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X.

Des

pommerschen Geheimenraths Mathias von Carnitz

Gesandtschaftsbericht

über

die Taufe des güstrowschen Prinzen Carl Heinrich

am 28. Julius 1616,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch .


Einleitung.

D as hier dargebotene Actenstück gehört zu den interessanten Cabinetsstücken, welche uns oft mehr als Brief und Siegel einen tiefen Blick in die Verhältnisse früherer Zeiten gönnen 1 ). Dieses Actenstück ist um so wichtiger, da es ein Gesandtschaftsbericht eines hochgestellten Mannes ist, und sich nicht allein auf die Feierlichkeiten bei der Kindtaufe erstreckt, sondern auch die religiösen, politischen und persönlichen Verhältnisse des Hofes zu Güstrow im Anfange des 17. Jahrhunderts getreu schildert.

Es kann nicht in meiner Absicht liegen, den Lesern den Genuß an diesem Berichte durch Bearbeitung desselben verkümmern zu wollen, aber einige historische Bemerkungen und Erläuterungen aus den Kindtaufs=Acten im Großherzoglichen Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin und andern Quellen werden nicht unwillkommen sein.


1) Durch die gütige Erlaubniß des Herrn Ober=Präsidenten von Schönberg Excellenz und die Bemühungen des Herrn Archivars Baron von Medem zu Stettin hatte ich im Anfange des Jahres 1834 Gelegenheit, von dem Originale dieses Berichts im Königl. Preußischen Provinzial=Archive von Pommern Abschrift zu nehmen.
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Dem Herzoge Johann Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow gebar die erste seiner drei Gemahlinnen, Margaretha Elisabeth (gest. 16. Nov. 1616), des Herzogs Christoph von Meklenburg zu Gadebusch Tochter, vier Kinder. Das jüngste von diesen war der Prinz Carl Heinrich, dessen Kindtaufe hier beschrieben wird, und der am 30. Mai 1616 geboren ward, aber schon am 14. Nov. 1618 mit Tode abging 1 ). Die Geburt dieses Prinzen ward zunächst von beiden Aeltern vielen fürstlichen Personen notificirt, und unter diesen auch vom Herzoge seinem Bruder Adolph Friederich I. von Meklenburg=Schwerin, obgleich dieser von seinem Bruder wegen der bekannten Mißverhältnisse "weder schreiben oder auch mundtliche werbungen gewertig" hatte sein wollen, worauf derselbe jedoch antwortete: "Ihm seien die vrsachen, warum er sich zeithero mit seinem bruder in schriftliche und mündliche Communicationen nicht einlassen könne, bekannt, wolle es dem lieben Gott, als gerechten Richter, der zu seiner Zeit wohl Recht schaffen werde, anheimstellen und befehlen, und es dieses punctes halber für diesmal sein bewenden lassen"; übrigens freue er sich der Vermehrung des häuslichen Glücks seines Bruders und wünsche allen denkbaren Segen.

Die Kindtaufe ward mit aller möglichen Feierlichkeit auf den 28. Julius angeordnet. Zu Taufzeugen wurden gebeten: der Herzog Philipp von Pommern=Stettin, der Herzog Augustus von Lüneburg, der Landgraf Moritz von Hessen und die Städte Hamburg, Lüneburg, Rostock und Wismar. Zur Verherrlichung des Festes wurden große Zurüstungen getroffen.


1) Vgl. Rudloff III, 2, S. 131 und 137. - Ferner:
"1616. Die Hertzogin Margaretha Elisabeth, Hertzogin Joh. Alberti Gemahlin, war abermahl von Gott gesegnet und brachte am 30. Mai zu des gantzen Landes Freude einen gesunden Printzen zur Welt, dem in der Tauffe der Nahme Carl Hinrich ist beygeleget worden. Die Hertzogin aber hat sich seit diesem Kind=Bette nachhero beständig schwächlich befunden, so daß dieselbe auch, alles angewandten Fleißes und Artzneyen ungeachtet, den 16 Nov. im 32 Jahr ihres Alters ihr Leben beschliessen müßen, der verblichene Cörper ist im folgenden 1617 Jahr am 9ten January in dem Hochfürstl. Begräbniß zu Güstrow solenniter beygesetzet, da die beyden Güstrowschen Hoff=Prediger Georg. Ursinus und Joh. Rhuelius eine Leichen=Predigt gehalten". (Fortsetzung von Hederichs Chronik von Schwerin.)
Hertzog Joh. Albrecht fand es seinem Zustande zuträglich sich nach einer andern Gemahlin umzusehen, desfalls er sich am 3 Marty 1618 von Güstrow aufgemacht und nach Cassel begeben, alwo Er sich denn am 26 mit Land=Grafen Mauritii zu Cassel Princessin Elisabeth vermählet und bald darauf mit derselben im Lande angelanget". (Daselbst.)
Hertzogs Joh. Albrechts von seiner ersten Gemahlin noch übriger einiger Printz Carl Hinrich befiel im November dieses Jahres mit den Masern und muste aller angewandten Sorgfalt ungeachtet, in denselben, zu großen Leydwesen seines Herrn Vaters und des gantzen Landes im 3ten Jahr seines Alters, sein Leben beschließen." (Daselbst.)
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Zur "Aufwartung" wurden 48 vom Adel zu Hofe beordert, in Begleitung von möglichst vielen Reisigen und Dienern 1 ); (als die eingeladenen fürstlichen Herren ihr persönliches Erscheinen ablehnten, wurden 12 Personen vom eingeladenen Adel von dem Ehrendienst befreiet 2 )); dazu wurden 8 vom Adel eingeladen, mit ihren "haußfrawen vnd frawenzimmer" zu erscheinen 3 ). Zur Bedienung wurden mehrere Städte aufgefordert, Trabanten, im Ganzen 34, zu schicken, deren Einkleidung genau vorgeschrieben ward 4 ). Die Stadt Rostock, welche 6 Trabanten stellen sollte, lehnte diese Aufforderung aber ab, wie sie es "aus gleichem begehren vor vier jahren gethan" habe, da es "wider ihre privilegia" sei; sonst sei sie "des vnderthenigen erbietens, wie insgemein zu ieder Zeit, also auch insonderheit bei der beuorstehenden frölichen Kindtauff sich mit aller möglichen wilfehrigkeit zu erweisen" 5 ). In gleicher Weise lehnte auch die Stadt Wismar ab, welche ebenfalls 6 Trabanten stellen sollte. Die Stadt Friedland schickte statt 3 nur 2, da sie nach altem Gebrauch nicht mehr zu schicken nöthig habe; den dritten stellte jedoch "nach früherer Gewohnheit" die Stadt Woldeck. Außerdem wurden aus der Stadt Schwan 20, aus Cröpelin 10, aus Teterow 10 und aus Krakow 10 "Männer zur aufwartung verschrieben", und den Lehnschulzen: Andres Bugenhagen zu Koblank, Heinrich Stertt zu Schonenbeck vnd Jacob Stertt zu Gofm befohlen, "mit ihren Lehnpferden" einzureiten; auch von den Stadtvögten wurden Hans Schweitzer zu Tessin und Wulff Falck zu Lage gefordert. Zur Verpflegung dieser ansehnlichen Versammlung, welche zu den geladenen Gästen, den Deputationen und den Personen des Hoflagers hinzukam, mußten bedeutende Anstalten getroffen werden. Es ward daher an die fürstlichen Aemter Güstrowschen Antheils, selbst an die entferntesten, der Befehl erlassen, daß jeder Hüfener und Cossate in den Domainen ein Huhn und fünf Eier, und jeder Hüfner eine, und je zwei Cossaten zusammen eine fette Gans in die Hofküche liefern sollten 6 ). Diese Lieferung war in Berücksich=


1) Vgl. Beil. Nr. 1 aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
2) Vgl. Beil. Nr. 2 ebendaher.
3) Vgl. Beil. Nr. 3 ebendaher.
4) Vgl. Beil. Nr. 4 ebendaher.
5) Es ward sogar von der Stadt Rostock bei Gelegenheit dieser Taufe eine große Denkmünze geschlagen. Vgl. Rudloff III, 2, S. 131 und Evers Münz=Verf. II, S. 266. Der Verein besitzt dieselbe bereits durch die Güte des Hrn. Canzlei=Vicedirectors Martini zu Schwerin.
6) Vgl. Beil. Nr. 5 aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin. Vgl. Rudloff III, 2, S. 239.
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tigung der schweren Zeit nur eine geringe; denn sonst hätten die Unterthanen nach hergebrachter Gewohnheit und Gerechtigkeit Ochsen, Hammel, Hafer und andere Nothdurft entrichten müssen; der Herzog behielt sich jedoch für sonstige Lebensbedürfnisse das Vorkaufsrecht nach damals gültigen Preisen vor.

Die eingeladenen fürstlichen Personen entschuldigten ihr Ausbleiben mit den drohenden Zeitumständen und dringenden Landesgeschäften und schickten Gesandten. Es erschienen auf der Kindtaufe für den Herzog Philipp von Pommern=Stettin der Geheimerath Mathias von Carnitz, für den Herzog Augustus von Lüneburg Hermann Clamer von Mandelslo und für den Landgrafen Moritz von Hessen der Rath Heinrich von Stockhausen. Von den Städten erschienen: für Hamburg: der Syndicus Dr. Peter Müller und der Rathsherr Johann Rodenborch; für Lüneburg: Statius Tobinus und Jochim Bonus "vom Burgemeister und Rath"; für Rostock: der Syndicus Dr. Johannes Daman und der Rathsverwandte Jochim Schütte; für Wismar: der Burgemeister Dr. Daniel Eggebrecht und der Syndicus Dr. Matthaeus Gerdes.

Der Gesandte des Herzogs Philipp II. von Pommern, welcher seinem Fürsten die hier mitgetheilte Relation über seine Mission abstattete, war Mathias von Carnitz, der im Jahre 1617 Geheimer Rath des Herzogs und Hofgerichtsverwalter war 1 ), und außerdem an dem Hofe des gebildeten Fürsten eine bedeutende Rolle spielen mußte, da er auch auf dem Gemälde in dem bekannten pommerschen Kunstschranke auf der Kunstkammer zu Berlin mit dem Canzler Martin Chemnitz neben den fürstlichen Personen stehend abgebildet ist 2 ).

Außer über die Feierlichkeiten bei der Kindtaufe berichtet M. v. Carnitz an seinen Herrn vorzüglich über zwei Puncte: über die Rangstreitigkeit mit Hessen und über die religiösen Ansichten am güstrowschen Hofe; und in Beziehung auf den letztern Gegenstand enthält der Bericht, außer der Sittenschilderung, auch eine historische Wichtigkeit.

Die Rangordnung (Session) der eingeladenen Fürsten von Hessen und Pommern (Lüneburg blieb neutral) war schon im vorigen Jahrhundert nicht bestimmt, da Hessen einige Male selbst vor Meklenburg den Rang behauptete 3 ); Pommern konnte sich dagegen nicht höher stellen, als Meklenburg; und


1) Nach Ph. Hainhofers Reise=Tagebuch S. 37 in den Baltischen Studien. Stettin, 1834.
2) Vgl. v. Ledebur's Beschreibung des pommerschen Kunstschrankes in den Erläuterungen zu Ph. Hainhofers R.T.B. S. 166.
3) Vgl. Rudloff III, 1, S. 335.
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so war Veranlassung zum Streit vorhanden, sobald Hessen die einzelnen frühern Bevorzügungen vor Meklenburg geltend machte. Hessen schien damals am Hofe zu Güstrow ein großes Uebergewicht gewonnen zu haben. Hessen war mit Meklenburg so nahe verwandt, daß der Landgraf Moritz die fürstliche Wöchnerinn seine "liebe Base, Schwägerinn und Gevatterinn" nannte; diese Verwandtschaft gründete sich vorzüglich auf die Vermählung der meklenburgischen Prinzessin Anna an den Landgrafen Wilhelm von Hessen (1500), wodurch diese Fürstin, als Mutter Philipps des Großmüthigen, Stammmutter des neuern Hauses Hessen ward 1 ). Auch war die Zuneigung des Herzogs Johann Albrechts II. zu dem hessischen Hofe gewiß die nächste Veranlassung, daß er nach dem Tode seiner ersten Gemahlin sich (25. März 1617) mit des Landgrafen von Hessen ältesten Tochter Elisabeth wieder vermählte 2 ). Aber Pommern war durch vielfache Verbindungen mit dem Fürstenhause gewiß ebenso nahe verwandt, als Hessen. Der wahre Grund der Streitigkeiten und Interventionen bei Gelegenheit der Kindtaufe waren aber die religiösen Ansichten des Herzogs von Güstrow, der sich mit seinem Hofe offen zur reformirten Kirche bekannte 3 ), und daher in dem reformirten hessischen Hofe eine Stütze suchte. Der eifrigste Gegner dieser religiösen Wendung in Norddeutschland war nun der gelehrte, fromme und ächt lutherisch gesinnte Herzog Philipp von Pommern 4 ), der


1) Vgl. Rudloff II, S. 895.
2) Vgl. Rudl. III, 2, S. 135 flgd. und 137.
3) Vgl. Rudl. III, 2, S. 132 flgd. u. 1.
4) Man vgl. v. Medem's Ansicht über diesen Fall in den Erläuterungen zu Ph. Hainhofers R.T.B. S. 177 in folgenden Worten:
"Durch die Reformation war in Pommern das Kirchenwesen völlig umgeschaffen, und das neue Gebäude kirchlicher Lehre auf dem Grunde aufgeführt worden, welchen die wittenberger Reformatoren als das wahrhafte Substrat christlicher Lehre ermittelt und gegründet hatten. Den Glaubens=Wahrheiten und kirchlichen Handlungen war hierdurch eine Norm gegeben, von welcher abzuweichen als Abfall von der evangelischen Lehre galt, und deren genaue Beachtung mit einer Strenge gefordert wurde, die in der Verfolgung anders Denkender und Handelnder selbst bis zu rücksichtsloser Härte fortging. In der Persönlichkeit eines so frommen, christlich gesinnten Fürsten, wie Philipp II., mochte diese Strenge wohl an ihrer frühern Härte einbüßen; man war jedoch auch damals behutsam genug, um den Schein zu meiden, als billige oder theile man in andern evangelischen Ländern irgendwie beliebte Aenderungen kirchlicher Gebräuche, die, als Träger und Symbole christlicher Lehre, jeder Neuerung entzogen sein und von aller Willkühr unangetastet bleiben sollten. Hiervon ein Beispiel. Als der Herzog Philipp II. einen seiner Räthe, Mathias von Karnitz, im J. 1616 nach Güstrow gesendet hatte, um anstatt seiner bei der Taufe des Herzogs von Meklenburg, Karl Heinrich, als Pathe zugegen zu sein, hatte dieser, außer der Feststellung seines Rangverhältnisses zu den (  ...  )
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sich daher durch seinen Gesandten gegen alle Neuerungen und jedes böse Beispiel auf das kräftigste verwahrte.

Diese Andeutungen werden hinreichen, den nachfolgenden Bericht ins Licht zu setzen.

Beilagen.

Nr. 1.

Hans Albrecht etc. .

Erbar, lieber getrewer. Nachdem der vielgütige getrewe Gott die hochgeborn Fürstin, vnser hertzuielgeliebte Gemhalin fraw Margaretha Elisabeht, geborne vnd vermhelte Hertzogin zu Mecklenburgk den 30 May im geschinen Ihrer weiblichen Bürde allergnedigst entbunden vnd vns beiderseitts mit einem iungen wolgestaltten Sohn= vnd herlein begabet, dafür wir dan seiner hohen gottlichen Mayestet pillig lob vnd danck sagen, vnd weil wir endtschloßen, solch vnser iunges Sohnlein vermittels der heiligen tauf dem herren Christo den 28 July zubringen zu laßen, vnd auf solche zeit ehtlich vnser herren freunde eingeladen, vnd derowegen Deiner Persohn alsdan zu vnderteniger aufwartung benotigt, demnach begehren wir hirmit gnediglich, Du wollest Dich den Freitagk zuuor, ist der 26 ermelts Monats July, alhie abendes mit so viel Reißigen Pferden, als Du zu wege bringen kanst, vnd für Dich vnd Dein gesinde mit gebürenden ehrkleidern stafieret, gewiß einstellen, vnd folgendes wie sich gebüret vnd Dir durch vnser Marschallen angedeutet werden soll, aufwertig erscheinen, vnd keinesweges außenbleibens endtschuldigen. Daran etc. . in gnaden hierin zu erkennen.

Dat. Güstrow den 30 Juny 1616.

       An
Henneke Lützow zum Eikhofe.
Gebhardt Moltke zu Toitkenwinkel.
Dietrich Holste zum Ankerßhagen.
Dauitt Reuendtlow zu Grese.
Christof Behr zu Nustrow.
Jurgen Oertz Amptmann zu Nienkloster.
Siuertt Oertze zu Roggow.


(  ...  ) übrigen anwesenden Gesandten nichts eifriger zu thun, als durch Erklärungen und Protestationen sich gegen die bei der Taufhandlung vorgenommenen Neuerungen, die in der Auslassung des Exorcismus bestanden, zu erklären. In seinem Berichte über den Hergang dieser feierlichen Haudlung ist der Unwille, der namentlich den fungirenden Geistlichen mit vieler Bitterkeit trifft, nicht zurückgehalten".
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Bartholdt Barckentin zu Boltz.
Hans von Bülow Amptmann zu Feldtbergk.
Christoff Moltke zu Stridtfelde.
Helmuht Moltke zu Druseuitz.
Lütke Baßeuitz zu Lühburg.
Reimer von der Osten zu Ahrnßhagen.
Carsten Preen
Heinrich vnd Carin gebrüdere Preene zu Gubekow.
Rolof Baroldt vnd deßen beeden Sohne zu Zehlendorf.
Claus von Oldenburgk vnd deßen beeden Söhne Claus
vnd Andreas zu Woltzegar.
Jochim vnd Vicke gebrudere die Moltzane zu Ulrichs=
haußen.
Jürgen Behr Caspern Sohn zu Nustrow.
Matthias Luetzow zum Eickhof.
Hieronimus vnd Clemendt geuettern Wangeline zu Viletz.
Jürgen Oldenburgk zu Kotel.
Jochim Leisten Amptman zu Stargardt.
Vicke vnd Reimar gebrüder die Genzkowe zu Dewitzen.
Henke Reuendlow zu Zisendorff.
Christoff Dewitz zu Colpin.
Claus Hahne zu Baßdow.
Christoff Hahne zum Heinrichshagen.
Hans von Bülow zur Marnitz.
Caspar Barckentin zu Prischendorff.
Hans Pleße zu Donnekendorff.
Leuin Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmeß.
Werner Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmeß.
Gregorius Beuernest zu Luseuitz.
Johan Grabow vnd Jochim Grabow zu Wosten.
Frantz Jochim von Buchwalt zu Lambrechtshagen.
An philip von Quitzowen.
Andreas Buggenhagen Pommerscher Lehenmann.
Wigandt Moltzahn.

Nr. 2.

Hans Albrecht etc. .

Erbare, liebe getrewe. Nachdem die meisten vnserer herren freunde, so wir zu vnsers iungen herren vnd sohnleins, Gott gebe zu gelücke, beuorstehenden kindttauf freundtlich eingeladen, auß vorfallenden ehehaften behinderungen nit erscheinen können, vnd wir dahero auch so starker vnd großer aufwartung vnserer verschriebenen Lehenleut vnd vom Adel nit benötigt, so wollen

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wir Euch vor dießmal auch aus gnaden darmit verschonen, vnd habens Euch zur gnedigen nachrichtung nit verhalten wollen. Dat. Güstrow den 23 July 1616.

       An
1) Claus von Oldenburgen vnd deßen beede Sohne
2) 3) Claus vnd Andreas zu Woltzegor.
4) Jürgen Behren Caspern Sohn zu Nustrow.
5) Jürgen von Oldenburgk zu Kotel.
6) Jochim Leisten Amptman zu Stargardt.
7) Hans von Bülow zur Marnitz.
8) Hans Pleße zu Donnekendorff.
9) Leuin Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmes.
10) Werner Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmes.
11) Jochim Grabow zu Wosten.
12) Lütke Baßeuitze zu Lüheburgk.

Nr. 3.

Hans Albrecht etc. .

U.g.g. zuuor. Ehrnuöster Rhatt, lieber getrewer. Ihr erinnertt Euch in vndertenigkeitt, wölcher gestaltt wir Euch zu vnsers iungen hern vnd Söhnleins Kinttauf in gnaden verschrieben; weil aber auch vnser hertzuielgeliebte Gemhalin Ewer frawen vnd Dero frawenzimmers aufwartung alsdan benotigt, alß ist hiemit vnser gnedig begheren, Ihr wollet die verfüung thuen, das nebenst Euch Ewer haußfraw vnd frawenzimmer mit herüber kommen vnd vnser hertzuielgeliebten Gemahlin gebürlichen aufwarten möge. Daran etc. . vnd pleiben etc. . Dat. Güstrow den 23 Julij ao. 1616.

       An
1) Gebhardt Moltken zu Toitkenwinckel.
2) Henneke Lützowen zur Eickhorst.
3) Dauidt Reuentlowen zu Grese.
4) Jürgen Ortzen, Amptman zu Newen=Kloster.
5) Siuertt Ortzen zu Roggow.
6) Bartholdt Barckentin zu Boltz.
7) Claus Hahn zu Baßdow.
8) Gregorius Beuernest zu Lüseuitz.

Nr. 4.

Hans Albrecht etc. .

Ehrsame, liebe getrewe. Nachdem wir auf vnsers iungen Sohn= vnd herleins, Gott gebe zu gelücke, beuorstehenden Kindt=

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tauf, so den 28 dieß bestimbt vnd eingesetzt, ehtlicher Trabantten zur aufwartung von noten; alß begehren wir gnediglich, Ihr wollet aus Ewer Bürgerschafft sechs Menner zu solcher notturfft dergestaltt abfertigen, das Sie nemblich mit gelben Wambsen vnd gelben langen leddern Kollern darüber, vnd dan hirzu rote duchen Hosen, alles mit der ahrt schnüren besetz, wie einliegende Prob außweiset, auf niederlendisch gemachet, Item blaw Kniebendern vnd roten strümpfen, roten hüten, vnd gelben vnd blawen fedderbüschen bekleidet vnd stafiret, wie dann auch endtlich mit guten helparten, idoch ohne quest, den freitag abendes zuuor alhir ankommen, vnd von vnsern hofmarschallen vernehmen, wie Sie folgendes Ihre aufwartung bestellen, vnd in dem allen sich zur gebür verhalten mügen. Daran geschicht vnsere gnedige meinung vnd erkennens vmb Euch in gnaden. Datum Güstrow den 2 Julij ao. 1616.

Nr. 5.

Hans Albrecht etc. .

U.g.g. zuuor. Ehrnuöster Rhatt, lieber getrewer. Nachdem der vielgütige Gott, dem wir dafür pillig dancken, der hochgebornen fürstin vnser hertzuielgeliebten Gemhalinn frawen Margarethen Elisabethen, gebornen und vermhälten Hertzogin zu Mecklenburgk etc. ., vnd vns ein iunges her vnd Sohnlein gnediglich bescheret vnd gegeben, welches wir auf den 28 tagk negstkommenden Monats July mit gottlicher Verleihung durch die heilige tauff zum Christenthumb verhelffen zu laßen willens sein, darzu wir aber ehtliche vnser herren freunde eingeladen vnd verschrieben, vnd nun zu gebüerlichem tractement allerhandt von noten seien will, vnd ob nun wol vnsere vnderthanen vermuge alter hergebrachter gewohnheitt vnd gerechtigkeitt Ochsen, Hamel, Haber vnd andere notturfft den regirenden Landesfürsten in solchen fällen zu enttrichten schuldig, so betrachten wir doch vnser lieben getrewen vnderthanen gelegenheitt vnd itzige schwere Zeit, seien sie auch nach müglichkeitt zu verschonen geneigt, vnd

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vnd befehlen Euch demnach gnediglich, das Ihr in Ewern anbefholenen Emptern nun vor dießmal von iederm hüfener vnd Coßaten ein huen vnd fünf Eyer, vnd von einem hüefener Eine, vnd von zwei Coßaten auch eine feiste Ganß einfürdern, vnd den 20 Julii alhie zu Güstrow gewißlich vnd ohne einigen lengern Verzugk unserm Küchmeister Jochim Schultzen einandtworten vnd benebenst claren Registern zustellen laßen, vnd in dem allem keinen verzugk nhemen sollet. Daran geschieht vnsere gnedige meinung in gnaden zu erkennen. Dat. Güstrow den 28 Junii a. 1616.

       An die Amtleute
zu Güstrow, Schwan, Sternberg, Ribnitz, Stargard, Dargun, Gnoyen, NeuKalden, Stavenhagen, Broda, Feldberg, Marnitz, Neu=Kloster, Wesenberg, Boizenburg, Plau.


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Relation

Wie das Kind=Taufen zu Güstrow verrichtet worden, und was dabey in pto. sessionis und sonsten vorgelaufen.


Hilff Du o getrewer got.

Uf gnädigen befehll des durchleuchtigen hochg. fursten und Herrn Herrn Philipsen herzogen zue Stettin Pommern, der Caßuben, und wenden fursten zue Rüigen, grafen zue Gutzkow, Hern der lande lawenburg und Butow meines gnädigen fürsten und Hern bin ich Matthias von Carnitz mit 6 pferden, einer Kutsche und 5 Dienern den 24 July dieses Jhares umb 2 Uhr nach Mittage naher Gustro uf die F. Kinttauffe ufgereiset, und meine reise also angestellet, das ich den 27 eiusd. umb 11 Uhr mittages daselbsten angelanget, da ich dar, nachdem ich dreyer stunden in Ruehe gestanden das mitgegebene Creditifschreiben dem oberhofmarschalck Rotermunde durch einen meiner Diener gebuerlich übergeben lassen, worauf ich von 2 F. Mechelburgischen räthen, alß Jasmundt und Behren nach dem 4 Lantjungkern, mit S.f.g. leibkutsche und 6 pferden ansehnlich bin zu schloß gefordert, und daselbsten in ein mit Tapezereyen wol und stattlich außstaffirtes Zimmer gefueret worden, wie ich nun mich ein geringe Zeitt drein gehalten, haben sich meine Zuegeordnete Ufwarttung alß Christoffer Behr, dessen Sohn, ein Gorcke, nach dem noch einer bei mir angemeldet, und sich zue guetter Ufwarttung anerboten, und gebeten, ich wolte mir die Zeit nicht lassen lange werden, da alßbald solte angerichtet werden, auch da mir etwas mangeln solte ichs ihnen anzeigen, so wehren sie befehliget allen mangel zuerstaten, ich lobete die ansehnliche anordnung, entschuldigte, das dergleichen nicht nöthig gewesen, wie auch noch viel Zeit ehe da durffte angerichtet werden, erbot mich zu ihren Diensten. indeßen ist die tafel zuegerichtet und die speisen, deren bei der ersten tracht 12 gewesen, ufgesetzet worden, wie auch drauff so viel lant= und hofjungkern gefolget, das die tafell ringsherrumer

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besezet worden, Ob ich auch alsfort mich bei I.f.g. durch dero Cammerjungkern angeben und umb audientz underthänig pitten laßen, so ist doch mir zum bescheid geworden, das I.f.g. bereitts ettlicher maßen berauschet wehren und ich derowegen nicht köntte vorgestatet werden, solte mich gedulden biß uf folgenden tag, da ich da auch abermalß ansuchung thun laßen, aber keine beständige resolution erlangen muegen, Wie ich nue erfahren, daß ebenmäßiges den andern f. gesantten wiederfahren, und der lüeneburgische uf einständiges anhalten zulez zue beschied erlanget hätte, das er nach der Malzeit audientz erlangen solte, und ich also hierauß leichtlich schließen können, daß keine audientz zu erheben wehre, oder je nach der Malzeit eine überauß naße audientz abgeben möchte, alß hab ich weitters drumb nicht angesuchet, besonderen wie ich ufm frawenzimmers Sahll, davon hernachher meldung geschichet, gelegenheit gesah, hab ich S.f.g. angetreten, und anbefohlener maßen die begrüßung, zueentbietung, glückwünschung und entschuldigung des persönlichen nicht erscheinens, wie woll mit kurtzen verrichtet und s.f.g. wegen meines g.f. und h. aller guetten nachpaurlichen correspondentz und freunttlicher Vertrawlichkeit versichertt. Darauf ebener gestalt S.f.g. kürzlich selber geandworttet, vor geschehene begrueßung, Wunsch und zueentbietung gedancket, und angezeiget, ob er zwar nichts liebers sehen mögen, alß das m.g.f. und h. persönlich angelanget, so müße er ihnen dennoch auß angezogenen behinderungsursachen entschuldiget halten.

Selbigen tages war der 28 Julij hab ich mich beim lüneburgischen gesantten anmelden laßen, und pitten laßen weil ich befehliget, mit ihm auß wichtigen sachen zue communiciren, daß er sich zur vertrawlichen Conferentz unbeschweret bequemen wolte, darauf wihr zuesahmen gekommen, und ich auf vorhergehende m.g.f. und h. gnädige begrüßung angezeigt, Welcher gestalt gewohnheit biß dahero gewesen war die hochlöblichen fürstlichen heusern lüenburges und Pommern abgesantten concurrirten das alwege untter ihnen guette correspondentz und vertrawliche communication gehalten würde, ein ebenmäßiges wehre ich auch itzo uff empfangenen Befehll zue thuen gewölt, Vornemblich aber weil ich in erfahrung gebracht, wie bei dieser f. kinttauffe ein ander, und bißdahero in diesen den Mechelburgschen herzogk= und fürstenthumben ungewönlicher modus zue tauffen, mit abstellung des Exorcisimi 1) eingefueret werden wolle, Nue wehre zwar m.g.f. und h. nicht gemeint einem andern in Kirchenordnung und anderen regimentssachen ein maß zue geben, gleich woll aber erachteten s.f.g.

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davor das bei diesem wergk behuetsahm zue gehen sey, damit die Unterthanen in die gedanken nicht gerathen möchten, samb wolten s.f.g. diese änderung durch deroselben gesanten praesentiam placitiren und approbiren, alß wolte ich von ihm vernehmen, weßen er hiebei instruiret wehre, und wie er sich darein zue erzeigen gedächte, wen ich solches erfahren, alsden wolte ich mich weitters vernehmen laßen, könntte ich auch leichtsahm, so weit es meine Instruction zuegebe, mit ihm conformiren, darauf er sich des gnädigen grußes underthänig bedanket, mir ebener gestalt s.g.f. und hern gnädigen gruß vermeldet, der gewönheit untter den beiden f. heusern sich erinnert, zue aller guetten vertrawlichen Conferentz anerboten, und weitters berichtet, das er des Exorcisimi wegen gahr nicht instruirt wehre, wie er mir auch zu mehrer beglaubigung seine instruction gantze vorzeigen und lesen laßen wolte, drumb er sich zue keiner interposition verstehen könte, halte auch leichtlich zue muetmaßen, wen gleich selbiger gestehe, das dadurch weiniger den nichts würde gefruchtet werden, Wie ich nun die Instruction verlesen, uud befunden, daß er dieses puncts wegen gahr nicht instruiret wehre, und gesehen, daß kein andere fürstliche gesantten der augsburgschen confession beigethan vorhanden, ich auch allein nichts fruchtbarlich schaffen würde, als hab ich mich auf vorhergehende Danksagung, vormeldeten gnädigen gruß, und gepflogener communication, dahin erboten, das ich mich mit ihm conformiren, und der tauf im Nahmen gotts beiwohnen und Weitters meiner instruction nachgehen wolte.

Hiernägst hab ich den Marschalk Rotermunde zue mir freundlich erbitten laßen, und ihm angezeiget, das ihm ohne mein erinnern bewußt sein würde, was gestalt eine competentz des Vorsitzes wegen unter den fürstlichen heusern Stettin Pommern und Heßen obhanden. Nue wehre zwar selbige dahin accoiumodiret, das in sessionibus umbgewechselt, und alterniret würde, Dabei es zwar m.g.f. und h. (salvis suis juribus tum in petitorio quum possessorio) biß annoch verpleiben ließen, es wehre aber ebenfalß diesem beliebten alternatifmittell gemäß, das gleich bei der ersten session oder concursu alternatio geschehe, wie auch solches bißhero in richtiger observantz beibehalten worden wehre, Nue befünde es sich das dem f. hauß Stettin Pommern der erste Vorsitz bei diesen Zuesahmenkunft gebüeren wollte, alß hette ich diese erinnerung zeitig thuen und ihnen freundtlich ersuchen wollen, das er die ordonnance dermaßen anstellen muchte, das mir bei der ersten Zuesahmenkunft, welche bei der tauf ungezweiffelt sein würde, die Praecedentz gelaßen, und alß das f. hauß Stettin=

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Pommern in gebüerlichen respect gehalten werden. Deßen ich mich dan umb so viel mehr getröstete, weil er dem f. hauß Stettin Pom. ohne das mit pflichten verwant, und daher pilliger obacht haben solte, das denenselben dieß ortts nichts Praejudicirliches zuegezogen würde. Ille brevibus * ) respondebat, erinertte sich des Streitts, wolte Issmo. suo principi ejusque consiliariis meine erinnerung referiren, und mir bescheid wißen laßen. Ein stund hernacher ist der Marschalk nebenst dem canceler Cotmanno wiederumb zue mihr gekommen mit Bericht, das S.g. fürst und h. den streit zwischen mir und dem Heßischen gesantten des vorsitzens wegen gantz ungern vernommen, hetten drumb drüeber Raht gehalten, auch mit dem hessischen gesantten drauß reden laßen, welcher sich erkleret das er deswegen zwar nicht instruiret, besonderen nur befehliget wehre, seines hern gebüerende Session zue halten, drumb er deswegen III. principi gänzlich heimbstellen, dabenebenst aber hoffen wolte, es würde dermaßen dirigiret werden, das ihm der vortrit gelaßen, und sein g. her hierüber sich zu beschweren nicht bewogen würde, drumb gesönne ihr g.h. an mich gnädig, ich möchte hierin dem heßischen gesantten weichen, ihm die praecedenz gönnen, und die tauff weiters nicht aufhalten, oder je zuem Weinigsten, da es nicht anders sein könnte, dieß wergk zuer Sortissation kommen laßen, inmaßen theilß der räthe d. meinung das nach der Verwantnüß dieses müste angestellet werden, alsden sich geben würde, das Heßen näher als Pommern dem Hauß Mechelburg zuegethan wehre. Ego praemissis generalibus et repetitis illatis wollte gantz ungern S.f.g. hierein discommodiren und dadurch die tauffe remoriren, wehre aber ein Diener mit gemeßenem befehll also instruiret, darauß ich mich nicht begeben köntte, vielweiniger geschehen laßen, das dem gantzen f. haus Stettin Pommern hiedurch ein großes praejudicium zuegefueget würde, gestalt den vermuege einmahll beliebten alternatifmittelß dem f. hauß Stettin Pommern die obersitz zueerst nur gebuerte, in die Sortissation köntte ich dergestalt nicht willigen, weil selbige dem einmahll beliebten modo alternandi gahr zue wiedern lieffe, derselbe auch dadurch gäntzlich gehoben würde, und weil der heßischer gesantter nuer instruirt, gebuerende Session zue halten, und selbige so bald unten als oben sein köntte, alß hette er desto ehr zue weichen Ursach: erwogen das er dadurch wieder seine instruction nicht handelen würde, ich wolte auch zwar wunschen


*) Hier ist ausgestrichen: "et obscuribus verbis pro more solito".
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das lanttgraffen Moritzen leutte so zuvor bei den zuesahmenkunfftten, da man sich der alternation gebrauhet hette, zuejegen wehre, so lebete ich der ungezweiffelter hofnung sie würden ohne je einige Contradiction mir den Vorzug laßen, und ob gleich wolte angezogen werden, samb solte in dergleichen fällen die nähere Verwantnuß praevaliren, so würden doch S.f.g. wie auch die heren Räthe ohne meine erinnerung wißen, das bei Kinttauffen dieselbe in keine consideration genommen werde, wie den dergleichen Exempel mir keines Weges könnten vorgestellet werden, so gar nicht das auch bei f. hochzeitten und leichbestättigung Chur= und fürsten des Reichs praerogativam sanguinis nicht mehr in acht nehmen laßen, besonderen ihre ordinarias sessiones wie sie ihnen ihn Reihe gebuere haben wollen, wie dergleichen Exempell woll anziehen köntte. Ich wüste auch nicht, wen die computation zuegeleget würde, ob heßen der verwantnuß wegen dem p. hauß Stettin Pommern köntte vorgezogen werden. So solte auch vornemblich das f. hauß Mechelburgk hiebei auß diesen Ursachen ein wachendes auge haben, weil bewust das Mechelburgk den Vorsitz vor Heßen ex eo capite begehrtte, das heßen nuer eine lantgraffschafft, und kein herzogthumb wie Pommern und Mechelburgk wehre, wen sie nue so schlechter Dinge dem f. heßischen gesantten den vortrit an jetzo gönnen und laßen wollten, würden sie sich hirin selbsten consequenter praejudiciren, darumb sie es woll behertzigen, dieß wergk also dirigiren, das mir die praecedentz gelaßen würde, anders hette ich Ursach mich zue beschweren und würde es mein g.f. und h. hoch empfinden, und was der ein= und wiederrede mehr gegeben.

Illi wollten Illmo. referiren und sich weitter nachsinnen, und mit dem Heßischen hierauß auch nochmalen reden,

Interim ich gefreusuppet 2) .

Wie nun eine stunde ungefehr verfloßen sein sie wieder vf mein logis gekommen und angezeiget, Ihr g.f. und her hette mit dem Heßischen hieraus weitter reden laßen, der aber auch nicht gahr Weichen, besonderen das Wergk gantz Illmo. heimbstellen wolte, Nun hette J. her weitters rahtt halten laßen und zueletz diese mittel erfunden, das ich solte zueerst Zuer Kirche gefüeret, auch bei der tauffe wie auch des ganzen folgenden tages mir die oberstelle gelaßen, hernacher aber bei überreichung der geschenk, und banquet dem heßischen gesantten der Vortrit vorgönnet werden, Wie ich nun vermerket das ich hirdurch fast mein Intent erreichet, auch folgenden tages bei allen actibus abermalen die precedenz erlangen würde, und auch bei mir bedacht, das velicht an der

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tafell der gebrauch würde gehalten werden, wie oben lands geschicht, das einer bey dem andern über gesetzet würde, und man also fast nicht wißen könne, wer von den Uebersitzenden die Oberstelle habe, alß hab ich mich dergestalt dahin erkleret, Weil der Kirchstant, die tauffe, und oblatio munerum fast ein actus continuus wehre, und nicht fueglich könnte dismembriret werden, alß solte man mich zue erste zuer Kirche fueren, in der Kirche, wie auch bei der Tauff und oblation munerum, uud auch den gantzen folgenden tag bei allen actibus den Vortrit laßen, alß wolte ich friedlich sein das der heßischer gesantter bei der tafell so diesen tag gehalten würde die obersession erlangen muchte, doch alles praemissa protestatione, das er dem gebrauchlichen modo alternandi, Welcher auf den ganzen tag alweg gemeinet gewesen, nicht praejudicirlich sein solle, Welches wiewoll ungern vom Heßischen gesantten beliebet, darauf ich auch zuerst in die Kirche von 6 vom Adell umb 11 Uhr gefueret, oben und neben dem F. Lueneburgischen gesantten gestellet wie auch bei der tauffe und oblation der presenten geschehen.

Wie nun der heßische hernach er gekommen hat das musiciren ufgehöret, und ist der hofprädiger 3) , ein Schläsiger * ) so erst vorm halben Jhar dahin soll gefordert sein, ufgetreten, und praemissis solitis die worte so in der andern Epist. S. Paul. an die Corinther 6. vs. ultimo stehen, Rueret kein Unreines an, so wil ich euch annehmen und euer Vater sein, und ihr solt meine Söhne und töchter sein, spricht der almechtige her, zuem text abgelesen, welche er also expliciret, das er sie gleichsam uf die tauffe deutte und loco exordii weitleufftigk vorbracht, wie und von wehme die tauffe eingesetzet und verordnet worden, und das sie consilium DEI hin und wieder genant würde, drumb (man) auch bei dieser f. Kinttauffe dieß einiges punctlein zu tractiren wehre, was der mensch vor nutzbahrkeit auß der tauffe zu hoffen hethe, alß nemblich das got per baptismum homines admitteret, admissos diligeret, et dilectos adoptaret ad heredes gloriae et vitae aeternae. Wie er dan Wie solches alles geschehn, mit gahr prächtigen Wortten hervorgebracht. Nach geändigter prädigte, hat man wieder angefangen stattlich zu musiciren, drauff der junge prince dergestalt in die Kirche gefueret das zue erst drey Marschalke vorhergegangen drauff viel glieder der junckern gefolget, und dan der junge prince von der Cammer=Jumfer so von zweyen von Adele gefueret getragen. Und drauff


*) Randbemerkung: "recht cadaverosa facies".
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alles frawenzimmer so bei hofe und vom lande dahin verschrieben worden, nachgefolget.

Der prince ist aber dem f. Lueneburgischen gesantten uf die arme (gelegt?) bei der taufe, so gleich am Altar gestanden, und dahin wihr auß unserem stande so auch negest dabei gewesen, gefunden, in der introduction haben sich die trompeter und paucker dahoben ufm gange hören laßen; wie wir nue also und ich dem jungen printzen negst zue Füßen gestanden, sein auch der städte gesantten, alß der stat Hamburg, der Stat Luenburg, Rostogk und Wißmar heran gefordert worden. Das kint ist in schwere gulden stück gewickelt gewesen doch der gestalt das es beide arme frei und loß (gehabt), und - umb beide hände rote Corollen gehabt, der bant darin es gewickelt, ist zweyer finger breit und mit golt und perlen gesticket gewesen, daruntter 2 statliche Kleinod gehangen, ufm haupt hatts gehabt eine weise slaffhaube mit grosen perlen gesticket so ganz im waßer aufgießen von der hofmeisterinne abgenommen hernaher aber wieder ufgesetzt. Darauff der hofprädiger mit den, des ortts, wie auch in Pommern gewönlichen Ceremonien das f. Kind getauffet und Carl Heinrich genennet, Nuer allein das bei d. tauffe der exorcismus Alß: ich beschwere dich Due unreine geist etc. . außgelaßen dieser aber: entsagest dem Teufell etc. . dabei behalten worden. Bei der tauff ist zwar der Fürst wie auch die Fürstin nicht zugegen gewesen besonderen sich oben in ihrem gewönlichen stande gehalten und d. tauffe zuegeschawet, wie dan die fürstliche Kindelbetterin schon vor 8 Tagen ihren Kirchgang gehalten. nach geändigter tauffe ist man umbs altar gegangen und dem priester geopffert, wie ich den ihm 1 harten Reichsthl. ufgeworffen, der junge prince hinwieder in gleicher procession auß der Kirche gebracht, und wihr ebenfallß von vielen vom Adell auß der Kirche uf der fürstinnen groß gemach gefueret worden, da den der fürst unß in der Thüre begegnet, unß gegrüßet, und weitters hinein gefüeret, auch die fürstinne, so sich oben im Zimmer in der einen eck am tische sich gestellet, und gewincket und die hant geboten, wie den drauf d. lueneburgscher hernaher ich und folgends der heßische und andere gesantten zuegetreten ihr die hant geküßet, und nacheinander unsere bewerbung abgeleget, ich vor meine persohne ungeferhlich dergestalt. das mein g.f. und her zueforderst S.f.g. ließe seinen freundtlichen grueß, und was s.f.g. mehr liebs und guethes vermöchten damit vermelden und da I.f.g. sambt Dero angehörigen in guetter erfrischeter gesuntheit und allem erwünscheten gedeylichen f. wolstant befinden solten, vernehmen s.f.g. ganz gerne und

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erfrewentlich, gestalt sie dan auch mit gahr hoch erfreweten gemüete vernommen hätten, was maßen got der almechtige I.f.g., Dero hern ehegemal, und die ganze lobliche Mechelburgsche lantschafft mit gnädigen augen angesehen, und sie allerseitts mitm wolgestalten Sohn, jungen hern und mänlichen leibs= und landserben gnädigst begabet, davor s.f.g. gott dem almechtigen hochlich dancketen, wünscheten auch von got dem almechtigen das er diesen jungen landserben in beständiger leibsgesuntheitt lang erhalten, ihnen in der furcht des Hern und allen anderen christ= und fürstlichen tugenden wolle erwachsen laßen, und gnädigst verfüegen, das durch ihnen diese gueten lande bei ihrem fürstlichen erbhause, untter deßen schatten sie nunmehr solch eine geraume Zeit fried= und ruhesahm geseßen, weitters, und biß dahin, das alles irdische wesen hinwieder zue nichts resolvirt werde, pleiben und in friedlicher ruhe gruenen und floriren muegen. Es hetten auch zwar s.f.g. zur Contestirung dero guetten affection und anzeig ihres hoch erfrewten gemuetts sich gerne persohnlich gestellen und diesem christlichen wergk beiwohnen wollen, es wehren aber s.f.g. gantz unverhoffter maßen davon abgehalten worden, Derowegen S.f.g. freundliches pitten, sie des außenpleibens wegen freuntlich entschuldigt zue halten, nicht desto weiniger hetten s.f.g. meine Weinigkeit anhero geordnet, und neben vorigen gnädig befohlen, alter gewohnheit nach die 2 Kleinot I.f.g. so woll dem jungen printzen S.f.g. zue anpresestiren, und zue bitten ob gleich selbige geringschätzig, das dennoch I.f.g. S.f.g. wolaffectionirttes gemuet vielmehr alß des presents geringfühigkeit consideriren und in acht haben möchte, und deßen versichertt sein, das s.f.g. alweg weiniger nicht willigk alß erböttig wehren S.f.g. alle angenehme und behägliche Dienste in ehren und freundschafft zu erzeigen. Wie nue ein jeder sein praesent offeriret gehabt, da hat die fürstinne einem jeden wiederumb die hant zue Kuße geboten.

Dieser Untterschied aber ist bei oblation der geschenck gehalten worden, das die fürstinne die Rostocker und Wißmarschen als ihre Untterthane sitzende, uns anderen aber wie auch die hamburgischen und stat luneburgk gesantten stehend gehöret. wie nun die geschenk also offeriret geworden hat D. Cotman Cancellarius in Nahmen des fürsten, als auch der fürstinne ins gemein und in einer oration geantwortet und gedancket. Darauff wihr weitters zuegetreten und uff die weige, so ungefähr mitten in selbigem gemach gestanden, und mit schönen Umhängen bezogen gewesen, unsere geschenk, alß ich 6

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hartte ReichsThll. geworffen, in dem Zimmer ist aber der junge printz nicht zuejegen gewesen.

Wie solches geschehen sein wihr uf unsere Zimmer wieder gefueret, alßfort aber durch andere an die f. tafell 4) etwa umb 3 Uhr gefordert worden, Da hat der fürst wie auch die fürstinne beim waßernehmen 5) unß den f. gesantten die Oberstell gelaßen, und ob wihr gleich uns ettlich mahll untten an stelleten, dennoch sein wihr vom fürsten selbsten wieder hervorgezogen. Die tafell ist überauß stattlich zuegrichtet gewesen, alß von 2 Trachten auß der Küch, in jeder 36 speisen, all anderer artt, daruntter viel stattliche pasteten und ein schön schaweßen, welches das model des von newen angefangenen gebewdes zue Dragguen sein sollen, gewesen. Die dritte tracht ist lautter confect von allerhant schönen candisirten und andern von Zugker gebacheten sachen und mehrentheilß nach eines jeden eigenschafft in grün laub graß oder Kraut geleget und fast alle Confectschalen verguldet. Bei der taffell hat es überauß starke truncke 6) , viele bevorab Unserer hern gesuntheitten gegeben. Nach geändigter tafell, welche doch über 5 gantzer stunden gewähret, ist ein tantz gehalten worden, und haben der fürst selbsten sein gemahl ufgefordert, und jedem der gesantten damit einen vortantz verehret, dabei aber jahr keine fackeln gebrauchet worden, viel weniger, jemals von Marschälcken oder jungckern vorgetantzet.

Folgenden Tages war d. 29 Julij den Superintendenten * ) zue mir erbitten laßen, demselben ich angezeiget, daß mein g.f. und h. hochlich empfinden würde, das bei dieser tauff dergleichen Veränderung vorgangen, und obgleich etwas zuvor davon purgiret worden, so hätten dennoch s.f.g. pro vanis rumoribus geachtet, auch davor gehalten, wenn gleich s. herzogl. Johan Albrechten f.g. etwas hiebei zue thuen gemeinet, das solhes leichtlich durch die anwesende f. persohnen, oder dero gesantten könntte verboten und geändert werden, wie den mein g.f. und h. mich in specie darüber instruiret, ich hette auch beim f. lüneburgischen gesantten mich erkundiget, ob er nicht gleichfalß sich zue interponiren befehliget, welcher aber mir seine instruction gezeiget, darinn dergleichen aber nicht enthalten, und er also sich zue keiner interposition verstehen wollen, drumb ich allein auch nichts vornehmen muegen, weil ich die Beisorge getragen, das ich doch nichts schaffen würde, gleichwoll hette ich mit ihm hieauß reden, und dieses


*) Lucas Bacmeister.
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anzeigen wollen, das mein g.f. und her durch diese meine praesentz diese Veränderung keinesweges nec tacite nec per expressum approbirt und guethießet, es würden auch s.f.g. bei guetter gelegenheit an freundlicher erinnerung bei s. herzogl. Albrechten f.g. nichts ermangeln laßen,

Ille vernehme gantz gerne das m.g.f. und h. ob dieser Veränderung keinen gefallen truge, viel weiniger dieselbe approbirte, er, wie auch das gantze ministerium, hetten zue I.f.g. große hofnung, das sie ihnen, wo noch etwas mehr solte vorgenommen werden, mit guettem raht beispringen würden, einmahll wehre es hoch zue verwundern, das der stätte gesantten bevorab derer so dieses landes mitglied wehren sich des wergks nicht annehmen und sich etwa interponirten. Das gantze ministerium hette zue vielen Mahlen bei Ihrem g.h. gantz demütig und flehentlich angehalten I.f.g. möchten dergleichen änderung dergestalt nicht vornehmen, besonderen da je etwas geschehen und der exorcismus abgestellet werden solte das solches ordentlicher Weise, und mit zueziehung aller theologen, und der gantzen lantschafft geschehen muchte, oder aber da selbiges nicht zu erhalten, das ihr f.g. nuer per mandatum solhs der gemeine insinuirten, damit es kein scandalum in ecclesia gebähren muhte, hette aber damit keineswegs können erhöret werden, müssten es nunmehr got befehlen, hoffeten aber die lantschafft, wie auch herzog Adolf Friderich würden gleichwoll uf dergleichen mittell bedacht sein, das in anderen punctis weitters nichts geändert würde, Sie wolten das ihrige auch gerne hiezue thuen, wozue sich auch alle theologi im lande, und sonderlich die Rostocher anerboten. Sie hätten auch den newen hofprädiger anreden, und pitten laßen er muchte ihre Kirch, so nunmehr bei 90 Jharen fried= und ruhesahm gewesen nicht turbiren und sich erklären, ob er in allen articulen mit ihnen einig sein wolte, so wolten sie ihnen pro confratre halten, ihm auch alle lieb und freundtschafft beweisen, drauf sie zue bescheid erlanget das er nicht gemeinet wehre Unfriede und streit anzurichten, wehre zue diesem ambt legittime vociret, seine religion köntte auch woll bekennen, daß nemblich das er ein reformirter lutheraner wehre,

Und was wihr sonsten hin und wieder geredet, biß das das freustuck ist ufgesetzet, da ich begehret er möchte bei mir tafell verpleiben, welches er auch gethan, da wihr weitters allerhant discurs vorgehabt und sonderlich, ob nicht ein Weg, alle Verbitterung zue verhuethen, und die gemuetter zue conciliiren und näher und beßer an einander in freundschafft zue bringen, das hinferner, oder ufgewiße Zeit alle streitschrifften

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verboten, gleichwoll aber einem jeden frey gelaßen würde, in cathedra auch uf der cancel in thesi oder antithesi zu leren, was eines jeden religion mitbrächte, erwogen: das nuemehr a praestantissimis theologis pro et contra so viel geschrieben, dadurch aber nichts geschaffet worden, nur allein, das wihr alweg weitter von einander geraten, der magnaten gemuetter an einander verhetzet, untter ihnen groß mißtrawen causiret, bevorab die heilsahme justitia in Imperio unbefordert darnieder lieget und ins stocken geraten, und also hierauß ruina totius Imperii romani fast entstehen köntte, Ille ließ sich alle streitschrifften nicht gefallen, es lieffe großer mißbrauch mit drunter, würden offtermahls mehr personalia als realia tractiret, mehrentheilß stritten sie wegen der Ceremonien, welche doch nur adiaphorica wehren, und wen libertas christiana dadurch nicht gehoben würde, man sie gebrauchen oder abschaffen köntte, wen es ordentlicher - und nicht zwangsweise geschehe, Die rechten Hauptarticul würden von den Weinigern der Scribenten tractiret, Drumb sein erachten dieses wehre: wan alle Evangelische fürsten dermahleins zuesahmen khemen, und vereinigten sich das dergleichen streittschrifften gäntzlich solten verboten sein, möchte es wohl kein unebener weg sein, die theologi vor sich könttens nicht thuen, hetten nicht macht, absque consensu principum concilia zue halten, und dergleichen zue verordnen,

Und was dergleichen conferentzien mehr gewesen.

Nach de hant bin ich zuer tafell gefordert worden, da mir da, vermöge getroffener Vereinigung der Vorsitz, wie auch den gantzen tag bei allen actibus gelaßen worden.

Nach geändigter tafell, welche von 11 bis 3 Uhr gewehret sein wir mit des Fürsten bereutter so hochzeit gehalten uff des fürsten anhalten zuer Kirche, und nach geändigter Vertrawung biß anß brautbette gegangen. Bei der Vertrawung hab ich dieses angemercket, das zwar selbige cum solitis caeremoniis und wie es dieß ortts in den Kirchen gewönlich, geschehen, gleichwoll aber Verwechselung der ringe außgelaßen worden, an studio, pro more quorundam Calvinianorum, oder auß Vergeßen, ist mir unbekannt. Sonsten wie ichs hernacher in praesentia Illustrismi et Illustrismae über d. tafell erinnerte, entfärbte sich der fürst in etwa, der heßischer gesantter aber fing zuegleich an, das in seines g. heren landen dergleichen ringe Wechselung nicht bei der Vertrawung, besonderen bei der Verlöbnuß gebreuchlich wehre. Ego dieß ortts wehre beides gewönlich, und hielte es davor, wen gleich solches beibehalten würde, das man nichts dadurch schaffete,

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dennoch wehre es beßer, das es also, wie es in diesen kirchen biß dahero gebreuchlich gewesen beibehalten und die gemeine nicht geärgert würde.

Uf den abend ist wiederumb tafell * ) wie auch nach geändigter taffell ein tantz in gleicher maß, wie vorigen tages, nuer allein das sich dieses biß umb 2 Uhr in die naht verzogen, alsdan ein schön feurwergk, so das alte model des haußes zue Draggun praesentiret, angestecket worden, dabei sich s.f.g. selbsten untter ufm platz befunden, und mehrentheilß selber angestecket.


Anmerkungen.

1)"Und dieser Orten (in Pommern), als wie in ganz Sachsen, noch der Exorcismus und das Kreutz=Zaichnen (bei der Taufe) gebreuchig ist." (Ph. Hainhofers Reisetagebuch S. 28.)

Die Geschichte des Calvinismus in Güstrow und des Exorcismus ist dargestellt in Besser's Beitr. zur Gesch. der Vorderstadt Güstrow III, S. 381 flgd. Vgl. Wiggers M. K. G. S. 176.

2) In diesen Zeiten kommt die "Morgensuppe" oft vor; daher die Wortbildung "frühsuppen". Man vgl. über die Morgensuppen:

"Am 22. Aug. hab ich den Frischmann und Martin Schützen bei der Morgensuppen gehabt und umb 10 Uhren von dannen gefahren". (Hainhofer's R.=T.=B. S. 16.) Nach diesem die Herzogin aus ihrer Kuchin, in Silber, kochte Speisen zur Morgensuppen mir bei ihren Kammerjungen geschickt, und auch von Speisen immer umgewechselt, damit ich sehe, was man im Frauen=Zimmer kochen könde; aus meins Herrn Keller von Petersinen, spanischen, französischen und welschen Weinen, u.s.w., auch von unterschiedenen Bieren angeboten, was ich nun für Sorten von Getränk wölle. Bei der Morgensuppen hatte ich meine zwei Commissarios, u.s.w. - Nach 9 Uhr, und als ich nach Haus geschrieben, haben J. F. G. mir ansagen lassen, u.s.w." (Das. S. 23.)

"Am 13. Septbr. sain wir nach der Morgensuppen - Jagen gefahren". (Das. S. 64.)

Nach der Morgensuppe folgte das Frühstück; vgl. weiter unten in diesem Bericht S. 163.

3) Der "Hofprediger, ein Schläsiger" ist Georg Ursinus aus Schlesien, des Herzogs Johann Albrecht II. Hofprediger. Vgl. Rudloff M. G. III, 2, S. 132 u. 137, und Wiggers M. K. G. S. 176.

4) Der Herzog Philipp Julius forderte von seinen "drei Leib=Medicis" im J. 1624 ein Erachten über seinen Gesundheitszustand. Diese berichteten, es sei:

"hochnötig, daß S. F. G. in dieser wernden cura zeitige zu gewonlichen Zeiten, als des Mittags umb Eilff, und des Abents umb sechs Uhren, Malzeit hielten, und nicht zu lang bei der Tafel verharreten, auch wan endlich


*) Randbemerkung: "Dem frawenzimmer ringe verehret, so bei 48 standen".
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S. F. G. sich bei nicht gar, sonderlich mit Trinken, erfülleten Magen, nach dem Essen zu Schlaf legen wollten". (Erläuterungen zu Pf. Hainhofers R.=T.=B. S. 174.)

5) Ueber die Sitte des Handwassers vgl. man:

"Nach diesem hat sie der Kanzler zur Tafel eingeladen - ; und ist der Marschall mit den Speisen kommen; bald nach ihm die zwei Fürstinen und Herzogen Ulrichs Fr. G., da dann, wie gebräuchig, die Gesanten ihr sonder Handbeckin, vor und nach der Malzeit, gehat". (Ph. Hainhofers R.=T.=B. S. 25.)

Und in Pommern alß wie in der Mark der Brauch ist, daß man gantz raynen Tisch machet, nur das Under=Tischtuch liegen lasset, Handwasser reichet, und dann erst frische Teller und Serviett gibet, den Tisch mit Gebacknes, Confect und Früchten ganz übersetzt, kain Brot aber weiter aufgeleget, und die Fraw im Hauß dem Gast an die Saite gesetzt würdt und daß Trinken erst recht anfanget. Außer mir sein lautter Gelehrte am Tisch gesessen, von welchen es gute Conversation abgeben und die Malzeit bis umb 6 Uhren sich erstrecket hat". (Ph. Hainhofers R.=T.=B. S. 37.)

Als Slüter 1526 bei den Mönchen zu Gaste gehen wollte, nahm er bei ihnen erst Handwasser. (Ungnad. Amoen. S. 264.)

"Daß vor dem Essen Wasser in Becken herumgereicht wurde und daß ein jeder sich die Hände wusch und mit einer dazu dargereichten Serviette abtrocknete", war schon im frühern Mittelalter allgemein Sitte. Vgl. Leo über Burgenbau in v. Raumers Hist. Taschenb. VIII, 1837, S. 223.

6) Die Sitte des vielen Trinkens und Zutrinkens war zu dieser Zeit in Norddeutschland eine nicht seltene Erscheinung. Man vgl.:

"Fleißiges Trinken war in den nördlichen Ländern Deutschlands mehr Sitte, als in den übrigen. Als 1524 zu Heidelberg viele deutsche Fürsten einen Verein zur Besserung der Sitten an fürstlichen Höfen stifteten, entsagten sie für sich und ihre Untergebenen alles Gotteslästerns und alles Zutrinkens und bestimmten, dergleichen auch bei der Ritterschaft und den Landgesessenen ihrer Länder verbieten zu wollen. Wenn aber einer der Fürsten in die Niederlande, nach Sachsen, in die Mark, nach Meklenburg, Pommern oder andere Lande käme, wo zu trinken Gewohnheit sei, und sich dort bei aller Weigerung des Trinkens nicht erwehren möchte, so solle er dann mit seinem Hofgesinde und seinen Dienern an diese Ordnung nicht gebunden sein". (Voigt Fürstenleben und Fürstensitte im sechszehnten Jahrh. in v. Raumers Histor. Taschenb. VI, S. 267.)

Berüchtigt waren in Norddeutschland jedoch sprichwörtlich die "Pommerschen Trunke". (Vgl. Besser's Beitr. zur Gesch. der Vorderstadt Güstrow, II, S. 237.)

"Auf meines Herrn (Herz. Philipps) Zümmer hat man wider gespeiset, und solche letzin Trinken abgeben, daß Jeder ainen gueten Rausch darvon getragen". (Ph. ainhofers R.=T.=B. S. 82 und Anmerkungen dazu, S.172 flgd.) Und dennoch war Philipp ein gelehrter, frommer Mann (vgl. S. 27, 64 u. 101).