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4.

Der Hof des Klosters Doberan zu Lübeck.

Bekanntlich bewirthschafteten die Klöster des Cistercienser=Ordens, welchem die meisten, angesehensten und reichsten Klöster Meklenburgs angehörten, ihre zahlreichen Landgüter selbst. Sie hatten daher in den zunächst gelegenen größern Städten gewöhnlich große Höfe, um von diesen ihre Producte leichter und vortheilhafter absetzen zu können, und in andern Städten, wo sie in der Nähe kleinerer Besitzungen gewöhnlich die Mühlen zu gleichem Zwecke erworben hatten, kleinere Höfe oder Häuser. Das reiche Kloster Doberan hatte nun einen großen Hof zu Rostock (den bekannten "Doberaner Hof" an der Stelle der jetzigen Reitbahn) in der Nähe der Abtei selbst und einen großen Hof zu Wismar (an der Grube) in der Nähe der von der Abtei getrennten Landgüter Redentin und Farpen.

Es mochte nun der Abtei wohl wünschenswerth sein, in der reichen Hansestadt Lübeck Grundbesitz zu haben, um auf demselben manche Einkäufe und Geschäfte bequemer besorgen zu können. Lübeck aber wehrte mit Nachdruck jede fremde Macht ab und strebte dahin, nur der eigenen Geistlichkeit und Bürgern Grundbesitz zu gestatten; man vergl. oben Deecke über das lübeckische Patriciat S. 52. Dennoch wußte der Einfluß des Reichthums zu erreichen, was das Gesetz verbot. Das Kloster Doberan besaß nämlich schon im 14. Jahrhundert einen Hof zu Lübeck, hatte denselben jedoch unter dem Namen eines lübecker Bürgers zu Stadtbuch tragen lassen. Am 16. Juni 1384 1 ) bekannte nämlich der lübecker Bürger Rudolph Münter, daß der beim Bischofshofe in Lübeck gelegene Mönchhof, in welchen die doberaner Mönche einzukehren pflegten, nicht ihm gehöre, sondern dem Kloster Doberan, obgleich er auf seinen Namen geschrieben sei.

Das Kloster Doberan besaß diesen Hof bis kurz vor der Aufhebung des Klosters (1552). Als die Reformation um sich griff, vermietete das Kloster den Hof, da vorhanden gewesen


1) Vergl. Urkunden=Sammlung.
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ist ein "Miethcontract zwischen dem Kloster Dubbran und Johann Chur, Vicario zu Lübeck, darin diesem der Klosterhof zu Lübeck in der Mühlenstraße nächst an dem Bischofshofe gegen jährliche 10 Mk. lüb. Miethe eingethan wird, 1539, die Luciae virg.", nach der Designation der Möllenschen Documente in den Nordalbingischen Studien, I, 1, S. 109, Nr. 15. Kurz vor der Säcularisirung verkaufte im J. 1551 das Kloster den Hof. Als er im J. 1586 an die v. Dualen und darauf von diesen an die v. Blomen überging, ließ der lübecker Rath ihn wegnehmen und für Rechnung der Betheiligten verkaufen, weil kein ritterlicher Mann in Lübeck ein Erbe besitzen durfte; vergl. Deecke oben S. 52.

G. C. F. Lisch.