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Das Wappen der Grafen von Lüchow,

welche oft in der altern norddeutschen Geschichte in den Elbgegenden erscheinen und für die Erkenntniß der früheren Zustände wichtig sind, scheint noch nicht bekannt zu sein; wenigstens ist mir nichts darüber bekannt geworden, wenn auch hannoversche Forscher im Besitze ausreichender Kenntniß sein mögen. Jedoch spricht noch v. Hammerstein in seiner Darstellung der Besitzungen der Grafen von Schwerin am linken Elbufer in der Zeitschrift des hannoverschen Vereins, Jahrg. 1857, Hannover, 1859, S. 184 den Wunsch aus, daß es ein "Geschichtsforscher versuchen möge, endlich die Siegel der Grafen von Lüchow und der Grafen von Warpcke festzustellen", und nennt den Schild mit Rauten den "anscheinend (!) den Grafen von Lüchow angehörigen Schild". Sollte bisher noch keine Nachricht aufgefunden sein, so bin ich im Stande, eine Nachweisung zu geben. Als ich im Jahre 1851 bei dem Herrn Landschaftsdirector v. Hodenberg zu Lüneburg, von dessen ungewöhnlicher Theilnahme unterstützt, die Urkunden der lüneburgischen Klöster für die meklenburgische Geschichte studirte, fand ich einige wohlerhaltene Siegel der Grafen

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von Lüchow, welche ich bei der großen Menge der mir vorgelegten Urkunden und der mir knapp zugemessenen Zeit nur im Allgemeinen und leicht verzeichnet, jedoch sicher bemerkt habe und deren ich mich klar erinnere. Bei den Urkunden des Klosters Medingen (und vielleicht auch des Klosters Lüne?) ist wenigstens eine Urkunde, an welcher ein gut erhaltenes und sehr schön gearbeitetes gräflich lüchowsches Siegel hängt; jedoch habe ich weder das Jahr der Urkunde, noch den Namen des Grafen angezeichnet.

Das einfach, aber vortrefflich gearbeitete Siegel ist schildförmig und sehr groß, gegen 3 Zoll hamburger Maaß oder 7 Centimeter hoch und im Schildeshaupte ungefähr eben so breit. Es enthält im leeren Felde vier Rauten Rauten , so viel ich mir angemerkt habe und mich erinnere; es ist möglich, daß ich mich irre und daß der Schild nur drei Rauten Rauten enthält, jedoch glaube ich dies nicht, da ich mir die Form des Schildes mit vier Rauten leicht aufgezeichnet habe.

Es wird den hannoverschen Forschern leicht sein, Zugang zu diesen Urkunden und Zeichnung eines Siegels zu gewinnen.

Vielleicht führt dieses Siegel zu weiterer Erkenntniß, indem die Edlen von Diepholz und die Grafen von Osterburg einen queer getheilten Schild führen, dessen untere Hälfte drei Rauten enthält; vgl. v. Ledebur Märkische Forschungen III, S. 360 flgd. Mir ist unter den lüneburgischen Klosterurkunden ein Siegel des Johannes dicius Diepliolz vom Jahre 1256 vor Augen gekommen, welches einen queer getheilten Schild hat, in der untern Hälfte mit drei Rauten, in der obern Hälfte queer getheilt, so daß die obere Hälfte des Schildeshauptes schraffirt, die untere Hälfte leer ist.


Während der Correctur dieser Zeilen erscheint der Anzeiger des german. Museums, 1861, Nr. 6, in welchem S. 196 der vortreffliche Baumeister Adler zu Berlin Nachricht und Zeichnung von einem durch ihn in der Kirche des ehemaligen Klosters Diesorf in der Altmark entdeckten Leichenstein des Grafen Heinrich von Lüchow, † 1273, mittheilt. Auf diesem ist das Bild des Grafen in eingegrabenen Linien mit einem ganz gerauteten Schilde dargestellt, und stimmt dies also nach alter Weise mit dem Rautenschilde überein.

G. C. F. Lisch.