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VI.

Ueber die Hausmarken und das
Loosen

in Meklenburg,

von G. C. F. Lisch.


D ie Hausmarken sind eine so interessante Erscheinung, daß sie oft und wiederholt zur Sprache gebracht sind, namentlich seitdem sie in dem gegenwärtigen Jahrhundert immer mehr verschwinden und sie in Deutschland bald ganz vergessen sein werden. Eine tiefere, wissenschaftliche Bedeutung hat den Hausmarken aber erst in den letzten Jahren der Professor Dr. Homeyer zu Berlin gegeben, welcher über dieselben eine gediegene Abhandlung in der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gelesen hat.

Homeyer hat nämlich in seiner Abhandlung:

"Ueber die Heimath nach altdeutschem Recht, insbesondere über das "Hantgemal", gelesen in der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1852,

von dem Begriffe des altdeutschen "Hantgemal" (Handzeichen, ausgezeichnetes Grundstück, Stammgut) auch auf die nordischen Hauszeichen übergeleitet und den Begriff derselben wissenschaftlich zu bestimmen gesucht.

Homeyer sagt: "Um die dergestalt vorgezeichnete Verbindung wirklich zu knüpfen, verfolge ich einen Gebrauch germanischer Völker, wonach ein an einem Grundstück haftendes Zeichen zugleich dem Besitzer zur Beglaubigung

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seiner Willenserklärungen dient. Die frühesten Zeugnisse giebt das skandinavische Alterthum. Es kennt ein Zeichen unter dem Namen bolmaerke: Zeichen der Wohnstätte, Hausmarke" - - (S. 70). "Bolsmaerke war das Zeichen, womit der Hofeigenthümer seine Besitzthümer bezeichnete. - - Daß nun jene Hauszeichen auch als chirographa zur Unterzeichnung gebraucht wurden, bezeugen die schwedischen Forscher einstimmig" (S. 71).

"In Dänemark begegnen wir, wie in Schweden, dem auf das Grundstück hinweisenden bomaerke oder búnafn. Man findet es häufig auf Leichensteinen, Siegeln, Wappenschilden zur Bezeichnung der Personen und Familien."

"Aus Schleswig und Holstein sodann liegen zahlreiche Zeugnisse vor. Der Pastor Scholz zu Cappeln erzählt, daß die Bauern im 16. Jahrhundert als ihre "angeborne" oder " gebrücklike Mark" ein eigenes Zeichen statt der Namensunterschrift zogen, und daß in Holstein noch in der Zeit seiner Erinnerung leibeigene Bauern ihr Markzeichen in dem Balken über der Hausthür eingehauen hatten. Nach dem II. Bericht der Schlesw. Holst. Lauenb. Gesellsch. 1837, S. 15, finden sich diese Zeichen noch manchmal im Lande auf dem Thürbalken, an den Thüren, auf Geräthen, alten Schränken, Kirchenstühlen, Leichensteinen, so wie statt Namensunterschrift auf Urkunden" (S. 72) u. s. w.

"Die tiefe Verborgenheit, aus welcher die Gewohnheit solchergestalt nur zufällig ans Licht tritt und die Weise ihres Schwindens in den letzten Menschenaltern läßt mich glauben, daß der im Obigen für Skandinavien und einen guten Theil des deutschen Küstenlandes nachgewiesene Gebrauch früher eine ausgedehntere Verbreitung hatte, und daß er sich der weitern Forschung auch für solche Gebiete, wo der Ausdruck "Handgemal" bekannt war, noch erschließen mag."

"Die Rechtssitte besteht also wesentlich darin, daß das Wahrzeichen eines Grundstücks zugleich chirogra phum seines Besitzers ist (S. 74). Die Hausmarken erinnern oft an die Runen, vornämlich an die zusammengesetzten oder Binderunen, welche ein ganzes Wort ansdrücken, und möchte ich den Zusammenhang zwischen den Runen und Hausmarken, besonders den ältern, nicht gradezu bestreiten."

"Die Hausmarken trennen sich ferner von den Steinmetzzeichen dadurch, daß diese nicht das Besitzthum oder den Besitzer, sondern den Werkmeister, die Bauhütte, den Künstler u. s. w. bezeichnen" (S. 75).

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"Sie sind auch von den bildlichen Wahrzeichen der Häuser, namentlich von den Wappen figuren zu sondern " (S.76).

"Die Bezeichnung der Grundstücke und einzelner dazu gehöriger Gegenstände mit runenähnlichen Figuren ist für die Vorzeit viel allgemeiner, als sie oben nachgewiesen, namentlich auch im mittlern und südlichen Deutschland verbreitet zu denken. Ich versetze sie in die Epoche der ersten Ansiedelungen. Sie geht von dem Besitzer aus, sei es, daß er das Zeichen schon vorher für sich, seine Waffen und sonstige fahrende Habe geführt hatte, oder daß er es nun erst bei der Gewinnung eines festen Herdes auf einem "Eigen" erwählte. War aber auch das Zeichen dem Wohnsitz von der Person zugekommen, so nahm es doch im Laufe der Geschlechter Theil an jener Natur des Grundstücks, kraft welcher es die Personen überdauert und nach germanischer Anschauung ihre rechtliche Stellung bestimmt. Als Hauszeichen bleibt es dasselbe bei allem Wechsel der Besitzer und des beweglichen Zubehörs. So empfängt der Besitzer wiederum sein Zeichen von dem Besitzthum. Ebenso vergleicht sich hiermit die jetzt vorzugsweise noch in Westphalen bewährte Sitte, daß der Bauerhof dem, der ihn annimmt, dem Tochtermann etwa des vorigen Besitzers, den Namen giebt, so daß gewisse Benennungen für Hof und Besitzer auch beim Wechsel der Familien schon durch Jahrhunderte bestehen" (S. 78).

Homeyer hat darauf im Jan. 1853 ein Rundschreiben an alle Geschichts= und Alterthumsforscher und Vereine erlassen und dieselben ersucht, ihre Forschungen auch den Hausmarken zuzuwenden. In diesem Circulare bestimmt Homeyer den Begriff der Hausmarken noch schärfer, indem er sagt: "Unter dem Namen Hausmarke (Hofmarke, bolmaerke, bomaerke) kennt Norddeutschland und Skandinavien gewisse Figuren mit der Bedeutung,

"daß sie einem Grundstücke (Haus, Hof, Kirche) sodann dessen beweglichem und unbeweglichem Zubehör, endlich auch dem zeitigen Besitzer zum gemeinsamen Wahrzeichen dienen."

"Aus wenigen, meist geraden Linien gebildet, schließen sie sich häufig an das Kreuz, an die Runen, besonders an die zusammengesetzten oder Binde=Runen an, gehen in neuerer Zeit auch wohl in einfache Darstellungen von allerlei Geräth (Spaten, Beil, Anker u. s. w.) oder in Buchstaben über. Der Zeit nach finden sie sich mit Sicherheit schon als Zeichen des bol, d. i. praedium, villa, in den schwedischen Gesetzen des 13. Jahrhunderts, geschieden von einem bloß persönlichen maerke;

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sodann in Lübeck am Ende des 13. Jahrhunderts in den Siegeln der Bürger."

Mit dieser Bestimmung des Begriffes kann ich mich nur vollkommen einverstanden erklären. Sammelt man, da der Gebrauch nicht mehr durchgreifend ist, alle Kennzeichen, so ergiebt sich als unzweifelhaft, daß die Hausmarke, wie auch schon der Name andeutet, ein an einem Hause (oder Grundstücke) haftendes, willkürliches Zeichen war, mit welchem nicht nur alles gezeichnet ward, was zum Hause gehörte, sondern mit welchem ursprünglich auch der Besitzer unterzeichnete, wenn er über Gegenstände verfügte oder verhandelte, welche zum Hause oder dessen Betriebe gehörten; im Laufe der Zeit diente die Hausmarke immer mehr auch als Zeichen der Person. Die Hausmarke blieb immer dieselbe, wenn auch die Besitzer wechselten, und der neue Besitzer nahm für Haus und Hof mit Zubehör die alte Hausmarke an.

Es ist hiebei aber sehr wohl zu berücksichtigen, daß während der Zeit, als die Hausmarken allgemein üblich waren, also während des ganzen Mittelalters, das Erbe viel fester und dauernder war, als in unsern Zeiten, wo die Besitzer unaufhörlich wechseln. Die Häuser und Höfe blieben viele Generationen hindurch in der Familie, und daher konnte sich auch der Gebrauch der Hausmarke so sicher halten. Mit dem dauernden Erbe verschwand auch nach und nach die Hausmarke.

Mit der Hausmarke ward daher gezeichnet: 1) das Haus oder der Hof mit den dazu gehörenden Gebäuden; 2) der Kirchenstuhl; 3) der Leichenstein auf dem Begräbnisse; ferner der zum Hause gehörende Besitz, namentlich auf dem Lande das "eiserne Inventarium", nämlich 4) das Vieh und 5) die Ackergeräthschaften; auch 6) andere Geräthe.

Es giebt in alten Städten an den Häusern, in alten Kirchen mit altem Mobiliar auf Leichensteinen und Kirchenstühlen, in den Archiven aus den Seegeln noch ungemein viele Hausmarken. Meiner Ansicht nach nützt es aber nicht viel oder gar nichts, die noch vereinzelt vorhandenen, zahllosen Hausmarken zu sammeln. Die alten Hausmarken waren ohne Zweifel willkürlich erfundene Zeichen, welche durch die mannigfaltigste Zusammenstellung von graden Linien gebildet waren; möglich ist es, daß die Rune oder das Kreuz den ersten Anstoß zur Hausmarke gaben. Wichtig allein könnte es werden, wenn sich aus Siegeln an Urkunden die Hausmarke mehrere Generationen hindurch feststellen und das dazu gehörende Haus nebst Kirchenstuhl und Leichenstein noch nachweisen ließe. Ganz unmöglich wird

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eine solche Forschung nicht sein, aber sehr schwierig; vielleicht gelingt sie noch in den nächsten Zeiten.

Seit Homeyer's Aufforderung sind auch schon andere Forschungen erschienen, namentlich hat Michelsen eine Abhandlung "Die Hausmarke. Eine germanistische Abhandlung. Jena 1853", herausgegeben. Diese, obgleich sie neue Beiträge zu der Sache und ältere Literatur beibringt, führt die Angelegenheit nicht weiter. Auch die Definition S. 45 steht hinter der Homeyer'schen zurück, wenn Michelsen sagt: "Die Hausmarke war ein Zeichen des beweglichen Gutes, des leblosen, wie des lebendigen; aber sowie das Baugut, so war auch der Bau, Haus und Hof mit der Marke versehen". Michelsen läßt hier also die Hausmarke von dem beweglichen Gute auf das Haus übertragen werden, nimmt also das Gegentheil von dem an, was bisher ziemlich allgemein angenommen ist. Wenn ferner Michelsen sagt: "die Wappen sind decorirte Marken" (S. 53) und ähnlich sind die Steinmetzzeichen (S. 60) und die Kaufmannszeichen" (S. 64), so glaube ich, daß er sich hierin im Irrthum befindet. Ich bin der Ueberzeugung, daß die Wappen Zeichen für die Personen und die Geschlechter waren und mit der Hausmarke nichts zu schaffen haben. Doch hiervon wird weiter unten die Rede sein.

Ich habe mich lange bemühet, den Hausmarken nachzuforschen, und will hier das mittheilen, was ich Merkwürdiges habe erfahren können. Ich bemerke dabei, daß ich keine Hausmarken, deren ich tausende hätte sammeln können, beibringen und beschreiben, sondern nur solche Fälle mittheilen will, welche von Einfluß auf die Rechtsgeschichte sein können. Ich habe mich bemühet, Nachrichten aus solchen Gegenden zu sammeln, in denen noch alte Sitte und Volkstracht herrscht, also in der Gegend von Doberan und Bützow und auf der Insel Pöl, in den Hansestädten Rostock und Wismar, auch in den Archiven.

Im Allgemeinen waren oder sind in Meklenburg in diesem Jahrhundert noch einige Reste vom Gebrauche der Hausmarken in Uebung: man zeichnete die Kornsäcke, die mit dem Getreide zur Mühle, und die "Hausbackenbrote", welche zum Bäcker geschickt wurden, mit einer "Marke"; dieser Gebrauch ist noch an vielen Orten herrschend eben so der Gebrauch der "Kerbhölzer", zweier zusammenpassender Hölzer, von denen jeder Theil eines hat, in welche auf dem Lande die Arbeitstage zur gegenseitigen Controle eingeschnitten werden, ein Gebrauch, der sich auch noch in Westphalen findet: wenn diese Kerbhölzer auch nichts mit der Hausmarke zu schaffen haben, so deuten sie

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doch auf den alten Gebrauch, Zeichen einzuschneiden, ehe die Schrift allgemeiner ward.

Am längsten haben sich die Hausmarken in Meklenburg auf der Insel Pöl 1 ) gehalten und hier läßt sich ihr Gebrauch noch am klarsten verfolgen. Die Hausmarken waren, nach der Erinnerung aller alten Leute, früher ohne Ausnahme an allen Häusern der Erbpächter und Hauswirthe (sowohl des ehemals schwedischen, als auch des vormals lübischen Antheils der Insel) angebracht und zwar gewöhnlich über dem Thürbalken auf einer Ziegeltafel; die Hausmarke war in eine Tafel aus gebranntem Thon von ungefähr einem Quadratfuß Größe eingegraben und über dem Thürbalken eingemauert. Innerhalb der letzten 12 bis 16 Jahre sind aber die meisten alten Bauerhäuser auf der Insel abgebrochen und neue an deren Stelle erbauet, an welchen letzteren man die Hausmarken nicht wieder angebracht hat; viele alte Häuser sind auch bei Gelegenheit vorgenommener Reparaturen um ihre Hausmarken gekommen. Im Anfange des Jahres 1854 gab es auf der Insel Pöl noch zwei Häuser, welche noch die Hausmarke trugen: ein sehr altes Haus des Schulzen zu Brandenhusen, welches die Hausmarke Hausmarke , und ein anderes altes Haus zu Niendorf, welches die Hausmarke Hausmarke hatte. Aber noch im Laufe dieses Jahres sind auch diese Hausmarken, wahrscheinlich die letzten in Meklenburg, verschwunden. - Wenn aber auch die Hausmarken selbst an den Häusern verschwunden sind, so ist es doch auf der Insel Pöl noch allgemein üblich, das in Meklenburg sogenannte "eiserne Inventarium" der Hofstelle (d. h. das zur Hofstelle der früher hörigen oder leibeigenen Bauern als Pertinenz gehörende Inventarium an Ackergeräth und Vieh), namentlich Pflugscharen, Spaten und Hacken mit der Hausmarke zu bezeichnen. Die Schmiede kennen die Marken ihrer Arbeitsgeber ganz genau, und ohne für jeden einzelnen Fall dazu aufgefordert zu werden, prägen sie bei Anfertigung der gedachten eisernen Inventarienstücke die Hausmarke diesen Gegenständen ein. Auch die Kornsäcke, in denen das Korn


1) Ich verdanke die Mittheilungen über die Insel Pöl dem Herrn Pastor Hempel zu Kirchdorf auf Pöl.
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zur Mühle gebracht wird, sind ohne Ausnahme mit der in Druckerschwärze aufgedruckten Marke bezeichnet. Endlich ward in frühern Zeiten dem Rindvieh und den Pferden ganz allgemein die Hausmarke aufgebrannt, und noch jetzt geschieht dies bei einigen Hauswirthen. An Kirchenstühlen und Gräbern ist früher die Hausmarke ohne Zweifel allgemein üblich gewesen; auf jetzt abgebrochenen, alten Kirchenstühlen stand die Hausmarke aus dem 16. Jahrhundert und auf einigen älteren, ziemlich verfallenen Grabmonumenten ist sie noch jetzt kenntlich. In der neuesten Zeit hat aber die Bezeichnung der Kirchenstühle und der Gräber mit der Hausmarke ganz aufgehört. Geändert ist und wird die Hausmarke nie, auch wenn die Hofstelle auf eine andere Familie mit anderm Namen übergeht: die Leute sehen sie als ein mit dem Besitze des Grundstückes verbundenes Wappen an, obgleich sie dasselbe nie in den Siegeln führen. Die auf Pöl noch gebräuchlichen Zeichen sind zweierlei Art: theils sind sie willkührliche Verbindungen gerader Linien, und diese stammen wohl noch aus alter Zeit; theils sind sie Abbildungen von Gegenständen des gewöhnlichen Lebens, wie: "Hufeisen, Stundenglas, Fenster, Raute, Krähenfuß, Kesselhaken, Pflugschar", auch wohl Buchstaben.

In der Gegend von Doberan 1 ) sind die Hausmarken in einigen Dörfern auch noch im Gebrauche, jedoch in beschränkterer Ausdehnung. - In dem Dorfe Retschow bezeichnet man noch damit die Pflugscharen ("Hâkeisen"), Eggen, Rickpfosten (d. h. Barrierepfähle zur Einhegung der Koppeln), Sacke und Brote und bezeichnet damit auch die Loose, wovon weiter unten die Rede sein wird. Die Zeichen sind entweder Abbildungen von Geräthen oder Buchstaben, nämlich: "Haspel, Mistforke, Stundenglas, Fenster und die Buchstaben A, B, H, M und P"; ein Gehöft hat drei Marken: M für Rickpfosten, Eggen und Brote, O für Hakeisen und Säcke, I für das Loos. - In dem Dorfe Satow sind die Hausmarken auch noch bekannt, aber im Verschwinden begriffen; man bezeichnete zuletzt damit die "Hakeisen", indem die Marken in die Eisen eingetrieben wurden ; die ganze Sache ist jetzt fast verschollen, jedoch haben sich die Zeichen noch ermitteln lassen. Die Marken waren: in Ober=Satow: "Pflugrad, Mistgabel, Tischfuß, Tannenbaum, Liekhaken (Gelenkhaken zur Verkürzung der Kesselkette), Stundenglas, Melkhüker" (dreifüßiger, niedriger Stuhl oder Schemel, beim Melken der


1) Die nächstfolgenden Nachrichten verdanke ich den Bemühungen des Herrn Pastors Vortisch zu Satow.
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Kühe gebraucht); in Unter=Satow: "Kesselhaken, Hühnerfuß, Theerbütte". - Auch in dem Dorfe Ober=Steffenshagen ist es noch bekannt, daß folgende Hausmarken existirten:

"Raute ("Ruthe"), Fünfeck ("Fieführ", fünfstrahliger Stern), Hufeisen und Winkeleisen"

In einigen andern Dörfern bei Doberan 1 ) sind die Hausmarken noch im Gebrauche. Sichern Berichten zufolge hatten in frühern Zeiten die Bauern ihre Hausmarken über dem Hofthor in den Balken eingeschnitten, jedoch findet sich keine mehr. Die Hausmarken werden aber noch in Anwendung gebracht für Ackergeräthschaften, Vieh auf der Weide, Säcke, Rickpfosten und Loose. Es sind noch folgende Hausmarken im Gebrauche: in dem Dorfe Bartenshagen: "Baum, Axt, Leiter, Pflugschar, Stundenglas, Heugabel, Forke, Hufeisen"; in dem Dorfe Parkentin: "Hühnerbein, Stundenglas, Bleß (ein Oval mit einem Striche darin), ein B, ein V, 1 Kerbe, 2 Kerben, 3 Kerben, 4 Kerben"; in dem Dorfe Hohenfelde: "Stundenglas, "Hühnerbein".

Dies sind, wie es scheint, die letzten Reste der Hausmarken in Meklenburg, die aber wohl bald ganz verschwinden werden.

In der Gegend von Bützow 2 ) hat sich keine Spur von Hausmarken mehr entdecken lassen.

Von großem Interesse ist noch die Anwendung der Hausmarken zur Bezeichnung der Loose. Nach der erwähnten Abhandlung hat Homeyer eine zweite, höchst interessante Abhandlung herausgegeben:

"Ueber das germanische Loosen, von Homeyer. Aus den Monatsberichten der königl. Akademie der Wissenschaften. December 1853. Berlin 1854".

Homeyer forscht der Etymologie und der Bedeutung des Wortes Loos nach und beleuchtet die Stellen in den alten deutschen und nordischen Gesetzen. Er ist so glücklich gewesen, auf den Inseln Hiddensee und Föhr und zu Peenemünde noch Reste des alten Loosens aufzufinden, welches mit einem alten norddeutschen Ausdrucke Kaveln genannt wird. Bekanntlich berichtet schon Tacitus Germ. c. 10 über das Loosen bei den Germanen, daß sie nämlich Stücke von Baumzweigen mit Zeichen ("notis quibusdam") bemerkt hätten (Auspicia sortesque ut


1) Die nächst folgenden Nachrichten verdanke ich dem Herrn Hofglaser Beckmann zu Doberan.
2) Trotz der fleißigen Forschungen des Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.
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"qui maxime observant. Sortium consuetudo simplex: "virgam frugiferae arbori decisam in surculos amputant eosque notis quibusdam discretos super candidam vestem temere ac vortuito spargunt" etc.). Eine andere alte Stelle findet sich in der Lex Frisionum t. 14, wo die "sortes" also beschrieben werden: "tali de virga praecisi, quos tenos vocant"; - teen (goth. tains, mittelhochd. zein) heißt: Zweig, Ruthe (vgl. Homeyer a. a. O. S. 4 flgd.) Diese uralte deutsche Sitte des Verloosens oder Kavelns durch hölzerne Loose 1 ) findet sich auch noch in Meklenburg. Es ist schon oben gesagt, daß man in dem Dorfe Retschow die Hausmarken auch zu den Loosen anwendet, die man Kaveln nennt. Dieser Gebrauch ist auch noch im Dorfe Börgerende an Rethwisch, bei Doberan, am Strande der Ostsee, im Gebrauche. Man nimmt runde Haselzweige von etwa 1/2 Zoll Durchmesser, schneidet aus diesen Stücke von 1 1/4 bis 1 1/2 Zoll Länge und schneidet in die Rinde die Hausmarken der Gehöfte; mit diesen Loosen wird dann "gekavelt", wenn z. B. die Wiesen verlooset werden.

Hausmarke

Der Herr Hofglaser Beckmann hat dem Vereine die Loose dieses Dorfes, die immer neu aus frischen Haselruthen geschnitten werden, eingesandt und ich theile hier eine Abbildung eines derselben mit. Die Hausmarken von Börgerende sind Abbildungen von Gegenständen des gewöhnlichen Lebens, wie: "Beil, Fenster, Raute, Leiter, Pflugschar, Kesselhaken, Hühnerfuß, V, I, II" u. s. w.

Auf der Insel Pöl wird nie mit der Hausmarke gelooset, was auch nicht leicht vorkommen kann, da hier von jeher jeder Hauswirth seine abgesonderte Hufe hat und für gemeinschafliche Dienste ein für alle Mal Reihenfolge festgesetzt ist.

Dies scheint mir die Bedeutung der Hausmarken zu sein.

Als abgeleitet erkenne ich den Gebrauch, daß man sich, als die Kunst des Schreibens allgemeiner ward, der Hausmarke statt der Namensunterschrift bediente. Die norddeutschen Archive bewahren viele urkundliche Schriftstücke, namentlich aus dem 16. Jahrhundert, welche, wenn der Aussteller nicht schreiben konnte, mit dessen "angeborner Marke" unterschrieben sind. Dieser Gebrauch spielt schon in persönliche Verhältnisse über, ob=


1) Der Gebrauch, daß, wenn der Schulze die Bauern zusammenrufen will, er einen Knüppel im Dorfe von Haus zu Haus herumschickt, verschwindet auch immer mehr.
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gleich man dabei nicht vergessen darf, daß das Haus damals viel länger in der Familie forterbte, als jetzt. Vielleicht ließe sich auch sagen, daß sich dieser Gebrauch wahrscheinlich auch nur in den Städten findet.


Von der größten Wichtigkeit ist die Vergleichung der Hausmarken mit den Wappen, namentlich um die Bedeutung der Hausmarken in das rechte Licht zu stellen. Ich kann Michelsen (a. a. O. S. 53) nicht beistimmen, wenn er meint, "die Wappen seien decorirte Marken". Wenn auch hin und wieder einige alte adelige Geschlechter solche Zeichen im Schilde führen, welche mit den Hausmarken Aehnlichkeit haben, wie z. B. die von Gagern einen Kessellhaken (oder "Liekhaken": Gelenkhaken), so ist dies doch noch kein Beweis dafür, daß ein solches Zeichen ursprünglich eine Hausmarke gewesen sei, da bekanntlich alle möglichen Geräthe in den alten adeligen Siegeln vorkommen; überdies sind solche Fälle sehr vereinzelt. Auch kann ich meinem Freunde Masch (Lübeker Urkunden - Buch I, S. 761) nicht ganz beipflichten, wenn er sagt: "man darf die Hausmarken sicherlich den Wappenbildern des Adels gleichstellen". Man kann nur sagen, daß der gewöhnliche Bürger seine Hausmarke auch zum Siegeln gebrauchte. Vollkommen recht hat aber Masch gewiß in der Hauptsache, indem er sagt: "So wie der Adel die Wappenbilder zur Bezeichnung seiner Standes= und persönlichen Rechte anwandte, so gebrauchte der Bürger einfachere Zeichen, die meistens aus geraden, mannigfach gebrochenen und über einander gelegten Linien zusammengesetzt sind, und bediente sich derselben in allen Rechts= und Eigenthumsbezeichnungen, wie sich jene der Wappen bedienten". Ich glaube, man muß hier schärfer unterscheiden.

Die Wappen dienten zur Bezeichnung der persönlichen Verhältnisse, der Person und ihres Geschlechts (d. h. Familie) und stehen mit dem Eigenthum in keiner Verbindung. Der Adel hat nie Hausmarken, vielleicht weil der persönliche Lehndienst die Hauptseite seiner Stellung bildete.

In den Städten muß man aber die Patricier oder Geschlechter strenge von den gewöhnlichen Bürgern der Gewerke scheiden. Gewiß in allen größern Städten, mochten sie freie Reichsstädte sein oder nicht, gab es "Geschlechter", d. h. Rathsgeschlechter, aus denen sich der Rath ergänzte, in den größern freien Reichsstädten Patricier genannt. Alle diese

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Geschlechter" führen ein für die Personen erbliches Wappen in Schild und Helm; die "Siegelfähigkeit" ist ein sicheres Kennzeichen des Patriciats. Ich habe diese Ansicht in meiner Abhandlung Ueber das rostocker Patriciat, in den Jahrbüchern des Vereins für meklenb. Geschichte XI, S. 169 flgd. ausführlich entwickelt und bewiesen, wie ich hoffe. Daß die ältesten lübeker Bürgersiegel von 1290 (im Lübeker Urkunden - Buche I, Tab. I) Hausmarken haben, ist noch kein Beweis, daß die Aussteller keine Siegel mit Wappen hatten. Die ältesten rostocker Bürgersiegel von 1314 (Jahrb. a. a. O. Tab. II, zu S. 187) sind ungefähr ein Vierteljahrhundert jünger und haben alle, mit einer Ausnahme, Wappenzeichen im Schilde. Woher dieser Unterschied ? Ich glaube beweisen zu können, daß die "Geschlechter" oder die Patricier in den Städten doppelte Siegel führten, eines mit dem Geschlechtswappen und eines mit der Hausmarke. . Die Patricier führten das Geschlechtswappen, wenn sie als Mitglieder der Geschlechter auftraten, sie führten Hausmarkensiegel, wenn sie Urkunden über Eigenthumsverhältnisse ausstellten . Daher erklärt es sich, daß die lübeker Patricier von bekannten Geschlechtern Hausmarkensiegel gebrauchten, als sie Geldwechsel ausstellten, obgleich sie damals gewiß schon Wappensiegel hatten, da die rostocker Patricier schon ein Vierteljahrhundert später solche besaßen. Im Gegensatze führten die rostocker Patricier an der Urkunde vom 9. Januar 1314 (in Schröter's Beiträgen zur Meklenb. Geschichtskunde S. XX, vgl. Jahrb. XI, S. 176 und Tab. II) mit einer Ausnahme alle Wappensiegel, als sie dem Landesherrn eine rein politische Urkunde ausstellten; die eine Ausnahme ist die, daß Bernhard Kopmann (Tab. II, Nr. 2) eine Hausmarke gebrauchte, während Arnold Kopmann (Nr. 1) das Familienwappen führte, also dasselbe ein Mal repräsentierte.

Die Patricierwappen kommen im Verlaufe der Zeit sehr häufig vor; eben so oft kommt es vor, daß dieselben Geschlechter Hausmarken auf ihren Siegeln gebrauchten. Es mag sich der angegebene Unterschied nicht immer nachweisen lassen; oft fehlte im Laufe der Zeit vielleicht einem Patricier ein Geschlechtswappen, oft vielleicht ein Hausmarkensiegel, so daß sich der Unterschied wohl schwer strenge nachweisen läßt; aber ursprünglich wird dies gewiß der Fall gewesen sein.

Ich bin im Stande, einen schlagenden Beweis für meine Ansicht zu liefern. Es ist vor kurzem ein vielleicht in den Revolutionszeiten des 15. Jahrhunderts verloren gegangenes Doppelpetschaft des Hans Kirchhof, aus der bekannten rostocker Patricierfamilie, aus der ersten hälfte des 15. Jahr=

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hunderts stammend, gefunden worden, welches an einem Ende das bekannte Wappen der Familie Kirchhof, im Schilde einen Halbmond und darunter einen Stern, am andern Ende die Hausmarke des Hans Kirchhof hat (vgl. Jahrb. XVIII, S. 299). Aus solchen Beispielen scheint klar hervorzugehen, daß die Patricier immer zwei Siegel führten. In den Jahrb. XI a. a. O. Tab. II und III sind viele erbliche Wappen rostocker Familien abgebildet; daß die Patricier daneben auch immer Hausmarkensiegel führten, geht aus den in den Jahrbüchern abgebildeten, hier wieder mitgetheilten Hausmarken mit: der Hausmarke Hausmarke des bekannten Patriciers Ludwig Kruse vom Jahr 1333 und der Hausmarke Hausmarke des Hans Katzow vom Jahr 1491, der sich 1516 "Knappe" nennt.

Hiezu scheint folgende Erscheinung zu stimmen. In der Nicolaikirche zu Rostock stehen am Westende quer einige, wie es scheint zusammengehörende, in demselben Style gearbeitete, kurze Kirchenstühle hinter einander; an dem Seitenstücke des vordern Stuhles sind 3 (Patricier=) Wappen, an dem Seitenstücke des hinter diesem stehenden Stuhles sind 3 Hausmarken geschnitzt. Wahrscheinlich gehören diese Stühle zusammen; leide ist über die Wappen und Hauszeichen bis jetzt noch nichts erforscht.

Von hohem Interesse würde es sein, wenn sich der Gebrauch der Wappensiegel und der Hausmarken in bestimmten Familien längere Zeit hindurch nachweisen ließe; jedoch ist dies eine Forschung von sehr großem Umfange.

Uebrigens ward auf die Anfertigung der Siegel strenge geachtet, damit kein Mißbrauch geschehe. In der wismarschen Goldschmiedsrolle vom J. 1403 (Burmeister's Alterthümer des Wismarschen Stadtrechts S. 65) heißt es §. 14: "Nemandt von den goltsmeden schal graven segel edder pitzier ienigen upsichtigen edder weldigen personen, sunder em schude denne vorwissing, dat dat mark sin egen mark sy edder schildt".

Anders ist es mit dem eigentlichen Bürgerstande, dem gemeinen Kaufmann und dem Handwerker. Diese führten nur

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Hausmarken im Siegel. Dies kommt ohne Zweifel daher, daß dieselben als Personen keine publicistische Bedeutnng hatten. Wenn sie nicht grade "unecht" geboren waren, hatte ihre Herkunft keinen wesentlichen Einfluß auf ihre bürgerliche Stellung. Daher werden die Patricierfamilien immer "Geschlechter" genannt, weil das Geschlecht, d. h. die Herkunft, den Personen Stellung und Rechte verlieh. Der eigentliche Bürger führt daher nur die Hausmarke, weil das Bürgerrecht und in Folge dessen der Besitz des Hauses, an welches sehr häufig besondere Gerechtigkeiten, z. B. Braugerechtigkeit, geknüpft waren, die Grundlage der bürgerlichen Stellung des Bürgers war. Die Hausmarke des Bürgers diente daher auch wohl nicht allein zur Bezeichnung alles dessen, was zum Hause gehörte, z. B. Kirchenstuhl und Grab, sondern wahrscheinlich auch alles dessen, was durch das bürgerliche Gewerbe des Besitzers von dem Hause ausging, z. B. bei dem Kaufmanne der Waarenballen und Tonnen, bei dem Handwerker der verfertigten Geräthte. Noch bei Menschengedenken bezeichneten die Tuchmacher der Stadt Malchow das von ihnen verfertigte Tuch jeder mit seiner Hausmarke. Man kann daher wohl annehmen, daß die Kaufmannszeichen ursprünglich Hausmarken waren. Ich kann daher nicht mit Michelsen (a. a. O. S. 64) annehmen, daß "die Firma als solche ihre Marke hatte"; vielmehr entlehnte die Firma ihre Marke wohl von der Hausmarke. Da nun der Bürger kein anderes Zeichen als die Hausmarke hatte, so gebrauchte er dieselbe auch zum Siegeln.

Die Steinmetzzeichen sind nur willkührlich angenommene Zeichen der Arbeiter.

Jeder angesessene Mann, welcher nicht von Adels= oder Patriciergeschlechtern stammte, führte nur eine Hausmarke. Selbst angesehene Bürger hatten kein Wappensiegel. So führte z. B. 1423 der herzogliche Vogt zu Ribnitz Johann Krüger nur das beistehende Hauszeichen im Siegel (vgl. Lisch Berichtigung einer von dem Staatsminister v. Kamptz gemachten Aeußerung, Schwerin, 1844, S. 68).

Hausmarke

Daß die Bauern Hausmarken führten haben wir oben gesehen und ist allgemein bekannt. Eine höchst seltene Erscheinung ist, daß Bauern Wappenschilde führen. Im Jahre 1349 verkaufte der Bauer (villanus) Nicolaus Ehlers zu Weitendorf auf der Insel Pöl seine Hufe dem Heiligen Geist=Hospitale zu Lübek und stellte dabei Bürgen. Sein Bru=

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der, sein Sohn und sein Enkel besiegeln die Urkunde mit Siegeln, welche einen Schild mit einer Lilie, unter welcher drei Kugeln stehen, führen. Der Bauer Henning Kroos zu Timmendorf führt drei Krüge ("Krôs": Krug) im Schilde. Von den Bauern Nicolaus und Barthold Schulte, Brüdern, führt Nicolaus Schulte einen Schild, auf welchem eine rechte Spitze und im untern Abschnitte drei Herzen stehen, sein Bruder Barthold

dagegen nur die hieneben stehende Hausmarke Hausmarke. Der wismarsche Bürger Johann von Pol führt bei dieser Gelegenheit die hieneben stehende Hausmarke (vgl. Jahrbücher XV, S. 76 flgd.).

Hausmarke

- Dieses Beispiel ist bis jetzt ohne gleichen. Wenn auch die Bauern auf Pöl wohl immer freier standen als andere Bauern, und immer ihre Hufe abgesondert besaßen, wie noch jetzt die westphälischen Bauern, so ist doch ein zweites Beispiel von Siegeln mit Wappenschilden im Besitze von Bauern nicht bekannt geworden. Heute freilich führen die Bauern auf Pöl Siegel mit ihrem Namenszuge, obgleich sie auch noch die Hausmarke gebrauchen.

Dies sind die sichern Ergebnisse der Forschungen über den Gebrauch der Hausmarken in Meklenburg. Die eingeflochtenen historischen Beobachtungen sind einige hervorragende und schlagende Beispiele, - und für mehr wollen sie nicht gelten, - welche sich bei längern und angestrengtern Studien wohl vermehren lassen, die ich aber andern Händen oder andern Zeiten überlassen muß.

 

Vignette