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I.

Die

Stiftung des Klosters Broda

und

das Land der Rhedarier,

von

G. C. F. Lisch.


A llgemein bekannt und viel besprochen ist die alte Stadt Rhetra mit ihren wendischen Heiligthümern im Lande der Rhedarier; eben so bekannt ist der alte Streit über die Lage dieser Stadt. Abgesehen von dem Interesse, welches die Erkenntniß alter topographischer Verhältnisse an sich für jeden Gebildeten hat, ist die Schlichtung des Streits für die slavische Alterthumskunde in mehrfacher Beziehung von so hoher Bedeutung, daß eine erneuete Behandlung dieser Untersuchung gewiß ohne Entschuldigung gerechtfertigt erscheint.

Die gefeierte Stadt ging nach vielen frühern Leiden in dem Verwüstungskriege des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen völlig unter. In welchem Jahre dies geschehen sei, läßt sich urkundlich noch nicht bestimmen; so viel ist aber wohl gewiß, daß im Jahre 1164 durch den letzten Verwüstungszug des Löwen bis nach Pommern hinein die letzten Reste slavischer Macht in Meklenburg vertilgt wurden: das Land war verwüstet 1 ). Nach einigen Jahren der Ruhe und Erholung


1) Omnis ergo terra Obotritorum et finitimae regiones, quae pertinent ad regnum Obotritorum, assiduis bellis, maxime vero hoc novissimo bello, tota in solitudinem redacta est, domino scilicet favente et dextram piissimi ducis confortante. Si quae Slavorum extremae re- (  ...  )
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ward, vorzüglich durch die eifrige Bemühung des Bischofs Berno von Schwerin, der Grund zu der neuen Gestaltung der Dinge gelegt; man kann das Jahr 1170 als den Anfangspunkt der Wiedergeburt des Vaterlandes annehmen. Nachdem Berno das Christenthum unter den größten Aufopferungen und unter härtern Kämpfen, als mancher andere gefeierte Heidenbekehrer sie geführt hat, mit Erfolg im Wendenlande verbreitet hatte, bestätigte ihm der Kaiser Friederich I. in einer äußerst huldvollen Urkunde vom 5. Januar 1170 zu Frankfurt das Bisthum Schwerin und bestimmte dessen Grenzen, wobei er zugleich die Fürsten, Großen und Völker Wendenlands in kaiserlichen Schutz und Schirm nahm und die Fürsten zu Reichsfürsten erhob 1 ). Alsbald ging Berno an die Ausführung seines Lieblingswunsches, indem er im Jahre 1170 die gefeierte Abtei Doberan Cistercienser=Ordens, dem auch er angehörte, gründete und eben dadurch, daß die Cistercienser=Mönche den ersten Rang erhielten, viel Segen über Meklenburg verbreitete; am 1. März 1170 nahm der Mönchs=Convent, aus Bernos Mutterkloster Amelungsborn kommend, seinen Sitz in der neuen Stiftung. 2 )

In demselben Jahre 1170 geschah für die Sicherung eines bessern Zustandes in den Wendenlandern eine andere wichtige Handlung: die Restauration des Bisthums Havelberg. Zwar war das Bisthum schon unter dem Kaiser Otto I. im Jahre 946 fundirt, hatte aber im Laufe der Zeiten durch die fortgesetzte Empörung der Wenden so viele traurige Schicksale erlitten 3 ), daß es mehrere Jahrhunderte hindurch fast nur dem Namen nach existirte 4 ) und die neue Kirche erst im Jahre 1170 geweiht werden konnte. Dies geschah denn, nach so viel Trübsalen, auf Wunsch und Antrieb des Mark=


(  ...  ) manserunt reliquiae, propter annonae penuriam et agrorum desolationes, tanta inedia confecti sunt, ut congegratim ad Pomeranos sive ad Danos confugere cogerentur, quos illi nihil miserantes, Polonis, Sorabis atque Boemis vendiderunt. Helmold Chron. Slav. II, cap. V, §. 2. — Hiemit stimmen auch die ältesten heimischen Urkunden überein.
1) Vgl. Schröders Wism. Erstl., S. 40, und Francks A. und N. Mecklb. III, S. 117, Rudloffs Mecklb. Gesch. I, S. 141. - Die eigentliche Dotirung des Bisthums geschah, nach den beiden im Großherzogl. Archive zu Schwerin befindlichen Original=Ausfertigungen der Dotations=Urkunde, durch den Herzog Heinrich erst am 9. September 1171 zu Artlenburg zur Weihe der Domkirche zu Schwerin. Dies zur Berichtigung der Vermuthung v. Raumers in Reg. Brand., als sei die Urkunde 1170 zur Einweihung der Havelberger Kirche ausgestellt.
2) Vgl. Jahrb. II, S 14.
3) Vgl. Riedels Mark Brandenb. I, S. 282-289.
4) "A barbaris oppressus et convulsus jam pene nullus erat", heißt es in der Confirmations=Urkunde vom Jahre 1170.
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grafen Albrecht des Bären 1 ) von Brandenburg auf eine glänzende Weise. Es waren bei der Ausstellung der Confirmations=Urkunde 2 ) gegenwärtig 3 ): der alte Markgraf Albrecht der Bär, sein ältester Sohn Otto I., dem der Vater schon die Regierung abgetreten hatte 4 ), seine vier jüngern Söhne weltlichen Standes: Hermann, Dietrich, Albert und Bernhard, mit vielen Grafen und Rittern, die Lutizierfürsten Kasimir und Bugeslav, und außer andern Geistlichen, vorzüglich vom Pramonstratenser=Orden: der Erzbischof Wichmann von Magdeburg, und die Bischöfe Walo von Havelberg, Wilmar von Brandenburg, Gerung von Meissen und Evermod von Ratzeburg. Diese Einweihung geschah am 16. August 1170 5 ).

An demselben Tage schenkte zur Verherrlichung desselben der Fürst Kasimir I. von Pommern, mit Beistimmung seines ebenfalls gegenwärtigen Bruders Bugeslav I., den


1) Nach der Schlußformel derselben Urkunde.
2) D. d. Havelberg die I consecrationis ecclesiasticae, anno dominicae incarnat. 1170, gedruckt in Kuster opusc. II, St. 16, S. 104.
3) Vgl. Riedel a. a. O. II, S. 60, flgd.
4) "Jus Marchie tunc tenente", nach der Schlußformel der Brodaschen Urkunde Nr. I
5) Der Tag der Einweihung ist bisher nicht bekannt gewesen. Riedel a. a. O. I, S. 238, sagt nur, daß Albrecht der Bär bald nach dieser Einweihung gestorben sei, und v. Raumer Reg Brand. I, S. 229, Nr. 1380, sagt: "Wahrscheinlich lag M. Albrecht in den letzten Zügen"; der Sterbetag Albrechts ist nach allen Quellen, bei v. Raumer Nr 1381, auf den 18. November 1170 angegeben - Ich bin so glücklich gewesen, den oben angegebenen Einweihungstag zu entdecken. Im Großherzogl. Archive zu Schwerin sind Rechnungen und wirthschaftliche Tagebücher des Klosters Wanzka, Havelberger Diocese im Stargardschen, von 1544- 1546, mit zwei Lagen beschriebenen Pergaments in Fol. eingebunden. Diese umfassen die 4 Monate: Februar, März, August und September eines Calendarii (wahrscheinlich des Klosters Wanzka). Diese Fragmente enthalten weiter nichts Merkwürdiges, als unterm 16. August im Monat
A u g u s t.

Kal.
XVII. Arnulphi epi. et conf. Dedicatio ecclesie hauelbergh.

Die letztere Aufzeichnung der Dedication ist roth geschrieben. Diese Eintragung steht unmittelbar nach dem, ebenfalls roth geschriebenen Feste "Assumptio S. Marie genitricis Dei", (l5. August), welches am Tage vorher eineVigilie hat. Es giebt im Kalender zwei Tage auf den Bischof Arnulph: 18. Julius seine Translation und 16. August sein Tod. Die jedesmaligen Umstände müssen für die Annahme dieses oder jenes Tages entscheiden (vgl. Pilgram Cal. Tent.). Hier kann natürlich nur der 16. August gemeint sein. Dieses Calendarium ist aus dem 15. Jahrhundert, wahrscheinlich vom Jahre 1440, da der Schalttag im Februar eingetragen und Ostern auf den 27. März gestellt ist. Es ist zwar etwas stumpf, jedoch noch gut geschrieben; Anmerkungen einer spätern Hand zeigen eine jüngere Schrift, in welcher z. B. bei: Purificatio sancte Marrie V. beigesetzt ist: summum festum. - Daß mit der, in diesem Calendario angezeichneten Dedication nicht die erste vom Jahre 946 gemeint ist, geht daraus hervor, daß die erste Fundation vom 10. Mai 946 datirt ist (vgl. v. Raumer Reg. Nr. 154) und das folgenreichere Ereigniß wohl das Hauptereigniß blieb.
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Prämonstratenser=Domherren des Stiftes Havelberg eine große Menge von Dörfern im Lande der Tollenzer und Rhedarier (oder im spätern Lande Stargard), um damit ein Kloster ihrer Regel zu gründen; als Hauptgut wird an der Spitze der Güter das Dorf Bruode mit Markt und Krug angegeben. Mit dieser Schenkung ward das Prämonstratenser= 1 ) Mönchs=Kloster Broda bei Neu=Brandenburg gestiftet 2 ). In demselben Jahre stiftete Kasimir auch das Kloster Belbug 3 ), und die Fundation des Augustiner= (Prämonstratenser= ?) Klosters Mansfeld durch den Markgrafen Albrecht den Bären im Jahre 1170 mag ebenfalls bei Gelegenheit der Havelberger Restauration geschehen sein 4 ).

Diese Stiftungsurkunde gehört zu den wichtigsten Denkmälern unserer Geschichte, aber auch zu den dunkelsten. Ihre Bekanntmachung hat eben so viel Verwirrung angerichtet, als sie Licht zu geben vermag, und eine Geschichte ihrer Bekanntmachung gehört zu den interessantesten Einzelnheiten der Diplomatik. Zuerst ward sie von Küster 5 ) im Jahre 1734 durch den Druck bekannt gemacht, offenbar nach einer schlecht gelesenen schlechten Abschrift. Eben so schlecht ist der Abdruck,


1) Rudloff in Meckl. Gesch. II, S. 454, nimmt an, und nach ihm sogar Krey in Beitr. II, S. 196, daß Broda ein Cisterzienser=Nonnenkloster gewesen sei. Hiergegen streitet schon Riedel a. a. O. I, S. 454, der einen urkundlichen Beweis dafür beibringt, daß das Kloster Broda ein Prämonstratenser=Mönchskloster gewesen sei. Für die letztere Ansicht redet schon die Brodasche Schenkungsurkunde an die "canonici regulam S. Augustini secundum institutionem Norberti professi". Einige fernere Angaben aus den noch unbekannten Original=Urkunden des Klosters Broda im Großherzogl. Archive zu Schwerin werden hinreichend sein, jeden Zweifel zu entfernen:

1244 VI kal. Junii. - Ecclesia sancte Marie perpetue virginis sanctique Petri apostolorum principis in Brode.
1271 VII. Id. Julii. - Ecclesia S. Petri Ap. in Brode, ubi collegium canonicorum S. Augustini jugiter Deo deseruit.
1275 Aug. 9. - Ecclesia in Brůde et conuentus ordinis Premonstr. ibidem.
1331. Prepositus in Broda totumque capitlum eiusdem ecclesie.
1428. Invent. Steph. — Prauest und de menen capitel heren des closters to dem Brode.
1450. Febr. 8. — Prepositus ecclesie Brodensis, Premonstratensis ordinis, Hauelbergensis dyocesis.
1500. prid. Id. Jan. (eine päbstliche Bulle). — Prepositus et conuentus monasterii in Brode, Premonstratensis ordinis, Hauelbergensis diocesis.
1518. — Prauest tom Brode unnd gantze Capittel darsuluest.

Der Convent wird vorherrschend Capitel genannt.
2) Vgl. die Urkunde in Urk.=Sammlung Nr. I. Vgl. Riedel a. a. O. I, S. 287 und 454, flgd.
3) Vgl. v. Dreger Cod. dipl. Pom. p. 10.
4) Vgl. Kruse deutsche Alterth. III, 5, S. 63, flgd.
5) Küster Collectio opusculorum hist. March. illustr. II, St. 16, S. 140.
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den Buchholz 1765 1 ) gab. Auf diesen Abdruck gestützt begannen 1773 die lebbaften Streitigkeiten zwischen Masch und Buchholz 2 ) über die Lage von Rhetra und die viel besprochenen Götzenbilder. Endlich gab Gercken 3 ) im Jahre 1771 einen Abdruck nach dem Originale heraus, der freilich einige, jedoch nicht sehr bedeutende, Fehler enthält, aber doch so bedeutend viel besser ist, daß er die frühern Abdrucke ganz in den Hintergrund schieben sollte. Leider aber ist dieser Gerckensche Abdruck von Buchholz und Masch eben so wenig gewürdigt, als er in neuern Zeiten, selbst von Riedel, übersehen ist; und doch kommt es hier allein auf sogenannte Kleinigkeiten an. Der Buchholzsche Abdruck ward, als der mehr zugängliche und verbreitete, der am meisten beachtete. Durch die fast unglaublichen Abweichungen veranlaßt, bemühte ich mich um das Studium des Originals im Königlichen Geh. Staats= und Cabinets=Archive zu Berlin und war im J. 1834 so glücklich, eine Abschrift davon nehmen zu können, welche hier, nach meiner Ansicht, möglichst getreu mitgetheilt ist 4 ).

Diese Urkunde enthält nun, nach dem Sinne des Originals, nicht allein die Stiftung des Klosters Broda, sondern auch die einzige urkundliche topographische Nachricht über das Land der Rhedarier. Beide Gegenstände mögen hier zur Untersuchung kommen und zwar zunächst die Forschung über

das Land derRhedarier
und
die Stadt Rhetra.

Zuerst ist die Beantwortung der Fragen von Bedeutung: wann zuerst und unter welchem Namen Land und Volk der Rhedarier erwähnt werden. Spätere Bezeichnungen für frühere Zeiten können hier nicht in Betracht kommen; es gelten nur gleichzeitige urkundliche Zeugnisse. — Zuerst scheint das Volk im Jahre 936 erwähnt zu sein, und


1) Buchholz Versuch einer Gesch. der Chur=Mark Brand. IV, Anh. 2, S. 15.
2) Rhetra und dessen Götzen, Schreiben eines Märkers an einen Mecklenburger, Bützow und Wismar, 1773, und Masch Beiträge zur Erläuterung der obotritischen Alterthümer, Schwerin und Güstrow, 1774.
3) Gercken Codex dipl. Brand. III, S. 73.
4) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. I. Ich verdanke diese Erwerbung der Güte des Herrn Geh. Ober=Regierungsraths und Archiv=Dirctors v. Izschoppe und des Herrn Geh. Archivraths Höfer zu Berlin. - Die Urkunde ist eine große, schön geschriebene Charte, welche freilich deutlich genug geschrieben. ist, aber doch noch manche Buchstaben=Verzierungen und Eigenthümlichkeiten aus dem frühern Mittelalter hat, die allerdings zu falschen Lesarten verführen können.
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zwar unter dem Namen Riadri, in einer Urkunde des Kaisers Otto I. d. d. Magdeburg 14. October 936 1 ), in welcher der Kaiser sagt:

"quando de provincia slavorum, qui vocantur Riadri, in pace venimus ad Magathaburg".

Im Jahre 965 werden sie in einer Urkunde desselben Kaisers Riedere genannt 2 ), welche Benennung sich in einer Urkunde des Kaisers vom Jahre 973 wiederholt 3 ). In einem Briefe vom 18. Januar 968 von Capua nennt der Kaiser sie Redares 4 ); in einer Urkunde des Kaisers Otto II. vom J. 975 heißen sie Ridera 5 ). Adam von Bremen nennt sie Retharii 6 ), Helmold nennt sie Redarii 6 ), Ditmar von Merseburg nennt eine "urbs in pago Riedir-erun" 7 ). - Die lateinisirten Endungen dieses Völkernamens sind sehr verschieden. Der Zeitfolge nach scheint der Stamm des Namens folgende, grammatisch erklärbare Hauptabwandelungen erlitten zu haben:

Namensabwandelungen

Der altdeutsche Diphthong - ia - der Hauptsylbe verwandelt sich regelmäßig in - ie -, und dieser schwächt sich in - e -; das - th - ist mundartlich hochdeutsch für das niederdeutsche - d -. Die zweite Sylbe ist der Hauptsache nach ein - r - Laut und gehört sicher nicht zur Endung, sondern ursprünglich zum Namen. Der lateinisirte Name desVolks möchte daher urkundlich

urkundlicher Name des Volkes

lauten.

Schwieriger ist die Bestimmung der Lage des Landes der Rhedarier (oder Rhederen). Diese ist bisher, meiner


1) v. Raumer Reg. Brand. p. 30, Nr. 128. - Statt weiterer Quellenanführungen werden hier, wenn nicht ein Anderes nöthig ist, v. Raumers Brandenb. Regesten citirt werden.
2) v. Raumer Reg. Nr. 207.
3) Derselbe Nr. 251.
4) Derselbe Nr. 224.
5) Derselbe Nr. 261.
6) Derselbe Nr. 353.
6) Derselbe Nr. 353.
7) Derselbe Nr. 386.
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Meinung nach, wenn auch im Allgemeinen und ungefähr richtig, dennoch zu unbestimmt angegeben und die Ausdehnung des Landes dabei zu sehr vergrößert. Ständen uns auch keine Urkunden zu Gebote, so würden schon die gleichzeitigen Annalisten bei genauer Erklärung genaue Aufklärung geben können. Adam von Bremen 1 ) sagt:

Zwischen der Elbe und Oder leben slavische Völkerschaften, wie die Haveller (um die Havel), die Doxanen (um die Dosse), die Leubuzen, Wilinen und Stoderanen und viele andere, unter denen die mittelsten und mächtigsten die Rhedarier sind. Ueber die Leutizier (oder Wilzen) hinaus kommt man an die Oder, welche mitten durch das Land der Wendenvölker geht.

Hiemit stimmt in der Hauptsache auch Helmold 2 ) überein. Es geht hieraus hervor, daß die Rhedarier ungefähr in der Mitte derjenigen slavischen Völkerschaften zwischen Elbe und Oder saßen, welche an den heutigen Südgrenzen Meklenburgs wohnten; die Wendenvölker am Ostseeufer waren vorher schon von dem Chronisten aufgezählt. Die genannten Völker waren dem Erzähler bekannt, und diese waren ihm die nächsten: sie wohnten nach der Elbe hin. Diese begrenzen die Rhedarier gegen West und Süd ziemlich scharf: die Haveler (an der Havel), die Doranen (an der Dosse) und die Leubuzen (Lebus oder Leubus). Gegen Norden wohnten in dieser Völkergruppe die Leutizier bis an die Oder; die Leutizier kommen, sogar im Titel der vorpommerschen Fürsten, noch urkundlich vor; sie wohnten im ehemaligen preußischen Pommern. Da die Rhedarier inmitten der Völker zwischen Oder und Elbe wohnten, so werden von den Ostgrenzen ihres Landes bis zur Oder auch noch Völker gesessen haben; und dies scheint auch Adam von Bremen unter den "vielen andern" Völkern (multi alii), die er nicht nennt, angenommen zu haben. Hierauf scheint auch Helmold zu deuten, wenn er unbestimmt sagt:

"Post Oderae lenem meatum - - ad occidenalem plagam occurrit Winulorum provincia eorum, qui Tholenzi et Redarii dicuntur".

Doch wir besitzen Urkunden, welche deutlich genug über die Lage des Landes der Rhedarier reden, und es geschieht nur, um die Angaben der Chronisten in Uebereinstimmung mit den


1) Adam. Brem. II, 10 - 13.>
2) Helmold Chron. I, 1.
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Urkunden zu bringen, wenn wir bei ihnen verweilen. - Seit der Eroberung des östlichen Theils des Wendenlandes zwischen Oder und Elbe werden die Völker dieser Gegend in den Urkunden deutlich genug geschieden, indem sie dem Erzbisthum Magdeburg beigelegt werden. Am 27. Junius 965 geschah es, daß:

"Otto Imp. -- quidquid censuali jure a subditis sclavorum nationibus videlicet: Ucranis, Riezani, Riedere, Tolensane, Zerezepani in argento ad publicum majestatis fiscum persolvitur, decimam illius S. Mauricio Magadeburg offert 1 ).

Dasselbe wird durch eine Urkunde vom 5. Junius 973 2 ) bestätigt, in welcher die zehentpflichtigen Völker folgendermaßen aufgezählt werden:

"Ucran, Rezem (Resian), Riedere, Tolensani, Zircipani",

ebenso in einer Urkunde vom 9. September 975 3 ):

"Ucrani, Ritzani, Ridera, Tolensane, Zerezpani".

Es unterliegt keinem Zweifel, daß in den urkundlichen Aufzählungen der Länder oder Provinzen eine genaue geographische Aufeinanderfolge beobachtet wird. Da die Pommern bis an die rechten Ufer der Oder reichten und es außerdem gewiß ist, daß unter der Ucra ungefähr die heutige Ukermark verstanden wird, so geht, in Betrachtung der übrigen Umstände, aus jenen Aufzählunaen hervor, daß die ottonischen Urkunden in der Aufzählung der genannten Völkerschaften an dem Westufer der Oder beginnen und damit in der Richtung gegen Nordwest bis zu Pene fortfahren. Die Pene schied, nach den Chronisten, bekanntlich die Länder Tolenz und Circipen; auch urkundliche Angaben zeugen dafür, indem z. B. das Kloster Dargun noch im Lande Circipen lag, jedoch auch Besitzungen im nahe gelegenen Lande Tolenz besaß 4 ); daß das Land Tolenz südlich mit dem See Tolenze begann, möchte kaum zu bezweifeln sein; es erstreckte sich also vom Südende des Sees Tolenze nördlich bis an die Peene, bis gegen Dimin. - Das Land der Rhedarier lag daher nach den urkundlichen Aufzählungen in


1) Vgl. v. Raumer Reg. Nr. 207.
2) Vgl. v. Raumer Reg. Nr. 251.
3) Vgl. v. Raumer Reg. Nr. 261.
4) Vgl. Lisch Meklenb. Urk. I, S. 2, 11 und 126.
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den ottonischen Urkunden des 10. Jahrhunderts sicher zwischen den Ländern Ucra und Tolenz. Die Uker reichte immer bis an die östlichen Grenzen des jetzigen Großherzogthums Meklenburg = Strelitz 1 ). Zwischen dem Lande Uker und dem Lande der Rhedarier lag nach der Aufzählung aber noch ein Land, das Land der Rizani; daß es hier lag, leidet keinen Zweifel, wenn man es auch nach Rathenow hat verlegen wollen. Welches die Grenzen des Landes der Rizanen gewesen sei, vermag ich nicht zu bestimmen; allem Anschein nach wird es das Land Pasewalk (Pozwolk), welches in unserer frühesten Urkundenzeit ein eigenes Land bildete 2 ), oder das Land Stargard gewesen sein; ich möchte mich für Pasewalk mit dem nördlichen Theil von Meklenburg=Strelitz um die Stadt Friedland entscheiden.

Diese urkundlichen Angaben werden noch durch andere verstärkt, nämlich durch die Bewidmungen des Havelberger Bisthums. Bei der Stiftung dieses Bisthums am 10. Mai 946 3 ) verlieh der Kaiser Otto demselben die Zehnten aus mehreren Provinzen, welche in strenger geographischer Folge von Südwest nach Nordost aufgezählt werden. Unter diesen kommen für die hier in Frage stehenden Provinzen folgende vor:

"(Dosseri, Linagga), Murizzi, Tholenz, Plot."

Das Land Müritz lag 4 ) am Westufer des Sees gleichen Namens und grenzte nordöstlich an das Land Tolenz. Auffallend ist es, daß dem Bisthum Havelberg der Zehnten aus der Provinz Tolenz verliehen ward, welchen im J. 965 der Kaiser auch dem Erzbisthum Magdeburg schenkte; freilich war das Bisthum Havelberg in den frühern Zeiten nur nominell und der Erzbischof konnte ihm verliehene Zehnten ja wieder an einen Bischof seines Sprengels abtreten. Aber das Bisthum Havelberg behielt nicht allein diese Provinz, indem im J. 1150 bei Confirmation des Bisthums durch den Kaiser Konrad II. unter andern folgende Länder als zu demselben gehörig genannt werden 5 ):

"Linagga, Morizi, Dolentz, Ploth",

sondern der Kaiser fügte zu den Zehnten aus

"Desseri, Linagga, Murizi

auch noch den Zehnten aus dem Lande der Rhedarier:


1) Vgl. Riedel M. B. I, S. 459, flgd.
2) Vgl. Riedel M. B. I., S. 459, flgd.
3) Vgl. v. Raumer Reg. Nr. 154.
4) Vgl. Jahrb. II, S. 102 flgd.
5) Küster Opusc. II., St. 16, S. 134.
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"decimam tributi, quod nobis solvitur de Rederi",

welcher früher auch dem Erzbisthum Magdeburg verliehen war. Dabei blieb es denn auch, als im J. 1179 der Kaiser Friederich I. da Bisthum bestätigte 1 ); zu den Provinzen des Bisthums gehörten

"Linagga, Morizi, Dolentz, Plote",

und dazu bestätigte er:

"decimam - - - proviniciarum, hoc est Desseri, Morizi et decimam tributi, quod- solvitur de Radwere."

Sehr genau trifft die Aufzählung von Südost her (Uker, Rizanen, Rhedarier) mit der Aufzählung von Südwest her (Dosser, Müriz) im Norden in dem Lande Tolenz zusammen, so daß das Land der Rhedarier gegen Norden hin im Keile zwischen den Ländern Ucra und Rizani von einer, dem Lande Müriz von der andern Seite, lag, mit der Spitze gegen das Land Tolenz.

Nach urkrundlichen Zeugnissen lag in dem Lande Desseri oder Dasseri (um den Fluß Dosse) die Stadt Wittstock, in dem Lande Linagga die Stadt Putlitz 2 ); beide Provinzen werden in ihrer Aufeinanderfolge oft verwechselt, ein seltenes Beispiel.

Nach diesen urkundlichen Ausführungen läßt sich die Lage des Landes der Rhedarier schon ziemlich genau bestimmen:

Gegen Osten ward es von dem Lande Ukra (Ukermark) begrenzt, zwischen welchem und dem Lande der Rhedarier jedoch noch das Land der Rizanen hineinreichte; im Norden grenzte das Land Tolenz, im Westen das Land Müriz; an der Südgrenze des Landes begegneten sich die Grenzen der Länder Ucra und Dasseri (um Wittstock).

Nach allem Vorgebrachten ist das Land der Rhedarier in seinen Grenzen wohl nirgends anders zu suchen, als in dem

jetzigen Amte Strelitz des Großherzogthums Meklenburg=Strelitz, dem Strelitzschen Cabinets=Amte und der Gegend um Stargard.

Diese Untersuchungen sind jedoch nur vorbereitende. Durch die Stiftungsurkunde 3 ) des Klosters Broda vom J.


1) Vgl. Küster Opusc. II., St. 16, S. 134, vgl. v. Raumer Reg. Nr. 1455.
2) Vgl. Riedel M. B. I., S. 276, flgd.
3) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. I.
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1170 können wir die Grenzen noch genauer ziehen und uns dem Ziel immer mehr nähern.

Zu dieser Stiftungsurkunde kommen zur Untersuchung noch die Confirmations=Urkunden 1 ) des Klosters, namentlich die Confirmation des Herzogs Bugeslav I. von Pommern vom J. 1182 2 ), so wie die werleschen Confirmationen von 1230 3 ), 1273 4 ) und 1312 5 ) und die pommersche Confirmation vom J. 1244 6 ). Nach dem Originale der Fundations=Urkunde werden dem Stifte Havelberg zur Gründung eines Klosters folgende Ortschaften geschenkt:

"uilla Bruode, cum foro, taberna et omnibus attinentiis suis, similiter et has villas: Woiutin * ), Caminiz, Wogarzin 7 ), Szilubin 8 ), Calubye, usque in fluuium, qui uocatur Pretustniza 9 ), Patsutin, Wolcazcin, Crukowe, Michnin 10 ), Pacelin 11 ), Vilim, item Vilim Carstici 12 ), Cyrize * ) 13 ), Wůzstrowe castrum cum uilla; In Raduir: Podulin ** ), Tribinowe, Wigon, Cussowe 14 ), Tuarduli ** ), Dobre, Step, Rouene, Priul-


1) Die Benutzug dieser Confirmations=Urkunden und der übrigen dieser Arbeit angehängten Documente verdanke ich der Gnade Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Strelitz, Höchstwelche mir aus Dero Archive die Originalien zur Benutzung zusenden ließ. Die wichtige Urkunde vom J. 1182 war bisher noch gar nicht bekannt; die übrigen Confirmations=Urkunden existirten nur in schlechten Abschriften im schweriner Archive. Dankbar muß ich hiebei auch die wissenschaftliche Unterstützung des Herrn Raths Bahlcke zu Neu=Strelitz rühmen, welcher Höchsten Orts mit der Uebersendung dieser Urkunden beauftragt war.
2) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. II.
3) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. III.
4) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. VII.
5) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. XII.
6) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. IV.
*) Die fast unglaublichen Fehler in den ersten Drucken, welche auch die Bearbeiter aufgenommen haben, hier anzuführen, wäre überflüssig. Die Abweichungen von Gercken's Leseart müssen aber respectirt werden. Gercken hat an den mit * bezeichneten Stellen Wouitin und Cyxice, offenbar Versehen oder Druckfehler.
7) Die Confirmations=Urkunde vom J. 1244 (vgl. Urkund.=Sammlung Nr. IV.) hat einige sprachliche Abweichungen in den Namen, welche sich eher erklären lassen; namentlich hängt sie gerne ein -ow an die Namen: 7)Wogartzinov.
8) Silubinu.
9) Prituznitza.
10) Michninow.
11) Pancirin. Die Lesart Pancirin muß wirklich slavische Dialektverschiedenheit gewesen sein; auch das Dorf Penzlin bei Plau heißt in einer Dotations=Urkunde vom J. 1235 noch Pentzarin.
12) VilimCarstitze.
*) Die fast unglaublichen Fehler in den ersten Drucken, welche auch die Bearbeiter aufgenommen haben, hier anzuführen, wäre überflüssig. Die Abweichungen von Gercken's Leseart müssen aber respectirt werden. Gercken hat an den mit * bezeichneten Stellen Wouitin und Cyxice, offenbar Versehen oder Druckfehler.
13) Sirize.
**) Die Lesearten Potlutin und Tuartlutin Gerckens sind aber offenbar Lesefehler statt Podulin und Tuardulin. Das - d - der Original=Urkunde nähert sich dem -d- der ottonischen Zeit und hat viel Aehnlichkeit mit den eng Zusammengerückten Buchstaben -τl-. Auch ich las Anfangs, wie Gercken, bis die sorgfältigste Vergleichung aller Buchstaben der Urkunde mich und den Herrn Geheimen=Archiv=Rath Höfer für meine Lesart bestimmte. Auch die Confirmations=Urkunde vom J. 1244 liest Podulinov und Tuardulinov. - Die Endsilbe -tin bei Gercken, statt -lin, ist ein Versehen.
14) Cussiwo.
**) Die Lesearten Potlutin und Tuartlutin Gerckens sind aber offenbar Lesefehler statt Podulin und Tuardulin. Das - d - der Original=Urkunde nähert sich dem -d- der ottonischen Zeit und hat viel Aehnlichkeit mit den eng Zusammengerückten Buchstaben -τl-. Auch ich las Anfangs, wie Gercken, bis die sorgfältigste Vergleichung aller Buchstaben der Urkunde mich und den Herrn Geheimen=Archiv=Rath Höfer für meine Lesart bestimmte. Auch die Confirmations=Urkunde vom J. 1244 liest Podulinov und Tuardulinov. - Die Endsilbe -tin bei Gercken, statt -lin, ist ein Versehen.
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biz 1 ), Nicakowe, Malke, Kamino, Lang, Ribike 2 ), Tsaple, Nimyrow, Malkowe, Stargard, et Lipiz 3 ), cum omnibus uillis suis usque in stagnum Woblesko et sursum Hauelam usque Chotibanz, et desertas uillas, quae a Vilim inter fines Chotibanz, Lipiz et Hauelam iacent."

In dieser Aufzählung lassen sich leicht vier Gruppen von Dörfern scheiden, welche ebenfalls nach der Richtung der Himmelsgegenden genau auf einander folgen und welche das Räthsel über die Lage des Landes der Rhedarier lösen.

Zuerst werden die Dörfer aufgezählt, welche am westlichen Ufer des Sees Tollenze liegen. Mit dem Hauptorte Bruode 4 ), Brod oder Broda wird der Anfang gemacht. Dann folgen die Ortschaften, welche in der Richtung von Südwest nach Nordost, nordwestlich von Broda liegen, am westlichen Ufer des Tollenze=Flusses entlang:

Woiutin = Weitin,
Caminiz = Chemnitz,
Wogarzin = Woggersin 5 ),
Szilubin = Lebbin 6 ),
Calubye = Calübbe,

bis nördlich zum Flusse

Pretustnitza.

Dieser Fluß bildete die Nordgrenze des Gutes Calübbe und der Besitzungen des Klosters Broda. Als im J. 1249 der Herzog Wartislav von Demmin dem Kloster Reinfelden bei Lübeck die Dörfer Wildberg, Wolkow und Reinberg in der Provinz Gotebant schenkte, setzte er ebenfalls den Fluß Pretustniza zur Südgrenze der Besitzungen, dem Dorfe Calube gegenüber 7 ).

Hier hört die Aufzählung gegen Norden hin auf und der Verfasser der Urkunde wendet sich in derselben Normal=Richtung


1) Prilbiz.
2) Ribki.
3) Lipetz.
4) Broda liegt nahe vor den Thoren von Neu=Brandenburg, am Fuße des Belvedere, in einer reizenden Gegend. Von Kirche und Kloster ist jetzt keine Spur vorhanden; nur einzelne große Backsteine in und an den Fundamenten der Wirtschaftsgebäude des jetzigen Hofes Broda zeugen von alter Zeit.
5) Die Confirmation von 1182 hat Wigon statt Woggersin.
6) Bei Masch noch Slöbbin genannt; das angrenzende Tetzleben, südlich von Treptow, kann wegen des Grenzflusses Pretustnitza wohl nicht gemeint sein.
7) Vgl. v. Dreger Cod. dipl. p. 285 und 286.
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von Broda aus weiter von Nordost gegen Südwest, folgende Ortschaften nennend:

Patsutin = Passentin,
Wolcazcin = Wulkenzin,
Crukowe = Krukow, Michnin 1 ) = (Rehse),
Pacelin = Penzlin,
Vilim = Gr.-Vielen,
Vilim Carstici = Kl.-Vielen,
Cyrice = Hohen-Zieritz,
Wůzstrowe = Wustrow.

Hiemit schließt die Aufzählung der ersten Gruppe, welche von Broda aus nach zwei Richtungen in derselben Normal=Direction geschah.

Alle diese Dörfer liegen an der Westseite des Sees Tollenz und gehörten ohne Zweifel zum Lande gleichen Namens. Die Gegend von Wustrow bildete ein eigenes kleines Ländchen (wohl als ein Theil des größern Landes Tollenz) am südwestlichen Ende des Sees. Im Vergleiche von Cremmen 2 ) vom J. 1236 wird neben den Ländern Beseritz (Friedland) und Stargard auch das Land Wustrow genannt:

terra Wostrowe sicut sita est cum omnilius attinentiis usque ad flumen, quod dicitur Tholenze 3 ).

Daß es ein eigenes Ländchen war, läßt sich schon daraus abnehmen, daß zu Wustrow eine Burg (castrum) gehörte. Das Land Tollenze lag auch nach andern Andeutungen nur westlich von den Tollenze=Gewässern. Nach der Confirmations=Bulle des Papstes Urban III. für das Bisthum Schwerin vom J. 1185 4 ) ging nach den Worten:

"terram Plotam totam usque Tolenze, ipsam provinciam Tolenze"

gegen Norden die östlich von der Tolenze liegende Provinz Plote bis an die Tolenze, und nach den folgenden Untersuchungen im Süden das Land der Rhedarier bis an diese Gewäser. Es bleibt also für das Land Tollenze anderswo kein


1) Michnin existirt nicht mehr, muß aber ungefähr dort gelegen haben, wo jetzt Rhese liegt. Das Wort Michnin ist kein Lesefehler. In der Confirmation vom J. 1182, welche noch in voller Kenntniß des Gegenstandes ausgestellt sein muß, wird statt Michnin zuerst Reze et Wolcaz genannt und in der werleschen Urk. von 1230 werden Resze und Nyendorp ungefähr an der Stelle von Michnin aufgeführt; vgl. Urk. Nr. III. und XII. Das Dorf Rehse war ein altes Gut des Klosters Broda.
2) Vgl. Buchholz Brandenb. Gesch., IV., Anh. S. 67.
3) Vgl. Riedel M. B. I., S. 424 u. 435.
4) Vgl. Franck U. u. N. Meckl. III., S. 190.
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Raum übrig, als an der Westseite der Tollenze=Gewässer. Nach den angeführten Confirmations=Urkunden des Bisthums Havelberg folgt in der Richtung von Südwest nach Nordost unmittelbar auf das Land Tollenz immer das Land Plote; eben so wird in der schweriner Urkunde des Kaisers Friedrich vom J. 1170 das Land Plote zwischen die Länder Tolense und Lositz (Loitz) gestellt; nach Lositz folgt Tribuses. In einer Urkunde von 1284 1 ) wird das Land Plote neben das Land Treptow und in einer andern Urkunde von 1249 2 ) werden die Länder Gützkow (Cotscowe), Loitz (Lositz) und Plote als Grenzländer neben einander gestellt. Das Land Plote lag also unzweifelhaft zwischen der Peene und der Tollense. In Hinterpommern lag jedoch auch ein Plote 3 ).

In der folgenden Aufzählung der verliehenen Ortschaften herrscht aber bis jetzt die größte Verwirrung; die meisten Namen scheinen, mit Aunahme weniger, völlig dunkel; daher sind die ferner genannten Ortschaften von den Ausiegern in die verschiedensten Gegenden verlegt. Masch hält die meisten Namen für corrumpirt und corrumpirt sie noch mehr, indem er sie nach seiner Meinung verbessert, wie er z. B. sagt von: "Step, welches Flet, jetzt Fläth, ein See, heißen soll". Auf diese Weise findet er die meisten Ortschaften südlich von der Comthurei Mirow. Riedel 4 ), der neueste Bearbeiter der alten Geographie dieser Gegend, sucht "Malke, Malkow und Cumerow" (statt Camino) in Malchow, Malchin und Kummerow, obgleich er es für wahrscheinlicher hält, daß es untergegangene Dörfer seien; Chotibanz hält er aber für die nördlich gelegene Provinz Gotebant u. s. w.

Wohl in seltenen Fällen hat sich die Diplomatik und historische Kritik besser bewährt, als in dem vorliegenden Falle. Es hängt die ganze Untersuchung über diese interessante Gegend und das Land der Rhedarier ganz allein von einem Puncte ab. In dem Abdrucke der Urkunde bei Küster ist die in Frage stehende, nächste Stelle der Urkunde folgendermaßen interpungirt und geschrieben:

"Cyrice, Wuztrowe castrum cum villa in Raduw, Potlulm," etc.

und bei Buchholz:


1) Vgl. Balt. Studien II., 1, S. 133 u. 134.
2) Vgl. v. Dreger Cod. dipl. Pom. p. 307, wo v. Dreger, mit großer Wahrscheinlichkeit, Plote bei Plotz, südwestlich von Jarmen zwischen Peene und Tollense sucht.
3) Vgl. Höfer Zeitschrift für Archivkunde, II., 1, S. 117.
4) Vgl. Riedel M. B. I., S. 457 flgd.
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"Crukowe, Wustrowe castrum cum villa in Radun, Pothelin," etc.

Masch nahm Wustrowe allein für das Gut oder Land dieses Namens, setzte "castrum in villa Radun" zusammen und fand diese Burg in dem Dorfe Radun in dem Grapenwerder bei Radenfelde (d. h. jetzt Rahnenfelde) neben Penzlin wieder! Riedel nimmt "Schloß und Dorf Wustrow" zusammen, läßt das bedeutungsvolle in weg und nennt "Radur eine unbekannte Ortschaft". Damit trat Radur in die Reihe unbedeutender, untergegangener Ortschaften. Gercken hätte schon auf das Richtige leiten sollen, da er das Richtige hat; aber er ward fast unglaublicher Weise vernachlässigt. Die alten Urkunden bezeichnen bekanntlich jeden Eigennamen im Original dadurch, daß sie hinter denselben einen Punct setzen; dieser Punct ist im Original ebenfalls immer gesetzt; dabei kommt dann aber ganz etwas anderes zum Vorschein! Die fragliche Stelle ist im Originale folgendermaßen geschrieben:

"Cyrice. Wůstrowe. castrum cum villa. In Raduir. Podulin, Tribenowe," etc.

Im Originale steht nach dem Worte villa ein Punct und das folgende Wort In beginnt mit einem groß und sorgfältig geschriebenen großen I , so daß: In Raduir : als Einleitung zu einer neuen Reihe von Namen an die Spitze gestell wird 1 ). Der Sinn ist also folgender:

Der Fürst Kasimir schenkt dem Stifte Havelberg folgende Dörfer: Woiutin, Caminiz, - - Cyrize, Wustrowe mit Burg und Dorf; (Ferner schenkt er dem Stifte:) In Raduir: (die Dörfer) Podulin, Tribinowe u. s. w.

Dieses Raduir ist aber nichts anderes, als - das Land der Rhedarier. Schon oben ist nachgewiesen, daß der Zehnten aus dem Lande der Riederi oder Rederi (Redarier), welcher früher dem Erzbisthum Magdeburg angewiesen war,


1) In der pommerschen Confirmation vom J. 1244 (Urk.=Samml. Nr. IV.) ist freilich so unterpungirt, wie die Abdrücke interpungiren:

"Sirize. Wostrov. castrum cum vila in Radur. Podulinov."

Diese Urkunde ist aber ohne Bewußtsein der typographischen Verhältnisse ausgestellt, indem sie dem Kloster bestätigt, was es gar nicht mehr besaß; diese Urkunde ist nur zur Aufrechthaltung des politischen Princips ausgestellt und wiederholt nur die Worte der Fundations-Urkunde, indem bei schon völlig geregelten neuern Zuständen viele der geschenkten Dörfer gar nicht mehr vorhanden waren. Auch wenn man ihr Gewicht beilegen wollte, so würde die Nordwestgrenze von Radur nur etwas weiter gegen Westen verlegt, indem noch die Burg Wustrow hineingezogen würde.
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im J. 1179 vom Kaiser Friederich I. dem Bisthum Havelberg verliehen ward; in der Urkunde dieser Verleihung wird das Land des Volkes ebenfalls Radwere genannt 1 ). Auch eine zweite Ausfertigung 2 ) der Stiftungsurkunde des Klosters Broda vom J. 1170 hat die Lesart Radwer statt Raduir. Ohne Zweifel hieß also nach den Urkunden:

das Volk: Riaderi, Rederi,
und
das Land: Raduir, Radwer.

Hiemit ist also gegen Nordwest hin eine sichere Grenze des Landes der Rhedarier gegeben: sie lag zwischen den benachbarten Dörfern Hohen=Zieritz und Prilwitz, da Cyrize noch nicht im Lande Raduir, Priulbiz aber schon in demselben lag.

Alle in der Urkunde hinter Wustrow aufgezählten Ortschaften lagen also im Lande der Rhedarier (in Raduir). Und mit dieser Erkenntniß ist für die Alterthumskunde Meklenburgs unendlich viel gewonnen!

Die aufgezählten Güter im Lande Raduir 3 ) lassen sich nun in drei Gruppen scheiden, wenn dabei die geographische Aufeinanderfolge festgehalten wird.

Die erste dieser Gruppen lag von Nord gegen Süd am östlichen Ufer der Tollenze, da einige sichere Namen, wie Cussowe und Rouene darauf hindeuten. Die Ortschaften sind folgende:

Podulin = Podewahl 4 ),

nördlich von Neu=Brandenburg, da die Sylbe - in wohl nur für eine Endung zu halten ist und die Auflösung des - u -in -ewa- nicht auffallen kann; das folgende

Tribinowe = (Trollenhagen)

muß dann ungefähr in der Gegend von Trollenhagen gelegen haben;

Cussowe = Küssow,

östlich von Neu=Brandenburg;

Wigon 5 ),

1) Vgl. Küster Opusc. II., St. 16, S. 134.
2) Vgl. diplom. Bemerkungen zu Urk. Nr. I.
3) Alle Güter im Lande Raduir, östlich und südlich von der Tollenze, besaß das Kloster im J. 1182 nicht mehr; über dieselben redet also mit Sicherheit allein die Fundations=Urkunde.
4) Das Gut Podewahl besaß das Kloster in spätern Zeiten wieder, freilich aus einem Kaufe vom J. 1366.
5) In der Confirmations=Urkunde vom J. 1182, als die Pommerherzoge ihre Herrschaft am östlichen Ufer der Tollenze verloren hatten, wird das Gut Wigon statt Woggersin gesetzt, ein Beweis mehr, daß es nicht weit von den Niederungen am Nordende des Tollenze=Sees gelegen haben müsse.
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Tuardulin,
Dobre,
Step

müssen dann in dem Areal und der Feldmark der Stadt Neu=Brandenburg und südlich von dieser Stadt untergegangen sein;

Rouene = Rowa.

Diese Annahme wird dadurch ungemein bestärkt, daß "noch heutiges Tages die links am Wege nach Neu=Strelitz (bis zum Tannenkruge) belegenen und an die Felmarken von Rowa und Bergenstorff stoßenden Neu=Brandenburger Ackerstücke: die Stepen=Stücke heißen 1 ).

Die Güter Warlin, Stawen und Roga, östlich von Neu=Brandenburg, für Tuardulin, Step und Rovene zu halten, möchte etwas gewagt scheinen, obgleich Tuardulin auf das jetzige Warlin zu deuten scheint.

Die zweite dieser Gruppen legte sich südöstlich um den See Tollenz. Hier sind die Ortschaften schon bekannter; es erscheinen der Reihe nach folgende:

Priulbiz = Prillwitz;
Nicacowe und
Malke

sind wohl in den vielen, jetzt deutsch benannten Ortschaften östlich von Prillwitz untergegangen;

Kamino = Cammin;
Lang

fehlt jetzt, ungefähr bei dem jetzigen Carlshof;

Riebike = Riepke,
Tsaple = Sabel,
Nimyrow = Nemerow,
Stargard = Stargard (Stadt);
Malkowe

ist nicht mehr vorhanden.

Die dritte dieser Gruppen im Lande Raduir erstreckte sich vom südlichen Ende des Tollenze=Sees gegen Südwest bis gegen Wesenberg hin. Diese Gruppe wird nur in ihren Grenzen bezeichnet und umfaßte alle Dörfer der Lipiz,


1) Diese Nachricht verdanke ich der Forschung des Herrn Pastors Boll zu Neu=Brandenburg. In Beziehung auf die Namen Wigon, Tuardulin und Dobre ist derselbe nicht so glücklich gewesen. Derselbe bemerkt jedoch, daß der Augenschein lehre, daß früher wenigstens drei Dorfschaften auf der Neu=Brandenburger Feldmark gelegen haben müssen, da durch drei größere Thäler die jetzige Feldmark in drei natürliche Abschnite getheilt sei; er vermuthet, daß in dem deutschen Namen des Bauerdorfes Bergenstorf ein slavischer Name untergegangen sei.
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worunter ohne Zweifel die Gegend des Lieps=Sees bei Prillwitz verstanden wird. Zu bemerken ist, daß, gerade wie im Tollenzer=Lande der Hauptort Broda, so hier beim Lande Raduir die Gegend von Prillwitz zum Mittelpunct der Aufzählungen erwählt ist. Die Lieps mit ihren Dörfern umfaßte nach der Urkunde die Gegend von Lipiz (dem Lieps=See 1 ) beiPrillwitz) bis südlich zum See Woblesko, d. i. dem Wöblitz=See bei Wesenberg, und von da gegen Norden die Havel hinauf, welche durch den Userinschen See fließt, bis Chotibanz 2 ), d. h. der Gegend des Dorfes Kustall, jetzt Adamsdorf, zwischen Prillwitz und Kratzeburg, dort wo um die Quellen der Havel das Großherzogthum Merklenburg=Schwerin sich in Meklenburg=Strelitz hineindrängt.


1) Die Lipiz oder Lipse kommt, als mit der Tollenze in Verbindung stehend und an das Gut Prilwitz der Herren von Peccatel grenzend, in den Brodaschen Urkunden des meklenburgischen Mittelalters öfter vor. Vgl. auch Urk. Nr. VI.
2) Von Interesse ist hier die Frage nach dem Districte Chotibanz. Riedel M. B. I., S. 458 erblickt, nach Gerckens Vorgange, hierin das Land Gotebant. Die Lage des Landes Gotebant kann nicht zweifelhaft sein, da nach v. Dreger Cod. dipl. Pom. p. 285, die Güter des Klosters Reinfelden: Wildberg, Wolkow, Reinberg und Mönchhausen nördlich von Calübbe und dem Flusse Pretustnitza, westlich von Treptow in Preuß.=Pommern, in demselben lagen; es reichten die Grenzen dieser Güter bis nach Schorssow und bis, zum Kastorfer See. Nach einer ungedruckten Urkunde des Klosters Ivenack, d. d. die Thomae 1303, lag Pinnow, westlich von Calübbe, auch in terra Ghotebende. Das an Pinnow grenzende merklenburgische Dorf Gädebehn bei Bresen ist unstreitig der Name Gotebant. - Dieses Land kann hier aber unmöglich gemeint sein, da in der Urkunde ausdrücklich gesagt wird, daß die angedeuteten verlassenen Dörfer innerhalb der Grenzen Chotibanz zwischen der Lieps, der Havel und Vielen lagen, als nördliche Fortsetzung der Ortschaften zwischen dem Lieps=, Woblitz=See und der Havel. Nach den Worten der Urkunde (Lipiz cum omnibus villis suis - - usque Chotibanz) grenzte der District des Lieps=Sees an Chotibanz und die Gegend an der Havel aufwärts endete an Chotibanz. d. h. doch sicher wenigstens bei den Havelquellen in der Gegend von Kuhstall (bei Dambeck). Man kann Choribanz also nirgends anders suchen, als um das Gut Kuhstall, wo es schon Masch suchte, der das Dorf Kostel nennt. Jetzt hat das Gut seinen Namen verändert, indem der frühere Bestitzer Graf v. Blumenthal, es 1815 zum Andenken seines, im J. 1811 in Rußland gebliebenen Sohnes Adam - Adamsdorf nannte. In der Maschschen Familie hat sich ohne weitere Veranlassung die Tradition fortgepflanzt, daß das Gut früher Koschwanz geheißen habe. Oestlich von Kustal, auf dem Felde von Peccatel, nahe an den östlichen Grenzen von Kustal, ist auf der schmettauschen Charte ein Gr. und Kl. Kuckusberg und dabei ein Kuckasbruch. Dies würde zu dem Namen Chotibanz trefflich stimmen. Nach Hanka's Mittheilung kommen im Slavischen viele Zusammensetzungen mit Choti vor; Choti heißt: Braut, und banz kommt von buditi: wecken; daher z. B. Chotimir, Chotibor u. s. w. Chotibanz, polnisch Chocibacdz, ist dasselbe Wort mit Chotibuz, Choczebuz - Kotbus. Hanka hält die Verdrehung in Koschwanz oder Kusch=wanz für eben so leicht möglich, als die deutsche Verdrehung von Ratiborz in Rothwurst, Drahomyschel in Dreiamschel u. s. w, Hiezu kommt, daß die Sylbe Choti in derselben Gegend bei Kratzeburg (vgl. Mirowsche Urk. von 1257 in Jahrb. II., S. 287) (  ...  )
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Dazu kommen noch die verlassenen Dörfer innerhalb der Grenzen des Territoriums Chotibanz zwischen dem Dorfe Vielen, dem Lieps=See und der Havel, d. h. die Gegend rund um das Gut Kuhstall.

So ist alles in engem Zusammenhange dargestellt und nur wenige Orte ermangeln einer befriedigenden Nachweisung. Etwas Fehlendes muß man auch der Verdrängung durch die neuere Cultur zuschreiben. Alle die Meinungen früherer Forscher kritisch zu prüfen, würde zu viel Raum wegnehmen. Eine ziemlich sichere Stütze für die hier aufgestellte Ansicht ist die motivirte geographische Aufeinanderfolge der Ortschaften in den Urkunden. Ehe ich diese Ansicht faßte, suchte auch ich allenthalben nach ähnlichen Namen umher und glaubte untergegangene Ortschaften in den noch existirenden Namen der Gewässer gefunden zu haben; so suchte ich Podulin (oder Potlulin, nach Küster) in dem Plätlin=See, südlich von Wesenberg, Tuardulin in dem Twern=See, östlich von Strelitz, und dem zufolge Tribinowe in Trebbow, südlich von Strelitz, u. dgl. Doch schon abweichende Auffindungen durch andere Forscher überzeugten mich bald, wie gefährlich es sei, den Gleichklang allein zum Führer zu nehmen.

So ist, denn wohl ein großer Theil des Landes Raduir in seiner Ausdehnung und in seinen Westgrenzen wieder aufgefunden. Es reichte von Preußisch=Pommern über Neu=Brandenburg, Stargard .und Nemerow, Prillwitz, Neu=Strelitz und Alt=Strelitz bis gegen Wesenberg. Die Westgrenze des Landes war von Nord nach Süd: der Fluß Tollenze, der See Tollenz, die Grenze zwischen den Dörfern Prillwitz und Hohen=Zieritz und die Havel, so weit sie von ihrem Ursprunge in Chotibanz (Kuhstall, Adamsdorff, bei Freidorf oder Bornhof) durch die Havelseen 1 ) bis Wesenberg geht. Ueber den letztern Theil dieser Grenze läßt sich urkundlich noch etwas beibringen.


(  ...  ) öfter vorkommt, z. B. im See: Cuti=mer=she, im Felde Chut=kune, im Felde Chut=une, und vielleicht im See Co=bolc. - Doch abgesehen von diesen etymologischen Aufklärungen, kann nach den urkundlichen Grenzbestimmungen Chotibanz nur um Kustall gelegen haben. - Nach den Mittheilungen des Grafen von Blumenthal in dem Berichte der leipziger Gesellschaft von 1829, S. 12, ist hier eine große Umwallung mit einer sehr großen Anzahl von Gräbern, bei welchen eine Wendenstadt gestanden haben soll; vgl. Jahresber. II., S. 111. Nach den Mittheilungen des jetzigen Besitzers von Adamsdorf, des Herrn Jahn, ist dies zwar keine Umwallung, aber doch ein Steinwal l von fast ein viertel Meile Länge, in dessen Nähe ein christlicher Kirchhof liegt; in der Nähe desselben soll sich auch ein Heidenkirchhof befinden. Viele Hügel aus Steinen befinden sich auch dort, welche nach alten Anzeichen Germanengräber sein dürften.
1) Vgl. Jahrb. III in den Miscellen.
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Nach frühern Ausführungen 1 ) grenzte im Westen des Userinschen Sees, durch welchen die Havel fließt, das Land Turne. Dieses Land, dessen Lage zur Vorbereitung der Begrenzung des Landes Raduir bestimmt werden mußte, lag zwischen dem Userinschen und dem Müritz=See. Die Grenzen zwischen den Ländern Müritz und Raduir bleiben also nur um die Breite des Landes Turne zweifelhaft. Wenn man aber bedenkt, daß die Dörfer im Lande Raduir westlich durch die Havelseen begrenzt wurden, der nördliche Theil des Landes Turne, so weit die Comthurei Mirow reichte, immer zur Herrschaft der Herren von Werle gehörte, während das Land Raduir in alter Zeit unter der Botmäßigkeit der Herren von Pommern und später der Markgrafen von Brandenburg stand, auch das Land Turne im Anfange des 13ten Jahrhunderts zum Sprengel des Bischofs von Schwerin gehörte, das Land Raduir aber zum Sprengel des Bischofs von Havelberg gelegt ward, so ist nichts wahrscheinlicher, als daß das Land Turne entweder zum größern Lande Müritz oder zu einer andern, von NW. herunter reichenden Herrschaft der Herren von Werle gehörte, und das Land Turne oder die Comthurei Mirow am Userinschen See die südliche Westgrenze des Landes Raduir bildete.

Vielleicht kann eine Nachricht über den Besitz der Dörfer östlich vom Userinschen See noch zur weitern Aufklärung dienen. Nach einer Urkunde 2 ) besaß in ältern Zeiten die Güter östlich am Userinschen See das Kloster Stolpe. Diese Güter, bestehend aus den Dörfern Woserin (jetzt Userin), Quassow und Gor, hatte der Abt Habbrecht von Stolpe an die Ritter Otto und Ulrich von Dewitz verkauft. Diesen Verkauf bestätigt sein Nachfolger, der Abt Heinrich, am Matthias=Tage 1346 und giebt die Güter den Käufern zum Besitz, sich und seinen Nachfolgern das Eigenthum und die Verleihung an die Dewitze und ihre Nachfolger vorbehaltend. Zugleich zählt er die Besitzungen und die Grenzen dieser Güter auf. Dieselben waren der See von Vylym (jetzt der Userinsche See), welcher merkwürdiger Weise auf das nördliche Vielen im Lande Chotibanz hindeutet, - der See von Vylym, durch welchen die Havel fließt und welche eine Mühle (Userinsche Mühle) treibt, beide Ufer zu beiden Seiten des Flusses, der Bach, welcher aus dem See von Cyroch fließt, und der See von Cyroch (Ziercker=See bei Neu=Strelitz).


1) Vgl. Jahrb. II., S. 95.
2) Vgl. verm. Urk. vom 24. Februar 1346.
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Nach diesen Vorbereitungen wird es möglich sein, nähere Andeutungen über die Lage der vielbesprochenen

Stadt Rhetra

zu machen. Da die Stadt Hauptstadt der Rhedarier war so kann sie nicht westlich von den Havelseen und der Tollenze gelegen haben. Nach den östlichen und nordöstlichen Begrenzungen durch die Ukranen und Riezanen, wird das Land der Rhedarier also innerhalb des Großherzogthums Meklenburg=Strelitz, und zwar in den Aemtern Strelitz und Stargard gesucht werden müssen; also lag in diesem Raume auch die Stadt Rhetra. Freilich ist der Raum noch immer groß genug; nach der genauen Beschreibung Ditmars von Merseburg war aber die Lage dieser Stadt so ausgezeichnet und auffallend, daß es wohl wenig Gegenden geben möchte, die zu der Beschreibung passen. Und in dem angedeuteten Raume möchte wohl keine andere zu finden sein, als die, welche bekanntlich Masch 1 ) angegeben hat: bei dem Dorfe Prillwitz, nicht weit von Neu=Strelitz. Ich wenigstens habe bei einer persönlichen Untersuchung an Ort und Stelle die Localität von Prillwitz so überraschend und sowohl in den großartigen Ausdehnungen, als in den kleinsten Einzelnheiten so übereinstimmend mit den alten Berichten gefunden, daß ich keinen Augenblick zweifele: Prillwitz sei die Stelle von Rhetra. - Zu dieser glänzenden Lage, verglichen mit der von Ditmar angegebenen Entfernung von Hamburg, kommen noch besondere Umstände. Ohne hier auf die Aechtheit oder Unächtheit der bekannten Prillwitzer Götzenbilder einzugehen, möchte doch wohl so viel anzunehmen sein, daß ein Theil der berühmten Alterthümer wirklich zu Prillwitz gefunden sei. Auch noch später wurden dort Opferkessel und Urnen gefunden 2 ). Als eine große Merkwürdigkeit aber muß es angesehen werden, daß auf den erhabensten Stellen von Prillwitz, auf dem mit tiefen Wiesen umgebenen Plateau, namentlich in den Pfarrgärten und in dem fürstlichen Garten, eine so große Masse von (blaugrauen) Scherben von altmittelalterlichen Gefäßen 3 ) gefunden wird, daß sie wahrhaft in Erstaunen setzt. Als ich im J. 1835 die dortige Gegend mit


1) Masch Gottesdienstl. Alterth. der Obotriten, Vorrede und S. 5 flgd., wobei ich nur noch bemerke, daß die Gegend selbst noch klarer ist, als die Schilderung derselben von Masch. Uebrigens ist es hier nicht Zweck, die Lage und die Alterthümer Rhetras besonders zu beschreiben und zu untersuchen; diese Abhandlung soll nur den Weg zu gründlichern Local=Untersuchungen bahnen. - Schon Krantz Vand. und Latomus Genealochr. Meg. bei Westph. Mon. IV., p. 84 suchten Rethra bei Prillwitz.
2) Masch Alterth. der Obotr. Vorrede, Bogen B. 3.
3) Vgl. Jahresbericht III. Nachr. v. Alterthümern.
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dem Herrn Pastor Horn betrachtete und durchforschte, behauptete derselbe, es falle nicht schwer, an jeder Stelle der Gärten auf dem Raum einiger Quadratfuße Scherben zu finden, obgleich der (schön bearbeitete und bepflanzte) Boden unendlich viel gereiigt sei. Zwei angestellte Proben lohnten jedes Mal sehr schnell mit einer Hand voll Scherben, welche denen in den sogenannten Wendenkirchhöfen ähnlich waren, zumal da einige ganz charakteristische Verzierungen hatten. - Die vielen bedeutenden Grabhügel bei Prillwitz außerhalb der Berge, auf denen die alte Stadt gelegen haben soll, könnten auf den ersten Anblick stutzig machen, da sie, als große Kegelgräber von reiner Form nach neuern Untersuchungen 1 ) einer vorwendischen Bevölkerung angehören dürften; - aber es kann nur für die Bedeutsamkeit des Ortes reden, daß auch die Slaven den Ort heilig hielten, der schon bei den Germanen Bedeutung hatte, wie die Christen an den Stätten wendischer Heiligthümer Kirchen baueten.

Nach diesen Untersuchungen wird sich

die Stiftung des Klosters Broda

leicht darstellen lassen, wie die Stiftungsurkunde des Klosters das Hauptmaterial für die Auffindung des Landes der Rhedarier gab. Einige Wiederholungen werden hier nicht leicht vermieden werden können.

Die Verwüstungskriege des Sachsenherzogs waren im J. 1464 zu Ende, die heimischen Fürsten und Großen hatten ihren starren Sinn gebeugt und sich auch wohl überzeugt, daß es gerathen sei, einen bessern Zustand, wie ihn die Herrlichkeit des deutschen Reichs zeigte, auch in ihre Gebiete zu führen. Aber die Fluren lagen wüst und die Dörfer standen verlassen; vorzüglich war die südöstliche Gegend Meklenburgs von den Leiden des Krieges heimgesucht 2 ). Durch die eifrigen Bemühungen der Geistlichkeit, welche im Mittelalter für die Wiederbelebung Meklenburgs ein nicht genug zu schätzen des Verdienst hat, - namentlich durch die aufopfernden Arbeiten des Bischofs Berno von Schwerin, wurden schneller, als zu erwarten stand, die Spuren des Mißgeschicks verwischt. Auch die Fürsten, namentlich die Borwine, Vater und Sohn, und die Pommernherzoge erglüheten im heiligen Eifer, das Volk wieder aufzurichten und dem Boden wieder Früchte abzugewinnen. Selten ist in der Geschichte wohl ein Beispiel vorgekommen, daß


1) Vgl. Friderico-Francisceum und Lisch Andeutungen über die altgermanischen und slavischen Alterthümer Meklenburgs. Schwerin 1837.
2) Vgl. Urk. Nr. I. (: "desertae villae" in Chotibanz), Nr. II. und Nr. X.
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geistliche Stiftungen so reich bedacht wurden und durch sie die Cultur so schnell erblüht wäre, wie in den verödeten Ländern des Wendenlandea durch die Geistlichen des Mittelalters. Vorzüglich aber bildete sich in dem östlichen Grenzlande Meklenburgs eine Reihe reicher geistlicher Stiftungen, welche, wie die Ringe eines klösterlichen Gürtels, das Land an der verletzbarsten Stelle in ununterbrochenem Zusammenhange umgab. Kaum ein Jahrhundert war vergangen, als hier, von Süden gegen Norden, die Besitzungen der geistlichen Stiftungen Dünamünde, Amelungsborn, Campen, Himmelpfort, Doberan, Dobbertin, Eldena, Mirow, Stolpe, Wanzka, Broda, Nemerow, Reinfelden, Ivenack, Dargun und etwas später Ribnitz, nahe der Ostsee, schon im 13ten Jahrhundert eine geregelte Verwaltung hatten. Wie durch einen Zauberschlag blüht unter dem milden Krummstabe das Glück auf: das Land wird gemessen und geackert, die Feldmarken werden begrenzt, die Dörfer gebauet, die Wasser werden gezähmt, abgelassen und geregelt, Kanäle gegraben und Mühlen angelegt, Handwerker und Künstler ins Land gerufen, Kirchen und Pfarren gegründet, selbst Städte und Flecken erhoben sich auf dem geistlichen Eigemhum. Der Friede war gesichert und ein Rückschritt auf lange unmöglich gemacht. Vor allen andern Stiftungen ragt aber die Stiftung des Prämonstratenser=Mönchs=Klosters Broda hervor.

Es war am 18. August 1 ) 1170 bei der Restaurirung des Havelberger Domstifts, als der Fürst Casimir von Pommern, aus Dank für die Reichtümer und Ehren, mit denen die Gnade Gottes ihn vor vielen andern Sterblichen überhäuft habe, unter Beistimmung seines Bruders Bugeslav, zum freiwilligen Geschenke Gott, der Jungfrau Maria und dem Apostelfürsten darbrachte und zu Händen der Domherren der Havelberger Kirche, Augustiner =Ordens nach der Regel des Heil. Norbert (Prämonstratenser), eine große Menge von Gütern mit allen Zubehörungen zum rechtlichen Besitze abtrat, um damit, wie es ihnen am passendsten scheinen würde, eine Stelle zum Dienste Gottes nach ihrer Regel zu weihen. Das künftige Kloster ließ der Fürst dem Dom=Capitel auf und entsagte der Ausübung aller fürstlichen Rechte an demselben und allen seinen Zubehörungen; er befreiete die Brüder 2 ) des Ordens und


1) Vgl. S. 3.
2) Der Fürst nennt die Domherren hier "seine Brüder" (fratres nostros); wahrscheinlich war er also in die Fraternität dieser Congregation aufgenommen. Auch das Kloster Grobe in Pommern, für welches Casimir ebenfalls (  ...  )
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ihre Leute (auf den geschenkten Gütern?), Slaven und Deutsche, von allen Land= und Wasserzöllen internem ganzen Lande und nahm das Kloster in seinen Schutz. Er schenkte dem Kloster unbeschränkten Gebrauch der Güter (also auch wohl das Eigenthum) mit allen Aufkünften, auch die Jagd und Fischerei, und gestattete seinen Vasallen ebenfalls die Abtretung von Gütern an das Kloster. Die geschenkten Güter, deren Lage schon oben ermittelt ist, waren: Bruode (Broda) bei Neu=Brandenburg, mit Markt, Krug 1 ) und allen seinen Zubehörungen; dazu im Lande Tollenze: Woiutin (Weitin), Caminiz (Chemnitz), Wogarzin (Woggersin), Szilubin (Lebbin), Calubye (Calübbe), Patsutin (Passentin), Wolkcazcin (Wolkenzin), Crukowe (Krukow), Michnin (Rehse), Pacelin (Penzlin), Vilim (G r. Vielen), Vilim Carstici (Kl.Vielen), Cyrice (Hohen=Zieritz), Wuzstrowe (Wustrow) mit Burg und Dorf; ferner im Lande der Rhedarier (d. h. im Lande Raduir): Podulin (Podewahl), Tribinowe (Trollenhagen?), Cussowe (Küssow), Wigon (bei Woggersin), Tuardulin (Warlin?), Dobre, Step (an der Stelle der Stadt Neu=Brandenburg), Rovene (Rowa), Priulbiz (Prillwitz), Nikakowe und Malke (unbekannt, östlich von Prillwitz?), Kamino (Cammin), Lang (unbekannt, bei Carlshof?), Riebike (Riepke), Tsaple (Sabel), Nimyrow (Nemerow), Stargard (Stadt Stargard), Malkow (unbekannt, bei Stargard?); ferner die Lipiz (Lieps) mit allen Dörfern von der Lieps (Lieps=See bei Prillwitz) bis zum See Woblesko (Woblitz=See bei Wesenberg) und die Havel hinauf bis Chotibanz (Kustall, Adamsdorf) und die verlassenen Dörfer im Distrikt Chotibanz (um Kustall, Adamsdorf) in der Ausdehnung zwischen Vilim (Vielen), Lipiz


(  ...  ) sorgte, war Prämonstratenser=Ordens; vgl. v. Dreger Cod. dipl. p. 6-8. Auch der Bischof Evermod von Ratzeburg, früher Probst zu Magdeburg, der bei der Stiftung des Klosters Broda zu Havelberg war, gehörte zu demselben Orden, zu dem auch sein Stift sich bekannte; vgl. Franck's A. und N. M. II., S. 221. Wahrscheinlich hatte er Antheil an der Stiftung des Klosters Broda.
1) Broda oder Brot heißt: Fähre, Fuhrt. Man findet in den Ostsee=Ländern mehrere Ortschaften dieses Namens an Stellen, wo von Osten nach Westen bequeme Uebergänge über Gewässer sind, z. B. an den Enden der Seen und an Flüssen. So lag ein Broda in Pommern, zwischen Stargard und Pyritz, wo jetzt der Paß oder Brekenbrodesche Paß liegt; die Burg Broda ward nach dem Vertrage zwischen Pommern und Brandenburg vom 13. August 1284 abgebrochen (vgl. Balt. Studien II., 1, S. 130); ferner liegt ein Broda an der Elbe bei Dömitz; under Broda bei Neu=Brandenburg wird durch Markt unb Krug in seiner Wichtigkeit klar genug bezeichnet. Ortsnamen dieser Art sind für die Erkenntniß des frühern Verkehrs immer von Bedeutung.
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(Lieps) und der Havel. Zu diesen Gütern legte Kasimir noch die Saline zu Cokle, wie bei den frühesten Dotationen der Klöster so häufig Salinen denselben verliehen werden; der Ort Colkle ist jetzt unbekannt. Die Sache ist nicht unwichtig; auch v. Ledebur 1 ) hat darauf aufmerksam gemacht und deutet auf Kogel zwischen Röbel und Plau, auf Klokow zwischen Waren und Neu=Strelitz und auf Kakeldütt bei Alt=Strelitz. Kogel kann es schwerlich sein, weil hierher wohl die Herrschaft des Pommerfürsten nicht reichte; derselbe Grund möchte auch wohl gegen Klokow sprechen; am besten paßt Kakeldütt, welches Wort allerdings in seinem ersten Theile den Namen Kolkle zu enthalten scheint. Doch hier können nur die genauesten Local= Untersuchungen helfen 2 ).

Wahrlich eine übermaßige Schenkung! Der genannten Güter sind 33 an der Zahl und die ungenannten nehmen einen fast eben so großen Raum ein, als die genannten; und alle gehören zu den reichsten und schönsten des östlichen Meklenburgs und haben in den einzelnen Feldmarken eine bedeutende Ausdehnung, wie überhaupt die Güter in Meklenburg. Auf dem Gebiete stehen jetzt vier Städte: Neu=Strelitz, Srargard, Neu=Brandenburg und Penzlin.

Doch die ältesten Klöster in Meklenburg, Doberan, Broda und Dargun erlitten bald nach ihrer Stiftung (1170-1172) bedeutende Unglücksfälle theils durch Rückfälle des Volks zum Heidenthum,. welche durch Verwüstungen bezeichnet wurden, theils durch Kriege, welche besonders das Kloster Broda hart trafen und demselben einen großen Theil seiner Besitzungen raubten: ein seltenes Beispiel, daß eine geistliche Stiftung ihr Eigemhum verlor, eben so selten, wie die reiche Ausstattung Brodas.

Das gesammte Eigenthum des Klosters Broda bei der Stiftung lag damals noch im Lande der Herren von Pommern (Lutizien) und bildete dessen westlichste Grenze gegen das Land Werle; denn südlich war das angrenzende Land Turne in seinem nördlichen Theile (die Comthurei Mirow) 3 ) und westlich und nordwestlich das eigentliche Land der Herren


1) v. LeDebur Allgem. Archiv. I" S. 188.
2) Auf jeden Fall scheint der Ort westlich von der Tollenze und der Havel gelegen zu haben, da die Urkunde von 1182, welche die Güter im Lande Raduir nicht mehr bestätigt, die Saline noch ausführt. — Interessant möchte es sein, daß auch dem Kloster Sonnenkamp (Neukloster) in den ältesten Zeiten ein Ort Colche (Golchen) verliehen ward, in dessen Nähe ein Dorf Sülten (bei Brüel) mit einer alten Saline liegt.
3) Vgl. Jahrb. II., S. 87 flgd.
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von Werle nach der Schenkung an das Kloster Broda 1 ) wohl unbezweifelt Eigenthum der Herren von Werle.

Aber durch die fortdauernden Aufstände, durch die Halsstarrigkeit und Rohheit des eben bezwungenen und verwilderten Wendenvolkes 2 ) ward die fromme Stiftung noch lange nicht ausgeführt. Noch bis zum J. 1182 hatte der Same nicht Wurzel fassen können und noch im J. 1182 war den Dienern des Herrn keine feste Wohnung gebauet 2 ).

Jedoch waren es nicht die innern Leiden allein, welche fortwährend in dem Mark der Länder wütheten; — beklagenswerther noch als diese waren die unseligen Verwüstungskriege, welche die Beherrscher der slavischen Länder unter sich um Länderbesitz und Hoheitsrecht führten, nämlich die Kriege der Markgrafen von Brandenburg gegen die Pommerschen Herren, Kriege, mit denen die kriegerische Ausdehnung der Brandenburgischen Macht beginnt. Dies war die "vernichtende Pest 2 )", deren Verwüstung vorzüglich aus den Jahren 1197 und 1198 bekannt ist 3 ). Die Kämpfe galten vorzüglich die Lehnshoheit über Pommern. Sie entstanden bald nach der Stiftung von Havelberg, Doberan und Broda, d. h. gleich nach dem Ende der Sachseneroberung und mit dem Beginn der neuen Gestaltung der Dinge. Zwar erhob der Kaiser Friederich I. die pommerschen Herren, als sich die Fürsten vom Sachsenherzoge wieder zum deutschen Reiche wandten, im J. 1181 zu Herzogen und Reichsfürsten; nichts desto weniger wüthete der Krieg fort: im J. 1182 wurden die Pomeraner von den Brandenburgern unter dem Markgrafen Otto geschlagen, der Herzog Casimir I., der Freund Heinrich des Löwen, fiel in der Feldschlacht 4 ) und die Slaven


1) Vgl. Urk.= Samml. III.
2) Vgl. Urk. =Samml. Nr. II.
2) Vgl. Urk. =Samml. Nr. II.
2) Vgl. Urk. =Samml. Nr. II.
3) Vgl. Sell's Gesch. von Pommern I, S. 95 flgd.
4) Multi cnim ministerialium ducis (Henrici) - recesserunt ab eo et ad imperium se transtulerunt. — — Circa dies illos mortuus est Cazamarus, princeps Pomeranorum, duci amicissimus, et defecerunt ab eo Slavi, quia frater eius Bugislaus, imperatori conjunctus, hominium et tributa ei persolvit.

Arnoldi Lub. Chron. Slav. XXXI., §. 3.

Eodem autem tempore rex Dacie Woldemarus, anno videlicet domini MCLXXXII, obiit. - - - - Temporibus imperatoris Frederici marchio Otto de Brandenborch cum domino Bogislao de Demyn commisit proelium et Slavi perdita victoria fugierunt, dominus quoque Casimarus et dominus Borck cum multitudine Slavorum ibi ceciderunt.

Anonymi Saxonis Historia Imper. (usque ad a. 1235), in:
Mencken Script. rer. Germ. III., p. 113-114.    

Vgl. Urk. Nr. II.

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des Rhedarierlandes wandten sich von fernem Bruder Bugeslav I., weil er sich dem Kaiser ergeben hatte und die Wenden vielleicht Wiederherstellung der frühern Zustände hofften.

In diesen Tagen ging den Pommerherzogen der südwestliche Theil ihres Gebietes an Brandenburg und dem Kloster Broda der größte Theil der ihm bei der Restauration des Bisthums Havelberg verliehenen Besitzungen verloren. Noch in demselben Jahre 1182, in welchem Kasimir starb, bestätigte sein Bruder Bugeslav I. die Fundation des Klosters Broda 1 ), welches freilich nur dem Namen nach existirte, und versicherte der Stiftung, was er ihr versichern konnte, nämlich die Güter westlich von der Tollense:

Broda, Wigon (Woggersin), Rehse, Wolkenzin, Chemnitz, Vielen und die wüsten Dörfer in Chotibanz 2 ).

Alles andere war verloren und alles Land östlich von der Tollenze im Besitze der Brandenburger, welche das Eigenthum der Geistlichkeit als gute Beute behielten. Auch die werleschen Herren 3 ) mochten bei der Verwirrung ihre Hände ausgestreckt haben, indem z.B. Penzlin fortan in ihrem Besitze erscheint.

Diese Confirmation ist offenbar in nicht verhehltem Unwillen, sowohl über die slavische Bevölkerung, als über das von außen her eindringende Verderben abgefaßt, und es wird nicht allein eine baldige Erbauung des Klosters gewünscht, sondern, nach dem Vorgange der Stiftungsurkunde, noch gegen die Friedensstörer, ja selbst gegen die feigen Nachbaren des Klosters, die dasselbe schützen sollten, die härteste Strafe ausgesprochen.

Diese verheerenden Kriege wiederholten 4 ) sich im Jahre


1) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. II. -Der Herzog Bugeslav ertheilt diese Bestätigung mit Einwilligung seiner Söhne Ratibor und Wartislav; damals (1182) hatte der Herzog also noch nicht mehr Kinder. Der erstere dieser beiden Söhne ist den neuern Geschichtschreibern Pommerns unbekannt, welche nur drei Söhne: Bugeslav, Casimir und Wartislav, welcher vor dem Vater starb, aufführen. Bugenhagen Pomerania III, XI, nennt jedoch richtig vier Söhne: außer den genannten drei noch den Ratibor, welcher jetzt auch urkundlich gesichert ist.
2) Daß Chotibanz um Kustall oder Adamsdorf gelegen habe, scheint noch dadurch bekräftigt zu werden, daß in der Urk. Nr. VII. der Fürst Nicolaus I. von Werle über Ankershagen sagt, daß dieses Kirchspiel von der Stiftung des Klosters an zu demselben gehört habe; also ward Ankershagen wohl auf dem Raume der verlassenen Dörfer in Chotibanz gegründet.
3) Vgl. Sell's Gesch. v. Pommern I. S. 195 flgd.
4) Bei der Restauration des Klosters Dargun am 10. Nov. 1216 klagt der Bischof Sigwin von Camin, daß sein ganzes Land verwüstet sei. Die Mönche des Klosters Dargun hatten sich in anderer Herren Länder (vielleicht nach Doberan) geflüchtet und das Kloster selbst war eine Räuberhöhle geworden. Vgl. Lisch Meklenb. Urkunden I, S. 19.
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1214 1 ), bis endlich die Markgrafen von Brandenburg, "vielleicht durch die Erneuerung der Lehnsherrschaft über Pommern, welche ihnen der Kaiser Friederich II. im J. 1231 ertheilte" 2 ), über die Pommerschen Fürsten den völligen Sieg davon trugen, so daß in Folge aller dieser Begebenheiten die Markgrafen Johann I. und Otto II. mit dem Herzoge Wartislav I. am 20. Jun. 1236 zu Kremmen dahin einen Vergleich schlossen, daß der Herzog von Pommern alle seine Besitzungen, mit Ausnahme der alten sächsischen Lehne, von den Markgrafen zu Lehn nahm und denselben die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow bis an die Tollenze, also ungefähr die Hauptmasse des jetzigen Großherzogthums Meklenburg=Strelitz, mit Ausnahme des südwestlichen Theils, aufließ, welche die Markgrafen auch bald in förmlichen Besitz nahmen 3 ). Bald darauf sehen wir die Markgrafen als Landesherren über das neue Land Stargard walten. Bei der Theilung der brandenburgischen Lande im J. 1258 fiel das Land Stargard an den Markgrafen Otto III. Otto's drei Söhne regierten Anfangs gemeinschaftlich bis 1283; aber schon im J. 1284 regierte Albrecht III. allein 4 ), welcher das Land seiner Tochter Beatrix ließ, die es ihrem Gemahl, dem meklenburgischen Fürsten Heinrich dem Löwen, zubrachte. Sicher seit dem Jahre 1302 ist Stargard immer bei dem fürstlichen Hause Merklenburg geblieben.

Die Herzoge von Pommern scheinen aber ihre Rechte noch lange nicht aufgegeben zu haben. Am 27. Mai 1244 confirmirten die Herzoge Barnim und Wartislav die Stiftung des Klosters Broda mit denselben Worten der Stiftungsurkunde, selbst wenn sie auch nicht mehr paßten 5 ). Das Datum dieser Urkunde ist sicher; Riedel 6 ) zweifelt daran, da die Markgrafen schon am 4. März 1244 die Stiftungsurkunde der Stadt Friedland ausstellten. Daß die Pommerfürsten ihre Rechte nicht aufgaben, ist aber nicht auffallend, wenn es auch etwas gewagt erscheinen mag, daß ein Havelberger Canonicus, die Grafen Guncelin von Schwerin und Heinrich von Schauenburg Zeugen dieser Bestätigung waren 7 ). Noch viel später,


1) Vgl. Sell's Gesch. v. P. I" S. 199.
2) Vgl. Sell's Gesch. v. P. I" S. 205.
3) Vgl. Riedel M. B. I., S. 424 flgd. und Rudloff M. G. I., S. 112.
4) Vgl. Riedel M. B. I" S. 437 flgd.
5) Vgl. Urk.=Sammlung Nr. IV.
6) Vgl. Riedel M. B. I. S. 429.
7) Dagegen confirmirten die Markgrafen Johann und Otto im J. 1242 auch dbem pommerschen Kloster Colbaz seine Besitzungen und Gerechtigkeiten; vgl. v. Dreger Cod. p. 224 flgd.
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als die Herzoge Vorpommern factisch schon lange keine Rechte mehr an dem Lande Stargard ausgeübt hatten, am 12. März 1277, verlieh der Herzog Barnim dem Kloster die neubrandenburgische Mahlschatzgerechtigkeit 1 ), und am 6. Julius 1281 bestätigte der Herzog Bugeslav von Pommern in bitterm Unmuth dem Kloster alle die großen Besitzungen und Rechte, welche demselben früher von seinen Vorfahren verliehen waren 2 ). Damals half es dem Kloster freilich nichts mehr. Diese Urkunde giebt uns völligen Aufschluß über die Schicksale der Stiftung: das Kloster war noch fernerhin in den Kriegen zerstört worden und seine Besitzungen waren mit gewaltsamer Hand verwüstet. Daher verleiht der Herzog demselben seinen Schutz und die Versicherung, daß von seiner Seite niemand die Stiftung angreifen oder schmälern solle, da er wünsche, die Besitzungen desselben vielmehr zu vergrößern, als zu schmälern. Dies geschah denn auch z. B. im J. 1286, als die Herzoge Bugeslav, Barnim und Otto von Pommern dem Kloster einen Wadenzug auf dem frischen Haff schenkten 3 ). — Das Kloster Broda hatte auch alle Ursache, noch von den pommerschen Fürsten seine Rechte bestätigen zu lassen, da die Streitigkeiten zwischen den Markgrafen und den Herzogen damals noch nicht beigelegt waren. Erst am 13. August 1284 wurden alle Mißverhältnisse ausgeglichen; die Urkunde ist erst im J. 1833 in den Baltischen Studien II, l, S. 128, flgd. gedruckt; hier ist übrigens von dem Lande Stargard eben so wenig mehr die Rede, als in dem Theilungsvertrage der pommerschen Fürsten vom J. 1295 in Höfers Zeitschrift für Archivkunde II. 1, S. 114. — Die pommersche Urkunde vom J. 1244 nannte noch einmal alle Güter, welche dem Kloster bei der Stiftung im J.1170 verliehen waren, namentlich; die Urkunde vom J. 1281 nennt kein einziges Gut bei Namen. Und die Folge lehrt, daß auch nicht viel mehr zu bestätigen war. Im J. 1236 war, nach dem Vertrage von Kremmen, Stargard Eigenthum der Markgrafen geworden;


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. IX.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. X. - Dagegen strebten andere Klöster, z.B. Dargun, ungefähr um dieselbe Zeit nach Confirmationen ihrer Besitzungen durch die brandenburgischen Markgrafen; man vgl. die Dargunsche Urk. in Lisch Mekl. Urk. I., S. 159. Freilich ist diese Urkunde, wie andere ähnliche, welche noch nicht gedruckt und, nicht ausgefertigt und die vorhandenen Urkunden betreffen nur Besitzungen solcher meklenburgischer Kloster, welche früher in den nicht sächsischen Lehnen der pommerschen Herren lagen; aber selbst diese mangelhaften Documente beweisen doch das mächtige Umsichgreifen der brandenburgischen Fürsten in dieser Zeit. Die Herzoge von Sachsen gaben übrigens ihr oberlehnsherrliches Recht über die Herrschaft Werle nicht auf
3) Vgl. Urk.=Samml. Nr. XI.
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bald darauf, sicher im J. 1259, bestand schon die fürstliche Stadt Stargard 1 ); ja im J. 1248 kommt schon ein Vogt von Stargard vor 2 ). Im J. 1298 ward zu Nemerow eine Johanniter=Comthurei gestiftet, im J. 1290 das Kloster Wanzka; beide Stiftungen erfreueten sich mancher Besitzung, welche früher das Kloster Broda hatte. Prillwitz war bald ein Lehngut der Ritter von Peccatel und die Havelgegenden bildeten die neue Grafschaft Fürstenberg der Herren von Dewitz. Auch das Areal der Stadt Neu=Brandenburg, welche im J. 1248 gestiftet war, gehörte einst dem Kloster Broda und bestand wahrscheinlich aus den Feldmarken Dobre und Step; um nicht ganz ungerecht zu erscheinen, bewilligten die Markgrafen Otto und Albert von Brandenburg am 9. Julius 1271 3 ) dem Kloster endlich eine Entschädigung (in recompensationem et restaurum fundi civitatis Novae Brandenborch), nämlich jährlich zwei Wispel Waizen aus den zwei obern Mühlen bei der Stadt am Flusse Stargard und den dritten Theil aller Aufkünfte aus der untern Mühle, das Patronatrecht über die Pfarrkirchen der Stadt, das Dorf Mechow bei Lychen, die Fischerei und den Aalfang auf der Tollenze und die Erbauung einer Mühle bei Broda an der Tollenze; und am 10.April 1273 schenkten 4 ) dieselben Markgrafen 5 ) dem Kloster Broda: den "Zins von sechs Hufen in der Stadt Neu=Brandenburg", die Fischerei auf dem Ausflusse des Lieps=Sees 6 ) in den Tollenze=See, das Dorf wendisch Nemerow 7 ) mit der Mühle; dies Alles hatten die Markgrafen, wie sie wiederholt in der Urkunde sagen, bis dahin besessen, — ein Beweis mehr, namentlich sicher


1) Vgl. Schröder's Pap. Meckl. I" S. 678, Franck's A. u.Meckl. IV. S. 226 und Riedel's M. B. I. S. 446.
2) Vgl. Franck's A. u. N. M. IV., S. 192.
3) Vgl. Urk. Nr. V.
4) Vgl. Urk. Nr. VI.
5) Die Markgrafen Otto und Albert stellten diese Urkunde für sich und im Namen ihres jüngern Bruders Otto aus, welcher, nach den Worten der Urkunde: "damals noch minderjährig war".
6) Diese Verleihung des Ausstusses der Lieps in die Tollenze schlägt alle ins Weite gehenden Fabeln von großen Seebecken, Schiffereien u. dgl. im Tollenze=Gebiet in alter Zeit. In der historisch erkennbaren Zeit war also die Figuration des Landes an der Lieps ungefähr so, wie sie noch heute ist, wenn auch nicht geleugnet werden kann, daß noch in den neuesten Zeiten bei hohem Wasserstande das Land zwischen der Lieps und der Tollenze unter Wasser gesetzt ist und daß in der wendischen Zeit die Wasserverbindungen tiefer gewesen sein dürften.
7) Das Dorf Nemerow ging im J. 1298 aus dem Besitze des Ritters Hermann von Warborg zur Stiftung der Johanniter=Comthurei Nemerow über. Das Recht des Klosters Broda an diesem Gute bleibt einer spätern Untersuchng vorbehalten.
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in Beziehung auf das Dorf Nemerow, daß sie sich alle Güter des Klosters östlich vom Tollenze=See angeeignet hatten. Manche andere Güter, z. B. Küssow, erhielt 1 ) im Jahre 1275 das Kloster als Geschenk von den Markgrafen, da das Dorf doch früher Eigenthum desselben gewesen war.

Die nähere Ausführung der einzelnen Schicksale des Klosters muß einer besondern Geschichte desselben vorbehalten bleiben; diese wenigen Züge sollen nur darauf hindeuten, daß Broda am östlichen Ufer der Tollenze= und Havel=Gewässer (im Lande Raduir) in der Mitte des 13. Jahrhunderts wahrscheinlich nichts mehr von allem demjenigen besaß, was ihm durch die Freigebigkeit der Fürsten von Pommern so reichlich zu Theil geworden war.

Hätten die Brüder von Broda nicht die Herren von Werle zu Freunden gehabt, so möchte ihnen statt des Reichthums Armuth, über die sie freilich auch oft klagen, zu Theil geworden sein. Die Herren von Werle hatten nämlich das Kloster nicht minder reich bedacht, als die pommerschen Herzoge. Die werleschen Schenkungen lernen wir aus einer Urkunde des freigebigen Fürsten Nicolaus I. von Werle vom 24. April 1230 kennen 2 ). In Grundlage alter Briefe confirmirte schon damals dieser Fürst dem Stifte dessen alte Besitzungen. Diese bestanden aus zwei Theilen. Zuerst bestanden sie nämlich aus denjenigen Gütern am nordwestlichen Ufer der Tollenze, welche Kasimir I. von Pommern bei der Stiftung dem Kloster geschenkt und Bugeslav demselben con=


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VIII.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. III. Leider ist diese Urkunde nur in einer plattdeutschen Uebersetzung und im Transsumt vorhanden. Die Urkunde kann nicht vom J. 1230 sein, da damals das Land Meklenburg noch nicht völlig getheilt war und Nicolaus sich noch Herr von Rostock, aber nicht Herr von Werle nannte. In manchen Dingen hat die Urkunde Aehnlichkeit mit der im Originale vorhandenen lateinischen Special=Confirmation desselben Fürsten vom 28. Avril 1273. Mehrere Zeugen sind in beiden Urkunden dieselben, z. B. Heinrich Luch, Heinrich von Vlotow, Hermann von Langvorde u.; dies sind solche, welche ungefähr 1270, etwas vor und nach diesem Jahre, auftreten. Dagegen erscheinen in der Urk. von1230 noch die Brüder Johannes u.Jereslav von Havelberg, in der Original=Urkunde von 1273 aber schon die Brüder Heinrich u. Barthold von Havelberg, Söhne jenes Johannes, († vor 1273) (vgl. Jahrbücher II., S. 98 und Miscellen zu Jahrb.III.); - auch die Knappen Priscebur und Johannes werden noch Söhne Jereslavs genannt, woraus sich schließen ließe, daß dieser Jereslav, welcher in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts oft vorkommt, noch in Andenken war: die beiden Brüder hatten noch keine christliche Zunamen. - Die Urkunde wird also nach dem J. 1230 und vor dem J. 1278 (vielleicht 1270?) ausgestellt sein, dennoch haben zwei fürstliche Transsumte der Urkunde unbezweifelt das Jahr 1230. Auf jeden Fall ist diese Urkunde eine jener umfassenden Confirmations=Urkunden, wie sie der Fürst Nicolaus I. von Werle († ungefähr 1275) gegen das Ende seines Lebens öfter ausstellte.
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firmirt hatte, nämlich: Chemnitz, Weitin und Wolkenzin, so wie Zirzow (bei Chemnitz), Neuendorff (bei Weitin) und Rehse (bei Wolkenzin); letztere drei Güter waren nach der Stiftung "von wilder Weide" aufgebauet, da sie nach der Urkunde vom Jahre 1230 dem Kloster von dem Fürsten Kasimir verliehen waren. Diese Güter waren gewiß in den erwähnten Kriegen zwischen den brandenburgischen und pommerschen Fürsten an das Haus Werle gefallen, so daß, mit Ausnahme des Landes Wustrow am südlichen Ost=Ende des Tollenze=Sees, das Land Werle im J. 1230 bis an die Tollenze reichte. — Dann schenkten die Werleschen Fürsten an das Kloster aus ihrem eigenen alten Lande folgende Güter und Rechte: die Kirche zu Wahren mit dem Dorfe und 15 Hufen zu Schwenzin (Swantzin), den Genuß der drei obersten Aalwehren zwischen den Seen Müritz und Cölpin iede zehnte Nacht (bei Eldenburg), Freidorf (Vrigdorp oder Bornhof, bei Ankershagen) mit 50 Hufen (also wahrscheinlich die ganze Feldmark Wendorff) und mit drei Seen, genannt die Havelwasser 1 ) (Havelquellen), 10 Hägerhufen zu Rumpshagen mit Mannlehn und Kirchenlehn, die Kirche zu Ankershagen, welche, nach der Confirmation vom 23. April 1273, das Kloster seit dessen Stiftung besessen hatte, mit 5 Hufen, 14 Hufen zu Klokow, die Vikarei auf dem fürstlichen Schlosse zu Penzlin, das Patronat der Kirche zu Lukow mit 3 Hufen, Federow mit 8 Hufen, Falkenhagen mit 6 Hufen, Kirchlehn und Mannlehn, Schönau mit 3 Hufen, Kargow mit 6 Hufen, Kirchlehn und Mannlehn, die Kirche zu Penzlin mit zwölf Morgen freien Ackers und 4 Hufen auf dem Schmort. Dazu schenkte Nicolaus dem Kloster die Freiheit zu neuen Erwerbungen und völlige Zollfreiheit in seinen Landen. Diese Schenkungen wurden dem Kloster bestätigt: theilweise noch vom Fürsten Nicolaus I. am 23. April 1273 2 ), dann umfassend vom Herrn Nicolaus II. von Werle am 22. September 1312 3 ) und später durch Transsumirung von den Herren Nicolaus V. und Christoph von Werle am 5. Mai 1402 und von den Herzogen Magnus und Balthasar von Meklenburg am 20. Junius 1482 4 ).


1) Ueber die Havelwasser vgl. Miscellen zu Jahrb. III.
2) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VII.
3) Vgl. Urk.=Samml. Nr. XII.
4) Vgl. Urk.= Samml. Nr. III.
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Wie weit trotz aller Schmälerungen der geistliche Einfluß des Klosters Broda reichte, zeigt eine päpstliche Versicherung über den Besitz der Patronate des Klosters vom 27. October 1500 1 ). Nach dieser Urkunde besaß das Kloster die Patronate über folgende Kirchen: Wahren mit Schwenzin und Falkenhagen, Schönau, Ankershagen mit Rumpshagen, Klokow, Federow mit Kargow, Schlön, Lukow, Penzlin mit Schmorte, Reese, Chemnitz, Wolkenzin, Weitin mit Neuendorf und Zierzow, und dazu Neu=Brandenburg.

Dies sind die Grundzüge der inhaltsreichen Geschichte von der Stiftung des Klosters Broda, reicher an bemerkenswerthen Begebenheiten, als irgend eine Geschichte einer andern geistlichen Stiftung im Lande Meklenburg. Nicht allein die Geschichte des Klosters selbst ist von hohem Interesse: die Urgeschichte der ganzen Gegend von Stargard bis Wahren und von Treptow in Pommern bis Wesenberg ruht in der Geschichte dieser Stiftung von Broda, und die Geschichte der Städte Stargard, Neu=Brandenburg, Strelitz, Penzlin und Wahren, der Comthurei Nemerow und des Klosters Wanzka, der Grafschaft Fürstenberg und der Lehngüter des Strelitzschen Fürstenhauses, die Geschichte von Prillwitz und Rhetra, die Bedeutung des Handelsverkehrs und der Völkerscheiden am Tollenze=See finden in ihr ihre Anfangspuncte.

Weiter kann für den Augenblick nichts gegeben werden. Wünschenswerth ist jetzt eben so sehr eine Geschichte des Klosters Broda in seinem fortschreitenden Leben, als eine Darstellung der Entstehung der auf ihrem ursprünglichen Gebiete entstandenen städtischen und Lehnsverhältnisse, damit beide sich einander ergänzen und berichtigen.



1) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. XIII.