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V.

Ueber das Siegel,

die Gründung und das Stadtrecht

der Stadt Brüel,

von

G. C. F. Lisch.


I n den Wappen, das heißt in ihrer ursprünglichen, wahren Gestalt, liegt eine reiche Quelle für die Geschichte und daher ist es erklärlich, daß in unsern durch Gründlichkeit in der Forschung hervorragenden Zeiten der Siegelkunde eine besondere Bevorzugung zu Theil wird. Sicher seit zwei, in vielen Fällen schon seit drei Jahrhunderten ist diese Wissenschaft immer mehr verfallen, indem Flachheit, Kleinlichkeit und Mißverstand Schritt für Schritt überhand nahmen, und noch heute kann man sich noch nicht ganz auf den richtigen Standpunkt erheben, indem die Einsicht in das eigentliche Wesen des Mittelalters und die tiefere Kenntniß des Vaterlandes in der geschichtlichen Entwickelung noch sehr unsicher ist; denn halbe Kunst und Scheinprunk ohne gründliche geschichtliche Forschung werden nie das wahre Wesen ersetzen können, und schaden, namentlich durch muthwilliges Einreißen, oft mehr, als das Festhalten an dem, was noch besteht.

Namentlich hat die alten, ehrwürdigen Siegel der Städte eine fast unerhörte Vernachlässigung und Verunstaltung betroffen. Und doch sind sie die Symbole der Geschichte ihrer Gründung, welche eindringlicher als die Geschichte zu den jüngern Geschlechtern zu reden und ohne Unterbrechung und mit reicher Zeugungskraft die Erinnerung lebendig zu erhalten im Stande sind.

Einige Beispiele werden hinreichen, diese Klage zu rechtfertigen. Die Stadt Strelitz, d. h. Alt=Strelitz, welche im J. 1349 von den landesherrlichen Grafen von Fürstenberg, aus dem Geschlechte der von Dewitz, gestiftet ward, hatte in alter Zeit in der den Stadtsiegeln eigenthümlichen Rundung einen

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längs getheilten Schild, welcher in der rechten Hälfte anderthalb Becher (also den halben Schild der von Dewitz) enthält, in der linken Hälfte gerautet ist (der halbe Schild des Grafen von Fürstenberg); die von Dewitz führen nämlich drei Becher im Schilde, als Grafen von Fürstenberg führten sie einen gerauteten Schild 1 ). Die Bedeutung ist also sehr sinnreich und klar. Und was hat man hieraus gemacht! In der rechten Hälfte steht jetzt Ein lang gezogener Becher, in der linken Hälfte stehen zwei Fähnlein: ohne allen Sinn, und zum Ueberflusse hat man auch wohl dem Siegel eine moderne Schildform gegeben und Helmschmuck und Helmdecken darauf gesetzt. - Die Stadt Teterow führt ursprünglich in der Rundung den eigenthümlichen und unterscheidenden Helm des Fürstenhauses Werle: einen Helm mit zwei gekreuzten Pfauenfedern auf demselben; die Stadt führte also als Ehrenzeichen einen Theil des Wappens der Fürsten von Werle, ihres Stifters, im runden Siegel. In neueren Zeiten hat man auf den oft kaum erkennbaren Helm drei Straußfedern, den Helm gegen den alten Gebrauch auf einen Schild und auf den Schild drei Rosen gesetzt, welche wahrscheinlich eine dunkle Ueberlieferung von den zwei Pfauenaugen sind. - Solche Verunstaltungen haben die Siegel fast aller Städte erfahren. - Daß man die alten, großen Stadtsiegel mit ihren vollen Darstellungen verworfen und die kleinen Raths= oder Geschäfts=Siegel, welche oft nur die halben Bilder nebeneinander (wie z. B. in Sternberg, Grevismühlen, Wittenburg) enthalten, an deren Stelle gesetzt, - daß man die Rundung verlassen und die Schildformen mit neu erfundenen, oft bedeutungslosen Helmzierden eingeführt hat, - ist an der Tagesordnung.

Ganz besonders hat das Siegel der Stadt Brüel unter den verunstaltenden Händen moderner Siegelstecher leiden müssen, vorzüglich weil das alte Siegel der Stadt verloren gegangen war. Und doch liegt in dem Siegel der Stadt Brüel eine reiche Geschichte! - Die Stadt Brüel führt jetzt, schon seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts:

ein rundes Siegel, auf welchem ein, jetzt mit einer Krone bedeckter, moderner Schild steht, welcher queer getheilt ist; die obere Hälfte ist wieder längs getheilt und enthält hier rechts einen halben Stern, links einen gekrönten meklenburgischen Büffelskopf, die untere Hälfte des Schildes enthält drei von einander getrennte Brote.


1) Vgl. die Abbildung in Bagmihl's Pommerschem Wappenbuch, I., Taf. XLVIII.
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Dieses Stadtsiegel wird nun folgendermaßen erklärt 1 ). "Stadtwappen von Brüel: unter einem halben Stern und einem halben Büffelskopf drei Brote, nach einer alten Tradition zur Erinnerung, daß einst in uralter Zeit die Brüeler, wie die Schwaaner den Rostockern, einer vom Feinde hart bedrängt gewesenen und ausgehungerten Nachbarstadt nach Aufhebung der Belagerung zuerst Brot zugeführt haben. Vielleicht ward dieser Freundschaftsdienst dem benachbarten Sternberg erwiesen. In diesem Falle würde der halbe Stern im brüeler Wappen auch seine Erklärung finden, wenn er nicht etwa darauf Bezug hat, daß diese Stadt vormals mit dem sternberger Recht bewidmet war, was aber auch dort längst erloschen ist und eigentlich das parchimsche Recht war."

Diese Bildung des brüeler Stadtwappens ist nun fast in jedem Theile unrichtig und unverständlich. Im J. 1855 haben zwei Freunde unsers Vereins, unabhängig von einander, zwei Abdrücke des ersten, seit Jahrhunderten 2 ) verloren gegangenen Siegels der Stadt Brüel entdeckt: der Herr Maler Milde zu Lübeck einen Abdruck an einer Urkunde vom J. 1384 im lübecker Archive und der Herr Dr. Crull zu Wismar einen Abdruck an einer Urkunde vom J. 1444 ("des mydwekens vor der bord vnser leuen vrowen") im wismarschen Archive ("hebben de erlike rad tome Brule ok erer stad ingesegele mede hengen laten an dessen breff").

Siegel der Stadt Brüel

Dieses nach einer Zeichnung des Herrn Malers Milde von dem sehr gut erhaltenen lübecker Originale hieneben in Holzschnitt dargestellte erste Siegel der Stadt Brüel hat


1) Vgl. Mecklenburg. Zeitung, 1851, Nr. 180, Beilage.
2) Vielleicht in dem Brande von 1485, in welchem auch das Original des Stiftungsbriefes verbrannte.
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die Form eines dreiseitigen Schildes, welcher (nur ein Mal) längs getheilt ist und in der rechten Hälfte einen halben ungekrönten Stierkopf und in der linken Hälfte (ohne Queertheilung) oben einen halben Stern und unten drei Blätter an einem Stengel enthält, mit der Umschrifft:

Inschriftskreuz S'. OPIDI. BRVL e .

Aehnlich war ein altes geschnitztes und bemaltes Wappen an einem Rathsstuhle in der Kirche zu Brüel, nur daß hier schon der Stengel an den Blättern fehlt und die drei Blätter getrennt von einander als Semmel oder Wecken dargestellt sind.

Zur Erklärung dieses Stadtsiegels ist eine Geschichte der Gründung der Stadt nothwendig. Am Johannistage (24. Junii) 1340 erhob der Ritter Reimar von Plessen 1 ) das Dorf Brüel zu einer Stadt ("stedeken") und setzte bei der Stiftung zu ersten Burgemeistern und Rath sechs Rathsherren ein: Claus Runge, Peter Wamekow, Hans Kruse, Claus Gägelow, Hans Sültemann und Gerke Herder. Dies ist der wesentliche Hergang bei der Stiftung, und die bisher nur in einem schlechten Texte bekannt gewesene Stiftungsurkunde 2 ) enthält im Uebrigen nur die Abgrenzung der Stadtfeldmark. So wenig Worte nun auch die Urkunde von der Stiftung macht, so bedeutsamer Inhalt liegt doch in diesen wenigen Worten in Beihalt des ersten, ohne Zweifel bei der Gründung der Stadt angefertigten Siegels.

Die Stadt Brüel ward von dem Ritter Reimar von Plessen gegründet. Daher hat wohl das Siegel die Form eines ritterlichen Schildes. Diese Form ist ganz ungewöhnlich; in der Regel sind die Städtesiegel rund und haben das Stadtzeichen in der Rundung; nur wenn einer Stadt der landesherrliche oder ein anderer Schild, ganz oder zur Hälfte, verliehen war, steht dieser Schild in der Rundung, wobei jedoch immer zu berücksichtigen ist, ob einer Stadt ursprünglich ein Schildzeichen oder der Schild mit dem Schildzeichen verliehen war. Auch die von einem rittermäßigen Geschlechte gestiftete Stadt Strelitz hat einen Schild, jedoch in der Rundung. Bei der Sammlung aller alten meklenburgischen Städtesiegel haben sich, gegen alle Erwartung, noch zwei, aber nur zwei, schildförmige Stadtsiegel kurz nach der Entdeckung des brüeler Stadtsiegels gefunden, welche beide sehr alt sind: ein sehr altes (wohl das älteste) Siegel der Stadt Gadebusch, mit einem sehr alten Büffelskopfe und ohne den Baum


1) Die Stadt (Alt =) Strelitz ward ungefähr um dieselbe Zeit, am Tage der H. Barbara 1349 von den Grafen von Fürstenberg aus dem rittermäßigen Geschlechte der von Dewitz gegründet. Vgl. v. Kamptz Mekl. Civil=Recht I, 2, S. 232.
2) Vgl. Vermischte Urkunden.
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(oder Busch), im lübecker Archive, und ein sehr altes Siegel der Stadt Warin mit dem Wappen des Bisthums Schwerin, zwei gekreuzten Bischofsstäben, im schweriner Archive. - Ohne Zweifel soll aber die Schildform des ersten Siegels der Stadt Brüel auf den ritterlichen Stand des Stifters deuten.

Der Stifter der Stadt Brüel stammte aus dem Geschlechte der von Plessen. Der halbe Stierkopf in der rechten Hälfte des brüeler Stadtsiegels ist nun ungekrönt und hat kein Halsfell und kein aufgerissenes Maul; er ist also kein Theil des landesherrlichen meklenburgischen Wappens, welches im J. 1340 schon völlig ausgebildet war, wenn auch Brüel in der Herrschaft Meklenburg lag, sondern ein Theil des Wappens der von Plessen. Die von Plessen führen nämlich einen ganzen, schwarzen, ungekrönten Büffel 1 ) im goldenen Schilde. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der halbe Stierkopf im brüeler Stadtwappen aus dem Wappen der von Plessen entnommen ist und derselbe, gegen das älteste Siegel, nicht als der landesherrliche meklenburgische Stierkopf mit Krone und Halsfell dargestellt werden darf.

Die Stadt Brüel lag noch in der Herrschaft Meklenburg und war von der Herrschaft Richenberg=Parchim und der in dieser liegenden Stadt Sternberg nur durch den Warnow=Fluß und die an diesem liegende Feldmark des Gutes Sagsdorf, wo an der Warnow=Brücke in alter Zeit die Landtage gehalten wurden, getrennt. Wenn eine Stadt gestiftet ward, so setzte der Stifter, nach Kundmachung seines Willens, zuerst eine gewisse Zahl von Rathmännern aus den Patriciern ein, welche das Stadtrecht mitbrachten und sich fortan ergänzten 2 ). Die sechs Rathmänner, welche Reimar von Plessen zuerst als Burgemeister und Rath der Stadt Brüel einsetzte, waren nun gewiß aus Patriciergeschlechtern der nahen Stadt Sternberg; wenigstens läßt sich das mit Sicherheit von Peter Wamekow und Claus Gägelow annehmen 3 ).

Die Stadt Sternberg lag aber in der Herrschaft Parchim oder Richenberg und hatte daher parchimsches Recht 4 ).


1) Ein Notarius "Johannes olde" beschreibt in einem Notariatszeugnisse vom 2. Dec. 1364 im wismarschen Archive das Siegel der v. Plessen folgendermaßen:

"Predicta autem sigilla dicte littere appendicia erant figurata et disposita ad modum clipeorum, in quorum quolibet medio sigillorum quoddam animal, quod bubalus latine et teuthonice wesent dicitur, sculptum fuit".

Also werden damals die Büffel oder Wisent noch bekannt gewesen sein.
2) Vgl. oben S. 13.
3) Vgl. Geschichte der Stadt Sternberg in Jahrb. XII, S. 198.
4) Vgl. Lisch Maltzan Urk. I, S. 154, und Jahrb. XII, a. a. O.
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Es läßt sich daher annehmen, daß der erste Rath der Stadt Brüel das parchimsche Recht mit nach Brüel brachte und hier einführte. Daher bekennt der Magistrat der Stadt Brüel am 26. Mai 1589 in seinem "Berichte 1 ) über der Stadt Brüel besondere Rechte, Statuta und Gebräuche, wie solche auf Befragen und Befehl der Herzoge ao. 1589 über gewisse vorgelegte Articul eingesandt worden", daß sie unter der Jurisdiction und Gerichts=Gewalt ihres Junckern Reimar von Plessen stehen. Der andern Articul seynd derselben etzliche wenige, als von Bürgen und Bürgschaften, von Eheberedung und und Heirathsschreiben, und wie es mit Ansprüchen der Kinder erster und ander Ehe gehalten werde, und dergleichen, im Gebrauche, und richten wir uns mit demselben nach Sternbergischem Gebrauch und Gewohnheit, auch nach obgedachten zwischen unsern Junckern und uns aufgerichteten Vertrage" u. s. w. Die Stadt Brüel gebrauchte also noch am Ende des 16. Jahrh. das parchimsche Recht als Familienrecht, hatte jedoch schon einen andern Gerichtsgebrauch. Jetzt hat die Anwendung des parchimschen Rechts in Brüel ganz aufgehört. - Daher soll der halbe Stern 2 ) im Siegel der Stadt Brüel wohl darauf hindeuten, daß diese das parchimsche Recht von Sternberg erhalten habe und ihr erster Rath mit sternberger Bürgern eingesetzt worden, Sternberg also die Mutterstadt von Brüel sei.

Die Deutung des letzten Siegelzeichens ist nicht schwer. Das alte Siegel zeigt ganz deutlich unter dem halben Sterne ein Dreiblatt oder drei Bläter an einem Stengel (von Broten oder Wecken ist keine Spur). Dies soll ohne Zweifel den Namen der Stadt Brüel bedeuten und ist ein "redendes Zeichen", wie die Stadt Kröpelin einen Krüppel (plattd. Kröpel) im Siegel hat. Das Wort Brüel oder Bryle ist wohl ein wendisches Wort und bedeutet einen grünen Anger 3 ) oder Brink.


1) Vgl v. Westphalen Mod. ined. I, p. 2080; vgl. v. Kamptz Mecklenb. Civil=Recht, I, S. 289.
2) Das älteste Siegel der Stadt Sternberg, welches ohne Zweifel aus der Zeit ihrer Gründung in der ersten Hälfte des 13. Jahrh. stammt, ist noch in einem Abdrucke vom J. 1355 vorhanden. Es hat in der Rundung einen vollen, richenbergischen Stierkopf ohne Halsfell, mit einem großen Sterne zwischen den Hörnern und zwei kleinen Sternen zu den Seiten. Das kleine Siegel (secretum) des Raths zu Sternberg, in einem Exemplare vom J. 1328, ist rund, ohne Schild, längs getheilt und hat in der rechten Hälfte einen halben Stern und in der linken Hälfte einen halben meklenburgischen Stierkopf mit Krone und Halsfell. - Das älteste große Siegel der Stadt Parchim hat auch zwei Sterne zu den Seiten des richenbergischen Stierkopfes.
3) Vgl. Frencel Etymologien in v. Westphalen Mon. ined. II, p. 2408:

"Brühl: locus juxta aquas, locus aridus ex aquis siccatus. - Hirschbrühl: statio cervorum circa loca aquosa et virgultis amoena. - Brühlicht, brühlichter Platz: viridaria, silva nemorosa, item siccata et succisa".

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Im Polnischen ist bryla= Klumpen, Scholle, Erdscholle, brylasty= klumpig, brylowy= voll, massiv, wohl mit dem Begriffe der fetten, fruchtbaren, schweren Erde. Das Wort ist auch in die deutsche Sprache übergegangen und kommt in der Form "der Brühl" als "grüner Rasenplatz am Wasser" oder Horst öfter vor. Daher mag denn auch das Dreiblatt das bekannte Dreiblatt (Menyanthes trifoliata=Dreiblatt oder Fieberklee), oder überhaupt Klee darstellen sollen. Eine entfernte Anspielung mag sein, daß auch auf dem ältesten parchimschen Stadtsiegel neben dem Stierkopfe zwei rankige, dreilappige Blätter mit Stengel stehen.

Es möchte hiernach nicht schwer sein, das Siegel der Stadt Brüel, übereinstimmend mit der Geschichte ihrer Gründung, also zu deuten und zu lesen:

die von dem Ritter (Schildform des Siegels) Reimar von Plessen (halber Stierkopf) gegründete und mit sternbergischem (oder parchimschem) Rechte bewidmete (halber Stern) Stadt Brüel (Dreiblatt).

Es giebt wohl nicht viele Stadtsiegel, welche so sinnig sind und so viel ausdrücken, als das brüelsche Stadtsiegel.

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