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Die Kirchen zu Röbel.

Röbel hat zwei Kirchen, welche aus der Zeit des Uebergangsstyls stammen und einander ähnlich sind. Am besten ist

a. Die St. Nikolai=Kirche zu Neu=Röbel

(Neustadt Röbel) erhalten, daher die Beschreibung hier vorangeht. Die Kirche hat einen Chor von 2 Gewölben, ein Schiff von 3 Gewölben Länge und einen Thurm.

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Der Chor hat die Gestalt eines Oblongums mit rechtwinklig angesetzter, grader Altarwand. Die Altarwand hat 3 Fenster, die Seitenwände des Chors an jeder Seite 2 Fensterpaare; die Fenster sind eng, schräge eingehend, ohne weitere Gliederung, als daß die äußere Ecke einen Wulst hat. Der Altargiebel ist sehr gut und besser als gewöhnlich erhalten. Ueber den 3 Fenstern steht im Friese eine Reihe von Halbkreisbogen; in der unteren Hälfte des Giebels sind die Ziegel im Zickzack aufgemauert. Die Seitenwände des Chors haben einen Fries, der aus einer doppelten Reihe von Halbkreisen besteht, was sehr selten ist.

Das Schiff besteht aus einem Mittelschiffe von der Breite des Chors und zwei schmalern Nebenschiffen. Die Gewölbe, welche 44 ' hoch sein sollen, werden von 4 gerippten Säulen getragen. Jede Wand hat 3 Fensterpaare, gleich den Fensterpaaren des Chors, und an jedem Ende der Seitenschiffe ein gleiches Fenster. Die Ostwandecke des Schiffes hat noch einen Fries von einer Reihe von Halbkreisen. Die Friese stehen auf dünnen Wandstreifen; einige Strebepfeiler sind jüngeren Ursprunges und stehen nicht regelmäßig. Das Innere der ganzen Kirche, wie das Aeußere, trägt den Charakter eines sehr strengen Spitzbogenstyls, des Uebergangsstyls.

Der Thurm, der bis zur Spitze an 250' hoch sein soll, ist dem Ganzen angemessen.

An Mobiliar besitzt die Kirche nicht viel. Vor der Kirche liegt ein sehr großer, schön geformter und verzierter Taufstein aus Kalkstein und ein unregelmäßig geformter Weihkessel aus Granit. Einige alte Leichensteine sind abgetreten und in neuern Zeiten wieder benutzt. Auf dem Boden des nördlichen Seitenschiffes stehen die gut geschnitzten, großen Bildsäulen des h. Georg zu Roß mit dem Lindwurme und der Maria mit dem Christkinde auf dem linken Arme der rechte Arm umschlingt eine daneben stehende kleinere weibliche Figur, welche einen gefüllten Korb oder eine Tasche in der Hand empor hält. Der Altar ist ohne Werth. Einige geschnitzte, alte Kirchenstühle sind nicht ganz ohne Werth.

Von hohem Interesse sind die alten Chorstühle, welche aus dem Dominikaner=Kloster hierher versetzt sind und welche die beiden Seiten des Chors füllen. Sie sind aus Eichenholz einfach geschnitzt und haben nur an den äußersten Seitenwänden einige Verzierungen. Sie haben im Ganzen 30 Sitze; an jeder Seite ist ein Sitz etwas schmaler, weil, da es hier bei der Versetzung etwas an Raum fehlte, ein Stück von einigen Zollen Länge herausgenommen ist; da-

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durch haben die unten erwähnten Inschriften an zwei Stellen etwas gelitten.

Jeder Stuhl hat auf der Rückwand ungefähr über dem Haupte des Sitzenden eine erhaben geschnitzte Inschrift; diese Inschriften sind in Schröder's P. B. S. 644, jedoch mit vielen Fehlern und Lücken mitgetheilt.

Sieht man zum Altare hinauf, so haben die Stühle folgende Inschriften:

Der erste Stuhl rechts hat die Inschrift:

Inschrift
(Locus reuerendi patris provincialis.)

Der Stuhl rechts in der Mitte hat mit größeren Buchstaben die Inschrift:

Inschrift
(Hic est sedes cantoris.)

Daneben eine gleiche Inschrift:

Inschrift
(Chorus locus hebdomadarii.)

An der linken Seite steht in der Mitte die Inschrift:

Inschrift
(Chorus sedes succentoris).

Daneben:

Inschrift
(Hic est locus hebdomadarii.)

Ueber den meisten übrigen Stühlen stehen die Nachrichten über die Sitze der Provinzial=Capitel des Dominikaner=Ordens, z. B. die für Norddeutschland interessante Nachricht:

Nachricht

(Provincia Saxoniae habet suos conuentus non in regnis sed in diversis marchionatibus, ducatibus et dominiis diversis.)

An dem kleinen Stuhle rechts steht:

Inschrift

und daneben:

Inschrift
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Am vierten Stuhle links die Nachricht über die Verfertigung der Stühle:

Inschrift

Die Inschriften wurden also im J. 1579 von dem Dominikaner=Mönch Urban Schuman geschnitzt.

Ueber diesen zwei Reihen Stühlen stehen 2 Leisten, auf welchen die Jahre der Stiftung vieler Dominikaner=Klöster ohne Rücksicht auf die Zahl der Stühle in ununterbrochener Folge mit großen Unzialen eingeschnitten stehen. Sie folgen hier unter einander gesetzt von oben nach unten, wie sie an den Stühlen vom Schiffe nach dem Altare hinauf geschrieben sind:

Inschrift

b. Die St. Marien=Kirche zu Alt=Röbel

ist ganz wie die neustädter Kirche gebaut, nur sind die Pforten und Fenstergliederungen mehr mit Kapitälern etc. . verziert und die Wandöffnungen überhaupt mehr gegliedert. In der Altarwand sind schön gebaute Fenster und darüber noch Reste vom Rundbogenfries; sonst ist am Gesimse bei Dachrestaurationen das Alte viel durch Neues verdrängt, auch sind Strebepfeiler angesetzt. Die Kirche ist auch kürzer, als die Neustädter, indem die zwei Fensterpaare des Thurmes nicht zur Kirche genommen sind. Im Thurme hat die Kirche eine sehr hübsche Vorhalle im Spitzbogenstyl, mit Gliederungen und Kapitälern aus gebranntem Thon.

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1) Die Jahrszahl 1228 bei Magdeburgensis hat Schröder; in dem Schnitzwerke fehlt sie jetzt.

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Der Altar ist aus der letzten Zeit des Katholicismus. Im mittlern Altarfenster ist ein kleines Glasgemälde mit einem Marienbilde, jedoch schon etwas beschädigt.

Die Kirche hat noch zwei alte Leichensteine:

a. in einer gothischen Nische steht ein den Kelch consecrirender Geistlicher mit einer zu beiden Seiten herabhängenden schleierartigen Kopfumhüllung, welche im Verein mit dem übrigen weiten Gewande dem Bilde ein weibliches Ansehen giebt, mit der Umschrift:

Umschrift

(= Anno domini MCCCCXII [in die . . . . . . . . ] obiit dominus [reuerendus] Yo de Moryn 1 ), [plebanus in Anti]qua Robele. Johannes de Moryn pater ejus et Yda mater ejus. Orate pro eis.)

Zu den Füßen steht der morinsche Wappenschild mit 2 gekrümmten Lanzenspitzen mit einem Widerhaken (Sturmhaken?).

b. in einer gotischen Nische steht ein den Kelch consecrirender Geistlicher mit bloßem Haupte, mit der Umschrift:

Umschrift

(= Anno domini MCCCCXII [in die . . . . . . . .] obiit dominus Petrus Rod[emolner│, perpetuus vicarius in Antiqua Robele. Ejus anima requiescat in pace.)

Zu den Füßen steht ein Wappenschild mit zwei concentrischen Drittheilkreisen (Mühleisen?), mit der Oeffnung nach Außen gekehrt.

Die mittlere Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

An einem Pfeiler in der Kirche hängt zum Andenken eins der viel besprochenen Taufbecken. In der Mitte ist der Sündenfall dargestellt. Um diese Darstellung steht im Kreise


1) Die von Morin hatten auch ein Haus oder einen Hof auf der Neustadt neben der Pfarre, die Hausstätte lag im J. 1570 wüste
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die räthselhafte Inschrift. Um diese Inschrift steht, ebenfalls mehrere Male wiederholt, die zweite besprochene Inschrift: REKOR † DE † N S RSE A N .

Auf dem Rande stellt die Inschrift eingegraben:

JOHANNES . BRALLIN . PAST .
ANNA . MARGARETA . HASSEN.


Die kirchlichen Verhältnisse sind für die Geschichte der Stadt und der Gegend von hoher Wichtigkeit.

Die Stadt Röbel wird in die Altstadt gegen Norden und in die Neustadt gegen Süden getheilt. Innerhalb der Stadt lag die Grenze zwischen den Bisthümern Schwerin und Havelberg; die Altstadt gehörte zur schweriner, die Neustadt zur havelberger Diöcese; die nördlichen Grenzen der havelberger Diöcese sind wahrscheinlich die Grenzen des südlich gelegenen Landes Vipperow. - Die altstädter Kirche steht auf einem ziemlich hohen Plateau mit schroffen Abfällen am Nordende der Stadt, und man genießt von dort eine schöne Aussicht; dieses Plateau soll, was auch nicht unwahrscheinlich ist, der alte heidnische Burgwall von Röbel sein.- Die Stiftung der Stadt fällt in die Zeit, als der alternde Fürst Borwin I. gemeinschaftlich mit seinen beiden Söhnen und zuletzt wieder allein regierte (1218 - 1227). Das älteste Stadt=Privilegium ist wahrscheinlich vom J. 1226; die Neustadt Röbel soll der Fürst Nicolaus II. schon im J. 1217 (oder 1227?) angelegt haben, vgl. Schröders P. M. S. 517; in der Confirmation vom J. 1261 wird der Neustadt das schweriner Recht so confirmirt, wie es ihr Heinrich Borwin II. verliehen. Der Styl beider Kirchen, welche der Domkirche in Güstrow ähnlich sind, redet ebenfalls für diese Zeiten. Im 13. Jahrhundert war Röbel auch fürstliche Residenz und seit dem J. 1227 kommen fürstliche Burgmänner zu Röbel vor (vgl. Jahrb. II, S. 215, 217, 219, 226, 227, 231 u. s. w., Rudloff Urk. Lief., S. 37 und Lisch Mekl. Urk. III, S. 98, 107). In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird das Land Vipperow, also auch die Neustadt Röbel wohl noch zum Sprengel des Bischofs von Schwerin gehört haben; da die Streitigkeiten des Bischofs von Schwerin mit den Bischöfen von Havelberg und Camin, welche ungefähr, mit dem J. 1252 aufhörten, zum Nachtheil des erstern ausfielen, so wird die Neustadt Röbel in dieser Zeit an das Bisthum Havelberg gekommen sein.

Schon in den frühesten Zeiten der Stadt ward in der Neustadt ein Augustiner=Nonnenkloster (sanctimonia-

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les de ordine poenitentium novae civitatis Robele, 1298) gegründet. Ein Propst Nicolaus (prepositus in Robele) kommt 1239 einige Male, darauf Stephanus (prepositus de Robele) eine lange Zeit hindurch häufig vor, sicher seit 1249, (vgl. Jahrb. II, S. 282, 233, Lisch Mekl. Urk. I, S. 107, 112, 118, Rudloff Urk. Lief. S. 75), und nach demselben 1291 Johannes Stormen prepositus in Robele (vgl. Riedel cod. nov. Brand. I, S. 451). Ob dieser Propst aber ein Klosterpropst und nicht vielmehr einer der unten erwähnten Archidiakone, welche in Röbel auch Pröpste genannt wurden, gewesen sei, steht sehr zur Frage; das Letztere ist wahrscheinlicher, da im J. 1255 Stephanus archidiaconus in Robele beim Bischofe zu Havelberg war. Diese Erwähnung eines Propstes, wenn sie anders aus das Kloster zielt, und die Aufhebungs=Acte sind jedoch die einzigen Nachrichten, welche über dieses Kloster vorhanden sind.

Im J. 1285 ward, nach der Inschrift über dem Kirchenstuhle, in der Altstadt, schweriner Diöcese, ein Dominikaner=Mönchskloster gestiftet. Diesem Kloster waren die werleschen Landesherren, welche häufig in Röbel Hof hielten, sehr gewogen, so daß selbst 2 Prinzen, Bernhard und Heinrich, Johann's I. von Werle Söhne, Mönche dieses Klosters waren (z. B. nobilis dominus frater Bernardus de Slavia ordinis fratrum majorum: Jahrb. II, S. 256). Auch die Fürstin Sophia von Werle († vor 1308), Wittwe des Fürsten Johann I. († 1283) und längere Zeit thätig in der Landesregierung, war häufig in Röbel (vgl. z. B. Jahrb. II, S. 238) und soll (nach Latomus in Schröder P. M. S. 858) in dem Dominikaner=Kloster begraben worden sein.

Zwei Klöster waren aber für die kleine Stadt zu viel, um so mehr, da die bettelnden Dominikaner die Mildthätigkeit in Anspruch nahmen und noch kein anständiges Kloster hatten, und das Nonnenkloster arm war 1 ), vielleicht weil es kein Cistercienser=Kloster war, wie die meisten Klöster Meklenburgs. Daher verlegte der Fürst Nicolaus I. (IV.) um Pfingsten 1298 das Nonnenkloster von der Neustadt Röbel nach dem alten Orte Malchow, um der Armuth des Klosters zu Hülfe zu kommen und überwies den auf der Altstadt wohnenden Dominikanern den Hof der Nonnen, um auf demselben ein Kloster zu bauen 2 ). Seit 1298 war also das Do=


1) Ut pauperum monialium in Robele subueniatur inopie, nach einer Urkunde von 1298.
2) Nicolaus dei gracia dominus de Werle - - tam fratribus ordinis (  ...  )
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minikaner=Kloster auf der Neustadt, havelberger Diöcese, das einzige Kloster in Röbel, an dessen Spitze ein Prior stand. Zu gleicher Zeit ward 1298 das Hospital zum Heil. Geist dotirt (vgl. Mantzel Bütz. Ruhest. St. 23, S. 27) 1 ).

Außerdem war zu Neu=Röbel noch ein Archidiakonus, als Stellvertreter des Bischofes in gewissen Angelegenheiten, zur Verwaltung des Norddistricts des havelberger Bisthums (Vipperow, oder Röbel, oder Wredenhagen); so kommt z. B. 1293, 1298, 1305, 1318 Johannes archidiaconus noue ciuitatis Robele vor (vgl. Mantzel Bütz. Ruhest. St. 23, S. 27 und 29). Wahrscheinlich führte er den Titel eines Propstes und die oben bei dem Nonnenkloster genannten Pröpste sind wahrscheinlich die Archidiakonat=Pröpste.

Vielleicht hatte das Nonnenkloster zu Neu=Röbel noch keine eigene Kirche gehabt, sondern sich an die Pfarrkirche gelehnt, deren Pfarrer zugleich Propst des Klosters war. Daher behielt der Pfarrer von Neu=Röbel die Würde eines Präpositus, dem z. B. die Pfarren von Leitzen, Dambeck und Meltz untergeordnet waren: de provestige to Nigen - Röbel - - als de wendeschen heren de provestige to Nigen Röbel - - bestediget hetten; vgl. Mantzel Bützow. Ruhest. XIX, S. 28 und 38. Jedoch mag die Jurisdictions=Propstei schon seit Alters her von der Kloster=Propstei verschieden und ein Archidiakonat gewesen sein, da der Johannes Stormo prepositus in Robele 1291 (Riedel nov. cod. Brand. I, S. 451) im J. 1294 plebanus nove civitatis Robele (Rudloff Urk, Lief., S. 151) genannt wird. Im J. 1320 erwarben die Fürsten von Werle von dem Bischofe von Havelberg für das Patronat von Cambs die Propstei von Neu=Röbel, so daß sie fortan die Präpositur zugleich mit der Pfarre als Ein Lehn verliehen (vgl. v. Raumer Cod. contin. Brand I, p. 22), und 1330 kommt Arnoldus prepositus in Nouo Robele und


(  ...  ) predicatorum in antiqua ciuitate Robele morantibus, quam sanctimonialibus de ordine poenitentium noue ciuitatis Robele intendentes vtiliter prouidere, - - monialibus - - contulimus, ut se transferentes apud ecclesiam antique Malchow ibidem se lacantes claustrum edificent - - et fratribus prelibati ordinis in Robele ipsam aream, in qua moniales predicte prius habitauerant, cum edificiis eius pro claustro suo ibidem ponendo - - assignauimus. - - Datum MCCLXXXXVIII, feria IV ante Pentecostes. (Urk. in Schröder's P. M. 845.) - Der Ort Alt=Malchow, wo 1298 das Kloster gestiftet ward, wird in dem Privilegium der Vasallen der Länder Röbel, Malchow und Wenden vom J. 1285: "uilla antiqua Malchow" genannt.
1) Außerdem war noch ein St. Georgen=Hospital in Röbel mit einer Kapelle nahe bei der altstädter Kirche. Auch ein Kaland war in Röbel.
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1350 Thydericus dei gracia prepositus in Nova Robele - - in ecclssia parrochiali Nove Robele vor und später: de provestige to Nigen Robele - - in der parkerken to Nigen Robele Havelberger Stiffts (vgl. Mantzel Bütz. Ruhest. XIX, S. 35, 39 - 41). Nach der Visitation von 1534: "Item noch hefft ock dysse prauest "(yn der nygenstath) Jurisdictionem synodalem auer XXXIII parkerken vnder em belegen."

Außerdem wird schon frühe auch noch ein Präpositus von Alt=Röbel genannt, z. B. 1294 Johannes prepositus antique ciuitatis in Robele (Rudloff Urk. Lief., S. 151), 1454 Herman Lotzeke tho olden Röbel prauest (Schröder P. M. S. 2077) und 1447 prepositura Robelensis, Zwe rinensis diocesis, - und sogar auch ein Archidiakonus zu Alt=Röbel als delegirter Richter des Bischofs von Schwerin 1330: Johannes archidiaconus in antiqua Robele (in einer ungedruckten Urkunde). Jedoch sind diese Verhältnisse noch zu dunkel, als daß sie ohne große Studien aufgeklärt werden könnten. In dem Visitations=Protocolle von 1534 heißt es:

"Item noch hefft de pravest (in der oldenstath) auer VI parkerken buten Robell dat geystlyke rychte van olders her".

Mehr als wahrscheinlich hatten beide Bischöfe in Röbel einen Archidiakonus mit dem Titel eines Propstes.

Endlich wohnte in Röbel auch ein Geschäftsführer des Klosters Dobbertin für die im südöstlichen Meklenburg gelegenen, entferntem Güter Laerz, Schwarz und Diemitz (Hinter=Propstei) und Lexow, Roez und Sietow (Vorder=Probstei), welcher deshalb Haus und Speicher in der Stadt hatte; derselbe ward der Sandpropst des Klosters Dobbertin, und davon der ihm anvertrauete District Sandpropstei genannt, vielleicht ursprünglich scherzweise, weil es mehrere Pröpste in Röbel gab und die Güter der Hinter=Propstei sandig sind. Der Dobbertiner Klosterhof lag bis gegen das Ende des 14. Jahrh. neben dem Dominikanerkloster 1 ). Im J. 1389 legte der Rath das Haus zu Bürgerrecht und Stadtpflicht und gab dem Kloster dafür eine Hausstätte neben der von Bune Stätte, der von Morin Stätte gegenüber, zum freien Besitze. Die von Morin hatten ein Haus neben der Pfarre. In dieser Gegend wohnten also die ritterlichen Familien.


1) Nach einer Urkunde des Klosters Dobbertin, d. d. 1389 des dunredaghes vor S. Woltberghe daghe: "dat hus, dat de prouest vnde syn godeshûus hadde bynnen Nygen-Robel vp deme ôrde (Ecke) by den bruderen".
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Das Dominikanerkloster zu Röbel lag in der Neustadt an der Stadtmauer und "des Klosters Balken waren in die Stadtmauer gefaßt." Es bestand aus dem "Mönchhofe" mit Kirche, Kirchhof, Kloster und Baumgarten; vor dem Kloster hatte es eine "Stätte", 3 Buden, an der Ecke der Mühlenstraße eine Bude und außerdem in der Stadt noch 3 Buden, (von denen 5 Buden im J. 1620 abbrannten), einen Teich (Mönchteich) und mehrere Ländereien und Holzungen in der Gegend der Stadt. Wann das Kloster säcularisirt sei, ist ungewiß, wahrscheinlich zwischen 1530 - 40. Als im J. 1558 (nach Latomus in Westph. Mon. ined. IV, 234) der letzte Prior Thomas Lamberti gestorben war, ward das Kloster allmälig abgebrochen und die Steine wurden nach Wredenhagen zum Bau gefahren. Im J. 1568 stand (nach Archiv=Acten) das Kloster wüste, es wurden Steine davon verschenkt und verkauft; 1577 grenzte noch eine Scheure an den Chor der Kirche, 1602 lag auf dem Platze, wo die Kirche gestanden hatte, noch Steingrus. In dieser Zeit werden die Chorstühle in die neustädter Kirche geschafft worden sein. Von Leichensteinen und andern Alterthümern, da das Kloster auch ein fürstlich=werlesches Begräbniß war, ist wohl manches untergegangen; die Urkunden fehlen ganz. Am 17. Mai 1587 schenkte der Herzog Carl seinem Hofprediger Mag. Johannes Andreae zu Mirow aus Dank für seine gute Amtsführung "eine wüste Stätte auf dem Mönchhofe,wo zuvor das Kloster gestanden hatte," zum erblichen Eigenthum. Am 15. April 1589 verkaufte M. Andreae das Haus, welches er auf dem Mönchhofe zu Röbel gebauet hatte, nebst der dazu gehörigen Stätte an den Amtmann Joachim Schröder zu Mirow, und am 24. Febr. 1605 verkauften J. Schröders Erben, zu Röbel wohnhaft, " die wüste Klosterstätte zu Röbel, so weit das ganze Gebäu des Mönchklosters in seiner Circumferenz begriffen gewesen und gestanden, mit aller Gerechtigkeit, ausgenommen den Theil, den der Zimmermann Berend bewohnte", an Joachim von Below auf Hinrichsberg. Die von Below baueten hier einen Hof und besaßen denselben mit alter klösterlicher Freiheit. Gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts war Hieronymus Gerlach Sandpropst des Klosters Dobbertin geworden; im dreißigjährigen Kriege war des Klosters Kornhaus ganz "heruntergerissen" und Below's Mönchhof "sehr ruinirt". Weil nun die Below den Hof nicht benutzen konnten und Gerlach gerne seinen Verpflichtungen nachkommen wollte, so verkaufte am 16. April 1651 Igen von Below seinen "in

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Röbel belegenen Klosterhof mit dem Hause mit Kirchstühlen und Begräbniß in der Altstadt und Neustadt, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, als eine unstreitige fürstliche Freiheit und Gerechtigkeit" an Hieronymus Gerlach zu einem Erbkaufe. So kam der Hof in bürgerlichen Besitz, wenn auch noch lange über die Freiheiten desselben gestritten ward. Im J. 1702 besaß den Hof noch Gerlachs Sohn, der Burgemeister Hieronymus Christoff Gerlach, und die von Below machten einen vergeblichen Versuch, den Hof zu reluiren.