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12.
Wappen der von Bützow.

D as Wappen des Domherrn von Meklenburg ist in mehrfacher Hinsicht sehr interessant, und es wird durch eine Vergleichung mit dem Wappen der von Bützow noch interessanter, wenn sich auch eine Wechselwirkung zwischen beiden Wappen kaum annehmen läßt und die Entstehung des Wappens der von Bützow wohl immer dunkel bleiben wird. Das Geschlecht der von Bützow gehörte zu den ältesten im Lande; ein Henricus de Bützow, wohl ohne Zweifel der Stammvater des Geschlechts, tritt schon mit dem Regierungsantritte des Fürsten Borwin I., im J. 1179, als Lehnträger des Schlosses Marlow auf; vgl. Jahrb. II, S. 21. Mikrälius zählt das Geschlecht zu den ältesten und vornehmsten in Pommern. In Meklenburg erscheinen mit festem Güterbesitz urkundlich die von

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Bützow erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, zu welcher Zeit sie mit dem Gute Poppendorf, A. Ribnitz, und andern Besitzungen im nordöstlichen Meklenburg belehnt wurden. Dies Gut Poppendorf blieb auch als altväterliches Lehn lange das Stammgut der von Bützow, bis Christoph von Bützow im J. 1610 das Gut zur Bezahlung großer, auf demselben ruhender vaterlicher Schulden und zur Abfindung seiner Brüder Josua und Peter und Aussteuer seiner Schwestern an Valentin Voß auf Lupelow verkaufte, von dem es durch Verkauf schon im J. 1611 an die von Winterfeld überging. Und mit diesen verschwindet das Geschlecht in den Acten. Latomus in seiner Schrift vom Adelstande sagt, daß zu seiner Zeit Josua nach Holstein, Peter in holländische Kriegsdienste gegangen sei und Christoph noch gelebt habe, der allerdings noch 1616 Versuche machte, andere alte Lehne des Geschlechts, die ehemals sein Oheim Christoph Bützow, Burgemeister zu Rostock, besessen habe, zu revociren. Nach v. Meding I, S. 91 starb das Geschlecht im J. 1666 mit Georg aus.

Ueber das Wappen der von Bützow sagt Latomus, es sei dem der Zepeline gleich. Das Wappen der von Zepelin ist nach ihm ein rechts hin schauender Thierkopf mit Hals; dieser Kopf im Zepelinschen Wappen hat nur zwei lange Ohren und keine Hörner, und ist, nach heraldischer Ueberlieferung, ein Eselskopf. — Die von Bützow treten als Gutsbesitzer und Contrahenten leider erst in einer Zeit auf, wo Heraldik und Siegelsculptur, wie überhaupt die Kunst, sehr gesunken waren, im fünfzehnten Jahrhundert. Die noch vorhandenen Siegel der v. Bützow sind sehr unklar, jedoch so viel ist noch mit Bestimmtheit zu sehen, daß der Kopf in dem Wappen zwei Hörner und zwei abstehende Ohren hat, im Gegensatze der heraldischen Angaben neuerer Zeit, wie von Mikrälius und von v. Meding, welche den v. Bützow, wie den Zepelinen, einen Eselskopf zuertheilen. Ueber die eigentliche Gestalt des Wappens giebt jedoch ein klares Document genügende Auskunft. Im Großherzogl. Archive zu Schwerin befindet sich nämlich ein Blatt mit sorgfältiger Zeichnung zweier alter Siegel, eines Dieterich Bützow und eines Claus Bützow, von dem Zeugnisse eines glaubwürdigen und kunstverständigen Mannes begleitet, nämlich vom schweriner Presbyter Heinrich Stolp zu Wismar, Kirchherrn der Kirche zu Lübow, welcher auch Vikar der Marienkirche zu Wismar war, dort wohnte, als Geschäftsträger der Herzoge in fürstlichen Diensten stand und z. B. in den Jahren 1512 und 1513 die

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herrschaftlichen Bauten am Schlosse zu Wismar leitete. Dieser zeichnet nämlich die Siegel folgendergestalt:

1) Wappen des Dieterich von Bützow: ein rundes Siegel mit einem aufrecht stehenden Schilde; der Schild ist quer getheilt; das untere Drittheil ist rechtwinklig quadrirt; im obern Theile steht der vor sich hin schauende meklenburgische Stierkopf mit Hörnern, abstehenden Ohren und abgeschlagener Zunge;

2) Wappen des Claus Bützow: im runden Siegel im untern Theile desselben ein links gelehnter Schild; auf dem Schilde liegt ein Schrägbalken oder ein von der Rechten zur Linken gelegtes Band, welches rhombisch gegattert ist; die Rhomben sind abwechselnd schraffirt und leer; über dem Schilde steht im Siegelfelde ein links gekehrter Stierkopf mit ausgeschlagener Zunge und einem Theile des Halses.

Unter diesen Wappen steht nachfolgendes Zeugniß:

  Dyderick Butzouw. Clawes Butzouw.
  (Wappen). (Wappen).
  Ick her Hinrick Stolp, kerkhere tho Lubouw, bekenne mydt desser myner handtscryft, dat ick by my hebbe verseghelt enen breff mydt twen szegeln, de is thokamende myner kerken Lubouw vorbat vnde is vorszeghelt dorch de szelighen Dyderyk vnde Clawes broder genant Butzouwen mydt eren eghenen szeghelen, de hyr bauen enthworpen stan na aller lykenisse, szo me dat in den szuluen szeghelen szen unde bekennen kan, dar ick aff do tuchnisse, szo bauen screuen mydt desser myner handtscryft.
  Ita est ut supra protestatur
    Hinricus Stolp
      propria manu
An  
Volradt Preen  
to eigenen handen.  

Daß die vorstehend beschriebenen Siegel sehr alt sind, scheint daraus hervorzugehen, daß sie beide verschieden sind.

Also führten auch die Bützow den Stierkopf mit einem Nebenwerke im Wappen.— Wenn ich mich nicht irre, so habe ich auch einmal ein sehr altes Siegel der Bützow gesehen, wie H. Stolp das des Dietrich Bützow beschreibt.

G. C. F. Lisch.