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III.

Geschichte

der

Saline zu Sülz

vom

Geheimen Amtsrath Koch zu Sülz.


D a die Soolquellen in den Niederungen, welche nordwestlich der Stadt Sülz liegen, zu Tage austreten, so konnte es nicht fehlen, daß nicht die Aufmerksamkeit der Bewohner jener Gegenden schon sehr früh auf dieses Geschenk der Natur hätte geleitet werden sollen, und liegt es nur in der Unruhe der früheren Zeiten, wenn Nachrichten hierüber gänzlich fehlen. Erst 1168 ward der Tempel des Swantevit auf Arcona zerstört und erst mit dem Siege bei Bornhöved am 22sten Juli 1227 fing eine friedlichere Zeit an sich über die zerrütteten Ostseeländer zu verbreiten. Wahrscheinlich um diese Zeit entstand auch die Stadt Sülz, wenn auch die Soolquellen schon früher Bewohner angezogen hatten. Die älteste Urkunde 1 ), welche das Dasein und die Benutzung der Soolquellen bezeugt, ist vom Jahre 1243 und spricht schon von einer Benutzung der Soolquellen "von den Vorfahren." Diese Urkunde ist ausgestellt von dem Fürsten Borwin III., seit 1237 Herrn zu Rostock, und verleiht die Einkünfte der Saline dem im Jahre 1170 von dem erst heidnischen, dann christlichen Fürsten Pribislav, oder vielmehr dessen Gemahlin, gestifteten, später wieder von den Heiden zerstörten und erst nach Pribislavs Tode dauernd erneuerten Cistercienser=Mönchskloster Doberan. Eine zweite Urkunde 2 ), ausgestellt von demselben Fürsten am 24sten September 1252, schenkt wieder dem Kloster Dargun die Freiheit, Salzwasser zü schöpfen, Salz zu sieden


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXX.
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und das Eigenthum einer Baustelle daselbst. Das älteste Stadtbuch der Stadt Rostock aber führt unter der Jahreszahl 1261 eine Schenkung auf 1 ), wornach ein Johann von Butzin einer Frau Haburgis den vierten Theil eines Salzgutes oder Pfannentheils (quartam partem salinae in Sulta) in Sülz abtritt, sich aber für den Fall des Wiederverkaufes das Vorkaufsrecht vorbehält. Im Jahre 1262 ward zwischen dem Kloster Doberan und dem Rath der Stadt Sülz ein Vertrag 2 ) geschlossen, durch welchen letzterer versprach, das Kloster nicht beschweren zu wollen mit Reparatur der Schiffe, Reinigung der Canäle und Pfannen und Erbauung der Siedehäuser, sondern sich nur vorbehielt, daß allein die Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Soolbrunnens, wenn er schadhaft würde, auf gemeinsame Kosten geschehen solle, jedoch unter der Bedingung, daß damit auch obwaltende Streitigkeiten mit einer Frau Gertrud aufgehoben und beendigt sein sollten. Die lateinische Urkunde benennt namentlich die Befreiung:

"ab emendacione canalium seu sartaginum et
a constitutione edium,"

wobei man bewundern muß, daß in einer so frühen Zeit schon so bedeutende Werke und Anlagen hier zu erhalten waren. Der in allen diesen Urkunden vorkommende Ausdruck: "salina in Sulta," darf nicht übersetzt werden: "Saline zu Sülz," sondern: "Salzgut" oder " Pfannentheil zu Sülz," weil es auf andere Art nicht zu erklären wäre, daß mehrere Veräußerungen der salina in Sulta zu gleicher Zeit statt fanden. So mußte auch das Kloster Dargun Eigenthumsrechte an den Soolquellen besitzen, denn nach einer Urkunde vom 24sten Juni 1267 3 ) verkauft dieses Kloster ein Salzhaus zu Sülz (unam domum salinariam in salina juxta Marlov sitam) an den rostocker Bürger Arnold Kopmann für 10 Mark und eine monatliche Abgabe von 4 Pfd. (Schiffpfund?) (quatuor punt) Salz an das Kloster Dargun und von einer Last Salz jährlich an das Kloster Bergen auf Rügen. Das Kloster Bergen aber verkaufte diese Lieferung von einer Last Salz wiederum an das Kloster Dargun unterm 29sten September 1289 4 ).

Die Stadt Sülz ward im Jahre 1277 5 ) vom Fürsten Waldemar, Borwins III. ältestem Sohne, mit dem rostocker oder lübischen Stadtrechte beliehen, muß aber schon vorher Stadt=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXV.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIV.
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gerechtigkeit besessen haben, da die desfalsige Urkunde, auf welche später noch einmal zurückgekommen werden wird, schon von Bürgerschaft und Rath ("burgenses et consules de Sulta") spricht 1 ). Nicht allein von neuem mit diesem Rechte beliehen wird die Stadt Sülz von dem Fürsten Nicolaus von Rostock im Jahre 1298, sondern es wird durch diese Urkunde 2 ) auch der Commüne das Eigenthum der von Gebrüdern v. Goldenboge käuflich acquirirten Feldmark des wahrscheinlich während der Kriege zerstörten Dorfes Symen landes= und lehnsherrlich unter der Bedingung zugesprochen, daß sie die Stadt mit einem Graben umziehen und befestigen solle. Es war eine Bedingung des am 1sten August 1301 mit dem Könige Erich von Dänemark zu Rostock geschlossenen Friedens, daß die Festungswerke der Stadt Sülz zugleich mit denen anderer Städte geschleift werden sollten. Die Feldmark Symen ward in 75 1/2 sogenannte ganze und halbe Erben getheilt, zu deren jedem bestimmte Aecker, Wiesen, Moorkaveln und Weidegerechtigkeiten gelegt und welche so unter die Bürger der Stadt Sülz vertheilt wurden. Dies Verhältniß besteht auch noch jetzt zum großen Nachtheil des Communal=Verbandes, indem die sogenannten Symer Erbtheiler einen status in statu bilden. Seit 1811 aber ist von hoher Landesregierung die Vereinzelung der zu einem Erbe gehörenden einzelnen Grundstücke gestattet und damit der erste Grund zur künftigen gänzlichen Aufhebung dieses Gemeinwesens gelegt. Obgleich in dieser Urkunde der Saline nicht speziell erwähnt wird, so bleibt sie doch ein wichtiges Actenstück auch für diese, da ihr Gedeihen mit dem der Stadt so genau zusammen hängt. Die in der Urkunde genannte Wasserverbindung zwischen den Flüssen Recknitz und Trebel und der Bau einer Landstraße zwischen Sülz und Tribsees waren für Stadt und Saline gleich wichtig, so wie die Verlegung des hohen Gerichtes (" Landding") von Marlow nach Sülz, welche die letztere Stadt auf Kosten der ersteren hob.

In dem verwüstenden Kriege, welchen die Markgrafen Otto und Hermann von Brandenburg aus Rache dafür, daß der Fürst Nicolaus von Rostock einer brandenburgischen Prinzessin das Eheverlöbniß gebrochen und eine pommersche Fürstin geheirathet hatte, gegen diesen führten, blieb auch Sülz nicht verschont, denn als die Brandenburger 1298 von Rostock abgezogen, gingen sie bei Sülz über das Moor, um in Pommern einzufallen und verwüsteten dabei die Stadt und die Umgegend.


1) Die Geschichte der Stadt Sülz ist bisher sehr dürftig behandelt; vgl. v. Lützow, Mekl. Gesch. II, S. 53, Not. 3.
2) Vgl. Urk. Samml Nr. XXXVI.
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Durch jene Urkunde vom J. 1277 ertheilte der Fürst Waldemar, Sohn Borwins III., der ihm die Regierung seit 1266 übertragen hatte, mit seines Vaters Einwilligung allen denen, welche Antheile an den Sülzer Soolquellen besaßen, das Privilegium, "der Land= und Wasserwege im ganzen Umfange der Herrschaft zu ihrer Ab= und Zufuhr sich frei zu bedienen, auch allenthalben Holz für ihr Geld nach Willkühr zu erhandeln;" ferner ward ihnen zugesichert, daß keine neuen Salzhäuser gebauet werden, sondern daß es bei der Anzahl verbleiben solle, die von Alters her bestimmt worden sei. Es wurden noch mehrere Vortheile, aber auch Bedingungen hinzugefügt, und dabei ward die Entrichtung einer Pacht an die Landesherrschaft stipulirt, die nie bezahlt ist. Diesen Umstand ergriff in späterer Zeit der Herzog Gustav Adolph von Güstrow (1654 - 1695) und forderte deshalb Verantwortung von den Inhabern der Pfannentheile, woraus ein Rechtshandel entstand, der aber nicht zu Ende geführt worden ist. Nach späteren Urkunden hat das Kloster Doberan seinen Antheil vererbpachtet. So bezeugen Rath und Bürgerschaft von Sülz in einer Urkunde vom J. 1304 1 ), daß die Salzgüter des Klosters Doberan dem Nicolaus Pape und Burchard Schuster (oder dem Schuster Borchard?) verheuret worden seien.

In dem Kriege, welcher zwischen den pommerschen und meklenburgischen Fürsten 1324 wegen des Besitzes der Ukermark geführt ward, lieferte der Fürst Heinrich der Löwe von Meklenburg dem Fürsten Witzlav von Rügen an der Grenze ein hitziges Treffen und besiegte ihn.

Zwei Jahre später, den 26sten August 1326, verlieh Heinrich der Löwe der Stadt Sülz das Eigenthum der Meierei Reddersdorf 2 ), und ist in der Urkunde gesagt, daß die Stadt solche für 130 Mark wendischer Pfennige käuflich erworben habe. Bei den späteren Bestätigungen der Stadtprivilegien durch neu antretende Regenten werden die Verleihungsurkunden über die Feldmarken Symen und Riddegesdorp von 1298 und 1326 immer von neuem aufgeführt und bestätigt: so noch in den Bestätigungsacten von Herzog Johann Albrecht 1569 3 ), von Herzog Ulrich 1570 und von Herzog Gustav Adolph 1667, und doch muß Reddersdorf schon früher wieder außer Besitz der Stadt Sülz gekommen sein; denn am 17ten Sept. 1510 verleihen 4 ) die Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg den


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVIII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIX.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVIII.
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v. Kardorff das Dorf Reddersdorf zu einem Mannlehn und einige Jahre später verkaufen "Joachim und Gerdt Gebrüdere die Kerckdorp" das Gut Reddersdorp wieder an Otto von der Lühe, welcher Verkauf von den beiden vorgenannten Fürsten im J. 1516 bestätiget wird. Von dieser Zeit an ist es wohl im ungestörten Besitze der von der Lüheschen Familie geblieben.

Das Kloster Doleran muß noch fortdauernd im Besitze seiner Salzgüter geblieben sein, denn nach einer Urkunde 1 ) vom 29sten August 1359 vergleicht sich der sülzer Bürger Radekin von Symen mit dem Kloster, indem er allen Ansprüchen an den Gerechtigkeiten des Klosters an den Salzgütern entsagt, nachdem er schon 1355 wegen Vorenthaltung einer Pacht von 8 Schiffpfund (punt) Salz von Heinrich von Bemern, als Richter und Conservator, excommunicirt worden war.

Durch eine Urkunde 2 ) vom 12ten December 1359 bestätigt der Herzog Albrecht von Meklenburg der Stadt Sülz aufs neue den Besitz des Sülzer Moores, nachdem solches von den Pommern, die es widerrechtlich occupirt hatten, zurückerstattet worden war.

Um diese Zeit, oder doch bald nachher, muß die Stadt Sülz einem Otto von Dewitz und die Saline fürstlichen Antheils denen von der Lühe verpfändet gewesen sein, denn im Jahr 1371 verpfändete der Herzog Albrecht 3 ) von Meklenburg die Stadt Sülz mit Zubehör, imgleichen die Stadt Marlow mit vielen Ortschaften an den Bischof Friederich von Bülow und das Domcapitel zu Schwerin für 600 Mark löthigen Silbers kölnischen Gewichts, womit er die früheren Pfandinhaber ausbezahlte. Als aber nach dem Tode des Bischofs Friederich Spaltungen zwischen dem Papst und dem Domcapitel wegen der Wahl eines Nachfolgers enstanden, benutzten die Herzoge von Meklenburg solche, um wieder in den Besitz der verpfändeten Ortschaften zu gelangen. Das Schloß zu Sülz ward 1376 von den Söhnen des Herzogs Albrecht, Heinrich und Magnus, mit Gewalt genommen, wofür sie aber mit dem Banne bedroht wurden, indem der vom Papst gegen den Willen des Domcapitals zu Schwerin zum Bischof ernannte Herzog Melchior von Braunschweig die Bannandrohung an die Geistlichen seines Sprengels erließ:

"Albertum ducem Magnopolensem, necnon Henricum et Magnum filios ejus, qui consensu


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XL.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLII.
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patris castra videlicet Eghof et Sülten ad ecclesiam suam spectantia spoliarunt, ni infra mensem ablata sibi restituant et dampnum emendent, excommunicari districte precipit. Datum in oppido Bard sue dioc. Zwerin. feria quinta post Divis . apost. . a°. 1376."

Nach dem Tode Herzogs Albrecht kam es förmlich zum Prozesse zwischen den Herzogen Heinrich und Magnus und dem Domcapitel zu Schwerin wegen des Pfandbesitzes von Schwan, Eickhof und Sülz, welcher Streit durch einen von Kaiser Karl IV. zu Tangermünde gestifteten Vergleich im Jahre 1377 dahin beigelegt ward, daß die Herzoge den Bischof Melchior als Bischof von Schwerin anerkannten und ihm zum ruhigen Besitze des Bisthums verhalfen, daß sie ferner die dem Stifte verpfändeten Güter gegen eine gewisse Abfindung dem Bischofe nach drei Jahren, bis zur gänzlichen Einlösung, zurückgeben, in Ermangelung der Abfindungssumme aber die Pfandgüter unwidersprechlich behalten sollten. Dagegen gelobte der Bischof Melchior die Aufhebung der Bannbriefe.

Fortdauernd zeigt die Geschichte Eigenthumsrechte des Klosters Doberan an der Saline. So fordert der Abt Gottschalk von Doberan in einer Acte 1 ) vom 7ten August 1383, daß der Knappe Johann von der Lühe, Vogt zu Sülz, den behaupteten Ansprüchen an eine Salzstelle entsagen solle; derselbe behauptet aber das Eigenthum dieser Stelle. Durch eine Urkunde vom 23sten Juni 1386 2 ) aber bestätigt der Rath der Stadt Sülz einen Vergleich zwischen dem Kloster und den sülzer Bürgern Johann Karuk und Henning Sanitz, wornach das Kloster diesen seine Salzgüter in Erbpacht giebt. Die von der Lühe waren jedoch auch im Besitze eines Salzhauses. Am 19ten December 1426 verpfändeten 3 ) nämlich Vicke von der Lühe, des verstorbenen Ritters Johann Sohn, und der Knappe Hermann von der Lühe auf Költzow dem Rath der Stadt Rostock ihr ganzes Salzhaus, genannt das "Pramhaus," neben dem Hause des Klosters Dargun belegen ("vnse ghantze vnde hêle stede vnde hûs genômet dat prâmhûs uppe deme soltbrôke to der Zulten by den monneken van Darghun dârsuluest beleghen ").

Dürftiger noch als diese ältere, ist die spätere Geschichte der Stadt Sülz mit der Saline; aber freilich, was kann man auch


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIV.
3) Vgl. Rostocker wöchentl. Nachr. 1755, Stück 30.
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die Geschichte eines so kleinen Städtchens nennen, welches, in einem entfernten Winkel des Vaterlandes belegen, so wenig geachtet ward, daß es nur als Unterpfand diente, wenn Geld angeliehen werden sollte. So wurden in den Jahren 1448 1 ) und 1450 2 ) wiederum die beiden Städte Sülz und Marlow mit allem Zubehör und allen Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten der Famile von der Lühe verpfändet und dann zum erblichen Lehn gegeben. Dieser Pfandbesitz dauerte fort bis 1768. Zwar versuchte der Herzog Albrecht von Friedland, als Usurpator der meklenburgischen Lande, im Jahre 1629 die Revocation der Verleihungsacte, allein vergebens; die von der Lühe behaupteten sich im Besitze.

Um das Jahr 1450 bestand bei Sülz eine Ziegelei, welche durch eine unterm 9ten März 1450 ausgestellte Urkunde 3 ) von dem Herzoge Heinrich dem Rathe und der Kirche zu Sülz verliehen ward.

Im Jahre 1607 ward der fürstliche Antheil an der Saline von der damaligen Herzogin Regentin Sophie, geborenen zu Schleswig=Holstein, an einen Egidius Schubbe verpachtet. In der desfalsigen Urkunde ist eben keine günstige Beschreibung von der Salzfabrication zu Sülz enthalten, denn nachdem der Segen des Landes durch die in ihm sich findenden Soolquellen sehr ausführlich hervorgehoben ist, heißt es, daß zu Sülz

"bis an itzo ein vngesundt, häslich, schwartz, vnanmuetig Salttz, mit Allaun, rothem Victriol vndt Schwefel vermenget, gesotten und man zu einem Wergke oder sieden in allewege funftzig, sechtzig, ja mehr stunden, zehen Zahl Wosen und Zehentausend Turff abzusieden nehmen und verbrauchen müssen u. s. w."

Daher ward nun die Verpachtung beschlossen und dem Egid Schubbe zur Pflicht gemacht, ein gutes Salz zu liefern. Der Pachtcontract war auf 4 Jahre geschlossen, und zahlte Egidius Schubbe im ersten Jahre 500 Rthlr., in den drei folgenden jährlich; 1000 Rthlr. in Quartalraten. Längere Zeit schweigt hier die Geschichte über die ferneren Schicksale der Saline, bis im Jahre 1662 ein Wiederverkauf "des Salzwerks zur Sülze umb und vor 1500 Rthlr." von Seiten eines Diederich von der Lühe und im Jahre 1664 4 ) von Seiten eines Eggerd von der Lühe auf Schulenberg für 8000 Gulden an den Herzog Gustav Adolph von Meklenburg geschieht. Es können dies immer nur Theile


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLV.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. L.
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des Ganzen, sogenannte Pfannentheile, gewesen sein. Das Kaufgeld ward nicht baar ausgezahlt, sondern es ward dafür der fürstliche, im Amte Ribnitz belegene Meierhof Bonhorst mit Nießbrauch für die Zinsen verpfändet, später aber durch Permutation wieder eingelöset, indem im Jahre 1670 der Elisabeth von der Lühe auf Schulenberg statt dessen die Güter Mandelshagen und Blankenhagen bis zur völligen Abzahlung der 8000 Gulden in Pfandbesitz gegeben würden.

Dabei blieben die von der Lühe in fortdauerndem Besitze der Stadt und aller übrigen Gerechtsame und übten namentlich die Gerichtsbarkeit in der Stadt durch zwei Stadtvögte, welche die Klagen entgegen nahmen, die geringfügigeren gleich abmachten, über die bedeutendern aber referirten, in Folge dessen denn gewöhnlich ein rostocker Rechtsgelehrter von den Gerichtsherren delegirt ward.

Hiebei aber ergeben die Acten, daß der fürstliche Beamte auf der Saline sich fortdauernd im Besitz einer besonderen Gerichtsverwaltung erhalten hatte. Ein 1703 aufgenommenes Inventarium sagt in dieser Beziehung:

"die Jurisdiction in dem Städtlein Sülze haben zwar die sämmtlichen von der Lühe, jedoch ist wegen Sr. Hochfürstl. Durchlaucht der Satzinspector in possessione, wenn unter den von Serenissimo privilegirten Handwerksleuten in dem Städtlein Streitigkeiten vorfallen, daß solche, obgleich die von der Lühen contradiciren, von ihm geschlichtet werden. Auf dem Salzwerk aber, sowohl in den herrschaftlichen, als börgerlichen Häusern (Siedehäusern) behaupten solche Ihro Hochfürstl. Durchlaucht allein."

Weil aber aus dieser Ausübung der Jurisdiction öfter Streitigkeiten entstanden, so ward 1706 ein Vergleich geschlossen, nach welchem den von der Lühe die Gerichtsbarkeit über die privilegirten Handwerker gegen Aufgebung einer jährlichen Hebung von 1 Rthlr. 20 ßl. überlassen ward, welche sie bis dahin für abgetretene Salzpfannentheile erhalten hatten.

Uebrigens geschah die ganze Verwaltung durch die von der Lühe allezeit in Grundlage der Stadtprivilegien und Gerechtsame, wie denn solche auch stets von den Regenten ausdrücklich bestätigt wurden.

Sülz war zu der Zeit nicht die einzige Saline im Lande, vielmehr wurden seit älterer Zeit mehrere Soolquellen in Meklenburg bebauet, z. B. die Saline zu Conow, welche nach langem Verfall im Jahre 1652 wieder aufgerichtet ward und erst im Jahre 1746 einging.

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Für die sülzer Saline beginnt mit dem Ende des 17. Jahrhunderts die neuere Geschichte nach vollständigeren Acten. Die Nutzung der Saline war um diese Zeit noch immer getheilt zwischen Landesherrschaft und Privatpersonen als Inhabern von Pfannentheilen. Aus den Jahren 1678 und 1696 bestehen die ersten Inventarien. Nach denselben hatte man nur immer noch einen Soolbrunnen, wahrscheinlich den noch jetzt bestehenden alten Brunnen. Es heißt davon im Inventario:

"Ein Brunnen woraus die Soole geschöpfet wird. Umb denselben ist das Holz, weil es mit keinen Brettern bekleidet ist, und derwegen von allen Seiten darinn schlaget, ganz alt und verstocket. Es befinden sich in demselben drei Pumpen, diese, und von der vierten die Hälfte, sind herrschaftlich, die andere Hälfte gehöret den Bürgern".

Nach demselben Inventarium gehörten von den Siedepfannen zwei Theile dem Landesherrn, welche nach und nach von den von der Lühe und der Kirche zu Sülz acquiriret waren, und der dritte Theil gehörte verschiedenen sülzer Bürgern. Gradirgebäude waren nicht allein schon vorhanden, sondern werden zum Theil als sehr alt und baufällig beschrieben, müssen daher gleich nach ihrer Erfindung, die 1579 statt hatte, hier eingeführt worden sein. Der größte Theil derselben brannte 1678 ab, ward aber bald wieder aufgebauet. Jedes Siedehaus hatte sein besonderes zu ihm gehöriges Stück Gradirung, auf welchem die Brunnensoole bis zur beliebigen Löthigkeit gradirt ward. Siedehäuser waren fünf und eine wüste Baustelle, an welcher eine Pfannengerechtigkeit haftete. Diese blieb aber unbenutzt und es ward an der Stelle ein Materialienhaus gebaut.

Die Siedehäuser waren:

1) das Herrenhaus mit zwei Pfannen und 51 Gebind (â 15 Fuß) Gradirung. Dieses Haus war ehemals Eigenthum sülzer Bürger und hieß das Ziegenhaus. Herzog Johann Albrecht kaufte es den Bürgern ab und bauete es 1620 neu auf; wie im Inventario bemerkt ist, zu derselben Zeit, wo die Thurmspitze der Nicolai=Kirche zu Rostock gebauet ist. In späteren Jahren noch einmal umgebauet, besteht dieses Haus noch unter seinem alten Namen: Herrenhaus.

2) Das Hirschhalser Siedehaus hieß nach einer Urkunde von 1502, nach welcher Achim von der Osten, Bürgermeister zu Sülz, dem Herzoge Magnus von Meklenburg seinen Pfannentheil in diesem Hause auf Lebenszeit überließ; "Hertes - als - Haus", späterhin und auch wohl noch bei den Leuten: "Hitzhals", und hatte gleichfalls zwei Pfannen mit 38 Gebind

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Gradirung. Die eine Pfanne war vom Herzoge Gustav Adolph dem Dieterich von der Lühe gegen Abtretung einiger Bauern im Amte Schwaan zu seinem Gute Wokrent abgetauscht; die andere ward von Joachim von der Lühe zur einen Hälfte käuflich acquirirt, zur andern Hälfte aber von Friederich von der Lühe auf Reddersdorf als Strafe wegen nicht gemutheten Lehns erworben. Im Jahr 1738 fiel dieses Siedehaus plötzlich zusammen, ward aber im folgenden Jahre wieder aufgebauet und ist im Octoter 1830 ganz abgetragen. Nahe an der Stelle, wo es gestanden, ist aber ein großes, neues, massives Siedehaus mit vier Pfannen aufgeführt und "der neue Hirschhals" benannt.

3) Das Mittelhaus mit nur einer Pfanne, wird als ganz alt und baufällig beschrieben, war ohne Gradirung, und es ward also nur Brunnensoole in demselben versotten. Auch dieses Gebäude ist durch den Herzog Gustav Adolph acquirirt und zwar von einem Eggert von der Lühe von Schulenberg, "gegen die fürstlichen Tafelhöfe Blankenhagen und Mandelshagen", welche Angabe im Inventario aber nach obigem nicht ganz genau ist, indem beide Höfe erst durch Permutation an die von der Lühe kamen. Dieses Haus ist nachmals ganz eingegangen.

4) Das Neue Haus. In diesem gehörte die eine Pfanne der Herrschaft, die andere sülzer Bürgern. Erstere hatte in früherer Zeit die Kirche von einem Bürgermeister Volrath Kappel in Sülz für eine Schuld von 1000 Gulden übernommen, dann aber fiel das Haus mit beiden Pfannen zusammen und die Stelle blieb wüst. Den Platz nebst der einen Pfannengerechtigkeit acquirirte der Herzog Gustav Adolph von der Kirche, indem er ihr das Kaufgeld von 1000 Gulden als unablösliches Capital und jährlich mit 25 Thalern zu verzinsen sicherte. Diese Zinsen werden noch jetzt jährlich an das Kirchenärar gezahlt. Das Haus ward auf gemeinsame Kosten 1692 wieder aufgebauet, ist aber vor einigen Jahren abgebrochen.

5) Das Stripte=, jetzt Striepen=Haus, war 1690 erbauet und hatte zwei Pfannen. Nur von der einen Pfanne war der achte Theil herrschaftlich, welcher nebst dem 16ten Theil an dem Hause von einem sülzer Bürger Namens Hans Bohmhoever (jetzt Boehmer) für 250 Gulden erkauft worden. Der Rest dieser Pfannen gehörte sülzer Bürgern. Das Haus besteht noch unter seinem alten Namen.

Die Einrichtung bei dieser Communion der Saline war im Allgemeinen so, daß jede Pfanne in acht Hauptpfannentheile getheilt war, die dann wieder in viertel und sechstel Theile zerfielen. Jeder Achttheil hatte das Recht, jährlich sieben mal eine Pfanne voll Salz zu sieden, und ward der Werth einer

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solchen Pfanne voll Salz zu 3 Rthlr. angeschlagen, wovon man aber noch 1 Rthlr. für die Abnutzung der Pfanne in Abrechnung bringen muß. Darnach war der jährliche reine Ertrag eines solchen Achttheils 14 Rthlr., doch änderte sich diese Ertragsberechnung, je nachdem die Holzpreise höher oder niedriger waren. In den bürgerlichen Pfannen ward nur Brunnensoole versotten, welche ein schlechtes, schlammiges Salz lieferte, welches überdies noch warm aus der Pfanne an die Salzfahrer verkauft und von ihnen ins Land verfahren ward. Die Bürger hatten die Mitbenutzung des Soolbrunnens in der Art, daß sie die Soole, welche in den 24 Stunden von Montag bis Dienstag Mittag, sodann von Donnerstag bis Freitag Mittag, und wegen der ungeraden Tagezahl jeder Woche, auch die, welche jede dritte Woche vom Sonnabend bis Sonntag Mittag zuquoll, herausnehmen und versieden durften. Alles, was der Brunnen in der übrigen Zeit lieferte, blieb zum fürstlichen Antheil. Bei jeder Pfanne war einer der Interessenten Vorsteher, welches Amt jährlich wechselte. Jeder Interessent durfte eine Pfanne voll Salz sieden, so wie ihn die Reihe nach dem Verzeichnisse der Vorsteher traf, und wer ein Achttheil besaß, kam alle 7 bis 8 Wochen einmal zur Siedung.

Die Art der Administration des fürstlichen Antheils war verschieden. Von 1700 bis 1717 war derselbe an einen Salzinspector Valentin Möller verpachtet, dem auch 1709 die Fuhrdienste der gresenhorster Bauern mitverpachtet wurden. Von 1717 bis 1724 hatte denselben ein Johann Schleeffen für 6000 Rthlr. gepachtet. In dem mit diesem Pächter abgeschlossenen Contracte ist zuerst von einem zweiten Brunnen die Rede, welcher der Neue Brunnen genannt wird, dessen Soole aber nur zu 1 1/2 löthig angegeben wird. Der Salzpreis ist in diesem Contracte zu 24 ßl. für den Scheffel bestimmt. Von 1731 bis 1744 war ein Kammerjunker von der Lühe auf Thelkow Pächter gegen Erlegung von 3496 Rthlr. 12 ßl. jährlicher Pacht. Außerdem hatte derselbe als Eigenthum 1 1/2 Achttheil bürgerlicher Pfannentheile, welche er 1725 von Schleefschen Erben für 1500 Rthlr. gekauft hatte. Seine Wittwe verkaufte diese und noch andere 2 1/2 Achttheile im Jahre 1753 an die herzogliche Kammer für 400 Rthlr.

Zur Zeit dieses Contracts waren die Gradirgebäude mit Birken=Reisholz ausgefüllt und mit Stroh gedeckt. Der Brunnen ward durch eine Göpelkunst gewältiget. Zur Beförderung des Absatzes waren schon die Domanial=Unterthanen verpflichtet, bestimmte Salzquoten zu nehmen, welche z. B. für das Amt Ribnitz 606 Scheffel jährlich betrugen. Zur Feuerung ward nur Holz verbraucht, wovon im Jahr 1662 auf

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Befehl des Herzogs Gustav Adolph eine bedeutende Menge zu Ribnitz angekauft und der Faden mit nur 24 ßl. bezahlt ward. Die Saline besaß zwar einen District Moorwiesen, welcher vom Herzog Johann Albrecht von Güstrow (1611 - 1633) angekauft war, doch ward solcher nur auf Heuwerbung benutzt. Hierüber heißt es wörtlich im Inventarium von 1696:

"Von dem zwischen Pommern und Mecklenburg an der Recknitz liegenden großen Moore gehöret der Stadt Sülz ein ganzer Orth, von dem Dorfe Kness bis an den Tribbesescher Paß, fast einer Meile Weges lang. Davon hat Herzog Hans Albrecht Christlöblichen Andenkens der Stadt Sülz 1000 Ruthen in der Länge, und 300 Ruthen in der Breite abgekauft, welche als Wiesen beim Salzwerk gebraucht werden".

Dieses bedeutende, in Hinsicht seiner Lage nicht näher bestimmte Stück muß in späterer Zeit wieder an die Stadt zurückgefallen sein, denn der Saline gehört seit 1744 eine solche Fläche nicht. Durch das sülzer Moor führte von der Saline ab ein Kanal, welcher den Fluß Recknitz mit der Trebel bei Tribsees verband, vielleicht derselbe, dessen bereits in der Urkunde von 1298 Erwähnung geschieht: er heißt der alte Bürgergraben. Der obere Theil desselben, der von der Saline ab ins Moor führt, ist noch jetzt im Bestand und Gebrauch; der untere Theil aber ist verwachsen, indem ein später ausgestochener Kanal dort aus dem alten Graben abführt und die Verbindung zwischen der Saline und ihren Torfmooren, so wie nun auch über das Gut Langsdorf (sonst "Meklenburger Paß"), zwischen den Flüssen Recknitz und Trebel bewirkt.

Außer den vorgedachten Siedehäusern standen auf der Saline mehrere Torfscheuren und kleinere Gebäude, ferner ein großes Wohnhaus von 11 Gebinden und zwei Stockwerken, in welchem der Salzverwalter wohnte, und "worin die gnädigste Herrschaft abtritt, wenn sie des Ohrtes kombt", außerdem noch ein kleines Wohnhaus, worin ein Salzvoigt wohnte. Zur Saline gehörten die Bauerdörfer Jahnckendorf, Brünckendorff und Volckenshagen, welche Hand= und Spann=Dienste leisten mußten, aber Johannis 1768, nachdem 14 Katenwohnungen bei der Saline erbauet waren, davon getrennt und dem Amte Ribnitz beigelegt wurden.

Viel geschah damals für die Beförderung des Absatzes der Saline durch Prohibitiv=Gesetze gegen die Einfuhr des fremden Salzes. Schon 1664 erließ der mehrerwähnte, sich für die Saline sehr interessirende Herzog Gustav Adolph (regierte zu Güstrow von 1654 bis 1695) in dieser Hinsicht nachstehende

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Verordnung für die Stadt Güstrow, die im wesentlichen noch in Kraft und Bestand ist:

"Fügen Bürgermeister und Rath und ganze Bürgerschaft dieser Unserer Residenzstadt Gustrow, wie auch allen anderen darin wohnenden und dahin handelnden gnädigst zu wissen: Nachdeme diese Unsere Residenzstadt Gustrow Unser Städtlein Sülze so gelegen, daß sie den milden Seegen Gottes am nothwendigen Salzgewürz daselbst näher als von anderen auswärtigen Salzwerken, und also nicht nöthig haben dasselbe mit großen Kosten weder selbst außerhalb Landes zu holen oder bei anderen schon eingeholet zu verkaufen, und dadurch mit verursachen, daß bei diesen bedrängten und Geldmangelnden Zeiten, der wenige Vorrath an Gelde dem gemeinen Besten zuwider, noch stärkers verringert werde, und Wir dann solches gerne remediret wissen und Unserer getreuen Unterthanen Bestes hierunter Obrigkeitlichen Amtes halber befördern, auch beiher den in Unserm Lande befindlichen Seegen Gottes zu Unserer Cammer Vortheil und Aufnahme geniessen und gebrauchen wollen; Als befehlen Wir Allen und Jeden, wie obsteht, auch in gemeinen allen Anderen so in dieser Unserer Residenz ihren Aufenthalt, Gewerb oder Handthierung haben, hiemit ernstlich und wollen, daß hinfüro Jedermann, wer der auch sei, sich des Verkaufens und Erhandelns des fremden Salzes gänzlich enthalten und allein von Unserem Salz zu Sülze der Nothdurft einkaufen möge und solle. Datum Gustrow den 18 ten Junii 1664.

Vielleicht erzeugte diese Verordnung Widerspruch; denn 1679 ward zwischen der herzoglich meklenburg=güstrowschen Cammer und dem Amt der Haken daselbst ein förmlicher Vertrag abgeschlossen, nach welchem sich die Haken verpflichteten, alles Salz, was sie irgend verkaufen könnten, von der herzoglichen Saline zu Sülz zu nehmen und, bei eigner Anfuhr, von Michaelis bis Ostern mit 17 ßl., von Ostern bis Michaelis mit 16 ßl., im Falle die Anfuhr auf herzogliche Kosten geschehe, aber alles Salz mit einem Gulden zu bezahlen: ein Vertrag, der von herrschaftlicher Seite nicht strenge genommen wird, da die Anfuhr den güstrower Kaufleuten überlassen und das Salz nur mit 16 ßl. von ihnen bezahlt wird.

Ein ähnliches Rescript erging auch an die anderen Städte zu verschiedenen Zeiten, namentlich unterm 3. September 1683

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an die Stadt Boizenburg, welchem jedoch noch mildernd hinzugefügt war:

"Dieweil aber die Stadt Boizenburg von Unserer Stadt Sülze ferne, und hingegen die Stadt Lüneburg nahe gelegen, als wollen wir Euch von dieser Verordnung zwar vor der Hand eximiret haben, jedoch habt ihr denen Lüneburger Salzfahrern, wann sie alda ankommen werden, hiervon sofort Nachricht zu geben, und selbige zugleich zu verwarnen, daß sie bei Confiscirung des geladenen Salzes sich von dannen nicht anhero nacher Gustrow weiter in Unsere Lande begeben sollen".

Diese Verfügungen wurden öfter wiederholt und mit Strenge durchgeführt, so unterm 20. December 1707, wo die Stadt Plau diese Verordnung erhielt, gegen welche demnächst am 30. März 1711 der Fiscal wegen Uebertretung excitirt ward. Dennoch klagte der Sülzverwalter Valentin Möller unterm 8. December 1710, daß nicht allein an einigen Orten fremdes Salz vor den Stadtthoren verkauft und dann in die Städte hinein practisiret würde", sondern daß sogar lüneburger Salz in die Stadt Bützow eingefahren, daselbst öffentlich ausgerufen und verkauft worden. - Sehr allgemein und scharf ward dieses Prohibitiv=Gesetz noch unterm 23. Junii 1746 vom Herzoge Christian Ludwig erneuert und namentlich

"allen Haupt= und Amtleuten, auch Bürgermeisteren, Gerichtsverwaltern und Rathmännern, Bürgern und Unterthanen dieser Herzogthümer alles Ernstes befohlen, über die gegen die Einfuhr des fremden Salzes und dessen Vertrieb ergangene fürstliche Constitutiones und Verordnungen pfichtmäßig zu halten".

In der Folgezeit fiel dieser Schutz gegen die Einfuhr fremden Salzes fort.

Von Interesse für diesen Zeitraum und vielleicht mehr noch für die Zukunft ist die Benutzung des Recknitzflusses zur Schiffahrt, weil dadurch die Frage, ob der Fluß die Rechte eines schiffbaren Stromes habe oder nicht, für alle Zeit zu Gunsten der Schifffahrt entschieden ist. Die Recknitz läßt sich in drei Teile theilen, nämlich:

1) in den Theil von ihrem Ursprunge bis zur Stadt Tessin,

2) in den Theil von Tessin bis Sülz, und

3) in den Theil von Sülz bis in die Binnensee bei Ribnitz.

Was den letztern Theil betrifft, so wird auf diesem zwar die Prahmschifffahrt fortdauernd unbestritten ausgeübt, doch fanden in

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früherer Zeit Störungen statt, und es bleiben für das Recht die damaligen Verhandlungen von Erheblichkeit. Im Anfange des 17. Jahrhunderts nämlich ließ ein Achatius Mörder von Daskow in Pommern die Prahmen des Caspar von Behr von Nustrow anhalten, von denen der eine durch die gewaltsame Behandlung zum Sinken gebracht ward. Nun bewaffneten die Sülzer ihre Prahmfahrer "mit Röhren und zogen gleichsam gegen den Achaz Mörder und die Seinigen zu Felde!" Doch ging es wohl ohne Blutvergießen ab; dagegen traten schriftliche Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Landesherren, Herzog Carl von Meklenburg, als Vormund des fürstlich=güstrowschen Hauses, und Philipp Julius, Herzog von Pommern, ein. Es wurden von beiden Seiten Commissarien ernannt, welche auch am 22. Septbr. 1606 zusammentraten, im allgemeinen zwar das Recht der Prahmfahrt anerkannten, doch in der eigentlichen Streitsache nichts entschieden. Hiedurch dreister gemacht, vergriff sich Achatius Mörder im folgenden Jahre wieder an einem sülzer, dem rostocker Bürger Lucas Koepcke zuständigen Prahm. Nun bot der Herzog Carl die Stadt und das Amt Ribnitz förmlich gegen Mörder auf und schrieb sehr ernstlich an den Herzog Philipp Julius, indem er nun auch die Restitution des behrschen Prahms verlangte. Philipp Julius antwortete entschuldigend. Da man sich diesseits aber nicht damit zufrieden gab, so ging 1608 eine Declaration desselben ein, worin es wörtlich heißt:

"Den Hauptpunct anlangend, sind wir mit Ew. Liebden einig, daß Prahmenfahrt auf der Recknitz, als in flumine navigabili, den Pommerschen und Mecklenburgischen frei gelassen werden muß, dergestalt wie es von Alters her üblich",

womit also das Recht des Flusses von beiderseitigen Staaten anerkannt war. Der vorgedachte versunkene Prahm lag noch 1774 an 30 Ellen lang unterhalb der pantlitzer Kapelle queer in dem Strome und liegt vermuthlich noch dort.

In den Jahren 1775 und 1776 ward von der herzoglich meklenburgischen und von der königlich schwedischen Regierung für Pommern eine Commission ernannt, um den Grund der häufigen Ueberschwemmungen der untern Recknitz von Sülz bis Ribnitz zu untersuchen und Vorschläge zur Abhülfe zu machen. Die Verhandlungen wurden von schwedischer Seite auf Schiffbarmachung des Flusses auch für größere Schiffe hinübergeführt und es schien dieser Plan Hauptsache der jenseitigen Commissarien zu sein, an deren Spitze ein Obrister von Kööck aus Stralsund

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stand, während die diesseitigen Commissarien waren: der Oberhauptmann von Oertzen zu Rühn, der Hofrath und Professor Karsten zu Bützow und der Amtmann Johann Georg Koch zu Sülz. Auch die diesseitigen Commissarien waren jenem Projecte nicht abgeneigt; allein es scheint, als habe der 1776 erfolgte Tod des schwedisch=pommerschen General=Statthalters Grafen von Sinclair diesen Plan, so wie alle anderen Pläne dieses thätigen Mannes zur Schiffbarmachung aller pommerschen Flüsse zerstört oder vielmehr für lange Zeit verschoben; denn es steht zu hoffen, daß die Wiederaufnahme noch der Folgezeit aufbehalten ist.

Mehr bestritten würde das Schifffahrtsrecht auf dem Theile des Flusses zwischen Sülz und Tessin sein; doch läßt es sich auch hiefür mit genügender Sicherheit nachweisen. Es scheint schon nachstehende Urkunde entscheidend

"Von Gottes Gnaden Wir Friederich Wilhelm Hertzog zu Mecklenburg etc. .
urkunden und bekennen hiemit öffentlich vor Uns Unsere Fürstlichen Successoren und sonst Jedermänniglichen, daß nachdem wir vor diehnsam befunden, zu Beförderung und Facilitirung der Prahmfahrt von Unser Sülze nach Tessin hin, einen neuen Graben und dann eine Freischlüse in dem Reckenitzer Strohm, woran die denen von der Lühen eigenthümlich zustehende Mühle belegen, machen zu lassen, und diese derenselben Eigenthümer dahero in Sorgen gestanden, es möchte hiernächst bei kleinem Wasser selbige Mühle dadurch einigen Schaden oder Abbruch an Wasser leiden, sothanes angelegtes Werk aber Ihnen oder vielmehr jetzt besagter ihrer Mühlen zu keinen Zeiten einigerlei Weise praejudiciren oder nachtheilig sein soll; wie wir denn denenselben solches Kraft dieses nochmalen gnädigst versichern, und dabenebst sowohl jetzigen, als künftigen Unseren Salzinspectoribus ernstlich anbefehlen, sich hiernach gehorsamblich zu achten, und mit allem Fleiße jederzeit dahin zu sehen, daß zum Schaden und einigem Präjudiz dieser Mühlen, das Wasser in bemeldtem Reckenitzer Strohm weiter nicht, als was zur Hin= und Rückfahrt der Prahmen höchst nöthig, gebraucht werde.
Uhrkundlich unter Unserm Fürstlichen Cammer Innsiegell und gegeben auf Unser Vestung Schwerin den 15. Marty Anno 1710".

Hier ist das Recht der Prahmfahrt von allen Seiten als unbezweifelt und unbestritten anerkannt und nur gegen spe=

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cielle Beeinträchtigung der Mühle durch dessen Ausübung eine Versicherung ertheilt.

Im Jahr 1763 endlich ward von der Landesregierung der Plan zu einer Vereinigung der schiffbaren Recknitz mit der Nebel bei Güstrow aufgefaßt und dem Amtmann Mester zu Güstrow, so wie dem Amtmann Johann Georg Koch zu Sülz aufgetragen, die Möglichkeit der Ausführung zu untersuchen und darüber zu berichten. Ein weiteres Resultat hat sich hier aber nicht ergeben. Auch von Seiten der von der Lühe ward die Prahmfahrt auf diesem Theile der Recknitz stark betrieben und zu diesem Zwecke die Brücke bei der sogenannten Lieper Klappe zur Zugbrücke eingerichtet, wie denn auch im Jahr 1709 auf den Antrag des Salzinspectors Valentin Möller die bei Sülz über die Recknitz führende Brücke zur Zugbrücke eingerichtet ward. Sie ist als solche jetzt wieder eingegangen, doch hat die Saline noch jetzt den Theil der Brücke zu erhalten, wo ehemals die Klappe lag. Zu eben der Zeit wurden auch Schleusen in diesem Theile der Recknitz erbauet, um Holz aus der tessiner Gegend auf die Saline zu führen.

Eine neue und wichtigere Periode für die Saline begann mit dem Jahre 1744. Es verbanden sich nämlich der herzoglich=meklenburgische Oberhofmeister von Vieregge auf Rossewitz, der Obersalzgräf Waitz zu Nauheim, nachmaliger kurhessischer Minister Waitz Freiherr von Eschen zu Cassel, und der Kammerrath Koch zu Nauheim, Director der dortigen Saline, in Veranlassung des ersteren, zu einer Interessentschaft und pachteten den fürstlichen Antheil an der sülzer Saline. Es ward Johannis 1744 der erste Contract zwischen der herzoglichen Kammer und dieser Interessentschaft abgeschlossen und ein Sohn des Kammerraths Koch, Johann Georg Koch, ward deputirt, um die Saline entgegen und dann auch die Direction des Werks zu übernehmen. Der Oberhofmeister von Vieregge schied bald aus und ward von den andern Interessirenden abgefunden. Die Familien Waitz und Koch aber blieben durch mehrfache Pachtprolongationen in dem Besitze dieser Pachtung bis Johannis 1816, wo die großherzogliche Kammer das Werk wieder zurück und in eigene Administration nahm. Dem ersten Dirigenten, Amtmann J. G. Koch, war, nach seinem 1779 erfolgten Tode, seines Bruders Sohn Johann Friederich Theodor Koch, geboren zu Friedberg in Hessen, in der Direction des Werks gefolgt, der darauf im J. 1816 mit dem Character als Oberamtmann in großherzogliche Dienste übertrat und bis zu seinem 1827 erfolgten Tode in ehrenvoller Thätigkeit verblieb. Ihm folgte 1827 sein zweiter Sohn, Ver=

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fasser dieses, der, seit 1813 als Bürgermeister und Stadtrichter zu Sülz angestellt, ihm Johannis 1816 als Salinebeamter adjungirt ward.

Viel ward im Laufe jener 72jährigen Pachtperiode geschaffen, und den Flor, dessen die Saline sich jetzt erfreut, verdankt sie jener Zeit. Zunächst ward darauf gedacht, die einzelnen Pfannenbesitzer auszukaufen und so das ganze Werk unter Einen Herrn zu vereinigen. Der Herzog Carl Leopold ertheilte dem Inspector Koch zu Sülz und dem Forstmeister Brand zu Hirschburg das Commissorium, deshalb mit den Inhabern von Pfannentheilen zu unterhandeln. Es fand am 23. November desselben Jahres eine Zusammenberufung aller bürgerlichen Interessenten statt, bei welcher aber der Bürgermeister Böhmer d. j. Namens aller übrigen Interessenten den Verkauf unbedingt verweigerte. Dennoch wurden die Verhandlungen mit den einzelnen Inhabern von Pfannentheilen fortgesetzt und noch vor Ablauf des Jahres waren alle Pfannentheile, die böhmerschen nicht ausgenommen, in den Händen der Landesherrschaft und wurden sofort den Salinepachtinteressenten mitverpachtet. Der Kaufpreis für ein Achttheil betrug 300 bis 340 Rthlr.

Zur Vergrößerung des Werks wurden zunächst neue Soolbrunnen eröffnet, was bei Sülz nicht schwer ist, da die Soole in den Schlammgründen (Salzryen) des hiesigen Soolenfeldes schon zu Tage austritt und die Brunnenfassung nur die 10 bis 15 Fuß starke Torfschicht zu durchschneiden und in den dann folgenden Triebsand so weit hinab zu reichen braucht, bis eine Kieslage erreicht ist, in welcher dann die reinere Soole streicht, was gewöhnlich in einer Tiefe von 70 Fuß erlangt wird. Auch Gradirwerke wurden gebauet und in bestimmte Fälle getheilt. So ward zunächst zwischen dem jetzigen Amtshause und dem jetzigen zweiten Gradirfalle längs dem nach der Saline führenden Damme im Jahr 1745 ein jetzt bereits wieder abgebrochenes Gradirgebäude von 420 Fuß Länge mit zwei unteren Dornwänden und einer oberen Wand erbaut; dann folgten 1756 der sogenannte Winkelgradirbau, jetzt dritter Fall, 200 Fuß lang, mit einem Soolenreservoir darunter, übrigens von gleicher Bauart; ferner mit gleicher Construction 1757 bis 1759 der lange Bau, jetzt zweiter Fall, 1346 Fuß lang, nebst einer jetzt nicht mehr vorhandenen Roßkunst; endlich 1759 und in den nächstfolgenden Jahren der jetzige Friederich=Gradirbau, auch Neue Bau genannt, jetziger 4ter, 5ter und 6ter Fall, 983 Fuß lang, mit vier Soolenreservoirs unter der ganzen Länge des Baues. Noch einige kleinere, jetzt schon wieder abgebrochene Gradirgebäude wurden in der letzten Zeit der Pachtperiode aufgeführt und mehrere ganz alte

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wurden niedergenommen. - Bei dieser Vermehrung der Gradirgebäude mußten auch die Bewegungskräfte zur Betreibung der Pumpen vermehrt werden. Aus diesem Grunde ward im Jahr 1753 die vor dem Tribseer Thore der Stadt Sülz belegene Wassermühle durch die Pachtinteressenten von einem Hauptmann von der Lühe zu Reddersdorff und einer Kammerjunkerin von der Lühe zu Thelkow für 5000 Rthlr. käuflich acquirirt und am 22. Januar 1754 von den Pachtinteressenten für 5362 Rthlr. wieder an die Landesherrschaft verkauft, wobei die Pachtinteressentschaft die Mühle in Pacht übernahm, 1758 eine massive holländische Windmühle auf dem sogenannten Krähenberge, einer früheren Schanze, erbauete und dagegen Anfangs einen Theil des Aufschlagewassers, späterhin aber das Ganze zur Betreibung erst eines Wasserrades, dann zweier Wasserräder gebrauchte. Auch an dem nördlichen Ende der Saline ward ein Wasserrad 1759 erbauet und "die hirschhalser Kunst" genannt, welche jetzt an einen andern Ort hin verlegt ist. Eine Ziegelei hatte, wie vorerwähnt, schon in früheren Jahren bestanden. Die jetzt noch in Thätigkeit sich befindende zur Saline gehörende Ziegelei ist 1756 erbaut.

Aber auch ein Unfall sollte um diese Zeit das aufblühende Werk treffen. Am 14. Mai 1759, Morgens zwischen 1 und 2 Uhr, kam Feuer in der großen fürstlichen Torfscheure aus, wodurch bei einem äußerst heftigen Nordwestwinde nicht allein dieses 120 Fuß lange Gebäude, sondern noch zwei andere Torfscheuren mit allem Inhalte und das Gebäude über dem neuen Kunstrade in Feuer aufgingen. Die Ursache des Brandschadens war nicht mit Gewißheit zu ermitteln; doch waren wahrscheinlich junge Leute durch Tabackrauchen Schuld daran, welche in jener Zeit auf der Flucht vor den preußischen Werbern sich auf der Saline, strengen Verbots ungeachtet, Verstecke ausgesucht hatten. Denn grade in jener Nacht war für ein von Rostock kommendes preußisches Bataillon Quartier angesagt und einige Mannschaft bereits eingetroffen.

Um das Saline=Territorium zu erweitern und Bauplätze zu gewinnen, wurden in den Jahren 1750 bis 1760 mehrfache Ankäufe an Gärten, Weide= und Wiesengründen von städtischen Grundbesitzern, besonders aber von der Kirche mit oberbischöflicher Genehmigung, gemacht; namentlich ward von der Kirche das Terrain erworben, auf welchem das jetzige Amtshaus steht und was an Gärten und Weide dazu gehört. Dieses Haus ward 1757 bis 59 erbauet.

Auch um Aufhebung des noch fortdauernden Pfandbesitzes der von der Lühe, aus welchem unaufhörlich unangenehme Conflicte entstanden, bemühete sich die interessent=

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schaftliche Administration, und auf ihre Veranlassung acquirirte die Kammer im J. 1768 die verpfändete Jurisdiction der Städte Sülz und Marlow mit allen Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten für 3200 Rthlr. Der desfalsige Contract ward geschlossen am 21. September 1768 und allerhöchst bestätigt am 3. Januar 1769. Alle Vortheile und Gerechtsame wurden aber einstweilen den Interessenten überlassen, weil sie das Kaufgeld hergaben, bis 1780, wo alles an die Landesherrschaft zurückfiel.

Ein schweres Schicksal traf die Stadt Sülz am Herbstmarkttage des Jahres 1770, indem mehr als zwei Dritttheile der Stadt in Feuer aufgingen. Unter andern verbrannte damals die schöne, 110 Fuß hohe Spitze des überhaupt 200 Fuß hohen Thurms; nachdem das Gebälke unten abgebrannt war, stürzte die brennende Spitze auf die Kirche, durchschlug das Dach, blieb aber auf dem Gewölbe liegen, welches nur einige Risse bekam; doch brannte auch das Innere der Kirche völlig aus. Ein Schatz alter Urkunden und Acten verbrannte mit dem Rathhause. Die Saline blieb von diesem Brande unberührt.

Allmählig war nun die ganze Saline durch den Auskauf der Privaten fürstliches, an eine Societät von Pächtern verpachtetes Eigenthum geworden und es vergingen mehrere Jahrzehende im ruhigen Besitze der Pachtinteressentschaft, deren Contract in diesem Zeitraume mehrere Male prolongirt ward, ohne daß sich weiter etwas besonders Bemerkenswerthes ereignet hätte. Das Wichtigste bei einer solchen Fabrikanstalt, der Absatz ihrer Producte, war schon im vorigen Jahrhundert und blieb auch ferner dadurch gesichert, daß die Domanialunterthanen ihren Salzbedarf von der sülzer Saline beziehen mußten 1 ). Um dies zu erleichtern und den Absatz an sonstige Käufer zu befördern, wurden Niederlagen von sülzer Salz zu Schwerin, Sternberg und Plau errichtet; auch


1) Diese Maaßregel, die man so oft tadeln hört, rechtfertigt sich aus mehreren Gründen. Es beruht der größte Theil dieses sogenannten Zwangsabsatzes auf contractlichen Bestimmungen, worin doch überall nichts Drückendes und Erzwungenes liegt. Es konnte aber auch die Saline in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfange nur durch einen so gesicherten Absatz bestehen; und da die höchste Behörde es als Pflicht erkannte, stets und auch für solche Zeit, wo die Einfuhr des fremden Salzes erschwert, vielleicht unmöglich gemacht wird, dem Lande ein so unentbehrliches Gewürz zu verschaffen und es vor Uebertheuerung zu sichern, so mußte das einzige Mittel gewählt werden, um ohne Zubuße ein so nothwendiges Werk, wie die Saline es ist, zu erhalten. Da nun aber von Seiten des Landes nichts hiefür geschah, so war es dankeswerth, daß hier die Kammer vermittelnd eintrat, und hat das Publicum es wohl zu berücksichtigen, daß ohne die Saline das fremde Salz gewöhnliche Kaufmannswaare werden und nur für verhältnißmäßig hohe Preise verkauft werden würde, während der niedrige Preis des vaterländischen Products nun auch den Kaufmann zwingt, so niedrig zu verkaufen, wie die Saline verkauft.
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ward der Versuch mit einer Niederlage zu Rostock gemacht, welche 1777 ein Major von Mecklenburg daselbst übernahm, die jedoch nicht lange bestand. Von sülzer Bürgern ward das Salz ins Land verfahren, indem sich eine eigene, hiemit Gewerbe treibende Classe, die der Salzfahrer, gebildet hatte. Noch vor nicht langen Jahren waren deren 36, welche als Frachtfuhrleute das Salz, besonders in das Strelitzsche, verfuhren, daselbst Bretter, Dachschindeln, Theer, Pech, Rollen=Taback, getrocknetes Obst etc. . wieder kauften und solches in hiesiger Gegend wieder absetzten. Nach Errichtung mehrerer, besonders der malchiner, Salzniederlagen, nachdem das schwedische Pommern, wohin sie vielen Verkehr hatten, preußisch geworden und nachdem die Ausfuhr der Bretter etc. . im Strelitzschen erschwert worden war, ist dieses nützliche Gewerbe in Verfall gekommen, so daß jetzt nur noch 8 bis 10 Salzfahrer vorhanden sind.

Welche Wichtigkeit die Saline für das Land hat, ergab sich, jedoch ohne daß es genügend erkannt wäre, in den unglücklichen Jahren 1807 bis 1813, als Napoleons Machtspruch die Häfen des Festlandes allen englischen Producten verschloß und auch das englische Salz eine verbotene Waare ward. Nur mit der größten Anstrengung und durch eine Sommer und Winter fortdauernde Siedung ward es möglich, mit den für einen so ungewöhnlichen Absatz nicht eingerichteten Werken den Bedarf des Landes zu produciren. Es konnte nur schwache Soole versotten und mußte zur Feuerung Holz verwandt werden, daher denn auch der Preis des Salzes bis zu 1 Rthlr. 8 ßl. für den Scheffel stieg.

Endlich als 1816 das Ende der letzten Pachtprolongation herankam, beschloß die Kammer, welche zu der Zeit unter dem Präsidium des Erbgroßherzogs Friederich Ludwig stand, die Saline in eigene Administration zu nehmen. Dieser zu früh verblichene Fürst erkannte die ganze Bedeutsamkeit des Werkes und leitete höchstselbst die Verhandlungen, wie mehrere eigenhändige Schreiben an den derzeitigen Dirigenten, den wail. Oberamtmann Koch, beweisen, der mit großer Kraft und Liebe für sein neues Vaterland und seinen Fürsten diese wichtige Maaßregel unterstützte. Als Vorbereitung ward schon im Jahr 1813 das eine halbe Meile von Sülz belegene Gut "Meklenburger Paß", jetzt Langsdorf 1 ) genannt, mit bedeutenden Torfmooren von dem Besitzer, dem wail. Generalmajor von Kardorff auf Bölendorff, angekauft und der Verfasser dieses, damals Bürger=


1) Langsdorf: von dem hochseligen Großherzoge Friederich Franz dem berühmten Salinisten Carl Christian von Langsdorff zu Ehren so benannt.
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meister zu Sülz, erhielt den Auftrag, daselbst einen Prahmkanal, und damit auch Torfvorräthe für den künftigen Salinebetrieb, ausstechen zu lassen. Dieser Ankauf erleichterte die künftigen Verhandlungen wegen Uebernahme der Saline ungemein; denn er sicherte der Saline den Bedarf an Feuerung, womit es ohnedies bedenklich ausgesehen hätte, da die übrigen Torfmoore, welche den Torf für die Saline bis dahin geliefert hatten und ferner liefern konnten, im Besitz der Pachtinteressenten waren, welche damit den Schlüssel in Händen zu haben glaubten. Da sie aber durch jenen Ankauf ihre Hoffnungen vereitelt sahen, traten sie auch die andern Moore ohne Bedenken ab. So ging denn 1816 den 24. Junius die ganze Saline mit ihren Torfmooren und allen Vorräthen, nachdem sie 72 Jahre in Händen der Pachtinteressenten gewesen war, vollständig an die großherzogliche Kammer über. Alle Officianten traten in großherzogliche Dienste, und der Oberamtmann Johann Friederich Theodor Koch blieb Dirigent derselben. Dem Geschäft der Uebernahme standen als Bevollmächtigte der Kammer der Geheime Kammerrath von Steinfeld und der Ober=Baurath Wünsch mit großer Umsicht vor. Von Seiten der freiherrlich Waitzischen Familie war der Salineinspector Woerishoeffer von Greifswald und der Dr. Brandenburg d. ä. von Rostock als Rechtsbeistand bevollmächtiget. Es war die Berechnung der Vorräthe, besonders der Soolenvorräthe und deren Berechnung zu Gelde, keine Kleinigkeit; aber bei allseitigem guten Willen, bei der Intelligenz der handelnden Personen und der Sachkunde und Thätigkeit des Dirigenten war das Geschäft in wenigen Tagen, ohne daß Streitigkeiten oder Ursachen zu prozessualischen Weiterungen blieben, vollendet.

Sofort ward nun an Erweiterung des Werks gearbeitet. Es wurden mehrere neue Brunnen angelegt, von denen besonders der Ludwigs=Brunnen (nach dem hochsel. Erbgroßherzoge Friederich Ludwig so benannt) im Jahr 1823 den 8. Septbr. auf 75 Fuß Teufe ein höchst günstiges Resultat gab. Die Soole steigt in einer bis auf gedachte Tiefe niedergerammten Röhre bis ungefähr 8 Fuß unter der Erdoberfläche auf und fließt hier aus zwei 1 1/2 zölligen Röhrenstiften mit großer Kraft in eine cylinderförmige Fassung von Spundpfählen aus.

Die Gradirung ward 1818 und 1819 durch ein Gradirgebäude mit zwei Wänden ohne Dach vermehrt, welches 1275 Fuß lang ist und der Ludwigs=Bau heißt. Auf demselben stehen zwei Mühlen, welche mit der hirschhalser Wasserkunst die Pumpen treiben. Im Jahr 1825 ward ein 196 Fuß langes Gradirgebäude mit Soolenreservoir darunter, der Siede=

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bau, aufgeführt und so hoch gestellt, daß die Soole von demselben durch ihren eigenen hydrostatischen Druck unmittelbar in die Siedepfannen fließt, wenn ein Zapfloch geöffnet wird. Mehrere alte, entbehrlich gewordene Gradirgebäude wurden abgebrochen, ebenso eine durch Vereinfachung des Gradirungsbetriebs entbehrlich gewordene Wasserkunst, und das sogenannte hirschhalser Wasserrad ward nach einer andern Stelle hin verlegt und neu gebauet. Zu den vorhandenen Siedehäusern kam im Jahr 1817 ein großes, neues Haus, auch "das große Haus" genannt, mit 4 Pfannen, mit Magazinen und einem Torfschauer hinzu, und an die Stelle des wegen Baufälligkeit abgebrochenen neuen hirschhalser Siedehauses ward 1822 ein zweistöckiges Siedehaus mit zwei großen Pfannen gebauet, welches aber am 22. September 1825 abbrannte, ohne daß die Entstehungsursache des Feuers, welches im zweiten Stock aufging, ausgemittelt werden konnte. Auf dieser Baustelle ward 1830 und 1831 ein großes Siedehaus mit 4 Pfannen aufgebauet und darauf das sehr baufällige Siedehaus der "alte Hirschhals" mit 2 Pfannen abgebrochen, dessen Name auf das neue übergegangen ist. Schon 1817 war ein großes Materialienhaus gebauet und damit einem lange gefühlten Bedürfnisse abgeholfen. Das Saline=Territorium ward durch neue Ankäufe erweitert und arrondirt und zum Theil mit einer Pallisaden=Befriedigung umgeben.

Zur Erleichterung des Salz=Transports, besonders in das Strelitzsche, wurden die Flüsse Recknitz und Trebel durch einen Kanal mit einer Kastenschleuse verbunden und fuhr man darauf und fährt noch jetzt zu Wasser von der Saline durch den Kanal in die Trebel, Peene,. durch den cummerower See und so an den malchiner Damm, wo das Salz ausgeladen und nach der Stadt Malchin aufgefahren wird, wo dem Senator Krüger die Niederlage anvertrauet ist, die jetzt jährlich schon an 32000 Scheffel Salz verdebitirt. Außer dieser Niederlage bestehen noch Niederlagen zu Plau, zu Wismar und zu Schwerin. Den beiden letzten wird das Salz auf der Recknitz hinunter nach Fischland, dort über Land, dann zu Schiffe nach Wismar und zu Lande nach Schwerin zugeführt. Diese leisten jedoch nichts weiter, als daß sie das Salz, welches die Domanial=Aemter dortiger Gegenden nehmen müssen, vertheilen. Zu bedauern ist es, daß ein höherer Aufschwung der Saline durch den Kampf mit dem englischen Salze erschwert und durch die Erleichterung des Verkehrs vermittelst Eisenbahnen und Chausseen immer mehr erschwert werden wird. Man wird dies einsehen, wenn man bedenkt, daß das englische Salz in Liverpool für 3 1/2 ßl. den rostocker Scheffel verkauft, daß es nicht als Kaufmannswaare, sondern als Ballast eingeführt und daher so wohl=

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feil verkauft werden kann, daß das inländische Fabrikat nicht Preis halten kann. Dies wird noch erleichtert werden, wenn Eisenbahnen von den Seestädten ins Land führen.

Wichtig für die Saline war der Ankauf mehrerer Güter mit bedeutenden Moorflächen, Waldungen und zum Theil selbst mit Soolquellen. Es wurden nämlich im Jahr 1824 von dem wail. Kammerjunker von der Lühe dessen Güter Fahrenhaupt, Allersdorf, Schulenberg, Bauerdorf und Meierei Knesse angekauft. Sie enthielten bedeutende Waldungen, besonders schöne Tannen, sehr weite und schöne Torfmoorflächen und in diesen Soolquellen, mithin alles, was der Saline von Wichtigkeit sein konnte. Sie wurden daher auch nach Inhalt der allerhöchsten Rescripte speciell für die Saline angekauft, Salinegüter benannt, der besonderen Administration des Saline=Amts überlassen und sollten nach Absicht der Beamten die Waldungen besonders ausschließlich für die Saline bestimmt, conservirt, vermehrt und durch Anzucht solcher Holzarten, welche der Saline nöthig und nützlich sind, erweitert werden. Ebenso sollten die Moorflächen zur alleinnigen Disposition des Amts verbleiben. Nach wenigen Jahren traten aber in der Durchführung dieser Idee Veränderungen ein, die solche ziemlich aufhoben und das Verhältniß dieser Güter ganz dem aller übrigen Domanial=Güter gleichstellte. Doch bleiben der Saline die Vortheile, noch einen Theil ihrer Bauholzmaterialien aus der Nähe beziehen zu können und die Gewißheit zu haben, nie Mangel an Torf zu leiden, indem die weiten Moore dieser Güter dagegen sichern. Der Transport dieses Torfs würde aber zur Zeit nur die Recknitz hinauf zu beschaffen sein, was bei den großen Krümmungen dieses Flusses und weil die Last dem Strome entgegen geführt werden müßte, seine Schwierigkeiten haben würde. Diese würden jedoch dadurch zu beseitigen sein, daß ein Kanal unferne der Saline aus der Recknitz führend durch die sülzer Weide, durch die Niederungen der Güter Knesse, Schulenberg und Fahrenhaupt gerade hindurch gezogen würde und so wieder in die Recknitz ausmündete. Große Vortheile würden hieraus für die Stadt Sülz hervorgehen, indem durch den dadurch erlangten rascheren Abfluß des Wassers die Weide trockner und den häufigen und lange dauernden Ueberschwemmungen gewehrt werden würde. Dennoch stieß man bisher in den Verhandlungen mit der Stadt auf nicht wohl zu beseitigende Schwierigkeiten und war dies ein Hauptgrund, weshalb im J. 1831 die Güter Breesen und Nutschow von dem Legationsrathe von Ferber, wiederum für die Saline, angekauft wurden. Diese Güter besitzen wenig Holz, aber gleichfalls bedeutende Flächen Moorgründe, welche an das langsdorfer Torfmoor grenzen, in welche

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daher der bereits vorhandene Prahmkanal nur verlängert zu werden brauchte, um die vollständige Prahmschifffahrt bis zur Saline zu erlangen.

Außer diesen eigenen Mooren nimmt die Saline zur Zeit die Hälfte ihres Bedarfs aus Moorgründen, welche der Stadt Tribsees gehören und seit 1780 der Saline verpachtet sind. Die desfallsigen Contracte dauern bis 1850, wo diese Moorflächen ausgestochen an die Stadt zurückfallen. Von der Stadt Sülz ward ein langes, aber schmales Terrain Moor, das Mittelmoor, käuflich erworben, weil durch dasselbe der Prahmkanal durchgeführt werden mußte, der die Verbindung zwischen Recknitz und Trebel macht und welcher, durch das langsdorfer in das nutschower und breesener Moor verlängert, dazu dient, den Torf aus diesen Mooren zu Wasser nach der Saline zu prahmen.

So hat die Saline nun alles, was dazu gehört, ein Werk der Art groß zu machen: Quellen in unerschöpflicher Menge, eine Lage, welche die Gradirgebäude dem scharfen Luftstrome der westlichen und östlichen Winde aussetzt, Feuerungsmaterial für Jahrhunderte genügend, Bauholzmaterial in nicht bedeutender Entfernung, Wassercommunication zur Erleichterung des Transports und gesicherten Absatz. Dennoch leistet die Saline nicht so viel, als sie leisten könnte, weil grade beim Salzconsum es schwer hält, gegen Gewohnheit und Vorurtheil anzukämpfen und weil das englische Salz noch immer von sehr Vielen dem vaterländischen vorgezogen wird und, wie vorbemerkt, so wohlfeil verkauft werden kann, daß es schwer hält, dagegen an zu kommen. Umgekehrt aber erzwingt auch die sülzer Saline diesen wohlfeilen Preis, woran vielleicht wenig gedacht wird. Denn wäre sie nicht da, so würde, wie schon oben bemerkt, das englische Salz eine Handelswaare sein, mit welcher, wie mit allen übrigen, speculirt, welche also bald zu hohen, bald zu niedrigern Preisen dem Publicum dargeboten werden würde.

Aufmerksam gemacht durch die heilsamen Wirkungen der Salzsoolen anderer Salinen in vielen Krankheitsformen, ward durch die Gnade des für Menschenwohl in jeder Beziehung stets so thätig sorgenden hochsel. Großherzogs Friederich Franz die Errichtung eines Soolbades verfügt und unter oberer Leitung des Geheimen Medicinal=Raths von Vogel und unter besonderer Leitung des Amts= und Badearztes Dr. Plotzius zu Sülz im Jahre 1822 ausgeführt, indem ein freundliches Bade= und Logirhaus mit 12 Badestuben, 18 Logirzimmern und hinreichendem Local zu Bällen, so wie zur Conversation aufgeführt ward. Dieses Institut besteht noch, hat aber die verdiente Beachtung nicht gefunden, da es bei der zahlreichen

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Menge kleinerer und größerer Badeörter und Badeanstalten, bei der Nähe so bedeutender Curanstalten, wie Doberan, Warnemünde und Putbus, schwer hält, das Publicum nach einem kleinen, unansehnlichen Orte, wie Sülz ist, hinzuziehen, wo dem Kranken außer einer freundlichen Umgebung nichts geboten werden kann, als Hoffnung zur Genesung, die nur zu oft den Vergnügungen eines großen Badeortes und dem Glanze seiner Gesellschaften nachgesetzt, ja selbst geopfert wird.

Endlich ward im J. 1828 auch eine chemische Fabrik gegründet, welche den Zweck hatte, die Abgänge der Soolen und des Salzes zu chemischen Fabrikaten, zunächst aber die Mutterlauge zur Production von Salmiak zu benutzen. Gleich nach der Anlage aber fiel der Preis des Salmiaks ganz ungemein, und dazu hielt es zu schwer, die Beinschwärze (pulverisirte Knochenkohle), welche bei Erzeugung des Ammoniums durch Verbrennung von Knochen als Nebenproduct in großer Menge gewonnen ward, mit Vortheil zu verkaufen, und so konnte das Unternehmen mit Nutzen nicht fortgeführt werden. Es ward versucht, die kleine Anlage zu veräußern; da sich aber kein Abnehmer fand, so ward sie aufgegeben und es wurden die Gebäude abgebrochen. So bleibt aber hier noch ein Feld für künftige Speculation übrig.

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