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Autobiographie und Testament
der

Herzogin Sophie von Meklenburg.

1632.

H ilff Gott zu einem Seligen Ende.

Nachdem von Gottes Gnaden ich Sophia geborn zu Schleßwig Holstein, Hertzogin zu Meckelnburgk wittwe Reiflich bey mir bewogen die nichtigkeitt des menschlichen lebenß, daß Niemantt eine stunde für den todt vergewissert, in Sonderheitt die ihre Jahre erreicht haben stundtlich einen Seligen abtritt auß diesem betrubtten Jammerthal mussen erwartten, So achte ichs darfur, daß einer, der seiner sachen richticheitt gemacht vnd geordenett, viel sanfter einschlaffen vnd diese welt gesegenen könne, So habe ich mich vorgenommen, itzo in meiner gesunden lebens zeit, da ich noch bey gutter vernunft von dem lieben gott gefristet, ein richtiges testament vnd ordenung zu setzen, wie ich es auff meinen todesfahl, den der Almechtiger Gott nach seinem vetterlichen willen schicken wirdt, es mitt meiner verlassenschaft, welches zwar wenig, doch durch gottes segen vnd meinen fleiß vnd muhe zusamen gespartt vnd gebracht, sol gehaltten werden, zwischen meinen lieben kindern, als beide Söhne vnd tochter, vnd sonsten, damitt aller zweyspalt vnd streitt, so dahero entstehen möchte, abgeschaffet vnd verhütet werde. Weil aber die zeitt ich in Meckelnburgk gewesen beides in der Ehe vnd witwenstande zugebracht, wenich auff Rosen gegangen, sondern viel falschliches nachreden von einem vnd andern erfahren, viel vnd mancherley wiederwillen, daß got bekant ist, dardurch mir nicht wenich trehnen auß den augen gebracht worden, erdulden müssen, Muß mich dahero befürchten, daß es an leichtfertigen, verlogenen Meulern, die gott wol finden wirtt, nicht mangeln werde, die mir auch nach meinem tode mit ihren Teuffelszungen zu uerleumden vnd vmbzutrageu vnd meistern sich nicht schemen dörffen, daß ich nicht mehr hinderlassen, vnd nicht ansehen werden, waß mein leibgedinge zuuor getragen vnd nu drecht, vnd was es gekosttet, ehe es so weitt ingerichtett, so habe

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ich mich vorgenommen, den gantzen verlauff, wie es mir hir im lande vom anfangk ergangen, erst zu beschreiben, darauß meinen kinder den wol mag genung ingebildett gewesen sein, vnd auch ander vieleicht zu ersehen haben, waß ich gehatt vnd waß daruon zu verubern gewesen, wen ich mich nach meinem stande doch ohn vppigkeitt habe haltten sollen.

Anno 1588 den 17. Februari,

damahls Sonabent vor Faßnacht, Bin ich meinem Gotseligen hern in der trawr wegen meines Gotseligen hern uatters vnd brudern hertzog Friederich getrawett zum Reinebeck. Da bey der hochtzeitt gewesen Meine Fraw Mutter, beide bruder h. Philip vnd Johan adolff, nu alle in gott ruhent, so wol auch h. Sigemundes Augustus vnd hertzog Vlrich von Meckelnburgk gesandter Jochem von der luhe. Waß geschenckt, soll auff einer verzeichnuß mit A gesetzet befunden werden. Den 21. bin ich mitt meinem gottseligen hern nach mullen getzogen, den 22. biß Rehn, den 23. biß Schwerin, da meines hern Fraw mutter vorgefunden, vnd sindt folgenden tag als zu der heimführung gekommen h. vlrich zu Meckelnburgk, h. Frantz zu Sachsen. Ist zu der zeit meinett halben so großer vncostung nicht auffegewantt, den von den meinen niemants mit mir gekommen ist. Den 15. decembriß ist Mein Sobn adolff F. Geborn zwischen 10 vnd 11 vhr anff einen Sontag abent zu Schwerin.

Anno 580 den 2. Februarii ist ehr getauft vnd gefattern gewesen h. vlrich zu Meckelnburgk vnd sein gemahl, Meines hern Fraw mutter vnd mein Fraw mutter, die ist aber kranck vnd nicht zur stelle gewesen, hertzog Sigesmundes augustus, Meine beiden bruder hertzog Philip vnd Johannes adolff, der nicht zur stelle, sondern den thumdechant geschickt hatt, hertzog Christoffer zu Meckelnburgk sein gemahl, die stete lubek, lunburgk, rostock, wißmar, 4 landrette, warner han, Jochem kruse, Johan Cramon, hanß Linstaw, Jurgen blanckenburg der eltter, altte Jochem von der schulenburgk, albrecht von qwitzaw, 3 Frawen: ölgart von qwalen, vlrich pentzen wittwe, ficke örtzen wittwe. Daß gefattern gabe ist so groß nicht gewesen, wie die verzeichnuß anß= weisett mit B.

Anno 90 den 5. Maij zwischen 2 vnd 3 vhr in der Nacht ist hanß albrecht geboren zu wahren, vnd weil ehr zu zeittig gekommen vnd schwach gewesen, ist ehr also balt getauft, vnd zu gefattern gebeten den marschalk adam von bulaw, hinrich von stralendorff, den hofemeister Jochem wangelin, Jochem belaw, mein hofmeisterin margrete Rantzaw. Die gefattern gäbe ist in der vorigen verzeichniß.

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Anno 91 den 20. Septembriß ist mein tochter Anna Sophie geborn des morgens zwischen 4 vnd 5, damals den montag, zu Schwerin.

Den 23. Octobriß ist sie getauft worden, sindt geuattern gewesen an fürstlichen persohnen hertzog Carhl zu M., h. wilhelm zu kurlandt, hertzog hanß von holstein zu Sundrburgk mitt seiner gemahl, meine schwester damahlß F. Christina, Adam von bulaw haußfraw, Clauß vnd vitt lutzawen frauens, henning halberstat fraw. Es sindt aber keine furstliche persohnen zur stete gewesen, als hertzog Cahrl vnd h. Wilhelm, der zu Rostock studirt vnd mein herr S. Ihm mitt seinen eigen wagen vnd pferden holen ließ. ging auff die kinttauff auch nicht viel. Daß geschenk wirtt auff den vorigen zettel auch befunden.

Den 24. Februari anno 92 sindt mein herr vnd ich mitt den kindern nach stargartt gezogen.

Den 8. Martzij wie wir etliche tage bey hertzog Sigeßmunduß angustus zu Isenach gewesen und des abents in vnser Wiederkunft erfharen, daß h. Christoffer zu Meckelnburgk so schleunig gestorben, entzette sich mein herr so sehr, daß es allen wunder nam, den sie niemals eines wehren vnd h. Christoffer meinen h. S. allen verdruß tete. S. L. wahren fast den abent sehr trawrich, gingen wol zu tische, essen aber gar nichts, gingen vmb neun vhr zu bette, wahr sonst noch so ziemlich zu frieden, redete mitt den Retten den gantzen abent, spielett noch mitt hinrich stralendorff vnd Jochem wangelin in der kartte. Da ehr den gutte nacht geben, hatt ehr gesagt: ich folge meinem vettern balt; hetten sie gesagt: Da soltte gott vor sein; sein gemahl, kinder vnd daß gantze landt köntten ihn nicht missen. Wahr er lachen geworden: Ja, sie müssen mich wohl missen. Hette gesagt: der kopf wehr ihm so seltzam, muste von dem ifenackischen drinken sein. Legten vnß beide zu bette. Ich schliff so feste, denn ich wahr nicht wol auf vnd auch müde von der vnruhe; hatte die vorige nacht auch nicht geschlaffen, da sich S. L. ingebildet, sein brnder wollte ihn gefangen nehmen, wollte ihm den kopf abhawen lassen. Solcher seltzamen rede wahr ich woll gewohnett; wen ehr vol wahr, so pflag er solche Rehden woll zu fhuren; wen ihm waß zu wiedern wahr, pflag er auch wol von vmbbringen zu sagen. Hette solchs vor eine gewonheitt gehatt, da ehr noch bey dem preceptor gewesen, welchs ich von seiner Fraw mutter vnd andem, die ihn damahls gekant vnd mitt ihm vmgegangen, woll gehorett, daß es sein gebrauch von iungk auff zu reden gewesen. Aber den abent, da ehr es leider zu werck gerichtet, habe ichs nicht gedencken gehorett. Nu war es leider zwischen 12 vnd einß, da ehr sich stach sieben wunden. Ich hörete seine

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stimme oft im schlaffe, konnte mich nicht ermunttern, eehr ehr mich bey namen rieff; da sach ich auff, daß ehr all vol bluttes wahr, hub ich an zu ruffen: Hilff Jesus Christus. Da warff ehr den pock wech. Ein ider kan leichtlich gedenken, wie mir zu sinne gewesen, spranck vom bette, wollte hülfe ruffen, lieff die treppe hinauff vnd rieff vber Junffern vnd megde. Mir wahr leide, daß ehr todt bleiben solt. Da lieff ehr hinder mir her mit dem lichte; halb auff der treppe viel ihm das licht auß der hant, da meine Junffer armgartt von anselt ihm entgegen kam, der viel ehr in die armen vnd sagett: Ach armgartt, waß habe ich gethan! Da brachten sie ihn auff daß bette, bekantte seine Sunde vnd wahr ihm hertzlich leitt, kam fein wieder zu sich selbst, tadt seine bekentniß fein verstendich gegen dem prediger, entpfingk daß Sacramentt. Den tag wahr es zimlich, aber gegen den abent hatte ehr wieder angefangen, begertte, man soltte seinen Sohn adolff zu ihm bringen. Da man ihn brachte, sagete ehr, nu die Mutter todt ist, soltte man daß kindt auch nur vmbringen. Sein bruder Sigesmundus, den ich holen ließ, sagete: Behutt gott, bruder, wo kombstu zu den reden; dein gemahl stehett ja hier, die Fraw mutter ist nicht todt. Ja, sagt ehr, ich weiß woll, daß sie todt ist; da ich mich stechen wollte, da wollte sie mir wehren, da stach ich sie dodt; ach, wie vbel habe ich an ihr gethan! Waß man sagete, bleib ehr bey seinen reden vnd meinung vnd war alle seine Rede mitt den predigern vnd dienern, sie sollten sich auch nur umbringen. So bracht ehr halt 14 tage zu, nacht vnd tag. Gott im himmel ist es bekant, wie mir die Zeitt zu sinne gewesen; habe mitt keinem mehr zu zeugen, den sie alle todt. Es hatt mich manch erlich mensch zeugniß geben mussen meines leits. Die 7 wunden, die sich mein herr gestochen, wahren heil. Den tag zuuorn, eehr ehr verscheidete, wahr der 22. Martzi, den abent zwischen 5 vnd 6 vhr, kam er fein wieder zu sich selbst, nam einen sanften todt, wil nicht zweifeln, daß ehr bey gott ewig lebett.

Diß ist mir keine Freude zu beschreiben gewesen vnd weiß gott meine gröste betrübnuß, habe es aber darumb tuhn wollen, daß ihr, meine kinder, den rechten verlauff wissen sollett. Ich weiß wol leichtfertiger böser leutt plaudern, die mich auß ihrem hertzen gerichtet haben. Gott als ein erbarmer aller hertzen vnd dem nichts verborgen vnd ein gerechter richtter ist, der wirtt sie wol wissen zu finden, wie es vielen bereits belohnet, mehr als ich es begerett habe. Hette auch mein herr seine vernunft vnd verstandt behaltten vnd nicht der sinnen beraubt gewesen wehr, So wehre es zu dem vngelück nicht gekommen. Es hatt es der liebe Gott mir zu einem großen Creutz vnd hertzleidt verhengt

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vnd zugelassen, dessen willen nicht wieder zu streben ist, habe alles mitt gedult verschmertzen mussen. Gott ist es bekantt, in welchem elent ich mitt den dreien kleinen kindern bin nachgeblieben, ohn ratt vnd trost von menschen. Meines hern bruder Seliger gunnete mir wol alles guttes, aber Radt wahr auch sehr gering bey ihm. Cantzeler vnd andere Rette dorfften auch wieder andere nichts sagen: die sagten, wie ihr herr gestorben, wehren sie ihres Eides loß, außgenommen adam von bulaw vnd hinrich stralendorff nahmen sich meiner vnd meiner kinder so trewlich an, daß ichs inen mein lebetage dancken muß vnd den ihren nach vermugen vnd der damahls getanen Zusage noch genissen lassen will, weil ich das leben habe.

Den 5. Mai ist meines herrn begrebnu gewesn zu Schwerin. Den tag zuuorn ist h. Christoffer begraben worden. Den dritten tag nach der begrebnuß sindt die furstlichen vnd greflichen persohnen alle weggezogen, ohn h. vlrich vnd sein gemahl vnd h. sigesmundes. Ob sie wol angefangen zu infentiren, haben sie doch nicht mit fertig werden können, sind noch zwey tage zu schwerin geblieben, alles infentiren und versiegeln lassen, habe nichts daruon gesehen, waß vorhanden gewesen. Hatt h. vlrich alle schlüsseln zu kisten, kasten vnd zu den gewelben oder losementer, da daß zeuge vnd Siegel vnd briefe in gewesen, mitt sich genommen, haben ich vnd meine tochter daß geringste nicht dauon bekommen an golt vnd silber, ohn eine kleine kette, hatte 104 goltgulden, daß wartt von Jurgen warnstete, damahls kammerjuncker, erinnert, daß mein herr mir die kette geben, vnd lach noch in seiner lade, vnd mein trawringk krech ich auch wieder, sonst nicht daß geringste. Habe seit der zeitt wol sehen, was andere wittwen bekommen, vnd mir auch woll geburett hette. Ich war im 23. iar, in fruchtten erzogen vnd mein leben in trübsal so weitt zugebracht, durfte nichts fordern, verstundt es selbst nicht, hette auch niemandts bey mir, die mir raten kuntten. Meine eltesten bruder waren todt, die andern waren junck, so hatte ich niemandts, dem ich vmb radt fragen köntte, der den gebrauch wuste. Vmb ein iar oder 4, auff erinnerung hertzog vlrichs gemahl, theten sie mir meines hern kleider, auß der meinung, daß sie verderben würden, vnd weil die kinder noch klein, köntte man sie noch gebrauchen, wahren nicht viel von werden, wie daß Inuenentarium woll außweisett.

Den 27. Maij bin ich von Schwerin nach Rehn mitt meinen kindern gezogen auff mein leibgedinge, darnach von dar auff wittenburgk vnd luptz, da ich den allerwegen einen gar geringen zustandt gefunden vnd keinen vorrath, alte bawfellige heuser, höfe, scheffereien, mühlen, daß ich alles habe bawen

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mussen auß meinem beutel, geringe viehe. Alles waß noch in vorraht gewesen an körn, biehr vnd vicktualy, welches mir auch geburett hatte, nahmen detloff warnstete vnd andreas Meier weg, die damahls daß gantze Regiment hatten, sageten, sie hettens gegen die grebnuß auff Schwerin bringen lassen. Es ist alles, was noch in voratt vorhanden gewesen, daß iar zuuor, da meines hern frawmutter starb, zu Luptz inuentierett worden, ist auch an haußgeradt, bettgewantt vnd alles im Inuentarium geblieben, aber, wie vorgedacht, haben sie es wehgenommen. Fant zum ersten mal wie ich nach luptz kam, etliche gardinen vnd dischteppich, die schloß ich in ein losement, nam die schlussel mitt. Da ich weg wahr, kamen warnstete vnd Meiehr darhin vnd lissen die kammer vnd kiste aufbrechen vnd nahmens darauß. Ob sie von allem richtige Rechnung getan haben, daß mach gott wissen, sie hatten ihr teil darfür; ich habe es mit meinen ohren gehörtt, daß es h. vlrich befahl mir wieder hin zu bringen, aber ich wartt so lange vertröstet, daß ich müde darauff wartt. Kann es woll mitt wahrheitt schreiben, daß ich eitel alt zurissen linnen gerete vnd betzeug gefunden habe.

Bin so auff daß leibgeding vnd von Schwerin gezogen, daß ich nicht mehr als 200 Fl. gehatt, die mir der Rentmeister als auff ostern mein betagetes hantgelt geben. Wie elende ich mitt meinen kindern sas vnd wie ungewohn mir die genawe haußhaltung vorkahm, ist got bekant. Voratt vnd gelt wahr nicht viel vorhanden. Ich wuste mich nicht zu raten, als daß ich zu gott schreitte vnd weintte; doch sage ich dem lieben gott danck, der mich biß an itzo noch so gnedich durchgeholffen vnd noch alle wege gutten radt geschaffet, daß ich im von hertzen zu loben vnd dancken pflichtschuldig bin. Der liebe gott schickte mir die beiden noch zu mit trewem radt vnd hulffe, die mir gelt vorstreckten vnd sonst vorthulffen, wo sie konnten. Ich hette noch tausent thaler im lant zu holstein, die hatte mein herr uatter mir geben, ich soltte ketten darvon machen lassen vnd bremen sie auff einen Rock, wie es damahl gebreuchlich wahr; Dieweil aber mein herr uatter s. starb vnd die hochtzeitt in der trawr wahr vnd mich deuchtte, daß ich in Meckelnburgk mitt zu vielen fremden kam, ließ ichs mitt den ketten bleiben vnd behillt das gelt auff zinse; aber daß muste ich auß nott damahls abnehmen, wolt ich kauffen, waß mir vnd den kindern nott wahr, vnd mich ein wenig nach meinem stande haltten. Ich muste habern, butter, alles kauften, die embter trugen nicht viel, wie die Register außweisen, es wahr alles zu nichte vnd verdorben. Ich wahr des kümmerlichen lebens in meines vatern hause nicht gewonett, wahr noch jungk vnd der haußhalttung vnerfharen, wuste mich

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nicht dar in zu schicken, muste viel mitt schaden lernen, wie daß pflegett zuzugehen: so dancke ich doch gott, der mich meinen feinden vnd verfolgern nicht hatt zu spott werden lassen, sondern noch altzeitt gnedich außgeholffen, besser als ich gedacht vnd mir von den bösen, verlogen Meulern ist gegunnett. Ich weiß, daß es außgesprengett, auch wol von meinen eigen kindern, die es von leichtfertigen, verlogen leutten sich mögen haben bereden lassen, als habe ich bey meines heren leben, auch seidt der zeitt, vrsach geben zu meiner kinder schulde: solchs wirtt kein erlicher mensch mir mitt Wahrheitt nachreden können. Daß mein herr das geringste an mich gewantt, daß ehr vor mich gekauft oder gelt außgeben, daß wirft man auß des kammerschreibers Rechnung wol sehen, alle einnahmen vnd außgaben. Er hatte seltten gelt in der kammer; wen ehr dar einen schilling von außgab, daß pflag mein herr wol genaw anzuschreiben, wilchs noch wol wirtt vor handen sein. Er meinete ja alle seine sachen so genaw in zu zichen, daß ehr wollte auß den schulden kommen. Ich kan wol vor gott mitt gutem gewissen sagen, daß ich nichts wuste in den 4 jaren, die ich im Ehestande mitt ihm gelebt, daß ehr vor mich gekauft, als 18 ellen schwartzen Sampt vnd 15 E. weissen atlasch zu rockken, die hatt ehr mir zu zwey mahlen geben: den weissen, wie mein Sohn adolff Friedrich jung geworden, den andern, wie anne Sophia jungk geworden. So wollte ehr mich auch einmahl ein spiegel kauffen vor 60 thaler, da nam ich daß gelt vnd liß dem Cramer den spigel. Nu weiß ich wol, daß viel im halben jar mehr bekommen, als ich in den 4. Ich hatte alle jar 400 fl., da muste ich mein frawenzimmer vnd megde von haltten, so wol selbst schu vnd strumpe vnd waß ich zu meiner nottorft haben muste, vor kauffen. Hette wol nicht mitt zukommen können, wen mein Frawmutter seliger mir nicht außgeholffen, die mir kleidung zu den junffern gegeben vnd sonsten linwantt vnd gelt mitt abzulohnen. Daß leste jar ehr mein herr starb, wartt erst ein Ordnung gemacht, daß S. L. vntterschrieben, aber ich habe nie nichts darauß empfangen. Wen ich zu gefattern oder auff hochtzeiten gebeten wardt, muste ich sehen, wo ichs krech. Es wehr wol viel daruon zu schreiben. Es wirdt kein erlich mensch sagen können, daß bey meiner gotseligen heren lebenzeitt viel auf mich vnd die meinen gegangen ist oder meinetthalben schult gemacht, sondern wirtt nnr von leichtfertigen verlogen leutten geredet sein, die nichts daruon gewust oder auch nur auß ihrem bösen hertzen zu verunvergelimpffen sindt bedacht gewesen, mach auch wol von den gescheen sein, die es woll besser genossen, als ich, vnd woll hetten eins teils gallgen vnd ander straffe woll werdt gewesen, dar zu ich sie

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woll hette bringen können, wen ichs nicht vmb gottes willen gelassen. Ist inen nu alles verzeihen. Gott hat sie selbst gefunden. Ist mir zu der zeitt nicht einmahl wiederfahren, waß mir wol von rechts wegen, als andere meines standes gebürete. Wen mein g. h. vnd ich zu gefattern gebeten worden von furstlichen persohnen, muste ich daß geschenk außthun, sollte es wieder haben, lautt der vertzeichnuß mitt C, ist nicht geschehen. Waß ich an kleider, kleinodien vnd Silbergeschir mitt inß lant gebracht, ist hirbey auß der verzeichnuß zu ersehen, waß mein frawmntter hatt verzeichnen lassen. Waß ich bey meines hern leben bekommen, ist daroben gedacht. Nach S. L. todt weiß es auch gott vnd mannich erlich Mensch, daß ich kein vrsach zu der schult geben, habe daß geringste nicht von meiner kinder Embter, meines wissen kein hun oder Ei genommen, daß ich nicht betzahlt, als wen ich ein ander wegen gekauft hette. Ich habe von dem ihren oder waß mein herr S. nachgelassen, nicht daß geringste bekommen, als die kette, so oben gedacht, vnd darnach nam ich auß der lade in beysein h. vlrich vnd h. Siegsmunt wol 7 oder 8 Jar nach meines herren tode 2 portegelöser, 6 billigen gulden, 6 dubbelde duckaten, 1 krone ,3 Waehrung silber, daß kam zu den zubrochnen schüsseln, die ich vmmachen ließ, da meine kinder auß dem lande kehmen. Ob ich wol daß golt noch in verwahrung, so thette ich, nach dem es darnach galt, an werde mehr silber vnd golt, darfur. Es wirtt daß golt vnd silber wol in dem Inuentarium stehen; ist mehr darauß genommen, mussen es die getahn haben, die zuuorn die schlüsseln gehatt vnd mehr als mich vertrawett wahr. Wie sie es gemacht, laß ich sie vor gott verantwortten; ich aber bin gewiß vnschuldich daran. Wie es auch mitt hertzog Sigsmunduß verlassenschaft zugangen, wirtt man, dencke ich, auß des Rentmeisters Meier seine Rechnung wol gesehen haben. Die wittwe krech das meiste; daß vberige an silbergeschir soltte verkaufft werden, da nam ich etlichs daruon, betzalt es dem Rentmeister mitt bahrem gelde. Ich saß ja nach meines hern todt stracks stil auff meinem leibgeding, kehrt mich nirgents an meiner kinder sachen, ließ die heren vormunder darfur raten, die es auch ja durch Detleff warstete vnd andreas Meier alles regieren lissen, da man nichts wieder sagen muste oder durfte. Wie sie regirtt haben, werden sie vor gott verantworden müssen. Wen dar daß geringste von mir oder andern ehrlichen leutten darwieder geredt wartt, muste man ihr liegen vnd verleumdung hinderrucks vor lieb nehmen; dazu die beide so gutt, als man welche finden köntte, als sie sich in ihrem gewissen befinden, so muste sich ein ander von ihnen richten lassen. Man kann nicht sagen, daß viel auf mich vnd meine kinder ge=

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gangen ist. Waß in andern fürstlichen heusern der gebrauch, daß den kindern sonderlich zu ihrem vntterhalt gegeben wirtt, ist mir in der erst auch nicht wiederfharen in etlichen jaren. Darnach wie es mir waß lang wartt vnd mehr volcks bey den kindern haben muste, hilt ich bey den h. vormunder darum an; Da wartt mir geordenett wochentlich auff jeder kintt 2 fl., auff jeder persohn, so bey inen gehaltten wartt, 33 ß., wie des Rentmeisters Rechnung außweisen wirtt. Es soltten die kuchemeister vnd ander ambtsdiener, wen sie auch bey iren eiden mochtten gefragett sein, nicht sagen mitt wahrheitt, daß ich das geringste habe von den Embtern holen oder nehmen lassen, ich habe es denn mitt bahrem gelde betzalt; bin auch auff ihre Embter nicht gekommen bei h. Vlrichs leben mehr als ein mahl zu Newstad, da ehr gejagtt, ist von dar auff Schwerin gezogen, von dar auff Crivitz, vnd da ich meinen sohn kranck von braunschweig hollet, war ich zu Dombtz vnd Newstatt, vnd wie h. S. begrebnuß wahr ich auch mitt zu Schwerin. Bin alwege zu Schwerin in der stadt gelegen, wenn mein weg darhin gefallen, daß ich nicht wollte, daß meine kinder vnkostung meinent halben haben soltten, den auf ausrichtung lest sich viel anschreiben. Es gingk doch auff die jagten vnd ander zehrung genung vngelegenheitt, da man nicht wieder sagen dorfte. Wie aber von allen meinen kindern nutz (?) vnd beßer bedacht vnd gesetzt ist, gedencke ich besunder, wie die schulde anno 92 gestanden, da mein s. her gestorben, daruon ist die verzeichnuß hierbei mitt D getzeichnett; solchs habe ich mich damahls durch radt adam von bulaw vnd hinrich stralendorf aufzeichnen lassen, nicht ohne Saur sehen. Von der zeitt an wirtt der Rentmeister Rechnung gethan haben, da man wol gesehen, wie es sich gebessertt hat. Anno 604 wie hertzog vlrich gestorben vnd hertzog Carhl die vormuntschaft allein gehatt vnd ein jder genung zu sagen wuste in vnd ausserhalb landes, wie vbel der Rentmeister vnd beambtten haußhiltten, da wurden keine Zinsen geben, sowol innerhalb als ausserhalb landes kamen klagen, die in zwey oder 3 jaren keine Zinse bekommen hetten, sagten die gelder auff vnd hörett man viel verdrießliches, da sprach mich h. Cahrl an: es wehren ja meine kinder, den es treffen würde; ihr zeittliche wohlfartt wehr daran gelegen, ich möchte michs doch selber annemen, weil ich nicht gedachte zu freien; wehr ich doch meiner kinder oberste vormunt. Ich möchte michs doch selber annehmen vnd dem Rentmeister vnd den beambtten waß auff die hende sehen, daß sie so gar nach ihrem gefallen nicht regirten. S. L. könte es vor sein persohn nicht wartten, weil ehr ohn daß mitt der lantregirung genung zu thun krege. Ehr woltte mir mitt radt vnd

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hulffe wol beyspringen, wo ehr sonst küntte vnd möchtte. Es wehr vor gott vnd meinen kindern nicht zu ueranttwortten, daß vom gantzen lande ihres teils die Zinse nicht köntten gehaltten werden, ob ich mich woll viel entschuldigte vnd wol bedachtte, daß nicht allein darbey viel mühe, der ich mich, wen es den meinen zum besten gereichen köntte, nicht so sehr beschweren wollte, sondern auch viel vndanck vnd nachrede darbey wehre. Wie ich mich befürchttet, ist es auch gangen, habe es genung von falschen, gotlosen leutten vorlieb nehmen müssen, die daß mauhl vber mich gebraucht, als sollte ich viel zu mir gezogen haben, vnd wehre die schult ihmmer grösser geworden in der zeitt ichs in den henden gehatt. Es wahren 4 jare, so weiß es auch manch erliches hertz, wie die embter ingerichttet wehren vnd weisens die register vnd qwitung auß, waß ich von den embtern entpfangen, so ist auch eine rechnung vorhanden, worhin es gewendet vnd qwittungen darbey, außgenommen die qwittungen auff daß gelt, welchs mein Sohn h. adolff in Frankreich auff wechsel geschickt, habe ich keine qwittung von Samuel behren bekommen können, zweifei aber nicht, ehr wirtt wol rechnung seinem herren daruon gethan haben. Ich bezeuge es mitt gott, daß ich nichts anders weiß, als waß die rechnung mitt bringett, vnd darbey vor mein persohn mehr schaden, als fromen gehatt, daß meine an betten vnd anderm gelde mitt darauff gangen.

Da mein Sohn hertzog adolff zu der Regierung kam, wahr daß der rechte griff der vntrewen haußhaltter, daß sie mich ihm zuwiedern machten, daß ehr vnd ich in dreien jaren nicht zusamen kahmen vnd sie ihm wol inbilden kontten, waß sie wollten, daß ehr mich nicht geleubtte, damitt ich ihm nichts von ihren anschlegen zu wissen machte. Ich geleube nicht, daß es mitt seinem vorteil zugangen vnd daß gott ein gefallen daran hatte. Es brachtte mir wol hertzleitt genung, klagete es gott vnd ließ es gehen; der hatt mir alle auß dem wege gereumett, die solchs zu wege brachten. Mein sohn war daß mahl noch jungk, verstundt es damals noch nicht, darumb wirtt es ihm gott nicht zurechen, weiß daß es auß seinem bösen hertzen nicht kam.

Mitt h. hanß albrecht machtten es die Calumisten auch so. Da sie ihn auff den teufelschen irweg bringen wollten, muste er in dreien jaren nicht zu mir kommen. Darnach da ich daß nicht endern kontte vnd wieder zu ihm kahm, bildeten sie ihm noch starker lügen gegen mich in, daß sein erste gemahl, an der ichs doch nicht verschuldet, auß vnwarhaftigem, falschem hertzen mich der Dieberey beschuldigeten, welches ich gott dem

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gerechtten richtter befohlen, der alles zum besten weiß. Da kamen wir auch zwey jar nicht zusamen. Ob es die hertzogin in ihrem schreiben wieder leuchnete, welchs noch wol vorhanden, so reumbte sie doch gott auch auß dem wege, daß ich sie nicht wieder zu wartten krech. In den zweien jaren habe ich genung bey dem Ruisch (?) sein tafel mehr sein mussen vnd ist wol fiel vorlauffen, daß sich ihm nicht geburett hette; aber ich habe es dem befholen, der die mutter wil von den kindern gehortt haben vnd sich ein vater der weisen vnd Richter der wittwen nennett, der hatt es gewiß gesehen vnd gehörett. Gott, der ein erkenner aller hertzen ist, weiß, wie mütterlich ich es mitt meinen kindern gemeint, als nur es auch von gottes wegen gebürett, Wie ich nu bey diese verwalttung meiner kinder gütter gekommen, ist hiruor gedacht, daß es h. Cahrl vor nötig achtet vnd es von mir hat haben wollen, so habe ichs mich entlich doch auf vorgehabtem radt guter, wol meinender leutt vnterstanden vnd die aufsicht angenommen. Es hatt aber andreas Meier, weil ich sein verlogen maul wol kantte, die innahmen vnd außgaben noch ein jar behaltten vnd das erste jar berechnen müssen; da ist die schult mir zugeschlagen befunden nach beygelegtem zettel mitt E darbey. Ich verkaufte meine ketten, meiner seligen schwester der grefin von Frißlandt versetzte Silbergeschir vnd kleinodien, daß ich gelt zusamen brachte, damitt ich die versessene zinse richtig machte vnd die Summen, die ausserhalb landes loßgekündigett, etlich erlegete vnd die andern behandelte. Zuuor wahr der Credit ganz weg. Meier muste es zu Register setzen vnd ich befahl es, wem ehr es geben sollte, biß ich befandt, daß er doch so vntrewlich handelte, wenn er von mir gelt entpfing, daß ehr solte an zinsen oder wechselgelder, daß meine kinder ausserhalb landes aufgenommen, der Diener besoldung, arbeitsleutten oder sonsten außgeben soltte, so gab ehr es zu seiner gelegenheitt seiner eigen schulden auß vnd muste ichs den noch einmahl außgeben, vnd batt ehr vor vnd nach gott, man möchte zufrieden sein. Daß wehret so lange, daß ehr lautt beygelegter seiner eigen hantt mir schuldich geworden, welches mitt F gezeichnett; darauff habe ich 6000 fl. wieder entpfangen, daß ander ist im lauff geblieben, ob wol seine versicherung auff alle seine güter lautet. Must ichs doch gescheen lassen, daß mein Sohn adolff Friederich mit vermeinttem grösserm recht die heuser vnd den hoff an sich nahm vnd verkaufte, wiewol es von meiner kinder wegen die schult herr kam; ich hette sonst mitt dem rentmeister nichts zu thun gehatt, so mochte ich doch mitt meinem Sohn nicht lange disputiren oder rechtten vmb Friedens willen. . . . . . Wie ich es nu mitt dem Rentmeister nicht so genaw

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wahren kontte, daß ehr nicht vnrecht handelfte, da nahm ichs gar von ihm biß es anno 608 mein sohn h. adolff Friederich von mir nahm [Randbemerkung: hertzog hanß gab mir seine verspreche nach, wie wol ich groß recht darzu.] vnd in der eil abfordern ließ, wie ich leider in schweden wolltte vnd allerley zu thun hatte, mitt meinem grossen schaden, da wahr die Rechnung durch nachlessigkeitt meines damahligen Secretarien Jost brun noch nicht geschlossen, daß ich nur die vornemsten poste aufsetzen ließ. Da ich nu die Rechnung schlissen ließ, blieben mir meine kinder noch schuldich lautt beygelegter Rechnung vertzeichnett mitt G, wie mitt dem Register zu beweisen, die alle in der eisern lade liegen. Waß diß aber mir vor ein schade zu missen gewesen ist zu rechnen; weil ich aber bedachte, daß es auff meinen Fahl doch alles meinen kindern gehörett, habe ichs so stehen lassen vnd nicht fordern wollen, doch geleich wol die Zinssen darauff gerechnett, darauß zu ersehen, wie hoch ich es hette bringen können, wenn ichs bekommen vnd zu gebrauchen gehatt. Da ich etliches nu wieder habe vertzinsen müssen, wen daß gerechnett wirtt vnd waß mir der Rentmeister schuldich geblieben, welches ich meiner kinder halben hab müssen missen, so ist mir auch ein erlichs auff die schwedische Reise gegangen, mehr als ich gedencken will, waß ich an gelde gegen der schwedischen reise auffgenommen lautt vertzeichnuß hirbey mit H getzeichnett, — vnd sonsten hin vnd wieder vnkosten auffgelauffen, auch waß in dieser betrübten kriges zeitt vor schaden vnd grosse beschwer vnd trübnuß vnd hertzleitt gehatt, ist manchem erlichen menschen bekant; so gehörett mir mehr danck als schmeen hinder dem Rücken; aber vndanck ist der welt lohn. Ich wil alles gott befehlen, was mir in dieser mühseligen welt ist widerfahren, nicht mehr gedencken, sondern daß mir daß alles von dem lieben gott gekommen und meiner grossen Sünden straff gewesen. So sage ich doch dem lieben gott hohes lob vnd danck, der mich noch alle tzeitt mit den augen seiner barmhertzigkeitt angesehen hatt vnd allwege nnch hindurch geholffen, meine sachen besser als ich gedacht hinaußgefürett vnd auß vielen hohen trübsaln vnd gefhar gerettet. Der liebe gott gebe mir die vberige zeitt, die ich noch leben vnd in dieser mühseligen welt wallen sol, nur Friede vnd gute Ruhe, daß in gedult nach gottes willen mach christlich leben, vnd wen es ihm gefelt, bereitt sein, selich zu sterben.

Diß ist geschrieben den 27. Januari A. 632.


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Weil ich ihm anfange gedacht, daß ichs ordentlich setzen, wie es nach meinem tode soll gehaltten werden, wen nu der almechtiger gott nach seinem gnedigen willen mich auß diesem jammertahl abfordertt, befehl ich ihm meine Sehle, wie ehr die durch seinen bittern todt erworben hatt, daß ehr sie auch möge zu sich nehmen biß an den jüngsten tag, da sie mitt dem leibe wieder vereinigett ihn vngetzweifelt wirtt ewich sehen, rühmen vnd preisen. So sollen nach meinem seeligen abscheidt meine kinder meinen leib christlich vnd erlich zur erden erstatten; sonderlich befehl ich meinem Sohn h. adolff Friederich, daß es möge nach alttem fürstlichem gebrauch vnd mitt den seremonien geschen möge dartzu ich hoffe mehrenteils selbst zu uerschaffen. Vnd ob ich wol hette wollen bei meinem gotseeligen hern in der schwerinschen begrebnuß stehen oder gesetzt werden, so hatt mich doch diese betrübte zeitt, weil meine söhne auß dem lande wahren, darzu gebracht, daß ich meine begrebnuß nu hir zu Lubtz in der kirchen habe machen lassen, darin sie mich nu bringen sollen vnd ich meine Ruhstete haben wil, doch ohne alle vppigkeit vnd pracht. Es soll, hoffe ich alles in meinem hause gefunden werden daß meiste waß dartzu gehörett; möchte etwaß mangeln, wirtt mein sohn meine vertzeichnuß sehen mitt eigener hantt getzeichnett vnd das vberige von meiner verlassenschaft dartzu verschaffen. Daß vberige sollen meine beiden sohne vnd tochter zu sich nehmen als meine rechten erben, doch auff die artt vnd weise, wie ichs in diesem testament vertzeichnet.

Als erstlich gebe ich hirmitt meinem sohn h. adolff Friederich frey vnd vnbehindertt vor alle ansprache alles, waß ich an gebäw vnd besserung angewendett an meinem gantzen leibgedinge, allen dreien embtern, an heusern, höfen, schefereien, mühlen oder wie es nahmen haben mag, nichts außbescheiden, woran ich gebessert oder waß Newes angerichtet zur besserung der embter, alles waß ich darzu gekaufft ohn den hoff Chritzaw, habe ich seinem Christian geben, den sol mein Sohn wol bey dem ambte behaltten, aber waß ich darbey vertzeichnen werde in meinem schultbuch, soll ehr herausser geben. Alles waß auff dem luptz vnd zu wittenburgk ist an haußgeratt vnd in den gemechern gehörett vnd auff den höfen ist, lautt dem Inuentarium, an gardienen, betten, linnen vnd wollen tappetzerey, zinnen, messing, kupfer, beweglich vnd vnbeweglich, ohn waß auff dem grossen sahl ist, daß mir gehörett, vnd auff der Cammer vber dem sahl, sol alles h. hanß albrecht haben; darbey wirtt eine vertzeichnuß sein mitt meiner eigen hantt. Es sol auch h. adolff zu den höfen vnd embtern behaltten alles viehe vnd fharendt, groß vnd klein, wie es nahmen haben mach, nichts außgenohmen, ohn

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daß viehe auff dem Rehnschen bawhofe behelt anne Sophia im gebrauch, so lange als sie lebett. Es soll h. adolff seinem bruder vnd der schwester jdern 3000 fl. heraußgeben vor daß viehe, daß auff den embtern nu mehr ist, als lautt dem Inuentarium ich damahls gefunden, vnd vor gebew vnd besserung. Meine schulde sol ehr auch richtich machen, wo ehr meine gesunde hantt vnd siegel sieht, wie ich es selbst in einem kleinen weissen buch vertzeichnett habe vnd auch woruon es soll betzalt werden, darbey gesetzt. Waß ich ihm nu an golt vnd silbergeschir geben, darbey ist eine vertzeichnuß im gewelbe, da sichs finden wirtt im fordersten schapp. So soll auch mein sohn allen vorradt auff dem kornboden vnd sonsten alle Restantten bey den bawern nehmen vnd meine diener wol ablegen, so wol auch daß Frawenzimmer, jungfrawen vnd megde, hoffe daß so viel wirtt vorhanden sein, daruon man es nehmen kan; wen meine begrebnuß richtig gemacht vnd meine schulde betzalt, sollen, waß vberbleiben möchte am gelde, meine drey kinder gleich teilen.

Mein sohn hanß albrecht gebe ich hirmitt, waß in vorratt an penssion negst folgents nach meinem tötlichen abgangk von antony bis trinitatiß biß auf antonii, die erstfolgende penßion zu wittenburgk vnd alle Restantten an Eisenwerck, waß bey dem hohen ofen, hammermühl, an stein vnd kalck auff dem ziegelhofe vorhanden vnd waß daran verkauft vnd nachstehett, daruon der haubtmann vnd küchenmeister Rechnung thun müssen. Waß ehr an golt vnd silbergeschir haben soll, ist im gewelbe vor dem fenster in zweien schappen mitt eigener hant getzeichnett zu finden. Alle junge pferde vnd wilden auff den höfen, wen auff jderm hofe 4 bleiben, soll ehr auch behalten.

Meiner tochter anne sophia gebe ich hirmitt alles, waß auff dem hause Rehn in voratt ist, lautt dem Inuentarium, an allem haußgeratt, bette, linnentzeuge, seiden vnd wullen tappetzerey, alles waß auff dem hause befunden wirdt, als korn aller artt auff dem boden, mühlen vnd Restantten, wein, biehr, butter, speck vnd wie es nahmen haben mag. Die 3000 fl. vor die besserung soll ehr ihr vertzinsen, so lange sie lebett, vnd ihr teil von meinem brautschatz, auch waß mich ihre brüder schuldich geblieben, daruon ihr tritte theil, wie ichs im schultbuch gesetzt, sol ihr auch vertzinset werden, vnd sol sie macht haben, von ihren brüdern oder deren kindern zu geben, wem sie wil vnd der es mitt ihr darnach machett, weil sie auch von ihres hernuattern Mobilien nichts bekommen, sondern haben es die brüder daß meine mitt dem ihren behaltten vnd getheilett, so gebe ich ihr nu alles, waß ich an meinem leibe getragen, an kleider, kleinodien, perlen, golt, alles waß in nieinen teglichen losementern,

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kleider= vnd silberkammer gefunden wirtt, waß nicht sonderlich getzeichnett, daß ichs andern geben habe; waß sie von dem silbergeschir im gewelbe haben sol, ist im schapff am finster nach der müllen, darbey eine vertzeichnus laut meiner eigen hantt, soll sie alles haben, meine beiden besten wagen, einen junferwagen, 10 von meinen pferden, einen rüstwagen.

Meines sohns tochter sophia angnuß hatt mir ihr h. vatter vnd frawmutter zugetrawett, habe sie bey mir gehatt seidt sie ein jar alt gewesen, hatt mich geehret vnd mehr geliebet, als ihr eigen eltern, so habe ich sie geliebett vnb gehaltten als meine leibliche tochter, so gebe ich ihr nu zur gedechtnuß lautt der vertzeichnuß an silbergeschir, waß im gewelbe in dem kleinen buntten schapfe ist, vnd sonst waß in ihrem Cafenett soll auch vngehindertt ihr bleiben so wol als in ihrem losament, kammer vnd schull, darauff gebrantt 4 mahl HS.

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