gerade die Gesandten unterwegs waren, eröffnete Pribislav den Krieg, der die damalige Lage der Dinge gänzlich umgestaltete.

Pribislav stand bei solcher Unternehmung nicht mehr allein. Beabsichtigte Wartislav bei seinen Aufmunterungen zunächst auch nur seine eigene Befreiung, so handelte es sich doch bald um die Existenz des Wendenthums. Und dann waren die pommerschen Fürsten Bogislav und Kasimar die natürlichen Verbündeten der meklenburgischen 2 ); denn auch ihr Land war nunmehr das Ziel der Wünsche einerseits für den Dänenkönig, andererseits für den Herzog der Sachsen geworden.

In Pommern hatte das Christenthum durch die Thätigkeit jenes preiswürdigen Missionars, des Bischofs Otto von Bamberg, bereits tiefere Wurzeln geschlagen als in Meklenburg. Der pommersche Fürst Wartislav hatte, wiewohl er als Gefangener zu Merseburg in seiner Jugend getauft war, früher nicht den Muth gehabt, sich mit seiner christlichen Gemahlin unter den heidnischen Pommern offen zum Glauben zu bekennen 3 ), und lebte in heidnischen Sitten. Aber sobald Bischof Otto in seinem Lande erschien, nahm er ihn freudig auf und unterstützte ihn nach Kräften in seinem Wirken. Wartislav fand später bei Stolpe an der Peene einen gewaltsamen Tod (zwischen 1128 und 1135); ihm folgten zunächst in der Regierung noch nicht seine Söhne Bogislav und Kasimar, sondern, vielleicht weil diese noch im Kindesalter standen, sein Bruder Ratibor. Der war vom Bischof Otto getauft, nahm


1) Knytl. 120.
2) Dies ergiebt sich aus dem ganzen Verlauf des Krieges. Die Knytlingasaga (120) verbindet sie geradezu in dem Ausdrucke "Austrvindr" (Vendi orientales), der sonst eigentlich nur von den Pommern üblich war. Denn den Angriff auf die Gebiete des Wendenlandes, die dem Herzoge gehorchten, unternahmen nach der Knytl. die "Austrvindr", nach Helmold (II, 2) aber Pribislav.
3) Herbord II, 11. Ebbo III, 6. (Pertz, Scr. XII, 780, 863).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 145 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

aber Anfangs an den Raubzügen seines Volkes noch Antheil, wie oben S. 66 gesagt ist. Nachdem er jedoch 1148 auf der Versammlung zu Havelberg gelobt hatte, das Christenthum in seinen Landen nach besten Kräften zu beschützen und zu fördern, zeugten von seinem Eifer bald zwei Stiftungen, das Benedictinerkloster zu Stolpe, wo sein Bruder ermordet war, und das Augustinerkloster zu Grobe auf Usedom, welches er und seine Gemahlin Pribislawa reich beschenkten 1 ). Es galt für ein Friedensunterpfand, daß seine Tochter Margarete die Gemahlin des jungen Grafen Bernhard von Ratzeburg wurde 2 ). Auf Ratibor folgten dann (spätestens 1153) seine beiden Neffen, Wartislavs Söhne Bogislav und Kasimar 3 ).

Für die geistliche Pflege der Pommern war durch ein Bisthum gesorgt, welchem Innocenz II. am 14. October 1140 Wollin zu einem dauernden Sitze anwies, nachdem diese Stadt vom Anfange der Mission an dazu ausersehen gewesen war 4 ). Diesem pommerschen Bisthume, zu dessen erstem Verweser Bischof Albert, der ehemalige treue Helfer Bischof Ottos, erwählt war, wurden außer Wollin die Burgbezirke Demmin, Triebsees, Gützkow, Wolgast, Usedom, Groswin (im Süden der Peene um Stolpe), Stettin, Stargard, Pyritz und Cammin, ganz Pommern bis zur Leba, untergeben 5 ). Wie weit freilich außerhalb der fürstlichen Hoflager der Einfluß des Christenthums in Vorpommern schon reichte, läßt sich bei dem Mangel an Nachrichten nicht genau sagen. In Wolgast waren die Einwohner vom Bischof Otto auf seiner zweiten Missionsreise getauft, der Bau einer Kirche begonnen, ein Altar geweiht und ein Priester angestellt; auch die Gützkower zerstörten damals den kostbaren neuen Götzentempel und nahmen die Taufe, und auch in Demmin predigte Bischof Otto 6 ).Allein das Seeräuberleben, dem sich die Pommern nach des Herzogs Wartislav Tode unter Ratibor Anfangs hingaben, zeigt


1) Kosegartens Cod. Pomeran. dipl. I, Nr, 21 und 24.
2) Arnold,Lub.IV,7
3) 1153, Mai 3:Ratitoro, tunc (bei der Stiftung des Klosters Grobe) nostro principe. - Kasimar nennt Bogislav seinen Bruder (in der Brodachen Urkunde, Jahrb. III, 197), sich selbst Wartislavs Sohn (Cod. Pom. Nr. 37 u. 41); und Bogislav in seiner Urkunde für Grobe vom 18. April 1177 (Cod.Pom.43): vir illustris, predecessor ac patruus noster Retiborus, catholicam religionem teneram adhuc apud nostrates et imbecillem sublimare studuit atque consortare.
4) Herbord, vit Otton. II, 36.
5) Cod.Pom.Nr.12 und 16.
6) Herbord III, 1, 5, 6, 7. Ebbo III, 6 - 9.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 146 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

uns, daß sie in ihr altes Treiben zurückversanken; darauf folgten später die verheerenden Dänenkriege. Daß nun das Christenthum mindestens sehr schwache Spuren zurückgelassen hatte, ergiebt sich aus dem, was weiter unten von Bernos Thätigkeit mitzutheilen ist. Noch mehr als zehn Jahre später urtheilten die Dänen 1 ) von den Pommern überhaupt, daß sich die Herren meistens zum Christenthume bekennten, das Volk aber die Theilnahme am Gottesdienste verdammte; und wenn sie auch für Christen gehalten würden, so befleckten sie doch durch ihre Sitten und ihr Thun ihr Bekenntniß und verwirkten jenen Namen -

Der 17. Februar des Jahres 1164 wird in den Annalen jener Zeit als ein Tag voll schweren Unheils angezeichnet. Heftige Regengüsse und eine Sturmfluth erzeugten verheerende Überschwemmungen an der Elbe und an der Nordseeküste, unzählige Menschen fanden ihren Tod 2 ). An demselben Tage erschien Pribislav mit seinem heimlich gesammelten Heere plötzlich, ohne Kriegserklärung vor der Burg Meklenburg. Heinrich von Scaten war nicht anwesend; die ganze streitbare Besatzung der Burg bestand in etwa 70 3 ) niederländischen Colonisten. Pribislav redete diese von draußen an: Es sei ihm und seinem Volke großes Unrecht damit angethan, daß man sie aus ihrer Heimat vertrieben und ihres Erbes beraubt habe. Jene hätten aber das Unrecht noch dadurch vergrößert, daß sie in diese Grenzen eingedrungen seien und von den Burgen und Dörfern, welche der Wenden Erbe gewesen seien, Besitz ergriffen hätten. Der Fürst schlug den Colonisten vor, zwischen dem Leben und dem Tode zu wählen. Er verhieß ihnen, falls sie ihm die Feste öffnen und das Land zurückgeben wollten, sie mit ihren Weibern und Kindern und mit aller beweglichen


1) Saxo XIV, 893 (vom Jahre 1177): Publicae religionis conditiones barbaris ingestae non sunt, cuius professores plerique eorum principes existerent, vulgo sacrorum societatitutum moribus abdicabant, professionem operibus polluebant.
2) Annal. Palidens. (Pertz, Scr. XVI, 92,93) und Annal. Magdeb. (ibid. 192); Helm, I, 1 (§. 4), und nach ihm Albert. Stadens. Wenn von Wersebe (Niederländ. Colonien I, 424) und Giesebrecht (III, 137) das Datum "XIV. kal. Mart." auf den 16. Februar reduciren, so vergessen sie, daß das Jahr 1164 ein Schaltjahr war.
3) Da sie alle getödtet wurden, so läßt sich aus der Zahl der Leichen die Zahl der Kämpfer bestimmen. Nach Helm. II, 3 begrub Berno "de intersectis ad septuaginta". Laurent übersetzt "an sechzig". Etwa auf Grund einer besseren Lesart?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 147 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Habe in Frieden abziehen zu lassen und jeden Verlust, den ihnen ein Wende zufügen würde, zwiefach zu ersetzen. Für den Fall aber, daß sie nicht herauskommen, sondern die Burg hartnäckig vertheidigen wollten, schwur er, wenn Gott und der Sieg mit ihm seien, sie alle mit der Schärfe des Schwertes zu tödten 1 ).

Als nun die Flamänder ohne weitere Ueberlegung des Fürsten Worte mit Speerwürfen beantworteten, da erstürmten die zahlreichen Wenden in heftigem Kampfe die Burg und tödteten alle Colonisten ohne Ausnahme. Die Weiber und Kinder führten sie gefangen fort, die Burg verbrannten sie.

Sofort, ohne die Todten zu bestatten, zog Pribislav dann mit seiner Mannschaft ab, er selbst mit den Tapfersten voran; noch am Abend desselben Tages langte das ganze Wendenheer vor der Burg Ilow an.

Aber wie heimlich auch Pribislav seinen ganzen Kriegszug vorbereitet hatte, der wachsame Statthalter Guncelin hatte durch seine Kundschafter Nachricht davon erhalten. Er erwartete den Angriff jedoch nicht in Schwerin, sondern in der mehr gefährdeten Burg Ilow. Gern wäre er mit seinen Deutschen aus der Burg herausgekommen, um die vom Marsche erschöpften Wenden Pribislavs noch unterwegs anzugreifen; aber die in der Burg befindlichen Wenden möchten die Deutschen dann ausgeschlossen haben. Um diese von jedem Verrathe zurückzuschrecken, befahl in ihrer Gegenwart Guncelin seinen Deutschen für den Fall, daß jene böse Absichten merken ließen, die Thore zu besetzen, Feuer an die Pallisaden 2 ) zu legen und jene mit Weibern und Kindern zu verbrennen. - Pribislav redete, sobald er angekommen war, seine Landsleute in der Burg an und forderte sie auf, ihm dieselbe zu übergeben. Der Herzog habe mit seiner Gewaltthätigkeit den Wenden das Erbe ihrer Väter geraubt und Fremdlinge aus Holland und Flandern, aus Westfalen und Sachsen und andern Ländern in demselben angesiedelt. Er erinnerte sie daran, daß Niclot gegen dies Unrecht eifrig bis an seinen Tod gekämpft habe, daß Wartislav darum noch im ewigen Gefängnisse schmachte. Aber umsonst forderte er die Wenden auf, ihm die Burg und die Fremden in derselben zu überliefern, an denen er Rache nehmen wolle wie zu Meklenburg; Guncelins Drohung schreckte sie ab. Da zog sich Pribislav weiter von der Burg zurück, um eine Lagerstatt zu suchen; am andern Morgen aber zog er ganz ab, weil er bei der bekannten Tapferkeit der Sachsen


1) Helm. II, 2.
2) S. oben S. 25, A, 3.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 148 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Burg nur mit großem Blutvergießen hätte nehmen können. Nun verließ Guncelin Ilow, nachdem Richard von Salzwedel am fünften Tage der Burg Verstärkung von Schwerin aus zugeführt hatte 1 ) Es war dort nämlich erzählt, Guncelin werde in Ilow belagert; man sagte eines Tages schon, er und seine Mannschaft seien getödtet. Da erschien er am nächsten Tage selbst in Schwerin.

Richard von Salzwedel ward auf seinem Zuge nach Ilow Bernos Retter. Der fromme Bischof war am fünften Tage nach der Erstürmung Meklenburgs (am 22. Februar) mit einigen wenigen Geistlichen von Schwerin dahin gekommen, um die Getödteten zu bestatten. Im priesterlichen Schmucke hielt er an einem mitten unter den Leichen aufgerichteten Altare die Todtenmesse voll Trauerns und Zagens. Während der heiligen Handlung aber brachen Wenden aus einem Hinterhalte hervor, um Berno mit seiner Begleitung zu ermorden. In demselben Augenblicke erschien jedoch, von Gott gesandt Richard mit seiner Kriegsmannschaft und verscheuchte durch seine Ankunft die Feinde. Der gerettete Bischof konnte nun sein frommnes Liebeswerk vollenden. Nachdem er die Leichen, etwa 70 an der Zahl, bestattet hatte, kehrte er mit seinen Begleitern unangefochten nach Schwerin zurück 2 ).

Nicht lange darauf unternahm Pribislav einen neuen Zug, dies Mal gegen Süden. Er erschien vor Malchow und forderte die Besatzung auf, ihm die Burg zu überliefern, die ihm nach Erbrecht zugefallen sei; er verhieß ihr freies Geleite bis an die Elbe und doppelten Ersatz für jede gewaltsame Schädigung; verwürfe sie aber diese Bedingung, so wolle er es auf einen Kampf ankommen lassen. Er erinnerte sie an Meklenburgs Besatzung. Die Mannschaft zu Malchow nahm den Vorschlag Pribislavs an und erhielt freies Geleite aus dem Wendenlande. Ebenso erging es der Besatzung von Quetzin 3 ).

Der Herzog Heinrich war damals, als der Aufstand des Fürsten Pribislav ihm gemeldet wurde, bereits wieder in Sachsen 4 ). Die Nachricht von dieser Erhebung machte auf ihn einen sehr schmerzlichen Eindruck, er sah seine Herrschaft im Wendenlande wanken.Darum entsandte er zunächst den Kern seiner Kriegsmannschaft nach Schwerin, um dieses auf


1) Vgl. Helm. II, 2, §. 6 mit II, 3, §. 3
2) Helm. II, 3.
3) Helm. II, 3. Vgl. oben S. 64, Anm. 2.
4) Helm. II, 1.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 149 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

alle Fälle zu schützen; Graf Adolf mit seinen Holsteinern mußte Ilow verstärken Der Herzog selbst rief ein großes Heer zusammen; weltliche Herren, Bischöfe und Aebte zogen ihm zu 1 ).

Bei der ersten, noch unvollständigen Nachricht von dem Aufstande schob Heinrich die Schuld auf den Bischof Absalon von Roeskilde, Waldemars getreuen Rathgeber. Nachdem er aber den Sachverhalt genauer erfahren hatte, schickte er, ohne die Rückkehr der oben (S. 44) erwähnten Gesandtschaft, die seine Drohungen ausrichten sollte, abzuwarten neue Boten nach Dänemark und forderte König Waldemar zu einem Bündnisse gegen die Wenden auf. Die Verlobung des erst einjährigen dänischen Kronprinzen Knud mit Herzog Heinrichs Tochter befestigte den Bund der beiden mächtigen Feinde der Wenden. Auch Adalbert, der Markgraf, ward zum Beistande aufgefordert 2 ).

Der Herzog rückte vor Malchow und ließ auch den Grafen Adolf mit der ganzen holsteinschen Schaar dahin kommen, wahrscheinlich um von einer andern Seite die Burg einzuschließen 3 ). Er schlug damit zugleich die Straße nach Demmin und dem weiteren Pommern ein, wohin Waldemar mit seiner Flotte ihm entgegenkam. Wie ernst Heinrich der Löwe diesen Aufstand nahm, bewies er dadurch, daß er, sobald er ins Wendenland eingerückt war, bei Malchow den christlichen Fürsten Wartislav, in dem er nur seines Bruders Geißel sah, erhängen ließ 4 )! - Die Burg Malchow wird dem Herzoge zugefallen sein. Er sandte von hier aus den Grafen Adolf, den Statthalter Guncelin von Hagen, die Grafen Heinrich von Ratzeburg, Reinhold von Dithmarschen und Christian von


1) Heinricus dux auxilio episcoporum, abbatum et principum Saxonie cum valida manu militum Sclaviam depopulans urbem Demin captam destruxit, et filium Nicloti christianum, quem apud se habebat, infausto consilio suspendi iussit, et Sclavos in fugam compulit. Sed securitas negligentiam exercitui generavit. Nam summo mane Sclavi irruptionem super incautos et inermes facientes, comitem Adolfum et Reinoldum cum multis trucidaverunt. Qui, duce adveniente,cum suis, multis eorum vulneratis aut occisis, terga dederunt. Ann. Palidens. 1164. (Pertz, Scr. XVI, 93). Wenn hier nicht Demmin mit Malchow verwechselt ist, so muß der Annalist die Zeitfolge der Begebenheiten ganz verwirrt haben.
2) Knytl. 120. Saxo XIV, 795. Helm. II, 4.
3) Denn Helmold sagt II, 4: Occurrit Adolfus comes duci cum omni Nordalbingorum populo iuxta Malacowe, und nachher: praecepit dux Adolfo comiti per nuncium.
4) Helm. II, 4, §. 4.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 150 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Oldenburg (im Ammerland) voraus nach Verchen am Cummerower See ; sie sollten ihm die Straße nach Demmin, die von der Eldenburg sich auf das rechte Ufer des genannten Sees zog 1 ), bahnen 2 ) er gedachte, ihnen nach einigen Tagen mit der Haupttruppenmasse zu folgen.

Pribislav, Bogislav und Kasimar hatten Demmin zu ihrem vornehmsten Waffenplatze gemacht. Von hier aus ließen sie eines Tages dem Grafen Abolf 3000 Mark für den Frieden bieten, am nächsten Tage aber nur noch 2000; sie wollten eben nur das Lager auskundschaften, was ihnen durch ein Einverständniß mit den stammverwandten Wenden aus Wagrien auch leicht gelang. Graf Adolf achtete nicht auf die Warnungen, die ihm zugingen, er hielt die Tapferkeit der Wenden für erstorben; auch das Heer ward nun lässiger. Aber als früh Morgens am fünften oder sechsten Juli 3 ) Knechte ausgesandt wurden, um von dem allgemach nachrükenden Hauptheere Lebensmittel zu holen, trafen diese beim Hinaufrücken auf einen Hügel unzählige Wenden zu Roß und zu Fuß. Sie eilten schnell ins Lager zurück und weckten die Schläfer. Den Grafen


1) S. unten Anm. 3.
2) expeditum sibi transitum paraturos. Saxo 797, wo auch Heinrich von Ratzeburg genannt ist.
3) O. Adolfus comes, frater noster, heißt es zum 6. Juli im Necrol. Luneb.(Wedekind III.) Giesebrecht (III, 144) zweifelt, ob nicht Leerbeke (Chron. com. Schawenb. 506) Recht habe, wenn er die Bestattung des Grafen zu Minden, die (wie Helmold II. 5 erzählt) nach Beendigung des Feldzuges Statt fand, auf diesen Tag setzt. Indessen das Necrol. Mollenbec. enthält zum 5. Juli die Notiz:Adolfuns comes apud paganos occisus. S. Wigand: Archiv für die Gesch. Westfalens V, Heft 4, und Mooyer: Versuch eines Nachweises der in dem Todtenbuche des Klosters Möllenbeck vorkommenden Personen und Ortschaften (Münster, 1839), S. 58. - Eigenthümlich ist der Bericht über Adolfs Tod in den Annal. Egmund. (Pertz, Scr. XVI, 463) aus dem 13. Jahrhundert: Convenerant autem plures et potentissimi Sclavorum in locum quendam amplissimum, qui Lubesce dicitur, quem ex una parte fossis maximis et portis munierunt, ex altera parte mari circumdatum etc. Der Ortsname Lübesse findet sich auch sonst in ehemals wendischen Gegenden, z. B. im Amte Neustadt; bei Verchen finde ich ihn aber auf den mir zugänglichen Karten nicht. Pertz meint, es sei hier Lübek mit Demmin verwechtelt. (?) - Barthold (Gesch. von Pommern II, 168) verlegt das Schlachtfeld nach Salem, an die entgegengesetzte Seite des Cummerower Sees. Dann wäre die Bezeichnung nach Verchen aber so unpassend wie möglich. Und daß die Sachsen sollten am westlichen Ufer des Sees hingezogen sein, ist wegen des weiten Wiesengebietes und wegen des schwierigen Ueberganges über die Peene, der dann nothwendig gewesen wäre, unglaublich.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 151 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Adolf und Reinhard gelang es auch, den ersten Schlachthaufen der Feinde theils aufzureiben theils in den See bei Verchen (den Cummerower See) zu drängen; aber einem zweiten, stärkeren vermochten sie nicht zu widerstehen. Den Rath zur Flucht wies Graf Adolf mit Abschen zurück; betend und tapfer kämpfend fiel er am Eingange des Lagers, mit ihm Graf Reinhold und die Tapfersten. Das sächsische Lager ward von den Wenden genommen und geplündert; rathlos standen eine Weile Guncelin und Christian mit mehr denn 300 Rittern, die sich allmählich aus der Schaar der Feinde herauszogen, eng an einander geschlossen, seitwärts vom Lager. Schon schien der Sieg den Wenden zu gehören. Da aber entflamnmte das Nothgeschrei und der Tadel vieler Knappen, die mit ihren Pferden in einem Zelte von einem feindlichen Haufen bedrängt wurden, die Herren zu wilder Tapferkeit. Sie stürzten sich auf die beutegierig plündernden Feinde und eroberten unter vielem Blutvergießen das Lager wieder. Auch die zersprengten Sachsen kehrten aus ihrem Versteck zurück und halfen die Niederlage der Feinde vollenden. Der Sieg war schon entschieden, als Heinrich der Löwe bei dem Lager anlangte.

Dies Treffen bei Verchen brachte den Wenden einen Verlust von 2500 Streitern; ihr Muth war gebrochen, und damit der Krieg eigentlich entschieden. Als der Herzog am nächsten Tage vor Demmin anlangte, fand er von der Burg nur noch verlassene , rauchende Schutthaufen. Er ließ hier einen Theil seines Heeres zurück, theils um die Verwundeten zu pflegen, theils um den Burgwall abzutragen und dem Boden gleich zu machen. Mit der übrigen Mannschaft zog er längs der Peene nach Gützkow, das er auch ohne Einwohner fand und niederbrennen ließ 1 ), und dann weiter Waldemar entgegen. Dieser war in die Peenemündung eingelaufen und hatte Wolgast, welches von seinen Einwohnern verlassen war, besetzt; Usedom war von den Bewohnern selbst verbrannt. Als die Dänen in das engere Flußbette eingelaufen waren, erfuhren sie von den Pom mern die ersten Betästigungen. Dem Herzog dagegen hielten diese nirgends Stand. Nachtem er Waldemar getroffen hatte, setzte der König das sächsische Heer auf seinen zu einer Brücke verbundenen Schiffen über den Fluß (die Peene) 2 ), und beide Fürsten zogen nun mit vereinter Macht


1) Saxo XIV, 797. Helm. II, 4.
2) Saxo 799. Saxo läßt p. 798 die Fürsten bei Stolpe zusammen. kommen, Helmold dagegen nennt (was ich gegen Giesebrecht III, 146, Anm., erinnere) keinen Ort ihrer Begegnung; nach der Knytl. 120 (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 152 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

aus, um das Pommerland in seiner weiten Ausdehnung zu verwüsten.

Als sie aber nach Stolpe kamen, stellte sich ein Bote mit der Nachricht ein, da ein Gesandter des griechischen Kaisers mit großem Gefolge in Braunschweig Heinrichs wartete. "Und um diesen zu hören", schreibt Helmold II, 5, "erließ der Herzog das Wendenland und ließ sein Heer und die glücklichen Erfolge des Feldzuges im Stiche Sonst hätte er wegen des jüngst gewonnenen Sieges in der Gunst des Glückes die ganze Wendenmacht vernichtet und Pommern behandelt wie das Obotritenland. Das ganze Land der Obotriten mit den benachbarten Landstrichen, welche zum Reiche der Obotriten gehören, ward durch die fortwährenden Kriege ganz zur Einöde, indem der Herr den frommen Herzog begünstigte und seine rechte Hand stark machete Wen noch irgendwie die letzen Ueberreste von Wenden geblieben waren, so wurden sie wegen Mangels an Getreide und Verwüstung der Aecker von solchem Hunger geplagt, daß sie nothgedrungen in Schaaren zu den Pommern und Dänen flohen, welche sie ohne Erbarmen an die Polen, Sorben und Böhmen verkauften"

Die heimkehrenden Krieger, denen Helmold wohl solche Kunde verdankt, mögen immerhin sich von Uebertreibungen nicht freigehalten, und was sie auf den Landstrichen sahen, durch welche die Heere zogen, auch von andern, die von den Verwüstungen verschont geblieben waren, angenommen haben. Aber gewiß war der Zustand, in welchem sich Bernos Diöcese damals befand, der allertraurigste, und der Nationalhaß zwischen den deutschen Colonisten und den Wenden, die seiner Sorge anvertraut waren, sicher aufs höchste gespannt. Und noch war der Leiden kein Ende; damit, daß Heinrich der Löwe, nachdem er in neun Wochen 1 ) so große Erfolge erreicht hatte, den Feldzug abbrach, war der Krieg nicht zu Ende.

Welche Beweggründe den Herzog auch zu diesem auffallenden Schritte bewogen haben mögen, wenn er Waldemars Vortheile durch die Fortsetzung des Krieges zu vergrößern fürchtete, so hatte seine Abreise doch auch keinen andern Erfolg. Die Pommern boten Waldemar Geißel an und erlangten von diesem, doch erst, nachdem er seines Verbündeten Genehmigung eingeholt hatte, den Frieden um den Preis, daß die


(  ...  ) kommt Heinrich von Groswin aus zu Waldemar nach der Dunzarbrücke (deren Lage nicht bekannt ist), und sie fahren auf einen Tag zusammen nach Stolpe, wo sie ihre Kinder verlobten (thá gáfn their saman börn sin).
1) Annal. Egmund. a. a. O.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 153 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Herrschaft Wolgast in drei Theile getheilt ward, und den einen Pribislav, Niclots Sohn und Waldemars Schwager, den zweiten Tetislav, der König von Rügen, empfing, während Kasimar den dritten behielt; daß zweitens die Peenemündung den Seeräubern verschlossen sein sollte, und daß drittens Herzog Heinrich im ungestörten Besitze der Festen bliebe, welche er im Obotritenlande besetzt hatte 1 ).

Ob zu diesen Burgen nun auch Werle gehörte? oder hatte nun Lubimar dort wieder seinen Sitz? Von Pribislav vernehmen wir nur, daß er, seines väterlichen Erbes beraubt, sich bei den pommerschen Fürsten Kasimar und Bogislav aufhielt und von Demmin aus, welches diese wieder aufbaueten, heimlich Streifzüge in die Gebiete von Schwerin und Ratzeburg unternahm und viel Beute, Menschen und Vieh, davonführte. Auch in anderer Weise hielten die Pommern den Dänen keineswegs den Frieden; bald drängten sie Tetislavs Leute aus Wolgast hinaus, und die Seeräuber durften wieder ihr Wesen treiben 2 ).

Die Sorge für den Frieden und die Wohlfahrt des Obotritenlandes fiel nach dem Abzuge des sächsischen Heeres dem Grafen Bernhard von Ratzeburg (sein Vater war schon altersschwach) und dem Statthalter Guncelin zu, "den trefflichen Mannen des guten Herzogs, welche, in Nacheiferung des Grafen Adolf, auch an ihrem Theile sich tüchtig erwiesen, indem sie Schlachten des Herrn schlugen, damit unter dem ungläubigen und götzendienerischen Volke der Dienst im Hause unsers Gottes gefördert werde" 3 ). Sie merkten sich Pribislavs Schleichwege und führten nun auch ihrerseits von einem Hinterhalte aus ihre Schläge. In zahlreichen Treffen blieben sie immer Sieger. Pribislav verlor den besseren Theil seiner Mannschaft und seiner Streitrosse, so daß er nichts mehr unternehmen konnte. Ueberdies gewährten die pommerschen Fürsten ihm den ferneren Aufenthalt zu Demmin nur noch unter der Bedingung, daß er des Herzogs Mannen in Ruhe ließe; sie wollten nicht noch einmal dessen Zorn empfinden 4 ).


1) Nach Knytl. 120 ward Kasimar, der sich persönlich zu Waldemar begab, des Dänenkönigs Vasall; aber doch wohl nur für seinen Antheil an dem Lande Wolgast? - Saxo p. 800: Henrico quo. que muitionum, quas apud Sclaviam obtinuisset, incolumis possessio permaneret.
2) Helm. II, 6. Saxo 800.
3) Helm. II, 5.
4) Helm. II, 6. - Nach , Chron. Mont Sereni (Mencken II, 190) verwüsteten die Sachsen im Jahre 1165 sogar Pommern (Saxones (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 154 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Doch auch damit kamen die Wenden nicht zur Ruhe. Die Pommern hielten, wie gesagt ist, den Dänen den Frieden keineswegs. Und die Rujaner, denen Heinrich Muth gemacht hatte 1 ), fingen offene Feindseligkeiten mit den Dänen an. Da nöthigte Waldemar durch zwei Verheerungszüge im J. 1165, welche auch die der Insel gegenüberliegende "leuricische" Küste trafen, daß die Rujaner sich ihm abermals unterwarfen 2 ). Und weil die pommerschen Seeräuber bereits wieder so arg hausten, daß Absalon Seeland durch eine, bald auch durch eine zweite Feste schützen mußte 3 ), so ließ Waldemar um die Fastenzeit des Jahres 1166 das Land Triebsees aufs schauderhafteste verwüsten, und bald darauf unternahm er selbst eine Fahrt nach Wolgast 4 ).

Bogislav fürchtete Schlimmeres. Aus Furcht vor Waldemar eilte er zum Herzoge Heinrich und gelobte diesem gegen das Verstechen des Schutzes Gehorsam 5 ). Der Herzog sah sich damit am Ziele seiner Wünsche; es ward ihm nun leicht, die Bundesgenossenschaft mit dem Dänenkönige als eine lästige Fessel abzuschütteln. Als er mit Waldemar zu einer Unterredung (wie sie solche öfters zu Lübek oder an der Eider zu halten pflegten 6 ), am Krempefluß in Holstein zusammentraf, beschwerte er sich, daß der König seinen Lehnsmann ("militem suum") Bogislav, ohne voraufgegangene Anfrage bei ihm, dem Lehnsherrn, mit Waffengewalt angegriffen habe. Waldemars Antwort: er werde sich durch keine Macht abschrecken lassen, Gewalt mit Gewalt zu vergelten, - machte dem ganzen Bündnisse ein Ende 7 ).

Dänemark befand sich damals in einer sehr schwierigen Lage: ihm drohte Gefahr einerseits von den Norwegern, andererseits von den Wenden und Sachsen. In dieser Bedrängniß erbot sich ein Däne, Namens Gottschalk, der mit den


(  ...  ) Pomeranorum provinciam vastant). Aber das Chronicon ist in diesem Abschnitte sehr unsicher in den Jahreszahlen; die Erstürmung Meklenburgs erzählt der Chronist zum Jahre 1163! Es wird hier also der Zug vom Jahre 1164 oder die Unternehmung im Jahre 1166 gemeint sein.
1) recepta per Henricum fiducia. Saxo, 800.
2) Annal. Ryens. 1165.
3) Saxo 810, 813.
4) Saxo 806. Knytl. 122. - Von Prisclav erfahren wir in dieser Zeit nichts mehr.
5) Henricus Bugiszlavi Danorum metu ad se decurrentis obsequium pactus. Saxo 810.
6) Helm. II, 6, §. 4.
7) Saxo 811.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 155 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wenden in freunschaftlichem Verkehr stand, im Vertrauen auf den Wankelmuth und die Unbesonnenheit dieses Volkes zu einer List. Bischof Absalon gab seine Zustimmung zu derselbsen; nur dürfe Dänemark nicht durch falsche Zusagen compromittirt werden. Gottschalk begab sich dann als Privatmann zu den Pommern und stellte ihnen mit der Miene eines Freundes vor, in welch Verderben sie sich stürzten, wenn sie sich unter die Herrschaft der Sachsen beugten, die sie doch nur aus ihrer Heimat vertreiben wollten. Denn soweit die Sachsen das Wendenland besetzten, bebaueten und bewohnten sie es auch alsbald; nicht zufrieden mit Beute und Ruhm, ließen sie sich durch die Begier nach Erweiterung ihrer Herrschaft antreiben, durch dauernde Besitznahme den Gewinn des Sieges zu sichern. Darum hätten sie Niclot das Leben, Pribislav 1 ) sein Land genommen, Ratzeburg, Ilow und Schwerin zum Verderben aller Wenden mit Wall und Graben umschlossen. Dann hob der Listige hervor, wie die Dänen den entgegengesetzten Plan verfolgten, wie sie mehr darauf bedacht wären, das Ihrige zu schützen, als daß sie Fremdes begehrten, wie sie nicht nach dem Lande ihrer Feinde trachteten, sondern nur in friedlichem Verkehr mit ihnen leben wollten. Nur dadurch würden die Wenden ihrem Vaterlande dauernde Freiheit erwerben, wenn sie die sächsischen Besatzungen vertrieben, alle Deutschen aus dem Lande schafften und mit deren unzweifelhaften Feinden, den Dänen, Freundschaft schlössen.

Die Pommern gingen in die Falle. Sie vergaßen ihrer Unterwerfung, welche sie Herzog Heinrich gelobt hatten, und griffen, wie auf Geheiß des Dänenkönigs, die Plätze an, welche die Sachsen im Wendenlande besetzt hielten. Doch gelang es ihnen nur, Ilow zu nehmen; die übrigen Burgen rettete dem Herzog die Tapferkeit ihrer Vertheidiger 2 ).

Herzog Heinrich ward inne, wie schwach seine Herrschaft über die Wenden begründet war, wenn diese an Waldemar eine Stütze fanden. Er sandte also den alten Grafen Heinrich von Ratzeburg und den Bischof Konrad von Lübek zu ihm hinüber, um ihm die Erneuerung ihres Bundes anzubieten. Der König war dazu bereit, er traf zu einer Unterredung mit dem Herzoge an der Eider zusammen. "Hier", sagt Saxo, "wurden des Herzogs Wünsche erfüllt, gemeinsame Kriegsführung


1) Prisclavum bei Saxo 815 ist offenbar in Pribisclavum zu verbessern.
2) Saxo XIV, 815.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 156 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gegen die Wenden verabredet 1 ). Auch Helmold weiß, daß beide Fürsten "an der Eider oder zu Lübek" die Interessen ihrer Länder besprachen, daß der König dem Herzoge für die Sicherheit seines Reiche vor Verwüstungen der Wenden (d. h. wohl der westlichen in Wagrien und Meklenburg) eine große Summe Geldes zahlte, und daß in Folge davon, weil die Seeräuberschiffe zerbrochen wurden und die Freibeuter sich minderten, alle dänischen Inseln wieder anfingen, bewohnt zu werden. Am wichtigsten aber war für den Augenblick die Verabredung der beiden Fürsten, daß sie die Tribute aller der Völkerschaften, die sie zu Lande und zu Wasser unterwerfen würden, mit einander als Bundesgenossen theilen wollten 2 ). - Aber auch die war verschiedener Auslegung fähig.

Nach diesem Vertrage zog nun Heinrich gegen Demmin; und Waldemar verwüstete die Umgegend von Wolgast, doch ohne den Platz selbst anzugreifen, und verbrannte das kaum wieder aufgebauete Usedom 3 ). Auch auf anderen Punkten wurden ähnliche Verwüstungen angerichtet. Die Wenden aber, bemerkt Saxo kurz, versöhnten beide Feinde, weil sie ihnen nicht widerstehen konnten, mit Geld und Geißeln.

Daß wir über diesen letzten Krieg und über die Friedensverhandlungen keine deutschen Berichte besitzen, müssen wir sehr


1) 817 : Ducis promissa complentur, et militia adversum Sclavos paribus votis condicitur. Saxo, dem wir allein die Kunde von diesen Vorgängen verdanken, fügt p.816 hinzu:(Henricus dux )filiam suam minorem filio ejus (sc. Waldem. r.) in matrimonium offerens. Nam maior natu, quae prius (1164) ei (sc. Canuto) desponsata fuerat, morbo occiderat. Das ist ein Irrthum, der wohl auf einer Verwechslung dieser Zusammenkunft an der Eider mit der späteren im Jahre 1171 beruht. Wenn die Gertrud, von welcher hier die Rede ist, jünger gewesen sein soll, als die zuerst verlobte, so muß man mit Velschow p. 795 adhuc incunabulis utenti filio Canuto (statt des überlieferten utentem) schreiben. Indessen Gertrud ward erst im August 1167 Wittwe, da ihr Gemahl, Friedrich von Rothenburg, mit dem größten des kaiserlichen Heeres in Italien der Pest erlag (Helm. II, 14). Unmöglich kann man aber mit Velschow, um Saxos Glaubwürdigkeit zu retten, dies Gespräch an der Eider nach dem Tode Friedrichs von Rothenburg setzen. Denn Helmold kennt zwischen diesem Vertrage und Herzog Heinrich Krieg mit den sächsischen Fürsten noch eine Friedenszeit (II, 6, §. 6); der Krieg begann aber im Winter 1166/7, wie sogleich erzählt werden soll.
2) Helm. II, 6: Et inierunt pacturn rex dux, ut quascunque gentes terra marique subiugassent, tributa socialiter partirentur.
3) Saxo XIV,817.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 157 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

beklagen. Denn damals ward gerade zur Erweiterung des Schwerinschen Kirchensprengels bis an die Peenemündung die politische Grundlage gelegt. Wir können dies aus den ältesten Urkunden des Bisthums Schwerin mit voller Sicherheit schließen; denn es fielen nun bis 1170 keine Ereignisse zwischen Heinrich dem Löwen und Pommern vor, welche die Grenzen dieser Länder geändert hätten. Die pommerschen Fürsten erscheinen fortan dem Herzog willfährig, wie sie als seine Lehnsmannen es mußten; wir können daraus schließen, daß im Jahre 1166 bei dem letzten Frieden ihr Lehnsverhältniß 1 ), zu dem sie sich früher schon gegen Herzog Heinrich erboten hatten, wieder hergestellt ist, d. h sie bekannten sich als seine Mannen für "Demmin mit den Ländern und Dörfern: Tolenze, Plote, Loiz, Tribsees und Circipanien und allen Dörfer, die zu diesen Ländern gehörten" 2 ). Die zum Bisthume Schwerin gehörenden Gebiete lagen alle "in der Provinz des Herzogs Heinrich, welche Provinz von Schwerin auf einer Seite sich bis Vepro Vipperow) hinzieht, von Vipperow sich über Müritz und Tolenze bis Groswin an den Peenefluß hinan erstreckt, und auf der andern Seite von Schwerin längs der Meeresküste bis zur Insel Rügen, diese zur Hälfte eingeschlossen, und bis zur Mündung des genannten Peeneflusses reicht 3 ). Denn "das Gebiet des Bisthumssprengels und des Herzogthums Sachsen sollten gegen Rügen, Pommern und die Mark Branbenburg gleiche Grenzen haben", wie sich Kaiser Otto in seiner Urkunde vom Jahre 1211 (auf Grund der gefälschten Dotationsurkunde für das Bisthum Schwerin) ausdrückt 4 ).

Wir sehen hier davon ab, daß auch Rügen in diesen Urkunden erwähnt wird - denn das Verhältniß dieser Insel ist später zu erörtern - , und daß diese wendischen Gebiete in Kaiser Ottos Urkunde zum Herzogthume Sachsen gerechnet werden - diesem sind sie erst 1170 einverleibt - :es liegt uns hier nur daran, so weit es möglich ist, zu zeigen, wie in dem Wendenlande jetzt ein geordneter Zustand und dauernde Verhältnisse gegründet sind. Daß diese nicht zu erreichen waren,


1) Erst 1181 bei der Zusammenkunft des Kaisers Friedrich mit dem Könige Waldemar hat der Erstere Pommerns Lehnsnexus mit dem Herzogthume Sachsen gelöst.
2) Kaiser Friedrichs Urkunde vom Jahre 1170 (Lisch, Melk. Urk. III, 21), wo jedoch mit einer besseren Abschrift Dimin etiam zu lesen ist. S. oben S. 21 Anm 3.
3) Urkunde Alexanders III vom J. 1178 (Lisch, Mekl. Urk. III, 35).
4) Lisch, Mekl. Urk. III. 53.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 158 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ohne daß Niclots Haus versöhnt ward, das mochte der Herzog wohl erkennen; und wie schwankend seine Herrschaft doch immer noch war, so lange er die wendischen Fürsten nicht freundlich für sich stimmte, das hatte er soeben bei den dänischen Intriguen erst wieder erfahren. Nun thürmten sich aber wiederum auf einer anderen Seite drohende Gewitterwolken auf; bevor sich diese entluden, suchte er die Wendenlande dauernd an sich zu fesseln.

Die hervorragende Stellung, welche Heinrich als Inhaber der beiden Herzogthümer Baiern und Sachsen in Deutschland einnahm, sein gewaltiges Auftreten unter den Wenden und seine merkwürdigen Beziehungen zum Norden erweckten ihm den Neid vieler Fürsten; aber seine Rücksichtslosigkeit, die niemandes schonte, wo es galt, seine Macht und seinen Reichthum zu mehren - ich erinnere nur an sein Benehmen gegen den Grafen Adolf in Bezug auf Lübek - diese Selbstsucht erregte nicht ohne Grund auch viel Furcht und Besorgnisse. Die Vorliebe, welche der Kaiser seinem mächtigen Vetter offensichtlich erwies, machten diesen um so kühner, je mehr der Kaiser über seiner italienischen Politik die deutschen Angelegenheiten aus den Augen ließ. Der Herzog kannte die Stimmung der sächsischen Fürsten wohl; nicht ohne Grund befestigte er sein Braunschweig 1166 stärker mit Wall und Graben. Aber er fürchtete sich nicht; eben damals errichtete er als sein Sinnbild den ehernen Löwen. Sobald der Kaiser im Herbste 1166 nach Italien abgezogen war, trat die Verschwörung gegen den Herzog ans Licht. Die Seele des Bundes war der Erzbischof Reinhold von Cöln, der Reichskanzler, welcher von Italien, von der Umgebung des Kaisers aus, mit aller Macht zu dem Sturze des ihm verhaßten Herzogs wirkte 1 ). In Deutschland zeigten sich als die Hauptpersonen der Erzbischof Wichmann von Magdeburg und der Bischofe Hermann von Hildesheim; an sie schlossen sich die Markgrafen von Brandenburg und Otto von Meissen, der Pfalzgraf Albrecht, der Landgraf Ludwig von Thüringen, im Westen der Graf Christian von Oldenburg u. a. Der Krieg begann damit, daß der Erzbischof Wichmann unter dem Beistande des Landgrafen von Thüringen seit dem 20. December 1166 die Feste Haldensleben belagerte. Der Herzog eilte herbei; doch ward ein offen Kampf durch die Vermittelung von Bischöfen und Aebten einstweilen vermieden, indem Bürgen darauf gestellt wurden, daß die Feste bei dem nächsten Landtage, nach Ostern 1167, dem Erzbischof


1) Helm. II, 7.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 159 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

übergeben werden sollte. Als dies Versprechen aber nicht gehalten ward, durchzogen die Verbündeten das Land mit Feuer und Schwert, zerstörten des Herzogs Schloß bei Goslar und brachen die Feste Haldensleben; der Graf von Oldenburg besetzte Bremen. Nur mit Mühe gelang es des Kaisers Abgeordneten, einstweilen den Frieden, oder vielmehr eine Waffenruhe herzustellen 1 ).

Diese Vorgänge übten auf die wendischen Verhältnisse einen entscheidenden Einfluß. Als der Herzog sah, da ringsum Kriege ausbrachen, fing er an, Städte und Burgen zu befestigen", setzte dem Grafen Adolf von Holstein, der noch im Knabenalter und unter der Leitung seiner Mutter stand, "einen Vormund zur Leitung der Kriegsangelegenheiten in der Person seines Oheims von mütterlicher Seite, eines Grafen Heinrich aus Thüringen". "Auch", setzt Helmold (II, 7) hinzu, "nahm er, nachdem er mit seinen Getreuen darüber Raths gepflogen hatte, den Wendenfürsten Pribislav, den er, wie oben gesagt ist, durch viele Kämpfe aus seiner Provinz vertrieben hatte, zu Gnaden an und gab ihm das Erbe seines Vaters zurück, nämlich das Land der Obotriten, ausgenommen Schwerin und was dazu gehörte. Und Pribislav versicherte den Herzog und dessen Freunde seiner Treue, die fortan durch keinen Kriegssturm erschüttert werden sollte; nämlich er verhieß, seines eigenen Befehls gewärtig zu sein und ohne allen Anstoß den Winken seiner Freunde Aufmerksamkeit zu schenken" 2 ).

Was Helmold hier umschreibt, läßt sich kurz dahin zusammenfassen da Guncelin von Hagen jetzt die Grafschaft Schwerin, Pribislav die übrigen Lande, welche einst Niclot beherrscht hatte, vom Herzog als Lehne empfingen 3 ). Die Grafschaft Schwerin umfaßte das Land Schwerin im Westen des Schweriner Sees und der Stör, ostwärts von diesem See das Land Silazne und das Land Crivitz;


1) Annal. Palidens. 1166, 1167. Helm. II, 7.
2) Et fecit Pribizlavus duci et amicis eius securitatem fideliatis, nulla deinceps bellorum tempestate corrumpendam, stare scilicet ad mandatum ipsius et observare oculos amicorum eius absque omni offensione.
3) Hec itaque omnia (die Güter in der Grafschaft Schwerin, in den Ländern Pribislavs und der pommerschen Fürsten) auctoritatis nostre munificentia sepe dicte ecclesie (Schwerin) in usus episcopi et canonicorum ibidem deo seruientium libera donatione, interposita nimirum astipulatione eoru m, quorum beneficia antea fuerunt, tradidimus. Worte des Herzogs in der Dotationsurkunde für das Bitsthum Schwerin. (Lisch, Mekl. Urk. III, 27).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 160 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sie grenzte im Süden an das Gebiet des Grafen von Danneberg, welches der Herzog diesem von Polabien verliehen hatte, im Westen an die damals ratzeburgischen Länder Wittenburg und Gadebusch, weiter nördlich aber an Pribislavs Gebiete, und ostwärts berührte sie sich mit des Letzteren Lande Warnow 1 ).

Diese Verhältnisse erscheinen bereits ganz geordnet, als der Herzog - vermuthlich im Frühlinge 2 ) des Jahres 1167 - seine Getreuen in Lüneburg um sich versammelte. Denn neben den drei Wendenbischöfen und den Grafen Adolf von Holstein, Bernhard von Ratzeburg und Bolrad von Danneberg erscheint (zum ersten Male urkundlich) Guncelin als "Graf von Schwerin" in des Herzogs Urkunde über die Sprengelgrenzen und die Einkünfte des Capitels zu Ratzeburg.

Wir sehen hier aber nur das Resultat; auf welche Weise dieses erreicht ward, ist uns nicht überliefert. Doch wird man wohl nicht irren, wenn man Berno an der Vermittelung einen wesentlichen Antheil zuschreibt. In der Urkunde des Kaisers Friedrich vom Januar 1170 lesen wir nämlich, wie oben angeführt ist, daß Berno, unter viel Schmach und Mißhandlungen von den Heiden, bis nach der Burg Demmin gelangt, dort aber von den Fürsten jenes Landes, Buggeslav, Kasemar und Pribeslav die von seiner Predigt erschüttert seien und mit seiner mühseligen Arbeit tiefes Mitgefühl empfunden hätten, gütig aufgenommen und durch ihre Wahl und des Herzogs Einsetzung der erste Bischof jenes Volkes geworden sei. Die Zeit, da Berno in Demmin von den drei Fürsten erwählt ward, ist freilich nirgends angegeben; sicher fällt aber jene Reise nach Niclots Tod, da Pribislav bei der Wahl betheiligt war, also nach 1160; sicher aus eben demselben Grunde auch nach Pribislavs Bekehrung; denn ein Heide konnte den Bischof nicht mitwählen. Aber die pommerschen Fürsten konnten auch nicht aus eigenem Antriebe dem Bischofe zu Wollin ihre vorpommerschen Lande, einen Haupttheil seines Sprengels, wie S. 145 bemerkt ist, entziehen. Wohl aber konnte der Wille des Herzogs Heinrich, der seine neuen Erwerbungen auch in kirchlicher Hinsicht mit der früheren


1) S. meine Annalen S. 106 f.
2) Der Tag der Ausstellung ist leider dem Diplome nicht beigefügt. Wir ersehen indessen aus der Anwesenheit des Bischofs von Lübek, daß dieser noch nicht (was erst im Sommer geschah) vom Herzoge abgefallen war; auch wird Bischof Hermann von Verden, der im August 1167 an der Pest in Italien starb (Helm. II, 10), noch nicht als verstorben bezeichnet. (Man erwartete sonst den Zusatz pie memorie).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 161 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wendischen Mark verbunden sehen wollte, sie bestimmen, ihr Land, seitdem es bis zur Peenemündung als Lehn zu seiner Mark gehörte, der kirchlichen Pflege seines Schweriner Bisthums zu überweisen. Der Herzog konnte dafür geltend machen, daß diese Lande nach den päpstlichen und kaiserlichen Urkunden längst dem Erzbisthume Hamburg zuertheilt waren, und daß der Kaiser ihm selbst in dem Privislegium vom Jahre 1154 gestattet hatte, außer den alten wendischen Bisthümern auch noch neue in neuerworbenen Ländern zu errichten. Wenn der Herzog nun doch aus den pommerschen Ländern nicht ein neues Bisthum machte, sondern diese dem Sprengel Bernos zulegte, so dürfen wir darin wohl eine Begünstigung dieses Bischofs, aber auch eine Erleichterung für die pommerschen Fürsten sehen, denen die Ausstattung eines neuen Bisthums damit abgenommen ward. Diese Angelegenheiten wird Berno vorzugsweise in Demmin betrieben haben; es liegt gewiß nahe, zu vermuthen, daß er, dessen Amt es war, Frieden und Versöhnung in seiner Diöcese herzustellen, es sich angelegen sein ließ, auch Prilislav mit dem Herzoge zu versöhnen. Die Wahl aber des Bischofs von Seiten der Fürsten werden wir noch im 14. Capitel genauer besprechen.

Ob sich die Fürsten schon damals auch über bestimmte Güter für den Bischof einigten, ist unbekannt. mit ihrer Wahl war jedoch sein Unterhalt gesichert, insofern sie damit auch die Verpflichtung zur Ausstattung des Bisthums übernahmen. Die pommerschen Kriege hatten also für das Schweriner Bisthum die allergrößte Bedeutung. Und der wiederkehrende Friede gab Berno die Mögtichkeit, erfolgreich zu wirken. Denn seitdem Pribislav sich mit Herzog Heinrich versöhnt hatte, hat er ihm unverbrüchsliche Treue gehalten. Während der Fehde mit. den sächsischen Fürsten konnte der Herzog den Grafen von Schwerin ohne alle Furcht aus seiner Grafschaft zu Hülfe rufen 1 ); und Berno wie Evermod ließen sich nicht von den feindlichen Fürsten verlocken. Wohl aber konnte Berno auch hier als Friedensstifter auftreten.

Der Erzbischof Hartwig konnte der alten Händel mit dem Herzog Heinrich nicht vergessen; er hätte gern sogleich den Aufreizungen des Kanzlers, der ihn von Italien aus mit Briefen bestürmte, nachgegeben, wenn nicht die Furcht vor des Herzogs Kriegsglück und die Erfahrung von der Unbeständigkeit der Gegner ihn von offenen Feindseligkeiten zurückgeschreckt hätten. Ihm näherte sich der Bischof Konrad von Lübek.


1) 1168 ist er in Bremen. Alb. Stad. 1168
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 162 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dieser gelehrte, aber eitle Mann verdankte sein Amt dem Herzoge; daß dieser ihm aber sein hochfahrendes Wesen gegen seine Untergebenen vorgehalten, hatte sein empfindliches Herz tief verwundet. Der Herzog hörte nach der Eroberung Bremens 1 ), daß Konrad bei dem Erzbishofe verweile, um diesen entschieden auf die Seite der verbündeten Herren im Sachsenlande zu ziehen. Vergebens berief er nun den Bischof zu sich nach Artelnburg; dieser wußte sich ihm durch eine Reise nach Friesland im Auftrage des Erzbischofs zu entziehen. Auf einen zweiten Ruf begegnete er dem Herzoge jedoch im Sommer 2 ) zu Stade, und zwar im Geleite des Erzbischofs und des Bischofs Berno. Heinrich rückte dem unbeständigen Bischof von Lübek vor, daß er hinter seinem Rücken Uebles von ihm geredet und böse Rathschläge gegeben habe; der Bischof aber leugnete alles ab. Der Herzog wollte gern eine Ausgleichung herbeiführen auch Berno wird es nicht an Bemühungen in dieser Richtung haben fehlen lassen, - denn wozu hätte er sonst Konrad dahin begleitet? - aber die lange Unterredung hatte diesen Erfolg nicht. In dem Wunsche, die alte Freundschaft wieder herzustellen und den ehemaligen Liebling nur um so fester an sich zu fesseln, bat der sonst so stolze Herzog diesen freundlich, ihm jetzt nach dreijähriger Amtsführung - die Huldigung zu leisten. Aber bei diesem Ansinnen sprang der stolze Mann erzürnt zurück; nur mäßig sei die Einnahme seines Bisthums; um diese werde er niemals seine Freiheit schmälern lassen, oder von der Gewalt eines Andern abhängig machen. Selbst als nun Heinrich ihm die Wahl stellte, entweder ihm gewierig zu sein, oder sonst seine Würde aufzugeben, blieb Konrad fest bei seiner Weigerung. Auf herzoglichen Befehl ward ihm dann der Eintritt in seinen Sprengel untersagt, die Einkünfte des Bisthums wurden ihm entzogen. Nachdem Heinrich sich entfernt hatte, äußerte der Erzbischof, der Aufenthalt bei ihm gewähre wegen der Leute des Herzogs, die sie umgäben, Konrad keine Sicherheit mehr, er solle sich nur zum Erzbischof Wichmann nach Magdeburg ins Lager der Verbündeten begeben; er selbst werde bald nachfolgen. Und so geschah es.


1) Helm. II, 8.
2) Die Zeitbestimmung ergiebt sich aus Helmolds Bemerkung (II, 9), daß der Bischof Konrad etwa 2 Jahre (ferme duobus annis) zu Magdeburg (von wo aus [inde] er auch eine Reise nach Frankreich unternahm) bei dem Erzbischof verweilte.Denn der Bischof kehrte in Folge der Aussöhnung auf dem Bamberger Reichstage um Pfingsten 1169) zurück (Helm. II, 11).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 163 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Zehntes Capitel.

Die Fahrt nach Rügen.

Der Abt Arnold von Lübek erzählt uns vom Bischof Berno, er habe von den Wenden oft Schmach erlitten, Backenstreiche und Faustschläge erduldet, ja diese hätten ihn oft höhnend zum Anschauen ihrer Götzenopfer hingezogen; und doch habe er, durch Christum gekräftigt, den Dienst der Götzen ausgerottet, die heiligen Haine gefällt und an der Stelle des Goderac den heiligen Godehard verehren lassen. Also substituirte Berno, wie das auch sonst bei der Mission im Mittelalter vorkam, einem heidnischen Götzen einen kirchlichen Heiligen, hier einen mit einem ähnlich klingenden Namen. Der Chronist hat bei den letzten Worten besonders die Bekehrung der Kiziner im Auge; denn an dem Hauptorte derselben, vor der Burg Kessin, stand das Heiligthum dieses Götzen 1 ). Aber


1) Daß der Tempel des Goderac der Warnow sehr nahe stand, beweist der dänische Name dieses Flusses Gudacra (Gudacr-a, Saxo XIV, 762) oder Gudakurs-á (Knytl. 119). Und da Arnold von Lübek IV, 24 erzählt: "Berno - pro Gudracco [nicht Genedracto! s. Lisch, Jahrb. VI, 71] Godehardum episcopum venerari constituit", so ist auf Godehardskirchen zu achten. Lisch (a. a. O.) hat deshalb bekanntlich Goorstorf bei Rostock ins Auge gefaßt und bemerkt, daß auf der Schmettauschen Karte (vom J. 1788) nördlich von Goorstorf zwischen Heinrichsdorf und Petersdorf ein Gehölz als Heidenholz bezeichnet wird (S. oben S. 42, Anm. 1). Aber der verehrte Forscher hebt auch selbst das Bedenken hervor, daß Goorstorf urkundlich niemals Godehardestorp, wohl aber (schon 1302) Gerardestorp genannt wird. Ueberdies hat weder in Goorstorf noch auch an der Stelle des Heidenholzes, so viel man wieß, jemals eine Kirche gestanden; und doch kommt schon 1189 ein "capellanus de Goderac" vor. Später hat derselbe Forscher vermuthet der wendische Burgwall, welcher dem Hofe von Toitenwinkel gegenüber an einem kleinen See liegt, möge der alte Tempelort Goderac gewesen sein [Jahrb. XXl, 53]. Dieser Burgwall liegt aber von der Feldmark Goorstorf schon ziemlich ferne; und es ist auch nicht bekannt daß die Kirche zu Toitenwinkel dem Godehard geweiht gewesen sei. Ebenso wenig wissen wir, daß die Fürsten, Nicolaus oder Pribislav, im 12. Jahrhunderte an dieser Stätte eine Burg bewohnt hätten, bei der ein Capellan gehalten wäre. Dagegen wird uns ausdrücklich bezeugt, daß die Kirche zu Kessin dem heil. Godehard geweiht war [Jahrb XX, 239; noch jetzt wird sein Bild dort aufbewahrt]. Ich halte darum (mit Dr. Beyer) das jetzige Dorf Kessin für den alten Tempelort Goderac. Denn wir kennen auch nur zwei fürstliche Burgen in jener Gegend (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 164 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

seitdem Pribislav, der durch die schweren Prüfungen gewiß in seinem Glauben gekräftigt war, die Herrschaft seines ganzen Landes wieder übernommen hatte, wurden nun ohne Zweifel überall die heiligen Haine und Götzenbilder vernichtet (wie es z. B., worauf wir noch zurückkommen, zu Althof geschehen sein soll) und das Christenthum aufs eifrigste gefördert. Das Beispiel der christlichen Fürstenfamilie wird Viele nach sich gezogen haben. Die Predigt Bernos und seiner Gefährten bereitete und gewann zum Theil die Herzen; Andere mochten, wie das sich immer zeigt, auch ohne festen Glauben dem Strom der Zeit folgen, oder sich auch aus Furcht vor weltlichen Nachtheilen mit dem Munde zum Christenthume bekennen und zur Taufe kommen.

Als das Wichtigste, was Bischof Berno that, werden in Kaiser Friedrichs Urkunde die Taufen, die Zerstörung der Götzentempel und die Gründung der Kirchen hervorgehoben. An die Kirchen schloß sich dann die Einführung christlicher Sitte und kirchlicher Gebräuche. Obgleich die Hauptkirche, die Domkirche zu Schwerin, damals noch nicht vollendet war, so


(  ...  ) während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, nämlich Rostock und Kessin; nach der letzteren wird Pribislav 1171 sogar "Pribizlauus de Kizin" genannt; und in des Fürsten Nicolaus Urkunde für Doberan vom Jahre 1189 kommen "Thiedwicus capellanus de Rotstoke" und "Heinricus capellanus de Guderac" neben einander als Zeugen vor. Die Kirche zu Rostock (unweit der Burgstätte am rechten Warnowufer) wird etwas später gegründet sein als die zu Goderac; denn die Rostocker begruben ihre Todten, ohne sie zu verbrennen, also nachdem sie schon Christen geworden waren, Anfangs noch nicht auf dem (späteren) Kirchenplatze, sondern, weil ihnen ein Kirchhof noch fehlte, bei den Aschenurnen aus der Heidenzeit fernab im Felde (bei Bartelsdorf) wo sie Lisch jetzt gefunden hat. - Anfangs benannte man das jetzige Kirchdorf Kessin bald noch Goderac, bald schon Godehardsdorf; denn 1171.gab Herzog Heinrich zum.Tafelgut des Bischofs uillam sancti Godehardi, que prius Goderac dicebatur", und Papst Urban bestätigte 1186 dem Bisthum ,in Kizin duas villas, villam sancti Godehardi scilicet et aliam sibi adiacentem"; dagegen 1189 empfing das Kloster Doberan vom Fürsten Nicolaus "sex marcas per singulos annos in Goderac de taberna". Der Godehardsdorf kam also wohl nie ausschließlich in Gebrauch; und bald benannte man das Dorf nach der dabei gelegenen Burg Kessin. Schon 1219 verlieh der Bischof Brunward dem Kloster Sonnencamp "ecclesiam quoque Kyzin et aliam uillam Rokentin" (Roggentin im Kirchspiele Kessin). Dies Dorf Roggentin wird auch die "alia villa adiacens" in der Urkunde Urbans sein. Denn von anderen bischöflichen Gütern in dieser Gegend haben wir aus dem Ende des 12. Jahrhunderts und noch lange nachher keine Kunde.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 165 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

versteht es sich doch von selbst, daß die deutsche Bevölkerung der Stadt und die deutsche Besatzung in der Burg vorläufig ein anderes Gotteshaus oder einen Betsaal in Gebrauch nahmen, und daß mit der fortschreitenden Germanisirung der Grafschaft Schwerin die Zahl der Kirchengemeinden wuchs.Hier wird es bald zu festen Kirchspielen gekommen sein; denn schon in der zweiten bischöflichen Urkunde für das Kloster Dargun werden uns Pfarrer zu Bicheln, Cramon und Stük genannt 1 ). Außerhalb der Grafschaft war natürlich auch während der Occupation der Sachsen bei den deutschen Burgbesatzungen Gottesdienst gehalten und ohne Zweifel ließ Pribislav bei seinen Burgen oder in denselben Capellane anstellen. Wie eifrig man ferner bemüht war, den Stätten, welche bisher durch Götzenbilder und Haindienst in den Augen der Bevölkerung heilig gewesen waren, durch Kirchen eine wahre Weihe zu geben und damit den Sieg des wahren Gottes über die Götzen zu bezeichnen, beweisen uns die Nachrichten über Althof bei Doberan und über Goderac, und lehrt uns der Augenschein an der Kirche zu Wustrow, die auf dem Burgwall der "heiligen Insel" steht 2 ) Hier gab das Tempelgut gewiß die Möglichkeit, die Pfarren auszustatten anderswo mußten die Grundherren den nöthigen Grundbesitz für den Pfarrer hergeben. Die weitere Ausbildung der Gemeinden vollzog sich im Stillen, ohne daß uns Urkunden davon Zeugniß geben. Natürlich wird man auch hier, wie in Wagrien und ostwärts in Pommern 3 ), mit den Kirchen oder schon vorher Kirchhöfe um die Kirchenstätten geweiht haben, damit die Wenden aufhörten, ihre Leichen in Wald und Feld, wohin die heidnische Sitte des Verbrennens ihre Todtenpätze zu verlegen genöthigt hatte, neben den Aschenurnen ihrer Väter zu bestatten. Götzenopfer durften natürlich nicht weiter gebracht werden; der in der christlichen Kirche verbotenen Speisen mußten sich gewiß die meklenburgischen Wenden so gut enthalten wie die pommerschen. Die Gottesdienstordnung und die Reihe der christlichen Feste verdrängte, so gut es ging, die heidnischen Opferfeste; doch verblieben in Volksfesten gewiß noch vielfache Spuren derselben. Vielweiberei und andere heidnische Sitten wurden natürlich, wo sie sich fanden, strenge untersagt.


1) Lisch, Darguner Urkunden Nr. 2.
2) Oben S. 42, Anm. 1.
3) Et praecepit comes (Adolfus) populo Slavorum, ut transferrent mortuos suos tumulandos in atrium ecclesiae. Helm. I, 83. Ebbo' vit. Otton. II, 12. Ein Brief, der sehr unterrichtend über die damalige Missionsweise ist.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 166 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Berno beschränkte seine Thätigkeit nun nicht mehr auf die Unterthanen des Grafen von Schwerin und des Fürsten Pribislav, seitdem auch die Länder der pommerschen Fürsten bis zur Peenemündung seiner kirchlichen Pflege untergeben waren. In Circipanien nahm man seine Predigt noch übel auf; erst 1173 ward in diesem Lande der erste Altar (in der Marien=Capelle zu Dargun) geweiht 1 ). Hier mag Berno die Schmach und Plagen bei seinem Vordringen bis Demmin, deren in Kaiser Friedrichs Urkunde gedacht wird im höchsten Maße zu erdulden gehabt haben; denn auch ein Jahrhundert früher hatten vorzugsweise die Circipaner sich hartnäckig der Annahme des Christenthumes geweigert. Erfolgreicher dagegen war seine unermüdliche Thätigkeit in Vorpommern, wo der Fürst Kasimar ihn trefflich unterstützte, und wo noch Mancher von denen leben mußte, die einst aus dem Munde des heiligen Otto die Predigt vom Gekreuzigten gehört und von ihm und seinen Begleitern die Taufe empfangen hatten. "Mit Hülfe des frommen Fürsten Kasimar", heißt es in Kaiser Friedrichs Urkunde, "hat Berno alle Lande, die unter dessen Herrschaft stehen, bekehrt, so daß sie von dem Irrthume ihres falschen Glaubens ließen und die Wahrheit erkannten".

Aber noch weiter scheint Berno das Glaubenswort getragen zu haben; denn nur von seiner Predigt können wir die Worte des Kaisers verstehen, daß "das Volk der Rujaner, das durch den Unflath seines Götzendienstes bei Gott und den Menschen verhaßt war, sich durch das Wort der Predigt nicht hat wollen beugen lassen". Darum aber "suchte derselbe Bischof bei seinen Neubekehrten Frucht; und er fand sie. Denn dazu begeisterte er die Fürsten und das ganze Volk (der Wenden), daß sie voll Eifers für das Christenthum die Götzendiener mit Waffengewalt zum Glauben zwangen; und so hat er nun in Geimeinschaft mit den neuen Streitern Christi, gleichsam selbst ihr Bannerträger, nach Zerstörung des Zwantewit am Tage des St. Veit dieselben, da sie nicht gutwillig wollten, zur Taufe genöthigt 2 )".

In der That mußte Berno die Ausrottung des Heidenthums auf Rügen dringend wünschen. Denn mochte er auch immerhin durch die Vernichtung der Götzenbilder in seiner Diöcese seinen Wenden die Ohnmacht ihrer Götter darthun; so lange ihr Hauptgötze auf dem Vorgebirge Arcona noch unberührt blieb, konnten die heidnisch Gesinnten darin immer noch


1) S. unten Capitel 15.
2) Lisch Mekl. Urk, III, p. 20.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 167 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

einen Trost suchen. Was halfen auch die Ermahnungen, von den Orakeln zu lassen, wenn diese immer noch auf Rügen,. an der wichtigsten Orakelstätte, ertheilt wurden? Durfte man ferner ruhig zusehen, daß mindestens jährlich einmal dem Zwantewit ein Christ geopfert wurde 1 )? - So sehr wir auch alle gewaltsamen Bekehrungen verwerfen müssen, die Vernichtung dieses Götzendienstes am Tempel des Zwantewit und des Götzenbildes zu Arcona ward wegen seiner Bedeutung für alle wendischen Marken eine Nothwendigkeit. Geschah sie aber durch die Neubekehrten oder doch unter ihrer Mitwirkung, so mußte das Götzenthum, mit welchem sie sich dadurch so offen verfeindeten, an der Wurzel getroffen werden.

Was Berno wünschte, kam den Fürsten ebenfalls nicht ungelegen, freilich auch noch aus anderen Gründen. Die Dänen betrachteten Rügen seit dem Frieden von Strela im I. 1165 als unterworfen. Aber die Rujaner kümmerten sich um dieses Verhältniß nicht mehr, seitdem sie Waldemar in Norwegen beschäftigt wußten 2 ) Anders sah die Sache Heinrich der Löwe an; auch ihm hatten die Rujaner einst Treue und Gehorsam gelobt. Thatsächlich freilich hatten sie sich seinem Einflusse wieder entzogen; doch hoffte er wohl, wenn er jetzt seine Vasallen mit den Dänen Rügen erobern ließe, nach dem oben (S.156) mitgetheilten Vertrage mit Waldemar die Hälfte der Insel zu gewinnen. Ueberdies durfte er ohne besondere Anstrengung die Ausrottung des ihm verhaßten Heidenthums in seinem wendischen Gebiete von diesem Zuge erwarten; und die Beschäftigung, welche seine wendischen Vasallen hierin fanden, der Krieg, den dann Wenden gegen Wenden führten, ließ um so weniger eine Erhebung gegen die deutsche Herrschaft fürchten. Aus diesen Gründen wird er gern in die Vereinigung seiner pommerschen Fürsten und Pribislavs mit den Dänen gewilligt haben. Die pommerschen Fürsten endlich folgten schwerlich allein ihrem Drange nach Vernichtung des Götzenthums, den Berno mit seiner begeisterten Rede zu erwecken suchte; die Dänen wenigstens nahmen an ihnen die Hoffnung wahr, daß der König von Rügen, Tetislav, entsetzt, und sein Land ihrer Herrschaft einverleibt werden sollte. Relgiöse und politische Beweggründe verbanden sich bei allen diesen Fürsten.


1) Dies war nicht etwa bereits unterblieben, sondern wenige Jahre, bevor Helmold seine Chronik schrieb, geschah es noch. Helm. II, 12.
2) Reugianorum ex regis longius agentis occupatione fidentium defectio incidit.Saxo 821.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 168 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Als im Frühling des Jahres 1168 die Rujaner von dem beabsichtigten Zuge nach ihrer Insel Kunde erhielten, schickten sie noch einen gewandten Unterhändler an Waldemar, der durch Schmeichelkünste die Gefahr abwenden sollte; aber vergebens. Am "weißen Sonntage", d. h. am ersten Pfingsttage, den 19. Mai 1168 1 ), erreichten die Dänen die Insel. Der König Tetislav stand in der Burg Karenz (unweit Garz); er ließ es ruhig geschehen, daß die Feinde an mehreren Stellen landeten und plünderten, und sich dann vor die Tempelfeste Arcona legten. Mit dem Falle dieser Burg und des dortigen Götzendienstes, urtheilte König Waldemar richtig, könne der Götzendienst auf der ganzen Insel ausgerottet werden; so lange aber Zwantewits Bildsäule noch stünde, würde man leichter der Burgen Herr als der Abgötterei 2 ). An der Belagerung Arconas nahmen nun außer den Dänen auch die Wenden Theil. Aber wo und wie sie gelandet sind, erfahren wir von Saxo, dem wir allein ausführliche Kunde von diesem Feldzuge verdanken, nicht. Kaum daß er einmal die pommerschen Fürsten erwähnt; Bernos und seiner Thätigkeit bei der ganzen Unternehmung gedenkt er gar nicht, noch weniger Pribislavs.


1) Das Jahr giebt Helmold II 13, die Knytl. 122 den Tag. Als weißer Sonntag wird der Pfingsttag noch gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Urkunden bezeichnet. Die Annales Lundens. (Nordalb. Studien V) setzen die Bekehrung der Rujaner auf den 15 Juni 1167, die Annal. Ryens. (Pertz XVI, 403) mit den verwandten Quellen ins Jahr 1170; das Chron. Dan. 1074 - 1219 nennt auch den 15. Juni. Die Annal. Magdeb. (bei Pertz, Scr. XVI, 193) bringen einen Bericht von Waldemars Zuge zum Jahre 1169. Auf dieses Jahr führt nach Velschows Berechnung (Not. uber. p. 341 seq.) auch Saxos Erzählung. Doch ist Saxos Bericht über die voraufgehenden Jahre nicht genau (Velschow selbst tadelt das Postea p. 795 und erwartet ein Interea); Velschows Rechnung wäre richtig, wenn die oben erwähnte Unterredung Herzog Heinrichs mit Waldemar wirklich ins Jahr 1167 (nach dem August) gesetzt werden könnte, was wir nach S. 156, Anm. 1 nicht glauben. Da die Dänen so unsicher zu der Chronologie jener Zeit waren, so folgen wir, ohne Rücksicht auf die Abweichung der Ann. Magdeb., dem Helmold, der als Zeitgenosse erzählt und wenige Jahre nach diesem Ereignisse schrieb. Daß er in der Regel keine Jahreszahlen liebt, macht seine wenigen Daten, wie über den Tod Vicelins und die Fahrt nach Rügen, um so glaubwürdiger. Wichtig ist besonders seine Angabe: Haec autem acta sunt tempore, quo Saxones civilia bella gerebant (Helm. II, 13). Denn da die sächsische Fehde auf dem Hoftage zu Bamberg 1169 (April bis Juni) beigelegt ward, so kann hiernach der Zug nach Rügen nicht in den Juni 1169 gesetzt werden(das Pfingstfest fiel 1169 nämlich aus den 8. Juni).
2) Saxo 828.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 169 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Es mag ein ganz eigenthümlicher Anblick für die Wenden gewesen sein, als sie, die meistens nur aus weiter Ferne von dem mächtigen Götzen gehört und zu seinem Tempel alljährlich gesteuert hatten nun die Tempelburg erblickten, die sie zerstören wollten. Sie lag auf der Höhe des Vorgebirges, auf drei Seiten von den tiefen Abhängen se geschützt, daß kein Geschoß hinaufreichte. Die vierte, nicht von der Natur geschützte Seite verschloß ein Wall von funfzig Ellen Höhe, die untere Hälfte von Erde, die obere von Holz mit eingefügten und angelehnten Erdschollen. An der Nordseite führte ein geschützter Pfad die Burgleute zu einer Quelle. Was der Wall hinter sich barg, war den meisten Wenden ein Geheimniß; nur wer dort ein Opfer gebracht oder ein Orakel gesucht, oder einmal das Erntefest mit den Rujanern gefeiert hatte, war in die Burg hineingelassen. Den Tempel selbst durfte, wie oben S. 45 gesagt ist, nur der Priester betreten, Andere sahen nur die hölzernen Wände, welche mit seinem Schnitzwerke und kunstloser Malerei verziert waren, und das dunkelrothe Dach von Holz. Es wohnten in der Burg gewöhnlich nur die Priester; ietzt aber waren auch die 300 zum Schutze des Götzen bestimmten Reiter, die Burgmänner 1 ), in der Feste. Sonst zogen sie auf Krieg aus und brachten ihre Beute dem Priester, der den Erlös zu dem reichen, vom Tribut und Geschenken jahrlich gemehrten Tempelschatze in verschließbare Kisten legte, um ihn gelegentlich zu Tempelgeräthten und Tempelschmuck zu verwenden 2 ). Diese Zahl der Burgleute war aber jetzt noch durch eine Ergänzungsmannschaft verstärkt 3 ). Während sonst das Thor nur durch Riegel verschlossen war 4 ), hatte man es nun noch durch hoch aufgehäufte und fest zusammengefügte Rasenstücke gesichert. Die Vertheidiger drinnen glaubten so geschützt zu sein, daß von dem Thurme über dem Thore keine Vertheidiger, sondern nur die Feldzeichen herniederschaueten.Unter die en aber befand sich auch die Stanitia, die heilige Fahne 5 ), größer und schöner als die übrigen. Deren Ansehen überstieg die königliche Gewalt; ihr ward fast so große Verehrung gezollt als den Göttern. Die sich diese vorantragen ließen, durften gegen alles wüthen, was Göttern und Menschen


1) So gebe ich cives. Vgl. Saxo 837: se non civem, sed advenam esse.
2) Saxo XIV, 825.
3) Saxo 837.
4) Saxo 742.
5) Saxo 830. Am Rande der Ed. princ. steht "Stuatira". Beide Wörter sind nicht erklärt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 170 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gehört; nicht galt für unerlaubt, was ihnen gefiel; sie hätten, meint Saxo, Burgen plündern, Altäre vernichten und alle Hausgötter Rügens unter Brand und Trümmer begraben mögen.

Das Belagerungsheer breitete sich von einer Küste bis zur andern aus; eine Abtheilung mußte den Uebergangspunkt von der Insel nach der Halbinsel Wittow beobachten damit kein Entsatz käme. Aus den benachbarten Wäldern ließ der König zu Belagerungsmaschinen so viel Holz holen, daß das ganze Heer davon erschöpft ward; und doch äußerte er, während seine Bauleute diese zusammenfügten, auch wieder, es ahne ihm, daß die Entscheidung unverhofft schnell auf andere Weise erfolgen würde. Er glaubte nämlich an das weit verbreitete Märchen, der Zwantewit sei der vergötterte St. Vitus; und daher erwartete er, daß dieser an seinem Jahrestage (dem 15. Juni) die Burg jener Leute verderben würde, die ihn zu einem Abgott entstellt und sein Andenken mit Abgötterei geschändet hätten 1 ).

Aber schon am 14. Juni, nachdem die Dänen vier Wochen auf Rügen zugebracht hatten, erfolgte die Entscheidung, in der That ohne Anwendung der Maschinen. Nämlich während eines Kampfes, der von den Troßbuben mit Schleudern begonnen war, später aber, weil die junge Mannschaft sich einmischte, ernster ward, bemerkte ein unbekannter junger Mann, wie Saxo sagt (also vermuthlich ein Wende, denn die dänischen Helden pflegt dieser zu nennen), daß der Rasen unter dem Thurme zurückgewichen und dadurch eine Höhlung entstanden sei. Er klettere nun an Lanzen, die seine Gefährten in den Rasen trieben, hinauf, ließ sich auf Speeren Strohgarben zureichen, zündete diese eiligst an und stieg schnell herunter. Das Strohfeuer ergriff zuerst die Pfosten und Säulen und den Boden des Thurmes, dann auch die oberen Theile, und verzehrte auch die Stanitia. Der Kampf ward unterdessen allgemein. Die Pommern unter Kasimar und Bogislav zu denen sich Pribislav gesellt haben wird, stürmten, wie Saxo nicht verhehlt, mit unvergleichlicher Tapferkeit. Der Muth der Belagerten sank allgemach in dem zwiefachen Kampfe gegen das Feuer und gegen die Feinde; manche hatten schon in den Flammen, manche im Streite ihr Ende gefunden. Da begehrte einer der Burgleute eine Unterredung mit dem Bischofe Absalon; er bot die Uebergabe der Burg an. Diese ward dann auch vom Könige angenommen, und zwar unter der Bedingung, daß die Burg=


1) Saxo XIV, 828 f. Vgl. Mekl. Annal. 144 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 171 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

männer das Götzenbild mit dem Tempelschatze auslieferten, daß sie die gefangenen Christen ohne Lösegeld aus der harten Kriegsgefangenschaft entließen und alle Gebräuche das wahren Glaubens nach der Weise der Dänen hielten, ferner aber auch allen Acker= und Grundbesitz der Götter den christlichen Priestern zum Gebrauche überließen endlich auf jeden Befehl des dänischen Königs ihm unweigerlich die Heerfolge leisteten, ihm außerdem jährlich vom Joche Ochsen einen Tribut von 40 Silberpfennigen zahlten, und über dies alles eben so viel Geißel stellten 1 ).

Das Murren der Menge, welche die völlige Eroberung verlangte, ward nicht weiter beachtet, weil die untere Hälfte der Befestigung nicht durch Feuer zerstört werden konnte, die Eroberung sich also voraussichtlich noch lange hinzog, weil ferner ein strenges Verfahren gegen Arcona die andern Rujanerburgen nur zu verzweifeltem Widerstande gereizt haben würde, und weil die Unterwerfung unter die Dänenherrschaft und das Christenthum ja. auch schon erreicht sei 2 ).

Die Geißel wurden zum Theil noch an demselben Tage gestellt; die Zerstörung des Götzenbildes aber erfolgte erst am nächsten, am St. Veits=Tage, dem 15. Juni. Die Burg öffnete sich den Eroberern, und der König sandte zu diesem Zwecke den Bischof Svein von Aarhus mit andern Dänen 3 ) hinein, vielleicht schloß sich ihnen Berno an. Diese fanden das


1) Rex oppidanosin fidem hac.lege recepit,ut simulacro cum omni sacra pecunia tradito captivos christianos ergastulo liberatos absque redemptione dimitterent, omniaque verae religionis momenta Danico ritu celebranda susciperent, quin etiam ut agros et latifundia deorum in sacerdotiorum usus converterent, seque, quotiens res posceret Danicae expeditionis comites exhiberent nec unquam accersiti regis militiam prosequi supersederent; praeterea annuatim ex singulis boum iugis quadrageos argenteos tributi nomine penderent, totidemque obsides in earum conditionum firmamentum pracstarent. Saxo 834. - Nach der Knytl. 122 verpflichteten sich die Rujaner sogleich geradezu, dem König Waldemar und dem Bischof Absalon zu gehorchen (teir sögdust nu gjöra vilja, sem konungr beiddi ok Absalon biskup).
2) Qui autem optabiliorem victoriam acquiri posse, quam alienae religionis populum non solum triutis, verum etiam christianis sacris subiectum efficere? Saxo 836.
3) Saxo 837, Knytl. 122. - Ob auch Berno mit ihnen ging? Es kommt darauf an, ob man den Worten in Kaiser Friedrichs Urkunde "maximo ydolo eorum Szuentevit destructo", (activisch gewandt) Berno zum Subject geben will, was allerdings, da er in dem übergeordneten Satze Subject ist, sehr nahe liegt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 172 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

colossale Götzenbild, ein Monstrum von Menschengestalt, aber mit vier Köpfen. Der Götze schien auf der Erde zu stehen; in der rechten Hand hielt er das oben (S. 39) erwähnte Horn, die linke war in die Seite gestemmt; sein Gewand reichte bis auf die Schienbeine hinunter. Nahe bei ihm lagen Sattel und Zaum u. a. Ein gewaltiges Schwert zeichnete sich durch erhabene Arbeit und Silberglanz au Scheibe und Griff aus Mächtige Geweihe zierten den Tempel 1 ). - Die purpurfarbenen Vorhänge, welche den Raum ringsum einschlossen, wurden, weil sie vom Alter mürbe waren, leicht heruntergerissen. Die Bildsäule aber ward, da sie in der Erde befestigt war, von den mitgebrachten Dienern mit großer Vorsicht an den Schienbeinen so umgehauen, daß sie gegen eine Wand fiel; dann ward aber auch diese ohne jeden Unfall niedergebrochen, so daß der Zwantewit krachend zur Erde stürzte. Der Dämon, sagt Saxo 838, fuhr in Gestalt eines schwarzen Thieres aus dem Götzentempel hinaus und verschwand vor den Augen der Umstehenden. Sehen wir aus dieser Mittheilung, wie unheimlich es den Dänen bei der Arbeit war, so läßt sich denken einen wie tiefen Eindruck sie erst auf die Rujaner machte. Ihre Hoffnung, daß der Götze sich rächen würde, war nun vereitelt; aber ihn selbst hinauszuschaffen, waren sie doch nicht zu bewegen, sondern sie ließen dies durch Gefangene und fremde Arbeiter in der Burg ausführen. Als diese die Bildsäule an einem Stricke, der als geschlungen war, hinausschleiften, wehklagte ein Theil der Eingebornen; die klügeren aber unter ihnen lachten, voll Scham, daß sie sich so lange dem Wahne ihres Aberglaubens hingegeben hatten. Draußen ward das Götzenbild neugierig von den Wenden und Dänen betrachtet, dann aber zerschlagen und am Abend unter den Kesseln verbrannt.

Dem Bischof Berno war es nicht genug, den Götzen gestürzt zu sehen. Er nahm den verschiedenen Eindruck wahr, den der Fall des Zwantewit auf die Rujaner machte; und er durfte allerdings erwarten, daß viele, nun überzeugt von der Ohnmacht ihres Götzen, geneigt sein würden, das Christenthum anzunehmen. Wir dürfen vermuthen, daß er auch nicht versäumt hat, den Heiden die Bedeutung dieses Vorganges vorzustellen und sie zum Uebertritte zu ermahnen. Aber leider wartete er nicht erst, bis das Volk für das Christenthum ein Verständniß gewonnen hatte und ein freiwilliges, gläubiges Verlangen nach der Taufe äußerte, sondern um die Heiden


1) Saxo 823
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 173 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dem Reiche des Satans durch das Sacrament zu entziehen, taufte er - wohl an der oben erwähnten Quelle - noch an demselben Tage auch diejenigen, welche jetzt, nachdem sie die Ohnmacht ihres Götzen gesehen hatten, doch noch widerstrebten 1 ). Von dänischer Seite wurden ebenfalls Geistliche, welche die Fürsten als ihre Shreiber (und Capellane) begleiteten 2 ), in die Burg "hineingeschickt, um das glaubenslose Volk durch ihr priesterliches Amt an den christlichen Gottesdienst zu gewöhnen und seinem gotteslästerlichen Sinne die Zucht der Heiligkeit einzupflanzen", wie sich Saxo (S. 838) ausdrückt. Absalon und alle Geistlichen nahmen an diesem Werke der Bekehrung Theil 3 ). Die Zahl der an jenem Tage Getauften betrug angeblich 1560 oder gar 1920.

Den Götzentempel verbrannten die Sieger, und aus dem zu Belagerungsmaschinen bestimmten Holze erbaueten sie eine Kirche 4 ). Endlich setzte man auch zur Auslieferung des Tempelschatzes einen Tag fest.

Die Knytlingasaga 5 ) weicht darin von Saxo Grammaticus ab, daß nach ihrer Angabe der Vertrag von Arcona auch schon mit dem Könige Tetislav und seinem Bruder Jarimar abgeschlossen ward. Nach Saxo aber, dessen Angaben auf der Erzählung. des Bischofs Absalon beruhen werden, machte, während Tetislav mit seinem Bruder in der Feste Karenz stand, die Tempelburg, was sich aus dem hohen Ansehen des Götzen und seiner Diener erklärt, den Vergleich auf eigene Hand. Doch war Tetislav mit Erlaubniß Waldemars durch einen Rujaner bereits von den Bedingungen Arconas unterrichtet; und es ward ihm freigestellt, sie anzunehmen, auch für Karenz.


1) Maximo ydolo eorum Szuentvit destructo in die beati Viti martiris inutos ad baptismum coegit. Kaiser Friedrichs Urkunde vom J. 1170.
2) Saxo 83: scribae principum; p. 844: scribae et qui privata principum sacra tractabant, sacerdotiorum ornamentis donati etc.
3) Absalon biskup ok allir lærdir menn kristnudu fólkit, ok skirdu 1300 (d. h. Großhunderte. zu je 120; eine andere Lesart lautet 1600) einn dag. Knytl. 122.
4) Saxo 839.
5) Cap. 122 - Das Chron. Dan. 1074 - 1219 (Langebek III, 261) berichte: Ruia a Danis acquisita est et ad fidem Christi convsa XVII kalendas Julii baptizatus est Jarmarus cum ceteris Sclavis. Diese Worte muß man der Wortstellung nach wohl durch eine stärkere Interpunction vor dem Datum trennen; da jedoch die Zeitbestimmung auch zu Ruia conversa gezogen werden kann, so beweist das Chronicon nichts für die Angabe der Knytl.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 174 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Am 16. Juni Morgens fuhr Waldemar von Arcona ab, Absalon aber schon in der Nacht vorher. Als der Bischof in der Nähe von Karenz das Ufer erreichte, harrte seiner dort schon Tetislav mit Jarimar und dem ganzen Adel Rügens, um sich und ihre Burg auf die vorgeschlagenen Bedingungen hin zu ergeben. Absalon nahm sie ins Schiff; und als sein König ankam, bestätigte dieser den Vertrag. Dann begab sich Absalon mit einem dänischen Bischof, mit Jarimar und wenigen dänischen Begleitern zu der Burg hin. Diese war in Friedenszeiten unbewohnt, jetzt aber barg sie in dreistöckigen Häusern eine große Menge Menschen 1 ), die in solcher Enge mit Noth und Bedrängniß aller Art zu kämpfen hatten. Froh der Uebergabe, empfingen diese vor dem Thore knieend den Bischof Absalon. Die drei Götzenbilder, welche in Karenz verehrt wurden, der Kriegsgötze Rugiäwit mit seinen sieben Gesichtern an einem Haupt, der Porewit mit fünf Köpfen und der Poenut mit seinen vier Gesichtern am Kopfe und einem fünften auf der Brust 2 ), wurden von dänischen Knechten umgehauen. Die Rujaner mußten die Bildsäulen selbst aus der Burg hinausschleppen; der Bischof Svein ließ sich, auf einer derselben stehend mit hinausziehen, was dem Volke die Götzen um so verächtlicher machte. Während dann dieselben verbrannt wurden, weihete Absalon auf der Flur von Karenz drei Kirchhöfe. Am nächsten Tage (d. 17. Juni) schritten Schreiber und Capellane im priesterlichen Schmucke zum Taufen der Heiden. Dort mag nun auch Jarimar die Taufe empfangen haben, welche dänische Schriftsteller hervorheben. Nach Helmolds Versicherung eilte dieser Fürst, nachdem er von der wahren Gottesverehrung und dem rechten Glauben gehört hatte, eifrig zur Taufe und gebot allen den Seinigen, mit ihm sich durch die heilige Taufe erneuern zu lassen 3 ). Die Zahl der an diesem Tage getauften Rujaner betrug nach der kleinsten Angabe 1080, nach der größten 1295, Kirchen wurden an mehreren Orten errichtet.

Ob auch Berno an diesem Tage noch getauft hat, wissen wir nicht (denn Saxo verschweigt ja überhaupt seine Mitwir=


1) Nach Saxos Angabe 6000!
2) Saxo 842: Rugiaevitbum; Kranz, Vand. V, 15: Rugiemum; Knytl.: Rinvit oder Rutuit. - Porevithum Saxo; Knytl. 122: Puruvit (Primat, Prunvit). - Porenutii templum: Saxo; Turupidh (Turtuput, Turtupit), Knytl. - Porenit: Kranz; Poremi. cius, Gheismer (nach Saxo).
3) Helmold II, 12. - Giesebrecht setzt die Taufe Jarimars erst ins Jahr 1170, zwei Jahre nach der Eroberung Rügens. Dagegen spricht entschieden die unmittelbare Verbindung beider Ereignisse im Chron. Danorum 1074 - 1219 zum Jahre 1170.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 175 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

kung). Die pommerschen Fürsten aber verließen desselben Tages Waldemar, erzürnt, wie Saxo (p. 847) berichtet, weil sie sich in der Hoffnung, für ihre Kriegshülfe das Reich des Tetislav zu erhalten, getäuscht sahen. Ohne Zweifel begleitete sie Pribislav, wahrscheinlich auch Berno. Die Dänen ihrerseits nahmen die vornehmen Geißel entgegen, zerstörten auf der Halbinsel Jasmund (Asund) noch den Tempel des Pizamar und zogen darauf mit den Geißeln und mit den Tempelschätzen, welche die Priester in sieben Kisten ihnen überlieferten, heim, ließen jedoch Geistliche auf der Insel zurück 1 ).

Wenn nun auch im Ganzen 6000 Rujaner getauft waren 2 ), so war damit das Heidenthum freilich noch nicht gänzlich ausgerottet, auch nicht einmal äußerlich; denn das Bild des Kriegsgötzen "Tiarnaglovius" 3 ) erbeuteten die Dänen erst zwei Jahre später. In Magdeburg wollte man wissen, daß man nur einen "Schatten des Christenthums" über Rügen ausgebreitet habe welcher schnell durch Waldemars Habsucht und durch den Mangel und die Nachlässigkeit der Geistlichen wieder verschwunden sei 4 ). Doch offenbart sich in diesem Urtheile eine Parteilichkeit gegen die Dänen. Denn Absalon ließ die zurückgebliebenen Priester (die Capellane) bald durch andere ablösen und versorgte dieselben, wohl von den erbeuteten Tempelschätzen, klüglich mit Mitteln zu ihrem Unterhalte, damit sie dem Volke mit Ansprüchen der Art nicht lästig fielen. Saxo fügt (845) hinzu, daß ihr Gebet eifrig genug gewesen sei, um selbst Gelähmte zu heilen. Auch Helmold berichtet, daß Waldemar zu Kirchenbauten Geld hergab, und daß zwölf Kirchen gegründet und Priester dabei angestellt wurden 5 ). An Missionseifer ließen es die Dänen nicht fehlen.

Indessen überließ Berno nicht ihnen allein die geistliche Pflege der Insel. Wir besitzen über seine Thätigkeit das leider nur kurze, aber ehrenvolle Zeugniß in der Aeußerung des Kaisers Friedrich, daß er die, welche er vorher mit der Zuchtruthe geschreckt hatte, nun im Geiste der Milde besuchte und die, weiche widerwillig zur Taufe gekommen waren, durch freundliche Unterweisung vom Glaubensworte willig machte. - Eine starke Stütze fand die Geistlichkeit an Jarimar. Der war seit


1) Saxo 845. Knytl. 122. Helm. II, 13.
2) Knytl.122.
3) nytl.122. Giesebrecht III, 181.
4) Annal. Magdeb. 1169 (Pertz, Scr. XVI, 193). Annal. Pegav.169.
5) elm. II, 12. Die Knytlingasaga berichtet, daß bei Waldemars Lebzeiten 11 Kirchen auf Rügen erbauet seien.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 176 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

seiner Bekehrung so fest im Glauben und so beharrlich in der Predigt, daß man in ihm einen zweiten von Gott berufenen Paulus erblickte, der das rohe, in thierischer Wildheit tobende Volk theils durch sorgsame Predigt, theils durch Drohungen von der angeboren Wildheit zum Glauben eines neuen Lebens bekehrte 1 ).

Das Resultat der Unternehmung nach Rügen entsprach im ganzen den Wünschen Bernos; denn der Dienst des Zwantewit auf Arcona, welcher immer noch dem Heidenthume in seiner Diöcese eine heimliche Stütze gewesen war, war nun in der That zerstört; und auf Rügen selbst schlug das Christenthum seine Wurzeln. Doch sollte das Ereigniß leider auch nicht ohne schlimme Folgen bleiben; es knüpfte sich ein Krieg daran, der die Wenden des Schwerinschen Sprengels noch einmal in das entsittlichende Freibeuterleben hineinriß und wahrscheinlich die völlige Ordnung des Bisthums noch verzögerte.

Die Dänen hatten nämlich, zumal seit der Unterwerfung im Jahre 1165, die Rujaner als ihre Unterthanen betrachtet, - unbekümmert um den Widerspruch, welchen schon damals Herzog Heinrich erhob; und auf dem letzten Zuge hatte Waldemar sich allein Gehorsam geloben lassen, allein die Geißel und die Tempelschätze übernommen, von Seeland aus die Pfarrer bestellt. Kurz, er betrachtete fortan Rügen als sein Land, welches ihm ungehorsam geworden und nun wieder unterworfen war. Der Herzog mochte sich noch im Jahre 1168 von Berno über diese Verhältnisse Bericht erstatten lassen; wir finden diesen wenigstens als Zeugen in einer herzoglichen Urkunde 2 ) von diesem Jahre. Aber Heinrich schwieg, so lange die Fehde mit den sächsischen Fürsten ihn noch von allen anderen Händeln abmahnte. Nachdem jedoch auf dem großen Hoftage zu Bamberg, der zum 6. April 1169 ausgeschrieben ward 3 ), aber sich bis in den Juni hinzog, dem Kaiser endlich gelang, den Frieden in Sachsen herzustellen (worauf auch Bischof Konrad von Lübek, den vor zwei Jahren Berno nach Stade zum Herzog geleitet hatte, zurückkehren durfte, aber sich dem Herzoge fügen mußte) 4 ): so hatte Heinrich damit freie Hand gewonnen. Sofort schickte er Gesandte an den Dänenkönig und verlangte Geißel und die Hälfte des Tributs, welchen die Ranen zahlten,


1) Helm. II, 12.
2) Urkunde für das Kloster Schinna. Orig Guelf. III, praef. 37.
3) Annal. Colon. max. 1169. Pertz, Scr. XVII, 783.
4) Helm. II, 11.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 177 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

"deshalb, weil (in dem S. 156 erwähnten Vertrage, 166) gelobt und mit einem Eide bekräftigt wäre, daß, welche Völker der König der Dänen immer unterwerfen wolle, der Herzog Hülfe leisten und für seine Theilnahme an der Mühe auch am Gewinne Antheil haben solle". Die vertragsmäßige Beihülfe glaubte der Herzog durch die Wendenfürsten Waldemar geleistet zu haben. Als aber der König von dem oben bezeichneten Standpunkte aus auf dies Verlangen einzugehen sich weigerte, und die Boten unverrichteter Sache zurückkehrten, da berief der Herzog voll Zorns die Wendenfürsten 1 ) und trug ihnen auf, an den Dänen Vergeltung zu üben. Wir wissen, daß diese sich erzürnt auf Rügen von Waldemar getrennt hatten; sie erklärten sich also sofort bereit und gehorchten mit Freuden. Heinrich sandte sie nun aus; und "Thür und Riegel, mit welchen längst das Meer geschlossen war, wurden aufgethan"; über viele dänische Inseln und Küsten ergoß sich das Verderben. Denn Kaperschiffe wurden in Stand gesetzt, und nach so langem Fasten sättigten sich die Wenden auf den wieder wohlhabend gewordenen Inseln an dem dänischen Reichthume und wurden, mit Helmold weiter zu reden, "dick und fett und breit". Man erzählte an diesen Priester, daß zu Meklenburg an einem Markttage 700 dänische Gefangene zum Verkauf gestellt wurden, aber nicht Käufer genug da waren. Die Insel Alsen ward von den Wenden überfallen, die Kirchen wurden zerstört, das Volk gefangen fortgeführt; wer Widerstand leistete, den tödtete das Schwert.

"Lange", sagt Helmold 2 ), "schwieg der König der Dänen stille dazu und ließ von seines Volkes Vernichtung nichts laut


1) Helm. II, 13: principes Slavorum. das sind natürlich Pribislav, Bogislav und Kasimar. Warum Giesebrecht III, 182, Anm. 1, diese und besonders die beiden Letzteren ausschließen und nur "die Edlen", "den Herrenstand", der Wagrier und Obotriten verstehen will, sehe ich nicht ein. Denn der Verlauf der Geschichte beweist ja den Antheil der Pommern und wenn die Knytl 123 berichtet: Propter pecunias, quas rex Valdemar ex Rugia redegerat, dissidia orta sunt inter regem Danorum et ducem Henricum, qui, quum Rugiam suae ditioni, vindicaret, hasque pecunias suas essé contenderet, Vendos orientales Daniam bello invadere iussit (baud hann thá Austrvindum at herja á Danmörk), - so versteht sie doch mindestens die Pommerfürsten, vermuhtich aber auch (wie oben S. 144, Anm. 2) den Fürsten Pribislav mit Daß er sich betheiligte, sehen wir aus dem, was von dem Markte in der Burg Meklenburg erzählt wird.
2) Helm. II, 13. Dem Saxo Gramm. (845, 846) ist der ganze Zusammenhang unklar, wenn erzählt: Capta Rugia,cum adhuc piraticae labes cunctos maris nostri secessus foedaret , etc. (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 178 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

werden". Er beschränkte sich zunächst auf die Vertheidigung, welche sein Sohn Christoph und der Bischof Absalon leiteten. Der vierte Theil der dänischen Schiffe, meistentheils mit unverheiratheten Männern besetzt, wohl über 200 Fahrzeuge stark, lag, so lange es die Jahreszeit erlaubte, beständig auf Freibeuter lauernd, in der See und durchforschte nach solchen auch die Küsten Rügens und die Buchten Leuticiens 1 ).

Uebrigens aber that man in Dänemark, was zur Sicherung des neueroberten Rügens dienlich war. Die Erwerbung dieser Insel für einen dänischen Sprengel mußte sie einerseits in stetem Verkehr mit Dänemark und unter dänischem Einflusse erhalten, und in demselben Maße andererseits dem ganzen Schwerinschen Sprengel, zu dem sie nach ihrer Lage und nach der Stammverwandtschaft ihrer Bewohner gehörte, entfremden. Der Bischof Berno konnte jedoch, da er als Cistercienser sich zum Papste Alexander hinneigte, die politischen Verhältnisse aber einen öffentlichen Verkehr mit diesem verboten, eine päpstliche Bestätigung für sein Bisthum überhaupt und insbesondere für die Einverleibung Rügens nicht einholen. Die Dänen hatten ferner trotz der Tapferkeit der Wenden vor Arcona wie auf dem ganzen Zuge die Hauptrolle gespielt, trotz Bernos Anwesenheit von den Rujanern mindestens die Zusicherung empfangen, nach dänischem Ritus den Gottesdienst halten zu wollen, sie hatten mit den erbeuteten Tempelschätzen und den Geistlichen, die ihnen zu Gebote standen, die Berno aber fehlten, die Insel kirchlich organisirt. Man hatte längst Rügen zum Sprengel des Erzbisthums Lund gerechnet 2 ); jetzt glaubte die


(  ...  ) Auch darin zeigt sich ein Mangel an Verständniß, da er meint (p, 866), erst 1170 hätten die pommerschen Fürsten sich Heinrich dem Löwen wieder angeschlossen; sie hatten sich vielmehr gar nicht von ihm getrennt. Darum hätte Giesebrecht III, 189 es ihm nicht nachschreiben sollen.
1) Saxo 845, 846, Knytl, 123. Vgl. Belschow zu Saxo 846.
2) Herberd schreibt in der Vit. Ott. III, 31 von den Rutheni (d. h. Rujanern, indem er die Namen Rugi und Ruci verwechselt): Isti saepenumero a multis praedicatoribus (denkt er an Dänen?) ad fidem vocati, de integro numquam venire voluerunt, sed aliis interdum credentibus alii non credebant, atque ex maiore parte paganicis ritibus degentes, semina fidei veluti spinae suffocano illic convalescere non sinebant Ruthenia vero Danos adiunctos habet: porro archiepiscopo Danorum etiam Ruthenia subiecta esse debuit. Dies Letzte erzählten dem Bischof Otto 1127 einige "Stetinenses, gnari locorum, provinciarum et morum cuiusque gentis". Nach Ebbo III, 23 hörte Bischof Otto: archiepiscopum Danorum, qui dominabatur super eos, edicto domni apo- (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 179 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dänische Geistlichkeit selbstverständlich ein Anrecht auf die Insel zu haben; und Waldemar unterstützte sie natürlich, um ihr dieselbe zu sichern. Er ließ also durch die Gesandtschaft, welche die Canonisation seines Vaters Knud Laward vom Papste Alexander III. erwirken sollte, diesem auch die schriftliche Bitte vortragen, der Papst möge die geistliche Verwaltung der "neben seinem Reiche belegenen" Insel Rügen, welche er zum Glauben gebracht und sich unterworfen habe, auf ihre dringenden Bitten, weil sie für ein eigenes Bisthum zu klein sei, dem Bischof Absalon von Roeskilde übertragen. Die Erzbischöfe von Lund und Upsala unterstützten die Bitte; und der Papst Alexander, in allem des Königs Wünsche zu erfüllen geneigt, stellte am 4. November 1169 zu Benevent eine Urkunde aus, sein welcher er die Insel Rügen zu Absalons und seiner Nachfolger Sprengel legte, jedoch ohne damit etwanigen Anrechten anderer Kirchen zu nahe zu treten 1 ).


(  ...  ) stolici pracdicatorem eis (sc. Ruthenis) directum. Otto entsandte den Priester Iwan an den Erzbischof Ascer von Lund und ließ diesen um Erlaubniß zur Mission auf Rügen bitten. Der aber behielt sich die Antwort vor, bis er die Angelegenheit mit den Großen des Reiches auf der nächsten Reichsversammlung berathen hätte. Diesen Bescheid brachte Iwan an den Bischof Ende October 1127; aber bevor des Erzbischofs Antwort einlief, mußte Otto schon Pommern verlassen (Ebbo III, 24). - Von dem angeblichen päpstlichen Edict haben wir keine Kunde weiter; auch Alexander III berührt ein solches nicht.
1) Tibi et successoribus tuis magisterium et prelationem eiusdem insule (sc. Rö) in spiritualibus indulgemus imperpetuum, absque preiuditio iusticie aliarum ecclesiarum, si quam in babent, auctoritate apostolica confirmamus, sagt der Papst in dem Briefe an Absalon, der nach einem Transsumpt vom J. 1528 zuletzt gedruckt ist in dem Cod. Pomeran diplom.I, 64. Die Urkunde hat keine Jahreszahl. Zu Benevent verweilte der Papst sowohl im November 1168 als im November 1169 (f. Jaffés Reg. pontif.). Das Jahr 1169 ergiebt sich aber mit Wahrscheinlichkeit aus Saxos Erzählung p. 846, 847, daß der König, als die Gesandten mit der Bulle über die Translation des Knud heimkehrten, um Johannis die Feier ansetzte. Saxo folgt der von Waitz (1858 zu Göttingen) herausgegebenen Vita et translatio Canuti, wo es heißt (p 39): Redeuntibus ergo legatis (vom Papst), 7. kalendas Junii [lies Julii) anno incarnaoionis domini 1170 - dux Kanutus translatus est. Hier denkt man doch unwillkürlich, daß die Gesandten im letzten Winter oder Frühling vor der Feier, also 1170 zurückkehrten, die Bullen also im November erwirkt hatten. Das Jahr der Feier halte ich in der Vita et translatio für richtig angegeben, die Jahreszahl 1171 im Chron. Dan. 1074 - 1219 Laugebek III, 261) und in verwandten Chroniken für irrig. Jedenfalls können die Bullen über die Translation Knuds und über Rügen nicht im November 1170 ausgestellt sein; denn (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 180 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Fast zu derselben Zeit aber, da Waldemar ganz Rügen der dänischen Kirche vom Papste erwarb, gewann auch Berno eine Bestätignung für seine Sprengelrechte über den sächischen Antheil der Insel, aber vom Kaiser.

Auf einer großen Versammlung zu Artlenburg im Jahre 1169 wo die Grafen von Schwerin, Ratzeburg, Holstein u. a., und von geistlichen Herren die drei wendischen Bischöfe (der Lübeker und der Ratzeburger mit etlichen Mitgliedern ihrer Domcapitel im Gefolge, Berno noch ohne solche) erschienen, bestimmte am 7. Nov. der Herzog in einer Urkunde die Rechte der


(  ...  ) damals verweilte der Papst nicht zu Benevent (Jaffé Reg. pontif.p. 735). Jahr und Tag und richtig in dem Chron. Danorum, praecip. Sialand.(Lang. II, 616) aufbewahrt. Denn das Datum VII. kalend. Julii" kann ich nicht mit Usinger (die dän. Annalen und Chroniken, Hannover 1861, p. 29) auf Grund der einzigen erhaltenen Handschrift der Vita Canuti, die "VII. kal. Junii" giebt, für einen Fehler halten, sondern umgekehrt; "VII. kalend. Junii ist ein Schreibfehler Dafür spricht nicht nur die ganze spätere Ueberlieferung sondern auch Saxos Worte p. 847; Rex omni nobilitate sub edicto Ringstadium evocata, circa solenne Joannis, quod in aestivo solstitio colitur, et parenti coelestes honores et filio regios celebraro constituit, und p. 848; Naves - ante feriam, quae Joannis censetur, participandae solennitatis gratia reversuras. Diese zeugen für den 25. Juni, aber nicht für den 26. Mai. Den 25. Juni selbst nennt Saxo nicht; die Angabe des Chron. Sialand. (und der Chronol. bei Langeb. II, 167, die auch VII. kal. Julii giebt) geht also nicht auf Saxo zurück, sondern stammt (wenn auch nicht unmittelbar) wohl aus jener Transtalio. - Giesebrecht (III, 183, Anm. 3) setzt die Krönung des Knud (also auch die gleichzeitige Translation seines Großvaters, Saxo 852) ins Jahr 1169, um das Jahr 1170 für den angeblichen Zug nach Stettin (Saxo 866 scq.) zu gewinnen. Aber der Grund für diese der Translatio widerstrebende Annahme ist nicht stichhaltig. Knud war bei der Krönung nach Saxo - 852 septem annos natus, und nach p. 786 in demselben Jahre geboren, als sein Vater Waldemar das Concil besuchte,d. i. 1162; dies bestimmt Giesebrecht, die Krönung J. 1169 zu setzen. Indessen, fiel die Geburt des Prinzen gegen Ende des Jahres 1162 (Saxo erwähnt sie erst nach der Reise und Rückkehr vom Concil); so war er in der Mitte des Jahres 1170 immer noch nicht volle acht Jahre alt, sondern sieben. Der Zug der Dänen nach Stettin, welchen Saxo 866 seq. einschiebt, kann aber meines Erachtens nicht dahin gehören. Die Knytl. kennt ihn nicht, dafür aberbringt sie später Cap. 125 den Zug nach Burstaborg. Beide scheinen mir identisch mit dem in den Annal. Ryens. (Pertz, Scr. XVI, 403) zum Jahre 1176 erwähnten Zuge (1176 castrum Stittin a Danis obsessum est). Wenn Saxo als den Erfolg des Zuges p. 877 rühmt, daß fortan die Wenden Dänemark in Ruhe gelassen hätten, so kann er schon darum nicht ins Jahr 1170 fallen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 181 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

drei Bisthümer und ihre Hebungen 1 ). Damit gewann die ganze Organisation eine gewisse Einheit. Nur wurden Berno seine dreihundert Hufen mit denen nach dieser Urkunde jedes auch das Schweriner bereits ausgestattet war (dotauimus), hier noch nicht urkundlich zugewiesen; zu dieser feierlichen Handlung behielt sich der Herzog die Schweriner Kirchweihe vor. Die königliche Urkunde vom J.1154 hatte ihm gestattet, außer den drei wendischen Bistümern noch andere zu gründen, wenn er es für gut befände; der Herzog hatte aber, wie wir oben sahen, sein neu gewonnenes Vorpommern zu Schwerin gelegt; die Zahl der Bisthümer war damit geschlossen, der Umfang des Schweriner Sprengels festgestellt. Da nun Berno sich an den Papst, dem er anhing, nicht wenden konnte, so begab er sich persönlich zum Kaiser nach Frankfurt und empfing daselbst im Anfange des Januars 1170 2 ) die Confirmation seines Sprengels. Natürlich ist diese Urkunde ihrem ganzen Inhalte nach mit voller Zustimmung Herzog Heinrichs gegeben; dieser war selbst in Frankfurt anwesend 3 ).

Den ersten Theil dieses Privilegiums haben wir wiederholt besprochen; er enthält eine kurze Uebersicht über Bernos unermüdliche und gesegnete Thätigkeit. Der Kaiser preist am Schlusse desselben Gott dafür, daß er seine Kirche und das römische Reich durch die Bekehrung so vieler Völker erhöhet hatte. In dem zweiten Theile bestimmt er dann den Umfang des Sprengels und unterscheidet in diesem drei Gruppen von Landschaften: 1. die Burgen Meklenburg, Schwerin, Euthin (Neukloster), Kissin mit allen dazu gehörenden Dörfern, jedoch die Länder Pöl und Brezen ausgenommen (von denen das erstere an das Bisthum Lübek, das zweite an das Bisthum Ratzeburg gekommen war). Auch Parchim, Eutin Quetzin) und Malchow zählt Friedrich noch zur ersten Abtheilung : sie enthält das obotritische, jetzt unter Pribislav und den Grafen von Schwerin getheilte Land. Die 2. Gruppe umfaßt Demmin mit den Ländern Tolenze, Plote, Losize


1) Das Ratzeburger Original, dem wir folgen, ist gedruckt bei v. Westphalen II, 2042. Das in Oldenburg aufbewahrte Original hat dat Actum 1170 Leverkus I, p. 12). S. oben S. 92, Anm. 1.
2) Lisch, Mekl. Urk. III, Nr. 1.
3) "Berno Zwercinensis episcopus, Heinricus dux Bawarie et Saxonie" stehen als Zeugen en in der kaiserlichen Urkunde bei Scheidt, "Vom Adel" 561, welche auch wie die Schweriner das Datum: Frankfurt, V, nonas Januarii trägt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 182 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

(Loiz), Tribsees, Circipanien und den dazu gehörigen Dörfern; - dies sind die zum Schweriner Sprengel gelegten Lande der pommerschen Fürsten. Drittens aber fügt der Kaiser zu den Gebieten des Bisthums auch noch das Land der Rujaner, so weit es z des Herzogs von Sachsen 1 ) gehört. Am Schlusse nimmt der Kaiser noch "die Fürsten jenes Landes (d. h. des Wendenlandes) in die Gnadenfülle und den Schutz seiner Majestät auf, damit sie desto freier in der Gründung von Klöstern und in der Erbauung von Kirchen und in allem andern, was zum Dienste des wahren Gottes gehört, dem Herrn dienen können". Er ermahnt aber zugleich "die Fürsten und Herren des Landes (principes et maiores terrae), weil sie in die Gnade des Kaisers und in den Stand der Fürsten seines Landes aufgenommen seien, diesen im Dienste Gottes nicht ungleich zu werden, sondern nach der Sitte aller Christen ihre Zehnten ohne alle Ausnahme Gott treu zu zahlen 2 ), Räubereien und Raubzüge zu verhüten und mit den christlichen Nachbaren Frieden zu halten, damit sie Christus, der wahre Friede, nach diesem glücklich ins Land des Friedens und des ewigen Lichtes führen möge".

Wir sehen hier von der Bedeutung dieser Urkunde in Bezug auf das neue Verhältniß der Wendenfürsten zum Reiche ab, und verweisen, was die Sprengelgrenzen angeht, auf das 12. Capitel. Hervorzuheben ist aber, daß der Kaiser dem Herzoge politische, dem Bischofe kirchliche Ansprüche auf das Rujanerland, wenn auch nur auf einen Theil desselben, zuerkennt 3 ).

Die Rujaner waren übrigens den Dänen geneigt. Sie äußerten nicht nur kein Verlangen nach einer Verbindung mit


1) Terram etiam Ruyanorum de ditione ducis Saxognie terminis episcopatus sui (Bernonis) addicimus.
2) psos etiam principes et maiores terre attentius monitos esse volumus, vt, quia in gratiam nostri et honorom principum terre nostre recepti sunt, ipsis inpares in cultu dei non existant, sed more omnium christianorum decimas suas nullo excepto deo fideliter persoluant etc.
3) Es sei hier im Voraus bemerkt, daß damals das vorpommersche Land noch ganz zu Pommern, nicht schon theilweise zu Rügen gehörte. Denn noch zwischen 1171 (als der Herzog dem Bisthum Schwerin die Dotationsurkunde ausstellte) und 1178 (in welchem Jahre Papst Alexander die Besitzungen des Stifts confirmirte) schenkte Kasimar dem Bischof Berno das Land Pütte bei Stralsund und ein Dorf im Lande Barth, und nach 1178 fügte Kasimar noch ein Dorf im Lande Barth hinzu.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 183 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den Pommern, sondern leisteten dem Könige Waldemar auch die Heerfolge, als dieser im Jahre 1170 nach langem Zögern endlich zum Angriffskriege gegen die Pommern überging. Der Streifzug der Dänen traf zunächst die Insel Wollin; die Umgegend der gleichnamigen Burg wurde verheert. Von einer Belagerung Camins aber mußten sie abstehen; und auf dem Rückwege wurden sie von den beiden pommerschen Fürsten in der Divenow so eingeschlossen, daß nur Absalon mit seiner Entschlossenheit und Klugheit sie rettete und schließlich noch die militärische Ueberlegenheit der Dänen bewies 1 ).

Noch hatte Waldemar des Herzogs Lande selbst nicht angegriffen, auch Heinrich hatte mit seinen Sachsen noch nicht geradezu gegen den König gekämpft, wohl aber den Pommern Bogenschützen (wie es scheint, nur wenige) zu Hülfe gesandt 2 ). Im Frühling 1171 machte jedoch des Königs Sohn Christoph zuerst allein, dann aber in Gemeinschaft mit Absalon und dem aus Jerusalem heimgekehrten Erzbischof Eskill, die ihm die seeländischen und schonischen Schiffe zuführten, und mit Rujanern einen neuen Zug nach Oldenburg in Wagrien 3 ). Die Burg fanden sie verlassen; die Einwohner des Ortes hatten sich in die Kirche vor der Burg mit aller Habe geflüchtet. Die Dänen ließen diese unversehrt; es gelang ihnen aber nicht weit davon, die wendische und sächsische Mannschaft, die unter den angesehenen Holsteinern Marquard und Horn sich ihnen entgegenstellte, zu umgehen und in die Flucht zu treiben, so daß sie mit großer Beute das Gestade erreichten.

Der Herzog war in Baiern; seine Vasallen hatten aber unterdessen schon ein Heer zusammengezogen. Guncelin von Schwerin, der tapferste unter ihnen, rieth zu einem Seezuge gegen Absalon, und als dieser Vorschlag von den anderen verworfen ward, zu einem Angriffe auf Schleswig, während die Dänen noch auf der See wären. Dagegen aber sprach der Graf Bernhard von Ratzeburg, weil er selbst dort ein Lehn hätte und Schleswig von zahlreichen Vertheidigern geschützt sein würde. Und der Graf Heinrich, der damals Holstein verwaltete und den abwesenden Herzog vertrat, äußerte: die Hölle verdiene, wer mit dem Blute der Dänen, die doch nur aus Vaterlandsliebe und zur Abwehr gegen die abscheulichsten Freibeuter den Krieg angefangen hätten, seine Hände besudeln wolle. Da rieth Guncelin, zu unterhandeln, und schloß mit


1) Saxo 856, 866. Knytl. 124.
2) Saxo 861.
3) Helm. II, 13. Saxo 878. Knytl. 124.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 184 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den Dänen einen Waffenstillstand bis zur Rückkehr des Herzogs ab 1 ).

Aber der Friede war damit noch nicht hergestellt. Die Wagrier folgten alsbald den Dänen und holten ihren Verlust zehnfach ein 2 ). Und der Waffenstillstand scheint auch nur die bei dem Abschlusse anwesenden Vasallen des Herzogs eingeschlossen zu haben, nicht alle wendischen Fürsten, wenigstens die Pommern nicht. Denn als die Seeländer mit ihrer Beute bei Falster 3 ) den König Waldemar und seine jütische Flotte aufsuchten, murrten die Jüten neidisch, daß jene alle Beute hätten, sie selbst nichts bekämen. Und um sie zu befriedigen, unternahm der König mit Absalon gemeinschaftlich einen Streifzug nach Circipanien. Unter unsäglichen Mühen überwanden die Dänen das Trebelmoor und eroberten die im Teterower See belegene Burg, in welcher "Otimar" (richtiger wohl Kotimar genannt) 4 ) Burgherr war. Die Männer wurden getödtet, die Weiber gefangen fortgeführt. Otimar selbst fand Gnade vor Waldemar.

Der oben erwähnte Waffenstillstand bildete übrigens doch eine Vorbereitung auf den Frieden. Die Dänen hatten unter den Einfällen der Wenden unsäglich gelitten; ihre Rachezüge schreckten diese nicht zurück, vielmehr verachteten sie die Angriffe der Dänen und fanden eine Freude daran, mit ihnen zu kämpfen. Sie fürchteten nur Einen, das war Herzog Heinrich; wie dessen Wort genügte, um sie in den Krieg zu treiben, so konnte er ihnen auch den Frieden gebieten, und sie gehorchten 5 ). An ihn wandte sich daher der König durch eine Gesandtschaft und bat um eine vertrauliche Unterredung an der Eider. Heinrich gewährte sie und begegnete Waldemar auf der Eiderbrücke am Johannistage 1171. Im Gefühle seines Glückes und seiner Macht verlangte und erhielt der Herzog auch in der Etikette Gleichstellung mit dem Könige; Waldemar bewies sich


1) Saxo 882, 883.
2) Helm. II, 13.
3) Am Vorgebirge Geitisey (Gedserodde). Knytl. 124.
4) Mekl. Annalen S. 126, 127, und Lisch, Jahrb. XXV, 181 f. Wir kommen weiter unter im 16. Capitel darauf zurück. Vgl. über die Fahrt Waldemars Saxo p. 884 f. (Jahrb. XXV, 189 f. in Uebersetzung) mit den ausführlichen Erläuterungen von Lisch. Helmold II, 13 erwähnt diesen Zug nach Circipanien unmittelbar vor der Fahrt Christophs und Absalons nach Wagrien; die ausführlichen und übereinstimmenden Berichte Saxos und der Knytl. verdienen aber ohne Zweifel den Vorzug.
5) Helm. II, 13.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 185 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

in allem äußerst nachgiebig 1 ). Die Bedingungen des Friedens, der hier zu Stande kam, verschweigt Saxo Grammaticus; - sie waren auch für sein Vaterland wenig ehrenvoll; aber Helmold hat sie uns überliefert. Nämlich Waldemar erkannte dem Herzog die Hälfte des Tributs und der Geißel zu, welche die Rujaner gegeben hatten, und einen gebührenden Antheil (aequam portionem) am Tempelschatz. Dafür ward aber auch das Freundschaftsbündniß erneuert, und den Wenden die fernere Befehdung der Dänen untersagt. Um dies gute Verhältniß zu befestigen, erbat sich der König für seinen Thronfolger Knud, der nunmehr erst das achte Jahr zurückgelegt hatte, die Tochter des Herzogs, welche seit dem Tode Friedrichs von Rothenburg († 1167) Witwe war, zur Gemahlin; und Heinrich der Löwe ging darauf ein.

Die Friedensbedingungen wurden nach Helmolds Angabe auch ausgeführt: der Herzog sandte seine Boten mit des Königs Boten ins Land der Ranen, und diese dienten dem dem Herzog mit Tribut. Die Wenden aber sahen scheel zu dem Bündnisse der mächtigen Fürsten, welches Dänemark ihren Angriffen verschloß. Hörte die Seeräuberei auch nicht sofort ganz auf 2 ), so rühmt Helmold doch die Sicherheit des Verkehrs auf der See.

Auch das Wendenland gelangte damit zum äußeren Frieden, wenn auch nicht ganz zur Ruhe im Innern. Mit großer Freude erzählt uns Helmold (und schließt damit sein Buch), daß das ganze Land von der Eider bis Schwerin, früher so voll Gefahren und fast eine Einöde, jetzt nach Gottes Fügung gleichsam eine sächsische Colonie geworden sei, in welcher Städte und Festen erbauet würden und die Zahl der Kirchen und der Diener Christi sich vervielfältigte. "Auch Pribislav", fährt Helmold fort, "stand ab von der hartnäckigen, langjährigen Empörung" (!), und in der Ueberzeugung, daß es ihm nicht nütze, wider den Stachel zu lecken, saß er stille und begnügte sich mit dem ihm verbliebenen Landestheile, bauete die Burgen Meklenburg, Ilow und Rostock auf und siedelte in den Bezirken derselben Wendenschaaren an. Und weil "wendische Räuber"


1) Helm. II, 14. Saxo 887. Saxos Ausdruck "Postera aestate" ist etwas schief; es war der Sommer nach dem Frühling 1171, in dem die Dänen die Züge nach Wagrien und Circipanien machten, nicht erst der Sommer des Jahres 1172. Denn in diesem letzteren war Heinrich längst auf der Wallfahrt. Helmold nennt den Johannistag.
2) Saxo 888 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 186 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Deutschen, welche in Schwerin und dem dazu gehörigen Gebiete wohnten, beunruhigten, so gab der Befehlshaber der Burg, Guncelin, ein tapferer Mann und des Herzogs Vasall, den Seinen die Weisung, daß sie "alle Wenden, die von ihnen außerhalb der Straßen angetroffen würden, ohne einen genügenden Grund dafür angeben zu können, ergreifen und sofort erhängen sollten. Auf alle mögliche Weise steuerte man den Diebereien und Raubzügen der Wenden".

Wir wollen hier nicht bei der Ungerechtigkeit des Urtheils verweilen, mit welcher Helmold den Pribislav einen hartnäckigen Rebellen schilt und die Wenden, welche um ihre Wohnsitze noch mit den eindringenden Deutschen rangen, als "Räuber" bezeichnet; denn das furchtbare. Gericht, welches ein Jahrhnudert früher die Wenden durch ihren Abfall vom Christenthume und durch ihre Empörung gegen ihren Fürsten Gottschalk, und später deren Nachkommen durch die hartnäckige und grausame Befehdung ihrer chriftlichen Nachbarvölker über das ganze Land gebracht hatten, stand dem sächsischen Geistlichen so lebhaft vor Augen, daß er die Härte und Ungerechtigkeit der sächsischen Eroberer und Einwanderer übersah. Dieser Kampf um Besitz und Recht zwischen den Wenden und den Deutschen hat auch noch lange sein Ende nicht erreicht, - Berno hat es gar nicht erlebt 1 ); aber dennoch führte der Vertrag im J. 11 7 1 nach so langen Kriegsjahren einen Zustand herbei, der alle Segnungen des Friedens verhieß und besonders der Mission außerordentlich günstig war. Von dieser Zeit, "wo jeder unter seinem Weinstocke und seinem Feigenbaume wohnte", bemerkt Arnold von Lübek (I, 1.), daß Evermod, Konrad und Berno aufs eifrigste bemüht waren, die junge Pflanzung der vom Herzog gegründeten Kirche mit Gottes Hülfe durch ihre Lehre zu bearbeiten und mit ihrem Thun zu befruchten. Das Bisthum Schwerin gelangte nun endlich zu seiner völligen Gestaltung.


1) Für die Ratzeburger Diöcese ist besonders das Zehntenregister bei Schröder, P. M. I, und bei Westphalen II, DipI. Race. I, am besten herausgeg. von Arndt) lehrreich; über die Schweriner Diöcese vgl. man die sorgfältigc Darstellung von F. Voll, Jahrb. XIII, S. 70 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 187 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Elftes Capitel.

Die Weihe des Domes zu Schwerin.

Der Herzog Heinrich von Sachsen befand sich im Jahre 1171, nachdem er mit Waldemar Frieden geschlossen hatte, auf der Höhe seiner Macht und seines Ansehens. Unter großen Anstrengungen, aber auch mit seltenem Glücke, das seine Zeitgenossen bewunderten, waren ihm alle seine Unternehmungen gelungen. Zu dem Herzogthume Sachsen hatte er auch das zweite, Baiern, gewonnen, durch ganz Deutschland erstreckte sich seine Macht und sein Ansehen. Und im Norden hatte er sein Herzogthum bis in Pommern hinein ausgedehnt, die Reichsgrenze bis an die Peenemündung erweitert. Die Wenden gehorchten ihm, sie hatten sich nach seinem Wunsche zum Christenthume bekehrt, er selbst hatte die drei Bisthümer gestiftet. Pribislav, der Bruder des einst als Geißel getödteten Wartislav, war aus einem gefürchteten Feinde des Herzogs ein Bewunderer seiner Größe und seiner Erfolge und sein bester Freund geworden 1 ). Er trat dadurch, daß sein Sohn, Heinrich Borwin, sich mit des Herzogs Tochter Mathilde vermählte, mit dem Letzteren in die engste verwandschaftliche Verbindung, Selbst die Dänen fürchteten des Herzogs Macht, Waldemar fügte sich seinen Wünschen. Und so drohend die Verschwörung der sächsischen Herren gegen Heinrich Anfangs auch erschienen war, sie war an seiner eigenen Festigkeit und an des Kaisers Gunst gescheitert. Nachdem er nun also so mannigfachen Gefahren entronnen war und solche Ruhe gewonnen hatte, bemerkt Abt Arnold von Lübek, glaubte er gleichsam einen rechten Hafen des Heils aufzusuchen, wenn er für seine Sünden das heilige Grab besuchte, um den Herrn an der Stätte anzubeten, die dessen Füße berührt hatten. Dazu traf der Herzog seit dem Sommer des Jahres 1171 seine Vorbereitungen und bestellte seine Angelegenheiten. Und hierin wird ein Grund mehr zu suchen sein, daß er eben jetzt bei einer feierlichen Gelegenheit das zuletzt gegründete Wendenbisthum, nämlich Schwerin, durch die Bewidmungsurkunde zum Abschluß, brachte.

Die Gemeinde der Deutschen und der aus den Wenden bereits dazu gesammelten Christen hatte natürlich auch seit dem


1) Arn. Lub. I, 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 188 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Jahre 1160 sich in einem Gebäude zum Gottesdienste versammelt. Wo diese Capelle gelegen haben mag, ob etwa in der Burg, oder vor derselben irgendwo auf dem Hügel, der jetzt die Domkirche trägt, ist unbekannt. Nun war aber bereits auch der Bau der Stiftskirche in Angriff genommen; ohne Zweifel dort, wo der Dom auch heute noch steht; denn wer möchte die Hauptkirche des Stiftes verlegt haben? Aber an dem heutigen Bau, der seine letzte Gestalt seit dem 14. Jahrhunderte erhalten hat, ist von dem ersten Bau im 12. Jahrhunderte keine Spur mehr zu sehen 1 ); denn die ältesten Reste, an der Westseite des Thurmes und an der Südseite desselben, gehören dem Bau an, den der Bischof Wilhelm am Bitustag 1248 oder 1249 2 ) weihete. Vermuthlich begnügte sich der einfache Cistercienser Berno ebenso, wie 1163 die Lübeker Geistlichkeit 3 ), der doch in der aufblühenden Handelsstadt mehr


1) Vgl. Lisch, Jahrb. XIX, 398 f. Nur möchte ich bezweifeln, daß im Schweriner Capitelsiegel (Jahrb. VIII, Lith. T. I, Fig 3) uns wirklich ein Bild der ältesten Schweriner Kirche erhalten ist. Der kostbare Kuppelbau auf dem Kreuze scheint mit zu der Dürftigkeit des Stiftes im Jahre 1171 wenig zu stimmen und der Einfacheit des ehemaligen Cisterciensermönches zu widersprechen. Da, wie ich unten zeigen werde, das Domcapitel erst später zu Stande kam, so mag dessen Siegel aus einer Zeit stammen, als man schon an einen Umbau oder an einen großartigeren Ausbau dachte, und etwa das Bild zeigen, welches der Phantasie baulustiger Domherren vorschwebte. Aber ausgeführt ist der Dombau in dieser Weise wohl schon deshalb nicht, weil der Geschmack sich unterdessen veränderte und der Rundbogenstil in die Spitzbogen=Construction überging. Von Rundbogen findet sich am Dome nichts weiter als der Rundbogenfries über der Thüre an der Westseite (die zum Thurme erhöhe ist); und die beiden dicht zusammengerückten Fenster über der Thüre erinnern noch an die romanische Bauweise. Doch haben die Fenster keine Rundbogen mehr gehabt, und vermuthlich an die Pforte an der Westseite nicht mehr. So viel man nämlich noch aus den Resten der Umrisse sehen kann, hatte diese Pforte dieselbe Gestalt wie die ehemalig e Capellenöffnung an der Südseite des ietzigen Thurmes, deren noch ganz sichtbarer Umriß einen Spitzbogen aus der Uebergangszeit zeigt.
2) Daß Bischof Wilhelm am 15. Juni den Dom geweiht hat, sagt er selbst in der Urkunde vom 21. August 1249 (Jahrb. XX, 254). Daß dies gerade 1248, nicht 1249 geschehen sei, ist nur Hederichs Vermuthung. Er hat für seine Angaben außer der erwähnten Urkunde keine Quelle gehabt; und die übereinstimmende Notiz in dem Visitationsbuche vom J. 1625 (Jahrb. XX, 237) ist nur aus Hederichs Chronik entnommen. Der Ablaß des Erzbischofs von Cöln (der soeben den Bau seines Domes begann) für unsere Domkirche war vom Jahre 1249. (Clandrian).
3) Annal. Palidens. 1163 (Pertz, Scr. XVI, 92): Heinricus dux in Liubike congregationem clericorum instituit. Ecclesiam inibi ex lignis factam in honore sancte Marie sanctique Nicolai dedicari fecit.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 189 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Mittel zu Gebote standen, vorerst mit einem Holzbau. Zu der Weihe des Gotteshauses,die am 9. September 1171 Statt fand, versammelten sich ebenso viel Herrn, als (nach S. 141) an der Kirchweihe zu Theil nahmen, insbesondere fehlten der Erzbischof von Bremen und der Bischof Konrad von Lübek; dagegen stellte sich der Bischof Evermod von Ratzeburg ein. Ferner erschien Herzog Heinrich mit einem Gefolge von Geistlichen, von fünf Grafen, zwei Edlen und zahlreichen Ministerialen aus dem überelbischen Lande; und aus den Wendenlanden kam Fürst Kasimar von Demmin, der im August des vorigen Jahres auch der Kirchweihe zu Havelberg beigewohnt und damals seine Freude an kirchlichen Stiftungen durch eine reiche Schenkung von Grundbesitz für das künftige Kloster Broda bewiesen hatte, und dessen alter Bundesgenosse, der Fürst Pribislav. Es mochte das erste Mal sein, daß der Letztere Schwerin wieder sah, seitdem es seinem Hause entfremdet und dem neuen Ankömmling, dem Grafen Guncelin, verliehen war. Bei der Weihe der Stiftskirche trafen die ehemaligen Todfeinde, Herzog Heinrich und die Grafen Guncelin und Bernhard von Ratzeburg einerseits, Pribislav und Kasimar andererseits, als Zeugen der heiligen Handlung zusammen und bewiesen durch ihre Schenkungen an die Kirche ihre einmüthige Bereitwilligkeit, dieselbe zu fördern. Pribislav hatte erst jüngst das Kloster Doberan sehr reich ausgestattet; auch in der Bewidmung des Bisthums war er von allen Fürsten der freigebigste.

Ueber die Feierlichkeiten selbst und die unter dem Altare niedergelegten Reliquien erfahren wir nichts. Geweiht wurde die Kirche gleich der Ratzeburger Stiftskirche "zu Ehren unsers Herrn Jesu Christi und der heiligen Gottesmutter Maria und des heiligen Evangelisten Johannes". So sagt Herzog Heinrich in der Bewidmungsurkunde, die er "bei der Weihe dieser Kirche am 9. Septbr., im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1171" dem Bischof Berno verlieh, und die uns von dieser Feier und den dabei Anwesenden allein Kunde giebt. Wir kommen im 13. Capitel auf diese Bewidmung zurück.

Zwölftes Capitel

Die Sprengelgrenzen des Bisthums Schwerin.

Es wird nun an der Zeit sein, den Umfang des Bisthums so wie die Ausstattung und die Rechtsverhältnisse des=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 190 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

selben zu erörtern. Im allgemeinen kennen wir die Länder, welche Bernos kirchlicher Pflege befohlen waren, bereits aus der oben S. 181 besprochenen Bestätigungs=Urkunde des Kaisers Friedrich vom Jahre 1170; doch wird es zum besseren Verständnisse nöthig, zugleich auch die päpstlichen Confirmationsbullen zu berücksichtigen, insbesondere die Bulle des Papstes Alexander III., welche nach römischer Rechnung vom Jahre 1177 datirt, aber, wie wir sehen werden, erst im Frühlinge des Jahres 1178 ausgestellt ist und die Confirmation Urbans III. vom 23. Februar1186 1 ).

Die Bulle Cölestins III. vom 24. October 1191 und die Confirmation Kaiser Ottos IV. vom Jahre 1211 geben nur wenig neue Aufschlüsse.

Die westliche Sprengelgrenze ist in den Schweriner Bisthums=Urkunden überall sehr mangelhaft angegeben; doch ergiebt sie sich aus den Nachrichten über die Ausdehnung des benachbarten Bisthum Ratzeburg. Das Land Brezen wurde, wie wir S. 107 sahen, an Ratzeburg ausgetauscht, als das Meklenburgische Bisthum nach Schwerin verlegt werden sollte; dagegen trat Evermod das Land Schwerin ab. Aber leider sind die ältesten Grenzen dieser beiden Gebiete nicht ganz genau bekannt, und die späteren Bisthumsgrenzen entsprechen nicht völlig den Landesgrenzen. Nach der herzoglichen Urkunde vom Jahre 1167 sollte die Sprengelgrenze an der Ostsee bei dem "Wasser Wissemara" anheben, an bessen linkem Ufer (also im Ratzeburger Bisthume) später die Stadt Wismar gegründet wurde 2 ), und sich gegen Süden hinaufziehen zum "Wasser Stivina",d. h. zu dem sogenannten Schiffsgraben, der die Kluß=Mühle treibt, und an dem noch jetzt Stettin liegt 3 ).


1) 1185 heißt es im Original richtig; denn man schloß damals in Rom das Jahr erst mit dem 24. März. Wir sind hier in der Zeitbestimmung um so sicherer, da Urban III. erst am 25. Novbr. 1185 zum Papste gewählt ward. Jaffé, Reg. pontif. p. 855. - Die Confirmation Clemens III. vom 30. September 1189 ist als Wiederholung jener Urkunde Urbans für diese Untersuchung ohne Werth.
2) Die Zehnten vom rechten Ufer gehörten dem Schweriner Bischof und wurden später diesem von der Stadt abgekauft. S. Schröder, P. M. I, 764, 785, 1024.
3) Metenstorp - cum piscina, que fluit super Rodemolen siue superiorem Steuninam, quod molendinum situm est etc. 1321. Schröder, P. M. I, 994. - quatuor curias, videlicet Stauine, Metenstorp etc. 1353, Daselbst S. 1328.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 191 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Etwas unsicherer sind die Nächsten Angaben in der herzoglichen Urkunde. Die Grenze soll sich nämlich noch weiter aufwärts ziehen zum "Wasser Lusnusnizia" und dann aufwärts und wieder abwärts, so wie die Scheide zwischen dem Lande der Briezaner und dem der Schweriner läuft. Der nächste Punkt, welcher wieder bestimmt angegeben wird, ist erst der Zusammenfluß der Tersniza mit der Sude. Nun wissen wir aber, daß die Pfarren (und Kirchspiele) Beidendorf 1 ) und Dambeck 2 ) zum Ratzeburger Sprengel, Meklenburg, Hohen=Bicheln und Metetn zum Schweriner gehörten. Dürften wir nun die jetzigen Kirchspielgrenzen durchaus für ursprünglich halten, so würde die Bisthumsgrenze zwischen folgenden beiden Reihen von Dörfern hinlaufen, zwischen:

Martenstorf, Metelstorf, Schulenbrook, Rambow, Neu=, Gr=., Kl.=Stieten, Niendorf, Glashagen, Dambeck, Dalliendorf, Bobitz,
und: Steffin, Rosenthal, Karow, Meklenburg, Peterstorf, Fichtenhusen, Hoppenrade, Wendisch Rambow, Drispeth.

Indessen sind hier die Verhältnisse nicht ganz genau mehr die alten. Denn Klinen und Galanze, d. h. Kleinen und Gallentin, werden in den päpstlichen Urkunden von 1186 und 1189 3 ) von den "Dörfern im Lande Schwerin" getrennt und als im Lande Brezen belegen bezeichnet. Späterhin aber, im Jahre 1284, wurden beide Orte so angesehen, als hätten sie ursprünglich zur Grafschaft Schwerin gehört 4 ). Ferner ist das Kirchspiel Meklenburg wohl schwerlich schon Anfangs selbständig gewesen, sondern erst im Laufe der Zeit, aber vielleicht früh, von dem Kirchspiel Lübow abgezweigt. Aller Wahrscheinlichkeit nach bezeichnet das tiefe Thal, in welchem später der Abfluß des Schweriner Sees zur Ostsee hergestellt ist, die Grenze des alten Landes Brezen; diese ward aber dadurch verrückt, daß die beiden Dörfer Kleinen und Gallentin 1171 dem Bisthum Schwerin gegeben, und daß die später in der Einöde erbaueten deutschen Dörfer, wie Petersdorf und Fichtenhusen,ohne Rücksicht auf die alten Grenzen den Pfarren des Schwerinschen Sprengels beigelegt wurden.


1) Ratzeb. Zehnten Register.
2) Schröder, P. M. I, 985.
3) Statt Klinen nennt diese versehentlich Kluze; es ist das Original aber nicht mehr erhalten.
4) Lisch, Mekl, Urk. III, 111.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 192 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Weiterhin lag die Pfarre Eixen nach Isfrids Urkunde vom J. 1194 und nach dem Zehntenregister des Ratzeburg Stiftes im Lande Schwerin, aber im Bisthume Ratzeburg. Da wir nun aus dem Zehntenregister wissen, daß Friedrichshagen (früher Fredeberneshagen) in Brezen lag, und als dort (1264) eine Kirche gegründet ward, dieses ganze Kirchspiel ratzeburgisch wurde 1 ), so lief die Grenze der Bisthümer, wenn sie strenge nach den politischen Grenzen gezogen ward (was in der Gegend der "Hagen" übrigens die Ausdehnung der Wälder erschweren mochte), Anfangs zwischen folgenden beiden Reihen von Dörfern weiter:

zwischen: Harmshagen, Testorf, Rüting 2 ), Schildberg, Rambeel, Veelböken, Frauenmark, Vietlübbe, Dragun,
  und: Schönhof, Testorfer und Rüting 3 ) Steinfort, Wüstenmark, Webelsfelde, Mühlen=Eixen, Goddin, Gr. Eixen, Schönfeld, Drieberg.

Will man dagegen die später (1194) bekannte Sprengelgrenze bezeichnen, so sind die Ortschaften des Kirchspiels Eixen zu Ratzeburg zu ziehen, so daß sie zwischen folgenden Ortschaften liegt:

zwischen: Dalliendorf, Wendorf, Moltenow, Wendelstorf, Schönfeld, Dragun,
und: Meteln, Grevenhagen, Dalberg, Eramon, Drieberg.

Weiterhin wird die Grenze wieder sicherer, da die Länder Gadebusch und Wittenburg zu Ratzeburg gehörten und das Zehntenregister uns als ratzeburgisch die Pfarren Vietlübbe, Pokrent, Döbbersen und Parum (auch schon mit den meisten jetzt bei diesen eingepfarrten Dörfern) nennt. Die Kirchspiele Cramon, Gr, Brütz, Perlin 4 ) und Stralendorf lagen im alten Lande Schwerin. Danach gehörten

zum Bisthume Ratzeburg:
Dragun, Bendhof, Rosenow, Käselow, Bleese, Lützow, Gr. Renzow, Badow, Woez, Boddin, Kowahl, Dümmer;
zum Bisthum Schwerin:
Drieberg, Brüsewitz, Rosenberg, Rosenhagen, Neuhof, Bergfeld, Kl. Renzow, Söhring, Perlin, Dümmerstük.


1) Masch, Geschichte des Bisthums Ratzeburg 161.
2) Rutnik in terra Zuerin. Zehntenreg.
3) Indago Rutnik, que est in terra Brezen. Zehntenreg.
4) S. Bischof Brunwards Urkunde vom 31. März 1222 (Lisch, Mekl. Urk. III, p. 73). Daß nicht Daß nicht (mitSchröder) "Parchim", sondern "Parlin" zu lesen ist, ersieht man aus dem Ordin. Suerin.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 193 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Vom Ausflusse aus dem Dümmersee an bildete die Sude die Grenze bis zum Einflusse der Tersniza. Unter diesem Namen kennen wir hier anderweitig keinen Bach. Da aber das Kirchspiel Sülstorf mit Kraak und Moraas noch zum Lande Schwerin gehörte 1 ), dagegen das Kirchspiel Picher mit den Ortschaften Kuhstorf, Strohkirchen und Jasnitz im Ratzeburger Sprengel lag, so dürfen wir den bei Kuhstorf in die Sude fallenden Bach, der 1227 (vielleicht von dem daran gelegenen Orte gl. Namens) Jasniz genannt wird, gewiß für die Tersniza halten. Lüblow, Wöbbelin und Kl. Laasch liegen in dem Neustädter Kirchspiele, das von Alters her zum Bisthume Schwerin gehörte, Gr. Laasch aber machte einen Bestandtheil des ratzeburgischen Archidiaconats Eldena 2 ) aus. Die Heide und die Wälder bildeten hier die Grenze des Landes Schwerin und des gleichnamigen Bisthumes bis zur Elde. Wenn es in der Beschreibung der Schweriner Sprengelgrenze, welche Papst Urban III. 1186 - von Osten herum kommend - gegeben hat, heißt, daß dieselbe bei der "Burg Grabow" die Elde überschreiten soll, so ist das Burggebiet gemeint. Dieses selbst, so weit es am westlichen Eldeufer lag, gehörte zum Ratzeburger Bisthume.

Weiterhin wird die genaue Bestimmung der ursprünglichen Sprengelgrenze unmöglich, weil sie späterhin ganz verwischt ist. Kaiser Friedrich I. sprach nämlich 1170 dem Bischof Berno die Burggebiete Parchim und Quetzin zu, so weit sie sich zu beiden Seiten der Elde erstreckten. Dazu rechnete Bischof Brunward 1230 auch das Land Brenz 3 ); und wir dürfen noch weiter östlich auch die Ture (südlich von der Elde und westlich vom Plauer See) hinzufügen, weil der Fürst Pribislav von Parchim diese mitbesaß 4 ). Hier aber, am rechten Eldeufer, hatte der Bischof von Havelberg ältere Ansprüche. Denn in der Stiftungsurkunde König Ottos I. vom Jahre 946 war die Elde ausdrücklich als die Grenze seines Sprengels bezeichnet, und diese Grenzbestimmung wiederholte nicht nur König Konrad III. im Jahre 1150 5 ), sondern neun Jahre nach der an Berno ertheilten Confirmation sogar Kaiser Friedrich I. 6 ) selbst. Auch er bestätigte dem Havelberg=


1) 1227. Urk. in den Jahrb. I, 202 f.
2) Rudloff, Cod. dipl. p. 127.
3) Lisch, Mekl. Urk. III, S. 78.
4) Vgl. die Urk. vom J. 1247, Jahrb. XI, p. 238.
5) Riedel, Cod. dipl. Brand. I, Bd. 2, S. 438.
6) Riedel I, 2, S. 442: ab ortu uero fluuii, qui dicitur Aldea, ad occidentem, ubi idem fluuius influit in Albiam.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 194 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schen Sprengel die Grenze "von der Quelle des Eldeflusses westwärts bis zum Einfluß desselben in die Elbe". Die Folge war, daß nach einem längeren Proceß 1252 ein Vergleich geschlossen ward, wonach der Bischof von Schwerin sicher alle Kirchen im Süden der Elde unterhalb der Stadt Parchim, wahrscheinlich auch die östlich von dieser bis zum Plauer See hin belegenen an Havelberg abgeben mußte.

Derselbe Vergleich umfaßte auch die Kirchen im Müritzerlande 1 ). Kaiser Friedrich weist Berno 1170 ganz kurz das Gebiet der Burg Malchow zu; genauer heißt es in der päpstlichen Urkunde vom J. 1178, daß die Grenze des Schweriner Bisthums von Schwerin bis Vipperow (Vepro) gehe und weiter sich über (die Länder) Vipperow und Tolense erstrecke. Man darf nicht annehmen, daß das Land Vipperow (das spätere Land Röbel) hiedurch von Schwerin ausgeschlossen sein sollte (wie nachher in derselben Urkunde Groswin exclusive zu verstehen ist); denn das Land Vipperow war ein Bestandtheil des Müritzerlandes und wird in der Urkunde des Papstes Urban III. ausdrücklich dem Schweriner Bischof bestätigt; denn der Besuntwald (im Süden desselben) wird als Grenze bezeichnet. Das Müritzerland war aber 946 namentlich dem Bisthume Havelberg zugewiesen; und der Bischof Otto von Bamberg wollte in diesem nicht predigen, weil es zum Erzbisthume Magdeburg gehöre 2 ). Ganz lag es freilich nicht am rechten Ufer der Elde und der Seen, durch welche diese fließt; in sofern deckten sich die beiden Bestimmungen nicht völlig. Auch hatte Havelberg in früherer Zeit das Müritzland nie ganz in Besitz genommen; denn der Bischof von Oldenburg besaß Güter in "Moriz" 3 ). Nach dem Vergleiche vom Jahre 1252 kam dann das Land Vipperow (die Präpositur Röbel) an das Bisthum Havelberg zurück, das Land Malchow aber blieb mit allen übrigen Kirchen des Müritzlandes (im Lande Warne) bei Schwerin 4 ).

Weiter nordöstlich bestätigte Kaiser Friedrich 1170 dem Bischof Berno das Tollenserland, und 1179 dasselbe Land wieder dem Bisthum Havelberg, weil es auch in den früheren kaiserlichen Bestätigungen mitgenannt war 5 ). Das Re=


6) Mekl. Annalen S. 31.


1) Vgl. über dieses m. Mekl. Annalen p. 112 f.
2) per prouinciam ducis Henrici, que prouincia a Zuerin ex una parte usque Vepro pergit, a Vepro tendit per Muriz et Tolenze, perueniens usque Groswin et Penem fluuium.
3) Ebbo, vit. Otton. III, 4 ( Pertz, Scr. XII, 862).
4) Helm. I, 18 (Mekl. Ann. 62 ).S. oben S. 9.
5) S. Mekl. Annalen S. 133 a .
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 195 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

darierland aber ward Berno nicht zugewiesen, obwohl es dem pommerschen Fürsten Kasimar gehörte 1 ). Gewiß blieb dieses bei der Mark Albrechts des Bären, wie es seit dem 10. Jahrhunderte dazu gehört hatte 2 ); und eben weil es nicht zu Heinrichs Herzogthum Sachsen gezogen wurde, empfing es auch Berno nicht. Die Westgrenze und die Nordgrenze des Redarierlandes sollten deshalb nach den Urkunden des Bisthums Schwerin die Südostgrenze von Bernos Sprengel geworden sein; indessen durch die großen Schenkungen Kasimars an das Kloster Broda, welches unter dem Bisthume Havelberg stand, behielt das letztere festen Fuß im Lande Penzlin, und es hat sich hierin auch später behauptet 3 ).

Auch die an der Tollense mit dem Tollenserlande grenzenden Gebiete Plote und Mizerez 4 ) werden in den Urkunden gleichmäßig Havelberg 5 ) und Schwerin 6 ) zugelegt. Indessen auch das pommersche Bisthum hatte hier Ansprüche gewonnen; denn Innocenz II. hatte 1140 dem Bischof Adalbert u. a. die Burg Demmin mit den Dörfern und allem Zubehör bestätigt 7 ), also ohne Zweifel wenigstens das Land Plote. Bekanntlich ist es später dem Bisthume Camin ganz zugefallen.

Man könnte versucht sein, den Ausdruck "sich hinerstrekend bis Groswin und an den Peenefluß", den Alexander III, von dem Schweriner Bisthume braucht, so zu deuten, als ob auch Groswin, das zuerst dem Havelbergschen, dann aber 1140 auch dem pommerschen Sprengel einverleibt war, an Berno gegeben sei, obwohl der Bischof Adalbert von Wollin in diesem Lande, zu Stolpe, durch die Weihe des dortigen Klosters und einer Kirche sein Diöcesanrecht schon ausgeübt hatte 8 ). Dies wäre indessen ein Irrthum. Denn aus der Confirmation des Papstes Urban geht unzweideutig hervor, daß die Peene von ihrer Mündung, "von Wolgast an aufwärts bis Myzerech" die Sprengelgrenze bilden sollte. Stolpe verblieb also schon zu Bernos Zeit dem pommerschen Bischof, der das Kloster geweiht hatte. Uebrigens war auch das Land im Norden der Peene für Schwerin keine unbestrittene Erwerbung. Die


1) Nach den Brodaschen Urkunden.
2) Widuk. I, 36 (Mekl. Annal. S. 25).
3) Mekl. Annalen S. 133 a .
4) Mekl. Annalen S. 118, 119.
5) Schon 946, dann 1150 und 1479. Mekl. Annalen S. 31.
6) 1170 ist nur Plote genannt, beide Länder 1186.
7) Cod. Pom. dipl. I, Nr. 16.
8) 1153.Cod. Pom. dipl. Nr. 21.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 196 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Peene sollte freilich die Havelbergische Sprengelgrenze bilden; aber im Widerspruch mit dieser Bestimmung wurde auch das Land Wostroze (Wusterhausen) 1 ) schon 946 zu Havelberg gelegt. In König Konrads III. Bestätigungsurkunde ist dann auch noch Ziethen (Cithne) hinzugefügt, dies aber hat Kaiser Friedrich 1179 nicht mit aufgenommen. Bedenklicher war es jedenfalls, daß Papst Innocenz 1140 dem pommerschen Bisthume außer Demmin die Gebiete der Burgen Triebsees, Gützkow und Wolgast zugelegt und außer dem wendischen Bischofszins aus denselben noch aus dem "Markte Ziethen" eine Einnahne bestätigt hatte. Weil Herzog Heinrich auf Grund der königlichen Urkunde vom J. 1154 keinen Bischof, den er nicht investirte, in seinem Wendenlande haben wollte, wählten vermuthlich die ponmerschen Fürsten den Berno für diese Gegenden; es hing aber offenbar größtentheils von politischen Verhältnissen ab, ob er sie behielt. Von Wolgast an bildete die Ostseeküste bis zum Hafen Wismar hin die Grenze. Von den Ostseeinseln war, wie gesagt ist, PöI an das Bisthum Lübek gegeben; es fragt sich nur, wie es um Rügen stand.

Es ist bereits erwähnt worden, daß Kaiser Friedrich das Rujanerland 1170 so weit an Berno verlieh, als es unter der Hoheit des Herzogs von Sachsen stünde. Ein Jahr später, in dem Friedensschlusse vom 24. Juni 1171, gestand dann Waldemar seinem ehemaligen Gegner Heinrich die Hälfte alles Tributes von der Insel Rügen zu. Daß sie aber durch die Mitte der Insel selbst eine Grenzlinie gezogen hätten, davon lesen wir nichts, sondern vielmehr, daß ihre Boten mit einander den Tribut eintrieben. Nichts desto weniger aber, weil der Herzog mit dem Dänenkönig die Einkünfte von der Insel gemeinschaftlich bezog, bestätigte der Papst Alexander im J. 1178 dem Berno auch die Hälfte der Insel Rügen; und Urban III. nahm 1186 diesen Ausdruck in seine Urkunde für Schwerin hinüber. Dies wird der Grund sein, weshalb v. Spruner in seinem historischen Atlas (Kirchl. Verh, N. 2) die Grenze der Sprengel von Schwerin und Roeskilde durch Rügen, und zwar nordwärts von Bergen, gezogen hat. Es ist aber entschieden unrichtig. Denn daß Berno je in Rügen Diöcesanrechte ausgeübt hätte, ist durch nichts bezeugt; und nach ihm ist, so viel man weiß, niemals von Seiten der Bischöfe von Schwerin ein Anspruch auf einen Theil der Insel Rügen erhoben worden. Insbesondere aber hat das Kloster Gora (Bergen),welches v. Spruner als Schwerinisch bezeichnet,


1) Mekl. Annalen 115.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 197 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

niemals unter dem Bisthume Schwerin gestanden; von einem Roeskilder Bischof ist 1193 die Kirche geweiht, bei welcher sich dann das Cistercienser=Nonnenkloster erhob, und die Insel hat bis zur Reformation ganz zum Roeskilder Bisthume gehört. Merkwürdig ist es, wie der Abschnitt über Rügen schon in den ältesten Schweriner Bisthumsurkunden wechselt:

1170 sagt Kaiser Friedrich: Terram etiam Ruyanorum de ditione ducis Saxonie terminis episcopatus sui (Bernonis) adicimus.

1178 unterwirft Papst Alexander III. dem Berno alle Kirchen per prouinciam ducis Henrici, que prouincia - ipsam Ruiam insulam dimidiam includens peruenit usque ad hostium Pene.

1186 und 1189 wiederholen die Päpste Urban III. und Clemens III. die Bestimmung: Rugiam, ipsam insulam dimidiam includens.

1197 kehrt Papst Cölestin III. 1 ) zurück zu dem Ausdruck: Terram etiam Ruianam de ditione ducis Saxonie terminis tuis (Brunw.) adicimus.

1211 aber sagt Kaiser Otto IV. (nach der auf seines Vaters Namen gefälschten Dotations=Urkunde): Termini autem episcopatus (sc. Zwerinensis) et ducatus Saxonie versus Ruiam et Pomeraniam atque marchiam Brandenburgensem tendentes sub eodem limite claudi debent et comprehendi.

Die "terra Rugianorum", welche später einenTheil des Schweriner Bisthums ausmachte, ist das Land Triebsees u., welches demselben auch dann verblieb, als es Circipanien sogar ganz und einen großen Theil von Vorpommern, Mizerez und den bedeutendsten Theil des Tollenserlandes an das Caminer Bisthum abtreten mußte. - Doch eine Erörterung dieser Verhältnisse würde uns zu weit von Bernos Zeit entfernen.

Dreizehntes Capitel.

Die Ausstattung des Bisthums Schwerin.

Nach der Sprengelgrenze haben wir zunächst die Ausstattung des Bisthums durch den Herzog Heinrich zu be=


1) In der noch ungedruckten Confirmation des Bisthums Schwerin,d. d. 1197, Aug. 5.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 198 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

trachten 1 ). Maßgebend ist dabei für uns seine echte Urkunde vom 9. September 1171; die unechte, welche ohne Zweifel die Domherren zu Schwerin nach Bernos Tode auf des Herzogs Heinrich Namen gefälscht haben, um sich das Recht, ihre Bischöfe selbst zu wählen, damit zu erstreiten 2 ), hat natürlich nur insofern Werth, als sie uns Verhältnisse zur Zeit ihrer Entstehung erläutern kann. Die päpstlichen Confirmationen aber dürfen wir, weil sie gewiß auf Bernos Angaben hin ausgestellt sind, nicht außer Acht lassen; denn sie hellen uns mehr als einen dunklen Abschnitt der herzoglichen Urkunde auf 3 ).

Der Herzog bemerkt im Eingange, daß er das Bisthum Schwerin mit 300 Hufen ausgestattet habe, und mit zwei Dörfern und zwei Höfen seines Allodiums. Die beiden Dörfer, welche er von seinem Eigengute schenkte, waren "Borist" im Sadelband, welches jetzt nicht mehr existirt, aber nach dem Ratzeburger Zehntenregister im lauenburgischen Kirchspiele Lütow lag, und "Virichim", das nach den päpstlichen Urkunden jenseit der Elbe zu suchen, bisher aber nicht aufgefunden ist. Die beiden Höfe lagen zu Todendorp, welches wir in dem heutigen Tatendorf bei Ebstorf wiedererkennen 4 ).


1) Eine Uebersicht hat Lisch dem 3. Bande seiner Mekl. Urk. vorangeschickt und die Angaben der verschiedenen Fundationsurkunden tabellarisch zusammengestellt.
2) Daß die Urkunde aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stammt, beweisen die Schriftzüge. "Liberam electionem in episcopum" hatte nicht einmal der Papst Cölestin III. 1191 (Lisch, Mekl. Urk. III. 48) den Domherren bestätigt; hätten sie dies Recht urkundlich zu erweisen vermocht, so würde der Papst es ihnen nicht genommen haben.
3) Indessen kann die Bulle Cölestins III. vom J. 1197 hier nicht wohl in Betracht kommen; die einzige erhaltene Abschrift (aus dem vorigen Jahrhunderte) enthält zum Theil dieselben Interpolationen, welche Lisch aus ganz jungen Abschriften der Dotationsurkunde mitgetheilt hat.
4) Die über Virchim im Jahrb. XXV, S. 145, mitgetheilten Vermuthungen scheinen mir nicht zutreffend. Was der Freiherr von Hammerstein von Tatendorf bemerkt, daß nämlich von zwei Höfen daselbst einer 1267 im Eigenthume der Grafen Wölpe war, scheint mir nicht gegen unsere Vermuthung zu sprechen; denn das nach 1211 Todendorp in den Schweriner Urkunden gar nicht mehr vorkommt, wird sich am besten daraus erklären, daß das Capitel die Höfe daselbst bald veräußerte, vielleicht weil sie gar zu ferne lagen. Aus demselben Grunde wird auch Naulitz bei Lüchow, welches das Capitel 1191 besaß, an die Grafen von Schwerin übergegangen sein (Jahrb. XXV, 145); aber der Schiffszoll bei Plote, welcher nach v. Hammerstein zu "Plate bei Lüchow, auf der schiffbaren Jeetze" erhoben sein soll, ist vielmehr, wie sich weiter unten zeigen wird, nach Plate a. d. Stör bei Schwerin zu setzen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 199 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

In Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg (S. 71) ist darauf aufmerksam gemacht, "daß Heinrich der Löwe den durch ihn diesseits der Elbe errichteten drei Bisthümern, neben den Besitzungen in ihren Kirchensprengeln, noch außerhalb derselben, und zwar sogar auf dem linken Elbufer, Güter anwies", und die Ansicht ausgesprochen, daß dies "gewiß nicht aus Mangel von Besitzungen herrührte, worüber der Herzog auf dem rechten Elbufer verfügen konnte, sondern wohl politischen Zwecken zuzuschreiben ist". Aber in Bezug auf seine Schenkungen an das Schweriner Domcapitel (denn dieses, nicht der Bischof, erhielt sie nach des Herzogs eigener Bestimmung) spricht sich Heinrich doch in anderem Sinne aus: zwei Drittel der Einkünfte sollen, und zwar das eine an die Domherren und das zweite an die Armen, bei seinem Jahrbegängniß vertheilt werden, das letzte Drittel sollen die Domherren beim Kirchweihfeste empfangen. Also zu keinen politischen Zwecken wurden diese Schenkungen gemacht, sondern nur, um die Erinnerung an den Stifter und an die Stiftung des Bisthums wach zu halten. Daß der Herzog dazu sich nicht erst ein Lehn zurückgeben ließ, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung.

Dagegen waren die eigentlichen Stiftsgüter, die dreihundert Hufen, mit denen das Bisthum ausgestattet ward, allesammt bisher Lehen gewesen, welche der Graf zu Schwerin und die wendischen Fürsten vom Herzoge gehabt, aber dem Bischofe und dem Capitel zu Schwerin vor dem Herzoge aufgelassen hatten 1 ).

Während die Aufzählung der zerstreuten Güter des Schwerinschen Stiftes in der herzoglichen Urkunde nicht topographisch geordnet ist, sind sie in der ersten päpstlichen nach den Gebern aufgezählt. Die Besitzungen jenseit der Elbe und in der Grafschaft Schwerin werden zuerst, und zwar als Gaben des Herzogs bezeichnet, und ihnen die Güter "vom Lande Pribislavs", die "mit voller Zustimmung desselben" gegeben sind, angeschlossen; endlich zuletzt folgt die Schenkung Kasimars.


1) Hec itaque omnia auctoritatis nostre munificentia sepe dicte ecclesie in usus episcopi et canonicorum ibidem deo seruientium Iibera donatione, interposita nimirum astipulatione eorum, quorum benefcia antea fuerunt, tradidimus et banno episcoporum, qui aderant, corroborari fecimus, heißt es in der echten Urkunde, in der unechten:cum pleno assensu et spontanea resignatione atque collaudatione eorum, quorum beneficia antea fuerunt etc.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 200 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Merkwürdig ist es, daß der Herzog den Besitz des Bisthums in der Stadt Schwerin selbst nicht erwähnt. Vielleicht befaßt er ihn aber mit dem Ausdrucke: "die Pfarre zu Schwerin mit allem Rechte", welche er dem Capitel zuweist. Der Papst Alexander führt "den Theil des Werders Shwerin" 1 ) auf, welcher "nach der Theilung des Herzogs selbst" der Kirche zugefallen sei; und Urban III. beschreibt ihn uns näher. Da sich als sicher annehmen läßt; daß der Herzog dem Bischofe bereits vor 1171 zum Kirchenbau und zu seiner Residenz einen Raum angewiesen hatte, so besprechen wir denselben schon hier. Nach der päpstlichen Urkunde vom J. 1186 schenkte der Herzog dem Bischof "denjenigen Theil der Stadt Schwerin, welcher sich vom Hause eines Fischers, Namens Suk, in gerader Richtung nach dem alten Begräbnißplatze hinzog, und über diesen hinaus bis auf die Schelfe, so daß noch die halbe Schelfe mit eingeschlossen war". Die letzte Bestimmung ist die schwierigste, besonders darum, weil auf der Schelfe der geistliche Besitz sich bald erweiterte, wie z. B.1238 der Graf von Schwerin nach einer Urkunde 14 Stätten auf der Schelfe zu Domhöfen abgetreten hat 2 ). In der Altstadt dagegen läßt sich die Grenze zwischen dem geistlichen und dem gräflichen Gebiete noch einigermaßen auffinden, weil uns glücklicherweise noch der Wortlaut des Vergleiches vorliegt, den Bischof Hermann I. 1284 mit dem Grafen Helmold über die Güter in der Grafschaft abschloß 3 ). Nach diesem Vertrage sollten auf der Altstadt die Grundstücke "vom Eingange der Stadt, zur linken Seite vom Schmiedethore, bis zum Graben bei dem Haufe eines Johann von Cöln zu den Domherrenhöfen gehören", und ferner "der ganze durch eine Linie, welche vom Haufe des Domherrn Adam, das früher dem Dechanten zugehört hatte, dann längs der Straße gegenüber, hinter Johann Frieses Haus, weiter in gerader Richiung auf den Hof des Vicars Rudolf Galerus lief und diesen einschloß, und durch


1) Pars insule Zverin, nicht zu verwechseln mit der "insula Zwerin adiacens". Diese Insel bei Schwerin wird in Alexanders Urkunde alia insula genannt, und die Lieps ist hier als St. Marien=Insel bezeichnet; doch ist dieser Name bekanntlich nicht in Aufnahme gekommen.
2) Clandrians Regesten bei Lisch, p. 87.
3) Die Urkunde des Bischofs hat Lisch, Mekl. Urk. III, S. 108, nach dem Original gegeben. Die correspondirende, mutatis mutandis gleichlautende Urkunde des Grafen ist lateinisch bei Schröder, P. M. II. im Anhange, und übersetzt daselbst I, S. 781 sehr ungenau niedergegeben.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 201 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

diese Straße und die Stadtmauer umgrenzte Raum". So viel ist hieraus klar, daß die Grenze der "Domfreiheit" wie man später sagte, hiernach vom Schmiedethore (am westlichen Ende der heutigen Schmiedestraße) sich längs der Schmiedestraße ostwärts zog; auch noch im 16. Jahrhunderte nahm das Domcapitel die Nordseite dieser Straße bis zum breiten Stein in Anspruch. Im 16. Jahrhunderte war übrigens zwischen der Stadt und dem Domcapitel nur über Häuser, die weiter ostwärts zwischen dem Markte und der Kirche lagen, Streit. Die "gegenüber" gelegene Straße in der Urkunde von 1284 ist wahrscheinlich die jetzige Königsstraße im Norden des Marktes, die also die östliche Grenze bilden sollte, doch so, daß das letzte (außer dem Dome) noch erhaltene geistliche Gebäude aus der bischöflichen Zeit, das jetzige "Hotel de Paris", mit in den geistlichen Besitz eingeschlossen war.

Während der bezeichnete Raum 1284 der Kirche verblieb, gab Bischof Hermann einen anderen Theil des ehemaligen Kirchengebietes dem Grafen zu Lehn. Von der Grenze dieses Theiles erfahren wir, daß sie anhob "bei dem H. Geist=Hause, wo früher das Haus eines Fischers, Namens Suk, gewesen war, und sich längs der gegenüberliegenden Straße und weiter über den Markt bis zum alten Begräbnißplatze hinzog". Was von dieser Grenze in der bezeichneten Richtung zur linken (bis zur Schmiedestraße hin) lag, das sollte fortan der Graf als bischöfliches Lehn besitzen. Wir treffen hier zwei Bestimmungen aus der Urkunde vom J. 1186 wieder und erfahren, daß auf der Stelle, wo Fischer Suk gewohnt hatte, jetzt das H. Geist=Hospital stand. Dieses ist nun aber noch nachzuweisen. Es heißt in dem Visitations=Protocolle, das gleich nach dem großen Brande im Jahre 1651 aufgenommen ward: "Vom Heiligen Geiste. Das Armenhauß, so leider Itzo "abgebrandt, hat alhie in der Stadt an der faulen gruben bey ",einem Vndt der Stadt Mauwern am andern Ende - "gelegen". Das Haus ward damals auch wieder aufgebaut und hat noch bis in unser Jahrhundert herein zum Armenhause gedient; es steht jetzt an der nordöstlichen Ecke des Durchschnittes der "faulen Grube" und der "engen Straße". Die "faule Grube" aber, welche früher ostwärts von diesem Hause hinlief, ist nach dem erwähnten Brande westlicher gelegt, so daß das ehemalige H. Geist=Haus seitdem nicht mehr zwischen der faulen Grube und der Stadtmauer (am jetzigen Fließgraben) liegt. Die Straße aber, welche queer davor oder gegenüber lag, kann nur die "Schusterstraße" gewesen sein, welche vor dem Brande im Jahre 1651 etwas weiter westlich

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 202 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

in der "Burgstraße" (jetzt Schloßstraße) begann, dann auf den jetzigen Durchschnittspunkt der heutigen "Schusterstraße" mit der ehemaligen "Zwergstraße" (die jetzt "enge Straße" genannt wird) hinlief und so in gerader Richtung auf die Mitte des damaligen Marktes mündete 1 ), der wenig mehr als das südöstliche Viertel des heutigen Marktes einnahm. Gelangte man in dieser Richtung auf der Nordseite des Marktes zu dem "alten Begräbnißplatze", so mußte dieser ostwärts vom Dome liegen, vielleicht östlich von der heutigen Königsstraße, um die jetzige "Domstraße" herum. Mit dem christlichen Kirchhofe wird man damals (1186) noch nicht gewechselt haben;

wir müssen uns unter dem "alten Begräbnißplatze" gewiß eine heidniche Begräbnißstätte denken. Der christliche Kirchhof lag ohne Zweifel, wie überall, damals noch um die Domkirche herum 2 ).

Außer diesem Grundbesitz des Bisthums fiel in der Stadt Schwerin der Domkirche, also dem Capitel, das unbeschränkte Parochialrecht zu; als die Nicolaikirche auf der Schelfe gebauet wurde, behielt das Capitel auch über diese das Parochialrecht 3 ), so daß kein Pfarrer ernannt ward.

An anderen Gütern in der Grafschaft Schwerim empfing das Domcapitel die beiden Dörfer Rampe und Hundorf, der Bischof den Schelfwerder (den "bei Schwerin belegenen Werder bis zum Bache", wie sich der Herzog ausdrückt, oder, den Werder hinter dem Moore, welches unmittelbar bei der Schelfe ist", wie es in der Urkunde Urbans III. heißt).

Die gefälschte Urkunde hat unter den anderen Einschaltungen auch noch die Bestimmung, daß der Herzog dem Bischofe "die Mühlenstätte und das Mühlenwasser im Norden der Stadt Schwerin" schenkte 4 ). Die echte Ur=


1) Diese topographischen Verhältnisse lassen sich klar ersehen aus Johann Wedels Karte zu seinem Meriorial über den Wiederaufbau der abgebrannten Stadt Schwerin vom J. 1651.
2) Der Raum hinter dem Dom blieb noch lange unbebaut. Wenigstens verkaufte das Dom=Capitel am St. Marcustage 1394 "H. Hinrich Wokenmanne, Vicario, vnd Johan Schonen, burgern zu Zwerin, semptlichen die wurdt, die belegen ist achter dem Chore vnd H. Blute zu Zwerin, vor 40 lud. Mark. Wan von einem ieden sein theil behawet, soll auß ieder wohnung nach ihrem tode ierlichß 2 Mark lub. zu ihren memorien entrichtet werden. (Clandrian).
3) Der erste "sacerdos sancti Nicolai", Arnold, kommt 1217, den 2. Juli vor. Lisch, Mekl. Urk. III, 60.
4) locum et aquam molendinarem in aquilonari parte ciuitatis Zwerin. Lisch p. 26.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 203 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

kunde enthält auch nicht die leiseste Andeutung davon; und dennoch darf man kaum glauben, daß die Domherren 1191, als Graf Guncelin I. allerdings nicht mehr unter den Lebenden war, aber doch noch viele Schweriner den frühesten Besitz des Bischofs kennen mußten, ohne eine factische Grundlage dem Bischofe diesen Besitz in der gefälschten Urkunde zuweisen konnten. Die erste anderweitige Nachricht über die "Bischofsmühle" haben wir in Papst Alexanders Urkunde vom Jahre 1178, indem dieser zwischen dem Grundbesitze zu Schwerin und dem Schelfwerder "eine Mühle" erwähnt. Die Urkunde Urbans III. sagt schon genauer: "eine im Norden der Stadt belegene Mühle". Nach beiden Confirmationen hatte Herzog Heinrich die Mühle an den Bischof geschenkt. Man beachte aber die Interpretation in der gefälschten Urkunde: "Mühlenstätte und Mühlenwasser", und man vergleiche damit dann die fernere Auslegung in Kaiser Ottos Privilegium vom J. 1211: "die Mühlenstätte und das Wasser bei Schwerin gegen Norden". Dieser Ausdruck mochte ursprünglich nur die Aue mit dem Abflusse in den Pfaffenteich bezeichnen sollen, den man zur Erhöhung des Wassers im Stadtgraben durch den "Spielthordamm" vom Ziegelsee absonderte; er war aber dehnbar genug, um später den Ziegelsee selbst einzuschließen 1 ).

Bei weitem die bedeutendsten Stiftsgüter lagen "im Lande Pribislavs". Hier empfing der Bischof schon nach der herzoglichen Urkunde das Land Bützow, die Insel Lieps bei Dobbin, sechs Dörfer im Lande Ilow und Goderac oder Godehardsdorf (Kessin) im Lande Kizin; dazu kamen noch ein Dorf im Müritzlande und ein Dorf im Lande Warnow. Das Capitel erhielt 4 Dörfer in Ilow und 30 Hufen im Lande Brezen.

Die Erläuterung dieser Angaben ist, auch wenn man die päpstliche Urkunde einsieht, nicht leicht. Indessen zeigt die Vergleichung der herzoglichen Urkunde und der späteren von 1191 und 1211 mit den Urkunden Urbans III. und Clemens III., daß die "30 Hufen in Brezin" in den Dörfern Kleinen und Gallentin lagen; und daß "die Insel bei Dobin", die mit den beiden Dörfern zusammen genannte "Libiz" (Lieps), dieselbe ist, welche damals "Marieninsel" genannt werden sollte, ersieht man aus der Urkunde Alexanders. Die späteren beweisen, daß dieser Name ebenso wenig durchdrang als viele andere deutsche. Für Goderac trat, wie wir S. 163 gesehen


1) Urkunde vom J. 1284 (Lisch, Mekl. Urk. III, 110, 111).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 204 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

haben statt dieses wendischen Namens nicht der deutsche Gotthardsdorf, sondern ein anderer wendischer, Kessin, ein.

Der Umfang des Landes Bützow ist nirgends genau angegeben; wir können ihn aber annähernd bezeichnen, wenn wir abrechnen, was allmählich zu dem ursprünglichen Gebiete durch eine Schenkung des Herzogs "mit voller Zustimmung Pribislavs" hinzukam. Nämlich schon 1178 bestätigte der Papst Alexander dem Bischof Berno "die Burg Bützow mit dem dazu gehörenden Lande und vier Dörfer in der Einöde Nohum, fünf andere Dörfer um Warin bis Glambike und jenseit der Nebel Wolchxa" (Wolken). 1181 bestätigte der Kaiser Friedrich 1 ) demselben Bischof Berno "alle jene Güter, welche sein Vetter, der vormalige Herzog "Heinrich, der Schweriner Kirche als das verliehen habe" "(contulit), "außerdem die Dörfer in Kixin, welche zu "Werle zu gehören pflegten, die derselbe vormalige Herzog mit Zustimmung Pribislavs zu Botissin, der Burg des "vorhin genannten Bischofs, gelegt habe"(contulit). Beide Bestimmungen decken sich nicht (denn in der ersten Urkunde ist von einer Erweiterung des Landes Bützow nach Westen, in der zweiten von einem Zuwachs im Osten die Rede); beide empfangen aber eine Erläuterung in der Urkunde des Papstes Urban. Dieser bestätigt dem Schweriner Bischofe nämlich "die Burg Bützow mit dem dazu gehörenden Lande und acht "Dörfer in (dem Lande) Meklenburg, welche Pribislav "mit allem Rechte an Bützow abgegeben hat (commutauit), "deren Namen diese sind: Nezebul (jetzt Nisbil), Warin, "Glambeke (Glambeck), Colenin (Göllin), zwei Namens "Mankemase (Maukmoos und ?), Lubitza (Labenz) und "Dargemezle (?), und alle Dörfer des Landes, welches "das neue genannt wird, die mit allem Rechte von Pribislav an Bützow abgegeben sind (commutatas), von Bützow zu beiden Seiten des Wassers, welches Nebel genannt wird, bis zum Lande, das Tribeden heißt, von Bützow aber stromaufwärts am Wasser, welches Warnow genannt wird, bis zu dem Orte, der Ztulp heißt, und das an Bützow anstoßende Land, Werle genannt, bis zu den Flüssen Tichmenzke und Zarnow, mit allem Rechte" 2 ). Der Papst Urban beschreibt in der ersten Hälfte offenbar dieselbe Vergrößerung der bischöflichen Besitzungen, welche auch sein Vorgänger meint; nur erscheinen hier anstatt der "Einöde Nohum" schon Dörfer, die


1) Lisch, Mekl. Urk. III, p. 37.
2) Jahrb. XXVI, 92.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 205 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nun wieder bezogen sein mochten. Der zweite Theil aber der Beschreibung des Papstes Urban betrifft die neue Schenkung im Lande Werle, dieselbe, welche der Kaiser 1181 "Dörfer in Kixin" (d. h. im Lande Kizin im weiteren Sinne, in welchem es auch Werle umfaßt) genannt hatte. Rücksichtlich des Ausdrucks ist aber zu bemerken, daß der Kaiser das Wort "conferre" braucht, der Papst dagegen die Formel "cum omni iure commutare", daß ferner der Kaiser als den Geber den Herzog Heinrich nennt und nur von einer Zustimmung Pribislavs spricht, der Papst dagegen die "Commutation" dem Pribislav direct zuschreibt. Wir werden uns demnach nicht täuschen, wenn wir uns den Sachverhalt so erklären, daß Pribislav bei den Schenkungen auf alles Recht an diesen Gütern verzichtete, indem er sie durch den Herzog dem Bischofe wieder verleihen ließ. Es sind aber zwei Schenkungen zu unterscheiden. Die erstere (etwa das Amt Warin umfassende) war bereits gemacht, als Berno 1178 die erste päpstliche Confirmation erbat. Die zweite, östliche, wird aber später, in Pribislavs letzte Lebenszeit fallen. Darum bedurfte sie nun noch einer Bestätigung; und diese gab 1181 eben der Kaiser. Uebrigens knüpfte sich an die östliche Erweiterung des Stiftslandes Bützow für Berno, wie es scheint, eine Bedingung. Wir würden gewisser reden können, wenn die ältesten Urkunden des Klosters Rühn noch erhalten wären. In den Regesten Clandrians nämlich, welche uns jene nun ersetzen müssen, lesen wir u. a. von "Brunwardi, Bischoffs zu Zwerin, "brieff, darin er berichtet, das sein Vorfar Berno ein Nonnencloster in Buzhiowe angefangen, aber wegen einfalß der Wenden vnd anderer Verhinderungen nicht volnbracht. Derwegen er solchs zu Rune zu wercke gerichtet vnd daß Closter mit nachfolgenden Dorffern vnd hebungen bewidmet ober dotiret hat etc. ." 1 ). Dies war übrigens keine freiwillige Stiftung Brunwards, sondern geboten durch einen Vertrag mit den Herren Nicolaus und Heinrich von Rostock (1232, März 27.) 2 ). Ein Revers des Bischofs ist nicht mehr vorhanden; aber von der Urkunde der beiden Fürsten hat uns Clandrian den Inhalt in folgenden Worten aufbewahrt: "Nicolaus vnd Hinricus, hern zu Rostogk, bekennen, das sie alle ihre recht, das sie mugen gehabt haben im lande Butessowe an Ackern, Holtzungen, Wassern, Diensten, Gerichten etc. ., in S. Marien=Kirchen zu Rostogk dem Bischoffe


1) Urk. vom 8. Juli 1233 (Clandrian, Protoc. fol. 237 b ).
2) Lisch, Mekl. Urk. III, 79.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 206 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zu Schwerin, H. Brunwardo, abgetreten vnd vbergeben haben, jedoch also, das in demselben lande noch ein Closter vor Canonicos oder vor Nonnen vffs new gebawet, vnd hundert "hufen darzu gelegt werden mugen". Daran schließt sich bei Clandrian noch eine genaue Beschreibung der Grenzen, in welcher aber die Namen Ztulp, Tichmenzcke und Zarnow nicht mehr vorkommen, vermuthlich weil die alten Grenzen verändert wurden.

So viel dürfen wir aus allen diesen Angaben entnehmen, daß das Land Bützow, wie es ursprünglich dem Bischofe von Schwerin geschenkt ward, die genannten 8 Dörfer im Westen (Warin u. s. w.) noch nicht mitumfaßte, und daß es ostwärts nicht über die Warnow hinüberreichte. 1178 aber hatte Berno hier schon das Dorf Wolken empfangen; und durch eine zweite Schenkung Pribislavs, welche derselbe zur Stiftung eines Nonnenklosters machte, erweiterte sich der bischöfliche Besitz zu beiden Seiten der Nebel, und zwar südwärts bis zu einem "Orte Ztulp", stromabwärts bis zu den "Flüssen Tichmenzeke und Zarnow", ostwärts aber bis zum "Lande Tribeden".

Auffallend ist nun, daß des Papstes Cölestin Confirmationsurkunde vom J. 1197, die auf Urbans Urkunde beruht und sie im Ganzen wiederholt, doch noch zwei Zusätze hat. Cölestin bestätigt nämlich nicht allein das "neue Land", welches von Pribislav mit allem Rechte zu Bützow abgegeben ist, von Bützow zu beiden Seiten des Wassers, welches Nebel genannt wird, bis zum Lande, welches Tribeden heißt", sondern auch noch das Land Tribeden selbst mit der Burg Bizdet. Und ferner heißt es weiter: "von Bützow aber an dem Wasser, welches Warnow heißt, aufwärts bis zu einem Orte, der Stulp genannt wird, und die Burg, welche Werle heißt, mit dem dazu gehörigen, auch Werle genannten Lande zu beiden Seiten des Wassers Warnow, mit allem Rechte 1 ). Man könnte zur Recht=


1) et omnes villas terre que dicitur Noua, cum omni iure in Butessowe commutatas a Prebizlao, a Butessowe in vtraque parte aque, que Nebula dicitur, vsque ad terram, que Tribeden vocatur, et ipsam terram Tribeden cum castro Bizdet; a Butessowe autem sursum versus aquam, que dicitur Warnowe, ad locum, qui Stulp nominatur, et castrum Werle dictum cum terra attinenti etiam Werle vocata ex utraque parte aque Warnowe cum omni iure. (Nachder einzigen bekannt gewordenen Abschrift in E.A. Rudloffs handschriftl. Diplomatar. Meclenb. im H.=Archive zu Schwerin).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 207 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fertigung des zweiten Zusatzes sagen, daß weit nördlich von der Burg Werle, bei Reez, ein Bach in die Warnow fällt, der noch heutiges Tages die Zarnow heißt, und daß, wenn bis an diese das Land Bützow erweitert wurde, allerdings die Burg Werle mit ihrem Zubehör zu demselben gekommen sein müßte. Sollte dies der richtige Sinn sein, so ist aber die Schenkung bis zu dieser Zarnow nie in den Besitz der Bischöfe von Schwerin gekommen. Indessen dünkt es auch schon an sich unglaublich, daß Pribislav zu einer Klosterstiftung ein "neues Land" geschenkt haben sollte, welches viel größer gewesen wäre, als das ganze Land Bützow. Man muß wohl vielmehr umgekehrt schließen, daß die Bekanntschaft mit dieser Zarnow einen späteren Fälscher zu jener Deutung und Interpolation verleitet hat. Der erste Zusatz "Land Tribeden mit Bizdet", ist aber (und das macht auch den zweiten über das Land Werle verdächtig) ohne allen Zweifel eine spätere Einschaltung, die vielleicht während des Streites um Circipanien gegen den Bischof von Camin gemacht wurde. Denn wenn das Land Tribeden und das Land Werle dem Bischofe wirklich gehört hätten, so würde Brunward sich 1211 vom Kaiser Otto den Besitz dieser beiden Länder auch ausdrücklich haben bestätigen lassen. Wir lesen aber in Ottos Urkunde nur "das ganze Land Bützow", nichts von Tribeben oder Werle. Auch später finden wir Werle oder Tribeden nie im Besitze des Schweriner Bischofs. In der erwähnten Grenzbestimmung vom J. 1232 wird gerade durch den Parumer, den Geetzer und den Lenzener See die Grenze gezogen, das Burggebiet Bisdede 1 ) bleibt also ausgeschlossen; und nach Urkunden vom October 1235 2 ) war das Land Bisdede ein Archidiaconat des Bisthums Camin, gehörte also sicher nicht zum Lande Bützow. Die Abschrift der Urkunde vom J. 1197 ist aber auch sonst von Fälschung nicht frei. Statt daß, wie wir bald sehen werden, der Bischof Berno von Schwerin nach den anderen Urkunden zuletzt "zwei Dörfer" bei Demmin besaß, weist diese Abschrift ihm "zwei Länder bei Demmin" zu, "Wozthroze (d. i. Wusterhausen, Usedom westlich gegenüber) 3 ) und Lositz" (Loitz) 4 )! Diese


1) Lisch, Jahrb. XII, 24, 453.
2) Jahrb. XII, 312 und 314.
3) Mekl. Annalen. 115 b .
4) duas etiam terras proe Dimin videlicet Woztbroze et Losiz dictas. - Die Urkunden vom J. 1186 und 1189, auf denen sie sonst beruht, geben: duas uillas prope Dimin: Wuteneke et aliam adiacentem. Und zum sicheren Beweise der Fäl= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 208 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Fälschungen kommen dann, freilich noch sinnloser, auch in Abschriften der Dotationsurkunde Herzog Heinrichs des Löwen, die aus dem 16 Jahrhunderte stammen, wieder zu Tage 1 ).

Die Südgrenze des vergrößerten Landes Bützow gegen das Land Warnow ward (1261) durch einen Vergleich genau bestimmt 2 ); sie sollte darnach, "wie es der Bischof Rodolfus von seinen Vorfahren gehöret", auch künftig zwischen Lutken Radum (Kl. Raden) und Warnow, Poppelstorp und Rosenow bezeichnet werden, und die Hälfte des Dorfes Lubbetscin (Lübzin) mit der Hälfte des Feldes bis an die Scheide Scampen und Boytin zum Lande Bützow gehören. Das feste Schloß Eikhof erbauete (vor 1318) Johann von Cernin mit Genehmigung Bischof Hermanns II. und Herrn Heinrichs von Meklenburg theils auf bischöflichem, theils auf fürstlichem Grund und Boden; als es später an Albrecht von Meklenburg kam, versprach dieser 1342 dem Bischofe Heinrich, daß, falls der Bischof nicht in 3 Jahren den Eikhof einlösete, er und seine Nachkommen denselben immer als Stiftslehn besitzen sollten.

Aber leider fehlt es uns an ähnlichen Nachrichten über die früheste Grenze des ältesten Landes Bützow, im Westen der Warnow. Denn der zuerst (1186) genannte, "Ort Ztulp" ist nicht mehr kenntlich. Ein Dorf scheint nicht gemeint zu sein; denn sonst würden wir statt locus doch wohl villa lesen. Eikelberg gehörte schon 1302 dem Johann von Cernin auf Eikhof; die Cernin hatten hier auch das Kirchlehn; und das ganze Dorf Labenz gehörte ihnen. Ob sie aber ursprünglich Eikelberg auch vom Bischofe zu Lehn genommen hatten (wie Labenz diesem seit Alters her gehörte) erfahren wir nicht. Mit dem Eikhof fielen "Ekelnberg", "Lubentze" und wahrscheinlich auch "Lase" an den Fürsten Albrecht. Die alte Grenze ist hier nicht mehr genau zu ermitteln.

Labenz, Mankmoos, Glambeck, Göllin gehörten schon zu dem Gebiete, welches erst nach 1171 zu Bützow hinzugelegt wurde; die ursprüngliche Grenze zog sich also östlich von diesen Dörfern gegen Norden. Ob sie dann aber so blieb, wie wir sie später, besonders seit 1232 kennen, ist zweifelhaft; doch wollen wir sie nach den Angaben des Vergleichs von diesem


(  ...  ) schung lesen wir in Kaiser Ottos Urkunde vom J. 1211: villam Wotenka prope Dymin cum aliis quator villis. Wie ungeschickt ist über dies der Ausdruck: zwei Länder bei einer Ortschaft !
1) Lisch, Mekl. Urk. III. S. 25. C.
2) Nach Clandrians Regesten, Jahrb. XI, 248.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 209 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Jahre 1 ), so weit es möglich ist, aufsuchen. Glücklicher Weise treten drei Seen noch jetzt kenntlich hervor, der "See Warin", der "See Duzcin" (der Tessiner See) und der "See Byalz" (d. i. der Belitzer See, jetzt Neukirchener See benannt). Auf den Wariner See folgt in der Grenzbeschreibung das "Wasser Tyepnizham", d. i. der Bach, welcher von NO. her aus der Gegend von Pennewit in den Wariner See geht; vielleicht erinnert der "Tennitzberg", östlich von dem Moore, noch an den alten Namen. Den "Bach Studieno" weiß ich nicht nachzuweisen; doch bezeichnet uns der nächste Name "die Moraß Guolenzke=Lugi" wohl die Richtung. Denn dies wird das Moor im NW. von Göllin sein (in der Richtung auf Lüdersdorf, das dem Bischofe nicht mehr gehörte). Bis hieher reichte etwa die Grenze des westlichen Theiles, den Pribislav von Meklenburg abnahm und zu Bützow legte. Wir kommen nun zu den Grenzen des ältesten Landes Bützow. Aber gleich die nächste Angabe, Sywanouf laz, ist wieder nicht mehr zu bestimmen. Desto deutlicher ist jedoch die Fortsetzung, das "Wasser Rozstrambounizha, als dasselb sich strecket vnd fleust in den See Duzcin, vnd ein Theil des Sees, so weit das Ufer daran gehet, mit aller Nutzung; vom See Duzcin ins bachlin Duznizham, als die laufft in den See Byalz, vnd desselben Sees Theil, so weit das Ufer sich daran erstrecket". Unter den beiden Namen Rozstrambounizha und Duznizha haben wir hier den einen Bach zu verstehen, der durch den Tessiner und Neukirchener See und dann weiter östlich bei Schwan in die Warnow fließt. Die Grenze bildete er aber nur bis zum Neukirchener See 2 ). - Die zahlreichen Bestimmungen, welche noch zwischen dem "See Byalz" und der "Warnow" namhaft gemacht werden, sind nicht mehr aufzufinden; später gehörten Horst und Passin noch zum Stiftslande von Schwerin, Selow, Friedrichshof und Kambs aber nicht mehr.

Beachtenswerth ist es, daß ostwärts von der Warnow bis zur Nebel, also innerhalb der letzten Schenkung Pribislavs,


1) S. Clandrians Regesten, in Lisch Mekl. Urk III, S. 79 f.
2) Daß wir uns nicht irren, geht daraus hervor, daß dieser Bach zwischen Gr. und Kl. Gischow hinfließt, das Bützower Landbuch aber vom J.1580 die Bemerkung enthält: "die Gischouwer Beke soll Fürstenthumb vnnd Bischthuem scheidenn, Bnnd soll der hoff Jenseit der bechenn. Im Fürstenthumb, das Dorff im bistumb belegenn seinn". Für Besitz in diesem Dorfe waren die v. Stralendorf auf dem Preensberge im 16. Jahrhunderte des Bischofs Lehnsmannen. - Ist diese Bach indentisch mit dem Flusse Tichmenzeck?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 210 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

in der Vertragsurkunde vom J. 1232 außer einem "vermaleten Eichenbaum" nur zwei Grenzbestimmungen genannt werden. Die Grenze war demnach jedenfalls nur kurz, sie umschloß gewiß auch 1232 nicht mehr als später, nämlich die beiden Feldmarken Wolken und Zepelin 1 ). Der größte Theil der zuletzt von Pribislav geschenkten Güter müßte hiernach auf der Südseite der Nebel gesucht werden. Dann ist aber freilich, wenn hier nicht 1232 ein anderweitiger Austausch Statt gefunden hat, anzunehmen, daß das Land Werle sich über die Nebel südwärts hinüber erstreckt hat. Und allerdings sind diese Gegenden westlich des Parumer, des Geetzer und des Lenzener Sees nicht mit den östlicheren zum Bisthume Camin gekommen, als dieses Circipanien gewann. Man könnte freilich einwenden, dies sei unterblieben, weil sie des Bischofs Stiftsgüter waren; aber auch Ruchow, Witzin und Raden, die zu den Letzteren nicht gehörten, verblieben damals bei dem Bisthume Schwerin, und sie beweisen uns, daß Circipaniens westliche Ausdehnung zu jener Zeit nicht bis an die Warnow und die Mildenitz gerechnet ward.

Fassen wir das Resultat unserer (keineswegs sehr befriedigenden Untersuchung über die älteste Ausdehnung des Landes Bützow kurz zusammen, so reichte es von der Warnow westwärts bis zu einer "Einöde Nohum", die sich im Westen von Eikhof in nördlicher Richtung bis Jabelitz hinzog; der südlichste Punkt ist an der Warnow, vielleicht Eikhof gegenüber zu suchen;


1) Soll man auch noch Oettelin zu der Schenkung Pribislavs rechnen? Nämlich 1290, April 17., sagt Bischof Hermann in einer Urkunde: "cum diIectus in Christo dominus Johannes decanus Swerinensis et archidiaconus in Plawe, necnon bone memorie quondam Gotfridus, laicus, fratres dicti Tribbowe, XXVII tremodia decimalis annone in villa Ottelin, quod castrense feudum fuit ab antiquo tempore, a nobis in solidum habuissent etc." Diese Menge Korns ist für Zehntkorn aus einem Dorfe ungewöhnlich groß und läßt vermuten, daß hier ein Besitz oder eine große Schenkung an den Bischof vorliegt. Aber wir seien nicht die geringste Spur von Gerichtsbarkeit des Bischofs oder andere Anzeichen seiner Hoheitsrechte in dieser Ortschaft. Die durch des Gottfried von Trebow Tod erledigten "bona decimalia in villa Othelyn", "XXVII videlicet tremodia", kaufte der Marschall des Bischofs, Engelbert, und dieser gab sie zu einer Vicarei an die Elisabeth=Stiftskirche zu Bützow (wie wir aus der Bestätigung des Schweriner Domcapitels vom J. 1287 ersehen). Die Vicarei erhob Bischof Ludolf 1337 zu einer Domherrn=Pfründe. Aber von Gerichtsbarkeit ist nirgends die Rede. In dem Bützower Landbuche von 1580 steht Oettelin auch nur unter den Dörfern, welche Zehnten zahlten, nicht unter denen, auf welche der Bischof noch sonst Ansprüche machte.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 211 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Nordgrenze ward vielleicht größtentheils durch den Bach gebildet, der durch den Tessiner See und den Neukirchener fließt; von dem letztgenannten See an aber zog sie sich etwas südlicher an die Warnow.

Noch schwieriger aber, als die Untersuchung über das Land Bützow, ist die Erörterung der Angaben über die geistlichen Güter im Lande Ilow. Zu den hier belegenen Besitzungen des Bischofs und des Schweriner Capitels kamen nach der Urkunde vom J. 1191 auch noch andere geistliche Güter, nämlich die Dörfer des Klosters Doberan, welche Heinrich Borwin schenkte. Die Germanisirung schritt hier dann rasch vor; auf den wendischen Feldmarken wurden deutsche Dörfer erbauet, und die wendischen Orte verschwanden zum Theil oder erhielten deutsche Namen.

In Bezug auf die Besitzungen des Schweriner Capitels im Lande Ilow: Biendorf, Moytin, Questin und Wischuer mit Zubehör ward bereits 1305 "wegen der Veränderung der Namen, mit denen einige von diesen ehemals benannt waren", ein Vergleich mit dem Fürsten Heinrich von Meklenburg (über die Gerichtsbarkeit) nöthig 1 ). Wir dürfen also wohl auf Nachsicht rechnen, wenn es uns jetzt noch weniger gelingt, die zehn Dörfer nachzuweisen, von denen Herzog Heinrich der Löwe 2 ) dem Bischofe Berno 6, dem Schweriner Capitel 4 schenkte. Erschwert wird ihre Entdeckung jedenfalls noch dadurch, daß schon in der ältesten Zeit Tausche vorgenommen sind. Nämlich der Herzog verlieh 1171 dem Bischofe folgende 6 Dörfer (zu deren Namen wir die abweichenden Formen hinzufügen, welche wir in der etwas späteren, gefälschten Urkunde finden): Antiqua Ylowe, Moyszledarsiz (Moizledarsiz), Pancouiz, Mentino (Mentyna), Quazutino (Quazutina), Gnesdiz.

Das Capitel empfing "mit aller Nutznießung und Zubehör" 4 Döfer: Gugulnosci, Jaztrowe, Niezta (Nyechita), Loixoy oder Loixoi (Livzchov).

Zu bemerken ist, daß in der falschen Urkunde nur im allgemeinen "vier Dörfer von den obengenannten 10 mit aller Nutznießung und Zubehör" für das Capitel bestimmt, diese aber nicht namhaft gemacht werden. Die drei nächsten


1) S. dessen Urk. bei Lisch: Mekl. Urk. III, S. 113 f.
2) "ad quem tempore fundacionis eiusdem ecclesie (sc. Zwerinensis) bona eadem (des Capitels) inter alia et iudicia super illis spectabant integraliter", heißt es in Bezug auf ihn in der Urkunde Herrn Heinrichs vom J. 1305.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 212 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

päpstlichen Urkunden enthalten die Namen der Dörfer in Ilow gar nicht, sondern nur ihre Anzahl. Dagegen führt Cölestin III. 1191 alle 10 Dörfer in Ilow wieder namentlich auf, aber

als bischöfliches Tafelgut:
    Moyszledarsiz, Gugulnosci, Jaztrove, Pancouiz, Gnesdiz, Liuzchoue;
als Capitelgut:
    Curiuiz, Mentina, Quazentin, Nistiz.

Statt "Alt Ilow" [im Gegensatz zu Neuburg Ilow so benannt] erscheint hier ein neuer Name "Curiuiz"; und Gugulnosci, Jaztroue und Liuzchoue sind an den Bischof gekommen, Mentina, Quazenin und Curiuiz dafür ans Capitel; nur Nistiz ist den Domherren 1191 allein noch von den Gütern, die ihnen Heinrich der Löwe verliehen hatte, verblieben. Gar merkwürdig ist aber, daß in Kaiser Ottos IV. beiden gleichlautenden 1 ) Confirmationen aus den Jahren 1209 und 1211 Anfangs alle 10 Dörfer in Ilow so auf gezählt sind, wie sie in der ihm vorgelegten gefälschten Dotationsurkunde geschrieben waren, nämlich: Moiszledarsiz, Gugulnozi, Jaztrowe, Niechita, Pancouiz, Gnesdiz, antiqua Ilow (!), Mentina, Quazentin und Liuschowe, daß nachher aber die 4 Capitelgüter noch namhaft gemacht werden: Nistiz, Coruitz (!), Mentina, Quazentin. Es werden also dieselben vier Capitelgüter genannt, die wir in des Papstes Clemens Urkunde lesen, aber merkwürdiger Weise einmal Alt Ilow und dann dafür Coruitz. Entweder muß also Curiviz (oder Corviz) ein anderer Name für Alt=Ilow sein (welches wir aber später niemals in geistlichem Besitze finden), oder man muß annehmen, daß in der kaiserlichen Kanzlei aus Mangel an Ortskenntniß ein Versehen begangen ist. Wir kommen weiter unten hierauf zurück.

Von den vier Capitelgütern kommt zunächst "Mentyna" in dieser Form nur noch einmal, so viel ich weiß, wieder vor. Das Kloster "Neukloster" verglich sich nämlich am 3. September 1248 mit dem Bischofe Wilhelm und dem Domcapitel zu Schwerin wegen Zehnten, quittirte bei diesem Vertrage über die 200 Mark, die das Kloster an den Bischof Dietrich geliehen hatte, und "gab derselben Kirche im Dorfe Mentyn 2 Hufen frei" (dimisit) 2 ), die das Capitel also wohl


1) Das bezeugt Clandrian in seinen Regesten (Lisch, Mekl. Urk. III, p. 58).
2) Lisch, Mekl. Urk II, S. 27.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 213 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zu Pfand gestellt hatte. Wir irren gewiß nicht, wenn wir annehmen, daß Mentin das heutige Moytin ist. Dazu bestimmt uns der schon S. 211 erwähnte Vergleich des Herrn Heinrich von Meklenburg mit dem Schweriner Domcapitel über die Gerichtsbarkeit in den Capitelgütern, "nämlich in den ganzen Dörfern (in villis integris) Byendorpe (jetzt Biendorf), Meytin (j. Moytin), Quessentyn (j. Questin) und in deren gesammten Attinentien und in allen Gütern derselben (nämlich des Propstes, Decans und ganzen Capitels), welche sie innerhalb der Scheiden des Dorfes Wiskur (Wischuer) und den Attinentien desselben besitzen". - Das Capitel behauptete damals, daß alle Gerichtsbarkeit "über die genannten Dörfer und Güter" ihm und seiner Kirche zustünde "nach dem Privilegium des berühmten Fürsten, "weiland Herrn Heinrichs, Herzogs von Sachsen und Baiern, dem zur Zeit der Stiftung dieser Kirche u. a. diese Güter und das Gericht über sie unbeschränkt zugestanden hätten". Beide Parteien vergleichen sich nun gütlich, weil die Namen einiger von den genannten Gütern verändert wären 1 ). Da Quessentin und Meytin die alten Namen noch deutlich genug gaben, so kann man die andern beiden Güter Nistiz und Curivitz (oder die etwa für diese einmal eingetauschten) nur auf den Feldmarken Biendorf und Wischuer suchen.

Von den sechs Dörfern, die dem Bischofe Brunward nach den Urkunden Kaiser Ottos IV. verblieben waren, ist nur eins jetzt noch am Namen unzweifelhaft kenntlich, nämlich "Loixoi", "Liuzchow", heutiges Tages Lischow genannt. Pancouiz scheint mir das heutige Panzow zu sein, von dessen Namen nur die Bildungssilbe -itz abgefallen ist. Uebrigens habe ich keine urkundlichen Belege dafür, daß die Schweriner Bischöfe Panzow je besessen haben. Der Name lautet 1295 schon Pantzow 2 ).

Jaztroue, welches Anfangs (1171) zum Capitelgut bestimmt war, seit 1191 aber als bischöfliches Tafelgut erscheint,


1) Lisch, Mekl. Urk. III, 113 f.
2) In einer Urkunde, nach welcher Herr Heinrich von Meklenburg in diesem Dorfe Hebungen vom Bischofe Gottfried zu Lehen trug. Die Kornhebung aus Panzow betrug allerdings mehr als aus einem anderen der Nachbardörfer (im Ganzen 19 Drömt), aber es wurden doch gleichzeitig dem Fürsten auch aus Vnstede, Vlenbruc, Corghow, Wichmannestorp, Ketelhudestorp, Meitterdorp, Roggow und Cladestorp vom Bischofe Kornhebungen verliehen, so daß wir annehmen müssen, es sei überhaupt nur von Zehntkorn die Rede.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 214 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hat Lisch in Gagezow wiedergefunden. Im Besitze des Bischofs finden wir dieses nun freilich in späteren Urkunden nicht; wohl aber erscheint es 1321 als Capitelgut. In einem Schutzbriefe nämlich, den er dem Domcapitel zu Schwerin verleiht, verspricht Heinrich von Meklenburg demselben insbebesondere, es nicht in seinen Einkünften aus den Dörfern Meytin, Quassentin, Wissecure, Gawezowe und Byendorpe, "mit denen die Kirche dotirt ist", zu behindern. Ob das Capitel dies Dorf durch Tausch oder Schenkung von einem Bischofe erworben hat, bleibt dahingestellt.

An Moysledarsiz, Gugulnosci und Gnesdiz erinnert kein ietziger Ortsname in dem alten Lande Ilow. Sie sind vermuthlich von den neuen deutschen Ortschaften bald verdrängt ober deutsch benannt. Besitzungen der Bischöfe sind uns übrigens in jener Gegend später bezeugt; doch wissen wir nicht, ob es noch die ersten sind; denn zwei von ihnen tragen auch wendische Namen. Die eine Angabe ist freilich etwas zweifelhaft. Nämlich nach einer Urkunde vom J. 1271 1 ) soll der Bischof Hermann von Schwerin Gustecow (d. i. Güstow im Kirchspiele Dreveskirchen) an einen Lübeker Bürger verkauft haben; aber die Fassung der zweiten Hälfte der Urkunde und das Siegel geben sehr viel Grund, hier eine Fälschung zu vermuthen. Darum freilich könnte die Thatsache doch richtig sein. - Dagegen ist uns vielfach bezeugt, daß Zarfzow zum Schweriner Stifte gehörte. 1369 bekannte Vicke Berckhane, "daß er und seine Vettern das Gut und die Höfe zu Serwessow, zum Rauenssberge und zu Wendischen Serwessow von Bischof Friedrichen zu Lehen "empfangen hätten gleichwie ihre Voreltern" 2 ). Der Bischof von Schwerin besaß auch noch im 16. Jahrhunderte zwei Meierhöfe zu Zarfzow und Kotsassen daselbst. Uebrigens war "Zervitzow" vielleicht nicht die ursprüngliche, oder nicht die alIein gebräuchliche Form des Namens. Denn nach Angabe des sorgfältigen Clandrian verließ Bischof Ludolf von Schwerin mit Willen des Capitels dem Hinrich Overberg und seinen Erben im Dorfe Ceruytze das Gericht auf 24 ßl. wendisch und die Bede von einer jeden Hufe 12 ßl. wendisch. - Diese Namensform Ceruytze erinnert allerdings sehr an


1) Die Urkunde ist bei Leverkus I, p. 216 nach einer Abschrift im Reg. ep. Lub. gedruckt. Dieselbe ist aber nicht von dein Abschreiber "heillos entstellt", sondern lautet im Orginal nicht wenigerverwirrt das Siegel ist überdies sehr flach.
2) Nach Clandrian, Protoc. fol. 154.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 215 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Corvitz, wie das eine Capiteldorf 1211 genannt wird, und Curivitz, wie es 1191 heißt. Hält man aber Curivitz (Coruitz) für identisch mit Ceruitz, Zeruitzow, Zarfzow, so muß man allerdings in den kaiserlichen Urkunden von 1209 und 1211 die als möglich hingestellte Flüchtigkeit annehmen, und dann ferner schließen, daß das Capitel dieses Gut wieder an den Bischof vertauscht hat, vielleicht gegen Gagezow.

Ob die Feldmark Lischow im 14. Jahrhunderte verkleinert war, oder ob der Bischof von Schwerin neben Lischow noch eine angrenzende Feldmark besaß, ist zweifelhaft. Zu beachten ist aber, daß 1369 "Hinrich Vogelsanck" bekannte, daß er das halbe Gut zum Vogelsange in dem Kerspel zu Olden Bukow empfangen habe von den ehrlichen Herrn Bischoffen Ghans, Ludeken, Hinriken, Andreas, Alberte, und nu von Bischof Fridriche, wie dann auch sein Eltervater Tymmo von dem Vogelsange und sein Vater Hinrich Vagelsand dasselb halbe Gut zuvor empfangen haben von der gemelten Bischofen "Vorfahren" 1 ). 1386 bekannte dann Heydenrick von der Lu von Pantzow, daß er das Gut zu Luscowe und den halben Hof zum Vogelsange zu Lehn empfangen habe von Bischof Friedrichen zu Zwerin gleichwie seine "Eltern von den vorigen Bischöfen" 2 ).

Wir ersehen hieraus, daß der Bischof von Schwerin auch in späterer Zeit noch Güter im alten Lande Ilow besaß. Aber welches Dorf nun gerade an dieser oder an jener Stelle gelegen hat, oder ob nicht auch hier Güter getauscht sind, bleibt unentschieden, wenn sich nicht etwa in Wald=und Flurnamen die alten Ortsnamen des 12. Jahrhunderts auffinden lassen.

Es bleiben nun noch zwei Dörfer zu besprechen, welche Herzog Heinrich dem Bischof von Schwerin verlieh, "ein Dorf in Muriz und ein anderes in Warnowe". Statt dieser führt Papst Alexander III. 1178 "um den Sturizche zwei Dörfer" auf, Urban III. wieder "ein Dorf in Moriz und eins in Warnowe". Dabei bleibt es auch in den späteren Confirmationsurkunden. Es ist nun längst von Lisch auf Biestorf (früher Biscopesdorp genannt) im Lande Malchow aufmerksam gemacht, und dieses als das "Dorf in Muriz" nachgewiesen. Statt "Sturizche" wird man aber wohl "Sturichze" lesen ober doch verstehen müssen; denn es ist der Plauer See gemeint, den man damals nach Stuer benannte; nur dieser lag zwischen den beiden Ländern Warnow und


1) Clandrian, Protoc. fol. 160.
2) Derselbe fol. 160 b .
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 216 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Müritz. In dem Vertrage vom J. 1232, dessen oben erwähnt haben, heißt derselbe See - nach der gleichnamigen Burg - der See Euzhin". Nicolaus und Heinrich, Herren zu Rostock "geben auch, wie Clandrian mittheilt, in diesem Briefe dem Bischofe und seiner Kirche (dem Stifte) zwei Dörfer, die 60 Hufen haben, mit allem Rechte, Dienst, Gerichte und aller Nutzung, Weide und Wasser, auch den halben Theil des Wassers, so von Malochowe herunter gehet in den See Euzhin, und die andern Wasser, so weit sich das Land daran erstreckt des Dorfs Crazneierst, das ander Dorf seind sie ihnen gleichfalls einzuantworten verpflichtet" 1 ). Das von Malchow herunterfließende Wasser ist die Elde, "das andere Wasser" wird, weil dort kein anderes ist, den Euscinsee (Plauer See), "so weit sich das Dorf Crazneierst daran erstreckte", bezeichnen. Das Dorf Crazneierst ist in späteren Urkunden nicht mehr nachweisbar, sei es, daß es hernach den Namen Biscopestorp annahm, oder daß es auf der Feldmark unterging, und diese nach manchen Wandelungen auf das Dorf Biestorf und den Lenz vertheilt ward.

Bis 1232 scheinen die Bischöfe von Schwerin überhaupt nicht, oder doch nicht ohne Anfechtung im Besitze dieses Gutes gewesen zu sein; fortan aber verwalteten sie es nachweislich, hatten dort eine Feste und thaten es zu Lehn aus 2 )

Was ist aber über "das ander Dorf" zu sagen, welches die Fürsten dem Bischofe Brunward 1232 ebenfalls einzuantworten sich verpflichteten? Ohne Zweifel ist dies das Dorf im Lande Warnow, welches Herzog Heinrich dem Bischofe zugewiesen hatte. Es liegt nun aus späterer Zeit kein Zeugniß vor, daß die Bischöfe im Warnowlande am Plauer See noch ein Gut besessen hätten; es mag ihnen also niemals eingeantwortet, oder ihnen dafür eine andere Entschädigung gegeben sein. Die Entdeckung dieses vom Herzoge geschenkten Dorfes wird demnach unmöglich, wenn nicht etwa folgende Betrachtung darauf führt.

Man wußte, wie wir oben (S. 9 f.) schon mitgetheilt haben, noch zu Helmolds Zeit aus alter Ueberlieferung, daß "im entlegneren Wendenlande" Landgüter ehemals (im 10. und 11. Jahrhunderte) zum Oldenburger Bisthume gehört hatten, wie "Derithsewe (Dassow), Morize und Euzin mit ihren Attinentien". Wir haben auch mitgetheilt, daß Bischof Berno sich


1) Lisch, Mekl. Urk. III, 80.
2) Jahrb. III, 148; V, 219; VI, 81; X, 39; VII, 9 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 217 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vergebens bemühete, sie wieder zu erlangen. Aber diese Ansprüche, vermuthe ich, hat Herzog Heinrich für seine Wendenkirche erneuert. Wenigstens sehen wir, daß er dem Bischofe Evermod u Ratzeburg, dem das Land Dartzow mit Brezen bei dem Tausche für das Land Schwerin zugefallen war, im Lande Dartzow ein "Biscopedorp" gab; und wir haben soeben dargethan, daß Berno ein Gebiet vor der Hauptburg im Müritzlande, vor Malchow, empfing. Ist unsere Vermuthung haltbar, so haben wir das Dorf im Warnowlande am Plauer See gewiß unmittelbar vor der Burg Cuscin 1 ) zu d. h. das Dorf Quetzin selbst wird es gewesen sein. - Ob aber der Bischof von Schwerin jemals in den Besitz von Quetzin gelangt ist, muß ich dahingestellt sein lassen; wir finden es jedenfalls keine hundert Jahre später als ein fürstliches Lehn wieder. Denn ein Knappe Reinward von Quetzin schenkte 1264 zwei Katen vor dem Burgwalle zu Quetzin an den Pfarrer und die Kirche daselbst "mit allem Recht und Nutz, wie er sie selbst von den Herren zu Lehn trug" 2 ). Es war also gewiß nicht der Bischof sein Lehnsherr. Und 1308 erkaufte die Stadt Plau das Eigenthum des Dorffes Quetzin und die Befugniß, dasselbe zur Stadtfeldmark zu legen, nicht vom Bischofe, sondern von Nicolaus II. von Werle 3 ).

Dies sind die Güter, welche dem Stifte Schwerin "vom Lande Pribislavs" sofort bei der Gründung zufielen. Ganz unbedeutend war noch, was bis dahin (11710) Kasimar von Demmin gab; es beschränkte sich auf das eine Dorf "Wotencha" (jetzt Wotenick) bei Demmin.

Fassen wir nun noch kurz den Grundbesitz des Stifts Schwerin, welchen Herzog Heinrich demselben 1171 zuwies, zusammen, so umfaßte dieser als

bischöfliche Stiftsgüter Capitelgüter
1) in der Grafschaft Schwerin:
den Schelfwerder, die Pfarre zu Schwerin,
Rampe,
Hundorf;
2) im Lande Pribislav:
das Land Bützow (am linken
Ufer der Warnow, und ohne das  
spätere Amt Warin)

1) Lisch, Jahrb. XVII, S. 23 f.
2) prout ipsas habui a dominis in feudo. Jahrb. XVII, 271.
3) Jahrb. XVII, 296.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 218 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
im Lande Brezen: im Lande Brezen:
die Lieps im Schweriner See,         Kleinen,
  Gallentin,
im Lande Ilow: im Lande Ilow:
  Alt Ilow,   "Gugulnosci",
  Moisledarsiz",   Gagezow,
  Panzow (?),   "Niezta",
  Moytin,   Lischow;
  Questin,
  "Gnesdiz",
im Lande Kessin:
 Goderac = Kessin,
im Lande Warnow:
  Quetzin (?),
im Lande Müritz;
  Crazneierst = Biestorf;
3) im Lande Kasimars:
  Wotenick. außerhalb des Sprengels:
Borist in Sadelbandingien,
"Virichim", zwei Höfe zu Tatendorf       jenseit der Elbe.

Zu diesem Grundbesitze kamen nun noch die Zehntenhebungen. Der Herzog spricht es hier nicht erst ausdrücklich aus, daß dem Bischofe alle Zehnten zukämen, denn diese konnte er nach allgemeinem Kirchenrechte fordern. Geleistet wurden sie von den deutschen Einwanderern schon längst (S. 1 22); aber wegen der noch geringen Zahl der Colonisten war diese Einnahme wenig in Anschlag zu bringen. Höher war natürlich der Betrag der Biscopowniha, wie sie im J. 1169 festgestellt war. Dennoch waren diese "Wendenzehnten", wie sie der Herzog 1171 nennt, im Vergleich zu den Zehnten, die voll der erwarteten deutschen Bevölkerung zu hoffen standen, allerdings nicht bedeutend; und deshalb verordnete Heinrich, daß der Bischof dem Capitel vorläufig die Hälfte des Zehnten im Lande Silazne und ein Drittel des Zehnten aus den Ländern Meklenburg, Ilow, "Zareze diesseit des Wassers", Warnow und Müritz abtreten sollte, natürlich mit der Bedingung, daß das Domcapitel von den Besitzungen des Bischofs in diesen Ländern ebenso wenig Zehnten bezog, als der Bischof solche von den Capitelgütern überhaupt. Diese Zehnten sollten aber nur einstweilen (interim) dem Domcapitel alle zufallen; "wenn erst nach Gottes Fügung die Zehnten

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 219 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nach dem Gesetze der Christen (lege Christianorum) sich hinlänglich gemehrt haben würden (convaluerint), dann sollte nach Anordnung und gemeinschaftlicher Berathung (dispositione et consilio) des dann regierenden Herzogs und des dermaligen Bischofs, und mit Hülfe der Grafen von Schwerin und Ratzeburg, von diesen Zehnten den Domherren so viel zugewiesen werden, als ihrer dermaligen Anzahl von Pfründen genügen werde; mit dem Übrigen aber sollten andere, "neu zu bildende Congregationen unterhalten werden".

Man kann die Frage aufwerfen, ob das Schweriner Capitel überall bis zur Kirchweihe im J. 1171 schon bestand, oder ob es jetzt gegründet ward. War überhaupt bis dahin schon so viel Kirchenbesitz vorhanden, daß ein Capitel unterhalten werden konnte? - Die Güter, welche der Herzog demselben von seinem Allodium schenkte, hat er gewiß erst bei der Weihe der Kirche gegeben, da er einen Theil ihres Ertrages zur Erinnerung an dieselbe bestimmte. Ob man aber darauf Gewicht legen darf, daß in den päpstlichen Urkunden von 1178 und 1186 nie der Graf Guncelin als Geber genannt wird, während genau angegeben ist, was Herzog Heinrich schenkte (und zwar besonders noch, was vom Gebiete Pribislavs gegeben ist), und auch was Kasimars Schenkung war? Und ob man betonen darf, daß nach der Urkunde vom J. 1186 das geistliche Gut in der Stadt Shwerin nach der Bestimmung des Herzogs selbst abgegrenzt ist? - Dem Schlusse, daß wenigstens das geistliche Gebiet in der Stadt Schwerin selbst und die Güter Rampe und Hundorf damals, als Guncelin mit der Grafschaft belehnt ward, bereits der Kirche gehört hätten, steht doch des Herzogs eigene Angabe entgegen, daß er dies Kirchengut alles mit Zustimmung der bisherigen Lehnsträger geschenkt habe. Und in den päpstlichen Urkunden aus den Jahren 1186 und 1189 werden auch Medewege und Wickendorf unter den Geschenken des Herzogs aufgezählt, die doch erst nach 1171, also zur Zeit der Schweriner Grafen, an das Stift kamen, und zwar Medewege wenigstens (nach des Bischofs Brunward urkundlichem Zeugnisse vom J. 1218) durch eine Schenkung der Grafen. Auf diese Weise läßt sich demnach nicht darthun, daß schon vor 1171 Existenzmittel für ein Capitel vorhanden waren. Lisch hat freilich im Register zu den Fundationsurkunden die unter der Urkunde des Herzogs als Zeugen genannten Geistlichen für Schweriner Domherren, und den Propst Anselm - diesen jedoch mit einem Fragezeichen - für den Propst von Schwerin genommen; aber es ist immerhin für diese Annahme bedenklich, daß von den

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 220 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ersten Schweriner Domherren, welche uns urkundlich als solche bezeichnet werden, keiner einen von jenen Zeugennamen - "Capellan Gottfried, David, Baldewin, Konrad, Konrad, und Konrad, Reinhold, M. Bertold, Helmewig und Hartwig" - trägt. Wir möchten darum jene Zeugen der Kirchweihe lieber für auswärtige Geistliche halten, welche entweder - wie Abt Konrad von Doberan - aus eigenem Antriebe kamen, oder die weltlichen Herren begleiteten. Der Propst Anselm könnte vielleicht der Propst Anshelm zu St. Cyriacus in Braunschweig sein, den wir am 2. November 1163 mit Berno bei dem Herzoge auf dem Gregorsberg bei Goslar finden; "Baldewin von Braunshweig, des Herzogs Capellan", und die Magister David und Hartwig (den Notarius des Herzogs) sehen wir auch am 7. November 1169 in des Herzogs Umgebung. Unter den Domherren aber, welche damals mit dem Bischofe Evermod in Artlenburg waren, befand sich auch einer Namens Barthold. Man könnte ferner vermuthen, daß der Propst Helmewig von Stolp den Fürsten Kasimar so gut 1171 nach Schwerin begleitete, wie er mit ihm 1173 in Dargun war.

In der Urkunde Bernos für das Kloster Dargun über die Zehnten im Burggebiete von Dargun, welche leider undatirt ist, die ich aber schon darum, weil der Bischof darin bereits von dem bedroheten Frieden spricht, nicht in die allerersten Jahre des Klosters Dargun setzen möchte, - erscheinen als Zeugen: "die Domherren von Schwerin: M. Heribert, Remigius, Berno, Brunward". Drei von diesen Namen finden wir auch in der Urkunde, durch welche Berno dem Kloster Doberan am 1. Februar 1177 auf der "Generalsynode zu Schwerin" "nach dem Willen Herzog Heinrichs und mit Zustimmung seiner ganzen Kirche (cum consensu totius ecclesie nostre)" die Zehnten innerhalb des Klostergebietes schenkte. Die Zeugenreihe lautet hier: "Berno, Remigius, Gregorius, Herebertus, Guncelinus, Reinerus, Sigero, Samuel, Johannes und seine drei Söhne Heinrich, Bertold und Johannes". Die letzten Zeugen beweisen uns, daß in jener Reihe auch weltliche Personen stehen; Guncelin wird also der Graf von Schwerin sein. Mithin sind wieder nur vier Geistliche aufgeführt. Daß darunter keiner als Propst oder als sonstiger Prälat oder Domherr bezeichnet wird, kann nicht auffallen, weil überhaupt keine Person nach ihrer Würde charakterisirt ist; aber merkwürdig ist es doch, daß hier nicht der Zustimmung des Capitels gedacht wird, sondern der Genehmigung der ganzen Kirche. Ich vermuthe daher, daß

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 221 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

das Domcapitel zu Schwerin erst durch des Herzogs Dotation im J. 1171 gegründet ward, die vollständige Einrichtung desselben aber erst nach dieser Synode (vielleicht in Folge derselben), jedoch vor der Ausstellung der erwähnten Urkunde für Dargun geschehen ist. Auch in der Confirmation Papst Cölestins III. vom Jahre 1191 und in der gefälschten Dotationsurkunde ist erst von zwei Prälaten des Capitels, von dem Präpositus und dem Decan, die Rede, noch nicht vom Scholasticus und vom Custos.

Kehren wir zu der Dotationsurkunde zurück! Der Herzog giebt dem Capitel also die Pfarre zu Schwerin und einstweilen die Hälfte der Zehnten aus dem Lande Silazne (welches sich am linken Ufer des Schweriner Sees, von Steinfeld hinüber nach Pinnow, südlich von Gneven an die Warnow und so weiter zwischen diesem Flusse und dem Schweriner See bis zur Nordgrenze der Grafschaft Schwerin erstreckte), den dritten Theil der Zehnten in den Ländern Meklenburg, Ilow, Warnow, Müritz und Zareze. Die Lage der übrigen Länder ist klar, und wir kennen auch aus späteren Registern die Zehntenhebungen in einigen derselben die andern Zehnten waren im Laufe der Zeit dem Capitel entfremdet); nur das Land "Zareze diesseit des Wassers" kommt nach 1191 nicht wieder vor. Der Name "Zareze" ist schon von Lisch und Beyer mit der ersten Hälfte des Namens Circipani oder Ze-rezepani, wie er auch vorkommt 1 ), verglichen. Im Russischen bedeutet cerez "jenseit", und noch heutiges Tages heißt im Polnischen za: hinter. Demnach besagt der Name Zareze, daß das Land hinter einem Flusse lag, also das Gegentheil von dem Zusatze "cis aquam" ("vor dem Flusse"). Wir haben daher, wie Beyer bemerkt, an den Theil eines Landes zu denken, der von seinem Hauptlande aus hinter einem Flusse, von Schwerin aus gesehen aber vor einem Flusse lag. Da nun die Elde bei ihrem Ausflusse aus der Müritz, und später bei dem Ausflusse aus dem Plauer See ihre beiden südlichen Arme Reke heißen, so liegt es allerdings nahe, unter Zareze denjenigen Theil des Landes Malchow zu verstehen, welcher im Norden der Elde und der von ihr durchflossenen Seen liegt. Indessen müßte man sich dann wundern, daß das Dorf Biestorf als in "Muriz" belegen bezeichnet ist, da es doch auch in diesem "Zareze" lag; und zweitens wäre es sonderbar, daß dem Domcapitel zuerst ein Drittheil der Zehnten in Zareze gegeben wäre, und weiterhin, nicht einmal unmittelbar daneben,


1) S. die verschiedenen Formen in meinen Mekl. Annal. S. 117, 118.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 222 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dann noch ein Drittheil der Zehnten in "Moriz", in dem ja Zareze mitenthalten war. Lisch 1 ) nimmt Zareze für Circipanien. Aber was bedeutet dann der Zusatz "cis aquam" ? Vielleicht entgeht man allen Schwierigkeiten, wenn man unter Zareze denjenigen Theil von Circipanien versteht, der am linken Ufer der Nebel lag. Da Circipanien über die Nebel herüberreichte, ist nicht zweifelhaft. Das Burgward Bisdede, ein Theil des circipanischen Landes Tribeden, lag auf der linken Seite dieses Flusses; und als Circipanien für den Bischof von Schwerin verloren ging, blieb der Archidiaconat des Klosters Dobbertin bei dem Schweriner Stift, die andern Pfarren aber, welche zwischen diesem und der Nebel lagen, gingen mit an Camin über, wurden also schon zu Circipanien gerechnet 2 ).

Herzog Heinrich verlieh den beiden von ihm gestifteten Domcapiteln zu Lübek und zu Ratzeburg Hebungen aus dem Lübeker Zolle; auch die Einnahmen des Schweriner Domcapitels verbesserte er durch Zolleinnahmen, indem er diesem "den Schiffszoll zu Schwerin" schenkte, jedoch mit der Beshränkung, daß die Bützower, als Leute des Bischofs, von demselben befreiet sein sollten. In der Urkunde des Papstes Alexander ist der Schiffszoll nicht erwähnt (wie auch die Capitelgüter Rampe, Hundorf und Gallentin hier übergangen sind), auch Urban III. und Clemens III. nennen ihn nicht; Cölestin bestätigt dem Capitel aber statt des "Schiffszolles zu Schwerin" den "Schiffszoll zu Plote". Kaiser Otto IV., dem die gefälschte Dotationsurkunde vorgelegt war, bestätigt wieder den "Schiffszoll zu Schwerin". Es geht daraus hervor, daß dies ein Schifffahrts=Zoll war, der Anfangs in Schwerin erhoben, dann aber eine Weile nach der Elde, und zwar nach dem Hauptübergangsorte Plate verlegt ward, oder verlegt werden sollte, damit auch von den Waaren, welche hier auf Wagen verladen wurden, noch Zoll erhoben werden könnte. Ob der Schiffsverkehr zwischen der Elbe und Schwerin damals bedeutend war und einen nennenswerthen Zollertrag abwarf, steht dahin; nach der päpstlichen Urkunde vom J. 1191 ward der ganze Schiffszoll zu Plate mit dem dritten Theile des Einkommens von dem Dorfe Naulitz (bei Lüchow) zu den Lichtern im Schweriner Dome bestimmt.


1) Im Register zu den Mekl. Urk. III, f. Circipene und Zareze.
2) Mekl. Annal. S. 118, Anm 10.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 223 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Vierzehntes Capitel.

Die rechtlichen Verhältnisse des Bisthums Schwerin.

der Vergleicht man die Schwerinsche Dotationsurkunde mit Ratzeburgischen vom J 1158, so stellt sich als ein wesentlicher Unterschied heraus, daß die letztere viel reichhaltiger ist und neben der Bestätigung des Grundbesitzes auch die übrigen Verhältnisse des Bisthums, insbesondere die Stellung der Unterthanen des Bischofs und den Umfang des Sprengels umfaßt. Für Schwerin war dies alles aber bereits durch des Herzogs Urkunde vom J. 1169, welche alle drei wendischen Bisthümer betraf, und durch die Confirmationsurkunde Kaiser Friedrichs vom Jahre 1170 bestimmt. Dem Ratzeburgischen Bisthume ist, so viel man weiß, eine kaiserliche Bestätigung im 12. Jahrhunderte nicht zu Theil geworden; Berno aber hielt eine solche für wünschenswerth, weil er, wie oben angezeigt ist, vom Papste damals noch keine Confirmation erbitten konnte.

Von den Sprengelgrenzen abgesehen, die unsicher genug waren, beruht die Stiftung des Bisthums Schwerin, wie es fortan bestand, ganz auf den Anordnungen Heinrichs des Löwen. Dieser ignorirte, wie wir gesehen haben, die Erneuerung des vor 100 Jahren von Oldenburg abgezweigten Bisthumes Meklenburg durch den Erzbischof Hartwig von Bremen und Hamburg; und was Heinrich mit einem kecken Uebergriffe in seiner Mark in Anspruch nahm, das sanctionirte König Friedrich durch die Uebertragung des ihm selbst zuständigen Investiturrechtes. Der Erzbischof beschränkte sich dann darauf, durch die Urkunde vom J. 1160 das Verhältniß des Schwerinschen Suffraganbischofs zu seinem erzbischöflichen Stuhle zu regeln. An das Hamburgische Erzbisthum waren im neunten Jahrhunderte die Wendenlande als Missionssprengel gegeben, und diesem waren sie, wenn auch seit der Stiftung des Bisthumes Havelberg und der Gründung des Magdeburger Erzbisthumes in der geringeren Ausdehnung bis zur Elde und Peene, wiederholt bestätigt worden. Mit dem Bisthume Bremen, welches mit dem Hamburger Erzbisthume unirt war, standen das Wendenbisthum in Oldenburg und die von diesem abgezweigten Bisthümer Ratzeburg und Schwerin in keiner Beziehung. Der Kirche zu Hamburg verblieben daher auch

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 224 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die erzbischöflichen Rechte über dieselben nach dem Privilegium Hartwigs. Der Bischof von Schwerin ward der Synode, die das Hamburgische Capitel jährlich mit dem Reste des einst so großen Sprengels, mit Holstein und den Wendenlanden, halten sollte, zugewiesen. - Dies war die Verbindung, durch welche das Bisthum Schwerin in dem Organismus des katholischen Kirchenstaates seine Stellung bekam. Ich hebe es hervor, weil man später darauf Gewicht legte, daß das Bisthum Schwerin zur Hamburgischen, nicht zur Bremischen Synode gehöre.

Berno empfing die Weihe vom Papste Hadrian IV., wie Gerold von Lübek; fortan aber stand die Weihe seiner Nachfolger dem Erzbischofe von Hamburg=Bremen nach dem üblichen Kirchenrechte zu; hier war sie noch durch eine alte päpstliche Verleihung gesichert. Und nach Gerolds Weihe erklärte der Papst ausdrücklich, es sollte diese für die Rechte des Hamburgischen Erzbisthums ohne nachtheilige Folgen sein; später sicherte auch Victor IV. Hartwig die Metropolitanrechte, vielleicht erkannte sie auch Heinrich der Löwe urkundlich an 1 ).

Das Investiturrecht war für die drei Wendenbisthümer dem Herzoge von Sachsen übertragen, und zwar nicht Heinrichs des Löwen Person allein, wie es in dem offensichtlich auf seinen Namen gefälschten Revers heißt, sondern auch allen seinen Nachfolgern in der Würde des Herzogs von Sachsen. Aber über das Wahlrecht für die überelbischen Bisthümer hatte der König Friedrich in der Urkunde vom J. 1154 nicht verfügt. Die Wahl der Bischöfe stand damals schon allgemein den Capiteln zu, wenn auch noch hie und da Vasallen der Hochstifter und die Bürger der bischöflichen Städte auf Mitwirkung Anspruch machten 2 ); aber in den Wendenlanden bestanden Anfangs noch keine Capitel. Vicelin ward darum vom Herzoge investirt, Evermod zum Bischofe von ihm ernannt und investirt, Gerold in Abwesenheit des Herzogs auf Commendation der Herzogin Clementia von dem Clerus und dem Volke gewählt 3 ),später vom Herzoge investirt. Noch anders geschah es im Bisthume Schwerin. Berno empfing die Investitur vom Herzoge, zunächst mit dem Bisthume (S. 87 f.); aber dann folgte die Wahl desselben durch die Wendenfürsten Bogislav, Kasimar und Pribislav; diese gaben dem Herzoge die Lehne zurück, mit denen derselbe das Stift ausstattete.


1) S. oben S. 80, Anm.
2) Richter, Kirchenrecht §. 190.
3) Helm.I, 79.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 225 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

In Pommern war die Wahl des Bischofs durch die weltlichen Fürsten bereits früher geübt. Der Herzog Wartislav, Bogislavs und Kasimars Vater, wünschte mir den Herren (principes) des Landes Pommern, daß zu Wollin ein Bisthum errichtet werden möchte. Da aber der Bischof Otto von Bamberg "der Eile wegen" nicht, wie er wünschte, seine Anordnungen rücksichtlich des pommerschen Bisthumes treffen konnte, so überließ er dem Herzoge Bolislav von Polen, auf dessen Klugheit er vertraute, dies mit Muße zu ordnen. Und dieser erhob nun einen seiner Capellane, Namens Adalbert, den er nebst zwei anderen Priestern dem Bischofe Otto zur Hülfe beigegeben hatte, (später) zur Würde eines Bischofs unter jenem Volke. - So erzählt Herbord im Leben des heil. Otto (II, 36, 40). Aus einer Urkunde des Bischofs Adalbert selbst wissen wir aber ferner, daß er durch die gemeinschaftliche Wahl des Herzogs Bolislav von Polen und des Herzogs Wartislav von Pommern und durch die Weihe des Papstes Innocenz erster Bischof von Pommern geworden ist 1 ).

Der Hergang im Wolliner Bisthume hat viel Aehnlichkeit mit dem im Schweriner. Das Schweriner Capitel empfing aber, wie bemerkt, weder zu Bernos Zeit, noch auch nach dessen Ableben durch die Urkunde des Papstes Cölestin III. vom 24. October 1191, die "freie Wahl des Bischofs", sondern der Letztere bestätigte demselben nur "die freie Wahl der Decane, Pröpste und Domherren und die freie Verfügung in Bezug auf die Einsammlung seiner Einkünfte, wie es bisher gehabt hatte" 2 ). Eben um sich das Recht der Bischofswahl zu sichern, fälschten die Domherren - noch bei Herzog Heinrichs Lebzeiten! - ohne Zweifel die mit Interpolationen angefüllte Dotationsurkunde, in welcher sie es sich beilegten 3 ). Wie aber die Wendenfürsten die Wahl Bernos durch ihre Vorgänger auffaßten, ergab sich gerade damals nach


1) Adelbertus dei gratia primus Pomeranorum episcopus. Ex quo primum diuina largiente ratia gens Pomeranorum deuoto studio domini Bolizlay gloriosi Polonorum ducis, ac predicatione Ottonis venerandi Babenbergensis episcopi fidem Christi ac baptisma suscepit sub principe eorum Wartiziauo, commun eorundem principum electio et domini pape Innocentii consecratio me, quamuis indignum, primum Pomeranie prefecit episeopum sub apostolice confirmetionis testamento. Urkunde für das Kloster Stolp d. d. 1153, Mai 3. (Kosegarten, Cod. Pomeran. dipl. I, p. 48).
2) Lisch III, 48.
3) Lisch III, 29 B.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 226 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Bernos Tode. Die Domherren wählten zu seinem Nachfolger den Propst Hermann zu Hamburg, den wir ohne Bedenken als einen Grafen von Schwerin bezeichnen dürfen 1 ). Dieser mußte jedoch nach dem Vergleiche, welcher unter Vermittelung des Bischofs Isfried von Ratzeburg, des Abtes (Arnold) zu St. Johann in Lübek und des Lübeker Domherrn Hermann am 18. Juni 1195 zu Boizenburg zu Stande kam, zurückstehen; und es ward "der von den Wenden nominirte zum Bischofe verordnet", heißt es in Clandrians Auszuge aus der Urkunde, die uns das verlorene Original ersetzen muß 2 ). Der "von den Wenden erwählte Bischof", wie er in Clandrians Auszug vorher bezeichnet ist, Brunward, steht schon 1192 in einer Urkunde Heinrich Borwins als "Bischof" 3 ) bezeichnet, war also damals bereits von diesem Fürsten als solcher anerkannt. Wer sind nun die "Wenden"? Clandrian nennt sie einmal "die Wendischen vom Adel". Sollen wir also etwa an die Vasallen des Stiftes denken, wie ja anderswo Vasallen der Stifter auf die Theilnahme an der Bischofswahl noch Ansprüche erhoben? Darauf möchte der 5. Abschnitt des Vertrages leiten, nach welchem der Bischof nichts vom Stiftsgute veräußern sollte "ohne der Brüder und derer vom Adel gemeinen Rath und Bewilligung". Es kommt aber darauf an, was Clandrian in dem lateinischen Originale gelesen haben mag. Ich vermuthe, daß er "Slavi" mit "Wenden" übersetzte, nicht etwa "principes Slavorum"; denn er ist ja sonst so sorgfältig, und auch Hederich giebt in seinen Auszügen aus dieser Urkunde (die er in Abschrift im Registrum ecclesie Suerin. fand) nur "Slavi". Weiter führt der Ausdruck "die Wendischen vom Adel" auf "Slavi nobiles" oder "nobiles Slavorum". Das Prädicat "nobiles" kam aber nach dem Sprachgebrauche in sächsischen Urkunden nur den Fürsten der Wenden zu 4 ). Dazu stimmt auch der erste Paragraph des Vertrages: "Die Privilegia der Kirchen zu Zwerin sollen hinferner vom Bischofe und den Wenden ungeändert bleiben". Der Adel konnte natürlich an eine Aenderung der Kirchenprivilegien nicht denken, eher


1) Vgl. einstweilen Lappenberg, Hamb. Urk.=B. I, p. 264, und Staphorst I, 1. - Daraus erklärt sich auch leicht das auf Herzog Heinrichs Namen gefälschte Privilegium für die Stadt Schwerin, welches die Domherren (Lisch, Mekl. Urk. III, p. 30 B.) in ihr Machwerk eingeschaltet haben.
2) Lisch, Mekl. Urk. III. 50, 51.
3) Schröder, P. M. 486; Westphalen III, 1459; Franck III, 220; am besten bei Lisch, Oertzen. Urk. I, Nr. 1.
4) Anders war es in Pommern. Lisch, Dargun. Urk. Nr. 11, 12, 16.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 227 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

aber die Fürsten. Dies Mal, 1195, setzten nun die wendischen Fürsten - Heinrich Borwin, Nicolaus von Rostock und Jarimar von Rügen (für sich und seine Mündel) - ihr Wahlrecht noch durch: aber es schrumpfte in dem Vertrage sehr zusammen. Denn es ward ausgemacht: "die Canonici sollen die freie Wahl des Bischofs, Dekens und der Thumbherrn haben"; und: "die Canonici sollen zu jeder Zeit zu Zwerin, wann sie die Wendischen vom Adel dahin erfordert, den Bischof erwählen, und sollen die Wenden solche Wahl belieben und gut sein lassen" 1 ). - Des sächsischen Herzogs ward in dem Vertrage, so viel sich aus Clandrians Auszug ersehen läßt, gar nicht gedacht; auch von den Schweriner Grafen spricht Clandrian nicht.

Das Wahlrecht nahmen die Wendenfürsten also bis 1195 in Anspruch, im übrigen aber war der Schweriner Bischof von ihnen wie von den Grafen von Schwerin völlig unabhängig; sie hatten keinerlei Hoheitsrechte über das Stifts= und Capitelgut, welches Herzog Heinrich mit ihrer Zustimmung, nachdem sie auf die Lehne verzichtet hatten, dem Bischofe als dos ecclesiae verlieh. Er investirte den Bischof mit dem "Reichsgut", wie ihm durch die Uebertragung des Rechtes von Seiten des Königs gestattet war; er gab der Kirche alles "mit allen Rechte und Nutz" (cum omni integritate et utilitate nunc et in postmodum profutura sine aliqua exceptione).

Nach diesen Grundsätzen verbürgt der Herzog in seiner Urkunde vom 7. November 1169 den drei wendischen Bischöfen für ihre Stiftsgüter, die 300 Hufen, völlige Immunität; niemand soll ihnen Steuern auferlegen, oder von ihnen Beden annehmen oder Fuhren verlangen. Auch vom Herzogszins (der wogiwotniza oder wogiwotinza) 2 ) sollen die Stifter befreit sein. Von dem nutzbaren Ertrage des Gerichtes über Capitalverbrechen 3 ) oder, wie es anderswo heißt, des Gerichtes


1) Wollte man hier wieder die bischöflichen Vasallen verstehen, so wäre nicht abzusehen, warum etwanige deutsche Vasallen hinter den wendischen zurückstehen sollten.
2) Wogiwotniza lesen wir in der Ratzeb. Dotationsurkunde (wie das Facsimile von Masch zeigen wird) deutlich; man kann diese Form mit biscopov - nizha vergleicen. In der Urkunde von vom J. 1169 kann -tinza oder -tniza gelesen werden. Die von 1174 dadirte Ratzeburger und die Lübeker vom J. 1170, so wie die auf der Letzteren beruhenden Urkunden König Waldemars und des Grafen Albert (vom J. 1215) geben -tinza. Lautete das Wort ursprünglich: wogiwot - i - niza?.
3) de capitalibus uero causis, 1169. - De capitalibus uero causis - alie uero cause omnes preter iudicium tantum colli et manus, 1158, 1174.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 228 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

an Hals und Hand, sollen zwei Drittel dem Bischofe zufallen, ein Drittel dem Vogte; die Erträge von allem anderen Gerichte sollen aber ausschließlich dem Bischofe oder seinem Zahlmeister (dispensator) zugestellt werden. Diese Bestimmungen waren auch 1158 schon gegeben. Die Bestellung des Vogtes behält sich der Herzog nirgends vor; nur für das Bisthum Ratzeburg wurde 1158 dem Grafen von Ratzeburg und seinen Erben die Vogtei im Stifte als ein bifchöfliches Lehn gegeben. Den beiden Bischöfen von Lübek und Schwerin ward eine ähnliche Verpflichtung nicht zugemuthet. Dem Schweriner ist also die Wahl seiner Vögte freigelassen 1 ).

Daneben hat der Herzog Heinrich in der genannten Urkunde aber sich selbst doch Hoheitsrechte vorbehalten, welche uns außer dem Investiturrechte beweisen, daß Berno nicht sofort ein unmittelbarer Reichsfürst wurde. Es sind drei Bestimmungen, welche er an einem andern Orte, in der Urkunde für Ratzeburg vom 19. September 1171, als seine Herzogsrechte bezeichnet 2 ). Es sollen nämlich die Colonen der drei Stifter 1) nach landesüblichem Gebrauche zu den herzoglichen Gerichten, welche Markding heißen, gehalten sein, 2) die Heerfahrt leisten und 3) Burgwerk thun; von welchem Rechte der Herzog jedoch für jeden Bischof zehn Vorwerke befreiet hat 3 ).

Ueber den ersten Punkt, das herzogliche Markding, sind wir wenig unterrichtet. Der Ausdruck selbst kommt in unsern Urkunden 1169 zum ersten Male vor; dann befreiete Heinrich


1) Vgl. die Urkunde des Fürsten und Herren der Meklenburger Burwin, durch welche er dem Domcapitel zu Lübek (im Anfange des 13. Jahrhunderts) ein Dorf auf Poel (Fährdorf) verlieh: Indulsimus etiam supra nominatis fratribus, ut in uilla iam dicta aduocatum, quem sibi commodum uiderint, liberam statuendi habeant auctoritatem, iuxta priuilegia a pie memorie duce Heinrico TransaIbinis episcopatibus concessa. Leverkus I, 30. - Die Advocatie u. a. Ansprüche an das Ratzeburger Stiftsland Boitin verkaufte die Herzogin Helena von Sachsen an den Bischof Ulrich im J. 1261. S. Masch, Geschichte des Bisthums Ratzeburg S. 173, 174.
2) Ab his tamen, que iure ducatus nos contingunt, ista nominatim excludimus, uidelicet expediciones et forense placitum, quod marktinc uulgo dicitur, et castrorum structuras, quas uulgariter burgwerc uocamus.
3) 1169: Ceterum uolumus, ut predicti coloni (aller drei Stifter) iuxta consuetudinem terre placita nostra, que marcthinc uocantur, obseruent, et expeditiones sequantur et borgwerc operentur; a quo tamen iure cuilibet episcoporum X vorwercos emancipauimus.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 229 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

1171 am 19. September einige Tafelgüter des Bischofs von Ratzeburg von demselben (dem forense placitum, quod marktinc uulgo dicitur), und alsbald erließ nach der Urkunde vom J. 1174 die Verpflichtung, diese seine Gerichte zu besuchen, allen Colonen der Ratzeburger Stiftslande 1 ). Im Lübeker Stifte bestand das Markding noch 1215, denn König Waldemar verpflichtete die Colonen des Stiftes in jenem Jahre dazu 2 ); und der Graf Albert von Holstein verwaltete das Markding. Ueber das Bisthum Schwerin fehlen uns alle urkundlichen Belege. Das Markding bestand übrigens auch im Obotritenlande, wo des Schwerinschen Bischofs Leute davon eximirt wurden, noch länger. Denn Borwin (II.) von Rostock eximirte von demselben die neuen Ansiedler im Lande Parchim 3 ); und bei der Uebertragung des Parchimschen Stadtrechtes auf Plau und (1248) auf Goldberg wurde diese Exemtion noch wiederholt. Erinnern wir uns, daß nach Helmold im Wendenlande viele Marken waren, von denen das wagrische Land eine bildete (S. 24, A. 2), so dünkt es wahrscheinlich, daß das herzogliche Gericht über die wagrische Mark zuerst diesen Namen Markding erhielt, und daß später in den übrigen Ge=


1) Remittimus, quod tamen in priuilegiis ante datis nullatenus admittere uoluimus, ut predicti coloni ecclesie ad placita nostra, que marketinc vocantur, uenire non arceantur.
2) Ceterum uolumus, ut predicti coloni iuxta consuetudinem terre placita nostra, que marketing vocantur, obseruent. Leverkus I, p. 34. Diese Worte wiederholt mit ganz unwesentlichen Abweichungen der Graf Albert; auch er sagt pacita nostra. Das Markding ging später wohl im Landding auf.
3) In der Verleihung des Stadtrechtes an Parchim (1225 oder 1226) heißt es: Item datum est omnibus in terra (Parchem) morantibus, quod nullum ad iudicium, quod marcdinc uocatur, sunt conpellendi; similiter ad ius feodale, quod lenrecht uocatur, sunt minime conpellendi, sed tantum ad ius, [quod] mannerecht vulgo sonat. Herr Pribislav bestätigt dies 1238 mit unwesentlichen Veränderungen (quod nunquam statt quod nullum, minime citandi statt minime conpellendi). Jahrb. XI, 236. Die Abschrift des Plauer Stadtrechts, nach welcher Lisch dies in den Jahrb. XVII, 260 gegeben hat, giebt fehlerhaft: lantrecht statt: lenrecht; und eine ganz junge Glosse erklärt: marcthing - Hofgericht, lantrecht - Landding, manrecht - Bürgerrecht. Die Goldberger Urkunde s. bei v. Kamptz: Mekl. Civilrecht I, 2, S. 129, 130. Der Sinn ist offenbar, da die Bürger nur vor ihren Stadtgerichten (Stapel und Rath), die Landsassen nur vor ihrem nächsten Gerichte, dem Landdinge des fürstlichen Vogtes, erscheinen sollen. Vgl. Beyer, Jahrb. XIV, S. 111 f. - An ein Märkerding, wie wir es unter den deutschen Markgenossen finden, dürfen wir wohl nicht denken; dazu war unter den Wenden auch noch kein Bedüfniß vorhanden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 230 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bieten, etwa zuerst in der Grafschaft Ratzeburg, dann auch in der Grafschaft Schwerin und in Pribislavs Landen, ähnliche herzogliche Gerichte unter demselben Namen eingeführt wurden. Ueber die Verwaltung des Markdings fehlt es uns an allen Nachrichten. In unsern ältesten Urkunden findet sich auch nicht die leiseste Andeutung davon, daß die Schweriner Stiftseinwohner ein anderes Gericht gehabt hätten, als vor dem von dem Bischofe oder dem Capitel bestellten Vogte.

Ebenso wenig können wir nachweisen, in welcher Weise von den Leuten des Bischofs von Schwerin die Heerfolge geleistet ist. Für das Ratzeburger Stift wurde diese Verpflichtung 1158 dahin begrenzt, daß der Bischof vom Aufgebote des Grafen zu Ratzeburg ganz befreiet sein sollte, dagegen zum Aufgebote des Herzogs dreißig Schilde einmal jährlich auf sechs Wochen, doch nur zum Dienste diesseit (infra) der Elbe, zu stellen habe.

In Bezug auf das Burgwerk (d. h. den Bau und die Erhaltung der Burgen) wurden die Ratzeburger Stiftsleute 1158 verpflichtet, es an dem Burgwall zu Ratzeburg zu leisten. Dem Bischofe von Schwerin wurden keine bestimmten Burgen zugewiesen; und bei den schnellen Veränderungen der meklenburgischen Zustände ist diese ganze Verpflichtung allem Anscheine nach erloschen. Die Bewohner des Stiftslandes Bützow haben natürlich späterhin das Burgwerk an der Burg zu Bützow geleistet. Die Tafelgüter des Schweriner Bischofs, 6 Dörfer im Lande Ilow, eins im Müritzlande, eins im Lande Quetzin, Goderac (Kessin) und Wotenick, im ganzen also 10, werden aber (gerade so wie die zerstreuten Güter des Ratzeburger Bischofs) die zehn Vorwerke sein, welche der Herzog von der Verpflichtung zum Burgwerk (und vielleicht auch von der Heerfolge) eximirt hatte 1 ).

Von dem Bischofszins der Wenden, zu welchem der Herzog in der Urkunde vom J. 1169 dann übergeht, und von den Zehnten, welche er hier nicht berührt, haben wir oben bereits gehandelt 2 ).


1) Es ist nicht genau zu sagen, ob sich die Worte "a quo tamen iure etc." nur auf das Burgwerk, oder auch auf den Heerdienst beziehen sollen. Sie sind herübergenommen aus der Urkunde vom J. 1158 (wo von dem marcthinc noch nicht die Rede ist). Von den zerstreut liegenden Besitzungen des Bischofs von Ratzeburg konnten der weiten Entfernung wegen die Colonen nicht wohl zum Burgbau nach Ratzeburg berufen werden.
2) S. 91 und S. 218.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 231 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Am Schlusse der Urkunde schützt der Herzog die Kirchen in dem Wendenlande nur noch gegen jede Ausübung des jus spolii bei dem Ableben der Bischöfe. Weder ein Vogt noch sonst jemand soll den bischöflichen Nachlaß antasten, sondern nach den canonischen Bestimmungen soll ein Theil desselben zum Seelenheil des Verstorbenen unter die Armen vertheilt, ein zweites Drittel zum Nutzen der Kirche verwandt werden, der dritte Theil aber seinem Nachfolger zufallen.

Ueber das Verhältniß des Bischofs von Schwerin zu seinem Domcapitel und über die Rechte des Letzteren hat der Herzog Heinrich keine Bestimmungen mehr gegeben. Seine Verordnung über die Güter und die Einnahmen des Capitels und die Entwicklung desselben haben wir oben (S. 219 f.) erörtert. Es geht daraus hervor, daß das Schweriner Capitel viel langsamer zu Stande kam, als das Ratzeburger und das Lübeker. Da das erstere dem Prämonstratenserorden angehörte (ohne Zweifel, weil der erste Bischof, Evermod, selbst aus diesem Orden war), so bot sich dem Schweriner zunächst das Lübeker Capitel für die innere Einrichtung zum Muster dar; und die Schweriner Domherren konnten unmöglich zu einer Zeit, da noch viele Augenzeugen der Entstehung und Entwicklung des Capitels lebten, dreist genug sein, um in die von ihnen auf Herzog Heinrichs Namen gefälschte Dotationsurkunde die Bestimmungen einzuschalten, daß ihr Capitel in allem dem Lübeker conform sein, und auch wie dieses aus einem Propste und zwölf Domherren bestehen sollte, wenn dieses nicht wirklich von Berno zum Muster genommen wäre. Der Papst Cölestin III. bestätigte am 24. Octbr. 1191 die Einnahmen des Propstes und des Decans und die Rechte des Capitels, wie bisher seine Güter selbst zu verwalten und selbst die Pröpste, Decane und Domherren zu wählen, und fügt dann nur noch die eine Bestimmung hinzu, daß der Propst den "Bann" (d.h. die geistliche Gerichtsbarkeit, die Archidiaconatsrechte) in der Provinz und Stadt Schwerin haben sollte, jedoch die Hauptsynode in dieser Stadt (in welcher der Bischof den Vorsitz führte) ausgenommen 1 ). Der Papst setzt also im übrigen


1) ad praeposituram bannum tocius Zverinensis prouincie per omnes ecclesias et in ipsa ciuitate Zverinensi, excepta principali synodo eiusdem ciuitatis. Man vergleiche die Urkunde Bischof Heinrichs von Ratzeburg vom J. 1217: Cum synodo in ecclesia Bergerdorp praesideremus, Arnoldus eiusdem ecclesie sacerdos pro decima pullorum - contra inhabitantes iam dictam parochiam querimoniam deposuit, et altercatione facta pro sententia de eadem causa (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 232 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

voraus, daß dieses Capitel dieselben Gerechtsame habe, wie die anderen; oder er scheuete sich, demselben Rechte zu bestätigen, die es noch nicht hatte. Insbesondere verleiht er demselben, wie schon bemerkt ist, nicht das Recht der Bischofswahl, auch bindet er nicht die Veräußerung von Kirchengut an die Zustimmung des Capitels. In der Urkunde, durch welche Berno dem Kloster Dargun die Zehnten aus dem Burgward Dargun verleiht, nennt er vier Domherren als Zeugen; aber er sagt nicht, daß er diese Schenkung mit Zustimmung des Capitels mache, sondern er hebt die päpstliche Vollmacht und seine eigene Befugniß dazu hervor. - Die Domherren suchten also durch die Verfälschung der Dotationsurkunde die Rechte, welche sie noch nicht hatten, zu gewinnen. Statt des Herzogs Verordnung, wonach einst der dermalige Herzog und der dermalige Bischof unter dem Beistande der Grafen von Schwerin und Ratzeburg den Antheil der Domherren an den bischöflichen Zehnten endgültig festsetzen sollten, schoben sie die Bestimmung ein, daß der Bischof und das Capitel dies unter sich ordnen sollten; sie setzten nach dem Muster des Lübeker Capitels die Zahl der Domherren auf 12 mit einem Propste fest und die Einnahme eines jeden auf zwölf Mark Silbers 1 ) (außer den Einkünften der Schweriner Pfarre); was mehr aufkäme, sollte der Bischof wieder empfangen. Sie ließen dem Capitel außerdem vom Herzoge die Freiheit ertheilen, über ihren Nachlaß testiren zu dürfen. Weiter aber schaltete der Fälscher die Verordnung ein, daß der Bischof von den Kirchengütern nichts veräußern oder zu Lehn austhun dürfe ohne des Capitels gemeine Zustimmung.

Ganz sind die Domherren bei dem oft erwähnten Vergleiche vom 18. Juni 1195 mit diesen ihren Ansprüchen nicht durchgedrungen. Die Wahl des Bischofs in Anwesenheit der Fürsten (S. 226), die freie Wahl des Decans und der Domherren, ferner die selbständige Verwaltung ihrer von den bischöf=


(  ...  ) dictanda Raceburgi ad maiorem synodum, quatenus iustitia declaretur, partes citate sunt; in maiori etenim synodo nostra sententia dictavit, et a clericis et a militibus et uniuersis, qui aderant, approbata est, quod etc., Westphalen II, p. 2058, 2059.
1) Nach Erzbischof Hartwigs Bestätigung des Lübeker Domcapitels vom J. 1163 (Leverkus I, 5) sollten von den Einkünften cuilibet fratri quindecim mese (=tremodia) annone et due marce denariorum, preposito uero et decano et custodi et magistro scolarum cuilibet eorum tres marce annuatim gezahlt werden. Wenn mehr aufkäme, sollte dies dem Bischofe zukommen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 233 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

lichen gesonderten Güter und Einkünfte, die Freiheiten und Gerechtigkeiten der Capitel zu Hamburg und Lübek wurden ihnen zugestanden; über die Stiftsgüter aber ward festgesetzt: "Der Bischof soll nichts von den Stiftsgütern veräußern ohne der Brüder (d. h. des Capitels) und derer vom Adel (vielmehr der Fürsten!) gemeinen Rath und Bewilligung". Von dem Consens bei Belehnungen ist dabei nicht die Rede.

Schließlich wäre hier noch von dem Patronatsrechte zu reden, und etwa von den Ansprüchen, welche der Bischof für die Ausstattungen der Pfarren zu machen hatte. Indessen fehlen uns über diese Punkte aus Bernos Zeit alle urkundlichen Nachrichten. Die späteren Verhältnisse lassen übrigens den sicheren Schluß zu, daß auch in Meklenburg wie anderswo in der Regel derjenige, welcher die Pfarre bewidmete (in den bei weitem meisten Fällen der Fürst), das Pfarrlehen hatten. Das Kloster Doberan empfing 1177 das Recht, innerhalb des Klostergebietes das Kirchenwesen und die Pfarrer einzusetzen. Die Pfarrländereien sollten nach Herzog Heinrichs Bestimmung für jede Pfarre im Ratzeburger Sprengel vier Hufen betragen. Dasselbe Maß finden wir auch im Schweriner Sprengel bei Stiftungen im 13. Jahrhunderte mehrfach beobachtet; indessen ist doch nicht nachzuweisen, daß es durchgehends üblich gewesen sei.

Der Dompropst zu Schwerin führte den "Bann" (den Archidiaconat) in der Stadt und Provinz (Grafschaft) Schwerin schon im J. 1191; hier war das Kirchenwesen verhältnißmäßig wohl am weitesten entwickelt. Von andern Archidiaconaten ist noch nicht die Rede.

Funfzehntes Capitel.

Die Stiftung der Klöster zu Althof und Dargun.

Die deutschen Einwanderer, welche zu Bernos Zeit aus Westfalen und Niedersachsen ins meklenburgische Land kamen, siedelten sich natürlich meistens dort zunächst an, wo das deutsche Wesen bereits die größten Fortschritte gemacht hatte, in der Grafschaft Ratzeburg (aus welcher die wendische Bevölkerung dann im Laufe von etwa 70 bis 80 Jahren fast ganz verschwand) und in der Grafschaft Schwerin. Erschien

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 234 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

das Gebiet im Westen von Schwerin doch schon Helmold als eine sächsische Colonie! Der Fürst Pribislav aber, welcher, wie derselbe Schriftsteller erzählt, die Wenden sammelte und in den Gebieten seiner Burgen wieder fest ansiedelte, war auf die Erhaltung, nicht auf die Verdrängung seines Volkes bedacht; er konnte, auch wenn sich die nöthige Anzahl von Ansiedlern dazu gefunden hätte, die Deutschen und die Wenden nicht überall unter einander wohnen lassen, ohne die Letzteren damit aufs schmerzlichste zu verletzen. Andererseits mußte aber auch eine geraume Zeit verfließen, bis Berno unter den Wenden selbst die nothwendige Zahl von Priestern gebildet hatte. In dieser wie in jener Hinsicht empfahl sich also die Stiftung eines deutschen Klosters, welches zu gleicher Zeit eine Pflanzstätte des Christenthums werden und deutsche Sitte und Cultur allmählich auch unter den Wenden ausbreiten konnte. Kein Orden aber war zu solcher Arbeit geschickter als der Orden der Cistercienser 1 ), der auch allmählich in Meklenburg, in Pommern und weiter südlich das wirksamste Mittel zur Verbreitung des Christenthumes und zur Germanisirung geworden ist. Gerade die Cistercienser gründeten ja, wie schon S. 97 bemerkt ist, fern von dem zerstreuenden, verführerischen Leben der Städte ihre Feldklöster, um in stiller Einsamkeit unter Arbeit und Gebet ihre Herzen zu läutern; und ihr Muth und Eifer war so groß, daß sie ohne Scheu vor dem Tode in die gefahrvollsten Heidenländer zogen, um durch ihr Beispiel in der Arbeit die Ungläubigen an Cultur und Sitte zu gewöhnen und durch ihre Seelsorge und ihr Leben dieselben für das Christenthum zu gewinnen. Sie siedelten sich gern in waldreichen, noch unangebaueten, selbst in ganz unfruchtbaren Gegenden an, wenn ihnen dort Besitz geschenkt wurde; und nach kurzer Zeit sah man in vormaligen Einöden große Höfe und wohlbevölkerte Dörfer durch die Betriebsamkeit leitender Mönche, oder häufiger noch ihrer Laienbrüder gegründet. Diese Bedeutung des Ordens trat früh hervor; und Papst Hadrian IV. verlieh ihm den Vorzug vor allen anderen Orden (mit Ausnahme der Templer und Johanniter), daß diese Mönche nicht nur mit dem Neulande, welches sie mit eigenen Händen oder auf eigene Kosten urbar machen würden, und mit ihrem Weidelande und ihren Gärten von Zehnten frei, sondern daß ihnen überhaupt für alle Grundstücke, die sie mit ihren eigenen


1) S. v. Raumer in v. Ledeburs Allg. Archiv für Geschichtskunde des preuß. Staates VIII, 305 f. und den Auszug aus diesem Aufsatze bei Lisch, Jahrb. XIII, 117 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 235 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Händen oder auf ihre Kosten bebaueten, die Zehnten erlassen sein sollten 1 ).

Ob Herzog Heinrich sich bei der Berufung Bernos schon von Rücksichten dieser Art leiten ließ, ist ungewiß (Evermod war ja kein Cistercienser). Es war aber sehr natürlich, daß, sobald sich die Möglichkeit darbot, Berno Klöster seines Ordens in seinem Sprengel zu stiften und am liebsten Brüder aus seinem vormaligen Kloster Amelungsborn herbeizuziehen wünschte. Von ihm ging, wie er selbst bezeugt und Heinrich Borwin I. und seine Söhne ihm dankbar nachrühmen 2 ), die Anregung zur Stiftung des Klosters Doberan aus; auch die Woislawa, welche uns als eine fromme Fürstin in der Erinnerung des Klosters entgegentritt, mag es an ihrer Empfehlung nicht haben mangeln lassen 3 ). Ihr Gemahl Pribislav bestimmte die Waldgegend um den Doberbach, besonders an der östlichen Seite desselben, zur Ausstattung des Klosters und sein Gut (jetzt Althof) bei dem wendischen Dorfe Doberan, vielleicht eine ehemalige heidnische Cultusstätte, wo er Abgötter durch Brand zerstört haben soll 4 ), zu der Klosterstätte.


1) Decret. Greg. L. III, t. 30, c. 10-12. Vgl. des Papstes Lucius III. Privilegium für die Cistercienser vom 21. März 1185 (Jaffé, Reg. pontif. 9744), worin er den Bischöfen etc. . einschärft, ne (monachis Cisterc.) "de aliquibus terris, quas propriis manibus aut sumptibus excolunt, non tantum de novalibus, sed etiam de terris antiquitus cultis, quomodocumque teneantur ab illis, sive de nutrimentis animalium decimas extorqueri sinant". Später beschränkten die Cistercienser (mit Zustimmung des Papstes Innocenz III. auf dem Concil im J. 1215) dies Vorrecht selbst dahin, daß sie fortan nur noch zur Anlage eines neuen Klosters bisher zehntpflichtige Güter erkaufen wollten. S. Fabricius, Ruyan. Zustände, p. 119 f.
2) Urkunde Bernos vom 1. Februar 1177 (Westphalen III, praef. p. 142): instinctu nostro. - Borwin I. 1192 (Lisch, Oertzen Urk. I, Nr. 1): ad instinctum primi episcopi Bernonis Magnopolensis. - 1219 (Westphalen III, 1476) Heinrich von Rostock und Nicolaus von Meklenburg: cum - primi Zuerinensis episcopi domini Bernonis hortatu Pribislaus auus noster - monasterium Doberanense fundasset.
3) In den Urkunden und in der Doberaner Genealogie ist, was sonst im Mittelalter von Fürstinnen so gerne gerühmt wird, der Förderung des Klosters durch die Woislawa nirgends gedacht. (S oben S. 132). Der Verfasser der Inschrift auf den Ziegeln der Capelle zu Althof, welche mit den Ergänzungen von Lisch, Deecke, Grotesend und Wiggert zuletzt in den Jahrb. XXI, 171f. behandelt ist, übertreibt deshalb jedenfalls (vielleicht nur wegen des Reimes zu dominatrix), wenn er die Fürstin claustri fundatrix nennt.
4) S. oben. 43, Anm., über den Opferstein. Da sich bisher Spuren von einer Tempelburg zu Althof nicht gezeigt haben, so (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 236 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Zu Amelungsborn, an dessen Spitze damals Abt Everhelm stand, fanden sich Brüder bereit, "Gründer des Glaubens und Vertilger der Götzen im Wendenlande", wie die dankbare Nachwelt sich ausdrückte 1 ), zu werden. Am 1 März 1171 zog der Abt Konrad mit seinem Convente in die neue Besitzung zu Althof ein 2 ).


(  ...  ) möchte man eher an einen heiligen Hain denken, in dem ein Götze ohne Götzenbild verehrt ward. Freilich scheint Kirchbergs Nachricht (oben S. 130) mehr auf Götzenbilder hinzudeuten. Lisch (Jahrb. II, S. 13, Anm.) ist geneigt, da nach Hanka "Dobran: der Gütige" heißt, den Namen des Ortes selbst für den Namen (oder Beinamen) des dort verehrten Götzen zu halten. Damit ließe sich dann vielleicht vergleichen, daß der (Planet) Mercurius auch Dobropan (guter Herr) genannt wird. Indessen steht doch zur Frage, ob der Ort Doberan nicht vom Doberbache seinen Namen hat, der an dem Orte vorüber der Ostsee zufließt. Dober hießen mehrere Flüsse im Slavischen, z. B. die Dober (jetzt Daber) bei Berlinchen (Riedel, Mark Brand. I, 282, 457); und das Dorf Daber in Pommern hieß 1304 Dobere (Jahrb. XV, 201). Wie alt dieser Name des Bache bei Doberan ist, weiß ich nicht nachzuweisen. Auf der großen Schmettauschen Karte (vom J. 1788) heißt ein Bruch zwischen Doberan und dem Coventersee "die Dabor", und östlich davon liegt die "Daber=Weide". Den Abfluß des Coventersees benennt Schmettau "Jemnitz".
1) Brunward, 1219. Jahrb. XIII, 269.
2) Das Jahr 1170 nennt die Doberaner Genealogie; den Tag geben die Annales Ryens. (bei Pertz, Scr. XVI, 408): "1170. Conventus mittitur in Dobrum kal. Martii". Die Chronologia (sc. monasteriorum Cisterc.) bei Manrique, Annal. Cisterc. II, p. 504, berichtet: "Anno 1170, kalend. Augusti fundata est abbatia de Strata Marcelli; eodem anno, 3. kal. Februarii, abbatia Saltus Novalis in Hispania; eodem anno abbatia de Hilda; eodem anno, kalendis Martii, abbatia de Doberano. - Der Verfasser dieser Cronologie zählt unter jedem Jahre die Klosterstiftungen nach den Jahrestagen chronologisch auf (diejenigen, deren Jahrestag unbekannt war, stehen in der Regel am Ende, Hilda hat eine auffallende Stelle). Der Jahreswechsel fällt bei ihm aber erst in die zweite Hälfte des März. Den Tag selbst konnte schon Manrique (I, 116) nicht ausfindig machen. Den 22.März 1120 rechnet die Chronologie noch zum J. 1119 (I, p. 116), den21. März 1124 noch zum J. 1123 (I, p. 151). Die letzte Aufzeichnung mit einem Jahrestage zum J. 1130 ist vom "17. kal. Aprilis", und dann folgt hinter den undatirten ganz am Schlusse noch ein Nachtrag aus dem October (I, 216). Die letzte Stiftung in dem J. 1133 ist vom "12. kal. Aprilis" (l, 253) datirt, und die erste aus dem nächsten Jahre vom "13. kal. Aprilis"! (I, 284). Ganz ungewöhnlich wird zum J.1137 (I, p. 332) als erste Aufzeichnung gegeben: 5. non. Martii fundata est abbatia de Columba, und die letzte ist vom "17. kal. ApriIis"! In der Regel liegt (bis zum J. 1173 wenigstens) der Jahreswechsel in der 3. Decade des März. Das Datum: (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 237 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Zählen wir die Ortschaften, mit denen Pribislav das Kloster Doberan beschenkte, so staunen wir schon über seine Freigebigkeit; aber noch mehr, wenn wir auf der Karte den Raum, auf welchem damals diese wendischen Dörfer zerstreut lagen, betrachten, und dann die Zahl von deutschen Orten erwägen, deren Fluren die Thätigkeit der Mönche dem Urwalde abgewonnen hat.

Der Fürst Pribislav selbst hat, so viel man weiß 1 ), dem Kloster Doberan keinen Stiftungsbrief verliehen; doch kennen wir den ersten Güterbesitz, welchen er demselben verlieh, aus der Urkunde Bernos vom 1. Februar 1177 2 ), in welcher er auf die Zehnten aus den Klosterdörfern verzichtete. Der Bischof nennt ausdrücklich als von Pribislav geschenkte Güter: Doberan (jetzt Althof), Parkantin (Parkentin), das wen=


(  ...  ) "1. März 1170" ist also nach unserer Rechnung der 1. März 1171. Auch die Doberaner Genealogie führt auf das Jahr 1171. Denn sie berichtet, daß der Herzog im folgenden Jahre (sequenti anno) seine Wallfahrt unternommen habe. Diese begann er aber bekanntlich erst im J 1172, im Januar; die beiden Urkunden des Herzogs in den Orig. Guelf. III, Nr. 65 und Nr. 66 beweisen es. Die Annalisten, welche den Aufbruch zum J. 1171 bringen, müssen, wie Giesebrecht III, 214, Anm. 3 richtig ausführt, erst im Frühling das Jahr gewechselt haben. - Das man übrigens in Doberan die Stiftung des Klosters ins J. 1171 setzte, beweisen auch die alten Verse im Kreuzgang daselbst (welche noch Latomus sah):
Annus millenus centenus septuagenus
Et primus cotitur, cum Dobran struitur. -
Nach Kirchberg hatte Pribislav 1164, als Doberan gar nicht unter seiner, sondern unter sächsischer Gewalt stand, hier Abgötter niedergeworfen und dann (ob auch 1164, sagt er nicht) ein "Godesmunster" gebaut, welches die Mönche fertig vorgefunden und in Besitz genommen hätten. Dies ist an sich nicht wahrscheinlich, denn die Künstler waren damals zu haben, und der angeführte Doppelvers spricht dagegen. Auch nach Bernos Urkunde gab Pribislav den Mönchen das Gut Doberan ad construendam abbaciam; zu der Abtei gehörte aber auch die Kirche. - Nach Kirchberg ward das Kloster nicht nur der Maria, sondern auch dem Nicolaus geweiht; aber die Urkunden und die Genealogie nennen den Letzteren nicht.
1) Vgl. die Genealogie S. 11 und 12. In der Anm. zum Diplomatar. Doberan., welche im 11. Bande der Jahrb. S. 11 in der Note abgedruckt ist, wird jedoch die Urkunde vom J. 1192 irrthümlich als die älteste Doberaner bezeichnet: in demselben Diplomatarium stehen auch die beiden Urkunden des Fürsten Nicolaus vom J. 1189, wenn auch mit der falschen Jahreszahl 1190.
2) Sie ist gedruckt bei Westphalen, Mon. III, praef. 142. Wir benutzen eine beglaubigte Abschrift vom J. 1343.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 238 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dische Dorf Doberan (Doberan), Putecha (Hohenfelde) 3 ), Stulue (Stülow), Raducle (Reddelich), Crupelin (Cröpelin), Wilsne (Wilsen) und vier Dörfer in Cubanze, nämlich Bruze (Diedrichshagen, oder ein ostwärts in der Nähe belegenes Dorf) 1 ), Germars[dorf] 2 ) und zwei Dörfer Brunos. Die letzten Dörfer sind nicht mehr mit Gewißheit zu bestimmen, da wir den Umfang des Landes Cubanze 3 ) nicht kennen; die Dörfer Brunos waren bisher wohl im Besitze des "Bruno von Chubanze", der 1189 in einer Urkunde des Fürsten Nicolaus von Rostock als Zeuge vorkommt, und nachdem wahrscheinlich Brunshaupten benannt ist, wie von Germar vielleicht Gerstorf. Diese beiden Dörfer, Brunshaupten und Gerstorf, finden wir jedoch später nicht im Besitze des Klosters; es werden 1177 also wohl andere gemeint sein, deren Stätten wir nur darum nicht wiedererkennen, weil sie bald (ums J. 1200) 4 ) untergegangen und später durch deutsche Hagendörfer (vielleicht durch Boldewinshagen, jetzt Boldenshagen, und Wittenbeke) ersetzt sind. Die Westgrenze des Klostergebietes sollte der Hügel Dobimeri=Gorca (vermuthlich der jetzige Kühlungsberg bei Diederichhagen, die Nordgrenze des Klostergebietes das Meer bilden. Die Ostgrenze ward noch nicht angegeben, nach Borwins Bestimmung vom Jahre 1192 sollte sie sich von einer Eiche am Wege auf der Feldmark Wilsen in gerader Richtung nordwärts bis ans Meer ziehen; später wurden hier auf dem Klostergebiete allmählich die Dörfer Nienhagen 5 ), Steinbeck, Rabenhorst, Bartenshagen


1) Bruze ist nicht Brusow, beide werden 1192 neben einander genannt. Eine Glosse zu der Urk. vom J. 1192 in dem Diptomatar. Doberan. lautet: Bruze in slauico est Thidericus in theutonico.
2) [villa] Germari.
3) So unsere einheimischen Urkunden. In der päpstlichen vom Jahre 1186 (Jahrb. XXVI, 92, nach dem Original) lesen wir Doberan uero et totam terram Gobange(!) spectantem. Man kann den Namen der terra Chotibanz im Lande Stargard vergleichen. S. Lisch, Jahrb. XXIII, 22f. - Nach der päpstlichen Urkunde müßte ganz Cubanze in jenen 4 Dörfern bestanden haben. Borwin wiederholt 1192 nur den Ausdruck quatuor uille in Cubanze. Vgl. S. 239, Anm. 1.
4) 1192 erscheinen diese "4 Dörfer in Cubanze" zum letzten Male; in der Confirmationsurkunde des Papstes Innocenz III. vom J. 1209 kommen sie nicht mehr vor.
5) 1260 bekennt Bischof Hermann von Schwerin, quod dilecti in Christo abbas et conventus monasterii in Doberan ordinis Cysterciensis nostre dyocesis ius habent in decima ville, que Nova Indago vulgariter nuncupatur, super qua ipsis a nobis questio mota fuit, prout priuilegiorum tenor dicto (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 239 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Allershagen gegründet. Innerhalb dieses großen, noch meistentheils bewaldeten, aber außerordentlich culturfähigen Terrains, welches im Süden etwa durch eine Linie, die sich von Wilsen westwärts über Parkentin bis Kröpelin oder Boldenshagen zog, und westwärts vom Diedrichshäger Berge, ostwärts durch eine Linie von Wilsen gegen Norden bis an die Ostsee begrenzt ward, lagen damals wenige Dörfer (die oben genannten und etwa noch Bojanewitz, jetzt Jennewitz) 1 ); den Wenden ward also äußerst wenig entzogen, und die dort wohnenden Bauern litten nicht darunter, daß sie fortan dem Kloster ihre Pächte und Dienste leisteten.

Die Immunitätsrechte, welche Pribislav der Abtei über ihren Besitz verlieh, lernen wir nach der zweiten Stiftung aus des Fürsten Nicolaus von Rostock Urkunde kennen, in welcher sie ausdrücklich als Pribislavs Bestimmungen wiederholt werden. Es sollte nämlich "kein Graf, kein Vogt oder eine andere weltliche Gewalt sich irgend welches Rechtes über die Güter, Sachen oder Leute des Klosters anmaßen ohne Genehmigung des Abtes. Diesem sollte in dem ganzen Gebiete die ausschließliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit, oder die Bestellung der Beamten zur Verwaltung und zum Gerichte zustehen".


(  ...  ) Nach einer Glosse zu einer Urkunde vom J. 1343, und zwar von einer gleichzeitigen Hand.
(  ...  ) monasterio indultorum a venerabili patre felicis recordacionis domino Bernardo episcopo, nostro predecessoro, et aliorum episcoporum manifestius indicat et declarat (Westphalen III, 1506). Unter Berufung auf die Urkunden Bernos vom Jahre 1177) und Brunwards (1232, Octbr. 3; Jahrb. IX, 289) bestätigt Hermann 1273 dem Kloster die Zehnten u. a. auch von Nigenhaghen, Stenbeke, Rauenhorst, Alardshaghen, Bertrammeshaghen (Westphal. III, 1514; Lisch, Hahn. Urk. I, p. 55). - In Athmanshagen (Adamshagen) hatte das Kloster "dat sideste gerichte, vplath vnd afflath, mit allen densten" (Amtsbuch vom J. 1552); aber es besaß dieses Dorf erst seit 1319, Beringershagen (Bargeshagen) seit 1334.
1) Die Westgrenze des Klostergebietes war 1192 noch dieselbe, der Hügel (colis) Dobimerigorca; und doch zählt Borwin Bojanneuiz mit zum Klostergebiete. Südwärts kamen nun Brusowe, Domastiz (= Ybendorp erklärt es eine Glosse) und Stabelowe (Stäbelow) hinzu. Es ist daher nicht ganz genau, wenn Brunward 1232 (Jahrb. IX, 91) sagt, Berno habe dem Kloster Doberan auch in Domastiz Zehnten verliehen; oder that er es noch kurz vor seinem Lebensende, bevor Borwin die Urkunde ausstellte? Brunward nennt ferner decimam quatuor villarum in Cobanze, scilicet Crupelin. Brusowe et duarum uillarum Brunonis. Daraus darf man vielleicht entnehmen, daß Kröpelin und Brusow auch noch in Cobanze lagen, übrigens aber entspricht dieser Ausdruck nicht den Worten Bernos und der Urkunde Borwins vom J. 1192.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 240 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Die Leute, welche die Ländereien der Brüderschaft bebaueten und unter ihnen auf ihren Dörfern wohnten, sollten nach Nicolaus Urkunde vom Burg= und Brückenbau und von andern allgemeinen Diensten beständig frei sein, um desto ruhiger der Brüderschaft dienen zu können 1 ). Auch Borwin gestattete in der Urkunde vom J. 1192, wiewohl ohne sich dabei auf Pribislav zu berufen, dem Abte die Exemtion seiner Güter von der Gewalt der fürstlichen Vögte, verlieh ihm selbst alle Gerichtsbarkeit und seinen Leuten völlige Befreiung von allen Diensten, Lasten, Zöllen und der Heerfahrt; nur die Landwehr behielt er sich in der Weise vor, da die Leute des Klosters drei Tage den Feind erwarten müßten, dann aber, wenn er nicht erschiene, am vierten heimkehren dürften. - Ohne Zweifel erfüllten der Sohn und der Neffe nur Pribislavs Intentionen.

Nicht weniger freigebig erwies sich der Bischof in der Ertheilung kirchlicher Rechte. Er schenkte auf der Synode zu Schwerin am 1. Februar 1177 nach dem Willen Herzog Heinrichs und mit Zustimmung seiner ganzen Kirche dem Kloster auf immer die Zehnten aus dem ganzen Klostergebiete, auch für den Fall, daß die aufgezählten Dörfer der Abtei wieder entrissen werden möchten. Und weil dieses zugleich auch die Kirche ausbreiten sollte, so verlieh er dem Abte innerhalb der genannten Grenzen auch das Recht, das Kirchenwesen einzurichten und Priester zu bestellen, das Recht der Taufe und des Begräbnisses, dazu "das Synodalrecht, welches Bann genannt wird", d. h. das Patronatsrecht 2 ) in dem Umfange, daß es die Institution und alle sonstigen Archidiaconatsrechte einschloß.

Die Kirche blühete, seitdem die politischen Verhältnisse eine günstigere Wendung nahmen, im Wendenlande erfreulich auf. Wie Pribislav im Westen, so erwies sich Kasimar im Osten als ein eifriger Beförderer der Klosterstiftungen. Als nämlich im Jahre 1170 am 16. Angust 3 ) die Stiftskirche zu Havelberg geweiht ward, da bestimmte er ein sehr ausgedehntes Gebiet um den Tollense=See für das neuzustiftende Kloster Broda. Bald hatte er Gelegenheit, auch in Bernos Diöcese seine Freigebigkeit zu beweisen; doch ging die Stiftung des Klosters Dargun nicht von ihm selbst aus.


1) Westphalen III, 1468.
2) lus patronatus, quod bannum siue ius synodale vocamus, sagt Bischof Hermann von Camin in einer Urkunde für das Kloster Dargun vom J. 1282 (Lisch, Mekl. Urk. I, p. 166).
3) Lisch, Jahrb. III, S. 3, Anm. 5.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 241 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Lisch hat die Vermuthung ausgesprochen 1 ), "daß das Kloster Dargun in Folge der Zerstörung der Burg im Teterower See durch Dänen gegründet ward". Diese Burg des "Otimar" zerstörte der König Waldemar, wie wir (S. 184) geIesen haben, kurz vor dem Frieden im Jahre 1171. Wie dort bemerkt ist, fand "Otimar" selbst Gnade, weil er wie Saxo erzählt, schon während der Belagerung so dringend um Frieden gebeten hatte. Leider berichtet uns Saxo Grammaticus nur allgemein, daß der Burgherr "immer nach dem Stande der Belagerung den Vorschlägen zu seiner Ergebung eine verschiedene Fassung gab", und läßt uns über die Bedingungen, zu welchen er sich verstand, ganz in Unkenntniß. Jedenfalls müssen "Otimars" Vorschläge sehr eindringlich auf Waldemar gewirkt haben; er schenkte diesen Bitten, als sich die Belagerung in die Länge zu ziehen drohete, immer mehr Gehör. Bischof Absalon verhütete freilich durch eine List den Abschluß einer Capitulation vor der Erstürmung der Burg. Als diese darauf genommen und die Männer getödtet, die Weiber gefangen fortgeführt wurden, da gaben Einige dem Könige den Rath auch Otimar gefangen zu nehmen; aber Waldemar wollte nicht den Ruhm des eben errungenen Sieges durch die treulose Gefangennehmung eines Mannes beflecken, sondern lieber seines Feindes schonen, als seinem Rufe schaden, und entließ den "Otimar" unversehrt. So meldet Saxo Grammaticus 2 ).

So viel ist aus diesem Berichte aber klar, daß während der Belagerung Waldemar für den Fall, daß die Burg in seine Hände fiele, dem Burgherrn Leben und Freiheit zu gönnen zugesagt hatte. Es muß allerdings ein bedeutendes Versprechen gewesen sein, mit welchem sich der Burgherr von dem durch zahllose Verwüstungen der Wenden aufs heftigste erbitterten Könige der Dänen eine solche Zusage erkaufen konnte. Aber das Gelübde, dänischen Mönchen eine Klosterstiftung auf seinem Gebiete zu verstatten, war wohl ein Preis, um welchen Waldemar ihm das Leben und die Freiheit zu schenken nicht umhin konnte. Für diese Vermuthung spricht, daß sich hinter der nicht wendischen Namensform "Otimar" der Name des "Barons" Cotimar verbirgt, der mit seinen beiden Brüdern Mirognev und Monic das Kloster Dargun ausstattete 3 ),


1) Jahrb. XXVI, 194, 195.
2) XIV, 885, 886.
3) S. Lisch, Mekl. Urk. I, Nr. 1, p. 3: Termini vero possessionis, quam Miregrauus et fratres sui prefate ecclesi de Dar- (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 242 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und daß die Mönche, welche dasselbe erbaueten, aus dem dänischen Kloster Esrom auf Seeland kamen.

Gerade zwei Jahre, nachdem am 25. Juni 1170 König Waldemar unter großen Freierlichkeiten die Translation seines Vaters Knud Laward des ehemaligen Herrn des Wendenlandes, hatte vollziehen lassen, und ein Jahr, nachdem der Friede zwischen den Dänen und dem Herzoge Heinrich von Sachsen und seinen Wenden hergestellt war, am 25. Juni 1172, wurde das Kloster Dargun im Circipanerlande, in welchem bisher noch kein Gotteshaus stand, für Cisterciensermönche aus Esrom gestiftet 1 ). Das Kloster Esrom zählte selbst kaum 20 Jahre; aber die dänischen Cistercienser waren von ebenso großem Eifer beseelt als die Amelungsborner. Wie die Bekehrung der Insel Rügen der dänischen Geistlichkeit überhaupt ein sehr rühmliches Zeugniß giebt, so scheint das Gelingen dieses Werkes wiederum einen mächtigen Trieb zu ähnlichen


(  ...  ) gon, ut supra dictum est, dederunt, domino Kazimaro annuente et confirmante, incipiunt etc. Unter den Zeugen stehen vorher: "laici autem Dirsico, Miregrauus et fratres eius Monic, Cotimarus, et quotquot adprefatam consecrationem conuenerant". Daß nicht nicht zwischen eius und Monic ein Komma zu setzen ist, sondern Monic und Cotimar die fratres eius sind, ergiebt sich z. B. aus der Urkunde Kasimars vom J. 1175 (Cod. Pom. dipl. p.95), wo Monec, pincerna Kazemari, et Myrgnev, frater eius, vorkommen, und aus der Urkunde Kasimars etwa vom Jahre 1183 (Cod. Pom. I, 130), wo es heißt: Mirogneu, frater eius Monic. - Der Name Cotimar oder Chotemar kommt bei Wenden auch sonst vor; z. B. 1285 wird ein "Chotemir Dargaz", 1286 "Chotemar Dargaz" genannt (Jahrb. IX, p. 250, 251). - Wie die obigen Beispiele zeigen, wird der Name Mirgnev auch Miregrav geschrieben. Die erste Form scheint die richtigere zu sein; der Wechsel der Laute erinnert an Cnevesmolne und Grevesmolen.
1) 1172. Conventus venit in Dargun. Annal. Ryens. (Pertz, Scr. XVI, 403). Die mit diesen eng verwandte, aus gemeinsamer Quelle fließende Chron. rer. memorab. (bei Langebek, Scr. rer. Dan. II, 523) berichtet zum J. 1172: Conventus mittitur de Esrom in Dagum [lies Dargun]. Manrique, Annal. Cistere. II, 536: Anno MCLXXII., VII, kal. Jul. abbatia in Dargun fundata, aus der "Chronologia" sc. monasteriorum Cisterciens. - Der Abt von Esrom nahm bekanntlich bis zum J. 1258 für sein Kloster das Paternitätsrecht über das Kloster Dargun in Anspruch, verlor es dann aber durch einen Spruch auf dem Generalcapitel zu Citeaux in diesem Jahre an Doberan, weil die Mönche aus Esrom Dargun, wie wir sehen werden, bald wieder verließen, und das Kloster erst bei Bestand blieb, seitdem Doberaner Mönche es wieder besetzten. Vgl. die Urkunden bei Lisch, Mekl. Urk. I, p. 20, 115.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 243 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unternehmungen erweckt zu haben. Unbekümmert um die unaufhörlichen Feindseligkeiten zwischen den Wenden und ihrem eigenen Volke, gingen dänische Geistliche voll Todesverachtung in die pommerschen Lande, wenn ihnen von den Fürsten nur eine Stätte angewiesen wurde. Und des Fürsten Kasimar Eifer kam ihren Wünschen trefflich entgegen. Schon hatte er selbst im J. 1170 den "Brüdern der Dreifaltigkeitskirche zu Lund, die in sein Land kamen", in einer Gegend, die "sehr reich an Früchten, Vieh und Fischen und Wäldern war und, wie vom Lande der Verheißung geschrieben wird, von Milch und Honig floß", an der Rega (unweit Treptow) in Hinterpommern 11 Dörfer, von denen freilich "zehn damals unangebaut waren, aber doch wegen ihrer angenehmen Lage, der Fruchtbarkeit der Scholle, des Reichthums der Jagd, des Vogelfanges und der Fische und wegen des Ueberflusses an Wiesen den benachbarten nicht nachstanden", zur Stiftung eines Klosters (des späteren Klosters Velbuk) geschenkt, ihnen auch die Kirche zu Treptow verliehen, zu weiterem Unterhalte sechs Salzpfannen zu Colberg gegeben, und alle, die den Geistlichen aus ihrer Heimat folgen wollten, seinerseits von allen Abgaben und allem Dienste befreiet, damit sie nur Gott und der Kirche dienten 1 ). Auch in Hilda (Eldena bei Greifswald) versuchten 1171 Mönche aus Esrom sich anzusiedeln 2 ) Wie sollte Kasimar seine Genehmigung und Beihülfe versagen, wenn seine Barone, die Brüder Mirgnev, Monic und Kotimar, den Convent, welchen die Brüderschaft der Cistercienser zu Esrom in seine Lande entsandte, mit einigen Ländereien (vermuthlich Burglehnen) unter der "alten Burg Dargun" ausstatteten?

Das Burgward Dargun war das östliche im ganzen Circipanerlande; durch die Niederungen an der Peene und an der Trebel war es von Nordosten und von Südostenl her stark geschützt. Die "alte Burg" Dargun lag dem heutigen Kirchdorfe Röcknitz gegenüber am westlichen Ufer des Baches, der im 12. Jahrhunderte Rokitniz hieß, auf auf einem Hügel (dem jetzigen Judenkirchhofe), der sich im Norden gegen das Thal eines Baches, der ehemals Bouzka genannt wurde, und ostwärts gegen das Wiesenthal derRokiniz senkt 3 ) Südlich


1) S. die Urk. vom J. 1170 im Cod. Pom. dipl. I, p. 70.
2) S. oben S. 236, Anm. 2.
3) Die Ortsbestimmungen beruhen ganz auf den Localforschungen des Hrn. Amtshauptmanns von Pressentin zu Dargun. Die Resultate über die ältesten Darguner Urkunden hat der selbe in den Anmerkungen in seiner Uebersetzung im "Oeffentl. Anzeiger für die Aemter (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 244 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von dem Plateau, auf welchem die Burg lag, floß in die Rokitniz von Westen her Ruthnic=Bach (der jetzige Graben in der Schönau); seine Vereinigung mit dem größeren Bache, den man auch schlechtweg Peene(d. h. Fluß) zu nennen pflegte, ist jetzt verdeckt durch den See, welchen das Kloster durch die Aufstauung der Rokitnitz vermittels des starken Mühlendammes gebildet hat. Von hier fließt die Rokitnitz in südlicher Richtung durch eine Niederung dem Peeneflusse zu, der als ein schiffbarer Fluß aus dem Cummerower See (ehemals Verchen=peniz genannt) herausgetreten ist und in einigen Windungen bis zum Einflusse der Rokitniz nordwärts, dann aber in östlicher Richtung nach Demmin hinabfließt.

Die geschützte Lage hatte das Burgward Dargun vermuthlich vor den Schrecken der sächsischen Kriege bewahrt (die Straße von der Müritz nach Demmin zog sich östlich von dem Cummerower See hin).Bischof Berno nennt uns eine lange Reihe von Dörfern, welche "vormals der alten Burg von Dargun untergeben gewesen waren": Wigoni (Wagun), zwei Cuzis (zu Kützerhoft vereint), Levine (Levin), Tupuriste (Upost), Warinzine (Warenzin), Volkowa (Wolkow), Gnevtine (zwischen Wolkow und Bestland), Bislandon (Bestland), Dobimuisle (jetzt Brudersdorf), Domagneve, Recroz, Wovita, Putdargoniz, Scobedarg, Szobisi, Szizelubiz, Convenina (auf der Darguner Feldmark untergegangen), Clubuchziz (mit Wargun vereinigt) 1 ), Dolgolize(Dörgelin), Svacoviz, Nezul Bischa, Slutu (Schlutow), Ceglos, Vincedargo (die Burg bei Finkenthal?), Tribemer. Die sichere Lage des Burgwards und die Schonung, welche man für eine kirchliche Stiftung immer voraus setzte, mochten Grund genug sein, daß der Fürst Kasimar 1174 die Stätte der verfallenen Burg den Mönchen schenkte und damit die Befestigung selbst aufgab.

Die Besitzungen, in welche die Brüder Mirognev, Monic und Kotimar 1172 die neuangekommeden Mönche mit Genehmigung Kasimars einführten, lagen zu beiden Seiten der Rokitnitz. Diese bildete die Scheide von dem Einflusse des Ruthnikbaches aufwärts bis zu ihrem Ursprunge, dem jetzigen Canthersee, der zwischen zwei (jetzt längst nicht mehr nachzuweisen=


(  ...  ) Dargun, Gnoien und Neukalen", 1862, Nr. 4, 5, 7, 14 u. f. niedergelegt.
1) Lisch, Mekl. Urk. I, p. 166. Dobermoizel quod alio nomine Brodersdorpe nominatur.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 245 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den) Dörfern, dem Dorfe Malachs und Covenitz, lag. Von dem Canthersee zog sich die Grenze südwärts auf die Straße, die von Demmin nach Dargun führte, folgte dieser ostwärts bis zur Brücke Bugutiza. (Neu=Bauhof), und lief dann im Westen von Levin gegen Süden an die Mündung der Rokitniz in die Peene zu. Die Peene bildete die Grenze bis zum Einflusse des Zimulubu (des Kützerbaches weiterhin dieser Bach selbst, soweit er in der Wiese hinfließt. Am Rande der Wiese zog sich die Scheide nordwärts in ein Thal bis zum Wege von Dargun nach Kützerhof und weiter bis zum Ruthnikbache hin. Die "Mühle", welche die genannten Barone hinzufügten, mochte erst jetzt errichtet werden. Der Fürst Kasimar schenkte den Mönchen die Hälfte des Fischfanges in der oberen Peene.

Das Kloster ward unterhalb der Mündung der Ruthnik am westlichen Ufer der Rokitnitz angelegt 1 ). Die kleine Klosterkapelle war nach Jahresfrist so weit gediehen, daß Berno am 30. November 1173 in Anwesenheit des Fürsten Kasimar, des Mönches und nachmaligen Abtes von Walbert von Esrom, der Klosterpröpste Walter von Grobe und Helmwig von Stolp, der Brüder Mirognev, Monic und Kotimar und vieler Anderen die Weihe des Marienaltars, (in der ersten Capelle zu Dargun, welcher auch zugleich als der erste im ganzen Circipanerlande geweiht ward" 2 ), vollziehen konnte. Nach der Weihe, in Anwesenheit der ganzen Versammlung, bestätigte der Fürst Kasimar nicht nur die Schenkung seiner Barone, sondern fügte auch seinerseits die beiden Dörfer Kunize 3 ) (welche jetzt zu Kützerhof vereinigt sind) mit der Befreiung der Einwohner von allen dem Fürsten schuldigen Abgaben und Diensten, auch zehn Mark Pfennige jährlich von der "Schenke" zu Lüchow zu heben, die andere Hälfte der Fischerei in der oberen Peene, , einen Antheil an einer Salzquelle in Tollenzerlande 4 ) und zwei Salzpfannen zu Kolberg hinzu.


1) Dafür spricht nicht nur die spätere Lage desselben, sondern mehr noch der Ausdruck in Bernos erster Urkunde p. 4: oppositum uallis meridiei propinquioris a ,monasterio, womit er die Kutscherwiese meint.
2) ieser urkundliche Ausdruck widerlegt die Verse: Anno milleno centeno quadrageasimo nono Post partum Christi tu Dargun facta fuisti, die Latomus (Geneal. zum J. 1149, und Schröder, Erstl. 99) auf einer Urkunde fand. Ebenso urtheilt Masch: Gesch. der Familie v. Kardorff, S. 12, 13.
3) Die beiden Dörfer Kuzize (schon 1282 vereinigt) nennt Berno in seiner Urkunde bei Lisch p. 2 nicht, aber Kasimar in der Urkunde vom J. 1174 (p. 11).
4) quartam partem putei salis in Tolenz in predio uille Zuillemari (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 246 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Auch der Bischof Berno bewilligte dem Kloster "auf den selben Altar für immer jährlich sieben Mark Pfennige von dem kleinen und winzigen Einkommen seines Bisthums". Er bestätigte ferner alle Schenkungen, indem er denen, die das Kloster beschenkten und die es erhielten, die Barmherzigkeit Gottes erflehete, über diejenigen aber, welche es beeinträchtigen würden, einen schweren Bannfluch ausprach 1 ).

Der erste Güterbesitz des Klosters Dargun war sehr gering, wenn man ihn mit dem Gebiete Doberans vergleicht. Aber bald ließ Kasimar auch hier seine große Freigebigkeit gegen die Geistlichkeit verspüren; es war im Jahre 1174, vermuthlich auf einer Versammlung zu Dargun oder in dem nahen Demmin, denn wieder finden unter den anwesenden Zeugen den Bischof Berno, den Mönch Walbert von Esrom und die Brüder Mirognev, Monic und Kotimar. Der Fürst verlieh dem Kloster jetzt eine bedeutende Strecke Landes im Nordwesten des ersten Klostergebietes. Die Rokitnitz bildete von dem Einflusse des Ruthnik an aufwärts die Ostgrenze bis an den Winkel, den sie im Westen von Lehnenhof macht; ein wenig nördlicher wandte sich die Scheide gegen Westen, zog sich durch das "tiefe Weidenbruch" über drei Kegelgräber westwärts bis ins "lange Moor" (bei Füstenhof), dann gegen Süden durch den Eichensee (Dambnio, jetzt Dammersee genannt), bis zur Burg Kalen, schloß diese mit dem See ein,


(  ...  ) Tessemeris. Die Lage des Dorfes welches Zuillemar, Tessemers Sohn (Zuilimari Tessimeriz 1219) besaß, ist nicht bekannt.
1) S. die Urkunde vom J. 1173 bei Lisch a. a. O. Nr. 1. Ausgestellt ist diese nicht sofort bei der Weihe, sondern auf Bitten des Klosters (p. 1), erst, nachdem Helwig nicht mehr Propst, sondern bereits Abt von Stolp war, wie aus den Worten Helwicus adhuc tunc prepositus de Stolp genugsam hervorgeht. Giesebrecht III, 140 setzt die Feier der Stiftung in "zwischen 1160 und 1170", weil in der schon erwähnten Urkunde Kasimars für die Brüderschaft von Lund vom J. 1170 (Cod. Pom. dipl. I, p. 70) unter den Zeugen "Helwigus abbas de Stolpa" steht. Aber Giesebrechts Behauptung wird 1) durch Bernos Urkunde für Dargun widerlegt, weil es am Schlusse heißt: Facta nicht Data!) sunt autem hec ab inc. dom. a. 1173 ect., und 2) durch Bischof Konrads Urkunde für das Kloster Colbaz mit dem Actum: Camin 1176, Aug. 15, nach welcher dieser erst an dem genannten Tage den Helwig zum Abte von Stolpe weihete (und zwar in Anwesenheit des Abtes Hemann von Dargun) (Cod. Pom. diplom. I, p. 98). Wenn also 1170 der Ausdruck: "abbas de Stolpa" wirklich gebraucht ist(das Original ist nicht erhalten), so war er für diese Zeit nicht genau. Die Ausstellung der Darguner Urkunde fällt also nach dem 15. August 1176.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 247 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wandte sich nun ostwärts in mehreren Windungen bis zum Bouzkabache und lief von diesem im Westen des Burgberges hinüber zur Mündung des Ruthnik, so daß der Burgberg dem Kloster zufiel.

Wichtiger noch als der neue Grundbesitz war des Fürsten Bewilligung, daß die Brüder zu Dargun Leute aus allerlei Volk, Deutsche, Dänen und Wenden, herbeirufen und, wo sie wollten, innerhalb des Klostergebietes ansiedeln dursten, und zwar mit der Befugniß, jegliches Gewerbe zu treiben. Dem Kloster ward auch gestattet, nach wendischer oder deutscher und dänischer Weise eine Schenke zu errichten. Alle dieser herbeigerufenen Ansiedler befreite Kasimar von sämmtlichen Hebungen des Fürsten und der Herren (Barone), insbesondere auch von dem im Wendenlande üblich Burg=und Brückenwerk und von jeglichem Heerdienst sie sollten nur "Gott und dem Kloster dienen". Endlich verlieh der Fürst dem Kloster auch das Recht, Pfarren zu stiften und Priester zu bestellen.

Außer dem Fürsten und den genannten Baronen hatten auch Bandeche und andere Gläubige das Kloster mit Grundbesitz beschenkt 1 ). Unter der Gunst dieser mächtigen und angesehenen Herren durfte man auf ein erfreuliches Gedeihen dieser christlichen Colonie hoffen. Man hat auch Spuren von dänischer Einwanderung 2 ) gefunden. Die christliche Gemeinde empfing bald eine Kirche zu Rokitniz (Röcknitz), welcher Berno die Rechte einer Pfarrkirche, nämlich das Recht "der Taufe, des Krankenbesuches, der Bestattung der Todten und was sonst zur Seelsorge gehört", verlieh.

Sechszehntes Capitel.

Herzog Heinrichs Katastrophe in ihren Folgen für Meklenburg .

Der Friede vom Jahre 1171 gab Wendenlanden die Ruhe wieder, ohne welche das Bisthum Schwerin nicht gedeihen konnte. Wie sicher Herzog Heinrich die Zustände hielt,


1) Nach Kasimars Grenzbeschreibung p. 12. müssen diese Güter mit in Mirognevs und seiner Brüder Schenkung einbegriffen sei.
2) Lappenberg (Gött. gel. Anz. 1838, S. 1235) findet sie in der dänischen Strafe für Diebstahl über 8 Schillinge, welche in den (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 248 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sehen wir daraus, daß er nicht nur selbst zu Anfang des J. 1172 seine Wallfahrt nach dem heiligen Lande antrat 1 ), sondern außer dem Fürsten Pribislav auch den Grafen Guncelin in seinem Geleite hatte. Der Bischof Konrad von Lübek, seit seinem Exil in seinem ganzen Wesen ein anderer Mann und mit dem Herzoge ausgesöhnt, schloß sich dem Zuge gleichfalls an. Für die wendischen Angelegenheiten mag vorher auf der Versammlung, welche der Herzog 1171 am 19. September (vielleicht in Lüneburg oder in Artelnburg) hielt, Fürsorge getroffen sein; wir sehen nämlich aus Urkunden, daß außer den Bischöfen Konrad, Evermod und Berno auch die Grafen Bernhard von Ratzeburg und Guncelin von Schwerin und die Fürsten Pribislav und Kasimar dort erschienen 2 ). Den Verlauf der Wallfahrt zu schildern, liegt unserem Plan ferne; natürlich mußte der Anblick der heiligen Stätten, Jerusalems, Josaphats, des Oelbergs, Bethlehems, Nazareths, des Jordans und der Stätte, wo der Herr gefastet hatte und versucht war, auf unsere beiden Landesherren einen heilsamen und nachhaltigen Einfluß ausüben. Sie kehrten nach Jahresfrist in ihre Heimath zurück 3 ) Den Fürsten Pribislav erwartete hier, wenn Kirch=


(  ...  ) Urkunden der mekl. Fürsten vom J. 1238 (Lisch, Mekl. Urk. I, S. 52, 54) ausgesprochen ist.
1) S. über das Jahr oben S. 236, Anm. 2. Als den Tag der Abreise von Braunschweig nennt Arnold. Lub. I., 3 den 13. Januar.
2) Es ist S. 82 bemerkt worden, daß die Behandlung, welche in der 1174 zu Artlenburg vom Herzoge ausgestellten Urkunde für das Bisthum Ratzeburg beurkundet wird, vor der Wallfahrt geschehen sein muß. Da sie ihrem Inhalte nach allerdings auf die vom 19. September 1171 gefolgt ist, die letztere aber (bis auf einen unwichtigen) nur Zeugen enthält, welche auch in der ersteren vorkommen, so glaube ich, daß beide Gegenstände auf demselben Landtage verhandelt, und der eine sogleich, der andere aber erst nach 3 Jahren beurkundet ist.
3) Nach der unkritischen Historia de duce Heinrico Leone et de Heinrico episcopo Lubecensi (s. Lappenberg in Pertz Archiv VI, p. 656; Jahrb. XX, p. 236) Hätte Herzog Heinrich dem Grafen Guncelin einen Theil des von ihm mitgebrachten "heiligen Blutes" nach Schwerin mitgegeben; und es ist versucht (Jahrb. XX, 234), diese Nachricht dadurch zu stützen, daß die Worte von der Aufbewahrung des heil. Blutes in der Schweriner Kirche, welche wir in dem Ablaßbriefe des Papstes Honorius III. d. d. 1220, Jun. 29. (Lisch, Mekl. Urk. III, S. 65) lesen auf jenes angebliche Geschenk Heinrichs des Löwen bezogen sind. Indessen, daß desselben später nie Erwähnung geschieht, sondern immer nur die Reliquie des heil. Blutes, welche Graf Heinrich von Schwerin auf seinem Kreuzzuge erwarb verehrt ist, raubt jener Erzählung die Glaubwürdigkeit. Der Papst Honorius giebt seinen Ablaßbrief auf Bitten des Grafen Heinrich von Schwerin, "Romane ecclesie (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 249 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

berg recht berichtet, die Kunde vom Heimgange seiner Gemahlin Woislawa. Ihre Leiche war die erste in einer langen Reihe fürstlicher Leichen, die der Obhut des Doberaner Klosters anvertraut worden sind, aber, so viel wir wissen, die einzige, welche noch in Althof beigesetzt wurde.

Von Bernos Wirken innerhalb seiner Diöcese hören wir in diesen Jahren weiter nichts, als daß er 1173 den ersten Altar im Circipanerlande weihete und das Kloster Dargun confirmirte, auch 1174 der neuen Schenkung Kasimars an dieses Kloster beiwohnte, Ueber die sonstigen Kirchenstiftungen und die Thätigkeit zur Ausbreitung des Glaubens wurden keine schriftlichen Denkmäler hinterlassen. Daß Berno am 1. Febr. 1177 zu Schwerin eine Generalsynode hieIt, ist bereits (S. 237) erwähnt; ob es die erste gewesen ist, bleibt unbekannt.

Außerhalb seines Sprengels finden wir ihn häufig genannt. Der Bischof Konrad von Lübek war auf der Wallfahrt in dem Morgenlande gestorben; Graf Guncelin hatte ihn zu Tyrus bestattet. Als sich darauf das Lübeker Capitel einmüthig den ausgezeichneten Abt Heinrich zu St. Aegidien in Braunschweig vom Herzoge, der diesen sehr hoch schätzte, zum Bischofe erbeten hatte, ward derselbe zu Lüneburg vom Herzoge mit dem Bisthume investirt und dann in Anwesenheit Herzog Heinrichs am 24. Juni 1173 zu Lübek von den Bischöfen Berno, Evermod und Walo (von Havelberg) geweiht 1 ).

In demselben Jahre (1173) finden wir Berno bei dem Fürsten Kasimar, als dieser das von seinen Vetter Wartislav (wohl für dänische Mönche aus Esrom) gestiftete Kloster Colbaz bestätigte 2 ), Ein Jahr später unternahm unser Bischof höchst wahrscheinlich eine Reise nach Citeux; wenigstens vollzog er nach einer Inschrift am 27. Septe 1174 die Weihe der Kirche auf dem Justus Mons bei Metz 3 ). Im Jahre 1175 bewidmete Herzog Heinrich die Capelle St. Johannis des Evangelisten zu Lübek; die Bischöfe Berno und Evermod mußten seine Schenkung durch ihren Bann sichern 4 ).


(  ...  ) strennui defensoris", also sicher nach dessen Kreuzfahrt, und bezeichnet meines Erachtens mit den Worten: sacramentum sanguinis" nur die Reliquie, welche der Graf Heinrich soeben erworben hatte, und deren Verehrung Brunward durch die Urkunde vom Grünendonnerstage 122 ordnete.
1) Arnold, Lub, I, 8, 13.
2) Kosegarten, Cod, Pom dipl, I, 83.
3) Hugo Annal. Praemonstr. I, 953 (worauf mich Prof. Jaffé aufmerksam gemacht hat)
4) Leverkus I, 15.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 250 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Die einheimischen Fürsten bezeugten Berno in dieser Zeit ihre Gewogenheit durch mancherlei Schenkungen. Ob Guncelin ihm erst zu dieser Zeit die Mühle bei Schwerirn verlieh, ist ungewiß; Pribislav aber vergrößerte (vor dem J. 1178) 1 ) das Stiftsland Bützow nicht nur ostwärts durch das Dorf Wolken, sondern auch westwärts, wie S 204 bemerkt ist, durch vier Dörfer in der Einöde Nohum und durch fünf andere Dörfer; alle diese verlieh der Lehnsherr Herzog Heinrich dem Bischofe "unter voller Zustimmung des Fürsten Pribislav" "mit aller Gerechtigkeit und Nutzbarkeit". Auch Kasimar vergaß bei seiner Freigebigkeit gegen die Klöster den Bischof von Schwerin nicht. Er vergrößerte diesem nicht nur seinen Besitz zu Wotenick durch ein angrenzendes Dorf, sondern gab ihm auch ein anderes in Circipanien, eins im Lande Barth und das ganze an Barth grenzende Pitina (Pütte bei Stralsund). Später (nach 1178) hat er noch ein anderes in Circipanien und ein anderes in Barth hinzugefügt. - Den Umfang des Landes Pütte weiß ich nicht anzugeben, glaube auch nicht, daß es je von den Schweriner Bischöfen in Besitz genommen ist; wenigstens bestätigte der Papst Cölestin III. 1191 diesen Besitz des Bisthums schon nicht mehr. Das eine "bedeutende" Dorf in Barth war ohne Zweifel Bisdorf auf der Halbinsel Böre bei Stralsund 2 ), das zweite Zipke bei Barth. In Circipanien finden wir 1236 Vilistiz(Vilz) und Böbelitz (bei Gnoien) im Besitze des Bischofs Brunward von Schwerin; dies werden die von Kasimar geschenkten Dörfer sein. -

Der Friede, welchen Helmold mit so beredten Worten preist, währte leider nicht gar lange. Die Dänen kamen, vielleicht wegen immer neu erwachender Piraterie, wahrscheinlich um das Jahr 1175 wieder in Krieg mit den Pommern. Zunächst trafen ihre Verheerungszüge freilich Gebiete, die außerhalb des Schweriner Sprengels lagen, Wollin, die Umgegend


1) d. h. vor der Ausstellung der päpstlichen Urkunde vom J. 1178. Auf dieser und den späteren päpstlichen Confirmation beruht unsere Kunde von den Erwerbungen Berno.
2) Der Bischof Johann von Schwerin besaß 1328 "im Lande und in der Propstey Tribbesees" die Dörfer: Exen, Biscoppesdorp, Spikerstorp, Kurgure und das Dorf zu Wose,Zipken, Bischoppesdorpe uppe deme Bore und 4 Hufen zu Ravenhorst. Siehe seine Pfandverschreibung bei Lisch, Maltz. Urk. I, p.433, nach dem Auszuge bei Clandrian, Protoc. fol. 113 b . Von diesen lagen nur die beiden gesperrt gedruckt im Lande Barth. In Zehntenregister des 16.Jahrhunderts heißt es: Biscopestorp aqud Sundium habet 22 mansos etc.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 251 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Camin und die Insel Usedom. Von Wartislav, dem Vetter des Herzogs Bogislav, erzwang Waldemar 1176 durch die Belagerung von Stettin das Versprechen einer ungeheuren Geldsumme und - die Huldigung. Schon gedachte der König, im nächsten Frühlinge eine neue Fahrt nach Pommern zu unternehmen; da ward als Friedensunterhändler ein "Pribislav" hinübergeschickt, um einen Frieden auf zwei Jahre zu erkaufen. Doch der ward nicht gehalten. Es waren wahrscheinlich die pommerschen Angelegenheiten, welche Herzog Heinrich damals bewogen, Waldemar zu einer Unterredung an der Eider einzuladen. Gleich darauf nahmen pommersche Seeräuber ein Schiff, welches mit Geschenken an den König beladen war 1 ), und beraubten seine Gesandten; und als Waldemar die Beute zurückforderte, erfolgte eine übermüthige Antwort. Vermuthlich hatten die Pommern auch nach anderen Seiten hin den Landfrieden gebrochen. Genug, König Waldemar und Herzog Heinrich, jener in Verbindung mit den Rujanern, dieser vereint mit dem Markgrafen Otto, überzogen ihr Land. Die beiden deutschen Fürsten belagerten im Sommer 1177 Demmin; Heinrich ließ auch einen Fluß, der sein Lager von der Feste trennte, ableiten, dies hatte jedoch nur für die Belagerten einen günstigen Erfolg. Waldemar aber verheerte unterdessen Wollin und die Umgegend von Camin, fuhr dann in die Peene hinein und verbrannte drei Burgen. In Groswin erwartete er den Herzog vergebens zu einer Unterredung, er zog also weiter nach Gützkow. Die Einwohner von Gützkow entflohen, die Feste fiel den Dänen zu und ging in Feuer auf. Auf dem Wege nach Demmin erfuhr Waldemar wider Erwarten, Herzog Heinrich wolle die Belagerung von Demmin aufheben, und machte daher auch seinerseits dem Kriege ein Ende.

Zehn Wochen lang hatte der Herzog Demmin belagert 2 ), aber trotz einigen kleinen Erfolgen doch die Feste nicht genom=


1) Saxo XIV, 920: Per idem tempus Sclavorum piratae, spoliatis Waldemari legatis, navigium muneribus eidem a socero transmissis onustam cepere. Die Stelle ist sehr schwierig, da der muthmaßliche Schwiegervater Waldemars, Wladimir Wolodorowitsch (s. oben S. 137) damals bereits lange todt gewesen sein soll. Sollen wir etwa osocer (consocer) lesen, oder noch lieber socer in der Bedeutung von consocer nehmen, wie schon Terenz (Hec. V, 2, 4) und Ovid (Met, IX. 14) das Wort gebraucht haben? Dieser consocer wäre Herzog Heinrich selbst. Jedenfalls erklärte sich dessen Bereitwilligkeit zum Zuge gegen die Pommern um so besser, wenn die von ihm selbst gesandten Geschenke geraubt wären. Doch weiß ich nicht, ob Saxo das Wort socer auch an anderen Stellen in dieser Bedeutung verwendet
2) Annal. Palidens. 1177; Annal, Pegav. 1177. Aus diesen ergiebt (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 252 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

men. Da erhielt er noch im August die Nachricht, der Kaiser und der Papst Alexander hätten sich (am 24. Juli 1177 zu Venedig) ausgesöhnt, und der als des Papstes Freund 1160 vertriebene Bischof Ulrich von Halberstadt sei in Folge dessen in seinen Sprengel zurückgekehrt. Heinrich wußte wohl, daß der Kaiser ihm zürnte, weil er auch durch dessen Fußfall sich nicht hatte bewegen lassen, ihn persönlich auf dem Zuge gegen die Lombarden zu begleiten; es konnte ihm nicht verborgen geblieben sein, daß der Kaiser ihm einen Theil der Schuld an dem unglücklichen Feldzuge, den die Schlacht bei Legnano entschied, zuschob. Daß Ulrich jetzt zurückkehren durfte, erweckte darum in dem Herzoge schlimme Ahnungen. Er erklärte seinen Vertrauten, er müsse unverzüglich nach Sachsen zurückkehren. Sein Maschinenmeister erbot sich, in drei Tagen die Burg anzuzünden; aber der Herzog sah ein, daß er damit die Pommern nur noch mehr erbittern würde; er wollte nicht in Sachsen und in Pommern zugleich Feinde haben. Darum zog er es vor, sich von den Pommern Geißel darauf geben zu lassen, daß sie fernerhin Frieden mit ihren Nachbarn halten und ihm Steuer zahlen wollten, und zog nach Braunschweig zurück 1 ). Kasimar mochte an dem ganzen Kriege unschuldig gewesen sein; wenigstens eine Erbitterung auf den Herzog blieb bei ihm nicht zurück, vielmehr erwies er sich bald als sein eifriger Anhänger. Der König Waldemar sandte noch im nächsten Frühling seinen Sohn Knud, Absalon und Jarimar von Rügen mit einer Flotte nach Pommern. Als diese Ostrozna (Wusterhausen) und Usedom verwüsteten, boten Bogislav und Kasimar, die auch in polnische Händel verwickelt waren, um Frieden. Sie gaben die gefangenen dänischen Gesandten los, entschädigten den König Waldemar durch eine bedeutende Geldsumme und fügten noch ein Geschenk für Knud und Absalon hinzu 2 ).

Auch für Berno war die Nachricht von der Versöhnung des Kaisers mit dem Papste und von dem wieder hergestellten Kirchenfrieden eine wichtige Botschaft. Der Papst und der Kaiser gaben dem Cistercienserorden, dem beten Bundesgenossen Alexanders, sofort Kenntniß von ihrer Aussöhnung. Da zögerte also auch der Cistercienser Berno nicht länger, eine päpstliche Bestätigung für sein Bisthum einzuholen. Der Lübeker Bi=


(  ...  ) sich, daß Velschow in den Noten zum Saxo den ganzen Feldzug unrichtig ins J. 1178 setzt. Die Berichte von dänischer Seite haben wir bei Saxo 920 f. und in der Knytl. 125. Ueber Saxos Erzählung s. Giesebrecht III, 225 (bes. Anm. 6) bis 227.
1) Arnold. Lub. II, 4.
2) Saxo 926 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 253 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schof Konrad hatte während der oben (S. 162) erwähnten Verbannung eine Reise nach Citeaux zum General=Capitel unternommen und durch Vermittelung eines vertriebenen Bischofs sich dem Papste Alexander genähert; ob Berno 1174 (s. S. 249) aus demselben Grunde Citeaux aufgesucht hat, ist uns nicht bezeugt. Jedenfalls fand er in den politischen Verhältnissen, unter denen sein Bisthum gegründet ward, eine genügende Entschuldigung dafür, daß er noch nicht öffentlich dem Papste Alexander seine Ergebenheit ausgedrückt hatte. Als er jetzt im Anfange des Jahres 1178, also noch zur Winterzeit, "unter viel Mühseligkeiten", wie Alexander anerkennt, die Reise zum apostolischen Stuhle unternahm, um die päpstliche Bestätigung zu erwirken, waren wohl über 20 Jahre verflossen, seitdem er vom Papste Hadrian IV. zum Missionsbischofe für Meklenburg geweiht war; er konnte dessen Nachfolger von bewunderungswürdigen Erfolgen seiner gesegneten Thätigkeit berichten. Alexander spricht darum auch im Eingange seiner Confirmations=Urkunde, die er (Mitte März) 1 ) dem Bischofe Berno mit freundlichem Entgegenkommen ausstellte, seine herzliche Freude über Gottes Barmherzigkeit an den Heiden aus, und preist es als Gottes Geschenk, daß Berno, nachdem er zur Predigt unter den Heiden, und um das Wort des Glaubens auszustreuen, zum Bischofe bestellt worden, sich Beschwerden und Gefahren ausgesetzt und im Hinblick auf Christum, der für uns gestorben, unter viel Aengsten den Samen des göttlichen Wortes ausgesäet und mit seinem anvertrauten Pfunde gewuchert habe. Er bestätigt dann Schwerin als Bischofssitz, auch den Sprengel, wie wir ihn im 12. Capitel beschrieben haben, mit Einschluß der halben Insel Rügen, und alles Kirchengut, wie es im 13. Cap. und S.250 aufgezählt ist, so wie das Recht, ferner Geschenke für die Kirche anzunehmen.

Nach seiner Rückkehr aus Italien finden wir Berno mit den Klöstern seiner Diöcese beschäftigt. Damals nämlich, im J. 1178, muß ihm Pribislav die Güter bei Bützow am rechten Warnowufer bis zum Lande Tribeden hin geschenkt haben,


1) Das Jahr 1177 rechnete man in Rom bis zum 24. März 1178. Da nun Papst Alexander erst am 12. März 1178 nach Rom zurückkehrte (Jaffé p. 777), so muß seine Confirrmation des Schweriner Bisthums, d. Rome aqud s. Petrum - anno 1177, pontif. a. 19", zwischen dem 12. und dem 25. März aus gestellt sein. Apud s. Petrum finden wir den Papst erst am 7. April, dann am 25. April. Jaffé bringt unsere Urkunde erst. p. 778 zu Ende April, nimmt also vermuthlich eine Verderbniß des Datums (1177 statt 1178) an.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 254 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

welche, wie wir oben (S. 205) sahen, allem Anscheine nach zur Stiftung eines Nonnenklosters bestimmt waren. Doch sollte dies noch nicht sobald zu Stande kommen. Eine schwere Zeit der Prüfung brach herein, wie es scheint, ohne daß Berno ihr Herannahen ahnte.

Die Kriege der Dänen mit den Pommern entfremdeten wohl auch dem dänischen Kloster zu Dargun die Herzen seiner bisherigen Gönner. Es muß damals viel Anfechtungen und Beunruhigungen erlitten haben. Berno tröstet 1 ) die Klosterbrüder mit den Worten: "Zahlreich sind die Drangsale der Gerechten; aber aus diesen allen wird sie der Herr befreien". Und um an seinem Theile Noth und Unruhe von den Knechten Gottes abzuwenden und Frieden und Ruhe zu stiften und zu erhalten, schenkt er, im Hinblick auf das Bibelwort: "Selig sind die Friedensstifter, denn sie werden Gottes Kinder heißen", kraft päpstlicher und seiner eigenen bischöflichen Vollmacht dem Kloster die bischöflichen Zehnten aus den oben (S. 244) erwähnten Dörfern, welche vormals unter der Burg Dargun


1) Lisch hat diese Urkunde in den Mekl. Urk. I, Nr. 2 abdrucken lassen und sie ins Jahr 1173 gesetzt. Die Zeitbestimmung ist äußerst schwierig 1173 am 30. Novbr. schenkte Berno dem Kloster aber erst 7 Mark; und in dieser ersten Urkunde, welche erst nach dem 15. August 1176 ausgestellt ist (s. S. 246), beschränkt sich Berno noch ganz auf die erste Handlung vom 30. November 1173, ohne weiterer Schenkungen zu gedenken. Von den Anfechtungen, die in der zweiten Urkunde angedeutet werden, ist aber das Kloster in den ersten Jahren wohl kaum schon heimgesucht, wenigstens nach Kasimars Urkunde vom J. 1174 erfreuete es sich damals nach großer Gunst. Worauf bezieht sich ferner Bernos Angabe, daß er auctoritate domini pape handele? Auf die oben S. 234 angeführten päpstlichen Begünstigungen der Cistercienser dürfen wir schon darum nicht zurückgehen, weil die Dörfer des Burgwards Dargun lange nicht alle dem Kloster gehörten. Es bleibt also schwerlich eine andere Deutung übrig, als die Worte auf eine Specialvollmacht oder die Confirmation Alexanders Überhaupt zu beziehen. Mit dem Papste ist Berno aber erst 1178 in Beziehung getreten. Daraus, daß Abt Konrad von Doberan hier als Zeuge genannt wird, läßt sich nichts folgern, da wir sein Todesjahr nicht kennen. Nach dem Amelungsborner Memorienbuche war sein Todestag der erste Januar (Jahrb. III; 36). Das beweist wenigstens, daß er nicht bei der Zerstörung des Klosters durch die Wenden am 10. November 1179 seinen Tod gefunden hat. Ob er diese noch erlebt hat, oder ob er vielleicht durch zufällige Abwesenheit oder auf andere Weise dem allgemeinen Verderben entging, ist unbekannt. Wir finden hier übrigens von 4 Geistlichen, welche als Zeugen in der Urkunde Bernos vom 1. Februar 1177 stehen (Berno, Remigius, Gregorius, Herebertus), drei (M. Heribert, Remigius, Berno) wieder, statt Gregorius aber wird schon Brunward genannt. Möglicherweise fällt unsere Darguner Urkunde noch nach dem J. 1178.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 255 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gestanden hatten. Doch war es wohl fraglich, ob damit die Existenz des Klosters gesichert wurde, da sie vielmehr von der Gewogenheit der weltlichen Herren abhing.

Es entwickelten sich aber bereits politische Verhältnisse, die noch einmal sogar die ganze Kirche im Wendenlande ernstlich bedroheten. Der Kaiser hatte bisher seinen Groll gegen den Herzog von Baiern und Sachsen wohl zurückgehalten, aber seinen Vertrauten nicht verborgen. Heinrichs zahlreiche Feinde kannten die veränderte Stimmung des Kaisers gegen seinen übermächtigen Vetter und wagten darauf hin, was sie sonst schwerlich unternommen haben würden. Lange bevor der Kaiser selbst (im Herbste 1178) aus Italien nach Deutschland zurüchkehrte, kam der große Krieg in Sachsen, welchen Herzog Heinrich vor Demmin prophezeiet hatte, zum Ausbruche. Dieser selbst ließ Horneburg, die Grenzfeste des Bischofs Ulrich von Halberstadt, brechen. Aber unter den Feinden Heinrichs herrschte Einverständniß. Im Westen unternahm 1178 der Erzbischof Philipp von Cöln wegen unbefriedigter Erbansprüche einen Verwüstungszug bis an die Weser; und als es dem Erzbischofe Wichmann gelang, diesen noch von weiteren Unternehmungen abzumahnen, da begann der Bischof Ulrich einen neuen Burgbau, Bischofsheim. Der Herzog störte ihn und ließ ihn später, als er auf Wichmanns Vermittelung seine Mannschaft entlassen hatte, heimlich anzünden. Die Fürsten in Ostsachsen traten nun offen auf des Bischofs Seite; sie unterstützten Ulrich mit ihren Leuten; und als der Herzog Truppen sandte, wurden diese von Bernhard von Anhalt u. a. in die Flucht geschlagen, zum Theil gefangen genommen. Aber der Kaiser befahl nun, bis auf weiteres den Burgbau einzustellen 1 ).

Daß man in Meklenburg alle diese Ereignisse mit Aufmerksamkeit beobachtete, war um so natürlicher, da Pribislavs Sohn und Erbe, Heinrich Borwin, des Herzogs Schwiegersohn war. Aber noch übersah niemand, auch der Herzog selbst nicht, zu welchem Umfange sich diese Fehden erweitern sollten. Um so weniger konnte sich Berno dadurch behindert sehen, dem Rufe des Papstes, seines Gönners, zu folgen, als dieser im September 1178 in alle Gegenden seine Boten mit Einladungen zum Concil nach Rom auf den 18. Februar 1179 2 ) ausgehen ließ. Vermuthlich machte sich Berno späte=


1) Ich verweise in Bezug auf dieses und die nächsten Jahre auf die Annalen, welche Pertz im 16. Bande seiner Scripotores zusammen herausgegeben hat, und auf Arnold. Lubec. ein näheres Eingehen auf diese Fehden liegt außerhalb unsers Plans.
2) Jaffé, Reg. 8602, 8603.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 256 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stens gleich nach dem Weihnachtsfeste auf; denn der Verlust, welchen Meklenburg einige Tage später erlitt, würde seine Reise wohl verhindert haben. Das Concil begann erst später, als Alexander festgesetzt hatte, am 5. März. Die Beschlüsse, welche dort in der dritten Sitzung, am 19. März, gefaßt wurden, und die neben vielen anderen auch die Unterschrift Bernos, des Bischofs von Schwerin, tragen 1 ), gehören der allgemeinen Kirchengeschichte an; sie beziehen sich zum Theil auf die Papstwahl und die von den Gegenpäpsten Geweiheten; größtentheils aber betreffen sie die kirchlichen Institutionen, kirchliches Leben und weltliche Mißbräuche. Manche mochten für Berno ein näheres Interesse haben. Es ward u. a. festgesetzt, daß an allen Kathedralkirchen einem Lehrer für die unentgeltliche Unterweisung armer Scholaren, und Cleriker ein genügendes Kirchenlehn gegeben werde. Von einem Scholasticus zu Schwerin spricht dann freilich auch Papst Clemens III. in der Urkunde vom 24. October 1191 noch nicht; doch dürfen wir annehmen, daß Berno, der so vieler Geistlichen bedurfte, auch früh für solchen Unterricht gesorgt hat; wie er selbst die Studien liebte, geht daraus hervor, daß seiner der Kirche hinterlassenen Bücher ausdrücklich Erwähnung geschieht 2 ). Ob der Beschluß des Concils, der den Siechenhäusern der Aussätzigen eine Kirche, einen Kirchhof und einen eigenen Priester gestattete, damals für Bernos Bisthum schon eine praktische Bedeutung hatte, ist sehr zu bezweifeln.

Endlich untersagte das Concil auch die Turniere. Und durch ein Turnier fand Berno nach seiner Rückkehr Meklenburg seines Fürsten, seine Kirche ihres mildthätigen Beschützers beraubt. Bei einem Feste des Herzogs Heinrich zu Lüneburg führte ein unglücklicher Sturz im Turnier des Fürsten Pribislav Tod herbei, am 30. December 1178 3 ). Der Wendenfürst


1) S. Mansi, Concil. Coll. XXII, p. 457 seq. und p. 217.
2) 1195. Des verstorbenen Bischoffs Bernonis Bücher sollen der Kirche widergegeben und vff die Gerbekamer gesetzt werden. Clandrian bei Lisch, Mekl. Urk. III, 51.
3) S. Dob. Geneal. (Jahrb. XI, 10) und Kirchberg Cap. 114. Das Jahr wird hier nicht genannt; doch fällt die zweite Vergrößerung des Landes Bützow durch Pribislav nach S. 208 und S. 253 wahrscheinlich erst ins J. 1178. Daß er aber 1179 bei der Zerstörung des Klosters Doberan nicht mehr lebte, wird in der Genealogie bestimmt ausgesprochen. Und Chemnitz kannte auch eine wichtige Urkunde Borwins aus dem J. 1179, die er als Landesherr ausgestellt haben muß. Den Todestag Pribislavs kennen wir aus dem Necrol. monast. s. Michael, Luneb. bei Wedekind III, 98. - Diese Festlichkeiten dürfen wir also nicht, wie noch Rudloff gethan hat, mit der von Arnold. Lub. II, 19 erwähnten Versammlung zu Lüne= (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 257 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fand sein Grab bei den Benedictinern des Michaelisklosters daselbst, wie etwa 60 Jahre vor ihm der Wendenkönig Heinrich.

War ein Wechsel in der Regierung zu jener Zeit der Neugestaltung des Landes immer ein sehr einflußreiches Ereigniß für die junge Kirche, wie viel bedeutsamer wurde dieser unter den damaligen politischen Verhältnissen Norddeutschlands! Dazu kam, daß allem Ansehen nach das Erstgeburtsrecht in dem wendischen Fürstenhause Niclots nicht streng befolgt ward. Daß in König Heinrichs Hause die Untheilbarkeit des Landes nicht ausgesprochen war, hatte vornehmlich den Bruderkrieg unter seinen Söhnen herbeigeführt. In Pommern war Bogislav Herzog der Pommern und gewiß der oberste Landesherr; aber sein Bruder Kasimar hatte doch auch als "Fürst der Liutizen" im Westen der Oder eine, wie es scheint, so gut wie unabhängige Stellung. In Meklenburg wird, so lange Pribislav lebte, Nicolaus, der Sohn des bei Malchow erhängten Fürsten Wartislav, in Urkunden nie genannt; aber nach Pribislavs Tode tritt er als Inhaber von Ilow und Rostock auf 1 ). Wie nun, wenn Borwin, Pribislavs einziger Sohn und Nachfolger, etwa mit Nicolaus, seinem Vetter, in wichtigen Fragen nicht übereinstimmte? Borwin war durch die engsten Bande der Verwandtschaft mit dem Herzoge Heinrich verbunden und stand natürlich zu ihm; hatte aber Nicolaus dem Herzoge verziehen und vergessen, daß er seinem Vater hatte durch Henkershand den Tod geben lassen? Und doch kam auf diese Verhältnisse jetzt sehr viel an.

Heinrich der Löwe war dem heimkehrenden Kaiser zu Anfang des Novembers nach Speier entgegengegangen, wie viele andere Fürsten, und hatte dort über den auch anwesenden Erz=


(  ...  ) burg auf Weihnacht 1180 (nicht 1181) identificiren. - Ueber den Tod und das Begräbniß des Wendenkönigs Heinrich vergl. das Necrol. bei Wedekind III, p. 22, und das Chron. monast. s. Michael. bei Wedekind I, 413; über das Jahr Giesebrecht II, 212.
1) S. weiter unten die späteren Kriegsereignisse! Wie weit das Gebiet des Fürsten Nicolaus reichte, ist nicht klar. Ueber das Land Marlow verfügte im J. 1179 Borwin. S. den Auszug aus der dasselbe betreffenden Urkunde in Jahrb. XIV, 289. - Kirchbergs Erzählung von des Fürsten Nicolaus Mitwirkung bei der Stiftung des Klosters zu Althof findet weder in den Urkunden noch in der Doberaner Genealogie eine Beglaubigung. Was Kirchberg im 103. Capitel von des Fürsten Streit mit den Rostocker Burgleuten erzählt, steht offenbar an einer unrichtigen Stelle. Denn um 1165 (wohin es nach die Sem Chronisten gesetzt werden müßte) war Pribislav Herr des Kissinerlandes, auf welches damals seine Herrschaft fast ganz beschränkt war.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 258 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bischof von Cöln Klage geführt. Aber auf dem Rechtstage, den der Kaiser zum 13. Januar 1179 in Worms ansetzte, erschien der Herzog nicht mehr, weil von seinen Feinden zahlreiche Klagen gegen ihn erhoben waren. Auf dem Hoftage zu Magdeburg am 24. Juni, zu welchem der Kaiser den Herzog vergebens vorlud, erbot sich der Markgraf Dietrich von Landsberg zum Zweikampfe mit dem Herzoge; er legte ihm sein Verhalten gegen den Kaiser in dem lombardischen Kriege als Verrath am Reiche aus. Insbesondere aber war Dietrich erbittert über eine abscheuliche Maßregel des Herzogs, die auch für Meklenburg die schlimmsten Folgen gehabt hat. Auf Heinrichs Veranlassung hatten nämlich die Wenden Kasimars im September 1178 die Lausitz bis Lübben hin entsetzlich verheert 1 ). Der Herzog scheint nicht bedacht zu haben, was es hieß, die kaum unter der Zucht ihrer zum Christenthume übergetretenen Herren und ihrer wenigen Geistlichen an Ruhe und Frieden mit den Nachbarn gewöhnten Völkerschaften zu Beutezügen gegen Klöster und Städte aufzureizen. Er sandte sie gegen seine Feinde aus; wie, wenn sie, was ihnen dort erlaubt ward, auch in Meklenburg selbst ausübten? - zumal, da jetzt die von ihnen gefürchtete sächsische Macht einem jähen Sturze entgegenging! - Der Herzog erbat sich von Neu=Haldensleben aus eine Unterredung mit dem Kaiser; aber die Buße von 5000 Mark, mit welcher Friedrich sich selbst begnügen, und


1) Arnold. Lub. II, 10 und Chron. Mont. Seren. zum Jahre 1180. In diesem Chron. ist der September genannt, übrigens aber das Erbieten zum Zweikampfe auf den Hoftag zu Würzburg, auf den 13. Januar 1180 verlegt. Danach könnte jener Zug der Wenden auch erst im September 1179 geschehen sein, während man ihn nach Arnold. Lub. ins J. 1178 setzen muß. Welche "Wenden" gemeint sind, ergiebt sich aus den ferneren Nachrichten, daß die "Liutizen und Pommern" 1179 (nach späteren Nachrichten am 6. November) die Gegend von Jüterbock verwüsteten, wobei der Abt von Zinna umkam (Chron. Mont. Seren. bei Mencken III. 196, und Anon. Sax. daselbst p. 111), und daß nach den Ann. Pegav. (Pertz XVI, 263) 1180 auf Herzog Heinrichs Anregung "die Slaven Liutizen und Pommern" die Lausitz verwüsteten. In diesen Annal. Pegav. heißt es zum J. 1180: Kazamaros, princeps Sclavorum et diu praedo christianorum, repentina morte obiit. Diese Nachricht beruht übrigens auf einem falschen Gerüchte, das an Arnold von Lübek (II, 17) vernommen haben muß. Es existirt nämlich noch eine Urkunde Kasimars vom 6. Juni 1181 im Originale (Kosegarten I, p. 119). In der Urkunde für Broda vom J. 1182 bezeichnet sein Bruder Bogislav ihn durch den Zusatz beate mernorie als verstorben (Jahrb. IIl, 203); in Bogislavs Urkunde vom Juni 1182 (bei Dreger Nr. 8, bei Kosegarten Nr. 52) fehlt diese Bezeichnung Kasimar noch, während sie Ratibor gegeben ist.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 259 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dann eine Vermittlung mit den Fürsten versuchen wollte, schien dem Herzoge zu hoch. Und indem er darauf trotzte, daß er, weil schwäbischer Herkunft, auch nur in Schwaben zur Acht verurtheilt werden könne, verachtete er fortwährend die Ladungen des Kaisers. Wie konnte er aber auch von seinen Feinden einen günstigen Spruch erwarten?

Es liegt uns ferne, die verschiedenen Kriegszüge von beiden Seiten zu erzählen, wie des Herzogs Leute, weil die bischöfliche Besatzung zu Horneburg sie durch Verwüstungen reizte, am 23. September Halberstadt besetzten und (gegen Heinrichs Willen) verbrannten, wie die Schaaren des Erzbischofs Philipp auf dem Zuge nach des Herzogs Feste Haldensleben in Sachsen unmenschlich hausten, und als seine verbündeten Feinde wegen Streitigkeiten unter sich die Belagerung aufgegeben hatten, der Herzog wieder einen Rachezug ins Bodethal unternahm und Calbe verbrannte, während die abermals aufgebotenen Pommern und Liutizen Jüterbock und die ganze Umgegend verheeren mußten. Aber ohne Folgen blieben diese Vorgänge auch für die Wendenlande nicht.

Die Entzweiung der weltlichen und der geistlichen Macht in Sachsen hatte im J. 1066 den Untergang der Herrschaft Gottschalks und der Kirche unter den Wenden herbeigeführt; auch jetzt brachten die Zerwürfnisse der Sachsen der Kirche im Wendenlande wenigstens Gefahr. Freilich waren die Regenten diesseit der Elbe jetzt noch auf der Seite des Herzogs. Von den wendischen Bischöfen war ihm keiner entgegen; nach Evermods Tode († 1178, am 17. Februar) gewann er 1180 in Jsfried, dem neuen Bischofe von Ratzeburg, einen sehr ergebenen Anhänger, der von seinem Propste Otto und dessen Anhang um deswillen genug zu leiden hatte. Und die Grafen Guncelin, Bernhard und Adolf von Holstein hatten dem Herzoge noch am 1. August einen glänzenden Sieg über die abtrünnigen westfälischen Grafen errungen 1 ). Heinrich Borwin war sogar sein Schwiegersohn. Nur Niclot (oder Nicolaus) von Rostock wird uns wenigstens später als Gegner Herzog Heinrichs und Freund Herzog Bernhards genannt; daß er schon 1179 seine Ab=


1) Vincul. Petri 1180 ward nach Albert. Stadens. der Sieg auf dem Halrefelde errungen. Da dies unvereinbar ist mit Arnold. Lub. Angabe (II, 13 und II, 16), daß der Zug nach Westfalen dem im Mai 1180 unternommenen Zuge nach Thüringen voranging, so glaubt Giesebrecht III, S. 253, Albert habe Petri Kettenfeier mit Petri Stuhlfeier 1180 verwechselt. Arnold läßt aber den Zug nach Westfalen der Einäscherung von Halberstadt (am 23. September 1179) vorangehen. Dies spricht für den August 1179.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 260 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

neigung gegen Herzog Heinrich laut werden ließ, ist uns nicht ausdrücklich überliefert; aber da sich gegen ihn zumeist jetzt der Angriff der Wenden Kasimars richtete, möchte man es vermuthen. Leider sind wir über die Ereignisse jenes Jahres in Meklenburg schlecht unterrichtet.

Gewiß ist nur, was wir aus der Doberaner Genealogie und durch Kirchberg (der hier einer uns unbekannten "Chronik" folgt) erfahren, daß nämlich eine noch heidnisch gesinnte und darum der Geistlichkeit heftig grollende Partei in Meklenburg sich erhob, mit gewaffneter Hand am 10. November 1179 - gerade an dem Jahrestage, an dem man 113 Jahre früher das Haupt des Bischofs Johannes dem Radegast dargebracht hatte - das zwischen den beiden Burgen Niclots (Ilow und Rostock) belegene Kloster zu Althof angriff und die Bevölkerung, etwa 78 Personen, ermordete, das Kloster aber ganz ausplünderte und verwüstete. Der Führer dieser Rotte wird uns nicht mit Namen genannt; Kirchberg erzählt uns nur, daß er die Wenden gegen den Fürsten Nicolaus, der sich "mit großer Macht" "zu Felde legte",

"ob her dy Wentfulg mochte twingen
vnd wider zu dem geloubin bringen",

aufwiegelte, und daß sich "von Liuticien vnd von Circipan" ein großes Heer gegen den Fürsten sammelte. Der Zusammenhang dieser ganzen Bewegung wird uns dadurch klar. Meklenburg, zunächst das Gebiet des Fürsten Nicolaus, und zwar vielleicht, weil man ihn schon als einen Gegner des Herzogs kannte, ward von den Circipanern und Liutizen so behandelt, wie diese die Lausitz und die Gegend von Jüterbock auf des Herzogs Geheiß verheert hatten. Das Kasimar seine Hand dabei noch im Spiele hatte, braucht man vielleicht nicht einmal anzunehmen, obwohl wir später Nicolaus im Kampfe mit Pommern sehen; denn wie schwer es war, die Plünderungssucht der Wenden zu hemmen, wenn sie einmal entfesselt war, haben wir in den dänischen Kriegen hinlänglich wahrgenommen. Der Fürst Nicolaus stellte sich mit seiner Mannschaft am 11. December 1179 jenen entgegen; aber das "Wendvolk von Cirzipan" gewann die Schlacht. Niclots Heer ward erschlagen, mit Mühe rettete er selbst sich nach seiner Burg Rostock.

Mit diesem traurigen Ereignisse schließen unsere Nachrichten; wie Ruhe und Ordnung wieder hergestellt ward, erfahren wir nicht. Das Kloster Doberan blieb vorläufig wüste und ist auf dem alten Platze nie wieder aufgebaut. Wir können jetzt seine Stätte nicht gewiß mehr nachweisen; aber über dem Grabe der Woislawa und wohl auch zur Erinnerung an dies

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 261 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

erste Kloster haben die Nachfolger jener Erschlagenen später die Capelle zu Althof wieder aufgerichtet.

Die Doberaner Berichterstatter, denen der Zusammenhang jener Ereignisse kaum noch ganz klar war, heben neben Pribislavs Tode auch Bernos Altersschwäche als einen Grund jenes Unglücks hervor. Indessen schwerlich konnte der Bischof bereits durch seine Jahre so untüchtig geworden sein, wenn er in den beiden voraufgegangenen Wintern noch die in jener Zeit überhaupt und zumal in der ungünstigsten Jahreszeit so überaus beschwerlichen Reisen nach Rom unternahm. Daß er aber nicht sofort wieder an den Aufbau Doberans dachte und auch den Plan, zu Bützow ein Nonnenkloster zu stiften, aufgab, findet in den damaligen politischen Verhältnissen seine völlige Rechtfertigung.

Unwillkürlich fragt man, wie die Klosterbrüder zu Dargun jene schrecklichen Zeiten überstanden. Lange wird uns das Kloster weder in Urkunden noch in Chroniken genannt. Wir erfahren dann später, daß es 1209 von Doberan aus wieder bevölkert ward 1 ); und Bischof Sigwin von Camin erzählt uns im J. 1216, daß jene ersten Mönche (von Esrom), nachdem sie das Kloster Dargun viele Jahre nach der Weise ihres Ordens in Besitz gehabt, nothgedrungen, weil sich Krieg gegen Pommern (terram nostram) erhoben und ringsum die Uebel sich gemehrt, und sie die Leiden der Verfolgung nicht länger hätten ertragen können, jenen Ort hätten verlassen müssen, und an einen andern Ort, in eines andern Herrn Land gezogen seien. Da sei Dargun nun eine lange Zeit wüste gewesen, so daß, wo früher Gottesdienst gehalten wäre, die wilden Thiere ihr Lager und Räuber ihre Höhle gehabt hätten.

Sigwins Ausdruck ist leider nicht so bestimmt, daß wir daraus ersehen könnten, welcher Krieg gemeint ist. Der Papst Urban III. confirmirt 1186 dem Bischofe Berno neben den Gütern seiner Kirche auch "Doberan und das ganze zu (Gobange gehörige Land" (d. h. den Besitz das damals wüste liegenden Klosters Doberan) und "einen Ort, Namens Dargun, an welchem der vorgenannte Bischof ein Kloster gegründet hat". Auch dieser Ausdruck giebt nicht eben Klarheit darüber, ob das Kloster 1186 schon verlassen war. Doch fragt man billig: wie konnte sich Berno den "Ort Dargun" zusichern


1) 1209. Conventus mittitur in Dargun de Doberan. Annal. Ryens. (Pertz, Scr. XVI, 405). Lappenbergs Zweifel (in der Note) wird durch Sigwins Urkunde bei Lisch, Mekl. Urk. I, S. 19, beseitigt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 262 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

lassen, wenn das Kloster blühete? Oder, wenn der Papst das Kloster mit seinen Gütern hätte in seinen Schutz nehmen wollen, hätte er dann diesen ungeschickten Ausdruck gewählt? Wir dürfen demnach die Andeutung Bischof Sigwins gewiß nicht erst auf den brandenburgisch=dänischen Krieg um Vorpommern (im J. 1198) beziehen, sondern nur an den Krieg im J. 1177 und an den Krieg Bogislavs mit den Dänen und Rujanen in den Jahren 1184 und 1185 denken. Ob die Mönche diesen letzteren noch zu Dargun erlebten, wissen wir nicht. Der frühere Krieg der Dänen erschwerte den dänischen Klosterbrüdern ohne Zweifel ihre Stellung unter den pommerschen Circipanern. Es begann die Zeit der Streitigkeiten und Beeinträchtigungen, welche in Bernos oben (S. 254) erwähnter Urkunde angedeutet sind. Einen offenen Angriff mochten 1179 die Circipaner auf Dargun vielleicht nicht unternehmen, weil dieses Kloster unter dem Schutze ihres Fürsten Kasimar stand; aber wie sollte dieser Fürst die Mönche gegen allerlei Ruhestörungen und Anfeindungen und Verluste schützen, nachdem er selbst die Wildheit des ohnehin von jeher vor anderen Stämmen dem Christenthume feindseligen Circipanervolkes auf den Verheerungszügen nach der Lausitz in der Gemeinschaft mit anderen heidnischen Liutizenstämmen (vielleicht mit den Redariern) entfesselt hatte? - Wenn das Kloster nun vielleicht auch diese Zeit noch überstand, so folgte dann Kasimars, seines Beschützers, Tod, 1184 der Zug der Rujaner nach Circipanien, später 1187 Bogislavs Tod und eine schlimme Zeit der Verwirrung. Wann die Uebersiedlung des Convents von Dargun "in eines andern Herrn Land" - wir glauben in Jarimars 1184 erworbenes Land Vorpommern 1 ), nach Hilda - auch erfolgt sein mag, das Kloster war seit dem J. 1179 gewiß in starkem Verfalle.

Die Zerstörung des Klosters Doberan und die Erstarkung des heidnischen Elementes unter den Circipanern und andern Liutizen waren die ersten und furchtbarsten Wirkungen, welche des Herzogs Zerwürfnisse mit dem Kaiser und den sächsischen Herren für Meklenburg hatte. Der Schweriner Kirchensprengel war also schon schwer genug davon betroffen; aber


1) Darüber weiter unten. Wir würden bestimmter reden können, wenn die an sich gar nicht unwahrscheinliche Angabe in Hamsforts Chronolog. secund. (Langebek I, 278): "1172. Coenobium Dargum in Hildam translatum extrui coeptum VII. kalend. Julii", sich aus den ältesten Urkunden des Klosters Hilda erweisen ließe. - Ueber die erste Niederlassung von Mönchen zu Hilda s. oben S. 236, Anm. 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 263 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

noch war das Ende nicht abzusehen. Denn der Herzog suchte in seiner übermüthigen Hartnäckigkeit auch jetzt nicht einzulenken und seine Feinde fürchteten zu sehr seine Macht und waren ihres Sieges zu gewiß, um ihm entgegenzukommen. Daß er das Anerbieten zu Haldensleben ausgeschlagen, hatte ihm den Kaiser gänzlich entfremdet; und die Verbrennung von Halberstadt, Calbe und Jüterbock hatte die Erbitterung der Fürsten gesteigert, obwohl sie selbst mit solchen Beispielen vorangegangen waren. Auf dem Hoftage zu Würzburg (Mitte Januar) 1180 wurden dem Herzoge Heinrich, der wieder ausgeblieben war, als einem Majestätsverbrecher durch den einmüthigen Spruch der Fürsten beide Herzogthümer und alle Lehen vom Reiche und von den Bischöfen abgesprochen; und auf dem Hoftage zu Gelnhausen (seit dem 6. April) wurde am 13. April der Erzbischof von Cöln mit dem Theile des Herzogthums "Westfalen und Engern", welcher in dem Erzstifte Cöln und im Bisthume Paderborn lag, vom Kaiser belehnt, nachdem der übrige Theil des Herzogthums Sachsen dem Grafen Bernhard von Anhalt, dem Bruder des Markgrafen Otto von Brandenburg und des nunmehr (wie es Herzog Heinrich der Löwe früher selbst gewünscht hatte) zum Erzbischofe von Bremen erhobenen, bisher brandenburgischen Bischofs Sifrid, übertragen war.

Die Absetzung Herzog Heinrichs war für die wendischen Lande und besonders für die wendischen Bisthümer, die ja von ihm gegründet waren und in einem ungewöhnlichen Lehnsverbande mit dem Herzogthume Sachsen standen, immer von außerordentlicher Bedeutung; die Lage der Bischöfe und der weltlichen Fürsten war aber um so schwieriger, da Heinrich gegen die Rechtmäßigkeit der Verurtheilung einwandte, daß der Spruch hätte in Schwaben gefällt werden müssen, und da andererseits der Kaiser auf dem Hoftage zu Werle (bei Goslar) am 15. August 1180 den Anhängern des geächteten Herzogs den 11. November als den letzten Termin bestimmte, bis zu welchem sie bei Verlust ihres Erbrechtes des Kaisers Gnade suchen könnten 1 ).

Herzog Heinrich wurde durch die drohendsten Gefahren nicht milder gestimmt; das Glück, mit welchem er einzelne Unternehmungen, wie den Verwüstungszug nach Thüringen im Mai 1180 ausführte, erhöhete seine Hartnäckigkeit. Den Grafen Adolf von Holstein entfremdete er sich muthwillig. Den Grafen Bernhard von Ratzeburg beschuldigte er arger


1) Annal. Pegav. 1180 (Pertz XVI, 263).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 264 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

verrätherischer Absichten, und zwang ihn, 1181 ihm die Burg Ratzeburg zu übergeben; später vertrieb er ihn auch aus Gadebusch und zerstörte ihm diese Burg; und das zu einer Zeit, als seine eigenen Burgen am Harz dem Kaiser schon zugefallen waren, und seine meisten Anhänger sich diesem gefügt hatten 1 ). Er vermochte es nicht zu hindern, daß der Kaiser (nach Johannis 1181) über die Elbe ging und Lübek belagerte. So sicher hatte Friedrich gehofft, bis dahin vordringen zu können, daß er den König Waldemar, des Herzogs Verwandten und ehemaligen Bundesgenossen, und Bogislav von Pommern dorthin zur Theilnahme an der Belagerung geladen hatte. Jenen befreundete er sich durch die Verlobung ihrer Kinder, diesen befreiete er von seiner Lehnsverbindung mit Sachsen und übertrug ihm das Herzogthum Pommern als ein Reichslehn. Kasimar, Heinrichs guter Freund, erschien dort nicht 2 ); es hieß, er sei todt. Als auch Lübek, mit Bewilligung des Herzogs, sich dem Kaiser ergeben hatte, und Heinrich eigentlich fast auf Stade beschränkt war, da suchte dieser endlich Gnade. Bekanntlich fand er sie, so weit es dem Kaiser ein früherer Schwur, jenen ohne den Willen der Fürsten nicht wieder zu seiner vormaligen Würde zu erheben, und die anderweitige Vergabung seiner Lehen zuließ, auf dem Hoftage zu Erfurt, Ende November 1181. Heinrich behielt seine Allodialbesitzungen, und er verpflichtete sich, auf drei Jahre das Land zu verlassen.

Wahrscheinlich war Berno Augenzeuge dieser Vorgänge, welche den Mann, der ihn zum Bisthume berufen, seine und die anderen beiden wendischen Kirchen gegründet und beschützt und das deutsche Element rücksichtslos gegen die Wenden in deren Landen gefördert, das Reich gegen Osten bis zur Peenemündung erweitert und die dänischen Eroberungsgelüste meistens glücklich zurückgewiesen hatte, - jetzt um die Früchte seiner vieljährigen und angestrengten Thätigkeit brachten. Denn zu Erfurt am 2. December 1181 stellte der Kaiser unserm Bischofe Berno eine (allerdings sehr kurze) Bestätigungsurkunde über sein Stiftsgut aus. Er sicherte ihm und seiner Kirche und seinen Nachfolgern darin "alle jene Güter, welche sein Vetter Heinrich, vormals Herzog der Schweriner Kirche zur


1) Arnold. Lud. II, 16 - 20. Annal. Pegav., Magdeb. u. a. zum J. 1180.
2) Saxo XV, 952 berichtet freilich das Gegentheil; doch konnte Arnold, selbst in Lübek, nicht schon vorher den Tod Kasimars melden, wenn dies wahr wäre. S. S. 258, Anm. 1.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 265 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Ausstattung gegeben, und außerdem die Dörfer in Kizin, welche zu Werle gerechnet zu werden pflegten, die derselbe vormalige Herzog mit Pribislavs Genehmigung zu des genannten Bischofs Burg Bützow gelegt hatte". Wir haben bereits oben (S. 205) gesehen, daß unter den letzteren Dörfern die Besitzungen am rechten Warnowufer zu verstehen sind, die Berno zur Stiftung eines Nonnenklosters noch zuletzt von Pribislav geschenkt waren.

Aber von einer veränderten Stellung des Schwerinschen oder überhaupt der drei wendischen Bisthümer rücksichtlich der Investitur findet sich in dieser Urkunde auch nicht die geringste Andeutung. Nach der Urkunde vom Jahre 1154 hatte Kaiser Friedrich das Recht zur Investitur der drei Bischöfe in der überelbischen Provinz dem Herzoge Heinrich und allen seinen Nachfolgern in dieser Provinz (ipsi et omnibus sibi in hac prouincia successuris) verliehen. Demnach müßte dies nach Heinrichs Entsetzung vom Herzogthume seinem Nachfolger in diesem Theile Sachsens, dem Herzoge Bernhard, zugefallen sein. Wirklich versuchte dieser es auch auszuüben an dem Ratzeburger Bischofe. Isfried, früher Propst des Prämonstratenser=Klosters Jericho, war vom Herzoge Heinrich mit dem Bisthume Ratzeburg belehnt, aber erst im J. 1180 (vor dem 3. April) 1 ), also zu der Zeit, da Heinrich schon geächtet und vermuthlich auch schon seiner Herzogswürde entsetzt war. Das Ratzeburger Capitel war unter sich nicht einig. Der Propst Otto haßte den Herzog Heinrich und strebte selbst nach der Bischofswürde; der Graf Bernhard von Ratzeburg bemühete sich, Isfried von des abgesetzten Herzogs Freundschaft abzubringen, aber vergebens. Es ward diese Angelegenheit also vielfach besprochen. Herzog Bernhard erkannte die Belehnung seines abgesetzten Vorgängers nicht an und verlangte von Isfried die Lehnshuldigung; er war damit ohne Zweifel im Rechte. Der Bischof verhieß ihm freilich auch, seiner Herrschaft unterthan sein zu wollen, wenn seine Kirche durch ihn Frieden und Förderung hätte; aber die Huldigung verweigerte er mit der Erklärung, es sei nicht nöthig, daß ein Bischof zweien Lehnsherren huldige; dem Herzoge Heinrich habe er nicht nur seiner Würde (principatus) wegen gehuldigt, sondern auch weil seine


1) Da Isfried die Urkunde vom J. 1194 (Westphalen II, 2050, Nr. XXI) datirt: "1194, pontificatus nostri anno quarto decimo", so muß (wie Masch, Gesch. des Bisthums Ratzeburg, S. 89, Anm. 1, richtig vermuthet) Isfrieds Urkunde bei Westphalen Nr. XVII nicht" MCLXXXIII, nonas Aprilis", sondern "MCLXXX, III. nonas Aprilis, pontificatus nostri anno primo" datirt werden. Jene Urkunde muß 1194, aber vor dem 3. April ausgestellt sein.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 266 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kirche durch denselben an Frieden und Glauben sehr erstarkt sei. Dabei verblieb Isfried und gab nicht nach, wenn Herzog Bernhard ihm dafür auch die Zehnten aus dem Sadelband entzog 1 ).

Dies ist der einzige Fall, daß Bernhard, freilich erfolglos, sein Recht der Investitur in den wendischen Bisthümern geltend zu machen versuchte. Als nämlich (1182) am 29. November Bischof Heinrich von Lübek gestorben war, wandte sich das Capitel daselbst mit Umgehung des Herzogs Bernhard an den Kaiser und bat ihn, wegen des Bischofs eine Anordnung zu treffen. Und dieser designirte ohne Rücksicht auf seine Urkunde vom J. 1154 Anfangs einen Prämonstratenser, dann aber, weil die Domherren diesem widersprachen und einen Bischof aus ihrem Cistercienserorden wünschten, seinen Capellan Konrad und investirte diesen zu Eger (wo wir den Kaiser Ende Mai 1183 finden). Als aber Konrad später (1185) auf das Bisthum verzichtete, und das Domcapitel zu seinem Nachfolger den Propst Dietrich von Segeberg und Zeven (1186) erwählte, empfing auch dieser vom Kaiser (nach dessen Rückkehr aus Italien, zu Gillenhufen) die Investitur und dann vom Erzbischofe von Bremen selbst die bischöfliche Weihe 2 ).

Es ist nicht zu bezweifeln, daß das Lehnsverhältniß der wendischen Bifchöfe zum Herzogthume Sachsen seit Heinrichs des Löwen Sturz als erloschen betrachtet ward. Die drei Bischöfe waren fortan (bis sie später auf eine Zeit lang von Dänemark abhängig wurden) unmittelbare Reichsfürsten. Wenn der Besuch der kaiserlichen Hoftage gerade mit als ein Zeichen der Reichsfürstenwürde angesehen ward 3 ), so finden wir Berno wirklich auf dem Hoftage zu Altenburg 1183 als Zeugen in einer kaiserlichen Urkunde 4 ). Nach seinem Tode übertrug man bei der streitigen Wahl, über die wir S. 226 gehandelt haben, nicht dem Herzoge von Sachsen die Entscheidung. Und die uneinigen Domherren zu Ratzeburg wandten sich nach Isfrieds Tode (1204) an den Grafen Albert von Orlamünde, König


1) Arnold. Lub. II, 7.
2) Arnold. Lub. III, 3, 6, 14
3) Gerlac. (bei Pertz XVII, p.693) 1187: Pragensis episcopus - soli tantum imperatori subiectus vel obnoxius, cuius imperii est princeps, cuius visitat curias, a quo suscipit sceptrum et investituram.
4) Ludewig, Rel. X, 153: in curia apud Altenburc celebrata. Sunt autem huius rei testes: Berno episcous Zuirinensis etc. Acta sunt a. d.118, ind. 1. - Dies Stelle hat Ficker, Reichsfürstenstand I, S. 275 übersehen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 267 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Waldemars Statthalter, nicht an den Herzog von Sachsen; von jenem ist, wie man nach Arnolds Darstellung (VII, 11) annehmen muß, Philipp investirt. Endlich nennt Kaiser Friedrich II. die Bischöfe von Lübek und Ratzeburg ausdrücklich principes 1 ); und in dem Vertrage mit König Waldemar 1224 ward geradezu bestimmt, daß die drei Bischöfe von Lübek, Ratzeburg und Schwerin die Regalien vom Reiche empfangen sollten 2 ).

Ganz eigenthümlich und für Berno keineswegs gleichgültig gestalteten sich nach Herzog Heinrichs Sturz aber die politischen Verhältnisse in seinem Schweriner Bisthume. Der Graf Guncelin hatte bis zuletzt bei dem Herzoge Heinrich ausgeharrt; als aber nach dessen Verbannung Herzog Bernhard die Edlen seines Landes zur Huldigung nach Artelnburg berief, leistete Guncelin diese wie die Grafen von Ratzeburg, Danneberg und Lüchow. Auch der Graf von Holstein, bemerkt Arnold III, 1, wurde erwartet; und nicht die Wendenfürsten? Bogislav war bereits vom Lehnsverhältniß zu Sachsen befreit; Kasimar kam vielleicht deshalb schon nicht in Betracht, vielleicht war er auch bereits verstorben; daß aber Borwin und Nicolaus dabei gar nicht genannt sind, fällt allerdings auf. Hier ist eine Lücke in unsern überhaupt dürftigen Nachrichten über Meklenburg aus jener Zeit. Auch aus späteren Nachrichten könnte ich nicht nachweisen, daß das Lehnsverhältniß Pribislavs zu Heinrich dem Löwen zwischen den Nachkommen jenes Fürsten und den sächsischen Herzogen durch Belehnungen factisch aufrecht erhalten ist; aber ihr Recht auf das Lehnsverhältniß der Länder bis an die Elde und bis über Vorpommern haben die sächsischen Herzoge noch in Anspruch genommen [h]3) ) Erst der Herzog Rudolf hat 1348 bei der Erhebung der meklenburgischen "Herren" Albrecht und Johann


1) Lappenberg, Hamb. Urk. I, 400.
2) Lüb. Urk.=B. I, 30. Vgl. über den erfolglosen Versuch Herzog Albrechts, das Jnvestiturrecht wiederzugewinnen, Masch, Gesch. des Bisthums Ratzeburg, 153, 155, 163. Ficker, Reichtfürstenstand I, 275, 276.
) Urkunde der Herzogin Helena vom 23. Novbr. 1264 (Jahrb. XI, 251): secundum terminos distinctos inter ducatum nostrum et terminos marchionum, quod in medio fluminis aque, que Eldena dicitur, termini nostri et marchionum dividuntur. - 1261, April 26. und October 21. (Lisch, Mekl. Urk. III, p. 105, 106) verleihen die Herzogin Helena von Sachsen und ihre Söhne Johann und Albrecht [die Anwartschaft auf] das Land Tribsees dem Bisthume Schwerin, "vnde dictam terram ad manus imperii ad utilitatem dicte ecclesie liberaliter resignamus".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 268 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zur Würde reichsunmittelbarer Fürsten und Herzoge ausdrücklich auf seine Hoheit über Meklenburg Verzicht geleistet 1 ).

Doch wenn Herzog Bernhard den Fürsten Borwin auch nicht zur Huldigung nöthigte, gleichwohl empfand Meklenburg bald die schlimmsten Nachwirkungen von der Schwäche des neuen Herzogs. Dieser würde wegen Mangels an hinreichendem Hausgute in seinem Bruchstücke des alten Herzogthums immer einen schweren Stand gehabt haben; aber er verdarb sich seine Stellung auch noch durch Unverstand, Uebergriffe und Schwäche 2 ). Er reizte nämlich die Grafen von Holstein, Ratzeburg und Schwerin durch unberechtigte Forderungen so, daß diese, ihrer Lehnspflicht uneingedenk, seine Burg zu Lauenburg zerstörten, dann aber, wie Arnold (III, 4) sich ausdrückt, "um sein Joch vom Nacken zu schütteln, die, welche sie als seine Freunde kannten, aus dem Lande zu jagen versuchten". Mit vereinter Macht drangen sie ins Wendenland ein und überrumpelten bei nächtlicher Weile die Burg Ilow, wiesen die Mutter des Fürsten Nicolaus hinaus, nahmen die Besatzung gefangen und verbrannten die Burg. Dann verwüsteten sie das ganze Land und kehrten mit großer Beute heim. Der ganze Zug war ohne Zweifel zu Gunsten Heinrich Borwins, des Schwiegersohns Herzog Heinrichs, unternommen; dieser war fortan im Besitze der beiden Hauptburgen Meklenburg und Rostock. Aber Nicolaus begab sich zum Herzoge Bernhard; und dessen Bruder, der Markgraf Otto, gewährte dem vertriebenen Fürsten einen Aufenthalt zu Havelberg, von wo aus er nun Meklenburg unaufhörlich durch Beutezüge verwüstete. Der Krieg gewann bald noch eine größere Ausdehnung. Die Grafen mußten freilich dem Herzoge nach des Kaisers Spruch seine Burg wieder aufbauen und eine nicht unbedeutende Buße zahlen 3 ); sie traten damit wohl von dem Kriege zurück, in welchem Bernhard von Ratzeburg überdies seinen Sohn Bolrad verloren hatte. Aber Nicolaus fand einen Bundesgenossen an Jarimar von Rügen, und Borwin dagegen gewann die Hülfe des Herzogs Bogislav von Pommern. So ward Bernos Sprengel wieder in einen Krieg hineingerissen, Wenden standen gegen Wenden, Vettern gegen Vettern. Wie sollte dabei das Volk zu Sitte und Glauben geführt werden? - Ob Berno seine Reise zum Herzoge Bogislav, in dessen


1) S. die Urk. Kaiser Karls IV. z. B. bei Franck VI, p. 163.
2) Arnold. Lub. III, 1.
3) Arnold. Lub. III, 7.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 269 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Urkunde für das Kloster Colbaz (ums J. 1183) er als Zeuge genannt wird 1 ), unternahm, um Frieden zu stiften?

Wenn Saxo (S. 967) behauptet, der Herzog Bogislav habe auf den Wunsch des Kaisers Feindseligkeiten gegen Jarimar angefangen, so scheint er nicht gewußt zu haben, daß Nicolaus, der dazu die Veranlassung gegeben hatte, ja auf Seiten des vom Kaiser beschützten Herzogs Bernhard stand, und verwechselt Früheres mit Späterem. Allerdings aber war Knud, der Sohn und Nachfolger des (1182 verstorbenen) Königs Waldemar, dem Kaiser abhold, er hatte ihm standhaft die Huldigung verweigert; und er war energisch genug, daß Jarimar auf Unterstützung bei diesem seinem Lehnsherrn hoffen durfte, als er sich über den Herzog Bogislav, weil von ihm Angriffe zu fürchten waren, bei dem Dänenkönige beklagtet. Bogislav erklärte, daß er nichts gegen Dänemark im Schilde führe, sandte auch Abgeordnete zu dem dänischen Rechtstage nach Samsoe und bat den König, seinen Streit mit Jarimar zu schlichten. Da aber Knud die Beschwerden gegen Jarimar für "mehr Geschwätz als Wahrheit" ansah, und wegen Abwesenheit der Hauptpersonen einen neuen Rechtstag ansetzte, so erwartete Bogislav wohl keine gerechte Entscheidung mehr, sondern gedachte mit seinen und der Nachbarn (besonders Borwins) 2 ) Schiffen und Mannschaft einen gewaltigen Zug nach Rügen zu unternehmen. Der Kaiser erklärte sich damit sehr einverstanden; soll ihm doch nach Saxos Angabe (p. 969) Bogislav versprochen haben, den Dänenkönig zur Huldigung gegen den Kaiser zu nöthigen! Aber bevor noch Borwin mit seinen Schiffen zu Bogislav stieß, war der Erzbischof Absalon dem Rujanerfürsten heimlich und unerwartet schnell zu Hülfe geeilt und errang am zweiten Pfingsttage 1184 einen Sieg, der die pommersche Flotte fast vernichtete. Ein Angriff der Dänen auf Wolgast (Anfang August) blieb freilich ohne Erfolg 3 ). Aber noch im Spätherbste desselben Jahres 4 ) bot der Dänen=


1) Kosegarten, Cod. Pom. dipl. I, 130. Dreger p. 30.
2) Vendos orientales magnam classem eduxisse Vendosque occidentales exspectare, meldet nach Knytl. 128 Jarimar. Saxo nennt p. 974: Borwegium occidentalibus comitatum Sclavis.
3) Saxo 969 f.; Knytl. 128, 129. Das Jahr der Expedition nach Wolgast geben die Annales Lund., Ryens., Chron. Dan, ad 1219, etc.
4) Autumno domi peracto, sagt Saxo 981. In der Knytl. 128 wird dieser Zug unmittelbar an die Wolgaster Expedition angereiht und gesagt, daß Knud 7 Tage vor Michalis nach Rügen aufbrach. - Saxo sagt von Knud: "Tribusanam provinciam ditioni suae (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 270 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

könig Jarimar und seine Rujaner zu einem Zuge durch das Land Triebsees, das ihnen nun schon gehorchte, nach Circipanien auf. Wie sein Vater dreizehn Jahre früher gethan, drang er durch das Trebelmoor ein. Er zog an der Burg Lubekinca (Lübchin) vorüber, denn er gedachte bis Demmin vorzugehen; aber er stand bald davon ab und überfiel lieber einen offenen Marktflecken, wo die Bewohner sorglos schmausten. Und der König und sein Erzbischof hielten es nicht unter ihrer Würde, jene Gegend drei Tage lang zu verwüsten und die Habe der Wenden zu verbrennen. Dann zogen sich diese Feinde nach Lubyna (Liepen?) und weiter auf einer Brücke über die Trebel oder Recknitz zurück. Als die Dänen im nächsten Jahre (1185) vor Camin, wo Bogislav verweilte, gezogen waren, wehrten die Domherren daselbst freilich einen Angriff auf die Stadt ab; aber der Herzog Bogislav verlor den Muth zu weiterem Widerstande: er erkaufte den Frieden durch eine bedeutende Geldsumme - und nahm (ohne Rücksicht auf sein Verhältniß zum Kaiser) sein Herzogthum vom Dänenkönige zu Lehn. Auch er mußte, wie der Rujanerfürst, seinem neuen Lehnsherrn einen Tribut leisten 1 ).

Wie hätten nun die meklenburgischen Fürsten Borwin und Nicolaus die dänische Uebermacht von sich abwehren sollen? Ihr Unglück erleichterte aber Knud noch die Erfüllung seiner Wünsche. Heinrich Borwin hatte während Bogislavs Krieg mit Dänemark, um seinem Verbündeten zu helfen, einen Kriegszug nach Rügen unternommen und die Insel verwüstet, war aber Jarimar in die Hände gefallen und in Fesseln dem Könige von Dänemark zugesandt, der ihn, seinen Schwager, dann lange in Haft hielt. Andererseits war aber auch Nicolaus auf einem Beutezuge in die pommerschen Lande von Bogislav gefangen genommen. Als der Herzog jetzt des Dänenkönigs Lehnsmann geworden war, ließ sich Knud auch Nicolaus ausliefern und behielt diesen gleichfalls in Haft. Nach langer


(  ...  ) parentem peragrat". Vermuthlich hatte Jarimar dies Land sofort nach dem Seesiege über Bogislav erobert. Daß Kasimar noch nach 1178 ein Gut im Lande Barth verschenkte, ist S.250 bemerkt. - Ob dieser Zug oder ein früherer Rujanerzug nach Circipanien von Arnold. Lub. III, 4 berührt wird, wage ich bei Arnolds mangelhafter Chronologie nicht zu entscheiden.
1) Saxo 984 seq. Sven. Aggon. cap. 10 (Langebek I, 64). Knytl. 129. Nach Arnold. Lub. III, 7 mußte Bogislav den Dänen auch Wolgast abtreten. Davon sagen die dänischen Quellen aber nichts und in der Urkunde Knuds über die Gebiete der Burgen Wolgast und Gützkow (vom j. 1194, bei Fabricus Nr. IV) ist auch keine Andeutung davon zu finden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 271 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gefangenschaft wurden die beiden rneklenburgischen Fürsten nur unter der Bedingung in Freiheit gesetzt, daß sie ihr Land vom Dänenkönige zu Lehn nahmen. Unter den 24 Geißeln, welche dieser sich auswählte, war Borwins eigener Sohn. Knud theilte endgültig das Land Pribislavs so unter die beiden Fürsten, daß Niclot die Burg Rostock - man weiß nicht, mit wie weitem Gebiete - , Borwin aber Ilow und Meklenburg empfing 1 ). Beide Fürsten mögen unwillig genug dies fremde Joch getragen haben 2 ); von Steuerzahlungen lesen wir nichts, aber sie haben die lästige Heerfolge leisten müssen. - Was König Waldemar mit unsäglichen Anstrengungen, trotz seiner zalhlreichen (angeblich 28) Gefechte mit den Wenden vergebens erstrebt hatte, das fiel seinem Sohne mit leichter Mühe zu. Auch das war eine Folge von dem Sturze Herzog Heinrichs.

Es mögen die letzten Jahre für den Bischof Berno kummervoll genug gewesen sein. Alle die, welche ihm einst zur Stiftung seines Bisthums und zur Gründung seiner Kirche Hülfe und Beistand geleistet hatten, waren ihm nun allmählich, durch Verbannung der Herzog, durch den Tod die Uebrigen, entrissen, und die wilden Kriegszüge in seinem Sprengel zerstörten die jungen Keime kirchlichen Lebens. Auch der Graf Guncelin war - spätestens 1185 3 ) - gestorben. Er hatte sich von jeher als ein treuer Beschützer der Kirche in schwierigen Zeiten erwiesen und den Bischof und das Domcapitel auch mit seinem Gute unterstützt. Noch seit dem Jahre 1178 hatte er wiederum der Kirche ein Dorf, Wotwekitz genannt, aber jetzt nicht mehr nachzuweisen, verliehen. Er ward in der neuen Grabcapelle der Grafen von Schwerin beigesetzt; und seine Söhne stifteten für die in derselben zu lesenden Todtenmessen eine neue Domherrn=Präbende. Sie bewidmeten diese mit dem Dorfe Medewege, jedoch so, daß ihnen das Vogtei=


1) Arnold. III, 4. Die Knytl. schließt mit der confusen Erzählung: Dein - nach dem Tode "Burizlavs" (d. h. Bogislavs) im Jahre 1187 - condicto loco temporeque conveniendi Nicolaus et Henricus, Burizlavi filii, oppido Vorthungae adfuerunt, ubi rex Knutus terram inter eos partitus est, eisque curatores constituit. Die beiden meklenburgischen Fürsten Nicolaus und Heinrich, unter welche Knud (damals oder früher) Meklenburg getheilt hat, werden hier mit Bogislav II. und Kasimar II., Bogislavs Söhnen, die der Vormünder bedurften, verwechselt.
2) Nicolaus nahm in seine Urkunden für Doberan nicht Knuds, sondern Kaiser Friedrichs Regierungsjahr auf.
3) Denn Medewege finden wir schon 1186, in der Urkunde des Papstes Urban vom 23. Februar, unter den Kirchengütern genannt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 272 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

recht über das Dorf verblieb und aus demselben ein Roß zum Aufgebote gestellt werden mußte 1 ).

Mit Bogislav scheint Berno nie in ein engeres Verhältniß getreten zu sein 2 ). Seitdem Jarimar von Rügen einen großen Theil von Vorpommern in seine Gewalt gebracht hatte, trat dieser für Berno mehr in den Vordergrund, zumal er nach Bogislavs Tode († 18. März 1187) 3 ) für dessen unmündige Söhne später mit Gewalt zum Vormunde eingesetzt wurde (und dabei sehr eigennützig handelte).

Alle diese neuen Verhältnisse mochten für Berno Grund genug sein, sich sein Bisthum aufs neue nach dem dermaligen Besitzstande seiner Kirche durch den Papst Urban III. bestätigen zu lassen. Diese am 23. Februar 1186 ausgestellte päpstliche Urkunde, welche wir schon oft angezogen haben, enthält noch eine Schenkung Pribislavs oder seiner Nachfolger, nämlich ein Dorf bei Goderac (nach S. 164 ist es vermuthlich Roggentin), und die letzten Schenkungen Kasimars. Von den letzteren lagen das Land Pütte und die beiden Dörfer in Barth jetzt in Jarimars Gebiete auf dem Festlande. Diese finden wir auch später in der Urkunde des Papstes Clemens III. vom 30. September 1189 (die überhaupt nur eine Wiederholung der Bulle Urbans ist) wieder aufgeführt, aber keine neue Schenkung von Jarimar. Vielmehr hat dieser schwerlich Berno je in den Besitz des Landes Pütte gesetzt; denn es fehlt, wie bereits bemerkt ist, schon in der Confirmation des Papstes Cölestin vom 24. October 1191; und in keiner späteren Urkunde finden wir, daß es den Schweriner Bischöfen gehört hat.

Ganz zur Ruhe gelangte Meklenburg auch nach der Belehnung Borwins und Niclots durch den Dänenkönig nicht. Denn als der Kaiser, erzürnt über die Eroberungen im Wendenlande und gereizt, weil Knud einen Theil des von Waldemar 1181 zu Lübek versprochenen Brautschatzes zurückbehielt, diesem seine Schwester vor ihrer Vermählung mit dem Herzoge


1) S. die Urk. seiner Söhne vom 2. Juli 1217 und die Urk. Brunwards vom 3. Mai 1218 bei Lisch, Mekl. Urk. III, 59, 61.
2) Erst Kosegartens Pomerania (aber nicht Th. Kantzow) meldet II, S. 202, daß "hertzog Bugslaff mit dem bischoff zu Meckelburgk (!), Berno, viel khuntschafft hette", und daß er "seine beiden sohns, Bugslaffen vnd Caßemyr, ime zur lehre gethan, vnd also die jungen fürsten in gottesfurcht vnd lehre laßen erziehen, vnd bei ime die teutzsche sprache lehren etc. ." - Nur um 1183 finden wir Berno einmal in Bogislavs Urkunden, desto öfter den Bischof von Camin.
3) S. das Datum von Anastasiens Urk. vom J. 1188, März 18., im Cod. Pom. dipl. I, p. 160.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 273 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Schwaben zurücksandte (und auch Knuds Mutter von ihrem zweiten Gemahl, dem Landgrafen von Thüringen, verstoßen ward): da machte der König von Dänemark auch Ansprüche auf die Grafschaften Ratzeburg und Holstein und ließ sie durch die Wendenfürsten eine Zeitlang befehden. Auch hat sich der Graf Helmold von Schwerin später an dem unglücklichen Zuge gegen Holstein zu Gunsten Heinrichs des Löwen betheiligt 1 ). Aber innerhalb des Landes selbst trat nun doch Ruhe ein. Bischof Berno konnte also daran denken, die Wunden, welche der Krieg seiner Kirche geschlagen hatte, wieder zu heilen.

"Den Ort Dargun, in dem der Bischof Berno ein Kloster gestiftet hat", und "Doberan und das ganze zu Gobange gehörige Land" läßt Berno, um es seiner Kirche zu retten, einem Bisthume 1186 vom Papste bestätigen; und im Eingange zu der Urkunde verleiht Urban Berno das Diöcesanrecht "über die Klöster und Kirchen, welche in Herzog Heinrichs Provinzen (!) schon erbaut oder noch zu erbauen sind". - Dargun aufzuhelfen, stand wohl nicht in Bernos Macht; aber Doberans Erneuerung fand den Beifall der beiden Landesfürsten, die in diesem Kloster ein Vermächtniß ihres Vaters und Oheims Pribislav sahen.

"Es giebt keine Wissenschaft und keine Weisheit gegen den Rathschluß Gottes", so erzählt der Doberaner Genealog; "denn Herr Heinrich Burwy, der edle Fürst, des oben genannten Herrn Pribislavs Sohn und einziger Erbe, stellte das Werk, welches sein Vater in frommem Sinne angefangen, und der Feind des Glaubens, nämlich das Heidenvolk, verwüstet hatte, in allen Stücken vollständiger und aufs vollkommenste wieder her. Nämlich mit Hülfe des vorgenannten Herrn Berno, des ersten Schweriner Bischofs, der vormals ein Mönch zu Amelungsborn gewesen war, berief er einen zweiten Convent aus Amelungsborn zur Zeit, da dort Johann Abt war, führte denselben in den wohl hergestellten Besitz des Klosters ein, schenkte freigebig das erste Privilegium über die Stiftung der Doberaner Abtei und schützte sie, so gut er konnte".

Kirchberg nennt, gestützt auf eine Chronik, im 116. Capitel als den zweiten Stiftungstag des Klosters Doberan den 25. Mai 1186; wir ersehen aber aus seiner Mittheilung nicht, ob an diesem Tage etwa schon der neue Convent ankam (dann müßte Borwin seinen Entschluß wohl schon vor der dänischen Gefangenschaft kundgegeben haben), oder ob Borwin, nach=


1) Arnold. Lub. III, 21; IV. 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 274 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dem er soeben aus Dänemark heimgekehrt sein mochte, vielleicht voll (Freuden über seine Befreiung, an diesem Tage die Stiftung gelobte und dann die Mönche berief. Er hat sich, wie wir aus seinem Privilegium, das erst 1192 ausgestellt ist, ersehen, nicht damit begnügt, seines Vaters Schenkung zu bestätigen und aufrecht zu erhalten, sondern auch seinerseits den Klosterbesitz vermehrt, indem er das frühere Klostergebiet durch Stäbelow, Domastiz (Ivendorf) und Brusow erweiterte und noch im Lande Jlow die fünf Dörfer Rybeniz, Verpene (Farpen), Radentin (Redentin), Polaz (Plaas) und Konerdam, welche später zu den beiden Klosterhöfen Farpen und Redentin zusammengezogen sind 1 ), ein Gut auf Poel und Glyne (Gallin unweit der Elde im Kirchspiele Kuppentin) hinzufügte. Die Rechte der Vogtei und der Immunität, welche sein Vater früher dem Kloster gegeben hatte, blieben natürlicher Weise bei Bestand.

Auch Borwins Vetter, Fürst Nicolaus von Rostock, der seit seinem Regierungsantritte immer für die Sicherheit und Ruhe der Brüder zu Doberan thätig gewesen war, wollte dem Kloster seine Zuneigung beweisen. Er verlieh demselben nicht nur das Gut Wilsen wieder, welches ihm bei der Landestheilung zugefallen war, und zwar mit denselben Rechten wie vormals Pribislav, sondern fügte auch noch eine jährliche Hebung von sechs Mark ans der Schenke zu Goderac (Kessin) hinzu. Und weil Rostock ohne Zweifel damals schon ein hervorragender Handelsort wurde, so gestattete er den Mönchen den zollfreien Kauf und Verkauf auf seinem Markte, bewilligte auch, daß die Geschäftsleute aus den Klostergütern, Kaufleute, Gerber, Schuster oder andere Handwerker, gegen die geringe jährliche Abgabe von sechs Pfennigen auf seinem Markte täglich kaufen und verkaufen möchten. Endlich wurde der Urkunde vom 8. April 1189, welche die genannten Privilegien enthält,


1) "Auff den Plas" (Polaz) hieß früher (1707) ein "Buhten=Acker" von Redentin, jetzt ein Gehölz zwischen Farpen und Redentin. Statt Rübeniz erscheint 1232 (Jahrb. IX. 291) unter den Doberaner Gütern "Sculenberch". 1707 hieß ein Schlag auf der Feldmark Krusenhagen: "Schulenbarg=Schlag. Von der Gagsauer (Gagzower) Scheide bis am Kirchweg", ein anderer "Schulendick=Schlag". Im 16. Jahrhunderte besaß das Kloster auch noch eine kleine Feldmark, "Schettelfeld" oder "Wendfeld" genannt, welche die Bauern zu Cartlow bebaueten. Nach Zeugenaussagen aus dem Ende des 16. Jahrhunderts lag dieses Wendfeld zwischen Cartlow und Calsow und war von der Cartlower Feldmark durch ein Bächlein getrennt. Lag hier vielleicht früher Conerdam?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 275 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

später auch noch beigefügt 1 ), daß der Fürst dem Kloster längs der Küste des Klostergebietes den Zoll für den Heringsfang, die Anfahrt der Schiffe und allen Ertrag des Meeres geschenkt habe.

Zum besseren Schutze der Klosterbrüder siedelte der Fürst Nicolaus Leute, welche ihm durch eine Anleihe (podaca) nach wendischer Weise zu Diensten (statt eines Zinses) verpflichtet waren, auf den Dörfern des Klosters an und schenkte das angeliehene Geld und die bis zu dessen Rückzahlung schuldigen Dienste dem Kloster. Und wie in Wagrien den Wenden beim Anfange ihrer Bekehrung, etwa 1155 (nach Helmold I, 83), das Schwören bei Bäumen, Steinen und Quellen untersagt und Angeklagte vor einen Priester geführt wurden, damit dieser ein Gottesurtheil mit glühendem Eisen oder Pflugschaaren suchte, so bestimmte Fürst Nicolaus mit seinem Vetter Borwin, daß jeder in ihren Landen, der den Klosterbrüdern durch Diebstahl oder Raub oder auf andere Weise Schaden zufüge, wenn er leugne, dem Gottesurtheile mit neun Pflugschaaren unterworfen werden, und wenn den Hausleuten des Klosters selbst oder den Deutschen in den Klosterdörfern Schaden zugefügt würde, das Gottesurtheil mit dem Handeisen eintreten sollte 2 ).

Die Mönche, welche, ungeschreckt durch den Tod ihrer Vorgänger, aufs neue den Besitz des Klostergutes antraten, scheinen alsbald rüstig den Aufbau ihres Klosters begonnen zu haben. Sie wählten dazu nicht die vormalige Wohnstätte zu Althof (Alt=Doberan) wieder, sondern erbaueten ihr Kloster auf der sicherer gelegenen Niederung neben dem wendischen


1) Westphalen III, p. 1409. Der zweite Theil (von Insuper an) ist mit anderer Dinte geschrieben; die Jahreszahl lautete (in dem Originale) ursprünglich wie in der zweiten Urkunde des Fürsten Nicolaus (über Wilsen) MCIX und ist, wie in der zweiten, auch in MCLX verwandelt.
2) Westphalen III, p. 1469. Im Originale steht podaca, nicht podoca, wie Westphalen hat drucken lassen. Bei Leverkus I, p. 101 lautet das Wort podazche; in der Urkunde Jarimars für das Kloster Hilda, d. d. 1207, 12. kal. Marcii, lesen wir: colonos et uillarum claustralium habitatores ecclesie podaizam habentes. Zur Erklärung des Wortes vgl. mit der Urkunde des Fürsten Nicolaus die Urkunde des Papstes Gregor IX., d. Anagnie 8. cal. Sept., pont. a. 13 (Fabricius, Rüg. Urk. XXXIII; Kosegarten I, p. 591) über die usurarum lucra, que poddas vulgariter appellant, quod uidelicet creditor a debitore certam quentitatem annone, lini et aliarum rerum, que longe plus quam in duplo pecuniam mutuatsm excedunt, recipit annuatim etc.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 276 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dorfe Doberan an der Dober, die ihnen auch sogleich wieder die Anlage einer Mühle ermöglichte. Von diesem Klosterbau zu Doberan sind uns in den romanischen Wandarcaden des Kreuzganges und in dem südwestlichen Theile der Kirche noch einige Spuren geblieben. Diese kleine Kirche, wie sie Anfangs angelegt war, mag Berno noch geweiht haben; sie ist aber jetzt nicht mehr völlig erkennbar, denn in viel erweiterter Gestalt weihete Bischof Brunward, wie (S. 135) erwähnt ist, die Doberaner Kirche am 3. October 1232 - und bestätigte bei dieser Gelegenheit vor einer großen Festversammlung die Schenkungen seines Vorgängers Berno "glücklichen Andenkens".

Am 8. April 1189 war Berno in Rostock Zeuge, wie der Fürst Nicolaus das Kloster Doberan mit seinen Privilegien beschenkte. Er wird auch nicht versäumt haben, seine nahen Ordensbrüder zu besuchen. Dies ist das letzte Jahr, in dem wir dem hochbejahrten Bischofe, der nunmehr länger als 40 Jahre in Meklenburg gewaltet hatte, begegnen. Der Lieblingswunsch, sein Kloster Doberan aufblühen zu sehen, war ihm noch erfüllt worden. Er mochte fühlen, daß sein Ende nun nicht mehr fern sei; vielleicht war dies der Grund, weshalb er noch einmal, gleichsam um einen Abschluß zu gewinnen, den päpstlichen Stuhl um eine abermalige Bestätigung seines Bisthmus und der Kirchengüter bat. Papst Clemens III. kam seiner Bitte entgegen, indem er am 30. September 1189 lediglich die Urkunde Urbans III. wiederholte, doch unter den Kirchengütern in der Grafschaft zwischen Medewege und Hundorf noch Wickendorf einschaltete, welches in den letzten Jahren hinzugekommen war.

Wenn nun Berno auf seine lange Wirksamkeit in Meklenburg zurückblickte, um sich in aller Demuth die Erfolge zu vergegenwärtigen, mit denen Gott sein Leben voll Mühe und Arbeit gesegnet hatte, so mochten diese nicht ganz den Erwartungen entsprechen, denen sich Manche vielleicht im J. 1171 hingegeben hatten; die Stürme der letzten zehn Jahre hatten viele Hoffnungen vernichtet. Aber die Existenz seines Bisthums war doch nunmehr gesichert; die christliche Gesinnung der wendischen Fürstenhäuser und die deutsche Bevölkerung der Grafschaften Schwerin und Ratzeburg ließen ein Schicksal der wendischen Kirche, wie dieselbe zur Zeit des Fürsten Gottschalk erlitten hatte, nicht mehr befürchten. In den letzten zehn Jahren hatte sie eine schwere Probe bestanden, es war noch einmal Christenblut durch Feinde der Kirche vergossen; aber die Kirche selbst war unter den Wenden nicht vernichtet worden. Gewiß stand es, zumal nach den letzten entsittlichenden

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 277 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kriegen, außerhalb der Grafschaft Schwerin und wo nicht die Nähe der fürstlichen Hofburgen einwirkte, auch um die äußeren kirchlichen Einrichtungen noch sehr bedenklich; aber die frühere Missionsgeschichte Meklenburgs hatte gelehrt, was eine kirchliche Organisation nützte, die nicht mit den Herzensbedürfnissen der Gemeinden gleichen Schritt hielt. Im Norden der Grafschaft Schwerin, in welcher um jene Zeit, wenigstens so weit sich Deutsche angesiedelt hatten, wohl schon überall Kirchspiele, wenn auch oft größere als heutiges Tages 1 ), eingerichtet waren, folgte in der Nähe der fürstlichen Burg Meklenburg die Kirche zu Lübow, weiter nördlich entstand neben der Burg Ilow die Pfarre Neuburg und nördlicher Alt=Bukow 2 );auch auf den Gütern des Bischofs und des Capitels, die im Lande Ilow lagen, wurden gewiß früh christliche Colonisten angesiedelt. Neben diesen lagen die Ilowschen Güter des Klosters Doberan und nördlicher folgte das Kloster selbst mit dem umliegenden Gebiete, endlich östlich wirkten die Capellane an des Fürsten Nicolaus Burgen zu Rostock und Kessin 3 ). Es läßt sich erwarten, daß weiter südlich in des Bischofs Stiftsland Bützow die kirchliche Organisation schon einige Fortschritte gemacht hatte; aber freilich war diese Gegend durch den Einfall der Circipaner schwer betroffen, und die Gründung des Klosters daselbst bisher verhindert. Weiter südlich, im Lande Warnow, war die Zahl der Kirchen ohne Zweifel noch äußerst geringe; war das Land doch noch dreißig Jahre später "dem Dienste der Teufel ergeben" 4 ). Noch weniger vielleicht, der größeren Entfernung wegen, hatte man auf die Müritzgegenden einwirken können; und in Circipanien krankte das Kloster Dargun noch, oder es war, was uns glaubwürdiger scheint, bereits verlassen; ob zu Röcknitz sich noch ein Pfarrer gehalten hatte, wissen wir nicht. Kasimar, den Berno früher wegen seines Eifers "einen sehr christlichen Fürsten" genannt hatte, wurde seit den Beutezügen seiner Liutizen ein "Räuber" gescholten; seine Völker zeigten nun wohl um so weniger ein Verlangen nach kirchlichen Einrichtungen, und die Kriege mit


1) Wittenförden z. B. gehörte 1216 noch zur Schweriner Pfarre. S. Lisch. Mekl. Urk. III, S. 58. Pfarrer zu Viecheln, Cramon und Stük werden schon in Bernos zweiter Urkunde für Dargun (etwa 1178) genannt.
2) 1192 stehen in Borwins Urkunde für Doberan unter den Zeugen der Priester Marsilius zu Lübow und der Priester Hartmann zu "Buchowe".
3) S. oben. 74, Anm.
4) Stiftungsurkunde für die Stadt Parchim.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 278 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Rügen und Dänemark ließen dem Fürsten Bogislav keine Ruhe, sich eifrig um das Seelenheil derselben zu kümmern. Von Jarimar aber konnte man nach seinem früheren Auftreten erwarten, daß er für die Ausbreitung des Glaubens in seinen neuerworbenen Gebieten auf dem Festlande eben so eifrig sein würde, wie er sich einst auf der Insel Rügen gezeigt hatte; doch fallen nur die ersten, unruhigen Regierungsjahre desselben noch in Bernos Zeit. Es blieb also noch gar viel zu wirken übrig, bis kirchliches Leben den ganzen Sprengel durchdrang; darum war Berno gerade ein so thatkräftiger Nachfolger zu wünschen, wie er in Brunward gefunden hat. Aber der Grund war gelegt, die Vorbedingungen waren da, die Wege gebahnt.

Wann Berno seine Tage beschlossen hat, ist nicht gewiß. Wenn Kirchberg uns berichtet, er sei am 27. Januar 1193 gestorben, so dürfen wir ihm in Bezug auf den Tag unbedingt trauen; denn wie sollte man in Doberan dem Stifter und Wohlthäter des Klosters nicht Todtenmessen gelesen und zu diesem Zwecke seinen Todestag ins Todtenbuch eingetragen haben 1 )! Aber die Jahreszahl ist falsch. Denn in der ersten einheimischen Urkunde nach dem J. 1189, die uns erhalten ist, in Borwins Privilegium aus der ersten Hälfte des J. 1192, finden wir schon seinen Nachfolger Brunward als "Bischof". Erwägen wir ferner, daß die Domherren von Schwerin sich 1191 die Confirmation des Papstes Cölestin III. über das Domcapitel und das Bisthum erbaten, so dürfen wir annehmen, daß Berno am 27. Januar 1190 oder 1191 verstorben ist - Die Gläubigen, sagt Arnold von Lübek (IV, 24), waren voll Zuversicht, daß Berno in seinem Laufe ein gutes Ziel erreicht habe.

Vignette

1) Lisch hat (Jahrb. III, S. 36) die Aufzeichnung des Amelungsborner Memorienbuches: "19. kal. Febr. obiit Bruno Zvirinensis episcopus" mitgetheilt. Diese Worte beziehe ich nicht auf Berno (Bernhard, vgl. S. 226, Anm. 4), sondern auf den Bischof Brunward.
Zusatz zu S. 12, Anm. 2. - Diese Zeitbestimmung der Zerstörung Oldenburgs beruht nicht sowohl auf Papst Johannes XV. Urkunde vom J. 989 (Mekl. Annal. p. 46), als vielmehr auf den Nachrichten über die Vertreibung des Bischofs Volkward aus Oldenburg und seines Nachfolgers Residenz zu Meklenburg (Annal. p. 47, 49, 139). Ich bedaure, daß bei Usinger (zu Hirsch: K. Heinrich II., Bd. 1 [1862], S. 484) diese "unsere geschichtlichen Ueberlieferungen geradezu unbeachtet geblieben sind". Seine Hypothese über Adam. Brem. II, 40 - 42 scheint mir, so lange jene nicht widerlegt sind, ganz unhaltbar zu sein.
Berichtigung. Oben S. 193, Z. 31 lies: am linken Eldeufer.