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5.
Der Dom zu Güstrow
und
die Heilige Cecilie
Das Dom=Collegiatstift zu Güstrow ist bekanntlich im J. 1226 gegründet und besonders der Heil. Cecilie geweihet ("ad honorem - - beate Cecilie virginis"), vielleicht die einzige Kirche im Lande, welcher dieser Heiligen geweihet war. Es liegt darin eine alte, tiefe Beziehung. Der Dom zu Güstrow war freilich späterhin eine zu dem Bisthume Camin gehörende Stiftung; bei der Gründung gehörte sie aber noch zum Bisthume Schwerin, wie denn der Dom vorzüglich auf Zureden des zweiten schweriner Bischofs Brunward ("de consilio Brunwardi episcopi Zverinensis") gegründet ward. Die Bischöfe von Schwerin standen nun in ältester Zeit fest zu den Grafen von Schwerin und mußten dies, wenn sie ihr Reich ausbreiten wollten. Die Grafen von Schwerin waren aber mit den weltlichen und geistlichen Würdenträgern jenseit der Elbe innig verbunden. Und so kam es, daß der Dom zu Güstrow unter dem Protectorate des uralten Bisthums Hildesheim, nach dem Muster desselben ("secundum ordinem ecclesie Hildesiensis" ) eingerichtet ward. Zu Hildesheim war damals ein schweriner Graf Friederich, Gunzelin's I. jüngster Sohn, Dompropst; er kommt als solcher 1220 - 1237 oft vor; im J. 1237 ward er nach dem Tode des Bischofs Brunward Bischof von Schwerin (vgl. Rudloff Meklenb. Gesch. I, S. 198, und II, S. 32); daher war auch wohl sein älterer Bruder, der berühmte Graf Heinrich I., bei der Stiftung des güstrower Domes gegenwärtig.
Die Heilige Cecilie aber war eine Hauptheilige des Domes zu Hildesheim seit der Stiftung des Dom=Capitels im J. 872. In einer alten hildesheimer Chronik heißt es:
"Ipse ( Altfridus quartus episcopus: 847 - 874) anno incarnationis domini 872 - - inchoatum Hildeneshem monasterium dei gratia consummavit et divinae maiestati in honore sancte Mariae sub tytulo sanctorum Cosmae et Damiani, Tyburtii et Valeriani et sancte vir-
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ginis Cecilie devotissime dedicavit kal. Novembris".
Chronicon Hildesheimense in Pertz Mon. IX, p. 851.
Noch heute steht ein altes silbernes Brustbild der Heiligen Cecilie, welches ihren Schädel einschließen soll, (heraldisch) rechts auf dem Hochaltare des Domes zu Hildesheim.
G. C. F. Lisch.