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8.
Ueber die Verleihung der
bischöflichen Insignien an
den Abt
von Doberan.
Rudloff, Mekl. Gesch. II, S. 713, berichtet, daß der Abt von Doberan im J. 1403, oder richtiger 1402, vom Papste Bonifacius IX das Vorrecht erlangt habe, die bischöflichen Insignien tragen zu dürfen. Ich theile die bisher nicht gedruckte Urkunde vom 6. Februar 1402 mit 2 ). Nach derselben erhielt der Abt das Vorrecht, sich der Mitra, des Ringes und der andern bischöflichen Insignien zu bedienen, mit der Erlaubniß, in denselben Insignien nicht allein in dem Kloster Doberan, sondern auch in andern demselben unterworfenen Klöstern und allen den Klöstern untergebenen Kirchen den Segen zu sprechen, mit Ausnahme des Falles, daß irgend ein Vorgesetzter oder ein päpstlicher Legat gegenwärtig sei.
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Als Ueberreste von diesem bischöflichen Range werden in der großherzoglichen Alterthümersammlung noch zwei silberne Bischofsringe aufbewahrt, welche aus dem Nachlasse des hochseligen Großherzogs Friederich Franz I. stammen und in Doberan gefunden sein sollen. Sie haben ein rundes Schild, in welches (d. i. Jhesus) gravirt ist.
G. C. F. Lisch.