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Die neueren meklenburgischen Münzen,

zusammengetragen

von

G. M. C. Masch,

Pastor zu Demern.


Bei einer Veränderung des Landes=Münzfußes verschwinden sofort diejenigen Münzen, welche dem neueren Münzfuße nicht anpassend sind, ein jeder sucht sich derselben zu entledigen und nach wenig Jahren sind sie Seltenheiten geworden. Die meklenburgische Münzgeschichte liefert in den letzten hundert Jahren dazu mehrere Beispiele. Zur Zeit des siebenjährigen Krieges ward alles damals umlaufende Geld in die leichte Münze verwandelt, und es ist verschwunden, aber die leichte Münze ist eben so zur Seltenheit geworden, als die, woraus sie entstanden, denn als ruhigere Zeiten kamen, ward ihr geringer Silbergehalt ausgeschieden und ist in den schweren Münzen des Herzogs Friedrich enthalten. - Das schwedische und schwedisch=pommersche Geld, welches jüngst noch Meklenburg überschwemmte, ist verschwunden, es ist in die Landesmünze umgewandelt, und auch diese findet sich nicht mehr, seit die Verordnung vom 12. Januar 1848 den 14=Thaler= oder 21=Guldenfuß einführte.

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So ist es denn wohl Zeit, daß für künftige Münzsammler ein vollständiges Verzeichniß der bisherigen meklenburgischen Münzen geliefert werde und diese Jahrbücher sind gewiß der Ort, wo man es suchen wird. Das frühere hat Evers in seinem bekannten Werke "Meklenburgische Münzverfassung", Theil II, gegeben, und ihm schließt sich das folgende Verzeichniß an.


In Meklenburg war nach §. 204 des L.=Grundgesetzl.=Erbvergleichs der schwere Münzfuß grundgesetzlich, und nach ihm wurde seit dem 1. März 1763 die Mark fein, ganz in Uebereinstimmung mit dem dänischen, hamburgischen und lübekischen Münzfuß, in den gröbern Sorten bis zum Doppeltschilling hinab zu 11 Thalern 16 ßl. ausgeprägt, in den Schillingen zu 12 Thlrn., in den Sechslingen zu 12 Thlrn. 32 ßl. und in den Dreilingen zu 13 Thlrn. die Mark. - Zu der Zeit, welche die gegenwärtige Darlegung umfaßt, also von Anfang dieses Jahrhunderts an, sind keine Courantmünzen nach diesem Fuße geschlagen worden, wohl aber die unter Großherzog Friedrich Franz unter B. angeführten Schillinge bis 1817, Sechslinge und Dreilinge bis 1824.

Neben diesen schweren Münzen hatten schon seit lange die nach dem leipziger Fuß geschlagenen Zweidrittelstücke, in denen die Mark fein zu 18 Gulden = 12 Thlr. ausgebracht ward, ihren Umlauf in Meklenburg sowohl, wie in den benachbarten Ländern, und sie waren es bald, nach welchen sich der ganze Handelsverkehr einrichtete; sie wurden allen Rechnungen des gewöhnlichen Lebens zum Grunde gelegt, so daß das sogenannte "Meklenburgische Valeur" oder, wie es in andern Gegenden hieß, "grob dänisch Courant" meistens nur noch als Rechnungswährung angesehen werden konnte. Auch Meklenburg schlug, zuerst 1789, Zweidrittelstücke und durch Notification vom 4. Dec. jenes Jahres wurde ihnen bei den öffentlichen Cassen, wie im Handel und Verkehr derselbe Werth zuerkannt, wie den übrigen N 2/3=Stücken, mit denen sie nach gleichem leipziger Fuß ausgeprägt waren.

Mit der Ausprägung derselben fuhr man fort bis 1826, ohne daß eine Münze vorhanden war, welche die Theile derselben angab, es wurden überhaupt nur einmal, 1790 Eindrittelstücke geschlagen. Dieser Umstand führte denn die schwedischen 10 und 5 Oerstücke und das schwedisch=pommersche Geld in 4, 2 und 1 Schillingstücken ins Land. Um diesem Uebelstande abzuhelfen und dem Eindringen fremder, geringhaltiger Münzsorten zu

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steuern, wurden 1826 Schillinge und Vierschillingstücke nach dem 2/3=Fuß zum Behuf des innern Verkehrs geschlagen, ihre Annahme bei den Steuerstuben (laut Notif. vom 13. Mai 1826) angeordnet und eine Herabsetzung und Entfernung der fremden Geldsorten, vielleicht mit dem 1. Januar 1827, in Aussicht gestellt. Achtschillingstücke wurden 1827 geschlagen und mit dem Ausprägen der Vierschillinge, Schillinge und der kleinern Scheidemünze ward fortgefahren.

Als nun eine k. preußische Cabinetsordre vom 26. Januar 1830 die Circulation der altschwedisch=pommerschen Münze in den preußischen Staaten nur noch auf 6 Monate gestattete, nach deren Ablauf dieselben verrufen sein und confiscirt werden sollte, so beschloß der Großherzog (laut Notif. vom 24. April 1830) diese Münze dergestalt außer Cours zu setzen, daß vom 1. Sept. an die Annahme derselben im Handel und Verkehr gänzlich verboten sein solle, und daß der Vorrath, dessen man sich nicht bis dahin zu entledigen vermochte, im Laufe des Monats October in der großherzogl. Münze nach ihrem innern Werthe angenommen und gegen neu ausgeprägte Vierschillingstücke umgewechselt werden solle.

Durch Verordnung vom 6. Julius 1830 wurde dies Verbot dahin näher erläutert, daß nach dem 1. Sept. Niemand weiter verpflichtet sein solle, diese Münze anzunehmen, auch Niemand berechtigt sei, sie einem Andern wider Willen aufzudringen, es wird ferner bestimmt, daß im September und October in der großherzogl. Münze eine Umwechslung derselben geschehen würde, auch sämmtliche herrschaftliche Cassen sie bis zum letzten October in Zahlung anzunehmen hätten, und zwar nach einem ermittelten Werth, der bei 8=Schillingstücken zu 8 1/3 pCt. (1 Thlr. = 44 ßl.), bei 4=Schillingstücken zu 10 5/12 pCt. (1 Thlr. = 43 ßl.) und bei Schillingen zu 25 pCt. (1 Thlr. =36 ßl.) Verlust bestimmt ward, und durch eine zweite Verordnung von demselben Tage wurde der neu ausgeprägten Landesmünze, "welche bis auf den nöthigen Schlagschatz nach dem 2/3=Fuß ausgeprägt wird" bei sämmtlichen öffentlichen Cassen ganz derselbe Werth wie N 2/3 beigelegt. Durch Verordnungen vom 17. Julius und 6. August ward Sorge getragen, diese Münze bald in Umlauf zu setzen und so wurde denn unterm 12. Nov. bestimmt, daß die Einzahlung in die Cassen mit dem 30. Nov. gänzlich aufhören und daß die Verwechslung in der Münze vom 1. Dec an nur nach dem in einer beigelegten Valvationstabelle, die den wahren innern Werth der einzelnen Stücke angab, geschehen könne, und ward nach dieser, um nicht all zu sehr ins Einzelne zu gehen, der Thaler in den 8=Schillingstücken zu 43 ßl. 6 pf., in

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den 4=Schillingstücken zu 42 ßl., bei den 2=Schillingstücken zu 37 ßl. und den Schillingen zu 35 ßl. festgesetzt. Durch Verordnung vom 14. April 1831 hörte die Einwechslung bei der Münze nach diesen Ansätzen mit dem 31. Mai gänzlich auf, und sollten sie später nur als Silber nach dem Gewichte, nicht als Münze angenommen werden. - So entledigte sich Meklenburg dieser Eindringlinge; der Schaden, den sie dem Lande zugefügt, ist allerdings sehr bedeutend gewesen, läßt sich aber wohl schwerlich genau angeben.

Die Geschichte der Landesmünze ist kürzer; nachdem mit den Landständen über die Verbesserung des Münzwesens berathen, ward die Einführung des 14=Thaler= oder 21=Guldenfußes anstatt des bisherigen 11 1/3=Thaler= oder meklenb. Valeur=Fußes und des 12=Thaler= oder 18=Guldenfußes beschlossen. Die Verordnung vom 12. Januar 1848, welche diesen neuen Münzfuß einführt, bestimmt §. 15, daß die meklenb. N 2/3= und 1/3=Stücke in der Münze mit dem gesetzlich bestimmten Aufgeld von 16 2/3 pCt. nach und nach ausgewechselt, bis dahin aber bei allen öffentlichen Cassen mit diesem Aufgelde angenommen werden sollen. Die Scheidemünzen anlangend (§. 16), so sollen die 8=Schillingstücke sogleich eingezogen werden, was auch unterm 1. Febr. 1848 dergestalt verordnet ward, daß sie nur bis zum 30. April den alten Werth behalten, von da an als 8 ßl. Courant zu betrachten sind. Den Vierschillingstücken ward durch Verordnung vom 8. April 1848 bis zum 1. Mai der anfänglich zugebilligte Werth von 4 ßl. 9 pf. Cour. gelassen, von da aber auf das gesetzliche Verhältniß des 18=Gulden= zum 14=Thalerfuß, mithin zu 4 ßl. 8 pf. Cour., zurückgeführt. Hinsichtlich der Schillinge ward bestimmt, daß ihrer zwei in Courant 2 ßl. 3 pf. gelten sollten, den Sechslingen und Dreilingen, eben so den Kupfermünzen blieb ihr Cours, so daß sie auch für die Münzen des 14=Thalerfußes als Scheidemünze dienen, jedoch sind auch diese kleinen Silbermünzen im Lande sehr verschwunden, da sie sich nach Lübek und Hamburg, wo sie als Ausgleichung bei dem dortigen Münzfuß verwendet werden, hingezogen. Durch Verordnung vom 25. Nov. 1850 ist bestimmt worden, daß den Münzen meklenburgischen Gepräges der vorhin bemerkte Werth in Courant nur noch bis zum 31. März 1851 bleiben soll, mit dem ersten April erlischt jegliche Verpflichtung sie anzunehmen, so daß sie nur noch als Waare zu betrachten sind, jedoch werden sie noch im Laufe jenes Monats bei der Reluitionscasse und den Amtscassen zu ihrem bisherigen Werthe eingewechselt und dann - eingezogen.

In Meklenburg=Strelitz ward durch die Verordnung vom 27. Februar, und im Fürstenthum Ratzeburg durch Verordnung

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vom 16. Februar 1848 der 14=Thalerfuß eingeführt, letzteres hatte keine landesherrliche Münze, welche nach dem daselbst bestehenden 11 1/3=Thalerfuß ausgeprägt war; die bereits aber unter großherzogl. meklenb. strelitzschen Stempel ausgeprägten Vierschillingstücke sind ihrem Feingehalte nach (es wiegen davon 72 eine Mark) und die Schillinge ihrem Feingehalte und Gewicht nach, der Bestimmung des neuen Münzfußes vollkommen entsprechend (§. 9 der Verord. vom 27. Febr.), so daß also keine weitere Maßnehmungen dieserhalb erforderlich wurden.

Ueber die Ausprägung der Kupfermünzen in den beiden Städten Rostock und Wismar sind keinerlei gesetzliche Bestimmungen erlassen; die in einzelnen Städten zur Abhülfe eines temporairen Mangels an kleiner Scheidemünze von Privaten in Blei und Zinn ausgeprägten Dreilinge haben für die meklenburgische Münzgeschichte keine Bedeutung.

 


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Die neueren meklenburgischen Münzen.


A. Das Haus Meklenburg=Schwerin.


I. Großherzog Friedrich Franz.

Goldene Münzen.

1. Zehn=Thaler=Stücke. (= 26 Millimeter).

1. HS . (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HERZOG. V. MECKLENBURG. SCHW. Das rechtsgekehrte Brustbild mit kurzen Haaren und bloßem Halse.
    RS. ZEHN THALER Das vollständige, schraffirte, mit einer Krone bedeckte, von den Schildhaltern gehaltene Wappen unter einem aus einer zweiten Krone herabfallenden Fürstenmantel. Unten 1828.

2. wie Nr. 1, nur mit der Umschrift auf der Hauptseite: FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG. SCHW. und auf der Rückseite mit der Jahreszahl 1831

3. wie Nr. 2, mit der Jahreszahl 1832

4. wie Nr. 2, mit der Jahreszahl 1833

2. Fünf=Thaler=Stücke. (= 21 Millimeter).

1. SH . (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG. SCHW. Das Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.
    RS. FÜNF THALER Das schraffirte Wappen ohne Schildhalter, mit einem offenen Helm und darüber die großherzogliche Krone, von der ein Fürstenmantel herabfällt, der das Wappen umgiebt. Unten 1828

2. wie Nr. 1, mit der Jahreszahl 1833

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3. Zwei ein halb Thaler=Stücke. (= 18 Millimeter).

1. HS. (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG. SCHW. Das Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.
    RS. ZWEI EIN HALB THALER. Das schraffirte Wappen unter der großherzoglichen Krone, ohne Mantel. Unten 1833.

4. Ducaten. (= 20 Millimeter).

1. HS. (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG. SCHW. Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.
    RS. Das schraffirte, mit der Krone bedeckte, von den Schildhaltern gehaltene Wappen, rechts von der Kette des Elephanten=, links von der des schwarzen Adler=Ordens umgeben, deren Zeichen unten herabhangen. Unten 1830

5. Zwei Thaler Courant=Stücke. (= 20 Millimeter).

1. HS. (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG SCHW. Das Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.     RS. 2. THALER COURANT . In einem graden, mit der Krone bedeckten Schilde das schraffirte Wappen, an der rechten Seite mit der Kette des Elephanten=, an der linken mit der des schwarzen Adler=Ordens umgeben, deren Zeichen unten herabhangen. Unten 1830

(Alle diese Goldmünzen haben eine fein gestrichelte Einfassung und der Rand ist gerändelt.)

Silberne Münzen.

A. Nach dem leipziger Fusze.

1. Zwei=Drittelstücke 1 ).

1. HS. (von oben nach unten) (Blume von 5 Blättern) FRIED. FRANZ V. G. G. HERZOG ZU MECKLENB. SCHWERIN. Unter einer Krone das ovale, nicht schraffirte Wappen in einer Einfassung, die sich nach beiden Seiten ausbreitet und unten in drei Lätze theilt.


1) Evers Meklenb. Münzverfassung II, S. 212, giebt die frühern Jahrgänge 1789, 1790, 1791, 1795, 1796, 1797 an.
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    RS. 18: STUCK EINE MARK FEIN Im Felde 2/3 und darunter zwischen 2 Punkten 1800 (= 34 Millimeter).

2. Wie Nr. 1., die Jahreszahl 1801 ohne Punkte.

3. Wie Nr. 1., die Jahreszahl 1808 zwischen Punkten.

4. Wie Nr. 1., die Jahreszahl 1810 zwischen Punkten.

5. HS. wie Nr. 1., jedoch statt der Blume von 5 Blättern eine sechsblättrige und ist die Theilungslinie im Mittelschilde weggelassen.
    RS. 18: STUCK EINE MARK FEIN Im Felde 2/3 und unter einer Linie DEM VATERLANDE 1813. 1 ) (= 33 Millimeter).

6. HS. (von unten nach oben) FRIEDERICH FRANZ V. G. G. GROSHERZOG (zweite Reihe) VON MECKLENBURG SCHWERIN Das Wappen in den frühern Formen, jedoch kleiner und der Mittelschild von Roth und Gold schraffirt.
    RS. wie Nr. 1., die Jahreszahl 1817 zwischen Punkten. (Größe wie Nr. 5).

7. HS. (von oben nach unten) (Blumen von 6 Blättern) FRIEDR. FRANZ. V. G. G. GR. HERZ. VON MECKLENB. SCHWERIN Das schraffirte Wappen im ovalen Schilde, in einer etwas von der frühern abweichenden, nicht so weit ausgebogenen Einfassung.
    RS. 18 STUCK EINE MARK FEIN . Im Felde 2/3, darunter 1825. (Größe wie Nr. 5).

8. HS. (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HZ. V. MECKLENB. SCHW . Das rechtsgekehrte Brustbild mit verschnittenem Haare, in Uniform mit gesticktem Kragen und Epaulette, mit einem blauen Ordensbande und dem Stern des schwarzen Adlerordens; unten das Pelzwerk eines Fürstenmantels.
    RS . wie Nr. 7. (Größe = 34 Millimeter).

9. HS. (von oben nach unten) (Blume von 6 Blättern) FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HERZ. VON MEKLENB. SCHWERIN Das rechtsgekehrte Brustbild mit kurzem Haare, in Uniform mit 2 Streifen auf dem Kragen, 4 Knöpfen, Epaulette und dem Stern des schwarzen Adlerordens.
    RS. wie Nr. 7., mit der Jahreszahl 1826 (Größe wie Nr. 5) 2 ).


1) Francke Meklenb. Noth und Kampf, S. 151, giebt an, daß die Summe des aus dem eingesandten Silberzeuge in der Münze zu Schwerin in NZwdr. geprägten Geldes 5877 Thlr. betrage. - Diese NZwdr.=Stücke sind unter dem Namen "Vaterlandsgulden" bekannt.
2) Von dieser nicht genehmigten Probe sollen überhaupt nur 7 Stücke geprägt worden sein.
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10. HS . wie Nr. 8.
    RS. wie Nr. 9.

11. HS. (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG SCHW . Das rechtsgekehrte Brustbild in kurzem Haare und bloßem Halse. (Form der goldenen Münzen I, Nr. 1. etc. .).
    RS. 18 STUCK EINE MARK FEIN. 1828 Das schraffirte Wappen (wo das Schildlein in dem Fürstenthum Schwerin purpurn, und das Feld des stargardschen Arms blau bezeichnet), auf dem ein offener Helm steht, der die großherzogliche Krone trägt, aus welcher ein Fürstenmantel herabfällt, unten 2/3. (Form der goldenen Münze 2., Nr. 1.) (Größe wie Nr. 5.)

12. Wie Nr. 11, mit der Jahreszahl 1829 (Beide haben einen ausstehenden Rand und alle sind gereifelt.)

2. Acht=Schillingstücke. (= 25 Millimeter.)

1. HS. Unter einer Krone der Namenszug FF , umher V. G. G. GR.     HZ. V. M. S.     RS. 8 (zwischen 2 Blumen von 4 Blättern) SCHILLINGE MECKL. SCHW . │ LAND. MÜNZ 1827 .

Anm. Die großherzogl. Verordnung vom 1. Febr. 1848 erwähnt 8=Schillingstücke von 1826, es liegt aber kein Stück davon vor.

3. Vier=Schillingstücke.

1. HS. Unter einer Krone der Namenszug FF , umher V. G. G. GR.   HZ. V. M. S . (Form der Acht=Schillingstücke.)
    RS. 4 (zwischen 2 Blumen von 5 Blättern) SCHILLIENG MECKL. SCHW . │ LAND. MÜNZ. │ 1826. (Größe = 21 Millimeter.)

2. HS . (von unten nach oben) FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG SCH. Brustbild in kurzem Haare und bloßem Halse. (Form der goldenen Münzen 1, Nr. 1. u.s.w.)
    RS . (von unten nach oben) 12 EINEN THALER Im Felde 4 (zwischen 2 Blumen von 8 Blättchen) . SCHILLINGE . │ 1828 , und am untern Rande LANDES MUNZE (Größe = 20 Millimeter.)

3. HS . wie Nr. 2., jedoch statt SCH. hier SCHW.
    RS. wie Nr. 2., jedoch 1829 und MÜNZE

4. HS. wie Nr. 2., jedoch GROSSHERZOG und SCHW
    RS. wie Nr. 3., jedoch 1830.

5. HS. wie Nr. 4.

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    RS. wie Nr. 3., jedoch 1831 und es fehlen die Punkte vor und nach SCHILLINGE und nach der Jahreszahl.

6. HS. wie Nr. 4.
    RS. wie Nr. 2, jedoch 1832.

7. HS. wie Nr. 4.
    RS. wie Nr. 2, jedoch 1833. (Nr. 2. - 7. haben eine feine Einfassung und gekerbten Rand, die Größe ist gleich.)

4. Schillinge.

1. HS. Unter einer Krone der Namenszug FF , umher V. G. G. G. GR.    HZ. V. M. S.
    RS. 1 (zwischen 2 Punkten) SCHILLING MECKL. SCHW. LAND. MÜNZ. │ 1826. (Größe = 16 Millimeter.) (Form der 8=Schillinge und 4=Schillinge Nr. 1.)

2. Wie Nr. 1., jedoch 1827.

3. HS. Unter der Krone der Namenszug FF , und umher von oben nach unten V. G. G. GR HERZOG V. MECKLENBURG SCHW.
    RS. (von unten nach oben) 48 EINEN THALER . Im Felde 1 (zwischen 2 Blumen von 4 Blättern) . SCHILLING . │ 1829 und am untern Rande LANDES MÜNZE (Größe = 15 Millimeter. Form der 4=Schillinge Nr. 2 ff.)

4. HS. wie Nr. 3.
    RS. wie Nr. 3., jedoch die Jahreszahl 1830 und es fehlen die Punkte vor und nach SCHILLING .

5. Wie Nr. 3., jedoch 1831

6. Wie Nr. 3., jedoch 1832

7. Wie Nr. 3., jedoch 1833

8. Wie Nr. 3., jedoch 1834

9. Wie Nr. 3., jedoch 1835

10. Wie Nr. 3., jedoch 1836

11. Wie Nr. 3., jedoch 1837

5. Sechslinge.

1. HS. Unter der Krone der Namenszug FF und umher von oben nach unten: V. G. G. GR. HERZOG. V. MECKLENBURG SCHW .
    RS. (von unten nach oben) 96 EINEN THALER . Im Felde 1 (zwischen 2 Punkten) SECHSLING 1829 und am untern Rande LANDES MÜNZE (Größe = 12 Mill. Gewicht = 17 Aß. Form der Schillinge Nr. 3.)

2. HS. Unter der Krone der Namenszug FF ohne Beischrift.
    RS. .VI. PFENNINGE M. S. L. M. 1831 │ . Größe = 14 Millimeter.)

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6. Dreilinge.

1. HS. Unter der Krone der Namenszug FF und umher von oben nach unten V. G. G. GR. HERZOG V. MECKLENBURG SCH.
    RS. (von unten nach oben) 192 ENEN THALER . Im Felde 1 . DREILING . 1828 und am untern Rande LANDES MUNZE. (Größe = 11 Millimeter. Gewicht = 1/32 Loth. Form der Schillinge Nr. 3., Sechslinge Nr. 1.) - Ein anderer Stempel hat richtig EINEN THALER .

2. HS. wie Nr. 1.
    RS. wie Nr. 1., jedoch EINEN in der Umschrift, 1 zwischen 2 Punkten, MÜNZE und 1829 Die Punkte vor und nach DREILING fehlen.

3. Wie Nr. 2, jedoch 1830.

4. HS. Unter der Krone der Namenszug FF ohne Beischrift.
    RS. . III . PFENNINGE M. S. L. M. 1831 │ . (Form der Sechslinge Nr. 2. Größe = 11 Millimeter.)

5. Wie Nr. 4., jedoch 1832.

6. Wie Nr. 4., jedoch 1833.

7. Wie Nr. 4., jedoch 1836.

B. Nach dem schweren Münzfusze. 1 )

1. Schillinge. 2 )

1. HS. Unter einer Krone der Namenszug FF .
    RS. 1 (zwischen 2 Blumen von 3 Blättern) SCHILLING COURANT MECKLENB: SCHWERIN: MUNZE 1800 . (Größe = 16 Millimeter.)

2. Wie Nr. 1., jedoch 1801

3. Wie Nr. 1., jedoch 1802

4. Wie Nr. 1., jedoch 1803

(Von diesem Jahre giebt es falsche Schillinge, den ächten sehr ähnlich.)

5. Wie Nr. 1., jedoch 1804

6. Wie Nr. 1., jedoch 1805

7. Wie Nr. 1., jedoch 1806

(Die falschen Schillinge von diesem Jahre, angeblich in Birmingham fabricirt, sind den ächten ziemlich ähnlich, jedoch sind alle Buchstaben etwas kleiner.)


1) Nach diesem Fuße wurden vom H. Friedrich Franz geschlagen: 32=Schillingstücke von 1797, 12=Schillingstücke 1791 und 1792, 4=Schillingstücke 1785, 2=Schillingstücke 1786. S. Evers II, S. 214-216.
2) Die frühern Jahrgänge 1785, 1786, 1787, 1788, 1789, 1790, 1791, 1792, 1793, 1794, 1795, 1796, 1797, 1798 und 1799 sind von Evers II, S. 216 und 217 angegeben.
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8. Wie Nr. 1., jedoch 1807 (Von diesem Jahre giebt es auch falsche Schillinge.)

9. Wie Nr. 1., jedoch 1808

10. Wie Nr. 1., jedoch 1809 (Da der Stempel bei fast allen Schillingen um etwas größer ist, als die Platte, so ist die 9 meistens nicht ausgeprägt, und es scheint 1800 zu stehen.)

11. Wie Nr. 1., jedoch 1810.

(Ein falscher Schilling von diesem Jahre ist eine Zwittermünze, indem zur Hauptseite die Form der Schillinge des H. Friedrich (ein F unter der Krone), angewendet ward, die Buchstaben sind kleiner und klarer als auf den ächten.)

12. Wie Nr. 1., jedoch 1817.

2. Sechslinge. 1 )

1. HS. Unter einer Krone der Namenszug FF .
    RS. VI (zwischen 2 Blumen von 3 Blättern) PFEN : MECK: SCHWERIN: SCHEID. M: 1800 │ . Größe = 13 Millimeter.)

2. HS . wie Nr. 1.
    RS. wie Nr. 1., jedoch über dem N kein Strich, nach SCHEID ein : und 1801

3. Wie Nr. 2., jedoch 1802

4. Wie Nr. 2., jedoch 1803

5. Wie Nr. 2., jedoch 1804

6. Wie Nr. 2., jedoch 1805

7. Wie Nr. 2., jedoch 1810

8. Wie Nr. 2., jedoch 1811

9. Wie Nr. 2., jedoch 1813

10. Wie Nr. 2., jedoch 1815

11. Wie Nr. 2., jedoch 1816

12. Wie Nr. 2., jedoch nach SCHEID ein . und 1817.

13. HS. wie Nr. 1.
      RS. 1 (zwischen 2 dreiblättrige Blumen) SECHSLING 1820 .

14. Wie Nr. 13., jedoch 1822

15. Wie Nr. 13., jedoch 1823

16. Wie Nr. 13., jedoch 1824


1) Evers II, S. 217, hat die frühern Jahrgänge 1786, 1788, 1790, 1792, 1793, 1794, 1795.
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3. Dreilinge. 1 )

1. HS. Unter einer Krone die Buchstaben FF .
    RS. III (zwischen 2 Blumen von 3 Blättern) PFENN. COUR MECK. SCHW MUNZE 1797 (Größe = 12 Millimeter.)

2. HS. wie Nr. 1.
    RS. III (zwischen 2 Blumen von 3 Blättern) PFEN: MECK : SCHWERIN : SCHEID : M : │ 1801

3. Wie Nr. 2., jedoch 1803

4. Wie Nr. 2., jedoch über dem N in PFEN ein Strich und die : fehlen nach MECK und M und 1804 .

5. Wie Nr. 2., jedoch 1805

6. Wie Nr. 2., jedoch nach SCHEID ein . und 1810.

7. Wie Nr. 2., jedoch nach MECK und SCHWERIN keine : und 1811

8. Wie Nr. 4., mit dem Strich über dem N, einem . nach SCHEID und 1814

9. Wie Nr. 2., jedoch nach MECK und M fehlen die : und 1815

10. Wie Nr. 2., jedoch nach SCHEID ein . und 1816

11. Wie Nr. 10., jedoch 1817

12. Wie Nr. 10., jedoch 1818

13. Wie Nr. 10., jedoch 1819

14. HS. wie Nr. 1.
      RS. 1 (zwischen zwei dreiblättrigen Blumen) DREILING 1819

15. Wie Nr. 14., jedoch 1820

16. Wie Nr. 14., jedoch 1821

17. Wie Nr. 14., jedoch 1822

18. Wie Nr. 14., jedoch 1824

Kupferne Münzen.

1. Zwei=Pfennigstück.

1. HS . Unter einer Krone die Buchstaben FF .
    RS. 2 (zwischen 2 vierblättrigen Blumen) PFENNINGE 1831 , darunter eine Blume. Beide Seiten haben eine feine gekerbte Einfassung. (Größe = 19 Millimeter.)

2. Pfennig.

1. HS. Unter der Krone der Namenszug FF .
    RS. 1 PFENNIG 1831 . Blumen und Rand wie bei den vorigen. (Größe = 15 Millimeter.)


1) Die frühern Jahrgänge 1787, 1790, 1791, 1793 sind in Evers II, S. 218, angegeben.
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II. Großherzog Paul Friedrich.

Goldene Münzen.

1. Zehn=Thalerstücke. (= 26 Millimeter.)

1. HS. (von unten nach oben) PAUL FRIEDR. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHWERIN. Das links gekehrte Brustbild mit kurzem Haar und bloßem Halse.
    RS . ZEHN THALER Das vollständige schraffirte, mit einer Krone bedeckte, von den Schildhaltern gehaltene Wappen, unter einem aus einer zweiten Krone herabfallenden Fürstenmantel. Unten 1839 (Ganz die Form wie auf den Zehn Thalerstücken von Friedr. Franz Nr. 1., 2., 3.)

2. Fünf=Thalerstücke (= 21 Millimeter.)

1. HS. (von unten nach oben) PAUL FRIEDR. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHWERIN . Das Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.
    RS . FÜNF THALER Das schraffirte Wappen ohne Schildhalter mit einem offenen Helm und darüber die großherzogliche Krone, aus welcher ein Fürstenmantel herabfällt, der das Wappen umgiebt. Unten 1840 (Form der Fünf=Thaler=Stücke des Großherzogs Friedr. Franz, 2., Nr. 1. und 2.)

3. Zwei ein halb Thalerstücke (= 18 Millimeter.)

1. HS. PAUL FRIEDR. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHWERIN. Brustbild in der Form von 1., Nr. 1.
    RS . ZWEI EIN HALB THALER Das schraffirte Wappen unter einem aus einer Krone herabfallenden Fürstenmantel. Unten 1840

(Alle diese Goldmünzen 1 ) haben auf beiden Seiten eine feine Perleneinfassung und gereifelten Rand.)

Silberne Münzen.

1. Zwei=Drittelstücke. (= 32 Millimeter.)

1. HS . (von unten nach oben) PAUL FRIEDR. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHWERIN. Das links gekehrte Brustbild in Form der Goldmünzen.


1) Angeführt in Köhne Zeitschrift für Münz=, Siegel= und Wappenkunde, II, S. 378.
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    RS. XVIII STUCK EINE MARK FEIN SILBER . In einem Lorbeerkranze das vollständige, schraffirte Wappen im eingebogenen Schilde mit der Krone bedeckt. Unten 1839.

2. Wie Nr. 1., nur STÜCK.

3. Wie Nr. 1., jedoch 1840 1 ).

4. Wie Nr. 1., jedoch 1841

(Alle haben eine Perleneinfassung und gereifelten Rand.)

2. Vier=Schillingstücke. (= 22 Millimeter.)

1. HS . (von oben nach unten) * PAUL FRIEDR V G G GROSSHERZOG V MECKLENBURG SCHW * Zwischen 2 Lorbeerzweigen in einem eingebogenen Schilde das vollständige schraffirte Wappen unter der Krone (Form der Rückseite der Zwei=Drittelstücke.)
    RS . (von unten nach oben) 12 EINEN (Blümchen) THALER . Im Felde 4 (schraffirt und zwischen 2 Blümchen von 6 Blättern) SCHILLINGE (zwischen 2 Blumen) 1838 und am untern Rande LANDES (Blume) MÜNZE

2. HS . wie Nr. 1., jedoch V. G. G.
    RS . wie Nr. 1., jedoch 1839.

(Beide haben eine feine, gestrichelte Einfassung und der Rand ist gereifelt.)

3. Schillinge. (= 15 Millimeter).

1. HS . Unter der Krone der Namenszug PF und umher V. G. G. GR. HERZOG. V. MECKLENBURG. SCH.
    RS . (von unten nach oben) 48 EINEN THALER . Im Felde 1 (zwischen 2 Blümchen von 4 Blättern) SCHILLING (zwischen 2 Punkten) 1838 und am untern Rande LANDES MÜNZE

2. Wie Nr. 1., jedoch 1839.

3. Wie Nr. 1., jedoch SCH : und 1840.

4. Wie Nr. 3., jedoch 1841.

5. Wie Nr. 3., jedoch 1842.

4. Dreilinge. (= 11 Millimeter.)

1. HS . Unter der Krone der Namenszug PF .
    RS . . III . │ PFENNINGE M. S. L. M . │ 1838 │ .

2. Wie Nr. 1., jedoch 1839.

3. Wie Nr. 1., jedoch 1840.

4. Wie Nr. 1., jedoch 1841.

5. Wie Nr. 1., jedoch 1842.


1) Beschrieben in Köhne Zeitschrift für Münz=, Siegel= und Wappenkunde, V, S. 248.
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III. Großherzog Friedrich Franz.

Silberne Münzen.

1. Zwei=Drittelstücke. (= 32 Millimeter.)

1. HS . (von unten nach oben) . FRIEDRICH FRANZ GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHW. Das links gekehrte Brustbild in kurzem Haar und bloßem Halse.
    RS . (von unten nach oben) XVIII STÜCK EINE MARK FEIN SILBER. Der gekrönte, schraffirte, vollständige, gerade Wappenschild liegt auf 2 Lorbeerzweigen, unten . 1845 . Eine Perleneinfassung und gekerbter Rand 1 ).

2. Schillinge. (= 15 Millimeter.)

1. HS . Unter einer Krone der Namenszug FF , umher GROSSHERZOG V. MECKLENBURG SCHWERIN.
    RS . (von oben nach unten) 48 EINEN THALER. Im Felde 1 (zwischen 2 Blümchen von 6 Blättern) . SCHILLING 1842 und unten LANDES MÜNZE .

2. Wie Nr. 1., jedoch ohne Punkt vor SCHILLING und 1843

3. Wie Nr. 1., jedoch mit Punkten vor und nach SCHILLING und 1844

4. Wie Nr. 3., jedoch 1845

5. Wie Nr. 3., jedoch 1846

3. Dreilinge. (= 11 Millimeter.)

1. HS. Unter der Krone der Namenszug FF .
    RS . . III . │ PFENNlNGE M. S. L. M. 1842 │ .

2. Wie Nr. 1., jedoch 1843

3. Wie Nr. 1., jedoch 1844

4. Wie Nr. 1., jedoch 1845

5. Wie Nr. 1., jedoch 1846

Kupferne Münzen.

Dreilinge. (= 21 Millimeter.)

1. HS . Unter der Krone der Namenszug FF .
    RS . 3 (zwischen 2 Blumen von 4 Blättern) PFENNINGE 1843 (Blume wie oben) (Perleneinfassung auf beiden Seiten).

2. Wie Nr. 1., jedoch 1845.


1) Beschrieben in Köhne Zeitschrift etc. . S. 248. "Eine schöne Arbeit des trefflichen Künstlers H. Lorenz in Berlin."
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Anmerkung. Die neuesten nach dem 14=Thalerfuß geschlagenen Münzen sind folgende:

1. Thalerstücke. (= Millimeter.)

1. HS . (von unten nach oben) FRIEDRICH FRANZ GROSSH. V. MECKLENB. SCHW . Brustbild in Form der Zweidrittelstücke, jedoch mit Lippenbart. Unten A (Berliner Münze).
    RS . XIV EINE F. M. EIN THALER. Das Wappen wie auf den Zweidritteln, von einem Lorbeerkranz umgeben; unten 1848 Der Rand ist mit Kreuzchen und Laubwerk verziert.

2. Acht=Schillingstücke. (= 23 Millimeter)

1. HS . Umschrift und Bild wie auf den Thalern.
    RS . 84 EINE F. MARK 6 EINEN THALER . Wappen in der Form der Thaler, unten . 1848 . Rand wie beim Thaler.

3. Vier=Schillingstücke. (= 20 Millimeter.)

1. HS . FRIEDRICH FRANZ V. G. G. GROSSHERZOG V. MECKLENB. SCH. Brustbild ohne Lippenbart.
    RS . 12 EINEN THALER 1848 F. N. (Franz Nübell).

4. Schillinge (= 16 Millimeter.)

1. HS . Unter der Krone der Namenszug FF , umher V. G. G. GR. HERZOG. V. MECKLENBURG. SCHWE:
    RS . . 48 . │ EINEN THALER 1848 F. N.

5. Dreilinge in Kupfer.

1. Wie oben Nr. 1., jedoch 1848


B. Das Haus Meklenburg Strelitz.


Großherzog Georg.

Silberne Münzen.

1. Vier=Schillingstücke. (= 20 Millimeter.)

1. HS . (von unten nach oben) GEORG V. G. G. GROSSHERZOG V. MECKLENB. STR. Brustbild, links gekehrt, in kurzem Haar und bloßem Halse.

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    RS . (von unten nach oben) 12 EINEN THALER. Im Felde 4 SCHILLINGE 1846 Unten: LANDES MÜNZE (Auf beiden Seiten eine Perleneinfassung.)

2. Wie Nr. 1., jedoch 1847

3. Wie Nr. 1., jedoch 1849

2. Schillinge. (= 16 Millimeter.) 1 )

1. HS . Unter der Krone G, umher . V. G. G. GR. H. V. M. ST.
    RS . . 48. EINEN THALER 1838 │ . (Gestrichelte Einfassung.)

2. Wie Nr. 1., jedoch fehlen die Punkte hinter 48 und 1841

3. Wie Nr. 2., jedoch 1845

4. Wie Nr. 2., jedoch 1847

Kupferne Münzen.

1. Dreilinge. (= 22 Millimeter.)

1. HS . Unter der Krone G , umher . V. G. G. GR. H. Z. M. ST. Unten eine Blume von 4 Blättern.
    RS . III (zwischen 2 Blümchen von 4 Blättern) PFENNIGE 1832 F (Blümchen) N (Franz Nübell).

2. Wie Nr. 1., jedoch 1843

3. Wie Nr. 1., jedoch 1845

4. Wie Nr. 1., jedoch 1847

2. Ein und ein halb Pfennige. (= 17 Millimeter.)

1. HS . Unter der Krone G .
    RS . 1 1/2 PFENNIG 1838 │ .

3. Pfennige. (= 14 Millimeter.)

1. HS. Unter der Krone G .
RS. . 1. PFENNIG 1838 │ .

(Sämmtliche Kupfermünzen haben eine feine, gestrichelte Einfassung auf beiden Seiten.)



1) Es wurden schon früher in den zwanziger Jahren Schillinge geschlagen, jedoch unter dem frühern Gepräge von 1766 (s. Evers II, S. 331) und unterscheiden sie sich von diesen theils durch die Form der Buchstaben, theils dadurch, daß statt der Sterne von 5 Strahlen, hier 6=strahlige gebraucht wurden.
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C. Stadt Rostock.


Kupferne Münzen.

1. Dreilinge. (= 22 Millimeter.) 1 )

1. HS . (von unten nach oben) ROSTOCKER MUNZE . Der Greif mit doppeltem Schweife auf einem grasigen Boden stehend.
    RS . 3 (zwischen 2 runden, vielblättrigen Blumen) PFENNING 1815 . │ A. S. │ Blümchen von 5 Blättern.

2. Wie Nr. 1., jedoch die Hauptseite von einem andern Stempel, wo der Greif nur einfach geschwänzt ist.

3. Wie Nr. 1., jedoch 1824 und unter A. S. keine Blume.

4. Wie Nr. 3., jedoch statt der runden, fünfblättrige Blumen.

5. HS . wie Nr. 1., jedoch MÜNZE und der Greif steht auf einem glatten Boden.
    RS . 3 (zwischen 2 fünfblättrigen Blümchen) PFENNINGE 1843 . │ B. S.

2. Pfenninge. (= 18 Millimeter.) 2 )

1. HS . (in einem Kreise, am untern Rande, von oben nach unten) ROSTOCKER MUNZE (Blume von 5 Blättern oben im Kreise). Der Greif mit niederhangendem Schweife auf einem Boden.
    RS . 1 (zwischen 2 vierblättrigen Blumen) PFENNING 1800 F. L. (Lautersack.)

2. Wie Nr. 1., jedoch 1 zwischen zwei natürlichen Rosen an langen Stielen mit 2 Blättern und 1802.

3. HS . (von unten nach oben in einem Kreise) ROSTOCKER MUNZE . Der Greif in der frühern Form auf einem durchgehenden Boden.
    RS . 1 (zwischen 2 Blumen von 4 Blättern) PFENNING 1805 A. I. B. (Blümchen von 4 Blättern).

4. HS . (von unten nach oben) ROSTOCKER MUNZE . Der Greif mit erhobenem Schweife auf einem Boden.
    RS . 1 (zwischen 2 in Andreaskreuzform gebildeten Blumen von 4 Blättern) PFENNING 1815 A. S.

5. HS . wie Nr. 4.
    RS . 1 (zwischen 2 Blümchen von 5 Blättern) PFENNING 1824 A. S.

6. HS . Der Greif, doppelt geschweift, auf einer Linie stehend.
    RS . 1 (zwischen 2 fünfblättrigen Blümchen) PFENNIG 1848 B. S.



1) S. Evers II, S. 409.
2) S. Evers II, S. 413.
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D. Stadt Wismar.


Kupferne Münzen.

Dreilinge 1 ).

1. HS . (Blume von 5 Blättern) MONETA NOVA WISMARIENSIS. Das Stadtwappen, vorne ein halber Stierkopf und hinten 2 gegitterte Balken in einem geschweiften Schilde.
    RS . III PFENNING 1799 F. L. In einem Kreise, dessen äußerer Raum mit Arabesken gefüllt ist. (Größe = 22 Millimeter.)

2. Wie Nr. 1., jedoch 1824.

3. Wie Nr. 1., jedoch 1825 und die Buchstaben I. Z.

4. Wie Nr. 1., jedoch statt der Blume, ein o und 1829 mit den Buchstaben H. M. (Größe = 21 Millimeter.)

5. HS . wie Nr. 1.
    RS . wie Nr. 4., jedoch 1830. (Größe = 20 Millimeter.)

6. Wie Nr. 1., jedoch 1835 und . . I C M . .

7. Wie Nr. 1., jedoch eine Blume von 4 Blättern, dann 1840 und die Buchstaben F. S.

8. Wie Nr. 7., jedoch 1845 und der Buchstabe S.

 

Vignette

1) S. Evers II, S. 492.