zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 3 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

I.

Geschichte
der

Besitzungen auswärtiger Klöster

in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


Geschichte

der

Besitzungen des Klosters Arendsee.

1. Das Dorf Wargentin.

D as ganze Mittelalter hindurch hatte die Cistercienser=Abtei Doberan einen bedeutenden Einfluß auf die Cultivirung des Landes. Das Kloster Amelungsborn hatte diese Abtei gegründet, übte fortwährend die Oberaufsicht und Visitation aus und stand dadurch in der engsten Verbindung mit Meklenburg; daher hatten die Landesherren dieses Kloster, aus welchem auch der Obotriten=Apostel Berno hervorgegangen war, schon früh mit den beiden Höfen Satow und Dranse beschenkt 1 ); Doberan ward aber wieder das Mutterkloster vieler anderer Stiftungen. Es fehlt uns aber bisher an einer Nachweisung über den Ursprung der großen


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 116 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 4 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Cistercienser=Nonnenklöster Meklenburgs, welche ebenfalls ein Mutterkloster haben mußten. Die Cistercienser=Mönchsklöster wirkten nicht so sehr auf die Gesittung der höhern Stände, als vielmehr auf die landwirthschaftliche Ausbildung des Landvolks, da die Mönche selbst die Landwirtschaft übten. Daher sehen wir selten Personen aus den hohem Ständen in den Mönchsklöstern; am häufigsten waren die Mönche Bürgersöhne aus den Städten oder Söhne kleinerer Landbesitzer, welche nicht dem ritterschaftlichen Stande angehörten. In Meklenburg waren viele fremde Mönche aus den überelbischen Ländern, "Sachsen" genannt, in den Klöstern Doberan und Dargun, welche mit den einheimischen Mönchen aus den Hansestädten, "Wenden" genannt, in kalten Verhältnissen, .ja oft in offenbarer Feindschaft standen 1 ). In den Cistercienser=Nonnenklöstern ging es dagegen ganz anders her. Die Cisterciener=Feldwirthschaft ward zwar von den männlichen Beamten geleitet; aber die Mehrzahl der Nonnen gehörte den adeligen Geschlechtern Meklenburgs an, die übrigen stammten aus den reichen und vornehmen Patricierfamilien der Hansestädte, namentlich Lübeks und anderer Städte. Die Cistercienser=Nonnenklöster waren häufig Zufluchtsörter für die unvermählten Fürstentöchter. Die Nonnenklöster wirkten daher bedeutend auf die Gesittung der höhern Stände durch die Pflege weiblicher Bildung, theils mittelbar durch den ganzen Einfluß, den sie durch das in ihnen herrschende Leben übten, theils unmittelbar, indem sie Erziehungsanstalten waren und den Landesfürstinnen und deren weiblichen Umgebungen sehr häufig auf ihren Reisen und sonst einen angenehmen und veredelnden Aufenthalt gewährten 2 ).

Schon vor dem J. 1178, also sehr bald nach der Stiftung der Mönchsklöster Doberan und Dargun, hatte der Bischof Berno ein Nonnenkloster zu Bützow gestiftet, welches aber nach Pribislav's Tode 1179 von den Wenden wieder zerstört und seit 1233 zu Rühn wieder aufgerichtet ward 3 ). Ein gleiches Schicksal hatte ein zweites zu Parkow bei Bukow gestiftetes Nonnenkloster. Dieses stellten im J. 1219 die Landesfürsten und der Bischof Brunward auf der fürstlichen Domaine Kussin wieder her und nannten es das "Neue Kloster Sonnenkamp", nach einer Uebersetzung des wendischen Wortes Parkow 4 ); so ward Neukloster das älteste, angesehenste und reichste Cistercienser=Nonnenkloster im Lande und ohne Zweifel das Mutterkloster der übrigen Cistercienser=Nonnenklöster.


1) Vgl. Jahrb. VII, S. 39 flgd.
2) Man vgl. sehr viele Urkunden des Klosters Neukloster in dem ganzen II. Bande von Lisch Meklenb. Urk.
3) Vgl. Jahrb. VIII, S. 1 und 6.
4) Vgl. Meklenb. Urk. II, S. 1 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 5 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Mehr als wahrscheinlich ward Neukloster von dem Nonnenkloster Arendsee in der Altmark bei Salzwedel gestiftet. Arendsee, im Bisthum Verden, war um das J. 1184 gegründet und das älteste Nonnenkloster in der Mark Brandenburg und wohl in den wendischen Ostseeländern überhaupt. Einen Fingerzeig für diese Annahme, welche sich freilich durch keine Urkunde direct beweisen läßt, giebt der Umstand, daß eines der ältesten Güter des Klosters Sonnenkamp, an der Ostsee bei Neu=Bukow, neben dem Gebiete der Abtei Doberan, den Namen Arendsee führte. Aus dieser Stellung des Klosters Arendsee erklärt es sich denn auch, daß die Priorin Adelheit und der ganze Convent des Klosters Arendsee ("Arenze") am 16. Mai 1394 den Ritter Segheband Thun, dessen Frau und Kinder und den Knappen Otto Thun und dessen Schwester in die Marienbrüderschaft 1 ) des Klosters Arendsee aufnahm und mit Ablaß beschenkte, und die darüber ausgefertigte Urkunde zu Wismar ausstellte; vielleicht waren die Abgeordneten des Klosters Arendsee zur Visitation des Klosters Neukloster nach Meklenburg gekommen.

Deshalb gewann auch wohl das Kloster Arendsee schon früh Besitzungen in den meklenburgischen Wendenländern, da gewöhnlich nur diejenigen Klöster, welche besondere Verdienste um gewisse Länder hatten, in diesen Landgüter geschenkt erhielten, theils zur Belohnung für die Arbeiten, theils um einen bequemen Aufenthalt bei den jährlichen Visitationen und andern Geschäften im Lande zu haben. So erhielt denn auch das Kloster Arendsee schon sehr früh das Dorf Wargentin bei Basedow in der Nähe von Malchin geschenkt, und mit der Germanisirung dieses Dorfes beginnt die Geschichte jener schönen, in alter Zeit aber sehr dunklen Gegend. Die durch ihr Alter und ihre Vollständigkeit seltenen Urkunden bewahrt sämmtlich das reiche Archiv des Herrn Grafen Hahn auf Basedow, des jetzigen Besitzers der ehemaligen wargentiner Güter, welcher mit bereitwilliger Wissenschaftlichkeit die vollständige Benutzung der Urkunden gestattete. Früher waren diese Verhältnisse durchaus unbekannt 2 ) und die öffentlichen Archive besitzen keine einzige


1) An der Original=Urkunde vom 16. Mai 1394 hängt ein parabolisches Siegel, auf welchem dargestellt ist, wie eine auf der Mondsichel stehende Maria ihre Arme über viele, um sie her knieende Gläubigen ausstreckt; die Umschrift dieses Siegels lautet:
Umschrift
Auch in der Urkunde wird gesagt, daß die Thun aufgenommen seien "in almam nostram fraternitatem."
2) In allgemeinen Umrissen ist die Geschichte von Wargentin schon mitgeteilt in Lisch Geschichte und Urkunden des Geschlechts Hahn, I, S. 78 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 6 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nachricht über diese Güter. Die Stiftungsurkunden gehören zu den schätzbarsten Kleinodien der vaterländischen Geschichte und sind wohl die ältesten Urkunden, welche ein norddeutsches Privatarchiv besitzt.

Am 15. Junii 1215 schenkte Kasimir II., der Pommern und Leutizen Herzog, dem Kloster Arendsee das Dorf Wargentin (Wargutin), mit allem Rechte und allen Zubehörungen, mit dem halben See, an welchem das Dorf lag (malchiner See) und welcher in die Pene ausfließt, mit den Fischwehren, mit allen Aeckern und Wäldern von dem Flusse Zuziza bis an die Fuchsgruben in dem Eichenwalde zwischen Wargentin und Malchin 1 ). Gegenwärtig waren bei dieser Schenkung zu Demmin: der Abt Sueno von Eldena, der Propst Robert von Demmin, der Domherr Wastrad von Jerichow, welcher vielleicht der Vermittler dieser Schenkung war, der Pfarrer Gozwin von Levin, der Kapellan Arnold von Demmin und 8 Edle des Hofes mit dem Burghauptmann Rochil an der Spitze. Nach der Bestätigung dieser Schenkung durch die werleschen Fürsten vom J. 1233 und nach einer andern Urkunde vom 2. Oct. 1314 hatte auch Kasimirs Sohn Wartislav seine Zustimmung zu derselben gegeben, vielleicht durch spätere Anhängung seines Siegels oder durch eine eigene Urkunde, welche jedoch nicht mehr erhalten ist. Gleichzeitig wird aber diese Zustimmung nicht gewesen sein, da Wartislav im J. 1215 kaum geboren sein konnte und erst mit dem J. 1225 unter Vormundschaft handelnd auftritt. Wollte man eine gleichzeitige Zustimmung annehmen, so wurde allerdings die Angabe des J. 1215 nicht richtig sein. Es ist jedoch nicht nöthig, Zweifel in diese Angabe zu setzen.

Diese Schenkung geschah schon ein Jahr vor der Wiederherstellung des von den Wenden zerstörten Klosters Dargun 2 ). Die Gegenwart des Pfarrers von Levin bei der Ausstellung der Urkunde ist dadurch von geschichtlicher Bedeutung, daß er derjenige Pfarrer ist, welcher am frühesten in diesen Gegenden vorkommt. Er wird in den Urkunden des Klosters Dargun viel genannt 3 ) und hatte ohne Zweifel bedeutenden Antheil an der Germanisirung der Gegend.

Das Kloster schritt sogleich zur Colonisirung der Gegend und zum Bau einer Kirche, über welche es das Patronat erhielt. Nach der Urkunde vom 10. Mai 1335 4 ) bestätigte der Bischof Conrad von Camin dem Kloster die Stiftung und deren Patronat. Leider ist die Urkunde verloren gegangen und es läßt


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. I.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. I, S. 19.
3) Vgl. das. Register.
4) Vgl. Urk.=Samml. Nr. IV.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 7 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sich daher nicht beurtheilen, ob es Conrad II. oder III. war, welche auf einander folgten, Conrad II. 1217-1233 und Conrad III. 1233-1248. Jedenfalls aber ward die Kirche zu Wargentin früh gegründet, vielleicht zugleich mit den Kirchen zu Malchin und Basedow 1247 bestätigt 1 ). Daß Conrad IV. 1317-1322 gemeint sei, ist nicht wahrscheinlich, und ist das in der Urkunde gebrauchte Wort Vorgänger (antecessor) wohl im weitern Sinne zu verstehen.

Die Gegend von Malchin, also auch Wargentin, lag im Lande Circipanien 2 ), welches sich zwischen der Reknitz und den Quellgebieten der Flüsse Nebel und Pene westlich bis Güstrow erstreckte 3 ). In den verwüstenden Bekehrungskriegen gegen die obotritischen und wilzischen Völkerschaften hatten sich die Fürsten von Pommern in den Besitz der Länder Circipanien und Stargard gesetzt und behaupteten diese eine ziemlich lange Zeit, wie wir aus den Stiftungen zu Dargun und Wargentin sehen. Mit dem Beginne der Ausbildung deutscher Cultur in dem jetzigen Meklenburg nach dem Tode der beiden Borwine ereignete sich aber eine wichtige Begebenheit, welche das Land Circipanien wieder unter die meklenburgischen Fürsten zurückbrachte. Nach den Stiftungs= und Bestätigungs=Urkunden aus dem 12. Jahrh. sollte der Sprengel des Bischofs von Schwerin über das Land Circipanien 4 ) nach Pommern hinein bis an das Meer reichen. In den Zeiten der Unterdrückung der westwendischen Herrschaft hatte aber auch der pommersche Bischof von Camin die Gunst der Zeiten benutzt und seinen Sprengel so weit ausgedehnt, als damals das Gebiet seiner weltlichen Landesherren reichte, also auch über Circipanien. Der Bischof Brunward von Schwerin hatte vergeblich sein Recht auf dem Wege der Güte gefordert. Als nun die beiden Borwine gestorben und die vier jungen meklenburgischen Fürsten kaum zu ihren vollkommenen Jahren gekommen waren, erreichte es Brunward leicht, daß sie mit den Waffen in der Hand ihr eigenes Land und seine Zehnten aus Circipanien wieder forderten 5 ). Die Fürsten hatten auch schon im Anfange des J. 1236 ihr Land wieder gewonnen; der Bischof aber verlor dennoch den reichen Theil seines Sprengels, und seine Nachfolger mußten nach vielfachen Verhandlungen im J. 1260 endlich ihr Recht aufgeben. In demselben J. 1236


1) Vgl. Lisch Gesch. u. Urk. des Geschl. Hahn, I, B, Nr. 14.
2) Auch Gilow bei Malchin lag noch im J. 1228 urkundlich im Gebiete der Herzoge von Pommern; vgl. Mekl. Urk. I, S. 39.
3) Vgl. Jahrb. XII, S. 31 flgd.
4) Ueber die Grenzen des Landes Circipanien vgl. Jahrb. XII, S. 34.
5) Vgl. auch Boll Gesch. des Landes Stargard, I, S. 43 flgd. Lisch Mekl. Urk. III, S. 32.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 8 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

verloren die Herzoge von Pommern durch den Vertrag von Kremmen auch das Land Stargard an die Markgrafen von Brandenburg, von welchen es nach 65 Jahren wieder an Meklenburg überging.

Nachdem die jungen Fürsten, vorzüglich wohl durch die kräftigen Edlen ihrer Herrschaft, wieder zum Besitze des Landes Circipanien gelangt waren, theilten sie sich alle vier in dasselbe 1 ) und suchten es baldmöglichst zu cultiviren: erst mit der Regierung der eingebornen Fürsten beginnt die Cultur des Landes. Sie veranlaßten neue Stiftungen, bestätigten die alten und suchten Ritter aus den westlichen Landestheilen, namentlich aus den Ländern Gadebusch und Wismar, in diese Gegenden zu ziehen. Im J. 1238 machten sie auch dem Kloster Dargun die ersten Schenkungen und der Herzog Wartislav von Pommern entsagte dadurch seinen landesherrlichen Rechten an dem Kloster und dessen Gebiet, daß er die Verleihungen der vier meklenbnrgischen Fürsten anerkannte und bestätigte 2 ). In dieser Zeit bestätigten die meklenburgischen Fürsten auch die Schenkung des Dorfes Wargentin an das Kloster Arendsee. Die Bestätigungs=Urkunde 3 ) ist von den Fürsten "Nicolaus und Heinrich von Rostock, am 20. Juni 1219, zu Güstrow" ausgestellt. Das Datum kann aber unmöglich richtig sein. Borwin I, der Großvater der Fürsten, starb erst am 28. Jan. 1227, nachdem ihr Vater Borwin II. schon am 4. Juni 1226 gestorben war; in der Urkunde sind drei Domherren von Güstrow: Gottfried, Theodorich und Reiner 4 ) Zeugen, und das Dom=Collegiatstift zu Güstrow ward am 3. Juni 1226 errichtet, nachdem die Stadt Güstrow erst im J. 1222 gegründet war; die vier jungen Fürsten standen bis in das Jahr 1229 unter Vormundschaft und theilten in diesem Jahre ihre Länder, deren Regierung sie nach und nach, so wie sie volljährig wurden, antraten, und zwar so, daß die beiden älteren Brüder eine Zeit lang paarweise mit einem der jüngern Brüder regierten: der zweite der Brüder, Nicolaus, welchem später das Land Werle und von Circipanien das Land Malchin 5 ), also auch Wargentin, zufiel, regierte zuerst mit dem dritten der Brüder, Heinrich, später Borwin genannt, zusammen, beide unter dem Titel der Herren von Rostock, und zwar sicher bis zum J. 1233; im J. 1236 trat "Borwin von Rostock" schon allein


1) Vgl. Mekl. Urk. I, Nr. 20, 21, 26, 27, 28.
2) Vgl. Das. I, Nr. 20, 21, 22.
3) Vgl. Urk.=Samml. Nr. II.
4) Gottfried und Theodorich waren nach andern Urkunden z. B. im J. 1229 die beiden ersten Domherren zu Güstrow; Theodorich war noch im J. 1238 Propst und Reiner noch im J. 1243 Dechant.
5) Vgl. Mekl. Urk. I, Nr. 26, vgl. Nr. 53.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 9 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

selbstständig auf 1 ). Die Bestätigungs=Urkunde kann also nicht vor dem J. 1229 und nur zwischen den Jahren 1229-1233 ausgestellt sein; wahrscheinlich ward sie im J. 1233 ausgestellt, und hiezu stimmt auch die 6 Indiction, welche neben dem Jahre nach Christi Geburt angegeben ist. Diese Forschung wurde das wichtige historische Resultat geben, daß die Eroberung Circipaniens schon im J. 1233 statt fand. — Das offenbar falsche Datum 1219 ist ohne Zweifel ein Schreibfehler. Die in dem gräflich=hahnschen Archive zu Basedow befindliche Urkunde ist ohne allen Zweifel gleichzeitig, aber sie ist eben so sicher kein Original 2 ), wofür ich sie früher gehalten habe, sondern nur eine durch Anhängung von Siegeln beglaubigte Abschrift. Die Einrichtung der Urkunde ist sehr interessant: es stehen die beiden Urkunden, die Schenkungs=Urkunde vom 26. Juni 1215 und die Bestätigungs=Urkunde vom 20. Juni (1233) auf einem Blatte Pergament neben einander, und an denselben hangen 4 Siegel; diese Siegel gehören aber nicht den ausstellenden Fürsten, sondern, so dunkel sie auch sind, den beglaubigenden Personen, welche die Beglaubigung durch bloße Anhängung der Siegel vollzogen; diese Personen waren wohl die Klostervorsteher zu Arendsee und die Behörden zu Salzwedel, welche Mitvorsteher des Klosters waren: auf zwei Siegeln sind Reste des Namens Salzwedel mit Sicherheit zu erkennen. Dennoch ist das Versehen, wenn man nicht lieber das J. 1229 annehmen will, etwas stark.

Von Wargentin ist keine Spur mehr vorhanden. Nach der Urkunde und nach spätern Nachrichten erstreckte sich die Besitzung am rechten Ufer des malchiner Sees und der aus demselben fließenden Pene von dem Flusse Zuziza bis an den Eichenwald zwischen Wargentin nnd Malchin, welches damals noch keine Stadt war; der Fluß Zuziza ist ohne Zweifel der von Lupendorf herabkommende Bach zwischen Basedow (oder Wargentin) und Rothenmoor, welcher am 6. Jan. 1404 die "Lubenbek" genannt wird, als Lüdeke Hahn den Besitz des halben wargentiner Sees von der Lubenbek bis an die Pene zugesichert erhielt; der Eichenwald zwischen Wargentin und Malchin stand wohl an der viel jüngern Landwehr der Stadt Malchin, an welcher noch heute Eichen stehen. Das Dorf Wargentin erstreckte sich also von den Grenzen von Malchin an dem malchiner See und der Pene entlang und ward an der andern Seite von Basedow


1) Ueber alle diese Vormundschafts= und Landestheilungs=Verhältnisse vgl. Jahrb. X, S. 1 flgd.
2) Vgl. Lisch Gesch. und Urk. des Geschl. Hahn, I, B, Nr. 1 und 2. Vgl. Jahrb. X, S. 13, Not. 1, wo ich als frühestes Datum das Jahr 1229 angenommen habe, welches aber nicht zu der Indiction und nicht zu der Geschichte der Zeit paßt. Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 44.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 10 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

begrenzt. Daher ist es erklärlich, daß das sonst so reizende Schloß Basedow nicht höher und nicht näher am See liegt. Das Dorf Wargentin, dessen Feldmark die Felder Basedow's von der Seeniederung abschnitt, lag in ziemlich grader Richtung zwischen Basedow und der See= und Pene=Niederung; das Dorf ist in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach und nach verfallen, und seine Feldmark ist in die Feldmark von Basedow aufgenommen; von der Kirche liegen auf freiem Felde, dem basedowschen Ackerschlage am See, auf einer erhöheten Stelle noch Fundamente und Trümmer unter dichtem Dornengebüsch. Es standen hier allerdings zwei Kirchen möglichst nahe bei einander, indem am 14. Jan. 1247 auch zu Basedow eine Kirche gegründet ward, welche in frühern Zeiten Tochter der Kirche zu Malchin war 1 ).

Wargentin erlangte als die früheste Colonie in diesen Gegenden eine gewisse topographische Bedeutsamkeit. Daher heißt der jetzige malchiner See, welcher durch seine reizenden und reichen Umgebungen berühmt ist, in ältern Zeiten immer nur der wargentiner See; das der basedowschen Seite zugewandte Thor der im J. 1236 gegründeten Stadt Malchin heißt noch heute das wargentiner Thor und die zu demselben führende Straße die wargentiner Straße; der jetzige Tiergarten von Basedow hieß noch bis zum Ende des 18. Jahrh. das wargentiner Holz.

Die Feldmark Wargentin lag nach dem Stiftungsbriefe ohne Zweifel an dem rechten Ufer der Pene. Nun entstand, dem zum Kloster Arendsee gehörenden Dorfe gegenüber, am linken Ufer der Pene sehr früh ein zweites, jetzt ebenfalls untergegangenes Dorf Wargentin, welches Wendisch=Wargentin genannt ward, wohin wohl die alten wendischen Bewohner der Feldmark übergesiedelt wurden, und nicht weit davon ein drittes Dorf Wendisch=Hagen oder bloß Hagen genannt, welches, nach dem Namen Hagen zu schließen, von sächsischen Colonisten aus Waldgrund urbar gemacht ward. Im Gegensatze zu Wendisch=Wargentin ward das alte, jetzt vom Kloster Arendsee germanisirte Dorf Deutsch=Wargentin genannt. Von Wendisch= nach Deutsch=Wargentin ging seit alter Zeit ein Damm durch den Pene=Grund und an diesem lag die Feste Knipenburg.

Das Kloster Arendsee erhielt nach den Urkunden nur das Dorf geschenkt, welches später Deutsch=Wargentin genannt ward. Das Dorf Wendisch=Wargentin mit dem Hagen aber ward schon früh an rittermäßige Personen zu Lehn gegeben. In


1) Vgl. Lisch Gesch. u. Urk. des Geschl. Hahn, I, B, Nr. 14.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 11 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dem Verleihungsbriefe an das Kloster Arendsee ist nur von Einem Dorfe Wargentin die Rede; vielleicht ward auch in den frühesten Verleihungen von Wendisch=Wargentin kein Unterschied zwischen Deutsch= und Wendisch=Wargentin gemacht. Daher entstanden schon früh Uebergriffe, namentlich von Seiten der ritterlichen Besitzer von Wendisch=Wargentin und selbst der Landesherren. Schon der Fürst Heinrich I. von Werle (1277-1291) hatte dem Ritter Johann von Geetz 1 ) das Dorf Wargentin, d. h. wohl nur die landesherrlichen Gerechtsame an denselben, verpfändet und das Kloster Arendsee hatte den Besitz von den Erben des Ritters mit seinem eigenen Gelbe wieder einlösen müssen. Daher verliehen am 2. Oct. 1314 die Fürsten von Werle dem Kloster das "Dorf Wargentin" mit der höhern und niedern Gerichtsbarkeit, mit der großen und kleinen Bede und mit der Befreiung vom Burgdienst und bestätigten dem Kloster das Dorf eben so und mit denselben Worten, wie die pommerschen Fürsten es demselben verliehen und die Fürsten von Rostock die Verleihung bestätigt hatten 2 ).

Im Anfange des 14. Jahrh. 3 ) hatten aber die Klöster durch die aufgeregten politischen Verhältnisse viel zu leiden. Auch das Kloster Arendsee ward wohl hart mitgenommen, da es klagte, daß seine Einkünfte zur Erhaltung seiner Bewohner nicht ausreichten. Deshalb vereinigte der Bischof Friederich von Camin, um nach Kräften die Einkünfte des Klosters verbessern zu helfen, am 10. Mai 1335 die "Pfarrkirche zu Wargentin" mit dem Kloster, dem das Patronatrecht zustand, dergestalt, daß er dem Kloster die Pfarre mit allen Einkünften zuschrieb und demselben die Erlaubniß gab, die Pfarre durch einen passenden Klosterbruder oder durch einen Vikar verwalten zu lassen 4 ), wodurch die Einkünfte der Pfarre dem Klosterconvente zu gute kamen. Dabei aber blieb es noch immer Pflicht des Klosters, dem Bischofe den Pfarrverwalter zu präsentiren; so ist z. B. noch eine Urkunde vorhanden, durch welche das Kloster am 18. April 1478 dem Bischofe Ludwig von Camin den Priester Martin Soben an die Stelle des verstorbenen Pfarrers Reinold Krämer zu der erledigten Pfarre Wargentin präsentirte 5 ). Durch die In=


1) Ueber den Ritter Johann von Geetz und dessen nicht oft vorkommende Familie vgl. Jahrb. XII, S. 333, Urk. Nr. X.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. III.
3) Nach einem Siegel an einer Urkunde vom 11. Nov. 1329 mit der Umschrift:
Umschrift
(vgl. Lisch Maltzan. Urk. I, S. 455) war Wargentin damals im Besitze der Moltke, wenn hier nicht Varchentin zu verstehen ist, was sich jetzt noch nicht entscheiden läßt.
4) Vgl. Urk.=Samml. Nr. IV.
5) Vgl. Urk.=Samml. Nr. V.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 12 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

corporirung der Pfarre mit dem Kloster, dem Besitzer des Dorfes, erklärt es sich auch, daß es den spätern Besitzern des Dorfes, den Hahn auf Basedow, leicht ward, die Pfarre Wargentin, welcher wohl kein anderer Dorf eingepfarrt war, durch die benachbarte Pfarre Basedow verwalten zu lassen.

Bald aber ward der ganze Besitz des Dorfes Wargentin schwankend. Am 3. Mai 1337 wurden die vier Brüder Nicolaus, Eckhart, Mathias und Nicolaus Hahn zu gesammter Hand mit Basedow belehnt, welches am 11. November 1349 dem ältesten der Brüder, Nicolaus III. d. ä., mit großen Freiheiten allein für sich und seine Nachkommen übertragen ward; dadurch ward das angesehene und reiche Haus Basedow gegründet, welches bis heute geblühet hat. Ungefähr um das J. 1337 ward auch Nicolaus Hahn mit dem Dorfe Wargentin belehnt; die Verleihungsurkunde ward den Hahn schon im 14. Jahrh. gestohlen, und die Belehnung ist nur durch den erneuerten Lehnbrief vom 6. Jan. 1404 bekannt geworden. Wahrscheinlich war bei dieser Belehnung unter Wargentin nur Wendisch=Wargentin verstanden; auch erhielt Nicolaus Hahn im J. 1344 das Dorf Wendisch=Hagen zu Lehn. Die Hahn zu Basedow erbaueten nun sowohl zu Wendisch=Wargentin als zu Wendisch=Hagen Ritterhöfe, welche oft von einzelnen Gliedern der Familie bewohnt wurden. Um das J. 1380 wurden die Güter der Linie Basedow getheilt und es entstanden nun das Haus Basedow, am rechten Ufer der Pene, und das Haus Wargentin, welches die Güter am nördlichen und linken Ufer des Sees und der Pene besaß, nämlich Wendisch=Wargentin, Wendisch=Hagen, Remplin, Lilienberg und Bristow und Jahmen, Wozeten und Kl. Wardow bei Lage, nebst dem Patronat der Kirche zu Panstorf. Das hahnsche Haus Wargentin, mit den Rittersitzen zu Wendisch=Wargentin und Wendisch=Hagen, bestand bis zum J. 1466, wo es ausstarb und die Güter wieder an das Haus Basedow zurückfielen.

Kurz vor einer Erneuerung der Belehnung und einer Theilung des Hauses Wargentin ließ sich Lüdeke Hahn auf Basedow im J. 1404 von den Landesherren seine alten Besitzungen bestätigen. Er erreichte es dabei auch, daß ihm am 6. Jan. 1404 ein neuer Lehnbrief auf Wargentin gegeben und dieser auf Deutsch=Wargentin ausgestellt ward, obgleich das Dorf im Besitze des Klosters Arendsee war; die Landesherren versprachen in dem erneuerten Lehnbriefe ausdrücklich, den Lüdeke Hahn gegen das Kloster Arendsee Gewähr zu leisten und falls er das Dorf von diesem kaufen würde, ihn in derselben Weise damit zu belehnen, wie er mit Basedow belehnt sei. Bei derTheilung vom J. 1380 war besonders der Fall berücksichtigt, daß derjenige, welchem

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 13 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Basedow zufiele, das Dorf "Deutsch=Wargentin" von dem Kloster kaufen würde. Die Hahn nahmen also das Lehnrecht an dem Dorfe Deutsch=Wargentin in Anspruch, wenn sie auch dem Kloster Arendsee den Besitz nicht streitig machen konnten. Zugleich bestätigten die Fürsten von Werle am 6. Jan. 1404 dem Lüdeke Hahn den halben wargentiner oder malchiner See von der Lubenbeck bis an die Pene und die halbe Pene bis an die Feldscheide von Malchin, also dieselben Gewässer, welche das Kloster geschenkt erhalten hatte; schon im 14. Jahrh. ward dieser Theil des Sees das Hahnenwasser genannt.

Mit Verlangen sahen die Hahn nach dem Dorfe, welches ihre Besitzungen allerdings sehr unvortheilhaft zerschnitt und die beiden Gebietstheile auf unbequeme Weise von einander trennte. Dem Kloster Arendsee lag auch nicht besonders viel an der Besitzung, da sie zu weit entfernt lag, als daß es dieselbe nach damaliger Wirthschaftsart vorteilhaft hatte benutzen können. Jedoch kam es noch lange nicht dahin, daß die Hahn das Dorf vom Kloster kauften.

Am 20. Nov. 1415 producirte der Propst des Klosters, Johann von Königsmark, auf dem bischöflichen Schlosse zu Witstock vor dem Fürsten Balthasar von Werle die fürstlich=werlesche Bestätigungs=Urkunde vom 2. Oct. 1314 und ließ sich den Inhalt der Urkunde beglaubigen und die Prodiucirung derselben bezeugen 1 ).

Dies vermochte aber das Kloster nicht viel zu schützen. Das Fürstenhaus Werle starb im J. 1436 aus. Die Zeiten änderten sich im 15. Jahrh. bedeutend; viele alte Rechte kamen gegen das Ende des Jahrhunderts in Vergessenheit und manche alte Kraft ward wankend; die Hahn, welche immer mehr an Ansehen und Reichthum wuchsen, suchten ihre verbrieften Rechte auch geltend zu machen. Auf dem zwischen den brandenburgischen und meklenburgischen Räthen zur Schlichtung vieler Streitigkeiten und Fehden am 17. April 1404 zu Witstock gehaltenen Tage brachten die brandenburgischen Räthe auch vor:

   "Furpringen vnnd clag der abtissin von Arentse.
Auch von wegen Bargentin beclagten sie sich, das her Claus Hahn gerechtigkeit und gericht daselbst zu haben vnndtersteend, sie auch mit diensten vnnd anderm groflich besweret, vnnd doch vormals von seinen voreltern nach laut ains entschaids begeben."

Aus dieser Klage geht hervor, daß die Hahn auf Basedow allen Beschwerungen des Klosters entsagt hatten; leider ist die Urkunde verloren gegangen.


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. III.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 14 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Als nun beim Hereinbrechen der Reformation die Gefahr des gänzlichen Verlustes des Gutes ziemlich nahe kam, so traten die Vorsteher und die Abgeordneten des Klosters Arendsee mit den Hahn auf Basedow, unter Beistand der Flotow auf Stuer, am 10. Nov. 1532 im Kloster Stepenitz zusammen 1 ) und beredeten den völligen Verkauf des Dorfes Wargentin an die Hahn auf Basedow: das Kloster Arendsee verkaufte hierauf die ganze Besitzung, welche sie nicht ohne Gefahr und Schaden gebrauchen konnte, mit Pächten, Kirchenpatronat und allen Herrlichkeiten für 800 Gulden gangbarer meklenburgischer Münze an die Hahn auf Basedow. Das Kaufgeld ward am 20. April 1533 zu Stuer ausgezahlt 2 ) und dabei die Besiegelung eines Kaufbriefes urkundlich versprochen, welcher denn auch ausgefertigt und auf den 2. April 1532 zurückdatirt ward 3 ), da sich das Kloster die Zahlung der Pächte von Ostern 1532 bis zur Zahlung des Kaufgeldes ausbedung, nachdem es schon im J. 1532 das Dorf abgetreten hatte.

Seitdem ward Wargentin ein Bestandteil von Basedow und ging allmählig ganz ein. Am Ende des dreißigjährigen Krieges lebten in Wargentin nur 4 Personen, obgleich es früher 6 Bauern und 7 Kossaten gehabt hatte; jedoch hatte das Dorf im J. 1703 schon wieder 75 Einwohner 4 ). Im siebenjährigen Kriege wurden aber durch das Gefecht bei Basedow am 24. Dec. 1761 einige und in den nächsten Zeiten mehrere Bauerwohnungen von fremden Truppen zerstört, und das Dorf verödete immer mehr. Die Kirche, welche im J. 1659 noch ziemlich erhalten war, hatte im J. 1761 so sehr gelitten, daß sie abgetragen werden mußte; es kam jedoch der Kirchen= und der Kirchhofsraum, als geweihet, bis heute nicht unter den Pflug. Ungefähr um das J. 1788 ging das Dorf ganz ein, und die Feldmark ward, in dem Jahrhundert der Bauernlegung, der Feldmark Basedow einverleibt, deren Zierde sie bildet.

Ueber die Pfarrverhältnisse sind nur dürftige Nachrichten vorhanden, um so mehr, da die Kirchen=Visitations=Protocolle erst mit dem J. 1648 beginnen und auch nicht reichhaltig sind. Die Kirche zu Basedow ward am 14. Jan. 1247 der Kirche zu Malchin als Tochterkirche zugeschrieben (vgl. Lisch Urk. des Geschl. Hahn I, B. Nr. XIV). Die Kirche zu Wargentin war dagegen eine selbstständige Pfarrkirche, welche, wenn auch am 10. Mai 1335 dem Kloster Arendsee incorporirt 5 ),


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VII.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VI.
4) Vgl. Jahrb. VI, S. 136.
5) Vgl. Urk.=Samml. Nr. IV.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 15 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

doch immer einen Pfarrer hatte, wie die Urkunde vom 18. April 1478 beweiset 1 ). Nachdem die Hahn auf Basedow im J. 1532 das Dorf Wargentin mit den Kirchen=Patronat gekauft hatten 2 ), ward, bei der großen Nähe beider Kirchen, in der Reformationszeit die Kirche zu Basedow wohl Hauptkirche, indem mit dem Patronat die Pfarre hierher versetzt ward. Schon im J. 1648 wird Wargentin als Tochterkirche von Basedow aufgeführt und im Visitations=Protocolle von 1662 heißt es bei Basedow;

"Filia Wargentin. In dieser Filial=Kirche hat der Pastor vor diesem alle Sontage predigen müssen, itzo aber nicht, sondern es gehen die Einwohner nacher Basedow zur Kirche."

2. Das Dorf Rögelin.

Das Dorf Wargentin bei Malchin, welches das Kloster Arendsee das ganze Mittelalter hindurch besaß, lag innerhalb der Grenzen des meklenburgischen Landes. Nicht so unbestritten war die Landeshoheit über das Dorf Rögelin, in welchem das Kloster Arendsee schon früh einen bedeutenden Theil erwarb und welches es mit der Zeit ganz gewann.

Das Dorf Rögelin grenzt östlich an die meklenburgischen Enclaven Netzeband und Rossow; es lag also an der südlichen Grenze zwischen den Ländern Lieze, welches bis Rossow und Netzeband hinaufreichte, und dem Lande Turne, welches noch das weite Gebiet von Zechlin umfaßte 3 ), und gehörte ohne Zweifel noch zum Lande Litze. Beide Länder wurden zum größten Theile an geistliche Stiftungen weggegeben z. B. an die Johanniter=Comthurei Mirow, an die Klöster Doberan, Dobbertin, Eldena, Alten=Camp, Amelungsborn, Arendsee, Dunamünde, deren Besitzungen zum großen Theile das Bisthum Havelberg mit der Zeit an sich brachte. Die Landeshoheit der meklenburgischen Fürsten über diese Länder in den frühesten Zeiten unserer Geschichte ist eben so unzweifelhaft, als es dagegen gewiß ist, daß sie in allen Zeiten vielfach angefochten ward. In Beziehung auf die Besitzungen des Klosters Arendsee in Rögelin erging es den meklenburgischen Fürsten eben so, wie in Beziehung auf den Hof Dranse des Klosters Amelungsborn 4 ).


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. V.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VI.
3) Vgl. Jahrb. II, S. 92 flgd., XIII, S. 135 flgd. und XIV, S. 70 flgd. und Boll Gesch. des Landes Stargard I, S. 49 flgd.
4) Vgl. Jahrb. XIV, S. 71 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 16 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Schon vor dem J. 1232 hatte das livländische Kloster Dünamünde von den edlen Herren und Brüdern Johann und Gebhard von Plote, den Stiftern und Besitzern von Kiritz und Wusterhausen, 30 Hufen in Rögelin und 30 Hufen in Trampitz erworben; am 6. Jan. 1238 verliehen die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg, von denen die Brüder Plote die Dörfer Rögelin und Trampitz zu Lehn trugen, dem Kloster Dünamünde das Eigenthumsrecht an diesen Dörfern 1 ). Diese Urkunde ist also nicht, wie man wohl irrig angenommen hat, die erste Verleihungsurkunde über die Dörfer, sondern nur eine spätere Urkunde über die Verleihung des landesherrlichen Eigenthumsrechts; denn als im J. 1232 das Kloster Arendsee seine Besitzungen in Rögelin erwarb, hatte das Kloster Dünamünde schon seine Besitzungen in demselben Dorfe.

Am 2. Mai 1232 verliehen nämlich die Brüder Johann und Gebhard von Plote dem Kloster Arendsee 42 Hufen, welche zwischen Netzeband und den Besitzungen des Klosters Dünamünde am Flusse Temnitz lagen ("XLII mansi jacent inter Nyzzebant et dominum abbatem de Dunamunde super Timenitze fluuium") 2 ), also ebenfalls ohne Zweifel auch auf der Feldmark des Dorfes Rögelin 3 ).

Damals also waren diese Dörfer im Lehnsbesitze der Edlen Herren von Plote gewesen und die Markgrafen von Brandenburg maßten sich die Landesherrschaft an. — Uebrigens darf die Menge der Hufen in Einem Dorfe nicht auffallen; noch am 28. Nov. 1662 sagte die brandenburgische Kammer aus: "das Dorf Rögelin sei vor diesem mit einem "Schulzen, 21 1/2 Bauern und 3 Kossaten besetzt gewesen."

Das Kloster Dünamünde legte auf seinen Besitzungen auf der Feldmark Rögelin einen Hof an und nannte diesen Dünamünde 4 ); als es später diese Besitzungen 5 ) an den Bischof von Havelberg veräußerte, ging dieser Hof Dünamünde wieder ein 6 ).


1) Die Urkunde ist gedruckt in Dreger Cod. dipl. Pomer. I, p. 190, und Riedel Cod. dipl. Brand. 1, 2, S. 305.
2) Die Urkunde ist gedruckt in Riedel Cod. dipl. Brand. I., 1, S. 366; vgl. Riedel Mark Brandenburg, 1, S. 376.
3) Wenn Riedel in Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 305, welcher selbst I, 1, S. 366 den Verleihungsbrief an das Kloster Arendsee mittheilt, bemerkt, daß es noch nicht aufgeklärt sei, wie diese (?) Besitzungen des Klosters Dünamünde in der Folge wieder dem Kloster Arendsee gehören konnten, so fällt dieser Zweifel durch die Thatsache weg, daß beide Klöster auf derselben Feldmark neben einander Besitzungen hatten.
4) Ueber den Hof Dünamünde bei Rögelin vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 327, und Jahrb. XIV, S. 71.
5) "Im J. 1285 versicherte der Papst Honorius dem Kloster Dünamünde das diesem Stifte von den Markgrafen Otto, Albert und Otto verliehene Patronat über die Kirche zu Tramnitz und das Mühlenwerk zu Tornow". Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2. S. 304.
6) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 327.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 17 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. sehen wir das Land Lieze unter der Landeshoheit der Herzoge von Meklenburg=Stargard. Im J. 1353 verlieh der Herzog Johann von Meklenburg=Stargard dem Henning Bere das erbliche Obermarschallamt des Landes Stargard und legte dazu als Diensteinkommen alle landesherrlichen Gefälle von der "ganzen Lieze" 1 ), welche damals in das Ober= (südliche) und Nieder= (nördliche) Liezländchen getheilt ward. Bald nach dem J. 1360 gerieth der Ritter Henning Bere in eine heftige Fehde mit dem Bischofe von Havelberg, welchem der Graf von Lindow Helfer war; Henning Bere war wegen dieser Fehde in den Bann gekommen, und der Bischof versprach bei der Aussöhnung 2 ) im J. 1363, ihm Bittschreiben an den Papst zur Lösung vom Banne zu geben. Aus einer Klageschrift des Ritters Henning Bere 3 ), gegen den Grafen von Lindow, welche sicher aus dieser Zeit stammt, ersieht man, daß Henning Bere damals in dem Besitze von Netzeband mit den dazu gehörenden Dörfern Drusedow, Grüneberg, Darsekow und Rotstil war 4 ); er klagt ausdrücklich:

"dat se my auebranden myn dorp tu Necebant, — — dar se my afgebrandt hebben myne tymmere to deme dorpe, dar se my auebranden myne kerke vnde myne kerckhoff also spiker vnde grouen vp myn klochus vnde voreden wech myne klocken, des ich ny heren horede dun."

In derselben Klage wird auch ausdrücklich gesagt, daß ihm die Bede aus dem Dorfe Rögelin, welche ihm als Erblandmarschall von der Lieze zukam, entzogen sei:

"Vortmer so clage ik, dat se my hebben genamen mine bede to deme dorpe tu Rogelin dre iare, des iars sos punt brandenburgischen geldes."

Henning Bere veräußerte bald darauf seine Güter auf der Lieze, denn im J. 1387 erklärten die Brüder Bere auf Röddelin, daß ihr Vetter Henning Bere vor Jahren die Güter Netzebant, Dargitz, Drusedow und Grüneberg zuerst an Hermann


1) Vgl. Boll Gesch. des Landes Stargard I, S. 148, Jahrb. VII, S. 280, und XIV, S. 71.
2) Vgl. Riedel a. a. O. I, 2, S. 465.
3) Vgl. Riedel a. a. O. I, 2, S. 309.
4) Wenn v. Raumer in v. Ledebur's Archiv VIII, S. 320 behauptet, daß nach Riedel's Mark Brandenb. I, S. 376, Netzeband im 13. Jahrh. dem Kloster Dünamünde gehört habe, so steht dies nicht hier, sondern nur das, was oben angegeben ist. Es fehlt uns bisher ganz an andern alten Nachrichten über Netzeband; wahrscheinlich aber ist, daß es, wie vom 14. Jahrh. an, auch früher immer Ritterlehn war.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 18 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gadow, diesser sie aber bald wieder an die Rohr verkauft habe 1 ), welche in jenen Zeiten immer mächtiger in diesen Gegenden wurden. Seitdem waren die Rohr im Besitze der netzebanter Güter. Am 19. Nov. 1418 belehnte der Herzog Heinreich d. ä. von Meklenburg=Stargard die Brüder Otto und Meineke Rohr mit der Veste Netzebant mit allen Zubehörungen, mit ganz Drusedow, ganz Grüneberg, mit 18 Hufen und aller Freiheit und Gerechtigkeit in Darsekow und mit dem See zu Plauen; diese Belehnung erneuerten im J. 1478 die Herzoge Albrecht und Magnus und im J. 1511 die Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg.

Neben den Rohr brachten in diesen Gegenden die Bischöfe von Havelberg, welche ihre Residenz in ihrem weiten Domainen=Amte in der Stadt Witstock hatten, ihre Besitzungen zu einer bedeutenden Ausdehnung. Schon im J. 1320 hatten sie die Güter Zechlin 2 ) gekauft, welche im J. 1237 dem Kloster Doberan geschenkt und von diesem im J. 1306 an den Fürsten Heinrich von Meklenbnrg vertauscht waren. Im J. 1430 verkaufte das Kloster Amelungsborn seine Güter auf der Lieze um den Hof Dranse an den Bischof von Havelberg 3 ). Ferner kaufte der Bischof im J. 1438 das westlich an Rossow grenzende, bekannte markgräfliche Schloß Friedrichsdorf oder Fretzdorf, mit 13 dazu gehörenden Dörfern 4 ), unter denen auch Rögelin und Tramnitz genannt werden. Das Schloß Friedrichsdorf mit dem halben Dorfe Kl. Dosse verlieh der Bischof im J. 1439 an Lütke von Warnstaedt.

So war das Dorf Rögelin hin und her geworfen und ward von einer Menge Herren und einer noch größern Menge von Herrendienern geplagt, so daß dem Kloster Arendsee der sogenannte Besitz wohl verleiden mußte.

Die Herzoge von Meklenburg machten aber immer das Recht auf die Landeshoheit über Rögelin geltend. Auf dem zwischen Brandenburg und Meklenburg gehaltenen Tage zu Witstock am 17. April 1404 erhoben die brandenburgischen Räthe gegen die meklenburgischen Landesherren:

   "Furpringen vnnd clag der abtissin vonn Arentsee.
Bracht der merckisch canntzler von irn wegen fur die meynung vnnd sagt, sie wurden von


1) Vgl. Boll a. a. O. 1, S. 149.
2) Vgl. Riedel a. a. O. 1, 2, S, 315 flgd.
3) Vgl. Jahrb. XIII, S. 138 flgd.
4) Vgl. Riedel a. a. O. 1, 2, S. 300) flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 19 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

meinem g. bernn beschwert vnd vmb stewr, schatzung vnnd anders angelanngt, desgleichen auch ir arme leut zu Rogelin."

Mit dem Ende des 15. Jahrh. begannen die vielfachen und vieljährigen Grenzstreitigkeiten zwischen Meklenburg und Brandenburg 1 ), aus denen freilich Brandenburg durch zähes Festhalten fast überall siegreich hervorgegangen ist.

Wir besitzen ein von dem Canzler Caspar von Schöneich geschriebenes Verhör des Curt Rohr, in welchem es heißt:

   "Anno etc. VIII am montag in pfingsten.
Curt Rhoer hat bekant — — — — — — — — — — — — — — — Rogelyn ist meckelburgisch, dem closter Arnsehe zcugehorig, stost auch in die Temnitz."

So sehr dem Kloster auch der Besitz von Rögelin verleidet ward, so konnte es sich doch nicht so leicht zum Verkaufe des Dorfes entschließen, wie es im J. 1532 Wargentin verkaufte. Um viele Irrungen mit den von Warnstaedt auf Fretzdorf beizulegen, entschloß es sich zu einem Vergleiche 2 ) mit denselben, welchen der Bischof Busso von Havelberg am 13. Jan. 1534 folgendermaßen vermittelte und ausführte: das Kloster Arendsee soll fortan alle jährlichen Pächte und Zinse, die von Warnstaedt dagegen eine Menge namentlich aufgeführter Dienste im Dorfe Rögelin behalten; außerdem sollen die Bewohner den vonWarnstaedt die von Alters her gebräuchliche Abgabe von Roggen und Heringen und die Anfuhr von ruppinschem Bier bei Hausfesten unweigerlich leisten; auch ward die Abhaltung der Gerichte festgesetzt.

Nach dem Tode des letzten Bischofs Busso II. im J. 1548 wurden die Güter der Bischöfe von Havelberg eingezogen, zu Domainen gemacht und in die Aemter Witstock und Zechlin getheilt. "In Folge der wenige Jahre nach dem Vergleiche von 1534 erfolgten Einziehung mehrerer Klostergüter Arendsee's wurden die grundherrlichen Rechte im Dorfe Rögelin dem Amte Zechlin beigelegt, und in der Folgezeit ließen die Gebrüder Thomas und Hans von Warnstaedt auf Fretzdorf sich auch geneigt finden, mittelst eines am 16. Febr. 1620 documentirten Vertrages, ihre zum Hause Fretzdorf gehörigen dienstherrlichen und gerichtsherrlichen Rechte in Rögelin dem Amte Zechlin abzutreten 3 )."


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 140 flgd.
2) Die Vergleichsurkunde ist gedruckt in Riedel a. a. O. 1, 2, S. 313 flgd.
3) Vgl. Riedel a. a. O. 1, S. 303; vgl. S. 352.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 20 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Das Dorf Rögelin bestand im 16. Jahrh. aus 6 Feldmarken: Rögelin, Wüsten=Rögelin, Priebitz, Dünamünde, Pritzechen und Rodenschlebe 1 ).

Die Heerzoge von Meklenburg hatten es wegen der Landeshoheit über Rögelin nun mit den Kurfürsten von Brandenburg zu thun, welche allerdings gefährlichere Gegner als die sonst mächtigen Geistlichen waren.

Am 11. Aug. 1557 hatte der Herzog Johann Albrecht Erasmus Behm, Christoph Peckatel und Eitel Schenck zu Balthasar Rohr nach Netzebant abgesandt, um sich wegen der Landesgrenzen zu erkundigen und B. Rohr darüber zu vernehmen. Balthasar Rohr sagte aus:

"Daß Dorff Rochelin, daß zwei Meilen hinder dem Zechelin gelegen, gebe alle Jahr ahm Pfingstage auffs Hauß Bredenhagen vier Tonnen Saltz vnd bier und auff Michaelis ein Dromptt Saltz ken Wesenbergk, sonst geben sie zum Closter Arntsehe vnd den Warnstedenn auch etwas, daß hett sein vetter Curt Roher nu ahn sich gebrachtt, der wurde woll wissen, von wehme he derhalben die Lehen suchen solde."
"So wehre Drußedum, die wuste Feltmarck Nitzebant vnd Grunebergk sein. Die hette er von den Hertzogen zu Meckelnburg zu Lehen vnd hett Nitzebant, das wuste gewest, von grunde new erbauett, vnd legeNitzebant zwischen dem felt Rochelin vnd Katerbow, ginge die Greinitz von Nitzebantt ahn die Temnitzs, auff jensit der Temnitzs wehre stifftesch vnd Reppinsch. Es wehre aber deß orths die Temnitz kaum eine halbe Meile eine scheide, denn sie entsprunck kaum eine halbe Meile von Nitzebant vnd verlore sich halt wider vnder der Molle, do flusse sie nach dem Lande Reppin etc. . Es hette aber sein Vetter Curdt Roher auch deß orths ahn seinen Feltmarckenn drei andere Feltmarken, als schonebergk (das nu Curdt Roher angefangen zu erbauen), Rossow vnd daß felt zu Schaffe, daß sich streckett an die Brucke zu Fretzdorff, welchs den wernsteden zugehort, vnd ist Fretzdorff styfftesch."
"Desse obengenannte sechs Feltmarcken, die he vnd sein Vetter Curdt Roher hettenn, wehren Meckeln=


1) Die vielschichtigen Verhältnisse des Dorfes Rögelin sind auseinandergesetzt in Riedel a. a. O. 1, 2, S. 303-304.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 21 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

burgische, wo aber die Grentze furder ginge nach Reinsperge, aber Furstenberge, wuste he nichtt. Aber daß holtz auff jensit Reinsperge hieße man die flache Heide, da hette woll ehr Hertzogk Heinrich gejagett vnnd ann dem Beltz Sehe die Netze ahngebunden, Es hettenn auch woll deß orts der Graff von Reppin gejagt: wehr erst kommen, der hett erst gejagett."

In der "Articulierten Landtgrentze zwischen der Mark zu "Brandenburgk vnnde dem lande zu Mecklenburg" vom J. 1564 heißt es:

"Jtem wahr das von dem Swartzenn sehe die lanndtgrentze sich strecke bis an das feldt Rochelin, welches itzt Kor Rohr gebauwet."
"Jtem wahr, das das Dorf Rochelinn tzur rechtenn hannt ist meklenburgisch."

Noch im J. 1568 führte die Bauerschaft bei den Herzogen von Meklenburg darüber Klage, daß Hans Rohr sie mit vielfältigen Diensten, ungewöhnlichen Auflagen und andern Neuerungen beschwere; da er "endlich diese Bauern, welche doch ohne alle Mittel auf meklenburgischem Grund und Boden besessen seien, dadurch in die Mark zu ziehen Vorhabens sein solle," so verbot ihm der Herzog Carl am 3. April 1568 jeden Uebergriff.

Und damit hörten denn alle Verhandlungen auf. Rögelin blieb unter der Landeshoheit der brandenburgischen Kurfürsten; jedoch wurden noch einige Zeit lang mehrere außerordentliche Lieferungen an die meklenburgischen Aemter gethan.

Das Dorf Rögelin hatte nämlich zu leisten:

1) an das Amt Wredenhagen:

4 Tonnen ruppinsch Bier auf Pfingsten;

2) an das Amt Wesenberg:

1 Drömt Salz, und zwar 6 Scheffel auf Walpurgis und 6 Scheffel auf Dionysii, Morgens vor Sonnenaufgang einzubringen.

Das Bier war im J. 1654 1 ) seit 1637 und das Salz im J. 1661 seit 1635 nicht geliefert. Man fing in den Jahren 1654-1659 an, diese Abgaben wieder in Erinnerung zu bringen. Aber in Rögelin wohnten im J. 1662 nur der Schulze, fünf Bauern und zwei Kossaten, welche dazu verarmt waren; der übrige Acker war mit großen Fichten bewachsen. Die brandenburgische Kammer bat, die Herzoge möchten der Dorfschaft die Leistungen so lange erlassen, bis das Dorf wieder besetzt sei.


1) Vgl. Jahrb. XIII, _Urk. Nr. XXX, S. 311.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 22 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Bei fernerer Verhandlung im J. 1663 kam denn zum Vorschein, daß die "kurbrandenburgischen Beamten zu Zechlin sich geweigert, die Rögelinschen zu fernerer Lieferung anzuhalten."

Diese Abgaben wurden von der zwischen Rögelin und Rossow liegenden wüsten Feldmark Pribiß gegeben, welche die Einwohner des Dorfes Rögelin im J. 1428 von Rossow auf Wiederkauf erworben hatten. Da nun die Abgaben nicht geleistet wurden, so machten die Beamten zu Wredenhagen im J. 1665 den Vorschlag, daß die Bewohner von Rossow die Feldmark Pribiß von den rögelinschen Bauern wieder kaufen und so wieder an Meklenburg bringen sollten.

Aber Rögelin blieb brandenburgisch!

Vignette