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Denkstein bei Eversdorf.
(Vgl. Jahrb. XI, S. 483.)

Der auf dem Denkstein befindliche Name des Getödteten wird nicht Morellenburch zu lesen sein, sondern Mozellenburch , und zwar nach Maßgabe zweier Stellen in dem 1328 angefangenen kleinen Wismarschen Stadtbuche. Hier heißt es zum Jahre 1344 nach Jacobi:

Omnis dissensio et discordia, que fuit inter Copekinum (et Nicolaum) de Sunde, ciues nostros, ex vna, et Hinricum Moselingheborghe et Petrum, filium eius, parte ex altera, in omni amicicia composita etc.

Und ferner 1398 Marci und Marcelliani:

Heyno Spalkehauere et vxor sua Abele habuerunt in hereditate quondam Mozelenborges L marcas etc.

Dies wird denn wohl der Lüdeke Moselenborg sein, dem jenes Denkmal wegen seiner 1391 geschehenen Ermordung gesetzt ward.

C. D. W.